Daten
Kommune
Leipzig
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1039514.pdf
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1,2 MB
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16.10.15, 13:07
Aktualisiert
25.01.18, 11:24
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Inhalt der Datei
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
16.10.2015
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2015
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
6.1
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO; Änderung Ausführungsbeschluss zur
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen
und Geduldete in Systembauweise auf dem
Freigelände Torgauer Straße 290
VI-DS-01904
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.2
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO für die Nutzung der Messehalle 17 als
Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf
der Alten Messe in der Puschstraße ohne Nummer
VI-DS-01876
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6.3
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO für die Nutzung der Pavillons 10.13 und
10.14 auf der Alten Messe als Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Straße des
18. Oktober 46
VI-DS-01882
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6.4
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO; Grundsatzbeschluss für die Nutzung
eines Bürogebäudes als Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete im Hochhaus Brühl, Brühl 34-50;
Ausführungsbeschluss für die Anmietung, Ausstattung,
Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-01903
6.5
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer
Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
der Robert-Koch-Klinik, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100,
Haus 10 und Ausführungsbeschluss für die
Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und soziale
Betreuung
VI-DS-01928
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.5.1
dazu Information
VI-DS-01928-DS-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
6.6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen
Verwaltungsunterbringung, hier: Kurzfristige
Unterbringung der Stellenmehrbedarfe der
Ausländerbehörde des Ordnungsamtes und des Amtes
für Gebäudemanagement am Standort TRH sowie
weitere Ämter an den Standorten NRH/SH und RH
Wahren.
VI-DS-01959
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
7
Mandatsveränderungen
8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte
8.1
Namensänderung der Schule Portitz - Oberschule der
Stadt Leipzig
VI-WA-01902
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
8.2
Entwicklungskonzeption Naturbad Nordost
VI-WA-01951
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
8.3
Verringerung der Gefährdungslage für Fußgänger am
Theater der Jungen Welt
VI-WA-01976-NF-001
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Altwest
9
Einwohneranfragen
(Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
9.1
Was ist Sinn und Zweck von Beiräten?
Einreicher: Mike Demmig
9.2
Werbung für FKK Saunaclub vor Schulen
VI-EF-01683
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-01747
Einreicher: Peter Münch
9.3
Straßenschäden
VI-EF-01905
Einreicher: Heike Hilse
9.4
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern
an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst
VI-EF-01927
Einreicher: Katharina Hitschfeld
9.5
Eigentum verpflichtet!
Einreicher: C&D e.V., Matthias Malok
9.6
Sperrung des Durchgangs Eibenweg 19a, 19b, 20 und
21
VI-EF-01941
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-01948
Einreicher: Dr. Werner und Ursula Noack
9.7
Erschließung Emil-Teichsiedlung
Einreicher: Siedlerverband Thomas Müntzer e. V
Einreicher: Herr Klaus Gimmerthal
Einreicher: Herr Frank Börner
10
Petitionen
(werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
VI-EF-01964
(schriftl. Beantwortung)
10.1
Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab
Entgelt-/Besoldungsgruppe E9/A9
VI-P-01762
Einreicher: Petitionsausschuss
10.2
Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm-,
Schmutz- und Schadstoffbelastung in der KarlTauchnitz-Straße
VI-P-01636
Einreicher: Petitionsausschuss
10.3
Fußgänger leben gefährlich...
VI-P-01244
Einreicher: Petitionsausschuss
10.4
Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die
Nutzung von Sportstätten der Stadt Leipzig
VI-P-01760
Einreicher: Petitionsausschuss
10.5
120 Jahre Clara-Zetkin-Park - Das Parkjubiläum
sinnvoll nutzen!
VI-P-01761
Einreicher: Petitionsausschuss
11
Besetzung von Gremien
11.1
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (4. Änderung)
DS-00768/14-DS-004
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der
Mitglieder (3. Änderung)
01141-DS-003-NF-001
Einreicher: Oberbürgermeister
11.3
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost - Bestellung der
Mitglieder (1. Änderung)
VI-DS-01142-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
11.4
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest - Bestellung der
Mitglieder (2. Änderung)
01149-DS-002-NF-001
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
12.1
Vertreter der Stadt Leipzig in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen
(1.Änderung)
VI-DS-00882-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
12.2
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Klinikum
St. Georg gGmbH (1. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00894)
VI-DS-00894-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
12.3
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Lecos
GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015
gemäß VI-DS-00896)
VI-DS-00896-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
12.4
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Stadtwerke Leipzig GmbH (1. Änderung)
VI-DS-00912-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
12.5
Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH
Einreicher: Oberbürgermeister
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
14
Anträge zur Beschlussfassung
VI-DS-01934
14.1
Konzept Vereins- und Sportzentrum Liebertwolkwitz
A-00505/14
Einreicher: SPD-Fraktion
14.2
Transparente Strukturen in der Tourismusförderung
VI-A-01195
Einreicher: CDU-Fraktion
14.3
Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des
agra-Areals in Leipzig-Dölitz
VI-A-01266-NF-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.4
Jugendclub in Liebertwolkwitz (ehemals HP OR
037/15/16)
VI-A-01306
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.5
Sanierung der Kindertagesstätte Pünktchen vorziehen
VI-A-01387
Einreicher: SPD-Fraktion
14.6
Online-Beantragung von Sozialleistungen ermöglichen
VI-A-01402
Einreicher: SPD-Fraktion
14.7
Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung
in der Schulsozialarbeit
VI-A-01403
Einreicher: SPD-Fraktion
14.8
Leipzig wird "Frackingfreie Kommune"
VI-A-01487
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.9
Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der
städtischen Webseite
VI-A-01512
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.10
Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen
VI-A-01523
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.11
Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten
erfassen und abbauen
VI-A-01604
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.12
Asisi-Völkerschlacht-Panorama erhalten!
VI-A-01607-NF-003
Einreicher: Nicole Lakowa
Einreicher: Norman Volger
Einreicher: Michael Schmidt
14.13
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und
Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
VI-A-01840-NF-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1
Besetzungsprozedere für die Position des
Gewandhauskapellmeisters
VI-F-01930
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Hintergründe für die geplante Streckenkürzung der
Linie 9
VI-F-01961
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3
Umsetzung des Beschlusses "Kulturbahn Linie 14" von
2010
VI-F-01969
Einreicher: SPD-Fraktion
15.4
Kostensteigerung in den kommunalen Museen
VI-F-01977
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.5
Aktueller Sachstand Naturkundemuseum
VI-F-01917
Einreicher: AfD-Fraktion
15.6
Umsetzung des Beschlusses "Zum Umgang mit der
Benennung Platz der Friedlichen Revolution" vom
10.12.2014
VI-F-01835
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.7
Widersprüchliche behördliche Aussagen zum Verfahren
um das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK)
VI-F-01708
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.8
Prüfaufträge der Fraktionen - Einbeziehung "Dritter", u.
a. der bbvl
VI-F-01837
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.9
Mikrokredit Leipzig - immer noch eine Chance für kleine
Unternehmen?
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
VI-F-01838
15.10
Asylbewerber in Leipzig: Aktuelle Daten,
Anerkennungsverfahren und Eingliederung
VI-F-01860
Einreicher: CDU-Fraktion
15.11
Weniger Fluglärm - Abschaffung der kurzen
Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage
VI-F-01884
Einreicher: AfD-Fraktion
15.12
Zukunft des Sportmuseums Leipzig
VI-F-01915
Einreicher: CDU-Fraktion
15.13
Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-1522/13
"Kostenloses Internet in der Leipziger Innenstadt"
VI-F-01920
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.14
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
VI-F-01923
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.15
Schülerfahrkarte für "späte" Schüler und Schülerinnen?
VI-F-01924
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.16
Technischer Anschluss Wagenplatz Saalfelder Str. 42
VI-F-01932
Einreicher: AfD-Fraktion
15.17
Stand der Genehmigungsplanung für die
Verbindungsbrücke Gymnasium Gorkistraße 15 und 25
VI-F-01962
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.18
Sprach- und Integrationsmittlung SprInt
VI-F-01956
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.19
Schaffung von Räumen für DAZ-Klassen und DeutschSprachkurse für Erwachsene
VI-F-01970
Einreicher: SPD-Fraktion
15.20
Nutzung des ehemaligen Interpelz-Hochhauses am
Brühl für Asylbewerber/-innen und Geduldete
VI-F-01979
Einreicher: AfD-Fraktion
15.21
Klärung der Zulässigkeit politischer Werbung seitens
städtischer Unternehmen in der Öffentlichkeit
VI-F-01981
Einreicher: AfD-Fraktion
15.22
Fluglärm, Einhaltung Planfeststellungsbeschluss
VI-F-01982
Einreicher: AfD-Fraktion
15.23
Eilbedürftigkeit von Vorlagen
VI-F-01822
Einreicher: Stadtrat St. Georgi
15.24
Verzögerung des Umbaus der Georg-SchumannStraße (Nachfragen zur Anfrage F-01578)
VI-F-01929
Einreicher: Stadtrat St. Wehmann
15.25
Kulturelle Angebote für Migrantinnen/Migranten im
Allgemeinen und Flüchtlinge im Speziellen
VI-F-01968
Einreicher: Stadträtin M. Gehrt
15.26
Angebote für besonders schutzbedürftige
Personengruppen in den kommunalen
Flüchtlingsgemeinschaftsunterkünften
VI-F-01972
Einreicher: Stadträtinnen B. Ehms und M. Gehrt
15.27
Magistralenmanagement
VI-F-01975
Einreicher: Stadtrat M. Weickert
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73(5) SächsGemO bis
September 2015
VI-DS-01850
Einreicher: Dezernat Finanzen
17.2
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober
2015
Einreicher: Dezernat Finanzen
VI-DS-01960
18
Vorlagen I
18.1
Wiederbestellung der Geschäftsführung der Klinikum
St. Georg gGmbH und Wiederwahl der
Eigenbetriebsleitung des Eigenbetriebes Städtisches
Klinikum "St. Georg"
VI-DS-01783-NF-001
Einreicher: Oberbürgermeister
18.2
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig,
Fortschreibung 2015
VI-DS-1475-NF-002
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.3
Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept
Markkleeberg
VI-DS-01558
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.4
2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für
das städtische Bauvorhaben "Öffnung des
Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3
und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der
Baukosten sowie Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO
DS-00685/14-DS-002
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.5
"Gestaltungssatzung für die Gemeinde BöhlitzEhrenberg"
Satzungsbeschluss zur Aufhebung
DS-00801/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.6
Erhaltungssatzung "Böhlitz-Ehrenberg"
Satzungsbeschluss
DS-00774/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.7
Evaluation der Live-Stream-Übertragung der
Ratsversammlung
VI-DS-00971
Einreicher: Oberbürgermeister
18.8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424
"Verbrauchermarkt Sommerfelder
Straße/Rosenbaumstraße";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-01183
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.9
Geschäftsordnung des Petitionsausschusses
VI-DS-01205
Einreicher: Oberbürgermeister
18.10
Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB
3277) für den Planungszeitraum 2014 - 2023
VI-DS-01394
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.11
Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im
Leipziger Mittelstand (Mittelstandsförderprogramm) in
Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe
gemäß § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-01433
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.12
Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren
Bereichen;
Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg),
Nordost (Schönefeld-Abtnaundorf, Mockau-Nord,
Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau,
Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida),
Südwest (Großzschocher, HartmannsdorfKnautnaundorf);
Aufstellungsbeschluss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-01438
18.13
Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl.
Winterdiensttechnik und Mitarbeiter-Servicecontainer,
Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig
VI-DS-01553
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
18.14
Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI
Gemeinschaft zur Förderung der Interessen der
Deutschen Frischemärkte e.V.
VI-DS-01596
Einreicher: Dezernat Kultur
18.15
Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig
VI-DS-01617
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.16
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße /
Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der
Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain
VI-DS-01625
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.17
Verfahren zur indirekten Wahl der Mitglieder des
Migrantenbeirates
VI-DS-01629
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.18
Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb
"Zukunftsstadt" des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF)
VI-DS-01635
Einreicher: Oberbürgermeister
18.19
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. E-67
"Gewerbegebiet Tatje", Aufhebung;
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Satzungsbeschluss
VI-DS-01638
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.20
Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-01647
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.21
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann Maßnahmenkatalog
VI-DS-01650
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.22
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen
notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den
5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses
zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015.
VI-DS-01659
Einreicher: Dezernat Kultur
18.23
Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1)
SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen
für Asylbewerber im Zusammenhang mit der Errichtung
einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete in der Zweenfurther Straße 21
VI-DS-01665
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.24
EFRE - Fördergebiet Leipziger Osten 2014 -2020
VI-DS-01672
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.25
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
VI-DS-01686
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.26
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen
Sozialverband Sachsen (KSV) 2015
VI-DS-01688
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.27
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Musikschule Leipzig
"Johann Sebastian Bach"Einreicher: Dezernat Finanzen
VI-DS-01695
18.28
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Theater der Jungen
Welt-
VI-DS-01696
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.29
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung Leipzig-
VI-DS-01697
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.30
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum
"St. Georg" Leipzig-
VI-DS-01698
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.31
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper Leipzig-
VI-DS-01699
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.32
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu
Leipzig-
VI-DS-01700
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.33
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler
Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf-
VI-DS-01701
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.34
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe -
VI-DS-01702
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.35
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
VI-DS-01703
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.36
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Schauspiel Leipzig-
VI-DS-01704
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.37
Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im
Kuratorium Haus des Buches e. V. Leipzig
VI-DS-01711
Einreicher: Dezernat Kultur
18.38
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im
Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen
zugewiesener Flüchtlinge
VI-DS-01756-NF-002
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.39
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77
Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4
Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung
VI-DS-01808
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
18.40
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Errichtung einer
dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem.
Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in
04207 Leipzig
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-DS-01801
18.41
Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt FriedrichDittes-Straße 9 in Leipzig- Crottendorf in das
Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs
Behindertenhilfe
VI-DS-01804
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.42
Verkauf durch die Stadt
Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen 1.
Vermarktungsabschnitt Los 3 und 4
VI-DS-01806
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.43
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Rohentwurf des
Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 gem. § 6
Abs. 1 SächsLPlG
VI-DS-01823
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.44
Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung
der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der
Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches
Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten
VI-DS-01935
-EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.45
Außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO sowie außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 (5)
SächsGemO; Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete im Deiwitzweg 1 ehem. Kindertagesstätte Deiwitzweg 1 in 04207 Leipzig
VI-DS-01939
- EILBEDÜRFTIG -
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.46
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO für eine Notunterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete in der Alten Salzstraße 67;
Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung,
Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung
VI-DS-01869
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19
Informationen I
19.1
Steuerungskonzept für den Leistungsbereich
Schulsozialarbeit
DS-00628/14-NF-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.2
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das
Haushaltsjahr 2014
VI-DS-01482
Einreicher: Dezernat Finanzen
19.3
Suchtbericht 2015
VI-DS-01641
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.4
Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der
Kosten der Unterkunft und Heizung von
Leistungsberechtigten nach dem SGB II und
Untersuchung der Angebotsmieten zur Überprüfung
des Richtwertes für die Angemessenheit
VI-DS-01648
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.5
Jobcenter Leipzig - Halbjahresbericht zur
Zielerreichung 2015
VI-DS-01694
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.6
Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus
dem Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom
03.07.2015 zur Genehmigung der Haushaltssatzungen
2015 und 2016
VI-DS-01737
Einreicher: Dezernat Finanzen
19.7
Information an die Ratsversammlung: Aktueller
Sachstand in Angelegenheiten der gesetzlichen
Vertretung – Bericht zum 30.06.2015
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-01763
19.8
Finanzbericht 2015 zum Stichtag 30.06.2015
Einreicher: Dezernat Finanzen
VI-DS-01775
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 02.11.2015
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 28.10.2015
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2015/327
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
22:33 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6,
04109 Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
(Verwaltung)
reguläre Mitglieder
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Herr Gerd Heinrich
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann EC
Herr Dietmar Kern
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Konrad Riedel
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Herr Alexej Danckwardt
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Ilse Lauter
Frau Birgitt Mai
Frau Juliane Nagel
Herr Sören Pellmann
Frau Franziska Riekewald
Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
Frau Naomi-Pia Witte
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Frau Katharina Schenk
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Nicole Christiane Lakowa
Frau Anett Ludwig
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Daniel von der Heide
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr René Hobusch
Herr Sven Morlok
Herr Enrico Böhm
Ortsvorsteher
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
Frau Margitta Ziegler
(BI 1990)
(Freie
Wählergemeinschaft
Seehausen)
()
(LUV)
()
(parteilos)
(-)
()
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Roland Geistert
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Herr Stefan Köster
Frau Ines Richter
Abwesende Mitglieder
reguläre Mitglieder
Herr Swen Kuthe
Herr Dieter Deissler
(CDU)
(Bündnis 90/Die
Grünen)
entschuldigt
(FDP)
(-)
(CDU)
(SPD)
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
entschuldigt
Ortsvorsteher
Herr Peter Freydank
Frau Annemarie Opitz
Herr Hans-Jürgen Raqué
Herr Heinz Walther
Herr Volker Woitynek
(CDU)
entschuldigt
Protokoll:
(öffentlich)
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 51 Stadträtinnen und Stadträte = 72 %
anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt die Vertagung folgender Tagesordnungspunkte bekannt: 9.6, 14.7,
14.10, 15.3, 15.4, 18.7, 18.17, 19.1, 19.6 und 19.8
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2015
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest.
TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 6.1
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO; Änderung
Ausführungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldete in Systembauweise auf dem Freigelände Torgauer
Straße 290
Vorlage: VI-DS-01904
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
Die außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für 2015 werden in Höhe von
insgesamt 4.200.000 € im PSP-Element 7.0001474.700 (Asyl – Torgauer Straße 290
Systembauweise) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Finanzhaushalt Asyl“ (1098400000).
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6.2
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Nutzung
der Messehalle 17 als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf
der Alten Messe in der Puschstraße ohne Nummer
Vorlage: VI-DS-01876
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
1. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2015 in Höhe von 2.265.350 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2016 in Höhe von 13.118.800 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6.3
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Nutzung
der Pavillons 10.13 und 10.14 auf der Alten Messe als Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Straße des 18. Oktober 46
Vorlage: VI-DS-01882
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.27 (Notunterkünfte und Pensionen) für 2015 in Höhe von 572.700 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2016 in Höhe von 570.900 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6.4
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO;
Grundsatzbeschluss für die Nutzung eines Bürogebäudes als Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete im Hochhaus Brühl, Brühl 34-50;
Ausführungsbeschluss für die Anmietung, Ausstattung, Bewirtschaftung,
Bewachung und soziale Betreuung
Vorlage: VI-DS-01903
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 für die
Herrichtung der Unterkunft (Duschcontainer) in Höhe von 110.000 € im zentralen Budget „Amt
50 – Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt Asyl
(1098300000).
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.27 (GU Asyl Notunterbringung) für 2015 in Höhe von 1.965.350 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.27(GU Asyl Notunterbringung) für 2016 in Höhe von 1.683.400 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
4. Die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und die Leistungen der sozialen Betreuung in
der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben.
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6.5
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO:
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen
und Geduldete in der Robert-Koch-Klinik, Nikolai-Rumjanzew-Straße 100,
Haus 10 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung,
Ausstattung und soziale Betreuung
Vorlage: VI-DS-01928
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 für die
Herrichtung der Unterkunft in Höhe von 330.500 € im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche
und technische Unterhaltung (50_UH) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt - Asyl (1098300000).
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSPElement 1.100.313.001.38 (GU Asyl Robert-Koch-Klinik Haus 10) für 2015 in Höhe von
136.150 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Ergebnishaushalt - Asyl“ (1098300000).
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSPElement 1.100.313.001.38 (GU Asyl Robert-Koch-Klinik Haus 10) für 2016 in Höhe von
544.600 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Ergebnishaushalt - Asyl“ (1098300000).
4. Die Bewirtschaftung, die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft, die Bewachung und
die Leistungen der sozialen Betreuung im Objekt werden an externe Partner vergeben.
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP
6.5.1
dazu Information
Vorlage: VI-DS-01928-DS-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die dauerhafte Nutzung des Objektes in der Robert-Koch-Klinik, Haus 10, NikolaiRumjanzew-Straße 100, 04207 Leipzig, für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/
-innen und Geduldeten mit 38 Plätzen wird bestätigt.
2. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für
gemeinschaftlichesWohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale
Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der
Kategorie III zuzüglich Wachschutz.
3. Der Oberbürgermeister beauftragt den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule, den Pachtvertrag mit der St. Georg gGmbH abzuschließen.
4. Der Oberbürgermeister beauftragt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Nutzungsbeginn im November
2015 notwendig sind.
TOP 6.6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung,
hier: Kurzfristige Unterbringung der Stellenmehrbedarfe der
Ausländerbehörde des Ordnungsamtes und des Amtes für
Gebäudemanagement am Standort TRH sowie weitere Ämter an den
Standorten NRH/SH und RH Wahren.
Vorlage: VI-DS-01959
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der RV am
28.10.2015
1. Die kurzfristige Anmietung von Büroflächen im 2. und 3. OG der Riebeckstr. 51a ist zur
Flächenabsicherung für die bereits bestätigten zusätzlichen Stellen ab 01.01.2016, die im
Technischen Rathaus nicht mehr bereitgestellt werden können, vorzunehmen.
2. Die Deckung der zusätzlichen Aufwendungen für Umzüge, Miete, Büroausstattung sowie
arbeitsbezogener Sachkosten erfolgt aus den Budgets der Ämter, in denen zusätzliche
Stellen eingerichtet werden.
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
TOP 7
Mandatsveränderungen
TOP 8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der
Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 8.1
Namensänderung der Schule Portitz - Oberschule der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-WA-01902
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
TOP 8.2
Entwicklungskonzeption Naturbad Nordost
Vorlage: VI-WA-01951
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung , FA Stadtentwicklung und Bau, FA Finanzen
TOP 8.3
Verringerung der Gefährdungslage für Fußgänger am Theater der Jungen Welt
Vorlage: VI-WA-01976-NF-001
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Altwest
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 9
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
TOP 9.1
Was ist Sinn und Zweck von Beiräten?
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-01683
Einreicher: Mike Demmig
wird schriftlich beantwortet
TOP 9.2
Werbung für FKK Saunaclub vor Schulen
Vorlage: VI-EF-01747
Einreicher: Peter Münch
Einwohner nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet
TOP 9.3
Straßenschäden
Vorlage: VI-EF-01905
Einreicher: Heike Hilse
Antwort: Frau BM Dubrau
TOP 9.4
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Vorlage: VI-EF-01927
Einreicher: Katharina Hitschfeld
Antwort: Herr Dr. Aergerter
TOP 9.5
Eigentum verpflichtet!
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-01941
Einreicher: C&D e.V., Matthias Malok
wird schriftlich beantwortet
TOP 9.6
Sperrung des Durchgangs Eibenweg 19a, 19b, 20 und 21
Vorlage: VI-EF-01948
Einreicher: Dr. Werner und Ursula Noack
vom Einreicher zurückgezogen
TOP 9.7
Erschließung Emil-Teichsiedlung
Vorlage: VI-EF-01964
Einreicher: Siedlerverband Thomas Müntzer e. V
Einreicher: Herr Klaus Gimmerthal
Einreicher: Herr Frank Börner
(schriftl. Beantwortung)
wird schriftlich beantwortet
TOP 10
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen)
TOP 10.1 Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab
Entgelt-/Besoldungsgruppe E9/A9
Vorlage: VI-P-01762
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP
10.1.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01762-VSP-001
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
TOP 10.2 Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm-, Schmutz- und
Schadstoffbelastung in der Karl-Tauchnitz-Straße
Vorlage: VI-P-01636
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
10.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01636-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
TOP 10.3 Fußgänger leben gefährlich...
Vorlage: VI-P-01244
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen. Die Petition wird bei der Erstellung des Fußwegekonzeptes
unter Einbeziehung der Beauftragten für Senioren berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
10.3.1
dazu VSP
Vorlage: 1244-VSP-001-NF-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
TOP 10.4 Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten
der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-P-01760
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
TOP
10.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01760-VSP-001
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
TOP 10.5 120 Jahre Clara-Zetkin-Park - Das Parkjubiläum sinnvoll nutzen!
Vorlage: VI-P-01761
Einreicher: Petitionsausschuss
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen. Das Vorgehen ergibt sich auch weiterhin aus den Ergebnissen
des Beteiligungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
10.5.1
dazu VSP
Vorlage: VI-P-01761-VSP-001
Einreicher: Petitionsausschuss
TOP 11
Besetzung von Gremien
TOP 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (4. Änderung)
Vorlage: DS-00768/14-DS-004
Einreicher: Oberbürgermeister
Die Ratsversammlung nimmt folgende Zusammensetzung des Bewertungsausschusses zur
Kenntnis:
Fraktion
Mitglied
Stellvertreter
CDU
Konrad Riedel
Dr. Sabine Heymann
DIE LINKE
n.b.
n.b.
SPD
Christian Schulze
Axel Dyck
Bündnis 90/Die Grünen
Norman Volger
n.b.
AfD
Jörg Kühne
Tobias Keller
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
TOP 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Bestellung der Mitglieder (3. Änderung)
Vorlage: 01141-DS-003-NF-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-85/09 vom 16.12.2009 und beruft mit
sofortiger Wirkung
Herrn Christian Schäfer
als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte auf Grund des Beschlusses des
Stadtvorstandes DIE LINKE, ab.
2. Die Ratsversammlung bestellt 1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des
Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der
Stadtbezirksbeiräte"
entsprechend vorliegendem Wahlvorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat LeipzigMitte:
Herrn Dr. Thomas Rothe
1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der
Beschlussfassung bestellt werden.
Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Mitte:
Partei/Wählervereinigung
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmungsergebnis:
Name
Dr. Thomas Rothe
Kietz, Karsten
Gründel, Karin
Demmig, Mike
Kleine, Marcus
Stadör, Heike
Rauer, Manfred
Geithner, Dagmar
Biederstedt, Martin
Ehrhardt, Jessica
Tauché, Alrun
einstimmig angenommen
TOP 11.3 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost - Bestellung der Mitglieder (1. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01142-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. VI-DS-01142 vom 25.03.2015 und widerruft
gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO die Bestellung von
Herrn Christoph Knappe
als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost, der sein Mandat sowie die
Wählbarkeitsvoraussetzung aufgrund des Wegzuges aus dem Stadtbezirk Leipzig-Nordost
verliert, ab.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 11.4 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest - Bestellung der Mitglieder (2. Änderung)
Vorlage: 01149-DS-002-NF-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des
Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der
Stadtbezirksbeiräte" entsprechend vorliegendem Wahlvorschlag folgendes Mitglied in den
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest zum 28.10.2015:
Herrn Michael Grunitz
2. Damit wird der Beschluss Nr. VI-DS-01149 vom 25.03.2015 geändert.
1 Die Bestellung erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der
Beschlussfassung bestellt werden.
Mit o.g. Beschluss ergibt sich folgende aktuelle Besetzung des Stadtbezirksbeirates LeipzigAltwest:
Partei/Wählervereinigung
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
DIE LINKE
SPD
SPD
SPD
Bündnis90/Die Grünen
Bündnis90/Die Grünen
CDU
CDU
Name
Grunitz, Michael
Naumann, Thomas-Friedrich
Schulze, Alexander
Dehmel, Petra Ruth
Jabs, Johannes-Christoph
Teichert, Georg
Brackelmann, Eva
Dittrich, Kerstin
Holzendorf, Volker
Dr.-Ing. Placht, Karl
Buchmann, Eric
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte,
Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (1.Änderung)
Vorlage: VI-DS-00882-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1.
Die Ratsversammlung beruft gemäß § 52 Abs. 3 SächsKomZG zum 31.10 2015 Herrn
Andreas Müller (ehemaliger Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung) als Vertreter
des Verbandsmitgliedes im Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung
Sachsen ab.
2.
Die Ratsversammlung wählt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters gemäß § 52
Abs. 3 SächsKomZG zum 01.11.2015 bzw. zum Amtsantritt
Herrn Ulrich Hörning (Bürgermeister für Allgemeine Verwaltung)
als Vertreter des Verbandsmitgliedes Stadt Leipzig im Zweckverbandes Kommunale
Informationsverarbeitung Sachsen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH (1.
Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00894)
Vorlage: VI-DS-00894-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Herr Dieter Blaßkiewitz sein
Aufsichtsratsmandat bei der Klinikum St. Georg gGmbH niedergelegt hat.
2.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2
SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff.
SächsGemO i.V.m. § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Klinikum St. Georg gGmbH
Frau Jessica Heller widerruflich in den Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH
entsendet.
3.
Die Benennung gemäß Ziffer 2 erfolgt bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den
Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH durch die Stadt Leipzig.
Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat
der Klinikum St. Georg gGmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00894):
Herr Prof. Dr. Thomas Fabian
Herr Torsten Bonew
Frau Jessica Heller
Frau Margitta Hollick
Frau Katharina Krefft
Herr Christian Schulze
zur Kenntnis genommen
TOP 12.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Lecos GmbH (1. Änderung der
Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00896)
Vorlage: VI-DS-00896-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Herr Andreas Müller sein Mandat im
Aufsichtsrat der Lecos GmbH zum 26.09.2015 niedergelegt hat.
2.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2
SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff.
SächsGemO i. V. m. § 9 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages der Lecos GmbH folgende
Person zum 01.11.2015 bzw. zum Amtsantritt widerruflich in den Aufsichtsrat der Lecos
GmbH entsendet.
Herrn Ulrich Hörning
3.
Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 erfolgt jeweils bis zur
Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Lecos GmbH durch die Stadt
Leipzig.
Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat
der Lecos GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00896)
Herr Ulrich Hörning
Frau Nicole Wohlfahrt
Herr Alexej Danckwardt
Herr Gerd Heinrich
Herr Ingo Sasama
Herr Jörg Kühne.
zur Kenntnis genommen
TOP 12.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH (1.
