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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044875.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
04.12.15, 12:59
Aktualisiert
22.06.17, 11:48

Inhalt der Datei

Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 04.12.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 16.12.2015, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 16.12.2015 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 04.12.2015 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrit der Sitzung vom 11.11.2015 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 19.11.2015 - Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 8.1 Namensänderung der Schule Portitz - Oberschule der Stadt Leipzig VI-WA-01902 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost 8.2 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) VI-WA-02113 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 9 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) 9.1 Wiedererrichtung Luther-Melanchton-Denkmal VI-EF-02102 Einreicher: Prof. Dr. med. Rolf Haupt, Vorsitzender des Vereins Luther-Melanchton-Denkmal e.V. 10 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 10.1 Petition zur Umbenennung eines Teiles der Simildenstraße in "Frau Krause ihre Straße" Einreicher: Petitionsausschuss VI-P-01978 10.2 Errichtung einer permanenten Ampelanlage ArthurHoffmann-/ Ecke Shakespearestraße VI-P-02049 Einreicher: Petitionsausschuss 10.3 Ostfriedhof Veränderte Schließzeiten Eingang Sulzbacher Straße VI-P-01632 Einreicher: Petitionsausschuss 10.4 Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben VI-P-01752 Einreicher: Petitionsausschuss 10.5 Petition - Neues Nutzungs- und Betreiberkonzept Völkerfreundschaft – TSV Leipzig 76 fordert nach kurzfristiger Kündigung akzeptable Räumlichkeiten zum Sporttreiben! VI-P-01913 Einreicher: Petitionsausschuss 11 Besetzung von Gremien 11.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (1. Änderung) VI-DS-01143-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) VI-DS-01125-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße VI-A-00969 Einreicher: SPD-Fraktion 14.2 Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten VI-A-01328 Einreicher: SPD-Fraktion 14.3 Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an Leipziger Schulen VI-A-01424 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.4 Maßnahmen aus Bildungsreport VI-A-01610 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.5 Mehr öffentliche Grillplätze! VI-A-01786 Einreicher: SPD-Fraktion 14.6 Leipzig ohne Plastiktüten VI-A-01787-NF-04 Einreicher: SPD-Fraktion 14.7 Einrichtung eines Clearinghauses VI-A-01832 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.8 Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig prüfen! VI-A-01836 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.9 Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-A-01839 14.10 Entscheidungsgrundlage zur Halle 7 (Baumwollspinnerei) VI-A-02105 Einreicher: Stadträtin Dr. S. Jennicke Einreicher: Stadträtin A. Körner Einreicher: Stadträtin K. Schenk 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-763/11 Kampagne zur freiwilligen Abschaffung der "Heizpilze" in gastronomischen Einrichtungen VI-F-02174 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.2 Nicht den Anforderungen genügende Richtlinie zu Kosten der Unterkunft VI-F-02172 Einreicher: SPD-Fraktion 15.3 Umweltschutz leben - Müllaufkommen durch Einwegbecher in Leipzig reduzieren VI-F-02131 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.4 Förderung der Jahreszeitschrift "Leipziger Zustände" seitens der Stadt Leipzig VI-F-02170 Einreicher: AfD-Fraktion 15.5 Stromsperren Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.6 Für die beidseitige Befahrbarkeit der Berhard-GöringStraße für den Radverkehr VI-F-02096 (schriftliche Beantwortung) VI-F-02132 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.7 Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14 vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten VI-F-02149 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.8 Girokonten für Schulen VI-F-02151 Einreicher: SPD-Fraktion 15.9 Familienfreundlichkeit bei den Eigenbetrieben Kulturstätten VI-F-02152 Einreicher: SPD-Fraktion 15.10 Einsatz von Erzieherinnen bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen VI-F-02153 Einreicher: SPD-Fraktion 15.11 Bilanzielle Behandlung der unentgeltlichen Widmung von Grund und Boden bzw. Immobilien an die Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig VI-F-02159 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.12 Errichtung weiterer Fahrradstellplätze in Kitas und Schulen Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.13 Umsetzung des Haushaltsbeschlusses Zebrastreifenund Querungshilfenprogramm auflegen Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.14 Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen (schriftliche Beantwortung) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.15 Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kitas Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.16 Städtische Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf (Erbbau) stadteigener Grundstücke für den Bau von Familienheimen VI-F-02161 (schriftliche Beantwortung) VI-F-02163 (schriftliche Beantwortung) VI-F-02164 (schriftliche Beantwortung) VI-F-02173 (schriftliche Beantwortung) VI-F-02176 (schriftliche Beantwortung) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.17 Richtlinie über Preisnachlässe auf städtische Grundstücke zur Ansiedlung von Unternehmen Einreicher: Fraktion DIE LINKE VI-F-02177 (schriftliche Beantwortung) 15.18 Stand Radverkehrsnetzplanung VI-F-02162 Einreicher: SPD-Fraktion 15.19 Ergänzung der Eigentümerziele für die LWB VI-F-02062 Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel 15.20 Energie-Audit in Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen VI-F-02160 Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann 15.21 Stadionbauvisionen für den Mariannenpark/Postbahnhof VI-F-02134 Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski 15.22 Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauordnungsamtes in die "Projekt Teams Flüchtlinge" Einreicher: SR Franziska Riekewald Einreicher: SR Steffen Wehmann 15.23 Seniorenwohnanlage "Amalie" VI-F-02169 (schriftliche Beantwortung) VI-F-02143 Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann Einreicher: Stadträtin Carola Lange 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2015 VI-DS-02079 Einreicher: Dezernat Finanzen 18 Vorlagen I 18.1 Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektor) für das Schauspiel Leipzig VI-DS-02059-NF-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Kultur 18.2 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" VI-DS-01690-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.3 Entwidmung eines Teils des Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig DS-00624/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Einreicher: Dezernat Finanzen 18.4 "Kirchentag auf dem Weg" 25. - 28. Mai 2017 VI-DS-01881 Einreicher: Dezernat Kultur 18.5 Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2016 1. Änderung VI-DS-01508-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 18.6 Bebauungsplan Nr. 415 "Quartiersgarage Rochlitzstraße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses VI-DS-01631 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.7 Bebauungsplan Nr. 304 "Wendenstraße"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss VI-DS-01642 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.8 Bebauungsplan Nr. 347 "Wohnen an der Olbrichtstraße/Ecke Tresckowstraße"; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; Satzungsbeschluss Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-01653 18.9 NAKOPA-Projekt "Straße für alle" - Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw - deutsch: Lemberg (Ukraine) VI-DS-01656 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.10 Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V. VI-DS-01707 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.11 Entschädigungssatzung VI-DS-01712 Einreicher: Oberbürgermeister 18.12 Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015/2016 VI-DS-01736 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.13 Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der Beratungsstellen VI-DS-01739 -EILBEDÜRFTIG - Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.14 Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße, Variantenentscheid VI-DS-01740 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.15 Bebauungsplan Nr. 350 "Wohngebiet an der grünen Ecke"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida; Satzungsbeschluss VI-DS-01753 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.16 Bebauungsplan Nr. 400.1 "Zschochersche Straße/Erich-Zeigner-Allee - nördlicher Teilbereich"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Satzungsbeschluss VI-DS-01774 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.17 Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 VI-DS-01830 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.18 Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz VI-DS-01867 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.19 Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig VI-DS-01883 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b VI-DS-01901-NF-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.21 Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2016 zum Abschluss einer Vereinbarung nach der Durchführung eines Moderationsverfahrens zwischen dem Ersten Freien Tierschutzverein Leipzig und Umgebung e.V. und der Stadt Leipzig zum Vertrag über die Verwahrung von Fund- und Einweisungstieren aus dem öffentlichrechtlichen Aufgabenbereich der Stadt Leipzig im Tierheim Leipzig-Breitenfeld vom 23.03.2012/03.04.2012 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport VI-DS-01922 18.22 Institutionelle Förderung der Leipziger Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung) VI-DS-01943 -EILBEDÜRFTIG - Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.23 Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig VI-DS-01946 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.24 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. VI-DS-01954 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.25 Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss der DS00560/14 vom 10.12.2014 - Bestätigung des angepassten Finanzierungskonzeptes und Wandlung des Gesellschafterdarlehens in eine Kapitaleinlage für die Sanierung der Kongreßhalle am Zoo, 2. und 3. Bauabschnitt sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO VI-DS-01973 Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: Dezernat Finanzen 18.26 Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 VI-DS-02019 -EILBEDÜRFTIG - Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.27 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie Träger VI-DS-02135 -EILBEDÜRFTIG - Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.28 Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe VI-DS-01797 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.29 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig VI-DS-01849 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.30 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig VI-DS-01861 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.31 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" der Stadt Leipzig VI-DS-01865 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.32 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetreib Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig VI-DS-01880 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.33 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport VI-DS-01898 18.34 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2016 VI-DS-01909 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.35 Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe VI-DS-01971 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.36 Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes - Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Kultur 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzg - Stand: 20 Informationen I VI-DS-01537-DS-01 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Leipzig, 07.01.2016 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 16.12.2015 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2015/329 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 21:30 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Falk Dossin Herr Stefan Georgi Herr Achim Haas Herr Andreas Habicht Herr Gerd Heinrich Frau Jessica Heller Frau Sabine Heymann Herr Dietmar Kern Herr Swen Kuthe Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Nils Oberstadt Herr Konrad Riedel Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Frank Tornau Herr Michael Weickert Herr Thomas Zeitler Herr Adam Bednarsky Herr Alexej Danckwardt Frau Beate Ehms Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) -3Frau Franziska Riekewald Herr Siegfried Schlegel Herr Steffen Wehmann Frau Naomi-Pia Witte Herr Heiko Bär Herr Axel Dyck Frau Ute Elisabeth Gabelmann Herr Andreas Geisler Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Frau Katharina Schenk Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Frau Nicole Wohlfarth Herr Christopher Zenker Frau Petra Cagalj Sejdi Herr Dieter Deissler Herr Tim Elschner Frau Katharina Krefft Frau Annette Körner Frau Judith Künstler Frau Nicole Christiane Lakowa Frau Anett Ludwig Frau Gesine Märtens Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr Daniel von der Heide Herr Holger Hentschel Herr Tobias Keller Herr Christian Kriegel Herr Jörg Kühne Herr René Hobusch Herr Sven Morlok Herr Enrico Böhm Ortsvorsteher (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (AfD) (AfD) (AfD) (AfD) (fraktionslos) (fraktionslos) (fraktionslos) Herr Hans-Jürgen Raqué Frau Margitta Ziegler (CDU) (BI 1990) (Freie Wählergemeinschaft Seehausen) () (FDP) (LUV) () (parteilos) (-) (-) () (SPD) (CDU) Herr Berndt Böhlau Herr Andreas Diestel Herr Peter Freydank Herr Roland Geistert Herr Thomas Hoffmann Herr Matthias Kopp Herr Stefan Köster Frau Annemarie Opitz Frau Ines Richter Herr Heinz Walther Herr Volker Woitynek -4Protokoll: (öffentlich) TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:05 Uhr 56 Stadträtinnen und Stadträte = 79 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung folgender Tagesordnungspunkte bekannt: 5.2, 10.4, 14.10, 15.19 und 18.3 TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung TOP 5 Niederschrift TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II: Verlaufsprotokoll fest. TOP 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2015 vertagt TOP 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 19.11.2015 - Teil I: Beschlussprotokoll Ergänzung im TOP 16.7 VI-F-01994 - "Fußverkehrsbeauftragter": Herr OBM Jung sagt zu, dass die fehlende Antwort zum Namen und Tätigkeitsbeginn des Fußverkehrsbeauftragten nachgereicht wird. Das Beschlussprotokoll wird mit der o.g. Änderung bestätigt. -5TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 7 Mandatsveränderungen TOP 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte TOP 8.1 Namensänderung der Schule Portitz - Oberschule der Stadt Leipzig Vorlage: VI-WA-01902 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb der nächsten 6 Monate in gemeinsamer Abstimmung mit der Schule Portitz einen Vorschlag zur Namensänderung dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 8.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-WA-01902-VSP-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 8.2 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) Vorlage: VI-WA-02113 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest verwiesen: FA Umwelt und Ordnung TOP 9 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen) -6TOP 9.1 Wiedererrichtung Luther-Melanchton-Denkmal Vorlage: VI-EF-02102 Einreicher: Prof. Dr. med. Rolf Haupt, Vorsitzender des Vereins Luther-Melanchton-Denkmal e.V. Antwort: Herr BM Faber TOP 10 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 10.1 Petition zur Umbenennung eines Teiles der Simildenstraße in "Frau Krause ihre Straße" Vorlage: VI-P-01978 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird nicht abgeholfen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Protokollnotiz: Das Verfahren zur Beteiligung von SBB bei derartigen Sachverhalten wird geprüft. TOP 10.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-01978-VSP-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung zur Kenntnis genommen TOP 10.2 Errichtung einer permanenten Ampelanlage Arthur-Hoffmann-/ Ecke Shakespearestraße Vorlage: VI-P-02049 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Die temporäre Fußgängersignalanlage Arthur-Hoffmann-Straße/Shakespearestraße wird bis zur Errichtung einer stationären Lichtsignalanlage weiterbetrieben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -7- TOP 10.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-02049-VSP-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen TOP 10.3 Ostfriedhof Veränderte Schließzeiten Eingang Sulzbacher Straße Vorlage: VI-P-01632 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird abgeholfen. Kurze Sachverhaltsdarstellung: Die Petenten fordern eine Vereinheitlichung der Schließzeiten auf dem Ostfriedhof. Die Schließzeiten der Nebeneingänge soll denen der Haupteingänge angepasst werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen TOP 10.3.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-01632-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschlussvorschlag: 1. Die seit dem 1. Juli 2015 gültigen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bleiben bis März 2016 bestehen. 2. Die Überprüfung der reduzierten Öffnungszeit erfolgt im Anschluss, vor April 2016. 3. Die bauliche Eingangssituation wird kurzfristig dem Stand der Technik angepasst. Abstimmungsergebnis: Frau Stadträtin Hollick übernimmt den Verwaltungsstandpunkt und stellt diesen als Änderungsantrag zur Abstimmung: 31/36/1 -8TOP 10.4 Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben Vorlage: VI-P-01752 Einreicher: Petitionsausschuss vertagt TOP 10.4.1 dazu VSP Vorlage: VI-P-01752-VSP-002 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport TOP 10.5 Petition - Neues Nutzungs- und Betreiberkonzept Völkerfreundschaft - TSV Leipzig 76 fordert nach kurzfristiger Kündigung akzeptable Räumlichkeiten zum Sporttreiben! Vorlage: VI-P-01913 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird nicht abgeholfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung TOP 11 Besetzung von Gremien TOP 11.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (1. Änderung) Vorlage: VI-DS-01143-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01143 vom 25.03.2015 und beruft mit sofortiger Wirkung Herrn Georg Prawitz als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost auf Grund des Beschlusses des Stadtvorstandes von DIE LINKE, ab. -9Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Ost: Fraktion CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD Bündnis 90 / Die Grünen AfD Name Feller, Jaqueline Hufenreuter, Henry Schmidt, Kerstin Forner, Janet Krause, Armin Müller, Monika n.b. Pohl, Thomas Weißgerber, Kerstin Lehmann, Rocco Dr. Weidnitzer, Sabine Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) Vorlage: VI-DS-01125-DS-02 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01125 vom 16.09.2015 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft Frau Edith Stelzer (Lebenshilfe e.V.) als Mitglied sowie Herrn Henry Voigt (Lebenshilfe e.V.) als Stellvertreter aus dem Behindertenbeirat ab. 2. Die Ratsversammlung bestellt1 widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 17 Hauptsatzung der Stadt Leipzig Herrn Henry Voigt (Lebenshilfe e.V.) sowie Frau Heike Kirchner ( AG Frühförderung) als Mitglieder und -10Frau Edith Stelzer (Lebenshilfe e.V.) als Stellvertreterin in den Behindertenbeirat. 1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden. Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Behindertenbeirates: Fraktion Mitglied Stellvertreter CDU DIE LINKE SPD Bündnis 90/Die Grünen AfD Konrad Riedel Margitta Hollick Udo Richter Jens Reichmann Thomas Ackner Eric Buchmann Beate Ehms Lars Menzel Dr. Gesine Märtens Jörg Kühne Organisation/Institution Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e. V. Behindertenhilfeeinrichtungen Mitglied Stefan Del Re Stellvertreter Lutz Köhler Constanze Barth (Wohnheim Losinskiweg) Vertreter der Selbsthilfegruppen Klaus Vogt KMV Sachsen e. V. Christian Lissek Lebenshilfe e. V. Henry Voigt Blinden- und Sehbehinderten- Hans Günter Funke Vertretung Sachsen, KO Leipzig Sozialverband VdK Sachsen Kerstin Füldner Deutscher Paritätischer Wohl- Andreas Schneider fahrtsverband Behindertenverband Leipzig Gunter Jähnig Durchblick e. V. Jens-Otto Didier AG Frühförderung Heike Kirchner Marlis Schlecht (Käthe-KollwitzHeim) Liane Döring Jürgen Krug Edith Stelzer Daniel Rothe Karin Färber Susann Hanske Anojeta Marggraf Thomas Bolte n. n. b. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) -11TOP 13.1 Verschwiegenheitspflichten Vorlage: VI-A-02118 Einreicher: SPD-Fraktion verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsausschuss TOP 13.2 Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend" Vorlage: VI-A-02140 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendbeirat, Grundstücksverkehrsausschuss, SBB Leipzig Ost TOP 13.3 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen transparent darstellen Vorlage: VI-A-02166 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen: FA Finanzen TOP 13.4 Instandsetzung der Parkbänke im Leutzscher Holz zwischen Hans-DrieschStraße, Friesenstraße und Rietschelstraße Vorlage: VI-A-02184 Einreicher: Stadtrat Michael Weickert verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, SBB Leipzig-Altwest TOP 13.5 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen Vorlage: VI-A-02188 Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung TOP 13.6 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge Vorlage: VI-A-02200 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung TOP 13.7 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen ! Vorlage: VI-A-02158 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Umwelt und Ordnung -12TOP 13.8 Schulhausbau durch private Unternehmen Vorlage: VI-A-02138 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau TOP 13.9 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des § 11 SGB VIII Vorlage: VI-A-02206 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen: Jugendhilfeausschuss, FA Finanzen, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule TOP 13.10 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII Vorlage: VI-A-02205 Einreicher: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht verwiesen: Jugendhilfeausschuss, FA Finanzen, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule TOP 14 Anträge zur Beschlussfassung TOP 14.1 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße Vorlage: VI-A-00969 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 14.1.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-00969-VSP-001 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -13- zur Kenntnis genommen TOP 14.2 Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten Vorlage: VI-A-01328 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Konzept für das Errichten von Bewegungsparcours in jeden Stadtbezirk, als Baustein im Sportprogramm 2016 bis 2024, aufzustellen. Das Errichten von Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk kann hierbei auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung, Sanierung und/oder Erweiterung von bereits bestehenden Spielplätzen geplant werden. Insbesondere sollten auch Fördermöglichkeiten und die Einwerbung von Sponsoring-Mitteln mit geprüft werden. Bei der Gestaltung der Bewegungsparcours sind Bürger und Sportvereine mit einzubeziehen. Das „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig" wird das Thema „Sport und Bewegung im öffentlichen Raum" für die gesamte Stadt und für jeden Stadtbezirk detailliert aufgreifen. Ein Schwerpunkt wird „Gymnastik, Fitness, Kraftsport und Parcour" sein. Ziel ist die Herausarbeitung bedarfsgerechter Sport- und Bewegungsangebote im Freien auf der Grundlage von Umfragen zum Sportverhalten der Leipziger Bevölkerung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 14.2.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01328-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport vom Einreicher übernommen TOP 14.3 Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an Leipziger Schulen Vorlage: VI-A-01424 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „Halbe-Halbe“ an Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017. 2. Die Stadtverwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes „Halbe-Halbe“ wie folgt zu schaffen: • Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016. • Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energiesparmaßnahmen im Amt für Gebäudemanagement gebunden. • Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016. -14- • • • Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016. Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015 Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 14.3.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01424-VSP-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis genommen TOP 14.3.2 dazu ÄA Vorlage: VI-A-01424-ÄA-03 Einreicher: SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Klimasparprojektes „Halbe-Halbe“ an Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017. Es ist eine Pilotphase mit einem Objekt ("Pilotphase") vorgeschaltet. 2. Der Oberbürgermeister wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes „Halbe-Halbe“ zunächst an der "Pilotschule" wie folgt zu schaffen: Einrichtung eines PSP-Elementes „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016. - Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energieeinsparmaßnahmen im Amt für Gebäudemanagement gebunden. - Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016. - Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016. Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015. - Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen -15TOP 14.4 Maßnahmen aus Bildungsreport Vorlage: VI-A-01610 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Ratsversammlung erkennt den Handlungsbedarf im Bereich Chancengerechtigkeit und Schulerfolg. Der Oberbürgermeister legt bis Ende 2015 zum Ende des I . Quartals 2016 einen Maßnahmenkatalog sowie einen Zeitrahmen zu dessen Umsetzung vor und leitet die Schritte zur Umsetzung ein. Der FA Jugend/Soziales/ Gesundheit und Schule wird in den Prozess der Maßnahmenerstellung sowie die Berichterstattung intensiv einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: 38/22/2 TOP 14.4.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01610-VSP-002 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 14.5 Mehr öffentliche Grillplätze! Vorlage: VI-A-01786 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche Grillplätze bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen. 2. Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen ob weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2016 vorzulegen. 3. Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein. 4. Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden. Abstimmungsergebnis: Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Beschlusspunkt 2: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einige Enthaltungen Beschlusspunkt 4: 30/28/7 -16TOP 14.5.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01786-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 14.6 Leipzig ohne Plastiktüten Vorlage: VI-A-01787-NF-04 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis Mitte 2016 zu prüfen, ob a) die ausschließliche Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei der Zulassung zur Teilnahme auf Markt- und Großveranstaltungen für die Händlerinnen und Händler verpflichtend geregelt werden kann, oder b) Anreize für eine Selbstverpflichtung der Händlerinnen und Händler zur ausschließlichen Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen über die Zulassung zur Teilnahme auf Markt- und Großveranstaltungen geschaffen werden können. c) ein runder Tisch zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig gegründet werden kann. 2. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird die Stadt beauftragt, dem Stadtrat Leipzig einen Plan zur frühzeitigen Umsetzung mit festem Termin vorzulegen und ggf. u. a. eine ergänzende Regelung in der Marktsatzung vorzuschlagen. 3. Die Stadtverwaltung wird ggf. gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung eine Informationskampagne zur Vermeidung von Plastiktüten (Kunststofftüten) durch Informationsflyer, Presseberichte, Anzeigen im Amtsblatt oder in Kooperation mit der Verbraucherzentrale initiieren. Abstimmungsergebnis: 1. 32/32/2 2. erledigt 3. 40/26/0 TOP 14.6.1 dazu ÄA Vorlage: VI-A-01787-ÄA-03 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis genommen -17TOP 14.6.2 dazu VSP Vorlage: VI-A-01787-VSP-002 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport zur Kenntnis genommen TOP 14.7 Einrichtung eines Clearinghauses Vorlage: VI-A-01832 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete minderjährige AusländerInnen. Das Clearinghaus soll der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen nach § 42 SGB VIII und der geplanten vorläufigen Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII (Kabinettsentwurf „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA)“) sowie der Durchführung des Clearingverfahrens dienen. Im Clearinghaus sollen zudem Möglichkeiten für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen sowie Büroräume für die Verwaltung vorgehalten werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen TOP 14.7.1 dazu VSP Vorlage: VI-A-01832-VSP-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 14.8 Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig prüfen! Vorlage: VI-A-01836 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend zunächst für alle kommunalen Kultureinrichtungen die Einführung und den Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig zu prüfen. Dem Stadtrat ist der Prüfbericht spätestens zum Ende des I. Quartals 2016 vorzulegen. 1. Die Verwaltung prüft die Einführung eines stadteigenen, zentralen Online-Ticketportals. Hierbei soll untersucht werden, welche technisch-infrastrukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen in diesem Zusammenhang geschaffen werden müssten sowie welche Kosten damit verbunden sind. -18- 2. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Stadtrat bis Ende des II. Quartals 2016 informiert. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 14.8.1 dazu VSP Vorlage: 1836-VSP-001-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur vom Einreicher übernommen TOP 14.9 Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Vorlage: VI-A-01839 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Die Entgeltordnungen der städtischen Eigenbetriebe Kultur werden in Bezug auf Termini, Aufbau und Struktur in einem geeigneten und zügigen Verfahren soweit wie möglich vereinheitlicht. 2. Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, insbesondere auch die Vergabe von „Freikarten", die Regelungen sog. „freier Eintritte", die Vergünstigungen von bestimmten Besuchergruppen oder freie Eintritte für bestimmte Tage im Sinne von Vereinheitlichung und Transparenz zu überprüfen. 3. Dem Stadtrat ist bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen, die dem Antragspunkt zu 1. Rechnung trägt und die weitere Vorgehensweise auch unter finanziellen Gesichtspunkten aufzeigt. Zu Punkt 2. ist dem Stadtrat ebenfalls bis Ende 2015 Bericht zu erstatten. 1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von Entgeltordnungen" wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt möglich sind. 2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2. Quartals 2016 berichtet. 3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen. 4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. -19- Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen TOP 14.9.1 dazu VSP Vorlage: 1839-VSP-001-NF-01 Einreicher: Dezernat Kultur Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch: 1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von Entgeltordnungen“ wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt möglich sind. Beschlusspunkt 3 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch die nachfolgenden Beschlusspunkte: 2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2. Quartals 2016 berichtet. 3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen. Beschlusspunkt 2 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch: 4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. vom Einreicher übernommen TOP 14.10 Entscheidungsgrundlage zur Halle 7 (Baumwollspinnerei) Vorlage: VI-A-02105 Einreicher: Stadträtin Dr. S. Jennicke Einreicher: Stadträtin A. Körner Einreicher: Stadträtin K. Schenk vertagt TOP 15 Anfragen an den Oberbürgermeister -20TOP 15.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-763/11 - Kampagne zur freiwilligen Abschaffung der "Heizpilze" in gastronomischen Einrichtungen Vorlage: VI-F-02174 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr BM Rosenthal TOP 15.2 Nicht den Anforderungen genügende Richtlinie zu Kosten der Unterkunft Vorlage: VI-F-02172 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 15.3 Umweltschutz leben - Müllaufkommen durch Einwegbecher in Leipzig reduzieren Vorlage: VI-F-02131 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Herr BM Rosenthal TOP 15.4 Förderung der Jahreszeitschrift "Leipziger Zustände" seitens der Stadt Leipzig Vorlage: VI-F-02170 Einreicher: AfD-Fraktion Antwort: Herr BM Prof. Fabian TOP 15.4.1 Ereignisse des 12.12.2015 in Leipzig Vorlage: VI-DF-02211 Einreicher: CDU-Fraktion Antwort: Herr BM Rosenthal inklusive schriftlicher Beantwortung TOP 15.5 Stromsperren (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02096 Einreicher: Fraktion DIE LINKE schriftliche Beantwortung TOP 15.6 Für die beidseitige Befahrbarkeit der Berhard-Göring-Straße für den Radverkehr Vorlage: VI-F-02132 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Frau BM Dubrau -21TOP 15.7 Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14 vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten Vorlage: VI-F-02149 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Herr BM Faber TOP 15.8 Girokonten für Schulen Vorlage: VI-F-02151 Einreicher: SPD-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 15.9 Familienfreundlichkeit bei den Eigenbetrieben Kulturstätten Vorlage: VI-F-02152 Einreicher: SPD-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 15.10 Einsatz von Erzieherinnen bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen Vorlage: VI-F-02153 Einreicher: SPD-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 15.11 Bilanzielle Behandlung der unentgeltlichen Widmung von Grund und Boden bzw. Immobilien an die Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig Vorlage: VI-F-02159 Einreicher: Fraktion DIE LINKE schriftliche Beantwortung TOP 15.12 Errichtung weiterer Fahrradstellplätze in Kitas und Schulen (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02161 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 15.13 Umsetzung des Haushaltsbeschlusses Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm auflegen (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02163 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung -22TOP 15.14 Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02164 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 15.15 Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kitas (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02173 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftliche Beantwortung TOP 15.16 Städtische Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf (Erbbau) stadteigener Grundstücke für den Bau von Familienheimen (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02176 Einreicher: Fraktion DIE LINKE schriftliche Beantwortung TOP 15.17 Richtlinie über Preisnachlässe auf städtische Grundstücke zur Ansiedlung von Unternehmen (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02177 Einreicher: Fraktion DIE LINKE schriftliche Beantwortung TOP 15.18 Stand Radverkehrsnetzplanung Vorlage: VI-F-02162 Einreicher: SPD-Fraktion schriftliche Beantwortung TOP 15.19 Ergänzung der Eigentümerziele für die LWB Vorlage: VI-F-02062 Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel vertagt TOP 15.20 Energie-Audit in Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen Vorlage: VI-F-02160 Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann schriftliche Beantwortung -23TOP 15.21 Stadionbauvisionen für den Mariannenpark/Postbahnhof Vorlage: VI-F-02134 Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski schriftliche Beantwortung TOP 15.22 Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauordnungsamtes in die "Projekt Teams Flüchtlinge" (schriftliche Beantwortung) Vorlage: VI-F-02169 Einreicher: SR Franziska Riekewald Einreicher: SR Steffen Wehmann schriftliche Beantwortung TOP 15.23 Seniorenwohnanlage "Amalie" Vorlage: VI-F-02143 Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann Einreicher: Stadträtin Carola Lange schriftliche Beantwortung TOP 16 Bericht des Oberbürgermeisters TOP 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2015 Vorlage: VI-DS-02079 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -24TOP 18 Vorlagen I TOP 18.1 Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektor) für das Schauspiel Leipzig Vorlage: VI-DS-02059-NF-01 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Herr Daniel Herrmann wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Juli 2018 als Zweiter Betriebsleiter für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (Amtsbezeichnung Verwaltungsdirektor) gewählt. 2. Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss des Vertrages bevollmächtigt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen TOP 18.2 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Vorlage: VI-DS-01690-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost". 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten. 3. Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke wird eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „AG Wilhelm-Leuschner-Platz" eingesetzt, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u.a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse „Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015" und „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik") auseinandersetzt. Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und unterschiedlichen Akteuren des Wohnungspolitischen Konzeptes zusammensetzen. Genaue Zusammensetzung und konkrete Aufgabenstellung („Vermarktungsstrategie") sollen in den städtischen Ausschüssen beraten und festgelegt werden. Protokollnotiz: -25Die Leitlinien werden gemäß des ÄA der CDU-Fraktion (1690-NF-02-ÄA-01) in folgenden Punkten ergänzt / geändert: a) 1. Städtebauliche Grundlage: ergänzender Absatz Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen. b) 6. öffentlicher Platzraum: Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. … c) sowie ergänzender Absatz Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen. d) 7. Städtebauliche Gestaltung … ergänzender Absatz Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen TOP 18.2.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01690-ÄA-01 Einreicher: SR William Grosser vom Einreicher zurückgezogen TOP 18.2.2 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-01 Einreicher: CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Die Leitlinien werden in folgenden Punkten ergänzt / geändert: a) 1. Städtebauliche Grundlage: -26ergänzender Absatz Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen. b) 6. öffentlicher Platzraum: Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. … c) sowie ergänzender Absatz Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen. d) 7. Städtebauliche Gestaltung … ergänzender Absatz Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt werden. vom Einreicher übernommen TOP 18.2.3 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-02 Einreicher: Stadtrat Mathias Weber Beschlussvorschlag: Die grundsätzliche Errichtung und die Lage einer künftigen Markthalle im B-Plangebiet werden im Rahmen eines Experten- sowie Bürgerworkshops bis Ende 2016 abschließend diskutiert. Der Diskussionsverlauf sowie das Diskussionsergebnis wird dem Stadtrat als Vorlage, die im weiteren B-Planverfahren Berücksichtigung findet, zur Beschlussfassung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen TOP 18.2.4 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-03 Einreicher: Stadtrat Mathias Weber Beschlussvorschlag: In einem Workshopprozess bestehend aus Verwaltung, Politik und Verbänden werden bis Ende 1. Halbjahr 2017 Kriterien und Parzellierungsgrößen als Vorgabe für eine Vergabe der städtischen Grundstücke entwickelt. Das Ergebnis wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. -27- Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen TOP 18.2.5 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-05 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 3.: Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke wird eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „AG Wilhelm-Leuschner-Platz" eingesetzt, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u.a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse „Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015" und „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik") auseinandersetzt. Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und unterschiedlichen Akteuren des Wohnungspolitischen Konzeptes zusammensetzen. Genaue Zusammensetzung und konkrete Aufgabenstellung („Vermarktungsstrategie") sollen in den städtischen Ausschüssen beraten und festgelegt werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen TOP 18.2.6 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-06 Einreicher: SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt: Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes zum Inhalt hat. Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert. Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert: 1. Städtebauliche Grundlage Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im Rahmen der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl. RBV-815/11). -282. Nutzungsstruktur Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt. Als Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden: a Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen, b Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung), c Büros, d Gastronomie, e eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m² Verkaufsfläche, f nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers, g Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke, h Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs. 4. Stadtökologie/Klima Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt. 6. Öffentlicher Platzraum Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Verfügung gestellt. Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen TOP 18.2.7 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-07 Einreicher: Stadträte S. Morlok, R. Hobusch Beschlussvorschlag: I. Im Betreff werden die Worte "Leitlinien für die" gestrichen. II. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: -291. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" führt die Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die Formalien des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch. 2. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung TOP 18.2.8 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-08 Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 der Vorlage wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) ergänzt: 1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“. Dabei werden die historisch und städtebaulich maßgebenden Raumkanten und Baufluchten wiederhergestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei 1 Ja-Stimme und einigen Enthaltungen TOP 18.2.9 dazu ÄA Vorlage: -1690-NF-02-ÄA-09 Einreicher: Stadtrat William Grosser Beschlussvorschlag: Die Beschlusspunkte 1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“. und 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten. -30werden wie folgt ersetzt: 1. Die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ wird auf der Grundlage des Vorschlages der Initiative Leipziger Architektenverbände neu überarbeitet. Ziel ist eine kleinteilige Baustruktur zur Anbindung der Innenstadt an die Quartiere im Süden und die Wiederherstellung eines Wilhelm-Leuschner-Platzes in den Formen des alten Königsplatzes. 2. Die gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ist ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z. B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen. 3. Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt. 4. Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes als Wilhelm-Leuschner-Platz zum Inhalt hat. 5. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" führt die Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die Formalien des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch. 6. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen TOP 18.2.10 dazu ÄA Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-04 Einreicher: SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden. Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden. In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschner-Platz unter Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der Freiraum (Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen -31- TOP 18.3 Entwidmung eines Teils des Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig Vorlage: DS-00624/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Einreicher: Dezernat Finanzen vertagt TOP 18.4 "Kirchentag auf dem Weg" 25. - 28. Mai 2017 Vorlage: VI-DS-01881 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Zur Vorbereitung und Durchführung des "Kirchentages auf dem Weg" von 25. bis 28. Mai 2017 stellt die Stadt Leipzig dem "Reformationsjubiläum 2017 e.V." eine Zuwendung i.H.V. 950.000 Euro als Festbetragsfinanzierung im Vorgriff auf die Beschlussfassung des Haushaltes 2017 zur Verfügung. Die Mittel werden mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 im PSP-Element "Dezernat IV" (1.100.11.1.1.02.24) veranschlagt. 2. Mit Beschlussfassung zur Vorlage durch den Stadtrat wird seitens der Verwaltung gegenüber dem veranstaltenden „Reformationsjubiläum 2017 e.V.“ zeitnah eine Zusage bezüglich der finanziellen Unterstützung des Kirchentages 2017 in Leipzig abgegeben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 18.4.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01881-ÄA-01 Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) geändert: Zur Vorbereitung und Durchführung des "Kirchentages auf dem Weg" von 25. bis 28. Mai 2017 stellt die Stadt Leipzig dem "Reformationsjubiläum 2017 e.V." eine Zuwendung i.H.V. 500.000 Euro als Festbetragsfinanzierung im Vorgriff auf die Beschlussfassung des Haushaltes 2017 zur Verfügung. Die Mittel werden mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 im PSP-Element "Dezernat IV" (1.100.11.1.1.02.24) veranschlagt Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einige Enthaltungen -32TOP 18.5 Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2016 - 1. Änderung Vorlage: VI-DS-01508-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Verlegung folgender Termine: a) 25.05.2016 auf 18.05.2016 b) 15.12.2016 auf 01.02.2017 2. Die Ratsversammlung beschließt die Festsetzung zusätzlicher Vorbehaltstermine der Ratsversammlung: a) 02.03.2016 b) 09.06.2016 c) 22.09.2016 3. Damit ändert sich der Beschluss VI-DS-01508 vom 08.07.2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Protokollnotiz: Diese Vorbehaltstermine sind reine Platzhaltertermine, die dazu dienen, Vorlagen zu behandeln, die zu den bereits festgelegten regulären Terminen auf der TO standen und aus zeitlichen Gründen nicht abgehandelt werden konnten. TOP 18.5.1 dazu ÄA Vorlage: -01508-DS-01-ÄA-01 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Es wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt, sodass der derzeitige Beschlusspunkt 2 zu Beschlusspunkt 3 wird. Beschlusspunkt 2 (neu): Die Ratsversammlung beschließt die Festsetzung zusätzlicher Vorbehaltstermine der Ratsversammlung: a) 02.03.2016 b) 09.06.2016 -33- c) 22.09.2016 vom Einreicher übernommen TOP 18.5.2 dazu ÄA Vorlage: -01508-DS-01-ÄA-02 Einreicher: CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Es wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt, so dass der derzeitige Beschlusspunkt 2 zu Beschlusspunkt 3 wird. Beschlusspunkt 2 (neu): Die Ratsversammlung beschließt die Festsetzung zusätzlicher Vorbehaltstermine der Ratsversammlung: a) 02.03.2016 b) 09.06.2016 c) 22.09.2016 Diese Vorbehaltstermine sind reine Platzhaltertermine, die dazu dienen, Vorlagen zu behandeln, die zu den bereits festgelegten regulären Terminen bereits auf der TO standen und aus zeitlichen Gründen nicht abgehandelt werden konnten. vom Einreicher übernommen TOP 18.6 Bebauungsplan Nr. 415 "Quartiersgarage Rochlitzstraße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Vorlage: VI-DS-01631 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-1682/13 vom 19.06.2013 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.7 Bebauungsplan Nr. 304 "Wendenstraße"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01642 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau -34- Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 304 „Wendenstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt. 3. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 18.8 Bebauungsplan Nr. 347 "Wohnen an der Olbrichtstraße/Ecke Tresckowstraße"; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01653 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: 53/3/2 Protokollnotiz: Die fehlende wasserrechtliche Genehmigung wird zeitnah nachträglich erteilt. Der FA Umwelt und Ordnung wird über die Erteilung der Genehmigung informiert. -35TOP 18.9 NAKOPA-Projekt "Straße für alle" - Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw - deutsch: Lemberg (Ukraine) Vorlage: VI-DS-01656 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig, federführend vertreten durch das Dezernat VI, Verkehrs- und Tiefbauamt, beteiligt sich im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA), einem Programm mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), am Projekt „Straße für alle“ - Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw (Ukraine). 2. Das Projektvolumen beträgt 80.000 €, davon wird ein Anteil in Höhe von ca. 72.000 € durch NAKOPA gefördert. Die Kofinanzierung in Höhe von 8.000 € wird durch den Projektpartner, die Stadt Lwiw, erbracht. 3. Die Projektlaufzeit ist vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2018 beantragt. 4. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik für das PSP-Element 1.100.51.1.1.06 – Verkehrsplanung bestätigt. 5. Für die Jahre 2017 und 2018 wird ein Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVODoppik für das PSP-Element 1.100.51.1.1.06 – Verkehrsplanung planmäßig in den Haushaltsplan aufgenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.10 Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V. Vorlage: VI-DS-01707 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzufüh ren. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 4,5 VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. 2015: 2016: 2017 ff: 64,7 T Euro 58,3 T Euro 55,7 T Euro Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des Bud gets 51_365_3ZW realisiert. -36Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 18.10.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01707-ÄA-01 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 5,35 VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. 2015: 84,4 T Euro 2016: 78,4 T Euro 2017 ff: 74,3 T Euro Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des Budgets 51_365_3ZW realisiert. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen TOP 18.10.2 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01707-ÄA-02 Einreicher: SPD-Fraktion vom Einreicher zurückgezogen TOP 18.11 Entschädigungssatzung Vorlage: VI-DS-01712 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen und tritt zum 1. Dezember 2015 in Kraft. 2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Jahr 2015 in Höhe von 23.183 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1.098.600.000). 3. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Jahr 2016 in Höhe von bis zu max. 293.286 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1.098.600.000). -374. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 293.286 € zzgl. 2,5 % Dynamisierung als Maximalbetrag pro Jahr werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt und sind durch den Fachbereich entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden. Abstimmungsergebnis: 58/3/0 TOP 18.12 Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015/2016 Vorlage: VI-DS-01736 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Dem Vorschlag zur Errichtung von Raumsystemen für die Oberschule Georg-Schumann-Schule, Schule Portitz, 84. Schule und Schule Paunsdorf zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) wird zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die Raumsysteme betragen 2.600.000 €, welche in 2015 und 2016 bereitgestellt werden. 3. Im Haushaltsjahr 2015 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO von je 50.000 € (insgesamt 200.000 €) in den PSP-Elementen "Raumsystem Georg-Schumann-Schule" 7.0001505.700), "Raumsystem OS Portitz" (7.0001506.700), "Raumsystem 84. Schule" (7.00001510.700) und "Raumsystem Schule Paunsdorf" (7.0001515.700) bestätigt. 4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO von je 600.000 € (insgesamt 2.400.000 €) in den PSP-Elementen Elementen "Raumsystem Georg-SchumannSchule" (7.0001505.700), "Raumsystem OS Portitz" (7.0001506.700), "Raumsystem 84. Schule" (7.00001510.700) und "Raumsystem Schule Paunsdorf" (7.0001515.700) bestätigt. 5. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2015 i.H. von 200.000 € und in 2016 i.H. von 2.400.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). 6. Die Kosten für die Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 € je Schule. Dafür werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von je 17.000 € (insgesamt 68.000 €) in den PSP-Elementen "Georg-Schumann-Schule" (1.100.21.5.1.01.18), "Schule Portitz" (1.100.21.5.1.01.10), "84. Schule" (1.100.21.5.1.01.13) und "Schule Paunsdorf" (1.100.21.5.1.01.15) im Sachkonto 42531000 bestätigt. 7. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 68.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000). -388. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. anfallenden Folgekosten von 12.000 € pro Standort/Jahr werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.13 Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der Beratungsstellen -EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01739 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Der Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe ab 01.01.2016 mit einer Laufzeit von einem Jahr wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.14 Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße, Variantenentscheid Vorlage: VI-DS-01740 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Vorzugsvariante Radfahrstreifen - Variante 2 der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße - wird für die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung grundsätzlich bestätigt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 18.15 Bebauungsplan Nr. 350 "Wohngebiet an der grünen Ecke"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01753 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau -39Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es im Kapitel 8 der Begründung zum Bebauungsplan angegeben ist. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: 52/0/1 TOP 18.16 Bebauungsplan Nr. 400.1 "Zschochersche Straße/Erich-Zeigner-Allee - nördlicher Teilbereich"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Satzungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01774 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan. Abstimmungsergebnis: 51/0/2 -40TOP 18.17 Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 Vorlage: VI-DS-01830 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig anerkennt das Verbundsystem der kommunalen Sportoberschule und des Sportgymnasiums in Landesträgerschaft einschließlich der zugehörigen Internatsstrukturen für die Unterbringung minderjähriger Talente in der Kolonnadenstraße 26-28 und dem Sportinternat Marschnerstraße. Bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Internatsbetreuung für maximal 60 minderjährige SportoberschülerInnen der Sportoberschule Leipzig durch die Stadt finanziert. 2. Die in der Ratsversammlung am 18.03.2015 zum Haushalt 2015/2016 (DS-00621/14-DS-001/DS002) für die Betreuung der SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße 26-28 bestätigten finanziellen Mittel im Ergebnishaushalt 2015 und 2016 über jeweils 400.000 EUR (PSP-Element 1.100.42.1.0.01, Sachkonto 4315 0000) werden vorbehaltlich zum Haushaltsbeschluss ab 2017/18 ff. in gleicher Höhe fortgeschrieben. Die Fortschreibung dieser Ansätze erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Landesdirektion. Mit diesen Mitteln werden die Leistungen des VKKJ für maximal 5,95 VZÄ für die nach § 45 SGB VIII erforderliche pädagogische Betreuung der minderjährigen SportschülerInnen vertraglich vergütet. 3. Eine Verrechnung der gegenseitigen Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Leipzig und dem Freistaat Sachsen ist nicht erforderlich (siehe Pkt. 5 der Begründung). In diesem Punkt ist die Beschlusslage vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) aufzuheben. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis: - dass die pädagogische Betreuung der minderjährigen SportoberschülerInnen entsprechend § 45 SGB VIII im Internat in der Kolonnadenstraße 26- 28 ab dem Schuljahr 2015/2016 und dazugehörige Genehmigungsverfahren durch den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) geleistet werden. - dass die Verwaltung mit dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Belegung der Internate des Landesgymnasiums für Sport und der Sportoberschule mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit geschlossen hat (Anlage 1). Begleitend zu dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auf die herbeizuführende Änderung des Ratsbeschlusses RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 verwiesen, um die Finanzierung der Stadt Leipzig für die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße ab dem Haushaltsjahr 2017/18 fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -41TOP 18.18 Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz Vorlage: VI-DS-01867 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschlussvorschlag: Der auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus sowie die kostenfreie Bereitstellung von SchülerCards für Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eingestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen TOP 18.18.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01867-ÄA-01 Einreicher: SPD-Fraktion vom Einreicher zurückgezogen TOP 18.18.2 dazu Neufassung zum ÄA TOP 18.18.1 Vorlage: -01867-ÄA-01-NF-01 Einreicher: SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus sowie die kostenfreie Bereitstellung von SchülerCards für Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eingestellt. Die Stadtverwaltung führt mit der LVB Gespräche, mit dem Ziel, dass ab dem Schuljahr 2016/17 die Buslinie 82 mindestens die Haltestelle Lidicestraße mitbedient, weiter aber auch geprüft wird, ob die Haltestellen Freiberger und Sosaer Straßer, bei der Hinfahrt früh (Start Thekla, Buswendestelle um 7:16) mitbedient werden können. Zur Absicherung der Schulwegsicherheit der Grundschülerinnen und –schüler ist der Einsatz von Schülerlotsen zu prüfen und zeitnah zu realisieren. Vor allem beim Überqueren der Tauchaer Straße, sehen wir den Einsatz von Schülerlotsen aber als durchaus notwendig an. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen -42TOP 18.19 Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01883 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig wird bestätigt. 2. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Damit wird die Satzung über die Erstellung von Mietspiegeln in der Stadt Leipzig in der Fassung vom 12.06.2004 (Beschluss Nr. RBIII-1612/04 vom 19.05.2004) außer Kraft gesetzt. 3. Die Mindereinnahmen ab 2016 durch das Angebot des kostenlosen elektronischen Downloads des Mietspiegels i. H. v. 4.500 Euro werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 55/0/0 TOP 18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b Vorlage: VI-DS-01901-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Vorlage wird an die Verwaltung zurück verwiesen. TOP 18.21 Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2016 zum Abschluss einer Vereinbarung nach der Durchführung eines Moderationsverfahrens zwischen dem Ersten Freien Tierschutzverein Leipzig und Umgebung e.V. und der Stadt Leipzig zum Vertrag über die Verwahrung von Fund- und Einweisungstieren aus dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich der Stadt Leipzig im Tierheim Leipzig-Breitenfeld vom 23.03.2012/03.04.2012 Vorlage: VI-DS-01922 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Das Ergebnis des Moderationsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Vereinbarung nach der Durchführung eines Moderationsverfahrens zum Vertrag über die Verwahrung von Fund- und Einweisungstieren aus dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich der Stadt Leipzig im Tierheim Leipzig-Breitenfeld vom 23.03.2012/03.04.2012 wird bestätigt. 3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.12.2.1.06 (Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz), Sachkonto 4458 0000 (Erstattg. aus lfd. Verw.Tätigkeit an übrige Bereiche) i.H.v. 104.500 € für das Jahr 2016 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000). -434. Für 2017ff. werden die jährlichen Aufwendungen von 374.500 € für die pauschale Zuwendung an den TSV zur Betreibung des Tierheimes im PSP-Element 1.100.12.2.1.06 (Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz), Sachkonto 4458 0000 (Erstattg. aus lfd. Verw.Tätigkeit an übrige Bereiche) planmäßig veranschlagt. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 104.500 € werden ab 2017 ff. eckwerterhöhend zur Verfügung gestellt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.22 Institutionelle Förderung der Leipziger Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung) - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01943 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur institutionellen Förderung der Leipziger Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 in Höhe eines jährlichen Gesamtbetrages von 98.000,00 € zu. 2. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 werden jeweils 31.231,47 € überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im PSP-Element Förderung öffentlicher Bereiche (1.100.55.1.0.01.07.02), Kostenart – Zuschüsse an übrige Bereiche (4318 0000), gemäß § 79 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Kleingartenanlagen/Kleingartenwesen (1.100.55.1.0.01.07), Kostenart – Erträge aus Mieten und Pachten – (3411 0000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.23 Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01946 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig. Die Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft. Abstimmungsergebnis: 55/0/0 -44- TOP 18.24 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. Vorlage: VI-DS-01954 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den LVB und dem MDV - stellvertretend für die Verkehrsunternehmen in Leipzig - den beigefügten Vertrag über eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 01.01.2016 abzuschließen. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_351_ZW (PSP-Element 1.100.351001.07 - Leipzig-Pass-Mobilcard) werden für 2016 in Höhe von 60.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 3. In die mittelfristige Finanzplanung von 2017 bis 2020 sind jeweils Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.460.000 € aufzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen TOP 18.24.1 dazu ÄA Vorlage: VI-DS-01954-ÄA-01 Einreicher: CDU-Fraktion vom Einreicher zurückgezogen TOP 18.25 Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss der DS-00560/14 vom 10.12.2014 Bestätigung des angepassten Finanzierungskonzeptes und Wandlung des Gesellschafterdarlehens in eine Kapitaleinlage für die Sanierung der Kongreßhalle am Zoo, 2. und 3. Bauabschnitt sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01973 Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Dem angepassten Gesamtfinanzierungskonzept der Zoo Leipzig GmbH zum Um- und Ausbau der Kongresshalle zu einem multifunktionalen Kongress- und Veranstaltungszentrum mit einem infolge von Baukostenerhöhungen und geringeren Fördermitteln um 2,074 Mio. € erhöhten Gesamtfinanzierungsvolumen von 39,328 Mio. € wird zugestimmt. -45- 2. Das gewährte Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig gemäß RBV-1596/13 und gemäß Änderungsbeschluss zum RBV-1596/13 mit einem verbleibenden Betrag in Höhe von 230 T€ an die Zoo Leipzig GmbH wird in gleicher Höhe (230 T€) in eine Kapitaleinlage der Zoo Leipzig GmbH umgewidmet. 3. Um die Finanzierung der Mehrauszahlungen für die Sanierung der Kongresshalle 2. Bauabschnitt zu gewährleisten, wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1,844 Mio. € im PSP-Element 7.000.1220.740 – Investzuschuss Kongresshalle – bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098600000). 4. Der Gesellschaftsvertreter der Zoo Leipzig GmbH wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung dem angepassten Finanzierungskonzept zuzustimmen und alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, sowie alle mit der Umsetzung verbundenen Handlungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.26 Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02019 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 5.870.000 €. Der städtische Anteil beträgt 3.840.000 €, siehe Punkt 5. und 6. der Vorlage. 3. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001354.700 (77. Schule, Kapazitätserweiterung) wie folgt eingeordnet: 2014: 110.000 € (anteilig 7.0001072.700, 77. Schule BSM) 2015: 1.059.000 € (dto.) 2016: 2.800.000 € (davon 1.420.000 € über Fördermittel) 2017: 1.901.000 € Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt. 4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "77. Schule, Kapazitätserweiterung" (7.0001354.700) i.H.v. 1.380.000 € bewilligt. Die Deckung i.H.v 180.000 € erfolgt aus dem PSP-Element „77. Schule Brandschutz" (7.0001072.700), der verbleibende Betrag von 1.200.000 € wird aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000) bereitgestellt. -46- 5. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im Ergebnis-Haushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die Mittel für die Ausstattung sind 2017 dabei wie folgt einzuordnen: Ergebnishaushalt: 65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 - Ausstattung GS) 56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 - Ausstattung Hort) Finanzhaushalt: 46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 - Ausstattung GS) 20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 - Ausstattung Hort) 6. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 (Nutzungskosten) die Nutzungskosten anteilig an - in Höhe von: KG 200: 3.563 € KG 300: 30.190 € KG 400: 11.363 €. Ab dem Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll an - in Höhe von: KG 200: 8.550 € KG 300: 72.456 € KG 400: 27.270 €. Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die angegebenen Nutzungskosten gelten für die geplanten Baumaßnahmen (Kapazitätserweiterung + Brandschutz) und fallen zusätzlich zu den im Haushalt für das Bestandsgebäude bereits eingestellten Kosten an. 7. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren ins Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 8. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Protokollnotiz: Die Verwaltung führt aus, dass auf der Grundlage des Schulwentwicklungsplanes die notwendigen Investitionen vorgenommen werden. Nach derzeitigen Stand soll die Errichtung der Grundschule Stötteritz spätestens in den nächsten 10 Jahren erfolgen. Beeinflusst wird die zeitliche Realisierung u. a. von zukünftigen demographischen Entwicklungen. -47TOP 18.27 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie Träger - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02135 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächGemO i.H.v. insgesamt 1.027.823 € in der Budgeteinheit 51_361_ZW "Förderung von Kindern in Kita's", PSP-Element "Übernahme EB Kita's freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04.), Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_361_ZW (gemäß Tabelle unter Punkt 3 der Vorlage). 3. In Höhe von 150.000 € erfolgt die Deckung aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01 "Unterhaltsvorschuss" aus der Kostenart 43391600. 4. Eine weitere Deckung in Höhe von 66.528,77 € erfolgt aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW aus den Innenaufträgen und der KA 4253 1000 "Erwerb bew. AV bis 410 €" entsprechend Punkt 3 der Vorlage. 5. Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.28 Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Vorlage: VI-DS-01797 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 24.925 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 24.925 T€ - Jahresergebnis des Erfolgtsplanes: 0 T€ - Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen: 0 T€ Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -48- TOP 18.29 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig Vorlage: VI-DS-01849 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.140,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.30 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Vorlage: VI-DS-01861 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 873.405,42 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: - 556.811,68 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 181.947,80 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und Papierkorbentsorgung - 134.645,94 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen 3. Der Ausgleich des Verlustes aus dem Betriebszweig Winterdienst in Höhe von € 294.640,60 durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 3 und 4 beschlossen. 4. Im Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 294.640,60 zu bilden. Die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von € 294.640,60 gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2014 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in die Rücklagen wie folgt: - 153.663,78 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung -49- 140.976,82 in die Rücklage für Rekultivierung/Nachsorge 6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.31 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01865 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten: • Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.408 T€ • Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 10.408 T€ • Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€ • Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 169 T€ • Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 169 T€ • Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ • Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€ • Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€ • Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ 2. Die Stellenanzahl für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. 164 VzÄ (= Erweiterung des Stellenplanes um 16 VzÄ zum Wirtschaftsjahr 2015) wird bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.32 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetreib Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Vorlage: VI-DS-01880 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Städtischen Klinikum „St. Georg" Leipzig als Eigenbetrieb der Stadt für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 25.319 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 25.316 T€ - Überschuss: 3 T€ - Summe der Einnahmen (Finanzierungsbedarf) für die bilanzwirksamen Vorgänge aus dem Vermögensplan: 74 T€ -50- Summe der Ausgaben (Finanzierungsbedarf) für die bilanzwirksamen Vorgänge aus dem Vermögensplan: 527 T€ - Gesamtbetrag der Kredite: 0 T€ - Höchstbetrag der Kassenkredite: 2.773 T€ - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung : 0 T€ 2. Der Stellenplan 2016 wird aufgrund der Neufestlegung der Personalschlüssel in der Klinik für Forensische Psychiatrie und im Zentrum für Drogenhilfe entsprechend angepasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.33 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 Vorlage: VI-DS-01898 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig für das Wirtschaftsjahr 2016 in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan - Gewinn oder Verlust als Endergebnis des Erfolgsplanes - Gesamtbetrag der Kredite - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 70.474 T€ 69.473 T€ 1.001 T€ 0 T€ 0 T€ 2. Zur Finanzierung der Papierkorbentsorgung werden für 2016 im PSP-Element "Straßenreinigung" (1.100.54.5.1.01), Sachkonto "Erstattg. aus lfd. Verw.-tätigk. verb. Unternehmen" (4455 0000), 64.000 Euro und im PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01), Sachkonto „Erstattg. aus lfd. Verw.-tätigk. verb. Unternehmen" (4455 0000), 86.000 € überplanmäßig gemäß § 79 (1) SächsGemO bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH" (1098600000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.34 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2016 Vorlage: VI-DS-01909 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten: -51- – – – – Summe der Gesamterträge aus dem Erfolgsplan 11.077 T€ Summe der Gesamtaufwendungen aus dem Erfolgsplan 11.072 T€ Gewinn aus Endergebnis des Erfolgsplanes Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 T€ 5 T€ 2. Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität des KEE. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.35 Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Vorlage: VI-DS-01971 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigen betrieb Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 27.883 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 27.805 T€ - Jahresergebnis des Erfolgsplanes: 78 T€ - Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen 0 T€ 2. Die Stellenzahl für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 400,32 Stellen wird bestätigt. 3. Zur Sicherung der Liquidität wird für 2016 dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe ein Kassenkreditrahmen von 800 T€ bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.36 Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes - Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses Vorlage: VI-DS-01537-DS-01 Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt gemäß § 43 Abs. 1 und 3 (§ 42 Abs.2) SächsGemO und § 17 Abs. 2-6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie § 27 der Geschäftsordnung der Stadt Leipzig die Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses “Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben; Prüfbericht 14/2/0051 des Rechnungsprüfungsamtes“ -52Aufgabe des Ausschusses ist in Kooperation mit der Verwaltung die Auswertung, Ursachenfeststellung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschlägen im Rahmen der Feststellungen des o.g. Prüfberichtes. 2. Der Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (Vertretung: stellv. Vorsitzender) und jeweils einem Mitglied und einem Stellvertreter der Fraktionen, die von ihnen benannt werden. Die zu entsendenden Stadträte/innen sollten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und (max. drei) des Betriebsausschusses Kultur sein. 3. Die Ratsversammlung nimmt die Besetzung des Ausschusses entsprechend Anlage 1 zur Kenntnis. 4. Die Arbeitsaufnahme dieses Ausschusses beginnt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung. Er tagt in der Regel einmal im Monat. Auf Empfehlung des „Zweitweisen Ausschusses“ wird selbiger durch Beschluss des Stadtrates aufgelöst. 5. Beratend nehmen an den Sitzungen des „Zeitweisen Ausschusses“ je zwei Mitarbeiter/innen des Dezernates Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes sowie ein(e) Verwaltungsdirektor/in der Eigenbetriebe Kultur teil. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.12.2015 Vorlage: VI-DS-02201 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis genommen TOP 20 Informationen I Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben. Leipzig, Oberbürgermeister Jung ausgefertigt: Schurig RATSVERSAMMLUNG VOM 16. DEZEMBER 2015 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Ratsversammlung und begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte herzlich, ebenso die Vertreter der Medien und die Gäste auf der Empore. Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Herren Stadträten Pellmann und Oßwald unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Wie üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen. Ich darf außerhalb der Tagesordnung einen ganz herzlichen Glückwunsch aussprechen. Mir wurde zugetragen, dass eine frischgebackene Promovierte unter uns sitzt. Herzlichen Glückwunsch zur Promotion, Frau Lakowa! Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 23 bekannt gemacht. Entschuldigt hat sich bis jetzt bei mir niemand. Frau Dubrau kommt allerdings erst gegen 16 Uhr. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung und bitte mir wie üblich mitzuteilen, wenn Sie früher gehen müssen. Dass die Ratssitzung im Livestream übertragen wird, ist Ihnen bekannt. Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.05 Uhr waren 56 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 79 Prozent. Wir sind beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Es gibt einen Antrag der SPD-Fraktion auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.2. Über die Absetzung muss abgestimmt werden. - Wünschen Sie dazu das Wort? - Herr Dyck. Stadtrat Dyck (SPD): Meine Damen und Herren, ich möchte den Absetzungsantrag kurz begründen. Es gibt dafür zwei Gründe: Der erste Grund ist ein grundsätzlicher inhaltlicher Grund. In den letzten Jahren ist dieses Verfahren vor allen Dingen auch unter der Annahme, dass ein Teil des Leuschner-Platzes für das Freiheitsdenkmal Verwendung finden sollte, geführt worden. Dies ist nach unserem vorherigen Beschluss nicht mehr der Fall. Aus diesem Grund denken wir, dass die Fläche gänzlich neu betrachtet werden muss. Verbunden damit äußern wir den Wunsch, die Vorlage noch einmal in das Amtsverfahren zu geben. Der zweite Grund ist, dass die Unsitte, um es vorsichtig zu sagen, bis wenige Stunden vor der Ratsversammlung weitere Änderungs- und Ergänzungsanträge zu formulieren, was eine inhaltliche Befassung damit nicht mehr sauber ermöglicht, dazu führt, dass es seitens des Oberbürgermeisters mit großer Wahrscheinlichkeit sehr schwierig sein dürfte, heute einen abstimmungsfähigen Vorschlag zu formulieren und diesen beschließen zu lassen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Gegenrede? - Dann stelle ich den Antrag auf Absetzung von TOP 18.2 zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit einigen Enthaltungen und einer Reihe von Pro-Stimmen ist das mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Tagesordnung selbst. Folgende Tagesordnungspunkte werden abgesetzt: Tagesordnungspunkt 5.2, Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2015, wird abgesetzt. Tagesordnungspunkt 10.4 wird abgesetzt. Ich möchte gerne gemeinsam mit dem Petitionsausschuss einen Beschlussvorschlag unterbreiten, der rechtssicher dann auch hier im Stadtrat beschlossen werden kann. Außerdem sollte sich der Tierschutzbeirat mit der Angelegenheit beschäftigen, wie ich meine. Tagesordnungspunkt 14.10, Entscheidungsgrundlage zur Halle 7, wird abgesetzt. Hier besteht noch Beratungsbedarf. Tagesordnungspunkt 15.19, Eigentümerziele für die LBB, wird abgesetzt. Tagesordnungspunkt 18.3 wird ebenfalls abgesetzt. Hier geht es um eine zweite Lesung im Betriebsausschuss. Ich denke, das werden wir im Januar klären. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Herr Morlok hat sich gemeldet. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Kollege René Hobusch und ich haben beantragt, im Stadtrat eine Aktuelle Stunde zu den Ereignissen, die wir bedauerlicherweise letztes Wochenende hier in Leipzig erleben mussten, durchzuführen. Wir haben beantragt, die Debatte dazu aber nicht in der heutigen Stadtratssitzung, sondern in der Stadtratssitzung im Januar zu führen; denn heute wäre eine sachgerechte Diskussion noch nicht möglich. Die Beteiligten - Polizei und andere - sind gerade erst dabei, die Dinge vollständig aufzuarbeiten. Würden wir erst auf der Stadtratssitzung am 18. Januar über die Frage entscheiden, ob wir dazu eine Aktuelle Stunde durchführen oder nicht, wäre eine gründliche Vorbereitung darauf wiederum nicht möglich. Jetzt könnten Sie einwenden, ein Antrag auf Aktuelle Stunde hätte nach unserer Geschäftsordnung vier Werktage vor dieser Stadtratssitzung eingereicht werden müssen. Das ist so richtig. Allerdings werden Sie mir sicherlich zugestehen, dass sich die Ereignisse nach dieser Vier-TagesFrist zugetragen haben, es also nicht möglich gewesen ist, einen entsprechenden Antrag im Rahmen der Frist einzureichen. Insofern handelt es sich hier um einen Fall von Dringlichkeit. Ich will die Geschäftsordnung jetzt nicht weiter bemühen, sondern versuchen, politisch zu argumentieren. Wenn wir eine aktuelle Debatte wollen, dann sollten wir sie nicht aus dem Hauruck heraus führen, sondern wir sollten sie gründlich vorbereiten. Das heißt: Heute macht sie keinen Sinn. Sie macht tatsächlich Sinn in der Sitzung im Januar. Nur: Wenn wir dies so machen wollen, müssen wir es heute entscheiden. Ich habe auf das Geschäftsordnungsproblem des Antrags von Kollegen Hobusch und mir bereits hingewiesen. Dennoch bitte ich Sie, auch angesichts des vernünftigen Ablaufs einer solchen Debatte, heute zu entscheiden, ob wir diese Debatte im Januar führen. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie das natürlich auch ablehnen. Aber die Entscheidung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte in der heutigen Sitzung getroffen werden. Das beantragen Herr Hobusch und ich gemeinsam. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, ich will Sie ungern verbessern. Ich bin für diese Aktuelle Stunde, auch im Januar. Aber wir können heute nicht darüber abstimmen. Dafür brauchen Sie die notwendigen Unterschriften. Ich würde Ihnen sogar entgegenkommen und zusagen, dass wir wie beim letzten Mal verfahren. Die Verwaltung selbst würde tätig werden und die Aktuelle Stunde im Januar ansetzen. Sie als Stadtrat bräuchten dafür ungefähr 15 Unterschriften. Wenn Sie Seite |2 gestatten, würde ich das selbst auf die Tagesordnung im Januar setzen, nach Abstimmung im Ältestenrat über den Verlauf. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Wenn Sie das hier so zusagen, hat sich unser Antrag erledigt. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Eigentlich ist es gar nicht möglich, dass ein fraktionsloser Stadtrat einen Antrag stellt. Wir haben als Fraktion einen Antrag dazu gestellt. Daher erübrigt sich, dass Herr Morlok oder Herr Hobusch noch Unterschriften sammeln müssen. Oberbürgermeister Jung: Das ist richtig. Aber ich denke, es hat sich erledigt, wenn wir das im Einvernehmen so machen, wie eben vorgeschlagen. - Herr Morlok noch einmal. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich will doch eine Richtigstellung vornehmen, weil durch den Kollegen von der AfD suggeriert wurde, dass der Antrag, den Kollege Hobusch und ich eingereicht haben, die erforderlichen Unterschriften nicht hätte. Dem ist nicht so. Die entsprechenden Unterschriften liegen im Büro für Ratsangelegenheiten vor. Oberbürgermeister Jung: Okay. - Dann fahren wir jetzt fort. Von der CDU-Fraktion liegt eine Dringliche Anfrage zu den Ereignissen am 12.12.2015 vor. Über die Beantwortung der Anfrage muss nach unserer Geschäftsordnung zu Beginn der Sitzung abgestimmt werden. Wünschen Sie dazu das Wort, oder können wir sofort zur Abstimmung kommen? - Sofort zur Abstimmung. Wer der Beantwortung der Dringlichen Anfrage zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Ich würde diese Dringliche Anfrage unter TOP 15.4 einordnen. Gemäß unserer Geschäftsordnung werden die Dringlichen Anfragen der Fraktionen zuerst behandelt. Die Einwohneranfrage wird gegen 17 Uhr aufgerufen, danach die Petitionen. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 So weit meine Bemerkungen zur Tagesordnung. - Gibt es Ihrerseits noch Hinweise? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Als Vorsitzender des Petitionsausschusses bin ich irritiert, dass Sie die Absetzung von 10.4 vornehmen. Der Petitionsausschuss hat dazu einen Beschluss gefasst, der heute zur Abstimmung steht. Es liegt meines Erachtens keine Beschlussvorlage der Verwaltung vor, die rechtfertigen würde, dass dieser Punkt einfach abgesetzt werden kann. Der Ausschuss ist im Vorfeld auch nicht informiert worden, dass diese Petition von der Tagesordnung abgesetzt wird. Die Petenten sind heute eingeladen zur Beschlussfassung. Ich finde das Vorgehen so nicht in Ordnung; das muss ich ganz klar sagen. Ich weiß auch nicht, auf welcher Grundlage Sie diese Absetzung vornehmen. Wenn Sie wünschen, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird, weil die Verwaltung, die bis heute keine Stellungnahme dazu erarbeitet hat oder diese in der Dienstberatung noch nicht abgestimmt hat, dazu noch eine Vorlage vorlegt, die eine Neubefassung im Petitionsausschuss erfordert, dann bitte ich Sie, das inhaltlich zu begründen und eine Abstimmung darüber herbeizuführen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass der Punkt auf der heutigen Tagesordnung verbleibt. Seite |3 Stadtrat Riedel (CDU): Unter dem Punkt „Anfragen“ gab es die Anfrage zum Fußverkehrsbeauftragten. Von Ihnen wurde zugesagt, die Person und den Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit nachzureichen, was bis heute nicht geschehen ist. Oberbürgermeister Jung: Dem gehe ich nach, Herr Riedel. - Gibt es sonstige Hinweise? - Dann ist das Beschlussprotokoll festgestellt, einschließlich der protokollierten Bemerkung von Herrn Riedel. TOP 6 und 7 entfallen. 8 Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 8.1 Namensänderung der Schule Portitz Oberschule der Stadt Leipzig (VI-WA01902) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost 8.1.1 dazu VSP (VI-WA-01902-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Es gibt einmütige Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt, da irren Sie. Ich bin Herr der Tagesordnung. Und ich möchte vermeiden, dass wir hier einen eventuell rechtswidrigen Beschluss fassen. Deswegen möchte ich sehr gerne mit dem Petitionsausschuss über einen Beschlussvorschlag ins Gespräch kommen, der von allen getragen wird. Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. Diese wichtige Angelegenheit wird heute zur Beratung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. - Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann so verwiesen. TOP 4 entfällt. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gegen 17 Uhr aufgerufen. 5 8.2 Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße) (VI-WA02113) Einreicher: Nordwest Stadtbezirksbeirat Leipzig- Niederschrift 11. 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2015/327 Gibt es dazu Anmerkungen oder Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Protokoll so festgestellt. 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 19.11.2015 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI-2015/328) Herr Riedel. Besetzung von Gremien Ich verweise hier auf das übliche Prozedere und verzichte auf das Vorlesen. 11.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (1. Änderung) (VIDS-01143-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung) (VI-DS-01125-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 13.6 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge (VI-A02200) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13. Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung Seite |4 So verwiesen, ebenfalls ergänzt um Ausschuss Allgemeine Verwaltung. 13.7 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen! (VI-A-02158) Einreicher: CDU-Fraktion Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt nur den Titel des jeweiligen Antrags auf und bitte Sie, mir ein Zeichen zu geben, wenn Sie weitere Verweisungen oder Änderungen wünschen. Frau Gabelmann signalisiert: Jugendbeirat. Okay. 13.1 Verschwiegenheitspflichten (VI-A-02118) 13.8 Schulhausbau durch private Unternehmer (VI-A-02138) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.2 Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“ (VIA-02140) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Gabelmann bittet um zusätzliche Verweisung in den Jugendbeirat. - Das ist gut. Mit dieser Ergänzung so verwiesen. 13.3 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen transparent darstellen (VI-A-02166) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.4 Instandsetzung der Parkbänke im Leutzscher Holz zwischen HansDriesch-Straße, Friesenstraße und Rietschelstraße (VI-A-02184) Einreicher: Stadtrat Michael Weickert So verwiesen. 13.5 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen (VI-A-02188) Einreicher: CDU-Fraktion Frau Gabelmann? - Jugendbeirat. - So verwiesen. 13.9 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des § 11 SGB VIII (VI-A-02206) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Da es um den Bereich Schule geht, muss es meines Erachtens auch in den Ausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen werden, damit es im Stadtrat beraten werden kann. Für den Mehrbedarf ist auch eine Stellungnahme des Finanzausschusses erforderlich. - Also Verweisung in den Jugendhilfeausschuss, Finanzausschuss und Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. 13.10 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereich der §§ 14 und 16 SGB VIII (VI-A-02205) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel Diesen Antrag muss ich abstimmen lassen, weil die notwendigen Unterschriften fehlen. - Wer der Aufnahme des Antrags von Stadtrat Schlegel für zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Abstimmung: 16 dafür. So aufgenommen und verwiesen, ergänzt um Ausschuss Allgemeine Verwaltung. Der Antrag ähnelt dem letztbehandelten. - Ebenso so verwiesen. 14. Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße (VI-A00969) Einreicher: SPD-Fraktion Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 14.1.1 dazu VSP (VI-A-00969-VSP-001) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wünscht die SPD-Fraktion das Wort? - Herr Zenker. Seite |5 Connewitz und hat einen direkten Anschluss an den ÖPNV. Mit dem Bau einer Kita könnte die seit mehr als fünf Jahren bestehende kommunale Brache mit Leben gefüllt werden. Das Grundstück ist natürlich schon viel länger eine Brache es war ja auch vorher unbebaut -; aber seit fünf Jahren ist es in kommunalem Besitz. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Der Leipziger Süden ist ein junger, dynamischer Stadtteil mit vielen Familien. - Mit Ihrem Widerspruch an dieser Stelle bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie wie so häufig alle in einen Topf werfen. Nicht der ganze Süden ist radikal. Ich wohne im Übrigen auch dort. - Diese positive Entwicklung wird sich aus meiner Sicht auch fortsetzen. Ein deutlicher Beleg dafür ist, dass im Leipziger Süden immer mehr Baulücken verschwinden und mehrgeschossiger Wohnungsbau dort entsteht. Wo mehr Kinder sind, brauchen wir auch mehr Betreuungsplätze. Wir freuen uns daher, dass die Stadtverwaltung das Grundstück Windscheid-straße für eine kommunale Kindertagesstätte priorisiert hat. Das Grundstück - das hat die Prüfung der Stadtverwaltung ergeben - eignet sich nicht nur für den Bau einer Kita. Diese kann im hinteren Grundstücksteil gebaut werden. Im vorderen Teil sind auch noch andere Nutzungen durch kommunale Unternehmen oder Eigenbetriebe möglich. Wir sind gespannt, welche Vorschläge dahin gehend kommen. Den Antrag für den Bau einer Kindertagesstätte an dieser Stelle hatte die SPD-Fraktion bereits Anfang des Jahres gestellt. Die Vorgeschichte ist allerdings deutlich länger. Wir hatten bereits vor mehr als zwei Jahren bei der Stadtverwaltung wegen dieses Grundstücks als Kitastandort angefragt. Damals wurde uns mitgeteilt, dieses Grundstück gehöre gar nicht der Stadt Leipzig obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als zwei Jahre ein Grundstück der Stadt war. Weil diese Liegenschaft aber als Sicherung der Feuerwehrauffahrt für das WERK 2 benötigt wurde, wurde sie dem Kulturamt zugeführt. Es ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich, dass die Stadtverwaltung nicht selber darauf gekommen ist, solche Grundstücke zu identifizieren. Das spricht aus meiner Sicht nicht für ein gutes kommunales Flächenmanagement. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Nachdem die Eigentumsfragen geklärt waren, haben wir ein zweites Mal angefragt. Damals wurde uns gesagt, die Lärmemissionen an der Windscheidstraße seien zu hoch, um dort eine Kita zu bauen. Wir haben das zunächst akzeptiert. Nachdem aber auf Vorschlag der Stadtverwaltung - ein guter Vorschlag - die Kita an der Gohliser Straße gebaut wurde, waren wir der Ansicht: Wenn dort eine Kita gebaut werden kann, dann kann es auch an der Windscheidstraße nicht so kompliziert sein, weil der Verkehr dort deutlich geringer ist. Das Grundstück an der Windscheidstraße hat eine Größe von 4.000 Quadratmetern. Es ist daher für den Bau vollkommen ausreichend. Es ist sofort verfügbar. Es liegt sehr verkehrsgünstig in Noch können wir nicht sagen: Ende gut, alles gut. Im nächsten Schritt werden wir darauf achten, dass die Kita nicht nur in die Bedarfsplanung, sondern auch in die Finanzierung aufgenommen wird und entsprechende Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Wir freuen uns darauf, dass im Leipziger Süden bald eine weitere Kita entsteht. - Vielen Dank. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.2 Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten (VI-A-01328) Einreicher: SPD-Fraktion 14.2.1 dazu VSP (VI-A-01328-VSP-001) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Frau Schenk. Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um die Frage, wie wir den öffentlichen Raum ein bisschen sportlicher gestalten können. Unser aktuelles Sportprogramm setzt zu Recht einen Fokus auf Kinder- und Jugendsport; das ist auch richtig so. Angesichts der demografischen Entwicklung sollte allerdings nicht aus dem Blick geraten, dass auch Bürger anderer Generationen Sport nötig haben, der eine mehr, der andere weniger. Ich würde vermuten, eher ein bisschen mehr. Jetzt könnte man sagen: Ja, dann sollen sie ins Fitnessstudio gehen. - Aber das ist genau der Punkt: Das wäre ein kostenpflichtiges Angebot, man müsste sich anmelden usw. Insofern steht meine Fraktion dafür ein, dass man wohnortnah, Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 kostengünstig, dezentral einen Bewegungsparcours nutzen kann. Wir finden den Verwaltungsstandpunkt in diesem Sinne zielführend und würden diesen abstimmen lassen, damit künftig alle Generationen ihre motorischen Fähigkeiten und ihr Fitnessgeschick vor Ort trainieren können. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt für diesen Beschluss in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.3 Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „Halbe-Halbe“ an Leipziger Schulen (VI-A-01424) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.3.1 dazu VSP (VI-A-01424-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.3.2 dazu ÄA (VI-A-01424-ÄA-03) Einreicher: SPD-Fraktion Frau Ludwig. Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Frau Dubrau! Liebe Stadträte im Saal und Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Ein ehemaliger Bundeswirtschaftsminister sagte einmal: „Jede Energie, die nicht verbraucht wird, ist eigentlich die sinnvollste Energiepreissenkung.“ - In Deutschland werden im Gebäudebereich rund 40 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht und etwa ein Drittel der deutschlandweiten CO2-Emissionen verursacht. Schulen sind im Zweifel noch schlechter aufgestellt in ihrer Klimabilanz; denn in öffentlichen Gebäuden wird von einem Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent ausgegangen. Meine Damen und Herren, das Projekt „HalbeHalbe“ will diese Einsparressourcen nach dem Vorbild ähnlicher, schon lange erfolgreich laufender Projekte in anderen deutschen Städten heben. Dazu zählen Städte wie Chemnitz, Frankfurt am Main, Hannover und Berlin, aber auch der Landkreis Teltow-Fläming. Der sparsame Umgang mit Energie und Wasser ist nicht nur ökonomisch und ökologisch geboten; er eignet sich auch im besonderen Maße dafür, das Thema als Lern-, Handlungs- und Erfahrungsfeld in die pädagogische Praxis zu integrie- Seite |6 ren und damit sowohl Kinder und Jugendliche wie auch beteiligte Erwachsene zu sensibilisieren. Unser Antrag „Durchführung des Energiesparprojektes ‚Halbe-Halbe‘ an Leipziger Schulen“ verfolgt zwei Ziele: erstens eine pädagogische Umwelterziehung zu ermöglichen und zweitens für eine erfolgreiche Energiereduktion zu sorgen, welche nicht nur die Klimabilanz der Stadt verbessert, sondern auch Geld spart, das den Nutzern dann zugutekommen soll. Wir stellen uns das folgendermaßen vor: Schülerinnen und Schüler erkunden mit Messgeräten ihr Schulgebäude, suchen gemeinsam mit Schulhausverwaltern und Lehrern nach Energielecks: Wann brennt welches Licht? Welche Heizkörper sind wann und wie aufgedreht? Wie lüften wir und wann? Welche Kaffeemaschinen oder Kopierer sind Energiefresser und können ausgeschaltet werden? Schüler texten Infos für Mitschüler und ändern ihr Nutzerverhalten. Fachlich beraten werden die Schulen von einem gemeinnützigen externen Projektträger. Hauptaufgabe des Projektträgers soll die Vermittlung von Knowhow und die Koordination zwischen den verschiedenen Ämtern sein. Dafür stellt das Bundesumweltministerium sogar Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt Leipzig muss nur gewillt und engagiert sein, sie abzurufen. 50 Prozent der finanziellen Einsparungen werden an die jeweiligen Schulen zur freien Verwendung im Rahmen ihrer Aufgaben ausgezahlt. 10 Prozent der Einsparungen werden als Erfolgsprämie nach einem vom Amt für Gebäudemanagement zu wählenden Erfolgsschlüssel an die bei der Stadt angestellten Hausmeister und Hausmeisterinnen der teilnehmenden Schulen ausgezahlt. 40 Prozent verbleiben in der Haushaltsstelle. Meine Damen und Herren, sechs Leipziger Schulen haben bereits ihr Interesse bekundet und wollen in der Pilotphase mitmachen. Was will man mehr? Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen wir uns über die Zustimmung von Herrn Oberbürgermeister Jung, der in seiner Kindersprechstunde bereits für das Projekt geworben hat. Wir begrüßen auch den Verwaltungsstandpunkt und die Pilotphase. Das AGM kann in der Pilotphase das Vorgehen austesten und die Kooperation mit externen Projektträgern erproben. Was uns fehlt, ist ein konkreter Projektstart. Deshalb lassen wir unseren Ursprungsantrag abstimmen und geben die Pilotphase zu Protokoll. Wir erwarten den Projektstart, der dann offen für alle Schulen ist wie gesagt, sechs haben bereits Interesse bekundet -, zum Schuljahr 2017/2018. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Die SPD-Fraktion hat sehr kurzfristig heute noch einen Änderungsantrag eingereicht, welcher eins zu eins den Verwaltungsstandpunkt wiedergibt, also kopiert wurde. Das ist unseres Erachtens so nicht in Ordnung. Zudem sind in diesem Änderungsantrag Fristen zum 1. Oktober und zum 1. November aufgeführt, die aber inzwischen veraltet sind. Sehr geehrte Stadträte, das Projekt „HalbeHalbe“ ist ein simpler und effektiver Beitrag zum Klimaschutz mit gleichzeitig großer pädagogischer Wirkung. Zudem verbleiben - das wird Sie, Herr Bürgermeister Bonew, freuen - nicht getätigte Mittel für Strom und Wärme in der Stadtkasse. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Wir werden dem Antrag zustimmen. Dennoch möchten wir deutlich machen, dass der Vorschlag auch einen Pferdefuß haben kann. Wir könnten damit eine Zweiklassengesellschaft bei unseren Schülern erzeugen: Da sind zum einen die Schüler, die in neu gebauten Schulen lernen, wo Energiesteuerung schon von vornherein gegeben ist. Dort ist das Einsparpotenzial sicherlich sehr überschaubar. Dort danach zu suchen, ist dennoch aller Ehren wert. Da sind zum anderen aber auch die Schüler, die in alten Schulgebäuden lernen. Was können die lernen, wenn sie mit Messgeräten durch das Gebäude laufen? Was werden die messen? Sie werden feststellen, dass die Heizkörper nicht regulierbar sind, sie also die Temperatur in den Klassenzimmern nur beeinflussen können, wenn sie die Fenster öffnen. Das ist schon ein schwieriges Bild, was sich diesen Schülern darstellt. Sicherlich, das wird auch doppelten Druck auf uns, die Verwaltung und uns Stadträte, erzeugen, nämlich zu unserem Wort zu stehen, was die Investitionen in Schulen anbelangt. Aber wie gesagt: Wir hätten dann eine Zweiklassengesellschaft der Schüler. Die Effekte, die man an alten Schulen erzielen könnte, wären zwar deutlich höher, aber kaum umsetzbar. Letztlich möchte jeder in einem halbwegs gut klimatisierten Raum arbeiten. Ich möchte das einfach nur zu bedenken geben. Sicherlich ist das pädagogisch wertvoll, und hoffentlich zeigt es uns auch auf, wo wir dann auch investiv tätig werden müssen. Wir dürfen dabei nicht nur die Einsparungen im Blick haben. Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Frau Hollick und Herrn Engelmann. Seite |7 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Nur kurz: Einiges hat Frau Heymann schon gesagt. Die Schulen, die Interesse bekundet haben, sind bis auf die Förderschule Thonberg sanierte Schulen. - Mich treibt ein anderes Problem um: Wir haben einen Umweltpreis. Ein Teil betrifft Energieeinsparungen. Warum gliedern wir das nicht dort an? Jetzt wollen wir noch einen Wettbewerb starten. Die Schulen sind doch jetzt schon mit vielen Wettbewerben beschäftigt. Damit habe ich meine Probleme. Wir stehen der Vorlage nicht so positiv gegenüber. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist schon schwierig, zu begründen, warum man ein Umweltprojekt ablehnt. Grund dafür ist, dass die meisten Schulen überhaupt keinen Einfluss darauf nehmen können, das umzusetzen, was hier vorgeschlagen wird. An der Schule, an der ich unterrichte, sind Licht, Wärme, Schließzeiten und vieles andere mehr ferngesteuert. All das wird natürlich von der Schule eingegeben; darauf kann der einzelne Schüler keinen Einfluss nehmen. Dasselbe trifft auf viele andere Schulen zu. Einen Wettbewerb, wer zuerst das Licht ausgemacht hat, kann man vom Grunde nicht unterstützen. Deshalb ist unsere Fraktion nach langem Hin und Her zu der Meinung gelangt, sich hier zu enthalten. - Ich danke. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, eine Reihe von Pro-Stimmen. Dennoch mehrheitlich abgelehnt. Beschlussfassung des Ursprungsantrags. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. 14.4 Maßnahmen aus dem Bildungsreport (VI-A-01610) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.4.1 dazu VSP (VI-A-01610-VSP-002) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Wünschen Sie das Wort? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrten Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter der Medien! 2014 wurde der nunmehr 3. Leipziger Bildungsbericht vorgelegt. Mit den Werken seit 2010 haben wir über die Zeit eine gute Datengrundlage zur Verfügung, die aufzeigt, wie es um die Bildungslandschaft in Leipzig bestellt ist. Wir wissen, dass wir ein Problem beim Ausbau der Bildungsinfrastruktur, beim Schulerfolg und bei der Chancengleichheit haben. Der Ausbau der Bildungsinfrastruktur - also Kitaund Schulbau - ist inzwischen Tagesgeschäft. Der Schulbau genießt Priorität. Die Haushaltsdiskussion zu diesem Thema war einhellig. Anders sieht es beim Schulerfolg aus. Rund 15 Prozent derer, die die Schule verlassen, gehen ohne Abschluss. Immer wieder wird das als Skandal bezeichnet, auch durch Sie, Herr Oberbürgermeister. Ohne Schulabschluss - das ist uns allen klar - ist der weitere Bildungsweg, also Ausbildung und qualifizierte Berufstätigkeit, nicht möglich. Es müssen weitere aufwendige Maßnahmen greifen, um diese jungen Menschen auf diesem Weg zu begleiten. Am Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss ändert sich kaum etwas. Das Problem bleibt bestehen. Beständig ist auch die fehlende Chancengleichheit. Ob als Kind aus einem bildungsfernen Elternhaus, als Kind mit Behinderungen oder als Kind mit Migrationshintergrund oder schlicht als Mädchen oder Junge: Die Chancen auf Bildungserfolg sind ungleich. Nun werden Sie sagen: Das wissen wir doch alles schon. Das haben wir mehrfach auf Bildungskonferenzen und Bildungspolitischen Stunden besprochen und uns darüber ausgetauscht. Auch der Bildungsreport stellt das ausführlich dar. Warum referieren Sie das jetzt schon wieder? - Wir haben die Idee entwickelt, dass der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule - jetzt folgt eine Änderung, Herr Oberbürgermeister - bis zum ersten Quartal 2016 vom Oberbürgermeister vorgelegte Maßnahmen diskutiert und beispielsweise jährlich festlegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Antwort im Verwaltungsstandpunkt ist, dass die Verwaltung bereits jetzt sehr fleißig sei; das wissen wir, und das schätzen wir auch. Außerdem wird auf das strategische Bildungsmanagement verwiesen. - Dort wiederum finde ich Projekte und Maßnahmen, die zum Schulerfolg oder auch zur Chancengleichheit beitragen sollen. Doch sie sind entweder bereits abgeschlos- Seite |8 sen oder wiederum datenerhebend oder konzeptionell. Irgendwann muss aus den Daten und dem Wissen und den Konzepten auch die Tat folgen. Und die sehe ich nicht nur in der Schulsozialarbeit. Tatsächlich sind die „Leipziger Handlungsansätze für Schulerfolg“ - dazu gehören Angebote wie aufsuchende Elternarbeit, Familienbildung, Frühe Hilfen - so konzipiert, dass sie sowohl Schulerfolg als auch Chancengleichheit in den Blick nehmen. Was ich jedoch vermisse, ist der Transfer in den Kita- und Schulalltag, also die Implementierung in die Leipziger Bildungslandschaft. Und da sind wir beim Geld. Gerade weil wir uns nun mal nicht alles leisten können, möchte ich einen Austausch darüber initiieren, welche Maßnahme, welches Projekt uns am geeignetsten scheint. In der Folge können wir in der nächsten Haushaltsdiskussion jene Einigkeit erreichen, die wir beim Ausbau der Schulinfrastruktur erreicht haben. Dazu, meine ich, sollte der Fachausschuss bereit sein. Auch wenn das Vorvotum es noch nicht zeigte, so haben Sie nun die Möglichkeit, unserem Verfahrensvorschlag zu folgen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, einschließlich der genannten Änderung: bis zum ersten Quartal 2016. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche gibt es nicht. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen mit der genannten Änderung - statt Ende 2015, erstes Quartal 2016 - zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das muss ich auszählen lassen. Abstimmung: 38 dafür, 22 dagegen, 2 Enthaltungen. Dann ist so beschlossen. 14.5 Mehr öffentliche 01786) Grillplätze! (VI-A- Einreicher: SPD-Fraktion 14.5.1 dazu VSP (VI-A-01786-VSP-001) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wer wünscht das Wort? - Frau Schenk. Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im politischen Prozess lernt man ja relativ schnell, dass der Prüfauftrag das schärfste Schwert der politischen Debatte ist. Insofern war ich doch etwas überrascht, dass über Grillplätze wie auch über Hundewiesen und Ähnliches derart intensiv beraten wurde. Es ist ja schön, dass Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Sie alle offensichtlich ein Herz für das Grillen, für Grillflammen und Lagerfeuerstätten haben. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, noch einmal klarzumachen, dass der Titel unseres Antrags durchaus ernst gemeint ist. Es geht um Grillplätze. Damit sind keine Lagerfeuerplätze gemeint. Mir ist deswegen nicht ganz klar, warum die Verwaltung sich Gedanken über Menschen macht, die Holz anschleppen und große Lagerfeuer errichten. Ich habe festgestellt, dass die meisten Menschen ihr Grillgut auf den Rost legen und kein ganzes Schwein über einem Lagerfeuer braten. Aber vielleicht machen Sie das ja anders. Es geht hier um fünf weitere öffentliche Grillplätze. Warum? Weil Leipzig wächst. Es liegt daher nahe, dass, wenn hier mehr Menschen leben, auch mehr Menschen grillen wollen, egal was sie auf den Grill legen. Trotzdem kommt jetzt hier ein Prüfauftrag ins Spiel, der das Ziel verfolgt, hinterher festzustellen, ob die Grillplätze dort, wo sie sind, in der Form geeignet sind. Warum? Weil sich die Bebauung ändern kann. Vielleicht stellt man fest, dass bis 22 Uhr das Grillen zwar möglich, es danach aber zu laut ist. Das alles kann man diskutieren. Deswegen haben wir diesen Prüfauftrag formuliert. Jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt, nämlich die legalen Open-Air-Partys. Ich habe mich sehr gewundert, dass viele von Ihnen gesagt haben: Das wurde dort hereingemogelt. - Ich finde, wenn etwas schwarz auf weiß im Antrag steht, hat das nichts mit Mogelei zu tun. Ich würde empfehlen, dass Sie alle Anträge, die meine Fraktion einreicht, immer von Anfang bis Ende lesen. Dann wissen Sie genau, was vorgeschlagen wird. Hier geht es um die legalen Open-AirPartys. Wir sind nicht die erste Kommune, die diesen ungewöhnlichen Weg beschreitet. Halle macht das auch so. Warum? Weil sich Partys häufig gut mit Nahrungsmittelaufnahme verbinden lassen. Da ist das Grillen eine probate Lösung. Insofern geht es auch hier wieder um die schärfste Waffe, nämlich den Prüfauftrag. Sie, die Sie schon länger im Stadtrat sitzen, wissen das bestimmt: Es wurde schon öfter nach Flächen gesucht, wo man legal öffentlich feiern kann. Das muss auch nicht immer ausarten und laut sein. Selbst im Leipziger Süden, habe ich mir sagen lassen, geht es manchmal sehr gesittet zu. Deswegen denke ich - Herr Zenker zum Beispiel kann den Beweis antreten -, dass sich auch im Leipziger Süden irgendwo eine Fläche finden lässt, wo man mal einen Polterabend oder in kleiner Runde das Ende einer Klassenfahrt feiern kann oder auch Partys unter dem Motto „Ich habe mein Abi bestanden“ oder „Ich habe meine Promotion bestanden“. Seite |9 Ich sehe das als nicht so problematisch oder gar als hereingemogelt an und bitte Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob man nicht sagen kann: In einer so großen Stadt wird es doch irgendwo eine Stelle geben, wo man mal mit unterschiedlich großen Gruppen etwas feiern kann. Ich weiß, die Gruppengröße ist der Anlass zur Debatte. Insofern beantragen wir punktweise Abstimmung, damit zumindest die Grillfreundinnen und -freunde unter Ihnen Ja zu diesem Antrag sagen können. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Meine Fraktion hat sich unter anderem über dieses „hereingemogelt“ geäußert. Wir können es auch anders ausdrücken, indem wir sagen: Es wurde versucht, aus zwei Anträgen einen zu machen. Dem Vorschlag, mehr Grillplätze vorzusehen, hätten wir gerne zugestimmt. - Das Problem von spontanen Partys mit soundso viel Personen ist jedoch nicht mit Halle vergleichbar. Was wir am Wochenende erlebt haben, ist ein gutes Beispiel dafür, was passieren kann. Wir können es nicht noch begünstigen, dass in dieser Stadt Versammlungen stattfinden, über die wir keinerlei Kontrolle haben. Dieser Sicherheitsaspekt ist der Grund dafür, warum wir dem Antrag „Mehr öffentliche Grillplätze!“ nicht zustimmen werden. Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow vom Jugendbeirat. Rambow (Jugendbeirat): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Ich darf Ihnen zu diesem Antrag die Meinung des Jugendparlaments überbringen. - Das Jugendparlament spricht sich für den Antrag „Mehr öffentliche Grillplätze!“ aus. Es war im Jugendparlament sehr konsensfähig, dass mehr Grillplätze wünschenswert sind. Wir als Jugendparlament sind der Auffassung - anders als im Verwaltungsstandpunkt dargelegt -, dass Grillplätze in Parks und in der Stadt Leipzig generell das Grillen definitiv erleichtern würden. Durch mehr Grillplätze würde auch weniger Müll anfallen - Stichwort: Einweggrills -, was definitiv umweltschonend ist. - Daher können wir den ersten Teil des Antrags als Jugendparlament eindeutig befürworten. Der zweite Teil des Antrags war, ebenso wie hier auch, im Jugendparlament weniger konsensfä- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 hig. Dennoch ist im Jugendparlament eine Mehrheit auch für den zweiten Teil des Antrags gewesen. In der Begründung des Antrags heißt es, dass Spontanpartys besonders unter Jugendlichen beliebt sind. Das kann ich so bestätigen. Ich muss gestehen, dass ich, bevor ich den Antrag gelesen habe, den Begriff „Spontanpartys“ noch nie gehört hatte. Diese Art von Partys heißt bei uns Jugendlichen nicht ganz umsonst „illegale Partys“. Diese Partys sind für uns Jugendliche eine ganz wunderbare Art und Weise, sich den Abend zu versüßen, besonders im Sommer die ganze Nacht durchzutanzen, junge Musiker und DJs kennenzulernen, die vielleicht auf dem Weg nach oben und größtenteils sehr talentiert sind. Ich kann aus Erfahrung berichten, dass diese Spontanpartys eigentlich immer friedlich und in einer sehr entspannten Atmosphäre vonstattengehen. Ich würde auch behaupten, dass auf allen Spontanpartys, auf denen ich selbst bisher war, so gut wie immer eine Lärmbelästigung ausgeschlossen war, weil diese Partys so weit von Wohnbebauung entfernt stattfanden, sodass ich nicht glaube, dass sich irgendjemand daran gestört hat. Allerdings wird die Stimmung auf diesen Spontanpartys regelmäßig durch die Angst gedämpft, dass die Polizei kommen könnte. Das ist sehr schade. Deshalb können wir uns nur dafür aussprechen, dass eine legale Grundlage für das Stattfinden solcher Partys gefunden wird. Das würde, glaube ich, der Kultur und der Jugend dieser Stadt guttun. Ich sage in dem Zusammenhang bewusst „Kultur“, weil es für mich wirklich Kultur ist, wenn sich junge Musiker und DJs präsentieren können. Das ist häufig der einzige Weg, sich vor Publikum präsentieren zu können. Nun mag man sagen: Dann sollen sie doch eine Veranstaltung anmelden. - Aber die Kosten und der Aufwand sind für Jugendliche unzumutbar, weil in den meisten Fällen unverhältnismäßig hoch. Daher kann ich im Namen des Jugendparlaments Sie nur dazu aufrufen, diesem Antrag zuzustimmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Junge: Frau Nagel, bitte. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich möchte auch zum zweiten Punkt des Antrags etwas sagen. Die Debatte ist ja keine neue Debatte. Wir haben sie schon in der letzten Amtsperiode lange und leider ergebnislos geführt. Ich möchte Frau Heller darauf hinweisen, dass sich auch in Halle junge Leute nicht einfach ganz spontan versammeln können. Auch dort gibt es eine Anmeldepflicht, die aber auf 48 Stunden reduziert ist. Der Name der anmeldenden und da- S e i t e | 10 mit verantwortlichen Person ist bei den Ämtern hinterlegt. Die Versicherungsfragen sind geklärt. Ich glaube, das ist abgesichert genug. Ich denke, wir sollten uns das auch endlich trauen als eine Stadt mit einer noch viel größeren jungen Zielgruppe, die solche Formen des Zusammenkommens bevorzugt. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, danach Herr Rosenthal. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich mache es ganz kurz. Ich fand es richtig erfrischend, zu hören, dass solche Grillpartys „illegal“ genannt werden. - Ich glaube, zu diesem Antrag hat die Verwaltung einen hervorragenden Standpunkt formuliert. Sie teilt uns zu Recht mit, dass, wenn mehr Grillplätze eingerichtet werden, garantiert auch mehr Einweggrills liegen bleiben, was letztlich die Umwelt schädigt. - Auch bin ich gespannt, wie man es realisieren will, erst Musiker und DJs für spontane Partys zu engagieren, ihnen dann aber zu sagen: Um 22 Uhr ist Schluss. Danach ist es Ruhestörung. Dann muss leider Gottes die Polizei kommen. Die kommt nämlich nur, wenn eine Beschwerde wegen Ruhestörung vorliegt. Aber Herr Rosenthal wird das jetzt sicherlich noch ergänzen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal. - In dem Zusammenhang begrüße ich auch den Polizeipräsidenten, Herrn Merbitz. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich finde es ein bisschen schade, dass die Hinweise, die die Verwaltung, insbesondere auch der Chef des Stadtforstes, im Fachausschuss Umwelt und Ordnung gegeben hat, in der Diskussion im Stadtrat jetzt ein bisschen unter den Tisch fallen. Wir haben im Verwaltungsstandpunkt nicht umsonst darauf hingewiesen, dass wir im Stadtwald gewisse rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen müssen, die es uns fast unmöglich machen, zusätzliche legale Grillplätze und alles, was damit verbunden ist, anzubieten. Dasselbe gilt auch für die Parkanlagen der Stadt Leipzig, die zum Großteil FFH-, NSG-, LSG- oder SPA-Gebiete sind. Auch hier sind wir an die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen gebunden. Die mit Grillplätzen verbundenen positiven wie negativen Folgewirkungen müssen daher in die Abwägung mit einbezogen werden. Insofern wird es, wenn der Stadtrat das heute möglicherweise beschließen sollte, der Verwaltung unheimlich schwerfal- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 len, Ihnen fünf weitere Plätze bis zum ersten Quartal 2016 vorzuschlagen. Darüber hinaus haben wir im Fachausschuss darauf hingewiesen, dass ein Grillplatz nicht nur in die öffentliche Infrastruktur integriert, sondern auch gepflegt werden muss. Das ist nicht verniedlichend gemeint. Der Stadtforst hat schon jetzt intensiv damit zu tun, die drei öffentlichen Grillplätze mit Feuerholz zu versorgen und von Müll zu beräumen. Es wäre an der Stelle redlich, auch die mit fünf weiteren Grillplätzen verbundenen personellen und finanziellen Ressourcen zu benennen. Ich habe - das möchte ich vor der Beschlussfassung noch einmal deutlich sagen schon jetzt im Stadtforst erhebliche personelle Engpässe. Zu den Spontanpartys. Wir haben schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass wegen der damit verbundenen Lärmbelastung nicht ohne weiteres Freiflächen im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden können. Wenn in Grünanlagen oder in Waldnähe - Stichwort: Lindenauer Hafen - doch das eine oder andere stattfindet, haben wir erheblich viele Lärmbeschwerden von Anwohnern. Es wird also unheimlich schwer werden, im urbanen Raum einen Platz für spontane Partys zur Verfügung zu stellen. Wer sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Halle auseinandersetzt, wird auch einen Erfahrungsbericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis nehmen müssen, die nämlich zwar ein formales Verfahren angeboten hat, es tatsächlich aber nicht umsetzen kann, weil es formaljuristisch aufgrund der damit verbundenen Lärmproblematiken in Wohngebieten schlichtweg nicht durchführbar ist. Insofern würde ich an der Stelle bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser Antrag zwar nachvollziehbar, aber in dieser Form der Beschlussfassung unsererseits praktisch nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund würde ich Sie bitten, dem so nicht zuzustimmen. - Vielen Dank. S e i t e | 11 Beschlusspunkt 2: Mit fünf öffentlichen Grillplätzen soll getestet werden, ob weitere entstehen können; Evaluation im vierten Quartal. - Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Gleiches Abstimmungsbild wie zuvor. Beschlusspunkt 3: Die Nutzung soll kostenlos sein. - Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Gleiches Mehrheitlich so beschlossen. Abstimmungsbild. Beschlusspunkt 4 beinhaltet den Prüfauftrag zum Thema Spontanpartys. - Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das würde ich gerne auszählen lassen. Abstimmung: 30 dafür, 28 dagegen, 7 Enthaltungen. So beschlossen. 14.6 Leipzig ohne Plastiktüten (VI-A-01787NF-04) Einreicher: SPD-Fraktion 14.6.1 dazu ÄA (VI-A-01787-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.6.2 dazu VSP (VI-A-01787-VSP-002) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wer wünscht das Wort? - Frau Schenk. Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Plastiktüten verfolgen wir das gleiche Prinzip wie bei den Grillplätzen: Das ist wiederum ein Prüfauftrag. Ich bedanke mich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Änderungsantrag. Beschlusspunkt 1 beinhaltet, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte Grillplätze bis zum ersten Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen. - Herr Rosenthal wies eben darauf hin, wie schwierig das sein wird. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Wie Ihnen bestimmt aufgefallen ist, liegt Ihnen unser Antrag jetzt in einer Neufassung vor. Grund dafür ist, dass ich das gern auch mit dem Runden Tisch abstimmen würde. Zur Historie: Schon bevor ich Stadträtin geworden bin, habe ich dieses Thema mit verschiedenen Umweltverbänden diskutiert. Von diesen wurde der Wunsch nach Einrichtung eines Runden Tisches geäußert. Deswegen habe ich mich - das war ja ursprünglich eine Petition von mir; die Mitglieder des Petitionsausschusses wissen das - genötigt gesehen, noch einmal alle Punkte zur Abstimmung zu bringen. Ich bitte auch hier um punktweise Abstimmung. Abstimmung: Drei Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Es geht um ein Thema, das häufig zu der klassischen Diskussion führt, ob wir das hier überhaupt beschließen können, weil wir ja „nur“ die Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Es wurde punktweise Abstimmung beantragt. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Kommune sind und die Entscheidung eigentlich anderen obliegt. Dem will ich entgegenhalten: Es lohnt, auch an kleinen Rädchen zu drehen, wenn man damit am Ende das große Rad in Bewegung setzen kann. Wir haben die Möglichkeit, auf unseren Märkten aktiv zu werden. In Punkt 1 a und 1 b des Änderungsantrags der Grünen ist das sehr gut formuliert; deswegen haben wir das auch übernommen. Es solle Anreize geben, wenn sich Markthändler verpflichten, keine Plastiktüten mehr an ihre Kunden auszureichen. Sie wissen vielleicht selbst, von den Markthändlern wird für jedes Produkt ein Plastiktütchen angeboten. Die Leute haben nur einen kurzen Moment Zeit, dies abzuwehren, was sie oft nicht tun. Am Ende hat man zehn Beutel in der Hand: ein Tütchen mit drei Tomaten, eines mit drei Orangen, eines mit drei Paprika usw. Das muss doch nicht sein. Wir haben die Chance, als Kommune in die richtige Richtung zu gehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Neufassung des Antrags mit punktweiser Abstimmung. Oberbürgermeister Jung: Frau Ludwig und dann Herr Riedel. Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Liebe Stadträte im Saal, Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Als Partei Bündnis 90/Die Grünen veranstalteten wir letzte Woche Freitag eine Aktion in der Leipziger Innenstadt, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Plastiktüte gegen Stoffbeutel kostenlos tauschen konnten. Die Reaktion der Leipziger Bevölkerung war überwältigend. Mehr als 160 Stoffbeutel wurden in weniger als anderthalb Stunden eingetauscht. Alle Bürgerinnen und Bürger begrüßten die Aktion und beklagten zugleich die Flut an Plastiktüten im Einzelhandel. Sie sehen: Hier besteht eine große Veränderungsbereitschaft, auf die die Stadt Leipzig aufbauen kann. Plastiktüten und -verpackungen benötigen, je nach Kunststoff, 100 bis 500 Jahre, um zu verrotten. Das hat fatale Folgen für die Umwelt. Jährlich werden circa 6 Milliarden Plastiktüten allein in Deutschland verbraucht. Im Durchschnitt wird eine Plastiktüte nur 25 Minuten benutzt. Andere Städte wie Chemnitz oder Kiel sind da schon viel weiter. Im Chemnitzer Stadtrat wurde mehrheitlich die Vermeidung von Plastiktüten in die Marktsatzung aufgenommen. In der Stadt Kiel wurde einstimmig beschlossen, dass freiwillig auf Plastiktüten und -verpackungen verzichtet werden soll. Die Stadt Montreal in Kanada - um mal über den Tellerrand zu schauen -, eine Stadt mit S e i t e | 12 1,5 Millionen Einwohnern, will ab 2018 komplett auf Plastiktüten verzichten. Meine Damen und Herren, Veränderung ist möglich. Handeln wir nicht, dann wird die EU spätestens ab 2019 verbindliche Regeln zur Plastiktütenvermeidung einführen. Den von der SPD eingebrachten Antrag zur Einrichtung eines Runden Tisches zur Plastiktütenvermeidung begrüßen wir als Fraktion; er geht uns als grüne Partei aber nicht weit genug. Es braucht verbindliche Vorgaben, um Plastiktüten im Handel zu vermeiden. Daher fordern wir die Stadtverwaltung mit unserem Änderungs-/Prüfauftrag auf, zu prüfen, wie die Vergabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei Markt- und Großveranstaltungen für die Händlerinnen und Händler verpflichtend geregelt werden kann oder wie Anreize für eine Selbstverpflichtung der Händlerinnen und Händler zur ausschließlichen Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei Markt- und Großveranstaltungen geschaffen werden können. Bisher gibt es nur sehr, sehr vereinzelte Initiativen im Einzelhandel zur Vermeidung von Plastiktüten. An die SPD-Fraktion gerichtet: Wir begrüßen Ihren Antrag zur Plastiktütenvermeidung in der Neufassung. Unseren Änderungsantrag aber ohne Absprache mit uns eins zu eins in Ihre Neufassung zu kopieren, gleicht Diebstahl fremden Eigentums, worüber wir sprachlos waren. Wir hoffen, dass Sie sich beim nächsten Mal an die Regeln halten und die Ideen anderer nicht einfach klauen. Man kann auch gerne vorher mit uns sprechen. Meine Damen und Herren, unsere Forderungen sind eins zu eins in die Neufassung des SPDAntrags übernommen worden, sodass unsere Fraktion dem Antrag der SPD zustimmen wird. Wir bitten um Ihre Unterstützung. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister! Damen und Herren Stadträte! Werte Besucher! Im ersten Moment wäre wohl jeder versucht, zu sagen, dass die Papiertüte in jeder Hinsicht umweltfreundlicher ist. Wer weiß schon, dass deren Herstellung fast doppelt so viel Energie benötigt wie die einer Plastiktüte? Die Plastiktüte ist wasserfest, die Papiertüte nicht. Sie könnte zwar wasserfest gemacht werden, aber dafür müsste die Faser, aus der das Papier hergestellt wird, länger sein und es müssten mehr Chemikalien zugesetzt werden. Zusammen betrachtet könnte man also sagen: Beide sind nicht vorteilhaft. Einzig der Stoffbeutel, Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 der mehrfach benutzt werden kann, sollte den Vorzug erhalten. Jetzt soll geprüft werden, wie man die Markthändler maßregeln kann. Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Stellen Sie sich einmal vor, Sie wollen einen Karpfen kaufen und der Händler bietet Ihnen als Verpackung einen Stoffbeutel an. Das will doch niemand, es sei denn, Sie machen es so wie zu DDR-Zeiten und lassen den Fisch ins Neue Deutschland einwickeln, wobei ich Sie warne: Das ist jetzt kleiner; das reicht nur noch für ein paar Heringe. Damit der Beutel nicht dreckig wird, würde ich für den Heimweg eher ein Mininetz aus Dederon empfehlen. Leute, wo kommen wir denn da hin? S e i t e | 13 tüten sind definitiv eine Umweltsünde, weil sie noch in Tausenden von Jahren herumliegen oder unsere Meere verschmutzen werden. Ich denke, die Argumente hierfür sind bekannt; sie stehen auch in der Begründung des Antrags. Die Maßnahmen, die vom Antrag selbst wie auch vom Änderungsantrag gefordert werden, sind ein wichtiger erster Schritt. Je weitergehender die Maßnahmen, desto besser. Deshalb befürwortet das Jugendparlament den Änderungsantrag, weil er doch etwas weitergehender ist als der Ursprungsantrag, der jetzt aber in der Neufassung im Prinzip dem Änderungsantrag gleicht. - Danke schön. Ein Prüfauftrag darf doch nicht ein Beschäftigungsauftrag für die Verwaltung sein. Sie hat genug zu tun. Zeit ist Geld, und Geld haben wir zurzeit nicht. Ehe Sie die Plastiktüte komplett abschaffen, bitte ich noch einmal zu überdenken, ob Sie eine Marktgenehmigung wirklich vom Verzicht auf die Hemdchenbeutel abhängig machen wollen. Dort kauft ja auch die feine Dame ein, die unbedingt Ökomöhren braucht, und die sind dreckig, anders als hellen aus der Plastikschale. Glauben Sie etwa, dass sie die in ihren frisch gewaschenen Leinenbeutel tut? - Ich bin Ihnen hinterhergegangen und habe Sie beobachtet, Frau Krefft; ich habe es bloß nicht fotografiert. - Im Ernst: Es muss noch einen anderen Weg geben, die Leute zu überzeugen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Falls ein Runder Tisch zustande kommen sollte, müssen natürlich auch die Händler daran teilnehmen. Das muss Priorität haben. Wir haben mit der IHK gesprochen, sie lehnt das ab. Ich habe mit den Händlern gesprochen, darunter auch dem Vorsitzenden der Markthändler. Ich will Ihnen nicht die sportliche Übung erklären, die er machen wollte, als ich ihm das mit den Hemdchenbeuteln erzählt habe. Im Interesse unseres Marktes, der wirklich gut ist und nicht an Attraktivität verlieren sollte - Herr Geisler, es sind genug Bäcker dort; Sie müssen also nicht den Kopf schütteln -, bitte ich Sie: Lehnen Sie diesen Antrag ab. - Danke. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage ist aber auch: In welcher Gesellschaft leben wir denn? Wenn ich in der Begründung höre, dass anderswo beschlossen wurde, dass man freiwillig etwas tun darf, frage ich mich: Müssen wir alles Gute, was wir freiwillig tun können, vorher hier im Stadtrat beschließen? Oder ist es vielleicht nicht doch möglich, dass wir als vernunftbegabte Bürgerinnen und Bürger auch selber, ohne Stadtratsbeschluss, in der Lage sind, vernünftig und sachgerecht zu handeln? - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine Wortmeldung von Herrn Rambow. Wem sind Sie hinterhergegangen? Rambow (Jugendbeirat): Ich bin niemandem hinterhergelaufen. - Ich darf Ihnen auch zu diesem Antrag die Meinung des Jugendparlaments überbringen. - Wir raten Ihnen, dem Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zuzustimmen. Wir sind - das wurde oft gesagt - die Generation, die alle Umweltsünden, die aktuell begangen werden, später ausbaden dürfen. Ich denke, Plastik- Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den vergangenen Sitzungen schon des Öfteren bei Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen die Frage von Betroffenheit und Zuständigkeit aufgeworfen. Bei vielen Anträgen in der Vergangenheit waren wir als Stadt Leipzig weder betroffen noch zuständig. Ich kann den Kollegen von Bündnis 90 einen kleinen Fortschritt attestieren, weil wir bei diesem Antrag zumindest von dem Sachverhalt betroffen sind, wenn auch nach wie vor nicht zuständig. - Das ist der formale Gesichtspunkt, der sich mit diesem Antrag befasst. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der Neufassung, wortgleich mit dem ursprünglichen Änderungsantrag, und zwar punktbezogen: Punkt 1 a, b, c sowie die Punkte 2 und 3. Beschlusspunkt 1 a, b, c: Wer stimmt dem zu? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich muss wieder einmal auszählen lassen. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Abstimmung: 32 dafür, 32 dagegen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit entfällt die Abstimmung über Beschlusspunkt 2. Beschlusspunkt 3 - Stichwort: Informationskampagne, gemeinsame Flyer usw. -: Wer diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich lasse es auszählen. Während der Auszählung ein Antrag zur Geschäftsordnung? Stadtrat Pellmann (DIE LINKE ): Ja, und zwar zur Leitung der Abstimmung. - Es ist meiner Fraktion teilweise unklar, worüber hier abgestimmt wird. Wir haben hier keinen Internetzugriff, sodass wir nicht ganz nachvollziehen können, worüber wir abstimmen. Wir waren eigentlich der Auffassung, dass wir den ersten beiden Punkten zustimmen können. Diese sind nach unseren Unterlagen die Punkte a und b. Sie haben aber jetzt über a, b und c abstimmen lassen. Das hat zur Verwirrung geführt. Deswegen beantrage ich, die Abstimmung noch einmal zu wiederholen und wirklich klar zu sagen, worüber wir hier jetzt abstimmen. S e i t e | 14 schlussvorlagen also nicht lesen, und in Papierform gibt es bestimmte Sachen nicht mehr. Ich würde darum bitten, die Sitzung jetzt zu unterbrechen, um das Problem klären zu können. Wie gesagt, wir kommen nicht ins WLAN. Wir können weder die Neufassung noch den Änderungsantrag lesen. Oberbürgermeister Jung: Das hätten Sie vielleicht vor der Abstimmung anzeigen können. Das haben Sie vor der Abstimmung nicht gesagt. Ich lasse die Abstimmung zur Beschlussvorlage so gelten. Meines Wissens ist ein Techniker der Lecos im Haus. - Ich höre von dem Problem jetzt zum ersten Mal. Ich bitte darüber hinaus, dass die Kollegen, die Beschlussvorlagen in Papierform haben, sich kooperativ zeigen, damit alle Fraktionen wissen, worüber wir hier debattieren. 14.7 Einrichtung eines Clearinghauses (VIA-01832) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.7.1 dazu VSP (VI-A-01832-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Oberbürgermeister Junge: Sie haben einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Meine Damen und Herren, ich habe deutlich und klar gesagt: Beschlusspunkt 1 a, b, c sowie die Punkte 2 und 3. Ich lasse über den Antrag zur Geschäftsordnung abzustimmen. Wer dem Antrag auf Wiederholung der Abstimmung zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen ist der Antrag zur Geschäftsordnung dennoch abgelehnt. Wir fahren in der Abstimmung fort. Der Beschlusspunkt 3 steht zur Abstimmung. Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Informationskampagne gegebenenfalls mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung oder in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale zu initiieren. Wer stimmt dem zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Wir zählen das aus. Abstimmung: 40 dafür, 26 dagegen, keine Enthaltungen. Ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung, Frau Lange? Stadträtin Lange (DIE LINKE): Weil der Geschäftsordnungsantrag eben abgelehnt wurde: Wie gesagt, die Hälfte unserer Fraktion hat keinen WLAN-Zugang. Wir können diese Be- Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich hoffe, dass jetzt Klarheit besteht. Hierzu dürfte es nur eine Vorlage geben. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Wir diskutieren derzeit viel über Asyl, ob auf der Straße, ob in unseren Bekannten- und Verwandtenkreisen oder auch hier im politischen Kontext. Mit unserem Antrag zur Einrichtung eines Clearinghauses wollen wir eine besonders sensible Gruppe in das Blickfeld rücken, nämlich die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Bei diesen jungen Menschen handelt es sich um eine auch offiziell als schutzbedürftig anerkannte Personengruppe. Sie verlassen ihre Herkunftsländer - das ist sicher kein Geheimnis - ohne Angehörige, um Krieg und Gewalt und um der Zwangsrekrutierung zu Armee oder paramilitärischen Gruppen zu entkommen. Oft schicken Familien ihre Kinder los, damit wenigstens die sich noch ein Leben und eine Perspektive in Sicherheit aufbauen können. Wie die Zahl aller Geflüchteten wächst auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Auch darum hat die Bundesebene im Laufe des Jahres ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die alternative Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten neu regelt. Bisher Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 war es so, dass die Jugendlichen von den Jugendämtern in Obhut genommen wurden, bei denen sie sozusagen zuerst aufgeschlagen sind. Infolge dessen kam es dazu, dass bestimmte Bundesländer, zum Beispiel NRW, Hessen, Hamburg, Berlin, besonders von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen frequentiert waren. Ab 1. November gibt es aufgrund des Bundesgesetzes eine Neuverteilung. Die jungen Leute werden jetzt nach Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Das heißt: Nach Sachsen - so jedenfalls die Zahlen des Freistaates - werden weitere 1.500 dieser Jugendlichen kommen, von denen die Stadt Leipzig 13 Prozent aufzunehmen hat, wobei diese Zahlen von der Realität schon überholt worden sind. Zentral im Umgang mit den unbegleiteten Minderjährigen, die ohne Betreuungsperson einreisen, ist: Sie sind den hier Geborenen komplett gleichgestellt. Bei allen behördlichen Entscheidungen hat das Kindeswohl den Vorrang. Das heißt, wenn sie in der Stadt Leipzig auftauchen, erfolgt in der Regel zuerst eine Inobhutnahme, egal ob sie hierbleiben oder ob sie nach dem neuen Mechanismus weiterverteilt werden. Sie wissen, seit dem Sommer wächst der Handlungsdruck, lange bevor dieses neue Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Wir sind mittlerweile so hieß es im Jugendhilfeausschuss am Montag - bei einer Zahl von 435 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten angelangt. Zur Erinnerung: In den Vorjahren war die Zahl dieser Personengruppe quasi an zwei Händen abzählbar. Vor dem Hintergrund der ansteigenden Zahlen hat Leipzig natürlich Maßnahmen ergreifen müssen. Es sind verschiedene Interims, sowohl Inobhutnahme-Einrichtungen als auch betreute Wohngruppen, aufgebaut worden. Im Inobhutnahme-Bereich haben wir jetzt eine Zahl von circa 240 Plätzen, in den betreuten Wohngruppen sind auch schon über 100 junge Menschen untergekommen. Was wollen wir nun mit unserem Antrag? Ein wichtiges Element im Umgang mit den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist neben der Unterbringung das sogenannte Clearingverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die persönliche Lebenssituation, unter anderem auch der Verbleib der Eltern oder weiterer Angehöriger, eruiert, der gesundheitliche Zustand untersucht, asylrechtliche Fragen, aber auch individuelle Unterstützungs- und Hilfebedarfe der Jugendlichen ermittelt. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge fordert, dass Clearingverfahren bundesweit zum Standard gehören müssen und dafür auch eine geeignete Infrastruktur geschaf- S e i t e | 15 fen werden muss. Wir haben uns im Sinne dieser Empfehlung an der Stadt Chemnitz orientiert. Der dortige Jugendhilfeausschuss hat bereits im September die Einrichtung eines Clearinghauses beschlossen und hat mittlerweile zwei solcher Einrichtungen, die jeweils von Freien Trägern betrieben werden, eingerichtet. Die Vorteile eines Clearinghauses sind unter anderem, dass eine ganzheitliche Betreuung und Versorgung an einem Ort geschehen und Fachkompetenzen gebündelt werden können, eine bessere Kooperation zwischen den verschiedenen beteiligten Fachkräften besser organisiert und eine zentrale Klärung der Zukunftsperspektive der jungen Menschen ermöglicht werden kann. Wir denken, dass die Einrichtung mindestens eines Clearinghauses ein Element eines Gesamtkonzeptes zur Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Integration von jungen Geflüchteten ohne Familie sein kann. Genauso verstehen wir auch den Verwaltungsstandpunkt, der uns in dieser Hinsicht entgegenkommt. In der Rückschau muss man sagen: Uns ist klar, dass wir in den letzten Monaten auf Interimslösungen, auf schnelle Lösungen zurückgreifen mussten, um die Kinder und Jugendlichen dem gesetzlichen Auftrag folgend hier unterzubringen. Jetzt ist es aber an der Zeit - wir haben am Montag im Jugendhilfeausschuss gehört, eine Zahl von über 400 wird wahrscheinlich eine stabile Größe für die Stadt Leipzig sein -, klare und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Ein Clearinghaus gehört genauso dazu wie fachkundiges Personal. Ich will an dieser Stelle zum Schluss noch einmal sagen: Wir finden es bemerkenswert und dankenswert, dass so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ihre Dienststellen Horte, Kitas - sozusagen verlassen und diese Lücke dort gefüllt haben. Es kann aber nicht sein, dass dadurch Defizite in anderen Bereichen entstehen. Wir hoffen also, dass wir neben der Einrichtung eines Clearinghauses in Zukunft auch in personeller Hinsicht auf der Betreuungsebene in sicheres Fahrwasser kommen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow. Rambow (Jugendbeirat): Ich darf zu diesem dritten und heute auch letzten Antrag die Meinung des Jugendparlaments vortragen. - Vor einigen Sitzungen haben wir uns die Frage nach unserem Selbstverständnis gestellt. Im Laufe der Diskussion kamen wir zu dem Schluss, dass wir uns als Vertretung aller Jugendlichen, die sich in Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Leipzig längerfristig aufhalten, sehen. Demnach sehen wir uns auch als die Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern. Als deren Vertretung können wir die Einrichtung eines Clearinghauses natürlich nur befürworten. Ich denke, die Argumente, die dafür sprechen, sind offenkundig. Gerade junge Menschen, die ohne Begleitung hierherkommen, haben meist Schreckliches erlebt. Sie sollten hier entsprechend umsorgt werden und die beste Unterstützung bekommen, die wir ihnen geben können. Daher befürworten wir diesen Antrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich frage kurz in den Saal: Gibt es immer noch Probleme mit dem WLAN? - Jetzt geht es. Geben Sie mir bitte ein Signal, wenn es wieder Probleme geben sollte. Dann würde ich die Beschlusspunkte vor der Abstimmung jeweils vorlesen. Gibt es Gegenstimmen gegen diesen Beschlussvorschlag? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme, vier Enthaltungen. Dann ist das Clearinghaus mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.8 Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig prüfen! (VI-A-01836) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.8.1 dazu VSP (1836-VSP-001-NF-01) S e i t e | 16 Bitte, fahren Sie fort. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Zunächst zu TOP 14.8. Stellen Sie sich einfach kurz vor, dass Sie nicht Leipzigerin oder Leipziger wären und nicht hier wohnen würden. Sie würden dann vielleicht gern ein paar Tage nach Leipzig reisen wollen. Dann könnten Sie die Website der Stadt Leipzig besuchen und dort Ihre Abende planen: ein Mal Ihre Daten eingeben, mehrmals buchen, ein Mal bezahlen, ganz einfach. Sie hätten sich dann auch noch über die Stadt Leipzig gefreut. Das wollen wir mit einem Online-Ticketsystem erreichen. Wir freuen uns daher, dass die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt die Realisierungsmöglichkeit dieser Idee im nächsten Halbjahr prüfen werden und bitten Sie deshalb um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt in dieser Frage. Nun zu TOP 14.9. Wenn wir dann schon ein Online-Ticketsystem haben, werden Sie sich auch in Zukunft ganz leicht zurechtfinden, weil die Entgeltordnungen in Bezug auf die Termini, den Aufbau und die Struktur der Karten, die Sie buchen möchten, möglichst weitgehend übereinstimmen. Einfachheit in der Struktur und im Zugang und Transparenz - das sind die zentralen Vorteile für unsere Gäste und für unsere Anbieter. Wir freuen uns deshalb, dass die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt die Realisierungsmöglichkeiten dieser Idee im nächsten Halbjahr prüfen werden und bitten Sie auch hier um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Einreicher: Dezernat Kultur Bitte schön. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Bitte erlauben Sie mir, dass ich die Punkte 14.8 und 14.9 zusammen einbringe. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14.8 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich der Stimme? Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, bitte! Dann rufe ich auch Tagesordnungspunkt 14.9 auf: 14.9 Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14.9 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen (VI-A-01839) Abstimmung: Vier Enthaltungen. Einstimmig so beschlossen. Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 14.10 entfällt. 15 14.9.1 dazu VSP (1839-VSP-001-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur Anfragen an den Oberbürgermeister Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 15.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV763/11 - Kampagne zur freiwilligen Abschaffung der „Heizpilze“ in gastronomischen Einrichtungen (VI-F-02174) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Rosenthal wird darauf antworten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Das Amt für Umweltschutz hat nach dem Stadtratsbeschluss 2011 und in Folgen 2013 und 2015 intensiv mit dem DEHOGA-Regionalverband entsprechende Abstimmungen durchgeführt und auch aktuell in Vorbereitung der Ratsversammlung noch einmal nachgefragt, inwieweit eine Reduzierung stattgefunden hat. Seitens des Verbandes wurde mitgeteilt, dass im Vergleich zu 2013 - das waren die Zahlen, die wir Ihnen im Rahmen der Beantwortung zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen mitgeteilt haben - keine wesentlichen Änderungen bekannt sind. Das heißt: In der Stadt Leipzig sind derzeit bis zu 400 Heizpilze in Nutzung. Zur Frage 2. Hinsichtlich der freiwilligen Kampagne ist nach wie vor festzustellen, dass der DEHOGA Sachsen, Regionalverband Leipzig sich weiterhin neben der Information über die durch den Verband herausgegebenen Broschüren zum Umgang mit Heizpilzen vor allen Dingen konkret in Leipzig mehr auf die Aktion „Baumstarke Stadt“ konzentriert. Mit den Pflanzungen soll ein Ausgleich zu dem von Heizpilzen ausgestoßenen Kohlendioxid geschaffen werden. In den Spendenlisten, die wir Ihnen ebenfalls immer zur Beschlussfassung vorlegen, sind diverse Mitglieder des Fachverbandes aufgeführt, die im Rahmen der „Baumstarken Stadt“ eine Spende an die Stadt Leipzig geben. Der Verband selbst hat ebenfalls einen Baum gepflanzt. In Umsetzung des Ratsbeschlusses wird die Verwaltung weiterhin auf den Verband und Leipziger Gastronomen zugehen und nach weiteren Möglichkeiten der freiwilligen Reduzierung suchen. Zur dritten Frage. Mangels einer Ermächtigungsgrundlage bezüglich einer Steuerung des Einsatzes von Heizpilzen müssen nochmals die Möglichkeiten geprüft werden, inwieweit eine solche Ermächtigungsgrundlage aus Gründen des Klimaschutzes geschaffen werden kann. Schon in den vergangenen Berichterstattungen haben wir darauf hingewiesen, dass dazu derzeit eine tatsächliche Beschränkungsgrundlage fehlt und wir insofern immer wieder auf die freiwillige Selbstverpflichtung angewiesen sind. So weit von meiner Seite. S e i t e | 17 Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Rosenthal, ich möchte es doch noch genauer wissen. Es hat zur letzten Frage einen ausführlichen Verwaltungsstandpunkt gegeben, in dem die Verwaltung frisch-fröhlich die Auffassung vertrat, dass die Freiwilligkeit klappt bzw. dass sich zumindest darum bemüht wird. Das Ergebnis ist null. Sehen Sie Freiwilligkeit überhaupt noch als zielführend an? Oder verhält sich das eher wie mit dem Tiger und dem Ziegenbock in Russland? Bürgermeister Rosenthal: Es ist ein Versuch. Oberbürgermeister Jung: Frau Ludwig hat sich gemeldet. Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Man sieht, dass mit der freiwilligen Verpflichtung keine Verbesserungen eingetreten sind. Ich finde, es ist auch etwas absurd, mit der Aktion „Baumstarke Stadt“ die CO2-Emissionen kompensieren zu wollen, die Heizpilze ausstrahlen. Herr Rosenthal, Sie haben gesagt, dass Sie wiederum auf den Gaststättenverband zugehen wollen. Welche konkreten Maßnahmen sind denn geplant? Bürgermeister Rosenthal: Zum Thema Heizpilze? - Wir haben die Initiative über den Stadtrat angetragen bekommen. Ich nehme immer nur die Aufgabe dergestalt wahr, dass ich sage: Was können wir gemeinsam mit dem Verband leisten und lösen? Das habe ich Ihnen jetzt vorgetragen. Es gab auch im Stadtrat selbst eine intensive Debatte, ob wir ein Heizpilzverbot beschließen sollten. Das hat der Stadtrat nicht beschlossen. Insofern werden wir uns dort weiterhin im freiwilligen Bereich bewegen und sind auch auf die Mitwirkung Dritter angewiesen. Ich will an dieser Stelle ergänzen, dass die Informationskampagne zum Thema Heizpilz, die der Fachverband bundesweit auf den Weg gebracht hat, aus meiner Sicht schon geeignet ist, aufzuklären. Die Frage ist: Inwieweit führt diese Aufklärung zur aktiven Tat in dem Sinne, dass auf die Heizpilze verzichtet wird? Das ist aber ein generelles Problem. Das werden wir gleich auch bei der Beantwortung der Anfrage 15.3 sehen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 15.2 Nicht den Anforderungen genügende Richtlinie zu Kosten der Unterkunft (VIF-02172) S e i t e | 18 für die Anwälte. Von diesen Kosten trägt die Stadt Leipzig über den kommunalen Finanzierungsanteil jeweils 12,5 Prozent. Einreicher: SPD-Fraktion Kollege Fabian wird darauf antworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Bevor ich die Fragen beantworte, möchte ich vorab sagen, dass ich persönlich die Überschrift dieser Anfrage für falsch halte. Unsere Richtlinie hat dem jeweiligen Sachstand immer entsprochen. Wir haben hier in der Ratsversammlung und auch im Fachausschuss oft darüber diskutiert. Im Übrigen ist es das gute Recht eines jeden Bürgers, Bescheide von Behörden anzufechten. Zur Frage 1. Das Jobcenter wertet eingehende Widersprüche und Klagen nach Themen aus. Ein Themengebiet sind die Kosten der Unterkunft. Eine weitere Aufgliederung erfolgt nicht, sodass nicht feststellbar ist, wie viele der erhobenen Widersprüche und Klagen aus dem Themengebiet „Kosten der Unterkunft“ sich gegen die Herleitung angemessener Unterkunftskosten richten oder andere Themen wie Betriebskostenabrechnungen, Umzugkosten oder anderes betreffen. 