Daten
Kommune
Leipzig
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04.12.15, 12:59
Aktualisiert
22.06.17, 11:48
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
04.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 16.12.2015, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 16.12.2015
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
04.12.2015
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrit der Sitzung vom 11.11.2015
5.3
Niederschrift der Sitzung vom 19.11.2015
- Teil I: Beschlussprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
8.1
Namensänderung der Schule Portitz - Oberschule der
Stadt Leipzig
VI-WA-01902
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
8.2
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz
(Auenseestraße)
VI-WA-02113
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
9
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg.17.00 Uhr aufgerufen)
9.1
Wiedererrichtung Luther-Melanchton-Denkmal
VI-EF-02102
Einreicher: Prof. Dr. med. Rolf Haupt, Vorsitzender des Vereins
Luther-Melanchton-Denkmal e.V.
10
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
10.1
Petition zur Umbenennung eines Teiles der
Simildenstraße in "Frau Krause ihre Straße"
Einreicher: Petitionsausschuss
VI-P-01978
10.2
Errichtung einer permanenten Ampelanlage ArthurHoffmann-/ Ecke Shakespearestraße
VI-P-02049
Einreicher: Petitionsausschuss
10.3
Ostfriedhof Veränderte Schließzeiten Eingang
Sulzbacher Straße
VI-P-01632
Einreicher: Petitionsausschuss
10.4
Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen
Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu
vergeben
VI-P-01752
Einreicher: Petitionsausschuss
10.5
Petition - Neues Nutzungs- und Betreiberkonzept
Völkerfreundschaft – TSV Leipzig 76 fordert nach
kurzfristiger Kündigung akzeptable Räumlichkeiten zum
Sporttreiben!
VI-P-01913
Einreicher: Petitionsausschuss
11
Besetzung von Gremien
11.1
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der
Mitglieder (1. Änderung)
VI-DS-01143-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2
Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (2. Änderung)
VI-DS-01125-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der
Windscheidstraße
VI-A-00969
Einreicher: SPD-Fraktion
14.2
Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten
VI-A-01328
Einreicher: SPD-Fraktion
14.3
Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes
"Halbe-Halbe" an Leipziger Schulen
VI-A-01424
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4
Maßnahmen aus Bildungsreport
VI-A-01610
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.5
Mehr öffentliche Grillplätze!
VI-A-01786
Einreicher: SPD-Fraktion
14.6
Leipzig ohne Plastiktüten
VI-A-01787-NF-04
Einreicher: SPD-Fraktion
14.7
Einrichtung eines Clearinghauses
VI-A-01832
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.8
Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und
Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt
Leipzig prüfen!
VI-A-01836
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.9
Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von
Entgeltordnungen
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-A-01839
14.10
Entscheidungsgrundlage zur Halle 7
(Baumwollspinnerei)
VI-A-02105
Einreicher: Stadträtin Dr. S. Jennicke
Einreicher: Stadträtin A. Körner
Einreicher: Stadträtin K. Schenk
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1
Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-763/11 Kampagne zur freiwilligen Abschaffung der "Heizpilze"
in gastronomischen Einrichtungen
VI-F-02174
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.2
Nicht den Anforderungen genügende Richtlinie zu
Kosten der Unterkunft
VI-F-02172
Einreicher: SPD-Fraktion
15.3
Umweltschutz leben - Müllaufkommen durch
Einwegbecher in Leipzig reduzieren
VI-F-02131
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.4
Förderung der Jahreszeitschrift "Leipziger Zustände"
seitens der Stadt Leipzig
VI-F-02170
Einreicher: AfD-Fraktion
15.5
Stromsperren
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.6
Für die beidseitige Befahrbarkeit der Berhard-GöringStraße für den Radverkehr
VI-F-02096
(schriftliche
Beantwortung)
VI-F-02132
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.7
Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14
vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur
und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang
mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten
VI-F-02149
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.8
Girokonten für Schulen
VI-F-02151
Einreicher: SPD-Fraktion
15.9
Familienfreundlichkeit bei den Eigenbetrieben
Kulturstätten
VI-F-02152
Einreicher: SPD-Fraktion
15.10
Einsatz von Erzieherinnen bei Schulfahrten,
Klassenfahrten und Wandertagen
VI-F-02153
Einreicher: SPD-Fraktion
15.11
Bilanzielle Behandlung der unentgeltlichen Widmung
von Grund und Boden bzw. Immobilien an die
Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig
VI-F-02159
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.12
Errichtung weiterer Fahrradstellplätze in Kitas und
Schulen
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.13
Umsetzung des Haushaltsbeschlusses Zebrastreifenund Querungshilfenprogramm auflegen
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.14
Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen
(schriftliche Beantwortung)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.15
Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen der
Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kitas
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.16
Städtische Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf
(Erbbau) stadteigener Grundstücke für den Bau von
Familienheimen
VI-F-02161
(schriftliche
Beantwortung)
VI-F-02163
(schriftliche
Beantwortung)
VI-F-02164
(schriftliche
Beantwortung)
VI-F-02173
(schriftliche
Beantwortung)
VI-F-02176
(schriftliche
Beantwortung)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.17
Richtlinie über Preisnachlässe auf städtische
Grundstücke zur Ansiedlung von Unternehmen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-02177
(schriftliche
Beantwortung)
15.18
Stand Radverkehrsnetzplanung
VI-F-02162
Einreicher: SPD-Fraktion
15.19
Ergänzung der Eigentümerziele für die LWB
VI-F-02062
Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel
15.20
Energie-Audit in Eigenbetrieben und kommunalen
Beteiligungsunternehmen
VI-F-02160
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
15.21
Stadionbauvisionen für den
Mariannenpark/Postbahnhof
VI-F-02134
Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski
15.22
Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bauordnungsamtes in die "Projekt Teams Flüchtlinge"
Einreicher: SR Franziska Riekewald
Einreicher: SR Steffen Wehmann
15.23
Seniorenwohnanlage "Amalie"
VI-F-02169
(schriftliche
Beantwortung)
VI-F-02143
Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann
Einreicher: Stadträtin Carola Lange
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober
2015
VI-DS-02079
Einreicher: Dezernat Finanzen
18
Vorlagen I
18.1
Bestellung des Zweiten Betriebsleiters
(Verwaltungsdirektor) für das Schauspiel Leipzig
VI-DS-02059-NF-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Kultur
18.2
Leitlinien für die Weiterführung des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392
"Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
VI-DS-01690-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.3
Entwidmung eines Teils des Sondervermögens der
Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
DS-00624/14
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.4
"Kirchentag auf dem Weg" 25. - 28. Mai 2017
VI-DS-01881
Einreicher: Dezernat Kultur
18.5
Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2016 1. Änderung
VI-DS-01508-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
18.6
Bebauungsplan Nr. 415 "Quartiersgarage
Rochlitzstraße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig;
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
VI-DS-01631
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.7
Bebauungsplan Nr. 304 "Wendenstraße";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren;
1. Aufstellungsbeschluss
2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
VI-DS-01642
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.8
Bebauungsplan Nr. 347 "Wohnen an der
Olbrichtstraße/Ecke Tresckowstraße";
Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte;
Satzungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-01653
18.9
NAKOPA-Projekt "Straße für alle" - Partizipative
Planung einer Stadtstraße in Lwiw - deutsch: Lemberg
(Ukraine)
VI-DS-01656
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.10
Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V.
VI-DS-01707
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.11
Entschädigungssatzung
VI-DS-01712
Einreicher: Oberbürgermeister
18.12
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb
flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger
Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen);
Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für die
Haushaltsjahre 2015/2016
VI-DS-01736
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.13
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem
Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb
der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum
Betreiben der Beratungsstellen
VI-DS-01739
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.14
Umgestaltung Bayrischer
Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße,
Variantenentscheid
VI-DS-01740
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.15
Bebauungsplan Nr. 350 "Wohngebiet an der grünen
Ecke"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida;
Satzungsbeschluss
VI-DS-01753
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.16
Bebauungsplan Nr. 400.1 "Zschochersche
Straße/Erich-Zeigner-Allee - nördlicher Teilbereich";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Satzungsbeschluss
VI-DS-01774
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.17
Absicherung der pädagogischen Betreuung von
Schülern der Sportoberschule im Internat
Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ)
– 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der
Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014
VI-DS-01830
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.18
Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur
Schule Portitz
VI-DS-01867
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.19
Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt
Leipzig
VI-DS-01883
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.20
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen
Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des
Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b
VI-DS-01901-NF-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.21
Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen
gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2016 zum Abschluss
einer Vereinbarung nach der Durchführung eines
Moderationsverfahrens zwischen dem Ersten Freien
Tierschutzverein Leipzig und Umgebung e.V. und der
Stadt Leipzig zum Vertrag über die Verwahrung von
Fund- und Einweisungstieren aus dem öffentlichrechtlichen Aufgabenbereich der Stadt Leipzig im
Tierheim Leipzig-Breitenfeld vom
23.03.2012/03.04.2012
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
VI-DS-01922
18.22
Institutionelle Förderung der Leipziger
Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und
2016 (überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79
Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung)
VI-DS-01943
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.23
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die
Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig
VI-DS-01946
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.24
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1)
SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung
der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH.
VI-DS-01954
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.25
Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss der DS00560/14 vom 10.12.2014 - Bestätigung des
angepassten Finanzierungskonzeptes und Wandlung
des Gesellschafterdarlehens in eine Kapitaleinlage für
die Sanierung der Kongreßhalle am Zoo, 2. und 3.
Bauabschnitt sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-01973
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.26
Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule,
Grundschule, Riebeckstr. 50, 04317 Leipzig,
Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und
Bestätigung der über/-außerplanmäßigen
Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016
VI-DS-02019
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.27
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung
der Absenkungen und Ermäßigungen der
Elternbeiträge Kita´s freie Träger
VI-DS-02135
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.28
Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe
VI-DS-01797
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.29
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den
Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig
VI-DS-01849
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.30
Feststellung des Jahresabschlusses für das
Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
VI-DS-01861
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.31
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe" der Stadt Leipzig
VI-DS-01865
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.32
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetreib Städtisches
Klinikum "St. Georg" Leipzig
VI-DS-01880
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.33
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb
Stadtreinigung Leipzig in Verbindung mit der
Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß §
79 (1) SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das
Haushaltsjahr 2016
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
VI-DS-01898
18.34
Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb
Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2016
VI-DS-01909
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.35
Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
VI-DS-01971
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.36
Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen
Rechnungsprüfungsamtes - Bildung eines zeitweise
beratenden Ausschusses
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Kultur
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Flüchtlingen in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzg - Stand:
20
Informationen I
VI-DS-01537-DS-01
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 07.01.2016
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 16.12.2015
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2015/329
-2Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
21:30 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
reguläre Mitglieder
(Verwaltung)
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Herr Gerd Heinrich
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann
Herr Dietmar Kern
Herr Swen Kuthe
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Konrad Riedel
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Herr Alexej Danckwardt
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Ilse Lauter
Frau Birgitt Mai
Frau Juliane Nagel
Herr Sören Pellmann
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
-3Frau Franziska Riekewald
Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
Frau Naomi-Pia Witte
Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Frau Katharina Schenk
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Dieter Deissler
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Nicole Christiane Lakowa
Frau Anett Ludwig
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Daniel von der Heide
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr René Hobusch
Herr Sven Morlok
Herr Enrico Böhm
Ortsvorsteher
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
Herr Hans-Jürgen Raqué
Frau Margitta Ziegler
(CDU)
(BI 1990)
(Freie Wählergemeinschaft Seehausen)
()
(FDP)
(LUV)
()
(parteilos)
(-)
(-)
()
(SPD)
(CDU)
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Peter Freydank
Herr Roland Geistert
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Herr Stefan Köster
Frau Annemarie Opitz
Frau Ines Richter
Herr Heinz Walther
Herr Volker Woitynek
-4Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:05 Uhr 56 Stadträtinnen und Stadträte = 79 %
anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung folgender Tagesordnungspunkte bekannt: 5.2, 10.4,
14.10, 15.19 und 18.3
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015 - Teil II: Verlaufsprotokoll
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift - Teil II: Verlaufsprotokoll fest.
TOP 5.2
Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2015
vertagt
TOP 5.3
Niederschrift der Sitzung vom 19.11.2015 - Teil I: Beschlussprotokoll
Ergänzung im TOP 16.7 VI-F-01994 - "Fußverkehrsbeauftragter":
Herr OBM Jung sagt zu, dass die fehlende Antwort zum Namen und Tätigkeitsbeginn des Fußverkehrsbeauftragten nachgereicht wird.
Das Beschlussprotokoll wird mit der o.g. Änderung bestätigt.
-5TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 7
Mandatsveränderungen
TOP 8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 8.1
Namensänderung der Schule Portitz - Oberschule der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-WA-01902
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb der nächsten 6 Monate in gemeinsamer Abstimmung mit der
Schule Portitz einen Vorschlag zur Namensänderung dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
8.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-WA-01902-VSP-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 8.2
Neugestaltung des Spielplatzes am Schillerplatz (Auenseestraße)
Vorlage: VI-WA-02113
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
TOP 9
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.17.00 Uhr aufgerufen)
-6TOP 9.1
Wiedererrichtung Luther-Melanchton-Denkmal
Vorlage: VI-EF-02102
Einreicher: Prof. Dr. med. Rolf Haupt, Vorsitzender des Vereins Luther-Melanchton-Denkmal e.V.
Antwort: Herr BM Faber
TOP 10
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
TOP 10.1 Petition zur Umbenennung eines Teiles der Simildenstraße in "Frau Krause
ihre Straße"
Vorlage: VI-P-01978
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Protokollnotiz:
Das Verfahren zur Beteiligung von SBB bei derartigen Sachverhalten wird geprüft.
TOP
10.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01978-VSP-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
zur Kenntnis genommen
TOP 10.2 Errichtung einer permanenten Ampelanlage Arthur-Hoffmann-/ Ecke Shakespearestraße
Vorlage: VI-P-02049
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Die temporäre Fußgängersignalanlage Arthur-Hoffmann-Straße/Shakespearestraße wird bis zur
Errichtung einer stationären Lichtsignalanlage weiterbetrieben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-7-
TOP
10.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-02049-VSP-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
TOP 10.3 Ostfriedhof Veränderte Schließzeiten Eingang Sulzbacher Straße
Vorlage: VI-P-01632
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird abgeholfen.
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Die Petenten fordern eine Vereinheitlichung der Schließzeiten auf dem Ostfriedhof. Die Schließzeiten
der Nebeneingänge soll denen der Haupteingänge angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
10.3.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01632-VSP-001
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschlussvorschlag:
1. Die seit dem 1. Juli 2015 gültigen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 18.00
Uhr, bleiben bis März 2016 bestehen.
2. Die Überprüfung der reduzierten Öffnungszeit erfolgt im Anschluss, vor April 2016.
3. Die bauliche Eingangssituation wird kurzfristig dem Stand der Technik angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Frau Stadträtin Hollick übernimmt den Verwaltungsstandpunkt und stellt diesen als Änderungsantrag zur
Abstimmung:
31/36/1
-8TOP 10.4 Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben
Vorlage: VI-P-01752
Einreicher: Petitionsausschuss
vertagt
TOP
10.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01752-VSP-002
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
TOP 10.5 Petition - Neues Nutzungs- und Betreiberkonzept Völkerfreundschaft - TSV
Leipzig 76 fordert nach kurzfristiger Kündigung akzeptable Räumlichkeiten
zum
Sporttreiben!
Vorlage: VI-P-01913
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
TOP 11
Besetzung von Gremien
TOP 11.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (1. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01143-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01143 vom 25.03.2015 und beruft mit sofortiger
Wirkung
Herrn Georg Prawitz
als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost auf Grund des Beschlusses des Stadtvorstandes
von DIE LINKE, ab.
-9Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Ost:
Fraktion
CDU
CDU
CDU
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
Bündnis 90 / Die Grünen
AfD
Name
Feller, Jaqueline
Hufenreuter, Henry
Schmidt, Kerstin
Forner, Janet
Krause, Armin
Müller, Monika
n.b.
Pohl, Thomas
Weißgerber, Kerstin
Lehmann, Rocco
Dr. Weidnitzer, Sabine
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01125-DS-02
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01125 vom 16.09.2015 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft
Frau Edith Stelzer (Lebenshilfe e.V.) als Mitglied
sowie
Herrn Henry Voigt (Lebenshilfe e.V.) als Stellvertreter
aus dem Behindertenbeirat ab.
2. Die Ratsversammlung bestellt1 widerruflich gemäß § 47 SächsGemO sowie § 17 Hauptsatzung der
Stadt Leipzig
Herrn Henry Voigt (Lebenshilfe e.V.)
sowie
Frau Heike Kirchner ( AG Frühförderung) als Mitglieder
und
-10Frau Edith Stelzer (Lebenshilfe e.V.) als Stellvertreterin
in den Behindertenbeirat.
1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung bestellt werden.
Damit ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Behindertenbeirates:
Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
CDU
DIE LINKE
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
Konrad Riedel
Margitta Hollick
Udo Richter
Jens Reichmann
Thomas Ackner
Eric Buchmann
Beate Ehms
Lars Menzel
Dr. Gesine Märtens
Jörg Kühne
Organisation/Institution
Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e. V.
Behindertenhilfeeinrichtungen
Mitglied
Stefan Del Re
Stellvertreter
Lutz Köhler
Constanze Barth (Wohnheim
Losinskiweg)
Vertreter der Selbsthilfegruppen Klaus Vogt
KMV Sachsen e. V.
Christian Lissek
Lebenshilfe e. V.
Henry Voigt
Blinden- und Sehbehinderten- Hans Günter Funke
Vertretung Sachsen, KO Leipzig
Sozialverband VdK Sachsen
Kerstin Füldner
Deutscher Paritätischer Wohl- Andreas Schneider
fahrtsverband
Behindertenverband Leipzig
Gunter Jähnig
Durchblick e. V.
Jens-Otto Didier
AG Frühförderung
Heike Kirchner
Marlis Schlecht (Käthe-KollwitzHeim)
Liane Döring
Jürgen Krug
Edith Stelzer
Daniel Rothe
Karin Färber
Susann Hanske
Anojeta Marggraf
Thomas Bolte
n. n. b.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
-11TOP 13.1 Verschwiegenheitspflichten
Vorlage: VI-A-02118
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, Verwaltungsausschuss
TOP 13.2 Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend"
Vorlage: VI-A-02140
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendbeirat, Grundstücksverkehrsausschuss, SBB Leipzig Ost
TOP 13.3 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen transparent darstellen
Vorlage: VI-A-02166
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Finanzen
TOP 13.4 Instandsetzung der Parkbänke im Leutzscher Holz zwischen Hans-DrieschStraße, Friesenstraße und Rietschelstraße
Vorlage: VI-A-02184
Einreicher: Stadtrat Michael Weickert
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, SBB Leipzig-Altwest
TOP 13.5 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration
von Asylbewerbern und Flüchtlingen aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen
Vorlage: VI-A-02188
Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung
TOP 13.6 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für
Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Asylbewerber und Flüchtlinge
Vorlage: VI-A-02200
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung
TOP 13.7 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen !
Vorlage: VI-A-02158
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung
-12TOP 13.8 Schulhausbau durch private Unternehmen
Vorlage: VI-A-02138
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 13.9 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich des
§ 11 SGB VIII
Vorlage: VI-A-02206
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: Jugendhilfeausschuss, FA Finanzen, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
TOP
13.10
Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen der §§ 14 und 16 SGB VIII
Vorlage: VI-A-02205
Einreicher: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht
verwiesen: Jugendhilfeausschuss, FA Finanzen, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
TOP 14
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 14.1 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße
Vorlage: VI-A-00969
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung
Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
14.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-00969-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
-13-
zur Kenntnis genommen
TOP 14.2 Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten
Vorlage: VI-A-01328
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Konzept für das Errichten von Bewegungsparcours in jeden Stadtbezirk, als Baustein im Sportprogramm 2016 bis 2024, aufzustellen. Das Errichten von Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk kann hierbei auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung, Sanierung
und/oder Erweiterung von bereits bestehenden Spielplätzen geplant werden. Insbesondere sollten auch
Fördermöglichkeiten und die Einwerbung von Sponsoring-Mitteln mit geprüft werden. Bei der Gestaltung
der Bewegungsparcours sind Bürger und Sportvereine mit einzubeziehen.
Das „Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig" wird das Thema „Sport und Bewegung
im öffentlichen Raum" für die gesamte Stadt und für jeden Stadtbezirk detailliert aufgreifen. Ein Schwerpunkt wird „Gymnastik, Fitness, Kraftsport und Parcour" sein. Ziel ist die
Herausarbeitung bedarfsgerechter Sport- und Bewegungsangebote im Freien auf der
Grundlage von Umfragen zum Sportverhalten der Leipziger Bevölkerung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
14.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01328-VSP-001
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
vom Einreicher übernommen
TOP 14.3 Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes "Halbe-Halbe" an Leipziger Schulen
Vorlage: VI-A-01424
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „Halbe-Halbe“ an
Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017.
2. Die Stadtverwaltung wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes „Halbe-Halbe“ wie folgt zu schaffen:
• Einrichtung eines PSP-Elements „Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016.
• Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energiesparmaßnahmen
im Amt für Gebäudemanagement gebunden.
• Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016.
-14-
•
•
•
Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016.
Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015
Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
14.3.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01424-VSP-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
zur Kenntnis genommen
TOP
14.3.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01424-ÄA-03
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Energie- und Klimasparprojektes „Halbe-Halbe“ an
Schulen in Leipzig. Projektstart zum Schuljahr 2016/2017. Es ist eine Pilotphase mit einem Objekt ("Pilotphase") vorgeschaltet.
2. Der Oberbürgermeister wird dazu beauftragt, die Voraussetzungen zur Durchführung des Projektes
„Halbe-Halbe“ zunächst an der "Pilotschule" wie folgt zu schaffen: Einrichtung eines PSP-Elementes
„Energie- und Wassersparmaßnahmen Halbe-Halbe“ im städtischen Haushalt beim Amt für Gebäudemanagement zum 1.1.2016.
- Die Erlöse der Kommune aus dem Projekt werden zur Verwendung für Energieeinsparmaßnahmen
im Amt für Gebäudemanagement gebunden.
- Schaffung von Verwaltungsvoraussetzungen zum 1.1.2016.
- Schaffung einer transparenten Datenbasis zum 1.1.2016. Beauftragung eines externen gemeinnützigen Trägers zum 1.11.2015.
- Beantragung von Fördermitteln zum 1.10.2015.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
-15TOP 14.4 Maßnahmen aus Bildungsreport
Vorlage: VI-A-01610
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Die Ratsversammlung erkennt den Handlungsbedarf im Bereich Chancengerechtigkeit und Schulerfolg.
Der Oberbürgermeister legt bis Ende 2015 zum Ende des I . Quartals 2016 einen Maßnahmenkatalog
sowie einen Zeitrahmen zu dessen Umsetzung vor und leitet die Schritte zur Umsetzung ein. Der FA Jugend/Soziales/ Gesundheit und Schule wird in den Prozess der Maßnahmenerstellung sowie die Berichterstattung intensiv einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
38/22/2
TOP
14.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01610-VSP-002
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 14.5 Mehr öffentliche Grillplätze!
Vorlage: VI-A-01786
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, fünf weitere, über das Stadtgebiet verteilte, öffentliche Grillplätze
bis zum I. Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen.
2. Das Projekt soll mit den fünf öffentlichen Grillplätzen getestet werden, um die Akzeptanz zu prüfen ob
weitere Grillplätze in Leipzig entstehen können. Hierzu ist eine Evaluation dem Stadtrat bis zum IV.
Quartal 2016 vorzulegen.
3. Die Nutzung der öffentlichen Grillplätze soll kostenlos sein.
4. Die Stadt prüft weiter, ob die öffentlichen Grillplätze auch für sogenannte Spontanpartys geeignet
sind. Hierzu soll dem Stadtrat eine Empfehlung der Verwaltung bis zum I. Quartal 2016 vorgelegt werden, worin auf geeignete Standorte, vereinfachte Reglungen zur Anmeldung der Partys und Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie Halle/Saale, dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Beschlusspunkt 2: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einige Enthaltungen
Beschlusspunkt 4: 30/28/7
-16TOP
14.5.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01786-VSP-001
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 14.6 Leipzig ohne Plastiktüten
Vorlage: VI-A-01787-NF-04
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis Mitte 2016 zu prüfen, ob
a)
die ausschließliche Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei der Zulassung zur Teilnahme
auf Markt- und Großveranstaltungen für die Händlerinnen und Händler verpflichtend geregelt werden
kann, oder
b) Anreize für eine Selbstverpflichtung der Händlerinnen und Händler zur ausschließlichen Ausgabe
von Stoff- und Papiertragetaschen über die Zulassung zur Teilnahme auf Markt- und Großveranstaltungen geschaffen werden können.
c) ein runder Tisch zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig gegründet werden kann.
2. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird die Stadt beauftragt, dem Stadtrat Leipzig einen Plan
zur frühzeitigen Umsetzung mit festem Termin vorzulegen und ggf. u. a. eine ergänzende Regelung in
der Marktsatzung vorzuschlagen.
3. Die Stadtverwaltung wird ggf. gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung eine Informationskampagne zur Vermeidung von Plastiktüten (Kunststofftüten) durch Informationsflyer, Presseberichte,
Anzeigen im Amtsblatt oder in Kooperation mit der Verbraucherzentrale initiieren.
Abstimmungsergebnis:
1. 32/32/2
2. erledigt
3. 40/26/0
TOP
14.6.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01787-ÄA-03
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Kenntnis genommen
-17TOP
14.6.2
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01787-VSP-002
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
zur Kenntnis genommen
TOP 14.7 Einrichtung eines Clearinghauses
Vorlage: VI-A-01832
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete minderjährige AusländerInnen.
Das Clearinghaus soll der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen AusländerInnen nach § 42
SGB VIII und der geplanten vorläufigen Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII (Kabinettsentwurf „Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen (UMA)“) sowie der Durchführung des Clearingverfahrens dienen.
Im Clearinghaus sollen zudem Möglichkeiten für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen für die Kinder
und Jugendlichen sowie Büroräume für die Verwaltung vorgehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen
TOP
14.7.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01832-VSP-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 14.8 Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig prüfen!
Vorlage: VI-A-01836
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend zunächst für alle kommunalen Kultureinrichtungen
die Einführung und den Aufbau eines zentralen Online-Ticketportals der Stadt Leipzig zu prüfen. Dem
Stadtrat ist der Prüfbericht spätestens zum Ende des I. Quartals 2016 vorzulegen.
1. Die Verwaltung prüft die Einführung eines stadteigenen, zentralen Online-Ticketportals. Hierbei soll untersucht werden, welche technisch-infrastrukturellen und inhaltlichen Voraussetzungen in diesem Zusammenhang geschaffen werden müssten sowie welche Kosten damit verbunden sind.
-18-
2. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Stadtrat bis Ende des II. Quartals 2016 informiert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
14.8.1
dazu VSP
Vorlage: 1836-VSP-001-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
vom Einreicher übernommen
TOP 14.9 Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Vorlage: VI-A-01839
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
1. Die Entgeltordnungen der städtischen Eigenbetriebe Kultur werden in Bezug auf Termini, Aufbau
und Struktur in einem geeigneten und zügigen Verfahren soweit wie möglich vereinheitlicht.
2. Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, insbesondere auch die Vergabe von „Freikarten", die Regelungen sog. „freier Eintritte", die Vergünstigungen von bestimmten Besuchergruppen oder freie Eintritte für bestimmte Tage im Sinne von Vereinheitlichung und
Transparenz zu überprüfen.
3. Dem Stadtrat ist bis spätestens zum Ende des IV. Quartals 2015 eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen, die dem Antragspunkt zu 1. Rechnung trägt und die weitere Vorgehensweise
auch unter finanziellen Gesichtspunkten aufzeigt. Zu Punkt 2. ist dem Stadtrat ebenfalls bis
Ende 2015 Bericht zu erstatten.
1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von Entgeltordnungen" wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau
und Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt möglich sind.
2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende
des 2. Quartals 2016 berichtet.
3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen.
4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
-19-
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
TOP
14.9.1
dazu VSP
Vorlage: 1839-VSP-001-NF-01
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch:
1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von Entgeltordnungen“ wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater
der Jungen Welt möglich sind.
Beschlusspunkt 3 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch die nachfolgenden Beschlusspunkte:
2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2. Quartals 2016 berichtet.
3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen beginnt
mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen.
Beschlusspunkt 2 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch:
4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in Veranstaltungen
der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.
vom Einreicher übernommen
TOP
14.10
Entscheidungsgrundlage zur Halle 7 (Baumwollspinnerei)
Vorlage: VI-A-02105
Einreicher: Stadträtin Dr. S. Jennicke
Einreicher: Stadträtin A. Körner
Einreicher: Stadträtin K. Schenk
vertagt
TOP 15
Anfragen an den Oberbürgermeister
-20TOP 15.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-763/11 - Kampagne zur freiwilligen Abschaffung der "Heizpilze" in gastronomischen Einrichtungen
Vorlage: VI-F-02174
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr BM Rosenthal
TOP 15.2 Nicht den Anforderungen genügende Richtlinie zu Kosten der Unterkunft
Vorlage: VI-F-02172
Einreicher: SPD-Fraktion
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP 15.3 Umweltschutz leben - Müllaufkommen durch Einwegbecher in Leipzig reduzieren
Vorlage: VI-F-02131
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Rosenthal
TOP 15.4 Förderung der Jahreszeitschrift "Leipziger Zustände" seitens der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-F-02170
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP
15.4.1
Ereignisse des 12.12.2015 in Leipzig
Vorlage: VI-DF-02211
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort: Herr BM Rosenthal inklusive schriftlicher Beantwortung
TOP 15.5 Stromsperren
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02096
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
schriftliche Beantwortung
TOP 15.6 Für die beidseitige Befahrbarkeit der Berhard-Göring-Straße für den Radverkehr
Vorlage: VI-F-02132
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Frau BM Dubrau
-21TOP 15.7 Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14 vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen
Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten
Vorlage: VI-F-02149
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr BM Faber
TOP 15.8 Girokonten für Schulen
Vorlage: VI-F-02151
Einreicher: SPD-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP 15.9 Familienfreundlichkeit bei den Eigenbetrieben Kulturstätten
Vorlage: VI-F-02152
Einreicher: SPD-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP
15.10
Einsatz von Erzieherinnen bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen
Vorlage: VI-F-02153
Einreicher: SPD-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP
15.11
Bilanzielle Behandlung der unentgeltlichen Widmung von Grund und Boden
bzw. Immobilien an die Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-F-02159
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
schriftliche Beantwortung
TOP
15.12
Errichtung weiterer Fahrradstellplätze in Kitas und Schulen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02161
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
TOP
15.13
Umsetzung des Haushaltsbeschlusses Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm auflegen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02163
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
-22TOP
15.14
Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz vorziehen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02164
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
TOP
15.15
Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kitas
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02173
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftliche Beantwortung
TOP
15.16
Städtische Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf (Erbbau) stadteigener
Grundstücke für den Bau von Familienheimen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02176
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
schriftliche Beantwortung
TOP
15.17
Richtlinie über Preisnachlässe auf städtische Grundstücke zur Ansiedlung
von Unternehmen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02177
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
schriftliche Beantwortung
TOP
15.18
Stand Radverkehrsnetzplanung
Vorlage: VI-F-02162
Einreicher: SPD-Fraktion
schriftliche Beantwortung
TOP
15.19
Ergänzung der Eigentümerziele für die LWB
Vorlage: VI-F-02062
Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel
vertagt
TOP
15.20
Energie-Audit in Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen
Vorlage: VI-F-02160
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
schriftliche Beantwortung
-23TOP
15.21
Stadionbauvisionen für den Mariannenpark/Postbahnhof
Vorlage: VI-F-02134
Einreicher: Stadtrat Ansbert Maciejewski
schriftliche Beantwortung
TOP
15.22
Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauordnungsamtes in
die "Projekt Teams Flüchtlinge"
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-F-02169
Einreicher: SR Franziska Riekewald
Einreicher: SR Steffen Wehmann
schriftliche Beantwortung
TOP
15.23
Seniorenwohnanlage "Amalie"
Vorlage: VI-F-02143
Einreicher: Stadtrat Jens Lehmann
Einreicher: Stadträtin Carola Lange
schriftliche Beantwortung
TOP 16
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 17
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2015
Vorlage: VI-DS-02079
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-24TOP 18
Vorlagen I
TOP 18.1 Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektor) für das Schauspiel Leipzig
Vorlage: VI-DS-02059-NF-01
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Herr Daniel Herrmann wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Juli 2018 als Zweiter
Betriebsleiter für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (Amtsbezeichnung Verwaltungsdirektor) gewählt.
2. Der Oberbürgermeister wird zum Abschluss des Vertrages bevollmächtigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
TOP 18.2 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Vorlage: VI-DS-01690-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost".
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten.
3. Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke wird eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „AG Wilhelm-Leuschner-Platz" eingesetzt, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u.a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse „Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015" und „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik") auseinandersetzt.
Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und unterschiedlichen Akteuren des Wohnungspolitischen
Konzeptes zusammensetzen. Genaue Zusammensetzung und konkrete Aufgabenstellung („Vermarktungsstrategie") sollen in den städtischen Ausschüssen beraten und festgelegt werden.
Protokollnotiz:
-25Die Leitlinien werden gemäß des ÄA der CDU-Fraktion (1690-NF-02-ÄA-01) in folgenden Punkten ergänzt / geändert:
a)
1. Städtebauliche Grundlage:
ergänzender Absatz
Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen.
b)
6. öffentlicher Platzraum:
Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche
Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. …
c)
sowie ergänzender Absatz
Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür
soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen.
d)
7. Städtebauliche Gestaltung …
ergänzender Absatz
Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der
notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
TOP
18.2.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01690-ÄA-01
Einreicher: SR William Grosser
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
18.2.2
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-01
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien werden in folgenden Punkten ergänzt / geändert:
a)
1. Städtebauliche Grundlage:
-26ergänzender Absatz
Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen.
b)
6. öffentlicher Platzraum:
Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche
Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. …
c)
sowie ergänzender Absatz
Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür
soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen.
d)
7. Städtebauliche Gestaltung …
ergänzender Absatz
Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der
notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt werden.
vom Einreicher übernommen
TOP
18.2.3
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-02
Einreicher: Stadtrat Mathias Weber
Beschlussvorschlag:
Die grundsätzliche Errichtung und die Lage einer künftigen Markthalle im B-Plangebiet werden im Rahmen eines Experten- sowie Bürgerworkshops bis Ende 2016 abschließend diskutiert. Der Diskussionsverlauf sowie das Diskussionsergebnis wird dem Stadtrat als Vorlage, die im weiteren B-Planverfahren
Berücksichtigung findet, zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
18.2.4
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-03
Einreicher: Stadtrat Mathias Weber
Beschlussvorschlag:
In einem Workshopprozess bestehend aus Verwaltung, Politik und Verbänden werden bis Ende 1. Halbjahr 2017 Kriterien und Parzellierungsgrößen als Vorgabe für eine Vergabe der städtischen Grundstücke
entwickelt. Das Ergebnis wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
-27-
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
18.2.5
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-05
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 3.:
Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke wird eine Arbeitsgruppe mit dem Titel
„AG Wilhelm-Leuschner-Platz" eingesetzt, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u.a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse „Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015" und „Änderung der
strategischen Liegenschaftspolitik") auseinandersetzt.
Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenen
Fraktionen und unterschiedlichen Akteuren des Wohnungspolitischen Konzeptes zusammensetzen. Genaue Zusammensetzung und konkrete Aufgabenstellung („Vermarktungsstrategie") sollen in den städtischen Ausschüssen beraten und festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
18.2.6
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-06
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt:
Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb
durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes
zum Inhalt hat.
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert.
Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert:
1. Städtebauliche Grundlage
Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im Rahmen
der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl. RBV-815/11).
-282. Nutzungsstruktur
Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt.
Als Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden:
a
Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen,
b
Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier
können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung),
c
Büros,
d
Gastronomie,
e
eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m² Verkaufsfläche,
f
nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers,
g
Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke,
h
Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs.
4. Stadtökologie/Klima
Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt.
6. Öffentlicher Platzraum
Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Verfügung
gestellt.
Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP
18.2.7
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-07
Einreicher: Stadträte S. Morlok, R. Hobusch
Beschlussvorschlag:
I. Im Betreff werden die Worte "Leitlinien für die" gestrichen.
II. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
-291. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" führt
die Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die
Formalien des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch.
2. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf
für den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
TOP
18.2.8
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-08
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1 der Vorlage wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) ergänzt:
1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392
„Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“. Dabei werden die historisch und städtebaulich maßgebenden Raumkanten und Baufluchten wiederhergestellt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei 1 Ja-Stimme und einigen Enthaltungen
TOP
18.2.9
dazu ÄA
Vorlage: -1690-NF-02-ÄA-09
Einreicher: Stadtrat William Grosser
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte
1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“.
und
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten.
-30werden wie folgt ersetzt:
1. Die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ wird auf der
Grundlage des Vorschlages der Initiative Leipziger Architektenverbände neu überarbeitet. Ziel ist
eine kleinteilige Baustruktur zur Anbindung der Innenstadt an die Quartiere im Süden und die
Wiederherstellung eines Wilhelm-Leuschner-Platzes in den Formen des alten Königsplatzes.
2. Die gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ist ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z. B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen.
3. Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt.
4. Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des
Königsplatzes als Wilhelm-Leuschner-Platz zum Inhalt hat.
5. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" führt die
Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die Formalien
des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch.
6. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf für den
Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
18.2.10
dazu ÄA
Vorlage: -01690-NF-02-ÄA-04
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden.
Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden.
In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschner-Platz unter
Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der Freiraum
(Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen
-31-
TOP 18.3 Entwidmung eines Teils des Sondervermögens der Stadt Leipzig für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
Vorlage: DS-00624/14
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP 18.4 "Kirchentag auf dem Weg" 25. - 28. Mai 2017
Vorlage: VI-DS-01881
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Zur Vorbereitung und Durchführung des "Kirchentages auf dem Weg" von 25. bis 28. Mai 2017 stellt
die Stadt Leipzig dem "Reformationsjubiläum 2017 e.V." eine Zuwendung i.H.V. 950.000 Euro als Festbetragsfinanzierung im Vorgriff auf die Beschlussfassung des Haushaltes 2017 zur Verfügung. Die Mittel
werden mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 im PSP-Element "Dezernat IV" (1.100.11.1.1.02.24)
veranschlagt.
2. Mit Beschlussfassung zur Vorlage durch den Stadtrat wird seitens der Verwaltung gegenüber dem
veranstaltenden „Reformationsjubiläum 2017 e.V.“ zeitnah eine Zusage bezüglich der finanziellen Unterstützung des Kirchentages 2017 in Leipzig abgegeben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
18.4.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01881-ÄA-01
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1 wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) geändert:
Zur Vorbereitung und Durchführung des "Kirchentages auf dem Weg" von 25. bis 28. Mai 2017 stellt die
Stadt Leipzig dem "Reformationsjubiläum 2017 e.V." eine Zuwendung i.H.V. 500.000 Euro als Festbetragsfinanzierung im Vorgriff auf die Beschlussfassung des Haushaltes 2017 zur Verfügung. Die Mittel
werden mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 im PSP-Element "Dezernat IV" (1.100.11.1.1.02.24)
veranschlagt
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einige Enthaltungen
-32TOP 18.5 Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2016 - 1. Änderung
Vorlage: VI-DS-01508-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Verlegung folgender Termine:
a) 25.05.2016 auf 18.05.2016
b) 15.12.2016 auf 01.02.2017
2. Die Ratsversammlung beschließt die Festsetzung zusätzlicher Vorbehaltstermine der Ratsversammlung:
a) 02.03.2016
b) 09.06.2016
c) 22.09.2016
3. Damit ändert sich der Beschluss VI-DS-01508 vom 08.07.2015.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Protokollnotiz:
Diese Vorbehaltstermine sind reine Platzhaltertermine, die dazu dienen, Vorlagen zu behandeln, die zu
den bereits festgelegten regulären Terminen auf der TO standen und aus zeitlichen Gründen nicht abgehandelt werden konnten.
TOP
18.5.1
dazu ÄA
Vorlage: -01508-DS-01-ÄA-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Es wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt, sodass der derzeitige Beschlusspunkt 2 zu Beschlusspunkt 3 wird.
Beschlusspunkt 2 (neu):
Die Ratsversammlung beschließt die Festsetzung zusätzlicher Vorbehaltstermine der Ratsversammlung:
a) 02.03.2016
b) 09.06.2016
-33-
c) 22.09.2016
vom Einreicher übernommen
TOP
18.5.2
dazu ÄA
Vorlage: -01508-DS-01-ÄA-02
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Es wird ein neuer Beschlusspunkt 2 eingefügt, so dass der derzeitige Beschlusspunkt 2 zu Beschlusspunkt 3 wird.
Beschlusspunkt 2 (neu):
Die Ratsversammlung beschließt die Festsetzung zusätzlicher Vorbehaltstermine der Ratsversammlung:
a) 02.03.2016
b) 09.06.2016
c) 22.09.2016
Diese Vorbehaltstermine sind reine Platzhaltertermine, die dazu dienen, Vorlagen zu behandeln,
die zu den bereits festgelegten regulären Terminen bereits auf der TO standen und aus zeitlichen
Gründen nicht abgehandelt werden konnten.
vom Einreicher übernommen
TOP 18.6 Bebauungsplan Nr. 415 "Quartiersgarage Rochlitzstraße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig;
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage: VI-DS-01631
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-1682/13 vom 19.06.2013 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18.7 Bebauungsplan Nr. 304 "Wendenstraße";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren;
1. Aufstellungsbeschluss
2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01642
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
-34-
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 304 „Wendenstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
3. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP 18.8 Bebauungsplan Nr. 347 "Wohnen an der Olbrichtstraße/Ecke
Tresckowstraße";
Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte;
Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01653
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe des Bebauungsplanes vorgebrachten
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung
der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt
des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
53/3/2
Protokollnotiz:
Die fehlende wasserrechtliche Genehmigung wird zeitnah nachträglich erteilt. Der FA Umwelt und Ordnung wird über die Erteilung der Genehmigung informiert.
-35TOP 18.9 NAKOPA-Projekt "Straße für alle" - Partizipative Planung einer Stadtstraße in
Lwiw - deutsch: Lemberg (Ukraine)
Vorlage: VI-DS-01656
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig, federführend vertreten durch das Dezernat VI, Verkehrs- und Tiefbauamt, beteiligt
sich im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA), einem Programm mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), am Projekt „Straße für alle“ - Partizipative Planung einer Stadtstraße in Lwiw (Ukraine).
2. Das Projektvolumen beträgt 80.000 €, davon wird ein Anteil in Höhe von ca. 72.000 € durch NAKOPA
gefördert. Die Kofinanzierung in Höhe von 8.000 € wird durch den Projektpartner, die Stadt Lwiw, erbracht.
3. Die Projektlaufzeit ist vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2018 beantragt.
4. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19
Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik für das PSP-Element 1.100.51.1.1.06 – Verkehrsplanung bestätigt.
5. Für die Jahre 2017 und 2018 wird ein Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVODoppik für das PSP-Element 1.100.51.1.1.06 – Verkehrsplanung planmäßig in den Haushaltsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.10
Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V.
Vorlage: VI-DS-01707
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzufüh ren. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 4,5
VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt
durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen.
2015:
2016:
2017 ff:
64,7 T Euro
58,3 T Euro
55,7 T Euro
Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des
Bud gets 51_365_3ZW realisiert.
-36Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
18.10.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01707-ÄA-01
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen.
Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 5,35
VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie
folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen.
2015: 84,4 T Euro
2016: 78,4 T Euro
2017 ff: 74,3 T Euro
Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des
Budgets 51_365_3ZW realisiert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
18.10.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01707-ÄA-02
Einreicher: SPD-Fraktion
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
18.11
Entschädigungssatzung
Vorlage: VI-DS-01712
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen und tritt zum 1. Dezember 2015 in Kraft.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Jahr 2015 in
Höhe von 23.183 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1.098.600.000).
3. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Jahr 2016 in
Höhe von bis zu max. 293.286 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1.098.600.000).
-374. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 293.286 € zzgl. 2,5 % Dynamisierung als Maximalbetrag pro Jahr werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018
bestätigt und sind durch den Fachbereich entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
58/3/0
TOP
18.12
Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss zum Erwerb flexibler Raumsysteme
zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach
§ 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015/2016
Vorlage: VI-DS-01736
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Dem Vorschlag zur Errichtung von Raumsystemen für die Oberschule Georg-Schumann-Schule,
Schule Portitz, 84. Schule und Schule Paunsdorf zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für die Raumsysteme betragen 2.600.000 €, welche in 2015 und
2016 bereitgestellt werden.
3. Im Haushaltsjahr 2015 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO von je
50.000 € (insgesamt 200.000 €) in den PSP-Elementen "Raumsystem Georg-Schumann-Schule"
7.0001505.700), "Raumsystem OS Portitz" (7.0001506.700), "Raumsystem 84. Schule"
(7.00001510.700) und "Raumsystem Schule Paunsdorf" (7.0001515.700) bestätigt.
4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO von je
600.000 € (insgesamt 2.400.000 €) in den PSP-Elementen Elementen "Raumsystem Georg-SchumannSchule" (7.0001505.700), "Raumsystem OS Portitz" (7.0001506.700), "Raumsystem 84. Schule"
(7.00001510.700) und "Raumsystem Schule Paunsdorf" (7.0001515.700) bestätigt.
5. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2015 i.H.
von 200.000 € und in 2016 i.H. von 2.400.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000).
6. Die Kosten für die Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 € je Schule. Dafür werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von je 17.000 € (insgesamt
68.000 €) in den PSP-Elementen "Georg-Schumann-Schule" (1.100.21.5.1.01.18), "Schule Portitz"
(1.100.21.5.1.01.10), "84. Schule" (1.100.21.5.1.01.13) und "Schule Paunsdorf" (1.100.21.5.1.01.15) im
Sachkonto 42531000 bestätigt.
7. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H.
von 68.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl"
(1098300000).
-388. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. anfallenden Folgekosten von 12.000 € pro Standort/Jahr werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.13
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St.
Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum
Betreiben der Beratungsstellen -EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01739
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Der Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich
der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet
der Suchtkrankenhilfe mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig,
Zentrum für Drogenhilfe ab 01.01.2016 mit einer Laufzeit von einem Jahr wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.14
Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße, Variantenentscheid
Vorlage: VI-DS-01740
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Vorzugsvariante Radfahrstreifen - Variante 2 der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße - wird für die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung grundsätzlich bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
18.15
Bebauungsplan Nr. 350 "Wohngebiet an der grünen Ecke";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Probstheida;
Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01753
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
-39Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der
Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es im Kapitel 8 der
Begründung zum Bebauungsplan angegeben ist.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
52/0/1
TOP
18.16
Bebauungsplan Nr. 400.1 "Zschochersche Straße/Erich-Zeigner-Allee - nördlicher Teilbereich";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz;
Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01774
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung
der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Abstimmungsergebnis:
51/0/2
-40TOP
18.17
Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße 26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) – 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV – 2149/14 vom 16.07.2014
Vorlage: VI-DS-01830
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1.
Die Stadt Leipzig anerkennt das Verbundsystem der kommunalen Sportoberschule und des Sportgymnasiums in Landesträgerschaft einschließlich der zugehörigen Internatsstrukturen für die Unterbringung minderjähriger Talente in der Kolonnadenstraße 26-28 und dem Sportinternat Marschnerstraße. Bereits ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die Internatsbetreuung für maximal 60 minderjährige SportoberschülerInnen der Sportoberschule Leipzig durch die Stadt finanziert.
2.
Die in der Ratsversammlung am 18.03.2015 zum Haushalt 2015/2016 (DS-00621/14-DS-001/DS002) für die Betreuung der SportschülerInnen in der Kolonnadenstraße 26-28 bestätigten finanziellen Mittel im Ergebnishaushalt 2015 und 2016 über jeweils 400.000 EUR (PSP-Element
1.100.42.1.0.01, Sachkonto 4315 0000) werden vorbehaltlich zum Haushaltsbeschluss ab 2017/18
ff. in gleicher Höhe fortgeschrieben. Die Fortschreibung dieser Ansätze erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Landesdirektion. Mit
diesen Mitteln werden die Leistungen des VKKJ für maximal 5,95 VZÄ für die nach § 45 SGB VIII
erforderliche pädagogische Betreuung der minderjährigen SportschülerInnen vertraglich vergütet.
3.
Eine Verrechnung der gegenseitigen Betreuungsleistungen zwischen der Stadt Leipzig und dem
Freistaat Sachsen ist nicht erforderlich (siehe Pkt. 5 der Begründung). In diesem Punkt ist die Beschlusslage vom 18.03.2015 (DS-00621/14-DS-001/DS-002) aufzuheben.
4.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:
- dass die pädagogische Betreuung der minderjährigen SportoberschülerInnen entsprechend § 45
SGB VIII im Internat in der Kolonnadenstraße 26- 28 ab dem Schuljahr 2015/2016 und dazugehörige Genehmigungsverfahren durch den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) geleistet werden.
- dass die Verwaltung mit dem Freistaat Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Belegung der Internate des Landesgymnasiums für Sport und der Sportoberschule mit einer
jährlichen Kündigungsmöglichkeit geschlossen hat (Anlage 1).
Begleitend zu dieser Verwaltungsvereinbarung wurde auf die herbeizuführende Änderung des Ratsbeschlusses RBV – 2149/14 vom 16.07.2014 verwiesen, um die Finanzierung der Stadt Leipzig für
die Internatsbetreuung in der Kolonnadenstraße ab dem Haushaltsjahr 2017/18 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-41TOP
18.18
Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz
Vorlage: VI-DS-01867
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschlussvorschlag:
Der auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus sowie die
kostenfreie Bereitstellung von SchülerCards für Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz wird
ab dem Schuljahr 2016/2017 eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen
TOP
18.18.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01867-ÄA-01
Einreicher: SPD-Fraktion
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
18.18.2
dazu Neufassung zum ÄA TOP 18.18.1
Vorlage: -01867-ÄA-01-NF-01
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus sowie die kostenfreie Bereitstellung von SchülerCards für Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz wird ab dem
Schuljahr 2016/2017 eingestellt.
Die Stadtverwaltung führt mit der LVB Gespräche, mit dem Ziel, dass ab dem Schuljahr 2016/17
die Buslinie 82 mindestens die Haltestelle Lidicestraße mitbedient, weiter aber auch geprüft
wird, ob die Haltestellen Freiberger und Sosaer Straßer, bei der Hinfahrt früh (Start Thekla, Buswendestelle um 7:16) mitbedient werden können.
Zur Absicherung der Schulwegsicherheit der Grundschülerinnen und –schüler ist der Einsatz
von Schülerlotsen zu prüfen und zeitnah zu realisieren.
Vor allem beim Überqueren der Tauchaer Straße, sehen wir den Einsatz von Schülerlotsen aber als durchaus notwendig an.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen
-42TOP
18.19
Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01883
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig wird bestätigt.
2. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Damit wird die Satzung über die Erstellung von Mietspiegeln in der Stadt Leipzig in der Fassung vom 12.06.2004 (Beschluss Nr. RBIII-1612/04 vom 19.05.2004) außer Kraft gesetzt.
3. Die Mindereinnahmen ab 2016 durch das Angebot des kostenlosen elektronischen Downloads des
Mietspiegels i. H. v. 4.500 Euro werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
55/0/0
TOP
18.20
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b
Vorlage: VI-DS-01901-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Die Vorlage wird an die Verwaltung zurück verwiesen.
TOP
18.21
Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2016 zum Abschluss einer Vereinbarung nach der Durchführung eines
Moderationsverfahrens zwischen dem Ersten Freien Tierschutzverein Leipzig
und Umgebung e.V. und der Stadt Leipzig zum Vertrag über die Verwahrung
von Fund- und Einweisungstieren aus dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich der Stadt Leipzig im Tierheim Leipzig-Breitenfeld vom
23.03.2012/03.04.2012
Vorlage: VI-DS-01922
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Das Ergebnis des Moderationsverfahrens wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Vereinbarung nach der Durchführung eines Moderationsverfahrens zum Vertrag über die Verwahrung von Fund- und Einweisungstieren aus dem öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereich der Stadt Leipzig im Tierheim Leipzig-Breitenfeld vom 23.03.2012/03.04.2012 wird bestätigt.