Änderung)
Vorlage: VI-DS-00912-DS-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2
SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff.
SächsGemO i. V. m. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Leipzig
GmbH folgende Person der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Leipzig
GmbH widerruflich zur Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH
vorschlägt:
Herrn Dr. Maximilian Rinck
2. Der nach Ziffer 1 benannte Vertreter übt sein Mandat jeweils aus, bis die Stadt
Leipzig der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Leipzig GmbH einen neuen
Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH vorschlägt.
Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im
Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015
gemäß VI-DS-00912):
Herr Uwe Albrecht
Herr Dr. Norbert Menke
Frau Ingrid Glöckner
Herr Heiko Bär
Herr Reiner Engelmann
Herr Steffen Wehmann
Herr Karsten Albrecht
Herr Achim Haas
Herr Frank Tornau
Frau Anett Ludwig
Herr Ingo Sasama
Herr Oliver Beckel
Herr Tobias Keller
Herr Dr. Maximilian Rinck
zur Kenntnis genommen
TOP 12.5 Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung
Elbaue-Ostharz GmbH
Vorlage: VI-DS-01934
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1.
Die Ratsversammlung nimmt die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Herrn
Andreas Müller zum 25.09.2015 zur Kenntnis.
2.
Die Ratsversammlung schlägt gem. § 9 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages der
Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH der Gesellschafterin GbR Fernwasser
Sachsen-Anhalt GmbH/Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vor, folgende Person
widerruflich zum 01.11.2015 bzw. zum Amtsantritt zur Entsendung durch die
Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz
GmbH zu benennen:
Herrn Ulrich Hörning.
3.
Der durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 2 vorgeschlagene Vertreter übt sein Mandat
bis zum Vorschlag eines neuen Vertreters an die Gesellschafterin GbR Fernwasser
Sachsen-Anhalt GmbH/Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH zur Entsendung durch
die Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat der Fernwasser Elbaue-Ostharz GmbH
aus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
TOP 13.1 Transparenz bei Haushaltsplanvorentscheidungen einräumen
Vorlage: VI-A-01926
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen: FA Finanzen, Verwaltungsausschuss
TOP 13.2 Parkplätze für motorisierte Zweiräder
Vorlage: VI-A-01931
Einreicher: AfD-Fraktion
verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendbeirat
TOP 13.3 Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung
Vorlage: VI-A-02002
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen: FA Wirtschaft und Arbeit, FA Allgemeine Verwaltung
TOP 13.4 Strategie gegen linksextremistisch motivierte Gewalt
Vorlage: VI-A-01916
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Jugendbeirat
TOP 13.5 Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und Sicherheit für die dort
spielenden Kinder
Vorlage: VI-A-01906
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Jugendbeirat, Kinder- und Familienbeirat,
Jugendhilfeausschuss
TOP 13.6 Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher
Spielplätze
Vorlage: VI-A-01907
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, Jugendbeirat, Kinder- und Familienbeirat,
Jugendhilfeausschuss
TOP 13.7 Mittelfristige Investitionsprogramme
Vorlage: VI-A-02003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen: FA Finanzen, Verwaltungsausschuss
TOP 14
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 14.1 Konzept Vereins- und Sportzentrum Liebertwolkwitz
Vorlage: A-00505/14
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den auf dem Areal „Zur Alten Sandgrube" in
Liebertwolkwitz ansässigen Vereinen einen Erbbaurechtsvertrag für die Nutzung der
städtischen Teilfläche Flurstück 409g in der Gemarkung Liebertwolkwitz (bebaut mit 2
Hallen) und für die noch nicht verpachtete, unbebaute Teilfläche des Flurstückes 408 der
Gemarkung Liebertwolkwitz einen Pachtvertrag anzubieten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP
14.1.1
dazu VSP
Vorlage: A-00505/14-VSP-001
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
vom Einreicher übernommen
TOP 14.2 Transparente Strukturen in der Tourismusförderung
Vorlage: VI-A-01195
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Beachtung der bestehenden
Rechtsgrundlagen und ggf. mittels Änderungen in der Satzung des LTS e.V. , in den
Gremien des LTS e.V. und der LTM GmbH dahingehend hinzuwirken dass:
•
•
•
der Vorsitzende des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit in den Vorstand des
LTS e.V. kooptiert wird,
jeweils ein Fraktionsmitglied in die Mitgliederversammlung des LTS e.V. mit allen
Rechten jedoch ohne Pflichten berufen wird,
sowie der Marketingbeirat um je ein Fraktionsmitglied ergänzt wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP
14.2.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01195-VSP-001
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
vom Einreicher übernommen
TOP
14.2.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01195-ÄA-002
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom Einreicher zurückgezogen
TOP 14.3 Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des agra-Areals in LeipzigDölitz
Vorlage: VI-A-01266-NF-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
1. Unter breiter Einbeziehung der Bürgerschaft, der Organisatoren des Wave-GotikTreffens, von Ausstellern und Messeveranstaltern, mit Umweltverbänden sowie
Stadtratsgremien wird dezernatsübergreifend in enger Abstimmung mit der Stadt
Markkleeberg ein Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des agra-Areals unter
Berücksichtigung der bereits erfolgten Planung und Umsetzung in den Grünräumen
erarbeitet und im 2. Quartal 2016 vorgelegt.
2. Die Stadt bekennt sich zum langfristigen Erhalt des Wave-Gotik-Treffens in Leipzig und
zur Durchführung weiterer Kulturveranstaltungen und Verkaufsmessen auf den etablierten
Standorten auf dem agra-Gelände.
3. Die Stadt prüft eine geeignete Organisationsform zur Umsetzung des Strategie- und
Nutzungskonzeptes und der künftigen Entwicklung des städtischen Areals. Die Stadt prüft
dabei auch die Beauftragung der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
(LEVG) zur Umsetzung des Strategie- und Nutzungskonzeptes sowie der künftigen
Entwicklung des städtischen Areals.
4. Bis zum Vorliegen der Konzeptplanung werden die gegenwärtig genutzten Hallen
instandgehalten. Prioritär werden die Infrastrukturmaßnahmen beachtet und mit dem
Konzept fortgesetzt. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollen dabei prioritär beachtet
werden. Mit dem Konzept sind eine Bestandsaufnahme der Gebäude sowie eine
Konzeption der zu revitalisierenden Gebäude und der nicht erhaltungswürdigen Bestände
vorzulegen. Die Erschließung und nötige Sanierungen sind in die Betrachtung
einzubeziehen und eine Kostenschätzung ist beizufügen. Nach der Entscheidung zum
Strategie- und Nutzungskonzept werden grundlegende bautechnische Maßnahmen zur
Sanierung und zur baulichen, darunter auch der brandschutztechnischen, Ertüchtigung
eingeleitet.
5. Die durchgehende Zugänglichkeit der AGRA vom Park zum Messegelände und
umgekehrt muss gewährleistet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
14.3.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01266-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
14.3.2
dazu VSP
Vorlage: 01266-NF-002-VSP-002
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
zur Kenntnis genommen
TOP
14.3.3
dazu ÄA
Vorlage: 01266-NF-002-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher übernommen
TOP 14.4 Jugendclub in Liebertwolkwitz (ehemals HP OR 037/15/16)
Vorlage: VI-A-01306
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat Liebertwolkwitz, der
Schulsozialarbeit an der Geschwister-Scholl-Schule (OS) und dem Streetworkteam die
weitere Entwicklung der Bedarfslagen in Liebertwolkwitz verstärkt beobachten und in den
Planungsgremien beraten. Bei steigendem Bedarf wird über die Ausschreibung eines
angepassten Angebotes der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Liebertwolkwitz
entschieden. Der OR Liebertwolkwitz erhält darüber eine regelmäßige Berichterstattung.
Protokollnotiz:
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017/2018 die Einstellung von
Haushaltsmitteln für den Jugendclub Liebertwolkwitz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
14.4.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01306-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vom Einreicher übernommen
TOP 14.5 Sanierung der Kindertagesstätte Pünktchen vorziehen
Vorlage: VI-A-01387
Einreicher: SPD-Fraktion
Die Fraktion DIE LINKE übernimmt den Antrag der SPD-Fraktion
Die Fraktion DIE LINKE übernimmt den Ursprungs-Antrag der SPD-Fraktion als
Änderungsantrag
Beschluss:
Zur nachhaltigen Beseitigung des Schimmels veranlasst die Stadtverwaltung unmittelbar nach
Abschluss der Planungsmaßnahmen noch im Jahr 2016 die energetische Sanierung der
Kindertagesstätte Pünktchen in Leipzig-Lößnig. Die energetische Sanierung soll optimaler Weise
im Betrieb und damit ohne Schließung der Kindertagesstätte realisiert werden. Die geschätzten
Kosten von 300.000 Euro werden durch eine Neupriorisierung bei den Mitteln für bauliche
Unterhaltung von Schulen und Kindertagesstätten oder bei anhaltender guter wirtschaftlicher
Entwicklung zusätzlich bereitgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
TOP
14.5.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01387-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP 14.6 Online-Beantragung von Sozialleistungen ermöglichen
Vorlage: VI-A-01402
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ob die Antragstellung Wohngeld auf
elektronischem Weg ermöglicht werden kann, und sich beim Sächsischen
Staatsministerium des Innern dafür einzusetzen, dass eine medienbruchfreie OnlineBeantragung von Wohngeld erfolgen kann.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen ob eine Online-Beantragung auch bei
anderen Sozialleistungen, wie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen
TOP
14.6.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01402-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vom Einreicher übernommen
TOP 14.7 Evaluation, Rahmenkonzept und Qualitätsentwicklung in der Schulsozialarbeit
Vorlage: VI-A-01403
Einreicher: SPD-Fraktion
vertagt
TOP 14.8 Leipzig wird "Frackingfreie Kommune"
Vorlage: VI-A-01487
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Die Stadt Leipzig erklärt sich zur „Frackingfreien Kommune" und spricht sich damit gegen
Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus.
Leipzig wird Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem
Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie
Gemeinde/Kommune" gemeinsam Ausdruck verleihen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
14.8.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01487-VSP-001
Einreicher: Oberbürgermeister
zur Kenntnis genommen
TOP 14.9 Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite
Vorlage: VI-A-01512
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans
Maßnahmen zu formulieren, die das barrierefreie Informieren und Kommunizieren, insbesondere
auch auf der städtischen Webseite, kurzfristig weiter verbessert.
・
Wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte in die
Verwaltung sollen in Leichter Sprache, mit Vorlesefunktion und Übersetzung durch
Gebärdendolmetscher abrufbar sein.
・ Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung sollen zukünftig auch barrierefrei auf der
Webseite eingestellt werden.
・
Dabei soll sich an der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach
dem Behindertengleichstellungsgesetz" (BITV) orientiert werden.
・ Die konkreten Maßnahmen sind finanziell zu untersetzen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Enthaltungen und 2 Gegenstimmen
TOP
14.9.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01512-VSP-001
Einreicher: Oberbürgermeister
zur Kenntnis genommen
TOP
14.10
Bildungsqualität sichern – Schulangebot ausbauen
Vorlage: VI-A-01523
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vertagt
TOP
14.10.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01523-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vertagt
TOP
14.11
Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten erfassen und abbauen
Vorlage: VI-A-01604
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 1. Quartal 2016 eine Informationsvorlage
in den Stadtrat einzubringen, mit dem der Sanierungsbedarf aller im städtischen Besitz
Eigentum befindlichen Kindertagesstätten im Gesamten und objektkonkret dargestellt
wird. Darin enthalten ist bereits eine Priorisierung der einzelnen Kindertagesstätten.
2.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, nach Kenntnisnahme dieser
Informationsvorlage durch den Stadtrat, spätestens aber zum 2. Quartal 2016 ein
Konzept zur Sanierung der kommunalen Leipziger Kindertagesstätten nach
Jahresscheiben, vergleichbar der Vorlage zur Schulsanierung, vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
14.11.1
dazu VSP
Vorlage: VI-A-01604-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
zur Kenntnis genommen
TOP
14.11.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-A-01604-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
vom Einreicher übernommen
TOP
14.12
Asisi-Völkerschlacht-Panorama erhalten!
Vorlage: VI-A-01607-NF-003
Einreicher: Nicole Lakowa
Einreicher: Norman Volger
Einreicher: Michael Schmidt
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig spricht sich für den Erhalt des stadthistorischen Asisi-Panoramas
"Völkerschlacht" aus.
2. Der Oberbürgermeister wird mit der Asisi Panorama GmbH Gespräche führen, die den
dauerhaften Erhalt und die (zeitweise) Ausstellung des Völkerschlacht-Panoramas zum Ziel
hat. Eine Option könnte die kostenfreie oder zumindest kostengünstige
Zurverfügungstellung einer geeigneten kommunalen Liegenschaft oder einer im Besitz
eines städtischen Unternehmens befindlichen Liegenschaft, möglichst in der Nähe zum
Völkerschlachtdenkmal, sein, auf der die ASISI Panorama International GmbH auf eigene
Kosten eine weitere Rotunde errichtet und betreibt und diese dauerhaft zur Ausstellung des
Völkerschlacht-Panoramas nutzt.
Abstimmungsergebnis:
36/ 21/10
TOP
14.12.1
dazu VSP
Vorlage: 01607-NF-003-VSP-001
Einreicher: Dezernat Kultur
zur Kenntnis genommen
TOP
14.13
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Vorlage: VI-A-01840-NF-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig
fortzuschreiben und dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2017 zur
Beschlussfassung vorzulegen. Als Grundlage der Fortschreibung wird die Evaluation des
Nahverkehrsplans bis März 2016 erarbeitet. Über die Ergebnisse sowie das weitere
Verfahren der Fortschreibung ist anschließend im Rahmen einer Vorlage zu informieren.
Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise z. B. im Rahmen von Workshops einzubeziehen.
Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Informationsveranstaltung im IV. Quartal
2015 durchzuführen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob über den bisherigen Höchstbetrag
des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages hinaus finanzielle Mittel für
Nahverkehrsleistungen zur Verfügung gestellt werden können. Vorab ist zu prüfen, ob für
die Jahre ab 2017 auf Grundlage einer nachgewiesenen Kostensteigerung oder durch
Auferlegung zusätzlicher Pflichten der LVB ein höherer Ausgleichsbedarf als 45 Mio. €
besteht. Falls der bisherige Höchstbetrag nicht auskömmlich sein sollte und die LVV nicht
für den vollen Betrag leistungsfähig ist, sollte die sich daraus ergebende Differenz im
nächsten Haushaltsplan 2017/2018 Beachtung finden, soweit keine anderen
Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
28/36/1 zum Punkt 3 des Antrages VI-A-01840-NF-002
Abstimmungsergebnis:
Herr Stadtrat Hobusch übernimmt den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag.
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
TOP
14.13.1
dazu VSP (zur 1. Neufassung)
Vorlage: 01840-NF-001-VSP-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Als Änderungsantrag übernommen
TOP
14.13.2
dazu ÄA
Vorlage: 01840-NF-002-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:
Der über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag für die Betrauung zur Erbringung der
Verkehrsleistungen vereinbarte Zuschuss an die LVB wird für 2016 von 45 auf mindestens
48 Mio. Euro erhöht. Die Zuschusserhöhung soll dazu dienen, bis zur Klärung eines
alternativen Finanzierungsmodells des ÖPNV im MDV auf Tariferhöhungen auf Seiten der
LVB zu verzichten. Es werden alle an dem Prozess beteiligte Vertreter der Stadt Leipzig in
ihren Gremien aufgefordert, darauf hinzuwirken.
Abstimmungsergebnis:
28/36/1
TOP 15
Anfragen an den Oberbürgermeister
TOP 15.1 Besetzungsprozedere für die Position des Gewandhauskapellmeisters
Vorlage: VI-F-01930
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort: Herr OBM Jung
TOP 15.2 Hintergründe für die geplante Streckenkürzung der Linie 9
Vorlage: VI-F-01961
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Frau BM Dubrau
TOP 15.3 Umsetzung des Beschlusses "Kulturbahn Linie 14" von 2010
Vorlage: VI-F-01969
Einreicher: SPD-Fraktion
vertagt
TOP 15.4 Kostensteigerung in den kommunalen Museen
Vorlage: VI-F-01977
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vertagt
TOP 15.5 Aktueller Sachstand Naturkundemuseum
Vorlage: VI-F-01917
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort: Herr BM Faber
TOP 15.6 Umsetzung des Beschlusses "Zum Umgang mit der Benennung Platz der
Friedlichen Revolution" vom 10.12.2014
Vorlage: VI-F-01835
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Herr BM Faber
TOP 15.7 Widersprüchliche behördliche Aussagen zum Verfahren um das
Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK)
Vorlage: VI-F-01708
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Rosenthal
TOP 15.8 Prüfaufträge der Fraktionen - Einbeziehung "Dritter", u. a. der bbvl
Vorlage: VI-F-01837
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 15.9 Mikrokredit Leipzig - immer noch eine Chance für kleine Unternehmen?
Vorlage: VI-F-01838
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.10
Asylbewerber in Leipzig: Aktuelle Daten, Anerkennungsverfahren und
Eingliederung
Vorlage: VI-F-01860
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP
15.11
Weniger Fluglärm - Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei OstwindWetterlage
Vorlage: VI-F-01884
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.12
Zukunft des Sportmuseums Leipzig
Vorlage: VI-F-01915
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.13
Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-1522/13 "Kostenloses Internet in der
Leipziger Innenstadt"
Vorlage: VI-F-01920
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.14
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Vorlage: VI-F-01923
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Herr BM Albrecht
TOP
15.15
Schülerfahrkarte für "späte" Schüler und Schülerinnen?
Vorlage: VI-F-01924
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.16
Technischer Anschluss Wagenplatz Saalfelder Str. 42
Vorlage: VI-F-01932
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.17
Stand der Genehmigungsplanung für die Verbindungsbrücke Gymnasium
Gorkistraße 15 und 25
Vorlage: VI-F-01962
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.18
Sprach- und Integrationsmittlung SprInt
Vorlage: VI-F-01956
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.19
Schaffung von Räumen für DAZ-Klassen und Deutsch-Sprachkurse für
Erwachsene
Vorlage: VI-F-01970
Einreicher: SPD-Fraktion
Antwort: Herr BM Prof. Fabian
TOP
15.20
Nutzung des ehemaligen Interpelz-Hochhauses am Brühl für Asylbewerber/innen und Geduldete
Vorlage: VI-F-01979
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.21
Klärung der Zulässigkeit politischer Werbung seitens städtischer
Unternehmen in der Öffentlichkeit
Vorlage: VI-F-01981
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.22
Fluglärm, Einhaltung Planfeststellungsbeschluss
Vorlage: VI-F-01982
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.23
Eilbedürftigkeit von Vorlagen
Vorlage: VI-F-01822
Einreicher: Stadtrat St. Georgi
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.24
Verzögerung des Umbaus der Georg-Schumann-Straße (Nachfragen zur
Anfrage F-01578)
Vorlage: VI-F-01929
Einreicher: Stadtrat St. Wehmann
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.25
Kulturelle Angebote für Migrantinnen/Migranten im Allgemeinen und
Flüchtlinge im Speziellen
Vorlage: VI-F-01968
Einreicher: Stadträtin M. Gehrt
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.26
Angebote für besonders schutzbedürftige Personengruppen in den
kommunalen Flüchtlingsgemeinschaftsunterkünften
Vorlage: VI-F-01972
Einreicher: Stadträtinnen B. Ehms und M. Gehrt
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
15.27
Magistralenmanagement
Vorlage: VI-F-01975
Einreicher: Stadtrat M. Weickert
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 16
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 17
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73(5) SächsGemO bis September
2015
Vorlage: VI-DS-01850
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden (siehe Anlage) angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 17.2 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober
2015
Vorlage: VI-DS-01960
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18
Vorlagen I
TOP 18.1 Wiederbestellung der Geschäftsführung der Klinikum St. Georg gGmbH und
Wiederwahl der Eigenbetriebsleitung des Eigenbetriebes Städtisches
Klinikum "St. Georg"
Vorlage: VI-DS-01783-NF-001
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss
Die Ratsversammlung stimmt der Wiederbestellung von Frau Dr. Iris Minde als Geschäftsführerin
der Klinikum St. Georg gGmbH mit Wirkung zum 01.07.2017, befristet für die Dauer von 5 Jahren
bis zum 30.06.2022, zu. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum St. Georg gGmbH einen entsprechenden Beschluss zu
fassen. 2.Frau Dr. Iris Minde wird ab dem 01.07.2017 gem. § 95 a Abs. 2 S. 1 SächsGemO als
Eigenbetriebsleiterin (Direktorin) des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig,
befristet für die Dauer von 5 Jahren bis zum 30.06.2022, wiedergewählt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18.2 Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
Vorlage: VI-DS-1475-NF-002
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Das Wohnungspolitische Konzept wird beschlossen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in Kapitel 3 beschriebenen Instrumente und
Maßnahmen umzusetzen. Dazu sind bei Bedarf gesonderte Vorlagen in den Stadtrat
einzubringen. Im Einzelfall sind Vorlagen zu ausgewählten Maßnahmen in den
Stadtrat einzubringen, um diese in Begrifflichkeit, Aufwand und Wirkung genauer zu
beschreiben.
3. Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die
Variante „starkes Wachstum (obere Prognosevariante)" und untersetzt diese
Variante nach Vorliegen der Bevölkerungsprognose 2016 bis zum Ende des 3.
Quartals 2016 entsprechend dieser Prognose.
Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei
stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes
vorgesehen sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreter_innen der
Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.
4. Die zukünftige städtische Strategie einer aktiven Liegenschaftspolitik ist darauf
auszurichten, dass geeignete Grundstücke gezielt zur Unterstützung von bezahlbarem und
selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden.
5. Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten
sowie auf die Baukosten zu berücksichtigen.
6. Die Förderung der zusätzlichen Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum wird
in das Konzept als ein weiterer Baustein aufgenommen, um einer Verschärfung der
Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken.
7. Die aufgebaute Kooperation mit allen Akteursgruppen ist bei der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes fortzusetzen und bezogen auf einzelne Projekte /
Themen zu vertiefen. Die Etablierung eines „Bündnisses für Wohnen" ist unter
Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Städte zu prüfen.
8. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element 1.100.52.2.0.01 (Wohnungsbauförderung), Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 1.000.000,00 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.51.1.1.08 (Maßnahmen der Stadterneuerung),
Innenauftrag 106400005000, Sachkonto 42711200.
9. Der Sperrvermerk für die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016
eingestellten Mittel (PSP 1.100.52.2.0.01 Wohnungsbauförderung) wird in Höhe von
200.000 € aufgehoben und entsprechend der Darstellung in Kapitel 4 eingesetzt. Für die
verbleibenden 800.000 € ist eine gesonderte Vorlage zur Priorisierung der
Maßnahmen 2016 in den Stadtrat einzubringen.
10. Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung ist auszubauen und um Indikatoren zur
Abbildung möglicher Marktanspannungstendenzen zu ergänzen. Die Ergebnisse werden
mit den Wohnungsmarktakteuren diskutiert und hinsichtlich notwendiger Veränderungen
von Handlungsschwerpunkten bewertet. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die dafür
genutzten Daten von möglichst allen relevanten Wohnungsmarktakteuren anerkannt
werden.
11. 2017 ist eine Zwischenevaluierung der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes
vorzulegen.
12. Die Beschlüsse RB IV-1567/09 vom 22.04.09 (Wohnungspolitisches Konzept und
Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Leipzig) und RB V-1754/13 vom 19.09.2013
(Leipziger Initiative zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen) werden aufgehoben.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für
eine „Soziale Wohnungsbauförderung", insbesondere für die Großstädte,
einzusetzen.
14. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu
schaffen, um Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser
auch umsetzen zu können.
Im Anhang der Vorlage werden im Kapitel 3.2 Liegenschaftspolitik die Änderungen und
Ergänzungen unter „Erprobung Konzeptvergabe“ und Strategischer Gebäude- und
Flächenerwerb gemäß ÄA 004 vorgenommen.
(Änderungen im Konzept:
Im Punkt 3.2 Liegenschaftspolitik wird die erste Unterüberschrift von „Erprobung der
Konzeptvergabe“ geändert und lautet neu: Einführung der Konzeptvergabe
Im Punkt 3.2. Liegenschaftspolitik wird unter „Erprobung der Konzeptvergabe“ der erste Satz wie
folgt ergänzt:
Durch die Veräußerung oder Vergabe von Erbbaurecht geeigneter städtischer Grundstücke und
Gebäude nach konzeptionellen Kriterien kann in Wohngebieten eine Vielfältigkeit hinsichtlich
Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten ermöglicht werden.
Der erste Anstrich des Abschnitts „Weitere Schritte zur Umsetzung“ wird wie folgt ergänzt:
Für die Ausschreibung geeigneter Liegenschaften werden konkrete Kriterien und
Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im 2. Quartal
2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Punkt 3.2. Liegenschaftspolitik wird unter „Strategischer Gebäude- und Flächenerwerb“ der
zweite Unterpunkt im Abschnitt „Weitere Schritte zur Umsetzung“ wie folgt ergänzt:
Punktueller Ankauf von Wohngebäuden und -flächen und Vorbereitung eines Verfahrens für deren
Wiederverkauf oder einer Vergabe von Erbbaurecht nach Konzept ggf. unter Einbeziehung
bestehender städtischer Gesellschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen
TOP
18.2.1
dazu ÄA
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-001
Einreicher: AfD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei 4 Ja-Stimmen
TOP
18.2.2
dazu ÄA
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die folgenden Punkte werden dem Beschlussvorschlag hinzugefügt:
11. Eine Konkretisierung der Begriffe „Starkes Wachstum" und „Angespannter
Wohnungsmarkt" an Hand fester, bezifferbarer Indikatoren erfolgt im 1. Halbjahr 2016
zeitgleich mit der Veröffentlichung der Bevölkerungsprognose 2016 und wird dem Stadtrat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für eine
„Soziale Wohnungsbauförderung", insbesondere für die Großstädte, einzusetzen.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu schaffen, um
Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser auch umsetzen zu
können.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 11: erledigt, vom Einreicher zurückgezogen
Beschlusspunkt 12: einstimmig angenommen
Beschlusspunkt 13: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegegnstimmen und einigen
Enthaltungen
TOP
18.2.3
dazu ÄA
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
ins Verfahren verwiesen
TOP
18.2.4
dazu ÄA
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-004
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Die Überschrift der Beschlussvorlage wird im Punkt 3.2 geändert und lautet neu:
Einführung der Konzeptvergabe
Begründung:
Am 15.04.2015 hat der Stadtrat bereits mit Beschluss des Antrages A 567 den Oberbürgermeister
mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der
Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der
Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die
Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt.
Im Punkt 3.2. - Konzeptvergabe – wird der erste Satz nach dem Abschnitt „Erprobung der
Konzeptvergabe“ wie folgt ergänzt:
Durch die Veräußerung oder Vergabe nach Erbbaurecht geeigneter städtischer Grundstücke
und Gebäude nach konzeptionellen Kriterien kann in Wohngebieten eine Vielfältigkeit hinsichtlich
Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten ermöglicht werden.
Begründung:
Für kommunale Grundstücke und Gebäude sollte der Verkauf die Ausnahme sein. Eine kluge
Stadtplanung setzt auch auf das Erbbaurecht. Mit diesem vielfältigen Instrument der
Vermögensverwaltung lassen sich nicht nur auf finanziell risikolose Weise neue Wohnformen
fördern – auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren.
Im Punkt 3.2. - Konzeptvergabe – wird unter „Strategischer Gebäude- und Flächenerwerb“ der
zweite Unterpunkt im Abschnitt Weitere Schritte zur Umsetzung wie folgt ergänzt:
Punktueller Ankauf von Wohngebäuden und -flächen und Vorbereitung eines Verfahrens für deren
Wiederverkauf oder einer Vergabe nach Erbbaurecht nach Konzept ggf. unter Einbeziehung
bestehender städtischer Gesellschaften.
Begründung:
Für kommunale Grundstücke und Gebäude sollte der Verkauf die Ausnahme sein. Eine kluge
Stadtplanung setzt auch auf das Erbbaurecht. Mit diesem vielfältigen Instrument der
Vermögensverwaltung lassen sich nicht nur auf finanziell risikolose Weise neue Wohnformen
fördern – auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren.
Im Punkt 3.2 – Konzeptvergabe – wird der erste Unterpunkt im Abschnitt Weitere Schritte zur
Umsetzung wie folgt ergänzt:
Für die Ausschreibung geeigneter Liegenschaften werden konkrete Kriterien und
Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im 2. Quartal
2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Im beschlossenen Antrag heißt es explizit: „Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge
sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt
werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der
Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen
(Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der
Immobilienwirtschaft) beteiligt.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
18.2.5
dazu ÄA - für diesen ÄA liegt eine Neufassung vor: siehe VI-DS-01475-NF-002ÄA-008
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-005
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: SPD-Fraktion
TOP
18.2.6
Neufassung zu VI-DS-01475-NF-002-ÄA-005
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-008
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die Variante
„starkes Wachstum (obere Prognosevariante)“ und untersetzt diese Variante nach Vorliegen der
Bevölkerungsprognose 2016 bis zum Ende des 3. Quartals 2016 entsprechend dieser
Prognose.
Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei stärkerem
Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes vorgesehen sind,
vertieft und gemeinsam mit Vertreter_innen der Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft
und Politik diskutiert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
18.2.7
dazu ÄA
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-006
Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig
Beschlussvorschlag:
Zu dem im Beschlusspunkt 1 zu beschließenden Konzept wird folgende Ergänzung eingearbeitet.
Die Ergänzung bezieht sich auf Punkt „3.6. - Rechtsgrundlagen und Förderprogramme“. Nach der
Maßnahme: „Anforderungen an eine Wohnungsbauför-derung“ soll eine weitere Maßnahme
„Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und behinderter
Menschen“ mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:
Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und
behinderter Menschen
Ziel von Wohnungsanpassungsmaßnahmen ist der Erhalt von Selbstständigkeit und damit
Lebensqualität im Alter. Selbstständigkeit bedeutet, ein von Hilfen anderer Menschen
unabhängiges Leben führen zu können. Durch eine Unterstützung des altersgerechten Umbaus
soll es älteren Menschen möglich sein, länger in der eigenen Wohnung zu leben.