2013 zählte das Jobcenter 2.759 Widersprüche und 482 Klagen zu Kosten der Unterkunft. In 237 Verfahren unterlag das Jobcenter. 2014 zählte das Jobcenter 2.816 Widersprüche und 733 Klagen zu Kosten der Unterkunft. In 373 Verfahren unterlag das Jobcenter. 2015 zählte das Jobcenter 2.108 Widersprüche und 513 Klagen zu Kosten der Unterkunft. In 195 Verfahren unterlag das Jobcenter. Zur Frage 2. Wie viele der 2014 leistungsberechtigten Haushalte insgesamt unter Berücksichtigung der Wohngeldtabellenregelung Anspruch auf höhere Kosten der Unterkunft hätten, kann aus dem IT-Verfahren des Jobcenters nicht ermittelt und nur im Rahmen von Einzelfallprüfungen festgestellt werden. Zur durchschnittlichen Höhe des Differenzbetrages, auf den betroffene Haushalte gegebenenfalls Anspruch haben, liegen keine Angaben vor. Dieser unterscheidet sich je nach Einzelfall stark und ist abhängig von der Haushaltsgröße, den tatsächlichen Mieten jedes einzelnen Haushalts und der sich daraus ergebenden Höchstgrenze gemäß Wohngeldtabelle. Zur Frage 3. Gerichtskosten fallen in diesen Verfahren nicht an. In etwa der Hälfte aller Klageverfahren werden die Kläger anwaltlich vertreten. In den Fällen, in denen das Jobcenter unterliegt, entstehen je nach anwaltlichem Aufwand geschätzte Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro Zur Frage 4. Die Bescheide enthalten, wie alle Bescheide von Behörden, eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die Bescheide nochmals zu prüfen. Der Verwaltungsaufwand wäre zu hoch. Alle Aktenvorgänge aus dem Jahr 2014 und vorher, wenn die KdUEntscheidung vor 2014 getroffen wurde, müssten geprüft werden, zudem auch die Fälle, in denen längst keine Leistungen mehr fließen, weil beispielsweise jetzt Einkommen erzielt wird oder inzwischen umgezogen wurde. Alle Fälle, in denen es 2014 zur Ablehnung kam, müssten ebenfalls erneut überprüft werden. In vielen Fällen müssten die Antragsteller zur Sachverhaltsermittlung angeschrieben werden, wenn die aktenkundigen Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen, beispielsweise wenn eine Betriebskostennachzahlung oder Einkommensnachweise nicht vorliegen, weil keine laufenden Kosten gewährt werden. Nachfragen zu Überprüfungsanträgen wurden und werden umfassend beantwortet. Wenn ein Überprüfungsantrag vom Leistungsempfänger gestellt wird - dies ist noch bis Jahresende möglich -, kann der Teil der Unterkunftskosten, der bislang nicht bewilligt wurde, für das Jahr 2014 erstattet werden. Das trifft auch auf bereits anhängige Widerspruchs- und Klageverfahren zu. Ab dem 18. Dezember 2014 gelten neue Angemessenheitsgrenzen, die durch das Sozialgericht Leipzig bestätigt wurden. Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen: Das Sozialamt hat eine umfangreiche eigene Broschüre zu den Leistungen der Stadt Leipzig nach dem SGB II herausgegeben. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? Stadträtin Schenk (SPD): Ja, ich hätte ein bis zwei. - § 44 Sozialgesetzbuch X, auf den ich verwiesen habe, ist ja relativ unstrittig. Wenn bekannt ist, dass Voraussetzungen falsch angenommen wurden bei der Betragsberechnung, können von Amts wegen die Bescheide noch einmal überprüft werden. Es ist sicherlich richtig, wie Sie sagten, dass dafür die Leute angeschrieben werden müssen. Aber wie gesagt: Soweit ich weiß, gilt das SGB auch in Leipzig. Von daher sehe ich, ehrlich gesagt, wenig Spielraum juristischer Art. Deswegen würde ich gerne noch einmal die Rechtsauffassung hören. Dann wollte ich noch Folgendes wissen: Ist dem Sozialdezernat bekannt, dass viele Leute einfach Angst haben, Widersprüche einzureichen oder Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 zum Anwalt zu gehen, um gegen das Jobcenter vorzugehen, weil sie dann Querelen anderer Art befürchten in dem Sinne: „Wenn Sie uns jetzt eine Klage oder einen Widerspruch auf den Tisch packen, dann laden wir sie zehnmal vor oder dann müssen sie fünf Bewerbungen mehr pro Woche schreiben“. - Von den Erwerbslosenverbänden werden ja solche Fälle immer wieder dokumentiert. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Angesichts der relativ hohen Anzahl von Widersprüchen und Gerichtsverfahren scheint diese Angst vermutlich nicht so weit verbreitet zu sein. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe, es gibt keine weiteren Nachfragen. - Danke schön, Herr Kollege Fabian. 15.3 Umweltschutz leben - Müllaufkommen durch Einwegbecher in Leipzig reduzieren (VI-F-02131) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. In den letzten vier Jahren gab es bei den durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung gesammelten Marktabfällen - sogenannte Unterwegsabfälle - eine Mengenzunahme. Dafür sind unterschiedlichste Einflüsse wie steigende Touristen- und Einwohnerzahlen, verändertes Freizeitverhalten der Bürger, einschließlich des Verkaufs von To-Go-Produkten verantwortlich. In welchem Verhältnis diese Einflüsse auf die Mengenzunahme wirken, ist allerdings nicht bezifferbar. Auch die durch den Außendienst des Stadtordnungsdienstes getätigten Feststellungen zu illegalen Abfallablagerungen werden nur unter der Kategorie „Müllablagerungen“ erfasst und sind insofern nicht statistisch auswertbar. Im Rahmen des zusätzlichen und befristeten beschäftigungspolitischen Einsatzes bei Sauberkeitsmaßnahmen wird auch von den sogenannten Blau-Gelben Engeln eine Vielzahl von illegalen Abfällen, vorrangig in städtischen Grünanlagen, eingesammelt. Eine Unterscheidung und Feststellung des Verschmutzungsgrades durch To-Go-Becher ist derzeit allerdings nicht spezifisch gegeben. Insofern kann ich Ihnen an dieser Stelle nur eine Gesamtzahl von 1.322 Kubikmeter Unterwegsabfall mitteilen. Zur zweiten Frage. 2011 betrug die Menge 500 Tonnen, aktuell sind es 554 Tonnen. Dies entspricht einer Erhöhung der Entsorgungskosten um circa 8.000 Euro. S e i t e | 19 Zur dritten Frage. Der Stadtverwaltung ist die Kampagne „Sei ein Becherheld!“ bekannt. Das dazu erstellte Informationsmaterial liegt derzeit im Rahmen der aktuellen Plakatausstellung „Plastiktüten“ im Foyer des Technischen Rathauses aus. Mit Ende der Ausstellung wird das Informationsmaterial zu „Becherheld“ im Umweltinformationszentrum zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten für die Besucher bereitliegen. Zur vierten Frage. Da keine Rechtspflicht zum Verzicht oder der Reduzierung des Einsatzes von Einwegbechern vonseiten der betroffenen Betreiber besteht, ist eine diesbezügliche spezielle rechtliche Prüfung nicht erforderlich. Eine Selbstverpflichtung kann gegebenenfalls in Form eines frei zu vereinbarenden Vertrages innerhalb der entsprechenden Branchen geschlossen werden. Es gibt derzeit keine Handlungsoption für eine behördliche Aufgabenerfüllung. Um das Ziel dieses Ansinnens zu erreichen, müsste es aus Sicht der Verwaltung als Initiative an entsprechende Vertreter von Fraktionen im Landtag herangetragen werden. Dies möchte ich wie folgt begründen: Das Hintergrundpapier der Deutschen Umwelthilfe identifiziert als effiziente Maßnahme zur Reduzierung des Einwegbecherverbrauchs und der damit verbundenen Ressourcenschonung, Energieeinsparung und nicht zuletzt auch Abfallvermeidung lediglich eine Zwangsabgabe auf den Verkauf der Einwegbecher und ein generelles Einwegbecherverbot beim Vertrieb von Kaffee außer Haus. Alle weiteren Maßnahmen, insbesondere eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels und der Gastronomie, oder die verstärkte Aufklärung der Verbraucher als alleinige Maßnahme würden entsprechend Deutscher Umwelthilfe nicht zum gewünschten Ziel einer effektiven Reduzierung des Verbrauchs von Einwegbechern führen. Wie im Hintergrundpapier auch ausgeführt, ist ein generelles Einwegbecherverbot derzeit mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Doch auch bei einer Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht wäre dies eine Lösungsoption, die mit Hürden verbunden und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mittelfristig nicht durchsetzbar wäre. Die Debatte dazu in den entsprechenden politischen Gremien wird sicherlich interessant. Die einzige Option mit dem gewünschten Erfolgsziel - so konstatiert DUH - ist die Erhebung einer Abgabe auf Einwegbecher beim Kaffeeverkauf außer Haus. Die Realisierung dieser Option ist ab der Ebene eines Bundeslandes rechtlich möglich, als selbstständige kommunale Lösung allerdings nicht verpflichtend umsetzbar. Hierzu verweise ich auch auf das Rechtsgutachten der DUH, welches auf dem entsprechenden Internetauftritt einsehbar ist. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Aus den oben genannten Rechtsgründen ist die Initiative zur Reduzierung des Einwegbecherverbrauchs, wie von mir schon erwähnt, an die Fraktionen im Sächsischen Landtag heranzutragen. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen im Sinne einer effektiven Zielerreichung - ich reduziere das auf das Papier - ist vorliegend schwer, wenn nicht nicht gegeben. In diesem Zusammenhang darf ich nochmals darauf hinweisen, dass seitens des Deutschen Städtetages mit dem Bundesverband der Systemgastronomie ein entsprechendes Rahmenpapier vereinbart wurde, in dem man sich darauf verständigt hat, dieser Problematik gemeinsam zu begegnen. Zwei Schreiben des Bürgermeisters als auch mehrfache Telefonate seitens der Fachverwaltung mit dem Bundesverband waren leider erfolglos. Es gibt derzeit gegenüber der Stadtverwaltung keine Antwort, wie dieses Papier mit der Systemgastronomie auf lokaler Ebene umgesetzt werden soll. Um einer etwaigen Nachfrage entgegenzuwirken, will ich hinzufügen: Ich werde im ersten Quartal 2016 auf die Systemgastronomiebetreiber in Leipzig zugehen und sie zu mir einladen. Ich möchte eine freiwillige Vereinbarung erwirken mit dem Ziel, dass im öffentlichen Raum und insbesondere im unmittelbaren Gastronomiebereich - hoffentlich dann kostenlos - Papierkorbkapazitäten vorgehalten werden. Damit würde auch das Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig unterstützt. Zur fünften Frage. Hier verweise ich auf die Zuarbeit des Dezernats Stadtentwicklung und Bau. - In der Stadtverwaltung werden durch drei vorhandene Mehrfachgetränkeautomaten Dritter monatlich circa 250 Becher an Heiß- oder Kaltgetränken ausgegeben. Aussagen zum Nutzungsverhalten in den Kantinen des Rathauses und des Technischen Rathauses können nicht getroffen werden. Sofern möglich erfolgt der Ausschank dort - das kann ich bestätigen - in Tassen oder Gläsern. So weit von meiner Seite. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Ludwig. Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Bürgermeister Rosenthal, danke für die Ausführungen. - Ich habe noch eine Nachfrage zur Frage 5 unserer Anfrage. Den ersten Teil dieser Frage hatten Sie schon beantwortet. Bitte geben Sie noch eine Antwort auf den zweiten Teil dieser Frage, nämlich: Welche alternativen Bemühungen könnte und wird die Verwaltung zu deren Reduzierung ergreifen? - Danke. S e i t e | 20 Bürgermeister Rosenthal: In der Analyse gehen wir davon aus, dass die Systemgastronomen, die Franchisenehmer, in Leipzig das größte Problem sind. Wenn man sich die Innenstadt anguckt, kann man das eindeutig zuordnen. Da wir es über den Bundesverband nicht schaffen, zu einer lokalen Vereinbarung und gegebenenfalls auch zum gemeinsamen Agieren - ich darf an die Woche der Abfallvermeidung erinnern - zu kommen, werde ich jetzt versuchen, mit den lokalen Akteuren vor Ort auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung zu erreichen, die sie möglicherweise dazu motiviert, zumindest Behältnisse im öffentlichen Raum aufzustellen und für die Entsorgung selbst zu sorgen, was uns die Arbeit erleichtern würde. Das ist die Idee. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Rosenthal. 15.4 Förderung der Jahreszeitschrift „Leipziger Zustände“ seitens der Stadt Leipzig (VI-F-02170) Einreicher: AfD-Fraktion Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Förderung erfolgte im Rahmen der Umsetzung des lokalen Aktionsplans „Leipzig. Ort der Vielfalt“ und seiner Fortschreibungen. Hierzu gab es Informations- und Beschlussvorlagen: die Drucksachen VI-2635, VI-3782, VI-3882, VI-4522, V-3863 sowie Ratsbeschluss V-605/10 und Ratsbeschluss V-275/2014. Zur Frage 2. Eine finanzielle Projektförderung. Zur Frage 3. 2008 waren es 3.375 Euro. 2010 waren es 9.105,71 Euro. 2012 waren es 6.270 Euro. 2014 waren es 4.000 Euro. Zur Frage 4. Wenn ein Antrag eingereicht wird, erfolgt eine fachliche Prüfung. Eine Entscheidung über eine Förderung wird im Begleitausschuss getroffen. Oberbürgermeister Jung: Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte schön. Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank, Herr Bürgermeister. - Meine Nachfrage. Wie gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die finanziellen Mittel nicht zweckentfremdet werden? Die Zeitung Leipziger Zustände berichtet tendenziös über eine bestimmte politische Richtung. Unserer Meinung sollte die Stadtverwaltung politische Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Neutralität wahren. Wie gehen Sie damit um, dass so berichtet wird, wie berichtet wird? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Förderung nimmt Bezug und erfolgt auf der Grundlage entsprechender Richtlinien, sowohl des Bundes als auch des Freistaates Sachsen im Rahmen des Programms „Weltoffenes Sachsen“. Die geförderten Projekte liefern am Ende der Projektförderung einen entsprechenden Bericht ab. Wir haben im jeweiligen Förderzeitraum mit Informationsvorlagen für die Ratsversammlung, die ich eben alle aufgezählt habe, über die Projekte berichtet. Im Begleitausschuss werden alle Anträge intensiv diskutiert. Dort erfolgt auch eine entsprechende Berichterstattung. Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung, Vertretern der Zivilgesellschaft und Vertretern der Fraktionen bzw. jetzt der verschiedenen Fachausschüsse. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel, noch einmal. Stadtrat Hentschel (AfD): Heißt das, dass die Stadtverwaltung mit dem Inhalt dieser Zeitschrift zufrieden ist und sie für förderfähig hält? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Projekte, die über Programme des Bundes, des Freistaates und auch mit Mitteln der Stadt Leipzig gefördert werden, spiegeln nicht immer meine Zufriedenheit wider. In diesen Broschüren sind auch die Stadtverwaltung, mein Dezernat und auch mein Amt hin und wieder kritisiert worden. Ich halte das aus. Die Förderung solcher Projekte und Programme dient dem demokratischen Diskurs. Da müssen die Verwaltung und die Politik es manchmal aushalten, dass Dinge kritisch beleuchtet werden. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. Wir kommen nun zur Dringlichen Anfrage, die, wie vereinbart, unter Tagesordnungspunkt 15.4.1 eingeordnet ist. 15.4.1 Ereignisse 02211) des 12.12.2015 (VI-DF- Einreicher: CDU-Fraktion Ich bitte den Kollegen Rosenthal um Antwort. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren S e i t e | 21 Stadträte! Verehrter Herr Merbitz! Zu Ihrer ersten Frage. Die Verwaltung und die Polizeidirektion Leipzig arbeiten bei der Bewertung der Auswirkungen von öffentlichen Versammlungen im Freien immer sehr eng abgestimmt. Dies trifft auch auf die Gefährdungsbeurteilung für die Versammlung am 12. Dezember 2015 und ein im Leipziger Süden erwartetes Lagebild zu. Ausgehend von den drei Versammlungsanmeldungen aus dem rechten Spektrum hat die Versammlungsbehörde nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz am 24. November 2015 ein Kooperationsgespräch mit den drei Veranstaltern anberaumt. Wie generell praktiziert, war zu diesem Gespräch die Polizeidirektion Leipzig mit anwesend. Im Nachgang gab es am 1. Dezember und am 7. Dezember weitere Abstimmungen zwischen dem Ordnungsbürgermeister, dem Ordnungsamtsleiter, dem Polizeipräsidenten sowie dem Leiter des Einsatzstabes zur Vorgehensweise. Am 8. Dezember erfolgte eine weitere Abstimmung zwischen dem Ordnungsbürgermeister, dem Polizeipräsidenten sowie dem Leiter des Einsatzstabes. In diesen Gesprächen wurden die Lageentwicklung ausgewertet und die Möglichkeiten zur Gewährleistung des Versammlungsrechts der zwischenzeitlich zwölf Versammlungsanmelder abgestimmt. Versammlungsrechtlich wurden Auflagenbescheide nach der jeweiligen, mit der Polizeidirektion Leipzig abgestimmten Lageeinschätzung erlassen. So erging am 9. Dezember 2015 nach nochmaliger mündlicher Anhörung der Auflagenbescheid an die drei Veranstalter mit der Schwerpunktauflage, den gemeinsamen Versammlungsort und die Aufzugsrouten in nördlicher Richtung zu verlegen. Parallel dazu wurde durch die Polizeidirektion Leipzig die dazu erforderliche Kräfteanmeldung ausgelöst. Am 10. Dezember 2015 hat die Versammlungsbehörde die Polizeidirektion Leipzig zu einer abschließenden Lagebewertung eingeladen. In dieser Beratung wurde von der Polizeidirektion vorgestellt, mit welchen tatsächlichen Kräften gerechnet werden kann. Die Veranstaltungslage war danach neu zu bewerten und die Verfügung der Zusammenlegung der drei Veranstaltungen rechts mit Startpunkt in der Nähe des SBahnstation MDR abzustimmen. Die Gegendemonstrationen wurden bezüglich der Örtlichkeiten für einen Aufzug sowie dessen Verlauf so abgestimmt, dass die Auflagen ein kräftesparendes Gesamtversammlungsbild ergaben. Damit sollte gesichert werden, dass die geplanten Kräfte für den Raumschutz eingesetzt werden können. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 22 Das Ergebnis hat die Versammlungsbehörde am 11. Dezember nach nochmaliger schriftlicher und mündlicher Anhörung mit Änderungsbescheiden verfügt. Auch die Auflagenbescheide an die Gegendemonstrationen wurden nach mündlicher Anhörung der Veranstalter am 11. Dezember 2015 erlassen. Ziel und Ergebnis war, die Versammlungslage nicht durch Spontandemonstrationen gegen rechts zusätzlich zu belasten. Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig: Zerstört wurden 10 Stück 1,1-Kubikmeter-Container sowie 30 Stück 240-Liter-Behälter. Sachschaden: circa 16.000 Euro. Am 12. Dezember hat die Versammlungsbehörde alle Versammlungen vor Ort begleitet und war im Lagezentrum der Polizei präsent, um auf etwaige unplanmäßige Versammlungslagen sofort, abgestimmt mit den Polizeivollzugskräften, reagieren zu können. Aus den Versammlungen heraus kam es aus Sicht der Verwaltungsbehörde zu keinen erahnbaren Rechtsverstößen. Die verursachten Schäden sind nach Kenntnis der Versammlungsbehörde nicht auf die organisiert durchgeführten Versammlungen zurückzuführen. Es bleibt den Ermittlungen der Polizei vorbehalten, tatsächliche Täter festzustellen. Zur Frage 2. Von den eingesetzten 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes wurde niemand verletzt. Schadensbild Polizei: Seitens der Polizeidirektion sind folgende Schäden zu verzeichnen: 69 verletzte Beamte, 50 beschädigte Dienstfahrzeuge. Quelle: Pressemitteilung vom 12. Dezember 2015. Branddirektion Leipzig: Schäden sind nicht gemeldet worden, sodass wir davon ausgehen, dass keine Personen- oder Sachschäden bei der Feuerwehr zu verzeichnen sind. Verkehrs- und Tiefbauamt: Bei den festgestellten Schäden handelt es sich überwiegend um Mosaikpflasterschäden in einer Größe von 65 Quadratmetern und Beschädigungen an Asphaltdeckschichten in Summe von 175 Quadratmetern. Kosten: insgesamt circa 21.000 Euro. Leipziger Verkehrsbetriebe: Laut Mitteilung der LVB sind bei den Leipziger Verkehrsbetrieben keine Schäden festzustellen. Verkehrssicherungsunternehmen, Firma Vemova: Von dort liegt uns noch kein Schadensbild vor. Stadtmöblierung, JCDecaux: Folgende Schäden sind aufgenommen: Glasscheiben Fahrgastunterstand: 15 Stück, Werbeträgertüren und Stadtinformationsanlagen: 12 Stück, Fahrplankästen 2 Stück, Plexiglasscheiben: 9 Stück, Glasschutzgeländer: 24 Stück. - Nach Mitteilung vom 14. Dezember ist dies eine unvollständige Auflistung der entstandenen Schäden. Die Firma JCDecaux ist weiter dabei, dies detailliert zu untersetzen. ALL, Abfall-Logistik Leipzig: Durch die ALL wurde mitgeteilt, dass 20 Tonnen zerstört wurden. Es handelt sich um Glassammelbehälter, die im öffentlichen Raum stehen. Gesamtschaden: circa 4.000 Euro. Ordnungsamt: Glasschaden an der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der KarlLiebknecht-Straße. Sachschaden: circa 100.000 Euro. Zur Frage 3. Die Stadt unterstützt ausschließlich gewaltfreie Aktivitäten gegen Rechtsextremismus. Der Oberbürgermeister wird auch zukünftig, soweit geboten, zu friedlichem Protest gegen erwartete rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische Versammlungen aufrufen. Zur Frage 4. Grundsätzlich gilt hier hervorzuheben, dass, sofern durch Freie Träger verfassungsfeindliche und gewalttätige Aktionen unterstützt werden, dies in jedem Fall Auswirkungen auf die Förderaktivitäten der Stadt Leipzig hätte. Im Leipziger Süden fördert die Stadt zahlreiche Projektträger, darunter das WERK 2, das Conne Island, die naTo und das Haus Steinstraße 4 als Soziokulturelle Zentren. Die Förderung der Freien Träger wird jährlich evaluiert. Von allen Einrichtungen liegen mehrjährige Konzeptionen der inhaltlichen Arbeit vor. Alle vier Soziokulturellen Zentren gehören der Leipziger AG Soziokultur an. Die AG trifft sich regelmäßig, mindestens sechsmal jährlich und bei Bedarf. An den Treffen nimmt das Kulturamt mit der Abteilung Kulturförderung teil. Darüber hinaus finden Einzelgespräche mit den Einrichtungen im Kulturamt statt. Alle Zentren arbeiten nach dem Kriterienkatalog Soziokultur des Landesverbandes Soziokultur Sachsen. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die Kulturverwaltung hat aktuell keine Anhaltspunkte für die Nähe dieser Einrichtungen zu extremistischen Akteuren. Um noch einmal konkret auf das Soziokulturelle Zentrum „Conne Island“ zurückzukommen: Seit dem 1. Juli 2009 ist der Projekt Verein e. V. Betreiber des Zentrums. Er ist 2008 für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie nominiert worden. Zudem wird die Arbeit des Projekt Vereins e. V. jährlich durch Drittmittelgeber wie die Aktion Mensch, den Lokalen Aktionsplan Leipzig, die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sowie den Fonds Soziokultur gefördert. Außerdem wird in der Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ seit 2007 eine Vielzahl soziokultureller Projekte gefördert. Diese Förderung basiert auf den Rahmenrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms „Weltoffe- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 nes Sachsen“, die eine Unterstützung jeglicher Akteure ausschließen, deren Absichten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Insofern ist die klare Abgrenzung von nicht förderfähigen Projekten bereits seit 2007 Praxis. Zur Frage 5. Seit Ende 2013 befasst sich der Führungsstab des Kommunalen Präventionsrates kontinuierlich mit Möglichkeiten zur Optimierung der Extremismusprävention. Innerhalb des Prozesses erfolgten unter anderem die Einbeziehung des Landespräventionsrates sowie ein Vorschlag an das Sächsische Staatsministerium des Innern zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit beim Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ zwischen der Stadt Leipzig, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der sächsischen Polizei. Die Stadtverwaltung Leipzig, Freie Träger, ehrenamtlich Engagierte und staatliche Einrichtungen sind seit den 90er-Jahren mit unterschiedlichen Gewaltphänomenen konfrontiert, auf die mit vielfältig initiierten Maßnahmen, Projekten und Maßnahmenpaketen reagiert wurde. Aus dem innerhalb des KPR laufenden Bewertungsprozesses wird jedoch deutlich, dass das aktuelle Maßnahmenbündel bzw. die entwickelte Präventionslandschaft zunehmend an ihre Grenzen stößt. Diese Grenzen basieren auch auf dem Manko, dass keine aktuelle ortsspezifische Ursachenanalyse vorliegt, die die individuelle Disposition zur Gewaltbereitschaft in Bezug auf verschiedene Phänomene ermöglicht oder etwa darauf aufbauende, gewaltaffine, gruppendynamische Prozesse sowie die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen Gewaltphänomenen erklärt. Vor dem Hintergrund dieser heterogenen und mittelfristig andauernden Erscheinungsform von Gewalt verständigte man sich im Steuerungsgremium des KPR Mitte 2015 darauf, eine Studie zu Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig in Auftrag zu geben. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse soll dann eine Prüfung erfolgen, inwieweit die Leipziger Projektlandschaft den Erscheinungsformen urbaner Gewalt gerecht wird und in welcher Form aktuelle Maßnahmen- und Projektschwerpunkte der gesamtstädtischen Strategie sachgemäß angepasst werden müssen. Es erfolgte bereits die Erstellung der Beschreibung des Forschungsvorhabens „Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“. Außerdem fanden bereits diverse Abstimmungsgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, der Stabsstelle Demokratieförderung sowie des Landespräventionsrates Sachsen statt. S e i t e | 23 Parallel hierzu befassten sich der Führungsstab und der Vorsitzende des Lenkungsgremiums des KPR mit der Weiterentwicklung der AG Extremismusprävention. Hierzu wurden bereits Präventionsansätze anderer Kommunen bewertet. Ein erstes Ergebnis ist die Ausweitung der bisher ausschließlich mit Behördenvertretern besetzten Arbeitsgruppe Extremismusprävention um zivilgesellschaftliche Akteure sowie die Befassung mit allen Phänomenen urbaner Gewalt in Leipzig. Die Ausweitung der AG Extremismusprävention um zivilgesellschaftliche Akteure könnte dabei durchaus in einem ersten Schritt im Wesensgehalt eines Runden Tisches erfolgen. So weit zu den Fragen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Es war in den ersten Berichten zum 12. Dezember zu lesen, dass auch Rettungskräfte angegriffen wurden, namentlich von der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, die Verletzten zu Hilfe kommen wollten. Nachfragen einiger Journalisten ergaben, dass dem nicht so ist. Kann man das hier noch einmal auflösen? Liegen Ihnen dazu Erkenntnisse vor? Bürgermeister Rosenthal: Ein Schadensbild kann ich heute nicht berichten. Stadträtin Gabelmann (SPD): Sie wurden also nicht angegriffen. Bürgermeister Rosenthal: Kein Schadensbild. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich habe noch einige Nachfragen zu diesem Thema. Ich würde von Ihnen gern wissen, ob die Gefahrenlage im Vorfeld für Sie und andere erkennbar war. Es gab ja diverse Aufrufe, Leipzig in Schutt und Asche zu legen; die Antifa hatte aufgerufen, Faschisten und Cops zu verkloppen usw. Wurde all dies bei der Einschätzung der Gefahrenlage komplett berücksichtigt? Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Bürgermeister Rosenthal: Es lag der Versammlungsbehörde ein umfassendes Lagebild vor, sowohl von den Behörden des Freistaates Sachsen als auch durch Internetrecherchen, die die Versammlungsbehörde anstellen muss. Das, was dort bis zum 12. Dezember erkennbar an Aufrufen nachlesbar war, lag der Versammlungsbehörde vor; ja. Stadtrat Haas (CDU): Wurde das auch berücksichtigt? S e i t e | 24 zusetzen, und in angemessener Weise reagiert hat? Bürgermeister Rosenthal: Ich will noch einmal auf die vorhergehende Frage zurückkommen. Sie hatten mich gefragt, wie ich die Lage bezüglich gewaltbereiter Linksextremisten - - Stadtrat Haas (CDU): Ich wiederhole die Frage sehr gerne. Stimmen Sie mir zu, dass die Spirale linksextremistischer Gewalt zunimmt? Bürgermeister Rosenthal: Ja. Bürgermeister Rosenthal: Die Frage ist verstanden. Stadtrat Haas (CDU): Danke. - Zweite Frage: Stimmen Sie mir auch in dem Punkt zu, dass die Spirale der linksextremen Gewalt in Leipzig zunimmt und auch die Anzahl der Straftaten durch linksextreme Gewalttäter sowie die Anzahl der handelnden Personen zunehmen? Ich spreche von den 600 Personen, die Anfang des Jahres das Amtsgericht angegriffen haben. Jetzt waren es 1.000 Personen in Connewitz. Haben wir 2.000 Personen an Sylvester? Stimmen Sie meiner Aussage zu? Bürgermeister Rosenthal: Uns allen liegt der Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Thema „Linksextremismus in Leipzig“ vor. Darin wird beschrieben, wie die Szene, auch personell mit Zahlen untersetzt, aus Sicht des Landesamtes aufgestellt ist. Insoweit muss man jetzt schauen, ob im Bericht 2015 von der Landesbehörde mit anderen Zahlen untersetzt agiert wird. Die Kommune anzuhalten, selbst zu sagen, inwieweit sich der Kern personell in Zahlen darstellt, wäre zu herausfordernd, um das jetzt konkret beantworten zu können. Stadtrat Haas (CDU): Sind es mehr Personen? Gibt es mehr Straftaten? Das wollte ich wissen. Das wäre mit Ja ganz einfach zu beantworten. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, das wissen wir nicht. Wir kennen die Zahlen des Verfassungsschutzes. Wir wissen noch nicht einmal, wie viele Zugereiste am Samstag, den 12. Dezember, dabei waren. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich darf es noch einmal konkretisieren. Meine Frage war: Nimmt die Spirale linksextremer Gewalt zu, nimmt die Anzahl der Straftaten durch diese Personen, und nimmt die Anzahl der handelnden Personen zu? Ich habe nicht nach den in Leipzig lebenden Personen, sondern nach der Szene insgesamt gefragt. - Das ist, glaube ich, mit Ja zu beantworten. Oberbürgermeister Jung: Es sieht so aus; ja. Stadtrat Haas (CDU): Sind Sie der Meinung, dass 1.000 mehr sind als 600? Fordern Sie mich jetzt nicht heraus, an dem Punkt derart nachzubohren. Ich und wahrscheinlich jeder Bürger in dieser Stadt fühlt sich beim Thema Sicherheit ein bisschen auf den Arm genommen; das sage ich ganz ehrlich. Ich bin ein großer Fan von Ihnen; aber an der Stelle sage ich ganz offen: Junger Mann, wir haben eine zunehmende Gewaltspirale. Das mit Ja oder Nein zu beantworten, wäre eine einfache Aufgabe gewesen. Aber gut. Nächste Frage: Herr Rosenthal und Herr Oberbürgermeister, sind Sie der Meinung, dass unsere Polizei in Leipzig einen hervorragenden Job macht, dass die Polizei ihrer Aufgabe am 12. Dezember gerecht wurde, das Gesetz durch- Stadtrat Haas (CDU): Dann bedanke ich mich für die Zustimmung und wiederhole noch einmal meine Frage: Sind Sie der Meinung, dass unsere Polizei in Leipzig einen hervorragenden Job macht, dass die Polizei ihrer Aufgabe am 12. Dezember gerecht wurde, das Gesetz durchzusetzen, und auch angemessen reagiert hat? Bürgermeister Rosenthal: Aufgrund des Lagebildes, das uns zur Verfügung stand, ist durch die Polizeidirektion Leipzig eine ganz konkrete Kräfteanforderung erfolgt. Die Kräfte waren im Einsatz. Wir alle haben mitbekommen, dass das durch uns gemeinsam gezeichnete Lagebild in den konkreten Minuten vor Ort sich etwas anders Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 entwickelt hat. Demzufolge muss man natürlich im Nachgang, auch für zukünftige Versammlungen, auswerten: War möglicherweise im Vorfeld eine andere Lageeinschätzung mit damit verbundenen Kräfteanforderungen notwendig? Ich werde hier heute nicht sagen: Die Polizeidirektion hat einen schlechten Job gemacht. S e i t e | 25 Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Ich denke, das Thema werden wir vertieft und gut vorbereitet im Januar auf der Tagesordnung haben. Herr Dyck. Stadtrat Haas (CDU): Ich hatte es ja genau andersherum formuliert, nämlich: Sie hat einen hervorragenden Job gemacht. Gut. Stadtrat Dyck (SPD): Ich habe noch eine Bitte. Es wurden hier sehr ausführlich Daten und Zahlen genannt. Ich wäre für die Vorbereitung der Januar-Sitzung hilfreich, wenn Sie uns diese in schriftlicher Form zur Verfügung stellen würden. Letzte Frage: Kann ich Ihre Unterstützung erwarten, wenn es darum geht, den Handlungsbedarf und die Sicherheit für die Leipziger Bürger dahin gehend voranzutreiben, dass wir jeder Gewalt der Linksextremisten wie auch der Rechten in Leipzig die Rote Karte zeigen? Darf ich mich da auf Ihre Unterstützung voll und ganz verlassen? Oberbürgermeister Jung: Das werden wir tun. Ich würde Ihnen einen Vorab-Auszug des Protokolls zur Verfügung stellen. - Herzlichen Dank. Bürgermeister Rosenthal: Ja. 15.6 Für die beidseitige Befahrbarkeit der Bernhard-Göring-Straße für den Radverkehr (VI-F-02132) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dubrau. Stadtrat Haas (CDU): Das war das erste Ja. Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Gestatten Sie mir noch ein Statement zum Thema Polizei. Ich bin unserer Polizei sehr dankbar. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Rosenthal, Sie sprachen von soziokulturellen Zentren, die eine Förderung durch die Stadt Leipzig genießen. Wir können das auch im Zuwendungsbericht so nachlesen. Seit einigen Jahren taucht eines dieser soziokulturellen Zentren im Verfassungsschutzbericht des Freistaates Sachsen auf. Mich würde Folgendes interessieren: War das Anlass für den Zuwendungsgeber Stadtverwaltung, Kontakt zum Landesamt aufzunehmen, um dort nachzufragen? Frage 2. War das Anlass für den Zuwendungsgeber Stadt Leipzig, Kontakt zu dem betroffenen soziokulturellen Zentrum aufzunehmen, um dort nachzufragen bzw. gegebenenfalls eine Stellungnahme zu erbitten? Falls nein, warum ist das nicht geschehen? Bürgermeister Rosenthal: Diese Aussagen in meiner Antwort gehen auf Zuarbeiten des Kulturamts und des Kulturdezernats zurück. Da will ich die Kollegen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Ich werde diese Fragen mitnehmen, sie auswerten und sie Ihnen ausführlich beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister, Stadträte und Gäste! Zu der gestellten Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Zu den Fragen 1 und 2. Während des Umbaus der Karl-Liebknecht-Straße war der Radverkehr dort nicht oder nur eingeschränkt möglich. - Diejenigen, die das Rad nutzen, wissen, welche Schlängellinien man dort fahren musste. - Damit war die wichtigste Radwegeverbindung aus dem Leipziger Süden in Richtung Innenstadt nicht mehr benutzbar. Um eine Alternative anzubieten, wurde für die Zeit der Baumaßnahme mit der Anordnung eines stadteinwärts führenden Radstreifens entgegen der Einbahnstraße in die Bernhard-Göring-Straße eine temporäre Ersatztrasse geschaffen. Verkehrsbeobachtungen sowie eine Vielzahl von Bürgerbeschwerden belegen, dass es in den Einmündungen häufig zu Konflikten zwischen Radfahrern und Kraftfahrern gekommen ist. Glücklicherweise konnte für diese Zeit keine Unfallhäufung festgestellt werden. Allerdings kam es an jeder Kreuzung der Bernhard-GöringStraße zu Unfällen zwischen Radfahrern und abbiegenden bzw. querenden Fahrzeugen. Das ist eine ziemlich missliche Situation. Besonders problematisch war auch die Vielzahl an Geisterfahrern, die den Radfahrweg in landwärtiger Richtung benutzten und damit entgegenkommende Radfahrer behinderten und damit wiederum unfallträchtige Situationen an den Einmündungen verursachten. Da auf der Fahr- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 bahn fahrende Radfahrer in landwärtiger Richtung Geschwindigkeitsbestimmungen unterlagen, überholten die Kraftfahrer häufig die Radfahrer verkehrswidrig: mit einem viel zu geringen Sicherheitsabstand und wiederum unter Mitbenutzung des stadtwärtigen Fahrradweges, obwohl ihnen das eigentlich wegen der durchgezogenen Linie untersagt ist. Auch die Verkehrsführung am Knoten BernhardGöring-Straße / Ecke Hohe Straße erwies sich aufgrund der schwierigen Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Kraftfahrern als problematisch. Hinzu kam, dass an dieser Stelle durch die mit der Einmündung des Radweges notwendige bauliche Fahrbahneinengung die Querung über die östliche Hohe Straße für Fußgänger noch schwieriger und für Behinderte praktisch nicht mehr möglich war. Da nun mit der Karl-Liebknecht-Straße wieder eine attraktive durchgängige Route für den Radverkehr zur Verfügung steht, wurde wegen der eben erläuterten Sicherheitsdefizite entschieden, die als temporäre Lösung angedachte provisorische Verkehrsführung nicht beizubehalten. - Wer jetzt die Liebknecht-Straße befährt, wird feststellen, dass das wirklich eine sehr gute Trasse ist. Zur Frage 3. Unstrittig ist, dass die BernhardGöring-Straße eine wichtige Radverkehrsverbindung ist. Ziel der Verwaltung ist, die Netzlücke aus Richtung Süden zu schließen und den Radfahrern das Befahren in beide Richtungen zu ermöglichen. Ebenso ist seit längerem eine Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße nach Öffnung der Arthur-Hoffmann-Straße für den Verkehr aus Richtung Norden im Zusammenhang mit dem angedachten Umbau geplant. Es wird seitens der Verwaltung eingeschätzt, dass es sinnvoll ist, den geplanten Zustand schon jetzt durch eine veränderte Verkehrsregelung herzustellen. Die Verkehrsbelastung der Bernhard-Göring-Straße kann so deutlich reduziert werden, und sie kann entsprechend ihrer Bedeutung als Wohnstraße, als Tempo-30-Zone, mit Zweirichtungsverkehr und einer Rechts-vorlinks-Regelung ausgewiesen werden. Neben den Bedingungen für den Radverkehr, den man damit verbessern kann, werden so auch die Verhältnisse für die Fußgänger und die Anwohner verbessert. Derzeit werden die Randbedingungen insbesondere im Bereich der Lichtsignalanlage Kurt-Eisner-Straße / Ecke Bernhard-GöringStraße untersucht und abgestimmt sowie notwendige Änderungen in der Verkehrsregelung geplant. Ziel ist, die veränderte Verkehrsführung so schnell wie möglich umzusetzen. Aber ein bisschen dauert das noch. - Danke schön. S e i t e | 26 Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr von der Heide, danach Herr Schlegel. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Nur noch einmal zum Verständnis: Die Verkehrsberuhigung Bernhard-Göring-Straße wird jetzt doch unabhängig geplant von den Veränderungen an der Arthur-Hoffmann-Straße, kann also vorweg genommen werden? Bürgermeisterin Dubrau: Ja, sie könnte vorweg genommen werden. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Frau Bürgermeisterin! Meine Damen und Herren! Meine Frage geht in dieselbe Richtung. Wäre es, wenn die Bernhard-Göring-Straße vornehmlich für den Radverkehr in zweispuriger Richtung gestaltet werden soll, nicht erforderlich, dann auch die Arthur-Hoffmann-Straße vorzeitig freizugeben? Wir können dort doch nicht ständig ein neues Problem schaffen. Dass die Lösung jetzt nicht anders ging, wie sie ging, war ja völlig klar. Bürgermeisterin Dubrau: Die Kollegen sind intensiv dran, eine endgültige Lösung für die Bernhard-Göring-Straße zu schaffen. So wie sie es mir aufgeschrieben haben, können sie das, bevor die andere Straße fertig ist. Aber wir können das gerne im Detail noch einmal im Ausschuss diskutieren. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Das sollte noch einmal besprochen werden. Bürgermeisterin Dubrau: Wenn es dort weitere Nachfragen gibt, können wir Ihnen auch gern die Pläne vorlegen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Die KarlLiebknecht-Straße soll ja nach Eröffnung weiter so funktionieren, wie sie jetzt funktioniert. Bürgermeisterin Dubrau: Ja, natürlich. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. 15.7 Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14 vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten (VI-F-02149) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Faber wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Faber: Sehr verehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die bisher nicht erfolgte Umsetzung der Erstellung eines Verfahrensvorschlages zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten resultiert aus einer anderen Interpretation des Beschlusses durch die Verwaltung. Ausgehend von der Formulierung „grundsätzlicher Umgang“ erfolgte die Annahme, dass der Antragsteller einen Verfahrensvorschlag für alle durch die Stadtverwaltung durchgeführten Bürgerwerkstätten meinte. Da diese Formen der Bürgerbeteiligung, die durch die Stadt Leipzig praktiziert werden, sehr umfänglich sind und ganz unterschiedliche Formate aufweisen, konnte ein verwaltungsübergreifender Vorschlag bisher noch nicht erarbeitet werden. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller stellte sich nun heraus, dass der vorab genannte Ratsbeschluss ausschließlich auf die Bürgerwerkstätten des Dezernats Finanzen abzielt. Das Dezernat Finanzen wird sich daher zeitnah mit dem Antragsteller in Verbindung setzen und bis Ende des ersten Quartals 2016 einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Für die zeitverzögerte Umsetzung bittet das Dezernat Finanzen vor dem Hintergrund des vorab geschilderten Missverständnisses um Entschuldigung. An der Umsetzung des Beschlusses zur Investitionsstrategie im Kulturbereich arbeitet das Dezernat Kultur seit dem Ratsbeschluss. Allerdings musste die Bearbeitung mehrfach unterbrochen werden, da die Personalressourcen wegen notwendiger anderer Prioritätensetzung nicht kontinuierlich zur Verfügung standen. Die anstehenden bzw. ausstehenden Bauinvestitionen im Kulturbereich sind im Dezernat Kultur erfasst und nach Kriterien wie „zwingend notwendig“ oder „perspektivisch notwendig“ priorisiert. Die Maßnahmen werden in Abhängigkeit von ihrer Dringlichkeit und dem vorhandenen finanziellen Spielraum in der Haushaltsplanung eingeordnet. Es zeigt sich, dass anders als im Bereich von Schulbauten oder beim Straßen- und Brückenbau sich in diesem weisungsfreien Freiwilligenbereich keine derart objektiven Kriterien aufstel- S e i t e | 27 len lassen, wie sie vom Stadtrat gefordert werden. Das Ranking der Umsetzung von Maßnahmen wird durch eine Fülle von Rahmenbedingungen beeinflusst. Selbst in die Kategorie „zwingend“ eingeordnete Maßnahmen, zum Beispiel zum Erhalt des Spielbetriebs einer Einrichtung, unterliegen weiteren Bewertungen und werden nicht automatisch an die erste Stelle gesetzt. Die mittelfristige Haushaltsplanung trifft bisher Aussagen bis 2019. Bis 2025 können dem Stadtrat gegenüber keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Die Ratsvorlage ist in der Fertigstellung. Zunächst fanden im Rahmen der Bürgermeisterklausur Anfang Oktober des Jahres zu dieser dezernatsübergreifenden Thematik Verständigungen statt. Die Maßnahmen wurden daraufhin hinsichtlich ihrer Einordnung in Kategorien nochmals kritisch überprüft. Grundsätzlich gilt die Fortschreibung des gedeckelten Investitionsbetrages im Finanzhaushalt. Konkrete zusätzliche Maßnahmen erfordern jeweils Einzelbeschlüsse. Zur Frage 2. Hier handelt es sich um ein Missverständnis. Die Aussage im Änderungsantrag 1 bezog sich auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Bürgerwerkstatt vom Dezember 2014. Diese Arbeitsgruppe hat nur im Rahmen der Bürgerwerkstatt gearbeitet, also einmalig. Zur Frage 3. Investitionsstrategien existieren mit jeder mittelfristigen Finanzplanung und deren Fortschreibung. Sie sind nicht nur sinnvoll zu nennen, sondern gehören einfach zur seriösen Haushaltsplanung dazu. Zur Frage 4. Die Stadtverwaltung plant, der Ratsversammlung die Investitionsstrategie für den Bereich Kultur im ersten Quartal 2016 vorzulegen. Zu dem Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen der Bürgerwerkstätten des Dezernats Finanzen verweise ich auf meine Antwort zur Frage 1. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Faber. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir die Fragestunde fast punktgenau schließen. Die Antworten auf alle weiteren Anfragen werden Ihnen schriftlich in der vorgegebenen Zeit zugeleitet. Wir werden jetzt eine Pause einlegen. Um 17 Uhr geht es mit den Einwohneranfragen und den Petitionen weiter. (Unterbrechung) Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Die Ratsversammlung wird fortgesetzt. 9. Einwohneranfragen 9.1 Wiedererrichtung Luther-MelanchtonDenkmal (VI-EF-02102) Einreicher: Prof. Dr. med. Rolf Haupt, Vorsitzender des Vereins Luther-MelanchtonDenkmal e. V. Herr Professor Haupt, seien Sie herzlich willkommen! Schön, dass Sie hier sind. Bürgermeister Faber beantwortet die Frage. Bürgermeister Faber: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrter Herr Professor Haupt! Bereits seit dem ersten Schreiben des LutherMelanchton-Denkmal e. V. im Jahr 2008 begrüßt die Stadtverwaltung unverändert die Initiative des Vereins, bis zum Juni 2019, dem 500. Jahrestag von Luthers Disputation auf der Pleißenburg, ein Luther-Melanchton-Denkmal zu errichten. Mehreren Gesprächen mit Vereinsvertretern am Tisch des damaligen Kulturbürgermeisters, Dr. Girardet, folgten ausführliche Befassungen mit dem Thema im Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum. Vom Sachverständigenforum wurde eine Stellungnahme verfasst, die dem Verein übermittelt wurde. Wesentlicher Punkt der Stellungnahme ist die Auseinandersetzung mit dem Wunsch der Initiatoren des Denkmals, dieses detailgetreu zu rekonstruieren und am alten Standort auf der Spitze des Johannisplatzes wieder zu errichten. Ich zitiere aus der Stellungnahme von 2008: Die Umsetzung des damaligen Denkmalentwurfs war unstrittig eine hohe kunsthandwerkliche Leistung eines auch heute noch anerkannten Künstlers. Sicher würde das historische Denkmal heute unter Schutz stehen und die Leipziger Denkmallandschaft sehr bereichern. Es muss jedoch konstatiert werden, dass von dem historischen Denkmal keine Spuren und kein Modell erhalten geblieben sind. Eine Rekonstruktion des Denkmals müsste sich daher zwangsläufig auf wenige historische Bilddokumente stützen. Das historische Luther-Melanchton-Denkmal war nicht nur ein Erinnerungsmal, sondern legte mit seiner Gestaltung auch Zeugnis von der Geisteshaltung seiner Entstehungszeit ab. Ein rekonstruiertes Denkmal würde zwangsläufig keine Spuren der Vergangenheit aufweisen. Es wäre neu wie am ersten Tag. Ein solches Denkmal hätte keine historische S e i t e | 28 Existenz durchlebt. Es wäre kunstgeschichtlich wertlos. Der Empfehlung des Sachverständigenforums, ein zeitgenössisches Denkmal zu schaffen und sich auch beim Standort offen zu zeigen, wurde durch den Ratsbeschluss am 19. März 2014 entsprochen, in dem es unter anderem heißt - ich zitiere -: In diesem Sinne errichtet die Stadt ein Denkmal, finanziert durch den Verein, in geeigneter Form an einem geeigneten innerstädtischen Standort. Nach einem erneuten Gespräch mit dem Verein zur Vermittlung der Auffassung des Sachverständigenforums - dieses Mal an meinem Tisch hat sich das Sachverständigenforum unmittelbar nach seiner Neukonstituierung erneut mit der Thematik beschäftigt. Die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 wurde übernommen. In der Sitzung am 29. Juni 2015 wurde versucht, mit Vertretern des Luther-Melanchton-Denkmal e. V. nochmals Möglichkeiten einer zeitgemäßen Umsetzung des Denkmals zu erörtern. Die Mitglieder des Sachverständigenforums lobten dabei sehr das bürgerschaftliche Engagement des Vereins. Im Ergebnis der Befassung muss jedoch festgestellt werden, dass die Vereinsvertreter bisher keinerlei Kompromissbereitschaft zeigen, was leider auch mit dieser Einwohneranfrage bestätigt wird. Ich gebe zu, dass sie als stärksten Grund auch ihre eigene Setzung geltend gemacht haben, die ausschließlich die Rekonstruktion festschreibt und ihnen deshalb wahrscheinlich nur ein geringer Spielraum bleibt, falls sie nicht vorhaben, die Satzung dahin gehend zu verändern, ein zeitgemäßes Denkmal errichten zu lassen. Gerne möchte ich hier erneut ein Plädoyer für ein zeitgenössisches Denkmal halten. Man muss fragen dürfen, warum zwingend auf die Formensprache des 19. Jahrhunderts zurückgegriffen werden soll. Es sei auf die wunderbaren Gespräche mit Jugendlichen im Verfahren um das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal verwiesen, die zweifelsfrei zeigen, dass sich die heutige junge Generation keine aufgesockelten Personendenkmale wünscht. So sollten auch die seinerzeit modernen Menschen Luther und Melanchton mit einer modernen Bildsprache geehrt werden. Mit einer vermeintlichen Rekonstruktion des Denkmals, die jedoch nur eine freie Nachschöpfung des verloren gegangenen Originals werden kann, da keine Abformungen oder Modelle, wie ich bereits ausgeführt habe, überliefert sind, würde man weder den zu ehrenden Personen noch deren Anliegen und auch nicht dem Schöpfer des verlorenen Denkmals, Johannes Schilling, gerecht werden. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Kritisch gegenübertreten möchte ich auch der Argumentation des Vereins nach einer Wiedergutmachung, da gerade mit einer Nachschöpfung des historischen Originals diese nicht erreicht werden würde und die schmerzhaften Brüche der deutschen Geschichte nicht widergespiegelt werden könnten. Ich biete hiermit erneut das Gespräch im Sinne des Gesagten an und lade den Verein an meinen Tisch ein. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses, bis zum Juni 2019 ein Luther-MelanchtonDenkmal zu errichten, scheint mir noch immer möglich. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Faber. Sie haben nun die Möglichkeit der Nachfrage. Herr Professor Haupt. Prof. Dr. Haupt (Einwohner): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Ich danke, dass ich die Möglichkeit habe, hier ein paar Worte zu sagen. - Herr Kultur-Bürgermeister, das vorzulesen, was wir längst wissen, war eigentlich nicht Sinn und Inhalt unserer Anfrage. Wir wollen gern - tatsächlich kompromissbereit in vielen Dingen - für die Realisierung dieses Denkmals uns mühen und kämpfen. Aber dazu brauchen wir die Möglichkeit, mit kompetenten Leuten der Verwaltung zu sprechen, und zwar im Sinne eines Dialogs. Ein Dreivierteljahr ist überhaupt nichts passiert. Wir haben keine Einladung und nichts bekommen. Es lag der Beschluss vor, dass bis Dezember 2014 zwischen der Stadt und uns eine gewisse Absprache und Festlegungen einzelner Dinge erfolgen sollen. Als das Jahr 2014 ergebnislos zu Ende ging, haben wir uns noch einmal an Sie gewandt. Im April und schließlich im Juni 2015 wurde uns dann von Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, uns noch einmal zu äußern. Von einer schöpferischen Diskussion kann also überhaupt keine Rede sein. Wenn uns immer wieder bloß vorgetragen wird, dass Sie dagegen sind, würde ich es ehrlicher finden, wenn der Stadtrat beschließt: Wir sind dagegen. - Dann können wir uns anderen Dingen widmen. Wir bleiben aber bei unserer Meinung und sind überzeugt, dass die Wiederherstellung dieses Denkmals für die Stadt ein Gewinn wäre. Ich kann jetzt auf die Dinge, die Sie eben vorgelesen haben, nicht im Einzelnen eingehen. Ich würde aber herzlich darum bitten - das ist der eigentliche Sinn unserer Anfrage -: Lassen Sie uns doch gemeinsam mit sachkundigen Leuten und dem Verein ins Gespräch kommen. Sie können mich Tag und Nacht anrufen und dazu einladen. S e i t e | 29 Aber ein halbes Jahr oder ein Dreivierteljahr gar nicht ins Gespräch zu kommen und wieder und wieder darum bitten zu müssen, angehört zu werden, das ist für mich unwürdig gewesen. Ich will Ihnen jetzt keine weiteren Vorwürfe machen, sondern nur die herzliche Bitte an Sie richten: Benennen Sie jemanden, mit dem wir noch einmal von Grund auf über unser Anliegen sprechen können, und zwar zeitnah. Wir müssen, wenn ein Beschluss und eine Festlegung vorliegen, bei Sponsoren das Geld einwerben. Wir wollen das Denkmal bezahlen, nicht die Stadt soll es bezahlen. Das haben wir ausdrücklich immer hervorgehoben. Aber ich kann nicht zu Sponsoren gehen, wenn ich auf deren Frage: Was sagt die Stadt dazu?, antworten muss: Eigentlich ja, aber. - Damit kann ich kein Geld einwerben. Ich muss eine eindeutige Meinung vortragen können, damit unsere Werbung erfolgreich ist. Das Geld, was wir für das Denkmal einwerben wollen, ist quasi ein Geschenk an die Stadt. Dafür brauchen wir eine sichere Grundlage. Also: Gewähren Sie uns die Möglichkeit eines solchen sachgemäßen Gesprächs! Bürgermeister Faber: Ich will darauf noch zwei, drei Sätze antworten. - Zunächst möchte ich mich entschuldigen für die zeitliche Verzögerung. Das hatte Gründe. Wir konnten das Sachverständigenforum nicht konstituieren, weil sich der neue Stadtrat aufgrund eines Wahleinspruchs längere Zeit nicht konstituieren konnte. Das hat zu einer Zeitverzögerung geführt. Zweitens. Bevor wir gemeinsam in das Sachverständigenforum gegangen sind, gab es durchaus ein Gespräch an meinem Tisch. Ich dachte, ich hätte damals deutlich gemacht - das habe ich heute auch wieder getan -, dass es ein klares Plädoyer für eine moderne Formensprache gibt, in der sich das 21. Jahrhundert und das Denken der Leipziger im 21. Jahrhundert widerspiegelt, und eben nicht für die Rekonstruktion. Insofern haben wir eine deutliche Position. Ich darf hier auch noch einmal daran erinnern, dass ich es war, der zumindest ein Vermittlungsangebot gemacht hat, was allerdings im Sachverständigenforum nicht mehrheitsfähig war, nämlich ähnlich zu verfahren, wie wir es auch beim Wagner-Denkmal praktiziert haben: ein historischer Sockel und darauf ein modernes Kunstwerk. Hier hatte ich andersherum argumentiert: Absockelung vom Wilhelminischen Geist mit einem modernen Sockel und einer älteren Formensprache. Aber wie gesagt, das war nicht mehrheitsfähig. Tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann. Wie gesagt, ich schätze Ihr Engagement. Aber ich denke, wir sind eine moderne Stadt und sollten uns dementsprechend modern verhalten. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 30 Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Schlegel und Herrn Deissler. über Reformation und Gesellschaft nicht sichtbar zu machen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Professor Haupt! Das Ganze verwirrt mich ein bisschen. Offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen: Beim Wagner-Denkmal ist es gelungen, es zeitgemäß zu gestalten. - Dieses Denkmal aber weist in der Tat eine Besonderheit, die es nur noch selten gibt - entweder wird Luther als protzige Figur dargestellt oder auf einem Medaillon verewigt -: Hier wurde gleich zwei Akteuren der Reformation ein Denkmal gesetzt. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler. Jetzt sagen Sie, Herr Bürgermeister: Damit sollte modern umgegangen werden. - Die andere Frage ist: Warum hat man diese Diskussion nicht auch beim Mendelssohndenkmal geführt? Auch das ist ja ein historisches Denkmal in der Formensprache der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Trotzdem hat man es wiederhergestellt. Oder hängt das damit zusammen, dass irgendein reicher Sponsor gesagt hat: Ich bezahle das Ganze? Bürgermeister Faber: Darauf kann ich ganz klar mit Nein antworten. - Auch zum Mendelssohndenkmal wurde eine Diskussion geführt. Damals kam es zu einer Kompromisslösung. Man hat sich hier tatsächlich auf die historische Formensprache verständigt. Mit diesem Denkmal - das ist die Besonderheit - können wir auch an eine weitere zeitgeschichtlich wichtige Figur, nämlich den ehemaligen Bürgermeister Goerdeler, erinnern. Die Entfernung des Mendelssohndenkmals 1936 und die von ihm erfolglos geführten Auseinandersetzungen für dessen Wiederaufstellung waren der Anlass seines Rücktritts vom Oberbürgermeisteramt. Wir haben das denkbar und auch sichtbar gemacht, indem wir neben der Rekonstruktion des Denkmals eine Tafel aufgestellt haben, die auf dieses Ereignis der Zeitgeschichte aufmerksam macht. Das war der Kompromiss. Diesen Kompromiss wollte aber das Sachverständigenforum im Fall des Luther-MelanchtonDenkmals eben nicht. Vielmehr war es der Auffassung: Die Diskussion war auch damals schon kritisch. Wäre es nicht besser, auf unsere aktuelle Zeit zu verweisen? Luther und Melanchton beide Reformatoren, der eine im Wissenschaftsbetrieb, der andere im religiösen Verständnis sind natürlich gerade in der Darstellung als Paar unheimlich interessant. Warum können wir nicht dieses Paar in unserem heutigen Zeitverständnis darstellen? - Insofern gehöre ich auf alle Fälle der Fraktion an, die sagt: Eine reine Rekonstruktion vermag dieses Verständnis und den Diskurs Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Bürgermeister, ich weiß nicht, wie Sie das eben gemeint haben, als Sie auf den guten Verlauf des Prozesses für das Freiheits- und Einheitsdenkmal hinwiesen. Aber das ist nicht meine Frage. Bürgermeister Faber: Ich kann sie aber beantworten. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben betont, dass das Denkmal an einem Ort in Leipzig entstehen könnte. Der Verein legt aber meines Wissens großen Wert darauf, dass es an diesem Ort wiederentsteht. Gibt es daran Zweifel? Bürgermeister Faber: Ja. Unser Ratsbeschluss lässt das auch zu. Ich meine mich zu erinnern Herr Professor Haupt, korrigieren Sie mich -, dass das aber nicht das Problem war; denn damals war zunächst auch ein anderer Aufstellungsort vorgesehen, der im Ergebnis der Planung des Universitätsvorplatzes dann jedoch nicht zum Zuge kam. Ich will das jetzt nicht im Detail ausführen. Herr Haupt weiß das besser. Wir haben darüber nachzudenken: Wo hat die historische Disputation stattgefunden? Das ist natürlich unmittelbar in der Pleißenburg gewesen. Es wäre also Anlass, darüber nachzudenken, auch das Gelände rund um das Neue Rathaus zu prüfen. Dass damals der Standort an der Johanniskirche gewählt worden ist, hing damit zusammen, dass die erste reformatorische Predigt eben nicht in der Stadt stattfinden konnte, sondern außerhalb der Stadttore. Deshalb war die Johanniskirche der geeignete Ort. Insofern gibt es schon einen historischen Bezug. Dieser Platz ist derzeit jedoch sehr stark überplant. Wir haben dort gerade dieser Tage an der Bach-Gellert-Gruft die ersten Bronzetafeln aufgestellt, die auf historische Verläufe in dieser Stadt verweisen. Man muss schon aufpassen, dass sich die Dinge nicht gegenseitig im Wege stehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haupt noch einmal und dann Herr Riedel. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Prof. Dr. Haupt (Einwohner): Herr Bürgermeister Faber, ich verstehe Sie ja. Sie haben eine andere Meinung, und die verteidigen Sie. - Im März diesen Jahres wurde in einem Artikel in der Volkszeitung - ich gehe davon aus, dass er in Ihrem Wissen erschienen ist; denn Sie werden da zitiert - dargestellt, dass das Reformationsjubiläum 2017 den Tourismus in unserer Stadt sehr positiv befördern wird. Als Aushängeschild dafür wurde ausgerechnet unser Denkmalvorschlag groß abgebildet. Da stimmt doch irgendetwas in der Konsequenz nicht. - Das ist das eine. Zum anderen haben wir von Anfang an über einen anderen Ort diskutiert. Ich hatte damals einen Standort vor der Lutherkirche vorgeschlagen, weil dort auch ein Bildungszentrum für Kinder entsteht. Damit hätte man sowohl die Reformation im Geiste Martin Luthers als auch deren enge Beziehung zum Bildungsrezeptor Melanchton darstellen können. Dass wir auf dem Ort beharren, stimmt so nicht. Bürgermeister Faber: Das habe ich ja auch nicht gesagt. Prof. Dr. Haupt (Einwohner): Wir haben auch gesagt: Wir würden den Sockel zur Diskussion und Ausschreibung stellen, nicht aber die beiden Figuren. Uns ist Schilling zu wertvoll. Wir haben sicherlich unterschiedliche Meinungen. Aber es würde der Stadt nicht schlecht zu Gesicht stehen, wenn sie eine gute Kopie von Schilling hätte, einem der bedeutendsten sächsischen Bildhauer. Oberbürgermeister Jung: Die Frage, die von Ihnen, Herr Haupt, gestellt worden ist, war ja, ob es noch eine neue Gesprächsmöglichkeit geben wird, in der man sich damit wirklich fachlich auseinandersetzen kann. Ich denke schon, dass wir das im Nachgang noch einmal organisieren sollten. Ich sage Ihnen zu, dass noch einmal der Fachdialog in einem geschlossenen Raum stattfindet, wo man sich dann vielleicht doch zusammenraufen kann. Wir wollen nicht das bürgerschaftliche Engagement in irgendeiner Weise schmälern, sondern wir möchten eine Lösung, für die ein möglichst hoher Konsens besteht. Bürgermeister Faber: Ich will noch hinzufügen: Herr Professor Haupt, ich bin weder Herausgeber noch Chefredakteur und schon gar nicht Eigentümer der LVZ und habe damit überhaupt keinen Einfluss darauf, welche Bilder die Zeitung auswählt, und ich finde das auch gut so. S e i t e | 31 Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Der Herr Oberbürgermeister hat meine Frage schon zum Teil beantwortet. Ich wollte fragen, ob die Bereitschaft besteht, noch einmal ein Gespräch zu führen. Das war ja das, was die beiden Herren erhofft hatten, am heutigen Tag zu erreichen. Das wurde jetzt zugesagt. Dann aber sollte zumindest der Zeitraum kürzer sein als beim letzten Mal. Das Gespräch sollte innerhalb des ersten Quartals des nächsten Jahres stattfinden. Bürgermeister Faber: Ja. Das kann ich zusagen. Oberbürgermeister Jung: Es wäre sehr schön, wenn es uns gelingen könnte, mit etwas Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten eine Lösung zu finden, die der Stadt in der Tat sehr gut täte; davon bin ich überzeugt. - Vielen Dank, auch für Ihr Engagement, Herr Haupt. 10. Petitionen 10.1 Petition zur Umbenennung eines Teils der Simildenstraße in „Frau Krause ihre Straße“ (VI-P-01978) Einreicher: Petitionsausschuss 10.1.1 dazu VSP (VI-P-01978-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung In der Regel ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Aber Herr Volger möchte sich äußern. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich will kurz begründen, warum wir diese Petition ablehnen. Ob Frau Krause es würdig ist, dass nach ihr eine Straße benannt wird oder eben nicht, wie die Verwaltung ausführt, kann sicherlich lange diskutiert werden. Stadtgeschichte sollte aber nicht nur von Historikern geschrieben werden. Warum sollte die Stadtteilgesellschaft nicht auch entscheiden können, wem man gedenken soll. Aber da wir Straßen in Leipzig nicht nach Lebenden benennen und wir Frau Krause noch ein langes Leben wünschen, bleibt vorerst keine andere Möglichkeit, als die Petition abzulehnen. Wir hoffen daher auch, dass eine Wiedervorlage dieses Anliegens möglichst lange auf sich warten lässt. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: So weit die Rede von Herrn Volger. - Nun die Rede von Frau Nagel. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich finde, über den Inhalt kann man trefflich streiten. Gerade einem Aspekt würde ich widersprechen und bitte zu prüfen, ob die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straße tatsächlich einer Umbenennung zustimmen würden. Das finde ich sehr diskutabel. Ich habe noch eine formale Frage. Unsere Stadtbezirksverfassung und die Hauptsatzung sehen vor, dass die Stadtbezirksbeiräte bei Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, beteiligt werden. Meine Frage: Ist das bei Petitionen bisher der Fall, und ist das auch in diesem Fall geschehen? Ich würde das sehr begrüßen; denn das sind die Menschen, die wir als Parteien entsendet haben und die sehr nah dran sind. Vielleicht kann mir das jemand beantworten. Oberbürgermeister Jung: Ich frage einmal den Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Steht das in der Satzung? - Wir prüfen das. Meines Wissens haben wir das nicht geregelt. Der Stadtbezirksbeirat kann sich jederzeit äußern, auch zu Frau Krause. Allerdings käme seine Äußerung heute ein bisschen zu spät; sie würde verpuffen. Herr Dyck. Stadtrat Dyck (SPD): Herr Volger, Ihre Begründung der Ablehnung hinkt natürlich etwas. Es heißt ja nicht: Frau-Krause-Straße, sondern: Frau-Krause-ihre-Straße. Deswegen kann das durchaus für lebende Personen gelten. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, der Worte sind fast genug gewechselt. - Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Viele von Ihnen wissen, dass ich unter anderem mit dem Wahlwerbeslogan „Mehr Sex in die Politik“ in den Wahlkampf gegangen bin. Die meisten von Ihnen haben das auch richtig verstanden, nämlich dass es darum geht, etwas Humor in die Politik zu bringen. Sie werden mir zustimmen, dass die Beratungen in den Ausschüssen nicht gerade humorig ablaufen. Wir haben, glaube ich, genug langweilige Straßennamen in Leipzig, auch von Personen, die heutzutage keiner mehr kennt, ganz abgesehen von generischen Namen wie Bahnhofsstraße oder Eisenbahnstraße. Das Wirken von Frau Krause ist den Menschen vielleicht näher, als es das Wirken von Goethe oder anderen Persönlichkeiten heute noch ist. Similde Gerhard war S e i t e | 32 mir - ich weiß nicht, wie es Ihnen geht - bis jetzt unbekannt. Ich würde zumindest das in der Petition Festgehaltene, dass Frau Krause „eine überregionale und von der Allgemeinheit anerkannte Persönlichkeit“ ist, infrage stellen. Eine posthume Ehrung nützt der Geehrten nichts; davon hat sie nichts mehr; das bekommt sie akut nicht mehr mit. Ihre Leistung für die Menschen ist aber, glaube ich, unbestritten, auch wenn manche meinen, das sei doch bei Gastwirten selbstverständlich. - Ich bin allerdings schon etwas enttäuscht vom Petenten, dass er seinen Vorschlag „Frau-Krause-seine-Straße“ grammatikalisch nicht ordentlich formuliert hat. Von daher würde ich an dieser Stelle eine Nachbesserung empfehlen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Bei allem Spaß, den eine solche Petition sicherlich mit sich bringt: Sie haben eben etwas gesagt, was mich etwas verwundert hat, nämlich: Die Zuständigkeit des Stadtbezirksbeirats ist in dieser Frage formal nicht geregelt. Dazu meine Frage: Es geht hier um eine Straßenumbenennung. Einmal angenommen, der Rat würde jetzt mit Mehrheit beschließen, eine solche Umbenennung vorzunehmen, was würde dann passieren? Kürzlich gab es im Stadtbezirk Altwest einen Antrag der Fraktion Die Linke, einen Teil einer Straße umzubenennen. Der Vorsitzende des Stadtbezirksbeirats hat dagegen Widerspruch eingelegt. Der Beschluss soll jetzt wieder aufgehoben werden. Ob das rechtlich so haltbar ist oder nicht, will ich jetzt gar nicht diskutieren. Aber: Welche Rechtsauffassung gilt denn nun? Muss der Stadtbezirksbeirat beteiligt werden? Dann müssten wir das jetzt zurückverweisen. Oder: Muss er nicht beteiligt werden? Dann wäre der Beschluss, den die Verwaltung in Bezug auf die Bowmanstraße in Auftrag gegeben hat, eigentlich auch gegenstandslos. Oberbürgermeister Jung: Ich muss das prüfen lassen. Aber nach meinem Dafürhalten steht die Petition über den Regularien im Hinblick auf die Gremienbeteiligung. Das würde ich zumindest vermuten. - Ich gehe davon aus, dass Sie einer Umbenennung nicht zustimmen werden. Der Begründungstext entfaltet schon eine gewisse unterhaltsame Wirkung. Insofern sollten wir für die Zukunft die Beteiligung der Stadtbezirksbeiräte genauer regeln. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Dazu der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Nur ganz kurz: In der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses bzw. auch im Petitionsrecht allgemein ist geregelt, dass Petitionen unverzüglich zu bearbeiten sind. Herr Jung, Sie wissen das. In einem Brief des Petitionsausschusses hatten wir Sie noch einmal darauf hingewiesen, dass Verwaltungsstandpunkte zu Petitionen sehr zeitnah vorzulegen sind. Ich persönlich unterstütze zwar generell die Einbeziehung von Stadtbezirksbeiräten bei den verschiedensten Verhandlungspunkten; bei Petitionen sehe ich das allerdings anders. Diese Einbeziehung würde das Verfahren in der Regel um vier Wochen verzögern. Da stellt sich schon die Frage: Will man das wirklich, oder sollte man nicht eher versuchen, sich mit der Sachlage zu befassen, die Stellungnahme der Verwaltung einzuholen und schnell bzw. zeitnah zu einer Entscheidung zu kommen? Ich sage einmal so: Ich nehme das als Anregung mit. Man kann sicherlich bei der einen oder anderen Petition überlegen, ob sie in den Stadtbezirksbeirat verwiesen wird. Aber in der Regel widerspricht das dem Gedanken, Petitionen sehr schnell zu einem Ergebnis zu führen, und das wäre nicht im Sinne der Petenten. Oberbürgermeister Jung: Ja, das glaube ich auch. - Ich lasse noch einmal prüfen, ob in Zukunft auch die Stadtbezirksbeiräte beteiligt werden sollen. Wir verhalten uns auf jeden Fall rechtssicher, wenn wir heute beschließen. Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe doch noch eine Frage, auch weil hier einige Wortmeldungen gekommen sind. Meine Fraktion steht dem Anliegen durchaus positiv gegenüber. Nach meinem Dafürhalten wäre das aber formal nicht möglich. Wir müssten dafür die Satzung ändern. Von daher habe ich die Frage: Was würde passieren, wenn wir diese Petition heute positiv bescheiden würden? Müssten Sie dann formal diesen Beschluss zurücknehmen, weil er gegen die Satzung verstößt? Das wäre für mich wichtig, zu klären. Oberbürgermeister Jung: Das Verfahren wäre folgendermaßen - Sie bekommen gleich noch eine Rechtsauskunft von Herrn Kube -: Wenn der Petition zugestimmt würde, würden wir im Nachgang unsere Satzung ändern müssen, eine Vor- S e i t e | 33 lage ins Verfahren bringen müssen und die gesamte Tippeltour gehen müssen mit Beteiligung der Ausschüsse usw. Nach jetzigem Stand kann dieser Petition nicht abgeholfen werden, ohne die Satzung zu ändern. - Ich höre gerade: Herr Kube sieht es genauso. Wie gesagt: Wir klären die Beteiligungspflichten und teilen Ihnen das schriftlich innerhalb von zehn Tagen mit. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Petitionsausschusses folgt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 10.2 Errichtung einer permanenten Ampelanlage Arthur-Hoffmann-/Ecke Shakespearestraße (VI-P-02049) Einreicher: Petitionsausschuss 10.2.1 dazu VSP (VI-P--02049-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Es gibt einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die temporäre Fußgängersignalanlage bis zur Errichtung einer stationären Anlage weiter zu betreiben. Wird das Wort gewünscht? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Hier kann man einmal positiv sagen: Mit dem Thema hat sich auch der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau beschäftigt. Auch das entsprechende Fachamt hat seine Zustimmung gegeben. Wir haben uns klar und deutlich positioniert, dass dies ein ständiger Standort werden soll. So stellen wir uns das auch bei anderen Petitionen vor. Oft genug ist es so, dass von irgendeinem Gremium etwas entschieden werden kann und der Stadtrat vor die Aufgabe gestellt wird, ob er dem so zustimmt oder nicht. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10.3 Ostfriedhof: Veränderte Schließzeiten Eingang Sulzbacher Straße (VI-P-01632) Einreicher: Petitionsausschuss 10.3.1 dazu VSP (VI-P-01632-VSP-001) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Ich bitte Herrn Rosenthal, ein paar einleitende Sätze dazu zu sagen, weil durch das schnelle Verfahren im Petitionsausschuss das eine oder andere verwaltungsseitig mit den Gremien in der Tat nicht angemessen berücksichtigt werden kann. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass Ihnen heute erst ein Verwaltungsstandpunkt zur Petition zugeht. Ich hoffe, dass er Ihnen allen vorliegt. Sie finden dort eine Alternative, die wir in Auswertung der Petition formuliert haben. Wer sich mit dem Sachverhalt näher beschäftigt hat, weiß, dass die Verwaltung Mitte vergangenen Jahres die Sommeröffnungszeiten an dem Eingang, um den es hier konkret geht, von 21 Uhr auf 15.30 Uhr reduziert hat. Nach Eingang der Petition ist durch die Verwaltung die Uhrzeit verändert worden, nämlich auf 18 Uhr, sodass im Grunde der Petition zum Teil schon abgeholfen wurde. Wir sind aber nach wie vor der Auffassung - das ist die inhaltliche Ausführung zur Petition -, dass die Zustände an diesem Eingang, insbesondere illegale Müllablagerungen etc., ohne dass diese kontrolliert werden, uns nicht ohne weiteres in die Lage versetzen, zu sagen: Bis 21 Uhr ist geöffnet. Deshalb: Bis März gilt die reguläre Winteröffnungszeit. Ab April wird geprüft, ob sich eine Entspannung ergeben hat. Gleichzeitig wird die gesamte bauliche Situation an diesem Eingangstor verändert. Das werden wir finanziell entsprechend schultern, um den Petenten ein Stück weit entgegenzukommen. Gleichzeitig müssen wir aber auch für die Besucher des Ostfriedhofs die damit verbundenen Aufenthaltssachzwänge, also wie man sich auf einem Friedhof zu verhalten hat, gewährleisten. S e i t e | 34 bringen es dorthin, wo es hergekommen ist. Das zu überlegen, braucht es ein halbes Jahr? Das ist alles bekannt. „Schwarze“ Türen gibt es immer noch. Ich bin zwar kein Gartenbeirat, aber an der Kleingartenanlage, die an der Seitenfront des Friedhofs liegt, wurden Türen in Gartenzäune eingelassen, um auf den Friedhof gelangen und das dort ablagern zu können. Ich kann die Bevölkerung der Siedlung - schauen Sie sich einmal das Durchschnittsalter an - verstehen. Beim ersten Mal erfolgte die Schließung ohne Ankündigung. Damals starb dort eine 83jährige Frau, die zum Grab ihres Mannes gegangen war. So kann man mit der Bevölkerung meiner Meinung nach nicht umgehen. Deshalb bin ich dafür, dass der Petition, so wie sie der Petitionsausschuss eingereicht hat, abgeholfen wird. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Rosenthal hat die Situation sehr drastisch geschildert. Es ist tatsächlich so. Ich finde den Verwaltungsstandpunkt sehr vernünftig. Wir haben jetzt Winter. Um 18 Uhr kann auch ein Friedhof schließen. Auch eine Überprüfung finde ich vernünftig. Es sollen 13.000 Euro - das muss man auch einmal sehen - eingestellt werden, um diesen Friedhofseingang besser kontrollieren zu können, was auch notwendig ist. Es ist wichtig, dass sich dort etwas verändert. Das polnische und das französische Mahnmal befinden sich in unmittelbarer Nähe. Ich erachte den Verwaltungsstandpunkt für richtig und halte es vor allem auch für notwendig, dass dafür dann auch die Gelder eingestellt werden. Daher würde ich diesen Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag formulieren und darum bitten, diesen auch abzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Dass man ein halbes Jahr braucht, um zu erklären, dass eine Friedhofstür auf- und zugemacht wird, ist eine Zumutung. Das Ablagern von Grünschnitt auf dem Friedhof lässt sich ganz leicht erklären. Der Friedhof kann auf einer Front von insgesamt circa 250 Metern seinen Pflichten der Beseitigung des Grünschnittverschnitts nicht nachkommen. Warum? Am Sulzbacher Weg gibt es keinen Fußweg; dort ist der Zaun an der Straßenkante. Die Leute, die auf der Straße das Laub aufkehren oder überhängende Zweige abschneiden, schleppen das Laub doch nicht auf ihr Grundstück, sondern Oberbürgermeister Jung: Okay. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann hätten wir jetzt einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Dieser Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes von heute wird zuerst abgestimmt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes vom 16. Dezember zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich muss auszählen lassen. Abstimmung: 31 dafür, 36 dagegen, eine Enthaltung. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Wir kommen zur Beschlussfassung über die Empfehlung des Petitionsausschusses. Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dafür? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist mit großer Mehrheit so beschlossen. 10.5 Petition - Neues Nutzungs- und Betreiberkonzept Völkerfreundschaft TSV Leipzig 76 fordert nach kurzfristiger Kündigung akzeptable Räumlichkeiten zum Sporttreiben! (VI-P-01913) Einreicher: Petitionsausschuss Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Meine Damen und Herren, wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort. 16 Bericht des Oberbürgermeisters Von meiner Seite gibt es nichts zu berichten. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 (nichtöffentlich) Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer ist gegen den Beschlussvorschlag? Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen. S e i t e | 35 Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 18 Vorlagen I 18.1 Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektor) für das Schauspiel Leipzig (VI-DS-02059-NF-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Kultur Meine Damen und Herren, das ist eine wichtige Vorlage. Wir begrüßen herzlich Herrn Lübbe und auch den Kandidaten für diesen Posten, Herrn Herrmann. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Personalfindungsverfahren gehören nicht zu den Dingen, die man in der Stadt Leipzig besonders gut beherrscht. So konnte der Oberbürgermeister beispielsweise seit Juli 2014 den einstimmigen Ratsbeschluss zur Besetzung der Stelle des Liegenschaftsamtsleiters nicht umsetzen. Seit Oktober 2012 wird das Amt nun kommissarisch geführt. Auch die Stelle, die heute per Ratsbeschluss besetzt werden soll, ist nicht zum ersten Mal ausgeschrieben. Seit 2013 hat das Schauspiel keinen Verwaltungsdirektor. In beiden Fällen gab es Findungsverfahren und Konkurrentenklagen. Der Stadt wurden Dokumentationsfehler im Verfahren gerichtlich bestätigt. Wir als CDU haben die große Hoffnung, dass künftig mit dem neuen Verwaltungsbürgermeister und einem neuen Personalamtsleiter auch das besser läuft. Für dieses aktuelle Verfahren jedoch darf man Zweifel haben. Die Bewerberlage war dünn; Sie können das alles in der Vorlage nachlesen. Laut Stellenausschreibungstext wurden zuallererst Bewerber mit juristischem Abschluss gesucht, obwohl die Verwaltung eines Hauses wie das Schauspiel Leipzig aus unserer Sicht eher eine betriebswirtschaftliche Herausforderung ist. Entsprechend war die Bewerberlage. Aber an der Erstellung von Ausschreibungstexten wird bisher der Stadtrat traditionell nicht beteiligt. Ich habe mich zum Verfahren vor mehr als zwei Wochen öffentlich geäußert. Daraufhin erreichte mich vorgestern ein Brief des Oberbürgermeisters, den ich hiermit beantworte: Die Kriterien, nach denen derartig vergütete steuergeldfinanzierte Stellen wie die des Zweiten Betriebsleiters besetzt werden, können von der Natur der Sache her nicht einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Dass im Verfahren allen Bewerbern mehrere gleichlautende Fragen gestellt wurden, deren Beantwortung dann mit Punkten bewertet wurde, sollte kein Geheimnis S e i t e | 36 sein. Wir halten es daher für völlig angemessen, ja sogar für notwendig, Derartiges auch öffentlich zu kommunizieren. Das Stellen und Bepunkten von sogenannten Sympathiefragen sollte man im Verfahren unterlassen; denn genau solches bietet aus unserer Sicht zumindest gute Aussicht auf Erfolg von möglichen Konkurrentenklagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir uns nicht falsch verstehen: Eine Rechtswidrigkeit des Verfahrens und der Fragestellungen an die Bewerber kann ich nicht erkennen. Man kann das alles sicher so machen, vor allem dann, wenn es eine Mehrheit gibt, die kein Problem damit hat. Das ist Demokratie. Es ist dennoch als merkwürdig zu bezeichnen, und das ist unser gutes Recht. Lassen Sie mich zum Abschluss aus einem nichtöffentlichen Protokoll zitieren. Das beantwortet vielleicht auch die oftmals gestellte Frage, warum das Vertrauen der CDU-Fraktion in den Oberbürgermeister auch und insbesondere in kulturpolitischen Angelegenheiten nicht mehr vorhanden ist. Das Protokoll ist vom 25. Januar 2014. Die protokollierte Veranstaltung fand in Naumburg statt. Ich zitiere: Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Verzahnung von Oper und Schauspiel. Verwaltungsdirektor der Oper wird in Personalunion Zweiter Betriebsleiter des Schauspiels, sodass ihm beide Verwaltungen unterstehen. In Verbindung damit Synchronisierung der Vertragslaufzeiten aller relevanten Betriebsleiter bis 2020. Entscheidung dazu sollte noch vor der Sommerpause 2014 im Rat fallen. Herr Oberbürgermeister, vielleicht erinnern Sie sich noch an diese Aussage, die Sie auf unserer Fraktionsklausurtagung getan haben. Wie viel sind die Worte des Oberbürgermeisters wert? Offenbar nichts. Mit dem heutigen Beschluss zementiert dieser Rat die vorhandenen Strukturen auf absehbare Zeit. Die CDU-Fraktion wird sich daran nicht beteiligen. Ich bin wirklich sehr geneigt, zu enden mit den Worten: Leipzig braucht einen neuen Oberbürgermeister. - Aber es ist Advent und die Zeit des Wartens. Deshalb beschränke ich mich auf den bei uns schon traditionellen Satz: Leipzig braucht eine neue Kulturpolitik. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Bitte gestatten Sie mir, dass ich zunächst darauf antworte. Selbstverständlich erinnere ich mich an diese Klausur der CDU-Fraktion, wo wir uns über Kulturentwicklungen und -strategien verständigt haben. Ich war damals der festen Überzeugung, dass Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 eine Verzahnung der betriebswirtschaftlichen Führung von Oper und Schauspielhaus richtig sei. Herr Lübbe sitzt unter uns. In seinem Vertrag ist vermerkt, dass der Intendant des Schauspielhauses und der Intendant der Oper einen solchen Weg mittragen. Das ist im Arbeitsvertrag verankert. Dennoch sind wir im Laufe des weiteren Verfahrens, nach intensiven Diskussionen im Betriebsausschuss und in weiteren Abstimmungen zu dem Ergebnis gekommen, zunächst weiterhin das Schauspiel und auch die Oper Leipzig mit einem eigenen Verwaltungsdirektor zu besetzen, weil beide Häuser einen sehr guten Lauf haben. Das heißt: Man kann im Verfahren klüger werden. Das ändert nichts an der Aussage, die ich damals getätigt habe. Ich glaube, auch andere Fraktionen wissen um meine Haltung, zum damaligen Zeitpunkt einen solchen Weg zu gehen. Ansonsten stünde es nicht im Arbeitsvertrag der Intendanten. Punkt zwei - damit Sie alle wissen, worüber wir reden -: Herr Maciejewski hat mir gerade eine schriftliche Antwort überreicht. Nach erstem Überfliegen komme ich zu dem Schluss, dass er das, was ich ihm zuvor schriftlich mitgeteilt hatte, zurückweist. Ich möchte Ihnen das öffentlich sagen, weil ich bei meiner Meinung nach intensiver rechtlicher Prüfung bleibe: Ich bin der festen Überzeugung, dass Herr Maciejewski seine Pflichten als Stadtrat verletzt hat. Er hat die Verschwiegenheitspflicht verletzt, indem er aus einer vertraulich agierenden Personalfindungskommission öffentlich berichtet hat. Ich habe ihm eine Missbilligung ausgesprochen und im Wiederholungsfalle gegebenenfalls auch ein Ordnungsgeld angedroht. Gibt es weitere Wortwünsche? - Von Herrn Morlok. S e i t e | 37 Zweiten Betriebsleiter des Eigenbetriebs zu wählen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 3 Enthaltungen, 19 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Herr Herrmann, alles Gute! 18.2 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz/Ost“ (VI-DS-01690-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.2.1 dazu ÄA (VI-DS-01690-ÄA-01) Einreicher: Stadtrat William Grosser 18.2.2 dazu ÄA(-01690-NF-02-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 18.2.3 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat Mathias Weber 18.2.4 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-03) Einreicher: Stadtrat Mathias Weber 18.2.5 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-05) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.2.6 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-06) Einreicher: SPD-Fraktion 18.2.7 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-07) Einreicher: Hobusch Stadträte S. Morlok, R. 18.2.8 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-08) Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann 18.2.9 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-09) Einreicher: Stadtrat William Grosser Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden. Aber nach den gemachten Ausführungen muss ich es tun, um Missverständnisse zu vermeiden. - Herr Hobusch und ich werden uns bei der Abstimmung enthalten, nicht weil wir gegen die vorgeschlagene Person sind, sondern weil wir aus dem Verfahren keine Informationen über die Person haben. Wir kennen die Person nicht. Angesichts der Wortmeldung von Herrn Maciejewski war es uns wichtig, deutlich zu machen, warum wir uns enthalten. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Können wir offen abstimmen? - Ich sehe Einverständnis. Wer folgt dem vorliegenden Beschlussvorschlag, Herrn Daniel Herrmann ab 1. Januar 2016 zum 18.2.10 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-04) Einreicher: SPD-Fraktion Ich weiß, dass diese Vorlage einige Diskussionen erzeugt hat. - Frau Kollegin Dubrau, bitte geben Sie uns eine kurze Einführung. Bürgermeisterin Dubrau: Werter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich will ein wenig ausholen und zunächst auf zwei Punkte, über die immer wieder, gerade auch in den letzten Wochen diskutiert worden ist, kurz eingehen. Ein Punkt betrifft das Thema Zeit. Wie viel Zeit lassen wir uns für Diskussionen? - Der andere Punkt betrifft die Frage: Wie groß sollte ein Platz sein? Also: Versuchen wir, den Platz in seiner historischen Dimension wiederaufleben zu lassen, oder gehen wir eine neuzeitliche Platzgestaltung mit entsprechender Platzgröße an? Über die Gestaltung reden wir ja erst später. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Ich fand die Diskussion zum Luther-MelanchtonDenkmal eben sehr interessant, auch wenn es dabei nur, jedenfalls im Vergleich zu diesem relativ großen Platz, um ein kleines Denkmal ging. Auch hier wurde gesagt: entweder Historie oder aktuelle Zeit. - Das vielleicht im Hinterkopf, wenn ich jetzt weiter ausführe. Der Entwicklungsprozess für den LeuschnerPlatz ist ein sehr langer. Schon 2008 wurde intensiv über dieses Thema diskutiert. Im Jahr 2010 wurde dann auch mit breiter Beteiligung der Bürger, der Planungsbüros und Fachberater, der Anrainer und Akteure ausführlich diskutiert, sowohl in Bürgerforen als auch im Stadtrat. Circa 300 Teilnehmer gab es bei diesen Veranstaltungen. Diese Diskussion fand übrigens unabhängig vom Thema „Denkmal der Friedlichen Revolution“ statt; das stand zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht auf der Tagesordnung. Insofern ist die jetzt häufig erfolgte Verknüpfung nicht korrekt, man habe diesen Platz nur deshalb neu gestalten wollen, um dieses Denkmal dort aufstellen zu können. Wie gesagt, die städtebauliche Entwicklung der Grundlagen für den Bebauungsplan war bereits lange Zeit vorher erfolgt. Das Bebauungsplanverfahren war Ergebnis einer Städtebauwerkstatt, das der Ratsversammlung zur Kenntnis gegeben worden ist. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte auf Basis der Arbeit von Professor Wolf und Professor Pelčák im Mai 2011. Das ist, wie Sie sehen, schon eine Weile her. Ein weiteres Bürgerforum hat dann im Jahr 2012 noch einmal über dieses Thema diskutiert. Bei allen diesen Diskussionen war immer das Thema der Platzgröße eines der Hauptthemen. Wie groß soll der Platz sein, und wie viel Historie geht an dieser Stelle? Letztendlich hat man sich auf eine moderne Größe geeinigt. Ein Grund unter vielen anderen ist, dass sich an dieser Stelle eine unterirdische Station befindet. Eine Bebaubarkeit ist an dieser Stelle nicht mehr gegeben. Auch das städtebauliche Umfeld ist inzwischen ein anderes als vor 100 Jahren. Deshalb: Wir bauen einen modernen Platz. Hinzu kommt: Wir haben in dieser Stadt Platznot für öffentliche Nutzungen. An dieser Stelle, wo wir Eigentümer von Grund und Boden sind, können wir auf der einen Seite eine kompakte Bebauung realisieren und auf der anderen Seite einen großzügigen Platz gestalten. Im Jahr 2013 gab es das Ausschreibungsverfahren zur Markthalle. Hier gab es eine Kaufverhandlung mit dem Höchstbietenden und die Verpflichtung zur Durchführung eines Wettbewerbs für die Markthalle nach RPW. Dieser sollte eigentlich in 2015 durchgeführt werden. Wir sind jetzt noch nicht so weit; der Wettbewerb muss noch einmal verschoben werden. Die Verpflichtung bleibt natürlich. - Insofern: Das Thema „ar- S e i t e | 38 chitektonische Qualität“ ist schon im bisherigen Verfahren ganz eindeutig dargestellt worden. In 2014 waren wir eigentlich so weit, in die nächste Phase der Bebauungsplanung zu gehen. In diesem Zeitraum gab es jedoch eine neue intensive Diskussion zu der Frage: Wollen wir weiterhin an diesem Plan festhalten, oder sollte etwas Neues entwickelt werden? Es gab Gespräche in der Behörde, auch bei mir. Es gab am 22. Januar 2015, also vor knapp einem Jahr, einen Workshop, wo Alternativentwürfe erarbeitet wurden. Wir haben eine große Vorstellung hier in diesem Raum für den Stadtrat organisiert. Das war eine Art großer erweiterter Stadtentwicklungsausschuss. Die Einladung dazu ist an alle Stadträte gegangen. Der Raum war vergleichsweise voll. Nicht alle Stadträte waren da, aber doch relativ viele. Wir haben hier breit darüber diskutiert. Auch die ehrenamtliche Initiative hat zahlreiche Diskussionen, sowohl in den Ausschüssen als auch in öffentlichen Veranstaltungen, durchgeführt und eine komplette Neuplanung grundsätzlich gefordert. Aufgrund dieser Tatsache haben wir dann mit dem Stadtentwicklungsausschuss besprochen, dass man zwei Wege gehen kann. Der eine Weg wäre: Ja, wir führen das Verfahren so wie bisher mit Präzisierungen an einigen Stellen weiter und legen Ihnen eine Beschlussvorlage vor, wo Sie entscheiden können: Das ist der richtige Weg. Der zweite Weg wäre: Wir heben das bisherige Verfahren auf. Wir lassen uns noch einmal Zeit. Wir versuchen, für das Jahr 2017 - vorher würde es gar nicht gehen - die Gelder dafür einzustellen und führen noch einmal einen großen internationalen Wettbewerb - dieser Platz ist es wert durch, um zu einer neuen Zielrichtung zu kommen. - Das waren die beiden Möglichkeiten. Die bisher geführten Diskussionen führten dazu, dass sich die Verwaltung an das ursprüngliche Prozedere vom Grundsatz her gehalten hat. So waren bisher die Abstimmungen in den Ausschüssen. Das heißt: Städtebauliche Grundlage bleibt der bisherige B-Plan, Aufstellungsbeschluss, im Ergebnis der Arbeit von Professor Wolf und Professor Pelčák. Natürlich haben wir einen Teil der Diskussionspunkte in die Leitlinien mit aufgenommen, weil Präzisierungen natürlich wichtig sind. Ein Punkt sieht die Erhöhung des Wohnanteils vor. Die Notwendigkeit konnte man sich vor fünf, sechs Jahren noch gar nicht vorstellen. Heute wissen wir, dass wegen der inzwischen extrem wachsenden Bevölkerung mehr Wohnungen gebaut werden müssen. Gerade auch in den Innenstadtbereichen geht es um mehr Baumasse und mehr Baudichte. Insofern: In der Vergangenheit wurde ja offengelassen, ob die Markthalle eingeschossig gebaut oder ob das Gebäude Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 aufgestockt werden soll. Jetzt soll es vom Grundsatz die gleiche Höhe wie die Nachbargebäude haben, um damit zusätzliche Möglichkeiten der Nutzung für Büro- oder Wohnbereich zu schaffen. Das beabsichtigte Nutzungsspektrum für den öffentlichen Raum haben wir mit Ihnen gemeinsam diskutiert und entsprechend formuliert. Ein Thema, das sehr lange eine Rolle spielte, war die Errichtung der Arkaden, die bisher in Richtung Leuschner-Platz sozusagen gesetzt waren. Dies ist jetzt zurückgenommen worden. Das heißt: Es ist möglich, aber es ist keine Verpflichtung mehr. Grundlage ist jetzt eine wie auch immer geartete, teilweise Überdachung. Dafür gibt es weltweit sehr schöne Beispiele. Vielleicht kennt der eine oder andere die schmalen, geradezu filigran wirkenden Überdachungen in Marseille, durch die zusätzliche Nutzungen möglich wurden. Alle diese Punkte sind aufgenommen worden in unseren Beschlussvorschlag „Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 392“; Sie finden sie in der Anlage. Darin dominiert ganz eindeutig das Thema „Nutzungsstruktur“, die sehr vielfältig und durchaus auch kleinteilig sein soll und die nicht, bis auf die Markthalle, von großflächigem Einzelhandel geprägt sein soll. Einzelhandelsstandorte gibt es in der Innenstadt genug; wir brauchen nicht noch weitere große Standorte. Hier sollen vorrangig Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Büros, Beherbungsgewerbe - davon möglichst wenig, sage ich mal -, Gastronomie bis hin zu kirchlichen, kulturellen und gesundheitlichen Einrichtungen einen Platz finden. Natürlich geht es auch um die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs; ich denke, das liegt in unser aller Interesse. Und, nicht zu vergessen, der Wohnanteil soll erhöht werden. Zur Markthalle, einem der vorrangigen Themen der letzten zwei Jahre, habe ich schon einiges gesagt. Auch hierfür gibt es jetzt die Vorgabe, ein Gebäude mit einer Höhe zwischen 18 und 21 Meter zu bauen. Wichtig ist noch ein weiterer Punkt, der erst in den letzten Jahren in dieser Intensität diskutiert wird, nämlich Klima und Stadtökologie. Maßnahmen wie Nutzung regenerativer Energien, Stellplatzreduktion, Dachbegrünung, Bepflanzung der Freiflächen sind für eine immer dichter bebaute Innenstadt ganz wichtig. Ebenfalls in die Zukunft gewandt ist, dass dieser Platz hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist und deshalb eine Tiefgaragenbeschränkung - es gibt dort sowieso nur Tiefgaragen - auf 50 Prozent vorgegeben wird, auch wenn sich manche Investoren das vielleicht anders vorstellen. Damit wird das Konzept der autoarmen Innenstadt, das wir schon lange diskutieren, auch an dieser Stelle umgesetzt. S e i t e | 39 Für den öffentlichen Platzraum ist eine sehr differenzierte Nutzung und Gestaltung angestrebt. Darüber reden wir jetzt aber noch gar nicht. Für den Platz, wie auch immer er dann aussehen wird, soll es einen Wettbewerb geben, der im Ergebnis aufzeigen soll, wie die zukünftige Entwicklung aussehen wird. Sie alle werden sich also noch einmal in das Verfahren einbringen können. Es gibt bestimmte Nutzungen, die sicher notwendig sind, wie zum Beispiel die Nutzung als Veranstaltungsfläche. Wir haben im Wesentlichen nur den Markt- und ab und zu den Augustusplatz. Aber es gibt in der Stadt einen wesentlich größeren Drang, Veranstaltungen durchzuführen. Eigentlich wäre hier ein guter Ort dafür. Natürlich geht es auch um die Freisitze der angrenzenden Gaststätten. Natürlich geht es auch um die Aufenthaltsflächen und um Bänke, Stühle, Wiesen und Ähnliches, die dafür notwendig sind. Natürlich geht es auch um eine Teilbegrünung. Der Wettbewerb wird aufzeigen, welche Möglichkeiten es dafür gibt; aber sicher wird es Bäume auf diesem Platz geben. Natürlich geht es auch um Spielflächen. Das heißt sicher nicht, dass dort diese Wackeltierchen herumstehen. Aber diesen Platz werden auch viele Kinder nutzen. Deshalb wird es sicher künstlerisch gestaltete Teile geben, die diese Richtung abdecken. Nicht zuletzt geht es auch um die städtebauliche Gestaltung, auch das ein Thema, was intensiv diskutiert worden ist. Sicherlich ist es schwierig, sich das schon jetzt im Detail vorzustellen. Es wird immer davon gesprochen - selbst von denjenigen, die wollen, dass der historische Königsplatz wiederhergestellt werden soll -, dass ein lebendiges Quartier mit kleinen Parzellen entstehen soll. Diese kleinen Parzellen sind in fast jeder städtebaulichen Situation möglich. Statt der Blöcke wie im jetzigen Entwurf können natürlich auch kleine Parzellen vorgesehen werden. Das würde auch der breiten Nutzungsvielfalt, die wir in den Leitlinien vorgegeben haben, entsprechen. Aber jetzt schon zu sagen: Die Parzellen sehen soundso aus, bevor man die Nutzungen tatsächlich kennt, halte ich für problematisch. Das sollte im Laufe des Verfahrens an die tatsächlichen Nutzungsstrukturen angepasst werden. Wichtig zu wissen ist, dass es ordentliche Erdgeschosse geben soll, dass es ordentliche und sich unterscheidende Dachzonen geben soll, dass es sehr qualitätsvolle Fassaden geben soll und dass es für die einzelnen Gebäude Wettbewerbe geben soll, damit das, was an Qualität vorgegeben wird, auch in der Realität entstehen kann. Das ist im letzten Punkt der Leitlinien unter „architektonische Qualifizierungsverfahren“ noch einmal dargestellt. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Jetzt gibt es eine Vielzahl - insgesamt neun - von Änderungsanträgen zu unserer Stellungnahme. Die Verwaltung kann acht Anträge aus unserer Sicht nicht bestätigen, wobei ich zu einem Antrag eine Sonderbemerkung machen will, nämlich dem Antrag 05. Darin heißt es, dass eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Wohnungsmarktakteuren zur Vorbereitung der Ausschreibung der Grundstücke gebildet werden soll. - An dieser Stelle kann ich sagen: Das müssen wir ablehnen, weil diejenigen, die einmal Käufer werden, nicht vorher in einer solchen Arbeitsgruppe tätig sein können. Das schließt sich einfach aus juristischer Sicht aus. Wir können aber als Protokollnotiz aufnehmen - dieser Vorschlag ist zwischen den Dezernaten VII und VI abgestimmt -, dass der Grundstücksverkehrsausschuss eine Vorlage mit Leitlinien zur Vermarktung der Grundstücke vorgelegt bekommt und diese im Vorfeld auch dem Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis und zur Diskussion gegeben wird Es gibt einen Änderungsantrag der CDUFraktion, dem die Verwaltung zustimmen würde, allerdings erst nach Klärung einer Verständnisfrage: Es heißt darin nämlich unter b: Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. Ich verstehe „vorrangig“ so, dass man Freisitze und Ähnliches errichten kann. Es wird sicher nicht möglich sein, auf Teilbereichen des Platzes ganze Häuser zu errichten; das würde ich nicht als vorrangig ansehen. Aber ansonsten würden wir diesem Antrag zustimmen und diesen in unsere Vorlage übernehmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Um es noch einmal deutlich zu sagen: Den letztgenannte Änderungsantrag 01 - in der Neufassung 02 - würden wir zum Bestandteil der Vorlage machen. Allerdings hätten wir gerne das Wörtchen „vorrangig“ gestrichen. Jetzt haben Sie das Wort. - Herr Dyck, bitte schön. Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich werde hier heute sicherlich eine Minderheitenposition vertreten. Aber ich denke, das ist auch mal ganz schick, statt wie sonst zu versuchen, hier eine breite Konsensfindung einzuleiten. S e i t e | 40 Ich möchte kurz die grundsätzlichen Überlegungen und Positionen meiner Fraktion darstellen, um von vornherein Klarheit zu schaffen und Fehlinterpretationen und Unterstellungen entgegenzuwirken. Wir wollen keine künstliche Verzögerung des Planungsprozesses, und wir sind auch nicht grundsätzlich gegen eine Markthalle. Trotzdem sind wir mit der Zielrichtung, die die Vorlage zu den Leitlinien beinhaltet, mehr als unzufrieden und werden dieser in der heute vorliegenden Form, jetzt ergänzt durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, nicht zustimmen. Warum? Dazu will ich vier Jahreszahlen nennen, die ich anders interpretiere als Sie, Frau Dubrau. 2011: Aufstellungsbeschluss mit dem eindeutigen Verweis auf den möglichen Standort des Freiheitsdenkmals. - 2012: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wieder mit dem Verweis auf das Denkmal. - 2014: Beendigung der Denkmalsidee, nach meiner persönlichen Auffassung: leider. - Jetzt, anderthalb Jahre später, werden uns auf fünf Seiten die Leitlinien vorgelegt, so als hätte sich in den letzten vier Jahren Leipzig auch in seinem Denken - Herr Oberbürgermeister, Sie sprechen ja gern davon: „Leipzig weiter denken“ - nicht weiterentwickelt. Allein aus diesem Grund fordern wir, wie auch noch einige andere Stadträte, zumindest den Denkprozess für die gesamte Fläche westlich der Markthallenstraße neu zu eröffnen. Am Ende kann sowohl der große Platz als auch eine Bebauung bis zur Fläche des ehemaligen Königsplatzes stehen. Hierzu steht ausdrücklich im Aufstellungsbeschluss: Der große Platz beinhaltet darüber hinaus die Option, langfristig auch die Dreiecksfläche über der S-Bahn-Station zu bebauen und damit zur kleinen Platzlösung zurückzukehren. „Langfristig“ heißt für mich ein Zehn-JahresHorizont. Dazu sinngemäß unser neuer Beschlusspunkt 3 im Antrag 06. Eine Frage an Sie, Frau Dubrau: Ist explizit die sogenannte kleine Platzlösung völlig aus dem Planungshorizont verschwunden? Das ist eine entscheidende Frage, die Auswirkungen auf die Straßenseite östlich der Markthallenstraße hätte und im B-Plan dann auch auszuformulieren wäre. In diesem Zusammenhang ist es leider wenig hilfreich, Herr Grosser, dass in Ihrem Antrag indirekt schon ein Planungsvorschlag benannt wird, wenngleich der Grundausrichtung ausdrücklich zuzustimmen ist. Kritisieren müssen wir den Leitgedanken mit der Möglichkeit von Überdachungen und pavillonartigen Bebauungen. Der Hinweis im CDU-Antrag, dass eine Unterkellerung nicht wirtschaftlich ist, ist an dieser Stelle einfach falsch; denn wo ein Tunnel ist, kann sowieso kein Keller sein. Ge- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 meint ist sicherlich eine aufwendige Tiefgründung anspruchsvoller Gebäude. Aber diese Abwägung kann auch nicht Gegenstand von Ratsentscheidungen sein. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie schräg ist denn das? Auf der einen Seite soll möglichst das Rondell des Königsplatzes, vielleicht auch in der historischen Ausformung, wiederentstehen. - Ein Sidekick: hoffentlich ohne Reiterdenkmal; vielleicht findet sich ja auch da eine Bürgerinitiative, die das wieder aufstellen möchte. - Dann aber weiß man nicht recht weiter und lässt den Überlegungen freien Lauf, sei es in Richtung von Überdachungen oder von pavillonartigen Häuschen. Meine Damen und Herren, wir sind doch hier nicht auf dem Eutritzscher Markt oder in einer Kreisstadt. Der mit Stadtmöbeln, Überdachungen und allerlei Krimskrams vollgemüllte Augustusplatz sollte uns doch als Negativbeispiel Mahnung genug sein, es sei denn - Sie haben ja schon Beispiele genannt, Frau Dubrau -, eine herausragende Idee zwingt uns zum Umdenken. So frei sind wir ja wirklich. Nur zur Erinnerung: Ein Platz heißt „Platz“, weil dort Platz ist. Nein, hier muss noch einmal gründlich und grundsätzlich neu gedacht werden. Über die sinnvollsten Beteiligungsformate wäre noch zu befinden. Einen dünnen Kompromiss zur Zukunft der Platzfläche westlich der Markthallenstraße darf es nicht geben. Einer Zwischennutzung steht überhaupt nichts im Wege. Ganz kurz noch Folgendes: Etwas anders sieht das aus unserer Sicht für die auf den Planungsweg zu bringenden drei östlichen Baufelder aus. Hier haben wir vor allem zur Nutzungsstruktur Änderungsvorschläge - a zugunsten eines höheren Wohnanteils und b indirekt auch zugunsten der Markthallenidee - unterbreitet. Nicht ein Kaufland oder ein Real mit einem Publikumsmagnet Markthalle ist das Ziel - die würde in dieser Konstellation nur verlieren -, sondern eine Markthalle im eigentlichen Sinne sollte das Alleinstellungsmerkmal dort sein. Leicht ist diese Projektidee allemal nicht zu verwirklichen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die beiden Platzflächen in der zeitlichen Planung und späteren Bebauung trennen, aber als städtebauliche Einheit schon jetzt betrachten. Der südliche Innenstadtraum kann dadurch nur gewinnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Städträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau S e i t e | 41 Dubrau! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Werte Gäste! Verlässlichkeit und Berechenbarkeit sind Voraussetzungen für eine nachhaltig wachsende Stadt. Das gilt auch für die Zukunft des WilhelmLeuschner-Platzes. Die CDU-Fraktion hat sich schon mit Beginn der Diskussion um die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zum Wilhelm-Leuschner-Platz im März dieses Jahres eingebracht. Unsere Anregungen erkennen wir zum Teil in den aktuellen, jetzt zur Diskussion stehenden Leitlinien wieder. Durch unsere Intervention spricht man jetzt nicht mehr von einem großen Platz, sondern von einem Platzraum, auf dem vieles möglich sein soll. Auch ist eine geringfügige Bebauung des Platzes, neben der bekannten Bebauung der Ostseite, möglich geworden. Es mag so mancher nach der heutigen Diskussion monieren, warum wir denn nicht auf jede Idee und jeden Wunsch eingegangen sind. Das sind Wünsche, es sind Ideen, es sind Visionen, die sicherlich sinnvoll hergeleitet sind; aber das sind nicht Projekte wie Gondwanaland, die irgendwann möglich gemacht werden und für die man natürlich kreativ sein muss. Uns wurde heute vorgeworfen, wir hätten nicht den Mut, hier ähnlich zu agieren. Wie gesagt, es geht zunächst um Ideen. Natürlich zollen wir all denen Achtung, die Zeit und Wissen dafür eingesetzt haben, einem der wichtigsten Stadträume im Zentrum von Leipzig städtebaulich und architektonisch Bedeutung zu verleihen. Doch als Stadträte sind wir eben für die Abwägung verantwortlich, inwieweit die Potenziale auch wirklich umsetzbar sind. Wir können nicht auf etwas bauen, was technisch zwar möglich, aber rechtlich und wirtschaftlich kaum oder auch nie umsetzbar ist. Ja, man kann den Tunnel überbauen. Doch selbst in München ist man wirtschaftlich nicht in der Lage, vergleichbare Projekte umzusetzen. Auch wird die Bahn das Eingangsbauwerk, egal wie es uns gefällt, kaum unter einem anderen Bauwerk verstecken wollen. Darum hat sich die CDU-Fraktion dazu entschlossen und durchgerungen, dem WilhelmLeuschner-Platz sowie den interessierten Investoren, Nutzern, Bürgern jetzt eine Chance zu geben und nicht in unabsehbarer Zukunft. Die Diskussionen mit den interessierten Architekten, dem Träger des Ergebnisses der damaligen Städtebauwerkstatt und auch mit potenziellen Investoren und Nutzern bestätigen, dass in dem Platz noch mehr Möglichkeiten stecken. Mit unseren Vorschlägen zur Korrektur der Leitlinien haben wir dazu beitragen wollen, Vielfalt nicht nur im Platzraum, sondern in der Bebauung zu fördern. Frau Dubrau hat das teilweise mit eingebracht. Wir wollen damit ermöglichen, dass die verlängerte Leplaystraße anders ausgeformt Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 wird, sodass auf diese Weise ein zusätzlicher Platz in einem neuen Stadtviertel entstehen kann. Wir sind der Meinung, dass es eine Chance wäre, wenn im öffentlichen Raum - das haben Sie nicht übernommen, damit können wir leben nicht alles per se die öffentliche Hand tun muss, sondern dies auch von privater Hand geschehen kann, wenn es denn Gegenstand des öffentlichen Wettbewerbs gewesen ist und ausdrücklich im Wettbewerb auch dem Königsplatz in seiner früheren Umformung eine Chance gegeben wird. Wenn der Wettbewerb dann ein anderes Ergebnis ergibt, müssen wir damit umgehen. Nun kurz zu den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen: Herr Weber, wir hoffen, dass ein B-Plan nicht dazu genutzt wird, genau festzulegen, wo und wie Unternehmen sich niederlassen. Nichts anderes würde es bedeuten, wenn Dritte, die nicht das unternehmerische Risiko tragen, festlegen, wo genau die Markthalle in welcher Form zu errichten ist. Auch in einem Workshop Parzellierungen für den Verkauf der städtischen Grundstücke festzulegen, kann haarscharf an wirtschaftlich sinnvollen Größen vorbeigehen. Die Eckbebauung Katharinum am Bildermuseum hat gezeigt, dass Private das Wort „Kleinteiligkeit“ sehr gut interpretieren können. Werte Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen, eigentlich haben wir ja schon den Ratsbeschluss gefasst, dass künftig städtische Grundstücke im Rahmen der Konzeptvergabe vermarktet werden sollen. Bevor das dazu nötige Verfahren noch nicht vorliegt und vielleicht einer Umsetzung des hoffentlich bald vorliegenden BPlans im Wege steht, sind wir jedoch durchaus bereit, an einer solchen Arbeitsgruppe mitzuwirken, so sie im rechtlichen Rahmen geschieht, wie gerade ausgeführt. Liebe Freunde von der SPD, Ihr Antrag ist so gar nicht nachvollziehbar. Hotelnutzungen wollen Sie ausschließen. Wohnnutzung wollen Sie, auch wenn Sie das jetzt mündlich anders ausgeführt haben, scheinbar auch einschränken; denn in den Leitlinien sind 40 Prozent im südlichen und 20 Prozent im nördlichen Quartier angegeben. Sie dagegen geben durchgängig 20 Prozent an. In die Wirtschaftlichkeit der Markthalleneinrichtung wollen Sie eingreifen. Preiswerten Wohnraum wollen Sie zwar, doch gleichzeitig sollen Dächer so errichtet werden, dass man darauf Ackerbau betreiben kann. Diese Quadratur des Kreises wollen wir nicht in einem B-Plan festsetzen und auch nicht in den Leitlinien, die jetzt beschrieben werden. Einzig Ihrer Würdigung des Königsplatzes könnten wir uns ansatzweise anschließen. S e i t e | 42 Sehr geehrter Herr Grosser, Ihre Bemühungen um Vergleiche in allen Ehren. Doch jedem Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann - auch nicht Sie. Man kann nicht einerseits Festsetzungen machen und andererseits alles wieder auf Null setzen. Frau Gabelmann, Ihr Antrag ist grundsätzlich sympathisch. Auch wir haben in unserem Antrag darauf abgehoben, in Teilen auf die alten Grundmauern aufzusetzen. Aber ich mag mir einfach nicht vorstellen, wie ein Forschungszentrum oder ein Firmensitz mit der damals recht kleinteiligen Bebauung zurechtkommen soll. Sehr geehrte Herren Hobusch und Morlok, Sie begründen Ihren Antrag mit der geänderten Sachlage. Doch was hat sich geändert? Ja, Leipzig wächst stärker als angenommen. Doch auch 2010 ging man schon von Wachstum aus. Soll das wirklich bedeuten, dass Wachstum nur auf Leipzigs Zentrum konzentriert werden soll? Sicher, es war damals noch das Freiheits- und Einheitsdenkmal noch im Spiel. Doch den Königsplatz wollen wir ja weiterhin nicht bebauen, und der Citytunnel war damals wie heute nur unter sehr speziellen Voraussetzungen bebaubar. Leipzig wächst. Doch dieses Wachstum darf nicht bedeuten, dass wir unsere Verlässlichkeit gegenüber interessierten Nutzern, Investoren und der Öffentlichkeit aufgeben. Leipzig wächst sowohl im Zentrum als auch in allen anderen Stadtteilen. Nur durch eine sinnvolle Verteilung der Chancen und Herausforderungen des Wachstums über ganz Leipzig können wir Platz zum Wohnen, Arbeiten und Leben in gleichem Maße schaffen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau und Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberbürgermeister, vielleicht wäre es gut, über eine elektronische Abstimmungsanlage nachzudenken. Dann könnte man auch die Wortmeldungen elektronisch abgeben und würde von Ihnen nicht mehr übersehen. Oberbürgermeister Jung: Sie kann man nicht übersehen. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Das ist schon zwei- oder dreimal passiert. Vielleicht sollte ich auffälligere Kleidung wählen; aber sei’s drum. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Eines vorweg zur Vorlage. Die Fraktion Die Linke wird heute mit großer Mehrheit der Vorlage zustimmen. Da sich für den guten Kompromiss heute hier im Stadtrat eine Mehrheit abzeichnet, wurde in der Fraktion auch keine Diskussion über eine Absetzung der Vorlage bzw. deren Vertagung auf den Sankt Nimmerleinstag geführt, wie es einzelne Änderungsanträge im Kern vorschlagen. Ebenso finden Vorschläge mit seit langem ausdiskutierten und nicht vorwärts gerichteten Lösungen in unserer Fraktion keine Mehrheit. Zu den einzelnen Änderungsanträgen wird mein Kollege Siegfried Schlegel noch Ausführungen machen. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen. Entgegen anderslautender Behauptungen in den letzten Tagen haben zur Entwicklung des Wilhelm-Leuschner-Platzes allein 2010 drei Bürgerforen im Rahmen der Werkstatt zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals und der Ausarbeitung des Bebauungsplans stattgefunden. Intensive Öffentlichkeitsbeteiligung fand auch zur Standortentscheidung sowie zum Wettbewerb Freiheits- und Einheitsdenkmal 2011 und 2012 statt. 2014 gab es zwei weitere Foren zu diesem Thema. Deshalb bedarf es nach über zwei Jahren Debatte über die Inhalte in den Stadtratsgremien nunmehr der grundsätzlichen Weichenstellung durch den heute zu fassenden Beschluss zu den Leitlinien, um diesen Prozess weiterzuführen, aber mitnichten abzuschließen. In das Reich der Legenden gehört auch die Behauptung, dass wegen des Freiheits- und Einheitsdenkmals die Dimensionierung des Freiraums des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz bestimmt wurde. Die Standortentscheidung zum Freiheits- und Einheitsdenkmal wurde vielmehr erst am 18. Mai 2011 aufgrund der gewählten Großzügigkeit für den Freiraum von circa 20.000 Quadratmeter auf dem Areal als zusätzlicher Vorschlag aus einem Pool weiterer Standortvorschläge getroffen. Seit wenigen Wochen wird die provisorisch gestaltete, zukünftig multifunktionale Platzfläche des Wilhelm-Leuschner-Platzes bereits vielfältig genutzt. Nunmehr können Erfahrungen gesammelt werden, die Grundlage eines späteren Wettbewerbs zur attraktiven Gestaltung des Platzes mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten sein können. Da Leipzig bevölkerungsmäßig - auch das ist heute bereits angesprochen worden - stark wächst, werden auch mehr öffentliche und nichtkommerzielle Freiräume in innerstädtischen Lagen gebraucht. Durchgrünte Freiräume im Stadtzentrum wie am Thomaskirchhof, in der Reichsstraße oder auf dem Richard-Wagner-Platz zeigen dies überzeugend. Markt- und Augustusplatz S e i t e | 43 mit rund 9.000 Quadratmetern können dies wegen ihrer Größe und überlagerten Nutzung sowie festen Bauwerken nur sehr begrenzt leisten. Ausnahmslos großmaßstäblich in der Gebäudehöhe sowie den Freiräumen ist innerhalb der drei vorgesehenen Bauquartiere auch eine Kleinteiligkeit für meine Fraktion vorstellbar, wenn dies mit der Gebäude- und Nutzungsstruktur übereinstimmt. Das schließt eine vertikale Nutzungsmischung mit Wohnungen in den oberen Geschossen ein. Die große Platzlösung ist nötig, um einerseits einen multifunktional nutzbaren und ausreichend dimensionierten Platz, zum Beispiel für das Stadtfest oder die Weihnachtsmarkterweiterung, und andererseits Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität zu haben. Anders als in den vergangenen Tagen immer wieder gebetsmühlenartig behauptet geht es uns also nicht um einen grauen, asphaltierten Exerzierplatz. Nein, es geht um einen Freiraum mitten in Leipzig, den wir uns mit Wiese, Spielplatz, Spielmöglichkeiten, Bäumen, Freisitzen etc. vorstellen können. Wir sollten uns in einer wachsenden Stadt wie Leipzig ganz bewusst solche Freiräume auch innerstädtisch gönnen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Workshops und Foren sowie der Bürgerbeteiligung wäre es möglich, auf einen internationalen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten und stattdessen Einzelwettbewerbsverfahren für die drei Bauquartiere sowie einen landschaftsplanerischen Wettbewerb zum Freiraumkonzept zu organisieren. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Haberbeck auf der Tribüne! Ja, für uns Grüne ist die Markthalle am historischen Standort eine Herzensangelegenheit. Wir wissen uns darin mit vielen Leipzigerinnen und Leipzigern einig. Und: Nein, wir träumen nicht, wenn es um die Anforderungen, insbesondere die wirtschaftlichen, für moderne Markthallen im 21. Jahrhundert geht. Das klassische Markthallenbild hat unsere Sinne nicht vernebelt. Wie es erfolgreich gehen kann, zeigen uns zwei bemerkenswerte Markthalleneröffnungen im nördlichen Europa. 2014 wurde in Rotterdam die erste niederländische Markthalle eröffnet, ein neues Wahrzeichen für die Stadt, welches auf beeindruckende Weise Einkaufen, Essen, Arbeiten, Wohnen und auch Kultur unter einem Dach Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 vereint. Ein anderes Beispiel ist die 2011 in Kopenhagen eröffnete Markthalle. Beide sind innerhalb kürzester Zeit populäre Anlauf- und Treffpunkte für die Stadtgesellschaft und auch für Cityreisende geworden. Natürlich ist es auch nicht so, dass wir Grüne der Markthallenidee alles andere einfach unterordnen; denn selbstverständlich ist es uns ein zentrales Anliegen, den Stadtraum Leuschner-Platz zu einem nutzungsgemischten, urbanen Stadtviertel mit hoher Aufenthaltsqualität und vielfältigen Wohnformen zu entwickeln. Genau deshalb war es mir persönlich auch wichtig, der ehrenamtlich tätigen Leipziger Architekteninitiative bei ihrem letztjährigen Workshop über die Schultern zu schauen. Welcher Stadtrat, welche Stadträtin kann das von sich behaupten? In Fraktion und Partei haben wir uns mehr als ein Mal sehr intensiv mit den verschiedenen konzeptionellen Ansätzen auseinandergesetzt. Wir Grüne waren uns im Frühjahr dieses Jahres, nach Anhörung der Architekteninitiative, mit der CDUFraktion und der Fraktion Die Linke einig, am vom Stadtrat 2011 beschlossenen städtebaulichen Leitbild weiter festzuhalten, gleichwohl zu verschiedenen Detailaspekten Veränderungen vorzunehmen. Wir haben uns dementsprechend eingebracht. Diese Konkretisierungen liegen uns heute als Beschlusslage in Form der Leitlinien zum Bebauungsplan zur Weiterführung vor. Lassen Sie mich insbesondere zu zwei Aspekten Stellung nehmen: Leipzigs Bevölkerung wächst seit mehr als zehn Jahren. Derzeit erlebt unsere Stadt eine Phase besonders dynamischer Stadtentwicklung. Wir können an vielen Stellen beobachten, wie sich die Stadt gerade rasant verändert, Baulücken geschlossen werden und es zur Nachverdichtung kommt. Gerade diese Nachverdichtung, sowohl in der Innenstadt als auch in der erweiterten Innenstadt, muss jedoch gut geplant sein und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen schaffen. Zu Recht stellt sich die Frage nach der richtigen Dichte. Wir Grüne haben die anspruchsvollen Anforderungen, die sich aus einer integrierten Stadtentwicklung ergeben, und den Leitgedanken der Leipzig Charta im Blick. Deshalb halten wir an der Idee eines großzügigen und vielfältigen öffentlichen Freiraums westlich der Markthallenstraße fest. Dessen endgültige Gestaltung - das haben wir von Frau Dubrau vernommen - ist allerdings nach vom Stadtrat beschlossener Zwischennutzung erst mittelfristig zu erwarten. Also, wie Herr Pellmann sagte: Kein Aufmarschplatz, keine Betonwüste, kein windiger oder zugiger Ort. Und ja: Warum soll beim späteren Realisierungswettbewerb mit vorheriger Bürgerbeteili- S e i t e | 44 gung zur Platzraumgestaltung die ovale Figur des ehemaligen Königsplatzes nicht auch eine Rolle spielen? Meine Damen und Herren, wir Grüne begrüßen, dass der Mindestwohnanteil entsprechend der Leitlinien festgelegt ist. Ich weise darauf hin, dass weiterhin die Option besteht, auf der Markthalle Wohnnutzungen zu ermöglichen. Die Stadt als Eigentümerin der zu vermarktenden Liegenschaften hat es allerdings auch in der Hand, eine Vielfältigkeit hinsichtlich von Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten zu ermöglichen. Deshalb wollen wir, gemeinsam formuliert mit der Fraktion Die Linke, erreichen, dass neben einer möglichst kleinteiligen Parzellierung auch eine Vergabe von Teilflächen nach Konzeptverfahren sowie eine Veräußerung oder Vergabe nach Erbbaurecht an unterschiedliche Bauträger erfolgt. Lassen Sie uns also die noch jungen Stadtratsbeschlüsse zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und zur Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik dergestalt umsetzen, dass am Ende vielleicht doch entsprechende Leitlinien für eine Vermarktung vom Stadtrat beschlossen werden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir Grüne werden den uns seitens der Stadtverwaltung vorgelegten Leitlinien zur Fortführung des Bebauungsplans in Summe zustimmen, ebenso dem CDU-Änderungsantrag, der auch weitere Anregungen der Architekteninitiative aufgreift. Kolleginnen und Kollegen Stadträte, nach mehr als 20-jähriger intensiver Debatte, einer Städtebauwerkstatt und umfangreicher Bürgerbeteiligung, an der ich auch selbst teilgenommen habe, sollten wir heute die Kraft haben, das Bebauungsplanverfahren jetzt zielführend fortzuführen. Sobald der Bebauungsplanentwurf vorliegt, wird es, wie wir es mittlerweile kennen, mit Sicherheit neben der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung auch ein weiteres Bürgerforum dazu geben. Meine Damen und Herren, geben wir dem Entwickler für die Markthalle vor dem Hintergrund der bereits 2013 erfolgten Ausschreibung die Planungssicherheit. Ermöglichen wir das Ansiedeln von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Setzen wir uns im Sinne des aktualisierten Wohnungspolitischen Konzeptes für vielfältiges und sozial gemischtes Wohnen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ein. Schaffen wir einen urbanen, lebendigen und stadtökologisch ausgerichteten neuen Stadtraum. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Die AfD-Fraktion hatte sich mit zwei Anfragen zur städtebaulichen Neufassung des Entwicklungsgebietes WilhelmLeuschner-Platz/Ost bereits zur Ratsversammlung im Mai dieses Jahres in die laufende Diskussion eingebracht. Heute nun liegt den Stadträten die neue Fassung der Leitlinien der Verwaltung zur Beschlussfassung vor. Die AfD-Fraktion findet es wichtig, dass zur heutigen Ratsversammlung eine nochmalige Debatte zur Sicherstellung einer wirklich urbanen, baulichen Lösung dieses Areals stattfindet, vor allem dank der Initiative der Architektenverbände. Es ist nun einmal so, dass sich der Leipziger und die Besucher Leipzigs in kleinteilig überschaubaren Stadtvierteln schlicht wohler fühlen als auf überdehnten Platzflächen, wie im vorliegenden Bebauungsplan Nr. 392 dargestellt. Anregungen zur Wiederherstellung des historischen, auf die Stadtbibliothek ausgerichteten, ursprünglichen Königsplatzes sollten dabei durchaus ihre Würdigung und damit eine städtebauliche Umsetzung erfahren. Zudem sollte das Bewusstsein für die Bautraditionen dieser Stadt und als Selbstverständnis seiner Bürger eine wichtige Rolle spielen; denn zu viele wertvolle städtebauliche Ensembles Leipzigs sind in den gesellschaftlichen Verwerfungen der Vergangenheit leider unwiederbringlich verloren gegangen. Insofern hält unsere Fraktion eine sinnvolle Kombination des Bebauungsplanes der Professoren Pelčák und Wolf mit dem Bebauungsvorschlag der Architektenverbände für wünschenswert. Überzeugend findet die Fraktion übrigens den Überbauungsvorschlag der Architekteninitiative für die Grundstücke oberhalb der S-Bahn-Station. Zusammenfassend die Grundsätze der AfDFraktion für künftige Bebauungen: Wir lehnen die neuen Leitlinien auf alleiniger Basis der Planungsgrundlage von Pelčák und Wolf ab. Die Leitlinien sollen sich vielmehr aus dem Geist des Ortes herleiten. Hier soll ein neues Stadtviertel entstehen und nicht eine die Fläche lediglich tangierende Randbebauung. Die AfD-Fraktion kann die von der Verwaltung aus rein formalen Gründen angestrebte Zurücksetzung der Bauflucht entlang der künftigen Westseite der Markthalle und die beträchtliche Beschneidung des alten Markthallengrundstücks im Norden nicht vertreten. Diese willkürliche Grundstücksverstümmelung verschlechtert die Möglichkeiten einer künftigen Markthallenbebauung. Die seitens der Verwaltung geplante Verlängerung der Leplaystraße wird abgelehnt. Hier sollte die städtebauliche Ausformung mit einem kleinen, intimen Platz, wie ihn die Architekteninitiative vorschlägt, ihren Niederschlag finden. Die Grundstücke über der S-Bahn-Station müssen als bebaubare Fläche ausgewiesen werden. S e i t e | 45 Abschließend: Die Stadtverwaltung muss die Zusammenarbeit und damit auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Architekteninitiative suchen und wollen. Dies wäre gelebtes Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Nutzen wir diese sich jetzt einmalig eröffnende Chance der anstehenden Neugestaltung des Wilhelm-LeuschnerPlatzes. Binden wir die vorliegenden Alternativen der Bebauung in die städtebauliche Gesamtlösung ein, die unzweifelhaft die Attraktivität unserer Stadt weiter erhöhen wird. Unser heutiges Abstimmungsverhalten als Fraktion richtet sich nach den Lösungen, die sich im Laufe der Aussprache in der Ratsversammlung darstellen. Zustimmen können wir den Änderungsanträgen 02, 03 und 06. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau! Wenn wir jetzt einen Moment innehalten und uns fragen, welche Möglichkeiten es noch gibt, und wenn wir die Bürgerschaft an diesem Innehalten beteiligen und erst dann weiter planen, dann, glaube ich, verhindert niemand in diesem Haus eine Markthalle. Die Debatte, dass eine Markthalle im östlichen Teil des Wilhelm-Leuschner-Platzes errichtet werden soll, wird in diesem Hause schon seit langem geführt; sie ist so alt, dass dies für die Bauzeit von zwei Markthallen ausgereicht hätte. Die Verhinderer einer Markthalle sitzen wohl eher in der Verwaltung als im Stadtrat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rahmenbedingungen haben sich verändert. Bereits 2010 und 2011 bei der Entscheidung für den Entwurf von Wolf/Pelčák war dem Begründungstext zu entnehmen - so wurde es auch vielfältig, nicht zuletzt im Deutschen ArchitekturForum diskutiert -, dass diese Entscheidung wohl auch ein Abwarten auf eine Standortentscheidung für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal darstellen soll. Herr Oberbürgermeister, Sie können sich mich hinterher gern anzählen und rügen. Aber bitte erinnern Sie sich, wie Sie in Sitzungen des Begleitgremiums und anderswo sich wie ein kleines Kind gefreut haben, die 6 Millionen Euro des Fördermittelgebers dafür zu nutzen, dass auf dem großen Leuschner-Platz im Westteil ein Denkmal aufgestellt werden kann, was sich die Stadt Leipzig vor wenigen Jahren eben noch nicht hätte leisten können. Das gehört zur Wahrheit dazu. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 46 Und so haben Sven Morlok und ich uns folgendermaßen entschieden: Wenn eine Mehrheit in diesem Stadtrat sagt, sie möchte im östlichen Teil des Wilhelm-Leuschner-Platzes eine Markthalle haben, dann kann ein Bauantrag für eine solche Markthalle nach § 34 Baugesetzbuch jederzeit bewilligt werden. Das einzige Hindernis, das bestehen könnte, Herr Schlegel, wäre, wenn wir entgegen dieser Mehrheit, die wir mehrfach offen kommuniziert haben, plötzlich entscheiden würden, während des B-Planverfahrens eine Veränderungssperre zu beschließen. Dann wären wir nicht mehr verlässlich an dieser Stelle. Aber ich denke, wenn der politische Wille besteht, dann ist eine Markthalle machbar und dann ist auch ein nochmaliges Nachdenken darüber, wie es auf dem Rest dieses großen Areals weitergehen soll, machbar. bereits übernommen hat. Wir hoffen, dass auch eine Änderung, die wir in unserem gemeinsamen Antrag von der Linken und Bündnis 90/Die Grünen vorschlagen, übernommen werden kann. Darüber muss dann abgestimmt werden. Herr Dyck, ich bin Ihnen dankbar für den Gedanken: Muss ein Platz ein Platz sein? Ich bin im Moment häufig am Potsdamer Platz in BerlinMitte. Ich frage Sie: Wo ist der Potsdamer Platz ein Platz? Wer sagt uns denn, dass am Ende des Tages eine Bebauung des LeuschnerPlatzes vielleicht nicht bis in die Bauflucht des Peter-Stein-Weges hineinreichen könnte? Das sind Gedanken, die man spielen kann. Beachtet werden muss allerdings, dass die Fassadenfronten an der Grünewaldstraße und der attraktiven Platzseite gerecht aufgeteilt werden. Den Punkt b zum öffentlichen Platzraum haben wir deshalb kritisch gesehen. Die Freiräume sollten grundsätzlich öffentliche Plätze sein und auch nicht dauerhaft verpachtet werden. Damit folgen wir Initiativen zahlreicher europäischer Metropolen wie zum Beispiel Wien. Pavillonbauten sollten niedrige, eingeschossige Leichtbaukonstruktionen sein. Diese sollten nicht in Konkurrenz zur vorhandenen bzw. der neu entstehenden mehrgeschossigen Bebauung stehen. Wir sind erstmals nach der Zerstörung zum Ende des Zweiten Weltkriegs in der Lage, dass durch privates Investment eine selbsttragende Entwicklung am Wilhelm-Leuschner-Platz möglich wäre. Lassen Sie uns diese Chance nutzen. Lassen Sie uns die Entwicklungsmöglichkeiten und die Potenziale nicht damit vertun, dass wir jetzt auf Leitlinien mit ein bisschen Kosmetik aufsetzen, die aus der Denkmal-Idee hergeleitet sind. Lassen Sie uns noch einmal die Entwicklungen der letzten Jahre und all die Ideen öffentlich unter Einbeziehung der Bürgerschaft diskutieren. Lassen Sie uns eine Auszeit von vielleicht einem halben oder einem Dreivierteljahr nehmen und dann das B-Planverfahren fortsetzen. Die Markthalle wird damit nicht verhindert. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. - Ich habe auch noch Wortmeldungen von Herrn Grosser und Herrn Deissler. Sollte es weitere Wortwünsche geben, geben Sie mir bitte ein Zeichen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Jawohl, Herr Hobusch, die Zeiten haben sich in den letzten Jahren gewandelt, auch im politischen Raum. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verwaltung den CDU-Antrag mit der genannten Änderung Zu den einzelnen Änderungsanträgen: Zum CDU-Antrag. Der Vorschlag unter Punkt a für eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und mittleren Baufeldes entlang der Grünewaldstraße, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, zum Beispiel unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu erreichen, wird von uns unterstützt. Falls die originalen Fundamente nicht mehr nutzbar sind, könnte die städtebauliche Struktur aber darauf Bezug nehmen, was ja bei einer Tiefgarage wahrscheinlich ist. Diskussionen sowohl mit den interessierten Architekten, dem Träger des Ergebnisses der damaligen Städtebauwerkstatt als auch mit potenziellen Investoren bestätigen, dass sich die Errichtung von Gebäuden auf dem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes auf die Ostseite konzentrieren, Strukturen des ehemaligen Königsplatzes aufnehmen sowie wirtschaftliche und rechtliche Grenzen einer Überbaubarkeit des Tunnelbereiches anerkennen. - Ich betone: Grenzen. Ich bewundere immer die Leute, die nichts vom Bauen verstehen, aber locker über eine Tunnellösung nachdenken, noch dazu hier, wo sich ein unterirdischer Bahnhof befindet, was beim Bau dieser unterirdischen Einrichtung nicht beachtet worden ist. Sehr wohl ist dieser Tunnel aber bei der Bebauung im Stadtzentrum beachtet worden, zum Beispiel im Zuge der weiteren Bebauung am Sachsenplatz. Auch darin unterstützen wir den Ansatz des CDU-Antrags. Um die gestalterische Freiheit der Architekten im Wettbewerb zur Freiraumgestaltung des Areals nicht unnötig einzugrenzen sowie kreative Lösungen zu ermöglichen, schlagen wir für die Wettbewerbsauslobung vor, dass bei den Entwürfen zur Freiraumgestaltung des Areals ausdrücklich auf die Gestaltung des historischen Königsplatzes Bezug genommen werden sollte. Damit werden die Landschaftsarchitekten nicht Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 47 bevormundet, sondern zu kreativen Lösungen ermuntert. che Bauherren mit der Verpflichtung zu sozial gemischtem Wohnen. So könnte der Fußweg am Peter-Stein-Weg zum einen durch das Baumoval und zum anderen entlang der Fahrbahn durch eine Baumreihe eingefasst werden. Gleiches träfe auf die östliche Seite zu. Östlich der Fläche des ehemaligen Königsplatzes ist ein baumbestandener Platz mit Spielplätzen und attraktiven Verweilmöglichkeiten vorstellbar. In der Vergangenheit wurden auf diese Weise an anderen Standorten schon interessante und attraktive Lösungen hervorgebracht. So führten der Gestaltungsanspruch zur Freilegung des Pleißemühlgrabens und der Aufstellung eines Mendelssohn-Gedenksteins im Bereich des historischen Standortes 1946 zur Neugestaltung des einzigartigen und über Leipzig hinaus bekannten Mendelssohnufers. Die Fraktion Die Linke lehnt mehrheitlich die übrigen Änderungsanträge ab. Sie zielen unmittelbar oder vordergründig auf die Übernahme des Konzeptes einer Leipziger Architektengruppe ab. Leider ignorieren die Architekten unüblicherweise völlig die Ergebnisse der während des Workshops organisierten städtebaulichen Gutachterverfahren, die ebenfalls von ausgewiesenen Berufskollegen erarbeitet worden sind. Zum Teil greifen die Anträge auch bereits ausdiskutierte und abgestimmte Selbstverständlichkeiten auf. Wir unterstützen auch den Vorschlag, dass alternativ und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld Roßplatz / Ecke Grünewaldstraße ein notwendiger Abstand zum Bowlingtreff durch die Einrückung der gesamten Gebäudeseite hergestellt werden kann. Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wird vorgeschlagen, zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke eine Arbeitsgruppe einzusetzen - darauf ist bereits hingewiesen worden -, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben aus den Stadtratsbeschlüssen wie dem Wohnungspolitischen Konzept, dessen Fortschreibung 2015 sowie der Änderung der städtischen Liegenschaftspolitik für die Bauquartiere auseinandersetzt. Diese Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und der im Stadtrat vertretenen Fraktionen zusammensetzen. - Wenn Sie in den Text unseres Antrags schauen, werden Sie feststellen: Wir haben jetzt die Passage „unterschiedlichen Akteuren des Wohnungspolitischen Konzeptes“ gestrichen. Sie haben recht: Es ist völlig logisch, dass das aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist. Diese wären dann, ähnlich wie bei Architektenwettbewerben, gehindert, sich auch selbst daran zu beteiligen. Die Stadt Leipzig als Eigentümerin der zu vermarktenden Liegenschaften hat es also in der Hand, an dieser Stelle eine Vielfalt hinsichtlich Wohn- und Eigentumsformen, Preissegmenten sowie differenzierten Nutzungsarten mit fristsetzenden Baugeboten - das ist uns sehr wichtig zu verwirklichen. Wir wollen eine möglichst kleinteilige Parzellierung durch eine Ausschreibung von Teilbereichen dieser Quartiere - insbesondere im südlichen und im nördlichen Quartier nach dem Konzeptverfahren mit Veräußerung oder Vergabe von Erbbaurecht an unterschiedli- Wir können mehrheitlich auch die Änderungsanträge von Stadtrat Weber nicht mittragen. Inhalte wie Sozialstruktur des Markthallenquartiers müssen weiter ausdiskutiert werden oder sind wie die Nutzungsüberlagerungen detaillierter auch im Antrag von Grünen und CDU bereits enthalten. Abschließend noch ein Zitat eines bekannten Komponisten, der in Leipzig lebte, das auch von Albert Einstein mehrfach verwendet wurde: „Tradition ist Bewahrung des Feuers und nicht Anbetung der Asche.“ - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Dyck, auch ich bin eine Minderheit heute. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Vorab möchte ich sagen: So zerlegt sich die Kritik an einer Vorlage. Mit neuen Anträgen kann man alles zerreden. Ich habe mit meinem Antrag hier versucht, alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Sie haben recht, Frau Heymann, das ist sehr schwierig. Wir werden mit unserer Kritik offensichtlich nicht obsiegen. Die Kriegsbrache um den Wilhelm-LeuschnerPlatz wartet nunmehr schon seit 70 Jahren auf eine städtebauliche Lösung. War die Stadt zu DDR-Zeiten baulich zu impotent, so waren die Versuche nach der Wende, eine Veränderung herbeizuführen, zumindest aus meiner Sicht von untauglichen Architektenentwürfen geprägt. Leider ändert auch die heutige Vorlage nichts an dieser Situation. Im Gegenteil: Sie schlägt eine Bebauung im Ostteil des Platzes vor, die von einer urbanen Funktionalität ebenso weit entfernt ist wie von wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen für die praktische Erschließung. Im Westen des Areals will die Stadtverwaltung, warum auch immer, einen 16.000 Quadratmeter großen Platz schaffen. Sehr einfallsreich ist das nicht. Obwohl in verschiedensten Veranstaltungen andere, aus meiner Sicht bessere Vorschläge gemacht wurden, sperrt sich die Stadtverwaltung stur, auch Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 nur kleinste Kompromisse einzugehen. Das bringt nicht nur mich auf die Palme, sondern auch viele Leipziger. Ich denke, dass es bei der Neugestaltung des Gesamtplatzes um die Veränderung im gesamten städtebaulichen Kontext gehen muss. Es braucht ein städtebaulich funktionierendes Scharnier, das die angrenzende Innenstadt mit der Südvorstadt verbindet und nicht trennt. Städtebauplanung hat die Aufgabe, urbane Räume für Menschen zu schaffen, und ist nicht dazu da, bei manchen Experten feuchte Träume zu erzeugen. Meine Damen und Herren, wir sollten aus vergangenen Planverfahren lernen. Oder sind uns mit dem Löhrs Carré oder den Höfen am Brühl oder auch dem hier schon erwähnten Eutritzscher Markt wirklich städtebauliche Highlights gelungen? Vom Entwurf des Freiheits- und Einheitsdenkmals will ich gar nicht erst sprechen. Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist den Leipzigern zu wichtig, als dafür veraltete bzw. nicht mehr aktuelle Entwürfe zum Tragen kommen dürfen. Mit meinem Antrag - nunmehr ÄA 09 - möchte ich erreichen, dass die Weiterführung des BPlans 392 nicht mehr auf dem Konzept der Professoren Wolf und Pelčák basiert, sondern auf der Idee der Leipziger Architekteninitiative. Ich will, dass die Bebauung im Ostteil kleinteilig erfolgt und so ein Quartier entsteht, wo sich Menschen gern aufhalten. Ich will, dass die Markthalle auf dem alten Grundriss gebaut wird, damit ein potenzieller Investor die noch vorhandenen Kellerräume nutzen kann. Ich will, dass eine kühne Überbauung der Tunneltrasse nicht ausgeschlossen wird. Ich will, dass der WilhelmLeuschner-Platz in den Konturen des alten Königsplatzes wiederentsteht. Zu den anderen Änderungsanträgen erspare ich mir jetzt die Litanei. Wie Sie wissen, habe ich einiges inhaltlich aus den Anträgen von CDU, SPD und FDP übernommen. Aus meiner Sicht ist der Antrag der FDP-Stadträte Morlok und Hobusch durchaus nicht schlecht. Man sollte tatsächlich darüber nachdenken, ob es ein Fehler wäre, jetzt einfach so weiterzumachen, ohne noch einmal die Bevölkerung miteinzubeziehen. Nicht zustimmen kann man aus meiner Sicht den Vorschlägen von Herrn Weber. Es gibt einen Mehrheitsbeschluss des Stadtrates zum Bau einer Markthalle auf dem alten Areal, der nicht gekippt werden sollte. Natürlich wird eine Markthalle einen Einfluss auf die umliegenden Quartiere ausüben. Aber das ist doch wohl gewollt. Eine Gartensiedlung auf einem innerstädtischen Areal wäre zumindest aus meiner Sicht eine städtebauliche Fehlplanung. S e i t e | 48 Der Antrag von Frau Gabelmann ist nett. Aber ich glaube nicht, dass er umsetzbar ist; denn die Kanten sind zum Teil gar nicht mehr bebaubar. Deshalb sollte sie den Antrag aus meiner Sicht zurückziehen. Den neuen Antrag der SPD-Fraktion würde ich unterstützen. Wenn mein Antrag nicht durchgeht, bitte ich alle Kritiker, den SPD-Antrag zu unterstützen. Wenn Sie diesen Antrag auch nicht unterstützen können, dann bitte ich darum, dass die Vorlage abgelehnt wird. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler, Herr Weber und Frau Gabelmann stehen jetzt noch auf meiner Liste. Gibt es noch Wortmeldungen, die ich nicht gesehen habe? - Dann schließe ich jetzt die Rednerliste. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Grosser, Sie haben ein bauliches Highlight vergessen, zu erwähnen, und zwar Kaufland in Lindenau. Leider erhält die Initiativgruppe um Herrn Haberbeck hier nicht die Möglichkeit, zu dokumentieren, warum sie die Vorlage ablehnen und stattdessen für ihre Vorschläge werben würde. Es ist bekannt, dass ich im Stadtforum mitarbeite. Deswegen werde ich weder der Vorlage zustimmen noch den verschiedenen Anträgen. Würde man die Initiativgruppe befragen, ob sie das, was geschehen ist, als Bürgerbeteiligung wahrgenommen hat, oder würde man dazu die Bürger befragen, würden die Antworten anders ausfallen, als heute hier dargestellt. Erst vor wenigen Wochen fanden in Leipzig wieder zwei sehr aufwendige Veranstaltungen zum Thema Bürgerbeteiligung statt. Es wäre schön, wenn deren Ergebnisse nun auch in die Tat umgesetzt werden könnten. Der Leuschner-Platz bietet die Gelegenheit, einen Stadtteil zu kreieren, mit dem wir die nächsten 25 bis 50 Jahre leben wollen und leben müssen. Umso mehr sollten wir uns Gedanken machen, wie wir damit umgehen. In Sachen Bürgerbeteiligung wird immer wieder auf die Werkstatt 2010 verwiesen. Ergebnis damals waren zwei Entwürfe. Diese beiden Entwürfe sollten gleichberechtigt behandelt werden. Von dem zweiten Entwurf hat man danach leider nichts mehr gehört. Unterstreichen möchte ich, dass es doch viele Gemeinsamkeiten gibt, wie zum Beispiel schnellstmögliche Bausicherheit. Ich denke, das wollen auch die Architekten der Initiativgruppe Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 der Architektenverbände. Das ist auch möglich. Leider haben wir es versäumt, heute Morgen eine Vertagung zu erreichen. Dadurch hätte es die Möglichkeit eines Dialogs Anfang nächsten Jahres geben können. Die beiden Grundstücke Markthalle und Windmühlenbogen wären sofort gemäß § 34 bebaubar, wenn man das wollte. Die Markthalle wollen alle. Ich finde es unlauter, zu sagen, dass die Initiativgruppe die Markthalle nicht will. Na klar will die Initiativgruppe die Markthalle. Fraglich ist sicherlich, was der Bürger draußen unter „Markthalle“ versteht. Darüber haben wir hier noch gar nicht gesprochen, nämlich ob es wirklich den Bedarf gibt, dieses Gebäude als Markthalle zu betreiben. Wir wissen das bisher nicht. Wenn wir von „Markthalle“ reden, dürfte der eine oder andere Bürger erwarten, diese in der historischen Architektur wiederzusehen. Unstrittig ist auch, dass das Quartier belebt werden soll. Gerade dafür hat die Initiativgruppe eine andere Gestaltung der Markthalle vorgeschlagen. Die Markthalle würde dann nicht in die zweite Reihe rücken; sie wäre sogar noch viel näher am Ring. Was noch viel günstiger wäre: Mit diesem Entwurf würde der Platz viel mehr belebt. Es würden mehr Menschen dort leben. Es würden mehr Menschen dort arbeiten. Es wäre mehr Gastronomie möglich. Genau das braucht ein Funktionieren der Markthalle. Da sind wir uns, denke ich, einig. Zur kleinteiligen Bebauung. Anders als von Ihnen hier immer wieder behauptet, auch das will die Initiativgruppe: eine kleinteilige Bebauung, ein lebendiges Quartier. Zum Brückenbauwerk. Es wird einfach in den Raum gestellt, dass das nicht oder nur mit riesigem finanziellen Aufwand möglich sei. Die Initiativgruppe sagt deutlich - sie hat sich damit sehr ausführlich auseinandergesetzt -: Das geht. Die Aufwendungen wären nur geringfügig oder vertretbar höher. Abschließend zur Größe des Königsplatzes bzw. des Platzes selbst. Wir stellen schon die Frage, ob es wirklich alle oder zumindest die Mehrheit der Leipziger Bürger es auch so sehen, dass es einer Fläche bedarf, die größer ist als der Augustusplatz, und ob diese Fläche später tatsächlich wie erwartet bespielt oder anderweitig in Beschlag genommen wird, immer auch im Hinblick auf deren räumliche Nähe zum Augustusplatz. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. S e i t e | 49 Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Bevor ich auf das Thema Markthalle eingehe, möchte ich noch kurz etwas richtigstellen: Frau Dr. Heymann hatte vorhin gesagt, die SPD würde den Wohnanteil auf 20 Prozent beschränken wollen. Lesen Sie bitte noch einmal den Antrag. Da heißt es klipp und klar, dass im Teilbereich des südlichen Carrés ab dem zweiten Obergeschoss eine Wohnnutzung vorgesehen werden soll. Von einer Reduzierung kann also überhaupt keine Rede sein. Es läuft eher auf einen höheren Wohnanteil hinaus. - Das nur noch einmal zur Richtigstellung. Zu den Bedenken in Sachen Markthalle möchte ich noch einmal ganz klar sagen, dass diese Bedenken schon seit den Beschlüssen sowohl hier in diesem Rat als auch draußen mehrfach geäußert worden sind, sodass wir, solange diese Beschlüsse nicht umgesetzt werden, noch einmal prüfen sollten: Ist das in der aktuellen Situation sinnvoll, ja oder nein? Nun zu meinen Ausführungen. 2008 gab es den Stadtratsbeschluss „Schaffung von Baurecht für eine Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz“. Ich möchte kurz den Beschlusspunkt 1 vorlesen: Die Stadtverwaltung nimmt sobald wie möglich Kontakt mit der Leipziger Stadtbau AG auf und lässt sich die Projektidee zur Errichtung einer Markthalle auf dem Leuschner-Platz detailliert erläutern. 2012 kam dann der Antrag, wiederum von den Grünen, „Historisches Markthallengrundstück auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz umgehend zum Verkauf ausschreiben“. 2013 fand dann die Ausschreibung statt. Es gab einen, der sich darauf beworben hat, nämlich die Stadtbau AG. Sie erhielt dann auch den Zuschlag. Dazu drei Punkte: Erster Punkt - das wurde hier schon mehrfach von den Stadträten angesprochen, auch von Herrn Dyck -: die Funktion. Müssen wir befürchten - das ist die Kritik, die da mitschwingt -, dass wir mit einer Markthalle großflächigen Einzelhandel realisieren und wir dort quasi als Appendix, umgangssprachlich gesagt, markthallenähnliche Zustände haben? Zweiter Punkt: die Nutzung. Das Bauwerk wird frühestens 2020 fertig sein. Das heißt, wir entscheiden heute, was die Stadt Leipzig 2020 brauchen wird und was nicht. Wir brauchen eine gewisse Weitsicht, was dort gebaut wird und wie sich das in die künftige Nutzungsnachfrage ein- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 ordnet. Ich nenne hier nur zwei Stichworte: Wohnen und öffentliche Bildungseinrichtungen. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir, zumindest in nichtöffentlichen Teilen, darüber diskutiert haben, dass öffentliche Bildungseinrichtungen sehr wohl auch am Wilhelm-Leuschner-Platz angesiedelt werden könnten. Dritter Punkt: die Vergabe. Wir haben im März 2013 den Zuschlag erteilt für 336 Euro pro Quadratmeter. Wir müssen jetzt konstatieren: Es gibt heute ganz andere Bodenpreise. Heute wird ein Vielfaches dessen bzw. mindestens das Doppelte in innenstadtnahen Bereichen aufgerufen. Ich möchte hinzufügen: Diese Ausschreibung wurde nach Höchstpreisverfahren vorgenommen, obwohl wir hier mehrfach diskutiert haben, dass wir eine Vergabe nach Konzeptverfahren favorisieren. Vor diesem Hintergrund erwarte ich natürlich, dass wir, solange wir das Grundstück noch nicht vergeben haben, noch einmal einen Schritt zurückgehen und das Konzeptverfahren zum Tragen kommen lassen. Darüber hinaus besagt der Antrag letztendlich nur, dass noch einmal eine Diskussion über das Ob und über das Wo stattfinden soll. Mehr nicht! Wenn die Argumente der Grünen-Fraktion stichhaltig und nachvollziehbar sind und sie sich damit durchsetzen, dass wir auch weiterhin an einer Markthalle festhalten sollten, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Noch zwei Worte zu meinen beiden Änderungsanträgen. Am ÄA 02 würde ich festhalten. Dieser bezieht sich auf die Markthalle. Dazu haben Sie meine mündliche Begründung eben gehört. Den ÄA 03 würde ich mit der Beschlussfassung des Antrags von Grünen und Linken zurückziehen. Es war mir bisher nicht bekannt, dass es einen solchen Antrag geben wird. Also: Wenn dem so sein sollte, würde ich Antrag ÄA 03 zurückziehen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Würden Sie oder tun Sie es? Stadtrat Weber (SPD): Noch einmal: Wenn der Antrag von Linken und Grünen beschlossen wird, dann ziehe ich den Antrag 03 zurück, weil ich damit das Anliegen meines Antrags als erfüllt ansehe. Oberbürgermeister Jung: Aber ich wollte Ihren Antrag zuerst abstimmen lassen. Stadtrat Weber (SPD): Dann tauschen Sie das kurz. S e i t e | 50 Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, jetzt gebe ich schon ein Drehbuch heraus, damit alle wissen, in welcher Reihenfolge wir abstimmen. Stadtrat Weber (SPD): Aber ich konnte schlecht Einfluss auf das Drehbuch nehmen. - Wenn der Antrag der Grünen und der Linken beschlossen ist, dann ziehe ich meinen zurück. Punkt. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich darf sowohl meinen eigenen Antrag als auch den Änderungsantrag 04 der SPD-Fraktion einbringen und möchte auch einige Sachen zusammenfassen, da mir hier das Schlusswort zugefallen ist. Ich hatte vor einiger Zeit im Rat die Anfrage gestellt: Inwiefern werden bei der Platzgestaltung historische Vorlagen und Anregungen berücksichtigt? Die Antwort aus dem Dezernat lautete: Der Denkmalschutz spielt dabei eine wichtige Rolle. So werden die historischen Vorgaben weitestgehend umgesetzt. Ich gehe davon aus, dass das für alle Plätze in Leipzig gilt, erst recht für einen so bedeutenden Platz wie den Leuschner-Platz. Die historischen Vorgaben werden ja bereits an vielen Stellen umgesetzt. Gerade wird der Ratshausvorplatz umgestaltet. Die Wagner-Treppe ist an alter Stelle wieder aufgebaut worden. Der Obelisk wurde gerade um 5 Meter an seinen historischen Standort verschoben. Von daher: Das ist gute Übung und Tradition in dieser Stadt. Ich sehe da grundsätzlich zunächst einmal kein Problem. Ich habe den Änderungsantrag gestellt - vielen Dank für das Kompliment, Frau Dr. Heymann, dass Sie den charmant fanden -, die historisch und städtebaulich maßgebenden Raumkanten und Baufluchten wiederherzustellen. - Übrigens ein Originalsatz aus der Anlage zu Punkt 18.16 der Tagesordnung, Zschochersche Straße/Erich Zeigner Allee. Für dieses Grundstück gilt er offenbar, nicht aber für den Leuschner-Platz. Ich darf den Grünen versichern, dass die Markthalle nicht zur Diskussion steht. Erschreckend finde ich allerdings, dass ein potenzieller Investor schon Ansprüche anmeldet wie: Eine Markthalle kann nicht in der zweiten Reihe stehen. - Das tut sie nicht. Auch die Markthalle tat es nie. Sie stand in erster Reihe zum Roßplatz. Man hatte vom Rathaus oder vom Schillerpark einen per- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 fekten Blick auf die Fassade. Dort war auch der Eingang. Dass man sich wenig mit der Historie und mehr mit seinem Scheckbuch befasst, finde ich schon ein bisschen schwierig. Mit der Platzgestaltung in Leipzig, wie zum Beispiel dem Huygensplatz oder dem Eutritzscher Markt, haben wir uns bisher nicht wirklich einen Gefallen getan. Wir scheinen nicht wirklich ein Talent dafür zu haben. Auch der Augustusplatz strahlt nicht vor Schönheit. Zum Flächenbedarf. Die Stadt hält jetzt 16.000 Quadratmeter für erforderlich, um dort auch Veranstaltungen durchführen zu können. Ich weiß nicht, warum so viel. Der Königsplatz hatte früher 9.000 Quadratmeter, was für die Kleinmesse und für Pferderennen gereicht hat. Ich gehe davon aus, dass Veranstaltungen dort auch auf geringerer Fläche bequem durchgeführt werden können. Einen Platz jetzt als „Freiraum“ zu bezeichnen, mag wortverschönernd wirken. Aber das ist nichts anderes als die Umbenennung von Vorratsdatenspeicherung in „Mindestspeicherfrist“. Das macht es nicht besser. Zur Überbauung des Tunnels. In London haben sich die Abgeordneten des House of Parliament getraut, sogar ihr Abgeordnetenhaus über einer U-Bahn-Station zu bauen. Derselbe Mut könnte uns auch ganz guttun. Ob ein Platz verschiedene Nutzungen vereinen kann, die sich eigentlich konträr gegenüberstehen, müsste man auch noch einmal prüfen. Zum Wohnungsbau. Wir haben ein Wohnungspolitisches Konzept verabschiedet. Mich hat es sehr erschreckt, dass in der ersten Vorlage zum Leuschner-Platz die Prüfung der Übereinstimmung mit dessen strategischen Zielen als „nicht relevant“ klassifiziert wurde. Das ist Gott sei Dank später korrigiert worden, gibt aber schon zu denken. Die kleinteilige Bebauung, die wir gern wollen - das haben auch meine Vorredner schon angesprochen -, ist bei den Höfen am Brühl ganz hervorragend gelungen. Übrigens würden, wenn der vierte Gebäudekomplex samt Kantenwiederherstellung nicht auf den Leuschner-Platz gesetzt wird, 70 Wohnungen flöten gehen, auf Deutsch gesagt, was dem Wohnungspolitischen Konzept zuwiderlaufen würde. Zu den Bürgerbeteiligungen. Ich habe mir auch die Zahlen zusammenstellen lassen. Die einzige große Bürgerbeteiligung fand im Jahr 2010 statt. Auch wir von den Piraten haben immer wieder Ideen gesammelt, was aus dem Leuschner-Platz werden könnte. - Diese reiche ich jetzt an das Dezernat weiter. S e i t e | 51 Es ist auch über Verlässlichkeit gesprochen worden. Schön wäre es, wenn die Leute, die in der Bürgerwerkstatt mitgearbeitet haben, sich darauf verlassen könnten, dass die beiden Entwürfe, die aus der Bürgerwerkstatt hervorgegangen sind, gleichbehandelt werden. Im „Arbeitsprogramm 2020“ des Oberbürgermeisters heißt es auf Seite 16 sinngemäß: Der Stadtrat bekommt Alternativen zu Beschlüssen aufgezeigt. - Eine Alternative zu den heute zu fassenden Beschlüssen vermisse ich hier - und das, obwohl sich so viele Experten gegen den vorliegenden Entwurf ausgesprochen haben, unter anderem auch einer der Vorgänger von Frau Dubrau. In einer Rundmail hieß es jüngst, dass man in der Weihnachtszeit keine Geschenke annehmen darf. Aber Vernunft annehmen darf man doch, oder? - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Zum Abschluss dieser Debatte jetzt noch einmal Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Zunächst einige Anmerkungen zur Rede von Frau Gabelmann. Würde man so wie in der Historie die andere Seite der Markthalle als Vorderseite ansehen, müssten die Waren demnächst wieder mit Pferdekarren angeliefert werden. Das wäre dann nämlich die Anlieferzone, auf die man heutzutage kaum verzichten kann. Eine Überbauung wie in London würde sich die Stadt sicherlich überlegen. Allerdings liegen die Grundstückspreise - ich habe es gerade noch einmal recherchiert - in diesem Bereich Londons bei 60.000 Euro pro Quadratmeter. Deshalb rechnet sich dort eine Überbauung. Bei uns liegen sie dagegen bei 400 Euro pro Quadratmeter. Das rechnet sich auf jeden Fall nicht. Diesen Vergleich muss man schon ziehen und die Zahlen dementsprechend einordnen. Zu Herrn Hobusch eine kurze Bemerkung zum Potsdamer Platz. Der Potsdamer Platz war nie ein Platz. Der Potsdamer Platz war die Kreuzung vor den barocken Plätzen der alten Friedrichstadt und Dorotheenstadt, nämlich dem Pariser Platz, dem Belle-Alliance-Platz und dem Leipziger Platz. Der Platz vor dem Potsdamer Stadttor war schon früher eine große Straßenkreuzung. Dass der Platz heutzutage immer noch so heißt, ist zwar ganz nett. Aber er ist nach wie vor kein Platz, sondern eine Straßenkreuzung und insofern nicht vergleichbar mit dem, was wir hier vorhaben. Die wichtigste Bemerkung, die ich abschließend machen möchte, zielt auf das Thema: Kann ich nach § 34 eine Markthalle genehmigen? - Nein, ich kann nach § 34 eine Markthalle nicht geneh- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 52 migen. Ich habe da ein freies Feld und brauche auf jeden Fall Baurecht, zum Beispiel Baurecht über eine Kerngebietsfestsetzung. Unsere Vorzugsvariante wäre allerdings - wenn Sie das denn jetzt beschließen - die Weiterbearbeitung des B-Plans als Rahmen-B-Plan. Dann könnten wir den Bereich, auf dem die Markthalle gebaut werden soll, herausschneiden, um das Verfahren zu beschleunigen, sollte der Investor daran Interesse haben. kommen sind, verloren sein könnten. Heute wird eine Grundsatzentscheidung getroffen im Hinblick auf die Größenordnung, die Dimensionen. Aber in der Ausgestaltung und der weiteren Entwicklung wird sehr viel möglich bleiben. Insofern: Egal, wie Sie heute entscheiden, es wird genug Luft lassen, um im Bebauungsplan festzuhalten, was wir wirklich wollen. Ich wünsche mir ein großes architektonisches Zeichen. Ich glaube, die Stadt hat es verdient. Wir haben auf jeden Fall ein Interesse daran, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und darin ganz konkrete Festsetzungen zu allen Details bezüglich einer Markthalle zu treffen sowie mit einer Investitionsverpflichtung diese wird im Kaufvertrag, so er denn geschlossen wird, schon enthalten sein - dieses Recht abzusichern. Damit hätten wir, sollte es nicht klappen, eine bessere Chance, das Verfahren wieder aufzunehmen. Dass der Kaufvertrag jetzt noch nicht abgeschlossen ist, ist für mich nachvollziehbar. Ich würde als Investor auch keinen Vertrag abschließen angesichts der Diskussionen, die es derzeit gibt, und so lange ich nicht sicher weiß, ob ich das überhaupt bauen kann. Derzeit gibt es ja noch kein Baurecht. - Das heißt: Der Abschluss des Kaufvertrages ist gekoppelt an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Erst wenn der Bebauungsplan beschlossen ist, ist ein Kaufvertragsabschluss möglich. Dann könnte das Verfahren auch sehr zügig gehen. - Danke schön. Können wir jetzt abstimmen? - Gut. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Kollegin Dubrau. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, ich will mich weiter an den Fahrplan des Dezernats VI halten. Anderenfalls gäbe es nur Verwirrung. Wir sollten das jetzt der Reihe nach durchgehen. Ansonsten führe ich die Abstimmungen immer entsprechend der Weite des einzelnen Antrags auf. Aber hier sind die Anträge thematisch nach einem bestimmten Prinzip geordnet, und das sollten wir jetzt so durchhalten. Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für diese Diskussion. Bevor wir zur Abstimmung kommen, gestatten Sie mir drei, vier Sätze. Ich danke Ihnen wirklich ausdrücklich für die umfassende und durchaus nicht homogene, sondern streitbare Diskussion. Wir haben hier die seltene Chance, die sich kaum einer anderen Stadt in vergleichbarer Größenordnung bietet, nämlich eine innerstädtische Lage zu entwickeln. Insofern wundert es mich nicht, dass es unterschiedliche Vorstellungen und Streit in der Sache gibt. Ich fand das Diskussionsniveau hervorragend. Ich wünsche mir, dass wir nicht historisch eng und nicht klein-klein denken, sondern für die Menschen einen Platz mit großer Architektur schaffen, der in den nächsten 100 Jahren das Leben in unserer Stadt mitbestimmen wird. Ich glaube, dass wir in der Aufstellung des B-Plans - Frau Dubrau - noch viel zu diskutieren haben. Heute reden wir über die Leitlinien. Wie Sie wissen, liegt die Wahrheit oft im Kleingedruckten. Mir ist überhaupt nicht bange, dass die Gedanken und Ideen, die aus der Bürgerschaft und auch von den Architekten der Initiative ge- Ich verzichte auf die Abstimmung des Änderungsantrags der CDU. Dieser wird in die Vorlage übernommen, mit Streichung des Wortes „vorrangig“. Ist das in Ordnung, Herr Rothkegel? - Danke. Bevor wir jetzt die Änderungsanträge der Reihe nach abstimmen, noch eine Frage an Herrn Weber: Den Änderungsantrag 02 wollten Sie aufrechterhalten, oder? - Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Die SPD-Fraktion hat ja auch einen Änderungsantrag eingebracht. Eine kurzfristige Diskussion über die Markthalle erübrigt sich, wenn hier jetzt im Rat beschlossen wird, dass eine längerfristige Diskussion über das Gelände stattfinden soll. Das heißt: Es wäre sinnvoller, den Änderungsantrag der SPD zuerst abzustimmen. Abstimmung über den Änderungsantrag 03 von Herrn Weber. Es geht um den WorkshopProzess. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag 07 der Stadträte Morlok und Hobusch. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag 02 von Herrn Weber. Wer dem zustimmt, bitte ich um Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, wenige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Änderungsantrag 01 von Herrn Grosser ist gestrichen und durch die Neufassung NF-02-ÄA09 ersetzt. Abstimmung über den Änderungsantrag 09 von Herrn Grosser. Wer diesem Antrag von Herrn Grosser zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag 08 von Stadträtin Gabelmann. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, zwei ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag 06 Neufassung - der SPD-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit zwei Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über den Änderungsantrag 05 der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, wobei eine Passage, wie von Herrn Schlegel vorgetragen, gestrichen ist. Ich lese den geänderten Satz noch einmal vor: Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen zusammensetzen. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Dann ist dies mit Mehrheit so beschlossen. S e i t e | 53 Oberbürgermeister Jung: Ja, Sie haben recht. Er kam auf die letzte Minute, was Herr Dyck kritisiert hat. Deshalb steht er nicht auf meiner Liste. Abstimmung über den Änderungsantrag NF-02ÄA-04 der SPD-Fraktion. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage, inklusive des Änderungsantrags der CDUFraktion. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Beschlussvorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit drei Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist mit großer Mehrheit so entschieden. Vielen Dank für die Diskussion und diese Entscheidung. Herr Volger, eine persönliche Erklärung? - Bitte. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Da meiner Fraktion von zwei Vertretern der SPDFraktion unterschwellig Käuflichkeit vorgeworfen wurde, möchten wir hier gern folgendes Angebot unterbreiten: Die Bücher unserer Partei sind, wie in jedem Wahlkreis üblich, jederzeit in der Kreisgeschäftsstelle einsehbar und geben Auskunft darüber, ob wir Spenden von irgendwelchen Immobilienunternehmen erhalten haben, die unsere Entscheidungen hier im Rat in irgendeiner Weise beeinflussen. Wir würden uns natürlich freuen, wenn das auch für andere Parteien gelten würde. Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister, darf ich kurz darauf antworten? Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck, auch eine persönliche Erklärung? Nun zur Abstimmung über die Vorlage - Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Herrn Hobusch. Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Heute Nachmittag ist der Änderungsantrag 04 der SPD-Fraktion verteilt worden, der inhaltlich identisch mit dem Antrag 07 der Stadträte Morlok und Hobusch ist. Der Antrag 04 ist bisher nicht abgestimmt worden. Stadtrat Dyck (SPD): Nein. Ich möchte kurz darauf antworten. - Die von Herrn Weber geäußerte Meinung entspricht nicht meiner persönlichen Meinung und auch nicht der Meinung der SPDFraktion. Oberbürgermeister Jung: Danke. - Das nehmen wir als Erklärung so zu Protokoll. Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 18.4 „Kirchentag auf dem Weg“, 25.-28. Mai 2017 (VI-DS-01881) Einreicher: Dezernat Kultur 18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-01881-ÄA-01) Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann Wird das Wort gewünscht? - Herr Götze beginnt, dann Herr Weickert. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen die Bemühungen der Verwaltung um eine umfassende Vorbereitung des Reformationsjubiläums wie auch die Bemühungen um Effekte für Leipzig im Jahre der Reformationsfeierlichkeiten. Angeknüpft wird an die Disputation zwischen Melanchton, Luther und Eck über den Ablasshandel hier in Leipzig 1519. Man verspricht sich von diesem überregional bekannten, geschichtlichen Anknüpfungspunkt, Menschen nach Leipzig zu locken. Einiges zum Konzept „Leipziger Stadtklang: Musik. Disput. Leben“ für „Kirchentag auf dem Weg“, welches sich mit den Veranstaltungen in Leipzig beschäftigt. Dazu werden in der Begründung inhaltliche und organisatorische Schwerpunkte sowie die Vorbereitungsstruktur näher benannt. Anders als der Schwerpunkt 1 „Musik- und Bachstadt Leipzig“ ist der Schwerpunkt 2 „Von der Leipziger Disputation zur Friedlichen Revolution“ inhaltlich wenig klärend oder qualifiziert umrissen. Erstens will man sich weniger auf Geschichtsexkurse zum Ereignis als Schwerpunkt konzentrieren. Schade! Bei einem 500-jährigen Jubiläum dürfte man das schon einmal, verbunden mit interessanten Fragen. Dafür will man zweitens - lieber einen 500 Jahre latent lebenden Geist beschwören, der so formuliert meines Erachtens inhaltlich wie geschichtlich etwas diffus wirkt. Vor dem Schlagen von überlangen Bögen zwischen historischen Ereignissen, die beinahe 500 Jahre auseinanderliegen, und allzu großen Überhöhungen Leipzigs in der Reformationsgeschichte sollten wir uns vorsehen. An jedem Bogen wird viel hingebogen. Der Geist von Offenheit und Gewaltfreiheit, für den Leipzig als weltoffene und tolerante Bürgerstadt steht, ist zwar sympathisch; aber er ist eine Erscheinung unserer Tage und gewiss nicht einer der Zeit der Glaubensspaltung und auch nicht in Gänze der Zeit Luthers. Luthers Gestalt ist für diese Zeit überragend. Sein Wirken ist so nachhaltig wie das von wenigen historischen Personen überhaupt. Also ist das Aufgreifen der Disputation mit Eck richtig. S e i t e | 54 Weil diese welthistorische Gestalt dazu die Universitätsstadt aussuchte, können wir nun auch partizipieren. Dennoch: Das Ereignis ist nur ein Stein auf dem Weg. Die unzweifelhafte Bedeutung Luthers sollte uns nicht zur Idealisierung und Hineindeutung in nachträgliche Ereignisse führen. Trotz seines Mutes in Wittenberg 1517, der Disputation in Leipzig, dem Auftreten in Worms 1521, der Bibelübersetzung - Luther wird nicht umsonst Reformator genannt - war er weder ein Revolutionär noch lebenslang schriftlich friedliebend. Er suchte seinen Weg der Durchsetzung über die für ihn Gott gegebene Obrigkeit der Fürsten. Diese durfte dann auch, durch ihn glühend gerechtfertigt, 1525 Zehntausende von aufständischen Bauern töten, was ihm später leidtat. Daher sollten wir nicht derartige Bögen schlagen, sondern Luthers Weg in seinem, dem 16. Jahrhundert, sehen, dem Jahrhundert des heftigen, oft kämpferischen, bald auf ihn folgenden militärischen Ringens um den rechten Glauben, Luther mit seinen überragenden Leistungen, aber auch mit seinen Schmähschriften, auch mit manch Intoleranz gegenüber Anderspredigenden. Diese Ambivalenz als geschichtlicher und gegenwärtiger Schwerpunkt der Leipziger Veranstaltungen von „Kirchentag auf dem Weg“ wäre um einiges lohnender und spannender. Leipzig und die Disputation würden angemessener betrachtet, vielleicht auch das Spannungsverhältnis zwischen Standfestigkeit, Pragmatismus und Grenzen von Veränderungen oder die Wahl der Mittel für das eigene Tun. Bezüglich der Vorlage sind wir geteilter Meinung und werden dementsprechend differenziert abstimmen. Frau Gabelmanns Antrag auf eine nahezu Halbierung der Zuwendungssumme werden wir ebenfalls nach persönlichen Überzeugungen abstimmen, weil sowohl das Argument der Wirtschaftsförderung gemessen an der Bedeutung des Ereignisses als auch das Argument der Begrenzung der Mittel für sich sprechen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Der Kirchentag 2017 auf dem Weg nach Leipzig: Als CDU begrüßen wir diese Entscheidung außerordentlich, da sich somit die beiden großen christlichen Konfessionen innerhalb eines Jahres hier in Leipzig versammeln werden. Natürlich kann man sich fragen: Brauchen wir das? Bringt das etwas? Lohnen sich die Kosten? Meine Damen und Herren, es ist meine Über- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 zeugung und es ist die Überzeugung meiner Fraktion, dass das Christentum verbindet und versöhnt. In Zeiten der verbalen und physischen Gewalt, der offen gelebten Demonstrationskultur brauchen wir Ansatzpunkte, die uns wieder ein Stück weit besinnen. Die Kirchen können, bei all ihren Schwächen, durch die Kirchentage vor Ort Orte der Diskussionskultur sein. Keine Frage, diese Vorlage schlägt einen sehr großen Bogen von Luther zur friedlichen Revolution. Aber große inhaltliche Bögen sind im Dezernat für Kultur gut aufgehoben. Es kann für uns ein Gewinn sein, Gastgeber für die evangelische Welt zu sein. Das sage ich hier als gläubiger Katholik. Dieser Gewinn lässt sich vielleicht nicht in Zahlen darstellen. Aber Willkommenskultur und Weltoffenheit sind auch nicht unbedingt immer in Zahlen zu messen. Deswegen werden wir dieser Vorlage so zustimmen und den Antrag von Frau Gabelmann dementsprechend ablehnen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. S e i t e | 55 formation. So ist es nur folgerichtig, dass auch die Stadt Leipzig einen Beitrag leisten und den „Kirchentag auf dem Weg“ vom 25. bis 28. Mai 2017 mit einem finanziellen Beitrag unterstützen will. Das 500. Reformationsjubiläum, das jetzt schon bundesweit in Vorbereitung ist, wird vielerlei positive Effekte haben. So werden sich in unserer Stadt nicht nur Menschen aus Nah und Fern im Rahmen des Kirchentages treffen; auch die zahlreichen Angebote in den geistigen Stätten Leipzigs, um an den Thesenanschlag Martin Luthers im Jahre 1517 in Wittenberg zu erinnern, werden über das Jahr 2017 sicherlich von vielen Gästen angenommen werden. In Zeiten knapper Kassen kann man immer kritisch hinterfragen, ob gerade diese Ausgabe und in der Höhe gewährt werden soll. Meine Fraktion wird dem Ansinnen des Einreichers, dem Dezernat Kultur folgen, da dieser finanzielle Beitrag Leipzigs für den Kirchentag gut investiertes Geld ist. Den Antrag von Frau Gabelmann werden wir ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich möchte die Entscheidung meiner Fraktion begründen. Eigentlich entspricht der Anteil der Finanzierung von 1,2 Millionen Euro durch die evangelische Kirche am Kirchentag nicht einem Drittel der Gesamtsumme, wie wir es als Grüne auch beim Katholischen Kirchentag eingefordert hatten. Der Zugriff auf öffentliche Mittel durch die Kirche erscheint uns zu hoch. Eigentlich müssten wir also dagegen stimmen oder dem Antrag von Frau Gabelmann zustimmen, wenn wir in unserer Argumentation stringent bleiben wollen. Eigentlich! Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Der Stadtrat hatte aber zum Katholischen Kirchentag anders als von uns beantragt entschieden und 1 Million Euro bewilligt. Das ist in Ordnung so; das ist Demokratie. Das akzeptieren wir. Daher ist es jetzt nur konsequent und gerecht, auch für den Evangelischen Kirchentag die beantragte Summe zu bewilligen. Es muss gleiches Recht für alle gelten, für Evangelen genauso wie für Katholiken. Meine Fraktion wird daher der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Die Empörung weltweit war groß, als 2002 ein amerikanisches Lesbenpaar ein nahezu taubes Kind zur Welt brachte. Für die beiden gehörlosen Frauen ging der größte Wunsch Erfüllung, als das Kind ebenfalls taub zur Welt kam, weil es so besser zu ihnen passt. Um sicherzugehen, hatten sie sich einen guten Freund als Samenspender ausgesucht, in dessen Familie bereits seit fünf Generationen nur taube Menschen zur Welt kommen. Damit wurde natürlich die Frage aufgeworfen, ob der Mensch gerade bei fortschreitender Reproduktionsmedizin tatsächlich das Recht hat, sich Kinder nach seinem Bild zu formen, und ob er somit als absolutes Subjekt letztlich Schöpfer seines Selbst ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne hat das Wort. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Leipzig ist ein bedeutender Ort der Re- Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute scheint der Tag der Minderheiten zu sein. Zunächst möchte ich, wie üblich zu Beginn meiner Rede sagen, dass ich nicht für die Fraktion spreche, sondern für eine kleine Minderheit, nämlich für mich selbst. Die Rede, die ich eigentlich vorbereitet hatte, habe ich gestern gezwungenermaßen in den Papierkorb geworfen und eine neue geschrieben, weil mich in den letzten Tagen ein paar Dinge sehr bewegt haben. Angesichts dessen, dass sich Ethik, Moral und Werte nicht aus dem Nichts schöpfen lassen, sind wir damit bei der spannenden Frage, welche Rolle der Religion als Wertesetzer in Staat und Gesellschaft zukommt. Ich denke, dass bei ei- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 nem Anteil von gut zwei Dritteln der Menschen in Deutschland, die einer Religionsgemeinschaft angehören, die Religionen ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben. Die immer wieder mal erhobene Forderung nach einer Trennung von Kirche und Staat muss durchaus ergebnisoffen diskutiert werden. Allerdings meinen die meisten mit ihrer Forderung nach der Trennung von Staat und Kirche eben nicht die Trennung von Kirche und Staat; in Wahrheit meinen sie eine Trennung von Kirche und Gesellschaft. Ein Staat aber, der anerkennt, dass der Mensch frei und unantastbar in seinen Rechten ist, zu denen auch die Religionsfreiheit gehört, kann nicht die Religion ins Private abschieben. Vielmehr ist es seine Pflicht, die Religion als Bestimmungskraft für das Leben eines Großteils seiner Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen und sie aus dieser Wahrnehmung heraus ohne Parteinahme entsprechend zu fördern. Mit dem Begriff der fördernden Neutralität hat es das Bundesverfassungsgericht treffend auf den Punkt gebracht. Damit wird die große Bedeutung der Religion im Werteprozess und Überzeugungsgründungsprozess anerkannt. Die Gesellschaft braucht ein sozialethisches Fundament. Denn sie besitzt nur dann eine ausreichende innere Stabilität, wenn sie über eine Werteordnung verfügt, der sich die einzelnen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet wissen. Um notwendige Feinjustierungen an den Koordinaten dieser von der Allgemeinheit anerkannten Werte durchzuführen, sind die Kirchentage geradezu ideale Orte; denn hier werden neben den Glaubensfragen auch aktuelle gesellschaftliche Themen diskutiert. Manche behaupten nun, der nunmehr zweite Kirchentag in Leipzig - der Evangelische - sei nur ein Kirchentag light, weil er in der ganzen Region gefeiert wird. Ich denke, nicht. Schließlich soll einer der Schwerpunkte des Kirchentages in Leipzig die Rolle der Nikolaikirche in der Wendezeit 1989 sein. Dieses Thema ist spätestens seit Samstag brandaktuell; denn da wurde das Credo der Friedensgebete und der Montagsdemonstrationen „Keine Gewalt!“ in der KarlLiebknecht-Straße gesteinigt. Auf dem Facebook-Account der Nikolaikirche konnte man dazu am Montag lesen: „Altar und Straße gehören zusammen“, sagte Christian Führer immer wieder. Dafür steht die Säule auf dem Nikolaikirchhof, ein Zeichen für Frieden, für die Stadt und keine Gewalt. Die Friedensbotschaft Jesu braucht die Stadt. Was in Leipzig geschehen ist, ist unglaublich. Wir rufen alle Seiten auf: Haltet ein! Keine Gewalt! Haltet inne! S e i t e | 56 Ich denke, dass zum Innehalten mehr gehört als eine formelhafte Distanzierung von Gewaltexzessen. „Keine Gewalt!“ ist mehr als nur eine leere Worthülse. „Keine Gewalt!“ gehört zu den Grundwerten, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden. Wer die Axt gegen dieses Fundament erhebt, erhebt auch die Axt gegen unsere Gesellschaft; nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir sollten in Leipzig alles dafür tun, dass dieses Alleinstellungsmerkmal „Keine Gewalt!“, das hier geboren wurde, um zu zeigen, dass gesellschaftliche Reformprozesse auch gewaltfrei ablaufen können, wieder zum Markenkern von Leipzig gehört. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich wusste nicht, dass mein kleiner Antrag so metaphysische Gedanken nach sich zieht. Ich war auf jeden Fall tief beeindruckt. Zur Klarstellung: Der Evangelische Kirchentag 2017 ist nicht in Leipzig, sondern in Wittenberg. Auch deswegen stellt sich die Frage, warum wir für ein Ereignis, das gar nicht bei uns stattfindet, genauso viel geben sollen wie für ein Ereignis, das in unserer Stadt stattfindet. Interessant ist auch, dass die Vorlage auf Wirtschaftsförderung abzielt, obwohl sie vom Dezernat Kultur vorgelegt wurde. Ich freue mich, dass offenbar auch dieses Dezernat jetzt Wirtschaftsförderung betreibt. Herr Volger hatte gesagt, der Antrag der Grünen wurde damals abgelehnt. Das stimmt. Aber Sie hätten durchaus zustimmen können, als ich denselben Antrag noch einmal gestellt habe. Da Sie sich enthalten haben, haben Sie sich das selbst zuzuschreiben. Von daher geht Ihre Kritik ein bisschen fehl. Zu Ihrem Kommentar: Wenn wir es den einen geben, müssen wir das auch den anderen geben. Ich habe schon beim Katholikentag gesagt, dass uns das irgendwann auf die Füße fallen wird, nämlich dann, wenn Religionsgemeinschaften an uns herantreten, für die hier im Stadtrat nicht ein so großer Konsens herrscht. Von daher kann man schon jetzt überlegen, wem man noch 1 Million Euro herüberreichen möchte. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Nur zur Richtigstellung: Der 36. Evangelische Kirchentag wird in Berlin und der Festgottesdienst auf den Wiesen in Wittenberg stattfinden. Wenn sich alle Menschen aus den acht Orten, die an den „Kirchentagen auf dem Weg“ beteiligt sind, nach Berlin Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 aufmachen, werden sich dort hoffentlich 200.000 versammeln. Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer folgt dem Antrag von Frau Stadträtin Gabelmann? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über die Vorlage. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.5 Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2016 - 1. Änderung (VIDS-01508-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister 18.5.1 dazu ÄA (-01508-DS-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.5.2 dazu ÄA (-01508-DS-01-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Ich wollte den Änderungsantrag eigentlich übernehmen, sehe aber, dass es noch Abstimmungsbedarf gibt. Es geht um den Zusatz, dass dies reine Platzhaltertermine sein sollen; alles klar. Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Zur Erklärung. Wir haben starke Bedenken, dass drei zusätzliche Termine für Ratssitzungen dazu führen können, dass dann dort das volle Programm aufgerufen wird, inklusive Einwohneranfragen etc. Das geht aus dem ursprünglichen Antrag nicht hervor. Deshalb ist uns wichtig, dass dieser Satz hinzukommt. Uns geht es darum, dass wirklich nur Vorlagen, die nach 22 Uhr nicht mehr beraten werden können, auf solche Termine geschoben werden. Wir wollen nicht 15 statt 12 Ratssitzungen im Jahr. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Dem würden wir zustimmen. Aber das lesen wir nicht in dem Vorschlag. Wir lesen heraus, dass die Vorbehaltstermine reine Platzhaltertermine sind, wo keine neuen Vorlagen aufgerufen werden. Das halten wir für ein Problem. Wir möchten S e i t e | 57 Ihnen, Herr Oberbürgermeister, ermöglichen, dass Sie durchaus Vorlagen vorziehen können, damit die folgende Ratsversammlung in der regulären Zeit stattfinden kann. Ein Beispiel: Wenn um 22 Uhr noch acht Vorlagen zu beraten wären, würde man die auf den nächsten Termin schieben. Dennoch muss auch die Möglichkeit bestehen, Vorlagen der regulär folgenden Ratsversammlung vorzuziehen, um nicht in die Bredouille zu kommen, dann wiederum schieben zu müssen. Natürlich muss dazu fristgerecht eingeladen werden und die entsprechende Tagesordnung bekannt sein. Oberbürgermeister Jung: Wir sind da gar nicht auseinander. Herrn Maciejewski geht es darum, dass es keine neuen, automatisch angesetzten Ratssitzungen mit dem gesamten Programm sind, sondern Vorratstermine für den Fall, dass eine Tagesordnung nicht vollständig abgearbeitet wird. - Frau Krefft will mir etwas mehr Spielraum einräumen und die Möglichkeit geben, diese Termine auch zu nutzen, um die eine oder andere Vorlage, die fristgemäß eingereicht oder gegebenenfalls eilbedürftig ist, vorzeitig beraten zu lassen. Zu Protokoll: Das sind Vorratstermine als Ausweichtermine für übervolle Ratssitzungen, die wir nicht in der regulären Zeit bis 22 Uhr schaffen, wo nur Vorlagen behandelt werden. Indem ich das zu Protokoll gebe und damit dem Antrag der CDU entspreche und zudem den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken übernehme, stelle ich den Beschlussvorschlag so ergänzt zur Abstimmung. Herr Müller hat sich gemeldet. Stadtrat Müller (SPD): Ich habe mit der Vorlage ein Problem. Ich möchte zwar noch eine Weile leben, aber bis 2107 werde ich wohl nicht schaffen. Oberbürgermeister Jung: Entschuldigen Sie, es muss natürlich 2017 heißen und nicht 2107. Vielen Dank für den Hinweis. Aber lieber Klaus Müller, ich traue dir das zu. - Bitte korrigieren Sie das entsprechend. Zur Abstimmung. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag inklusive der Änderungen zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 18.6 Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße“; Stadtbezirk Süd- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 west, Ortsteil Schleußig; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (VI-DS-01631) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir darüber abstimmen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? S e i t e | 58 grunde gelegt. Die anderen Behörden sagen: Es sind aber heutzutage zehn Jahre anzusetzen. Die Diskussion im Ausschuss war von Herrn Volger dahin gehend geführt worden, dass er aus dem Dezernat dazu eine Antwort haben möchte. Aber die hat der Ausschuss leider Gottes nicht bekommen. Deshalb ist jetzt Frau Dubrau gefragt, uns dazu weitere Informationen zu geben. Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Sind wir dazu in der Lage? - Herr Rosenthal versucht es. - Vorher 18.7 Bebauungsplan Nr. 304 „Wendenstranoch Frau Ludwig. ße“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren; 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-01642) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.8 Bebauungsplan Nr. 347 „Wohnen an der Olbrichtstraße / Ecke Tresckowstraße“; Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte; Satzungsbeschluss (VI-DS-01653) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Noch eine Ergänzung zu den Anmerkungen von Herrn Haas. Es ging auch um die nicht vorliegende wasserrechtliche Genehmigung. Das ist für uns der Diskussionspunkt. Stadtrat Haas (CDU): Das ist das, was nachgeliefert werden sollte, was aber bis heute nicht vorliegt. Das hatten wir als Ausschuss auch gefordert. Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Rosenthal, bitte. Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Volger ist jetzt leider nicht im Raum. Ich versuche, das jetzt richtig zu formulieren. - Es gibt bei dieser Vorlage ein großes Problem. Hier ist ein Bauantrag ohne wasserrechtliches Nutzungskonzept beschlossen worden. Ohne die wasserrechtliche Genehmigung ist das Baurecht erteilt worden. Wir hätten gern eine Erklärung dafür, wie das passieren konnte. Ansonsten ist diese Vorlage für uns nicht beschlussfähig. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, können Sie darauf antworten? - Kann das nicht im Vorfeld in den Fachausschüssen geklärt werden? Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, vielleicht kann ich helfen, das aufzuklären. - Wir haben das im Fachausschuss Umwelt und Ordnung ausführlich diskutiert. Das Stadtplanungsamt hat hier eine andere Auffassung als das AfU. Es geht um das Niederschlagswasser. Die KWL sagt, sie könne maximal 70 Liter pro Sekunde auffangen. Dort ist ein Teich vorgesehen. Es kann nicht versickert werden. - Das Stadtplanungsamt hat der Berechnung fünf Jahre zu- Bürgermeister Rosenthal: Das ist richtig. Der Fakt ist uns im Nachgang bei der Beratung zum B-Plan im Fachausschuss aufgefallen. Es gab nach den Beratungen in den Gremien weitere Beratungen mit Stadtplanungsamt und Umweltamt am Tisch von Frau Dubrau. Auch wir sehen jetzt den Fakt, dass die wasserrechtliche Genehmigung nicht vorliegt, als richtig an. Aber das Umweltamt erklärt - das gebe ich zu Protokoll -, dass die Situation vor Ort es erlaubt, die wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Das heißt: Dieser Sachverhalt wird im Nachgang durch das Umweltamt geheilt. Im Verfahren hat es tatsächlich diesen Fehler gegeben; ja. Richtig ist: Das muss beantragt werden. Der Eigentümer muss ausfindig gemacht werden. Es wird noch ein bisschen dauern, bis die Genehmigung vorliegt. Aber das ist noch heilbar. Wenn das technisch vorliegt, werden wir das heilen. Das gebe ich hier zu Protokoll. Oberbürgermeister Jung: Reicht Ihnen das? Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Die Frage ist: Bis wann wird das geklärt, und bekommen wir das dann vorgelegt? - Das ist die erste Frage. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Die zweite Frage: Was würde passieren, wenn wir heute nicht beschließen und diese Klärung abwarten? Welche Auswirkungen hätte das? Oberbürgermeister Jung: Das muss Kollegin Dubrau jetzt beantworten. Bürgermeisterin Dubrau: Ich will noch einmal etwas zum Gesamtvorhaben sagen. Es kann ganz sinnvoll sein, das zu wissen. Vielleicht haben sich auch nicht alle damit intensiv beschäftigt. Es geht um die ehemalige Theodor-KörnerKaserne, die seit 2007 nicht mehr in der Nutzung ist. Sie ist von einem privaten Investor gekauft worden. Wir haben ein Planverfahren nach § 13 a - also ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte 2008; das ist schon eine ganze Weile her. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in 2010. Bei frühzeitiger Planungsreife kann man anfangen, zu bauen. Das ist zu großen Teilen auch passiert. Das heißt: Das Wasserbecken ist fertig. Die Straßen sind fertig. Bis auf zwei Eigenheime sind auch die Häuser fertig. Aber natürlich muss man ein solches Planungsverfahren auch zum Abschluss führen. Insofern würde ich Sie bitten, das zu beschließen, um den letzten beiden Häuslebauern, die sonst nicht bauen dürften, das doch zu genehmigen. Oberbürgermeister Jung: Was wäre im Falle eines Nichtbeschlusses? Bürgermeisterin Dubrau: Dann müssten die letzten beiden Bauherren so lange warten, bis hier ein Beschluss gefasst wird. Ich habe gerade gehört, dass das relativ lange dauern kann. Ich weiß nicht, ob man das den letzten beiden antun sollte. S e i t e | 59 Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, um es deutlich zu sagen: Der Stadtrat kann nicht in Haftung genommen werden. Sie beschließen heute einen Bebauungsplan nach Satzungsbeschluss, und die Ämter haften mit ihrer Bescheidung für daraus entstehende Folgen. Punkt. Bürgermeister Rosenthal: Lieber Sören Pellmann, wofür haften: für Schäden im Falle einer Überschwemmung? - Dafür gibt es die Baugenehmigung, und die liegt vor. Die ist erteilt. Die ist rechtskräftig. Da ist alles gut. Nur die wasserrechtliche Genehmigung des Amtes für Umweltschutz fehlt. Sie wird im Verfahren nachträglich erteilt. Das führt aber nicht dazu, dass die Baugenehmigung nichtig ist. Insofern ist das ein rechtmäßiger Vorgang, und der Eigentümer haftet. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Auch wenn er nachweisen kann, dass wissentlich und inhaltlich ... (akustisch unverständlich) Es ist ja so, dass in einem Gebiet gebaut wird, in dem bei Starkregen eine Gefährdungslage entstehen kann. Darauf werden die Eigentümer nicht hingewiesen, und es könnten Haftungsansprüche entstehen. Oberbürgermeister Jung: Aber doch nicht für den Stadtrat. - Herr Rosenthal, noch einmal. Bürgermeister Rosenthal: Nein, das Becken ist sowohl für die Baugenehmigung als auch für die wasserrechtliche Genehmigung ausreichend dimensioniert. Heute würde man es auf Empfehlung des Umweltamtes größer auslegen. Aber zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung hätten beide Ämter ein Becken in dieser Größe beschieden. Insofern gibt es keinen Fehler im Verfahren. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, noch einmal. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Eine Frage zur Haftung: Wenn wir tatsächlich heute beschließen und dann dort etwas passiert, wer ist dann in der Haftung? Bürgermeisterin Dubrau: Ich glaube, das ist kein Thema der Haftung. Bei dem Gespräch, das an meinem Tisch geführt wurde, ging es um eine Formalie, die tatsächlich nicht durchgeführt worden ist. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich habe eine Frage: Geht es um die wasserrechtliche Genehmigung oder um die wasserrechtliche Erlaubnis? Geht es um die Ableitung des Wassers, oder geht es um den Bau einer Anlage? Wenn derjenige, der dort gebaut hat, dies ohne diese Genehmigung getan hat, wäre das eigentlich auch nicht richtig. Er hätte gar keine Baugenehmigung bekommen dürfen. Also: Geht es um das Ableiten des Wassers oder - - Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ja. Es geht also um eine wasserrechtliche Erlaubnis. Das heißt: Die Anlage ist gar nicht funktionsfähig, rechtlich gesehen. Bürgermeisterin Dubrau: Doch. Sie ist funktionsfähig. Es funktioniert alles. Es gibt nur rein rechtlich das Problem, dass verabsäumt wurde, diese Genehmigung einzuholen. Das, was dort gebaut worden ist, entspricht genau den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Baugenehmigung galten. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Wenn keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, dann darf er auch nicht einleiten. Dann kann man das auch praktisch nicht betreiben. Das sollte wirklich noch einmal geprüft werden. S e i t e | 60 Oberbürgermeister Jung: Gut. - Ich denke, die offenen Fragen sind jetzt geklärt. Das wird vonseiten der Behörde gelöst und in Ordnung gebracht. Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Es handelt sich um einen Satzungsbeschluss. Das muss ausgezählt werden. Abstimmung: 53 dafür, 3 dagegen, 2 Enthaltungen. So beschlossen. Zu Protokoll: Der Stadtrat wird über den Ausschuss Umwelt und Ordnung informiert, wenn die wasserrechtliche Genehmigung dazu vorliegt. 18.9 NAKOPA-Projekt „Straße für alle“ - Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw - deutsch: Lemberg (Ukraine) (VIDS-01656) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Oberbürgermeister Jung: Deshalb wird es ja jetzt geheilt. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich bitte darum, den Punkt abzusetzen. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist geprüft. Es ist alles richtig gebaut worden. Alle Vorschriften sind eingehalten worden. Nur dieser Stempel ist nicht eingeholt worden. Und das wird geheilt. Das wird im Nachhinein eingeholt und dann der Unterlage beigefügt. Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Abstimmung bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen. 18.10 Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e. V. (VI-DS-01707) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.10.1 dazu ÄA (VI-DS-01707-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.10.2 dazu ÄA (VI-DS-01707-ÄA-02) Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich darf noch einmal auf meine Ausgangsfrage zurückkommen, nämlich wie das zustande kam. Ich höre jetzt heraus, dass eine Baugenehmigung ohne die wasserrechtliche Genehmigung erteilt wurde, weil das ein beschleunigtes Verfahren war. Frau Dubrau, das alles ist lange her. Können Sie für heute und die Zukunft ausschließen, dass Baugenehmigungen erteilt werden, wenn noch nicht alles, was dazugehört, vorliegt, weil man das Verfahren beschleunigen will? Bürgermeisterin Dubrau: Ja, das können wir ausschließen. - Das hatte übrigens nichts mit dem beschleunigten Verfahren des B-Plans zu tun. Einreicher: SPD-Fraktion Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde zurückgezogen. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Der Waldkindergarten, über dessen personellen Mehrbedarf wir heute entscheiden, hat eine besondere Geschichte. Sie werden sich erinnern, dass der ehemalige Waldkindergarten in der Könneritzstraße in Schleußig 2010 aus dem angemieteten Objekt ausziehen musste. Der Träger Fröbel zog letztlich über Umwege in sein heutiges Domizil in der Nähe des Leutzscher Holzes. Das Konzept der Wald- und Naturpädagogik wird dort fortgeführt. Allen Beteiligten war aber klar, dass man sich, weil die unmittelbare Nähe zum Auwald nicht mehr gegeben Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 war, mit den neuen örtlichen Gegebenheiten arrangieren muss. Der Stadtrat fasste auf Initiative meiner Fraktion noch während des Prozesses des Umzugs den Beschluss, neue Standorte für potenzielle Waldkindergärten zu eruieren und zugleich Elterninitiativen bei der Errichtung einer Waldkita zu unterstützen. Dies alles geschah in einer Zeit, in der der Druck, neue Kitas zu errichten, enorm war. Ich habe ihn nicht oft genug gelobt, aber an der Stelle muss gesagt werden, dass der ehemalige Amtsleiter Haller sich anschließend enorm für die Elterninitiative Wurzeln und Flügel einsetzte, um ihr den Weg für eine eigene Kita zu ebnen. Aufgrund verschiedenster Auflagen bezog der Träger dann sein Objekt im Kantatenweg, welches er faktisch nur für die Bringezeit und für die Ruhezeiten am Mittag nutzt. Wie von Beginn an geplant, verbringen die Kids den Rest der Betreuungszeit, also den überwiegenden Teil des Tages, im Wald, in der Natur und auf den Wiesen des Küchenholzes. Warum das Landesjugendamt jetzt auf die Idee kommt, für dieses pädagogische Konzept brauche es, sobald man in die Natur geht, stets eine zweite Fachkraft in der Gruppe, dazu sagt die Vorlage nichts. Das ist im Prinzip auch egal; denn das ist faktisch die Bedingung zur Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt. Wenn es den Daumen senkt, was es bei Ablehnung der Vorlage tun würde, wäre das das Aus für die Kita. Der personelle Mehrbedarf ist demnach ausschließlich durch die Auflagen des Landesjugendamtes entstanden. Man kann dies der Elterninitiative bzw. dem Betreiberverein nicht zum Vorwurf machen. Man kann dies auch nicht auf andere Kitas mit anderen pädagogischen Konzepten übertragen, weil diese Kitas eben keine entsprechenden Auflagen für die Erteilung der Betriebserlaubnis zu erfüllen haben. Insofern hätte auch der jetzt zurückgezogene Änderungsantrag der SPD keinen Sinn gemacht, weil er noch hinter die Vorlage zurückfiel. - Vielen Dank, dass Sie den Antrag zurückgezogen haben. Ich kenne zwar die Intention dafür nicht; aber es ist gut, dass er jetzt nicht mehr zur Abstimmung steht. Insofern kann ich mir meine Worte dazu sparen. Unser Änderungsantrag schließt an dem an, was ich eben schon erläutert habe. Der personelle Mehrbedarf, der durch die Auflagen des Landesjugendamtes entsteht, ist faktisch um 0,35 VZE höher, als die Verwaltung hier vorschlägt. Die Verwaltungsvorlage mit ihrem Angebot von 4,5 VZE hätte zur Folge, dass die Gruppen mehr Zeit in den Räumlichkeiten des Kantatenweges S e i t e | 61 verbringen müssen, als es in den bisherigen Jahren der Fall war. Faktisch wäre das ein pädagogischer Rückschritt, weil dies mit dem Konzept, das das Jugendamt einst so stark förderte, nicht zu vereinbaren ist. Der zweite Teil des Änderungsantrages betrifft den Wunsch der Eltern auf eine neunstündige Öffnungszeit. Dies ist in Leipziger Kitas gängige Praxis. Sie werden das wissen. Oder kennt jemand andere Beispiele? Die Waldkita hat acht Stunden geöffnet, und dabei soll es nach Vorstellung der Verwaltung auch bleiben. Dies widerspricht den selbst gesetzten Zielen im Aktionsplan für eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Dies widerspricht auch der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen, weil diese die Notwendigkeit eines personellen Mehrbedarfs erkennt und unterstützt. Dennoch bleibt die Vorlage, wie gesagt, aus meiner Sicht hinter Notwendigkeiten und Selbstverständlichkeiten zurück. Deshalb unser Änderungsantrag. Wir schaffen hier keinen Präzedenzfall, sondern sichern nur die Betriebserlaubnis im Sinne der Auflagen des Landesjugendamtes. Ich bitte deswegen vielmals um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Nur ganz kurz: Herr Rosenthal, ich habe gehört, die Auflage des Landesjugendamtes resultiere aus der Vorgabe des Umweltamtes, dass angeblich nur maximal 20 Kinder gleichzeitig in den Wald gehen dürfen. Vielleicht können Sie einmal prüfen, ob diese Vorgabe des Umweltamtes tatsächlich stimmt. Würde sie nämlich nicht stimmen, ließe sich über eine höhere Kinderzahl im Wald der Personalschlüssel senken und dadurch die Kosten reduzieren. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich weiß nicht, ob Herr Rosenthal jetzt dazu Stellung nehmen kann. Bürgermeister Rosenthal: Nein, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Das lasse ich prüfen. Darauf gibt es kurzfristig eine Antwort. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Kollegen Stadträte! Der Antrag der SPD-Fraktion spiegelte einige Befürchtungen wider, die nicht herunter- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 gespielt werden sollten. Im Jugendhilfeausschuss bestätigten mehrere Vertreter der Freien Träger, dass ein positives Votum in dieser Sache für sie und andere definitiv einen Präzedenzfall schaffen würde. Die CDU-Fraktion wird deshalb heute gegen die Vorlage und den jetzt verbliebenen Änderungsantrag stimmen. Wir erkennen den Mehrbedarf der Kita aufgrund des besonderen Konzeptes an. Diesem Bedarf ist die Verwaltung bisher auch schon entgegengekommen. Jede weitere Besserstellung würde eine Schlechterstellung vieler anderer Kitas mit besonderen Konzepten nach sich ziehen. Beispielhaft möchte ich da die DeutschFranzösische Kita Mille Pattes in der Tarostraße nennen. Auf jeden deutschsprachigen Erzieher kommt dort aufgrund des Konzeptes ein Personalmehrbedarf von einem französischsprachigen Erzieher. Auch diese Kita wird von der Stadt finanziell unterstützt. Nichtsdestotrotz erbringt die Kita einen großen Teil der Extrakosten durch die Elternbeiträge. Meine Damen und Herren, Kitas mit besonderen Konzepten bereichern unsere Stadt und setzen ganz persönliche Akzente bei der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Doch die Förderungskapazität unserer Stadt ist nicht unerschöpflich. Somit kann nicht jeder konzeptbedingte Mehrbedarf von der Kommune ausgeglichen werden. Wir denken, dass das Konzept der Kita Wurzeln und Flügel sehr attraktiv ist und es der Kita ermöglicht, die durch die Auflagen entstandenen Mehrkosten auch ohne weiteren Finanzausgleich durch die Stadt aufzubringen - wie so viele andere Kitas mit tollen Angeboten hier in Leipzig. Werte Kollegen, bitte lassen Sie uns hier keinen Präzedenzfall schaffen, der die Stadtkasse noch mehr belasten würde. S e i t e | 62 Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Beschlussvorlage zu? - Wer stimmt gegen den Beschluss? - Wer enthält sich? - Da es sich um eine Satzung handelt, muss das ausgezählt werden. Abstimmung: 58 dafür, 3 dagegen, keine Enthaltungen. So beschlossen. 18.12 Grundsatzund Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DaZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (!) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015/2016 (VI-DS-01736) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihre Stimme bitten. Wer stimmt der Beschlussvorlage nicht zu? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.13 Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der Beratungsstellen EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-01739) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wir begrüßen dazu Frau Minde und ihren Mitarbeiter. - Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Abstimmung über den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? 18.14 Umgestaltung Bayrischer Platz / Windmühlenstraße / Grünewaldstraße; Variantenentscheid (VIVI-DS-01740) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Dennoch mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Abstimmung über die Beschlussvorlage. Wer der Vorlage zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? 18.15 Bebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke“; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida; Satzungsbeschluss (VI-DS-01753) Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.11 Entschädigungssatzung (VI-DS-01712) Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 dem Bebauungsplan Nr. 350 zu? - Wer stimmt gegen den B-Plan? - Enthaltungen? - Da es sich um einen Satzungsbeschluss handelt, muss das ausgezählt werden. Abstimmung: 52 dafür, keine Gegenstimmen, eine Enthaltung. So beschlossen. 18.16 Bebauungsplan Nr. 400.1 „Zschochersche Straße / Erich-Zeigner-Allee nördlicher Teilbereich; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Satzungsbeschluss (VI-DS-01174) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt für diesen Bebauungsplan? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das wird ausgezählt, weil es sich wiederum um einen Satzungsbeschluss handelt. Abstimmung: 51 dafür, keine Gegenstimmen, zwei Enthaltungen. So beschlossen. 18.17 Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) - 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV -2149/14 vom 16.07.2014 (VI-DS-1830) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Altes Thema, heute sehr einmütig vorberaten. Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.18 Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz (VI-DS01867) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.18.1 dazu ÄA (VI-DS-01867-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion 18.18.2 dazu Neufassung zum ÄA TOP 18.18.1 (-01867-ÄA-01-NF-01) Einreicher: SPD-Fraktion Ich sehe, es gibt dazu Wortwünsche. Zunächst Frau Glöckner, dann Frau Hollick und Herr Dossin. Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Im Zusammen- S e i t e | 63 hang mit der Aufhebung der 71. Grundschule Thekla hatte der Stadtrat beschlossen, für die betroffenen Schüler, die jetzt nach Portitz fahren müssen, besondere Regelungen im Schülerverkehr, begrenzt auf fünf Jahre, zu treffen. Dies sollte die zusätzlichen Aufwendungen für die Eltern und Schüler zumindest etwas kompensieren. Jetzt legt uns die Verwaltung das Ergebnis vor, wie die Schüler-Sonderbusse sowie der parallel verlaufende Linienverkehr genutzt werden. Dazu wird das Argument der Gleichbehandlung von Schülern der Leipziger Schulen zur Schülerbeförderung angeführt, um die Sonderregelung für die Schüler aus Thekla aufzuheben. Im Stadtbezirksbeirat gab es dazu eine emotional geführte Diskussion, auch mit den betroffenen Eltern. Dabei spielte die Übernahme der Kosten für die SchülerCard keine Rolle. Problematisch wurde die Beförderung der Grundschüler mit dem Linienbus gesehen. Die Eltern machten sich Sorgen um den sicheren Transport ihrer Kinder. Das kann ich nachvollziehen, sind doch die Jüngsten gerade mal sechs Jahre alt. Die Linie 82 fährt morgens, wie in der Vorlage ausgewiesen, bis zur Schule Portitz, allerdings ab Buswendestelle Thekla direkt nach Portitz. Ich schlage als Kompromiss vor, dass dieser Bus mindestens über die Lidicestraße mit Halt an der Theklaer Schule fährt. So können die Schüler sicher im Wohngebiet zusteigen und müssen nicht bis zur Buswendestelle laufen. Es sollte auch geprüft werden, ob der Bus die Haltestellen Freiberger und Sosaer Straße mitbedienen kann. Nachmittags fährt die Linie 82 ja auch diese Haltestellen an. Warum soll das nicht auch am Morgen möglich sein? Damit wäre die Sicherheit für die Schüler erheblich verbessert, und wir würden den Eltern entgegenkommen. Wir fordern daher die Stadtverwaltung auf, mit der LVB Gespräche zu führen, dass ab dem Schuljahr 2016/2017 die Buslinie 82 bei der Hinfahrt - Start Buswendestelle: 7.16 Uhr - die benannten Haltestellen im Wohngebiet Thekla mitbedient. Zur Absicherung der Schulwegsicherheit schlagen wir außerdem vor, dass Schülerlotsen eingesetzt werden, die das Verkehrsverhalten der Schüler überwachen. Dies sehen wir insbesondere an der stark befahrenen Tauchaer Straße als notwendig an. Ich hoffe, dass diesem Vorschlag zugestimmt wird und damit sowohl den Schülern aus Thekla als auch der Verwaltung in Bezug auf das Gleichhandlungsprinzip im Schülerverkehr Rechnung getragen werden kann. - Danke schön. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Vielen Dank. Dann Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Verbliebene auf der Tribüne! Der Livestream funktioniert, glaube ich, nicht, sodass wir hier in Ruhe diskutieren können. - Es ist immer so eine Sache, wenn man wie die SPD einen Antrag zur Vorlage einreicht, aber die Geschichte der Schließung dieser Schule und die Beschlüsse der letzten Ratsversammlungen außer Acht lässt. Am 19. Januar 2011 hat der Stadtrat eine Vorlage zur Schließung der 71. Grundschule in Thekla beschlossen. Die Schließung dieser Grundschule war nicht auf einem Mitwirkungsentzug des Freistaates begründet, sondern entstand aus der Notwendigkeit, für die Oberschule Portitz günstigere Lern- und Lebensbedingungen zu schaffen. Allen Stadträten war damals bewusst, dass sich die Wegebeziehungen für die Grundschüler wesentlich verschlechtern und der fußläufige Schulweg über 2 Kilometer betragen wird. Es wurden deshalb damals zwei Änderungsanträge beschlossen. Der erste Antrag betraf die Übernahme von Beförderungskosten und die Einrichtung eines Schulbusses. Dieser Antrag sollte nach viereinhalb Jahren überprüft werden. Das erfolgt heute. - Der zweite Antrag war von Herrn Maciejewski, der die Verwaltung aufforderte, die Außenstelle des BSZ 7 in der Tauchaer Straße als Grundschulstandort zu prüfen und zu nutzen. Es gab damals bereits einen Offenen Brief der Wohnungsgenossenschaften WOGETRA und UNITAS, die sich zum Wohngebiet Thekla bekannten und im Wegfall einer Grundschule einen Standortnachteil sahen. „Junge Familien brauchen Kitas und Grundschule möglichst wohnortnah. Sollte die Entwicklung weiter in Richtung zweizügige Grundschule gehen, dann muss die Entscheidung in fünf Jahren neu überdacht werden“, so das Credo dieses Offenen Briefes. Wie ist die Situation heute? Familien mit Kindern ziehen in diesen Stadtteil. Der Stadtteil hat Perspektive. Das heißt: In Thekla gibt es inzwischen genügend Schülerinnen und Schüler für eine zweizügige Grundschule. Laut Schulnetzplan ist die Aufhebung der Außenstelle es BSZ 7 in der Tauchaer Straße 188 geplant. Schon jetzt ist das Schulgebäude nicht voll ausgelastet. Davon haben sich die Stadtbezirksbeiräte überzeugt. Sollte die Umwidmung erfolgen und dort eine Grundschule eingerichtet werden, wäre eine Vorlage wie die uns heute S e i t e | 64 vorliegende kein Problem. Dann hätten die Theklaer eine wohnortnahe Grundschule. In der Vorlage wird ausgesagt, dass die Theklaer Grundschuleltern die Wahl haben zwischen der 66. Grundschule in der Rosenowstraße und der Grundschule Portitz. Das ist richtig. Der avisierte Umzug der 66. Grundschule in die Komarowstraße verzögert sich aber leider. Er erfolgt nicht bereits im September 2016, sondern vielleicht erst im September 2017. Auch dafür gibt es objektive Gründe. Die Entfernung zwischen Thekla und der 66. Grundschule beträgt rund 3 Kilometer, zwischen Thekla und der Grundschule Portitz 5 Kilometer. Sie werden mir recht geben: Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 ist eine solche Entfernung nicht zuzumuten. Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ war und bleibt unser Entscheidungsgrundsatz. Klar ist auch, dass der Schulweg von Thekla nach Portitz oder nach Mockau und umgekehrt von einem Grundschulkind in der Regel nicht allein bewältigt werden kann. Deshalb hatten wir 2011 beschlossen: kostenfreier Schulbus, Busbegleiter und/oder separater Bus, Frühhort am alten Standort. Gespräche mit dem Elternbeirat sollten das Angebot präzisieren. Jetzt sind vier Jahre vergangen. Die Situation hat sich nicht geändert. Trotzdem soll der Stadtrat heute beschließen, von diesem Grundsatz abzugehen. Man will dieses Geld - 40.000 Euro - einsparen. Eindeutig für unsere Fraktion: falsche Sache, zum falschen Zeitpunkt. Wir machen sehr viel für Familienfreundlichkeit im Stadtrat, aber diese Entscheidung ist eindeutig falsch. Wir belasten junge Familien finanziell mehr. Auch die Lebensbedingungen für diese Grundschüler werden sich verändern; denn das hat natürlich Auswirkungen auf den Hort und die Ganztagsangebote für die betroffenen Kinder. Bis heute ist übrigens nicht mit den Elternbeiräten gesprochen worden. Der Prüfkatalog ist unvollständig. Übrigens: Das Argument Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. Ungleichbehandlung - bei dem Wort war ich sauer - für alle Grundschüler zieht hier nicht. Die Verwaltung hat mit dem Ansinnen des Stadtrats eine Schule geschlossen und ist unserer Meinung nach deshalb nach wie vor in der Pflicht. Diese Beförderung kostet 40.000 Euro jährlich. Was Sie aufgezählt haben, kostet wesentlich mehr als 40.000 Euro: mehr Haltestellen, mehr Schülerlotsen usw. Für Vereine sind 40.000 Euro sehr viel Geld. Angesichts der Kosten, die wir heute zum Teil beschlossen haben, ist das eine Summe, die wir, denke ich, stemmen können. Wir Mitglieder der Fraktion Die Linke werden deshalb dieser Vorlage keinesfalls zustimmen. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 65 Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, dass Sie das schlechte Gewissen plagt, haben wir eben erlebt. Nun sagen Sie mir doch mal, wo Sie die Schülerlotsen hinstellen wollen: An der Brücke an der Autobahn? An der Busendstelle? An der Mockauer Straße? Ich könnte Ihnen mindestens fünf Stellen nennen, wo Sie Schülerlotsen hinstellen müssten. Mit einem kämen Sie eh nicht hin. Und: Die LVB will auch für dieses Angebot Geld. Ein Kompromiss ist ein Kompromiss, auch wenn er schon fast fünf Jahre alt ist. Zu diesem stehen wir als CDU. Deswegen werden wir im Sinne der Grundschüler von heute und von morgen mit Nein zum Änderungsantrag und mit Nein zur Vorlage stimmen. Ich bitte Sie, im Sinne der Kinder, der Grundschüler dieser Stadtteile, dies ebenfalls zu tun. - Vielen Dank. Lehnen Sie diese Vorlage ab. Ich denke, wir sind hier in der Pflicht; denn es war unsere Entscheidung 2011. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Frau Hollick, Sie sprechen mir aus dem Herzen. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Raum und auch am Livestream! Vor vier Jahren gab es zwischen den Stadtteilen Thekla und Portitz die Diskussion, welche Grundschule erhalten bleiben soll und welche Kinder den schwierigeren und nicht gerade sicheren Schulweg in Kauf nehmen müssen. Um die Diskussion zu einem Ziel zu führen, hatte die Verwaltung damals einen Kompromissvorschlag gemacht, einen Schülerbus von der ehemaligen Grundschule bis zur neuen Grundschule, also von einem Stadtteil zum anderen, einzusetzen. Da damals aber nicht klar, ob die Eltern und die Kinder dieses Angebot annehmen werden, bat der Stadtbezirksbeirat Nordost darum, eine Auswertung nach spätestens fünf Jahren durchzuführen, um herauszufinden, ob dieser Bus überhaupt genutzt wird oder nicht. Nach der Auswertung, die Ihnen jetzt vorliegt, fahren 20 bis 30 Schüler pro Tag mit diesem Sonderbus, also circa eine Grundschulklasse. Da dieser Bus nur 31 Sitzplätze hat, kann man sagen: Dieser Bus hat sich etabliert und wurde angenommen in diesem Stadtgebiet. Laut der aktuellen Bevölkerungsstatistik ist in Thekla die Anzahl der Kinder von 0 bis 6 Jahre - das sind die Grundschüler von morgen - um 62 Kinder im Vergleich zur letzten Erhebung gestiegen. Es ist also auch in den nächsten Jahren mit einer noch stärkeren Nutzung zu rechnen. Den vorliegenden Änderungsantrag könnte man als Kompromiss werten, nämlich aus zwei Bussen einen zu machen, der dann eine andere Wegführung hat. Dieser würde dann aber extrem voll werden, oder man müsste dort einen größeren Bus einsetzen. Wer die Grundschule in Portitz kennt, weiß, dass man sich dort wegen der engen Straßen nicht mit einem großen Fahrzeug hinwagen sollte, erst recht nicht kurz vor Schulbeginn, wo sich gefühlt das Autoaufkommen von ganz Portitz vor dem Schulgelände trifft. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich weiß eigentlich jetzt gar nicht, was Sie, Frau Hollick, mir mit Ihrer Rede sagen wollten. Ich habe es nicht verstanden. Tut es Ihnen leid, dass Sie sich damals enthalten haben und die Grundschule in Thekla haben sterben lassen? Tut es Ihnen leid, dass wir damals diese Entscheidung getroffen haben, obwohl sie nicht nötig war? Sie haben ja selbst ausgeführt, dass die Kinderzahlen dort steigen, also zukünftig der entsprechende Bedarf vorhanden ist, ergo die Grundschule in Thekla hätte weiterbetrieben werden können. Zur Geschichte des damaligen Kompromisses. Nachdem der Stadtrat in einer ersten Entscheidung beschlossen hatte, dass beide Schulen weiterbetrieben werden sollen, hat die Verwaltung ein paar Verfahrenstricks, um es einmal so auszudrücken, angewandt, damit wir einen Monat später noch einmal votieren. Es wurde plötzlich ein Bus in Aussicht gestellt, und diese Schule wurde geschlossen. Normalerweise müsste man zu der Entscheidung von damals auch jetzt stehen. Der Preis für den damaligen Kompromiss war, dass das nach viereinhalb Jahren überprüft wird. Rein theoretisch müsste man jetzt so konsequent sein, zu sagen: Okay, man stimmt der Vorlage zu; denn das war der Preis, der damals ausgehandelt wurde. Ich persönlich glaube in der Rückschau, dass es für uns alle besser gewesen wäre, wenn der Stadtrat damals standhaft geblieben wäre und damit dafür gesorgt hätte, dass die beiden Schulen weiterbetrieben werden. Dann müssten wir heute nicht darüber diskutieren, ob wir weiterhin einen Bus brauchen oder nicht. Dann gäbe es diese ganze Diskussion gar nicht. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, noch einmal. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Volger, man muss sich schon damit beschäftigen. Es stimmt: Wir haben damals den Kompromiss mit- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 getragen und gesagt: Wir prüfen nach viereinhalb Jahren. Es ist nach wie vor richtig, dass wir das prüfen. Aber die Situation hat sich seitdem geändert. Es gibt dort jetzt mehr Kinder. Es gibt dort jetzt wieder den Bedarf für eine Grundschule. Wir wollen, dass die Einrichtung an der Tauchaer Straße genutzt wird. Das geht momentan noch nicht. Aber es sieht aus, als ob das bald möglich wird. Bis das möglich wird, müssen wir das weiter bezahlen. Denn wir sind schuld, dass die Eltern Mehrbelastungen und die Kinder weitere Wege haben. Die Verantwortung dafür haben wir damals mitgetragen. Aber ein Kompromiss heißt nicht, dass man den schon aufgibt, wenn sich die Situation noch nicht geändert hat. - Ich hoffe, Sie haben mich jetzt verstanden. Ich kann es gern noch einmal sagen; der Erfolg liegt in der Wiederholung. Oberbürgermeister Jung: Der Worte sind genug gewechselt. Lassen Sie uns die Entscheidung treffen. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Ohne Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über die Beschlussvorlage. Wer dem Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen, wenige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 18.19 Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig (VI-DS01883) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Gibt es Wortwünsche? - Wer stimmt der vorgelegten Satzung zu? - Wer stimmt gegen die Satzung? - Wer enthält sich der Stimme? - Es handelt sich um eine Satzung. Daher bitte ich um Auszählung. Abstimmung: 54 zu 0 zu 0. So beschlossen. 18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b (VI-DS-01901-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Meine Damen und Herren, bitte beachten Sie die heute ausgeteilte Austauschseite, die das noch S e i t e | 66 einmal etwas variiert. - Gibt es Wortwünsche? Von Herrn Schlegel und Herrn Volger. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Herr Oberbürgermeister, ich glaube, das geht gar nicht, dass uns während der Ratsversammlung eine völlig neue Vorlage vorgelegt wird. Es gibt eine klare Entscheidung nach der Behandlung der Vorlage in den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt und Ordnung, die nicht mit der des Ortschaftsrates übereinstimmt. Wir sind der Auffassung: Wer Landschaft verbraucht und mit Kies Kies macht, ist selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass die Landschaft wiederhergestellt wird. Dazu gehört auch die Wiederherstellung der Infrastruktur, die dadurch vernischelt worden ist, wie wir auf dem Bau sagen würden. Deshalb geht das so nicht. In den Fachausschüssen ist eine frühere Version der Vorlage behandelt worden. Deshalb bitte ich um Rückverweisung der nun vorliegenden, geänderten Vorlage in die Fachausschüsse. Wir müssen uns dazu erst einmal einen Standpunkt bilden. Hinzu kommt, dass die Entscheidung zur ersten Version der Vorlage in den Fachausschüssen - früher wurden die Voten der Fachausschüsse im Stadtrat mitgeteilt - einstimmig gefallen ist. Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie mich das noch einmal ganz kurz erklären. Herr Schlegel, wir haben an der Vorlage inhaltlich und sachlich nichts geändert. Wir haben nur „erhebliche Bedenken“ weggestrichen, weil wir der Meinung sind: Wenn ein Ortschaftsrat einstimmig beschließt, dass er nichts gegen diesen Kiesabbau einzuwenden hat, wenn also die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nichts dagegen haben, dann sollten auch wir - so meine Meinung - die erheblichen Bedenken zurückstellen, sehr wohl aber die Forderungen und Maßgaben zur Renaturierung und den Folgekosten zur Sprache bringen. Das ist die Haltung, die ich auch öffentlich vertreten kann. Ich glaube, es ist schon wichtig, anzuerkennen, dass der Ortschaftsrat hierzu einstimmig ein Votum gefasst hat. Herr Volger, dann Herr Schlegel noch einmal. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich glaube, ich kann an der Stelle helfen. Eigentlich wollte ich eine Rede dazu halten, lasse sie jetzt aber weg, auch wenn sie mit den Worten begann: Herzlichen Dank an die Stadtverwaltung. Das ist, glaube ich, jetzt nicht mehr notwendig. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Wir haben im Fachausschuss Umwelt und Ordnung in erster Lesung votiert, ergänzt um eine Protokollnotiz. Auch wenn das im nichtöffentlichen Teil war, muss ich es hier erwähnen. Sinn dieser Protokollnotiz war - das wurde uns von Herrn Schwarzlose so gesagt -, dass wir bereits bei der ersten Lesung votieren können und dass wir, wenn eine Verschärfung geplant ist, keine zweite Lesung brauchen. Das, was Sie uns heute vorlegen, ist keine Verschärfung. Das bedeutet: Es muss zwingend eine zweite Lesung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung stattfinden; denn das widerspricht der Grundlage, die wir dort beschlossen haben. Es hat dazu bisher keine zweite Lesung stattgefunden. Angesichts dieser Tatsache können wir heute hier die veränderte Vorlage nicht votieren. - Ich werde meine Rede umschreiben und sie beim nächsten Mal halten. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich betrachte das jetzt als einen Antrag auf Rückverweisung in den Ausschuss. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ja. Das habe ich auch schon gesagt. Oberbürgermeister Jung: Okay. Erübrigt sich damit Ihre Wortmeldung, Herr Schlegel? - Also: Zurückverweisung in die genannten Ausschüsse. Ich gebe noch einmal zu Protokoll: Der Fachausschuss fasst keine Beschlüsse. Er fasst Beschlüsse zur Empfehlung an den Stadtrat. Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung. Wer stimmt der Zurückverweisung in die Ausschüsse zu, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich auszählen lassen. S e i t e | 67 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung) - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-01943) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.23 Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig (VIDS-01946) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt der vorliegenden Satzung zur Zweitwohnungsteuer zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Da es sich um eine Satzung handelt, müssen wir die Stimmen auszählen. Abstimmung: 55 zu 0 zu 0. 18.24 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der LeipzigPass-Mobilcard mit der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (VI-DS-01954) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.24.1 dazu ÄA (VI-DS-01954-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Die CDU zieht ihren Änderungsantrag zurück. Abstimmung: 34 dafür, 19 dagegen. Die Vorlage ist damit zurückverwiesen in die Ausschüsse. Sie wird dort erneut behandelt und in der Stadtratssitzung im Januar erneut aufgerufen. 18.21 (nichtöffentlich) Es geht um den Tierschutzverein Leipzig und Umgebung. Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich Sie um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.22 Institutionelle Förderung der Leipziger Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Frau Witte. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Liebe CDU, jetzt habt ihr mal ein Ei gelegt mit der Rücknahme eures Antrags. Ich habe nämlich meine Rede genau darauf abgestimmt. Daher kann ich es jetzt kurz machen. Die Intention des CDU-Antrags ist in der Praxis ja heute schon so. Ein Hartz-IV-Bezieher oder Sozialhilfeempfänger, der fünf- oder sechsmal im Monat mit der Straßenbahn fährt, kauft sich kein Sozialticket für 32,50 Euro. Die Klientel dürften eher Leipzig-Pass-Inhaber sein, die im Niedrig- Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 lohnbereich, in einer Umschulung oder einer Beschäftigungsmaßnahme stecken. Erwähnen will ich noch: Die FDP sagt jedes Mal, wenn es um dieses Thema geht, man sollte dieses Geld lieber in die Wirtschaftsförderung stecken. - Ich sage Ihnen: Sozialticket ist Wirtschaftsförderung pur, weil ein Leipzig-PassInhaber jede Mark, die er mehr in der Tasche hat, sofort in seine Lebenshaltung steckt. Er gibt sie beim Einkauf aus; denn fürs Sparen reicht das Geld nicht. Das ist also eine schöne Wirtschaftsförderung für die Läden in Leipzig. Es gibt gute Gründe, dieser Vorlage zuzustimmen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, damit wir den Vertrag neu aushandeln und das Sozialticket für die nächsten fünf Jahre sichern können. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen, aber nach den Ausführungen von Frau Witte zum Thema Wirtschaftsförderung kann ich einfach nicht sitzen bleiben. Lassen Sie uns einmal konsequent zu Ende denken, dass jeder zusätzliche Euro in der Tasche der Leipziger und Leipzigerinnen einer bestimmten Einkommensschicht - so Ihre Argumentation - sofort für Konsum verwendet wird und damit eine super Wirtschaftsförderung ist - Bürgermeister Albrecht ist leider gerade nicht im Saal; jetzt könnte er noch etwas lernen -: Wir müssten also als Stadt nur möglichst viel Geld, am besten gleich bündelweise, verschenken an Menschen mit einer möglichst hohen Konsumneigung, weil diese es ja nicht sparen, sondern sofort ausgeben würden, und schon hätten wir für Wirtschaftsförderung gesorgt. - So kann man Wirtschaftsförderung nicht betreiben. Deshalb wird es Sie nicht wundern, dass wir als FDPStadträte diese Verwaltungsvorlage ablehnen werden. Oberbürgermeister Jung: Jetzt haben Sie Frau Witte noch einmal gereizt. Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Morlok, ich darf an die Abwrackprämie erinnern. Die Leute haben dafür Geld bekommen, dass sie ihr altes Auto verschrotten und ein neues Auto kaufen. Würden Sie mir zustimmen, dass die Abwrackprämie eine super Wirtschaftsförderung war? Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. S e i t e | 68 Stadtrat Morlok (fraktionslos): Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Das habe ich aber damals auch schon gesagt. Oberbürgermeister Jung: Ich schlage vor, dass Sie Ihren Dialog später vielleicht bei einem Glas Bier fortsetzen. Zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.25 Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss der DS-00560/14 vom 10.12.2014 - Bestätigung des angepassten Finanzierungskonzeptes und Wandlung des Gesellschafterdarlehens in eine Kapitaleinlage für die Sanierung der Kongresshalle am Zoo, 2. und 3. Bauabschnitt sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (!) SächsGemO (VI-DS01973) Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: Dezernat Finanzen Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter der Medien! Gerade den neuen Stadträten ist die Diskussion um die Finanzierung und Betreibung der Kongresshalle nicht geläufig. Darum spreche ich heute dazu, auch wenn es jetzt schon spät am Abend ist. Am Ende können alle zufrieden sein: Sie, Herr Oberbürgermeister, können zufrieden sein; denn Sie haben mit Herrn Junhold an der Seite die Vision verwirklichen können, die Kongresshalle als Lokation mit bundesweiter Alleinstellung im Kongressgeschäft und als Ort für die Bürgerschaft wachzuküssen. - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kann sich bestätigt fühlen, dass wir mit unserer Kritik recht behalten haben. Das Projekt wurde mit heißem Herzen und heißer Nadel gestrickt, wie Herr Leutze es damals ausgedrückt hat. Die Vorlage heute ist die vierte zu diesem Thema. Wir erinnern uns: Mit dem Konjunkturpaket II wurden Mittel bereitgestellt, die in die Bildungsinfrastruktur fließen sollten. Das größte Einzelprojekt in Leipzig wurde aber eine Veranstaltungshalle. Nach dem Gesamtbeschluss zu den Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Maßnahmen im Programm wurde ein Umsetzungsbeschluss gefasst, der allerdings nicht realisierbar war. Eingehalten werden konnten weder die Baukosten aufgrund der alten Bausubstanz statt der 2 Millionen Euro, die in der Vorlage heute stehen, sind es ja insgesamt über 9 Millionen Euro Mehrausgaben, also 25 Prozent mehr noch das Finanzierungskonstrukt. Beide Aspekte sowie die fehlende Priorität dieses teuren Kleinods waren für uns Grüne immer Anlass, dem nicht zustimmen zu können. Zudem hatten wir erhebliche Bedenken, dem Zoo, der sich damals zum Bau von Gondwanaland anschickte, eine weitere Großbaustelle überzuhelfen. Der Zoo hat das Projekt in der Folgezeit meisterlich gestemmt. Daran gibt es keinen Zweifel. Aber die angestrebten Fördermittel blieben aus. Die Fragen der Finanzierung mussten Sie, Herr Oberbürgermeister, in zwei Schritten heilen. Schon 2010 wurde eine Sacheinlage aus Kapitalaufstockung bewilligt, und nun, mit der Vorlage heute, eine weitere. Der Zoo soll mit diesem Kleinod nicht in die Knie gehen. Weil wir das von Anfang an angemahnt haben, werden wir der Kapitalaufstockung heute zustimmen. Sie ist nötig, und das war uns von Anfang an bewusst. Klar war auch, dass es ein großes Risiko war, zu behaupten, die Messe werde den zweiten Bauabschnitt finanzieren und das Kongressgeschäft zuschussfrei bleiben; das hat Herr Albrecht damals so gesagt. Hier ging es um die Einrichtung und zusätzliche Einbauten in dem Denkmal, um moderne Kongresse überhaupt veranstalten zu können. Ich erinnere an den Beschlusspunkt in der Umsetzungsvorlage: „Der spätere Betreiber wird für diese Kosten aufkommen.“ Wir, Bündnis 90/ Die Grünen, hatten daran Zweifel; denn es lag nicht mal ein Vertrag vor, sondern lediglich freundliche Absichtserklärungen. So wie man einem Gaul ins Maul schauen soll, so hätte man auch auf diesem Vertrag beharren sollen, ehe man den ersten Bauabschnitt beschließt. Das Ergebnis ist, dass wir, die immer klamme Stadt Leipzig, für eine Finanzierung sorgen, die einen Mehrwert generieren wird. Das ist heute unstrittig. Die Kongresshalle wird als einzigartige Lokation für Kongresse gefeiert. Aber dass das Land, der Freistaat, hier seine Unterstützung versagte, ist wirtschaftspolitisch höchst unerfreulich. Tatsächlich brauchen wir diese Impulse für das wirtschaftliche Leben der Stadt. Herr Oberbürgermeister, das haben Sie damals richtig erkannt. Wir werden weiterhin beobachten, ob zusätzliche Kongresse eingeworben werden können oder ob das Geschehen in der Kongresshalle zulasten anderer Lokationen wie dem Gewandhaus oder privater Angebote gehen wird. Die FDP-Stadträte hatten sich damals ja auch dazu geäußert. S e i t e | 69 So viel ist klar: Wir als Stadt betätigen uns auf einem Feld, das gut und gern privat geleistet werden kann. Wie also darf ich vor diesem Hintergrund die Vorstöße in Richtung Privatisierung des Schulbaus verstehen? Wir leisten uns Privates und lassen Private das Öffentliche tun. Logisch ist das nicht. Ich denke, darüber sollten wir, gerade im schönen Advent, noch einmal nachdenken. Aber: Erstmalig werden Sie eine Zustimmung zur Kongresshalle von uns bekommen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Mich freut die Zustimmung, Frau Krefft. Auch den zweiten Teil Ihrer Rede teile ich uneingeschränkt. Herr Leutze hatte auf jeden Fall recht: mit heißem Herz und heißer Nadel. Das ist nicht so ganz unrichtig gewesen. Zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig beschlossen. Einen schönen Gruß, Herr Synatschke, an den Zoo. Übermitteln Sie das so an Herrn Junhold! 18.26 Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau, und Bestätigung der über/außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (!) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-02019) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Jetzt wird es nicht mehr so nett. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste und Medienvertreter! Die 77. Grundschule und die Schule Thonberg befinden sich auf derselben Liegenschaft in Stötteritz. Das war bereits mehrfach Thema im Stadtrat. Die Verlagerung der Förderschule wurde 2014 nach wortstarken Protesten der Eltern ausgesetzt. Die Entwicklung des Schulstandortes der Grundschule entsprechend der Bedarfe im Schulbezirk wurde im April 2015 beschlossen, nämlich Ausbau als vierzügige Schule. Die Suche nach einem Grundstück für eine zusätzliche Schule in Stötteritz wurde in der letzten Ratsversammlung beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Diese Vorlage, meine Herren, meine Damen, berücksichtigt dies alles nicht. Sie wischt alles weg, wirklich alles, worüber wir zwei Jahre lang geredet haben. Sie ist schlecht vorberaten. Die Verwaltung arbeitet hier in „Basta!“-Manier. Ich habe bereits in der letzten Ratsversammlung kritisiert: Es kann nicht sein, dass Sie nur, weil Sie jetzt endlich die Fördermittel abrufen wollen, weil Sie jetzt endlich planen wollen, weil Sie jetzt endlich beim Schulbau vorankommen wollen, jegliche Beteiligungen des Stadtrates einfach mal so übergehen und völlig andere Vorlagen vorlegen. Bitte vergleichen Sie diese Vorlage mit der, die wir im April hier beschlossen haben. Beschlossen haben wir eine vierzügige Schule und einen kleineren Anbau, und dieser Anbau war auch noch an einer anderen Stelle vorgesehen. - Das ist die Generalkritik. Im Einzelnen. Der Ausbau ist sehr groß dimensioniert. Die Fünfzügigkeit ist schon allgemein problematisch und wird viel kritisiert, auch von vielen Elternvertretungen, zum Beispiel dem Stadtelternrat. Im sozialen Gefüge dieses Stadtbezirks, im sozialen Gefüge dieser Schule ist die Fünfzügigkeit aber ganz besonders schwierig. Darum ist im Planungsbeschluss die Vierzügigkeit vorgesehen, und das ist auch so in Ordnung. Dann: Die Anordnung auf dem Schulhof, einem Schulhof, der dreimal mit dem Umweltpreis ausgezeichnet wurde, ist abzulehnen, weil dadurch dieser Schulhof vernichtet werden würde. Es gibt ja eine Alternative, nämlich im Süden angrenzend an das Grundstück, und diese Alternative ist vorzuziehen. Ich weiß, dass Sie dafür einen neuen Bebauungsplan brauchen. Aber wir haben ja gerade gelernt: Es gibt beschleunigte Verfahren. Das muss an der Stelle möglich sein. Das wäre im Übrigen eine Fläche, auf der man eine Sukzessionsfläche entwickeln kann, wo nur Pioniergehölze stehen. Das hätte noch einmal eine ganz andere Wertigkeit. Die Eilbedürftigkeit - das ist absolut die Höhe wird damit begründet, dass ab 1. Januar 2016 die EnEV 2016 gilt; diese soll umgangen werden. Na super! So viel zu unserem Haushalt und zu unserer Klimapolitik. Schon allein aus diesen Gründen, aber insbesondere auch wegen der fehlenden Beteiligung, wegen der kurzfristigen Planänderung - ich erinnere daran, dass uns in Einzelberatungen etwas anderes vorgelegt wurde als jetzt hier zum Beschluss - und wegen der mangelnden Strategie ich kann hier keine Strategie erkennen - lehnen wir diese Vorlage ab. Ja, wir lehnen eine Schulerweiterung ab, wissend, dass das problematisch ist. Die Situation an der Schule ist uns bewusst und auch, dass dann nicht von einer Verbesserung auszugehen S e i t e | 70 ist. Aber immerhin würden wir der Schule eine Bautätigkeit im Betrieb ersparen. Wir würden ihr den Verlust des gestalteten Schulhofs ersparen. Wir würden ihr auch den Ärger darüber ersparen, dass das Schulgebäude außer mit Brandschutz und Malerarbeiten nicht weiter ertüchtigt wird. Weiterhin werden die Fenster undicht sein; weiterhin wird es hineinregnen. Denn daran soll nichts gemacht werden, und das für 5,8 Millionen Euro. - In Engelsdorf war der Anbau günstiger. Es stellt sich die Frage, warum das hier so teuer wird, ohne dass eine Voll-sanierung erreicht wird oder wenigstens die Fenster erneuert werden. Es gibt entsprechende Vorvoten. Wir haben das auch im Ausschuss lange besprochen. Ich möchte aber den Stadtrat wirklich sehr ermuntern, sich unserer Position anzuschließen. Es bleibt der Planungsauftrag aus dem April 2015, und es bleibt der Auftrag aus der letzten Ratsversammlung, eine Liegenschaft in Stötteritz zu erwerben, um eine weitere zweizügige Grundschule zu planen. Das läuft uns nicht davon. Lassen Sie uns die Zeit: für den Schulbezirk, für die Schülerinnen und Schüler. Lehnen Sie diese Vorlage ab! Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau Krefft, Sie waren sehr aufgeregt, meiner Ansicht nach zu aufgeregt. Zwei Dinge: Erstens haben wir letztens eine Planungsvorlage beschlossen, die eine zweizügige Grundschule vorsieht. Dieser Beschluss ist nicht aufgehoben. Diese Schule soll in Stötteritz sein. Sie selbst haben die Güntzstraße vorgeschlagen; es gäbe auch Möglichkeiten an der Papiermühlstraße. Man braucht im unteren Stötteritz unbedingt noch eine zweizügige Schule. Sie haben recht: Eine fünfzügige Grundschule ist zu groß; sie wird nur schwierig handelbar sein. Aber bis diese neue Schule in Stötteritz errichtet ist, muss es zeitweise - das ist bei der 3. Grundschule jetzt auch so - so gehen. Das müssen wir einsehen. Zweitens. Ich hätte die Förderschule auch ganz gern dort belassen, schon wegen des Inklusionsgedankens. Aber wenn man für die Mitwirkung von Eltern und Lehrern ist und deren sehnlichster Wunsch ein barrierefreier Neubau einer Förderschule für geistig Behinderte ist und wenn wir mehrmals dazu aufgefordert werden, diesen Wunsch umzusetzen, dann muss man das auch akzeptieren. Das eine hängt doch mit dem anderen zusammen. - Wenn Sie das nicht so sehen, ist das Ihre Sache. Ich sehe es so. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Ich finde es übrigens besser, dass der Anbau an die alte Schule angelagert ist und nicht selbstständig steht, was nach meiner Ansicht wesentlich teurer geworden wäre. Notwendig ist, zu fordern, dass die Fenster und alles andere auch gemacht werden. Aber es liegt doch an uns, dafür zu sorgen, dass auch alles andere miteinbezogen wird. Wir werden dann einen neuen Doppelhaushalt haben. Wir haben die Investitionsstrategien beschlossen. Ich habe mehrfach betont: Neubau, Sanierung und Werterhaltung im Gleichklang. Es wäre also meiner Meinung nach Quatsch, diese Vorlage jetzt abzulehnen, weil uns dann Fördermittel verloren gehen und weil uns Zeit verloren geht. Wir brauchen dort eine Erweiterung der Schulkapazität, und zwar jetzt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wir müssen aber auch das, was wir wollen - da gebe ich Ihnen recht -, nämlich dass in Stötteritz eine zweite Grundschule errichtet wird, einfordern. Eine weitere Grundschule im unteren Stötteritz ist notwendig. Durch den Zuzug von jungen Familien nach Reudnitz-Thonberg wächst die Bevölkerung enorm. Dem müssen wir Rechnung tragen. Wir werden der Vorlage zustimmen. Ihre Polemik, Frau Krefft, fand ich an der Stelle nicht so günstig. Wir sind doch im Advent! Kommen Sie ein bisschen zur Ruhe und kehren Sie zur Sachlichkeit zurück. So werden wir das Ziel, das wir alle vor Augen haben, erreichen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann Herr Hobusch und Frau Lakowa. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Krefft! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich rede hier als Vertreter des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau und des Unterausschusses Schulnetzplanung. - Der Unterausschuss hat sich klipp und klar gegen die Verlagerung der Förderschule nach Paunsdorf gewandt. Dort hätte es ein großes Schulgebäude gegeben. Nun wird es anderweitig genutzt, zumindest befristet. Sehr wohl ernst genommen wurde aber die Kritik, dass dieser Standort kritisch zu sehen ist. Ich sehe ständig, dass es, wenn es um die Bereitstellung der benötigten Klassenräume geht, rot blinkt. Gerade auch im Südosten wird die rote Linie ständig überschritten. Also müssen wir dort sofort handeln. Wir müssen dort etwas tun. Ich finde die Lösung auch ganz vernünftig. Die ehemalige Kita in der Curiestraße wird aufgestockt und vergrößert. Dort zieht die Förderschule ein. Damit ist dafür gesorgt, dass sie auch weiterhin in der Nachbarschaft der Betreuungsein- S e i t e | 71 richtungen liegt, die eine Förderschule nun einmal braucht. Gleichzeitig wird der nötige Freiraum geschaffen, um die Grundschule zu erweitern und ihr dadurch erst einmal Luft zu verschaffen. Sie wissen, wie kompliziert es ist, einen neuen Schulstandort auszuweisen. Man hat ein Grundstück schon fest im Blick, und dann ist es plötzlich schon verkauft. Wenn ich mir überlege, wie viele Millionen wir derzeit für Provisorien ausgeben, weil wir eben nicht mit der Sanierung hinterherkommen. Diese Provisorien sollen Entlastung bringen, obwohl wir genau wissen, dass uns diese Buden in 15 oder 20 Jahren auf die Füße fallen werden. Ich erinnere nur an die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg. Damals hatte die Gemeinde einen Leichtbau errichtet. Jetzt wird krakeelt - zu Recht -, dass dieses Provisorium durch einen Neubau ersetzt werden muss. Also: Lassen Sie uns hier etwas Vernünftiges auf den Weg bringen. Völlig klar ist, dass eine zweizügige Grundschule in Stötteritz wahrscheinlich gar nicht ausreichen wird. Denkbar wäre auch noch eine in Richtung Marienbrunn, wie es sie früher auch gegeben hat. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte diese Vorlage zum Anlass nehmen, mal wieder über die Begründung der Eilbedürftigkeit in diesem Hohen Hause zu sprechen, und zwar nicht nur zu dieser Vorlage. Es standen ja heute auch noch andere eilbedürftige Vorlagen auf der Tagesordnung, die wir schon beschlossen haben. Wenn wir von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, als Grund für die Eilbedürftigkeit benannt bekommen: Der Vertrag läuft zum Jahresende aus und muss verlängert werden - das betraf die Vorlage zum St. Georg-Krankenhaus -, dann ist das nur deshalb eilbedürftig, weil Sie das ein Jahr lang verpennt haben; denn dass dieser Vertrag zu diesem Zeitpunkt endet, wussten Sie bereits vor einem Jahr. Sie hätten also ausreichend Zeit gehabt, eine entsprechende Vorlage zu formulieren. Bei dieser Vorlage lautet die Eilbedürftigkeitsbegründung: Wir müssen heute beschließen, weil wir unsere eigenen Gesetze umgehen müssen, um Kosten zu sparen. - Das mag zwar richtig sein; aber stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn diese Haltung des Staates öffentlich wird. Wie soll sich denn jeder Private fühlen, der versucht, Kosten zu vermeiden. Der Staat gibt sich Regeln, aber nachdem er sie sich gegeben Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 S e i t e | 72 hat, versucht er, sie zu umgehen. Das genau, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, schafft Demokratieverdrossenheit. 15 Jahren errichtet wird, aber nicht in näherer Zukunft. Wenn man die Mehrkosten, die durch die gesetzlichen Vorgaben zur EnEV entstehen, nicht tragen möchte, dann wäre es konsequent gewesen, sie in dem dafür zuständigen Gremium, dem Parlament, nicht zu beschließen. Dafür hätten Sie auch mein volles Verständnis. Wenn aber im Parlament eine solche Regelung beschlossen wird, die ich für falsch halte, und danach versucht wird, diese Regelung, die die eigenen Parteifreunde im Parlament beschlossen haben, zu umgehen, um Kosten zu sparen, dann ist das schon sehr pharisäerhaft. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa, ich muss diese Aussage korrigieren. Der stellvertretende Vorsitzende des Stadtbezirksbeirats sitzt neben mir; er hat die gestrige Sitzung geleitet. Diese Aussage weise ich zurück. Diese Aussage ist falsch. Nach der jetzigen Planung ist eine zweizügige Grundschule in Stötteritz geplant. Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa. Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): In Richtung Linke wollen wir noch etwas klarstellen: Wir sind nicht prinzipiell gegen einen Anbau an dieser Schule, sondern wir sind gegen den Bauund Finanzierungsbeschluss, wie er uns jetzt vorliegt. Ad eins. Die Größe ist unserer Meinung nach nicht adäquat, gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Förderschule dort auszieht. Dagegen haben wir überhaupt nichts; das möchte ich hier noch einmal ganz ausdrücklich festhalten. Ad zwei. Ein weiteres großes Problem, das uns dazu bewegt, mit Nein zu stimmen, ist, dass ein Großteil dieses Grundstücks regelrecht zubetoniert wird. Das bedeutet, dass den Kindern dieser dann fünfzügigen Grundschule fast gar keine Grünflächen mehr zur Verfügung stehen. Wer sich die Planung einmal anschaut, wird feststellen, dass dort kaum noch Grün vorhanden ist. Deshalb bitte ich darum, dass das noch einmal ins Verfahren geht und dass heute möglichst viele mit Nein stimmen, um zu erreichen, dass diese Vorlage noch einmal überarbeitet und dem Mitwirkungsrecht des Stadtrats tatsächlich entsprochen wird. - Danke. Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich bedanke mich noch einmal bei Frau Lakowa für die Klarstellung, weil es auch für mich sehr befremdlich war, was Frau Krefft hier vorgetragen hat, vor allem auch in welcher Tonart. Ja, wir bekommen vielleicht nicht an jeder Schule die optimalen Bedingungen hin, die wir uns alle für die Kinder wünschen wie ausreichend Grün, ausreichend Fläche, ausreichend Spielgelegenheiten. Aber wenn ich mir anschaue, welchen Bedarf an Schulplätzen und baulich einigermaßen ansprechender Gestaltung unserer Schulen wir haben, dann können wir hier nicht einfach Vorlagen zurückweisen. Wir haben vorhin die Möglichkeit der Bebauung für Probstheida beschlossen. Wir wissen, dass es in Probstheida viel zu wenige Grundschulplätze gibt. Wir haben in der letzten Haushaltsverhandlung ewig über die 31. Grundschule gesprochen, und zwar bevor wir beschlossen haben, dass dort noch zwei große Wohngebiete entstehen werden. Probstheida wird dann aus allen Nähten platzen, so wie es Stötteritz und Reudnitz jetzt schon tun. Das ist ein Problem, das genauso auf uns zurollt. Wir können es uns nicht leisten, Beschlüsse zu Schulbauten zurückzustellen. Klar, wir können uns bessere Vorschläge der Verwaltung wünschen. Aber da kann ich nur an die Ausschussmitglieder appellieren, eher zu intervenieren. Wir brauchen diese Schulen, und wir brauchen sie schnell, und zwar so gut es eben geht. Das ist zwar nicht perfekt, aber es geht nicht anders. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Noch ein Nachtrag, Frau Lakowa? Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will noch einen Nachtrag hinzufügen: Die Grundschule in Stötteritz wird dann nicht kommen. Das wurde mehrfach mitgeteilt. - Frau Hollick, lassen Sie mich bitte ausreden. - Das wurde gestern den Mitgliedern im Stadtbezirksbeirat so mitgeteilt. Wir haben auch aus anderer Quelle erfahren, dass diese Grundschule vielleicht in 10 oder Stadtrat Haas (CDU): Ganz kurz, Herr Oberbürgermeister, damit hier Wahrheit und Klarheit herrscht. - Ich würde darum bitten, zu Protokoll zu nehmen, dass das, was Frau Lakowa mitgeteilt hat, nur Hörensagen ist und gestern im Stadtbezirksbeirat nicht besprochen worden ist. Weiter würde ich darum bitten, zu Protokoll zu Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 nehmen: Es wird keine zehn Jahre dauern, bis dort eine neue Grundschule errichtet wird. Oder gibt es vom Bürgermeister eine andere Aussage dazu? S e i t e | 73 Einreicher: Dezernat Finanzen Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Ich würde bitten, dass Herr Fabian dazu kurz Stellung nimmt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich gehe davon aus, dass das keine zehn Jahre dauern wird. Aber wann genau das umgesetzt wird, hängt natürlich von der Entwicklung der nächsten Jahre ab. Wir haben derzeit den Schulentwicklungsplan im Verfahren. Auf der Grundlage werden dann auch die Investitionen geplant. Aber es ist richtig, wie hier heute in der Debatte mehrfach gesagt wurde: Wir haben einen dringenden Bedarf an Kapazitäten. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? 18.30 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS-01861) Einreicher: Dezernat Finanzen Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Der Jahresabschluss ist einstimmig beschlossen. 18.31 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs „Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig (VIDS-01865) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.27 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (!) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge für Kitas Freier Träger EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-02135) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 18.28 Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-01797) 18.32 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig (VI-DS-01880) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.33 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 (VIDS-01898) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.34 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2016 (VI-DS-01909) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.29 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (VIDS-01849) Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 18.35 Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-01971) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.36 Prüfungsbericht Nr. 14/2/2015 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses (VI-DS-01537-DS-01) Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Kultur Eine Vorlage, die mit dem nichtöffentlichen Teil in Verbindung steht. - Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Herr Stadtrat Wehmann als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ein gesetztes Mitglied im zeitweise beratenden Ausschuss wäre, wenn Sie das beschließen. Die Anlage mit den Besetzungsvorschlägen müsste Ihnen vorliegen. Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Nach Beschluss im November 2014 erreichte der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur erweiterten Prüfung der Kultureigenbetriebe im Zuge des Nachtragswirtschaftsplans Gewandhaus 2013/2014 im Spätsommer dieses Jahres die Stadträtinnen und Stadträte. Die Frage, die sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses stellten, lautete: Wie und in welcher Form und in welchem Gremium ist die Aufarbeitung der zwei Dutzend Beanstandungen, Empfehlungen, Hinweise des RPA bearbeitbar. Oberbürgermeister Jung regte dazu in der Oktober-Ausschusssitzung die Bildung einer Arbeitsgruppe an. Da diese aus Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Betriebsausschusses Kultur bestehen soll, war allerdings schnell klar, dass dies nur in einem zeitweise beratenden Ausschuss möglich sein wird. Leider ließ das Papier zur Bildung des Ausschusses einige Wochen auf sich warten. So handelte der Rechnungsprüfungsausschuss und unterbreitete unter Mitwirkung des Betriebsausschusses Kultur im November dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag. Das Erfreuliche: Dieser Vorschlag findet sich nach Verhandlungen mit dem Dezernat Finanzen, insbesondere mit Herrn Bonew, auch fast eins zu eins in der vorliegenden Beschlussvorlage wieder. Was könnte der zeitweise Ausschuss leisten? Das neue Gremium soll gemäß Beschlusspunkt 1 unter anderem in Kooperation mit der Verwal- S e i t e | 74 tung Ursachenfeststellung betreiben sowie Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschläge im Rahmen der Feststellungen des oben genannten Prüfberichtes unterbreiten. Zu den Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen wird, gehören zum Beispiel: Erstens. Die Rolle des Oberbürgermeisters, der Verwaltung, des Stadtrates, aber auch der Ausschüsse hinsichtlich der Klärung der Zuständigkeiten sowie ihres Einflusses auf die Eigenbetriebe. Zweitens. Die grundsätzliche Gestaltung der Beziehungen, unter anderem Organisation, Finanzen, Personal, zwischen Stadt und Eigenbetrieben. Drittens. Die Ausrichtung des Berichtswesens und Controllings in den Eigenbetrieben, auch in Wechselwirkung mit dem Berichtswesen und Controlling innerhalb der Verwaltung. Meine Damen und Herren, ich denke, es ist für jeden erkennbar, dass es sich hier um eine komplexe Thematik handelt. Entscheidend für den Erfolg des Projektes ist daher vor allem: Inwieweit wird die Verwaltung den Ausschuss tatkräftig unterstützen oder selbst die Initiative ergreifen, und wie hoch ist der Wille zu Veränderungen insgesamt? Grundsätzliche und weitreichende Verbesserungen in Bezug auf die im Prüfbericht genannten Mängel wird es nur in Zusammenarbeit mit der Verwaltung geben können. Ich wünsche uns allen für diese Aufgabe viel Erfolg. Unsere Stadt kann es auch an dieser Stelle gut gebrauchen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wehmann, Sie haben eben mögliche Aufgaben des zeitweise beratenden Ausschusses angeführt. Ich weiß nicht, ob dies eine abschließende Aufzählung gewesen ist oder ob Sie nur einige der anstehenden Aufgaben aus Ihrer Sicht benannt haben. Aus meiner Sicht wäre es besonders wichtig, sich auch anzuschauen, welche Rolle die BBVL in Zusammenhang mit der Beratungsleistung der Stadt einerseits und der Beratungsleistung der Eigenbetriebe andererseits gespielt hat, auch angesichts der Tatsache, dass sie für die Stadt Überwachungsfunktionen wahrnimmt. Da ist aus meiner Sicht ein gewisser Interessenkonflikt vorhanden. Ich weiß nicht, ob Sie das auf der Agenda haben. Wenn ja, würde mich das freuen. Wenn Sie es noch nicht auf der Agenda haben, Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 von mir ein Tipp: Kümmern Sie sich auch um diese Frage. S e i t e | 75 Stadtrat Maciejewski (CDU): Wieso steht dann im Leipziger Amtsblatt, dass dort eine Flüchtlingsunterkunft entsteht? Kann man dem Amtsblatt nicht mehr glauben? Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Oberbürgermeister Jung: Das muss ich prüfen. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Morlok, wie ich eben sagte: „under an“. Dazu gehört ein breites Themenfeld. Das, was Sie anregen, steht meines Wissens auch im Prüfbericht. Oberbürgermeister Jung: Gut. Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19. Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.12.2015 (VI-DS02201) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dazu einen Satz sagen. Nach heutigem Stand scheint es so zu sein, dass wir wirklich bis Januar/Februar auf die Nutzung von Sporthallen werden verzichten können. Gibt es Rückfragen dazu? - Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich habe dem letzten Amtsblatt entnommen - das war ein zweispaltiger Artikel mit einer bunten Grafik darunter -, dass im alten Postbahnhof eine größere Flüchtlingsunterkunft entsteht. Wie gesagt, so stand es im Amtsblatt; das steht aber nicht in dieser Vorlage. Können Sie dazu etwas sagen? Oberbürgermeister Jung: Ja. Das haben wir ebenfalls aus der Zeitung entnommen. Mit uns gibt es keine Absprachen. Der Freistaat Sachsen hat signalisiert, dass es auch mit ihm keine Absprachen gibt. Stadtrat Maciejewski (CDU): Ist das journalistische Freiheit, oder was? Ich würde darum bitten, dass es korrigiert ist, wenn dem nicht so ist. In meinem Umfeld gibt es viele Leute, die unbesehen glauben, was im Amtsblatt steht. Wenn dort Falschmeldungen verbreitet werden, sollte man das richtigstellen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich muss das noch einmal im Wortlaut lesen. Wir werden auf jeden Fall das Angebot Postbahnhof prüfen. Zurzeit gibt es keine Absprachen. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Ich bedanke bei den Vertreterinnen und Vertretern der Medien für ihr Interesse. Schöne Feiertage! Der öffentliche Teil der Ratsversammlung ist damit beendet. Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 76