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.12.2.1.06
(Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz), Sachkonto 4458 0000 (Erstattg. aus lfd. Verw.Tätigkeit an
übrige Bereiche) i.H.v. 104.500 € für das Jahr 2016 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt (1098600000).
-434. Für 2017ff. werden die jährlichen Aufwendungen von 374.500 € für die pauschale Zuwendung an den
TSV zur Betreibung des Tierheimes im PSP-Element 1.100.12.2.1.06 (Tierseuchenbekämpfung und
Tierschutz), Sachkonto 4458 0000 (Erstattg. aus lfd. Verw.Tätigkeit an übrige Bereiche) planmäßig veranschlagt. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 104.500 € werden ab 2017 ff. eckwerterhöhend
zur Verfügung gestellt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.22
Institutionelle Förderung der Leipziger Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 Abs. 1
Sächsische Gemeindeordnung) - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-01943
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung stimmt dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur institutionellen Förderung der Leipziger Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 in
Höhe eines jährlichen Gesamtbetrages von 98.000,00 € zu.
2. Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 werden jeweils 31.231,47 € überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im PSP-Element Förderung öffentlicher Bereiche (1.100.55.1.0.01.07.02),
Kostenart – Zuschüsse an übrige Bereiche (4318 0000), gemäß § 79 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Kleingartenanlagen/Kleingartenwesen (1.100.55.1.0.01.07), Kostenart – Erträge aus Mieten und Pachten – (3411 0000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.23
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01946
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung der
Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig.
Die Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
55/0/0
-44-
TOP
18.24
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH.
Vorlage: VI-DS-01954
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den LVB und dem MDV - stellvertretend für die Verkehrsunternehmen in Leipzig - den beigefügten Vertrag über eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard
mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 01.01.2016 abzuschließen.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_351_ZW (PSP-Element 1.100.351001.07 - Leipzig-Pass-Mobilcard) werden für 2016 in
Höhe von 60.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
3. In die mittelfristige Finanzplanung von 2017 bis 2020 sind jeweils Ausgleichszahlungen in Höhe
von 1.460.000 € aufzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen steht unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
18.24.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01954-ÄA-01
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
18.25
Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss der DS-00560/14 vom 10.12.2014 Bestätigung des angepassten Finanzierungskonzeptes und Wandlung des Gesellschafterdarlehens in eine Kapitaleinlage für die Sanierung der Kongreßhalle am Zoo, 2. und 3. Bauabschnitt sowie Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01973
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Dem angepassten Gesamtfinanzierungskonzept der Zoo Leipzig GmbH zum Um- und Ausbau
der Kongresshalle zu einem multifunktionalen Kongress- und Veranstaltungszentrum mit einem
infolge von Baukostenerhöhungen und geringeren Fördermitteln um 2,074 Mio. € erhöhten Gesamtfinanzierungsvolumen von 39,328 Mio. € wird zugestimmt.
-45-
2. Das gewährte Gesellschafterdarlehen der Stadt Leipzig gemäß RBV-1596/13 und gemäß Änderungsbeschluss zum RBV-1596/13 mit einem verbleibenden Betrag in Höhe von 230 T€ an die
Zoo Leipzig GmbH wird in gleicher Höhe (230 T€) in eine Kapitaleinlage der Zoo Leipzig GmbH
umgewidmet.
3. Um die Finanzierung der Mehrauszahlungen für die Sanierung der Kongresshalle 2.
Bauabschnitt zu gewährleisten, wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß §
79 (1) SächsGemO in Höhe von 1,844 Mio. € im PSP-Element 7.000.1220.740 – Investzuschuss Kongresshalle
– bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098600000).
4. Der Gesellschaftsvertreter der Zoo Leipzig GmbH wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung dem angepassten Finanzierungskonzept zuzustimmen und alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, sowie alle mit der Umsetzung verbundenen Handlungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.26
Bau- und Finanzierungsbeschluss: 77. Schule, Grundschule, Riebeckstr. 50,
04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau - und Bestätigung der über/-außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) der SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-02019
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 5.870.000 €. Der städtische Anteil beträgt 3.840.000 €, siehe Punkt
5. und 6. der Vorlage.
3. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001354.700 (77. Schule, Kapazitätserweiterung) wie folgt eingeordnet:
2014: 110.000 € (anteilig 7.0001072.700, 77. Schule BSM)
2015: 1.059.000 € (dto.)
2016: 2.800.000 € (davon 1.420.000 € über Fördermittel)
2017: 1.901.000 €
Die Einordnung der Jahresscheibe 2017 erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend
bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt.
4. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im
PSP-Element "77. Schule, Kapazitätserweiterung" (7.0001354.700) i.H.v. 1.380.000 € bewilligt.
Die Deckung i.H.v 180.000 € erfolgt aus dem PSP-Element „77. Schule Brandschutz"
(7.0001072.700), der verbleibende Betrag von 1.200.000 € wird aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000) bereitgestellt.
-46-
5. Die erforderlichen Mittel für die Ausstattung (KG 600) im Haushaltsjahr 2017 im Ergebnis-Haushalt in Höhe von 121.363,38 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 67.609,93 € werden zunächst
zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Die Mittel für die Ausstattung sind 2017 dabei wie folgt einzuordnen:
Ergebnishaushalt:
65.226,01 € (PSP-Element 1.100.211101.34, SK 42531000 - Ausstattung GS)
56.137,37 € (PSP-Element 1.051.365080.34, SK 45531000 - Ausstattung Hort)
Finanzhaushalt:
46.921,97 € (PSP-Element 7.0000315.710, SK 78327100 - Ausstattung GS)
20.687,86 € (PSP-Element 7.0000135.710.020, SK 78327200 - Ausstattung Hort)
6. Im Haushaltsjahr 2017 fallen entsprechend Tabelle 1 (Nutzungskosten) die Nutzungskosten anteilig an - in Höhe von:
KG 200: 3.563 €
KG 300: 30.190 €
KG 400: 11.363 €.
Ab dem Haushaltsjahr 2018 fallen entsprechend Tabelle 1 die Nutzungskosten voll an - in Höhe
von:
KG 200: 8.550 €
KG 300: 72.456 €
KG 400: 27.270 €.
Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch
das Fachamt anzumelden.
Die angegebenen Nutzungskosten gelten für die geplanten Baumaßnahmen (Kapazitätserweiterung + Brandschutz) und fallen zusätzlich zu den im Haushalt für das Bestandsgebäude bereits
eingestellten Kosten an.
7. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren ins Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen Jahresrechnungsergebnisses
und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
8. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in
den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Protokollnotiz:
Die Verwaltung führt aus, dass auf der Grundlage des Schulwentwicklungsplanes die notwendigen Investitionen vorgenommen werden. Nach derzeitigen Stand soll die Errichtung der Grundschule Stötteritz
spätestens in den nächsten 10 Jahren erfolgen. Beeinflusst wird die zeitliche Realisierung u. a. von zukünftigen demographischen Entwicklungen.
-47TOP
18.27
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr
2015 zur Finanzierung der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge Kita´s freie Träger - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-02135
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächGemO i.H.v. insgesamt 1.027.823 € in der
Budgeteinheit 51_361_ZW "Förderung von Kindern in Kita's", PSP-Element "Übernahme EB Kita's freie
Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04.), Kostenart "Übernahme EB aus Ermäßigungen" (43316600) werden
bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt i.H.v. 360.000 € aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 51_361_ZW (gemäß Tabelle unter Punkt 3 der Vorlage).
3. In Höhe von 150.000 € erfolgt die Deckung aus dem PSP-Element 1.100.34.1.0.01 "Unterhaltsvorschuss" aus der Kostenart 43391600.
4. Eine weitere Deckung in Höhe von 66.528,77 € erfolgt aus der Budgeteinheit 51_365_2ZW aus den
Innenaufträgen und der KA 4253 1000 "Erwerb bew. AV bis 410 €" entsprechend Punkt 3 der Vorlage.
5. Die restliche Deckung i.H.v. 451.294,23 € erfolgt aus der Kostenstelle "Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.28
Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Vorlage: VI-DS-01797
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 24.925 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 24.925 T€
- Jahresergebnis des Erfolgtsplanes: 0 T€
- Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen: 0 T€
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-48-
TOP
18.29
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig
Vorlage: VI-DS-01849
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.140,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.30
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Vorlage: VI-DS-01861
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 873.405,42 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt:
- 556.811,68 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 181.947,80 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und
Papierkorbentsorgung
- 134.645,94 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
3. Der Ausgleich des Verlustes aus dem Betriebszweig Winterdienst in Höhe von € 294.640,60
durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 3 und 4 beschlossen.
4. Im Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich
(Winterdienst) in Höhe von € 294.640,60 zu bilden.
Die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von € 294.640,60 gem. § 79 (1)
SächsGemO für den Verlustausgleich 2014 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung
Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01),
Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in die Rücklagen
wie folgt:
- 153.663,78 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
-49- 140.976,82 in die Rücklage für Rekultivierung/Nachsorge
6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.31
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes "Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe" der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01865
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
• Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 10.408 T€
• Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 10.408 T€
• Endergebnis des Erfolgsplanes = 0 T€
• Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 169 T€
• Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit 169 T€
• Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€
• Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 0 T€
• Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 0 T€
• Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€
2. Die Stellenanzahl für das Wirtschaftsjahr 2016 i. H. v. 164 VzÄ (= Erweiterung des Stellenplanes um
16 VzÄ zum Wirtschaftsjahr 2015) wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.32
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetreib Städtisches Klinikum "St. Georg"
Leipzig
Vorlage: VI-DS-01880
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Städtischen Klinikum „St. Georg" Leipzig als Eigenbetrieb der Stadt für das Jahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 25.319 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 25.316 T€
- Überschuss: 3 T€
- Summe der Einnahmen (Finanzierungsbedarf) für die bilanzwirksamen Vorgänge aus dem
Vermögensplan: 74 T€
-50- Summe der Ausgaben (Finanzierungsbedarf) für die bilanzwirksamen Vorgänge aus dem
Vermögensplan: 527 T€
- Gesamtbetrag der Kredite: 0 T€
- Höchstbetrag der Kassenkredite: 2.773 T€
- Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung : 0 T€
2. Der Stellenplan 2016 wird aufgrund der Neufestlegung der Personalschlüssel in der Klinik für Forensische Psychiatrie und im Zentrum für Drogenhilfe entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.33
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage: VI-DS-01898
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig für
das Wirtschaftsjahr 2016 in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß 79
(1) SächsGemO in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
- Gewinn oder Verlust als Endergebnis des Erfolgsplanes
- Gesamtbetrag der Kredite
- Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
70.474 T€
69.473 T€
1.001 T€
0 T€
0 T€
2. Zur Finanzierung der Papierkorbentsorgung werden für 2016 im PSP-Element "Straßenreinigung"
(1.100.54.5.1.01), Sachkonto "Erstattg. aus lfd. Verw.-tätigk. verb. Unternehmen" (4455 0000), 64.000
Euro und im PSP-Element „Abfallwirtschaft“ (1.100.53.7.0.01), Sachkonto „Erstattg. aus lfd. Verw.-tätigk.
verb. Unternehmen" (4455 0000), 86.000 € überplanmäßig gemäß § 79 (1) SächsGemO bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH"
(1098600000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.34
Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für
das Jahr 2016
Vorlage: VI-DS-01909
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Wirtschaftsjahr 2016 mit folgenden Eckwerten:
-51-
–
–
–
–
Summe der Gesamterträge aus dem Erfolgsplan
11.077 T€
Summe der Gesamtaufwendungen aus dem Erfolgsplan 11.072 T€
Gewinn aus Endergebnis des Erfolgsplanes
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
0 T€
5 T€
2. Die Ratsversammlung beschließt die Gewährung eines Kassenkredites in Höhe von 500 T€ zur Sicherung der Liquidität des KEE.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.35
Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Vorlage: VI-DS-01971
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigen
betrieb Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 27.883 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 27.805 T€
- Jahresergebnis des Erfolgsplanes: 78 T€
- Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen 0 T€
2. Die Stellenzahl für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 400,32 Stellen wird bestätigt.
3. Zur Sicherung der Liquidität wird für 2016 dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe ein Kassenkreditrahmen von 800 T€ bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.36
Prüfungsbericht Nr. 14/2/0051 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes - Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses
Vorlage: VI-DS-01537-DS-01
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt gemäß § 43 Abs. 1 und 3 (§ 42 Abs.2) SächsGemO und § 17 Abs.
2-6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie § 27 der Geschäftsordnung der Stadt Leipzig die Bildung eines zeitweise beratenden Ausschusses “Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben; Prüfbericht
14/2/0051 des Rechnungsprüfungsamtes“
-52Aufgabe des Ausschusses ist in Kooperation mit der Verwaltung die Auswertung, Ursachenfeststellung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschlägen im Rahmen der Feststellungen des o.g. Prüfberichtes.
2. Der Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (Vertretung: stellv. Vorsitzender) und jeweils einem Mitglied und einem Stellvertreter der Fraktionen, die von ihnen benannt werden. Die zu entsendenden Stadträte/innen sollten Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses und (max. drei) des Betriebsausschusses Kultur sein.
3. Die Ratsversammlung nimmt die Besetzung des Ausschusses entsprechend Anlage 1 zur Kenntnis.
4. Die Arbeitsaufnahme dieses Ausschusses beginnt mit Beschlussfassung der Ratsversammlung. Er
tagt in der Regel einmal im Monat. Auf Empfehlung des „Zweitweisen Ausschusses“ wird selbiger
durch Beschluss des Stadtrates aufgelöst.
5. Beratend nehmen an den Sitzungen des „Zeitweisen Ausschusses“ je zwei Mitarbeiter/innen des Dezernates Finanzen und des Rechnungsprüfungsamtes sowie ein(e) Verwaltungsdirektor/in der Eigenbetriebe Kultur teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.12.2015
Vorlage: VI-DS-02201
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 20
Informationen I
Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben.
Leipzig,
Oberbürgermeister Jung
ausgefertigt:
Schurig
RATSVERSAMMLUNG VOM 16. DEZEMBER 2015
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich eröffne die Ratsversammlung und begrüße alle Stadträtinnen und
Stadträte herzlich, ebenso die Vertreter der Medien und die Gäste auf der Empore.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Herren Stadträten Pellmann und Oßwald unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Wie üblich wird im Nachgang mit dem Büro für Ratsangelegenheiten Verbindung aufgenommen.
Ich darf außerhalb der Tagesordnung einen ganz
herzlichen Glückwunsch aussprechen. Mir wurde
zugetragen, dass eine frischgebackene Promovierte unter uns sitzt. Herzlichen Glückwunsch
zur Promotion, Frau Lakowa!
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 23 bekannt gemacht.
Entschuldigt hat sich bis jetzt bei mir niemand.
Frau Dubrau kommt allerdings erst gegen 16
Uhr. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung und bitte mir wie üblich mitzuteilen, wenn
Sie früher gehen müssen.
Dass die Ratssitzung im Livestream übertragen
wird, ist Ihnen bekannt.
Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.05 Uhr waren 56 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 79 Prozent. Wir
sind beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Es gibt einen Antrag der SPD-Fraktion auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.2. Über
die Absetzung muss abgestimmt werden. - Wünschen Sie dazu das Wort? - Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Meine Damen und Herren,
ich möchte den Absetzungsantrag kurz begründen. Es gibt dafür zwei Gründe:
Der erste Grund ist ein grundsätzlicher inhaltlicher Grund. In den letzten Jahren ist dieses Verfahren vor allen Dingen auch unter der Annahme, dass ein Teil des Leuschner-Platzes für das
Freiheitsdenkmal Verwendung finden sollte, geführt worden. Dies ist nach unserem vorherigen
Beschluss nicht mehr der Fall. Aus diesem
Grund denken wir, dass die Fläche gänzlich neu
betrachtet werden muss. Verbunden damit äußern wir den Wunsch, die Vorlage noch einmal in
das Amtsverfahren zu geben.
Der zweite Grund ist, dass die Unsitte, um es
vorsichtig zu sagen, bis wenige Stunden vor der
Ratsversammlung weitere Änderungs- und Ergänzungsanträge zu formulieren, was eine inhaltliche Befassung damit nicht mehr sauber ermöglicht, dazu führt, dass es seitens des Oberbürgermeisters mit großer Wahrscheinlichkeit
sehr schwierig sein dürfte, heute einen abstimmungsfähigen Vorschlag zu formulieren und diesen beschließen zu lassen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Gegenrede?
- Dann stelle ich den Antrag auf Absetzung von
TOP 18.2 zur Abstimmung. Wer dem zustimmt,
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einigen Enthaltungen und einer Reihe von Pro-Stimmen ist das mehrheitlich
abgelehnt.
Wir kommen zur Tagesordnung selbst.
Folgende Tagesordnungspunkte werden abgesetzt:
Tagesordnungspunkt 5.2, Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2015, wird abgesetzt.
Tagesordnungspunkt 10.4 wird abgesetzt. Ich
möchte gerne gemeinsam mit dem Petitionsausschuss einen Beschlussvorschlag unterbreiten,
der rechtssicher dann auch hier im Stadtrat beschlossen werden kann. Außerdem sollte sich
der Tierschutzbeirat mit der Angelegenheit beschäftigen, wie ich meine.
Tagesordnungspunkt 14.10, Entscheidungsgrundlage zur Halle 7, wird abgesetzt. Hier besteht noch Beratungsbedarf.
Tagesordnungspunkt 15.19, Eigentümerziele für
die LBB, wird abgesetzt.
Tagesordnungspunkt 18.3 wird ebenfalls abgesetzt. Hier geht es um eine zweite Lesung im Betriebsausschuss. Ich denke, das werden wir im
Januar klären.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung.
Herr Morlok hat sich gemeldet.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Der Kollege René Hobusch und ich haben beantragt, im Stadtrat eine Aktuelle Stunde zu den Ereignissen, die wir bedauerlicherweise letztes
Wochenende hier in Leipzig erleben mussten,
durchzuführen. Wir haben beantragt, die Debatte
dazu aber nicht in der heutigen Stadtratssitzung,
sondern in der Stadtratssitzung im Januar zu führen; denn heute wäre eine sachgerechte Diskussion noch nicht möglich. Die Beteiligten - Polizei
und andere - sind gerade erst dabei, die Dinge
vollständig aufzuarbeiten. Würden wir erst auf
der Stadtratssitzung am 18. Januar über die Frage entscheiden, ob wir dazu eine Aktuelle Stunde
durchführen oder nicht, wäre eine gründliche
Vorbereitung darauf wiederum nicht möglich.
Jetzt könnten Sie einwenden, ein Antrag auf Aktuelle Stunde hätte nach unserer Geschäftsordnung vier Werktage vor dieser Stadtratssitzung
eingereicht werden müssen. Das ist so richtig.
Allerdings werden Sie mir sicherlich zugestehen,
dass sich die Ereignisse nach dieser Vier-TagesFrist zugetragen haben, es also nicht möglich
gewesen ist, einen entsprechenden Antrag im
Rahmen der Frist einzureichen. Insofern handelt
es sich hier um einen Fall von Dringlichkeit.
Ich will die Geschäftsordnung jetzt nicht weiter
bemühen, sondern versuchen, politisch zu argumentieren. Wenn wir eine aktuelle Debatte
wollen, dann sollten wir sie nicht aus dem Hauruck heraus führen, sondern wir sollten sie
gründlich vorbereiten. Das heißt: Heute macht
sie keinen Sinn. Sie macht tatsächlich Sinn in der
Sitzung im Januar. Nur: Wenn wir dies so machen wollen, müssen wir es heute entscheiden.
Ich habe auf das Geschäftsordnungsproblem des
Antrags von Kollegen Hobusch und mir bereits
hingewiesen. Dennoch bitte ich Sie, auch angesichts des vernünftigen Ablaufs einer solchen
Debatte, heute zu entscheiden, ob wir diese Debatte im Januar führen. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie das natürlich auch ablehnen.
Aber die Entscheidung, liebe Kolleginnen und
Kollegen, sollte in der heutigen Sitzung getroffen
werden. Das beantragen Herr Hobusch und ich
gemeinsam. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, ich will
Sie ungern verbessern. Ich bin für diese Aktuelle
Stunde, auch im Januar. Aber wir können heute
nicht darüber abstimmen. Dafür brauchen Sie die
notwendigen Unterschriften. Ich würde Ihnen sogar entgegenkommen und zusagen, dass wir wie
beim letzten Mal verfahren. Die Verwaltung
selbst würde tätig werden und die Aktuelle Stunde im Januar ansetzen. Sie als Stadtrat bräuchten dafür ungefähr 15 Unterschriften. Wenn Sie
Seite |2
gestatten, würde ich das selbst auf die Tagesordnung im Januar setzen, nach Abstimmung im
Ältestenrat über den Verlauf.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Wenn Sie das
hier so zusagen, hat sich unser Antrag erledigt.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Herr
Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Eigentlich ist es gar nicht
möglich, dass ein fraktionsloser Stadtrat einen
Antrag stellt. Wir haben als Fraktion einen Antrag
dazu gestellt. Daher erübrigt sich, dass Herr
Morlok oder Herr Hobusch noch Unterschriften
sammeln müssen.
Oberbürgermeister Jung: Das ist richtig. Aber
ich denke, es hat sich erledigt, wenn wir das im
Einvernehmen so machen, wie eben vorgeschlagen. - Herr Morlok noch einmal.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich will doch eine
Richtigstellung vornehmen, weil durch den Kollegen von der AfD suggeriert wurde, dass der
Antrag, den Kollege Hobusch und ich eingereicht
haben, die erforderlichen Unterschriften nicht
hätte. Dem ist nicht so. Die entsprechenden Unterschriften liegen im Büro für Ratsangelegenheiten vor.
Oberbürgermeister Jung: Okay. - Dann fahren
wir jetzt fort.
Von der CDU-Fraktion liegt eine Dringliche Anfrage zu den Ereignissen am 12.12.2015 vor.
Über die Beantwortung der Anfrage muss nach
unserer Geschäftsordnung zu Beginn der Sitzung abgestimmt werden. Wünschen Sie dazu
das Wort, oder können wir sofort zur Abstimmung kommen? - Sofort zur Abstimmung.
Wer der Beantwortung der Dringlichen Anfrage
zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Ich würde diese Dringliche Anfrage unter TOP
15.4 einordnen. Gemäß unserer Geschäftsordnung werden die Dringlichen Anfragen der Fraktionen zuerst behandelt.
Die Einwohneranfrage wird gegen 17 Uhr aufgerufen, danach die Petitionen.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
So weit meine Bemerkungen zur Tagesordnung.
- Gibt es Ihrerseits noch Hinweise? - Herr
Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Als
Vorsitzender des Petitionsausschusses bin ich irritiert, dass Sie die Absetzung von 10.4 vornehmen. Der Petitionsausschuss hat dazu einen Beschluss gefasst, der heute zur Abstimmung steht.
Es liegt meines Erachtens keine Beschlussvorlage der Verwaltung vor, die rechtfertigen würde,
dass dieser Punkt einfach abgesetzt werden
kann. Der Ausschuss ist im Vorfeld auch nicht informiert worden, dass diese Petition von der Tagesordnung abgesetzt wird. Die Petenten sind
heute eingeladen zur Beschlussfassung.
Ich finde das Vorgehen so nicht in Ordnung; das
muss ich ganz klar sagen. Ich weiß auch nicht,
auf welcher Grundlage Sie diese Absetzung vornehmen. Wenn Sie wünschen, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird, weil die Verwaltung,
die bis heute keine Stellungnahme dazu erarbeitet hat oder diese in der Dienstberatung noch
nicht abgestimmt hat, dazu noch eine Vorlage
vorlegt, die eine Neubefassung im Petitionsausschuss erfordert, dann bitte ich Sie, das inhaltlich
zu begründen und eine Abstimmung darüber
herbeizuführen. Ansonsten gehe ich davon aus,
dass der Punkt auf der heutigen Tagesordnung
verbleibt.
Seite |3
Stadtrat Riedel (CDU): Unter dem Punkt „Anfragen“ gab es die Anfrage zum Fußverkehrsbeauftragten. Von Ihnen wurde zugesagt, die Person
und den Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit
nachzureichen, was bis heute nicht geschehen
ist.
Oberbürgermeister Jung: Dem gehe ich nach,
Herr Riedel. - Gibt es sonstige Hinweise? - Dann
ist das Beschlussprotokoll festgestellt, einschließlich der protokollierten Bemerkung von
Herrn Riedel.
TOP 6 und 7 entfallen.
8
Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
8.1
Namensänderung der Schule Portitz Oberschule der Stadt Leipzig (VI-WA01902)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
8.1.1
dazu VSP (VI-WA-01902-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Es gibt einmütige Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt, da irren Sie. Ich bin Herr der Tagesordnung. Und ich
möchte vermeiden, dass wir hier einen eventuell
rechtswidrigen Beschluss fassen. Deswegen
möchte ich sehr gerne mit dem Petitionsausschuss über einen Beschlussvorschlag ins Gespräch kommen, der von allen getragen wird.
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Dann
stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die
Tagesordnung einschließlich der vorgenannten
Änderungen fest.
Diese wichtige Angelegenheit wird heute zur Beratung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. - Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann so verwiesen.
TOP 4 entfällt.
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gegen 17 Uhr aufgerufen.
5
8.2
Neugestaltung des Spielplatzes am
Schillerplatz (Auenseestraße) (VI-WA02113)
Einreicher:
Nordwest
Stadtbezirksbeirat
Leipzig-
Niederschrift
11.
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 28.10.2015
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2015/327
Gibt es dazu Anmerkungen oder Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Protokoll so festgestellt.
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 19.11.2015
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI-2015/328)
Herr Riedel.
Besetzung von Gremien
Ich verweise hier auf das übliche Prozedere und
verzichte auf das Vorlesen.
11.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost - Bestellung der Mitglieder (1. Änderung) (VIDS-01143-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (2. Änderung)
(VI-DS-01125-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
13.6 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung der Wohnraumbeschaffung für
Leistungsempfänger der Grundsicherung für Arbeit, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie
für Asylbewerber und Flüchtlinge (VI-A02200)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
13.
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung
Seite |4
So verwiesen, ebenfalls ergänzt um Ausschuss
Allgemeine Verwaltung.
13.7 Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen! (VI-A-02158)
Einreicher: CDU-Fraktion
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt nur den
Titel des jeweiligen Antrags auf und bitte Sie, mir
ein Zeichen zu geben, wenn Sie weitere Verweisungen oder Änderungen wünschen.
Frau Gabelmann signalisiert: Jugendbeirat. Okay.
13.1 Verschwiegenheitspflichten (VI-A-02118)
13.8 Schulhausbau durch private Unternehmer (VI-A-02138)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.2 Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, „Kino der Jugend“ (VIA-02140)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Gabelmann bittet um zusätzliche Verweisung in den Jugendbeirat. - Das ist gut. Mit dieser Ergänzung so verwiesen.
13.3 Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen
transparent darstellen (VI-A-02166)
Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.4 Instandsetzung der Parkbänke im
Leutzscher
Holz
zwischen
HansDriesch-Straße, Friesenstraße und Rietschelstraße (VI-A-02184)
Einreicher: Stadtrat Michael Weickert
So verwiesen.
13.5 Zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des Wohnens und der Integration
von Asylbewerbern und Flüchtlingen
aufgrund extrem ansteigender Fallzahlen (VI-A-02188)
Einreicher: CDU-Fraktion
Frau Gabelmann? - Jugendbeirat. - So verwiesen.
13.9 Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung von
Leistungsangeboten von Trägern der
Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich
des § 11 SGB VIII (VI-A-02206)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Da es um den Bereich Schule geht, muss es
meines Erachtens auch in den Ausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen werden, damit es im Stadtrat beraten werden
kann. Für den Mehrbedarf ist auch eine Stellungnahme des Finanzausschusses erforderlich.
- Also Verweisung in den Jugendhilfeausschuss,
Finanzausschuss und Fachausschuss Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule.
13.10 Überplanmäßiger
Mehrbedarf
im
Haushaltsjahr 2016 zur Finanzierung
von Leistungsangeboten von Trägern
der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereich der §§ 14 und 16 SGB
VIII (VI-A-02205)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht
Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel
Diesen Antrag muss ich abstimmen lassen, weil
die notwendigen Unterschriften fehlen. - Wer der
Aufnahme des Antrags von Stadtrat Schlegel für
zusätzliche Planstellen zur Koordinierung des
Wohnens und der Integration von Asylbewerbern
und Flüchtlingen zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen.
Abstimmung: 16 dafür. So aufgenommen und
verwiesen, ergänzt um Ausschuss Allgemeine
Verwaltung.
Der Antrag ähnelt dem letztbehandelten. - Ebenso so verwiesen.
14.
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße (VI-A00969)
Einreicher: SPD-Fraktion
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
14.1.1 dazu VSP (VI-A-00969-VSP-001)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wünscht die SPD-Fraktion das Wort? - Herr
Zenker.
Seite |5
Connewitz und hat einen direkten Anschluss an
den ÖPNV. Mit dem Bau einer Kita könnte die
seit mehr als fünf Jahren bestehende kommunale Brache mit Leben gefüllt werden. Das Grundstück ist natürlich schon viel länger eine Brache es war ja auch vorher unbebaut -; aber seit fünf
Jahren ist es in kommunalem Besitz.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne!
Der Leipziger Süden ist ein junger, dynamischer
Stadtteil mit vielen Familien. - Mit Ihrem Widerspruch an dieser Stelle bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie wie so häufig alle in einen Topf
werfen. Nicht der ganze Süden ist radikal. Ich
wohne im Übrigen auch dort. - Diese positive
Entwicklung wird sich aus meiner Sicht auch
fortsetzen. Ein deutlicher Beleg dafür ist, dass im
Leipziger Süden immer mehr Baulücken verschwinden und mehrgeschossiger Wohnungsbau
dort entsteht. Wo mehr Kinder sind, brauchen wir
auch mehr Betreuungsplätze. Wir freuen uns daher, dass die Stadtverwaltung das Grundstück
Windscheid-straße für eine kommunale Kindertagesstätte priorisiert hat.
Das Grundstück - das hat die Prüfung der Stadtverwaltung ergeben - eignet sich nicht nur für
den Bau einer Kita. Diese kann im hinteren
Grundstücksteil gebaut werden. Im vorderen Teil
sind auch noch andere Nutzungen durch kommunale Unternehmen oder Eigenbetriebe möglich. Wir sind gespannt, welche Vorschläge dahin
gehend kommen.
Den Antrag für den Bau einer Kindertagesstätte
an dieser Stelle hatte die SPD-Fraktion bereits
Anfang des Jahres gestellt. Die Vorgeschichte ist
allerdings deutlich länger. Wir hatten bereits vor
mehr als zwei Jahren bei der Stadtverwaltung
wegen dieses Grundstücks als Kitastandort angefragt. Damals wurde uns mitgeteilt, dieses
Grundstück gehöre gar nicht der Stadt Leipzig obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als
zwei Jahre ein Grundstück der Stadt war. Weil
diese Liegenschaft aber als Sicherung der Feuerwehrauffahrt für das WERK 2 benötigt wurde,
wurde sie dem Kulturamt zugeführt. Es ist aus
meiner Sicht sehr bedauerlich, dass die Stadtverwaltung nicht selber darauf gekommen ist,
solche Grundstücke zu identifizieren. Das spricht
aus meiner Sicht nicht für ein gutes kommunales
Flächenmanagement.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stelle ich den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Wer stimmt
dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Nachdem die Eigentumsfragen geklärt waren,
haben wir ein zweites Mal angefragt. Damals
wurde uns gesagt, die Lärmemissionen an der
Windscheidstraße seien zu hoch, um dort eine
Kita zu bauen. Wir haben das zunächst akzeptiert. Nachdem aber auf Vorschlag der Stadtverwaltung - ein guter Vorschlag - die Kita an der
Gohliser Straße gebaut wurde, waren wir der Ansicht: Wenn dort eine Kita gebaut werden kann,
dann kann es auch an der Windscheidstraße
nicht so kompliziert sein, weil der Verkehr dort
deutlich geringer ist.
Das Grundstück an der Windscheidstraße hat
eine Größe von 4.000 Quadratmetern. Es ist daher für den Bau vollkommen ausreichend. Es ist
sofort verfügbar. Es liegt sehr verkehrsgünstig in
Noch können wir nicht sagen: Ende gut, alles
gut. Im nächsten Schritt werden wir darauf achten, dass die Kita nicht nur in die Bedarfsplanung, sondern auch in die Finanzierung aufgenommen wird und entsprechende Mittel dafür zur
Verfügung gestellt werden. Wir freuen uns darauf, dass im Leipziger Süden bald eine weitere
Kita entsteht. - Vielen Dank.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.2
Bewegungsparcours in jedem Stadtbezirk errichten (VI-A-01328)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.2.1 dazu VSP (VI-A-01328-VSP-001)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Frau Schenk.
Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um die Frage, wie wir den öffentlichen Raum ein bisschen sportlicher gestalten können. Unser aktuelles Sportprogramm
setzt zu Recht einen Fokus auf Kinder- und Jugendsport; das ist auch richtig so. Angesichts der
demografischen Entwicklung sollte allerdings
nicht aus dem Blick geraten, dass auch Bürger
anderer Generationen Sport nötig haben, der eine mehr, der andere weniger. Ich würde vermuten, eher ein bisschen mehr.
Jetzt könnte man sagen: Ja, dann sollen sie ins
Fitnessstudio gehen. - Aber das ist genau der
Punkt: Das wäre ein kostenpflichtiges Angebot,
man müsste sich anmelden usw. Insofern steht
meine Fraktion dafür ein, dass man wohnortnah,
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
kostengünstig, dezentral einen Bewegungsparcours nutzen kann.
Wir finden den Verwaltungsstandpunkt in diesem
Sinne zielführend und würden diesen abstimmen
lassen, damit künftig alle Generationen ihre motorischen Fähigkeiten und ihr Fitnessgeschick
vor Ort trainieren können. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche? - Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer
stimmt für diesen Beschluss in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.3
Durchführung des Energie- und Wassersparprojektes „Halbe-Halbe“ an
Leipziger Schulen (VI-A-01424)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.3.1 dazu VSP (VI-A-01424-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.3.2 dazu ÄA (VI-A-01424-ÄA-03)
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Ludwig.
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Frau Dubrau! Liebe
Stadträte im Saal und Gäste auf der Tribüne und
am Livestream! Ein ehemaliger Bundeswirtschaftsminister sagte einmal: „Jede Energie, die
nicht verbraucht wird, ist eigentlich die sinnvollste Energiepreissenkung.“ - In Deutschland werden im Gebäudebereich rund 40 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht und etwa ein Drittel der deutschlandweiten CO2-Emissionen verursacht. Schulen sind im Zweifel noch schlechter
aufgestellt in ihrer Klimabilanz; denn in öffentlichen Gebäuden wird von einem Einsparpotenzial
von bis zu 30 Prozent ausgegangen.
Meine Damen und Herren, das Projekt „HalbeHalbe“ will diese Einsparressourcen nach dem
Vorbild ähnlicher, schon lange erfolgreich laufender Projekte in anderen deutschen Städten heben. Dazu zählen Städte wie Chemnitz, Frankfurt
am Main, Hannover und Berlin, aber auch der
Landkreis Teltow-Fläming.
Der sparsame Umgang mit Energie und Wasser
ist nicht nur ökonomisch und ökologisch geboten; er eignet sich auch im besonderen Maße dafür, das Thema als Lern-, Handlungs- und Erfahrungsfeld in die pädagogische Praxis zu integrie-
Seite |6
ren und damit sowohl Kinder und Jugendliche
wie auch beteiligte Erwachsene zu sensibilisieren.
Unser Antrag „Durchführung des Energiesparprojektes ‚Halbe-Halbe‘ an Leipziger Schulen“
verfolgt zwei Ziele: erstens eine pädagogische
Umwelterziehung zu ermöglichen und zweitens
für eine erfolgreiche Energiereduktion zu sorgen,
welche nicht nur die Klimabilanz der Stadt verbessert, sondern auch Geld spart, das den Nutzern dann zugutekommen soll. Wir stellen uns
das folgendermaßen vor:
Schülerinnen und Schüler erkunden mit Messgeräten ihr Schulgebäude, suchen gemeinsam mit
Schulhausverwaltern und Lehrern nach Energielecks: Wann brennt welches Licht? Welche
Heizkörper sind wann und wie aufgedreht? Wie
lüften wir und wann? Welche Kaffeemaschinen
oder Kopierer sind Energiefresser und können
ausgeschaltet werden? Schüler texten Infos für
Mitschüler und ändern ihr Nutzerverhalten.
Fachlich beraten werden die Schulen von einem
gemeinnützigen externen Projektträger. Hauptaufgabe des Projektträgers soll die Vermittlung
von Knowhow und die Koordination zwischen
den verschiedenen Ämtern sein. Dafür stellt das
Bundesumweltministerium sogar Fördermittel zur
Verfügung. Die Stadt Leipzig muss nur gewillt
und engagiert sein, sie abzurufen.
50 Prozent der finanziellen Einsparungen werden an die jeweiligen Schulen zur freien Verwendung im Rahmen ihrer Aufgaben ausgezahlt.
10 Prozent der Einsparungen werden als Erfolgsprämie nach einem vom Amt für Gebäudemanagement zu wählenden Erfolgsschlüssel an
die bei der Stadt angestellten Hausmeister und
Hausmeisterinnen der teilnehmenden Schulen
ausgezahlt. 40 Prozent verbleiben in der Haushaltsstelle.
Meine Damen und Herren, sechs Leipziger
Schulen haben bereits ihr Interesse bekundet
und wollen in der Pilotphase mitmachen. Was
will man mehr?
Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freuen wir
uns über die Zustimmung von Herrn Oberbürgermeister Jung, der in seiner Kindersprechstunde bereits für das Projekt geworben hat. Wir
begrüßen auch den Verwaltungsstandpunkt und
die Pilotphase. Das AGM kann in der Pilotphase
das Vorgehen austesten und die Kooperation mit
externen Projektträgern erproben. Was uns fehlt,
ist ein konkreter Projektstart. Deshalb lassen wir
unseren Ursprungsantrag abstimmen und geben
die Pilotphase zu Protokoll. Wir erwarten den
Projektstart, der dann offen für alle Schulen ist wie gesagt, sechs haben bereits Interesse bekundet -, zum Schuljahr 2017/2018.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Die SPD-Fraktion hat sehr kurzfristig heute noch
einen Änderungsantrag eingereicht, welcher eins
zu eins den Verwaltungsstandpunkt wiedergibt,
also kopiert wurde. Das ist unseres Erachtens so
nicht in Ordnung. Zudem sind in diesem Änderungsantrag Fristen zum 1. Oktober und zum
1. November aufgeführt, die aber inzwischen
veraltet sind.
Sehr geehrte Stadträte, das Projekt „HalbeHalbe“ ist ein simpler und effektiver Beitrag zum
Klimaschutz mit gleichzeitig großer pädagogischer Wirkung. Zudem verbleiben - das wird Sie,
Herr Bürgermeister Bonew, freuen - nicht getätigte Mittel für Strom und Wärme in der Stadtkasse.
Wir bitten Sie daher um Zustimmung zu unserem
Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Wir werden
dem Antrag zustimmen. Dennoch möchten wir
deutlich machen, dass der Vorschlag auch einen
Pferdefuß haben kann. Wir könnten damit eine
Zweiklassengesellschaft bei unseren Schülern
erzeugen: Da sind zum einen die Schüler, die in
neu gebauten Schulen lernen, wo Energiesteuerung schon von vornherein gegeben ist. Dort ist
das Einsparpotenzial sicherlich sehr überschaubar. Dort danach zu suchen, ist dennoch aller
Ehren wert.
Da sind zum anderen aber auch die Schüler, die
in alten Schulgebäuden lernen. Was können die
lernen, wenn sie mit Messgeräten durch das Gebäude laufen? Was werden die messen? Sie
werden feststellen, dass die Heizkörper nicht regulierbar sind, sie also die Temperatur in den
Klassenzimmern nur beeinflussen können, wenn
sie die Fenster öffnen. Das ist schon ein schwieriges Bild, was sich diesen Schülern darstellt.
Sicherlich, das wird auch doppelten Druck auf
uns, die Verwaltung und uns Stadträte, erzeugen,
nämlich zu unserem Wort zu stehen, was die Investitionen in Schulen anbelangt. Aber wie gesagt: Wir hätten dann eine Zweiklassengesellschaft der Schüler. Die Effekte, die man an alten
Schulen erzielen könnte, wären zwar deutlich
höher, aber kaum umsetzbar. Letztlich möchte
jeder in einem halbwegs gut klimatisierten Raum
arbeiten. Ich möchte das einfach nur zu bedenken geben. Sicherlich ist das pädagogisch wertvoll, und hoffentlich zeigt es uns auch auf, wo wir
dann auch investiv tätig werden müssen. Wir
dürfen dabei nicht nur die Einsparungen im Blick
haben.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Frau Hollick und Herrn Engelmann.
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Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Nur kurz: Einiges hat Frau Heymann
schon gesagt. Die Schulen, die Interesse bekundet haben, sind bis auf die Förderschule Thonberg sanierte Schulen. - Mich treibt ein anderes
Problem um: Wir haben einen Umweltpreis. Ein
Teil betrifft Energieeinsparungen. Warum gliedern wir das nicht dort an? Jetzt wollen wir noch
einen Wettbewerb starten. Die Schulen sind
doch jetzt schon mit vielen Wettbewerben beschäftigt. Damit habe ich meine Probleme. Wir
stehen der Vorlage nicht so positiv gegenüber.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist
schon schwierig, zu begründen, warum man ein
Umweltprojekt ablehnt. Grund dafür ist, dass die
meisten Schulen überhaupt keinen Einfluss darauf nehmen können, das umzusetzen, was hier
vorgeschlagen wird. An der Schule, an der ich
unterrichte, sind Licht, Wärme, Schließzeiten und
vieles andere mehr ferngesteuert. All das wird
natürlich von der Schule eingegeben; darauf
kann der einzelne Schüler keinen Einfluss nehmen. Dasselbe trifft auf viele andere Schulen zu.
Einen Wettbewerb, wer zuerst das Licht ausgemacht hat, kann man vom Grunde nicht unterstützen. Deshalb ist unsere Fraktion nach langem Hin und Her zu der Meinung gelangt, sich
hier zu enthalten. - Ich danke.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen
bitten. Wer stimmt dem Änderungsantrag der
SPD-Fraktion zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, eine Reihe von Pro-Stimmen. Dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussfassung des Ursprungsantrags. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
14.4
Maßnahmen aus dem Bildungsreport
(VI-A-01610)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4.1 dazu VSP (VI-A-01610-VSP-002)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Wünschen Sie das Wort? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrten
Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter der Medien! 2014 wurde der nunmehr 3.
Leipziger Bildungsbericht vorgelegt. Mit den
Werken seit 2010 haben wir über die Zeit eine
gute Datengrundlage zur Verfügung, die aufzeigt,
wie es um die Bildungslandschaft in Leipzig bestellt ist. Wir wissen, dass wir ein Problem beim
Ausbau der Bildungsinfrastruktur, beim Schulerfolg und bei der Chancengleichheit haben.
Der Ausbau der Bildungsinfrastruktur - also Kitaund Schulbau - ist inzwischen Tagesgeschäft.
Der Schulbau genießt Priorität. Die Haushaltsdiskussion zu diesem Thema war einhellig.
Anders sieht es beim Schulerfolg aus. Rund
15 Prozent derer, die die Schule verlassen, gehen ohne Abschluss. Immer wieder wird das als
Skandal bezeichnet, auch durch Sie, Herr Oberbürgermeister. Ohne Schulabschluss - das ist
uns allen klar - ist der weitere Bildungsweg, also
Ausbildung und qualifizierte Berufstätigkeit, nicht
möglich. Es müssen weitere aufwendige Maßnahmen greifen, um diese jungen Menschen auf
diesem Weg zu begleiten. Am Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss ändert sich kaum etwas. Das Problem bleibt bestehen.
Beständig ist auch die fehlende Chancengleichheit. Ob als Kind aus einem bildungsfernen Elternhaus, als Kind mit Behinderungen oder als
Kind mit Migrationshintergrund oder schlicht als
Mädchen oder Junge: Die Chancen auf Bildungserfolg sind ungleich.
Nun werden Sie sagen: Das wissen wir doch alles schon. Das haben wir mehrfach auf Bildungskonferenzen
und
Bildungspolitischen
Stunden besprochen und uns darüber ausgetauscht. Auch der Bildungsreport stellt das ausführlich dar. Warum referieren Sie das jetzt
schon wieder? - Wir haben die Idee entwickelt,
dass der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule - jetzt folgt eine Änderung,
Herr Oberbürgermeister - bis zum ersten Quartal
2016 vom Oberbürgermeister vorgelegte Maßnahmen diskutiert und beispielsweise jährlich
festlegt, welche Maßnahmen durchgeführt werden.
Die Antwort im Verwaltungsstandpunkt ist, dass
die Verwaltung bereits jetzt sehr fleißig sei; das
wissen wir, und das schätzen wir auch. Außerdem wird auf das strategische Bildungsmanagement verwiesen. - Dort wiederum finde ich
Projekte und Maßnahmen, die zum Schulerfolg
oder auch zur Chancengleichheit beitragen sollen. Doch sie sind entweder bereits abgeschlos-
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sen oder wiederum datenerhebend oder konzeptionell. Irgendwann muss aus den Daten und
dem Wissen und den Konzepten auch die Tat
folgen. Und die sehe ich nicht nur in der
Schulsozialarbeit.
Tatsächlich sind die „Leipziger Handlungsansätze für Schulerfolg“ - dazu gehören Angebote wie
aufsuchende Elternarbeit, Familienbildung, Frühe Hilfen - so konzipiert, dass sie sowohl Schulerfolg als auch Chancengleichheit in den Blick
nehmen. Was ich jedoch vermisse, ist der Transfer in den Kita- und Schulalltag, also die Implementierung in die Leipziger Bildungslandschaft.
Und da sind wir beim Geld. Gerade weil wir uns
nun mal nicht alles leisten können, möchte ich
einen Austausch darüber initiieren, welche Maßnahme, welches Projekt uns am geeignetsten
scheint. In der Folge können wir in der nächsten
Haushaltsdiskussion jene Einigkeit erreichen, die
wir beim Ausbau der Schulinfrastruktur erreicht
haben. Dazu, meine ich, sollte der Fachausschuss bereit sein.
Auch wenn das Vorvotum es noch nicht zeigte,
so haben Sie nun die Möglichkeit, unserem Verfahrensvorschlag zu folgen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, einschließlich der genannten Änderung: bis zum ersten Quartal 2016.
- Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche gibt es nicht.
Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
dem Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die
Grünen mit der genannten Änderung - statt Ende
2015, erstes Quartal 2016 - zu? - Wer stimmt
dagegen? - Wer enthält sich? - Das muss ich
auszählen lassen.
Abstimmung: 38 dafür, 22 dagegen, 2 Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.
14.5
Mehr öffentliche
01786)
Grillplätze!
(VI-A-
Einreicher: SPD-Fraktion
14.5.1 dazu VSP (VI-A-01786-VSP-001)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wer wünscht das Wort? - Frau Schenk.
Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im politischen Prozess lernt man ja relativ
schnell, dass der Prüfauftrag das schärfste
Schwert der politischen Debatte ist. Insofern war
ich doch etwas überrascht, dass über Grillplätze
wie auch über Hundewiesen und Ähnliches derart intensiv beraten wurde. Es ist ja schön, dass
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Sie alle offensichtlich ein Herz für das Grillen, für
Grillflammen und Lagerfeuerstätten haben. Ich
will hier die Gelegenheit nutzen, noch einmal
klarzumachen, dass der Titel unseres Antrags
durchaus ernst gemeint ist. Es geht um Grillplätze. Damit sind keine Lagerfeuerplätze gemeint.
Mir ist deswegen nicht ganz klar, warum die
Verwaltung sich Gedanken über Menschen
macht, die Holz anschleppen und große Lagerfeuer errichten. Ich habe festgestellt, dass die
meisten Menschen ihr Grillgut auf den Rost legen und kein ganzes Schwein über einem Lagerfeuer braten. Aber vielleicht machen Sie das ja
anders.
Es geht hier um fünf weitere öffentliche Grillplätze. Warum? Weil Leipzig wächst. Es liegt daher
nahe, dass, wenn hier mehr Menschen leben,
auch mehr Menschen grillen wollen, egal was sie
auf den Grill legen. Trotzdem kommt jetzt hier ein
Prüfauftrag ins Spiel, der das Ziel verfolgt, hinterher festzustellen, ob die Grillplätze dort, wo
sie sind, in der Form geeignet sind. Warum? Weil
sich die Bebauung ändern kann. Vielleicht stellt
man fest, dass bis 22 Uhr das Grillen zwar möglich, es danach aber zu laut ist. Das alles kann
man diskutieren. Deswegen haben wir diesen
Prüfauftrag formuliert.
Jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt, nämlich
die legalen Open-Air-Partys. Ich habe mich sehr
gewundert, dass viele von Ihnen gesagt haben:
Das wurde dort hereingemogelt. - Ich finde,
wenn etwas schwarz auf weiß im Antrag steht,
hat das nichts mit Mogelei zu tun. Ich würde
empfehlen, dass Sie alle Anträge, die meine
Fraktion einreicht, immer von Anfang bis Ende
lesen. Dann wissen Sie genau, was vorgeschlagen wird. Hier geht es um die legalen Open-AirPartys. Wir sind nicht die erste Kommune, die
diesen ungewöhnlichen Weg beschreitet. Halle
macht das auch so. Warum? Weil sich Partys
häufig gut mit Nahrungsmittelaufnahme verbinden lassen. Da ist das Grillen eine probate Lösung.
Insofern geht es auch hier wieder um die
schärfste Waffe, nämlich den Prüfauftrag. Sie,
die Sie schon länger im Stadtrat sitzen, wissen
das bestimmt: Es wurde schon öfter nach Flächen gesucht, wo man legal öffentlich feiern
kann. Das muss auch nicht immer ausarten und
laut sein. Selbst im Leipziger Süden, habe ich
mir sagen lassen, geht es manchmal sehr gesittet zu. Deswegen denke ich - Herr Zenker zum
Beispiel kann den Beweis antreten -, dass sich
auch im Leipziger Süden irgendwo eine Fläche
finden lässt, wo man mal einen Polterabend oder
in kleiner Runde das Ende einer Klassenfahrt
feiern kann oder auch Partys unter dem Motto
„Ich habe mein Abi bestanden“ oder „Ich habe
meine Promotion bestanden“.
Seite |9
Ich sehe das als nicht so problematisch oder gar
als hereingemogelt an und bitte Sie, noch einmal
darüber nachzudenken, ob man nicht sagen
kann: In einer so großen Stadt wird es doch irgendwo eine Stelle geben, wo man mal mit unterschiedlich großen Gruppen etwas feiern kann.
Ich weiß, die Gruppengröße ist der Anlass zur
Debatte. Insofern beantragen wir punktweise Abstimmung, damit zumindest die Grillfreundinnen
und -freunde unter Ihnen Ja zu diesem Antrag
sagen können. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebe Gäste! Meine Fraktion hat sich
unter anderem über dieses „hereingemogelt“ geäußert. Wir können es auch anders ausdrücken,
indem wir sagen: Es wurde versucht, aus zwei
Anträgen einen zu machen.
Dem Vorschlag, mehr Grillplätze vorzusehen,
hätten wir gerne zugestimmt. - Das Problem von
spontanen Partys mit soundso viel Personen ist
jedoch nicht mit Halle vergleichbar. Was wir am
Wochenende erlebt haben, ist ein gutes Beispiel
dafür, was passieren kann. Wir können es nicht
noch begünstigen, dass in dieser Stadt Versammlungen stattfinden, über die wir keinerlei
Kontrolle haben. Dieser Sicherheitsaspekt ist der
Grund dafür, warum wir dem Antrag „Mehr öffentliche Grillplätze!“ nicht zustimmen werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow vom
Jugendbeirat.
Rambow (Jugendbeirat): Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Ich darf Ihnen zu
diesem Antrag die Meinung des Jugendparlaments überbringen. - Das Jugendparlament
spricht sich für den Antrag „Mehr öffentliche
Grillplätze!“ aus. Es war im Jugendparlament
sehr konsensfähig, dass mehr Grillplätze wünschenswert sind. Wir als Jugendparlament sind
der Auffassung - anders als im Verwaltungsstandpunkt dargelegt -, dass Grillplätze in Parks
und in der Stadt Leipzig generell das Grillen definitiv erleichtern würden. Durch mehr Grillplätze
würde auch weniger Müll anfallen - Stichwort:
Einweggrills -, was definitiv umweltschonend ist.