Maßnahmen zur Schaffung altersgerechten Wohnraums (Wohnungsanpassungsmaßnah-men)
sind beispielsweise Einbau bodengleicher Duschen und Haltegriffe, Beseitigung von Hindernissen
und Schwellen oder Anbau von Treppenlift und Rampe. Die Anpassung von Wohnungen an die
Situation älterer Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen ist deshalb notwendig, weil:
•
•
•
es immer mehr ältere allein lebende Menschen mit Einschränkungen und ohne
Pflegestufe gibt und dadurch der Bedarf an Wohnungsanpassungsmaßnahmen
gegenbenenfalls mit konkreten mieterbezogenen individuellen Vereinbarungen
sprunghaftsteigt,
oft ungenügende finanzielle Voraussetzungen bei einem Großteil der Betroffenen
vorhanden sind, auf eigene Kosten Anpassungsmaßnahmen durchführen zu lassen und
Vermieter Umbaumaßnahmen nicht zustimmen oder aus Kostengründen ablehnen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Erarbeitung einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung von
alters- oder behindertengerechten Wohnungen.
Bereitstellung finanzieller Mittel je Haushaltsjahr von mindestens 200 T€.
Abstimmungsergebnis:
23/32/10
TOP
18.2.8
dazu ÄA
Vorlage: 01475-NF-002-ÄA-007
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 2 und 4 werden wie folgt geändert und ergänzt:
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in Kapitel 3 beschriebenen Instrumente und
Maßnahmen umzusetzen. Im Einzelfall sind Vorlagen zu ausgewählten Maßnahmen in
den Stadtrat einzubringen, um diese in Begrifflichkeit, Aufwand und Wirkung
genauer zu beschreiben.
4. Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten
sowie auf die Baukosten zu berücksichtigen.
Danach wird folgender neuer Beschlusspunkt 5 eingefügt:
5. Die Förderung der zusätzlichen Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
wird in das Konzept als ein weiterer Baustein aufgenommen, um einer Verschärfung
der Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken.
Die Beschlusspunkte 5 (alt) bis 10 werden somit zu 6 bis 11.
Ergänzung im Beschlusspunkt 7 (alt) bzw. 8 (neu)
8. ...im Kapitel 4 eingesetzt. Für die verbleibenden 800.000 € ist eine gesonderte
Vorlage zur Priorisierung der Maßnahmen 2016 in den Stadtrat einzubringen.
Ergänzung im Beschlusspunkt 8 (alt) bzw. 9 (neu)
9. Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung ist auszubauen und um Indikatoren zur
Abbildung möglicher Marktanspannungstendenzen zu ergänzen.
Die Ergebnisse werden mit den Wohnungsmarktakteuren diskutiert und hinsichtlich
notwendiger Veränderungen von Handlungsschwerpunkten bewertet.
Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die dafür genutzten Daten von möglichst allen
relevan
ten Wohnungsmarktakteuren anerkannt werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
TOP 18.3 Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg
Vorlage: VI-DS-01558
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Umstellung des Straßenbahnbetriebes (Linie 9) auf
dem Abschnitt Wolfgang-Heinze-Straße/Koburger Straße zwischen Connewitz, Kreuz und
der Stadtgrenze zu Markkleeberg auf Busbetrieb. Die Gewährleistung der
Mindestbedienung gemäß Nahverkehrsplan wird über ein geändertes Busnetz
(Mehrleistungen auf der Linie 70) sichergestellt.
2. Die Ratsversammlung beschließt einen neuen Basisfahrplan entsprechend des
Fahrplanangebotes ab dem 13.12.2015 auf Grundlage des Betrauungsbeschlusses zur
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (Anlage 2 des Konzeptes zur
Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
TOP
18.3.1
dazu WA
Vorlage: VI-DS-01558-WA-001
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
Beschlussvorschlag:
„Beibehaltung des Status quo der Straßenbahnlinie 9 bis zum Vorliegen des Nahverkehrsplanes“
(Votum 6/3/0)
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen
TOP
18.3.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01558-ÄA-002
Einreicher: SR F. Riekewald, SR M. Götze
Einreicher: SR U. E. Gabelmann, SR M. Weber
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. (Neu) Die Straßenbahnlinie 9 wird auf dem Streckenabschnitt Connewitz Kreuz bis zur
Stadtgrenze auch nach dem Fahrplanwechsel Ende November 2015 bis mindestens zur
Beschlussfassung des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes weiter betrieben.
2. (Neu) Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wird ein externes Gutachten dem Stadtrat
vorgelegt, in welchem untersucht wird, wie sich die Fahrgastpotentiale im MDV Liniennetz Zone
110 weiter steigern lassen. Besondere Berücksichtigung gilt dabei den Hinweisen des
Fahrgastverbandes ProBahn zur Linie 9 bzgl. einer Streckenverlängerung und ob eine Einstellung
der Straßenbahn im o.g. Abschnitt notwendig ist.
3. alter Pkt. 2
Abstimmungsergebnis:
28/39/0
TOP 18.4 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische
Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3,
Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der
Baukosten sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79
Abs. 1 SächsGemO
Vorlage: DS-00685/14-DS-002
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungbeschluss BS/RBV-1712/13 für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung des Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke" wird
bestätigt.
2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke
betragen mit Stand 13.08.2015 7.289.529 € (Brutto). Die Erhöhung der Baukosten gegenüber
dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 1.899.386 € (Brutto). Mit
der Vorlage Nr. DS-00685/14 wurden bereits Mehrkosten in Höhe von 997.545 € (Brutto) bestätigt.
Es fallen somit zusätzlich bis zu 901.841 € (Brutto) an.
3. Die überplanmäßige Auszahlung für 2015 nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von bis zu
901.841 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Amtsbudgets über überplanmäßige
Einzahlungen aus Fördermitteln im PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene
Zuwendungen von Dritten für EMG) in Höhe von 901.841 € (unechte Deckungsfähigkeit).
4. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für die
Unterhaltung des Teilbauabschnittes 3.3 in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen.
Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden.
Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. Für die Mehrkosten für die Errichtung des Schreberwehres wird eine überplanmäßige
Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 252.595 € bestätigt. Die Deckung erfolgt
über die vorhandenen Eigenmittel im PSP-Element 7.000731.700 (Hochwasserschutz).
6. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für das
Schreberwehr in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche
Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind
entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
7. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den
Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als
überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im August freizugeben, um die
Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern sowie die drohende
Rückzahlung von 2,7 Mio. EUR bereits beschiedener EFRE-Fördermittel zu verhindern und die
Auszahlungsanweisung von fachlich bestätigten Fördermitteln in Höhe von 1,3 Mio. EUR nicht zu
gefährden und somit Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18.5 "Gestaltungssatzung für die Gemeinde Böhlitz-Ehrenberg"
Satzungsbeschluss zur Aufhebung
Vorlage: DS-00801/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Aufgrund des § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die Satzung
zur Aufhebung „ Gestaltungssatzung für die Gemeinde Böhlitz-Ehrenberg"
Abstimmungsergebnis:
59/0/0
TOP 18.6 Erhaltungssatzung "Böhlitz-Ehrenberg"
Satzungsbeschluss
Vorlage: DS-00774/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die Erhaltungssatzung „Böhlitz-Ehrenberg".
Abstimmungsergebnis:
59/0/1
TOP 18.7 Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Vorlage: VI-DS-00971
Einreicher: Oberbürgermeister
vertagt
TOP 18.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 "Verbrauchermarkt Sommerfelder
Straße/Rosenbaumstraße";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01183
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss :
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 424 „Verbrauchermarkt
Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18.9 Geschäftsordnung des Petitionsausschusses
Vorlage: VI-DS-01205
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung des Petitionsausschusses gemäß Anlage 1.
2. Damit wird der Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-821/11 vom 18.05.2011 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.10
Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den
Planungszeitraum 2014 - 2023
Vorlage: VI-DS-01394
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
Die Forsteinrichtung für den Leipziger Stadtwald im Planungszeitraum 2014 - 2023 als
orientierende Bewirtschaftungsgrundlage wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.11
Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
(Mittelstandsförderprogramm) in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01433-NF-002
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt den Monitoringbericht 2015 zum Mittelstandsförderprogramm zur
Kenntnis.
2. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des „Förderprogramms für Wachstum und
Kompetenz im Leipziger Mittelstand" mit jährlich 600.000 EUR unter dem Vorbehalt der
entsprechenden Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen und der regelmäßigen Vorlage eines
Monitoringberichtes im II. Quartal des Folgejahres. Die Pilotphase (RBV-1671/13 vom) wird
beendet.
3. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO
zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im
Leipziger Mittelstand 2013 bis 2015" für das Jahr 2015 um 95.000 € im PSP Element
1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
"Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO
zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im
Leipziger Mittelstand "in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 im PSP Element
1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
"Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen
TOP
18.12
Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen;
Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost (SchönefeldAbtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau,
Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher,
Hartmannsdorf-Knautnaundorf);
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01438
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die in den Übersichtsplänen
dargestellten Gebiete gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Protokollnotiz:
zu ÄÄ1 - OR Lützschena-Stahmeln
Die Verwaltung stellt die Vorschläge des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln im weiteren
Verfahren in die Abwägung ein.
zu ÄÄ2 - SPD-Fraktion
Bei der geplanten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und
Stadterneuerung, Teilplan Wohnen (STEP) 2017 wird die in Rede stehende Fläche anhand
stadtweit vergleichbarer Kriterien auf ihre Eignung geprüft und bei guter Eignung eine
entsprechende FNP-Änderung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
18.12.1
dazu ÄÄ
Vorlage: VI-DS-01438-ÄA-001
Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
vom Einreicher zurückgezogen (aufgrund der Protokollnotiz)
TOP
18.12.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01438-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
vom Einreicher zurückgezogen (aufgrund der Protokollnotiz)
TOP
18.13
Baubeschluss: Neubau Streugutlagerhalle incl. Winterdiensttechnik und
Mitarbeiter-Servicecontainer, Geithainer Straße 17, 04328 Leipzig
Vorlage: VI-DS-01553
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
vertagt
TOP
18.14
Mitgliedschaft der Stadt Leipzig/Marktamt in der GFI Gemeinschaft zur
Förderung der Interessen der Deutschen Frischemärkte e.V.
Vorlage: VI-DS-01596
Einreicher: Dezernat Kultur
vertagt
TOP
18.15
Berufliche Ausbildung der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01617
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
vertagt
TOP
18.16
vertagt
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und
Knauthain
Vorlage: VI-DS-01625
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
TOP
18.16.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01625-ÄA-001
Einreicher: Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
TOP
18.17
Verfahren zur indirekten Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirates
Vorlage: VI-DS-01629
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
vertagt
TOP
18.17.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01629-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP
18.18
Bewerbung der Stadt Leipzig am Wettbewerb "Zukunftsstadt" des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Vorlage: VI-DS-01635
Einreicher: Oberbürgermeister
vertagt
TOP
18.18.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01635-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP
18.19
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. E-67 "Gewerbegebiet Tatje", Aufhebung;
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln;
Satzungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01638
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vertagt
TOP
18.20
Bebauungsplan Nr. 426 "Neubebauung Brandenburger
Straße/Hofmeisterstraße/Hahnekamm";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01647
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vertagt
TOP
18.21
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog
Vorlage: VI-DS-01650
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
vertagt
TOP
18.21.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01650-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP
18.21.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01650-ÄA-003
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP
18.22
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für
den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und
weiterer Baumaßnahmen in 2015.
Vorlage: VI-DS-01659
Einreicher: Dezernat Kultur
vertagt
TOP
18.23
Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber im Zusammenhang mit
der Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Zweenfurther Straße 21
Vorlage: VI-DS-01665
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 1.618.800 € bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 500.000 € aus den Erträgen in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) und in Höhe von 1.118.800 € aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen
TOP
18.24
EFRE - Fördergebiet Leipziger Osten 2014 -2020
Vorlage: VI-DS-01672
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vertagt
TOP
18.25
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
Vorlage: VI-DS-01686
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
vertagt
TOP
18.26
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an
den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015
Vorlage: VI-DS-01688
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vertagt
TOP
18.27
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Musikschule Leipzig
"Johann Sebastian Bach"Vorlage: VI-DS-01695
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.28
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Theater der Jungen WeltVorlage: VI-DS-01696
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.29
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Stadtreinigung LeipzigVorlage: VI-DS-01697
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.30
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Städtisches Klinikum "St.
Georg" LeipzigVorlage: VI-DS-01698
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.31
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigVorlage: VI-DS-01699
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.32
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Gewandhaus zu LeipzigVorlage: VI-DS-01700
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.33
vertagt
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Kommunaler Eigenbetrieb
Leipzig/EngelsdorfVorlage: VI-DS-01701
Einreicher: Dezernat Finanzen
TOP
18.34
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Verbund Kommunaler
Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: VI-DS-01702
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.35
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Vorlage: VI-DS-01703
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.36
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Schauspiel LeipzigVorlage: VI-DS-01704
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP
18.37
Mitgliedschaft der Leipziger Städtischen Bibliotheken im Kuratorium Haus des
Buches e. V. Leipzig
Vorlage: VI-DS-01711
Einreicher: Dezernat Kultur
vertagt
TOP
18.38
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit steigenden
Fallzahlen zugewiesener Flüchtlinge
Vorlage: VI-DS-01756-NF-004
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
1. Der Stellenplan 2016 wird um insgesamt 232,40 Stellen erweitert. Um die Arbeitsfähigkeit der
Bereiche zeitnah gewährleisten zu können, werden die Stellen bereits zum 01.11.2015
(unterjährig) eingerichtet. Die konkrete Zuordnung ist den Anlagen zu entnehmen.
2. Die befristet befürworteten Stellen werden bis 31.12.2018 eingerichtet. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/20 ist anhand der Fallzahlentwicklung über die Weiterführung neu zu
entscheiden.
3. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von ca. 9,65 Mio €
erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam 11_PA_ZW". Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht
ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen.
4. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter.
5. Über die Stelleneinrichtung und -besetzung wird der Stadtrat regelmäßig informiert.
6. Für Maßnahmen im Bereich Integration von Flüchtlingen werden beginnend zum
01.01.2016 und befristet bis 31.12.2018 jährlich zusätzlich 250.000 € in den städtischen
Haushalt eingestellt. Hierdurch sollen hauptamtliche Strukturen der Zivilgesellschaft
gefördert werden, die die gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen
verbessern und ein Ankommen in der Stadtgesellschaft fördern.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 6 Enthaltungen
TOP
18.38.1
dazu ÄA
Vorlage: 01756-NF-003-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Für Maßnahmen im Bereich Integration von Flüchtlingen werden beginnend zum 01.01.2016 und
befristet bis 31.12.2018 jährlich zusätzlich 250.000 € in den städtischen Haushalt eingestellt.
Hierdurch sollen hauptamtliche Strukturen der Zivilgesellschaft gefördert werden, die die
gesellschaftliche Teilhabe und die Integration von Flüchtlingen verbessern und ein Ankommen in
der Stadtgesellschaft fördern.
vom Einreicher übernommen
TOP
18.39
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung
Vorlage: VI-DS-01808
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
1. Der Stellenplan 2016 wird um insgesamt 73,45 Stellen erweitert. Die konkrete Zuweisung ist
den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen.
2. Alle befristet einzurichtenden Stellen werden, soweit nicht anders ausgewiesen, für 2 Jahre
bis 31.12.2017 eingerichtet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 ist anhand der
Fallzahlentwicklung über die Weiterführung neu zu entscheiden.
3. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von ca. 3,05 Mio €
erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam 11_PA_ZW" . Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht
ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen.
4. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter.
5. Für die Übernahme der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung" im Dezernat II - Amt
21 werden befristet bis 2020 3,0 VzÄ eingerichtet. Eine Evaluierung und
Überprüfung der Stellenbemessung der Stellen erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanung 2019/2020. Die übrigen 4 vorgesehenen Stellen werden
gestrichen.
Protokollnotiz:
Die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten soll im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP
18.39.1
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01808-ÄA-002
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom Einreicher zurückgezogen
TOP
18.39.2
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-01808-ÄA-003
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Für die Übernahme der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung" im Dezernat II - Amt 21 werden
befristet bis 2020 3,0 VzÄ eingerichtet. Eine Evaluierung und Überprüfung der
Stellenbemessung der Stellen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. Die
übrigen 4 vorgesehenen Stellen werden gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
30/26/11
TOP
18.40
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Errichtung einer dauerhaften Unterkunft
für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem.
Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig
Vorlage: VI-DS-01801
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (LP 4- LP 8 nach HOAI).
2. Die Gesamtkosten betragen ca. 2.300.500 Euro.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, der durch die Dringlichkeit des Vorhabens
vorgegebene enge Fristenrahmen für Planung und Realisierung schließt dies jedoch aus.
3. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs
GemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1" (7.0001468.700) in Höhe von 907.794 Euro
bestätigt (incl. der bereits vorliegenden Planungsmittel in Höhe von 250.000 Euro).
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt" (1098700000).
4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß §
81 (5) SächsGemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1" (7.0001468.700) in Höhe von
1.392.500 Euro bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus PSP-Element 7.0000168 „Feuerwehrzentrum Süd" (Sachkonto
78511000).
5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs
GemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1" (7.0001468.700) in Höhe von 1.392.500 Euro
bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt" (1098700000).
6. Die Nutzungskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
notwendigen erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Baubeginn im Oktober
2015 notwendig sind.
8. Mit Zuständigkeit der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, nächster Sitzungstermin
ist am 28.10.2015, wird der Baubeginn Anfang Oktober 2015 nicht gefährdet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen
TOP
18.41
Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9 in
Leipzig- Crottendorf in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs
Behindertenhilfe - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-01804
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Grundlage für die Realisierung eines neuen inklusiv
ausgerichteten Kinder- und Familienzentrums an der Friedrich- Dittes-Str. 9 in Leipzig Crottendorf
•
•
•
ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 80 Jahren an zu vermessenden Teilflächen der
Flurstücke 10/1 von ca. 2.401 m², 500 von ca. 1.124 m², 9/1 von ca. 2.810 m², 8 von ca.
2.452 m² sowie an den Flurstücken 11, 12 und 401/2, sämtlich Gemarkung Crottendorf, die
in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan rot umrandet sind, zu bestellen,
es mit Wirkung ab 01.08.2016 in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs
Behindertenhilfe (SEB) zu übertragen und
hierzu eine Verwaltungsvereinbarung gemäß Anlage 2 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
18.42
Verkauf durch die Stadt
Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen 1. Vermarktungsabschnitt Los 3
und 4
-EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01806
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Beschluss Nr. RBV-1911/13 vom 11.12.2013 zur Veräußerung der Lose 3 und 4 wird
aufgrund fehlender Mitwirkung des Investors Arcardia Investment GmbH aufgehoben.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zum Verkauf der Grundstücke der
Gemarkung Lindenau, Flst. 1197/25 (Los 3) und 1197/26 (Los 4), zu einem Gesamtkaufpreis in
Höhe von 1.421.640 € (220,00 €/m² voll erschlossen) im Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich
Lindenauer Hafen" (1. Vermarktungsabschnitt, Los 3 und 4) beurkunden zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP
18.43
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Rohentwurf des Regionalplans LeipzigWestsachsen 2017 gem. § 6 Abs. 1 SächsLPlG
Vorlage: VI-DS-01823-NF-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Rohentwurf des
Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 gemäß § 6 Abs. 1 SächsLPlG
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltung
TOP
18.44
Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im
Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches
Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01935-NF-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches
Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten, welche bis Ende des I. Quartals 2016 zu
beschließen sind, werden zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung folgende Beschlüsse
gefasst:
1. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
2.
3.
4.
5.
Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000).
Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je
Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000).
Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 15,0 Mio. €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000).
Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je
Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000).
Für die Jahre 2015 und 2016 wird der Oberbürgermeister ermächtigt,
über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 Abs. 5 SächsGemO zu
bestätigen, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.
Spätestens in der Ratsversammlung am 23.03.2016 wird der Stadtrat durch die Verwaltung über
die Verwendung dieser über- /außerplanmäßig bereitgestellten Mittel informiert. Bei Erfordernis
wird der Ratsversammlung dann parallel zu dieser Information ein weiterführender Beschluss zur
Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ab dem II. Quartal 2016 zur
Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen
TOP
18.45
Außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO sowie
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 (5) SächsGemO;
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Errichtung einer dauerhaften Unterkunft
für Asylbewerber/-innen und Geduldete im Deiwitzweg 1 - ehem.
Kindertagesstätte Deiwitzweg 1 in 04207 Leipzig - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: VI-DS-01939
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (LP 4 - LP 8 nach HOAI).
2. Die Gesamtkosten betragen ca. 2.400.000 Euro.
3.
4.
5.
6.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, der durch die Dringlichkeit des Vorhabens
vorgegebene enge Fristenrahmen für Planung und Realisierung schließt dies jedoch aus.
Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element "GU Deiwitzweg 1" (7.0001472.700) in Höhe von 863.700 Euro
bestätigt (incl. der bereits vorliegenden Planungsmittel in Höhe von 350.000 Euro).
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt Asyl (1098400000)".
Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß §
81 (5) SächsGemO im PSP-Element "GU Deiwitzweg 1" (7.0001472.700) in Höhe von
1.536.400 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen "Kita Reichelstraße 5"
(7.0000142.700) in Höhe von 500.000 Euro, "77. Schule, Brandschutz" (7.0001072.700) in
Höhe von 86.400 Euro, "Schulstandort Ihmelstraße" (7.0000698.700) in Höhe von 450.000
Euro und "K.-Heine-Straße 22 b, Einrichtung Gym." (7.0000965.700) in Höhe von 500.000
Euro (für alle Sachkonto 78511000).
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element "GU Deiwitzweg 1" (7.0001472.700) in Höhe von 1.536.400 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt Asyl (1098400000)".
Die Nutzungskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
DB OBM und dem Rat zur Kenntnis:
7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Baubeginn im Oktober 2015 notwendig
sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen
TOP
18.46
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für eine
Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Alten Salzstraße
67; Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung, Ausstattung,
Speisenversorgung und soziale Betreuung
Vorlage: VI-DS-01869
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die zeitweise Nutzung der Turnhalle in der Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig, als
Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 65 Plätzen wird bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2015 in Höhe von 573.450 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt" (1098600000).
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2016 in Höhe von 1.083.450
€ bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 209.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen
Erstattung vom Land im Budget „Hilfen für Asylbewerber" (50_313_ZW) und in Höhe von 873.750
€ aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt"
(1098600000).
4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget „Amt
50 - Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) für Herrichtung und Rückbau werden für 2015
in Höhe von 48.000 € und für 2016 in Höhe von 17.500 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen mit Einschränkungen hinsichtlich der Raumsituation. In der Einrichtung wird gemäß RBV1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen
Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung, Speisenversorgung und die Leistungen der sozialen Betreuung
in der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen
TOP
18.47
Miete winterfester Zelte für bis zu 1600 Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Leipzig: Grundsatz- und Ausführungsbeschluss und Beschluss
außerplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO iHv 2,3 Mio €
für 2015 und 3,6 Mio € für 2016
Vorlage: VI-DS-01984
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Zur temporären Nutzung werden winterfeste Zelte als Unterkunft für Asylbewerber/-innen
und Geduldete mit bis zu 1600 Plätzen gemietet.
2. Außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für das Jahr 2015
in Höhe von 2,3 Mio € (brutto) und in Höhe von 3,6 Mio € (brutto) für das Jahr 2016 im
PSP-Element „Notunterkünfte" (1.100.313.001.27) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl"
(1098300000).
3. Die Betriebskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Planungs- und
Erschließungskosten werden nach Festlegung der Standorte ermittelt.
DB OBM und Ratsversammlung zur Kenntnis: 4. Der Oberbürgermeister ermächtigt die
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die
für die Nutzung der gemieteten Zelte zur Unterbringung ab 01.12.2015 notwendig sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen
TOP
18.48
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise Braunstraße 26 - 28: Außerplanmässige Aufwendungen gem.
§ 79 (1) SächsGemO und Ausführungsbeschluss für Betreibung, Ausstattung,
Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung
Vorlage: VI-DS-02006
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Bungalowanlage in
Systembauweise für ca. 250 Personen werden für das Jahr 2016 in Höhe von 3.652.500 €
im PSP Element „Asyl - GU Gewerbepark (Nordost Systembauweise)" (1.100.313001.15)
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
2. Die Aufwendungen für die Jahre 2017-2021 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
3. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für
gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale
Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der
Kategorie I.
4. Die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und die Leistungen der sozialen Betreuung
im Objekt werden an externe Partner vergeben. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule wird beauftragt, die entsprechende Verträge auszuhandeln und
abzuschließen.
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit der LESG den erforderlichen Vertrag zu
verhandeln und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen
TOP 19
TOP
19.1
Informationen I
Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit
Vorlage: DS-00628/14-NF-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vertagt
TOP
19.1.1
dazu ÄA
Vorlage: 00628-NF-001-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 19.2 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage: VI-DS-01482
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP 19.3 Suchtbericht 2015
Vorlage: VI-DS-01641
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vertagt
TOP 19.4 Berichterstattung 2015 zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und
Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und Untersuchung der
Angebotsmieten zur Überprüfung des Richtwertes für die Angemessenheit
Vorlage: VI-DS-01648
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
vertagt
TOP 19.5 Jobcenter Leipzig - Halbjahresbericht zur Zielerreichung 2015
Vorlage: VI-DS-01694
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
vertagt
TOP 19.6 Wesentliche Auflagen und Schlussfolgerungen aus dem Bescheid der
Landesdirektion Leipzig vom 03.07.2015 zur Genehmigung der
Haushaltssatzungen 2015 und 2016
Vorlage: VI-DS-01737
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
TOP 19.7 Information an die Ratsversammlung: Aktueller Sachstand in
Angelegenheiten der gesetzlichen Vertretung – Bericht zum 30.06.2015
Vorlage: VI-DS-01763
Einreicher: Oberbürgermeister
vertagt
TOP 19.8 Finanzbericht 2015 zum Stichtag 30.06.2015
Vorlage: VI-DS-01775
Einreicher: Dezernat Finanzen
vertagt
Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv hervorgehoben.
Leipzig,
Oberbürgermeister Jung
ausgefertigt:
Schurig
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Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung eröffnet die Ratsversammlung, begrüßt die Stadträtinnen
und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Gäste auf der
Tribüne.
Er informiert darüber, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung am 17. Oktober
2015 bekanntgemacht worden sei. Inzwischen sei ein Nachtrag hinzugekommen. Für
heute entschuldigt hätten sich Herr Kuthe und Herr Deissler.
Der Oberbürgermeister verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung und
bittet die Stadträtinnen und Stadträte, die die Sitzung vorzeitig verlassen müssen,
ihm dies mitzuteilen.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 51 Stadträtinnen und Stadträte = 72 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt werden: 9.6 – diese Einwohneranfrage wurde
zurückgezogen –, 14.7, 14.10, 15.3, 15.4, 18.7, 18.17, 19.1 und 19.6.
Der Oberbürgermeister äußert nach Absprache mit den Einreichern den Wunsch, die
unter Tagesordnungspunkt 15.2 aufgeführte Anfrage zusammen mit Tagesordnungspunkt 18.3 zu behandeln. An die Stelle der abgesetzten Tagesordnungspunkte 15.3
und 15.4 sollen die Tagesordnungspunkt 15.19 und 15.14. rücken.
Zusammengefasst behandelt werden sollen die Tagesordnungspunkte zur Asylproblematik. Das betrifft die Tagesordnungspunkte 18.23, 18.38, 18.39, 18.40, 18.44,
18.45, 18.46, 18.47 und 18.48. Vor diesem Block sollen die Tagesordnungspunkte
18.41, 18.42 und 18.43 aufgerufen werden. Darüber hinaus wolle er, Jung, unter
dem Tagesordnungspunkt 16 einige grundsätzliche Gedanken zum Thema Asyl vortragen.
Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) macht geltend, dass unter Punkt 19.8 der
Finanzbericht 2015 zum Stichtag 30. Juni 2015 auf der Tagesordnung stehe. Dieser
Bericht sei im Finanzausschuss noch nicht beraten worden.
Oberbürgermeister Jung dankt Stadtrat Wehmann für diesen Hinweis und teilt mit,
dass somit auch Tagesordnungspunkt 19.8 heute abgesetzt wird.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) bringt vor, dass das Thema Evaluation der LiveStream-Übertragung zum wiederholten Male von der Tagesordnung abgesetzt werde, und bittet um Auskunft, warum dies der Fall sei.
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Oberbürgermeister Jung antwortet, der gestern eingegangene Änderungsantrag zu
diesem Tagesordnungspunkt sei so umfassend, dass er zunächst im zuständigen
Ausschuss beraten werden sollte.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es zutreffe, dass die Vorlagen,
die sich mit der Asylproblematik befassen, zusammengefasst behandelt werden sollen und dass der Oberbürgermeister unter Tagesordnungspunkt 16 grundsätzliche
Ausführungen zu diesem Thema machen wolle.
Oberbürgermeister Jung bejaht dies.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) findet es gut, dass der Oberbürgermeister
grundsätzliche Ausführungen zu dieser Problematik machen wolle, allerdings würde
er es begrüßen, wenn dies dann in Verbindung mit den Vorlagen zu dieser Thematik
geschehen würde. Es sei nicht sinnvoll, wenn der Stadtrat unmittelbar nach den Ausführungen des Oberbürgermeisters über das Wohnungspolitische Konzept, den Elstermühlgraben und Ähnliches diskutieren würde, um dann später wieder zum Thema
Asyl zurückzukehren. Deshalb schlage er, Maciejewski, vor, die Asylvorlagen unmittelbar nach dem Bericht des Oberbürgermeisters zu behandeln.
Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass er mit diesem Wunsch kein Problem habe.
Er schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 18.23, 18.38 bis 18.40 und 18.44 bis 18.48
sowie die unter Tagesordnungspunkt 15.10 aufgeführte Anfrage der CDU-Fraktion
als einen Block nach dem Bericht des Oberbürgermeisters aufzurufen.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam,
dass die Tagesordnung im Vorfeld so aufgestellt worden sei, dass das Wohnungspolitische Konzept und die Änderungen im ÖPNV-Netz am Anfang der Behandlung der
Vorlagen stehen sollten. Bekanntlich habe es auch den Vorschlag gegeben, den Bericht des Oberbürgermeisters weiter hinten einzuordnen. Das aber wolle die CDUFraktion nicht.
Oberbürgermeister Jung äußert, seiner Ansicht nach sei es dem Thema Asyl nicht
angemessen, diesen Komplex erst am späten Abend gegen 22 Uhr zu behandeln.
Auf einen Zuruf von Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) reagiert
Oberbürgermeister Jung mit dem Hinweis, dass er erfahren habe, dass die Aktuelle Stunde zu diesem Thema trotzdem im November stattfinden solle. Er halte dies
ebenso für geboten wie die Absicht, monatlich in der Ratsversammlung über dieses
Thema zu berichten. Dies sei das zentrale Thema, und der Stadtrat müsse sich in
jeder Sitzung damit befassen. Aber wenn die Aktuelle Stunde im November stattfinden würde, könnte man sie wesentlich besser vorbereiten.
Gegen den vom Oberbürgermeister vorgetragenen Wunsch, in der von
ihm vorgeschlagenen Weise zu verfahren, erhebt sich kein Widerspruch.
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Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich der vorgenommenen Änderungen fest.
Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 5: Niederschrift
5.1. Niederschrift der Sitzung vom 16.09.2015
Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest.
Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters
Oberbürgermeister Jung teilt mit, unter den Tagesordnungspunkten 6.1 bis 6.6
würden dem Stadtrat Eilentscheidungen zur Kenntnis gegeben, die dringend nötig
gewesen seien, um die notwendigen Unterkünfte für die Flüchtlinge zu organisieren.
Er habe Bürgermeisterin Dubrau gebeten, im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 6.3 – Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die
Nutzung der Pavillons 10.13 und 10.14 auf der Alten Messe als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete – zur Frage der Mietkosten Stellung zu nehmen.
Stadtrat Tornau (CDU-Fraktion) möchte wissen, warum zu Vorlage VI-DS-01882,
Tagesordnungspunkt 6.3, eine Eilentscheidung erforderlich gewesen sei. Nach seinen Informationen sei das Thema am 28. September 2015 im Aufsichtsrat der LEVG
besprochen worden, und am 29. September 2015 habe es dazu einen Gesellschafterbeschluss gegeben. Angesichts dessen wäre die Beratung in ganz normalen
Fachausschusssitzungen und auch im Stadtrat nicht mit einem zeitlichen Problem
verbunden gewesen.
Oberbürgermeister Jung erläutert, nach Meinung der Verwaltungsspitze habe sofort gehandelt werden müssen. Deswegen habe er unmittelbar im Anschluss an die
Entscheidung des Aufsichtsrates agiert, um das Auslösen der Aufträge zu ermöglichen.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass Bürgermeisterin Dubrau bei der Behandlung
des Gesamtkomplexes Asyl die der Vorlage VI-DS-01882 beigefügte Tabelle erläutern werde.
Die Eilentscheidungen werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
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Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 8: Wichtige Angelegenheiten der Stadtbezirksbeiräte
gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
8.1. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost: Namensänderung der Schule Portitz –
Oberschule der Stadt Leipzig (VI-WA-01902)
Oberbürgermeister Jung konstatiert, dass diese Drucksache in den Fachausschuss
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen wird.
8.2. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost: Entwicklungskonzeption Naturbad
Nordost (VI-WA-01951)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass diese Angelegenheit in den Fachausschuss
Umwelt und Ordnung, in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den
Fachausschuss Finanzen verwiesen wird.
8.3. Stadtbezirksbeirat Altwest: Verringerung der Gefährdungslage für Fußgänger am Theater der Jungen Welt (VI-WA-01976-NF)
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass diese Angelegenheit in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen wird.
Tagesordnungspunkt 11: Besetzung von Gremien
11.1. Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (4. Änderung)
(DS-00768/14-DS-004)
Oberbürgermeister Jung bittet den Stadtrat, die Veränderung zur Kenntnis zu
nehmen.
11.2. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte – Bestellung der Mitglieder (3. Änderung)
(01141-DS-003-NF-001)
Abstimmung: 01141-DS-003-NF-001 wird einstimmig beschlossen.
11.3. Stadtbezirksrat Leipzig-Nordost – Bestellung der Mitglieder (1. Änderung)
(VI-DS-01142-DS-001)
Abstimmung: VI-DS-01142-DS-001 wird einstimmig beschlossen.
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11.4. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest – Bestellung der Mitglieder (2. Änderung) (VI-DS-01149)
Abstimmung: VI-DS-01149 wird einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig
in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
12.1. Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (1. Änderung) (VI-DS00882-DS-001)
Abstimmung: VI-DS-00882-DS-001 wird einstimmig beschlossen.
12.2. Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH
(1. Änderung) (VI-DS-00894-DS-001)
Diese Informationsvorlage wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
12.3. Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Lecos GmbH (1. Änderung
der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00896) (VI-DS-0896-DS-001)
Diese Informationsvorlage wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
12.4. Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH
(1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00912) (VI-DS-0896DS-001)
Diese Informationsvorlage wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen.
12.5. Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der Fernwasserversorgung Elbaue/Ostharz GmbH (VI-DS-01934)
Abstimmung: VI-DS-01934 wird einstimmig beschlossen
Tagesordnungspunkt 13: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur
Verweisung in die Gremien gemäß § 5 Abs. 3 – 5 der Geschäftsordnung
13.1. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Transparenz bei Haushaltsplanvorentscheidungen einräumen (VI-A-01926)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Finanzen und in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
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13.2. AfD-Fraktion: Parkplätze für motorisierte Zweiräder (VI-A–01931)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie in den Jugendbeirat verwiesen.
13.3. SPD-Fraktion: Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung (VI-A–02002)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit verwiesen.
13.4. CDU-Fraktion: Strategie gegen linksextremistisch motivierte Gewalt
(VI-A–01196)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung sowie in den Jugendbeirat verwiesen.
13.5. CDU-Fraktion: Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und Sicherheit für die dort spielenden Kinder (VI-A–01906)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung, in den Jugendhilfeausschuss, in den Jugendbeirat und in
den Kinder- und Familienbeirat verwiesen.
13.6. CDU-Fraktion: Eindeutig erkennbare räumliche Abgrenzung öffentlich zugänglicher Spielplätze (VI-A–01907)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung, in den Jugendhilfeausschuss, in den Jugendbeirat und in
den Kinder- und Familienbeirat verwiesen.
13.6. Fraktion DIE LINKE: Mittelfristige Investitionsprogramme (VI-A–02003)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss
und in den Fachausschuss Finanzen verwiesen.
Tagesordnungspunkt 14: Anträge zur Beschlussfassung
14.1. SPD-Fraktion: Konzept Vereins- und Sportzentrum Liebertwolkwitz
(VI-A–00505/14)
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) merkt an, heute stehe der von seiner Fraktion im
Oktober 2014 zum Vereins- und Sportzentrum Liebertwolkwitz gestellte Antrag auf
der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion sei froh, dass die Stadtverwaltung die auf das
Gemeinwohl gerichtete Nutzung des Areals an der alten Sandgrube favorisiere; denn
sie sei sich bewusst, dass dies auch ein hervorragend geeigneter Standort für Einfamilienhäuser wäre, sodass man bei einem Verkauf dort mehr einnehmen könnte.
Allerdings sei in den letzten Jahren dort schon sehr viel entstanden, so ein lebendi-
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ges Sport- und Vereinszentrum, wo eine erfolgreiche Voltigiergruppe, das Schulsportzentrum Liebertwolkwitz, der Interessenverein Völkerschlacht bei Leipzig 1813
und die Nordic-Skisektion vom SV Liebertwolkwitz wechselnd ansässig seien. Besonders hervorheben wolle er, Zenker, das Schulsportzentrum, das den Grund- und
Oberschulstandort Liebertwolkwitz stark aufwerte.
Das Schulsportzentrum habe bereits ein Nutzungskonzept vorgelegt, mit dem die
Potenziale des Geländes noch besser genutzt werden könnten. Durch eine räumliche Erweiterung würden weitere Angebote möglich. So könnten wetterunabhängige
Trainingsmöglichkeiten in den Hallen zum Voltigieren, zum Klettern oder für Volleyball entstehen. Für den Ortsteil würde dies eine deutliche Verbesserung des Sportund Freizeitangebotes darstellen, auch wenn der Einzugsbereich des Sportzentrums
deutlich über den Ortsteil hinausreiche.
Im Verwaltungsstandpunkt werde vorgeschlagen, den dort ansässigen Vereinen einen Erbbaupachtvertrag mit 6 % Verzinsung zu geben. Dies begrüße die SPD-Fraktion ausdrücklich, auch wenn sie gehofft habe, dass der Zinssatz etwas niedriger angesetzt werden könnte. Allerdings werde damit auch der Tatsache Rechnung getragen, dass der Grundstückswert relativ niedrig sei und die Summe daher überschaubar bleibe. Deshalb lasse die SPD-Fraktion über den Alternativvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlag
der Verwaltung ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
14.2. CDU-Fraktion: Transparente Strukturen in der Tourismusförderung
(VI-A–01195 + Änderungsantrag ÄA 002 der Fraktion DIE LINKE)
Stadtrat Tornau (CDU-Fraktion) trägt vor, schon länger störe die CDU-Fraktion der
Umstand, dass die LTM als Firma, die hauptsächlich aus Mitteln der Stadt Leipzig
finanziert werde, seit Jahren der Kontrolle durch den Stadtrat entzogen sei. Die Diskussion über das Logo der Leipzig-Region zeige ganz deutlich, dass andere Fraktionen das ähnlich sähen. Bisher habe der Stadtrat keine Möglichkeit, bei der Auswahl
der Geschäftsführung und bei strategischen Entscheidungen mitzuwirken, wie es die
Sächsische Gemeindeordnung fordere. Auch das Argument, dass man bei erhöhtem
Einfluss des Stadtrates die Befreiung von der Mehrwertsteuer riskiere, sei für die
CDU-Fraktion kein wirkliches Argument. Wenn dies so wäre, wäre LTM nämlich auch
zum Vorsteuerabzug berechtigt und könnte die ausgewiesene Mehrwertsteuer auf
Rechnungen der Lieferanten geltend machen. Dies würde vielleicht sogar dazu führen, dass man nicht für alle Leistungen eigenes Personal aufbaut und stattdessen
lieber Aufträge an die Leipziger Wirtschaft vergibt. Das wäre eine echte Wirtschaftsförderung.
Abschließend bemerkt Stadtrat Tornau, dass die Verwaltung verstanden habe, worum es der CDU-Fraktion mit ihrem Antrag gehe, und dass sie von sich aus den Dialog dazu gesucht habe. So könne Ratsarbeit für beide Seiten zu einem guten Ergebnis führen, weshalb die CDU-Fraktion die Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt wünsche.
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Stadtrat Tornau dankt einigen Kollegen anderer Fraktionen, die bei diesem Thema
eine konstruktive Zusammenarbeit praktiziert hätten. Er gehe davon aus, dass der
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Übernahme des Verwaltungsstandpunktes nun auch obsolet sei.
Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt, dass ihre Fraktion
den Änderungsantrag nicht mehr als notwendig erachte, wenn über den Alternativvorschlag der Verwaltung abgestimmt werde. Zur Abstimmung stehe folgender Wortlaut: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Beachtung der bestehenden
Rechtsgrundlagen …in den Gremien des LTS e.V. und der LTM GmbH dahin gehend
zu wirken, dass der Vorsitzende des Fachausschusses Wirtschaft und Arbeit in den
Vorstand des LTS e.V. kooptiert wird, dass jeweils ein Fraktionsmitglied in die Mitgliederversammlung des LTS e.V. mit allen Rechten, jedoch ohne Pflichten berufen
wird und dass der Marketingbeirat um je ein Fraktionsmitglied ergänzt wird.“
Stadträtin Körner bezeichnet es als wichtig, dies nochmals zu Protokoll zu geben.
Bekanntlich habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Beirat vorgeschlagen,
während die CDU-Fraktion dafür plädiert habe, stark Einfluss zu nehmen, und dabei
nicht berücksichtigt habe, dass man es hier mit einem Verein zu tun habe und ein
Verein nicht verpflichtet werden könne, bestimmte Personen aufzunehmen. Die Verwaltung habe in diesem Zusammenhang den von ihr, Körner, vorgelesenen konstruktiven Vorschlag gemacht.
Bei der Diskussion über den Touristischen Entwicklungsplan habe sich gezeigt, dass
es diesbezüglich im Stadtrat großen Unmut gebe. Seit 2012 werde daran gearbeitetNunmehr liege eine Informationsvorlage hierzu auf dem Tisch. Im Fachausschuss
Wirtschaft und Arbeit sei auch das zuständige externe Büro anwesend gewesen.
Dieses Büro habe bestätigt, dass es einbezogen worden sei. Leider aber habe man
versäumt, die Stadträte einzubeziehen. Deshalb bitte sie, Körner, den Oberbürgermeister, ein Stück mehr auf Beteiligung auch bei so großen und langfristig geltenden
Plänen zu achten. Das übe man regelmäßig beim Nahverkehrsplan und bei anderen
Vorlagen, die Konzeptionen für mehrere Jahre enthalten. Der Stadtrat sei dazu da,
den Willen der Stadt in ihrer demokratischen Mehrheit auszuführen bzw. auch andere Anregungen aufzunehmen.
In der entsprechenden Informationsvorlage werde versichert, dass der Maßnahmeplan, der dem Stadtrat noch nicht vorgelegt worden sei, unter Mitwirkung des Stadtrates erarbeitet werde. Sie, Körner, rege an, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen,
damit nicht erst bei der Verabschiedung im Stadtrat die verschiedenen Meinungen
mit Änderungsanträgen eingebracht werden müssten. Das könne man eleganter vorher im Fachausschuss diskutieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwarte,
dass die verschiedenen Meinungen zur Tourismusentwicklung in Leipzig stärker berücksichtigt werden.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) sieht sich genötigt, etwas Wasser in den Wein zu
gießen. Wenn das zuträfe, was im Antrag der CDU formuliert sei, dass also die Bestimmungen der §§ 94 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung umgangen würden,
würde diese Umgehung durch den jetzt zur Abstimmung stehenden Verwaltungsstandpunkt nicht beseitigt.
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Die Tatsache, dass die Stadt Leipzig Mitglied in einem Verein sei und dass dieser
eine GmbH zur Grundlage habe, sei nicht rechtswidrig. Das Gleiche gelte für die Tatsache, dass über eine Fachförderrichtlinie eine institutionelle Förderung oder eine
Projektförderung für das Marketing der Stadt Leipzig gewährt werde, sofern sich diese Fachförderrichtlinie im Prinzip an die Allgemeinheit richte. Hier werde es jetzt
problematisch. Das habe nichts damit zu tun, wie viele Stadträte oder Ausschussvorsitzende in den Gremien des Vereins sitzen, sondern damit, was passieren würde,
wenn sich eine weitere GmbH oder auch ein anderes Unternehmen der Aufgabe stellen würde, Tourismusförderung für die Stadt Leipzig zu erbringen, und eben auch in
den Genuss einer institutionellen Förderung oder einer Projektförderung nach dieser
Fachförderrichtlinie kommen wolle, wie man das aus anderen Bereichen kenne, wo
es eine Vielzahl von Antragstellern gebe, die eine Förderung aufgrund einer Fachförderrichtlinie erhalten wollten.
Das Problem, das die Stadt Leipzig habe, bestehe darin, dass sie praktisch eine InHouse-Vergabe umgehe, die sie nicht machen dürfe, weil sie zu 100 % Eigentümer
der GmbH sei, und dass sie deswegen hoffe und bete, dass möglichst niemand
gleichartige Leistungen anbieten möge und damit hinsichtlich der Zuschüsse in Konkurrenz zu LTM treten würde. Dieses Problem könne man nicht dadurch lösen, dass
man einen Ausschussvorsitzenden in den Vorstand und vier Stadträte in die Mitgliederversammlung dieses Vereins entsende.
Angesichts der Tatsache, dass dieses Problem nach wie vor bestehe und dass man
sich quasi nur darum herummogele, weil es momentan keine andere Wahl gebe, bitte er, Morlok, um Verständnis dafür, dass die der FDP angehörenden Stadträte dem
Verwaltungsstandpunkt nicht zustimmen könnten.
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) merkt an, nach dem Beitrag von Herrn Morlok sehe er sich gezwungen, vom Rednerpult aus zu sprechen. Es sei die entscheidende Frage, ob man sich hier auf die Sächsische Gemeindeordnung zurückziehen
und ein Unternehmen, an dem die Stadt Leipzig keinerlei Anteile besitze, reglementieren könne. Das sei nicht möglich. Und er sei froh darüber, dass die antragstellende
CDU-Fraktion von diesem Vorhaben abgegangen sei. Genauso sei er froh darüber,
dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von ihrem Änderungsantrag abgegangen
sei, denn auch der wäre nicht rechtens, weil die §§ 94 ff SächsGemO nicht zuträfen.
Die Firma LTM befinde sich im hundertprozentigen Eigentum des Vereins, und der
Verein könne theoretisch tun, was er wolle. Anders sei es, wenn der Verein über eine
Fachförderrichtlinie Zuschüsse von der Stadt Leipzig bekomme, wobei geprüft werden müsse, ob sie noch dem neuesten Stand entspreche, oder wenn der Verein Zuschüsse für Projekte bekomme.
Stadtrat Grosser wiederholt, er freue sich, dass die CDU-Fraktion diesen Antrag gestellt habe, obwohl er sich darüber wundere. Die CDU-Fraktion habe nämlich im Jahr
2006 unter der Ägide von Herrn Achminow dieses Konstrukt gemeinsam mit der
SPD-Fraktion und der Stadtverwaltung geschaffen, denn vorher habe sich das
Stadtmarketing im hundertprozentigen Eigentum der Stadt Leipzig befunden.
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Die Linksfraktion werde dem Antrag in seiner jetzigen Fassung zustimmen, weil er
nunmehr rechtskonform sei.
Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, dass der Änderungsantrag ihrer Fraktion nicht rechtswidrig sei. Die Fraktion habe ursprünglich beantragt, zur Erarbeitung des Tourismuskonzeptes einen Fachbeirat zu bilden. In den
Punkten 2 und 3 sei vorgeschlagen worden, wer diesem Fachbeirat angehören solle.
Das wäre durchaus möglich gewesen. Man könne Beiräte bilden. Die Fraktion sei
jedoch sehr erfreut über den Verwaltungsstandpunkt, der weitergehe, um auch die
CDU-Fraktion mitzunehmen und einen Konsens zu finden, der darin bestehe, direkt
auch in die Organe des Vereins Stadtratsvertretungen zu entsenden. Insofern sei da
nichts Rechtswidriges gewesen, sondern es sei nunmehr ein Konsens gefunden
worden, wie man bei der Erarbeitung des Konzepts stärker inhaltlich mitwirken könne.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zurückgezogen.
Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
14.3. Fraktion DIE LINKE: Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des
agra-Areals in Leipzig-Dölitz (VI-A–01266-NF-002 + Änderungsantrag ÄA 1 der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Änderungsantrag ÄA 2 der CDU-Fraktion)
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) führt aus, verschiedene Veranstaltungen
des Wave-Gotik-Treffens, aber auch diverse Messeverkaufsveranstaltungen, etwa zu
den Themen Jagd und Angeln oder Antik, funktionierten nur in bestimmten Dimensionen und in einem entsprechenden Umfeld. Leipzigs vielgepriesene Attraktivität
unter jungen Menschen rühre nicht zuletzt vom Flair der Wave-Gotik-Treffen, die
auch bei vielen Älteren aus Leipzig nicht mehr wegzudenken seien. Neben bewussten Präsentationen im Stadtzentrum, in innerstädtischen Parkanlagen oder in der
Karl-Liebknecht-Straße sowie Musikveranstaltungen am Völkerschlachtdenkmal gehörten auch solche auf der agra und in Altdölitz dazu. Neben Hotels und Pensionen
nutzten viele Teilnehmer und Gäste der Wave-Gotik-Treffen auch die Übernachtungsmöglichkeiten auf Zeltplätzen und auf dem agra-Gelände. Ursprünglich seien
von Organisatoren und Teilnehmern solcher Veranstaltungen verschiedene Örtlichkeiten einschließlich ihres Umfeldes ausgetestet worden, bis sie sich einschließlich
der Termine etabliert hätten und nachgefragt seien. Deshalb sollte sich die Stadt zum
langfristigen Erhalt der Wave-Gotik-Treffen in Leipzig und zur Durchführung weiterer
Kulturveranstaltungen und Verkaufsmessen auch auf dem etablierten Standort agra
bekennen.
Das Gelände der ehemaligen traditionellen Landwirtschafts- und Gartenbauausstellungen habe über viele Jahrzehnte auch die städtebauliche Entwicklung von Dölitz
und Markkleeberg-Ost nachhaltig geprägt. In den zurückliegenden Jahren seien wiederholt Anläufe zur Erarbeitung von Konzeptionen und für ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Umwidmung des agra-Areals in ein Wohngebiet gestartet wor-
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den, so unter anderem durch die Informationsvorlage DS 00933. Richtige Visionen
sowie eine intensive Bürgerbeteiligung habe es nur zu Planungen zu Gestaltungsund Erhaltungsmaßnahmen für die Grünbereiche in Zusammenarbeit mit der Stadt
Markkleeberg gegeben, die unmittelbar der Erholung und der Freizeit dienten.
Die bisherigen Strategien, wie die eines schleichenden Umbaus des Veranstaltungsgeländes agra zu einem Wohngebiet, würden vor allem für das Wave-Gotik-Treffen,
aber auch für andere Veranstaltungen einen Tod auf Raten bedeuten. Vielfach seien
bei der Umnutzung und Umgestaltung solch großer, unterschiedlich weiter genutzter
Standorte die Erfahrung gemacht worden, dass dies nachhaltig nur mit entsprechenden Konzepten funktioniert. Dafür eine städtebauliche Strategie zu erstellen sei nicht
einfach, sonst hätte man es längst tun können, wie bei den Parkbereichen, wo bereits zusammen mit Markkleeberg an der schrittweisen Umsetzung gearbeitet werde.
Deshalb sei die Linksfraktion auch für die Änderungsanträge der Fraktionen von
CDU und Bündnis 90/Grüne dankbar. Die Anregungen des Änderungsantrags der
Grünen seien in der Neufassung berücksichtigt worden. Die CDU-Vorschläge zu den
Punkten 3 und 4 habe die Linksfraktion eingefügt. Den Punkt 5 habe sie als selbstständigen Punkt übernommen und diese Tatsache dem Oberbürgermeister schriftlich
zugeleitet.
Es sei richtig, erst mit der Strategie eine geeignete Organisationsform zur Umsetzung des Strategie- und Nutzungskonzeptes festzulegen. Deshalb habe die Linksfraktion nachrangig vorgeschlagen, dass die Stadt auch die Beauftragung der LEVG
zur Umsetzung des Strategie- und Nutzungskonzeptes sowie der künftigen Entwicklung des städtischen Areals prüfen möge. Unstrittig sei, dass bis zum Vorliegen der
Konzeptplanung die gegenwärtig genutzten Hallen instand gehalten werden. Richtig
sei aber ebenso der CDU-Vorschlag, mit dem Konzept eine Bestandsaufnahme der
Gebäude sowie eine Konzeption der zu revitalisierenden Gebäude und der nicht erhaltungswürdigen Bestände vorzulegen, die Erschließung und nötige Sanierungen in
die Betrachtung einzubeziehen und eine Kostenschätzung beizufügen. Auch diese
Anregung sei übernommen worden. Erst nach der Entscheidung zum Strategie- und
Nutzungskonzept würden grundlegende bautechnische Maßnahmen zur Sanierung
und zur baulichen, darunter auch zur brandschutztechnischen Ertüchtigung eingeleitet.
Gern übernehme die Linksfraktion auch den neuen Punkt 5. Die durchgehende Zugänglichkeit der agra vom Park zum Messegelände und umgekehrt müsse gewährleistet werden. Selbstverständlich solle und müsse das Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des agra-Areals in Dölitz unter breiter Einbeziehung der Bürgerschaft, der Organisatoren der Wave-Gotik-Treffen, der Aussteller und Messeveranstalter, der Umweltverbände sowie der Stadtratsgremien dezernatsübergreifend in
enger Abstimmung mit der Stadt Markkleeberg erarbeitet werden.
Stadtrat Schlegel bedankt sich namens der Linksfraktion dafür, dass die Verwaltung
den Vorschlägen zustimme und lediglich andere Wörter gewählt habe.
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) bedankt sich bei Stadtrat Schlegel dafür, dass
dieser mehr über die Änderungsanträge gesprochen habe als über den Antrag der
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Linksfraktion und dass er die Änderungsanträge übernehme. Die letzte Informationsveranstaltung zu diesem Thema habe es vor ungefähr 14 Tagen im Weißen Haus
gegeben. Dazu seien auch Bürger und Bürgermeister aus der umliegenden Region
eingeladen gewesen. Diese sehr informative Veranstaltung sei leider nur von CDUMitgliedern besucht worden.
Nach einem diesbezüglichen Zuruf von Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen) räumt Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) ein, dass auch einige Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anwesend gewesen seien.
Auf der agra habe er, Albrecht, gelernt. Daher kenne er sich dort aus. Die Infrastruktur stamme aus der DDR-Zeit. Das bedeute, dass in dieser Hinsicht einiges zu tun
sei. Den Punkt 3 wolle die CDU-Fraktion gern dahin gehend ändern, dass nicht nur
die Beauftragung der LEVG geprüft werden solle. Die LEVG habe bei der Entwicklung der Alten Messe nicht nur Erfolge zu verzeichnen. Daher solle der Prüfauftrag
über die LEVG hinaus erweitert werden.
Die CDU-Fraktion wolle den Prozess öffnen. Die Verwaltung solle prüfen, die Ergebnisse vorlegen und entscheiden, wer dort Projektsteuerer sein solle. Die LEVG habe
momentan mit dem Thema Asyl auf dem alten Messegelände alle Hände voll zu tun.
Die agra zu entwickeln sei eine dringende Notwendigkeit. Dabei sei es wichtig, die
Kosten zu kennen. Die CDU-Fraktion schlage deshalb unter Beschlusspunkt 4 vor,
eine Konzeption der zu revitalisierenden Gebäude sowie vorhabenbezogen auf jedes
einzelne Gebäude zu erarbeiten. Er, Albrecht, bitte die Stadträte, einen Blick in die
Anlage 1.2 der Vorlage VI-DS-01936 zu werfen. So stelle er sich in Zukunft Kostenpläne vor.
Punkt 5 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion betreffe die Zugänglichkeit der
Flächen. Man dürfe nicht nur die Versicherung als Erklärung dafür anführen, dass
dort der Zaun geschlossen worden sei. Deswegen sei er, Albrecht, froh, dass der
Stadtrat dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimme.
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont einleitend, dass er noch
nicht Mitglied der CDU sei und auch nicht beabsichtige, es zu werden.
Das Bekenntnis zur agra als Messe- und Veranstaltungsort, die Sicherung der laufenden Nutzung der Hallen und die Entwicklung eines Nutzungskonzepts seien Bestandteil der 2. Neufassung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Dafür danke ihr
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich mit ihrem Änderungsantrag darin gut
aufgehoben fühle. Als einzigen Wermutstropfen könnte man die erneute Bürgerbeteiligung anführen, welche die in den letzten Jahren schon gelaufenen Beteiligungsprozesse ein wenig sinnlos erscheinen lassen könnten. Aber besser zu viel Bürgerbeteiligung als gar keine. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde dem Antrag der
Linksfraktion zustimmen. Ihren Änderungsantrag ziehe sie zurück.
Der Änderungsantrag ÄA-001 ist zurückgezogen.
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Oberbürgermeister Jung macht darauf aufmerksam, dass die von Stadtrat Schlegel
in seinen Ausführungen erläuterte neueste Fassung des Antrages nicht vorliege.
Stadtrat Schlegel habe versucht, den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in den Antrag der Linksfraktion hineinzuweben.
Der Oberbürgermeister verliest folgenden neuen Beschlusstext:
„1. Unter breiter Einbeziehung der Bürgerschaft, der Organisatoren
des Wave-Gotik-Treffens, von Ausstellern und Messeveranstaltern, mit
Umweltverbänden sowie Stadtratsgremien wird dezernatsübergreifend
in enger Abstimmung mit der Stadt Markkleeberg ein Strategie- und
Nutzungskonzept zur Entwicklung des agra-Areals unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Planung und Umsetzung in den Grünräumen
erarbeitet und im 2. Quartal 2016 vorgelegt.
2. Die Stadt bekennt sich zum langfristigen Erhalt des Wave-GotikTreffens in Leipzig und zur Durchführung weiterer Kulturveranstaltungen und Verkaufsmessen auf den etablierten Standorten auf dem agraGelände.
3. Die Stadt prüft eine geeignete Organisationsform zur Umsetzung
des Strategie- und Nutzungskonzeptes sowie der künftigen Entwicklung des städtischen Areals. Die Stadt prüft dabei auch die Beauftragung der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft zur
Umsetzung des Strategie- und Nutzungskonzeptes sowie der künftigen
Entwicklung des städtischen Areals.