- Daher können wir den ersten Teil des Antrags
als Jugendparlament eindeutig befürworten.
Der zweite Teil des Antrags war, ebenso wie hier
auch, im Jugendparlament weniger konsensfä-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
hig. Dennoch ist im Jugendparlament eine Mehrheit auch für den zweiten Teil des Antrags gewesen.
In der Begründung des Antrags heißt es, dass
Spontanpartys besonders unter Jugendlichen
beliebt sind. Das kann ich so bestätigen. Ich
muss gestehen, dass ich, bevor ich den Antrag
gelesen habe, den Begriff „Spontanpartys“ noch
nie gehört hatte. Diese Art von Partys heißt bei
uns Jugendlichen nicht ganz umsonst „illegale
Partys“. Diese Partys sind für uns Jugendliche
eine ganz wunderbare Art und Weise, sich den
Abend zu versüßen, besonders im Sommer die
ganze Nacht durchzutanzen, junge Musiker und
DJs kennenzulernen, die vielleicht auf dem Weg
nach oben und größtenteils sehr talentiert sind.
Ich kann aus Erfahrung berichten, dass diese
Spontanpartys eigentlich immer friedlich und in
einer sehr entspannten Atmosphäre vonstattengehen. Ich würde auch behaupten, dass auf allen Spontanpartys, auf denen ich selbst bisher
war, so gut wie immer eine Lärmbelästigung
ausgeschlossen war, weil diese Partys so weit
von Wohnbebauung entfernt stattfanden, sodass
ich nicht glaube, dass sich irgendjemand daran
gestört hat. Allerdings wird die Stimmung auf
diesen Spontanpartys regelmäßig durch die
Angst gedämpft, dass die Polizei kommen könnte. Das ist sehr schade.
Deshalb können wir uns nur dafür aussprechen,
dass eine legale Grundlage für das Stattfinden
solcher Partys gefunden wird. Das würde, glaube
ich, der Kultur und der Jugend dieser Stadt guttun. Ich sage in dem Zusammenhang bewusst
„Kultur“, weil es für mich wirklich Kultur ist, wenn
sich junge Musiker und DJs präsentieren können. Das ist häufig der einzige Weg, sich vor
Publikum präsentieren zu können. Nun mag man
sagen: Dann sollen sie doch eine Veranstaltung
anmelden. - Aber die Kosten und der Aufwand
sind für Jugendliche unzumutbar, weil in den
meisten Fällen unverhältnismäßig hoch. Daher
kann ich im Namen des Jugendparlaments Sie
nur dazu aufrufen, diesem Antrag zuzustimmen.
- Danke schön.
Oberbürgermeister Junge: Frau Nagel, bitte.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich möchte auch
zum zweiten Punkt des Antrags etwas sagen.
Die Debatte ist ja keine neue Debatte. Wir haben
sie schon in der letzten Amtsperiode lange und
leider ergebnislos geführt.
Ich möchte Frau Heller darauf hinweisen, dass
sich auch in Halle junge Leute nicht einfach ganz
spontan versammeln können. Auch dort gibt es
eine Anmeldepflicht, die aber auf 48 Stunden reduziert ist. Der Name der anmeldenden und da-
S e i t e | 10
mit verantwortlichen Person ist bei den Ämtern
hinterlegt. Die Versicherungsfragen sind geklärt.
Ich glaube, das ist abgesichert genug. Ich denke,
wir sollten uns das auch endlich trauen als eine
Stadt mit einer noch viel größeren jungen Zielgruppe, die solche Formen des Zusammenkommens bevorzugt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, danach
Herr Rosenthal.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Ich mache es ganz kurz. Ich fand es richtig erfrischend, zu hören, dass solche Grillpartys „illegal“
genannt werden. - Ich glaube, zu diesem Antrag
hat die Verwaltung einen hervorragenden Standpunkt formuliert. Sie teilt uns zu Recht mit, dass,
wenn mehr Grillplätze eingerichtet werden, garantiert auch mehr Einweggrills liegen bleiben,
was letztlich die Umwelt schädigt. - Auch bin ich
gespannt, wie man es realisieren will, erst Musiker und DJs für spontane Partys zu engagieren,
ihnen dann aber zu sagen: Um 22 Uhr ist
Schluss. Danach ist es Ruhestörung. Dann muss
leider Gottes die Polizei kommen. Die kommt
nämlich nur, wenn eine Beschwerde wegen Ruhestörung vorliegt. Aber Herr Rosenthal wird das
jetzt sicherlich noch ergänzen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal. - In
dem Zusammenhang begrüße ich auch den Polizeipräsidenten, Herrn Merbitz.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich finde es ein bisschen schade, dass die
Hinweise, die die Verwaltung, insbesondere auch
der Chef des Stadtforstes, im Fachausschuss
Umwelt und Ordnung gegeben hat, in der Diskussion im Stadtrat jetzt ein bisschen unter den
Tisch fallen.
Wir haben im Verwaltungsstandpunkt nicht umsonst darauf hingewiesen, dass wir im Stadtwald
gewisse rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen
müssen, die es uns fast unmöglich machen, zusätzliche legale Grillplätze und alles, was damit
verbunden ist, anzubieten. Dasselbe gilt auch für
die Parkanlagen der Stadt Leipzig, die zum
Großteil FFH-, NSG-, LSG- oder SPA-Gebiete
sind. Auch hier sind wir an die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen gebunden. Die mit
Grillplätzen verbundenen positiven wie negativen
Folgewirkungen müssen daher in die Abwägung
mit einbezogen werden. Insofern wird es, wenn
der Stadtrat das heute möglicherweise beschließen sollte, der Verwaltung unheimlich schwerfal-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
len, Ihnen fünf weitere Plätze bis zum ersten
Quartal 2016 vorzuschlagen.
Darüber hinaus haben wir im Fachausschuss darauf hingewiesen, dass ein Grillplatz nicht nur in
die öffentliche Infrastruktur integriert, sondern
auch gepflegt werden muss. Das ist nicht verniedlichend gemeint. Der Stadtforst hat schon
jetzt intensiv damit zu tun, die drei öffentlichen
Grillplätze mit Feuerholz zu versorgen und von
Müll zu beräumen. Es wäre an der Stelle redlich,
auch die mit fünf weiteren Grillplätzen verbundenen personellen und finanziellen Ressourcen zu
benennen. Ich habe - das möchte ich vor der
Beschlussfassung noch einmal deutlich sagen schon jetzt im Stadtforst erhebliche personelle
Engpässe.
Zu den Spontanpartys. Wir haben schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass wegen der damit
verbundenen Lärmbelastung nicht ohne weiteres
Freiflächen im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt
werden können. Wenn in Grünanlagen oder in
Waldnähe - Stichwort: Lindenauer Hafen - doch
das eine oder andere stattfindet, haben wir erheblich viele Lärmbeschwerden von Anwohnern.
Es wird also unheimlich schwer werden, im urbanen Raum einen Platz für spontane Partys zur
Verfügung zu stellen.
Wer sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten in
Halle auseinandersetzt, wird auch einen Erfahrungsbericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis
nehmen müssen, die nämlich zwar ein formales
Verfahren angeboten hat, es tatsächlich aber
nicht umsetzen kann, weil es formaljuristisch
aufgrund der damit verbundenen Lärmproblematiken in Wohngebieten schlichtweg nicht durchführbar ist.
Insofern würde ich an der Stelle bitten, zur
Kenntnis zu nehmen, dass dieser Antrag zwar
nachvollziehbar, aber in dieser Form der Beschlussfassung unsererseits praktisch nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund würde ich Sie bitten, dem so nicht zuzustimmen. - Vielen Dank.
S e i t e | 11
Beschlusspunkt 2: Mit fünf öffentlichen Grillplätzen soll getestet werden, ob weitere entstehen
können; Evaluation im vierten Quartal. - Wer
stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Gleiches Abstimmungsbild wie
zuvor.
Beschlusspunkt 3: Die Nutzung soll kostenlos
sein. - Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung:
Gleiches
Mehrheitlich so beschlossen.
Abstimmungsbild.
Beschlusspunkt 4 beinhaltet den Prüfauftrag zum
Thema Spontanpartys. - Wer stimmt dem zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das würde
ich gerne auszählen lassen.
Abstimmung: 30 dafür, 28 dagegen, 7 Enthaltungen. So beschlossen.
14.6
Leipzig ohne Plastiktüten (VI-A-01787NF-04)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.6.1 dazu ÄA (VI-A-01787-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.6.2 dazu VSP (VI-A-01787-VSP-002)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wer wünscht das Wort? - Frau Schenk.
Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Beim Thema Plastiktüten verfolgen wir das gleiche Prinzip wie bei den Grillplätzen: Das ist wiederum ein Prüfauftrag. Ich bedanke mich bei der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen für den Änderungsantrag.
Beschlusspunkt 1 beinhaltet, fünf weitere, über
das Stadtgebiet verteilte Grillplätze bis zum ersten Quartal 2016 zur Verfügung zu stellen. - Herr
Rosenthal wies eben darauf hin, wie schwierig
das sein wird. - Ich darf Sie um Ihr Handzeichen
bitten. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Wie Ihnen bestimmt aufgefallen ist, liegt Ihnen
unser Antrag jetzt in einer Neufassung vor.
Grund dafür ist, dass ich das gern auch mit dem
Runden Tisch abstimmen würde. Zur Historie:
Schon bevor ich Stadträtin geworden bin, habe
ich dieses Thema mit verschiedenen Umweltverbänden diskutiert. Von diesen wurde der Wunsch
nach Einrichtung eines Runden Tisches geäußert. Deswegen habe ich mich - das war ja ursprünglich eine Petition von mir; die Mitglieder
des Petitionsausschusses wissen das - genötigt
gesehen, noch einmal alle Punkte zur Abstimmung zu bringen. Ich bitte auch hier um punktweise Abstimmung.
Abstimmung: Drei Enthaltungen, eine Reihe
von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Es geht um ein Thema, das häufig zu der klassischen Diskussion führt, ob wir das hier überhaupt beschließen können, weil wir ja „nur“ die
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Es wurde punktweise
Abstimmung beantragt.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Kommune sind und die Entscheidung eigentlich
anderen obliegt. Dem will ich entgegenhalten: Es
lohnt, auch an kleinen Rädchen zu drehen, wenn
man damit am Ende das große Rad in Bewegung setzen kann.
Wir haben die Möglichkeit, auf unseren Märkten
aktiv zu werden. In Punkt 1 a und 1 b des Änderungsantrags der Grünen ist das sehr gut formuliert; deswegen haben wir das auch übernommen. Es solle Anreize geben, wenn sich Markthändler verpflichten, keine Plastiktüten mehr an
ihre Kunden auszureichen. Sie wissen vielleicht
selbst, von den Markthändlern wird für jedes
Produkt ein Plastiktütchen angeboten. Die Leute
haben nur einen kurzen Moment Zeit, dies abzuwehren, was sie oft nicht tun. Am Ende hat
man zehn Beutel in der Hand: ein Tütchen mit
drei Tomaten, eines mit drei Orangen, eines mit
drei Paprika usw. Das muss doch nicht sein.
Wir haben die Chance, als Kommune in die richtige Richtung zu gehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Neufassung des Antrags mit punktweiser Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ludwig und
dann Herr Riedel.
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Liebe Stadträte im
Saal, Gäste auf der Tribüne und am Livestream!
Als Partei Bündnis 90/Die Grünen veranstalteten
wir letzte Woche Freitag eine Aktion in der
Leipziger Innenstadt, bei der Bürgerinnen und
Bürger ihre Plastiktüte gegen Stoffbeutel kostenlos tauschen konnten. Die Reaktion der Leipziger
Bevölkerung war überwältigend. Mehr als 160
Stoffbeutel wurden in weniger als anderthalb
Stunden eingetauscht. Alle Bürgerinnen und
Bürger begrüßten die Aktion und beklagten zugleich die Flut an Plastiktüten im Einzelhandel.
Sie sehen: Hier besteht eine große Veränderungsbereitschaft, auf die die Stadt Leipzig aufbauen kann.
Plastiktüten und -verpackungen benötigen, je
nach Kunststoff, 100 bis 500 Jahre, um zu verrotten. Das hat fatale Folgen für die Umwelt. Jährlich werden circa 6 Milliarden Plastiktüten allein
in Deutschland verbraucht. Im Durchschnitt wird
eine Plastiktüte nur 25 Minuten benutzt. Andere
Städte wie Chemnitz oder Kiel sind da schon viel
weiter. Im Chemnitzer Stadtrat wurde mehrheitlich die Vermeidung von Plastiktüten in die
Marktsatzung aufgenommen. In der Stadt Kiel
wurde einstimmig beschlossen, dass freiwillig auf
Plastiktüten und -verpackungen verzichtet werden soll. Die Stadt Montreal in Kanada - um mal
über den Tellerrand zu schauen -, eine Stadt mit
S e i t e | 12
1,5 Millionen Einwohnern, will ab 2018 komplett
auf Plastiktüten verzichten.
Meine Damen und Herren, Veränderung ist möglich. Handeln wir nicht, dann wird die EU spätestens ab 2019 verbindliche Regeln zur Plastiktütenvermeidung einführen.
Den von der SPD eingebrachten Antrag zur Einrichtung eines Runden Tisches zur Plastiktütenvermeidung begrüßen wir als Fraktion; er geht
uns als grüne Partei aber nicht weit genug. Es
braucht verbindliche Vorgaben, um Plastiktüten
im Handel zu vermeiden.
Daher fordern wir die Stadtverwaltung mit unserem Änderungs-/Prüfauftrag auf, zu prüfen, wie
die Vergabe von Stoff- und Papiertragetaschen
bei Markt- und Großveranstaltungen für die
Händlerinnen und Händler verpflichtend geregelt
werden kann oder wie Anreize für eine Selbstverpflichtung der Händlerinnen und Händler zur
ausschließlichen Ausgabe von Stoff- und Papiertragetaschen bei Markt- und Großveranstaltungen geschaffen werden können. Bisher gibt es
nur sehr, sehr vereinzelte Initiativen im Einzelhandel zur Vermeidung von Plastiktüten.
An die SPD-Fraktion gerichtet: Wir begrüßen Ihren Antrag zur Plastiktütenvermeidung in der
Neufassung. Unseren Änderungsantrag aber
ohne Absprache mit uns eins zu eins in Ihre Neufassung zu kopieren, gleicht Diebstahl fremden
Eigentums, worüber wir sprachlos waren. Wir
hoffen, dass Sie sich beim nächsten Mal an die
Regeln halten und die Ideen anderer nicht einfach klauen. Man kann auch gerne vorher mit
uns sprechen.
Meine Damen und Herren, unsere Forderungen
sind eins zu eins in die Neufassung des SPDAntrags übernommen worden, sodass unsere
Fraktion dem Antrag der SPD zustimmen wird.
Wir bitten um Ihre Unterstützung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Werte Bürgermeister! Damen und Herren Stadträte! Werte Besucher! Im ersten Moment wäre
wohl jeder versucht, zu sagen, dass die Papiertüte in jeder Hinsicht umweltfreundlicher ist. Wer
weiß schon, dass deren Herstellung fast doppelt
so viel Energie benötigt wie die einer Plastiktüte?
Die Plastiktüte ist wasserfest, die Papiertüte
nicht. Sie könnte zwar wasserfest gemacht werden, aber dafür müsste die Faser, aus der das
Papier hergestellt wird, länger sein und es müssten mehr Chemikalien zugesetzt werden. Zusammen betrachtet könnte man also sagen: Beide sind nicht vorteilhaft. Einzig der Stoffbeutel,
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
der mehrfach benutzt werden kann, sollte den
Vorzug erhalten.
Jetzt soll geprüft werden, wie man die Markthändler maßregeln kann. Dazu ein Beispiel aus
der Praxis: Stellen Sie sich einmal vor, Sie wollen
einen Karpfen kaufen und der Händler bietet
Ihnen als Verpackung einen Stoffbeutel an. Das
will doch niemand, es sei denn, Sie machen es
so wie zu DDR-Zeiten und lassen den Fisch ins
Neue Deutschland einwickeln, wobei ich Sie
warne: Das ist jetzt kleiner; das reicht nur noch
für ein paar Heringe. Damit der Beutel nicht dreckig wird, würde ich für den Heimweg eher ein
Mininetz aus Dederon empfehlen. Leute, wo
kommen wir denn da hin?
S e i t e | 13
tüten sind definitiv eine Umweltsünde, weil sie
noch in Tausenden von Jahren herumliegen oder
unsere Meere verschmutzen werden. Ich denke,
die Argumente hierfür sind bekannt; sie stehen
auch in der Begründung des Antrags.
Die Maßnahmen, die vom Antrag selbst wie auch
vom Änderungsantrag gefordert werden, sind ein
wichtiger erster Schritt. Je weitergehender die
Maßnahmen, desto besser. Deshalb befürwortet
das Jugendparlament den Änderungsantrag, weil
er doch etwas weitergehender ist als der Ursprungsantrag, der jetzt aber in der Neufassung
im Prinzip dem Änderungsantrag gleicht. - Danke
schön.
Ein Prüfauftrag darf doch nicht ein Beschäftigungsauftrag für die Verwaltung sein. Sie hat
genug zu tun. Zeit ist Geld, und Geld haben wir
zurzeit nicht. Ehe Sie die Plastiktüte komplett
abschaffen, bitte ich noch einmal zu überdenken,
ob Sie eine Marktgenehmigung wirklich vom
Verzicht auf die Hemdchenbeutel abhängig machen wollen. Dort kauft ja auch die feine Dame
ein, die unbedingt Ökomöhren braucht, und die
sind dreckig, anders als hellen aus der Plastikschale. Glauben Sie etwa, dass sie die in ihren
frisch gewaschenen Leinenbeutel tut? - Ich bin
Ihnen hinterhergegangen und habe Sie beobachtet, Frau Krefft; ich habe es bloß nicht fotografiert. - Im Ernst: Es muss noch einen anderen
Weg geben, die Leute zu überzeugen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Falls ein Runder Tisch zustande kommen sollte,
müssen natürlich auch die Händler daran teilnehmen. Das muss Priorität haben. Wir haben
mit der IHK gesprochen, sie lehnt das ab. Ich
habe mit den Händlern gesprochen, darunter
auch dem Vorsitzenden der Markthändler. Ich will
Ihnen nicht die sportliche Übung erklären, die er
machen wollte, als ich ihm das mit den Hemdchenbeuteln erzählt habe. Im Interesse unseres
Marktes, der wirklich gut ist und nicht an Attraktivität verlieren sollte - Herr Geisler, es sind genug
Bäcker dort; Sie müssen also nicht den Kopf
schütteln -, bitte ich Sie: Lehnen Sie diesen Antrag ab. - Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage ist aber auch: In
welcher Gesellschaft leben wir denn? Wenn ich
in der Begründung höre, dass anderswo beschlossen wurde, dass man freiwillig etwas tun
darf, frage ich mich: Müssen wir alles Gute, was
wir freiwillig tun können, vorher hier im Stadtrat
beschließen? Oder ist es vielleicht nicht doch
möglich, dass wir als vernunftbegabte Bürgerinnen und Bürger auch selber, ohne Stadtratsbeschluss, in der Lage sind, vernünftig und sachgerecht zu handeln? - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine
Wortmeldung von Herrn Rambow. Wem sind Sie
hinterhergegangen?
Rambow (Jugendbeirat): Ich bin niemandem
hinterhergelaufen. - Ich darf Ihnen auch zu diesem Antrag die Meinung des Jugendparlaments
überbringen. - Wir raten Ihnen, dem Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zuzustimmen. Wir
sind - das wurde oft gesagt - die Generation, die
alle Umweltsünden, die aktuell begangen werden, später ausbaden dürfen. Ich denke, Plastik-
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
habe in den vergangenen Sitzungen schon des
Öfteren bei Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen
die Frage von Betroffenheit und Zuständigkeit
aufgeworfen. Bei vielen Anträgen in der Vergangenheit waren wir als Stadt Leipzig weder betroffen noch zuständig. Ich kann den Kollegen von
Bündnis 90 einen kleinen Fortschritt attestieren,
weil wir bei diesem Antrag zumindest von dem
Sachverhalt betroffen sind, wenn auch nach wie
vor nicht zuständig. - Das ist der formale Gesichtspunkt, der sich mit diesem Antrag befasst.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der
Neufassung, wortgleich mit dem ursprünglichen
Änderungsantrag, und zwar punktbezogen:
Punkt 1 a, b, c sowie die Punkte 2 und 3.
Beschlusspunkt 1 a, b, c: Wer stimmt dem zu? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der
Stimme? - Ich muss wieder einmal auszählen
lassen.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Abstimmung: 32 dafür, 32 dagegen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit
entfällt die Abstimmung über Beschlusspunkt 2.
Beschlusspunkt 3 - Stichwort: Informationskampagne, gemeinsame Flyer usw. -: Wer diesem
Vorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich
lasse es auszählen.
Während der Auszählung ein Antrag zur Geschäftsordnung?
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE ): Ja, und zwar
zur Leitung der Abstimmung. - Es ist meiner
Fraktion teilweise unklar, worüber hier abgestimmt wird. Wir haben hier keinen Internetzugriff, sodass wir nicht ganz nachvollziehen können, worüber wir abstimmen. Wir waren eigentlich der Auffassung, dass wir den ersten beiden
Punkten zustimmen können. Diese sind nach
unseren Unterlagen die Punkte a und b. Sie haben aber jetzt über a, b und c abstimmen lassen.
Das hat zur Verwirrung geführt. Deswegen beantrage ich, die Abstimmung noch einmal zu wiederholen und wirklich klar zu sagen, worüber wir
hier jetzt abstimmen.
S e i t e | 14
schlussvorlagen also nicht lesen, und in Papierform gibt es bestimmte Sachen nicht mehr. Ich
würde darum bitten, die Sitzung jetzt zu unterbrechen, um das Problem klären zu können. Wie
gesagt, wir kommen nicht ins WLAN. Wir können
weder die Neufassung noch den Änderungsantrag lesen.
Oberbürgermeister Jung: Das hätten Sie vielleicht vor der Abstimmung anzeigen können. Das
haben Sie vor der Abstimmung nicht gesagt. Ich
lasse die Abstimmung zur Beschlussvorlage so
gelten.
Meines Wissens ist ein Techniker der Lecos im
Haus. - Ich höre von dem Problem jetzt zum ersten Mal. Ich bitte darüber hinaus, dass die Kollegen, die Beschlussvorlagen in Papierform haben,
sich kooperativ zeigen, damit alle Fraktionen
wissen, worüber wir hier debattieren.
14.7
Einrichtung eines Clearinghauses (VIA-01832)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.7.1 dazu VSP (VI-A-01832-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Oberbürgermeister Junge: Sie haben einen
Antrag zur Geschäftsordnung gestellt. Meine
Damen und Herren, ich habe deutlich und klar
gesagt: Beschlusspunkt 1 a, b, c sowie die Punkte 2 und 3.
Ich lasse über den Antrag zur Geschäftsordnung
abzustimmen. Wer dem Antrag auf Wiederholung
der Abstimmung zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen
ist der Antrag zur Geschäftsordnung dennoch
abgelehnt.
Wir fahren in der Abstimmung fort. Der Beschlusspunkt 3 steht zur Abstimmung. Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Informationskampagne gegebenenfalls mit dem Eigenbetrieb
Stadtreinigung oder in Zusammenarbeit mit der
Verbraucherzentrale zu initiieren. Wer stimmt
dem zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich? - Wir zählen das aus.
Abstimmung: 40 dafür, 26 dagegen, keine Enthaltungen.
Ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung, Frau
Lange?
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Weil der Geschäftsordnungsantrag eben abgelehnt wurde:
Wie gesagt, die Hälfte unserer Fraktion hat keinen WLAN-Zugang. Wir können diese Be-
Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich hoffe, dass
jetzt Klarheit besteht. Hierzu dürfte es nur eine
Vorlage geben. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Zuschauerinnen
und Zuschauer am Livestream! Wir diskutieren
derzeit viel über Asyl, ob auf der Straße, ob in
unseren Bekannten- und Verwandtenkreisen oder auch hier im politischen Kontext.
Mit unserem Antrag zur Einrichtung eines Clearinghauses wollen wir eine besonders sensible
Gruppe in das Blickfeld rücken, nämlich die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Bei
diesen jungen Menschen handelt es sich um eine auch offiziell als schutzbedürftig anerkannte
Personengruppe. Sie verlassen ihre Herkunftsländer - das ist sicher kein Geheimnis - ohne Angehörige, um Krieg und Gewalt und um der
Zwangsrekrutierung zu Armee oder paramilitärischen Gruppen zu entkommen. Oft schicken
Familien ihre Kinder los, damit wenigstens die
sich noch ein Leben und eine Perspektive in Sicherheit aufbauen können.
Wie die Zahl aller Geflüchteten wächst auch die
Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Auch darum hat die Bundesebene im Laufe
des Jahres ein Gesetz auf den Weg gebracht,
das die alternative Verteilung von unbegleiteten
minderjährigen Geflüchteten neu regelt. Bisher
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
war es so, dass die Jugendlichen von den Jugendämtern in Obhut genommen wurden, bei
denen sie sozusagen zuerst aufgeschlagen sind.
Infolge dessen kam es dazu, dass bestimmte
Bundesländer, zum Beispiel NRW, Hessen,
Hamburg, Berlin, besonders von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen frequentiert waren.
Ab 1. November gibt es aufgrund des Bundesgesetzes eine Neuverteilung. Die jungen Leute
werden jetzt nach Königsteiner Schlüssel auf die
Bundesländer verteilt. Das heißt: Nach Sachsen
- so jedenfalls die Zahlen des Freistaates - werden weitere 1.500 dieser Jugendlichen kommen,
von denen die Stadt Leipzig 13 Prozent aufzunehmen hat, wobei diese Zahlen von der Realität
schon überholt worden sind.
Zentral im Umgang mit den unbegleiteten Minderjährigen, die ohne Betreuungsperson einreisen, ist: Sie sind den hier Geborenen komplett
gleichgestellt. Bei allen behördlichen Entscheidungen hat das Kindeswohl den Vorrang. Das
heißt, wenn sie in der Stadt Leipzig auftauchen,
erfolgt in der Regel zuerst eine Inobhutnahme,
egal ob sie hierbleiben oder ob sie nach dem
neuen Mechanismus weiterverteilt werden. Sie
wissen, seit dem Sommer wächst der Handlungsdruck, lange bevor dieses neue Bundesgesetz in Kraft getreten ist. Wir sind mittlerweile so hieß es im Jugendhilfeausschuss am Montag
- bei einer Zahl von 435 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten angelangt. Zur Erinnerung: In
den Vorjahren war die Zahl dieser Personengruppe quasi an zwei Händen abzählbar.
Vor dem Hintergrund der ansteigenden Zahlen
hat Leipzig natürlich Maßnahmen ergreifen müssen. Es sind verschiedene Interims, sowohl Inobhutnahme-Einrichtungen als auch betreute
Wohngruppen, aufgebaut worden. Im Inobhutnahme-Bereich haben wir jetzt eine Zahl von circa 240 Plätzen, in den betreuten Wohngruppen
sind auch schon über 100 junge Menschen untergekommen.
Was wollen wir nun mit unserem Antrag? Ein
wichtiges Element im Umgang mit den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ist neben der
Unterbringung das sogenannte Clearingverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die
persönliche Lebenssituation, unter anderem
auch der Verbleib der Eltern oder weiterer Angehöriger, eruiert, der gesundheitliche Zustand untersucht, asylrechtliche Fragen, aber auch individuelle Unterstützungs- und Hilfebedarfe der Jugendlichen ermittelt.
Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge fordert, dass Clearingverfahren
bundesweit zum Standard gehören müssen und
dafür auch eine geeignete Infrastruktur geschaf-
S e i t e | 15
fen werden muss. Wir haben uns im Sinne dieser
Empfehlung an der Stadt Chemnitz orientiert. Der
dortige Jugendhilfeausschuss hat bereits im
September die Einrichtung eines Clearinghauses
beschlossen und hat mittlerweile zwei solcher
Einrichtungen, die jeweils von Freien Trägern betrieben werden, eingerichtet.
Die Vorteile eines Clearinghauses sind unter anderem, dass eine ganzheitliche Betreuung und
Versorgung an einem Ort geschehen und Fachkompetenzen gebündelt werden können, eine
bessere Kooperation zwischen den verschiedenen beteiligten Fachkräften besser organisiert
und eine zentrale Klärung der Zukunftsperspektive der jungen Menschen ermöglicht werden
kann.
Wir denken, dass die Einrichtung mindestens eines Clearinghauses ein Element eines Gesamtkonzeptes zur Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Integration von jungen Geflüchteten
ohne Familie sein kann. Genauso verstehen wir
auch den Verwaltungsstandpunkt, der uns in dieser Hinsicht entgegenkommt.
In der Rückschau muss man sagen: Uns ist klar,
dass wir in den letzten Monaten auf Interimslösungen, auf schnelle Lösungen zurückgreifen
mussten, um die Kinder und Jugendlichen dem
gesetzlichen Auftrag folgend hier unterzubringen.
Jetzt ist es aber an der Zeit - wir haben am Montag im Jugendhilfeausschuss gehört, eine Zahl
von über 400 wird wahrscheinlich eine stabile
Größe für die Stadt Leipzig sein -, klare und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Ein Clearinghaus gehört genauso dazu wie fachkundiges
Personal.
Ich will an dieser Stelle zum Schluss noch einmal
sagen: Wir finden es bemerkenswert und dankenswert, dass so viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung ihre Dienststellen Horte, Kitas - sozusagen verlassen und diese
Lücke dort gefüllt haben. Es kann aber nicht
sein, dass dadurch Defizite in anderen Bereichen
entstehen. Wir hoffen also, dass wir neben der
Einrichtung eines Clearinghauses in Zukunft
auch in personeller Hinsicht auf der Betreuungsebene in sicheres Fahrwasser kommen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow.
Rambow (Jugendbeirat): Ich darf zu diesem dritten und heute auch letzten Antrag die Meinung
des Jugendparlaments vortragen. - Vor einigen
Sitzungen haben wir uns die Frage nach unserem Selbstverständnis gestellt. Im Laufe der Diskussion kamen wir zu dem Schluss, dass wir uns
als Vertretung aller Jugendlichen, die sich in
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Leipzig längerfristig aufhalten, sehen. Demnach
sehen wir uns auch als die Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und
Ausländern. Als deren Vertretung können wir die
Einrichtung eines Clearinghauses natürlich nur
befürworten.
Ich denke, die Argumente, die dafür sprechen,
sind offenkundig. Gerade junge Menschen, die
ohne Begleitung hierherkommen, haben meist
Schreckliches erlebt. Sie sollten hier entsprechend umsorgt werden und die beste Unterstützung bekommen, die wir ihnen geben können.
Daher befürworten wir diesen Antrag. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Ich frage kurz in den
Saal: Gibt es immer noch Probleme mit dem
WLAN? - Jetzt geht es. Geben Sie mir bitte ein
Signal, wenn es wieder Probleme geben sollte.
Dann würde ich die Beschlusspunkte vor der Abstimmung jeweils vorlesen.
Gibt es Gegenstimmen gegen diesen Beschlussvorschlag? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, vier Enthaltungen. Dann ist das Clearinghaus mit großer
Mehrheit so beschlossen.
14.8
Kommunale Kultureinrichtungen: Einführung und Aufbau eines zentralen
Online-Ticketportals der Stadt Leipzig
prüfen! (VI-A-01836)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.8.1 dazu VSP (1836-VSP-001-NF-01)
S e i t e | 16
Bitte, fahren Sie fort.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Zunächst zu TOP 14.8. Stellen Sie sich einfach kurz
vor, dass Sie nicht Leipzigerin oder Leipziger wären und nicht hier wohnen würden. Sie würden
dann vielleicht gern ein paar Tage nach Leipzig
reisen wollen. Dann könnten Sie die Website der
Stadt Leipzig besuchen und dort Ihre Abende
planen: ein Mal Ihre Daten eingeben, mehrmals
buchen, ein Mal bezahlen, ganz einfach. Sie hätten sich dann auch noch über die Stadt Leipzig
gefreut.
Das wollen wir mit einem Online-Ticketsystem
erreichen. Wir freuen uns daher, dass die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt die Realisierungsmöglichkeit dieser Idee im nächsten
Halbjahr prüfen werden und bitten Sie deshalb
um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt in
dieser Frage.
Nun zu TOP 14.9. Wenn wir dann schon ein Online-Ticketsystem haben, werden Sie sich auch
in Zukunft ganz leicht zurechtfinden, weil die
Entgeltordnungen in Bezug auf die Termini, den
Aufbau und die Struktur der Karten, die Sie buchen möchten, möglichst weitgehend übereinstimmen. Einfachheit in der Struktur und im Zugang und Transparenz - das sind die zentralen
Vorteile für unsere Gäste und für unsere Anbieter.
Wir freuen uns deshalb, dass die Verwaltung und
die Eigenbetriebe der Stadt die Realisierungsmöglichkeiten dieser Idee im nächsten Halbjahr
prüfen werden und bitten Sie auch hier um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt.
Einreicher: Dezernat Kultur
Bitte schön.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Liebe Gäste! Bitte erlauben Sie mir, dass ich die
Punkte 14.8 und 14.9 zusammen einbringe.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14.8 in
der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer
stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer
enthält sich der Stimme?
Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, bitte!
Dann rufe ich auch Tagesordnungspunkt 14.9
auf:
14.9
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14.9 in
der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer
diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
(VI-A-01839)
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Einstimmig so
beschlossen.
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tagesordnungspunkt 14.10 entfällt.
15
14.9.1 dazu VSP (1839-VSP-001-NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Anfragen an den Oberbürgermeister
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
15.1 Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV763/11 - Kampagne zur freiwilligen Abschaffung der „Heizpilze“ in gastronomischen Einrichtungen (VI-F-02174)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Rosenthal wird darauf antworten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Das Amt für Umweltschutz hat nach dem Stadtratsbeschluss 2011
und in Folgen 2013 und 2015 intensiv mit dem
DEHOGA-Regionalverband entsprechende Abstimmungen durchgeführt und auch aktuell in
Vorbereitung der Ratsversammlung noch einmal
nachgefragt, inwieweit eine Reduzierung stattgefunden hat. Seitens des Verbandes wurde mitgeteilt, dass im Vergleich zu 2013 - das waren die
Zahlen, die wir Ihnen im Rahmen der Beantwortung zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen mitgeteilt haben - keine wesentlichen Änderungen bekannt sind. Das heißt: In der Stadt Leipzig sind
derzeit bis zu 400 Heizpilze in Nutzung.
Zur Frage 2. Hinsichtlich der freiwilligen Kampagne ist nach wie vor festzustellen, dass der
DEHOGA Sachsen, Regionalverband Leipzig
sich weiterhin neben der Information über die
durch den Verband herausgegebenen Broschüren zum Umgang mit Heizpilzen vor allen Dingen
konkret in Leipzig mehr auf die Aktion „Baumstarke Stadt“ konzentriert. Mit den Pflanzungen
soll ein Ausgleich zu dem von Heizpilzen ausgestoßenen Kohlendioxid geschaffen werden. In
den Spendenlisten, die wir Ihnen ebenfalls immer
zur Beschlussfassung vorlegen, sind diverse
Mitglieder des Fachverbandes aufgeführt, die im
Rahmen der „Baumstarken Stadt“ eine Spende
an die Stadt Leipzig geben. Der Verband selbst
hat ebenfalls einen Baum gepflanzt. In Umsetzung des Ratsbeschlusses wird die Verwaltung
weiterhin auf den Verband und Leipziger Gastronomen zugehen und nach weiteren Möglichkeiten der freiwilligen Reduzierung suchen.
Zur dritten Frage. Mangels einer Ermächtigungsgrundlage bezüglich einer Steuerung des Einsatzes von Heizpilzen müssen nochmals die Möglichkeiten geprüft werden, inwieweit eine solche
Ermächtigungsgrundlage aus Gründen des Klimaschutzes geschaffen werden kann. Schon in
den vergangenen Berichterstattungen haben wir
darauf hingewiesen, dass dazu derzeit eine tatsächliche Beschränkungsgrundlage fehlt und wir
insofern immer wieder auf die freiwillige Selbstverpflichtung angewiesen sind.
So weit von meiner Seite.
S e i t e | 17
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Rosenthal, ich möchte es doch noch genauer wissen.
Es hat zur letzten Frage einen ausführlichen
Verwaltungsstandpunkt gegeben, in dem die
Verwaltung frisch-fröhlich die Auffassung vertrat,
dass die Freiwilligkeit klappt bzw. dass sich zumindest darum bemüht wird. Das Ergebnis ist
null. Sehen Sie Freiwilligkeit überhaupt noch als
zielführend an? Oder verhält sich das eher wie
mit dem Tiger und dem Ziegenbock in Russland?
Bürgermeister Rosenthal: Es ist ein Versuch.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ludwig hat sich
gemeldet.
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen):
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Man
sieht, dass mit der freiwilligen Verpflichtung keine
Verbesserungen eingetreten sind. Ich finde, es
ist auch etwas absurd, mit der Aktion „Baumstarke Stadt“ die CO2-Emissionen kompensieren zu
wollen, die Heizpilze ausstrahlen.
Herr Rosenthal, Sie haben gesagt, dass Sie wiederum auf den Gaststättenverband zugehen wollen. Welche konkreten Maßnahmen sind denn
geplant?
Bürgermeister Rosenthal: Zum Thema Heizpilze? - Wir haben die Initiative über den Stadtrat
angetragen bekommen. Ich nehme immer nur
die Aufgabe dergestalt wahr, dass ich sage: Was
können wir gemeinsam mit dem Verband leisten
und lösen? Das habe ich Ihnen jetzt vorgetragen.
Es gab auch im Stadtrat selbst eine intensive
Debatte, ob wir ein Heizpilzverbot beschließen
sollten. Das hat der Stadtrat nicht beschlossen.
Insofern werden wir uns dort weiterhin im freiwilligen Bereich bewegen und sind auch auf die
Mitwirkung Dritter angewiesen.
Ich will an dieser Stelle ergänzen, dass die Informationskampagne zum Thema Heizpilz, die
der Fachverband bundesweit auf den Weg gebracht hat, aus meiner Sicht schon geeignet ist,
aufzuklären. Die Frage ist: Inwieweit führt diese
Aufklärung zur aktiven Tat in dem Sinne, dass
auf die Heizpilze verzichtet wird? Das ist aber ein
generelles Problem. Das werden wir gleich auch
bei der Beantwortung der Anfrage 15.3 sehen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
15.2 Nicht den Anforderungen genügende
Richtlinie zu Kosten der Unterkunft (VIF-02172)
S e i t e | 18
für die Anwälte. Von diesen Kosten trägt die
Stadt Leipzig über den kommunalen Finanzierungsanteil jeweils 12,5 Prozent.
Einreicher: SPD-Fraktion
Kollege Fabian wird darauf antworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Bevor ich die Fragen beantworte, möchte ich vorab sagen, dass ich persönlich die Überschrift dieser Anfrage für falsch
halte. Unsere Richtlinie hat dem jeweiligen
Sachstand immer entsprochen. Wir haben hier in
der Ratsversammlung und auch im Fachausschuss oft darüber diskutiert. Im Übrigen ist es
das gute Recht eines jeden Bürgers, Bescheide
von Behörden anzufechten.
Zur Frage 1. Das Jobcenter wertet eingehende
Widersprüche und Klagen nach Themen aus. Ein
Themengebiet sind die Kosten der Unterkunft.
Eine weitere Aufgliederung erfolgt nicht, sodass
nicht feststellbar ist, wie viele der erhobenen Widersprüche und Klagen aus dem Themengebiet
„Kosten der Unterkunft“ sich gegen die Herleitung angemessener Unterkunftskosten richten
oder andere Themen wie Betriebskostenabrechnungen, Umzugkosten oder anderes betreffen.
2013 zählte das Jobcenter 2.759 Widersprüche
und 482 Klagen zu Kosten der Unterkunft. In 237
Verfahren unterlag das Jobcenter. 2014 zählte
das Jobcenter 2.816 Widersprüche und 733 Klagen zu Kosten der Unterkunft. In 373 Verfahren
unterlag das Jobcenter. 2015 zählte das Jobcenter 2.108 Widersprüche und 513 Klagen zu Kosten der Unterkunft. In 195 Verfahren unterlag das
Jobcenter.
Zur Frage 2. Wie viele der 2014 leistungsberechtigten Haushalte insgesamt unter Berücksichtigung der Wohngeldtabellenregelung Anspruch
auf höhere Kosten der Unterkunft hätten, kann
aus dem IT-Verfahren des Jobcenters nicht ermittelt und nur im Rahmen von Einzelfallprüfungen festgestellt werden. Zur durchschnittlichen
Höhe des Differenzbetrages, auf den betroffene
Haushalte gegebenenfalls Anspruch haben, liegen keine Angaben vor. Dieser unterscheidet
sich je nach Einzelfall stark und ist abhängig von
der Haushaltsgröße, den tatsächlichen Mieten
jedes einzelnen Haushalts und der sich daraus
ergebenden Höchstgrenze gemäß Wohngeldtabelle.
Zur Frage 3. Gerichtskosten fallen in diesen Verfahren nicht an. In etwa der Hälfte aller Klageverfahren werden die Kläger anwaltlich vertreten. In
den Fällen, in denen das Jobcenter unterliegt,
entstehen je nach anwaltlichem Aufwand geschätzte Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro
Zur Frage 4. Die Bescheide enthalten, wie alle
Bescheide von Behörden, eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die
Bescheide nochmals zu prüfen. Der Verwaltungsaufwand wäre zu hoch. Alle Aktenvorgänge
aus dem Jahr 2014 und vorher, wenn die KdUEntscheidung vor 2014 getroffen wurde, müssten
geprüft werden, zudem auch die Fälle, in denen
längst keine Leistungen mehr fließen, weil beispielsweise jetzt Einkommen erzielt wird oder inzwischen umgezogen wurde. Alle Fälle, in denen
es 2014 zur Ablehnung kam, müssten ebenfalls
erneut überprüft werden. In vielen Fällen müssten die Antragsteller zur Sachverhaltsermittlung
angeschrieben werden, wenn die aktenkundigen
Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen, beispielsweise wenn eine Betriebskostennachzahlung oder Einkommensnachweise
nicht vorliegen, weil keine laufenden Kosten gewährt werden.
Nachfragen zu Überprüfungsanträgen wurden
und werden umfassend beantwortet. Wenn ein
Überprüfungsantrag vom Leistungsempfänger
gestellt wird - dies ist noch bis Jahresende möglich -, kann der Teil der Unterkunftskosten, der
bislang nicht bewilligt wurde, für das Jahr 2014
erstattet werden. Das trifft auch auf bereits anhängige Widerspruchs- und Klageverfahren zu.
Ab dem 18. Dezember 2014 gelten neue Angemessenheitsgrenzen, die durch das Sozialgericht
Leipzig bestätigt wurden.
Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen: Das Sozialamt hat eine umfangreiche eigene Broschüre zu den Leistungen der Stadt
Leipzig nach dem SGB II herausgegeben.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
Stadträtin Schenk (SPD): Ja, ich hätte ein bis
zwei. - § 44 Sozialgesetzbuch X, auf den ich
verwiesen habe, ist ja relativ unstrittig. Wenn bekannt ist, dass Voraussetzungen falsch angenommen wurden bei der Betragsberechnung,
können von Amts wegen die Bescheide noch
einmal überprüft werden. Es ist sicherlich richtig,
wie Sie sagten, dass dafür die Leute angeschrieben werden müssen. Aber wie gesagt:
Soweit ich weiß, gilt das SGB auch in Leipzig.
Von daher sehe ich, ehrlich gesagt, wenig Spielraum juristischer Art. Deswegen würde ich gerne
noch einmal die Rechtsauffassung hören.
Dann wollte ich noch Folgendes wissen: Ist dem
Sozialdezernat bekannt, dass viele Leute einfach
Angst haben, Widersprüche einzureichen oder
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
zum Anwalt zu gehen, um gegen das Jobcenter
vorzugehen, weil sie dann Querelen anderer Art
befürchten in dem Sinne: „Wenn Sie uns jetzt eine Klage oder einen Widerspruch auf den Tisch
packen, dann laden wir sie zehnmal vor oder
dann müssen sie fünf Bewerbungen mehr pro
Woche schreiben“. - Von den Erwerbslosenverbänden werden ja solche Fälle immer wieder dokumentiert.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Angesichts der
relativ hohen Anzahl von Widersprüchen und Gerichtsverfahren scheint diese Angst vermutlich
nicht so weit verbreitet zu sein.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe, es gibt keine weiteren Nachfragen. - Danke schön, Herr
Kollege Fabian.
15.3 Umweltschutz leben - Müllaufkommen
durch Einwegbecher in Leipzig reduzieren (VI-F-02131)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte!
Zur ersten Frage. In den letzten vier Jahren gab
es bei den durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung gesammelten Marktabfällen - sogenannte
Unterwegsabfälle - eine Mengenzunahme. Dafür
sind unterschiedlichste Einflüsse wie steigende
Touristen- und Einwohnerzahlen, verändertes
Freizeitverhalten der Bürger, einschließlich des
Verkaufs von To-Go-Produkten verantwortlich. In
welchem Verhältnis diese Einflüsse auf die Mengenzunahme wirken, ist allerdings nicht bezifferbar. Auch die durch den Außendienst des Stadtordnungsdienstes getätigten Feststellungen zu illegalen Abfallablagerungen werden nur unter der
Kategorie „Müllablagerungen“ erfasst und sind
insofern nicht statistisch auswertbar.
Im Rahmen des zusätzlichen und befristeten beschäftigungspolitischen Einsatzes bei Sauberkeitsmaßnahmen wird auch von den sogenannten Blau-Gelben Engeln eine Vielzahl von illegalen Abfällen, vorrangig in städtischen Grünanlagen, eingesammelt. Eine Unterscheidung und
Feststellung des Verschmutzungsgrades durch
To-Go-Becher ist derzeit allerdings nicht spezifisch gegeben. Insofern kann ich Ihnen an dieser
Stelle nur eine Gesamtzahl von 1.322 Kubikmeter Unterwegsabfall mitteilen.
Zur zweiten Frage. 2011 betrug die Menge
500 Tonnen, aktuell sind es 554 Tonnen. Dies
entspricht einer Erhöhung der Entsorgungskosten um circa 8.000 Euro.
S e i t e | 19
Zur dritten Frage. Der Stadtverwaltung ist die
Kampagne „Sei ein Becherheld!“ bekannt. Das
dazu erstellte Informationsmaterial liegt derzeit
im Rahmen der aktuellen Plakatausstellung
„Plastiktüten“ im Foyer des Technischen Rathauses aus. Mit Ende der Ausstellung wird das Informationsmaterial zu „Becherheld“ im Umweltinformationszentrum zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten für die Besucher bereitliegen.
Zur vierten Frage. Da keine Rechtspflicht zum
Verzicht oder der Reduzierung des Einsatzes
von Einwegbechern vonseiten der betroffenen
Betreiber besteht, ist eine diesbezügliche spezielle rechtliche Prüfung nicht erforderlich. Eine
Selbstverpflichtung kann gegebenenfalls in Form
eines frei zu vereinbarenden Vertrages innerhalb
der entsprechenden Branchen geschlossen werden. Es gibt derzeit keine Handlungsoption für
eine behördliche Aufgabenerfüllung. Um das Ziel
dieses Ansinnens zu erreichen, müsste es aus
Sicht der Verwaltung als Initiative an entsprechende Vertreter von Fraktionen im Landtag herangetragen werden.
Dies möchte ich wie folgt begründen: Das Hintergrundpapier der Deutschen Umwelthilfe identifiziert als effiziente Maßnahme zur Reduzierung
des Einwegbecherverbrauchs und der damit verbundenen Ressourcenschonung, Energieeinsparung und nicht zuletzt auch Abfallvermeidung lediglich eine Zwangsabgabe auf den Verkauf der
Einwegbecher und ein generelles Einwegbecherverbot beim Vertrieb von Kaffee außer Haus.
Alle weiteren Maßnahmen, insbesondere eine
freiwillige Selbstverpflichtung des Handels und
der Gastronomie, oder die verstärkte Aufklärung
der Verbraucher als alleinige Maßnahme würden
entsprechend Deutscher Umwelthilfe nicht zum
gewünschten Ziel einer effektiven Reduzierung
des Verbrauchs von Einwegbechern führen.
Wie im Hintergrundpapier auch ausgeführt, ist
ein generelles Einwegbecherverbot derzeit mit
dem EU-Recht nicht vereinbar. Doch auch bei
einer Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht
wäre dies eine Lösungsoption, die mit Hürden
verbunden und mit hoher Wahrscheinlichkeit
auch mittelfristig nicht durchsetzbar wäre. Die
Debatte dazu in den entsprechenden politischen
Gremien wird sicherlich interessant.
Die einzige Option mit dem gewünschten Erfolgsziel - so konstatiert DUH - ist die Erhebung
einer Abgabe auf Einwegbecher beim Kaffeeverkauf außer Haus. Die Realisierung dieser Option
ist ab der Ebene eines Bundeslandes rechtlich
möglich, als selbstständige kommunale Lösung
allerdings nicht verpflichtend umsetzbar. Hierzu
verweise ich auch auf das Rechtsgutachten der
DUH, welches auf dem entsprechenden Internetauftritt einsehbar ist.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Aus den oben genannten Rechtsgründen ist die
Initiative zur Reduzierung des Einwegbecherverbrauchs, wie von mir schon erwähnt, an die
Fraktionen im Sächsischen Landtag heranzutragen. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen im
Sinne einer effektiven Zielerreichung - ich reduziere das auf das Papier - ist vorliegend schwer,
wenn nicht nicht gegeben.
In diesem Zusammenhang darf ich nochmals darauf hinweisen, dass seitens des Deutschen
Städtetages mit dem Bundesverband der Systemgastronomie ein entsprechendes Rahmenpapier vereinbart wurde, in dem man sich darauf
verständigt hat, dieser Problematik gemeinsam
zu begegnen. Zwei Schreiben des Bürgermeisters als auch mehrfache Telefonate seitens der
Fachverwaltung mit dem Bundesverband waren
leider erfolglos. Es gibt derzeit gegenüber der
Stadtverwaltung keine Antwort, wie dieses Papier
mit der Systemgastronomie auf lokaler Ebene
umgesetzt werden soll.
Um einer etwaigen Nachfrage entgegenzuwirken, will ich hinzufügen: Ich werde im ersten
Quartal 2016 auf die Systemgastronomiebetreiber in Leipzig zugehen und sie zu mir einladen.
Ich möchte eine freiwillige Vereinbarung erwirken
mit dem Ziel, dass im öffentlichen Raum und insbesondere im unmittelbaren Gastronomiebereich
- hoffentlich dann kostenlos - Papierkorbkapazitäten vorgehalten werden. Damit würde auch das
Papierkorbkonzept der Stadt Leipzig unterstützt.
Zur fünften Frage. Hier verweise ich auf die Zuarbeit des Dezernats Stadtentwicklung und Bau.
- In der Stadtverwaltung werden durch drei vorhandene Mehrfachgetränkeautomaten Dritter
monatlich circa 250 Becher an Heiß- oder Kaltgetränken ausgegeben. Aussagen zum Nutzungsverhalten in den Kantinen des Rathauses
und des Technischen Rathauses können nicht
getroffen werden. Sofern möglich erfolgt der
Ausschank dort - das kann ich bestätigen - in
Tassen oder Gläsern.
So weit von meiner Seite.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Ludwig.
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen):
Herr Bürgermeister Rosenthal, danke für die
Ausführungen. - Ich habe noch eine Nachfrage
zur Frage 5 unserer Anfrage. Den ersten Teil dieser Frage hatten Sie schon beantwortet. Bitte
geben Sie noch eine Antwort auf den zweiten Teil
dieser Frage, nämlich: Welche alternativen Bemühungen könnte und wird die Verwaltung zu
deren Reduzierung ergreifen? - Danke.
S e i t e | 20
Bürgermeister Rosenthal: In der Analyse gehen wir davon aus, dass die Systemgastronomen, die Franchisenehmer, in Leipzig das größte
Problem sind. Wenn man sich die Innenstadt anguckt, kann man das eindeutig zuordnen. Da wir
es über den Bundesverband nicht schaffen, zu
einer lokalen Vereinbarung und gegebenenfalls
auch zum gemeinsamen Agieren - ich darf an die
Woche der Abfallvermeidung erinnern - zu kommen, werde ich jetzt versuchen, mit den lokalen
Akteuren vor Ort auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung zu erreichen, die sie möglicherweise
dazu motiviert, zumindest Behältnisse im öffentlichen Raum aufzustellen und für die Entsorgung
selbst zu sorgen, was uns die Arbeit erleichtern
würde. Das ist die Idee.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Rosenthal.
15.4
Förderung
der
Jahreszeitschrift
„Leipziger Zustände“ seitens der Stadt
Leipzig (VI-F-02170)
Einreicher: AfD-Fraktion
Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Förderung erfolgte im Rahmen der Umsetzung des lokalen Aktionsplans „Leipzig. Ort der Vielfalt“ und
seiner Fortschreibungen. Hierzu gab es Informations- und Beschlussvorlagen: die Drucksachen
VI-2635, VI-3782, VI-3882, VI-4522, V-3863 sowie Ratsbeschluss V-605/10 und Ratsbeschluss
V-275/2014.
Zur Frage 2. Eine finanzielle Projektförderung.
Zur Frage 3. 2008 waren es 3.375 Euro. 2010
waren es 9.105,71 Euro. 2012 waren es 6.270
Euro. 2014 waren es 4.000 Euro.
Zur Frage 4. Wenn ein Antrag eingereicht wird,
erfolgt eine fachliche Prüfung. Eine Entscheidung über eine Förderung wird im Begleitausschuss getroffen.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte schön.
Stadtrat Hentschel (AfD): Vielen Dank, Herr
Bürgermeister. - Meine Nachfrage. Wie gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die finanziellen
Mittel nicht zweckentfremdet werden? Die Zeitung Leipziger Zustände berichtet tendenziös
über eine bestimmte politische Richtung. Unserer Meinung sollte die Stadtverwaltung politische
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Neutralität wahren. Wie gehen Sie damit um,
dass so berichtet wird, wie berichtet wird?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die Förderung
nimmt Bezug und erfolgt auf der Grundlage entsprechender Richtlinien, sowohl des Bundes als
auch des Freistaates Sachsen im Rahmen des
Programms „Weltoffenes Sachsen“. Die geförderten Projekte liefern am Ende der Projektförderung einen entsprechenden Bericht ab. Wir haben im jeweiligen Förderzeitraum mit Informationsvorlagen für die Ratsversammlung, die ich
eben alle aufgezählt habe, über die Projekte berichtet.
Im Begleitausschuss werden alle Anträge intensiv diskutiert. Dort erfolgt auch eine entsprechende Berichterstattung. Der Begleitausschuss
setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadtverwaltung, Vertretern der Zivilgesellschaft und
Vertretern der Fraktionen bzw. jetzt der verschiedenen Fachausschüsse.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel, noch
einmal.
Stadtrat Hentschel (AfD): Heißt das, dass die
Stadtverwaltung mit dem Inhalt dieser Zeitschrift
zufrieden ist und sie für förderfähig hält?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Projekte, die
über Programme des Bundes, des Freistaates
und auch mit Mitteln der Stadt Leipzig gefördert
werden, spiegeln nicht immer meine Zufriedenheit wider. In diesen Broschüren sind auch die
Stadtverwaltung, mein Dezernat und auch mein
Amt hin und wieder kritisiert worden. Ich halte
das aus. Die Förderung solcher Projekte und
Programme dient dem demokratischen Diskurs.
Da müssen die Verwaltung und die Politik es
manchmal aushalten, dass Dinge kritisch beleuchtet werden.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
Wir kommen nun zur Dringlichen Anfrage, die,
wie vereinbart, unter Tagesordnungspunkt 15.4.1
eingeordnet ist.
15.4.1 Ereignisse
02211)
des
12.12.2015
(VI-DF-
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich bitte den Kollegen Rosenthal um Antwort.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren
S e i t e | 21
Stadträte! Verehrter Herr Merbitz! Zu Ihrer ersten
Frage. Die Verwaltung und die Polizeidirektion
Leipzig arbeiten bei der Bewertung der Auswirkungen von öffentlichen Versammlungen im
Freien immer sehr eng abgestimmt. Dies trifft
auch auf die Gefährdungsbeurteilung für die Versammlung am 12. Dezember 2015 und ein im
Leipziger Süden erwartetes Lagebild zu.
Ausgehend von den drei Versammlungsanmeldungen aus dem rechten Spektrum hat die Versammlungsbehörde nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz am 24. November 2015 ein
Kooperationsgespräch mit den drei Veranstaltern
anberaumt. Wie generell praktiziert, war zu diesem Gespräch die Polizeidirektion Leipzig mit
anwesend.
Im Nachgang gab es am 1. Dezember und am
7. Dezember weitere Abstimmungen zwischen
dem Ordnungsbürgermeister, dem Ordnungsamtsleiter, dem Polizeipräsidenten sowie dem
Leiter des Einsatzstabes zur Vorgehensweise.
Am 8. Dezember erfolgte eine weitere Abstimmung zwischen dem Ordnungsbürgermeister,
dem Polizeipräsidenten sowie dem Leiter des
Einsatzstabes. In diesen Gesprächen wurden die
Lageentwicklung ausgewertet und die Möglichkeiten zur Gewährleistung des Versammlungsrechts der zwischenzeitlich zwölf Versammlungsanmelder abgestimmt. Versammlungsrechtlich wurden Auflagenbescheide nach der jeweiligen, mit der Polizeidirektion Leipzig abgestimmten Lageeinschätzung erlassen. So erging am 9.
Dezember 2015 nach nochmaliger mündlicher
Anhörung der Auflagenbescheid an die drei Veranstalter mit der Schwerpunktauflage, den gemeinsamen Versammlungsort und die Aufzugsrouten in nördlicher Richtung zu verlegen. Parallel dazu wurde durch die Polizeidirektion Leipzig
die dazu erforderliche Kräfteanmeldung ausgelöst.
Am 10. Dezember 2015 hat die Versammlungsbehörde die Polizeidirektion Leipzig zu einer abschließenden Lagebewertung eingeladen. In dieser Beratung wurde von der Polizeidirektion vorgestellt, mit welchen tatsächlichen Kräften gerechnet werden kann. Die Veranstaltungslage
war danach neu zu bewerten und die Verfügung
der Zusammenlegung der drei Veranstaltungen
rechts mit Startpunkt in der Nähe des SBahnstation MDR abzustimmen. Die Gegendemonstrationen wurden bezüglich der Örtlichkeiten für einen Aufzug sowie dessen Verlauf so
abgestimmt, dass die Auflagen ein kräftesparendes Gesamtversammlungsbild ergaben. Damit
sollte gesichert werden, dass die geplanten Kräfte für den Raumschutz eingesetzt werden können.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
S e i t e | 22
Das Ergebnis hat die Versammlungsbehörde am
11. Dezember nach nochmaliger schriftlicher und
mündlicher Anhörung mit Änderungsbescheiden
verfügt. Auch die Auflagenbescheide an die Gegendemonstrationen wurden nach mündlicher
Anhörung der Veranstalter am 11. Dezember
2015 erlassen. Ziel und Ergebnis war, die Versammlungslage nicht durch Spontandemonstrationen gegen rechts zusätzlich zu belasten.
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig: Zerstört
wurden 10 Stück 1,1-Kubikmeter-Container sowie 30 Stück 240-Liter-Behälter. Sachschaden:
circa 16.000 Euro.
Am 12. Dezember hat die Versammlungsbehörde alle Versammlungen vor Ort begleitet und war
im Lagezentrum der Polizei präsent, um auf etwaige unplanmäßige Versammlungslagen sofort,
abgestimmt mit den Polizeivollzugskräften, reagieren zu können. Aus den Versammlungen heraus kam es aus Sicht der Verwaltungsbehörde
zu keinen erahnbaren Rechtsverstößen.
Die verursachten Schäden sind nach Kenntnis
der Versammlungsbehörde nicht auf die organisiert durchgeführten Versammlungen zurückzuführen. Es bleibt den Ermittlungen der Polizei
vorbehalten, tatsächliche Täter festzustellen.
Zur Frage 2. Von den eingesetzten 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes
wurde niemand verletzt.
Schadensbild Polizei: Seitens der Polizeidirektion sind folgende Schäden zu verzeichnen: 69
verletzte Beamte, 50 beschädigte Dienstfahrzeuge. Quelle: Pressemitteilung vom 12. Dezember 2015.
Branddirektion Leipzig: Schäden sind nicht gemeldet worden, sodass wir davon ausgehen,
dass keine Personen- oder Sachschäden bei der
Feuerwehr zu verzeichnen sind.
Verkehrs- und Tiefbauamt: Bei den festgestellten
Schäden handelt es sich überwiegend um Mosaikpflasterschäden in einer Größe von 65 Quadratmetern und Beschädigungen an Asphaltdeckschichten in Summe von 175 Quadratmetern.
Kosten: insgesamt circa 21.000 Euro.
Leipziger Verkehrsbetriebe: Laut Mitteilung der
LVB sind bei den Leipziger Verkehrsbetrieben
keine Schäden festzustellen.
Verkehrssicherungsunternehmen, Firma Vemova: Von dort liegt uns noch kein Schadensbild
vor.
Stadtmöblierung, JCDecaux: Folgende Schäden
sind aufgenommen: Glasscheiben Fahrgastunterstand: 15 Stück, Werbeträgertüren und Stadtinformationsanlagen: 12 Stück, Fahrplankästen
2 Stück, Plexiglasscheiben: 9 Stück, Glasschutzgeländer: 24 Stück. - Nach Mitteilung vom 14.
Dezember ist dies eine unvollständige Auflistung
der entstandenen Schäden. Die Firma JCDecaux
ist weiter dabei, dies detailliert zu untersetzen.
ALL, Abfall-Logistik Leipzig: Durch die ALL wurde
mitgeteilt, dass 20 Tonnen zerstört wurden. Es
handelt sich um Glassammelbehälter, die im öffentlichen Raum stehen. Gesamtschaden: circa
4.000 Euro.
Ordnungsamt: Glasschaden an der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
in
der
KarlLiebknecht-Straße. Sachschaden: circa 100.000
Euro.
Zur Frage 3. Die Stadt unterstützt ausschließlich
gewaltfreie Aktivitäten gegen Rechtsextremismus. Der Oberbürgermeister wird auch zukünftig,
soweit geboten, zu friedlichem Protest gegen
erwartete rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische Versammlungen aufrufen.
Zur Frage 4. Grundsätzlich gilt hier hervorzuheben, dass, sofern durch Freie Träger verfassungsfeindliche und gewalttätige Aktionen unterstützt werden, dies in jedem Fall Auswirkungen
auf die Förderaktivitäten der Stadt Leipzig hätte.
Im Leipziger Süden fördert die Stadt zahlreiche
Projektträger, darunter das WERK 2, das Conne
Island, die naTo und das Haus Steinstraße 4 als
Soziokulturelle Zentren. Die Förderung der
Freien Träger wird jährlich evaluiert. Von allen
Einrichtungen liegen mehrjährige Konzeptionen
der inhaltlichen Arbeit vor. Alle vier Soziokulturellen Zentren gehören der Leipziger AG Soziokultur an. Die AG trifft sich regelmäßig, mindestens
sechsmal jährlich und bei Bedarf. An den Treffen
nimmt das Kulturamt mit der Abteilung Kulturförderung teil. Darüber hinaus finden Einzelgespräche mit den Einrichtungen im Kulturamt statt. Alle
Zentren arbeiten nach dem Kriterienkatalog Soziokultur des Landesverbandes Soziokultur
Sachsen. Es findet ein regelmäßiger Austausch
statt. Die Kulturverwaltung hat aktuell keine Anhaltspunkte für die Nähe dieser Einrichtungen zu
extremistischen Akteuren.
Um noch einmal konkret auf das Soziokulturelle
Zentrum „Conne Island“ zurückzukommen: Seit
dem 1. Juli 2009 ist der Projekt Verein e. V. Betreiber des Zentrums. Er ist 2008 für den Sächsischen Förderpreis für Demokratie nominiert worden. Zudem wird die Arbeit des Projekt Vereins
e. V. jährlich durch Drittmittelgeber wie die Aktion
Mensch, den Lokalen Aktionsplan Leipzig, die
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen sowie
den Fonds Soziokultur gefördert. Außerdem wird
in der Strategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ seit
2007 eine Vielzahl soziokultureller Projekte gefördert. Diese Förderung basiert auf den Rahmenrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms „Weltoffe-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
nes Sachsen“, die eine Unterstützung jeglicher
Akteure ausschließen, deren Absichten nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar sind. Insofern ist die
klare Abgrenzung von nicht förderfähigen Projekten bereits seit 2007 Praxis.
Zur Frage 5. Seit Ende 2013 befasst sich der
Führungsstab des Kommunalen Präventionsrates kontinuierlich mit Möglichkeiten zur Optimierung der Extremismusprävention. Innerhalb des
Prozesses erfolgten unter anderem die Einbeziehung des Landespräventionsrates sowie ein
Vorschlag an das Sächsische Staatsministerium
des Innern zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit beim Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ zwischen
der Stadt Leipzig, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der sächsischen Polizei.
Die Stadtverwaltung Leipzig, Freie Träger, ehrenamtlich Engagierte und staatliche Einrichtungen sind seit den 90er-Jahren mit unterschiedlichen Gewaltphänomenen konfrontiert, auf die
mit vielfältig initiierten Maßnahmen, Projekten
und Maßnahmenpaketen reagiert wurde. Aus
dem innerhalb des KPR laufenden Bewertungsprozesses wird jedoch deutlich, dass das aktuelle Maßnahmenbündel bzw. die entwickelte Präventionslandschaft zunehmend an ihre Grenzen
stößt. Diese Grenzen basieren auch auf dem
Manko, dass keine aktuelle ortsspezifische Ursachenanalyse vorliegt, die die individuelle Disposition zur Gewaltbereitschaft in Bezug auf verschiedene Phänomene ermöglicht oder etwa darauf aufbauende, gewaltaffine, gruppendynamische Prozesse sowie die Wechselwirkungen und
Abhängigkeiten zwischen Gewaltphänomenen
erklärt.
Vor dem Hintergrund dieser heterogenen und
mittelfristig andauernden Erscheinungsform von
Gewalt verständigte man sich im Steuerungsgremium des KPR Mitte 2015 darauf, eine Studie
zu Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig in Auftrag
zu geben. Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse soll dann eine Prüfung erfolgen, inwieweit die Leipziger Projektlandschaft
den Erscheinungsformen urbaner Gewalt gerecht wird und in welcher Form aktuelle Maßnahmen- und Projektschwerpunkte der gesamtstädtischen Strategie sachgemäß angepasst
werden müssen. Es erfolgte bereits die Erstellung der Beschreibung des Forschungsvorhabens „Ursachen urbaner Gewalt in Leipzig“. Außerdem fanden bereits diverse Abstimmungsgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, der
Stabsstelle Demokratieförderung sowie des Landespräventionsrates Sachsen statt.
S e i t e | 23
Parallel hierzu befassten sich der Führungsstab
und der Vorsitzende des Lenkungsgremiums des
KPR mit der Weiterentwicklung der AG Extremismusprävention. Hierzu wurden bereits Präventionsansätze anderer Kommunen bewertet.
Ein erstes Ergebnis ist die Ausweitung der bisher
ausschließlich mit Behördenvertretern besetzten
Arbeitsgruppe Extremismusprävention um zivilgesellschaftliche Akteure sowie die Befassung
mit allen Phänomenen urbaner Gewalt in
Leipzig. Die Ausweitung der AG Extremismusprävention um zivilgesellschaftliche Akteure
könnte dabei durchaus in einem ersten Schritt im
Wesensgehalt eines Runden Tisches erfolgen.
So weit zu den Fragen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Rosenthal. - Gibt es Nachfragen? - Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Es war in den
ersten Berichten zum 12. Dezember zu lesen,
dass auch Rettungskräfte angegriffen wurden,
namentlich von der Feuerwehr und dem Rettungsdienst, die Verletzten zu Hilfe kommen wollten. Nachfragen einiger Journalisten ergaben,
dass dem nicht so ist. Kann man das hier noch
einmal auflösen? Liegen Ihnen dazu Erkenntnisse vor?
Bürgermeister Rosenthal: Ein Schadensbild
kann ich heute nicht berichten.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Sie wurden also
nicht angegriffen.
Bürgermeister Rosenthal: Kein Schadensbild.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Ich habe noch einige Nachfragen zu diesem
Thema. Ich würde von Ihnen gern wissen, ob die
Gefahrenlage im Vorfeld für Sie und andere erkennbar war. Es gab ja diverse Aufrufe, Leipzig
in Schutt und Asche zu legen; die Antifa hatte
aufgerufen, Faschisten und Cops zu verkloppen
usw. Wurde all dies bei der Einschätzung der
Gefahrenlage komplett berücksichtigt?
Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Bürgermeister Rosenthal: Es lag der Versammlungsbehörde ein umfassendes Lagebild
vor, sowohl von den Behörden des Freistaates
Sachsen als auch durch Internetrecherchen, die
die Versammlungsbehörde anstellen muss. Das,
was dort bis zum 12. Dezember erkennbar an
Aufrufen nachlesbar war, lag der Versammlungsbehörde vor; ja.
Stadtrat Haas (CDU): Wurde das auch berücksichtigt?
S e i t e | 24
zusetzen, und in angemessener Weise reagiert
hat?
Bürgermeister Rosenthal: Ich will noch einmal
auf die vorhergehende Frage zurückkommen.
Sie hatten mich gefragt, wie ich die Lage bezüglich gewaltbereiter Linksextremisten - -
Stadtrat Haas (CDU): Ich wiederhole die Frage
sehr gerne. Stimmen Sie mir zu, dass die Spirale
linksextremistischer Gewalt zunimmt?
Bürgermeister Rosenthal: Ja.
Bürgermeister Rosenthal: Die Frage ist verstanden.
Stadtrat Haas (CDU): Danke. - Zweite Frage:
Stimmen Sie mir auch in dem Punkt zu, dass die
Spirale der linksextremen Gewalt in Leipzig zunimmt und auch die Anzahl der Straftaten durch
linksextreme Gewalttäter sowie die Anzahl der
handelnden Personen zunehmen? Ich spreche
von den 600 Personen, die Anfang des Jahres
das Amtsgericht angegriffen haben. Jetzt waren
es 1.000 Personen in Connewitz. Haben wir
2.000 Personen an Sylvester? Stimmen Sie meiner Aussage zu?
Bürgermeister Rosenthal: Uns allen liegt der
Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz
zum Thema „Linksextremismus in Leipzig“ vor.
Darin wird beschrieben, wie die Szene, auch
personell mit Zahlen untersetzt, aus Sicht des
Landesamtes aufgestellt ist. Insoweit muss man
jetzt schauen, ob im Bericht 2015 von der Landesbehörde mit anderen Zahlen untersetzt agiert
wird. Die Kommune anzuhalten, selbst zu sagen,
inwieweit sich der Kern personell in Zahlen darstellt, wäre zu herausfordernd, um das jetzt konkret beantworten zu können.
Stadtrat Haas (CDU): Sind es mehr Personen?
Gibt es mehr Straftaten? Das wollte ich wissen.
Das wäre mit Ja ganz einfach zu beantworten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, das wissen wir nicht. Wir kennen die Zahlen des Verfassungsschutzes. Wir wissen noch nicht einmal,
wie viele Zugereiste am Samstag, den 12. Dezember, dabei waren.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Ich darf es noch einmal konkretisieren. Meine
Frage war: Nimmt die Spirale linksextremer Gewalt zu, nimmt die Anzahl der Straftaten durch
diese Personen, und nimmt die Anzahl der handelnden Personen zu? Ich habe nicht nach den
in Leipzig lebenden Personen, sondern nach der
Szene insgesamt gefragt. - Das ist, glaube ich,
mit Ja zu beantworten.
Oberbürgermeister Jung: Es sieht so aus; ja.
Stadtrat Haas (CDU): Sind Sie der Meinung,
dass 1.000 mehr sind als 600? Fordern Sie mich
jetzt nicht heraus, an dem Punkt derart nachzubohren. Ich und wahrscheinlich jeder Bürger in
dieser Stadt fühlt sich beim Thema Sicherheit ein
bisschen auf den Arm genommen; das sage ich
ganz ehrlich. Ich bin ein großer Fan von Ihnen;
aber an der Stelle sage ich ganz offen: Junger
Mann, wir haben eine zunehmende Gewaltspirale. Das mit Ja oder Nein zu beantworten, wäre
eine einfache Aufgabe gewesen. Aber gut.
Nächste Frage: Herr Rosenthal und Herr Oberbürgermeister, sind Sie der Meinung, dass unsere Polizei in Leipzig einen hervorragenden Job
macht, dass die Polizei ihrer Aufgabe am
12. Dezember gerecht wurde, das Gesetz durch-
Stadtrat Haas (CDU): Dann bedanke ich mich
für die Zustimmung und wiederhole noch einmal
meine Frage: Sind Sie der Meinung, dass unsere
Polizei in Leipzig einen hervorragenden Job
macht, dass die Polizei ihrer Aufgabe am 12.
Dezember gerecht wurde, das Gesetz durchzusetzen, und auch angemessen reagiert hat?
Bürgermeister Rosenthal: Aufgrund des Lagebildes, das uns zur Verfügung stand, ist durch
die Polizeidirektion Leipzig eine ganz konkrete
Kräfteanforderung erfolgt. Die Kräfte waren im
Einsatz. Wir alle haben mitbekommen, dass das
durch uns gemeinsam gezeichnete Lagebild in
den konkreten Minuten vor Ort sich etwas anders
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
entwickelt hat. Demzufolge muss man natürlich
im Nachgang, auch für zukünftige Versammlungen, auswerten: War möglicherweise im Vorfeld
eine andere Lageeinschätzung mit damit verbundenen Kräfteanforderungen notwendig? Ich
werde hier heute nicht sagen: Die Polizeidirektion hat einen schlechten Job gemacht.
S e i t e | 25
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Ich denke, das Thema werden
wir vertieft und gut vorbereitet im Januar auf der
Tagesordnung haben.
Herr Dyck.
Stadtrat Haas (CDU): Ich hatte es ja genau andersherum formuliert, nämlich: Sie hat einen
hervorragenden Job gemacht. Gut.
Stadtrat Dyck (SPD): Ich habe noch eine Bitte.
Es wurden hier sehr ausführlich Daten und Zahlen genannt. Ich wäre für die Vorbereitung der
Januar-Sitzung hilfreich, wenn Sie uns diese in
schriftlicher Form zur Verfügung stellen würden.
Letzte Frage: Kann ich Ihre Unterstützung erwarten, wenn es darum geht, den Handlungsbedarf
und die Sicherheit für die Leipziger Bürger dahin
gehend voranzutreiben, dass wir jeder Gewalt
der Linksextremisten wie auch der Rechten in
Leipzig die Rote Karte zeigen? Darf ich mich da
auf Ihre Unterstützung voll und ganz verlassen?
Oberbürgermeister Jung: Das werden wir tun.
Ich würde Ihnen einen Vorab-Auszug des Protokolls zur Verfügung stellen. - Herzlichen Dank.
Bürgermeister Rosenthal: Ja.
15.6 Für die beidseitige Befahrbarkeit der
Bernhard-Göring-Straße für den Radverkehr (VI-F-02132)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Dubrau.
Stadtrat Haas (CDU): Das war das erste Ja. Ich
bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Gestatten Sie mir noch ein Statement zum Thema Polizei. Ich bin unserer Polizei sehr dankbar.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Rosenthal,
Sie sprachen von soziokulturellen Zentren, die
eine Förderung durch die Stadt Leipzig genießen. Wir können das auch im Zuwendungsbericht so nachlesen. Seit einigen Jahren taucht eines dieser soziokulturellen Zentren im Verfassungsschutzbericht des Freistaates Sachsen auf.
Mich würde Folgendes interessieren: War das
Anlass für den Zuwendungsgeber Stadtverwaltung, Kontakt zum Landesamt aufzunehmen, um
dort nachzufragen?
Frage 2. War das Anlass für den Zuwendungsgeber Stadt Leipzig, Kontakt zu dem betroffenen
soziokulturellen Zentrum aufzunehmen, um dort
nachzufragen bzw. gegebenenfalls eine Stellungnahme zu erbitten? Falls nein, warum ist das
nicht geschehen?
Bürgermeister Rosenthal: Diese Aussagen in
meiner Antwort gehen auf Zuarbeiten des Kulturamts und des Kulturdezernats zurück. Da will ich
die Kollegen jetzt nicht im Regen stehen lassen.
Ich werde diese Fragen mitnehmen, sie auswerten und sie Ihnen ausführlich beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister,
Stadträte und Gäste! Zu der gestellten Anfrage
kann ich Ihnen folgende Informationen geben:
Zu den Fragen 1 und 2. Während des Umbaus
der Karl-Liebknecht-Straße war der Radverkehr
dort nicht oder nur eingeschränkt möglich. - Diejenigen, die das Rad nutzen, wissen, welche
Schlängellinien man dort fahren musste. - Damit
war die wichtigste Radwegeverbindung aus dem
Leipziger Süden in Richtung Innenstadt nicht
mehr benutzbar. Um eine Alternative anzubieten,
wurde für die Zeit der Baumaßnahme mit der
Anordnung eines stadteinwärts führenden
Radstreifens entgegen der Einbahnstraße in die
Bernhard-Göring-Straße eine temporäre Ersatztrasse geschaffen.
Verkehrsbeobachtungen sowie eine Vielzahl von
Bürgerbeschwerden belegen, dass es in den
Einmündungen häufig zu Konflikten zwischen
Radfahrern und Kraftfahrern gekommen ist.
Glücklicherweise konnte für diese Zeit keine Unfallhäufung festgestellt werden. Allerdings kam
es an jeder Kreuzung der Bernhard-GöringStraße zu Unfällen zwischen Radfahrern und abbiegenden bzw. querenden Fahrzeugen. Das ist
eine ziemlich missliche Situation.
Besonders problematisch war auch die Vielzahl
an Geisterfahrern, die den Radfahrweg in landwärtiger Richtung benutzten und damit entgegenkommende Radfahrer behinderten und damit
wiederum unfallträchtige Situationen an den
Einmündungen verursachten. Da auf der Fahr-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
bahn fahrende Radfahrer in landwärtiger Richtung Geschwindigkeitsbestimmungen unterlagen, überholten die Kraftfahrer häufig die Radfahrer verkehrswidrig: mit einem viel zu geringen
Sicherheitsabstand und wiederum unter Mitbenutzung des stadtwärtigen Fahrradweges, obwohl ihnen das eigentlich wegen der durchgezogenen Linie untersagt ist.
Auch die Verkehrsführung am Knoten BernhardGöring-Straße / Ecke Hohe Straße erwies sich
aufgrund der schwierigen Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Kraftfahrern als problematisch. Hinzu kam, dass an dieser Stelle durch die
mit der Einmündung des Radweges notwendige
bauliche Fahrbahneinengung die Querung über
die östliche Hohe Straße für Fußgänger noch
schwieriger und für Behinderte praktisch nicht
mehr möglich war.
Da nun mit der Karl-Liebknecht-Straße wieder
eine attraktive durchgängige Route für den Radverkehr zur Verfügung steht, wurde wegen der
eben erläuterten Sicherheitsdefizite entschieden,
die als temporäre Lösung angedachte provisorische Verkehrsführung nicht beizubehalten. - Wer
jetzt die Liebknecht-Straße befährt, wird feststellen, dass das wirklich eine sehr gute Trasse ist.
Zur Frage 3. Unstrittig ist, dass die BernhardGöring-Straße eine wichtige Radverkehrsverbindung ist. Ziel der Verwaltung ist, die Netzlücke
aus Richtung Süden zu schließen und den Radfahrern das Befahren in beide Richtungen zu
ermöglichen. Ebenso ist seit längerem eine Verkehrsberuhigung der Bernhard-Göring-Straße
nach Öffnung der Arthur-Hoffmann-Straße für
den Verkehr aus Richtung Norden im Zusammenhang mit dem angedachten Umbau geplant.
Es wird seitens der Verwaltung eingeschätzt,
dass es sinnvoll ist, den geplanten Zustand
schon jetzt durch eine veränderte Verkehrsregelung herzustellen. Die Verkehrsbelastung der
Bernhard-Göring-Straße kann so deutlich reduziert werden, und sie kann entsprechend ihrer
Bedeutung als Wohnstraße, als Tempo-30-Zone,
mit Zweirichtungsverkehr und einer Rechts-vorlinks-Regelung ausgewiesen werden. Neben den
Bedingungen für den Radverkehr, den man damit verbessern kann, werden so auch die Verhältnisse für die Fußgänger und die Anwohner
verbessert. Derzeit werden die Randbedingungen insbesondere im Bereich der Lichtsignalanlage Kurt-Eisner-Straße / Ecke Bernhard-GöringStraße untersucht und abgestimmt sowie notwendige Änderungen in der Verkehrsregelung
geplant. Ziel ist, die veränderte Verkehrsführung
so schnell wie möglich umzusetzen. Aber ein
bisschen dauert das noch. - Danke schön.
S e i t e | 26
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
- Herr von der Heide, danach Herr Schlegel.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Nur noch einmal zum Verständnis: Die
Verkehrsberuhigung
Bernhard-Göring-Straße
wird jetzt doch unabhängig geplant von den Veränderungen an der Arthur-Hoffmann-Straße,
kann also vorweg genommen werden?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, sie könnte vorweg
genommen werden.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Okay.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Frau Bürgermeisterin! Meine Damen
und Herren! Meine Frage geht in dieselbe Richtung. Wäre es, wenn die Bernhard-Göring-Straße
vornehmlich für den Radverkehr in zweispuriger
Richtung gestaltet werden soll, nicht erforderlich,
dann auch die Arthur-Hoffmann-Straße vorzeitig
freizugeben? Wir können dort doch nicht ständig
ein neues Problem schaffen. Dass die Lösung
jetzt nicht anders ging, wie sie ging, war ja völlig
klar.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Kollegen sind intensiv dran, eine endgültige Lösung für die Bernhard-Göring-Straße zu schaffen. So wie sie es
mir aufgeschrieben haben, können sie das, bevor die andere Straße fertig ist. Aber wir können
das gerne im Detail noch einmal im Ausschuss
diskutieren.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Das sollte noch
einmal besprochen werden.
Bürgermeisterin Dubrau: Wenn es dort weitere
Nachfragen gibt, können wir Ihnen auch gern die
Pläne vorlegen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Die KarlLiebknecht-Straße soll ja nach Eröffnung weiter
so funktionieren, wie sie jetzt funktioniert.
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, natürlich.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr.
15.7 Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse
DS-00668/14 vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen
Umgang mit den Ergebnissen aus den
Bürgerwerkstätten (VI-F-02149)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Faber wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Faber: Sehr verehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren
Stadträte! Zur Frage 1. Die bisher nicht erfolgte
Umsetzung der Erstellung eines Verfahrensvorschlages zum grundsätzlichen Umgang mit den
Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten resultiert aus einer anderen Interpretation des Beschlusses durch die Verwaltung. Ausgehend von
der Formulierung „grundsätzlicher Umgang“ erfolgte die Annahme, dass der Antragsteller einen
Verfahrensvorschlag für alle durch die Stadtverwaltung durchgeführten Bürgerwerkstätten meinte. Da diese Formen der Bürgerbeteiligung, die
durch die Stadt Leipzig praktiziert werden, sehr
umfänglich sind und ganz unterschiedliche Formate aufweisen, konnte ein verwaltungsübergreifender Vorschlag bisher noch nicht erarbeitet
werden.
Nach Rücksprache mit dem Antragsteller stellte
sich nun heraus, dass der vorab genannte Ratsbeschluss ausschließlich auf die Bürgerwerkstätten des Dezernats Finanzen abzielt. Das Dezernat Finanzen wird sich daher zeitnah mit dem
Antragsteller in Verbindung setzen und bis Ende
des ersten Quartals 2016 einen entsprechenden
Vorschlag unterbreiten. Für die zeitverzögerte
Umsetzung bittet das Dezernat Finanzen vor
dem Hintergrund des vorab geschilderten Missverständnisses um Entschuldigung.
An der Umsetzung des Beschlusses zur Investitionsstrategie im Kulturbereich arbeitet das Dezernat Kultur seit dem Ratsbeschluss. Allerdings
musste die Bearbeitung mehrfach unterbrochen
werden, da die Personalressourcen wegen notwendiger anderer Prioritätensetzung nicht kontinuierlich zur Verfügung standen. Die anstehenden bzw. ausstehenden Bauinvestitionen im Kulturbereich sind im Dezernat Kultur erfasst und
nach Kriterien wie „zwingend notwendig“ oder
„perspektivisch notwendig“ priorisiert. Die Maßnahmen werden in Abhängigkeit von ihrer Dringlichkeit und dem vorhandenen finanziellen Spielraum in der Haushaltsplanung eingeordnet.
Es zeigt sich, dass anders als im Bereich von
Schulbauten oder beim Straßen- und Brückenbau sich in diesem weisungsfreien Freiwilligenbereich keine derart objektiven Kriterien aufstel-
S e i t e | 27
len lassen, wie sie vom Stadtrat gefordert werden. Das Ranking der Umsetzung von Maßnahmen wird durch eine Fülle von Rahmenbedingungen beeinflusst. Selbst in die Kategorie
„zwingend“ eingeordnete Maßnahmen, zum Beispiel zum Erhalt des Spielbetriebs einer Einrichtung, unterliegen weiteren Bewertungen und
werden nicht automatisch an die erste Stelle gesetzt.
Die mittelfristige Haushaltsplanung trifft bisher
Aussagen bis 2019. Bis 2025 können dem Stadtrat gegenüber keine verlässlichen Angaben gemacht werden. Die Ratsvorlage ist in der Fertigstellung. Zunächst fanden im Rahmen der Bürgermeisterklausur Anfang Oktober des Jahres zu
dieser dezernatsübergreifenden Thematik Verständigungen statt. Die Maßnahmen wurden daraufhin hinsichtlich ihrer Einordnung in Kategorien nochmals kritisch überprüft. Grundsätzlich
gilt die Fortschreibung des gedeckelten Investitionsbetrages im Finanzhaushalt. Konkrete zusätzliche Maßnahmen erfordern jeweils Einzelbeschlüsse.
Zur Frage 2. Hier handelt es sich um ein Missverständnis. Die Aussage im Änderungsantrag 1
bezog sich auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
der Bürgerwerkstatt vom Dezember 2014. Diese
Arbeitsgruppe hat nur im Rahmen der Bürgerwerkstatt gearbeitet, also einmalig.
Zur Frage 3. Investitionsstrategien existieren mit
jeder mittelfristigen Finanzplanung und deren
Fortschreibung. Sie sind nicht nur sinnvoll zu
nennen, sondern gehören einfach zur seriösen
Haushaltsplanung dazu.
Zur Frage 4. Die Stadtverwaltung plant, der
Ratsversammlung die Investitionsstrategie für
den Bereich Kultur im ersten Quartal 2016 vorzulegen. Zu dem Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen der
Bürgerwerkstätten des Dezernats Finanzen verweise ich auf meine Antwort zur Frage 1.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Faber. - Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der
Fall.
Dann können wir die Fragestunde fast punktgenau schließen. Die Antworten auf alle weiteren
Anfragen werden Ihnen schriftlich in der vorgegebenen Zeit zugeleitet.
Wir werden jetzt eine Pause einlegen. Um 17
Uhr geht es mit den Einwohneranfragen und den
Petitionen weiter.
(Unterbrechung)
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Die Ratsversammlung wird fortgesetzt.
9.
Einwohneranfragen
9.1
Wiedererrichtung
Luther-MelanchtonDenkmal (VI-EF-02102)
Einreicher: Prof. Dr. med. Rolf Haupt, Vorsitzender des Vereins Luther-MelanchtonDenkmal e. V.
Herr Professor Haupt, seien Sie herzlich willkommen! Schön, dass Sie hier sind.
Bürgermeister Faber beantwortet die Frage.
Bürgermeister Faber: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren
Stadträte! Verehrter Herr Professor Haupt! Bereits seit dem ersten Schreiben des LutherMelanchton-Denkmal e. V. im Jahr 2008 begrüßt
die Stadtverwaltung unverändert die Initiative des
Vereins, bis zum Juni 2019, dem 500. Jahrestag
von Luthers Disputation auf der Pleißenburg, ein
Luther-Melanchton-Denkmal zu errichten.
Mehreren Gesprächen mit Vereinsvertretern am
Tisch des damaligen Kulturbürgermeisters,
Dr. Girardet, folgten ausführliche Befassungen
mit dem Thema im Sachverständigenforum
Kunst im öffentlichen Raum. Vom Sachverständigenforum wurde eine Stellungnahme verfasst,
die dem Verein übermittelt wurde. Wesentlicher
Punkt der Stellungnahme ist die Auseinandersetzung mit dem Wunsch der Initiatoren des Denkmals, dieses detailgetreu zu rekonstruieren und
am alten Standort auf der Spitze des Johannisplatzes wieder zu errichten. Ich zitiere aus der
Stellungnahme von 2008:
Die Umsetzung des damaligen Denkmalentwurfs war unstrittig eine hohe
kunsthandwerkliche Leistung eines
auch heute noch anerkannten Künstlers. Sicher würde das historische
Denkmal heute unter Schutz stehen und
die Leipziger Denkmallandschaft sehr
bereichern. Es muss jedoch konstatiert
werden, dass von dem historischen
Denkmal keine Spuren und kein Modell
erhalten geblieben sind. Eine Rekonstruktion des Denkmals müsste sich
daher zwangsläufig auf wenige historische Bilddokumente stützen. Das historische Luther-Melanchton-Denkmal war
nicht nur ein Erinnerungsmal, sondern
legte mit seiner Gestaltung auch Zeugnis von der Geisteshaltung seiner Entstehungszeit ab. Ein rekonstruiertes
Denkmal würde zwangsläufig keine
Spuren der Vergangenheit aufweisen.
Es wäre neu wie am ersten Tag. Ein
solches Denkmal hätte keine historische
S e i t e | 28
Existenz durchlebt. Es wäre kunstgeschichtlich wertlos.
Der Empfehlung des Sachverständigenforums,
ein zeitgenössisches Denkmal zu schaffen und
sich auch beim Standort offen zu zeigen, wurde
durch den Ratsbeschluss am 19. März 2014 entsprochen, in dem es unter anderem heißt - ich zitiere -:
In diesem Sinne errichtet die Stadt ein
Denkmal, finanziert durch den Verein, in
geeigneter Form an einem geeigneten
innerstädtischen Standort.
Nach einem erneuten Gespräch mit dem Verein
zur Vermittlung der Auffassung des Sachverständigenforums - dieses Mal an meinem Tisch hat sich das Sachverständigenforum unmittelbar
nach seiner Neukonstituierung erneut mit der
Thematik beschäftigt. Die Stellungnahme aus
dem Jahr 2008 wurde übernommen. In der Sitzung am 29. Juni 2015 wurde versucht, mit Vertretern des Luther-Melanchton-Denkmal e. V.
nochmals Möglichkeiten einer zeitgemäßen Umsetzung des Denkmals zu erörtern. Die Mitglieder des Sachverständigenforums lobten dabei
sehr das bürgerschaftliche Engagement des
Vereins. Im Ergebnis der Befassung muss jedoch festgestellt werden, dass die Vereinsvertreter bisher keinerlei Kompromissbereitschaft zeigen, was leider auch mit dieser Einwohneranfrage bestätigt wird. Ich gebe zu, dass sie als
stärksten Grund auch ihre eigene Setzung geltend gemacht haben, die ausschließlich die Rekonstruktion festschreibt und ihnen deshalb
wahrscheinlich nur ein geringer Spielraum bleibt,
falls sie nicht vorhaben, die Satzung dahin gehend zu verändern, ein zeitgemäßes Denkmal
errichten zu lassen.
Gerne möchte ich hier erneut ein Plädoyer für
ein zeitgenössisches Denkmal halten. Man muss
fragen dürfen, warum zwingend auf die Formensprache des 19. Jahrhunderts zurückgegriffen
werden soll. Es sei auf die wunderbaren Gespräche mit Jugendlichen im Verfahren um das
Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal verwiesen, die zweifelsfrei zeigen, dass sich die heutige junge Generation keine aufgesockelten Personendenkmale wünscht. So sollten auch die
seinerzeit modernen Menschen Luther und Melanchton mit einer modernen Bildsprache geehrt
werden. Mit einer vermeintlichen Rekonstruktion
des Denkmals, die jedoch nur eine freie Nachschöpfung des verloren gegangenen Originals
werden kann, da keine Abformungen oder Modelle, wie ich bereits ausgeführt habe, überliefert
sind, würde man weder den zu ehrenden Personen noch deren Anliegen und auch nicht dem
Schöpfer des verlorenen Denkmals, Johannes
Schilling, gerecht werden.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Kritisch gegenübertreten möchte ich auch der
Argumentation des Vereins nach einer Wiedergutmachung, da gerade mit einer Nachschöpfung des historischen Originals diese nicht erreicht werden würde und die schmerzhaften Brüche der deutschen Geschichte nicht widergespiegelt werden könnten.
Ich biete hiermit erneut das Gespräch im Sinne
des Gesagten an und lade den Verein an meinen
Tisch ein. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses,
bis zum Juni 2019 ein Luther-MelanchtonDenkmal zu errichten, scheint mir noch immer
möglich.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Faber. Sie haben nun die Möglichkeit der Nachfrage.
Herr Professor Haupt.
Prof. Dr. Haupt (Einwohner): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Ich danke, dass ich die Möglichkeit
habe, hier ein paar Worte zu sagen. - Herr Kultur-Bürgermeister, das vorzulesen, was wir
längst wissen, war eigentlich nicht Sinn und Inhalt unserer Anfrage. Wir wollen gern - tatsächlich kompromissbereit in vielen Dingen - für die
Realisierung dieses Denkmals uns mühen und
kämpfen. Aber dazu brauchen wir die Möglichkeit, mit kompetenten Leuten der Verwaltung zu
sprechen, und zwar im Sinne eines Dialogs.
Ein Dreivierteljahr ist überhaupt nichts passiert.
Wir haben keine Einladung und nichts bekommen. Es lag der Beschluss vor, dass bis Dezember 2014 zwischen der Stadt und uns eine gewisse Absprache und Festlegungen einzelner
Dinge erfolgen sollen. Als das Jahr 2014 ergebnislos zu Ende ging, haben wir uns noch einmal
an Sie gewandt. Im April und schließlich im Juni
2015 wurde uns dann von Ihnen die Möglichkeit
eingeräumt, uns noch einmal zu äußern. Von einer schöpferischen Diskussion kann also überhaupt keine Rede sein.
Wenn uns immer wieder bloß vorgetragen wird,
dass Sie dagegen sind, würde ich es ehrlicher
finden, wenn der Stadtrat beschließt: Wir sind
dagegen. - Dann können wir uns anderen Dingen widmen. Wir bleiben aber bei unserer Meinung und sind überzeugt, dass die Wiederherstellung dieses Denkmals für die Stadt ein Gewinn wäre.
Ich kann jetzt auf die Dinge, die Sie eben vorgelesen haben, nicht im Einzelnen eingehen. Ich
würde aber herzlich darum bitten - das ist der eigentliche Sinn unserer Anfrage -: Lassen Sie uns
doch gemeinsam mit sachkundigen Leuten und
dem Verein ins Gespräch kommen. Sie können
mich Tag und Nacht anrufen und dazu einladen.
S e i t e | 29
Aber ein halbes Jahr oder ein Dreivierteljahr gar
nicht ins Gespräch zu kommen und wieder und
wieder darum bitten zu müssen, angehört zu
werden, das ist für mich unwürdig gewesen. Ich
will Ihnen jetzt keine weiteren Vorwürfe machen,
sondern nur die herzliche Bitte an Sie richten:
Benennen Sie jemanden, mit dem wir noch einmal von Grund auf über unser Anliegen sprechen
können, und zwar zeitnah.
Wir müssen, wenn ein Beschluss und eine Festlegung vorliegen, bei Sponsoren das Geld einwerben. Wir wollen das Denkmal bezahlen, nicht
die Stadt soll es bezahlen. Das haben wir ausdrücklich immer hervorgehoben. Aber ich kann
nicht zu Sponsoren gehen, wenn ich auf deren
Frage: Was sagt die Stadt dazu?, antworten
muss: Eigentlich ja, aber. - Damit kann ich kein
Geld einwerben. Ich muss eine eindeutige Meinung vortragen können, damit unsere Werbung
erfolgreich ist. Das Geld, was wir für das Denkmal einwerben wollen, ist quasi ein Geschenk an
die Stadt. Dafür brauchen wir eine sichere
Grundlage. Also: Gewähren Sie uns die Möglichkeit eines solchen sachgemäßen Gesprächs!
Bürgermeister Faber: Ich will darauf noch zwei,
drei Sätze antworten. - Zunächst möchte ich
mich entschuldigen für die zeitliche Verzögerung.
Das hatte Gründe. Wir konnten das Sachverständigenforum nicht konstituieren, weil sich der
neue Stadtrat aufgrund eines Wahleinspruchs
längere Zeit nicht konstituieren konnte. Das hat
zu einer Zeitverzögerung geführt.
Zweitens. Bevor wir gemeinsam in das Sachverständigenforum gegangen sind, gab es durchaus
ein Gespräch an meinem Tisch. Ich dachte, ich
hätte damals deutlich gemacht - das habe ich
heute auch wieder getan -, dass es ein klares
Plädoyer für eine moderne Formensprache gibt,
in der sich das 21. Jahrhundert und das Denken
der Leipziger im 21. Jahrhundert widerspiegelt,
und eben nicht für die Rekonstruktion. Insofern
haben wir eine deutliche Position.
Ich darf hier auch noch einmal daran erinnern,
dass ich es war, der zumindest ein Vermittlungsangebot gemacht hat, was allerdings im Sachverständigenforum nicht mehrheitsfähig war,
nämlich ähnlich zu verfahren, wie wir es auch
beim Wagner-Denkmal praktiziert haben: ein historischer Sockel und darauf ein modernes
Kunstwerk. Hier hatte ich andersherum argumentiert: Absockelung vom Wilhelminischen
Geist mit einem modernen Sockel und einer älteren Formensprache. Aber wie gesagt, das war
nicht mehrheitsfähig. Tut mir leid, dass ich Ihnen
keine andere Antwort geben kann. Wie gesagt,
ich schätze Ihr Engagement. Aber ich denke, wir
sind eine moderne Stadt und sollten uns dementsprechend modern verhalten.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
S e i t e | 30
Oberbürgermeister Jung: Ich habe Wortmeldungen von Herrn Schlegel und Herrn Deissler.
über Reformation und Gesellschaft nicht sichtbar
zu machen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Sehr geehrter Herr Professor Haupt! Das
Ganze verwirrt mich ein bisschen. Offensichtlich
wird hier mit zweierlei Maß gemessen: Beim
Wagner-Denkmal ist es gelungen, es zeitgemäß
zu gestalten. - Dieses Denkmal aber weist in der
Tat eine Besonderheit, die es nur noch selten
gibt - entweder wird Luther als protzige Figur
dargestellt oder auf einem Medaillon verewigt -:
Hier wurde gleich zwei Akteuren der Reformation
ein Denkmal gesetzt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler.
Jetzt sagen Sie, Herr Bürgermeister: Damit sollte
modern umgegangen werden. - Die andere Frage ist: Warum hat man diese Diskussion nicht
auch beim Mendelssohndenkmal geführt? Auch
das ist ja ein historisches Denkmal in der Formensprache der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Trotzdem hat man es wiederhergestellt.
Oder hängt das damit zusammen, dass irgendein reicher Sponsor gesagt hat: Ich bezahle das
Ganze?
Bürgermeister Faber: Darauf kann ich ganz klar
mit Nein antworten. - Auch zum Mendelssohndenkmal wurde eine Diskussion geführt. Damals
kam es zu einer Kompromisslösung. Man hat
sich hier tatsächlich auf die historische Formensprache verständigt. Mit diesem Denkmal - das
ist die Besonderheit - können wir auch an eine
weitere zeitgeschichtlich wichtige Figur, nämlich
den ehemaligen Bürgermeister Goerdeler, erinnern. Die Entfernung des Mendelssohndenkmals
1936 und die von ihm erfolglos geführten Auseinandersetzungen für dessen Wiederaufstellung
waren der Anlass seines Rücktritts vom Oberbürgermeisteramt. Wir haben das denkbar und
auch sichtbar gemacht, indem wir neben der Rekonstruktion des Denkmals eine Tafel aufgestellt
haben, die auf dieses Ereignis der Zeitgeschichte aufmerksam macht. Das war der Kompromiss.
Diesen Kompromiss wollte aber das Sachverständigenforum im Fall des Luther-MelanchtonDenkmals eben nicht. Vielmehr war es der Auffassung: Die Diskussion war auch damals schon
kritisch. Wäre es nicht besser, auf unsere aktuelle Zeit zu verweisen? Luther und Melanchton beide Reformatoren, der eine im Wissenschaftsbetrieb, der andere im religiösen Verständnis sind natürlich gerade in der Darstellung als Paar
unheimlich interessant. Warum können wir nicht
dieses Paar in unserem heutigen Zeitverständnis
darstellen? - Insofern gehöre ich auf alle Fälle
der Fraktion an, die sagt: Eine reine Rekonstruktion vermag dieses Verständnis und den Diskurs
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Bürgermeister, ich weiß nicht, wie Sie das eben
gemeint haben, als Sie auf den guten Verlauf
des Prozesses für das Freiheits- und Einheitsdenkmal hinwiesen. Aber das ist nicht meine
Frage.
Bürgermeister Faber: Ich kann sie aber beantworten.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sie
haben betont, dass das Denkmal an einem Ort in
Leipzig entstehen könnte. Der Verein legt aber
meines Wissens großen Wert darauf, dass es an
diesem Ort wiederentsteht. Gibt es daran Zweifel?
Bürgermeister Faber: Ja. Unser Ratsbeschluss
lässt das auch zu. Ich meine mich zu erinnern Herr Professor Haupt, korrigieren Sie mich -,
dass das aber nicht das Problem war; denn damals war zunächst auch ein anderer Aufstellungsort vorgesehen, der im Ergebnis der Planung des Universitätsvorplatzes dann jedoch
nicht zum Zuge kam. Ich will das jetzt nicht im
Detail ausführen. Herr Haupt weiß das besser.
Wir haben darüber nachzudenken: Wo hat die
historische Disputation stattgefunden? Das ist
natürlich unmittelbar in der Pleißenburg gewesen. Es wäre also Anlass, darüber nachzudenken, auch das Gelände rund um das Neue Rathaus zu prüfen. Dass damals der Standort an der
Johanniskirche gewählt worden ist, hing damit
zusammen, dass die erste reformatorische Predigt eben nicht in der Stadt stattfinden konnte,
sondern außerhalb der Stadttore. Deshalb war
die Johanniskirche der geeignete Ort. Insofern
gibt es schon einen historischen Bezug.
Dieser Platz ist derzeit jedoch sehr stark überplant. Wir haben dort gerade dieser Tage an der
Bach-Gellert-Gruft die ersten Bronzetafeln aufgestellt, die auf historische Verläufe in dieser
Stadt verweisen. Man muss schon aufpassen,
dass sich die Dinge nicht gegenseitig im Wege
stehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haupt noch
einmal und dann Herr Riedel.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Prof. Dr. Haupt (Einwohner): Herr Bürgermeister
Faber, ich verstehe Sie ja. Sie haben eine andere Meinung, und die verteidigen Sie. - Im März
diesen Jahres wurde in einem Artikel in der
Volkszeitung - ich gehe davon aus, dass er in Ihrem Wissen erschienen ist; denn Sie werden da
zitiert - dargestellt, dass das Reformationsjubiläum 2017 den Tourismus in unserer Stadt sehr
positiv befördern wird. Als Aushängeschild dafür
wurde ausgerechnet unser Denkmalvorschlag
groß abgebildet. Da stimmt doch irgendetwas in
der Konsequenz nicht. - Das ist das eine.