4. Bis zum Vorliegen der Konzeptplanung werden die gegenwärtig genutzten Hallen instand gehalten. Mit dem Konzept sind eine Bestandsaufnahme der Gebäude sowie eine Konzeption der zu revitalisierenden
Gebäude und der nicht erhaltungswürdigen Bestände vorzulegen. Die
Erschließung und nötige Sanierungen sind in die Betrachtung einzubeziehen und eine Kostenschätzung ist beizufügen. Nach der Entscheidung zum Strategie- und Nutzungskonzept werden grundlegende bautechnische Maßnahmen zur Sanierung und zur baulichen, darunter
auch zur brandschutztechnischen Ertüchtigung eingeleitet.
5. Die durchgehende Zugänglichkeit der agra vom Park zum Messegelände und umgekehrt muss gewährleistet werden.“
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) erklärt, dies sei im Prinzip in Ordnung. Wenn in
Beschlusspunkt 4 die Investitionen für die Infrastruktur als Erstes hineinformuliert
würden, könne man sich darauf einigen. Die Priorität müsse der Infrastruktur gehören, denn dann könne man die anderen Dinge viel freier entwickeln.
Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Jung erklärt Stadtrat Albrecht (CDUFraktion), er beziehe sich auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in dem stehe, dass die Investitionen in die Infrastruktur Priorität haben sollen.
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Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, in Kenntnis dessen, was Herr Albrecht soeben erläutert habe, und in Kenntnis der Tatsache, dass zum Beispiel auf
der alten Messe die LEVG sowieso die gesamte Infrastruktur, also auch die Straßen,
instand setzen müsse, seien die Prioritäten klar. Soweit ihm bekannt sei, seien die
Straßen nach wie vor nicht öffentlich gewidmet, sondern sie befänden sich im städtischen Eigentum und müssten demzufolge mit der Entwicklung der agra auch weiterentwickelt werden, so wie das auf der alten Messe passiere.
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) schlägt vor, in den Beschlusstext die Infrastruktur
an herausgehobener Stelle einzufügen.
Oberbürgermeister Jung stellt zusammenfassend klar, dass er die fünf Beschlusspunkte vorgelesen habe. Er bittet Stadtrat Albrecht, seinen Ergänzungsvorschlag zu
Beschlusspunkt 4 vorzutragen.
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) tut dies mit folgenden Worten:
„Die infrastrukturellen Maßnahmen sollen prioritär betrachtet werden.“
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob man beleuchtete Schafsweiden
haben wolle, wenn man dort möglicherweise gar nichts mehr besitze. Das müsse
doch parallel erfolgen. Also, prioritär müsse es nicht sein, aber er, Schlegel, habe
nichts dagegen, wenn formuliert werde: „Die Gebäude und die technische Infrastruktur müssen erhalten bleiben.“ Das müsse dann logischerweise mit der Entwicklung
des Gesamtareals gemacht werden. Aber das sei eine Selbstverständlichkeit.
Oberbürgermeister Jung meint, es sei klar, was gemeint sei. Es gehe darum, dass
das Gelände in seiner gesamten Infrastruktur instand gehalten und dann prioritär
geprüft werde, ob Abriss, Neubau oder wie auch immer. Er, Jung, schlage folgende
Formulierung des Beschlusspunktes 4 vor:
„Bis zum Vorliegen der Konzeptplanung werden die gegenwärtig genutzten Hallen instand gehalten. Prioritär werden die Infrastrukturmaßnahmen beachtet. Mit dem Konzept …“
Und dann gehe es weiter mit dem bereits vorgetragenen Text.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist zurückgezogen.
Abstimmung: Der Antrag wird in der vom Oberbürgermeister vorgetragenen Fassung mit Einfügung des Satzes „Prioritär werden die Infrastrukturmaßnahmen beachtet“ einstimmig angenommen.
14.4. Ortschaftsrat Liebertwolkwitz: Jugendclub in Liebertwolkwitz (ehemals
HP OR 037/15/16) (VI-A–01306)
Ortsvorsteher Geistert teilt mit, dass der Ortschaftsrat Liebertwolkwitz dem Alternativvorschlag der Verwaltung zugestimmt habe. Allerdings bitte er darum, dass die
Gelder, die nicht in den Haushalt eingestellt werden konnten, in den nächsten Haus-
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halt eingestellt werden. Die im Alternativvorschlag genannten Maßnahmen wolle der
Ortschaftsrat prüfen.
Oberbürgermeister Jung erklärt, dies werde so zu Protokoll genommen. Man könne dem Haushaltsplan 2017/2018 nicht vorgreifen, aber er sage eine Prüfung zu, und
Bürgermeister Fabian habe aufmerksam zugehört.
Abstimmung: VI-A-01306 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung einstimmig angenommen.
14.5. SPD-Fraktion: Sanierung der Kindertagesstätte Pünktchen vorziehen
(VI-A–01387)
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) betont, die Ursachen des Schimmelbefalls in der
Kita Pünktchen seien hausgemacht, da die Fenster an diesem Gebäude saniert worden seien, aber eine energetische Sanierung nicht stattgefunden habe. In den ersten
Jahren sei der Befall nur sporadisch aufgetreten, Ende 2014 dann massiv. In diesem
Zusammenhang sei geschildert worden, dass die Meldung des Schimmelbefalls an
das AGM im Dezember 2014 erfolgt sei, die Beseitigung aber erst im Mai 2015 begonnen habe. Dem stehe die Aussage des AGM gegenüber, dass der Schaden kurzfristig behoben worden sei. Damit stehe Aussage gegen Aussage. Sicher sei jedoch,
dass die Ursachen des Befalls nicht beseitigt worden seien.
Der SPD-Fraktion sei bewusst, dass der Antrag in seiner Ursprungsfassung bereits
vor der Haushaltsberatung hätte gestellt werden müssen. Der Sachverhalt sei der
Fraktion allerdings erst nach der Haushaltsberatung bekannt geworden. Da das Investitionsvolumen wohl 1 Million Euro überschreite, stimme die SPD-Fraktion dem
Verwaltungsstandpunkt zu, der eine Realisierung 2017 vorsehe. Die Fraktion erwarte
jedoch, dass das AGM noch vor Wintereinbruch auf die Kita zugehe, um gemeinsam
zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um das Wiederauftreten
des Schimmelbefalls zu reduzieren, indem man beispielsweise die Nahrungsgrundlage für Pilze, also die Tapeten, entfernt.
In diesem Zusammenhang wiederholt Stadtrat Zenker die Bitte an die Verwaltung,
eine Liste der Kitas zusammenzustellen, bei denen regelmäßig Schimmelbefall auftrete, und Problemlösungen vorzuschlagen. Vielleicht könnten im Zusammenhang
mit dem auch auf der Tagesordnung stehenden Antrag der Linksfraktion Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie dort saniert werden könne.
Die SPD-Fraktion bitte um Zustimmung zum Alternativvorschlag der Verwaltung.
Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) äußert, bei Schimmelbefall müsse sofort
das Gesundheitsamt reagieren. Eigentlich müsste die Kita sofort gesperrt bzw. der
Schimmel sofort beseitigt werden. Da könne man nicht bis 2017 warten. Die Linksfraktion mache sich den Antrag der SPD-Fraktion zu eigen, weil sie den Verwaltungsstandpunkt nicht teile. Man könne den Kindern die gegenwärtige Situation nicht
zumuten.
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Oberbürgermeister Jung konstatiert, dass die Linksfraktion den Ursprungsantrag
der SPD-Fraktion als Änderungsantrag eingebracht habe.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird
mehrheitlich angenommen. Somit ist Antrag VI-A–01387 in seiner Ursprungsfassung beschlossen.
SPD-Fraktion:
(VI-A–01402)
Online-Beantragung
von
Sozialleistungen
ermöglichen
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) legt dar, mit diesem Antrag wolle die SPD-Fraktion
eine Verbesserung für die Leipzigerinnen und Leipziger erreichen, die auf Wohngeld
und andere Sozialleistungen angewiesen seien. Sie erhoffe sich von der OnlineBeantragung, dass die Antragsteller nicht mehr an die Öffnungszeiten gebunden seien und dass Behördenwege wegfallen. Das wäre ein Beitrag zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.
Wenn die Verwendung des medienbruchfreien Online-Verfahrens vom Land genehmigt würde, hätte das den Vorteil, dass die Kommune die Daten digital übertragen
könne, sodass das mühevolle Übertragen vom Papier in den Computer nicht mehr
erforderlich wäre.
Die SPD-Fraktion begrüße den Verwaltungsstandpunkt. Sie sei gespannt, welche
Vorschläge die Stadtverwaltung diesbezüglich noch unterbreiten werde. Falls die
SPD-Fraktion hierzu keine Mitteilung erhalten sollte, werde sie im Stadtrat eine entsprechende Anfrage stellen.
Die SPD-Fraktion bitte um Zustimmung zum Alternativvorschlag der Verwaltung.
Abstimmung: VI-A–01402 wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mit großer Mehrheit angenommen.
14.8. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Leipzig wird „Frackingfreie Kommune“
(VI-A–01487)
Stadträtin Ludwig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, Geschichte passiere immer zweimal, erst als Tragödie, dann als Farce. Die tiefen Narben aus dem
Berg- und Tagebau früherer Jahrzehnte seien in Leipzig und in Sachsen besonders
präsent. Kaum aber seien sie nach jahrelanger und kostspieliger Rekultivierung verheilt, drohe sich die Geschichte zu wiederholen, dieses Mal als Fracking Farce.
Ziel des vorliegenden Antrages sei es, dass sich die Stadt Leipzig klar gegen Fracking bekennt und den mittlerweile etwa 2.500 Kommunen in Deutschland anschließt, die sich bereits per Ratsbeschluss unter dem Label „Frackingfreie Kommune“ klar gegen die unsichere Erdgasfördertechnik ausgesprochen haben. Dazu zählten Städte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Augsburg und die Bodensee-Region.
Dass Fracking in einem sehr dicht besiedelten Flächenland wie Deutschland nicht
ausgereift und sicher sei, hätten nicht nur viele Kommunen, sondern auch die meis-
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ten Bundesländer anerkannt. Die Stadtverwaltung Leipzig schreibe im Verwaltungsstandpunkt, dass die ökologischen und gesundheitlichen Langzeitfolgen von konventionellem oder unkonventionellem Fracking nicht seriös und belastbar abgeschätzt
werden könnten. Fracking sei eine Hochrisikotechnologie, die Mensch und Umwelt
schädige. Grund- und Trinkwasser würden verschmutzt, Böden würden durch Rückstände in den Rohrleitungssystemen verseucht, die Lärm- und Schadstoffbelastung
am Standort steige. Diese und weitere alarmierende Auswirkungen seien in den USA
vielerorts bereits spürbar – in einem Land mit nur einem Siebentel der Einwohnerdichte Deutschlands. Fracking sei weder nachhaltig noch gesellschaftlich akzeptiert.
Die Verwaltung stimme dem Antrag dahin gehend zu, dass eine allgemeine Erklärung des Stadtrates gegen Fracking als Ausdruck politischer Willensbildung verabschiedet werden könne. In den Gremien der kommunalen Spitzenverbände seien
bereits entsprechende Erklärungen abgegeben worden. Daher appelliere sie, Ludwig, an die interkommunale Solidarität des Stadtrates, ähnlich wie im Falle des Ratsbeschlusses gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
Leipzig zum Vorbild in Ostdeutschland werden zu lassen und sich den 2.500 Kommunen gegen Fracking anzuschließen. Gerade in der Leipziger Region sollte man
sich geschichtlich der Folgen des rücksichtslosen Raubbaus für Mensch und Natur
noch bewusst sein.
Die Grünen seien der Auffassung, dass man keine weitere fossile und umweltgefährdende Technologie, keine weitere Fracking Farce brauche. Sie, Ludwig, appelliere
daher an den Stadtrat, dem Antrag zuzustimmen.
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) unterstreicht, dass es in Leipzig Kohle und kein
Schiefergestein gebe. Deswegen stufe er diesen Antrag in die Kategorie der vorbereitenden Überlegungen zum 11.11., 11:11 Uhr ein. Eine symbolpolitische Vorlage
mit Verbotscharakter könne und sollte im Stadtrat sicherlich nicht so ernst genommen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe dem Stadtrat den Veggietag,
die autofreie Stadt, die atomfreie Stadt aufzwingen wollen – diesbezüglich werde er,
Albrecht, heute noch gefragt, wo das Leipziger Atomkraftwerk sei –, und nun sei es
die frackingfreie Kommune.
Stadtrat Albrecht fragt, was die Grünen nach dem 11.11. vorhätten: die asphaltfreie
Stadt Leipzig, Querungshilfen für Frösche auf der Karli in Richtung Hotel Seehaus,
eine christo-umhüllte Straßenkreuzung als Feinstaubfilter oder vielleicht das Verbot
von privaten Autofahrten ohne Nachweis der Dringlichkeit im Wirtschaftsverkehr?
Ach nein, das passe nicht zum 11.11., weil man das schon fast habe.
Wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Zeichen setzen wolle, dann solle sie
doch einfach eine frackingfreie Lebensgemeinschaft gründen. Das helfe dann auch
schon weiter. Die CDU-Fraktion stimme dieser Vorlage nicht zu.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) zeigt sich verwundert, über welche Dinge man sich
im Stadtrat auseinandersetze. In der Frage Fracking sei der Stadtrat weder betroffen
noch zuständig.
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Um Fracking betreiben zu können, benötige man gewisse biologische Formationen.
Diese seien in der Stadt Leipzig nicht vorhanden. Deswegen sei die Stadt von diesem Thema auch nicht betroffen. Dies sei auch die Auffassung des BUND. Die
Stadträte hätten sicherlich auch eine E-Mail des BUND erhalten, in der sie aufgefordert würden, dem Antrag zuzustimmen, obwohl die Stadt Leipzig aufgrund der geologischen Formationen nicht betroffen sei, denn es wäre ein Akt der interkommunalen Solidarität, wenn sich die Stadt Leipzig zur frackingfreien Zone erklären würde.
Wenn der Stadtrat dieser Aufforderung Folge leisten würde, müsse er künftig über
alle bundes- und landespolitischen Debatten diskutieren. Möglicherweise passe dem
Stadtrat eine Regelung im Strafgesetzbuch nicht, und dies führe dazu, dass der
Stadtrat beschließe, diese Regelung in Leipzig nicht anzuwenden. Einem solchen
Beschluss müsste der Oberbürgermeister zwar widersprechen, aber ungeachtet
dessen könne man das ja im Stadtrat diskutieren. Er, Morlok, denke auch an andere
Gesetzesvorhaben auf Bundesebene, die umstritten gewesen seien. Die Stadt
Leipzig könne sich doch auch zur betreuungsgeldfreien Zone oder zur mautfreien
Zone erklären. Dennoch würde die Maut, wenn es ein entsprechendes Gesetz gäbe,
auf den durch Leipzig führenden Autobahnen erhoben werden, usw.
In seiner letzten Sitzung habe sich der Stadtrat über ein Atomkraftwerk in Großbritannien unterhalten. Er, Morlok, bitte den Oberbürgermeister, mit dem Ältestenrat zu
beraten, ob man diese Themen im Stadtrat diskutieren wolle. Es sei einfach, irgendetwas, was irgendwo auf der Welt passiere, in den Stadtrat zu ziehen und die Stadt
Leipzig zu einer davon „freien“ Stadt zu erklären. Dann werde man im Stadtrat eine
andere Art der Auseinandersetzung als bisher haben. Bisher sei die Arbeit des Stadtrates von Sachbezug gegenüber den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig geprägt gewesen. Deswegen appelliere er, Morlok, an alle, darüber nachzudenken, ob
der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschrittene Weg der richtige sei. Von
den FDP-Stadträten werde dieser Antrag abgelehnt.
Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) dankt Stadträtin Ludwig für ihre Ausführungen. Sie, Hollick, sei 42 Jahre Chemielehrerin gewesen. Fracking sei etwas, was
erst in den letzten Jahren Aktualität erlangt habe. Es sei zu befürchten, dass es auch
für die Stadt Leipzig negative Auswirkungen auf das Klima und andere Dinge haben
werde. So kleingeistig wie Herr Albrecht, der sich nur mit dem beschäftigen wolle,
was Leipzig ganz unmittelbar betreffe, sei die Linksfraktion nicht.
Stadträtin Hollick erinnert daran, dass Herr Albrecht nicht gewusst habe, was Inklusion ist, weil er einen vorsintflutlichen Duden besitze. Jetzt wisse er nicht, was Fracking ist und welche Folgen das haben kann. Das nehme sie Herrn Albrecht nicht
übel, denn schließlich könne man nicht alles lesen. Aber dann sollte man nicht in
dieser Form darüber reden. Sie wünsche nicht, dass Dinge, die nicht wenigen Kolleginnen und Kollegen wichtig seien, in diesem Ton abgewertet würden.
Herr Morlok als ehemaliger Minister wisse, was interkommunale Solidarität sei und
dass man sie bei solchen Großprojekten brauche. Es gebe in Deutschland Kommunen, die von Fracking betroffen seien. Sie seien oft zu klein, um ihre Stimme laut erheben zu können. Sie, Hollick, hoffe, dass der Antrag angenommen werde.
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Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, an Herrn Albrecht gewandt, wahrscheinlich werde sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag mit dem Kammmolch beschäftigen müssen. Bekanntlich habe Herr Albrecht gefragt, was der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch alles einfallen werde.
Zur Frage der Zuständigkeit sei zu sagen, dass es ein Gutachten des Städte- und
Gemeindetages gebe, das die Zuständigkeit eines Kommunalparlaments für solche
Fragen eindeutig bejahe. Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei bekannt, dass es
auch ein gegenteiliges Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
gebe. In Gutachten gebe es nun einmal unterschiedliche Rechtsauslegungen, und
sicherlich könne man über vieles reden.
Immerhin hätten bisher 2.500 Kommunen diesen Beschluss gefasst. Man müsse fragen, ob 2.500 Kommunen Karnevalsscherze machten, ob 2.500 Kommunen, obwohl
sie zum Teil nicht betroffen seien, aus Spaß Beschlüsse fassten. Das sei sicherlich
nicht der Fall. Aber wenn es denn so wichtig sei, die Betroffenheit für die Stadt
Leipzig herzustellen, dann könne man das leicht tun. Die Stadtwerke Leipzig seien
immer noch hundertprozentiger Eigner der Stadt Leipzig, und die Konzernstrategie
der Stadtwerke Leipzig könne sich natürlich in der Zukunft mit neuen Energieversorgungsvarianten beschäftigen. Mit einem solchen Beschluss würde der Stadtrat ein
für allemal ausschließen, dass sich die Stadtwerke Leipzig an etwaigen Fördermöglichkeiten für Fracking beteiligen.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) fragt, ob der Beschlussentwurf so zu verstehen sei,
dass „Frackingfreie Kommune“ nicht nur heiße, dass auf dem Gebiet der Stadt
Leipzig kein Fracking betrieben werden dürfe, sondern dass auch die Eigentum der
Stadt Leipzig stehenden Unternehmen keine Energie beziehen dürften, die mittels
Fracking gewonnen worden sei.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet es bedauerlich, dass
Herr Albrecht bei diesem Thema mit dem Faschingsanfang aufgewartet habe. Wenn
man sich die Abstimmungen in den 2.500 Kommunen peu à peu anschaue, werde
man auf erstaunlich viele Parlamente stoßen, in denen auch CDU-Fraktionen zugestimmt hätten.
Abstimmung: VI-A-01487 wird mehrheitlich angenommen.
14.9. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Barrierefreies Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite (VI-A–01412)
Stadträtin Lakowa (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beschreibt folgende Situation: Man sitze im Ausland in einem gemütlichen Lokal und wolle etwas zu essen und
zu trinken bestellen. Allerdings sei die Karte in einer Sprache geschrieben, die man
nicht verstehe. Nun müsse man sich entscheiden, ob man mutig sein und etwas bestellen wolle, ohne zu wissen, worum es sich handele, oder ob man darauf hoffe,
dass jemand im Lokal Deutsch spreche und bei der Übersetzung helfe, oder ob man
das Lokal verlasse, ohne etwas zu bestellen. Jede dieser drei Möglichkeiten berge
Risiken. Möglicherweise bekomme man etwas, was man nicht wolle, oder man müsse um Hilfe bitten, oder man bleibe hungrig.
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Menschen mit Behinderung zögen um, heirateten, benötigten einen Personalausweis
und hätten Anspruch auf alle anderen Dienstleistungen und Informationen der Stadt
Leipzig. Allerdings stelle sich die Frage, wie Menschen mit Behinderung auf die
Dienstleistungen und Informationen zugreifen sollen, wenn sie diese nicht verstehen
oder lesen können. Dann gehe es ihnen so wie dem Menschen in der eben beschriebenen Situation.
In der Behindertenrechtskonvention seien daher verschiedene Maßnahmen und Anregungen für die Chancengleichheit von behinderten Menschen festgelegt. Systeme
der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie
Kommunikationseinrichtungen sollten barrierefrei sein. Die Leipziger Webseite sei
nicht barrierefrei. Deshalb fordere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Zuge der
Erarbeitung des ersten Teilhabeplanes die Integration des barrierefreien Informierens
und Kommunizierens auf der städtischen Webseite. Dazu gehöre erstens die Herstellung bzw. Erweiterung technischer Zugangsbedingungen, zweitens die Darstellung wichtiger Inhalte in leichter Sprache, drittens die Einrichtung eines Voice Readers, welcher Texte umwandelt und sie vorliest, und viertens die Übersetzung der
wichtigsten Inhalte durch Gebärdendolmetscher.
Leipzig sei eine aufstrebende und wachsende Stadt. Die Gleichberechtigung der gehandicapten Menschen müsse sukzessive realisiert werden. Bisher hätten sich nur
wenige Städte, darunter Köln, Nürnberg und Augsburg, dieser Herausforderung gestellt. Der Stadtrat könne hier und heute maßgeblich bei der Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zum städtischen Netzwerk helfen. Leipzig solle ein Vorbild in Sachen Gleichberechtigung behinderter Menschen sein. Die Stadträtinnen und Stadträten hätten es in der Hand, indem sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.
Da manche Stadträtinnen und Stadträte Probleme mit dem Wörtchen „kurzfristig“ im
Beschlusstext hätten, gebe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Protokoll, dass
dieses Wort aus dem Beschlusstext gestrichen werde, sodass auch der Verwaltung
klar sei, dass es der Fraktion nicht darum gehe, in den nächsten Wochen irgendetwas umzusetzen, sondern dass das im Rahmen der Erarbeitung des Teilhabeplanes
und im Zusammenhang mit der vorgesehenen Umstellung der Leipziger Webseite
geschehen solle.
Stadtrat Riedel (CDU-Fraktion) äußert, dieser Vorschlag sei hundertprozentig zu
begrüßen. Allerdings bitte er um eine Protokollnotiz des Inhalts, dass das Vorhaben
von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde, die als Zertifizierungsstelle für barrierefreies Internet deutschlandweit anerkannt sei, begleitet wird, damit nicht wieder
solche Dinge wie bei den LVB passieren, wo das eine Firma aus Hamburg gemacht
hat und wo das hinterher noch einmal gemacht werden musste.
Oberbürgermeister Jung bittet um Entschuldigung dafür, dass der Verwaltungsstandpunkt so spät gekommen sei. Dem Grunde nach stimme die Verwaltung voll mit
dem Antragsteller überein, allerdings gebe es ein Problem hinsichtlich der Übersetzung durch Gebärdendolmetscher. Das bedeute einen wirklich großen Aufwand. Dazu brauche man Personalstellen. Seines Wissens gebe es auch kein Beispiel aus
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anderen Städten, dass die wesentlichen Seiten in Gebärdensprache übersetzt werden. Daher bitte er darum, der Verwaltung diesbezüglich eine Öffnungsklausel einzuräumen, damit das in aller Ruhe geprüft werden könne.
Auf Nachfrage von Stadträtin Lakowa (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) antwortet
Oberbürgermeister Jung, dass nach seiner Einschätzung dafür zwei Personalstellen benötigt würden.
Abstimmung: VI-A–01512 wird mit großer Mehrheit angenommen.
14.11. Fraktion DIE LINKE: Sanierungsstau in den Leipziger Kindertagesstätten
erfassen und abbauen (VI-A–01604 + Änderungsantrag ÄA-002 der CDUFraktion)
Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) führt aus, der Ausbau der Kita-Infrastruktur
in Leipzig sei ein Kraftakt gewesen und habe einiges an politischem Druck erfordert.
Im vergangenen Jahr seien in Leipzig über 1.000 neue Plätze geschaffen worden,
und im laufenden Jahr seien es bereits fast 2.400 Plätze. In diesem Jahr und in den
nächsten Jahren würden weitere folgen. Über 300 Kindertageseinrichtungen seien in
Leipzig am Netz. An einigen nage der Zahn der Zeit. Wie im Bereich Schulen, Freizeiteinrichtungen oder Kinderspielplätze seien im Laufe der Zeit Mängel entstanden,
die nicht grundlegend angegangen worden seien. Schimmelbefall hier, marode elektrische Leitungen oder sanitäre Anlagen dort, ganz zu schweigen von wenig kindgerechten Außengeländen. Den Stadträten seien sicherlich die Beschwerden von Eltern über diese Missstände bekannt.
Bereits im Jahr 2007 habe die Verwaltung einen Investitionsbedarf in bestehenden
Einrichtungen in Höhe von mehr als 58 Millionen Euro ausgemacht. Davon habe der
Großteil bis 2011 und der übrige Teil bis 2020 angegangen werden sollen.
Im Jahr 2011 habe es dann in der Vorlage „Langfristiges Entwicklungskonzept für
das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025“ geheißen: „Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ist von einem Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 50 Millionen Euro auszugehen.“
An der Einschätzung von 2007 habe sich trotz Sanierungsmaßnahmen im Wesentlichen nichts geändert. Eine erneute Bestandsaufnahme sei mit der Fortschreibung
der Vorlage im Jahr 2012 erfolgt: „Im Rahmen der doppischen Buchführung soll
dann jährlich der Handlungsbedarf als Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanung erhoben werden.“
Daraus könne man schließen, dass trotz der zwischen 2007 und 2011 ergriffenen
Maßnahmen ein Großteil der notwendigen Sanierungen nicht wie geplant vorgenommen worden sei. Der Investitionsbedarf für die Sicherung bestehender Kitas sei
vor vier Jahren fast genauso groß wie vor sieben Jahren gewesen. Über den Status
quo sei wenig bekannt, weil die 2011 versprochene Fortschreibung des Handlungsbedarfs dem Stadtrat nicht vorgelegt worden sei. Der Stadtrat bekomme auch keine
jährliche Lageeinschätzung.
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Genau das wolle die Linksfraktion mit ihrem Antrag ändern. Man müsse nämlich
auch an die Erhaltung und Pflege der bestehenden Einrichtungen denken und dürfe
nicht ausschließlich auf die Schaffung neuer Plätze orientieren. Mit ihren Antrag wolle die Linksfraktion erreichen, dass erstens Transparenz über den Sanierungsbedarf
in den Leipziger Kita geschaffen wird und dass zweitens dem Stadtrat wie im Bereich
der Schulen eine Prioritätenliste und ein Zeitplan für deren Realisierung vorgelegt
werden.
Der Linksfraktion leuchte ein, dass dies nicht, wie im Ursprungsantrag formuliert, bis
zum Jahresende geleistet werden könne. Die Fraktion trage daher die im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagene Zeitvorgabe 1. Quartal 2016 mit. Die Fraktion dringe dabei darauf, dass die Bedarfe objektkonkret festgelegt werden. Eine Situation
wie bei den Offenen Freizeittreffs, zu denen die Linksfraktion vor über zwei Jahren
einen ähnlichen Antrag gestellt habe, wolle man nicht ein weiteres Mal erleben. Bis
heute fehle eine Vorlage zu diesem Thema.
Stadträtin Nagel appelliert an den Stadtrat, vom Stückwerk wegzukommen, damit
eine bedarfsgerechte Kita-Infrastruktur trotz Neuschaffung von Kitaplätzen nicht
durch den Wegfall bestehender Plätze gefährdet wird. Seitens der Linksfraktion werde die Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes
beantragt.
Vor Beginn der Ratsversammlung sei vor dem Tagungssaal ein Transparent zu sehen gewesen, auf dem wie auf den allwöchentlichen Legida-Kundgebungen sogenannte deutsche Kinder gegen Asylsuchende ausgespielt worden seien. Wer so etwas tue, gefährde den gesellschaftlichen Frieden. Es müsse darum gehen, eine Infrastruktur für alle in Leipzig lebenden Menschen vorzuhalten.
Stadtrat Böhm (fraktionslos) äußert, an Frau Nagel gewandt, gefährlich seien die
Leute, die nachts mit Steinen schmeißen, und dies seien die Mitglieder der Linksfraktion und nicht irgendwelche Transparente.
Oberbürgermeister Jung ruft Stadtrat Böhm zur Ordnung. Eine solche Unterstellung gehöre nicht in die Ratsversammlung.
Stadtrat Dossin (CDU-Fraktion) legt dar, Kinder seien die wichtigste Garantie für
die Zukunft der Gesellschaft. Weil sie klein seien und sich am wenigsten bemerkbar
machen könnten, sollte ihnen ein Großteil der Aufmerksamkeit, des Schutzes und
der Mittel des Stadtrates gehören. Deswegen sei der Ursprungsantrag, der sich an
die Forderungen der CDU-Fraktion zum Thema Schulen anlehne, sehr sinnvoll und
auf jeden Fall unterstützenswert. Der Verwaltungsstandpunkt als Alternativvorschlag
sei auch sinnvoll, gehe aber nicht mehr detailliert auf die ursprüngliche Forderung
ein.