Zum anderen haben wir von Anfang an über einen anderen Ort diskutiert. Ich hatte damals einen Standort vor der Lutherkirche vorgeschlagen, weil dort auch ein Bildungszentrum für Kinder entsteht. Damit hätte man sowohl die Reformation im Geiste Martin Luthers als auch deren
enge Beziehung zum Bildungsrezeptor Melanchton darstellen können. Dass wir auf dem Ort
beharren, stimmt so nicht.
Bürgermeister Faber: Das habe ich ja auch
nicht gesagt.
Prof. Dr. Haupt (Einwohner): Wir haben auch
gesagt: Wir würden den Sockel zur Diskussion
und Ausschreibung stellen, nicht aber die beiden
Figuren. Uns ist Schilling zu wertvoll. Wir haben
sicherlich unterschiedliche Meinungen. Aber es
würde der Stadt nicht schlecht zu Gesicht stehen, wenn sie eine gute Kopie von Schilling hätte, einem der bedeutendsten sächsischen Bildhauer.
Oberbürgermeister Jung: Die Frage, die von
Ihnen, Herr Haupt, gestellt worden ist, war ja, ob
es noch eine neue Gesprächsmöglichkeit geben
wird, in der man sich damit wirklich fachlich auseinandersetzen kann. Ich denke schon, dass wir
das im Nachgang noch einmal organisieren sollten. Ich sage Ihnen zu, dass noch einmal der
Fachdialog in einem geschlossenen Raum stattfindet, wo man sich dann vielleicht doch zusammenraufen kann. Wir wollen nicht das bürgerschaftliche Engagement in irgendeiner Weise
schmälern, sondern wir möchten eine Lösung,
für die ein möglichst hoher Konsens besteht.
Bürgermeister Faber: Ich will noch hinzufügen:
Herr Professor Haupt, ich bin weder Herausgeber noch Chefredakteur und schon gar nicht Eigentümer der LVZ und habe damit überhaupt
keinen Einfluss darauf, welche Bilder die Zeitung
auswählt, und ich finde das auch gut so.
S e i t e | 31
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Der Herr Oberbürgermeister hat meine Frage schon zum Teil beantwortet. Ich wollte fragen, ob die Bereitschaft besteht, noch einmal ein Gespräch zu führen. Das
war ja das, was die beiden Herren erhofft hatten,
am heutigen Tag zu erreichen. Das wurde jetzt
zugesagt. Dann aber sollte zumindest der Zeitraum kürzer sein als beim letzten Mal. Das Gespräch sollte innerhalb des ersten Quartals des
nächsten Jahres stattfinden.
Bürgermeister Faber: Ja. Das kann ich zusagen.
Oberbürgermeister Jung: Es wäre sehr schön,
wenn es uns gelingen könnte, mit etwas Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten eine Lösung zu finden, die der Stadt in der Tat sehr gut
täte; davon bin ich überzeugt. - Vielen Dank,
auch für Ihr Engagement, Herr Haupt.
10.
Petitionen
10.1
Petition zur Umbenennung eines Teils
der Simildenstraße in „Frau Krause ihre Straße“ (VI-P-01978)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.1.1 dazu VSP (VI-P-01978-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
In der Regel ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Aber Herr Volger möchte sich äußern.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich will kurz begründen, warum wir diese Petition ablehnen. Ob
Frau Krause es würdig ist, dass nach ihr eine
Straße benannt wird oder eben nicht, wie die
Verwaltung ausführt, kann sicherlich lange diskutiert werden. Stadtgeschichte sollte aber nicht nur
von Historikern geschrieben werden. Warum sollte die Stadtteilgesellschaft nicht auch entscheiden können, wem man gedenken soll. Aber da
wir Straßen in Leipzig nicht nach Lebenden benennen und wir Frau Krause noch ein langes
Leben wünschen, bleibt vorerst keine andere
Möglichkeit, als die Petition abzulehnen. Wir hoffen daher auch, dass eine Wiedervorlage dieses
Anliegens möglichst lange auf sich warten lässt.
- Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: So weit die Rede von
Herrn Volger. - Nun die Rede von Frau Nagel.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich finde, über
den Inhalt kann man trefflich streiten. Gerade einem Aspekt würde ich widersprechen und bitte
zu prüfen, ob die Anwohnerinnen und Anwohner
dieser Straße tatsächlich einer Umbenennung
zustimmen würden. Das finde ich sehr diskutabel.
Ich habe noch eine formale Frage. Unsere Stadtbezirksverfassung und die Hauptsatzung sehen
vor, dass die Stadtbezirksbeiräte bei Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, beteiligt
werden. Meine Frage: Ist das bei Petitionen bisher der Fall, und ist das auch in diesem Fall geschehen? Ich würde das sehr begrüßen; denn
das sind die Menschen, die wir als Parteien entsendet haben und die sehr nah dran sind. Vielleicht kann mir das jemand beantworten.
Oberbürgermeister Jung: Ich frage einmal den
Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Steht
das in der Satzung? - Wir prüfen das. Meines
Wissens haben wir das nicht geregelt. Der Stadtbezirksbeirat kann sich jederzeit äußern, auch zu
Frau Krause. Allerdings käme seine Äußerung
heute ein bisschen zu spät; sie würde verpuffen.
Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Volger, Ihre Begründung der Ablehnung hinkt natürlich etwas. Es
heißt ja nicht: Frau-Krause-Straße, sondern:
Frau-Krause-ihre-Straße. Deswegen kann das
durchaus für lebende Personen gelten.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, der Worte sind fast genug gewechselt. - Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Viele von Ihnen
wissen, dass ich unter anderem mit dem Wahlwerbeslogan „Mehr Sex in die Politik“ in den
Wahlkampf gegangen bin. Die meisten von Ihnen
haben das auch richtig verstanden, nämlich dass
es darum geht, etwas Humor in die Politik zu
bringen. Sie werden mir zustimmen, dass die Beratungen in den Ausschüssen nicht gerade humorig ablaufen.
Wir haben, glaube ich, genug langweilige Straßennamen in Leipzig, auch von Personen, die
heutzutage keiner mehr kennt, ganz abgesehen
von generischen Namen wie Bahnhofsstraße
oder Eisenbahnstraße. Das Wirken von Frau
Krause ist den Menschen vielleicht näher, als es
das Wirken von Goethe oder anderen Persönlichkeiten heute noch ist. Similde Gerhard war
S e i t e | 32
mir - ich weiß nicht, wie es Ihnen geht - bis jetzt
unbekannt.
Ich würde zumindest das in der Petition Festgehaltene, dass Frau Krause „eine überregionale
und von der Allgemeinheit anerkannte Persönlichkeit“ ist, infrage stellen. Eine posthume Ehrung nützt der Geehrten nichts; davon hat sie
nichts mehr; das bekommt sie akut nicht mehr
mit. Ihre Leistung für die Menschen ist aber,
glaube ich, unbestritten, auch wenn manche
meinen, das sei doch bei Gastwirten selbstverständlich. - Ich bin allerdings schon etwas enttäuscht vom Petenten, dass er seinen Vorschlag
„Frau-Krause-seine-Straße“
grammatikalisch
nicht ordentlich formuliert hat. Von daher würde
ich an dieser Stelle eine Nachbesserung empfehlen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Bei allem Spaß, den eine solche Petition sicherlich mit sich bringt: Sie haben eben
etwas gesagt, was mich etwas verwundert hat,
nämlich: Die Zuständigkeit des Stadtbezirksbeirats ist in dieser Frage formal nicht geregelt. Dazu meine Frage: Es geht hier um eine Straßenumbenennung. Einmal angenommen, der
Rat würde jetzt mit Mehrheit beschließen, eine
solche Umbenennung vorzunehmen, was würde
dann passieren?
Kürzlich gab es im Stadtbezirk Altwest einen Antrag der Fraktion Die Linke, einen Teil einer Straße umzubenennen. Der Vorsitzende des Stadtbezirksbeirats hat dagegen Widerspruch eingelegt. Der Beschluss soll jetzt wieder aufgehoben
werden. Ob das rechtlich so haltbar ist oder
nicht, will ich jetzt gar nicht diskutieren. Aber:
Welche Rechtsauffassung gilt denn nun? Muss
der Stadtbezirksbeirat beteiligt werden? Dann
müssten wir das jetzt zurückverweisen. Oder:
Muss er nicht beteiligt werden? Dann wäre der
Beschluss, den die Verwaltung in Bezug auf die
Bowmanstraße in Auftrag gegeben hat, eigentlich auch gegenstandslos.
Oberbürgermeister Jung: Ich muss das prüfen
lassen. Aber nach meinem Dafürhalten steht die
Petition über den Regularien im Hinblick auf die
Gremienbeteiligung. Das würde ich zumindest
vermuten. - Ich gehe davon aus, dass Sie einer
Umbenennung nicht zustimmen werden. Der
Begründungstext entfaltet schon eine gewisse
unterhaltsame Wirkung. Insofern sollten wir für
die Zukunft die Beteiligung der Stadtbezirksbeiräte genauer regeln.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Dazu der Vorsitzende des Petitionsausschusses,
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Nur
ganz kurz: In der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses bzw. auch im Petitionsrecht allgemein ist geregelt, dass Petitionen unverzüglich
zu bearbeiten sind. Herr Jung, Sie wissen das. In
einem Brief des Petitionsausschusses hatten wir
Sie noch einmal darauf hingewiesen, dass Verwaltungsstandpunkte zu Petitionen sehr zeitnah
vorzulegen sind.
Ich persönlich unterstütze zwar generell die Einbeziehung von Stadtbezirksbeiräten bei den verschiedensten Verhandlungspunkten; bei Petitionen sehe ich das allerdings anders. Diese Einbeziehung würde das Verfahren in der Regel um
vier Wochen verzögern. Da stellt sich schon die
Frage: Will man das wirklich, oder sollte man
nicht eher versuchen, sich mit der Sachlage zu
befassen, die Stellungnahme der Verwaltung
einzuholen und schnell bzw. zeitnah zu einer
Entscheidung zu kommen? Ich sage einmal so:
Ich nehme das als Anregung mit. Man kann sicherlich bei der einen oder anderen Petition
überlegen, ob sie in den Stadtbezirksbeirat verwiesen wird. Aber in der Regel widerspricht das
dem Gedanken, Petitionen sehr schnell zu einem
Ergebnis zu führen, und das wäre nicht im Sinne
der Petenten.
Oberbürgermeister Jung: Ja, das glaube ich
auch. - Ich lasse noch einmal prüfen, ob in Zukunft auch die Stadtbezirksbeiräte beteiligt werden sollen. Wir verhalten uns auf jeden Fall
rechtssicher, wenn wir heute beschließen.
Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe doch noch eine Frage, auch weil hier einige
Wortmeldungen gekommen sind. Meine Fraktion
steht dem Anliegen durchaus positiv gegenüber.
Nach meinem Dafürhalten wäre das aber formal
nicht möglich. Wir müssten dafür die Satzung
ändern. Von daher habe ich die Frage: Was würde passieren, wenn wir diese Petition heute positiv bescheiden würden? Müssten Sie dann formal diesen Beschluss zurücknehmen, weil er
gegen die Satzung verstößt? Das wäre für mich
wichtig, zu klären.
Oberbürgermeister Jung: Das Verfahren wäre
folgendermaßen - Sie bekommen gleich noch eine Rechtsauskunft von Herrn Kube -: Wenn der
Petition zugestimmt würde, würden wir im Nachgang unsere Satzung ändern müssen, eine Vor-
S e i t e | 33
lage ins Verfahren bringen müssen und die gesamte Tippeltour gehen müssen mit Beteiligung
der Ausschüsse usw. Nach jetzigem Stand kann
dieser Petition nicht abgeholfen werden, ohne
die Satzung zu ändern. - Ich höre gerade: Herr
Kube sieht es genauso. Wie gesagt: Wir klären
die Beteiligungspflichten und teilen Ihnen das
schriftlich innerhalb von zehn Tagen mit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Petitionsausschusses folgt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Gegenstimmen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
10.2
Errichtung einer permanenten Ampelanlage Arthur-Hoffmann-/Ecke Shakespearestraße (VI-P-02049)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.2.1 dazu VSP (VI-P--02049-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Es gibt einen Beschlussvorschlag, der vorsieht,
die temporäre Fußgängersignalanlage bis zur Errichtung einer stationären Anlage weiter zu betreiben. Wird das Wort gewünscht? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Hier kann
man einmal positiv sagen: Mit dem Thema hat
sich auch der Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau beschäftigt. Auch das entsprechende
Fachamt hat seine Zustimmung gegeben. Wir
haben uns klar und deutlich positioniert, dass
dies ein ständiger Standort werden soll. So stellen wir uns das auch bei anderen Petitionen vor.
Oft genug ist es so, dass von irgendeinem Gremium etwas entschieden werden kann und der
Stadtrat vor die Aufgabe gestellt wird, ob er dem
so zustimmt oder nicht.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10.3
Ostfriedhof: Veränderte Schließzeiten
Eingang Sulzbacher Straße (VI-P-01632)
Einreicher: Petitionsausschuss
10.3.1 dazu VSP (VI-P-01632-VSP-001)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Ich bitte Herrn Rosenthal, ein paar einleitende
Sätze dazu zu sagen, weil durch das schnelle
Verfahren im Petitionsausschuss das eine oder
andere verwaltungsseitig mit den Gremien in der
Tat nicht angemessen berücksichtigt werden
kann.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verständnis, dass Ihnen heute
erst ein Verwaltungsstandpunkt zur Petition zugeht. Ich hoffe, dass er Ihnen allen vorliegt. Sie
finden dort eine Alternative, die wir in Auswertung der Petition formuliert haben.
Wer sich mit dem Sachverhalt näher beschäftigt
hat, weiß, dass die Verwaltung Mitte vergangenen Jahres die Sommeröffnungszeiten an dem
Eingang, um den es hier konkret geht, von 21
Uhr auf 15.30 Uhr reduziert hat. Nach Eingang
der Petition ist durch die Verwaltung die Uhrzeit
verändert worden, nämlich auf 18 Uhr, sodass im
Grunde der Petition zum Teil schon abgeholfen
wurde.
Wir sind aber nach wie vor der Auffassung - das
ist die inhaltliche Ausführung zur Petition -, dass
die Zustände an diesem Eingang, insbesondere
illegale Müllablagerungen etc., ohne dass diese
kontrolliert werden, uns nicht ohne weiteres in
die Lage versetzen, zu sagen: Bis 21 Uhr ist geöffnet. Deshalb: Bis März gilt die reguläre Winteröffnungszeit. Ab April wird geprüft, ob sich eine Entspannung ergeben hat. Gleichzeitig wird
die gesamte bauliche Situation an diesem Eingangstor verändert. Das werden wir finanziell
entsprechend schultern, um den Petenten ein
Stück weit entgegenzukommen. Gleichzeitig
müssen wir aber auch für die Besucher des Ostfriedhofs die damit verbundenen Aufenthaltssachzwänge, also wie man sich auf einem Friedhof zu verhalten hat, gewährleisten.
S e i t e | 34
bringen es dorthin, wo es hergekommen ist. Das
zu überlegen, braucht es ein halbes Jahr? Das
ist alles bekannt.
„Schwarze“ Türen gibt es immer noch. Ich bin
zwar kein Gartenbeirat, aber an der Kleingartenanlage, die an der Seitenfront des Friedhofs
liegt, wurden Türen in Gartenzäune eingelassen,
um auf den Friedhof gelangen und das dort ablagern zu können.
Ich kann die Bevölkerung der Siedlung - schauen
Sie sich einmal das Durchschnittsalter an - verstehen. Beim ersten Mal erfolgte die Schließung
ohne Ankündigung. Damals starb dort eine 83jährige Frau, die zum Grab ihres Mannes gegangen war. So kann man mit der Bevölkerung meiner Meinung nach nicht umgehen. Deshalb bin
ich dafür, dass der Petition, so wie sie der Petitionsausschuss eingereicht hat, abgeholfen wird.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Rosenthal hat die Situation sehr
drastisch geschildert. Es ist tatsächlich so. Ich
finde den Verwaltungsstandpunkt sehr vernünftig. Wir haben jetzt Winter. Um 18 Uhr kann auch
ein Friedhof schließen. Auch eine Überprüfung
finde ich vernünftig. Es sollen 13.000 Euro - das
muss man auch einmal sehen - eingestellt werden, um diesen Friedhofseingang besser kontrollieren zu können, was auch notwendig ist. Es ist
wichtig, dass sich dort etwas verändert. Das polnische und das französische Mahnmal befinden
sich in unmittelbarer Nähe.
Ich erachte den Verwaltungsstandpunkt für richtig und halte es vor allem auch für notwendig,
dass dafür dann auch die Gelder eingestellt werden. Daher würde ich diesen Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag formulieren und darum bitten, diesen auch abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Dass man ein halbes
Jahr braucht, um zu erklären, dass eine Friedhofstür auf- und zugemacht wird, ist eine Zumutung.
Das Ablagern von Grünschnitt auf dem Friedhof
lässt sich ganz leicht erklären. Der Friedhof kann
auf einer Front von insgesamt circa 250 Metern
seinen Pflichten der Beseitigung des Grünschnittverschnitts nicht nachkommen. Warum?
Am Sulzbacher Weg gibt es keinen Fußweg; dort
ist der Zaun an der Straßenkante. Die Leute, die
auf der Straße das Laub aufkehren oder überhängende Zweige abschneiden, schleppen das
Laub doch nicht auf ihr Grundstück, sondern
Oberbürgermeister Jung: Okay. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann hätten wir jetzt einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung
des Petitionsausschusses. Dieser Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes von heute wird zuerst abgestimmt.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem
Beschlussvorschlag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes vom 16. Dezember zu? - Wer
stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Ich muss
auszählen lassen.
Abstimmung: 31 dafür, 36 dagegen, eine Enthaltung.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Wir kommen zur Beschlussfassung über die
Empfehlung des Petitionsausschusses. Ich darf
um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dafür? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist mit großer Mehrheit so
beschlossen.
10.5
Petition - Neues Nutzungs- und Betreiberkonzept Völkerfreundschaft TSV Leipzig 76 fordert nach kurzfristiger Kündigung akzeptable Räumlichkeiten zum Sporttreiben! (VI-P-01913)
Einreicher: Petitionsausschuss
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer
stimmt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir fahren jetzt in der
Tagesordnung fort.
16
Bericht des Oberbürgermeisters
Von meiner Seite gibt es nichts zu berichten.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 (nichtöffentlich)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Wer ist gegen den Beschlussvorschlag? Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 35
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
18
Vorlagen I
18.1 Bestellung des Zweiten Betriebsleiters
(Verwaltungsdirektor) für das Schauspiel Leipzig (VI-DS-02059-NF-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Einreicher: Dezernat Kultur
Meine Damen und Herren, das ist eine wichtige
Vorlage. Wir begrüßen herzlich Herrn Lübbe und
auch den Kandidaten für diesen Posten, Herrn
Herrmann. - Wird das Wort gewünscht? - Herr
Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Personalfindungsverfahren gehören nicht zu den Dingen, die man in der
Stadt Leipzig besonders gut beherrscht. So
konnte der Oberbürgermeister beispielsweise
seit Juli 2014 den einstimmigen Ratsbeschluss
zur Besetzung der Stelle des Liegenschaftsamtsleiters nicht umsetzen. Seit Oktober 2012 wird
das Amt nun kommissarisch geführt. Auch die
Stelle, die heute per Ratsbeschluss besetzt werden soll, ist nicht zum ersten Mal ausgeschrieben. Seit 2013 hat das Schauspiel keinen Verwaltungsdirektor. In beiden Fällen gab es Findungsverfahren und Konkurrentenklagen. Der
Stadt wurden Dokumentationsfehler im Verfahren
gerichtlich bestätigt.
Wir als CDU haben die große Hoffnung, dass
künftig mit dem neuen Verwaltungsbürgermeister
und einem neuen Personalamtsleiter auch das
besser läuft. Für dieses aktuelle Verfahren jedoch darf man Zweifel haben. Die Bewerberlage
war dünn; Sie können das alles in der Vorlage
nachlesen. Laut Stellenausschreibungstext wurden zuallererst Bewerber mit juristischem Abschluss gesucht, obwohl die Verwaltung eines
Hauses wie das Schauspiel Leipzig aus unserer
Sicht eher eine betriebswirtschaftliche Herausforderung ist. Entsprechend war die Bewerberlage. Aber an der Erstellung von Ausschreibungstexten wird bisher der Stadtrat traditionell nicht
beteiligt.
Ich habe mich zum Verfahren vor mehr als zwei
Wochen öffentlich geäußert. Daraufhin erreichte
mich vorgestern ein Brief des Oberbürgermeisters, den ich hiermit beantworte:
Die Kriterien, nach denen derartig vergütete
steuergeldfinanzierte Stellen wie die des Zweiten
Betriebsleiters besetzt werden, können von der
Natur der Sache her nicht einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Dass im Verfahren allen
Bewerbern mehrere gleichlautende Fragen gestellt wurden, deren Beantwortung dann mit
Punkten bewertet wurde, sollte kein Geheimnis
S e i t e | 36
sein. Wir halten es daher für völlig angemessen,
ja sogar für notwendig, Derartiges auch öffentlich
zu kommunizieren. Das Stellen und Bepunkten
von sogenannten Sympathiefragen sollte man im
Verfahren unterlassen; denn genau solches bietet aus unserer Sicht zumindest gute Aussicht
auf Erfolg von möglichen Konkurrentenklagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit
wir uns nicht falsch verstehen: Eine Rechtswidrigkeit des Verfahrens und der Fragestellungen
an die Bewerber kann ich nicht erkennen. Man
kann das alles sicher so machen, vor allem
dann, wenn es eine Mehrheit gibt, die kein Problem damit hat. Das ist Demokratie. Es ist dennoch als merkwürdig zu bezeichnen, und das ist
unser gutes Recht.
Lassen Sie mich zum Abschluss aus einem
nichtöffentlichen Protokoll zitieren. Das beantwortet vielleicht auch die oftmals gestellte Frage,
warum das Vertrauen der CDU-Fraktion in den
Oberbürgermeister auch und insbesondere in
kulturpolitischen Angelegenheiten nicht mehr
vorhanden ist. Das Protokoll ist vom 25. Januar
2014. Die protokollierte Veranstaltung fand in
Naumburg statt. Ich zitiere:
Vorschlag des Oberbürgermeisters zur
Verzahnung von Oper und Schauspiel.
Verwaltungsdirektor der Oper wird in
Personalunion Zweiter Betriebsleiter
des Schauspiels, sodass ihm beide
Verwaltungen unterstehen. In Verbindung damit Synchronisierung der Vertragslaufzeiten aller relevanten Betriebsleiter bis 2020. Entscheidung dazu
sollte noch vor der Sommerpause 2014
im Rat fallen.
Herr Oberbürgermeister, vielleicht erinnern Sie
sich noch an diese Aussage, die Sie auf unserer
Fraktionsklausurtagung getan haben. Wie viel
sind die Worte des Oberbürgermeisters wert? Offenbar nichts.
Mit dem heutigen Beschluss zementiert dieser
Rat die vorhandenen Strukturen auf absehbare
Zeit. Die CDU-Fraktion wird sich daran nicht beteiligen. Ich bin wirklich sehr geneigt, zu enden
mit den Worten: Leipzig braucht einen neuen
Oberbürgermeister. - Aber es ist Advent und die
Zeit des Wartens. Deshalb beschränke ich mich
auf den bei uns schon traditionellen Satz: Leipzig
braucht eine neue Kulturpolitik. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Bitte gestatten Sie
mir, dass ich zunächst darauf antworte. Selbstverständlich erinnere ich mich an diese Klausur
der CDU-Fraktion, wo wir uns über Kulturentwicklungen und -strategien verständigt haben.
Ich war damals der festen Überzeugung, dass
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
eine Verzahnung der betriebswirtschaftlichen
Führung von Oper und Schauspielhaus richtig
sei. Herr Lübbe sitzt unter uns. In seinem Vertrag
ist vermerkt, dass der Intendant des Schauspielhauses und der Intendant der Oper einen solchen Weg mittragen. Das ist im Arbeitsvertrag
verankert. Dennoch sind wir im Laufe des weiteren Verfahrens, nach intensiven Diskussionen im
Betriebsausschuss und in weiteren Abstimmungen zu dem Ergebnis gekommen, zunächst weiterhin das Schauspiel und auch die Oper Leipzig
mit einem eigenen Verwaltungsdirektor zu besetzen, weil beide Häuser einen sehr guten Lauf
haben. Das heißt: Man kann im Verfahren klüger
werden. Das ändert nichts an der Aussage, die
ich damals getätigt habe. Ich glaube, auch andere Fraktionen wissen um meine Haltung, zum
damaligen Zeitpunkt einen solchen Weg zu gehen. Ansonsten stünde es nicht im Arbeitsvertrag
der Intendanten.
Punkt zwei - damit Sie alle wissen, worüber wir
reden -: Herr Maciejewski hat mir gerade eine
schriftliche Antwort überreicht. Nach erstem
Überfliegen komme ich zu dem Schluss, dass er
das, was ich ihm zuvor schriftlich mitgeteilt hatte,
zurückweist. Ich möchte Ihnen das öffentlich sagen, weil ich bei meiner Meinung nach intensiver
rechtlicher Prüfung bleibe: Ich bin der festen
Überzeugung, dass Herr Maciejewski seine
Pflichten als Stadtrat verletzt hat. Er hat die Verschwiegenheitspflicht verletzt, indem er aus einer
vertraulich agierenden Personalfindungskommission öffentlich berichtet hat. Ich habe ihm eine Missbilligung ausgesprochen und im Wiederholungsfalle gegebenenfalls auch ein Ordnungsgeld angedroht.
Gibt es weitere Wortwünsche? - Von Herrn Morlok.
S e i t e | 37
Zweiten Betriebsleiter des Eigenbetriebs zu wählen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 3 Enthaltungen, 19 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Herr Herrmann, alles Gute!
18.2
Leitlinien für die Weiterführung des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz/Ost“ (VI-DS-01690-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.2.1 dazu ÄA (VI-DS-01690-ÄA-01)
Einreicher: Stadtrat William Grosser
18.2.2 dazu ÄA(-01690-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.2.3 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-02)
Einreicher: Stadtrat Mathias Weber
18.2.4 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-03)
Einreicher: Stadtrat Mathias Weber
18.2.5 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-05)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.2.6 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-06)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.2.7 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-07)
Einreicher:
Hobusch
Stadträte
S.
Morlok,
R.
18.2.8 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-08)
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
18.2.9 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-09)
Einreicher: Stadtrat William Grosser
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden. Aber
nach den gemachten Ausführungen muss ich es
tun, um Missverständnisse zu vermeiden. - Herr
Hobusch und ich werden uns bei der Abstimmung enthalten, nicht weil wir gegen die vorgeschlagene Person sind, sondern weil wir aus
dem Verfahren keine Informationen über die
Person haben. Wir kennen die Person nicht. Angesichts der Wortmeldung von Herrn Maciejewski war es uns wichtig, deutlich zu machen,
warum wir uns enthalten.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Können
wir offen abstimmen? - Ich sehe Einverständnis.
Wer folgt dem vorliegenden Beschlussvorschlag,
Herrn Daniel Herrmann ab 1. Januar 2016 zum
18.2.10 dazu ÄA (-01690-NF-02-ÄA-04)
Einreicher: SPD-Fraktion
Ich weiß, dass diese Vorlage einige Diskussionen erzeugt hat. - Frau Kollegin Dubrau, bitte
geben Sie uns eine kurze Einführung.
Bürgermeisterin Dubrau: Werter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich will
ein wenig ausholen und zunächst auf zwei Punkte, über die immer wieder, gerade auch in den
letzten Wochen diskutiert worden ist, kurz eingehen. Ein Punkt betrifft das Thema Zeit. Wie viel
Zeit lassen wir uns für Diskussionen? - Der andere Punkt betrifft die Frage: Wie groß sollte ein
Platz sein? Also: Versuchen wir, den Platz in seiner historischen Dimension wiederaufleben zu
lassen, oder gehen wir eine neuzeitliche Platzgestaltung mit entsprechender Platzgröße an?
Über die Gestaltung reden wir ja erst später.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Ich fand die Diskussion zum Luther-MelanchtonDenkmal eben sehr interessant, auch wenn es
dabei nur, jedenfalls im Vergleich zu diesem relativ großen Platz, um ein kleines Denkmal ging.
Auch hier wurde gesagt: entweder Historie oder
aktuelle Zeit. - Das vielleicht im Hinterkopf, wenn
ich jetzt weiter ausführe.
Der Entwicklungsprozess für den LeuschnerPlatz ist ein sehr langer. Schon 2008 wurde intensiv über dieses Thema diskutiert. Im Jahr
2010 wurde dann auch mit breiter Beteiligung
der Bürger, der Planungsbüros und Fachberater,
der Anrainer und Akteure ausführlich diskutiert,
sowohl in Bürgerforen als auch im Stadtrat. Circa
300 Teilnehmer gab es bei diesen Veranstaltungen. Diese Diskussion fand übrigens unabhängig
vom Thema „Denkmal der Friedlichen Revolution“ statt; das stand zu diesem Zeitpunkt noch
gar nicht auf der Tagesordnung. Insofern ist die
jetzt häufig erfolgte Verknüpfung nicht korrekt,
man habe diesen Platz nur deshalb neu gestalten wollen, um dieses Denkmal dort aufstellen zu
können. Wie gesagt, die städtebauliche Entwicklung der Grundlagen für den Bebauungsplan war
bereits lange Zeit vorher erfolgt. Das Bebauungsplanverfahren war Ergebnis einer Städtebauwerkstatt, das der Ratsversammlung zur
Kenntnis gegeben worden ist. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte auf Basis der Arbeit von Professor Wolf und Professor Pelčák im Mai 2011.
Das ist, wie Sie sehen, schon eine Weile her. Ein
weiteres Bürgerforum hat dann im Jahr 2012
noch einmal über dieses Thema diskutiert.
Bei allen diesen Diskussionen war immer das
Thema der Platzgröße eines der Hauptthemen.
Wie groß soll der Platz sein, und wie viel Historie
geht an dieser Stelle? Letztendlich hat man sich
auf eine moderne Größe geeinigt. Ein Grund unter vielen anderen ist, dass sich an dieser Stelle
eine unterirdische Station befindet. Eine Bebaubarkeit ist an dieser Stelle nicht mehr gegeben.
Auch das städtebauliche Umfeld ist inzwischen
ein anderes als vor 100 Jahren. Deshalb: Wir
bauen einen modernen Platz. Hinzu kommt: Wir
haben in dieser Stadt Platznot für öffentliche
Nutzungen. An dieser Stelle, wo wir Eigentümer
von Grund und Boden sind, können wir auf der
einen Seite eine kompakte Bebauung realisieren
und auf der anderen Seite einen großzügigen
Platz gestalten.
Im Jahr 2013 gab es das Ausschreibungsverfahren zur Markthalle. Hier gab es eine Kaufverhandlung mit dem Höchstbietenden und die Verpflichtung zur Durchführung eines Wettbewerbs
für die Markthalle nach RPW. Dieser sollte eigentlich in 2015 durchgeführt werden. Wir sind
jetzt noch nicht so weit; der Wettbewerb muss
noch einmal verschoben werden. Die Verpflichtung bleibt natürlich. - Insofern: Das Thema „ar-
S e i t e | 38
chitektonische Qualität“ ist schon im bisherigen
Verfahren ganz eindeutig dargestellt worden.
In 2014 waren wir eigentlich so weit, in die
nächste Phase der Bebauungsplanung zu gehen. In diesem Zeitraum gab es jedoch eine
neue intensive Diskussion zu der Frage: Wollen
wir weiterhin an diesem Plan festhalten, oder
sollte etwas Neues entwickelt werden? Es gab
Gespräche in der Behörde, auch bei mir. Es gab
am 22. Januar 2015, also vor knapp einem Jahr,
einen Workshop, wo Alternativentwürfe erarbeitet
wurden. Wir haben eine große Vorstellung hier in
diesem Raum für den Stadtrat organisiert. Das
war eine Art großer erweiterter Stadtentwicklungsausschuss. Die Einladung dazu ist an alle
Stadträte gegangen. Der Raum war vergleichsweise voll. Nicht alle Stadträte waren da, aber
doch relativ viele. Wir haben hier breit darüber
diskutiert. Auch die ehrenamtliche Initiative hat
zahlreiche Diskussionen, sowohl in den Ausschüssen als auch in öffentlichen Veranstaltungen, durchgeführt und eine komplette Neuplanung grundsätzlich gefordert.
Aufgrund dieser Tatsache haben wir dann mit
dem Stadtentwicklungsausschuss besprochen,
dass man zwei Wege gehen kann. Der eine Weg
wäre: Ja, wir führen das Verfahren so wie bisher
mit Präzisierungen an einigen Stellen weiter und
legen Ihnen eine Beschlussvorlage vor, wo Sie
entscheiden können: Das ist der richtige Weg. Der zweite Weg wäre: Wir heben das bisherige
Verfahren auf. Wir lassen uns noch einmal Zeit.
Wir versuchen, für das Jahr 2017 - vorher würde
es gar nicht gehen - die Gelder dafür einzustellen und führen noch einmal einen großen internationalen Wettbewerb - dieser Platz ist es wert durch, um zu einer neuen Zielrichtung zu kommen. - Das waren die beiden Möglichkeiten.
Die bisher geführten Diskussionen führten dazu,
dass sich die Verwaltung an das ursprüngliche
Prozedere vom Grundsatz her gehalten hat. So
waren bisher die Abstimmungen in den Ausschüssen. Das heißt: Städtebauliche Grundlage
bleibt der bisherige B-Plan, Aufstellungsbeschluss, im Ergebnis der Arbeit von Professor
Wolf und Professor Pelčák. Natürlich haben wir
einen Teil der Diskussionspunkte in die Leitlinien
mit aufgenommen, weil Präzisierungen natürlich
wichtig sind.
Ein Punkt sieht die Erhöhung des Wohnanteils
vor. Die Notwendigkeit konnte man sich vor fünf,
sechs Jahren noch gar nicht vorstellen. Heute
wissen wir, dass wegen der inzwischen extrem
wachsenden Bevölkerung mehr Wohnungen gebaut werden müssen. Gerade auch in den Innenstadtbereichen geht es um mehr Baumasse
und mehr Baudichte. Insofern: In der Vergangenheit wurde ja offengelassen, ob die Markthalle eingeschossig gebaut oder ob das Gebäude
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
aufgestockt werden soll. Jetzt soll es vom
Grundsatz die gleiche Höhe wie die Nachbargebäude haben, um damit zusätzliche Möglichkeiten der Nutzung für Büro- oder Wohnbereich zu
schaffen.
Das beabsichtigte Nutzungsspektrum für den öffentlichen Raum haben wir mit Ihnen gemeinsam
diskutiert und entsprechend formuliert. Ein Thema, das sehr lange eine Rolle spielte, war die Errichtung der Arkaden, die bisher in Richtung
Leuschner-Platz sozusagen gesetzt waren. Dies
ist jetzt zurückgenommen worden. Das heißt: Es
ist möglich, aber es ist keine Verpflichtung mehr.
Grundlage ist jetzt eine wie auch immer geartete,
teilweise Überdachung. Dafür gibt es weltweit
sehr schöne Beispiele. Vielleicht kennt der eine
oder andere die schmalen, geradezu filigran wirkenden Überdachungen in Marseille, durch die
zusätzliche Nutzungen möglich wurden.
Alle diese Punkte sind aufgenommen worden in
unseren Beschlussvorschlag „Leitlinien für die
Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum
B-Plan Nr. 392“; Sie finden sie in der Anlage. Darin dominiert ganz eindeutig das Thema „Nutzungsstruktur“, die sehr vielfältig und durchaus
auch kleinteilig sein soll und die nicht, bis auf die
Markthalle, von großflächigem Einzelhandel geprägt sein soll. Einzelhandelsstandorte gibt es in
der Innenstadt genug; wir brauchen nicht noch
weitere große Standorte. Hier sollen vorrangig
Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen,
Büros, Beherbungsgewerbe - davon möglichst
wenig, sage ich mal -, Gastronomie bis hin zu
kirchlichen, kulturellen und gesundheitlichen Einrichtungen einen Platz finden. Natürlich geht es
auch um die Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs; ich denke, das liegt in unser aller Interesse. Und, nicht zu vergessen, der
Wohnanteil soll erhöht werden. Zur Markthalle,
einem der vorrangigen Themen der letzten zwei
Jahre, habe ich schon einiges gesagt. Auch hierfür gibt es jetzt die Vorgabe, ein Gebäude mit einer Höhe zwischen 18 und 21 Meter zu bauen.
Wichtig ist noch ein weiterer Punkt, der erst in
den letzten Jahren in dieser Intensität diskutiert
wird, nämlich Klima und Stadtökologie. Maßnahmen wie Nutzung regenerativer Energien,
Stellplatzreduktion, Dachbegrünung, Bepflanzung der Freiflächen sind für eine immer dichter
bebaute Innenstadt ganz wichtig.
Ebenfalls in die Zukunft gewandt ist, dass dieser
Platz hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen ist und deshalb eine Tiefgaragenbeschränkung - es gibt dort sowieso nur
Tiefgaragen - auf 50 Prozent vorgegeben wird,
auch wenn sich manche Investoren das vielleicht
anders vorstellen. Damit wird das Konzept der
autoarmen Innenstadt, das wir schon lange diskutieren, auch an dieser Stelle umgesetzt.
S e i t e | 39
Für den öffentlichen Platzraum ist eine sehr differenzierte Nutzung und Gestaltung angestrebt.
Darüber reden wir jetzt aber noch gar nicht. Für
den Platz, wie auch immer er dann aussehen
wird, soll es einen Wettbewerb geben, der im Ergebnis aufzeigen soll, wie die zukünftige Entwicklung aussehen wird. Sie alle werden sich also noch einmal in das Verfahren einbringen können.
Es gibt bestimmte Nutzungen, die sicher notwendig sind, wie zum Beispiel die Nutzung als
Veranstaltungsfläche. Wir haben im Wesentlichen nur den Markt- und ab und zu den Augustusplatz. Aber es gibt in der Stadt einen wesentlich größeren Drang, Veranstaltungen durchzuführen. Eigentlich wäre hier ein guter Ort dafür.
Natürlich geht es auch um die Freisitze der angrenzenden Gaststätten. Natürlich geht es auch
um die Aufenthaltsflächen und um Bänke, Stühle,
Wiesen und Ähnliches, die dafür notwendig sind.
Natürlich geht es auch um eine Teilbegrünung.
Der Wettbewerb wird aufzeigen, welche Möglichkeiten es dafür gibt; aber sicher wird es Bäume
auf diesem Platz geben. Natürlich geht es auch
um Spielflächen. Das heißt sicher nicht, dass
dort diese Wackeltierchen herumstehen. Aber
diesen Platz werden auch viele Kinder nutzen.
Deshalb wird es sicher künstlerisch gestaltete
Teile geben, die diese Richtung abdecken.
Nicht zuletzt geht es auch um die städtebauliche
Gestaltung, auch das ein Thema, was intensiv
diskutiert worden ist. Sicherlich ist es schwierig,
sich das schon jetzt im Detail vorzustellen. Es
wird immer davon gesprochen - selbst von denjenigen, die wollen, dass der historische Königsplatz wiederhergestellt werden soll -, dass ein lebendiges Quartier mit kleinen Parzellen entstehen soll. Diese kleinen Parzellen sind in fast jeder städtebaulichen Situation möglich. Statt der
Blöcke wie im jetzigen Entwurf können natürlich
auch kleine Parzellen vorgesehen werden. Das
würde auch der breiten Nutzungsvielfalt, die wir
in den Leitlinien vorgegeben haben, entsprechen. Aber jetzt schon zu sagen: Die Parzellen
sehen soundso aus, bevor man die Nutzungen
tatsächlich kennt, halte ich für problematisch.
Das sollte im Laufe des Verfahrens an die tatsächlichen Nutzungsstrukturen angepasst werden.
Wichtig zu wissen ist, dass es ordentliche Erdgeschosse geben soll, dass es ordentliche und
sich unterscheidende Dachzonen geben soll,
dass es sehr qualitätsvolle Fassaden geben soll
und dass es für die einzelnen Gebäude Wettbewerbe geben soll, damit das, was an Qualität
vorgegeben wird, auch in der Realität entstehen
kann. Das ist im letzten Punkt der Leitlinien unter
„architektonische Qualifizierungsverfahren“ noch
einmal dargestellt.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Jetzt gibt es eine Vielzahl - insgesamt neun - von
Änderungsanträgen zu unserer Stellungnahme.
Die Verwaltung kann acht Anträge aus unserer
Sicht nicht bestätigen, wobei ich zu einem Antrag
eine Sonderbemerkung machen will, nämlich
dem Antrag 05. Darin heißt es, dass eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Wohnungsmarktakteuren zur Vorbereitung der Ausschreibung der Grundstücke gebildet werden
soll. - An dieser Stelle kann ich sagen: Das müssen wir ablehnen, weil diejenigen, die einmal
Käufer werden, nicht vorher in einer solchen Arbeitsgruppe tätig sein können. Das schließt sich
einfach aus juristischer Sicht aus. Wir können
aber als Protokollnotiz aufnehmen - dieser Vorschlag ist zwischen den Dezernaten VII und VI
abgestimmt -, dass der Grundstücksverkehrsausschuss eine Vorlage mit Leitlinien zur Vermarktung der Grundstücke vorgelegt bekommt
und diese im Vorfeld auch dem Fachausschuss
für Stadtentwicklung und Bau zur Kenntnis und
zur Diskussion gegeben wird
Es gibt einen Änderungsantrag der CDUFraktion, dem die Verwaltung zustimmen würde,
allerdings erst nach Klärung einer Verständnisfrage: Es heißt darin nämlich unter b:
Eine teilweise Überdachung oder eine
pavillonartige Bebauung als vorrangig
öffentliche Nutzungsangebote sollen
planungsrechtlich grundsätzlich möglich
sein.
Ich verstehe „vorrangig“ so, dass man Freisitze
und Ähnliches errichten kann. Es wird sicher
nicht möglich sein, auf Teilbereichen des Platzes
ganze Häuser zu errichten; das würde ich nicht
als vorrangig ansehen. Aber ansonsten würden
wir diesem Antrag zustimmen und diesen in unsere Vorlage übernehmen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Um es noch einmal
deutlich zu sagen: Den letztgenannte Änderungsantrag 01 - in der Neufassung 02 - würden
wir zum Bestandteil der Vorlage machen. Allerdings hätten wir gerne das Wörtchen „vorrangig“
gestrichen.
Jetzt haben Sie das Wort. - Herr Dyck, bitte
schön.
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Werte Gäste! Ich werde hier heute sicherlich eine Minderheitenposition vertreten.
Aber ich denke, das ist auch mal ganz schick,
statt wie sonst zu versuchen, hier eine breite
Konsensfindung einzuleiten.
S e i t e | 40
Ich möchte kurz die grundsätzlichen Überlegungen und Positionen meiner Fraktion darstellen,
um von vornherein Klarheit zu schaffen und Fehlinterpretationen und Unterstellungen entgegenzuwirken. Wir wollen keine künstliche Verzögerung des Planungsprozesses, und wir sind auch
nicht grundsätzlich gegen eine Markthalle. Trotzdem sind wir mit der Zielrichtung, die die Vorlage
zu den Leitlinien beinhaltet, mehr als unzufrieden
und werden dieser in der heute vorliegenden
Form, jetzt ergänzt durch den Änderungsantrag
der CDU-Fraktion, nicht zustimmen.
Warum? Dazu will ich vier Jahreszahlen nennen,
die ich anders interpretiere als Sie, Frau Dubrau.
2011: Aufstellungsbeschluss mit dem eindeutigen
Verweis auf den möglichen Standort des Freiheitsdenkmals. - 2012: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, wieder mit dem Verweis auf das
Denkmal. - 2014: Beendigung der Denkmalsidee, nach meiner persönlichen Auffassung: leider. - Jetzt, anderthalb Jahre später, werden uns
auf fünf Seiten die Leitlinien vorgelegt, so als
hätte sich in den letzten vier Jahren Leipzig auch
in seinem Denken - Herr Oberbürgermeister, Sie
sprechen ja gern davon: „Leipzig weiter denken“
- nicht weiterentwickelt. Allein aus diesem Grund
fordern wir, wie auch noch einige andere Stadträte, zumindest den Denkprozess für die gesamte
Fläche westlich der Markthallenstraße neu zu
eröffnen. Am Ende kann sowohl der große Platz
als auch eine Bebauung bis zur Fläche des
ehemaligen Königsplatzes stehen. Hierzu steht
ausdrücklich im Aufstellungsbeschluss:
Der große Platz beinhaltet darüber hinaus die Option, langfristig auch die
Dreiecksfläche über der S-Bahn-Station
zu bebauen und damit zur kleinen Platzlösung zurückzukehren.
„Langfristig“ heißt für mich ein Zehn-JahresHorizont. Dazu sinngemäß unser neuer Beschlusspunkt 3 im Antrag 06.
Eine Frage an Sie, Frau Dubrau: Ist explizit die
sogenannte kleine Platzlösung völlig aus dem
Planungshorizont verschwunden? Das ist eine
entscheidende Frage, die Auswirkungen auf die
Straßenseite östlich der Markthallenstraße hätte
und im B-Plan dann auch auszuformulieren wäre. In diesem Zusammenhang ist es leider wenig
hilfreich, Herr Grosser, dass in Ihrem Antrag indirekt schon ein Planungsvorschlag benannt wird,
wenngleich der Grundausrichtung ausdrücklich
zuzustimmen ist.
Kritisieren müssen wir den Leitgedanken mit der
Möglichkeit von Überdachungen und pavillonartigen Bebauungen. Der Hinweis im CDU-Antrag,
dass eine Unterkellerung nicht wirtschaftlich ist,
ist an dieser Stelle einfach falsch; denn wo ein
Tunnel ist, kann sowieso kein Keller sein. Ge-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
meint ist sicherlich eine aufwendige Tiefgründung anspruchsvoller Gebäude. Aber diese Abwägung kann auch nicht Gegenstand von Ratsentscheidungen sein.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie
schräg ist denn das? Auf der einen Seite soll
möglichst das Rondell des Königsplatzes, vielleicht auch in der historischen Ausformung, wiederentstehen. - Ein Sidekick: hoffentlich ohne
Reiterdenkmal; vielleicht findet sich ja auch da
eine Bürgerinitiative, die das wieder aufstellen
möchte. - Dann aber weiß man nicht recht weiter
und lässt den Überlegungen freien Lauf, sei es in
Richtung von Überdachungen oder von pavillonartigen Häuschen.
Meine Damen und Herren, wir sind doch hier
nicht auf dem Eutritzscher Markt oder in einer
Kreisstadt. Der mit Stadtmöbeln, Überdachungen
und allerlei Krimskrams vollgemüllte Augustusplatz sollte uns doch als Negativbeispiel Mahnung genug sein, es sei denn - Sie haben ja
schon Beispiele genannt, Frau Dubrau -, eine
herausragende Idee zwingt uns zum Umdenken.
So frei sind wir ja wirklich. Nur zur Erinnerung:
Ein Platz heißt „Platz“, weil dort Platz ist.
Nein, hier muss noch einmal gründlich und
grundsätzlich neu gedacht werden. Über die
sinnvollsten Beteiligungsformate wäre noch zu
befinden. Einen dünnen Kompromiss zur Zukunft
der Platzfläche westlich der Markthallenstraße
darf es nicht geben. Einer Zwischennutzung
steht überhaupt nichts im Wege.
Ganz kurz noch Folgendes: Etwas anders sieht
das aus unserer Sicht für die auf den Planungsweg zu bringenden drei östlichen Baufelder aus.
Hier haben wir vor allem zur Nutzungsstruktur
Änderungsvorschläge - a zugunsten eines höheren Wohnanteils und b indirekt auch zugunsten
der Markthallenidee - unterbreitet. Nicht ein
Kaufland oder ein Real mit einem Publikumsmagnet Markthalle ist das Ziel - die würde in dieser Konstellation nur verlieren -, sondern eine
Markthalle im eigentlichen Sinne sollte das Alleinstellungsmerkmal dort sein. Leicht ist diese
Projektidee allemal nicht zu verwirklichen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die
beiden Platzflächen in der zeitlichen Planung
und späteren Bebauung trennen, aber als städtebauliche Einheit schon jetzt betrachten. Der
südliche Innenstadtraum kann dadurch nur gewinnen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Städträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau
S e i t e | 41
Dubrau! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Werte Gäste! Verlässlichkeit und Berechenbarkeit sind Voraussetzungen für eine nachhaltig wachsende
Stadt. Das gilt auch für die Zukunft des WilhelmLeuschner-Platzes. Die CDU-Fraktion hat sich
schon mit Beginn der Diskussion um die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zum Wilhelm-Leuschner-Platz im März dieses Jahres
eingebracht. Unsere Anregungen erkennen wir
zum Teil in den aktuellen, jetzt zur Diskussion
stehenden Leitlinien wieder. Durch unsere Intervention spricht man jetzt nicht mehr von einem
großen Platz, sondern von einem Platzraum, auf
dem vieles möglich sein soll. Auch ist eine geringfügige Bebauung des Platzes, neben der bekannten Bebauung der Ostseite, möglich geworden.
Es mag so mancher nach der heutigen Diskussion monieren, warum wir denn nicht auf jede Idee
und jeden Wunsch eingegangen sind. Das sind
Wünsche, es sind Ideen, es sind Visionen, die
sicherlich sinnvoll hergeleitet sind; aber das sind
nicht Projekte wie Gondwanaland, die irgendwann möglich gemacht werden und für die man
natürlich kreativ sein muss. Uns wurde heute
vorgeworfen, wir hätten nicht den Mut, hier ähnlich zu agieren. Wie gesagt, es geht zunächst um
Ideen.
Natürlich zollen wir all denen Achtung, die Zeit
und Wissen dafür eingesetzt haben, einem der
wichtigsten Stadträume im Zentrum von Leipzig
städtebaulich und architektonisch Bedeutung zu
verleihen. Doch als Stadträte sind wir eben für
die Abwägung verantwortlich, inwieweit die Potenziale auch wirklich umsetzbar sind. Wir können nicht auf etwas bauen, was technisch zwar
möglich, aber rechtlich und wirtschaftlich kaum
oder auch nie umsetzbar ist. Ja, man kann den
Tunnel überbauen. Doch selbst in München ist
man wirtschaftlich nicht in der Lage, vergleichbare Projekte umzusetzen. Auch wird die Bahn das
Eingangsbauwerk, egal wie es uns gefällt, kaum
unter einem anderen Bauwerk verstecken wollen. Darum hat sich die CDU-Fraktion dazu entschlossen und durchgerungen, dem WilhelmLeuschner-Platz sowie den interessierten Investoren, Nutzern, Bürgern jetzt eine Chance zu geben und nicht in unabsehbarer Zukunft.
Die Diskussionen mit den interessierten Architekten, dem Träger des Ergebnisses der damaligen
Städtebauwerkstatt und auch mit potenziellen Investoren und Nutzern bestätigen, dass in dem
Platz noch mehr Möglichkeiten stecken. Mit unseren Vorschlägen zur Korrektur der Leitlinien
haben wir dazu beitragen wollen, Vielfalt nicht
nur im Platzraum, sondern in der Bebauung zu
fördern. Frau Dubrau hat das teilweise mit eingebracht. Wir wollen damit ermöglichen, dass die
verlängerte Leplaystraße anders ausgeformt
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
wird, sodass auf diese Weise ein zusätzlicher
Platz in einem neuen Stadtviertel entstehen
kann.
Wir sind der Meinung, dass es eine Chance wäre, wenn im öffentlichen Raum - das haben Sie
nicht übernommen, damit können wir leben nicht alles per se die öffentliche Hand tun muss,
sondern dies auch von privater Hand geschehen
kann, wenn es denn Gegenstand des öffentlichen Wettbewerbs gewesen ist und ausdrücklich
im Wettbewerb auch dem Königsplatz in seiner
früheren Umformung eine Chance gegeben wird.
Wenn der Wettbewerb dann ein anderes Ergebnis ergibt, müssen wir damit umgehen.