Deswegen habe die CDU-Fraktion als alten Vorschlägen einen neuen gemacht und
den Auftrag an die Verwaltung mit konkreten Terminvorstellungen gespickt. Die
CDU-Fraktion wolle bis Ende des 1. Quartals 2016 den Sanierungsstau in seiner Gesamtheit bezogen auf alle Objekte in der Stadt Leipzig, in denen Kitas untergebracht
sind, erfahren, egal ob kommunaler oder freier Träger. Außerdem wünsche die CDU-
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Fraktion analog zu den Schulen eine Priorisierung der Sanierung der Kindertagesstätten aus Sicht der Verwaltung. Weiterhin wolle die CDU-Fraktion wissen, wann
welche Kita saniert werden solle. Damit werde Transparenz für alle Kitas, für alle Eltern und für die Kinder geschaffen.
Stadtrat Dossin bittet den Stadtrat im Interesse der Kinder der Stadt Leipzig um Zustimmung zum Änderungsantrag seiner Fraktion.
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) erklärt, er sehe keinen großen Unterschied zwischen dem Antrag der Linksfraktion, dem Verwaltungsstandpunkt und dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, mit Ausnahme der Tatsache, dass die CDU-Fraktion
der Verwaltung ein Vierteljahr mehr Zeit lasse. Er halte die Neufassung der CDUFraktion für unschädlich, könne daher auch zustimmen.
Ferner äußert Stadtrat Zenker, dass er bisher der Auffassung gewesen sei, dass die
Investitionen der freien Träger, wenn der Investor eine Miete von der Stadt bekomme, nicht von der Stadt zu tragen seien, sondern dass die freien Träger entsprechende Rücklagen bilden müssten.
Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) trägt vor, ihre Fraktion teile den Standpunkt
der CDU-Fraktion, habe aber aus den Ausschüssen andere Rückmeldungen erhalten, sodass sie sich zur Zustimmung zum Alternativvorschlag der Verwaltung entschieden habe, weil sie der Auffassung gewesen sei, dass dieser konsensfähig sei.
Nachdem die CDU-Fraktion ihr Verhalten zum Antrag geändert habe, stimmten der
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Ursprungsantrag mit Ausnahme der
Zeitschiene überein, und dann könne die Linksfraktion den Änderungsantrag übernehmen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian gibt Stadträtin Hollick dahin gehend recht, dass
auch er mit Ausnahme der Terminfestlegung keinen Unterschied zwischen dem Ursprungsantrag und dem Änderungsantrag sehe. Der Unterschied zum Verwaltungsstandpunkt bestehe darin, dass die Verwaltung auf eine umfassende Bestandsaufnahme verzichten, sondern dem Stadtrat einen Maßnahmeplan vorlegen wolle.
Oberbürgermeister Jung ergänzt, es gehe um alle im städtischen Besitz befindlichen Kindertagesstätten unabhängig von der Betreibung. Für die anderen könne die
Stadt keine Sanierungspläne festlegen.
Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) wiederholt, dass ihre Fraktion den Änderungsantrag der CDU-Fraktion übernommen habe.
Abstimmung: VI-A–01604 wird in der Fassung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion einstimmig beschlossen.
14.12. Stadträtin Lakowa, Stadtrat Volger und Stadtrat Schmidt: Asisi-Völkerschlachtpanorama erhalten! (VI-A–007-NF-003)
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der vorliegende
Antrag zu vielen Missverständnissen und Missdeutungen geführt habe. Das habe ihn
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und seine beiden Mitantragsteller sehr überrascht. Daher wolle er im Folgenden
deutlich machen, worum es eigentlich gehe, und um Zustimmung zum Antrag werben.
Weder dem Künstler noch den Antragstellern gehe es in irgendeiner Weise um eine
Heroisierung der Völkerschlacht, sondern vielmehr um die Sicherung und Zugänglichmachung eines Stücks Leipziger Stadtgeschichte. Mit diesem Antrag würden seit
Monaten konstruktive Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Panoramakünstler gefordert, um Möglichkeiten einer für die Stadt kostenfreien zweiten Ausstellungsrotunde zu prüfen. Erhalten habe man ablehnende Verwaltungsstandpunkte mit
teilweise hanebüchenen Begründungen. Den Antragstellern gehe es nicht um die
Sicherung der mittlerweile abgenommenen und vermutlich schon vernichteten Stoffbahnen und auch nicht um eine bloße digitale Sicherung auf der Festplatte von Herrn
Asisis Computer.
Er, Schmidt, sage dies, um mit einem Missverständnis aufzuräumen, welches sich
seit Monaten hartnäckig halte. Es sei immer so, dass beim Umzug eines AsisiPanoramas an einen anderen Standort nicht dieselben Stoffbahnen genutzt, sondern
nach einer digitalen Bearbeitung neue Bahnen gedruckt werden, und zwar schon
deshalb, weil jeder Ausstellungsraum, jede Rotunde, jedes Panometer andere Maße
hinsichtlich Umfang und Höhe aufweise. Einziges ihm, Schmidt, bekanntes Beispiel
sei das Panometer in Dresden, wo es zwei Stadtpanoramen gebe, die halbjährlich
wechseln und, um dies zu ermöglichen, gleichzeitig auf verschiedenen Schienensystemen im Panometer angebracht seien. Vielleicht sei dieses Modell eine Vision für
Leipzig. Er denke dabei an die Friedliche Revolution, aber auch daran, dass es Herrn
Asisi an Visionen nicht mangele.
Beim Lesen des Verwaltungsstandpunktes, der ebenfalls gestern in neuer Fassung
vorgelegt worden sei, beschleiche ihn, Schmidt, das Gefühl, dass die Verwaltung
krampfhaft versuche, mögliche Konkurrenz zu verhindern. Man solle jedoch die Kirche im Dorf lassen und sich vorstellen, dass Leipzig ein zweites Panometer bekäme,
in dem das Völkerschlachtpanorama aufgestellt werde, und dass dieses von Zehntausenden Touristen und Leipzigern besucht werde, die damit Geld in die Stadt bringen würden und deren Interesse für weitere Besuche von Ausstellungen und Museen
zur Leipziger Stadtgeschichte geweckt würde.
Herr Asisi erwarte keine finanzielle oder personelle Bezuschussung und auch keine
Betreibung oder Übernahme des Panoramas durch die Stadt. Um aber das wirtschaftliche Risiko einzugehen, ein zweites Panometer in Leipzig zu betreiben, erhoffe er vonseiten der Stadt eine Unterstützung beim Marketing, indem die Stadt mit
ihren Möglichkeiten der touristischen Information und des Stadtmarketings auf das
Panorama hinweist, wie das bislang mit dem Kombiticket für Panorama und Völkerschlachtdenkmal erfolgreich praktiziert worden sei. Die Stadt könnte doch auf Herrn
Asisi zugehen und ihm beispielsweise das alte Gasometer hinter den Stadtwerken
zur Nutzung anbieten. Man könne doch froh sein, wenn sich die Chance biete, dieses Stück Architekturgeschichte, welches sich nachweislich nicht zur Wohnbebauung
oder zu Ähnlichem eigne, wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und mit
Leben zu füllen.
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Asisi und seine Kunst, seine Bilder und Zeichnungen in penibler Kleinstarbeit in riesige eindrückliche Panoramen zu verwandeln, sei eines der Aushängeschilder der Kulturstadt Leipzig und mittlerweile auch ein Exportgut. Asisi sei ein international anerkannter Künstler, auf den Leipzig stolz sein könne. Er habe seine Bereitschaft erklärt,
der Stadt auch zukünftig ein Stück Stadtgeschichte zugänglich zu machen. Daher
solle der Stadtrat die Chance nutzen, hier und heute ein deutliches Bekenntnis für
das Stadtpanorama 1813 abzugeben und einen klaren Prüfauftrag an die Verwaltung
zu beschließen.
Bürgermeister Faber räumt ein, dass diese Angelegenheit nicht sehr erfolgreich
verlaufen sei. Es habe eine Reihe von Missverständnissen gegeben. Grundsätzlich
sei festzuhalten, dass Herr Asisi bei aller Wertschätzung ein Unternehmer sei. Er
leite ein Unternehmen, das zum eigenen Nutzen, aber natürlich auch zum Nutzen
der Stadt Leipzig agiere. Dass Herr Asisi das Gemälde zur Völkerschlacht 1813 abgenommen habe, hänge damit zusammen, dass es abgewirtschaftet sei. Da die Zuschauerzahl zurückgegangen sei, habe Herr Asisi eine neue Idee entwickelt.
Schon vor zwei Jahren habe er, Faber, die ersten Gespräche mit Herrn Asisi geführt,
als dieses Thema das erste Mal virulent gewesen sei. Damals sei das Gespräch von
Herrn Asisi ausschließlich über die Frage geführt worden, ob das Bild einzulagern
wäre. Das Stadtgeschichtliche Museum habe daraufhin geprüft, ob eine solche Einlagerung sinnvoll sei.
Bürgermeister Faber hält es für bedauerlich, dass die drei Antragsteller es nicht geschafft hätten, ein einziges Mal im Fachausschuss anwesend zu sein. Ihre Positionen seien stets vertretungsweise von Frau Dr. Märtens vorgetragen worden, sodass
es gar keine Chance gegeben habe zu fragen, was mit dem Antrag eigentlich gemeint sei. Inzwischen habe die Verwaltung festgestellt, dass sie bei der Besorgung
eines neuen Grundstücks eine gewisse rechtliche Befangenheit sehe. Dies sei im
Verwaltungsstandpunkt auch so ausgedrückt worden. Viel mehr sei dazu nicht zu
sagen.
Abstimmung: VI-A–01607 wird mit 36 Dafür-Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen angenommen.
14.13. Fraktion DIE LINKE: Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VI-A–01840-NF-001 +
Änderungsantrag 001 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) führt aus, zur Abstimmung liege ein
Antrag vor, der im Grunde genommen aus zwei Teilen bestehe. Im Punkt 1 gehe es
um die zeitnahe Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Nachdem der erste Nahverkehrsplan 1998 beschlossen worden sei, sei seine erste Fortschreibung im Juni
2007 erfolgt. Der damals zuständige Bürgermeister habe darauf hingewiesen, dass
der Nahverkehrsplan normalerweise eine Gültigkeit von fünf Jahren habe und dass
es nunmehr dringlich sei, ihn fortzuschreiben.
Der derzeitige Nahverkehrsplan sei seit über acht Jahren gültig. In dieser Zeit habe
Leipzig einem deutlichen Wandel unterlegen, und die Rahmenbedingungen hätten
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sich geändert. Die Bevölkerungszahl wachse schneller als jemals gedacht. Der derzeit gültige Nahverkehrsplan gehe noch von einer leicht steigenden Bevölkerungszahl aus. Für das Jahr 2014 sei er von 520.000 Einwohnerinnen ausgegangen. Alle
wüssten, wie die Realität aussieht, und im Moment sei auch nicht zu erwarten, dass
diese Dynamik abnimmt. Aber nicht nur die Bevölkerung wachse, sondern dadurch
verändere sich auch die soziale Infrastruktur der Stadt. Gerade die zunehmende Zahl
von Schulkindern stelle höhere Anforderungen an die Mobilitätssicherung.
Wenn die Stadtverwaltung nun sage, dass eventuell bis zum 1. Quartal 2018 ein
Nahverkehrsplan vorgelegt werden solle, komme man nicht umhin zu denken, dass
hier etwas von der Verwaltung versäumt worden sei; denn dann wäre der jetzige
Nahverkehrsplan elf Jahre gültig, also doppelt so lange wie 2007 als üblich betrachtet.
Die Linksfraktion sehe allerdings auch, dass die Bürgerinnenbeteiligung hier ein
wichtiger Baustein sein müsse. Damit diese Beteiligung nicht nur eine Worthülse
bleibt, sondern auch wirklich eine Beteiligung ist, übernehme die Linksfraktion den
Punkt 1 des Alternativvorschlages der Verwaltung, allerdings ergänzt um die Worte
„bis 30. Juni 2017“. Punkt 1 des Beschlussvorschlages würde also heißen:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2017 den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fortzuschreiben.“
Im Rest von Punkt 1 werde der Alternativvorschlag beibehalten.
In den Punkten 2 und 3 des Antrages gehe es um die Aktualisierung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages. Hier seien die Versäumnisse der Verwaltung genauso offensichtlich. Schon mit dem Vorliegen des letzten Nahverkehrsplans im Jahr
2007 sei der Oberbürgermeister mit dem Ratsbeschluss 900 beauftragt worden, den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zu überarbeiten. Dies sei bis heute nicht geschehen. Zwar sei der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, wie im Verwaltungsstandpunkt dargelegt, fortgeschrieben worden, aber eine tatsächliche Überarbeitung
habe nicht stattgefunden. Wenn die Verwaltung jetzt also schreibe, dass die Überarbeitung mindestens zwei Jahre dauern werde, frage sie, Riekewald, sich, warum die
Verwaltung damit nicht schon längst begonnen habe, ganz davon abgesehen, dass
die Überarbeitung schon im Jahr 2007 mit dem letzten Nahverkehrsplan erfolgen
sollte.
Die Linksfraktion wünsche nun endlich eine echte Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages. Wenn dies in Kopplung mit dem neuen Nahverkehrsplan geschehen solle, wie von Oberbürgermeister Jung geäußert, passe die Linksfraktion auch diesbezüglich ihren Antrag an und fordere eine Überarbeitung bis zum
30.09.2017 und nicht nur eine Fortschreibung.
In Punkt 3 gehe es ganz konkret um das Jahr 2016. Die Linksfraktion wolle, dass die
LVB mindestens 48 Millionen Euro aus dem Verkehrsleitungsfinanzierungsvertrag
erhalten. Die Fraktion könne der Argumentation der Verwaltung nicht folgen, dass es
rechtlich problematisch sei, den fortgeschriebenen Betrag zu erhöhen. Erstens gebe
es für das Jahr 2016 noch keine Fortschreibung, und zweitens wären die 48 Millio-
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nen Euro noch nicht einmal der Inflationsausgleich; denn seit 2012 sei der Betrag auf
45 Millionen Euro fixiert. Wenn man die sächsische Inflationsrate der letzten vier Jahre hinzurechne, sei man bei 48,6 Millionen Euro, mit der bundesdeutschen Inflationsrate immer noch bei 48,08 Millionen Euro. Sie, Riekewald, könne sich schwer vorstellen, dass die Stadt Leipzig Probleme mit dem EU-Beihilferecht bekommen würde,
wenn sie den LVB einen Inflationsausgleich gewähre.
Die im Verwaltungsstandpunkt erwähnte Prüfung, ob der Betrag aus dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag noch auskömmlich sei oder eventuell angepasst werden müsse, sollte eigentlich ein permanenter Prozess sein. Aber augenscheinlich
habe dieser Prozess seit 2012 nicht stattgefunden, denn dass die LVB die Erhöhung
des Betrages benötigten, könne jeder sehen, der mit offenen Augen durch Leipzig
laufe. Später am Abend werde den Stadtrat ja noch das Thema Linie 9 beschäftigen.
Auch hier sehe die Linksfraktion vor allem den monetären Zwang der LVB als Ursache, warum diese Vorlage überhaupt unterbreitet worden sei. Auch die seit einiger
Zeit laufende Debatte über die Prüfung alternativer Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs habe gezeigt, dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe deutlich gewachsen sind und die Fahrgäste mit ihren Fahrgeldern diesen höheren Finanzbedarf nicht schultern können. Die Linksfraktion sehe daher den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als sinnvolle Ergänzung und stimme ihm zu.
In diesem Sinne bittet Stadträtin Riekewald um die Zustimmung zu allen drei Punkten
des Antrages in dessen geänderter Fassung.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) äußert, sie verstehe die Linksfraktion nicht.
Wer durch die Hölle des Planungsausschusses gehe, wisse, dass sie, Heymann,
zuhöre. Sie verstehe nicht, dass die Linksfraktion eine Frist setze, die jetzt sicherlich
etwas auskömmlicher erscheine, obwohl man noch gar nicht wisse, wie der Beteilungsprozess ablaufen soll. Zutreffend sei, dass es eine Weile her sei, dass sich der
Stadtrat intensiv damit befasst habe. Aber mittlerweile befinde man sich durch das
Mitteldeutsche S-Bahnnetz, durch verschiedene andere Dinge, die man als „aktive
kommunale Kooperation“ bezeichne, durch die Metropolregion und dergleichen immer mehr in der Diskussion mit dem Umland. Das bedeute, dass man nicht nur über
die Bürgerbeteiligung der Leipziger Bürger sprechen dürfe, sondern dass auch die
Nachbarn Leipzigs mit diesem Thema zu befassen seien. Deswegen wünschten die
CDU-Fraktion und sie, Heymann, persönlich, dass dem Stadtrat zuerst vorgelegt
wird, wie der Ablauf des Beteiligungsverfahrens bei der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes aussieht. Dies sei im Bauausschuss glaubwürdig zugesagt worden.
Es sollte nicht von vornherein begrenzt werden, bis wann das vorliegen müsse. Dies
müsse qualifiziert erfolgen; denn die Ansprüche an Mobilität seien flexibler geworden. Zu erinnern sei an das Thema Netzdenken. Auch über solche Dinge müsse im
Zusammenhang mit dem Nahverkehrsplan diskutiert werden. Nach Vorliegen des
Nahverkehrsplanes wisse man, was bestellt werden müsse, und könne den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag überarbeiten. So sei nun einmal die Reihenfolge,
in der gehandelt werden müsse. Sie, Heymann, erwarte, dass dem Stadtrat bis zum
Jahresende mitgeteilt wird, wie das Verfahren ablaufen soll.
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Falls sich eine Mehrheit für den Beschlusspunkt 3 finden sollte, würde sich der Stadtrat auf ganz dünnes Eis begeben. Daher bitte sie, Heymann, den Oberbürgermeister,
zu prüfen, ob so etwas rechtens sei. Die CDU-Fraktion werde den Beschlusspunkt 3
nicht unterstützen.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos) schließt sich den Ausführungen seiner Vorrednerin
an. Natürlich sei es ein Problem, wenn man eine Indexierung nicht vereinbart habe
und jetzt behaupte, dass die von Frau Riekewald genannten Zahlen richtig seien.
Dafür brauche man ein ordentliches Verfahren.
Stadtrat Hobusch erklärt, dass er die Auffassung nicht ganz nachvollziehen könne,
dass man erst darüber sprechen müsse, wie der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag künftig aussehen müsse, um dann darüber zu beschließen, wie er materiell und
finanziell auszufüllen sei.
Von den der FDP angehörenden Stadträten werde getrennte Abstimmung über die
einzelnen Beschlusspunkte des Antrages der Fraktion DIE LINKE beantragt, da sie
Beschlusspunkt 3 grundsätzlich ablehnen, die Diskussion aber als richtig erachten.
Zum anderen mache er, Hobusch, sich den Verwaltungsstandpunkt, der seines Erachtens sachgerecht sei, zu eigen und stelle ihn zur Abstimmung.
Stadtrat von der Heide (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt bekannt, dass auch
seine Fraktion der Ansicht sei, dass es möglich und sinnvoll wäre, dass die LVB im
Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages 48 Millionen Euro Zuschuss
erhalten. Dann sollte man aber auch zusehen, dass die LVB im nächsten Jahr keine
Tariferhöhungen vornehmen müssen. Dies sei nämlich im Moment das Hauptproblem im ÖPNV.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass Stadtrat Hobusch sich den Alternativvorschlag der Verwaltung zu eigen gemacht habe, was zur Folge habe, dass
darüber zuerst abgestimmt werden müsse. Ungeachtet dessen erachte er, Dyck, eine Ergänzung hinsichtlich der Zeitachse für dienlich. Die SPD-Fraktion könne den
bereits genannten, aber noch nicht festgelegten Zeitrahmen 2017 mittragen. Aus der
vorgeschlagenen Zahl 2018 könne nämlich schnell Ende 2018 oder Anfang 2019
werden. Daher solle heute die Zahl 2017 „in Stein gemeißelt“ werden mit allem Wenn
und Aber, was im Prozess bis dahin passieren könne.
Oberbürgermeister Jung räumt ein, dass auch ihm der Termin 2018 als sehr spät
erscheine. Wenn als Termin 3. Quartal 2017 festgelegt werde, müsse das seiner
Meinung nach reichen.
Es treffe zu, dass das ein sehr umfassender Prozess sei. Man habe über ihn im Verwaltungsausschuss nochmals sehr intensiv diskutiert und dabei auch über beihilferechtliche, kommunalrechtliche und steuerrechtliche Fragen gesprochen. Wenn der
Stadtrat die Finanzierungsvereinbarung 2018 auf die Reise schicken wolle, wäre es
sehr wichtig, den Nahverkehrsplan im Jahr 2017 auf dem Tisch zu haben.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, dass im zuständigen Fachausschuss gestern über den kurzfristig vorgelegten Verwaltungsstandpunkt
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beraten worden sei. Im Hinblick auf das, was Frau Dr. Heymann zum Beteiligungsprozess gesagt habe, gehe er, Elschner, davon aus, dass dieser Prozess von
„Leipzig weiter denken“ koordiniert und dem Stadtrat ein dem Wohnungspolitischen
Konzept vergleichbares Konzept vorgelegt wird.
Oberbürgermeister Jung erklärt, dass dies zu Protokoll genommen werde.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) äußert, der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag
zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag sei seiner Ansicht nach wichtig. Erforderlich sei, dass Termine gesetzt werden, die endlich einmal eingehalten werden. Das
Jahr 2017 sei ein guter Termin. Auch die Erhöhung des Zuschusses von 45 auf
48 Millionen Euro sei eine gute Sache. Im Übrigen sei er nicht wie Frau Dr. Heymann
der Meinung, dass zunächst geklärt werden müsse, was die Stadt wolle, und erst
danach über die Finanzen geredet werde. Nein, man müsse zuerst wissen, was zur
Verfügung steht, um dann zu sehen, was man sich leisten könne.
Aufgrund der Tatsache, dass der Haushalt für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen
sei und die AfD-Fraktion keine neuen Schulden wolle, werde die AfD-Fraktion den
Punkt 3 ablehnen.
Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass der Antrag aus drei Beschlusspunkten bestehe. Nach Ansicht der Linksfraktion passe der Verwaltungsstandpunkt zu Beschlusspunkt 2 gut zum geänderten Punkt 2 des Beschlussvorschlages, der auf den 30. September 2017 abziele. Die Linksfraktion sei nämlich der
Auffassung, dass die Verwaltung ohnehin permanent prüfe, ob die zur Verfügung
stehende finanzielle Ausstattung für die zu erbringenden Verkehrsleistungen immer
ausreiche.
Oberbürgermeister Jung fasst zusammen, dass es einen Änderungsantrag von
Stadtrat Hobusch gebe, den Alternativvorschlag der Verwaltung zum Änderungsantrag zu erheben. Darüber werde zuerst abgestimmt. Zielstellung sei die Beschlussfassung noch im Jahr 2017.
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) meint, da der Verwaltungsstandpunkt
zum Antrag der Linksfraktion komplett übernommen worden sei, frage sie, worüber
dann noch abgestimmt werden solle.
Oberbürgermeister Jung macht geltend, dass rein formal Herr Hobusch den Verwaltungsstandpunkt zu seinem Antrag gemacht habe.
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) wiederholt, dass die Linksfraktion den
Alternativvorschlag übernommen habe.
Oberbürgermeister Jung betont, dass er das anders sehe, denn es handle sich um
widersprüchliche Aussagen. Die Linksfraktion habe den ersten Satz übernommen,
die Beschlusspunkte 2 und 3 aber anders formuliert.
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Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) bezeichnet es als gute Tradition im Stadtrat, dass zuerst über die weitestgehenden Anträge abgestimmt werde und nicht zuerst über den Verwaltungsstandpunkt.
Oberbürgermeister Jung hält dem entgegen, gute Tradition sei laut Geschäftsordnung, dass zuerst über die Änderungsanträge abgestimmt werde. Dabei müsse er,
Jung, entscheiden, welcher der weitestgehende ist.
Nunmehr liege der Änderungsantrag vor, den Ursprungsantrag durch den Alternativvorschlag der Verwaltung zu ersetzen. Beide Anträge hätten durchaus unterschiedliche Dimensionen.
Abstimmung: Der von Stadtrat Hobusch eingebrachte Änderungsantrag, die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrages VI-A–01840 durch den
Alternativvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung der Protokollnotiz „2017“ zu ersetzen, wird ohne Gegenstimmen mit großer Mehrheit beschlossen.
Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei dem es um die Erhöhung des Zuschusses von 45 auf 48 Millionen Euro gehe, bestehen bleibe.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-001 der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen wird bei 28 Dafür-Stimmen, 36 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Abstimmung: Beschlusspunkt 3 des Antrages VI-A–01840 wird mehrheitlich abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 15: Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1. CDU-Fraktion: Besetzungsprozedere für die Position des Gewandhauskapellmeisters (VI-F-01930)
Oberbürgermeister Jung führt aus, selbstverständlich sei das Prozedere im Gewandhaus bekannt, und natürlich könne nicht in einer Pressekonferenz verkündet
werden, wer vom Stadtrat als Gewandhauskapellmeister berufen wird. Das sei ein
Fehler in der Facebook-Nachricht des Gewandhauses vom 9. September gewesen,
der aber in der Pressekonferenz am 10. September richtiggestellt worden sei. Dort
sei klar gesagt worden, wie das Verfahren ist: Nominierung über den Oberbürgermeister auf Vorschlag des Orchestervorstandes und Wahl im Stadtrat.
Die Möglichkeiten der Vorinformation in einem solchen Verfahren seien äußerst begrenzt. Es sei eine sehr sensible Frage, einen Dirigenten von Weltruf an die Stadt
Leipzig zu binden. Es habe eine Medieninformation gegeben. Einige Stadträte seien
in der Pressekonferenz gewesen. Er, Jung, habe den Ältestenrat zeitnah und im Vorfeld informiert. Darüber hinaus hätte man noch eine Pressemitteilung an den Stadtrat
senden können. Dies sei verpasst worden.
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Die Zeit von der Erstellung und Abstimmung der Vorlage bis zur festgelegten Behandlung in den Gremien hätte nicht ausgereicht, um über sie in der heutigen Sitzung des Stadtrates abzustimmen. Erst nach der Pressekonferenz habe man in Gesprächen mit Andris Nelsons auch über seinen Dienstbeginn gesprochen und erst in
den letzten Wochen seien weitere Vorschläge erörtert worden, sodass sich die Verwaltung entschieden habe, in aller gebotenen Sorgfalt die Vorlage im November dem
Stadtrat zuzuleiten. Das sei ausreichend. Eine Eilbedürftigkeit sei nicht gegeben.
Bürgermeister Faber habe dies den Stadträtinnen und Stadträten in der Sitzung des
Betriebsausschusses Kulturstätten mitgeteilt.
Oberbürgermeister Jung räumt ein, dass er einen Facebook-Eintrag vorgenommen
habe, der von ihm danach wieder gelöscht worden sei, und zwar deshalb, weil es
ihm, offen gesagt, einfach zu blöd gewesen sei, auf diesem Niveau zu diskutieren.
Wenn die CDU-Fraktion wissen wolle, wem er angeboten habe, Informationen zu
bekommen, so sage er dies nicht. Es sei nicht die Aufgabe des Oberbürgermeisters,
in öffentlicher Sitzung darüber zu reden, wer von ihm Informationen erhalten habe.
Der konkrete Inhalt der Informationen wäre das Prozedere gewesen: Wie wird ein
Dirigent von Weltklasse an die Stadt Leipzig gebunden? Warum können wir uns
glücklich schätzen, einen solchen Weltstar wie Andris Nelsons überhaupt zu gewinnen und dem Stadtrat vorzuschlagen?
Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) dankt dem Oberbürgermeister für dessen
Antwort, die sie allerdings nur begrenzt befriedige.
Den Oberbürgermeister sei bekannt, dass die CDU-Fraktion inzwischen den Vorvertrag mit Andris Nelsons eingesehen habe. Das Datum, das sie, Niermann, dort habe
sehen können, decke sich nicht mit dem, das der Oberbürgermeister eben genannt
habe. Sie bittet Herrn Jung, mitzuteilen, wann dieser Vertrag abgeschlossen worden
sei und wie sich das mit dem decke, was er eben gesagt habe.
Oberbürgermeister Jung antwortet, das decke sich hundertprozentig. In dem Vorvertrag sei es darum gegangen, schwarz auf weiß bestätigt zu bekommen, dass Herr
Nelsons für dieses Amt zur Verfügung steht. Im Nachgang zu diesem Vorvertrag
werde selbstverständlich insbesondere die Zeitleiste und die Berufung weiter besprochen, und es werde einen Endvertrag geben, den der Stadtrat selbstverständlich
auch wieder einsehen könne.
Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) betont, dass sich die CDU-Fraktion freue,
dass es gelungen sei, Andris Nelsons für die Nachfolge von Herrn Chailly zu gewinnen. Die CDU-Fraktion störe jedoch, wie der Oberbürgermeister den Stadtrat immer
wieder vor vollendete Tatsachen stelle. Deswegen habe sie, Niermann, folgende
Nachfrage: Wie gedenken Sie, dieses Verfahren in Zukunft zu führen?
Oberbürgermeister Jung betont, Personalfragen seien äußerst sensible Fragen. Er
sei stolz darauf, dass es in enger Zusammenarbeit von Orchestervorstand, Eigenbetriebsleitung und ihm, Jung, gelungen sei, Herrn Nelsons zu gewinnen, und dass dies
bis zum 9. September so vertraulich geblieben sei. Mit einigem Stolz könne er auch
berichten, dass Herr Nelsons ein Angebot der Berliner Philharmoniker bekommen
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habe, aber Leipzig seine Zusage gegeben habe. So etwas lasse sich nur erreichen,
wenn man es sehr vertraulich vorbereite. Er, Jung, werde so sensible Personalfragen
nicht in öffentlicher Sitzung oder in großem Kreis erörtern. Er habe so viel Erfahrung,
um zu wissen, was mit öffentlich erörterten Personalfragen passiere.