Nun kurz zu den Änderungsanträgen der anderen Fraktionen:
Herr Weber, wir hoffen, dass ein B-Plan nicht dazu genutzt wird, genau festzulegen, wo und wie
Unternehmen sich niederlassen. Nichts anderes
würde es bedeuten, wenn Dritte, die nicht das
unternehmerische Risiko tragen, festlegen, wo
genau die Markthalle in welcher Form zu errichten ist. Auch in einem Workshop Parzellierungen
für den Verkauf der städtischen Grundstücke
festzulegen, kann haarscharf an wirtschaftlich
sinnvollen Größen vorbeigehen. Die Eckbebauung Katharinum am Bildermuseum hat gezeigt,
dass Private das Wort „Kleinteiligkeit“ sehr gut interpretieren können.
Werte Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die
Grünen, eigentlich haben wir ja schon den Ratsbeschluss gefasst, dass künftig städtische
Grundstücke im Rahmen der Konzeptvergabe
vermarktet werden sollen. Bevor das dazu nötige
Verfahren noch nicht vorliegt und vielleicht einer
Umsetzung des hoffentlich bald vorliegenden BPlans im Wege steht, sind wir jedoch durchaus
bereit, an einer solchen Arbeitsgruppe mitzuwirken, so sie im rechtlichen Rahmen geschieht,
wie gerade ausgeführt.
Liebe Freunde von der SPD, Ihr Antrag ist so gar
nicht nachvollziehbar. Hotelnutzungen wollen Sie
ausschließen. Wohnnutzung wollen Sie, auch
wenn Sie das jetzt mündlich anders ausgeführt
haben, scheinbar auch einschränken; denn in
den Leitlinien sind 40 Prozent im südlichen und
20 Prozent im nördlichen Quartier angegeben.
Sie dagegen geben durchgängig 20 Prozent an.
In die Wirtschaftlichkeit der Markthalleneinrichtung wollen Sie eingreifen. Preiswerten Wohnraum wollen Sie zwar, doch gleichzeitig sollen
Dächer so errichtet werden, dass man darauf
Ackerbau betreiben kann. Diese Quadratur des
Kreises wollen wir nicht in einem B-Plan festsetzen und auch nicht in den Leitlinien, die jetzt beschrieben werden. Einzig Ihrer Würdigung des
Königsplatzes könnten wir uns ansatzweise anschließen.
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Sehr geehrter Herr Grosser, Ihre Bemühungen
um Vergleiche in allen Ehren. Doch jedem Recht
getan, ist eine Kunst, die niemand kann - auch
nicht Sie. Man kann nicht einerseits Festsetzungen machen und andererseits alles wieder auf
Null setzen.
Frau Gabelmann, Ihr Antrag ist grundsätzlich
sympathisch. Auch wir haben in unserem Antrag
darauf abgehoben, in Teilen auf die alten
Grundmauern aufzusetzen. Aber ich mag mir
einfach nicht vorstellen, wie ein Forschungszentrum oder ein Firmensitz mit der damals recht
kleinteiligen Bebauung zurechtkommen soll.
Sehr geehrte Herren Hobusch und Morlok, Sie
begründen Ihren Antrag mit der geänderten
Sachlage. Doch was hat sich geändert? Ja,
Leipzig wächst stärker als angenommen. Doch
auch 2010 ging man schon von Wachstum aus.
Soll das wirklich bedeuten, dass Wachstum nur
auf Leipzigs Zentrum konzentriert werden soll?
Sicher, es war damals noch das Freiheits- und
Einheitsdenkmal noch im Spiel. Doch den Königsplatz wollen wir ja weiterhin nicht bebauen,
und der Citytunnel war damals wie heute nur unter sehr speziellen Voraussetzungen bebaubar.
Leipzig wächst. Doch dieses Wachstum darf
nicht bedeuten, dass wir unsere Verlässlichkeit
gegenüber interessierten Nutzern, Investoren
und der Öffentlichkeit aufgeben. Leipzig wächst
sowohl im Zentrum als auch in allen anderen
Stadtteilen. Nur durch eine sinnvolle Verteilung
der Chancen und Herausforderungen des
Wachstums über ganz Leipzig können wir Platz
zum Wohnen, Arbeiten und Leben in gleichem
Maße schaffen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau und Herren Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberbürgermeister, vielleicht wäre es
gut, über eine elektronische Abstimmungsanlage
nachzudenken. Dann könnte man auch die
Wortmeldungen elektronisch abgeben und würde
von Ihnen nicht mehr übersehen.
Oberbürgermeister Jung: Sie kann man nicht
übersehen.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Das ist schon
zwei- oder dreimal passiert. Vielleicht sollte ich
auffälligere Kleidung wählen; aber sei’s drum.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Eines vorweg zur Vorlage. Die Fraktion Die Linke
wird heute mit großer Mehrheit der Vorlage zustimmen. Da sich für den guten Kompromiss
heute hier im Stadtrat eine Mehrheit abzeichnet,
wurde in der Fraktion auch keine Diskussion
über eine Absetzung der Vorlage bzw. deren Vertagung auf den Sankt Nimmerleinstag geführt,
wie es einzelne Änderungsanträge im Kern vorschlagen. Ebenso finden Vorschläge mit seit langem ausdiskutierten und nicht vorwärts gerichteten Lösungen in unserer Fraktion keine Mehrheit.
Zu den einzelnen Änderungsanträgen wird mein
Kollege Siegfried Schlegel noch Ausführungen
machen. Das ist keine Drohung, sondern ein
Versprechen.
Entgegen anderslautender Behauptungen in den
letzten Tagen haben zur Entwicklung des Wilhelm-Leuschner-Platzes allein 2010 drei Bürgerforen im Rahmen der Werkstatt zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals und der
Ausarbeitung des Bebauungsplans stattgefunden. Intensive Öffentlichkeitsbeteiligung fand
auch zur Standortentscheidung sowie zum Wettbewerb Freiheits- und Einheitsdenkmal 2011 und
2012 statt. 2014 gab es zwei weitere Foren zu
diesem Thema. Deshalb bedarf es nach über
zwei Jahren Debatte über die Inhalte in den
Stadtratsgremien nunmehr der grundsätzlichen
Weichenstellung durch den heute zu fassenden
Beschluss zu den Leitlinien, um diesen Prozess
weiterzuführen, aber mitnichten abzuschließen.
In das Reich der Legenden gehört auch die Behauptung, dass wegen des Freiheits- und Einheitsdenkmals die Dimensionierung des Freiraums des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz bestimmt wurde. Die Standortentscheidung zum
Freiheits- und Einheitsdenkmal wurde vielmehr
erst am 18. Mai 2011 aufgrund der gewählten
Großzügigkeit für den Freiraum von circa 20.000
Quadratmeter auf dem Areal als zusätzlicher
Vorschlag aus einem Pool weiterer Standortvorschläge getroffen.
Seit wenigen Wochen wird die provisorisch gestaltete, zukünftig multifunktionale Platzfläche
des Wilhelm-Leuschner-Platzes bereits vielfältig
genutzt. Nunmehr können Erfahrungen gesammelt werden, die Grundlage eines späteren
Wettbewerbs zur attraktiven Gestaltung des
Platzes mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
sein können.
Da Leipzig bevölkerungsmäßig - auch das ist
heute bereits angesprochen worden - stark
wächst, werden auch mehr öffentliche und nichtkommerzielle Freiräume in innerstädtischen Lagen gebraucht. Durchgrünte Freiräume im Stadtzentrum wie am Thomaskirchhof, in der Reichsstraße oder auf dem Richard-Wagner-Platz zeigen dies überzeugend. Markt- und Augustusplatz
S e i t e | 43
mit rund 9.000 Quadratmetern können dies wegen ihrer Größe und überlagerten Nutzung sowie
festen Bauwerken nur sehr begrenzt leisten.
Ausnahmslos großmaßstäblich in der Gebäudehöhe sowie den Freiräumen ist innerhalb der drei
vorgesehenen Bauquartiere auch eine Kleinteiligkeit für meine Fraktion vorstellbar, wenn dies
mit der Gebäude- und Nutzungsstruktur übereinstimmt. Das schließt eine vertikale Nutzungsmischung mit Wohnungen in den oberen Geschossen ein.
Die große Platzlösung ist nötig, um einerseits einen multifunktional nutzbaren und ausreichend
dimensionierten Platz, zum Beispiel für das
Stadtfest oder die Weihnachtsmarkterweiterung,
und andererseits Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität zu haben. Anders als in den vergangenen Tagen immer wieder gebetsmühlenartig behauptet geht es uns also nicht um einen
grauen, asphaltierten Exerzierplatz. Nein, es
geht um einen Freiraum mitten in Leipzig, den
wir uns mit Wiese, Spielplatz, Spielmöglichkeiten,
Bäumen, Freisitzen etc. vorstellen können. Wir
sollten uns in einer wachsenden Stadt wie
Leipzig ganz bewusst solche Freiräume auch innerstädtisch gönnen.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Workshops
und Foren sowie der Bürgerbeteiligung wäre es
möglich, auf einen internationalen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten und stattdessen
Einzelwettbewerbsverfahren für die drei Bauquartiere sowie einen landschaftsplanerischen
Wettbewerb zum Freiraumkonzept zu organisieren. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Frau
Dubrau! Liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Haberbeck auf der Tribüne! Ja, für uns Grüne ist die
Markthalle am historischen Standort eine Herzensangelegenheit. Wir wissen uns darin mit vielen Leipzigerinnen und Leipzigern einig. Und:
Nein, wir träumen nicht, wenn es um die Anforderungen, insbesondere die wirtschaftlichen, für
moderne Markthallen im 21. Jahrhundert geht.
Das klassische Markthallenbild hat unsere Sinne
nicht vernebelt.
Wie es erfolgreich gehen kann, zeigen uns zwei
bemerkenswerte Markthalleneröffnungen im
nördlichen Europa. 2014 wurde in Rotterdam die
erste niederländische Markthalle eröffnet, ein
neues Wahrzeichen für die Stadt, welches auf
beeindruckende Weise Einkaufen, Essen, Arbeiten, Wohnen und auch Kultur unter einem Dach
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
vereint. Ein anderes Beispiel ist die 2011 in Kopenhagen eröffnete Markthalle. Beide sind innerhalb kürzester Zeit populäre Anlauf- und
Treffpunkte für die Stadtgesellschaft und auch für
Cityreisende geworden.
Natürlich ist es auch nicht so, dass wir Grüne der
Markthallenidee alles andere einfach unterordnen; denn selbstverständlich ist es uns ein zentrales Anliegen, den Stadtraum Leuschner-Platz
zu einem nutzungsgemischten, urbanen Stadtviertel mit hoher Aufenthaltsqualität und vielfältigen Wohnformen zu entwickeln. Genau deshalb
war es mir persönlich auch wichtig, der ehrenamtlich tätigen Leipziger Architekteninitiative bei
ihrem letztjährigen Workshop über die Schultern
zu schauen. Welcher Stadtrat, welche Stadträtin
kann das von sich behaupten?
In Fraktion und Partei haben wir uns mehr als ein
Mal sehr intensiv mit den verschiedenen konzeptionellen Ansätzen auseinandergesetzt. Wir Grüne waren uns im Frühjahr dieses Jahres, nach
Anhörung der Architekteninitiative, mit der CDUFraktion und der Fraktion Die Linke einig, am
vom Stadtrat 2011 beschlossenen städtebaulichen Leitbild weiter festzuhalten, gleichwohl zu
verschiedenen Detailaspekten Veränderungen
vorzunehmen. Wir haben uns dementsprechend
eingebracht. Diese Konkretisierungen liegen uns
heute als Beschlusslage in Form der Leitlinien
zum Bebauungsplan zur Weiterführung vor.
Lassen Sie mich insbesondere zu zwei Aspekten
Stellung nehmen:
Leipzigs Bevölkerung wächst seit mehr als zehn
Jahren. Derzeit erlebt unsere Stadt eine Phase
besonders dynamischer Stadtentwicklung. Wir
können an vielen Stellen beobachten, wie sich
die Stadt gerade rasant verändert, Baulücken
geschlossen werden und es zur Nachverdichtung kommt. Gerade diese Nachverdichtung,
sowohl in der Innenstadt als auch in der erweiterten Innenstadt, muss jedoch gut geplant sein und
einen Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen schaffen. Zu Recht stellt sich
die Frage nach der richtigen Dichte.
Wir Grüne haben die anspruchsvollen Anforderungen, die sich aus einer integrierten Stadtentwicklung ergeben, und den Leitgedanken der
Leipzig Charta im Blick. Deshalb halten wir an
der Idee eines großzügigen und vielfältigen öffentlichen Freiraums westlich der Markthallenstraße fest. Dessen endgültige Gestaltung - das
haben wir von Frau Dubrau vernommen - ist allerdings nach vom Stadtrat beschlossener Zwischennutzung erst mittelfristig zu erwarten. Also,
wie Herr Pellmann sagte: Kein Aufmarschplatz,
keine Betonwüste, kein windiger oder zugiger
Ort. Und ja: Warum soll beim späteren Realisierungswettbewerb mit vorheriger Bürgerbeteili-
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gung zur Platzraumgestaltung die ovale Figur
des ehemaligen Königsplatzes nicht auch eine
Rolle spielen?
Meine Damen und Herren, wir Grüne begrüßen,
dass der Mindestwohnanteil entsprechend der
Leitlinien festgelegt ist. Ich weise darauf hin,
dass weiterhin die Option besteht, auf der Markthalle Wohnnutzungen zu ermöglichen. Die Stadt
als Eigentümerin der zu vermarktenden Liegenschaften hat es allerdings auch in der Hand, eine
Vielfältigkeit hinsichtlich von Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten zu ermöglichen. Deshalb wollen wir, gemeinsam formuliert
mit der Fraktion Die Linke, erreichen, dass neben einer möglichst kleinteiligen Parzellierung
auch eine Vergabe von Teilflächen nach Konzeptverfahren sowie eine Veräußerung oder
Vergabe nach Erbbaurecht an unterschiedliche
Bauträger erfolgt.
Lassen Sie uns also die noch jungen Stadtratsbeschlüsse zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und zur Änderung der
strategischen Liegenschaftspolitik dergestalt umsetzen, dass am Ende vielleicht doch entsprechende Leitlinien für eine Vermarktung vom
Stadtrat beschlossen werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir Grüne werden den uns seitens der Stadtverwaltung
vorgelegten Leitlinien zur Fortführung des Bebauungsplans in Summe zustimmen, ebenso
dem CDU-Änderungsantrag, der auch weitere
Anregungen der Architekteninitiative aufgreift.
Kolleginnen und Kollegen Stadträte, nach mehr
als 20-jähriger intensiver Debatte, einer Städtebauwerkstatt und umfangreicher Bürgerbeteiligung, an der ich auch selbst teilgenommen habe, sollten wir heute die Kraft haben, das Bebauungsplanverfahren jetzt zielführend fortzuführen. Sobald der Bebauungsplanentwurf vorliegt,
wird es, wie wir es mittlerweile kennen, mit Sicherheit neben der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung auch ein weiteres Bürgerforum dazu geben.
Meine Damen und Herren, geben wir dem Entwickler für die Markthalle vor dem Hintergrund
der bereits 2013 erfolgten Ausschreibung die
Planungssicherheit. Ermöglichen wir das Ansiedeln von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Setzen wir uns im Sinne des aktualisierten Wohnungspolitischen Konzeptes für vielfältiges und sozial gemischtes Wohnen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ein. Schaffen wir einen urbanen, lebendigen und stadtökologisch ausgerichteten neuen Stadtraum. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Die AfD-Fraktion
hatte sich mit zwei Anfragen zur städtebaulichen
Neufassung des Entwicklungsgebietes WilhelmLeuschner-Platz/Ost bereits zur Ratsversammlung im Mai dieses Jahres in die laufende Diskussion eingebracht. Heute nun liegt den Stadträten die neue Fassung der Leitlinien der Verwaltung zur Beschlussfassung vor.
Die AfD-Fraktion findet es wichtig, dass zur heutigen Ratsversammlung eine nochmalige Debatte zur Sicherstellung einer wirklich urbanen, baulichen Lösung dieses Areals stattfindet, vor allem
dank der Initiative der Architektenverbände. Es
ist nun einmal so, dass sich der Leipziger und
die Besucher Leipzigs in kleinteilig überschaubaren Stadtvierteln schlicht wohler fühlen als auf
überdehnten Platzflächen, wie im vorliegenden
Bebauungsplan Nr. 392 dargestellt. Anregungen
zur Wiederherstellung des historischen, auf die
Stadtbibliothek ausgerichteten, ursprünglichen
Königsplatzes sollten dabei durchaus ihre Würdigung und damit eine städtebauliche Umsetzung erfahren. Zudem sollte das Bewusstsein für
die Bautraditionen dieser Stadt und als Selbstverständnis seiner Bürger eine wichtige Rolle
spielen; denn zu viele wertvolle städtebauliche
Ensembles Leipzigs sind in den gesellschaftlichen Verwerfungen der Vergangenheit leider
unwiederbringlich verloren gegangen. Insofern
hält unsere Fraktion eine sinnvolle Kombination
des Bebauungsplanes der Professoren Pelčák
und Wolf mit dem Bebauungsvorschlag der Architektenverbände für wünschenswert. Überzeugend findet die Fraktion übrigens den Überbauungsvorschlag der Architekteninitiative für die
Grundstücke oberhalb der S-Bahn-Station.
Zusammenfassend die Grundsätze der AfDFraktion für künftige Bebauungen: Wir lehnen die
neuen Leitlinien auf alleiniger Basis der Planungsgrundlage von Pelčák und Wolf ab. Die
Leitlinien sollen sich vielmehr aus dem Geist des
Ortes herleiten. Hier soll ein neues Stadtviertel
entstehen und nicht eine die Fläche lediglich
tangierende Randbebauung. Die AfD-Fraktion
kann die von der Verwaltung aus rein formalen
Gründen angestrebte Zurücksetzung der Bauflucht entlang der künftigen Westseite der Markthalle und die beträchtliche Beschneidung des alten Markthallengrundstücks im Norden nicht vertreten. Diese willkürliche Grundstücksverstümmelung verschlechtert die Möglichkeiten einer
künftigen Markthallenbebauung. Die seitens der
Verwaltung geplante Verlängerung der Leplaystraße wird abgelehnt. Hier sollte die städtebauliche Ausformung mit einem kleinen, intimen
Platz, wie ihn die Architekteninitiative vorschlägt,
ihren Niederschlag finden. Die Grundstücke über
der S-Bahn-Station müssen als bebaubare Fläche ausgewiesen werden.
S e i t e | 45
Abschließend: Die Stadtverwaltung muss die Zusammenarbeit und damit auch die inhaltliche
Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der
Architekteninitiative suchen und wollen. Dies wäre gelebtes Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Nutzen wir diese
sich jetzt einmalig eröffnende Chance der anstehenden Neugestaltung des Wilhelm-LeuschnerPlatzes. Binden wir die vorliegenden Alternativen
der Bebauung in die städtebauliche Gesamtlösung ein, die unzweifelhaft die Attraktivität unserer Stadt weiter erhöhen wird.
Unser heutiges Abstimmungsverhalten als Fraktion richtet sich nach den Lösungen, die sich im
Laufe der Aussprache in der Ratsversammlung
darstellen. Zustimmen können wir den Änderungsanträgen 02, 03 und 06. - Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau! Wenn wir jetzt einen Moment innehalten und uns fragen, welche Möglichkeiten es noch gibt, und wenn wir die Bürgerschaft an diesem Innehalten beteiligen und erst
dann weiter planen, dann, glaube ich, verhindert
niemand in diesem Haus eine Markthalle. Die
Debatte, dass eine Markthalle im östlichen Teil
des Wilhelm-Leuschner-Platzes errichtet werden
soll, wird in diesem Hause schon seit langem geführt; sie ist so alt, dass dies für die Bauzeit von
zwei Markthallen ausgereicht hätte. Die Verhinderer einer Markthalle sitzen wohl eher in der
Verwaltung als im Stadtrat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
Rahmenbedingungen haben sich verändert. Bereits 2010 und 2011 bei der Entscheidung für den
Entwurf von Wolf/Pelčák war dem Begründungstext zu entnehmen - so wurde es auch vielfältig, nicht zuletzt im Deutschen ArchitekturForum diskutiert -, dass diese Entscheidung wohl
auch ein Abwarten auf eine Standortentscheidung für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal darstellen soll.
Herr Oberbürgermeister, Sie können sich mich
hinterher gern anzählen und rügen. Aber bitte erinnern Sie sich, wie Sie in Sitzungen des Begleitgremiums und anderswo sich wie ein kleines
Kind gefreut haben, die 6 Millionen Euro des
Fördermittelgebers dafür zu nutzen, dass auf
dem großen Leuschner-Platz im Westteil ein
Denkmal aufgestellt werden kann, was sich die
Stadt Leipzig vor wenigen Jahren eben noch
nicht hätte leisten können. Das gehört zur Wahrheit dazu.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
S e i t e | 46
Und so haben Sven Morlok und ich uns folgendermaßen entschieden: Wenn eine Mehrheit in
diesem Stadtrat sagt, sie möchte im östlichen Teil
des Wilhelm-Leuschner-Platzes eine Markthalle
haben, dann kann ein Bauantrag für eine solche
Markthalle nach § 34 Baugesetzbuch jederzeit
bewilligt werden. Das einzige Hindernis, das bestehen könnte, Herr Schlegel, wäre, wenn wir
entgegen dieser Mehrheit, die wir mehrfach offen
kommuniziert haben, plötzlich entscheiden würden, während des B-Planverfahrens eine Veränderungssperre zu beschließen. Dann wären wir
nicht mehr verlässlich an dieser Stelle. Aber ich
denke, wenn der politische Wille besteht, dann
ist eine Markthalle machbar und dann ist auch
ein nochmaliges Nachdenken darüber, wie es
auf dem Rest dieses großen Areals weitergehen
soll, machbar.
bereits übernommen hat. Wir hoffen, dass auch
eine Änderung, die wir in unserem gemeinsamen
Antrag von der Linken und Bündnis 90/Die Grünen vorschlagen, übernommen werden kann.
Darüber muss dann abgestimmt werden.
Herr Dyck, ich bin Ihnen dankbar für den Gedanken: Muss ein Platz ein Platz sein? Ich bin im
Moment häufig am Potsdamer Platz in BerlinMitte. Ich frage Sie: Wo ist der Potsdamer Platz
ein Platz? Wer sagt uns denn, dass am Ende
des Tages eine Bebauung des LeuschnerPlatzes vielleicht nicht bis in die Bauflucht des
Peter-Stein-Weges hineinreichen könnte? Das
sind Gedanken, die man spielen kann.
Beachtet werden muss allerdings, dass die Fassadenfronten an der Grünewaldstraße und der
attraktiven Platzseite gerecht aufgeteilt werden.
Den Punkt b zum öffentlichen Platzraum haben
wir deshalb kritisch gesehen. Die Freiräume sollten grundsätzlich öffentliche Plätze sein und
auch nicht dauerhaft verpachtet werden. Damit
folgen wir Initiativen zahlreicher europäischer
Metropolen wie zum Beispiel Wien. Pavillonbauten sollten niedrige, eingeschossige Leichtbaukonstruktionen sein. Diese sollten nicht in Konkurrenz zur vorhandenen bzw. der neu entstehenden mehrgeschossigen Bebauung stehen.
Wir sind erstmals nach der Zerstörung zum Ende
des Zweiten Weltkriegs in der Lage, dass durch
privates Investment eine selbsttragende Entwicklung am Wilhelm-Leuschner-Platz möglich wäre.
Lassen Sie uns diese Chance nutzen. Lassen
Sie uns die Entwicklungsmöglichkeiten und die
Potenziale nicht damit vertun, dass wir jetzt auf
Leitlinien mit ein bisschen Kosmetik aufsetzen,
die aus der Denkmal-Idee hergeleitet sind. Lassen Sie uns noch einmal die Entwicklungen der
letzten Jahre und all die Ideen öffentlich unter
Einbeziehung der Bürgerschaft diskutieren. Lassen Sie uns eine Auszeit von vielleicht einem
halben oder einem Dreivierteljahr nehmen und
dann das B-Planverfahren fortsetzen. Die Markthalle wird damit nicht verhindert. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. - Ich
habe auch noch Wortmeldungen von Herrn
Grosser und Herrn Deissler. Sollte es weitere
Wortwünsche geben, geben Sie mir bitte ein Zeichen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten
Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste auf
der Tribüne! Jawohl, Herr Hobusch, die Zeiten
haben sich in den letzten Jahren gewandelt,
auch im politischen Raum.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verwaltung
den CDU-Antrag mit der genannten Änderung
Zu den einzelnen Änderungsanträgen:
Zum CDU-Antrag. Der Vorschlag unter Punkt a
für eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen
und mittleren Baufeldes entlang der Grünewaldstraße, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, zum Beispiel unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu erreichen, wird von uns
unterstützt. Falls die originalen Fundamente
nicht mehr nutzbar sind, könnte die städtebauliche Struktur aber darauf Bezug nehmen, was ja
bei einer Tiefgarage wahrscheinlich ist.
Diskussionen sowohl mit den interessierten Architekten, dem Träger des Ergebnisses der damaligen Städtebauwerkstatt als auch mit potenziellen Investoren bestätigen, dass sich die Errichtung von Gebäuden auf dem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes auf die Ostseite konzentrieren, Strukturen des ehemaligen Königsplatzes aufnehmen sowie wirtschaftliche und
rechtliche Grenzen einer Überbaubarkeit des
Tunnelbereiches anerkennen. - Ich betone:
Grenzen. Ich bewundere immer die Leute, die
nichts vom Bauen verstehen, aber locker über
eine Tunnellösung nachdenken, noch dazu hier,
wo sich ein unterirdischer Bahnhof befindet, was
beim Bau dieser unterirdischen Einrichtung nicht
beachtet worden ist. Sehr wohl ist dieser Tunnel
aber bei der Bebauung im Stadtzentrum beachtet
worden, zum Beispiel im Zuge der weiteren Bebauung am Sachsenplatz. Auch darin unterstützen wir den Ansatz des CDU-Antrags.
Um die gestalterische Freiheit der Architekten im
Wettbewerb zur Freiraumgestaltung des Areals
nicht unnötig einzugrenzen sowie kreative Lösungen zu ermöglichen, schlagen wir für die
Wettbewerbsauslobung vor, dass bei den Entwürfen zur Freiraumgestaltung des Areals ausdrücklich auf die Gestaltung des historischen
Königsplatzes Bezug genommen werden sollte.
Damit werden die Landschaftsarchitekten nicht
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
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bevormundet, sondern zu kreativen Lösungen
ermuntert.
che Bauherren mit der Verpflichtung zu sozial
gemischtem Wohnen.
So könnte der Fußweg am Peter-Stein-Weg zum
einen durch das Baumoval und zum anderen
entlang der Fahrbahn durch eine Baumreihe eingefasst werden. Gleiches träfe auf die östliche
Seite zu. Östlich der Fläche des ehemaligen Königsplatzes ist ein baumbestandener Platz mit
Spielplätzen und attraktiven Verweilmöglichkeiten vorstellbar. In der Vergangenheit wurden auf
diese Weise an anderen Standorten schon interessante und attraktive Lösungen hervorgebracht. So führten der Gestaltungsanspruch zur
Freilegung des Pleißemühlgrabens und der Aufstellung eines Mendelssohn-Gedenksteins im
Bereich des historischen Standortes 1946 zur
Neugestaltung des einzigartigen und über
Leipzig hinaus bekannten Mendelssohnufers.
Die Fraktion Die Linke lehnt mehrheitlich die übrigen Änderungsanträge ab. Sie zielen unmittelbar oder vordergründig auf die Übernahme des
Konzeptes einer Leipziger Architektengruppe ab.
Leider ignorieren die Architekten unüblicherweise
völlig die Ergebnisse der während des Workshops organisierten städtebaulichen Gutachterverfahren, die ebenfalls von ausgewiesenen Berufskollegen erarbeitet worden sind. Zum Teil
greifen die Anträge auch bereits ausdiskutierte
und abgestimmte Selbstverständlichkeiten auf.
Wir unterstützen auch den Vorschlag, dass alternativ und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld Roßplatz /
Ecke Grünewaldstraße ein notwendiger Abstand
zum Bowlingtreff durch die Einrückung der gesamten Gebäudeseite hergestellt werden kann.
Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wird
vorgeschlagen, zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke eine Arbeitsgruppe einzusetzen - darauf ist bereits hingewiesen worden -, die sich mit den Anforderungen
und Vorgaben aus den Stadtratsbeschlüssen wie
dem Wohnungspolitischen Konzept, dessen
Fortschreibung 2015 sowie der Änderung der
städtischen Liegenschaftspolitik für die Bauquartiere auseinandersetzt. Diese Arbeitsgruppe soll
sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und der im
Stadtrat vertretenen Fraktionen zusammensetzen. - Wenn Sie in den Text unseres Antrags
schauen, werden Sie feststellen: Wir haben jetzt
die Passage „unterschiedlichen Akteuren des
Wohnungspolitischen Konzeptes“ gestrichen. Sie
haben recht: Es ist völlig logisch, dass das aus
vergaberechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Diese wären dann, ähnlich wie bei Architektenwettbewerben, gehindert, sich auch selbst daran
zu beteiligen.
Die Stadt Leipzig als Eigentümerin der zu vermarktenden Liegenschaften hat es also in der
Hand, an dieser Stelle eine Vielfalt hinsichtlich
Wohn- und Eigentumsformen, Preissegmenten
sowie differenzierten Nutzungsarten mit fristsetzenden Baugeboten - das ist uns sehr wichtig zu verwirklichen. Wir wollen eine möglichst kleinteilige Parzellierung durch eine Ausschreibung
von Teilbereichen dieser Quartiere - insbesondere im südlichen und im nördlichen Quartier nach dem Konzeptverfahren mit Veräußerung
oder Vergabe von Erbbaurecht an unterschiedli-
Wir können mehrheitlich auch die Änderungsanträge von Stadtrat Weber nicht mittragen. Inhalte
wie Sozialstruktur des Markthallenquartiers müssen weiter ausdiskutiert werden oder sind wie die
Nutzungsüberlagerungen detaillierter auch im
Antrag von Grünen und CDU bereits enthalten.
Abschließend noch ein Zitat eines bekannten
Komponisten, der in Leipzig lebte, das auch von
Albert Einstein mehrfach verwendet wurde: „Tradition ist Bewahrung des Feuers und nicht Anbetung der Asche.“ - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Dyck, auch
ich bin eine Minderheit heute. - Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Vorab möchte ich
sagen: So zerlegt sich die Kritik an einer Vorlage.
Mit neuen Anträgen kann man alles zerreden. Ich habe mit meinem Antrag hier versucht, alle
Interessen unter einen Hut zu bringen. Sie haben
recht, Frau Heymann, das ist sehr schwierig. Wir
werden mit unserer Kritik offensichtlich nicht obsiegen.
Die Kriegsbrache um den Wilhelm-LeuschnerPlatz wartet nunmehr schon seit 70 Jahren auf
eine städtebauliche Lösung. War die Stadt zu
DDR-Zeiten baulich zu impotent, so waren die
Versuche nach der Wende, eine Veränderung
herbeizuführen, zumindest aus meiner Sicht von
untauglichen Architektenentwürfen geprägt. Leider ändert auch die heutige Vorlage nichts an
dieser Situation. Im Gegenteil: Sie schlägt eine
Bebauung im Ostteil des Platzes vor, die von einer urbanen Funktionalität ebenso weit entfernt
ist wie von wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen für die praktische Erschließung. Im Westen
des Areals will die Stadtverwaltung, warum auch
immer, einen 16.000 Quadratmeter großen Platz
schaffen. Sehr einfallsreich ist das nicht. Obwohl
in verschiedensten Veranstaltungen andere, aus
meiner Sicht bessere Vorschläge gemacht wurden, sperrt sich die Stadtverwaltung stur, auch
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
nur kleinste Kompromisse einzugehen. Das
bringt nicht nur mich auf die Palme, sondern
auch viele Leipziger.
Ich denke, dass es bei der Neugestaltung des
Gesamtplatzes um die Veränderung im gesamten städtebaulichen Kontext gehen muss. Es
braucht ein städtebaulich funktionierendes
Scharnier, das die angrenzende Innenstadt mit
der Südvorstadt verbindet und nicht trennt. Städtebauplanung hat die Aufgabe, urbane Räume
für Menschen zu schaffen, und ist nicht dazu da,
bei manchen Experten feuchte Träume zu erzeugen.
Meine Damen und Herren, wir sollten aus vergangenen Planverfahren lernen. Oder sind uns
mit dem Löhrs Carré oder den Höfen am Brühl
oder auch dem hier schon erwähnten Eutritzscher Markt wirklich städtebauliche Highlights
gelungen? Vom Entwurf des Freiheits- und Einheitsdenkmals will ich gar nicht erst sprechen.
Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist den Leipzigern
zu wichtig, als dafür veraltete bzw. nicht mehr aktuelle Entwürfe zum Tragen kommen dürfen.
Mit meinem Antrag - nunmehr ÄA 09 - möchte
ich erreichen, dass die Weiterführung des BPlans 392 nicht mehr auf dem Konzept der Professoren Wolf und Pelčák basiert, sondern auf
der Idee der Leipziger Architekteninitiative. Ich
will, dass die Bebauung im Ostteil kleinteilig erfolgt und so ein Quartier entsteht, wo sich Menschen gern aufhalten. Ich will, dass die Markthalle auf dem alten Grundriss gebaut wird, damit ein
potenzieller Investor die noch vorhandenen Kellerräume nutzen kann. Ich will, dass eine kühne
Überbauung der Tunneltrasse nicht ausgeschlossen wird. Ich will, dass der WilhelmLeuschner-Platz in den Konturen des alten Königsplatzes wiederentsteht.
Zu den anderen Änderungsanträgen erspare ich
mir jetzt die Litanei. Wie Sie wissen, habe ich einiges inhaltlich aus den Anträgen von CDU, SPD
und FDP übernommen. Aus meiner Sicht ist der
Antrag der FDP-Stadträte Morlok und Hobusch
durchaus nicht schlecht. Man sollte tatsächlich
darüber nachdenken, ob es ein Fehler wäre, jetzt
einfach so weiterzumachen, ohne noch einmal
die Bevölkerung miteinzubeziehen.
Nicht zustimmen kann man aus meiner Sicht den
Vorschlägen von Herrn Weber. Es gibt einen
Mehrheitsbeschluss des Stadtrates zum Bau einer Markthalle auf dem alten Areal, der nicht gekippt werden sollte. Natürlich wird eine Markthalle einen Einfluss auf die umliegenden Quartiere
ausüben. Aber das ist doch wohl gewollt. Eine
Gartensiedlung auf einem innerstädtischen Areal
wäre zumindest aus meiner Sicht eine städtebauliche Fehlplanung.
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Der Antrag von Frau Gabelmann ist nett. Aber
ich glaube nicht, dass er umsetzbar ist; denn die
Kanten sind zum Teil gar nicht mehr bebaubar.
Deshalb sollte sie den Antrag aus meiner Sicht
zurückziehen.
Den neuen Antrag der SPD-Fraktion würde ich
unterstützen. Wenn mein Antrag nicht durchgeht,
bitte ich alle Kritiker, den SPD-Antrag zu unterstützen. Wenn Sie diesen Antrag auch nicht unterstützen können, dann bitte ich darum, dass
die Vorlage abgelehnt wird. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler, Herr
Weber und Frau Gabelmann stehen jetzt noch
auf meiner Liste. Gibt es noch Wortmeldungen,
die ich nicht gesehen habe? - Dann schließe ich
jetzt die Rednerliste.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr geehrte Bürgermeister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
Herr Grosser, Sie haben ein bauliches Highlight
vergessen, zu erwähnen, und zwar Kaufland in
Lindenau.
Leider erhält die Initiativgruppe um Herrn Haberbeck hier nicht die Möglichkeit, zu dokumentieren, warum sie die Vorlage ablehnen und stattdessen für ihre Vorschläge werben würde. Es ist
bekannt, dass ich im Stadtforum mitarbeite.
Deswegen werde ich weder der Vorlage zustimmen noch den verschiedenen Anträgen. Würde
man die Initiativgruppe befragen, ob sie das, was
geschehen ist, als Bürgerbeteiligung wahrgenommen hat, oder würde man dazu die Bürger
befragen, würden die Antworten anders ausfallen, als heute hier dargestellt. Erst vor wenigen
Wochen fanden in Leipzig wieder zwei sehr aufwendige Veranstaltungen zum Thema Bürgerbeteiligung statt. Es wäre schön, wenn deren Ergebnisse nun auch in die Tat umgesetzt werden
könnten.
Der Leuschner-Platz bietet die Gelegenheit, einen Stadtteil zu kreieren, mit dem wir die nächsten 25 bis 50 Jahre leben wollen und leben müssen. Umso mehr sollten wir uns Gedanken machen, wie wir damit umgehen. In Sachen Bürgerbeteiligung wird immer wieder auf die Werkstatt 2010 verwiesen. Ergebnis damals waren
zwei Entwürfe. Diese beiden Entwürfe sollten
gleichberechtigt behandelt werden. Von dem
zweiten Entwurf hat man danach leider nichts
mehr gehört.
Unterstreichen möchte ich, dass es doch viele
Gemeinsamkeiten gibt, wie zum Beispiel
schnellstmögliche Bausicherheit. Ich denke, das
wollen auch die Architekten der Initiativgruppe
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
der Architektenverbände. Das ist auch möglich.
Leider haben wir es versäumt, heute Morgen eine Vertagung zu erreichen. Dadurch hätte es die
Möglichkeit eines Dialogs Anfang nächsten Jahres geben können.
Die beiden Grundstücke Markthalle und Windmühlenbogen wären sofort gemäß § 34 bebaubar, wenn man das wollte. Die Markthalle wollen
alle. Ich finde es unlauter, zu sagen, dass die Initiativgruppe die Markthalle nicht will. Na klar will
die Initiativgruppe die Markthalle. Fraglich ist sicherlich, was der Bürger draußen unter „Markthalle“ versteht. Darüber haben wir hier noch gar
nicht gesprochen, nämlich ob es wirklich den
Bedarf gibt, dieses Gebäude als Markthalle zu
betreiben. Wir wissen das bisher nicht. Wenn wir
von „Markthalle“ reden, dürfte der eine oder andere Bürger erwarten, diese in der historischen
Architektur wiederzusehen.
Unstrittig ist auch, dass das Quartier belebt werden soll. Gerade dafür hat die Initiativgruppe eine andere Gestaltung der Markthalle vorgeschlagen. Die Markthalle würde dann nicht in die
zweite Reihe rücken; sie wäre sogar noch viel
näher am Ring. Was noch viel günstiger wäre:
Mit diesem Entwurf würde der Platz viel mehr belebt. Es würden mehr Menschen dort leben. Es
würden mehr Menschen dort arbeiten. Es wäre
mehr Gastronomie möglich. Genau das braucht
ein Funktionieren der Markthalle. Da sind wir
uns, denke ich, einig.
Zur kleinteiligen Bebauung. Anders als von Ihnen
hier immer wieder behauptet, auch das will die
Initiativgruppe: eine kleinteilige Bebauung, ein
lebendiges Quartier.
Zum Brückenbauwerk. Es wird einfach in den
Raum gestellt, dass das nicht oder nur mit riesigem finanziellen Aufwand möglich sei. Die Initiativgruppe sagt deutlich - sie hat sich damit sehr
ausführlich auseinandergesetzt -: Das geht. Die
Aufwendungen wären nur geringfügig oder vertretbar höher.
Abschließend zur Größe des Königsplatzes bzw.
des Platzes selbst. Wir stellen schon die Frage,
ob es wirklich alle oder zumindest die Mehrheit
der Leipziger Bürger es auch so sehen, dass es
einer Fläche bedarf, die größer ist als der Augustusplatz, und ob diese Fläche später tatsächlich wie erwartet bespielt oder anderweitig in Beschlag genommen wird, immer auch im Hinblick
auf deren räumliche Nähe zum Augustusplatz. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
S e i t e | 49
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Bevor ich auf das Thema Markthalle eingehe,
möchte ich noch kurz etwas richtigstellen: Frau
Dr. Heymann hatte vorhin gesagt, die SPD würde den Wohnanteil auf 20 Prozent beschränken
wollen. Lesen Sie bitte noch einmal den Antrag.
Da heißt es klipp und klar, dass im Teilbereich
des südlichen Carrés ab dem zweiten Obergeschoss eine Wohnnutzung vorgesehen werden
soll. Von einer Reduzierung kann also überhaupt
keine Rede sein. Es läuft eher auf einen höheren
Wohnanteil hinaus. - Das nur noch einmal zur
Richtigstellung.
Zu den Bedenken in Sachen Markthalle möchte
ich noch einmal ganz klar sagen, dass diese Bedenken schon seit den Beschlüssen sowohl hier
in diesem Rat als auch draußen mehrfach geäußert worden sind, sodass wir, solange diese Beschlüsse nicht umgesetzt werden, noch einmal
prüfen sollten: Ist das in der aktuellen Situation
sinnvoll, ja oder nein?
Nun zu meinen Ausführungen. 2008 gab es den
Stadtratsbeschluss „Schaffung von Baurecht für
eine Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz“.
Ich möchte kurz den Beschlusspunkt 1 vorlesen:
Die Stadtverwaltung nimmt sobald wie
möglich Kontakt mit der Leipziger
Stadtbau AG auf und lässt sich die Projektidee zur Errichtung einer Markthalle
auf dem Leuschner-Platz detailliert erläutern.
2012 kam dann der Antrag, wiederum von den
Grünen, „Historisches Markthallengrundstück auf
dem Wilhelm-Leuschner-Platz umgehend zum
Verkauf ausschreiben“.
2013 fand dann die Ausschreibung statt. Es gab
einen, der sich darauf beworben hat, nämlich die
Stadtbau AG. Sie erhielt dann auch den Zuschlag.
Dazu drei Punkte:
Erster Punkt - das wurde hier schon mehrfach
von den Stadträten angesprochen, auch von
Herrn Dyck -: die Funktion. Müssen wir befürchten - das ist die Kritik, die da mitschwingt -, dass
wir mit einer Markthalle großflächigen Einzelhandel realisieren und wir dort quasi als Appendix, umgangssprachlich gesagt, markthallenähnliche Zustände haben?
Zweiter Punkt: die Nutzung. Das Bauwerk wird
frühestens 2020 fertig sein. Das heißt, wir entscheiden heute, was die Stadt Leipzig 2020
brauchen wird und was nicht. Wir brauchen eine
gewisse Weitsicht, was dort gebaut wird und wie
sich das in die künftige Nutzungsnachfrage ein-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
ordnet. Ich nenne hier nur zwei Stichworte: Wohnen und öffentliche Bildungseinrichtungen. Es ist
noch gar nicht so lange her, dass wir, zumindest
in nichtöffentlichen Teilen, darüber diskutiert haben, dass öffentliche Bildungseinrichtungen sehr
wohl auch am Wilhelm-Leuschner-Platz angesiedelt werden könnten.
Dritter Punkt: die Vergabe. Wir haben im März
2013 den Zuschlag erteilt für 336 Euro pro Quadratmeter. Wir müssen jetzt konstatieren: Es gibt
heute ganz andere Bodenpreise. Heute wird ein
Vielfaches dessen bzw. mindestens das Doppelte in innenstadtnahen Bereichen aufgerufen. Ich
möchte hinzufügen: Diese Ausschreibung wurde
nach Höchstpreisverfahren vorgenommen, obwohl wir hier mehrfach diskutiert haben, dass wir
eine Vergabe nach Konzeptverfahren favorisieren. Vor diesem Hintergrund erwarte ich natürlich, dass wir, solange wir das Grundstück noch
nicht vergeben haben, noch einmal einen Schritt
zurückgehen und das Konzeptverfahren zum
Tragen kommen lassen.
Darüber hinaus besagt der Antrag letztendlich
nur, dass noch einmal eine Diskussion über das
Ob und über das Wo stattfinden soll. Mehr nicht!
Wenn die Argumente der Grünen-Fraktion stichhaltig und nachvollziehbar sind und sie sich damit durchsetzen, dass wir auch weiterhin an einer Markthalle festhalten sollten, dann ist dagegen nichts einzuwenden.
Noch zwei Worte zu meinen beiden Änderungsanträgen. Am ÄA 02 würde ich festhalten. Dieser
bezieht sich auf die Markthalle. Dazu haben Sie
meine mündliche Begründung eben gehört. Den ÄA 03 würde ich mit der Beschlussfassung
des Antrags von Grünen und Linken zurückziehen. Es war mir bisher nicht bekannt, dass es einen solchen Antrag geben wird. Also: Wenn dem
so sein sollte, würde ich Antrag ÄA 03 zurückziehen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Würden Sie oder tun
Sie es?
Stadtrat Weber (SPD): Noch einmal: Wenn der
Antrag von Linken und Grünen beschlossen
wird, dann ziehe ich den Antrag 03 zurück, weil
ich damit das Anliegen meines Antrags als erfüllt
ansehe.
Oberbürgermeister Jung: Aber ich wollte Ihren
Antrag zuerst abstimmen lassen.
Stadtrat Weber (SPD): Dann tauschen Sie das
kurz.
S e i t e | 50
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, jetzt gebe ich schon ein Drehbuch heraus, damit alle
wissen, in welcher Reihenfolge wir abstimmen.
Stadtrat Weber (SPD): Aber ich konnte schlecht
Einfluss auf das Drehbuch nehmen. - Wenn der
Antrag der Grünen und der Linken beschlossen
ist, dann ziehe ich meinen zurück. Punkt.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich darf sowohl
meinen eigenen Antrag als auch den Änderungsantrag 04 der SPD-Fraktion einbringen und
möchte auch einige Sachen zusammenfassen,
da mir hier das Schlusswort zugefallen ist.
Ich hatte vor einiger Zeit im Rat die Anfrage gestellt: Inwiefern werden bei der Platzgestaltung
historische Vorlagen und Anregungen berücksichtigt? Die Antwort aus dem Dezernat lautete:
Der Denkmalschutz spielt dabei eine
wichtige Rolle. So werden die historischen Vorgaben weitestgehend umgesetzt.
Ich gehe davon aus, dass das für alle Plätze in
Leipzig gilt, erst recht für einen so bedeutenden
Platz wie den Leuschner-Platz.
Die historischen Vorgaben werden ja bereits an
vielen Stellen umgesetzt. Gerade wird der Ratshausvorplatz umgestaltet. Die Wagner-Treppe ist
an alter Stelle wieder aufgebaut worden. Der
Obelisk wurde gerade um 5 Meter an seinen historischen Standort verschoben. Von daher: Das
ist gute Übung und Tradition in dieser Stadt. Ich
sehe da grundsätzlich zunächst einmal kein
Problem.
Ich habe den Änderungsantrag gestellt - vielen
Dank für das Kompliment, Frau Dr. Heymann,
dass Sie den charmant fanden -, die historisch
und städtebaulich maßgebenden Raumkanten
und Baufluchten wiederherzustellen. - Übrigens
ein Originalsatz aus der Anlage zu Punkt 18.16
der Tagesordnung, Zschochersche Straße/Erich
Zeigner Allee. Für dieses Grundstück gilt er offenbar, nicht aber für den Leuschner-Platz.
Ich darf den Grünen versichern, dass die Markthalle nicht zur Diskussion steht. Erschreckend
finde ich allerdings, dass ein potenzieller Investor
schon Ansprüche anmeldet wie: Eine Markthalle
kann nicht in der zweiten Reihe stehen. - Das tut
sie nicht. Auch die Markthalle tat es nie. Sie
stand in erster Reihe zum Roßplatz. Man hatte
vom Rathaus oder vom Schillerpark einen per-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
fekten Blick auf die Fassade. Dort war auch der
Eingang. Dass man sich wenig mit der Historie
und mehr mit seinem Scheckbuch befasst, finde
ich schon ein bisschen schwierig.
Mit der Platzgestaltung in Leipzig, wie zum Beispiel dem Huygensplatz oder dem Eutritzscher
Markt, haben wir uns bisher nicht wirklich einen
Gefallen getan. Wir scheinen nicht wirklich ein
Talent dafür zu haben. Auch der Augustusplatz
strahlt nicht vor Schönheit.
Zum Flächenbedarf. Die Stadt hält jetzt 16.000
Quadratmeter für erforderlich, um dort auch Veranstaltungen durchführen zu können. Ich weiß
nicht, warum so viel. Der Königsplatz hatte früher
9.000 Quadratmeter, was für die Kleinmesse und
für Pferderennen gereicht hat. Ich gehe davon
aus, dass Veranstaltungen dort auch auf geringerer Fläche bequem durchgeführt werden können.
Einen Platz jetzt als „Freiraum“ zu bezeichnen,
mag wortverschönernd wirken. Aber das ist
nichts anderes als die Umbenennung von Vorratsdatenspeicherung in „Mindestspeicherfrist“.
Das macht es nicht besser.
Zur Überbauung des Tunnels. In London haben
sich die Abgeordneten des House of Parliament
getraut, sogar ihr Abgeordnetenhaus über einer
U-Bahn-Station zu bauen. Derselbe Mut könnte
uns auch ganz guttun.
Ob ein Platz verschiedene Nutzungen vereinen
kann, die sich eigentlich konträr gegenüberstehen, müsste man auch noch einmal prüfen.
Zum Wohnungsbau. Wir haben ein Wohnungspolitisches Konzept verabschiedet. Mich hat es
sehr erschreckt, dass in der ersten Vorlage zum
Leuschner-Platz die Prüfung der Übereinstimmung mit dessen strategischen Zielen als „nicht
relevant“ klassifiziert wurde. Das ist Gott sei
Dank später korrigiert worden, gibt aber schon
zu denken. Die kleinteilige Bebauung, die wir
gern wollen - das haben auch meine Vorredner
schon angesprochen -, ist bei den Höfen am
Brühl ganz hervorragend gelungen. Übrigens
würden, wenn der vierte Gebäudekomplex samt
Kantenwiederherstellung nicht auf den Leuschner-Platz gesetzt wird, 70 Wohnungen flöten gehen, auf Deutsch gesagt, was dem Wohnungspolitischen Konzept zuwiderlaufen würde.
Zu den Bürgerbeteiligungen. Ich habe mir auch
die Zahlen zusammenstellen lassen. Die einzige
große Bürgerbeteiligung fand im Jahr 2010 statt.
Auch wir von den Piraten haben immer wieder
Ideen gesammelt, was aus dem Leuschner-Platz
werden könnte. - Diese reiche ich jetzt an das
Dezernat weiter.
S e i t e | 51
Es ist auch über Verlässlichkeit gesprochen worden. Schön wäre es, wenn die Leute, die in der
Bürgerwerkstatt mitgearbeitet haben, sich darauf
verlassen könnten, dass die beiden Entwürfe, die
aus der Bürgerwerkstatt hervorgegangen sind,
gleichbehandelt werden.
Im „Arbeitsprogramm 2020“ des Oberbürgermeisters heißt es auf Seite 16 sinngemäß: Der
Stadtrat bekommt Alternativen zu Beschlüssen
aufgezeigt. - Eine Alternative zu den heute zu
fassenden Beschlüssen vermisse ich hier - und
das, obwohl sich so viele Experten gegen den
vorliegenden Entwurf ausgesprochen haben, unter anderem auch einer der Vorgänger von Frau
Dubrau. In einer Rundmail hieß es jüngst, dass
man in der Weihnachtszeit keine Geschenke annehmen darf. Aber Vernunft annehmen darf man
doch, oder? - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Zum Abschluss dieser Debatte jetzt noch einmal Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Zunächst einige Anmerkungen zur Rede
von Frau Gabelmann. Würde man so wie in der
Historie die andere Seite der Markthalle als Vorderseite ansehen, müssten die Waren demnächst wieder mit Pferdekarren angeliefert werden. Das wäre dann nämlich die Anlieferzone,
auf die man heutzutage kaum verzichten kann.
Eine Überbauung wie in London würde sich die
Stadt sicherlich überlegen. Allerdings liegen die
Grundstückspreise - ich habe es gerade noch
einmal recherchiert - in diesem Bereich Londons
bei 60.000 Euro pro Quadratmeter. Deshalb
rechnet sich dort eine Überbauung. Bei uns liegen sie dagegen bei 400 Euro pro Quadratmeter.
Das rechnet sich auf jeden Fall nicht. Diesen
Vergleich muss man schon ziehen und die Zahlen dementsprechend einordnen.
Zu Herrn Hobusch eine kurze Bemerkung zum
Potsdamer Platz. Der Potsdamer Platz war nie
ein Platz. Der Potsdamer Platz war die Kreuzung
vor den barocken Plätzen der alten Friedrichstadt
und Dorotheenstadt, nämlich dem Pariser Platz,
dem Belle-Alliance-Platz und dem Leipziger
Platz. Der Platz vor dem Potsdamer Stadttor war
schon früher eine große Straßenkreuzung. Dass
der Platz heutzutage immer noch so heißt, ist
zwar ganz nett. Aber er ist nach wie vor kein
Platz, sondern eine Straßenkreuzung und insofern nicht vergleichbar mit dem, was wir hier vorhaben.
Die wichtigste Bemerkung, die ich abschließend
machen möchte, zielt auf das Thema: Kann ich
nach § 34 eine Markthalle genehmigen? - Nein,
ich kann nach § 34 eine Markthalle nicht geneh-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
S e i t e | 52
migen. Ich habe da ein freies Feld und brauche
auf jeden Fall Baurecht, zum Beispiel Baurecht
über eine Kerngebietsfestsetzung. Unsere Vorzugsvariante wäre allerdings - wenn Sie das
denn jetzt beschließen - die Weiterbearbeitung
des B-Plans als Rahmen-B-Plan. Dann könnten
wir den Bereich, auf dem die Markthalle gebaut
werden soll, herausschneiden, um das Verfahren
zu beschleunigen, sollte der Investor daran Interesse haben.
kommen sind, verloren sein könnten. Heute wird
eine Grundsatzentscheidung getroffen im Hinblick auf die Größenordnung, die Dimensionen.
Aber in der Ausgestaltung und der weiteren Entwicklung wird sehr viel möglich bleiben. Insofern:
Egal, wie Sie heute entscheiden, es wird genug
Luft lassen, um im Bebauungsplan festzuhalten,
was wir wirklich wollen. Ich wünsche mir ein großes architektonisches Zeichen. Ich glaube, die
Stadt hat es verdient.
Wir haben auf jeden Fall ein Interesse daran, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und darin ganz konkrete Festsetzungen
zu allen Details bezüglich einer Markthalle zu
treffen sowie mit einer Investitionsverpflichtung diese wird im Kaufvertrag, so er denn geschlossen wird, schon enthalten sein - dieses Recht
abzusichern. Damit hätten wir, sollte es nicht
klappen, eine bessere Chance, das Verfahren
wieder aufzunehmen. Dass der Kaufvertrag jetzt
noch nicht abgeschlossen ist, ist für mich nachvollziehbar. Ich würde als Investor auch keinen
Vertrag abschließen angesichts der Diskussionen, die es derzeit gibt, und so lange ich nicht sicher weiß, ob ich das überhaupt bauen kann.
Derzeit gibt es ja noch kein Baurecht. - Das
heißt: Der Abschluss des Kaufvertrages ist gekoppelt an den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Erst wenn der Bebauungsplan beschlossen ist, ist ein Kaufvertragsabschluss
möglich. Dann könnte das Verfahren auch sehr
zügig gehen. - Danke schön.
Können wir jetzt abstimmen? - Gut.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Kollegin
Dubrau.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, ich will
mich weiter an den Fahrplan des Dezernats VI
halten. Anderenfalls gäbe es nur Verwirrung. Wir
sollten das jetzt der Reihe nach durchgehen. Ansonsten führe ich die Abstimmungen immer entsprechend der Weite des einzelnen Antrags auf.
Aber hier sind die Anträge thematisch nach einem bestimmten Prinzip geordnet, und das sollten wir jetzt so durchhalten.
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für
diese Diskussion. Bevor wir zur Abstimmung
kommen, gestatten Sie mir drei, vier Sätze. Ich
danke Ihnen wirklich ausdrücklich für die umfassende und durchaus nicht homogene, sondern
streitbare Diskussion. Wir haben hier die seltene
Chance, die sich kaum einer anderen Stadt in
vergleichbarer Größenordnung bietet, nämlich
eine innerstädtische Lage zu entwickeln. Insofern wundert es mich nicht, dass es unterschiedliche Vorstellungen und Streit in der Sache gibt.
Ich fand das Diskussionsniveau hervorragend.
Ich wünsche mir, dass wir nicht historisch eng
und nicht klein-klein denken, sondern für die
Menschen einen Platz mit großer Architektur
schaffen, der in den nächsten 100 Jahren das
Leben in unserer Stadt mitbestimmen wird.
Ich glaube, dass wir in der Aufstellung des
B-Plans - Frau Dubrau - noch viel zu diskutieren
haben. Heute reden wir über die Leitlinien. Wie
Sie wissen, liegt die Wahrheit oft im Kleingedruckten. Mir ist überhaupt nicht bange, dass die
Gedanken und Ideen, die aus der Bürgerschaft
und auch von den Architekten der Initiative ge-
Ich verzichte auf die Abstimmung des Änderungsantrags der CDU. Dieser wird in die Vorlage übernommen, mit Streichung des Wortes
„vorrangig“. Ist das in Ordnung, Herr Rothkegel?
- Danke.
Bevor wir jetzt die Änderungsanträge der Reihe
nach abstimmen, noch eine Frage an Herrn Weber: Den Änderungsantrag 02 wollten Sie aufrechterhalten, oder? - Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Die SPD-Fraktion hat ja
auch einen Änderungsantrag eingebracht. Eine
kurzfristige Diskussion über die Markthalle erübrigt sich, wenn hier jetzt im Rat beschlossen
wird, dass eine längerfristige Diskussion über
das Gelände stattfinden soll. Das heißt: Es wäre
sinnvoller, den Änderungsantrag der SPD zuerst
abzustimmen.
Abstimmung über den Änderungsantrag 03 von
Herrn Weber. Es geht um den WorkshopProzess. Wer dem zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag 07 der
Stadträte Morlok und Hobusch. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag 02 von
Herrn Weber. Wer dem zustimmt, bitte ich um
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, wenige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der Änderungsantrag 01 von Herrn Grosser ist
gestrichen und durch die Neufassung NF-02-ÄA09 ersetzt.
Abstimmung über den Änderungsantrag 09 von
Herrn Grosser. Wer diesem Antrag von Herrn
Grosser zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag 08 von
Stadträtin Gabelmann. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, zwei ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag 06 Neufassung - der SPD-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit zwei Enthaltungen und einigen Pro-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den Änderungsantrag 05 der
Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, wobei eine Passage, wie von Herrn Schlegel vorgetragen, gestrichen ist. Ich lese den geänderten Satz noch einmal vor:
Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der
im Stadtrat vertretenen Fraktionen zusammensetzen.
Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Dann ist dies
mit Mehrheit so beschlossen.
S e i t e | 53
Oberbürgermeister Jung: Ja, Sie haben recht.
Er kam auf die letzte Minute, was Herr Dyck kritisiert hat. Deshalb steht er nicht auf meiner Liste.
Abstimmung über den Änderungsantrag NF-02ÄA-04 der SPD-Fraktion. Wer diesem zustimmt,
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage, inklusive des Änderungsantrags der CDUFraktion. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt der Beschlussvorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit drei Enthaltungen und einigen
Gegenstimmen ist mit großer Mehrheit so entschieden.
Vielen Dank für die Diskussion und diese Entscheidung.
Herr Volger, eine persönliche Erklärung? - Bitte.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Da
meiner Fraktion von zwei Vertretern der SPDFraktion unterschwellig Käuflichkeit vorgeworfen
wurde, möchten wir hier gern folgendes Angebot
unterbreiten: Die Bücher unserer Partei sind, wie
in jedem Wahlkreis üblich, jederzeit in der Kreisgeschäftsstelle einsehbar und geben Auskunft
darüber, ob wir Spenden von irgendwelchen Immobilienunternehmen erhalten haben, die unsere
Entscheidungen hier im Rat in irgendeiner Weise
beeinflussen. Wir würden uns natürlich freuen,
wenn das auch für andere Parteien gelten würde.
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister,
darf ich kurz darauf antworten?
Oberbürgermeister Jung: Herr Dyck, auch eine
persönliche Erklärung?
Nun zur Abstimmung über die Vorlage - Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von
Herrn Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Heute Nachmittag ist der Änderungsantrag 04 der SPD-Fraktion
verteilt worden, der inhaltlich identisch mit dem
Antrag 07 der Stadträte Morlok und Hobusch ist.
Der Antrag 04 ist bisher nicht abgestimmt worden.
Stadtrat Dyck (SPD): Nein. Ich möchte kurz darauf antworten. - Die von Herrn Weber geäußerte
Meinung entspricht nicht meiner persönlichen
Meinung und auch nicht der Meinung der SPDFraktion.
Oberbürgermeister Jung: Danke. - Das nehmen wir als Erklärung so zu Protokoll.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
18.4
„Kirchentag auf dem Weg“, 25.-28. Mai
2017 (VI-DS-01881)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-01881-ÄA-01)
Einreicher: Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann
Wird das Wort gewünscht? - Herr Götze beginnt,
dann Herr Weickert.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir begrüßen die Bemühungen der Verwaltung
um eine umfassende Vorbereitung des Reformationsjubiläums wie auch die Bemühungen um Effekte für Leipzig im Jahre der Reformationsfeierlichkeiten. Angeknüpft wird an die Disputation
zwischen Melanchton, Luther und Eck über den
Ablasshandel hier in Leipzig 1519. Man verspricht sich von diesem überregional bekannten,
geschichtlichen Anknüpfungspunkt, Menschen
nach Leipzig zu locken.
Einiges zum Konzept „Leipziger Stadtklang: Musik. Disput. Leben“ für „Kirchentag auf dem
Weg“, welches sich mit den Veranstaltungen in
Leipzig beschäftigt. Dazu werden in der Begründung inhaltliche und organisatorische Schwerpunkte sowie die Vorbereitungsstruktur näher
benannt.
Anders als der Schwerpunkt 1 „Musik- und
Bachstadt Leipzig“ ist der Schwerpunkt 2 „Von
der Leipziger Disputation zur Friedlichen Revolution“ inhaltlich wenig klärend oder qualifiziert umrissen. Erstens will man sich weniger auf Geschichtsexkurse zum Ereignis als Schwerpunkt
konzentrieren. Schade! Bei einem 500-jährigen
Jubiläum dürfte man das schon einmal, verbunden mit interessanten Fragen. Dafür will man zweitens - lieber einen 500 Jahre latent lebenden
Geist beschwören, der so formuliert meines Erachtens inhaltlich wie geschichtlich etwas diffus
wirkt. Vor dem Schlagen von überlangen Bögen
zwischen historischen Ereignissen, die beinahe
500 Jahre auseinanderliegen, und allzu großen
Überhöhungen Leipzigs in der Reformationsgeschichte sollten wir uns vorsehen. An jedem Bogen wird viel hingebogen. Der Geist von Offenheit und Gewaltfreiheit, für den Leipzig als weltoffene und tolerante Bürgerstadt steht, ist zwar
sympathisch; aber er ist eine Erscheinung unserer Tage und gewiss nicht einer der Zeit der
Glaubensspaltung und auch nicht in Gänze der
Zeit Luthers.
Luthers Gestalt ist für diese Zeit überragend.
Sein Wirken ist so nachhaltig wie das von wenigen historischen Personen überhaupt. Also ist
das Aufgreifen der Disputation mit Eck richtig.
S e i t e | 54
Weil diese welthistorische Gestalt dazu die Universitätsstadt aussuchte, können wir nun auch
partizipieren. Dennoch: Das Ereignis ist nur ein
Stein auf dem Weg. Die unzweifelhafte Bedeutung Luthers sollte uns nicht zur Idealisierung
und Hineindeutung in nachträgliche Ereignisse
führen. Trotz seines Mutes in Wittenberg 1517,
der Disputation in Leipzig, dem Auftreten in
Worms 1521, der Bibelübersetzung - Luther wird
nicht umsonst Reformator genannt - war er weder ein Revolutionär noch lebenslang schriftlich
friedliebend. Er suchte seinen Weg der Durchsetzung über die für ihn Gott gegebene Obrigkeit
der Fürsten. Diese durfte dann auch, durch ihn
glühend gerechtfertigt, 1525 Zehntausende von
aufständischen Bauern töten, was ihm später
leidtat.
Daher sollten wir nicht derartige Bögen schlagen,
sondern Luthers Weg in seinem, dem 16. Jahrhundert, sehen, dem Jahrhundert des heftigen,
oft kämpferischen, bald auf ihn folgenden militärischen Ringens um den rechten Glauben, Luther mit seinen überragenden Leistungen, aber
auch mit seinen Schmähschriften, auch mit
manch Intoleranz gegenüber Anderspredigenden. Diese Ambivalenz als geschichtlicher und
gegenwärtiger Schwerpunkt der Leipziger Veranstaltungen von „Kirchentag auf dem Weg“ wäre um einiges lohnender und spannender.
Leipzig und die Disputation würden angemessener betrachtet, vielleicht auch das Spannungsverhältnis zwischen Standfestigkeit, Pragmatismus und Grenzen von Veränderungen oder die
Wahl der Mittel für das eigene Tun.
Bezüglich der Vorlage sind wir geteilter Meinung
und werden dementsprechend differenziert abstimmen.
Frau Gabelmanns Antrag auf eine nahezu Halbierung der Zuwendungssumme werden wir
ebenfalls nach persönlichen Überzeugungen abstimmen, weil sowohl das Argument der Wirtschaftsförderung gemessen an der Bedeutung
des Ereignisses als auch das Argument der Begrenzung der Mittel für sich sprechen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Der Kirchentag 2017 auf dem Weg nach
Leipzig: Als CDU begrüßen wir diese Entscheidung außerordentlich, da sich somit die beiden
großen christlichen Konfessionen innerhalb eines Jahres hier in Leipzig versammeln werden.
Natürlich kann man sich fragen: Brauchen wir
das? Bringt das etwas? Lohnen sich die Kosten?
Meine Damen und Herren, es ist meine Über-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
zeugung und es ist die Überzeugung meiner
Fraktion, dass das Christentum verbindet und
versöhnt. In Zeiten der verbalen und physischen
Gewalt, der offen gelebten Demonstrationskultur
brauchen wir Ansatzpunkte, die uns wieder ein
Stück weit besinnen. Die Kirchen können, bei all
ihren Schwächen, durch die Kirchentage vor Ort
Orte der Diskussionskultur sein.
Keine Frage, diese Vorlage schlägt einen sehr
großen Bogen von Luther zur friedlichen Revolution. Aber große inhaltliche Bögen sind im Dezernat für Kultur gut aufgehoben. Es kann für
uns ein Gewinn sein, Gastgeber für die evangelische Welt zu sein. Das sage ich hier als gläubiger Katholik. Dieser Gewinn lässt sich vielleicht
nicht in Zahlen darstellen. Aber Willkommenskultur und Weltoffenheit sind auch nicht unbedingt
immer in Zahlen zu messen. Deswegen werden
wir dieser Vorlage so zustimmen und den Antrag
von Frau Gabelmann dementsprechend ablehnen. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
S e i t e | 55
formation. So ist es nur folgerichtig, dass auch
die Stadt Leipzig einen Beitrag leisten und den
„Kirchentag auf dem Weg“ vom 25. bis 28. Mai
2017 mit einem finanziellen Beitrag unterstützen
will.
Das 500. Reformationsjubiläum, das jetzt schon
bundesweit in Vorbereitung ist, wird vielerlei positive Effekte haben. So werden sich in unserer
Stadt nicht nur Menschen aus Nah und Fern im
Rahmen des Kirchentages treffen; auch die zahlreichen Angebote in den geistigen Stätten
Leipzigs, um an den Thesenanschlag Martin Luthers im Jahre 1517 in Wittenberg zu erinnern,
werden über das Jahr 2017 sicherlich von vielen
Gästen angenommen werden.
In Zeiten knapper Kassen kann man immer kritisch hinterfragen, ob gerade diese Ausgabe und
in der Höhe gewährt werden soll. Meine Fraktion
wird dem Ansinnen des Einreichers, dem Dezernat Kultur folgen, da dieser finanzielle Beitrag
Leipzigs für den Kirchentag gut investiertes Geld
ist. Den Antrag von Frau Gabelmann werden wir
ablehnen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich möchte die
Entscheidung meiner Fraktion begründen. Eigentlich entspricht der Anteil der Finanzierung
von 1,2 Millionen Euro durch die evangelische
Kirche am Kirchentag nicht einem Drittel der Gesamtsumme, wie wir es als Grüne auch beim Katholischen Kirchentag eingefordert hatten. Der
Zugriff auf öffentliche Mittel durch die Kirche erscheint uns zu hoch. Eigentlich müssten wir also
dagegen stimmen oder dem Antrag von Frau
Gabelmann zustimmen, wenn wir in unserer Argumentation stringent bleiben wollen. Eigentlich!
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Der Stadtrat hatte aber zum Katholischen Kirchentag anders als von uns beantragt entschieden und 1 Million Euro bewilligt. Das ist in Ordnung so; das ist Demokratie. Das akzeptieren
wir. Daher ist es jetzt nur konsequent und gerecht, auch für den Evangelischen Kirchentag die
beantragte Summe zu bewilligen. Es muss gleiches Recht für alle gelten, für Evangelen genauso wie für Katholiken. Meine Fraktion wird daher
der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Die Empörung weltweit war groß, als 2002 ein
amerikanisches Lesbenpaar ein nahezu taubes
Kind zur Welt brachte. Für die beiden gehörlosen
Frauen ging der größte Wunsch Erfüllung, als
das Kind ebenfalls taub zur Welt kam, weil es so
besser zu ihnen passt. Um sicherzugehen, hatten sie sich einen guten Freund als Samenspender ausgesucht, in dessen Familie bereits seit
fünf Generationen nur taube Menschen zur Welt
kommen. Damit wurde natürlich die Frage aufgeworfen, ob der Mensch gerade bei fortschreitender Reproduktionsmedizin tatsächlich das
Recht hat, sich Kinder nach seinem Bild zu formen, und ob er somit als absolutes Subjekt letztlich Schöpfer seines Selbst ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne hat das
Wort.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe
Gäste! Leipzig ist ein bedeutender Ort der Re-
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Heute scheint der Tag der Minderheiten zu sein. Zunächst möchte ich, wie üblich zu
Beginn meiner Rede sagen, dass ich nicht für die
Fraktion spreche, sondern für eine kleine Minderheit, nämlich für mich selbst. Die Rede, die
ich eigentlich vorbereitet hatte, habe ich gestern
gezwungenermaßen in den Papierkorb geworfen
und eine neue geschrieben, weil mich in den
letzten Tagen ein paar Dinge sehr bewegt haben.
Angesichts dessen, dass sich Ethik, Moral und
Werte nicht aus dem Nichts schöpfen lassen,
sind wir damit bei der spannenden Frage, welche
Rolle der Religion als Wertesetzer in Staat und
Gesellschaft zukommt. Ich denke, dass bei ei-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
nem Anteil von gut zwei Dritteln der Menschen in
Deutschland, die einer Religionsgemeinschaft
angehören, die Religionen ein gewichtiges Wort
mitzusprechen haben. Die immer wieder mal erhobene Forderung nach einer Trennung von Kirche und Staat muss durchaus ergebnisoffen diskutiert werden. Allerdings meinen die meisten mit
ihrer Forderung nach der Trennung von Staat
und Kirche eben nicht die Trennung von Kirche
und Staat; in Wahrheit meinen sie eine Trennung
von Kirche und Gesellschaft.
Ein Staat aber, der anerkennt, dass der Mensch
frei und unantastbar in seinen Rechten ist, zu
denen auch die Religionsfreiheit gehört, kann
nicht die Religion ins Private abschieben. Vielmehr ist es seine Pflicht, die Religion als Bestimmungskraft für das Leben eines Großteils
seiner Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen
und sie aus dieser Wahrnehmung heraus ohne
Parteinahme entsprechend zu fördern. Mit dem
Begriff der fördernden Neutralität hat es das
Bundesverfassungsgericht treffend auf den
Punkt gebracht. Damit wird die große Bedeutung
der Religion im Werteprozess und Überzeugungsgründungsprozess anerkannt.
Die Gesellschaft braucht ein sozialethisches
Fundament. Denn sie besitzt nur dann eine ausreichende innere Stabilität, wenn sie über eine
Werteordnung verfügt, der sich die einzelnen
Bürgerinnen und Bürger verpflichtet wissen. Um
notwendige Feinjustierungen an den Koordinaten
dieser von der Allgemeinheit anerkannten Werte
durchzuführen, sind die Kirchentage geradezu
ideale Orte; denn hier werden neben den Glaubensfragen auch aktuelle gesellschaftliche Themen diskutiert.
Manche behaupten nun, der nunmehr zweite
Kirchentag in Leipzig - der Evangelische - sei nur
ein Kirchentag light, weil er in der ganzen Region
gefeiert wird. Ich denke, nicht. Schließlich soll einer der Schwerpunkte des Kirchentages in
Leipzig die Rolle der Nikolaikirche in der Wendezeit 1989 sein. Dieses Thema ist spätestens seit
Samstag brandaktuell; denn da wurde das Credo der Friedensgebete und der Montagsdemonstrationen „Keine Gewalt!“ in der KarlLiebknecht-Straße gesteinigt. Auf dem Facebook-Account der Nikolaikirche konnte man dazu
am Montag lesen:
„Altar und Straße gehören zusammen“,
sagte Christian Führer immer wieder.
Dafür steht die Säule auf dem Nikolaikirchhof, ein Zeichen für Frieden, für
die Stadt und keine Gewalt. Die Friedensbotschaft Jesu braucht die Stadt.
Was in Leipzig geschehen ist, ist unglaublich. Wir rufen alle Seiten auf: Haltet ein! Keine Gewalt! Haltet inne!
S e i t e | 56
Ich denke, dass zum Innehalten mehr gehört als
eine formelhafte Distanzierung von Gewaltexzessen. „Keine Gewalt!“ ist mehr als nur eine
leere Worthülse. „Keine Gewalt!“ gehört zu den
Grundwerten, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden. Wer die Axt gegen dieses Fundament erhebt, erhebt auch die Axt gegen unsere Gesellschaft; nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir sollten in Leipzig alles dafür tun, dass
dieses Alleinstellungsmerkmal „Keine Gewalt!“,
das hier geboren wurde, um zu zeigen, dass gesellschaftliche Reformprozesse auch gewaltfrei
ablaufen können, wieder zum Markenkern von
Leipzig gehört. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich wusste nicht,
dass mein kleiner Antrag so metaphysische Gedanken nach sich zieht. Ich war auf jeden Fall
tief beeindruckt.
Zur Klarstellung: Der Evangelische Kirchentag
2017 ist nicht in Leipzig, sondern in Wittenberg.
Auch deswegen stellt sich die Frage, warum wir
für ein Ereignis, das gar nicht bei uns stattfindet,
genauso viel geben sollen wie für ein Ereignis,
das in unserer Stadt stattfindet.
Interessant ist auch, dass die Vorlage auf Wirtschaftsförderung abzielt, obwohl sie vom Dezernat Kultur vorgelegt wurde. Ich freue mich, dass
offenbar auch dieses Dezernat jetzt Wirtschaftsförderung betreibt.
Herr Volger hatte gesagt, der Antrag der Grünen
wurde damals abgelehnt. Das stimmt. Aber Sie
hätten durchaus zustimmen können, als ich denselben Antrag noch einmal gestellt habe. Da Sie
sich enthalten haben, haben Sie sich das selbst
zuzuschreiben. Von daher geht Ihre Kritik ein
bisschen fehl.
Zu Ihrem Kommentar: Wenn wir es den einen
geben, müssen wir das auch den anderen geben. Ich habe schon beim Katholikentag gesagt,
dass uns das irgendwann auf die Füße fallen
wird, nämlich dann, wenn Religionsgemeinschaften an uns herantreten, für die hier im Stadtrat
nicht ein so großer Konsens herrscht. Von daher
kann man schon jetzt überlegen, wem man noch
1 Million Euro herüberreichen möchte. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Nur zur Richtigstellung: Der 36. Evangelische Kirchentag wird in
Berlin und der Festgottesdienst auf den Wiesen
in Wittenberg stattfinden. Wenn sich alle Menschen aus den acht Orten, die an den „Kirchentagen auf dem Weg“ beteiligt sind, nach Berlin
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
aufmachen, werden sich dort hoffentlich 200.000
versammeln.
Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer
folgt dem Antrag von Frau Stadträtin Gabelmann? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über die Vorlage. Wer stimmt dem
Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.5
Sitzungsplan der Ratsversammlung
für das Jahr 2016 - 1. Änderung (VIDS-01508-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
18.5.1 dazu ÄA (-01508-DS-01-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.5.2 dazu ÄA (-01508-DS-01-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich wollte den Änderungsantrag eigentlich übernehmen, sehe aber, dass es noch Abstimmungsbedarf gibt. Es geht um den Zusatz, dass
dies reine Platzhaltertermine sein sollen; alles
klar.
Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Zur Erklärung. Wir
haben starke Bedenken, dass drei zusätzliche
Termine für Ratssitzungen dazu führen können,
dass dann dort das volle Programm aufgerufen
wird, inklusive Einwohneranfragen etc. Das geht
aus dem ursprünglichen Antrag nicht hervor.
Deshalb ist uns wichtig, dass dieser Satz hinzukommt. Uns geht es darum, dass wirklich nur
Vorlagen, die nach 22 Uhr nicht mehr beraten
werden können, auf solche Termine geschoben
werden. Wir wollen nicht 15 statt 12 Ratssitzungen im Jahr.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Dem
würden wir zustimmen. Aber das lesen wir nicht
in dem Vorschlag. Wir lesen heraus, dass die
Vorbehaltstermine reine Platzhaltertermine sind,
wo keine neuen Vorlagen aufgerufen werden.
Das halten wir für ein Problem. Wir möchten
S e i t e | 57
Ihnen, Herr Oberbürgermeister, ermöglichen,
dass Sie durchaus Vorlagen vorziehen können,
damit die folgende Ratsversammlung in der regulären Zeit stattfinden kann.
Ein Beispiel: Wenn um 22 Uhr noch acht Vorlagen zu beraten wären, würde man die auf den
nächsten Termin schieben. Dennoch muss auch
die Möglichkeit bestehen, Vorlagen der regulär
folgenden Ratsversammlung vorzuziehen, um
nicht in die Bredouille zu kommen, dann wiederum schieben zu müssen. Natürlich muss dazu
fristgerecht eingeladen werden und die entsprechende Tagesordnung bekannt sein.
Oberbürgermeister Jung: Wir sind da gar nicht
auseinander. Herrn Maciejewski geht es darum,
dass es keine neuen, automatisch angesetzten
Ratssitzungen mit dem gesamten Programm
sind, sondern Vorratstermine für den Fall, dass
eine Tagesordnung nicht vollständig abgearbeitet
wird. - Frau Krefft will mir etwas mehr Spielraum
einräumen und die Möglichkeit geben, diese
Termine auch zu nutzen, um die eine oder andere Vorlage, die fristgemäß eingereicht oder gegebenenfalls eilbedürftig ist, vorzeitig beraten zu
lassen.
Zu Protokoll: Das sind Vorratstermine als Ausweichtermine für übervolle Ratssitzungen, die wir
nicht in der regulären Zeit bis 22 Uhr schaffen,
wo nur Vorlagen behandelt werden.
Indem ich das zu Protokoll gebe und damit dem
Antrag der CDU entspreche und zudem den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken übernehme, stelle ich den Beschlussvorschlag so ergänzt zur Abstimmung.
Herr Müller hat sich gemeldet.
Stadtrat Müller (SPD): Ich habe mit der Vorlage
ein Problem. Ich möchte zwar noch eine Weile
leben, aber bis 2107 werde ich wohl nicht schaffen.
Oberbürgermeister Jung: Entschuldigen Sie,
es muss natürlich 2017 heißen und nicht 2107.
Vielen Dank für den Hinweis. Aber lieber Klaus
Müller, ich traue dir das zu. - Bitte korrigieren Sie
das entsprechend.
Zur Abstimmung. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag inklusive der Änderungen zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.6 Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße“; Stadtbezirk Süd-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
west, Ortsteil Schleußig; Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses (VI-DS-01631)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann können wir darüber abstimmen. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
S e i t e | 58
grunde gelegt. Die anderen Behörden sagen: Es
sind aber heutzutage zehn Jahre anzusetzen. Die Diskussion im Ausschuss war von Herrn Volger dahin gehend geführt worden, dass er aus
dem Dezernat dazu eine Antwort haben möchte.
Aber die hat der Ausschuss leider Gottes nicht
bekommen. Deshalb ist jetzt Frau Dubrau gefragt, uns dazu weitere Informationen zu geben.
Abstimmung: Dann ist einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Sind wir dazu in der
Lage? - Herr Rosenthal versucht es. - Vorher
18.7 Bebauungsplan Nr. 304 „Wendenstranoch Frau Ludwig.
ße“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Wahren; 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-01642)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
18.8 Bebauungsplan Nr. 347 „Wohnen an der
Olbrichtstraße / Ecke Tresckowstraße“;
Stadtbezirk Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte;
Satzungsbeschluss (VI-DS-01653)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen):
Noch eine Ergänzung zu den Anmerkungen von
Herrn Haas. Es ging auch um die nicht vorliegende wasserrechtliche Genehmigung. Das ist
für uns der Diskussionspunkt.
Stadtrat Haas (CDU): Das ist das, was nachgeliefert werden sollte, was aber bis heute nicht
vorliegt. Das hatten wir als Ausschuss auch gefordert.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Rosenthal,
bitte.
Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Volger ist jetzt leider nicht im Raum. Ich versuche, das jetzt richtig zu formulieren. - Es gibt bei
dieser Vorlage ein großes Problem. Hier ist ein
Bauantrag ohne wasserrechtliches Nutzungskonzept beschlossen worden. Ohne die wasserrechtliche Genehmigung ist das Baurecht erteilt
worden. Wir hätten gern eine Erklärung dafür,
wie das passieren konnte. Ansonsten ist diese
Vorlage für uns nicht beschlussfähig.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, können
Sie darauf antworten? - Kann das nicht im Vorfeld in den Fachausschüssen geklärt werden? Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
vielleicht kann ich helfen, das aufzuklären. - Wir
haben das im Fachausschuss Umwelt und Ordnung ausführlich diskutiert. Das Stadtplanungsamt hat hier eine andere Auffassung als das AfU.
Es geht um das Niederschlagswasser. Die KWL
sagt, sie könne maximal 70 Liter pro Sekunde
auffangen. Dort ist ein Teich vorgesehen. Es
kann nicht versickert werden. - Das Stadtplanungsamt hat der Berechnung fünf Jahre zu-
Bürgermeister Rosenthal: Das ist richtig. Der
Fakt ist uns im Nachgang bei der Beratung zum
B-Plan im Fachausschuss aufgefallen. Es gab
nach den Beratungen in den Gremien weitere
Beratungen mit Stadtplanungsamt und Umweltamt am Tisch von Frau Dubrau. Auch wir sehen
jetzt den Fakt, dass die wasserrechtliche Genehmigung nicht vorliegt, als richtig an. Aber das
Umweltamt erklärt - das gebe ich zu Protokoll -,
dass die Situation vor Ort es erlaubt, die wasserrechtliche Genehmigung zu erteilen. Das heißt:
Dieser Sachverhalt wird im Nachgang durch das
Umweltamt geheilt. Im Verfahren hat es tatsächlich diesen Fehler gegeben; ja. Richtig ist: Das
muss beantragt werden. Der Eigentümer muss
ausfindig gemacht werden. Es wird noch ein
bisschen dauern, bis die Genehmigung vorliegt.
Aber das ist noch heilbar. Wenn das technisch
vorliegt, werden wir das heilen. Das gebe ich hier
zu Protokoll.
Oberbürgermeister Jung: Reicht Ihnen das? Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Die Frage ist:
Bis wann wird das geklärt, und bekommen wir
das dann vorgelegt? - Das ist die erste Frage.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Die zweite Frage: Was würde passieren, wenn
wir heute nicht beschließen und diese Klärung
abwarten? Welche Auswirkungen hätte das?
Oberbürgermeister Jung: Das muss Kollegin
Dubrau jetzt beantworten.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich will noch einmal
etwas zum Gesamtvorhaben sagen. Es kann
ganz sinnvoll sein, das zu wissen. Vielleicht haben sich auch nicht alle damit intensiv beschäftigt.
Es geht um die ehemalige Theodor-KörnerKaserne, die seit 2007 nicht mehr in der Nutzung
ist. Sie ist von einem privaten Investor gekauft
worden. Wir haben ein Planverfahren nach
§ 13 a - also ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte
2008; das ist schon eine ganze Weile her. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in 2010. Bei
frühzeitiger Planungsreife kann man anfangen,
zu bauen. Das ist zu großen Teilen auch passiert. Das heißt: Das Wasserbecken ist fertig. Die
Straßen sind fertig. Bis auf zwei Eigenheime sind
auch die Häuser fertig. Aber natürlich muss man
ein solches Planungsverfahren auch zum Abschluss führen. Insofern würde ich Sie bitten, das
zu beschließen, um den letzten beiden Häuslebauern, die sonst nicht bauen dürften, das doch
zu genehmigen.
Oberbürgermeister Jung: Was wäre im Falle
eines Nichtbeschlusses?
Bürgermeisterin Dubrau: Dann müssten die
letzten beiden Bauherren so lange warten, bis
hier ein Beschluss gefasst wird. Ich habe gerade
gehört, dass das relativ lange dauern kann. Ich
weiß nicht, ob man das den letzten beiden antun
sollte.
S e i t e | 59
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, um
es deutlich zu sagen: Der Stadtrat kann nicht in
Haftung genommen werden. Sie beschließen
heute einen Bebauungsplan nach Satzungsbeschluss, und die Ämter haften mit ihrer Bescheidung für daraus entstehende Folgen. Punkt.
Bürgermeister Rosenthal: Lieber Sören Pellmann, wofür haften: für Schäden im Falle einer
Überschwemmung? - Dafür gibt es die Baugenehmigung, und die liegt vor. Die ist erteilt. Die
ist rechtskräftig. Da ist alles gut. Nur die wasserrechtliche Genehmigung des Amtes für Umweltschutz fehlt. Sie wird im Verfahren nachträglich
erteilt. Das führt aber nicht dazu, dass die Baugenehmigung nichtig ist. Insofern ist das ein
rechtmäßiger Vorgang, und der Eigentümer haftet.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Auch wenn er
nachweisen kann, dass wissentlich und inhaltlich
... (akustisch unverständlich) Es ist ja so, dass in
einem Gebiet gebaut wird, in dem bei Starkregen
eine Gefährdungslage entstehen kann. Darauf
werden die Eigentümer nicht hingewiesen, und
es könnten Haftungsansprüche entstehen.
Oberbürgermeister Jung: Aber doch nicht für
den Stadtrat. - Herr Rosenthal, noch einmal.
Bürgermeister Rosenthal: Nein, das Becken ist
sowohl für die Baugenehmigung als auch für die
wasserrechtliche Genehmigung ausreichend dimensioniert. Heute würde man es auf Empfehlung des Umweltamtes größer auslegen. Aber
zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung
hätten beide Ämter ein Becken in dieser Größe
beschieden. Insofern gibt es keinen Fehler im
Verfahren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann, noch
einmal.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Eine Frage zur
Haftung: Wenn wir tatsächlich heute beschließen
und dann dort etwas passiert, wer ist dann in der
Haftung?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich glaube, das ist
kein Thema der Haftung. Bei dem Gespräch, das
an meinem Tisch geführt wurde, ging es um eine
Formalie, die tatsächlich nicht durchgeführt worden ist.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich habe eine
Frage: Geht es um die wasserrechtliche Genehmigung oder um die wasserrechtliche Erlaubnis?
Geht es um die Ableitung des Wassers, oder
geht es um den Bau einer Anlage? Wenn derjenige, der dort gebaut hat, dies ohne diese Genehmigung getan hat, wäre das eigentlich auch
nicht richtig. Er hätte gar keine Baugenehmigung
bekommen dürfen. Also: Geht es um das Ableiten des Wassers oder - -
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ja. Es geht also
um eine wasserrechtliche Erlaubnis. Das heißt:
Die Anlage ist gar nicht funktionsfähig, rechtlich
gesehen.
Bürgermeisterin Dubrau: Doch. Sie ist funktionsfähig. Es funktioniert alles. Es gibt nur rein
rechtlich das Problem, dass verabsäumt wurde,
diese Genehmigung einzuholen. Das, was dort
gebaut worden ist, entspricht genau den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
der Baugenehmigung galten.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Wenn keine
wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, dann darf er
auch nicht einleiten. Dann kann man das auch
praktisch nicht betreiben. Das sollte wirklich noch
einmal geprüft werden.
S e i t e | 60
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Ich denke, die
offenen Fragen sind jetzt geklärt. Das wird vonseiten der Behörde gelöst und in Ordnung gebracht.
Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Es handelt sich um einen Satzungsbeschluss. Das muss ausgezählt werden.
Abstimmung: 53 dafür, 3 dagegen, 2 Enthaltungen. So beschlossen.
Zu Protokoll: Der Stadtrat wird über den Ausschuss Umwelt und Ordnung informiert, wenn
die wasserrechtliche Genehmigung dazu vorliegt.
18.9 NAKOPA-Projekt „Straße für alle“ - Partizipative Planung einer Stadtstraße in
Lwiw - deutsch: Lemberg (Ukraine) (VIDS-01656)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Oberbürgermeister Jung: Deshalb wird es ja
jetzt geheilt.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich bitte darum,
den Punkt abzusetzen.
Bürgermeisterin Dubrau: Das ist geprüft. Es ist
alles richtig gebaut worden. Alle Vorschriften sind
eingehalten worden. Nur dieser Stempel ist nicht
eingeholt worden. Und das wird geheilt. Das wird
im Nachhinein eingeholt und dann der Unterlage
beigefügt.
Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie
um Abstimmung bitten. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig so beschlossen.
18.10 Personalkostenmehrbedarf
Wurzeln
und Flügel e. V. (VI-DS-01707)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.10.1 dazu ÄA (VI-DS-01707-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.10.2 dazu ÄA (VI-DS-01707-ÄA-02)
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
darf noch einmal auf meine Ausgangsfrage zurückkommen, nämlich wie das zustande kam. Ich
höre jetzt heraus, dass eine Baugenehmigung
ohne die wasserrechtliche Genehmigung erteilt
wurde, weil das ein beschleunigtes Verfahren
war. Frau Dubrau, das alles ist lange her. Können Sie für heute und die Zukunft ausschließen,
dass Baugenehmigungen erteilt werden, wenn
noch nicht alles, was dazugehört, vorliegt, weil
man das Verfahren beschleunigen will?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, das können wir
ausschließen. - Das hatte übrigens nichts mit
dem beschleunigten Verfahren des B-Plans zu
tun.
Einreicher: SPD-Fraktion
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wurde
zurückgezogen. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin und Herren Bürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte!
Liebe Gäste! Der Waldkindergarten, über dessen
personellen Mehrbedarf wir heute entscheiden,
hat eine besondere Geschichte. Sie werden sich
erinnern, dass der ehemalige Waldkindergarten
in der Könneritzstraße in Schleußig 2010 aus
dem angemieteten Objekt ausziehen musste.
Der Träger Fröbel zog letztlich über Umwege in
sein heutiges Domizil in der Nähe des Leutzscher Holzes. Das Konzept der Wald- und Naturpädagogik wird dort fortgeführt. Allen Beteiligten war aber klar, dass man sich, weil die unmittelbare Nähe zum Auwald nicht mehr gegeben
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
war, mit den neuen örtlichen Gegebenheiten arrangieren muss.
Der Stadtrat fasste auf Initiative meiner Fraktion
noch während des Prozesses des Umzugs den
Beschluss, neue Standorte für potenzielle Waldkindergärten zu eruieren und zugleich Elterninitiativen bei der Errichtung einer Waldkita zu unterstützen. Dies alles geschah in einer Zeit, in der
der Druck, neue Kitas zu errichten, enorm war. Ich habe ihn nicht oft genug gelobt, aber an der
Stelle muss gesagt werden, dass der ehemalige
Amtsleiter Haller sich anschließend enorm für die
Elterninitiative Wurzeln und Flügel einsetzte, um
ihr den Weg für eine eigene Kita zu ebnen.
Aufgrund verschiedenster Auflagen bezog der
Träger dann sein Objekt im Kantatenweg, welches er faktisch nur für die Bringezeit und für die
Ruhezeiten am Mittag nutzt. Wie von Beginn an
geplant, verbringen die Kids den Rest der Betreuungszeit, also den überwiegenden Teil des
Tages, im Wald, in der Natur und auf den Wiesen
des Küchenholzes.
Warum das Landesjugendamt jetzt auf die Idee
kommt, für dieses pädagogische Konzept brauche es, sobald man in die Natur geht, stets eine
zweite Fachkraft in der Gruppe, dazu sagt die
Vorlage nichts. Das ist im Prinzip auch egal;
denn das ist faktisch die Bedingung zur Betriebserlaubnis, die das Landesjugendamt erteilt.
Wenn es den Daumen senkt, was es bei Ablehnung der Vorlage tun würde, wäre das das Aus
für die Kita.
Der personelle Mehrbedarf ist demnach ausschließlich durch die Auflagen des Landesjugendamtes entstanden. Man kann dies der Elterninitiative bzw. dem Betreiberverein nicht zum
Vorwurf machen. Man kann dies auch nicht auf
andere Kitas mit anderen pädagogischen Konzepten übertragen, weil diese Kitas eben keine
entsprechenden Auflagen für die Erteilung der
Betriebserlaubnis zu erfüllen haben.
Insofern hätte auch der jetzt zurückgezogene
Änderungsantrag der SPD keinen Sinn gemacht,
weil er noch hinter die Vorlage zurückfiel. - Vielen
Dank, dass Sie den Antrag zurückgezogen haben. Ich kenne zwar die Intention dafür nicht;
aber es ist gut, dass er jetzt nicht mehr zur Abstimmung steht. Insofern kann ich mir meine
Worte dazu sparen.
Unser Änderungsantrag schließt an dem an, was
ich eben schon erläutert habe. Der personelle
Mehrbedarf, der durch die Auflagen des Landesjugendamtes entsteht, ist faktisch um 0,35 VZE
höher, als die Verwaltung hier vorschlägt. Die
Verwaltungsvorlage mit ihrem Angebot von 4,5
VZE hätte zur Folge, dass die Gruppen mehr
Zeit in den Räumlichkeiten des Kantatenweges
S e i t e | 61
verbringen müssen, als es in den bisherigen Jahren der Fall war. Faktisch wäre das ein pädagogischer Rückschritt, weil dies mit dem Konzept,
das das Jugendamt einst so stark förderte, nicht
zu vereinbaren ist.
Der zweite Teil des Änderungsantrages betrifft
den Wunsch der Eltern auf eine neunstündige
Öffnungszeit. Dies ist in Leipziger Kitas gängige
Praxis. Sie werden das wissen. Oder kennt jemand andere Beispiele? Die Waldkita hat acht
Stunden geöffnet, und dabei soll es nach Vorstellung der Verwaltung auch bleiben. Dies widerspricht den selbst gesetzten Zielen im Aktionsplan für eine kinder- und familienfreundliche
Stadt. Dies widerspricht auch der Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen, weil
diese die Notwendigkeit eines personellen Mehrbedarfs erkennt und unterstützt. Dennoch bleibt
die Vorlage, wie gesagt, aus meiner Sicht hinter
Notwendigkeiten und Selbstverständlichkeiten
zurück. Deshalb unser Änderungsantrag. Wir
schaffen hier keinen Präzedenzfall, sondern sichern nur die Betriebserlaubnis im Sinne der Auflagen des Landesjugendamtes. Ich bitte deswegen vielmals um Ihre Unterstützung. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Nur ganz kurz: Herr Rosenthal, ich habe gehört, die Auflage des Landesjugendamtes resultiere aus der Vorgabe des
Umweltamtes, dass angeblich nur maximal 20
Kinder gleichzeitig in den Wald gehen dürfen.
Vielleicht können Sie einmal prüfen, ob diese
Vorgabe des Umweltamtes tatsächlich stimmt.
Würde sie nämlich nicht stimmen, ließe sich über
eine höhere Kinderzahl im Wald der Personalschlüssel senken und dadurch die Kosten reduzieren. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich weiß nicht, ob
Herr Rosenthal jetzt dazu Stellung nehmen kann.
Bürgermeister Rosenthal: Nein, das kann ich
Ihnen jetzt nicht sagen. Das lasse ich prüfen. Darauf gibt es kurzfristig eine Antwort.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrte Kollegen
Stadträte! Der Antrag der SPD-Fraktion spiegelte
einige Befürchtungen wider, die nicht herunter-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
gespielt werden sollten. Im Jugendhilfeausschuss bestätigten mehrere Vertreter der Freien
Träger, dass ein positives Votum in dieser Sache
für sie und andere definitiv einen Präzedenzfall
schaffen würde. Die CDU-Fraktion wird deshalb
heute gegen die Vorlage und den jetzt verbliebenen Änderungsantrag stimmen.
Wir erkennen den Mehrbedarf der Kita aufgrund
des besonderen Konzeptes an. Diesem Bedarf
ist die Verwaltung bisher auch schon entgegengekommen. Jede weitere Besserstellung würde
eine Schlechterstellung vieler anderer Kitas mit
besonderen Konzepten nach sich ziehen. Beispielhaft möchte ich da die DeutschFranzösische Kita Mille Pattes in der Tarostraße
nennen. Auf jeden deutschsprachigen Erzieher
kommt dort aufgrund des Konzeptes ein Personalmehrbedarf von einem französischsprachigen
Erzieher. Auch diese Kita wird von der Stadt finanziell unterstützt. Nichtsdestotrotz erbringt die
Kita einen großen Teil der Extrakosten durch die
Elternbeiträge.
Meine Damen und Herren, Kitas mit besonderen
Konzepten bereichern unsere Stadt und setzen
ganz persönliche Akzente bei der frühkindlichen
Bildung und Erziehung. Doch die Förderungskapazität unserer Stadt ist nicht unerschöpflich.
Somit kann nicht jeder konzeptbedingte Mehrbedarf von der Kommune ausgeglichen werden.
Wir denken, dass das Konzept der Kita Wurzeln
und Flügel sehr attraktiv ist und es der Kita ermöglicht, die durch die Auflagen entstandenen
Mehrkosten auch ohne weiteren Finanzausgleich
durch die Stadt aufzubringen - wie so viele andere Kitas mit tollen Angeboten hier in Leipzig.
Werte Kollegen, bitte lassen Sie uns hier keinen
Präzedenzfall schaffen, der die Stadtkasse noch
mehr belasten würde.
S e i t e | 62
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt der Beschlussvorlage zu? - Wer stimmt
gegen den Beschluss? - Wer enthält sich? - Da
es sich um eine Satzung handelt, muss das ausgezählt werden.
Abstimmung: 58 dafür, 3 dagegen, keine Enthaltungen. So beschlossen.
18.12 Grundsatzund
Finanzierungsbeschluss
zum
Erwerb
flexibler
Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DaZ-Klassen); Bestätigung
außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen nach § 79 (!) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015/2016
(VI-DS-01736)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie
um Ihre Stimme bitten. Wer stimmt der Beschlussvorlage nicht zu? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.13 Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum
„St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe
zum Betreiben der Beratungsstellen EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-01739)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wir begrüßen dazu Frau Minde und ihren Mitarbeiter. - Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Abstimmung über den Änderungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem zustimmt, bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
18.14 Umgestaltung Bayrischer Platz /
Windmühlenstraße / Grünewaldstraße;
Variantenentscheid (VIVI-DS-01740)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Abstimmung über die Beschlussvorlage. Wer der
Vorlage zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
18.15 Bebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet
an der grünen Ecke“; Stadtbezirk
Südost, Ortsteil Probstheida; Satzungsbeschluss (VI-DS-01753)
Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine Reihe
von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.11 Entschädigungssatzung (VI-DS-01712)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
dem Bebauungsplan Nr. 350 zu? - Wer stimmt
gegen den B-Plan? - Enthaltungen? - Da es sich
um einen Satzungsbeschluss handelt, muss das
ausgezählt werden.
Abstimmung: 52 dafür, keine Gegenstimmen,
eine Enthaltung. So beschlossen.
18.16 Bebauungsplan Nr. 400.1 „Zschochersche Straße / Erich-Zeigner-Allee nördlicher Teilbereich; Stadtbezirk
Südwest, Ortsteil Plagwitz; Satzungsbeschluss (VI-DS-01174)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer stimmt für diesen Bebauungsplan? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das wird ausgezählt, weil es sich wiederum um
einen Satzungsbeschluss handelt.
Abstimmung: 51 dafür, keine Gegenstimmen,
zwei Enthaltungen. So beschlossen.
18.17 Absicherung der pädagogischen Betreuung von Schülern der Sportoberschule im Internat Kolonnadenstraße
26-28 ab 01.08.2014 durch den Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) - 1. Änderungsbeschluss zum Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV -2149/14 vom
16.07.2014 (VI-DS-1830)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Altes Thema, heute sehr einmütig vorberaten. Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich Sie
um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen
Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.18 Beförderung von Grundschüler/innen
aus Thekla zur Schule Portitz (VI-DS01867)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.18.1 dazu ÄA (VI-DS-01867-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.18.2 dazu Neufassung zum ÄA TOP 18.18.1
(-01867-ÄA-01-NF-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Ich sehe, es gibt dazu Wortwünsche. Zunächst
Frau Glöckner, dann Frau Hollick und Herr Dossin.
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Damen und Herren
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Im Zusammen-
S e i t e | 63
hang mit der Aufhebung der 71. Grundschule
Thekla hatte der Stadtrat beschlossen, für die betroffenen Schüler, die jetzt nach Portitz fahren
müssen, besondere Regelungen im Schülerverkehr, begrenzt auf fünf Jahre, zu treffen. Dies
sollte die zusätzlichen Aufwendungen für die Eltern und Schüler zumindest etwas kompensieren.
Jetzt legt uns die Verwaltung das Ergebnis vor,
wie die Schüler-Sonderbusse sowie der parallel
verlaufende Linienverkehr genutzt werden. Dazu
wird das Argument der Gleichbehandlung von
Schülern der Leipziger Schulen zur Schülerbeförderung angeführt, um die Sonderregelung für
die Schüler aus Thekla aufzuheben.
Im Stadtbezirksbeirat gab es dazu eine emotional
geführte Diskussion, auch mit den betroffenen
Eltern. Dabei spielte die Übernahme der Kosten
für die SchülerCard keine Rolle. Problematisch
wurde die Beförderung der Grundschüler mit
dem Linienbus gesehen. Die Eltern machten sich
Sorgen um den sicheren Transport ihrer Kinder.
Das kann ich nachvollziehen, sind doch die
Jüngsten gerade mal sechs Jahre alt.
Die Linie 82 fährt morgens, wie in der Vorlage
ausgewiesen, bis zur Schule Portitz, allerdings
ab Buswendestelle Thekla direkt nach Portitz. Ich
schlage als Kompromiss vor, dass dieser Bus
mindestens über die Lidicestraße mit Halt an der
Theklaer Schule fährt. So können die Schüler sicher im Wohngebiet zusteigen und müssen nicht
bis zur Buswendestelle laufen. Es sollte auch
geprüft werden, ob der Bus die Haltestellen Freiberger und Sosaer Straße mitbedienen kann.
Nachmittags fährt die Linie 82 ja auch diese Haltestellen an. Warum soll das nicht auch am Morgen möglich sein? Damit wäre die Sicherheit für
die Schüler erheblich verbessert, und wir würden
den Eltern entgegenkommen.
Wir fordern daher die Stadtverwaltung auf, mit
der LVB Gespräche zu führen, dass ab dem
Schuljahr 2016/2017 die Buslinie 82 bei der Hinfahrt - Start Buswendestelle: 7.16 Uhr - die benannten Haltestellen im Wohngebiet Thekla mitbedient.
Zur Absicherung der Schulwegsicherheit schlagen wir außerdem vor, dass Schülerlotsen eingesetzt werden, die das Verkehrsverhalten der
Schüler überwachen. Dies sehen wir insbesondere an der stark befahrenen Tauchaer Straße
als notwendig an.