15.2. Fraktion DIE LINKE: Hintergründe für die geplante Streckenkürzung der
Linie 9 (VI-F-01961)
Diese Anfrage wird zusammen mit der Drucksache VI-DS-01558 unter Tagesordnungspunkt 18.3. aufgerufen.
15.19. SPD-Fraktion: Schaffung von Räumen für DAZ-Klassen und DeutschSprachkurse für Erwachsene (VI-F-01970)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian merkt an, dass der schriftlich ausgearbeitete Teil
der Frage 1 dem Stadtrat vorliegen müsste.
In den meisten Grundschulen bestünden mit Hortzimmern noch räumliche Reserven.
Durch die Erhöhung der Doppelnutzung könnten kurzfristig zusätzliche Räume für
den DAZ-Unterricht zur Verfügung gestellt werden. An den Oberschulen seien die
noch verbliebenen Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer DAZ-Klassen gering. Deshalb sei vorgesehen, an einigen Standorten zusätzliche Unterrichtsräume in Form
von Systembauten zu schaffen. Auch die Nutzung von Aulas sei für die Einrichtung
zusätzlicher Klassen vorgesehen. An berufsbildenden Schulen bestehe die Möglichkeit, die Anzahl an DAZ-Klassen bei Bedarf zu erhöhen. Hausmeisterwohnungen, die
nicht mehr bewohnt seien, seien den Schulen oder Horten bereits zur Nutzung übergeben worden. Damit seien diese auch Bestandteil des Raumprogramms. Von der
Nutzung von Speiseräumen werde in der Regel abgesehen.
Die Stadt Leipzig habe sich beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die
Bildung von DAZ-Klassen an Gymnasien eingesetzt. Vorerst sollten DAZ-Schüler der
Phase 3 in ausgewählten Integrationsklassen an Gymnasien unterrichtet werden. Die
Vorbereitungen dazu mit der Sächsischen Bildungsagentur Außenstelle Leipzig liefen
gegenwärtig. Die Bildungsagentur und die Stadt Leipzig seien zurzeit mit freien Trägern zur Einrichtung von DAZ-Klassen im Gespräch, wobei die Bildungsagentur federführend sei. Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus
müssten jedoch noch Finanzierungsmodelle gefunden werden.
Vorgesehen sei, auch zukünftig DAZ-Klassen an Schulen zu bilden. Eine Auslagerung widerspreche dem Integrationsgedanken und verursache erheblichen zusätzlichen organisatorischen Aufwand für die Schulen. Deshalb solle auf solche Lösungen
nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden. Aus diesem Grund würden gegenwärtig keine Objekte geprüft.
Es sei davon auszugehen, dass die vorhandenen Räume für die zukünftig zu erwartende Nachfrage an Deutschkursen nicht ausreichen. Zudem solle das Angebot der
Volkshochschule über den Deutschunterricht hinaus ausgebaut werden. Die Volkshochschule prüfe daher die Anmietung zusätzlicher Räume im Objekt in der Querstraße, in dem bereits Sprachkurse stattfinden. Zu diesem Standort habe es bereits
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eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegeben. Zusätzlich
sei durch die Einführung eines Stundenplanrasters im Gebäude der Volkshochschule
in der Löhrstraße eine bessere Auslastung durch Kursbelegungen zu erwarten.
Ebenfalls geprüft werde eine intensivere Nutzung von Unterrichtsräumen in Schulen,
die bereits durch die Volkshochschule angemietet seien.
15.14. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ladestationen für Elektrofahrzeuge
(VI-F-01923)
Bürgermeister Albrecht legt dar, der Ausbau der Elektromobilität biete Leipzig zahlreiche Chancen. Die Stadt könne sich hierbei schon heute als innovativer Industriestandort behaupten. Das Thema Elektromobilität verfüge zudem über ein umfangreiches Entwicklungspotenzial. Der Erfolg der Elektromobilität hänge allerdings von einer Vielzahl von Faktoren ab. Die Ladeinfrastruktur sei dabei nur ein sich ständig
verändernder Faktor.
Der Stadtratsbeschluss vom 16. September 2015, Leipzig zu einer Stadt der intelligenten Mobilität zu entwickeln, schaffe weitere entscheidende Voraussetzungen, um
das Thema Elektromobilität mit all seinen Aspekten in der Stadt weiter voranzubringen. Die Elektromobilität sei ein Arbeitsschwerpunkt im Cluster Energie- und Umwelttechnik. Für die strategische Umsetzung von Zielen und Kooperationen sei ein Elektromobilitätsnetzwerk ins Leben gerufen worden. Clustermitglieder seien neben der
Leipziger Wirtschaftsförderung kleine, mittlere und große Unternehmen aus der Region sowie Forschungsinstitute aus dem Energiebereich.
Bürgermeister Albrecht berichtet, die Stadtwerke Leipzig hätten durch ihr Engagement maßgeblich zum Aufbau der Ladeinfrastruktur und der technischen Lösungen,
die dazu erforderlich seien, beigetragen. Seit 2010 hätten die Stadtwerke Leipzig
durch die Teilnahme an sieben unterschiedlichen Forschungsprojekten ein umfangreiches Know-how im Themengebiet Elektromobilität aufgebaut. Inhaltlich sei dabei
nicht nur eine Elektroautoflotte aufgebaut worden, sondern der Fokus sei insbesondere auf eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur einschließlich der damit verbundenen Themengebiete wie Zugangs- und Abrechnungssysteme, technologische Weiterentwicklung, Stichwort Laternenladen, und fortschreitende Standardisierung, insbesondere bei Ladekabeln und Ladesteckern, sowie Entwicklung von Geschäftsmodellen gelegt worden.
Im Rahmen der Projekte seien bisher inklusive der 50 Ladepunkte der neu errichteten 25 Mobilitätsstationen insgesamt 180 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet
worden. Zudem befänden sich in der Innenstadt weitere fünf Stationen mit insgesamt
20 Ladepunkten in der Umsetzung. Über die Stadt Leipzig verteilt, ermöglichten die
Mobilitätsstationen und die weiteren öffentlichen Ladepunkte derzeit ein unkompliziertes Laden für die in Leipzig ansässigen Elektrofahrzeugflotten mithilfe einer Ladekarte.
Des Weiteren sei im Projekt SaxMobilität II gemeinsam mit den LVB, der Drewag und
Enso aus Dresden sowie der HTW Dresden ein Zugangs- und Abrechnungssystem
entwickelt worden, welches mittels Smartphone usw. auf der Basis der in Leipzig
eingesetzten Ticketinglösungen im ÖPNV – easyGo – bis spätestens Juni 2016 La-
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devorgänge abrechnen solle. Derzeit sei das Laden für den privaten Nutzer kostenfrei. Darüber hinaus hätten sich die Stadtwerke Leipzig und die LVB entschieden,
eine Verknüpfung mit dem Produkt „Leipzig mobil“ anzustreben und damit die Bezahlfunktion mit einer zentralen Abrechnung über die neu geschaffene Mobilitätsplattform laufen zu lassen. Dem zukünftigen Nutzer des Stromtickets und/oder der
Verknüpfung mit „Leipzig mobil“ werde somit ermöglicht, intermodale Angebote spontan oder regelmäßig zu nutzen sowie seinen Ladevorgang unkompliziert zu bezahlen. Darüber hinaus bestehe für Elektromobilitätsnutzer derzeit schon die Möglichkeit, an fünf Ladestationen der Stadtwerke Leipzig über das Roamingsystem sein
Fahrzeug zu laden. Bis Ende dieses Jahres werde das an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten möglich sein.
Der Erfolg der Elektromobilität sei nur zum Teil abhängig von der Ladeinfrastruktur.
Eine Rolle spielten auch Faktoren wie Benutzerfreundlichkeit, Handhabbarkeit, Fahrzeugpreis, steuerliche Anreizsysteme, Gewohnheit, Fahrzeugreichweite, Bereitschaft
zum leicht veränderten Nutzerverhalten usw. Nach Einschätzung der Stadtwerke
Leipzig müsse nach der Phase der Modell- und Pilotprojekte, in der Erfahrungen in
der Handhabung sowie mit den technischen Parametern gewonnen werden konnten,
ein weiterer Schritt folgen. In der nächsten Phase müssten wirtschaftliche Geschäftsmodelle entwickelt werden, damit diese im Alltagsgeschäft die normale tägliche Nutzung auch nachhaltig ermöglichen.
Im Rahmen der vertraglichen Regelungen zu den Mobilitätsstationen sei festzuhalten, dass die Station und der Ladestrom mit „grünem“ Strom, sprich aus erneuerbaren Energien, betrieben bzw. geladen werden. Auch die restlichen öffentlichen Ladestationen würden mit zertifiziertem Grünstrom betrieben.
Momentan gebe es in Deutschland zwei Roamingsysteme. Die Entscheidung für das
System Hubject sei durch einen direkten Vergleich beider Systeme getroffen worden.
Die Entscheidungsfaktoren seien neben der Wirtschaftlichkeit und dem technischen
Entwicklungspotenzial auch die Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten gewesen. Ein Parallelbetrieb beider Systeme sei technologisch momentan nicht möglich
und werde aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht für sinnvoll angesehen. Wenn
sich aus der zukünftigen Nutzung der Ladestationen oder aus dem aktuell begonnen
Prozess der Beteiligung wichtiger Partner, die in der Stadtratsvorlage „Leipzig als
Stadt für intelligente Mobilität“ benannt seien, Erkenntnisse ergeben sollten, würden
die Stadtwerke diese berücksichtigen. Da durch neue Technologien und die fortschreitende Digitalisierung immer neue Abrechnungsverfahren möglich seien, könne
noch nicht beurteilt werden, welche Systeme sich am Markt durchsetzen werden.
Stadträtin Ludwig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die Tatsache, dass in Leipzig zum Stromtanken an der Ladestation eine Ladekarte notwendig
sei, und fragt, wie das für nicht aus Leipzig kommende Fahrzeuge geregelt sei.
Bürgermeister Albrecht antwortet, für die nicht aus Leipzig kommenden Fahrzeuge
bestehe die Möglichkeit, sich über die Plattformen der Stadtwerke Leipzig, aber auch
des Netzwerkes zu informieren. Es gebe noch keine endabgestimmte Variante, wie
von außerhalb Kommende in den Besitz dieser Karte gelangen.
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Auf eine entsprechende Nachfrage von Stadträtin Ludwig (Fraktion Bündnis
90/Die Grünen antwortet Bürgermeister Albrecht, man habe schon geglaubt, damit
fertig zu sein. Bei der Prüfung unter Praxisbedingungen habe man jedoch feststellen
müssen, dass das Verfahren doch noch nicht markttauglich sei. Einen verbindlichen
Termin könne er, Albrecht, leider nicht nennen.
15.5. AfD-Fraktion: Aktueller Sachstand Naturkundemuseum (VI-F-0 917)
Bürgermeister Faber antwortet, das Ausschreibungsverfahren des Jahres 2013 sei
aufgehoben worden, nachdem der ausgewählte Kandidat seine Bewerbung zurückgezogen hatte. Grund für seinen Rückzug sei die ungeklärte Perspektive des Museums gewesen, da weder der Masterplan als Konzept der grundlegenden Entwicklung
des Museums vom Stadtrat beschlossen noch die Standortfrage restlos geklärt gewesen sei. Da zurzeit kein anderer Sachstand zu verzeichnen sei, sei die Direktorenstelle des Museums bisher nicht erneut ausgeschrieben worden. Im Ausschreibungstext müssten die wesentlichen Aufgaben dieser Stelle benannt werden. Es sei ein
Unterschied in der Anforderung, ob ein Museum am neuen Standort mit erweitertem
Konzept zu entwickeln sei oder ob sich das Museum am vorhandenen Standort erneuere. Insofern werde mit der Ausschreibung abgewartet, bis der Stadtrat die
Grundsatzentscheidung zum Naturkundemuseum getroffen hat.
Die Vorlage zu Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei unter anderem als
Standort für das Naturkundemuseum befinde sich im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren. Zurzeit würden die vom Investor ermittelten Kosten vom Amt für
Gebäudemanagement geprüft. Am vergangenen Freitag habe er, Faber, im Fachausschuss Kultur darüber informiert. Konkret sei das um 15:20 Uhr gewesen. Um
16:54 Uhr habe er via Mail eine genaue Kostenanalyse erhalten, zu der er in den
nächsten Tagen im Fachausschuss berichten werde. Vom Investor werde von einer
Gesamtinvestitionssumme für das Gebäude in Höhe von 11,2 Millionen € brutto ausgegangen. Es werde mit einer Förderquote des Freistaates Sachsen in Höhe von ca.
zwei Dritteln gerechnet. Mit der Investition würden die Spielstätten für die Theaterprojekte LOFFT und Leipziger Brandtheater grundlegend hergestellt, die Flächen für
das Naturkundemuseum aber nur ertüchtigt, und die Investition für die Umsetzung
des Museumskonzeptes, die von der Stadt Leipzig aufzubringen sei, werde noch
nicht berücksichtigt. Dazu werde es einen separaten Beschluss geben. Es handele
sich um erhebliche Investitionen, die in den Haushalt der Stadt Leipzig eingeordnet
werden müssten, weswegen die Prüfung noch andaure. Die Frage, ob die Verwaltung den vorhandenen Standort favorisiere, könne daher noch nicht abschließend
beantwortet werden.
Die Frage, ob das Kulturamt der Stadt Leipzig überhaupt noch gewillt sei, das Museum umfangreich zu erneuern und saniert zeitnah der Bürgerschaft zu übergeben,
stelle sich so nicht. Das Naturkundemuseum sei eine dem Kulturamt zugeordnete
Einrichtung. Unter der administrativen Leitung der Leiterin des Kulturamtes seien seit
Februar 2014 in dem Museum zunächst einmal in der Vergangenheit vernachlässigte
Instrumente der Mitarbeiterführung, also Mitarbeitergespräche, Präventionsgespräche und anderes mehr, eingeführt worden. Es würden jetzt regelmäßig Mitarbeiterversammlungen und Dienstberatungen abgehalten, und die seit Langem nicht angepassten Stellenbeschreibungen seien aktualisiert worden. Der Sonderausstellungs-
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raum sei gemalert, instand gesetzt und mit neuer Lichttechnik ausgestattet worden.
Den Veranstaltungsraum habe man neu möbliert. Weitere Beispiele für die positive
Zusammenarbeit zwischen Kulturamt könnten genannt werden.
Wenn gefragt werde, ob das Dezernat Kultur an dem Vorhaben der grundhaften
Neuausrichtung des Naturkundemuseums weiter interessiert sei, so könne er, Faber,
dies deutlich bejahen. Auch er wolle, dass endlich die Standortentscheidung getroffen werde und mit der Umsetzung der Neuausrichtung des Naturkundemuseums begonnen werden könne.
Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, der gesamte zuständige Fachausschuss stehe „auf dem Schlauch“, weil es zu dieser Thematik keine
Vorlage gebe. Von den Bürgermeistern Faber und Bonew werde betont, dass sie die
Variante Halle 7 prüfen und auch durchführen wollten. Sie, Körner, fragt, ob der Bürgermeister etwas zu den zwei Theatern sagen könne, die auch dort im Hause seien
Diese Theater planten jetzt nämlich ausschließlich dort und nicht mehr an den
Standorten, wo sie seien, und sie brauchten eine Zukunft.
Bürgermeister Faber erläutert, die Verwaltung habe das AfW aufgefordert, entsprechende Fördermittelanträge zu stellen, um im Falle von Verzögerungen nicht in die
Gefahr zu kommen, dass die Fördermittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies sei
auch geschehen. Bei der Feinplanung sei es zu einer deutlichen Überschreitung der
zunächst geplanten Summe von etwa 3,2 Millionen Euro gekommen. Es sei verständlich, dass der Kämmerer daraufhin erklärt habe, dass unter diesen Voraussetzungen zumindest ein Kostencontrolling eingeführt werden müsse. Das habe die
Verwaltung getan. Sie habe Herrn Naumann und die Kollegin König vom Hochbauamt gebeten, dieses Controlling vorzunehmen. Ihm, Faber, liege das Ganze, wie gesagt, erst seit vergangenen Freitag vor, sodass er demnächst mit Kollegen Stein aus
dem Dezernat des Kollegen Bonew ein erstes Vorgespräch darüber führen werde,
inwieweit dieses Controlling zu brauchbaren Auskünften gelange. Danach werde er
den Fachausschuss entsprechend unterrichten und den Prozess weiter verfolgen.
Stadträtin Körner habe völlig recht mit ihrer Ansicht, dass die Theater nicht unter der
Situation leiden dürfen, wenn das Gebäude als möglicher neuer Standort für das Naturkundemuseum infrage kommen sollte. Allerdings plane man jetzt für die Halle 7
mehr als nur einen Theaterstandort und habe damit ein anderes Nutzermodell und
eigentlich auch eine andere Grundkonstruktion. Er, Faber, habe das Gefühl, dass
seine Ausführungen im Fachausschuss verstanden worden seien. Während die Vereine ursprünglich selbstständig als Vereine nur hätten Mieter sein sollen, wobei die
Verwaltung über die normale Fachförderrichtlinie mit der Bezuschussung der Vereine
sicherstellen sollte, dass die Vereine langfristig die Mietkonditionen aufbringen können und genügend Mittel zur Verfügung haben, um ihre Inhalte zu entwickeln, habe
sich die Verwaltung jetzt zu einem völlig anderen Modell entschlossen und gesagt,
dass die Stadt Leipzig für 15 Jahre Mieter werden solle. Die Verwaltung sei aufgefordert zu prüfen, ob nach 15 Jahren die Stadt Leipzig tatsächlich auch in den Besitz
der Liegenschaft kommen werde, und zwar durch Kauf oder durch eine langfristige
Erbpacht.
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All das seien Fragen, die verwaltungsintern geprüft werden müssten. Er, Faber, könne dem Stadtrat versichern, dass er alles tue, um sowohl für die Theater als auch für
das Naturkundemuseum tragfähige Lösungen zu finden.
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass Bürgermeister
Faber zum einen davon gesprochen habe, dass sich die Vorlage noch in der Prüfung
befinde, und zum anderen davon, dass sie in der Mitzeichnungsphase sei. Das seien
doch zwei verschiedene Dinge. Sie, Riekewald, frage, wann die Vorlage kommen
werde und in welchem Status sie sich befinde.
Bürgermeister Faber unterstreicht, dass sich die Vorlage tatsächlich in der Mitzeichnung befinde. In dieser Phase sei die Verwaltung mit der Tatsache konfrontiert
worden, dass der Kostenrahmen wesentlich größer sein werde als bisher angenommen. Daraufhin sei verwaltungsintern beschlossen worden, die Vorlage erst einmal
anzuhalten und ein Kostencontrolling einzuführen, weil die Angaben nur aus dem
beauftragten Architekturbüro stammten und die Verwaltung natürlich kontrollieren
müsse, ob die zur Verfügung gestellten Daten auch richtig seien. Kenntnis davon
habe er seit Freitagnachmittag aufgrund einer Grundschrift des Hochbauamtes. Noch
in dieser Woche werde er sich mit den zuständigen Kollegen treffen und versuchen,
die Plausibilität der Daten zu prüfen.
Auf eine Nachfrage von Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) antwortet Bürgermeister Faber, wahrscheinlich könne das im November geschehen.
Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass die Vorlage noch nicht in der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters gewesen sei. Er kündigt an, dass die Vorlage im vierten Quartal verteilt werde.
15.6. Fraktion DIE LINKE: Umsetzung des Beschlusses „Zum Umgang mit der
Benennung Platz der Friedlichen Revolution“ vom 10.12.2014 (VI-F-01835)
Bürgermeister Faber trägt vor, wie vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10. Dezember
2014 beschlossen, habe sich das Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal, das bereits am 17. Dezember 2014 unter der Leitung des Oberbürgermeisters getagt habe und an deren Sitzungen jeweils ein Vertreter der SPD-Fraktion, der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie Vertreter der mit dem Thema befassten Einrichtungen und Initiativen sowie von
Ämtern der Stadtverwaltung teilgenommen hätten, damit auseinandergesetzt, wie mit
der Teilumbenennung des Wilhelm-Leuschner-Platzes in Platz der Friedlichen Revolution umgegangen werden soll, nachdem ein Freiheit- und Einheitsdenkmal auf dem
Wilhelm-Leuschner-Platz absehbar nicht errichtet werde.
In diesem Zusammenhang sei auch die Zusatzansage „Platz der Friedlichen Revolution“ in der Straßenbahn an der Haltestelle Wilhelm-Leuschner-Platz und die Zusatzbeschilderung „Platz der Friedlichen Revolution“ der City-Tunnelstationen WilhelmLeuschner-Platz mit betrachtet worden. Das Begleitgremium habe sich einstimmig
bei 1 Enthaltung für die Beibehaltung der bestehenden Situation ausgesprochen,
damit der Name „Friedliche Revolution“ weiter im Stadtbild präsent ist und verdeutlicht wird, dass die Stadt Leipzig gemäß dem Ratsbeschluss von Juli 2014 an dem
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Ziel festhält, langfristig ein Zeichen für die deutschlandweite und internationale Bedeutung der Friedlichen Revolution in Leipzig im öffentlichen Raum zu setzen. Der
Stadtrat sei im Rahmen der Berichterstattung zum Stand der Umsetzung von Beschlüssen darüber Ende Januar 2015 durch das Dezernat I informiert worden.
Der Entwurf eines Konzeptes für einen Neuanlauf des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig
gemäß Ratsbeschluss vom März 2015 sei von den Dezernaten IV und VI erarbeitet
worden und befinde sich in der verwaltungsinternen Diskussion. Im Zuge der Umsetzung werde der genannte Sachverhalt erneut aufgerufen.
Der Bürgermeister äußert, mit dieser Antwort hätten sich die Antworten auf die Fragen 2 und 3 wohl erledigt.
15.7. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Widersprüchliche behördliche Aussagen
zum Verfahren um das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK)
(VI-F-01708)
Bürgermeister Rosenthal trägt vor, die unter Punkt 1 der vorliegenden Anfrage gestellten vier Nachfragen seien seines Erachtens bereits in der Ratsversammlung am
25. März 2015 zutreffend beantwortet und dabei Gesetz und geltendes Recht beachtet worden. Die Gewässerunterhaltung in Sachsen habe ihre rechtlichen Grundlagen
nicht im Naturschutzrecht, sondern in den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes. Der Floßgraben sei ein Gewässer, das
zwei Gewässer 1. Ordnung verbinde, nämlich das künstliche Gewässer Cospudener
See mit dem Fließgewässer Pleiße. Die Gewässerunterhaltung für den Floßgraben
obliege der Stadt Leipzig. Zur Gewässerunterhaltung gehöre nach Wasserhaushaltsgesetz die Erhaltung des Gewässerbettes sowie die Erhaltung der Vorflut, das heißt
eines ordnungsgemäßen Abflusses und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der
Schiffbarkeit. Der notwendige Umfang der Gewässerunterhaltung ergebe sich aus
§ 39 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach die Unterhaltung eines
oberirdischen Gewässers seine Pflege und Entwicklung umfasst. Die Gewässerunterhaltung werde nur im gesetzlich unbedingt notwendigen Umfang erledigt. Zur Sicherung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Belange erfolge eine Minimierung der regelmäßigen Pflegeeingriffe unter Beachtung des Unterhaltungszieles, das
heißt die Durchführung in größtmöglichen Zeitintervallen nach tatsächlichem Bedarf.
Noch größere Zeitabstände würden aus Sicht der Stadt Leipzig die Gefahr der Nichtoder Schlechterfüllung der Gewässerunterhaltungspflicht in sich bergen und im ungünstigsten Fall eine Haftung der Stadt Leipzig nach Amtshaftungsgrundsätzen sowie weitere Rechtsunsicherheiten bei der nachholenden Unterhaltung an Gewässern
erzeugen. Bezüglich des Floßgrabens gebe es zur Gewässerunterhaltung weiterhin
widersprüchliche Auffassungen der Stadt Leipzig und der Landesdirektion Sachsen.
Die Stadt Leipzig revidiere ihre Position nach der vorliegenden Stellungnahme der
Landesdirektion Sachsen nicht.
Vor Erteilung der wasserrechtlichen Gestattung des Mähbootes sei die Prüfung in
einem verwaltungsrechtlichen Verfahren unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde unter Berücksichtigung der naturräumlichen Randbedingungen –
Landschaftsschutzgebiet, besonders geschützte Biotope – erfolgt. Im Ergebnis habe
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man sich mit naturschutzrechtlichem Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde
für eine Mahd der Wasserpflanzen durch den Einsatz eines Mähbootes entschieden.
Wie jede Unterhaltungsmaßnahme sei auch diese mit einer gewissen vorübergehenden Belastung des betroffenen Bereichs verbunden. Es bestehe jedoch kein Widerspruch zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserqualität des
Floßgrabens hänge von dem Zustand der künstlichen und erheblich veränderten
Wasserkörper in den beiden demnächst miteinander verbundenen Tagebaurestlöchern Zwenkauer See und Cospudener See ab, für die die Stadt Leipzig nicht gewässerunterhaltungspflichtig sei. Das Erreichen der in der Wasserrahmenrichtlinie
genannten Umweltziele liege daher im städtischen Interesse.
Die Mahd der Wasserpflanzen, also die Entkrautung des Floßgrabens sei insbesondere auf die Einhaltung des Gemeingebrauchs und die Sicherung der landeskulturellen Funktion des Gewässers ausgerichtet gewesen, siehe hier § 31 Abs. 1 Nrn. 2
und 4 des Sächsischen Wassergesetzes. Vor dieser Mahd zur Kürzung der Unterwasservegetation in bestimmten Teilbereichen des Gewässernetzes sei die letzte
derartige Unterhaltungsmaßnahme in der Zeit vom 28. November bis 2. Dezember
2011 erfolgt. Somit habe es einen zeitlichen Abstand von mehr als drei Jahren zwischen den beiden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gegeben. Für eigendynamische Entwicklungsprozesse sei dieser zeitliche Abstand ausreichend. Unter diesen
Voraussetzungen solle eine Gewässerunterhaltung auch künftig erfolgen.
Der Floßgraben stelle zurzeit die einzige durchgehende bootsgängige Verbindung
zwischen den städtischen Gewässern und zunächst dem Cospudener See, später
über den Harthkanal bis in den Zwenkauer See dar. Die Entscheidung zur Nutzung
des Floßgrabens sei auf der Grundlage entsprechender Untersuchungen gefallen,
beginnend mit der Braunkohlensanierungsplanung, verschiedenen Variantenuntersuchungen zur wassertouristischen Nutzung des Gewässersystem und mündend in
das Wassertouristische Nutzungskonzept auf der Grundlage einer Natura-2000Untersuchung im Jahr 2007. Die Entscheidung zur Nutzung des Floßgrabens werde
regional von allen zuständigen Behörden getragen. Unter Berücksichtigung des
Schutzstatus des Floßgrabens sei das Befahren auf muskelbetriebene Boote und
einige gewässerangepasste elektrisch betriebene Fahrgastboote beschränkt. Darüber hinaus könnten bei Bedarf temporäre Einschränkungen des Bootsverkehrs
durchgesetzt werden. Er, Rosenthal, verweise hier auf die Allgemeinverfügung zum
Schutz des Eisvogels.
Grundsätzlich sei das Wassertouristische Nutzungskonzept kein starres, sondern ein
dynamisches Konzept, welches sich an aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen
orientiere. Weiterhin unterliege das Wassertouristische Nutzungskonzept einem
strengen Monitoring, das sich aus drei Teilen zusammensetze: einem Nutzungsmonitoring, einem naturschutzfachlichen Monitoring und einem gewässerökologischen
Monitoring. Diese würden alle fünf Jahre wiederholt. Auf der Grundlage der Ergebnisse gebe es sogenannte Nachsteuerungsmaßnahmen. Beispielhaft seien die Veränderungen der Schleusenöffnungszeiten zum Schutz des Eisvogels und die Befahrenszeiten im Floßgraben zu nennen. Das nächste Monitoring werde 2016 bezüglich
der Nutzung und der Entwicklung der FFH- und SPA-Gebiete entlang ausgewählter
Fließgewässer erfolgen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen werde über Nachsteuerungsmaßnahmen zu entscheiden sein. Überlegungen zu alternativen Wasserver-
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bindungen zum Cospudener See seien bereits in der Vergangenheit erarbeitet und
geprüft worden. Der kürzlich über die Printmedien diskutierte Vorschlag eines auswärtigen Experten basiere auf Planungen des Grünen Rings Leipzig aus dem Jahr
1998. Aufgrund der Kosten und der damit verbundenen Eingriffe in Schutzgebiete
seien diese Varianten jedoch bisher verworfen worden.
Auf der Grundlage der Monitoringerkenntnisse werde über weitere Maßnahmen entschieden. Bezüglich des Floßgrabens gebe es ein engmaschiges Monitoring, welches seit 2011 sichere Erkenntnisse insbesondere zum Eisvogel ausweise. Dabei
hätten sich die Sperrzeiten und die dazugehörigen Kontrollen als wirksam für die Sicherung der Reproduktion des Eisvogels erwiesen.
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es offensichtlich
hinsichtlich bestimmter Detailfragen unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Um
die Beantwortung der Frage 2 habe sich der Bürgermeister herumgedrückt. Er habe
zwar erklärt, warum was gemacht worden sei, aber in den von der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen formulierten Ausführungen stehe ganz klar: „Die wasserrechtliche
Gestattung der Stadt Leipzig vom 26. Januar 2015, die gemäß § 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz zur Befahrung des Floßgrabens mit einem motorbetriebenen
Boot war nicht ausreichend begründet.“ Daher die Frage: Arbeitet die Stadt Leipzig
somit nicht gründlich genug, und wieso wurde nicht ausreichend geprüft und begründet? Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung könne man doch zumindest davon ausgehen, dass die Stadt Leipzig ihre andere Rechtsauffassung entsprechend
gründlich begründet. Das scheine hier nicht geschehen zu sein, sonst würde die
Landesdirektion nicht so formulieren. Die Landesdirektion sage, die Stadt habe nicht
gut genug begründet.