Ich hoffe, dass diesem Vorschlag zugestimmt
wird und damit sowohl den Schülern aus Thekla
als auch der Verwaltung in Bezug auf das
Gleichhandlungsprinzip
im
Schülerverkehr
Rechnung getragen werden kann. - Danke
schön.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Vielen Dank. Dann Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe
Verbliebene auf der Tribüne! Der Livestream
funktioniert, glaube ich, nicht, sodass wir hier in
Ruhe diskutieren können. - Es ist immer so eine
Sache, wenn man wie die SPD einen Antrag zur
Vorlage einreicht, aber die Geschichte der
Schließung dieser Schule und die Beschlüsse
der letzten Ratsversammlungen außer Acht lässt.
Am 19. Januar 2011 hat der Stadtrat eine Vorlage zur Schließung der 71. Grundschule in Thekla
beschlossen. Die Schließung dieser Grundschule war nicht auf einem Mitwirkungsentzug des
Freistaates begründet, sondern entstand aus der
Notwendigkeit, für die Oberschule Portitz günstigere Lern- und Lebensbedingungen zu schaffen.
Allen Stadträten war damals bewusst, dass sich
die Wegebeziehungen für die Grundschüler wesentlich verschlechtern und der fußläufige
Schulweg über 2 Kilometer betragen wird.
Es wurden deshalb damals zwei Änderungsanträge beschlossen. Der erste Antrag betraf die
Übernahme von Beförderungskosten und die
Einrichtung eines Schulbusses. Dieser Antrag
sollte nach viereinhalb Jahren überprüft werden.
Das erfolgt heute. - Der zweite Antrag war von
Herrn Maciejewski, der die Verwaltung aufforderte, die Außenstelle des BSZ 7 in der Tauchaer
Straße als Grundschulstandort zu prüfen und zu
nutzen.
Es gab damals bereits einen Offenen Brief der
Wohnungsgenossenschaften WOGETRA und
UNITAS, die sich zum Wohngebiet Thekla bekannten und im Wegfall einer Grundschule einen
Standortnachteil sahen. „Junge Familien brauchen Kitas und Grundschule möglichst wohnortnah. Sollte die Entwicklung weiter in Richtung
zweizügige Grundschule gehen, dann muss die
Entscheidung in fünf Jahren neu überdacht werden“, so das Credo dieses Offenen Briefes.
Wie ist die Situation heute? Familien mit Kindern
ziehen in diesen Stadtteil. Der Stadtteil hat Perspektive. Das heißt: In Thekla gibt es inzwischen
genügend Schülerinnen und Schüler für eine
zweizügige Grundschule.
Laut Schulnetzplan ist die Aufhebung der Außenstelle es BSZ 7 in der Tauchaer Straße 188
geplant. Schon jetzt ist das Schulgebäude nicht
voll ausgelastet. Davon haben sich die Stadtbezirksbeiräte überzeugt. Sollte die Umwidmung
erfolgen und dort eine Grundschule eingerichtet
werden, wäre eine Vorlage wie die uns heute
S e i t e | 64
vorliegende kein Problem. Dann hätten die
Theklaer eine wohnortnahe Grundschule.
In der Vorlage wird ausgesagt, dass die Theklaer
Grundschuleltern die Wahl haben zwischen der
66. Grundschule in der Rosenowstraße und der
Grundschule Portitz. Das ist richtig. Der avisierte
Umzug der 66. Grundschule in die Komarowstraße verzögert sich aber leider. Er erfolgt nicht
bereits im September 2016, sondern vielleicht
erst im September 2017. Auch dafür gibt es objektive Gründe.
Die Entfernung zwischen Thekla und der
66. Grundschule beträgt rund 3 Kilometer, zwischen Thekla und der Grundschule Portitz 5 Kilometer. Sie werden mir recht geben: Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 ist eine
solche Entfernung nicht zuzumuten. Der Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“ war und bleibt
unser Entscheidungsgrundsatz.
Klar ist auch, dass der Schulweg von Thekla
nach Portitz oder nach Mockau und umgekehrt
von einem Grundschulkind in der Regel nicht allein bewältigt werden kann. Deshalb hatten wir
2011 beschlossen: kostenfreier Schulbus, Busbegleiter und/oder separater Bus, Frühhort am
alten Standort. Gespräche mit dem Elternbeirat
sollten das Angebot präzisieren.
Jetzt sind vier Jahre vergangen. Die Situation hat
sich nicht geändert. Trotzdem soll der Stadtrat
heute beschließen, von diesem Grundsatz abzugehen. Man will dieses Geld - 40.000 Euro - einsparen. Eindeutig für unsere Fraktion: falsche
Sache, zum falschen Zeitpunkt. Wir machen sehr
viel für Familienfreundlichkeit im Stadtrat, aber
diese Entscheidung ist eindeutig falsch. Wir belasten junge Familien finanziell mehr. Auch die
Lebensbedingungen für diese Grundschüler
werden sich verändern; denn das hat natürlich
Auswirkungen auf den Hort und die Ganztagsangebote für die betroffenen Kinder. Bis heute ist übrigens nicht mit den Elternbeiräten gesprochen worden.
Der Prüfkatalog ist unvollständig. Übrigens: Das
Argument Gleichbehandlungsgrundsatz bzw.
Ungleichbehandlung - bei dem Wort war ich sauer - für alle Grundschüler zieht hier nicht. Die
Verwaltung hat mit dem Ansinnen des Stadtrats
eine Schule geschlossen und ist unserer Meinung nach deshalb nach wie vor in der Pflicht.
Diese Beförderung kostet 40.000 Euro jährlich.
Was Sie aufgezählt haben, kostet wesentlich
mehr als 40.000 Euro: mehr Haltestellen, mehr
Schülerlotsen usw. Für Vereine sind 40.000 Euro
sehr viel Geld. Angesichts der Kosten, die wir
heute zum Teil beschlossen haben, ist das eine
Summe, die wir, denke ich, stemmen können.
Wir Mitglieder der Fraktion Die Linke werden
deshalb dieser Vorlage keinesfalls zustimmen.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
S e i t e | 65
Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, dass Sie das
schlechte Gewissen plagt, haben wir eben erlebt.
Nun sagen Sie mir doch mal, wo Sie die Schülerlotsen hinstellen wollen: An der Brücke an der
Autobahn? An der Busendstelle? An der Mockauer Straße? Ich könnte Ihnen mindestens fünf
Stellen nennen, wo Sie Schülerlotsen hinstellen
müssten. Mit einem kämen Sie eh nicht hin. Und:
Die LVB will auch für dieses Angebot Geld.
Ein Kompromiss ist ein Kompromiss, auch wenn
er schon fast fünf Jahre alt ist. Zu diesem stehen
wir als CDU. Deswegen werden wir im Sinne der
Grundschüler von heute und von morgen mit
Nein zum Änderungsantrag und mit Nein zur
Vorlage stimmen. Ich bitte Sie, im Sinne der Kinder, der Grundschüler dieser Stadtteile, dies
ebenfalls zu tun. - Vielen Dank.
Lehnen Sie diese Vorlage ab. Ich denke, wir sind
hier in der Pflicht; denn es war unsere Entscheidung 2011.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Frau Hollick, Sie sprechen mir aus dem Herzen. - Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Raum und auch am Livestream! Vor vier Jahren gab es zwischen den
Stadtteilen Thekla und Portitz die Diskussion,
welche Grundschule erhalten bleiben soll und
welche Kinder den schwierigeren und nicht gerade sicheren Schulweg in Kauf nehmen müssen. Um die Diskussion zu einem Ziel zu führen,
hatte die Verwaltung damals einen Kompromissvorschlag gemacht, einen Schülerbus von der
ehemaligen Grundschule bis zur neuen Grundschule, also von einem Stadtteil zum anderen,
einzusetzen. Da damals aber nicht klar, ob die
Eltern und die Kinder dieses Angebot annehmen
werden, bat der Stadtbezirksbeirat Nordost darum, eine Auswertung nach spätestens fünf Jahren durchzuführen, um herauszufinden, ob dieser Bus überhaupt genutzt wird oder nicht.
Nach der Auswertung, die Ihnen jetzt vorliegt,
fahren 20 bis 30 Schüler pro Tag mit diesem
Sonderbus, also circa eine Grundschulklasse.
Da dieser Bus nur 31 Sitzplätze hat, kann man
sagen: Dieser Bus hat sich etabliert und wurde
angenommen in diesem Stadtgebiet. Laut der aktuellen Bevölkerungsstatistik ist in Thekla die Anzahl der Kinder von 0 bis 6 Jahre - das sind die
Grundschüler von morgen - um 62 Kinder im
Vergleich zur letzten Erhebung gestiegen. Es ist
also auch in den nächsten Jahren mit einer noch
stärkeren Nutzung zu rechnen.
Den vorliegenden Änderungsantrag könnte man
als Kompromiss werten, nämlich aus zwei Bussen einen zu machen, der dann eine andere
Wegführung hat. Dieser würde dann aber extrem
voll werden, oder man müsste dort einen größeren Bus einsetzen. Wer die Grundschule in Portitz kennt, weiß, dass man sich dort wegen der
engen Straßen nicht mit einem großen Fahrzeug
hinwagen sollte, erst recht nicht kurz vor Schulbeginn, wo sich gefühlt das Autoaufkommen von
ganz Portitz vor dem Schulgelände trifft.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich weiß eigentlich jetzt gar nicht, was Sie, Frau Hollick, mir mit
Ihrer Rede sagen wollten. Ich habe es nicht verstanden. Tut es Ihnen leid, dass Sie sich damals
enthalten haben und die Grundschule in Thekla
haben sterben lassen? Tut es Ihnen leid, dass
wir damals diese Entscheidung getroffen haben,
obwohl sie nicht nötig war? Sie haben ja selbst
ausgeführt, dass die Kinderzahlen dort steigen,
also zukünftig der entsprechende Bedarf vorhanden ist, ergo die Grundschule in Thekla hätte
weiterbetrieben werden können.
Zur Geschichte des damaligen Kompromisses.
Nachdem der Stadtrat in einer ersten Entscheidung beschlossen hatte, dass beide Schulen
weiterbetrieben werden sollen, hat die Verwaltung ein paar Verfahrenstricks, um es einmal so
auszudrücken, angewandt, damit wir einen Monat später noch einmal votieren. Es wurde plötzlich ein Bus in Aussicht gestellt, und diese Schule wurde geschlossen. Normalerweise müsste
man zu der Entscheidung von damals auch jetzt
stehen. Der Preis für den damaligen Kompromiss war, dass das nach viereinhalb Jahren
überprüft wird. Rein theoretisch müsste man jetzt
so konsequent sein, zu sagen: Okay, man stimmt
der Vorlage zu; denn das war der Preis, der damals ausgehandelt wurde.
Ich persönlich glaube in der Rückschau, dass es
für uns alle besser gewesen wäre, wenn der
Stadtrat damals standhaft geblieben wäre und
damit dafür gesorgt hätte, dass die beiden Schulen weiterbetrieben werden. Dann müssten wir
heute nicht darüber diskutieren, ob wir weiterhin
einen Bus brauchen oder nicht. Dann gäbe es
diese ganze Diskussion gar nicht. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, noch
einmal.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Volger,
man muss sich schon damit beschäftigen. Es
stimmt: Wir haben damals den Kompromiss mit-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
getragen und gesagt: Wir prüfen nach viereinhalb Jahren. Es ist nach wie vor richtig, dass wir
das prüfen. Aber die Situation hat sich seitdem
geändert. Es gibt dort jetzt mehr Kinder. Es gibt
dort jetzt wieder den Bedarf für eine Grundschule. Wir wollen, dass die Einrichtung an der
Tauchaer Straße genutzt wird. Das geht momentan noch nicht. Aber es sieht aus, als ob das bald
möglich wird. Bis das möglich wird, müssen wir
das weiter bezahlen. Denn wir sind schuld, dass
die Eltern Mehrbelastungen und die Kinder weitere Wege haben. Die Verantwortung dafür haben wir damals mitgetragen. Aber ein Kompromiss heißt nicht, dass man den schon aufgibt,
wenn sich die Situation noch nicht geändert hat.
- Ich hoffe, Sie haben mich jetzt verstanden. Ich
kann es gern noch einmal sagen; der Erfolg liegt
in der Wiederholung.
Oberbürgermeister Jung: Der Worte sind genug gewechselt. Lassen Sie uns die Entscheidung treffen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion. Wer diesem zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Ohne Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über die Beschlussvorlage. Wer
dem Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen, wenige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
18.19 Satzung über die Erhebung von Mietwerten in der Stadt Leipzig (VI-DS01883)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Gibt es Wortwünsche? - Wer
stimmt der vorgelegten Satzung zu? - Wer
stimmt gegen die Satzung? - Wer enthält sich
der Stimme? - Es handelt sich um eine Satzung.
Daher bitte ich um Auszählung.
Abstimmung: 54 zu 0 zu 0. So beschlossen.
18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld
5b (VI-DS-01901-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Meine Damen und Herren, bitte beachten Sie die
heute ausgeteilte Austauschseite, die das noch
S e i t e | 66
einmal etwas variiert. - Gibt es Wortwünsche? Von Herrn Schlegel und Herrn Volger.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Herr Oberbürgermeister, ich glaube, das geht gar nicht, dass
uns während der Ratsversammlung eine völlig
neue Vorlage vorgelegt wird. Es gibt eine klare
Entscheidung nach der Behandlung der Vorlage
in den Fachausschüssen Stadtentwicklung und
Bau sowie Umwelt und Ordnung, die nicht mit
der des Ortschaftsrates übereinstimmt. Wir sind
der Auffassung: Wer Landschaft verbraucht und
mit Kies Kies macht, ist selbstverständlich auch
dafür verantwortlich, dass die Landschaft wiederhergestellt wird. Dazu gehört auch die Wiederherstellung der Infrastruktur, die dadurch vernischelt worden ist, wie wir auf dem Bau sagen
würden.
Deshalb geht das so nicht. In den Fachausschüssen ist eine frühere Version der Vorlage
behandelt worden. Deshalb bitte ich um Rückverweisung der nun vorliegenden, geänderten
Vorlage in die Fachausschüsse. Wir müssen uns
dazu erst einmal einen Standpunkt bilden. Hinzu
kommt, dass die Entscheidung zur ersten Version der Vorlage in den Fachausschüssen - früher
wurden die Voten der Fachausschüsse im Stadtrat mitgeteilt - einstimmig gefallen ist.
Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie mich das
noch einmal ganz kurz erklären. Herr Schlegel,
wir haben an der Vorlage inhaltlich und sachlich
nichts geändert. Wir haben nur „erhebliche Bedenken“ weggestrichen, weil wir der Meinung
sind: Wenn ein Ortschaftsrat einstimmig beschließt, dass er nichts gegen diesen Kiesabbau
einzuwenden hat, wenn also die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger nichts dagegen haben,
dann sollten auch wir - so meine Meinung - die
erheblichen Bedenken zurückstellen, sehr wohl
aber die Forderungen und Maßgaben zur Renaturierung und den Folgekosten zur Sprache bringen. Das ist die Haltung, die ich auch öffentlich
vertreten kann. Ich glaube, es ist schon wichtig,
anzuerkennen, dass der Ortschaftsrat hierzu einstimmig ein Votum gefasst hat.
Herr Volger, dann Herr Schlegel noch einmal.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
glaube, ich kann an der Stelle helfen. Eigentlich
wollte ich eine Rede dazu halten, lasse sie jetzt
aber weg, auch wenn sie mit den Worten begann: Herzlichen Dank an die Stadtverwaltung. Das ist, glaube ich, jetzt nicht mehr notwendig.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Wir haben im Fachausschuss Umwelt und Ordnung in erster Lesung votiert, ergänzt um eine
Protokollnotiz. Auch wenn das im nichtöffentlichen Teil war, muss ich es hier erwähnen. Sinn
dieser Protokollnotiz war - das wurde uns von
Herrn Schwarzlose so gesagt -, dass wir bereits
bei der ersten Lesung votieren können und dass
wir, wenn eine Verschärfung geplant ist, keine
zweite Lesung brauchen. Das, was Sie uns heute vorlegen, ist keine Verschärfung. Das bedeutet: Es muss zwingend eine zweite Lesung im
Fachausschuss Umwelt und Ordnung stattfinden;
denn das widerspricht der Grundlage, die wir
dort beschlossen haben. Es hat dazu bisher keine zweite Lesung stattgefunden. Angesichts dieser Tatsache können wir heute hier die veränderte Vorlage nicht votieren. - Ich werde meine Rede umschreiben und sie beim nächsten Mal halten. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich betrachte das
jetzt als einen Antrag auf Rückverweisung in den
Ausschuss.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ja. Das habe
ich auch schon gesagt.
Oberbürgermeister Jung: Okay. Erübrigt sich
damit Ihre Wortmeldung, Herr Schlegel? - Also:
Zurückverweisung in die genannten Ausschüsse.
Ich gebe noch einmal zu Protokoll: Der Fachausschuss fasst keine Beschlüsse. Er fasst Beschlüsse zur Empfehlung an den Stadtrat.
Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung. Wer stimmt der Zurückverweisung in die
Ausschüsse zu, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das muss ich
auszählen lassen.
S e i t e | 67
Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung)
- EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-01943)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich Sie um Ihr
Handzeichen bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.23 Satzung zur 3. Änderung der Satzung
über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig (VIDS-01946)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Wer stimmt der vorliegenden Satzung zur
Zweitwohnungsteuer zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Da es sich um eine Satzung
handelt, müssen wir die Stimmen auszählen.
Abstimmung: 55 zu 0 zu 0.
18.24 Überplanmäßige Aufwendungen gem.
§ 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der LeipzigPass-Mobilcard mit der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und
der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
(VI-DS-01954)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.24.1 dazu ÄA (VI-DS-01954-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Die CDU zieht ihren Änderungsantrag zurück.
Abstimmung: 34 dafür, 19 dagegen.
Die Vorlage ist damit zurückverwiesen in die
Ausschüsse. Sie wird dort erneut behandelt und
in der Stadtratssitzung im Januar erneut aufgerufen.
18.21 (nichtöffentlich)
Es geht um den Tierschutzverein Leipzig und
Umgebung. Wird das Wort gewünscht? - Dann
bitte ich Sie um das Handzeichen. Wer ist gegen
diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.22 Institutionelle Förderung der Leipziger
Kleingärtnerverbände für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Frau
Witte.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträtinnen und
Stadträte! Liebe CDU, jetzt habt ihr mal ein Ei gelegt mit der Rücknahme eures Antrags. Ich habe
nämlich meine Rede genau darauf abgestimmt.
Daher kann ich es jetzt kurz machen.
Die Intention des CDU-Antrags ist in der Praxis
ja heute schon so. Ein Hartz-IV-Bezieher oder
Sozialhilfeempfänger, der fünf- oder sechsmal im
Monat mit der Straßenbahn fährt, kauft sich kein
Sozialticket für 32,50 Euro. Die Klientel dürften
eher Leipzig-Pass-Inhaber sein, die im Niedrig-
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
lohnbereich, in einer Umschulung oder einer Beschäftigungsmaßnahme stecken.
Erwähnen will ich noch: Die FDP sagt jedes Mal,
wenn es um dieses Thema geht, man sollte dieses Geld lieber in die Wirtschaftsförderung stecken. - Ich sage Ihnen: Sozialticket ist Wirtschaftsförderung pur, weil ein Leipzig-PassInhaber jede Mark, die er mehr in der Tasche hat,
sofort in seine Lebenshaltung steckt. Er gibt sie
beim Einkauf aus; denn fürs Sparen reicht das
Geld nicht. Das ist also eine schöne Wirtschaftsförderung für die Läden in Leipzig.
Es gibt gute Gründe, dieser Vorlage zuzustimmen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung, damit wir
den Vertrag neu aushandeln und das Sozialticket
für die nächsten fünf Jahre sichern können. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich wollte eigentlich nichts dazu sagen, aber nach den Ausführungen von Frau Witte zum Thema Wirtschaftsförderung kann ich einfach nicht sitzen bleiben. Lassen Sie uns einmal konsequent zu Ende
denken, dass jeder zusätzliche Euro in der Tasche der Leipziger und Leipzigerinnen einer bestimmten Einkommensschicht - so Ihre Argumentation - sofort für Konsum verwendet wird und
damit eine super Wirtschaftsförderung ist - Bürgermeister Albrecht ist leider gerade nicht im
Saal; jetzt könnte er noch etwas lernen -: Wir
müssten also als Stadt nur möglichst viel Geld,
am besten gleich bündelweise, verschenken an
Menschen mit einer möglichst hohen Konsumneigung, weil diese es ja nicht sparen, sondern
sofort ausgeben würden, und schon hätten wir
für Wirtschaftsförderung gesorgt. - So kann man
Wirtschaftsförderung nicht betreiben. Deshalb
wird es Sie nicht wundern, dass wir als FDPStadträte diese Verwaltungsvorlage ablehnen
werden.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt haben Sie Frau
Witte noch einmal gereizt.
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Lieber Herr Morlok, ich
darf an die Abwrackprämie erinnern. Die Leute
haben dafür Geld bekommen, dass sie ihr altes
Auto verschrotten und ein neues Auto kaufen.
Würden Sie mir zustimmen, dass die Abwrackprämie eine super Wirtschaftsförderung war?
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
S e i t e | 68
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Da stimme ich
Ihnen ausdrücklich zu. Das habe ich aber damals auch schon gesagt.
Oberbürgermeister Jung: Ich schlage vor, dass
Sie Ihren Dialog später vielleicht bei einem Glas
Bier fortsetzen.
Zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.25 Änderungsbeschluss zum Ratsbeschluss
der
DS-00560/14
vom
10.12.2014 - Bestätigung des angepassten Finanzierungskonzeptes und
Wandlung des Gesellschafterdarlehens in eine Kapitaleinlage für die Sanierung der Kongresshalle am Zoo,
2. und 3. Bauabschnitt sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (!) SächsGemO (VI-DS01973)
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Dezernat Finanzen
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter der Medien! Gerade den neuen Stadträten ist
die Diskussion um die Finanzierung und Betreibung der Kongresshalle nicht geläufig. Darum
spreche ich heute dazu, auch wenn es jetzt
schon spät am Abend ist.
Am Ende können alle zufrieden sein: Sie, Herr
Oberbürgermeister, können zufrieden sein; denn
Sie haben mit Herrn Junhold an der Seite die Vision verwirklichen können, die Kongresshalle als
Lokation mit bundesweiter Alleinstellung im Kongressgeschäft und als Ort für die Bürgerschaft
wachzuküssen. - Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen kann sich bestätigt fühlen, dass wir mit
unserer Kritik recht behalten haben. Das Projekt
wurde mit heißem Herzen und heißer Nadel gestrickt, wie Herr Leutze es damals ausgedrückt
hat.
Die Vorlage heute ist die vierte zu diesem Thema. Wir erinnern uns: Mit dem Konjunkturpaket II
wurden Mittel bereitgestellt, die in die Bildungsinfrastruktur fließen sollten. Das größte Einzelprojekt in Leipzig wurde aber eine Veranstaltungshalle. Nach dem Gesamtbeschluss zu den
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Maßnahmen im Programm wurde ein Umsetzungsbeschluss gefasst, der allerdings nicht realisierbar war. Eingehalten werden konnten weder
die Baukosten aufgrund der alten Bausubstanz statt der 2 Millionen Euro, die in der Vorlage heute stehen, sind es ja insgesamt über 9 Millionen
Euro Mehrausgaben, also 25 Prozent mehr noch das Finanzierungskonstrukt.
Beide Aspekte sowie die fehlende Priorität dieses teuren Kleinods waren für uns Grüne immer
Anlass, dem nicht zustimmen zu können. Zudem
hatten wir erhebliche Bedenken, dem Zoo, der
sich damals zum Bau von Gondwanaland anschickte, eine weitere Großbaustelle überzuhelfen. Der Zoo hat das Projekt in der Folgezeit
meisterlich gestemmt. Daran gibt es keinen
Zweifel. Aber die angestrebten Fördermittel blieben aus. Die Fragen der Finanzierung mussten
Sie, Herr Oberbürgermeister, in zwei Schritten
heilen. Schon 2010 wurde eine Sacheinlage aus
Kapitalaufstockung bewilligt, und nun, mit der
Vorlage heute, eine weitere. Der Zoo soll mit diesem Kleinod nicht in die Knie gehen. Weil wir das
von Anfang an angemahnt haben, werden wir
der Kapitalaufstockung heute zustimmen. Sie ist
nötig, und das war uns von Anfang an bewusst.
Klar war auch, dass es ein großes Risiko war, zu
behaupten, die Messe werde den zweiten Bauabschnitt finanzieren und das Kongressgeschäft
zuschussfrei bleiben; das hat Herr Albrecht damals so gesagt. Hier ging es um die Einrichtung
und zusätzliche Einbauten in dem Denkmal, um
moderne Kongresse überhaupt veranstalten zu
können. Ich erinnere an den Beschlusspunkt in
der Umsetzungsvorlage: „Der spätere Betreiber
wird für diese Kosten aufkommen.“ Wir, Bündnis
90/ Die Grünen, hatten daran Zweifel; denn es
lag nicht mal ein Vertrag vor, sondern lediglich
freundliche Absichtserklärungen. So wie man einem Gaul ins Maul schauen soll, so hätte man
auch auf diesem Vertrag beharren sollen, ehe
man den ersten Bauabschnitt beschließt.
Das Ergebnis ist, dass wir, die immer klamme
Stadt Leipzig, für eine Finanzierung sorgen, die
einen Mehrwert generieren wird. Das ist heute
unstrittig. Die Kongresshalle wird als einzigartige
Lokation für Kongresse gefeiert. Aber dass das
Land, der Freistaat, hier seine Unterstützung
versagte, ist wirtschaftspolitisch höchst unerfreulich. Tatsächlich brauchen wir diese Impulse für
das wirtschaftliche Leben der Stadt. Herr Oberbürgermeister, das haben Sie damals richtig erkannt. Wir werden weiterhin beobachten, ob zusätzliche Kongresse eingeworben werden können oder ob das Geschehen in der Kongresshalle zulasten anderer Lokationen wie dem Gewandhaus oder privater Angebote gehen wird.
Die FDP-Stadträte hatten sich damals ja auch
dazu geäußert.
S e i t e | 69
So viel ist klar: Wir als Stadt betätigen uns auf
einem Feld, das gut und gern privat geleistet
werden kann. Wie also darf ich vor diesem Hintergrund die Vorstöße in Richtung Privatisierung
des Schulbaus verstehen? Wir leisten uns Privates und lassen Private das Öffentliche tun. Logisch ist das nicht. Ich denke, darüber sollten wir,
gerade im schönen Advent, noch einmal nachdenken. Aber: Erstmalig werden Sie eine Zustimmung zur Kongresshalle von uns bekommen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Mich freut die Zustimmung, Frau Krefft. Auch den zweiten Teil Ihrer
Rede teile ich uneingeschränkt. Herr Leutze hatte auf jeden Fall recht: mit heißem Herz und heißer Nadel. Das ist nicht so ganz unrichtig gewesen.
Zur Abstimmung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig beschlossen.
Einen schönen Gruß, Herr Synatschke, an den
Zoo. Übermitteln Sie das so an Herrn Junhold!
18.26 Bau- und Finanzierungsbeschluss:
77. Schule, Grundschule, Riebeckstr.
50, 04317 Leipzig, Erweiterungsneubau, Teilmodernisierung Altbau, und
Bestätigung
der
über/außerplanmäßigen
Auszahlungen
gem. § 79 (!) SächsGemO für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016 EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-02019)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Jetzt
wird es nicht mehr so nett. - Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und
Damen Stadträte, Gäste und Medienvertreter!
Die 77. Grundschule und die Schule Thonberg
befinden sich auf derselben Liegenschaft in Stötteritz. Das war bereits mehrfach Thema im Stadtrat. Die Verlagerung der Förderschule wurde
2014 nach wortstarken Protesten der Eltern ausgesetzt. Die Entwicklung des Schulstandortes
der Grundschule entsprechend der Bedarfe im
Schulbezirk wurde im April 2015 beschlossen,
nämlich Ausbau als vierzügige Schule. Die Suche nach einem Grundstück für eine zusätzliche
Schule in Stötteritz wurde in der letzten Ratsversammlung beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Diese Vorlage, meine Herren, meine Damen, berücksichtigt dies alles nicht. Sie wischt alles weg,
wirklich alles, worüber wir zwei Jahre lang geredet haben. Sie ist schlecht vorberaten. Die Verwaltung arbeitet hier in „Basta!“-Manier. Ich habe
bereits in der letzten Ratsversammlung kritisiert:
Es kann nicht sein, dass Sie nur, weil Sie jetzt
endlich die Fördermittel abrufen wollen, weil Sie
jetzt endlich planen wollen, weil Sie jetzt endlich
beim Schulbau vorankommen wollen, jegliche
Beteiligungen des Stadtrates einfach mal so
übergehen und völlig andere Vorlagen vorlegen.
Bitte vergleichen Sie diese Vorlage mit der, die
wir im April hier beschlossen haben. Beschlossen haben wir eine vierzügige Schule und einen
kleineren Anbau, und dieser Anbau war auch
noch an einer anderen Stelle vorgesehen. - Das
ist die Generalkritik.
Im Einzelnen. Der Ausbau ist sehr groß dimensioniert. Die Fünfzügigkeit ist schon allgemein
problematisch und wird viel kritisiert, auch von
vielen Elternvertretungen, zum Beispiel dem
Stadtelternrat. Im sozialen Gefüge dieses Stadtbezirks, im sozialen Gefüge dieser Schule ist die
Fünfzügigkeit aber ganz besonders schwierig.
Darum ist im Planungsbeschluss die Vierzügigkeit vorgesehen, und das ist auch so in Ordnung.
Dann: Die Anordnung auf dem Schulhof, einem
Schulhof, der dreimal mit dem Umweltpreis ausgezeichnet wurde, ist abzulehnen, weil dadurch
dieser Schulhof vernichtet werden würde. Es gibt
ja eine Alternative, nämlich im Süden angrenzend an das Grundstück, und diese Alternative
ist vorzuziehen. Ich weiß, dass Sie dafür einen
neuen Bebauungsplan brauchen. Aber wir haben
ja gerade gelernt: Es gibt beschleunigte Verfahren. Das muss an der Stelle möglich sein. Das
wäre im Übrigen eine Fläche, auf der man eine
Sukzessionsfläche entwickeln kann, wo nur Pioniergehölze stehen. Das hätte noch einmal eine
ganz andere Wertigkeit.
Die Eilbedürftigkeit - das ist absolut die Höhe wird damit begründet, dass ab 1. Januar 2016
die EnEV 2016 gilt; diese soll umgangen werden.
Na super! So viel zu unserem Haushalt und zu
unserer Klimapolitik.
Schon allein aus diesen Gründen, aber insbesondere auch wegen der fehlenden Beteiligung,
wegen der kurzfristigen Planänderung - ich erinnere daran, dass uns in Einzelberatungen etwas
anderes vorgelegt wurde als jetzt hier zum Beschluss - und wegen der mangelnden Strategie ich kann hier keine Strategie erkennen - lehnen
wir diese Vorlage ab.
Ja, wir lehnen eine Schulerweiterung ab, wissend, dass das problematisch ist. Die Situation
an der Schule ist uns bewusst und auch, dass
dann nicht von einer Verbesserung auszugehen
S e i t e | 70
ist. Aber immerhin würden wir der Schule eine
Bautätigkeit im Betrieb ersparen. Wir würden ihr
den Verlust des gestalteten Schulhofs ersparen.
Wir würden ihr auch den Ärger darüber ersparen,
dass das Schulgebäude außer mit Brandschutz
und Malerarbeiten nicht weiter ertüchtigt wird.
Weiterhin werden die Fenster undicht sein; weiterhin wird es hineinregnen. Denn daran soll
nichts gemacht werden, und das für 5,8 Millionen
Euro. - In Engelsdorf war der Anbau günstiger.
Es stellt sich die Frage, warum das hier so teuer
wird, ohne dass eine Voll-sanierung erreicht wird
oder wenigstens die Fenster erneuert werden.
Es gibt entsprechende Vorvoten. Wir haben das
auch im Ausschuss lange besprochen. Ich möchte aber den Stadtrat wirklich sehr ermuntern, sich
unserer Position anzuschließen. Es bleibt der
Planungsauftrag aus dem April 2015, und es
bleibt der Auftrag aus der letzten Ratsversammlung, eine Liegenschaft in Stötteritz zu erwerben,
um eine weitere zweizügige Grundschule zu planen. Das läuft uns nicht davon. Lassen Sie uns
die Zeit: für den Schulbezirk, für die Schülerinnen und Schüler. Lehnen Sie diese Vorlage ab! Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Frau Krefft, Sie waren
sehr aufgeregt, meiner Ansicht nach zu aufgeregt.
Zwei Dinge: Erstens haben wir letztens eine Planungsvorlage beschlossen, die eine zweizügige
Grundschule vorsieht. Dieser Beschluss ist nicht
aufgehoben. Diese Schule soll in Stötteritz sein.
Sie selbst haben die Güntzstraße vorgeschlagen; es gäbe auch Möglichkeiten an der Papiermühlstraße. Man braucht im unteren Stötteritz
unbedingt noch eine zweizügige Schule. Sie haben recht: Eine fünfzügige Grundschule ist zu
groß; sie wird nur schwierig handelbar sein. Aber
bis diese neue Schule in Stötteritz errichtet ist,
muss es zeitweise - das ist bei der 3. Grundschule jetzt auch so - so gehen. Das müssen wir
einsehen.
Zweitens. Ich hätte die Förderschule auch ganz
gern dort belassen, schon wegen des Inklusionsgedankens. Aber wenn man für die Mitwirkung von Eltern und Lehrern ist und deren sehnlichster Wunsch ein barrierefreier Neubau einer
Förderschule für geistig Behinderte ist und wenn
wir mehrmals dazu aufgefordert werden, diesen
Wunsch umzusetzen, dann muss man das auch
akzeptieren. Das eine hängt doch mit dem anderen zusammen. - Wenn Sie das nicht so sehen,
ist das Ihre Sache. Ich sehe es so.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Ich finde es übrigens besser, dass der Anbau an
die alte Schule angelagert ist und nicht selbstständig steht, was nach meiner Ansicht wesentlich teurer geworden wäre. Notwendig ist, zu fordern, dass die Fenster und alles andere auch
gemacht werden. Aber es liegt doch an uns, dafür zu sorgen, dass auch alles andere miteinbezogen wird.
Wir werden dann einen neuen Doppelhaushalt
haben. Wir haben die Investitionsstrategien beschlossen. Ich habe mehrfach betont: Neubau,
Sanierung und Werterhaltung im Gleichklang. Es
wäre also meiner Meinung nach Quatsch, diese
Vorlage jetzt abzulehnen, weil uns dann Fördermittel verloren gehen und weil uns Zeit verloren
geht. Wir brauchen dort eine Erweiterung der
Schulkapazität, und zwar jetzt. Das müssen wir
zur Kenntnis nehmen. Wir müssen aber auch
das, was wir wollen - da gebe ich Ihnen recht -,
nämlich dass in Stötteritz eine zweite Grundschule errichtet wird, einfordern. Eine weitere
Grundschule im unteren Stötteritz ist notwendig.
Durch den Zuzug von jungen Familien nach
Reudnitz-Thonberg wächst die Bevölkerung
enorm. Dem müssen wir Rechnung tragen. Wir
werden der Vorlage zustimmen.
Ihre Polemik, Frau Krefft, fand ich an der Stelle
nicht so günstig. Wir sind doch im Advent! Kommen Sie ein bisschen zur Ruhe und kehren Sie
zur Sachlichkeit zurück. So werden wir das Ziel,
das wir alle vor Augen haben, erreichen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, dann
Herr Hobusch und Frau Lakowa.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau
Krefft! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich rede hier als Vertreter des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau und des Unterausschusses Schulnetzplanung. - Der Unterausschuss hat sich klipp und klar gegen die Verlagerung der Förderschule nach Paunsdorf gewandt.
Dort hätte es ein großes Schulgebäude gegeben. Nun wird es anderweitig genutzt, zumindest
befristet. Sehr wohl ernst genommen wurde aber
die Kritik, dass dieser Standort kritisch zu sehen
ist. Ich sehe ständig, dass es, wenn es um die
Bereitstellung der benötigten Klassenräume
geht, rot blinkt. Gerade auch im Südosten wird
die rote Linie ständig überschritten. Also müssen
wir dort sofort handeln. Wir müssen dort etwas
tun.
Ich finde die Lösung auch ganz vernünftig. Die
ehemalige Kita in der Curiestraße wird aufgestockt und vergrößert. Dort zieht die Förderschule ein. Damit ist dafür gesorgt, dass sie auch weiterhin in der Nachbarschaft der Betreuungsein-
S e i t e | 71
richtungen liegt, die eine Förderschule nun einmal braucht. Gleichzeitig wird der nötige Freiraum geschaffen, um die Grundschule zu erweitern und ihr dadurch erst einmal Luft zu verschaffen.
Sie wissen, wie kompliziert es ist, einen neuen
Schulstandort auszuweisen. Man hat ein Grundstück schon fest im Blick, und dann ist es plötzlich schon verkauft. Wenn ich mir überlege, wie
viele Millionen wir derzeit für Provisorien ausgeben, weil wir eben nicht mit der Sanierung hinterherkommen. Diese Provisorien sollen Entlastung bringen, obwohl wir genau wissen, dass uns
diese Buden in 15 oder 20 Jahren auf die Füße
fallen werden. Ich erinnere nur an die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg. Damals hatte die
Gemeinde einen Leichtbau errichtet. Jetzt wird
krakeelt - zu Recht -, dass dieses Provisorium
durch einen Neubau ersetzt werden muss.
Also: Lassen Sie uns hier etwas Vernünftiges auf
den Weg bringen. Völlig klar ist, dass eine zweizügige Grundschule in Stötteritz wahrscheinlich
gar nicht ausreichen wird. Denkbar wäre auch
noch eine in Richtung Marienbrunn, wie es sie
früher auch gegeben hat.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte diese Vorlage zum Anlass nehmen, mal
wieder über die Begründung der Eilbedürftigkeit
in diesem Hohen Hause zu sprechen, und zwar
nicht nur zu dieser Vorlage. Es standen ja heute
auch noch andere eilbedürftige Vorlagen auf der
Tagesordnung, die wir schon beschlossen haben.
Wenn wir von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, als
Grund für die Eilbedürftigkeit benannt bekommen: Der Vertrag läuft zum Jahresende aus und
muss verlängert werden - das betraf die Vorlage
zum St. Georg-Krankenhaus -, dann ist das nur
deshalb eilbedürftig, weil Sie das ein Jahr lang
verpennt haben; denn dass dieser Vertrag zu
diesem Zeitpunkt endet, wussten Sie bereits vor
einem Jahr. Sie hätten also ausreichend Zeit gehabt, eine entsprechende Vorlage zu formulieren.
Bei dieser Vorlage lautet die Eilbedürftigkeitsbegründung: Wir müssen heute beschließen, weil
wir unsere eigenen Gesetze umgehen müssen,
um Kosten zu sparen. - Das mag zwar richtig
sein; aber stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn diese Haltung des Staates öffentlich
wird. Wie soll sich denn jeder Private fühlen, der
versucht, Kosten zu vermeiden. Der Staat gibt
sich Regeln, aber nachdem er sie sich gegeben
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
S e i t e | 72
hat, versucht er, sie zu umgehen. Das genau,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, schafft
Demokratieverdrossenheit.
15 Jahren errichtet wird, aber nicht in näherer
Zukunft.
Wenn man die Mehrkosten, die durch die gesetzlichen Vorgaben zur EnEV entstehen, nicht tragen möchte, dann wäre es konsequent gewesen,
sie in dem dafür zuständigen Gremium, dem
Parlament, nicht zu beschließen. Dafür hätten
Sie auch mein volles Verständnis. Wenn aber im
Parlament eine solche Regelung beschlossen
wird, die ich für falsch halte, und danach versucht wird, diese Regelung, die die eigenen Parteifreunde im Parlament beschlossen haben, zu
umgehen, um Kosten zu sparen, dann ist das
schon sehr pharisäerhaft. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa, ich
muss diese Aussage korrigieren. Der stellvertretende Vorsitzende des Stadtbezirksbeirats sitzt
neben mir; er hat die gestrige Sitzung geleitet.
Diese Aussage weise ich zurück. Diese Aussage
ist falsch. Nach der jetzigen Planung ist eine
zweizügige Grundschule in Stötteritz geplant.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lakowa.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): In
Richtung Linke wollen wir noch etwas klarstellen:
Wir sind nicht prinzipiell gegen einen Anbau an
dieser Schule, sondern wir sind gegen den Bauund Finanzierungsbeschluss, wie er uns jetzt
vorliegt.
Ad eins. Die Größe ist unserer Meinung nach
nicht adäquat, gerade auch vor dem Hintergrund,
dass die Förderschule dort auszieht. Dagegen
haben wir überhaupt nichts; das möchte ich hier
noch einmal ganz ausdrücklich festhalten.
Ad zwei. Ein weiteres großes Problem, das uns
dazu bewegt, mit Nein zu stimmen, ist, dass ein
Großteil dieses Grundstücks regelrecht zubetoniert wird. Das bedeutet, dass den Kindern dieser dann fünfzügigen Grundschule fast gar keine
Grünflächen mehr zur Verfügung stehen. Wer
sich die Planung einmal anschaut, wird feststellen, dass dort kaum noch Grün vorhanden ist.
Deshalb bitte ich darum, dass das noch einmal
ins Verfahren geht und dass heute möglichst viele mit Nein stimmen, um zu erreichen, dass diese Vorlage noch einmal überarbeitet und dem
Mitwirkungsrecht des Stadtrats tatsächlich entsprochen wird. - Danke.
Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich bedanke mich
noch einmal bei Frau Lakowa für die Klarstellung, weil es auch für mich sehr befremdlich war,
was Frau Krefft hier vorgetragen hat, vor allem
auch in welcher Tonart.
Ja, wir bekommen vielleicht nicht an jeder Schule die optimalen Bedingungen hin, die wir uns alle für die Kinder wünschen wie ausreichend
Grün, ausreichend Fläche, ausreichend Spielgelegenheiten. Aber wenn ich mir anschaue, welchen Bedarf an Schulplätzen und baulich einigermaßen ansprechender Gestaltung unserer
Schulen wir haben, dann können wir hier nicht
einfach Vorlagen zurückweisen.
Wir haben vorhin die Möglichkeit der Bebauung
für Probstheida beschlossen. Wir wissen, dass
es in Probstheida viel zu wenige Grundschulplätze gibt. Wir haben in der letzten Haushaltsverhandlung ewig über die 31. Grundschule gesprochen, und zwar bevor wir beschlossen haben,
dass dort noch zwei große Wohngebiete entstehen werden. Probstheida wird dann aus allen
Nähten platzen, so wie es Stötteritz und Reudnitz
jetzt schon tun. Das ist ein Problem, das genauso auf uns zurollt.
Wir können es uns nicht leisten, Beschlüsse zu
Schulbauten zurückzustellen. Klar, wir können
uns bessere Vorschläge der Verwaltung wünschen. Aber da kann ich nur an die Ausschussmitglieder appellieren, eher zu intervenieren. Wir
brauchen diese Schulen, und wir brauchen sie
schnell, und zwar so gut es eben geht. Das ist
zwar nicht perfekt, aber es geht nicht anders.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Noch ein Nachtrag, Frau Lakowa?
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will noch einen Nachtrag hinzufügen: Die Grundschule in Stötteritz wird dann nicht kommen. Das
wurde mehrfach mitgeteilt. - Frau Hollick, lassen
Sie mich bitte ausreden. - Das wurde gestern
den Mitgliedern im Stadtbezirksbeirat so mitgeteilt. Wir haben auch aus anderer Quelle erfahren, dass diese Grundschule vielleicht in 10 oder
Stadtrat Haas (CDU): Ganz kurz, Herr Oberbürgermeister, damit hier Wahrheit und Klarheit
herrscht. - Ich würde darum bitten, zu Protokoll
zu nehmen, dass das, was Frau Lakowa mitgeteilt hat, nur Hörensagen ist und gestern im
Stadtbezirksbeirat nicht besprochen worden ist.
Weiter würde ich darum bitten, zu Protokoll zu
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
nehmen: Es wird keine zehn Jahre dauern, bis
dort eine neue Grundschule errichtet wird. Oder
gibt es vom Bürgermeister eine andere Aussage
dazu?
S e i t e | 73
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Ich würde bitten,
dass Herr Fabian dazu kurz Stellung nimmt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich gehe davon aus, dass das keine zehn Jahre dauern wird.
Aber wann genau das umgesetzt wird, hängt natürlich von der Entwicklung der nächsten Jahre
ab. Wir haben derzeit den Schulentwicklungsplan im Verfahren. Auf der Grundlage werden
dann auch die Investitionen geplant. Aber es ist
richtig, wie hier heute in der Debatte mehrfach
gesagt wurde: Wir haben einen dringenden Bedarf an Kapazitäten.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem
vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
18.30 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS-01861)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Der Jahresabschluss ist einstimmig beschlossen.
18.31 Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs „Verbund Kommunaler Kinderund Jugendhilfe“ der Stadt Leipzig (VIDS-01865)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Gibt es Wortwünsche? - Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Drei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.27 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (!) SächsGemO im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung der
Absenkungen und Ermäßigungen der
Elternbeiträge für Kitas Freier Träger EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-02135)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht
der Fall. Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.28 Nachtragswirtschaftsplan 2015 für den
Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (VI-DS-01797)
18.32 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“
Leipzig (VI-DS-01880)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.33 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig in Verbindung mit der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79
(1) SächsGemO in Höhe von 150.000
Euro für das Haushaltsjahr 2016 (VIDS-01898)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.34 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE)
für das Jahr 2016 (VI-DS-01909)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.29 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (VIDS-01849)
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
18.35 Wirtschaftsplan 2016 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
(VI-DS-01971)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.36 Prüfungsbericht Nr. 14/2/2015 des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes Bildung eines zeitweise beratenden
Ausschusses (VI-DS-01537-DS-01)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Kultur
Eine Vorlage, die mit dem nichtöffentlichen Teil in
Verbindung steht. - Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Herr Stadtrat Wehmann als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ein
gesetztes Mitglied im zeitweise beratenden Ausschuss wäre, wenn Sie das beschließen. Die Anlage mit den Besetzungsvorschlägen müsste
Ihnen vorliegen.
Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Nach Beschluss im November 2014 erreichte der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur
erweiterten Prüfung der Kultureigenbetriebe im
Zuge des Nachtragswirtschaftsplans Gewandhaus 2013/2014 im Spätsommer dieses Jahres
die Stadträtinnen und Stadträte. Die Frage, die
sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses stellten, lautete: Wie und in welcher
Form und in welchem Gremium ist die Aufarbeitung der zwei Dutzend Beanstandungen, Empfehlungen, Hinweise des RPA bearbeitbar.
Oberbürgermeister Jung regte dazu in der Oktober-Ausschusssitzung die Bildung einer Arbeitsgruppe an. Da diese aus Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und des Betriebsausschusses Kultur bestehen soll, war allerdings
schnell klar, dass dies nur in einem zeitweise beratenden Ausschuss möglich sein wird. Leider
ließ das Papier zur Bildung des Ausschusses einige Wochen auf sich warten. So handelte der
Rechnungsprüfungsausschuss und unterbreitete
unter Mitwirkung des Betriebsausschusses Kultur im November dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag. Das Erfreuliche: Dieser Vorschlag findet sich nach Verhandlungen mit dem
Dezernat Finanzen, insbesondere mit Herrn
Bonew, auch fast eins zu eins in der vorliegenden Beschlussvorlage wieder.
Was könnte der zeitweise Ausschuss leisten?
Das neue Gremium soll gemäß Beschlusspunkt
1 unter anderem in Kooperation mit der Verwal-
S e i t e | 74
tung Ursachenfeststellung betreiben sowie
Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschläge im Rahmen der Feststellungen des oben
genannten Prüfberichtes unterbreiten. Zu den
Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen wird, gehören zum Beispiel:
Erstens. Die Rolle des Oberbürgermeisters, der
Verwaltung, des Stadtrates, aber auch der Ausschüsse hinsichtlich der Klärung der Zuständigkeiten sowie ihres Einflusses auf die Eigenbetriebe.
Zweitens. Die grundsätzliche Gestaltung der Beziehungen, unter anderem Organisation, Finanzen, Personal, zwischen Stadt und Eigenbetrieben.
Drittens. Die Ausrichtung des Berichtswesens
und Controllings in den Eigenbetrieben, auch in
Wechselwirkung mit dem Berichtswesen und
Controlling innerhalb der Verwaltung.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist für
jeden erkennbar, dass es sich hier um eine komplexe Thematik handelt. Entscheidend für den
Erfolg des Projektes ist daher vor allem: Inwieweit wird die Verwaltung den Ausschuss tatkräftig
unterstützen oder selbst die Initiative ergreifen,
und wie hoch ist der Wille zu Veränderungen
insgesamt? Grundsätzliche und weitreichende
Verbesserungen in Bezug auf die im Prüfbericht
genannten Mängel wird es nur in Zusammenarbeit mit der Verwaltung geben können. Ich wünsche uns allen für diese Aufgabe viel Erfolg. Unsere Stadt kann es auch an dieser Stelle gut gebrauchen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Wehmann, Sie haben eben mögliche Aufgaben des zeitweise beratenden Ausschusses
angeführt. Ich weiß nicht, ob dies eine abschließende Aufzählung gewesen ist oder ob Sie nur
einige der anstehenden Aufgaben aus Ihrer Sicht
benannt haben.
Aus meiner Sicht wäre es besonders wichtig,
sich auch anzuschauen, welche Rolle die BBVL
in Zusammenhang mit der Beratungsleistung der
Stadt einerseits und der Beratungsleistung der
Eigenbetriebe andererseits gespielt hat, auch
angesichts der Tatsache, dass sie für die Stadt
Überwachungsfunktionen wahrnimmt. Da ist aus
meiner Sicht ein gewisser Interessenkonflikt vorhanden. Ich weiß nicht, ob Sie das auf der Agenda haben. Wenn ja, würde mich das freuen.
Wenn Sie es noch nicht auf der Agenda haben,
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
von mir ein Tipp: Kümmern Sie sich auch um
diese Frage.
S e i t e | 75
Stadtrat Maciejewski (CDU): Wieso steht dann
im Leipziger Amtsblatt, dass dort eine Flüchtlingsunterkunft entsteht? Kann man dem Amtsblatt nicht mehr glauben?
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Oberbürgermeister Jung: Das muss ich prüfen.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Morlok,
wie ich eben sagte: „under an“. Dazu gehört ein
breites Themenfeld. Das, was Sie anregen, steht
meines Wissens auch im Prüfbericht.
Oberbürgermeister Jung: Gut.
Dann darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Flüchtlingen in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig - Stand: 11.12.2015 (VI-DS02201)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dazu
einen Satz sagen. Nach heutigem Stand scheint
es so zu sein, dass wir wirklich bis Januar/Februar auf die Nutzung von Sporthallen werden verzichten können.
Gibt es Rückfragen dazu? - Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich habe dem letzten Amtsblatt entnommen - das war ein zweispaltiger Artikel mit
einer bunten Grafik darunter -, dass im alten
Postbahnhof eine größere Flüchtlingsunterkunft
entsteht. Wie gesagt, so stand es im Amtsblatt;
das steht aber nicht in dieser Vorlage. Können
Sie dazu etwas sagen?
Oberbürgermeister Jung: Ja. Das haben wir
ebenfalls aus der Zeitung entnommen. Mit uns
gibt es keine Absprachen. Der Freistaat Sachsen
hat signalisiert, dass es auch mit ihm keine Absprachen gibt.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Ist das journalistische Freiheit, oder was? Ich würde darum bitten,
dass es korrigiert ist, wenn dem nicht so ist. In
meinem Umfeld gibt es viele Leute, die unbesehen glauben, was im Amtsblatt steht. Wenn dort
Falschmeldungen verbreitet werden, sollte man
das richtigstellen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich muss das noch
einmal im Wortlaut lesen. Wir werden auf jeden
Fall das Angebot Postbahnhof prüfen. Zurzeit
gibt es keine Absprachen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht
der Fall.
Ich bedanke bei den Vertreterinnen und Vertretern der Medien für ihr Interesse. Schöne Feiertage!
Der öffentliche Teil der Ratsversammlung ist damit beendet.
Verlaufsprotokoll vom 16.12.2015
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Pellmann:
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Stadtrat Oßwald:
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Protokollant:
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