Bürgermeister Rosenthal teilt mit, die Verwaltung habe der Landesdirektion geantwortet, dass sie bei ihrer Auffassung bleibe, dass das Amt für Umweltschutz als untere Naturschutz- und untere Wasserbehörde den Sachverhalt geprüft habe und zu der
Erkenntnis gelangt sei, dass die Entscheidung der Stadt Leipzig zu diesem Zeitpunkt
rechtmäßig und insofern auch ausreichend begründet sei. Er, Rosenthal, könne nur
feststellen, dass es gut wäre, wenn die Landesdirektion zu diesem Sachverhalt einmal auf die Stadt Leipzig zukommen und mit ihr die unterschiedlichen Auffassungen
diskutieren würde. Unter Umständen würde man ja zu einer einheitlichen Auffassung
kommen. Er sei der Ansicht, dass Behörden in einer solchen Situation miteinander
reden und die Öffentlichkeit nicht mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen konfrontieren sollten.
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass es nicht
um irgendwelche Behörden, sondern um die Aufsichtsbehörden gehe. Wenn die Aufsichtsbehörden, beispielsweise das Umweltministerium oder die Landesdirektion,
zum wiederholten Male über Jahre hinweg eine andere Rechtsauffassung als die
Stadt Leipzig verträten, könne man doch nicht ausschließen, dass die Rechtsauffassung der Stadt Leipzig revidiert werden müsse. Er, Volger, frage nur nach der Möglichkeit, ob das im Denken der Verwaltung eine Rolle spielen könnte.
Oberbürgermeister Jung erinnert an den Spruch „Zwei Rechtsanwälte – drei Meinungen“. Es sei eine Fachaufsicht, nicht mehr und nicht weniger, und der, Jung, sei
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voll auf der Seite des Kollegen Rosenthal. Die Stadt Leipzig handle nach Recht und
Gesetz.
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, wie oft die Fachaufsichtsbehörden die Stadt Leipzig noch auf etwaige Verfehlungen hinweisen müssten. Man brauche doch keine Fachaufsichtsbehörden, wenn es den untergeordneten
Behörden völlig egal sei, was die Aufsichtsbehörden sagen.
Bürgermeister Rosenthal stellt klar, dass die Verwaltung die Fachaufsichtsbehörde
sehr ernst nehme und sich sehr intensiv mit deren Ausführungen auseinandergesetzt
habe. Die Verwaltung bleibe jedoch dabei, dass sie der Rechtsauffassung der Fachaufsicht – und dies sei das gute Recht einer unteren Behörde – nicht folge. Und
wenn die Fachaufsichtsbehörde der Auffassung sei, fachaufsichtliche Weisungen
gegenüber der Stadt Leipzig erteilen zu müssen, dann gebe es eine gewisse Klaviatur im Recht, die man bedienen könne, sprich rechtsaufsichtliche Mittel. Diese müsse
die Stadt Leipzig dann ergreifen. Es bleibe hier ein fachlicher Diskurs.
Oberbürgermeister Jung betont, dass die Stadt Leipzig die Fahne der kommunalen
Selbstverwaltung sehr hoch halte.
Die in der Sitzung der Ratsversammlung nicht beantworteten Anfragen
werden schriftlich beantwortet.
(Pause)
Tagesordnungspunkt 9: Einwohneranfragen
9.1. Mike Dimmig: Was ist Sinn und Zweck von Beiräten (VI-EF-01683)
Diese Einwohneranfrage wird schriftlich beantwortet.
9.2. Peter Münch: Werbung für FKK Saunaclub vor Schulen (VI-EF-01747)
Diese Anfrage entfällt, weil der Fragesteller nicht anwesend ist.
9.3. Heike Hilse: Straßenschäden (VI-EF-01905)
Bürgermeisterin Dubrau antwortet, im August 2015 habe sich in der Würzburger
Straße zwischen Windsheimer und Schweinfurter Straße ein Wasserrohrbruch ereignet. Zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung sei diese Havarie umgehend
durch die Kommunalen Wasserwerke beseitigt worden. Die Wiederherstellung der
Verkehrsfläche sei ebenfalls umgehend veranlasst und auch zeitnah durchgeführt
worden. Der derzeitige Zustand der Würzburger Straße sei aufgrund der turnusmäßigen Straßenkontrollen dem Verkehrs- und Tiefbauamt bestens bekannt. Dennoch
sei durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes umgehend eine zusätzliche Straßenkontrolle durchgeführt worden. Diese habe den bereits bekannten Zustand bestätigt.
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Die Würzburger Straße befinde sich im oberen Bereich in keinem wünschenswerten
Zustand. Sie sei nicht grundhaft ausgebaut bzw. nicht „erstmalig hergestellt“, wie es
im Fachjargon heiße. An ihrer Oberfläche weise sie einige Schadstellen sowie diverse Reparaturstellen auf. Zudem besitze die Würzburger Straße keine geordnete
Straßenentwässerung. Dennoch sei sie aus Sicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes
gefahrenfrei nutzbar. Für eine wesentliche und dauerhafte Zustandsverbesserung sei
ein grundhafter Ausbau der Straße erforderlich. Diese sei im Zusammenhang mit der
abwasserseitigen Erschließung der Siedlung Grünau vorgesehen. Leider sei der
grundhafte Ausbau der Straße durch die betroffenen Anwohner mehrheitlich abgelehnt worden. Daher erfolge in der Würzburger Straße im Rahmen der abwasserseitigen Erschließung seitens der Kommunalen Wasserwerke lediglich die Wiederherstellung der Straße in dem vorher gegebenen Zustand. Vor Beginn der Baumaßnahme zur abwasserseitigen Erschließung im Jahr 2014 sei dazu eine Beweissicherung zur Feststellung des Zustandes der Fahrbahnoberfläche vorgenommen worden.
Diese Beweissicherung sei im Auftrag des beweisführenden Unternehmens durch
ein unabhängiges Unternehmen erfolgt. In der Beweissicherung sei der bestehende
Zustand der Straße mittels Fotos dokumentiert worden. Diese Unterlagen lägen dem
Verkehrs- und Tiefbauamt vor.
Anhand der Beweissicherungsunterlagen sei erkennbar, dass die Würzburger Straße
vor der Baumaßnahme Schadstellen, Senkungen und Unebenheiten aufgewiesen
habe. Durch die Baumaßnahme habe sich die Qualität der Fahrbahnoberfläche
überwiegend verbessert. Die vor der Baumaßnahme vorhandenen Schadstellen seien in großem Umfang beseitigt worden. Allerdings habe eine Instandsetzung nicht
die Qualität eines grundhaften Straßenausbaus. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehe seitens des VTA für weitere Instandsetzungsmaßnahmen an der Würzburger
Straße kein Handlungsbedarf. Sollten bei den turnusmäßig durchgeführten Kontrollen durch die Mitarbeiter des VTA Gefahrenstellen oder gravierende Schäden festgestellt werden, würden diese je nach Dringlichkeit in das laufende Instandsetzungsprogramm aufgenommen und fachgerecht beseitigt.
Bürgermeisterin Dubrau betont, dass Bürgeranfragen von der Stadtverwaltung
selbstverständlich beantwortet würden. Frau Hilse habe ihre E-Mail. am 1. September 2015 aber nicht an die Stadtverwaltung, sondern an die Kommunalen Wasserwerke gerichtet. Das Verkehrs- und Tiefbauamt sei lediglich mit Kopie in Kenntnis
gesetzt worden. Da sich die Fragen auf die Trinkwasserhavarie und auf den Fahrbahnzustand nach der Baumaßnahme der Kommunalen Wasserwerke bezogen hätten, sei seitens des Verkehrs- und Tiefbauamtes davon ausgegangen worden, dass
eine abschließende Beantwortung der E-Mail durch die Kommunalen Wasserwerke
erfolgen werde. Diese Vorgehensweise sei zwischen KWL und VTA auch telefonisch
so abgestimmt worden. Erst aus der Einwohneranfrage sei ersichtlich geworden,
dass Frau Hilse gern auch eine Antwort der Stadtverwaltung erhalten hätte. Sie,
Dubrau, bedaure dieses Missverständnis und hoffe, mit der jetzt gegebenen Antwort
die Fragen aus der Sicht der Stadtverwaltung ausreichend beantwortet zu haben,
auch wenn sie sich vorstellen könne, dass Frau Hilse damit nicht zufrieden sein werde. Ein grundhafter Ausbau dieser Straße könnte nur mit Zustimmung der Mehrheit
der Anwohner erfolgen.
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Frau Hilse äußert, ihrer Meinung nach sei die Anfrage unzureichend beantwortet
worden. Es gehe nämlich nicht um einen grundhaften Ausbau, sondern um eine Instandsetzung. In der Straße gebe es sehr viele Schlaglöcher, und die Instandhaltung
gehöre doch wohl zu den Aufgaben der Stadt.
Bürgermeisterin Dubrau bestätigt die Richtigkeit der Feststellung von Frau Hilse,
dass in die Schlaglöcher Asphalt geschüttet und plattgewalzt werde und dass der
Asphalt in relativ kurzer Zeit wieder herausgefahren werde. Auf diese Weise werde
man kein nachhaltiges Ergebnis erzielen.
Frau Hilse merkt an, dass die Bürgermeisterin dies zwar wisse, aber trotzdem keine
fachgerechten Maßnahmen veranlasse.
Bürgermeisterin Dubrau legt dar, es gebe nur zwei Möglichkeiten. Die eine sei,
immer wieder zu flicken. Das sei das, was sich die Bürger dieser Straße gewünscht
hätten. Die andere Möglichkeit sei, einen fachgerechten Ausbau vorzunehmen. Dann
ergäbe sich ein ganz anderer Standard der Straße.
9.4. Katharina Hitschfeld, Dr. Monika Friedrich, Caterina Jolig, Martina StarckeFender, UIrike Nieß, Eva Theis, Kerstin Altmann, Katrin Kaiser-Glogowski,
Bernhard Wiedmann: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(VI-EF-01927)
Amtsleiter Dr. Aegerter führt aus, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sei am 1. Mai 2015 in Kraft getreten und werde im öffentlichen Dienst
nur für die Gremien des Bundes, also nicht für die Kommunalverwaltung, angewandt,
in der Privatwirtschaft für Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt
seien. Dies treffe auf die Leipziger Unternehmen nicht zu.
Die der unternehmerischen Mitbestimmung nach dem Drittbeteiligungs- bzw. Mitbestimmungsgesetz unterliegenden Unternehmen seien verpflichtet worden, regelmäßig eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und,
soweit vorhanden, in den beiden nachfolgenden Führungsebenen festzulegen. Dabei
sei eine Mindestzielgröße nicht vorgesehen, jedoch dürfe diese nicht hinter dem Status quo zurückbleiben, solange nicht 30 % erreicht worden seien. Die bis zum
30. September 2015 erstmals festzulegende Frist für die Erreichung der Zielgröße
dürfe nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern, die folgenden Fristen nicht länger als fünf Jahre.
Unter den mitbestimmten Gesellschaften ohne Börsennotierung im LVV-Konzern fielen hierunter die LVV selbst, die Stadtwerke, die Kommunalen Wasserwerke und die
Leipziger Verkehrsbetriebe. Alle Aufsichtsräte, Gesellschafter und Geschäftsführer
der betroffenen LVV-Unternehmen seien sich einig, dass der Frauenanteil im LVVKonzern erhöht werden solle, und hätten alle notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung dieses Gesetzes in den LVV-Unternehmen vor Ablauf des 30. September 2015
bereits gefasst.
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Im LVV-Konzern sei festgelegt worden, dass die Zielvorgaben für Aufsichtsräte und
für die obere und mittlere Managementebene bei ungefähr 30 % liegen. Die einzige
Ausnahme sei die LVV, wo sie für das obere Management bei 12,5 % liege. Für die
Geschäftsführungen von LVV, KWL und SWL werde bis auf Weiteres an der bestehenden Frauenquote festgehalten. In der Geschäftsführung der LVB sei ein Frauenanteil in Höhe von 30 % festgelegt worden. Bei den Festlegungen im LVV-Konzern
sei auch berücksichtigt worden, ob und wie weit in der zu setzenden Frist aufgrund
von auslaufenden Verträgen oder Amtszeiten überhaupt Neubesetzungen erfolgen
können.
Die Unternehmen seien darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, über die Zielgrößen
und deren Erreichen öffentlich zu berichten. Die Veröffentlichung erfolge innerhalb
einer Erklärung über die Unternehmensführung. Der Lagebericht werde im Bundesanzeiger veröffentlicht und sei dann für jedermann einzusehen.
In Leipzig werde der Frauenförderplan entsprechend den Vorgaben des entsprechenden Frauenförderungsgesetzes durch die Stadtverwaltung aufgestellt. Die
Eigenbetriebe hätten eigene Frauenbeauftragte und auch eigene Frauenförderpläne.
Vorgesehen sei, bei der Aktualisierung des Frauenförderplanes Überlegungen anzustellen, ob ein Kapitel über die Beteiligungsunternehmen mit geschlechterbezogener
Personalanalyse und Quotenvorgabe für die Leitungsebene aufgenommen wird. Unter Tagesordnungspunkt 18.21 werde heute noch über den ersten Gleichstellungsaktionsplan beschlossen. Dort gebe es ein Handlungsfeld Kommunalpolitik mit der
Maßnahme „Mehr Frauen in Aufsichtsräte“. Dabei solle versucht werden, mehr Frauen in die Aufsichtsräte zu bringen. Dazu werde der Beirat für Gleichstellung eine
Empfehlung erarbeiten und an den Stadtrat richten.
Frau Hitschfeld bedankt sich für die Ausführungen und bittet darum, sie in schriftlicher Form zu erhalten.
Oberbürgermeister Jung sagt dies zu.
Die unter den Tagesordnungspunkten 9.5 und 9.7 aufgeführten Einwohneranfragen werden schriftlich beantwortet.
Tagesordnungspunkt 10: Petitionen
10.1. Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9 (VI-P-01762)
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
10.2. Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm-, Schmutz- und
Schadstoffbelastung in der Karl-Tauchnitz-Straße (VI-P-01636)
Stadtrat von der Heide (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) tut kund, dass seine
Fraktion den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses ablehnen werde. Man
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müsse der Petition sicherlich nicht in allen Punkten zustimmen, aber dass die Stadtverwaltung bei diesem Problem überhaupt nichts anzubieten habe, kritisiere die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
mit großer Mehrheit beschlossen.
10.3. Fußgänger leben gefährlich (VI-P-01244)
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
einstimmig beschlossen.
10.4. Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Leipzig (VI-P-01760)
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen beschlossen.
10.5. 120 Jahre Clara-Zetkin-Park – Das Parkjubiläum sinnvoll nutzen!
(VI-P-01761)
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
mit großer Mehrheit beschlossen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian übernimmt die Versammlungsleitung.
Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Oberbürgermeisters
Oberbürgermeister Jung erklärt, er finde es gut, dass sich der Stadtrat im November in einer Aktuellen Stunde noch einmal intensiv mit dem Thema Flüchtlinge beschäftigen werde. Das werde der Stadtrat in den nächsten Monaten und wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren immer wieder tun, in den nächsten Monaten sicherlich in jeder Ratsversammlung.
Wohl kein Thema beschäftige die Bevölkerung derzeit mehr als das Thema Flüchtlinge. Jede Nachrichtensendung sei voll von Bildern armseliger Menschen, die in ihrer Heimat alles aufgeben und Tausende von Kilometern vor Krieg, Zerstörung, Tod
und wirtschaftlicher Not fliehen. Traurig sehe man Bilder von verzweifelten Vätern
und Müttern, die für sich und ihre Kinder keinen Ausweg mehr sehen und daher das
Risiko eingehen, sich in Schlauchboote zu quetschen, um das Mittelmeer in Richtung
Sicherheit zu überqueren.
Diese Bilder der frierenden Menschen auf der Flucht überall in Europa ließen ihn,
Jung, nicht kalt. Er stelle sich unweigerlich die Frage, was er als Vater getan hätte,
um seine Kinder vor dem Krieg zu retten, welches Risiko er eingegangen wäre, wem
er vertraut hätte, dass er ihm und seinen Kindern ein sicheres Leben bieten würde.
Es sei seine feste Überzeugung, dass alle in der Verantwortung stünden, für die im
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Grundgesetz, in den Gesetzen, in den Parteiprogrammen, in Predigten verankerten
Werte einzutreten. Man stehe in der Verantwortung, die vermeintlich hohen ethischen Maßstäbe in Handlungen umzusetzen.
Allen sei bekannt, dass viele Schutz suchen in Europa und vor allem in Deutschland,
und niemand wisse wirklich, ob in diesem Jahr 800.000 oder über 1 Million Menschen nach Deutschland kommen werden. Die Verantwortung für die Menschen, die
gekommen seien, und für die, die schon hier lebten, stehe völlig außer Frage.
Der Oberbürgermeister erinnert daran, dass im Februar 2015 in der ersten Prognose
des Freistaates für das laufende Jahr von 1.700 Flüchtlingen die Rede gewesen sei,
die der Stadt Leipzig zugewiesen würden. Darauf sei auch die städtische Planung
ausgerichtet worden. Angesichts der Ereignisse der letzten Monate sei diese Prognose immer wieder angehoben worden. Im August sei die Nachricht eingetroffen,
dass 5.400 Menschen nach Leipzig kommen würden. Er, Jung, spreche nur von den
Menschen, für die Leipzig als Kommune die Verantwortung habe, also von denen,
die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates in die kommunale Ebene
entsandt würden. Es sei sehr wahrscheinlich, dass auch diese Prognose nur ein Zwischenstand sein werde. Niemand könne momentan sicher voraussagen, wie viele
Menschen tatsächlich nach Deutschland und damit auch nach Leipzig kommen werden.
Der Oberbürgermeister unterstreicht, hier sei nicht der Ort, über Asylpolitik in Berlin,
in Dresden oder in Europa zu sprechen, sondern die Stadt Leipzig habe eine Verantwortung, mit den Menschen umzugehen, die nach Leipzig kämen. In diesem Zusammenhang sei das Erste das Thema Unterbringung. Grundsätzlich bleibe das vom
Stadtrat beschlossene Konzept der dezentralen Unterbringung weiterhin gültig, aber
die große Zahl der Neuankommenden in immer kürzeren Zeiträumen verlange eben
neue, schnelle, unkonventionelle Lösungen.
Die Stadtverwaltung habe sich in der Dienstberatung auf folgende Prämissen verständigt: Sie wolle Menschen möglichst menschenwürdig unterbringen und die Bedürfnisse hinsichtlich einer Privatsphäre so weit wie möglich sicherstellen. Gleichzeitig sei es ihr wichtig, wenn irgend möglich, Einschränkungen für die Leipzigerinnen
und Leipziger zu umgehen. Ultima Ratio sei die Nutzung von Turnhallen und öffentlichen Einrichtungen. Um das sicherzustellen, habe er, Jung, eine ämterübergreifende
Projektgruppe Asylräume installiert, die mit Hochdruck an der Eruierung und Bereitstellung von Unterkünften arbeite. Er sei unheimlich dankbar für das, was das Sozialamt diesbezüglich bisher geschafft habe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Sozialamtes hätten bis an die Grenze der Belastung, ja manchmal darüber hinaus
gearbeitet.
Alle bestehenden Unterkünfte seien derzeit mindestens voll ausgelastet. Gleichzeitig
seien mehr als 500 Gewährleistungswohnungen überall im Stadtgebiet belegt. Nach
derzeitigem Stand und unter Berücksichtigung der ungewissen Prognosen bestehe
allein bis Jahresende noch ein Defizit von rund 1.800 Plätzen. Diese Zahl ändere
sich ständig, weil die Zahl der zugewiesenen Personen ständig in Bewegung sei und
weil sich auch in Leipzig jeden Tag neue Entwicklungen ereignen.
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Im Verhältnis zu vielen Kommunen im Westen Deutschlands habe Leipzig noch immer sehr gute Möglichkeiten. Nach wie vor verfüge der Leipziger Immobilienmarkt
noch über Kapazitäten. Es seien Brachflächen vorhanden, und die Zahl der eingehenden Angebote sei groß. Dabei gebe es auch Geschäftemacher, und die Verwaltung müsse aufpassen, wie sie mit Steuermitteln umgehe.
Die Stadt Leipzig benötige aber kurzfristig auch große und interimistische Unterbringungen. Das Problem sei letztlich nicht die Anzahl der Menschen. Leipzig vertrage
gut 10.000 bis 15.000 neue Mitbürgerinnen und Mitbürger. Problematisch sei die
Taktzahl, also die Tatsache, dass die Menschen in so kurzer Zeit kommen. Deshalb
brauche man sehr pragmatische und schnelle Lösungen.
Ein völlig neues Thema seien die sogenannten unbegleiteten Minderjährigen. Seit
Juni 2015 sei die Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen von 20 auf derzeit 272
gestiegen. Die Rahmenbedingungen hätten sich bundesweit geändert. Man wisse
jetzt, dass ab 1. November auch die Minderjährigen in Deutschland nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Die Verwaltung gehe davon aus,
dass die Stadt Leipzig in den nächsten Tagen und Wochen weitere 200 bis 300 Kinder und Jugendliche unterbringen müsse. Weil vor dem Gesetz alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft gleich seien, gelten für die Inobhutnahme von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen die gleichen Anforderungen wie für Deutsche.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Verwaltung versucht habe, sich kurzfristig
auf die veränderte Situation einzustellen, und die Betreuungsmöglichkeiten derzeit
massiv ausbaue. Herr Tsapos und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für
Bildung und Familie arbeiteten mit Hochdruck und sehr engagiert an diesem Thema.
Neben den infrastrukturellen Herausforderungen sei damit vor allen Dingen auch ein
deutlicher Personalaufwand verbunden. Das klassische Betriebserlaubnisverfahren
über das Landesjugendamt, das man aus § 42, Inobhutnahme, kenne, sei etwas
verändert worden, weil das Fachpersonal, das gebraucht würde, gar nicht verfügbar
sei. Man benötige Wachpersonal und sogenannte geeignete Personen. 50 Plätze
bedeuteten 30 Personalstellen. Ein Aufruf innerhalb der Verwaltung, sich freiwillig für
einen temporären Einsatz zu melden, laufe. Gleichzeitig werde man gezielt extern
nach Personal und Pflegefamilien suchen.
Bezüglich des Personals arbeite die Verwaltung strukturiert die bevorstehenden Aufgaben ab. Sie habe geprüft, welche Ressourcen für die zusätzlichen Aufgaben notwendig sein werden, und die Personalplanung entsprechend angepasst. Dabei sei
die Verwaltung sorgsam und sparsam vorgegangen. Das bedeute aber auch, dass
er, Jung, heute noch nicht sicher sagen könne, ob man im nächsten Jahr weitere
Personalzuwächse planen müsse.
Zurzeit sei das vordringliche Ziel die originäre Unterbringung der Menschen, die nach
Leipzig kommen. Das erfordere viel Kraft, aber allen sei sicherlich bewusst, dass
dies lediglich der erste Schritt sei und dass die eigentliche Aufgabe noch kommen
werde. Sie bestehe darin, die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Gesellschaft zu integrieren. Derzeit arbeite die Verwaltung gemeinsam mit vielen Akteuren
der Arbeitsagentur, mit Vereinen und Verbänden, mit den Kammern, mit dem Sport
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an einem Bündel von Maßnahmen, die darauf ausgerichtet seien, die nach Leipzig
kommenden Menschen zu integrieren.
Die Bundesregierung schätze, dass 40 bis 50 % derer, die jetzt nach Deutschland
gekommen seien, dauerhaft hier bleiben. Er, Jung, sei sich sicher, dass in diesem
Bereich der Hauptteil der Aufgaben liegen werde, die man vor sich habe. Die große
Zahl der ankommenden Menschen werde neue Lösungsansätze, neue Herangehensweisen verlangen. Man sei gut beraten, möglichst alle bestehenden Programme
zu nutzen und nicht eigene zu erfinden. Man sollte Maßnahmen auf die Bahn schicken, mithilfe derer die bereits hier lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger genauso
wie die hinzukommenden gemeinsam in die Integration hineingeführt würden.
Das alles koste natürlich sehr viel Geld. Es wäre unredlich, bereits jetzt irgendwelche
Zahlen als Marke zu definieren. Sagen könne er, Jung, dass die Unterbringung eines
Flüchtlings in Leipzig, über ein Jahr gerechnet, zurzeit etwa 10.500 Euro koste, und
zwar ohne Investitionen. Diese Zahl sei natürlich auch mit dem Freistaat und mit der
Bundsregierung zu buchstabieren. Fest stehe, dass die Bundesregierung klare Zusagen zur Finanzierung gemacht habe, und mit dem Freistaat Sachsen stehe die
Verwaltung in intensivem Austausch darüber, wie die der Stadt Leipzig entstehenden
konkreten Kosten übernommen werden können. Er, Jung, setze hier auf die Zusagen
der Bundeskanzlerin und des Ministerpräsidenten.
Vorgestern habe man im Finanzministerium in Dresden an einer Vorabfinanzierung
für 2016 gearbeitet, um dann für 2017 eine möglichst klare Regelung zu haben. Er
werde den Stadtrat laufend über die Ergebnisse informieren, und er hoffe, dass er
am Donnerstag dieser Woche das Ergebnis deutlicher und klarer formulieren könne.
Der Oberbürgermeister erinnert daran, dass er die Zusammenarbeit mit dem Freistaat im Aufgabenbereich Asyl stark kritisiert habe. Diese Zusammenarbeit sei nicht
konfliktfrei gewesen. Heute bestehe eine völlig andere Situation als noch vor drei
Monaten. Man arbeite intensiv mit Vertretern des Freistaates Sachsen zusammen.
Insbesondere mit dem Finanzminister bestehe ein enges und konstruktives Arbeitsund Abstimmungsverhältnis. Man sei sich einig, dass die bevorstehenden Aufgaben
nur gemeinschaftlich gelöst werden können. Und natürlich seien die Menschen, die
sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates befänden, auch Menschen in
der Stadt Leipzig. Dies müsse synchronisiert und miteinander verbunden werden.
Mit Benennung der in den verschiedenen Vorlagen zur Deckung der Schaffung von
Unterkünften für Asylbewerber vorgeschlagenen Kostenstellen – unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnis- und Finanzhaushalt – werde deutlich, dass die
Deckung zunächst über die Liquidität erfolgen müsse. Die Stadt Leipzig habe keine
Haushaltsstelle, aus der sie das Geld nehmen könne. Dies gehe allen Kommunen in
Deutschland so. Einige Bundesländer seien weiter als andere. In Sachsen finanzierten alle Kommunen aus der Liquidität. Man gehe dabei davon aus, dass die Refinanzierung der Kosten durch Bund und Land wieder zu einem Ausgleich führen werde.
Im Jahr 2016 werde man einen Betrag in gleicher Höhe in den Haushalt einstellen
und 2017 hoffentlich spitz abrechnen können.
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Wichtig erscheine ihm, Jung, dass man zum heutigen Zeitpunkt sagen könne, dass
damit keine Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Stadt verbunden seien.
Die Stadt werde dadurch nicht in bestimmten Bereichen weniger Geld ausgeben
können. Sie werde keine Maßnahmen streichen müssen. Man werde nicht bei Kitas,
Schulen, Sport, Vereinen und Verbänden und für Obdachlose in Leipzig sparen müsse, wie immer behauptet werde. Manchmal bekomme er die Wut angesichts der Gerüchte, die insbesondere in den sozialen Netzwerken gestreut würden. Keine Kita,
keine Schule werde deswegen nicht saniert, kein Verein habe dadurch weniger Geld.
Das könne er für 2016 versprechen. Die Stadt Leipzig müsse auch keinen Kassenkredit aufnehmen. Die Liquiditätslage sei zurzeit gut, sodass man in der Vorfinanzierung so agieren könne. Allerdings sei das nicht im Haushaltsplan dargestellt, und
allerdings sei die Planung des Doppelhaushalts 2015/2016 überhaupt nicht synchron
mit dieser Situation. Wenn man ihn, Jung, frage, ob das nicht gegen das Haushaltsrecht verstoße, antworte er, dass es allen so gehe. Wenn es das Land nicht schaffe,
unbürokratisch dafür eine Lösung zu finden, sei dies ein Armutszeugnis.
Konkretere Aussagen werde der Stadtrat mit dem Finanzbericht vom 30. September
bekommen. Ihm, Jung, sei bekannt, dass manche Stadträtinnen und Stadträten ein
großes Unbehagen verspürten, der Verwaltung für den Verantwortungsbereich Asyl
zusätzliche Haushaltsmittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Er verstehe
dies. Der Haushalt sei das schärfste Instrument des Stadtrates, mit dem er die Stadt
Leipzig gestalte. Dies müsse auch so bleiben. Aber er, Jung, bitte in dieser Frage um
die Unterstützung und auch um das Vertrauen des Stadtrates. Die Unterbringung sei
eine Pflicht, der sich die Stadt Leipzig nicht entziehen könne, und die Dynamik der
Entwicklung erfordere eine Verwaltung, die sehr schnell handle.
Wenn man davon ausgehen müsse, dass nächste, übernächste, überübernächste
Woche 200 Menschen hinzukommen und die 1.800 Plätze einfach nicht vorhanden
seien, dann könne man sich vorstellen, welchen Druck es gebe, dort Lösungen zu
finden. Er, Jung, könne aber nicht wegen jeder Entscheidung eine Stadtratssitzung
einberufen. Das schaffe man nicht. Daher bitte er den Stadtrat sehr herzlich, der
Verwaltung das Vertrauen und die Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, schnell agieren zu können.
Die Verwaltung habe sich mit der Landesdirektion abgestimmt. Diese teile mit dem
Hinweis, dass der Stadtrat kontinuierlich zu unterrichten ist, die Haltung der Stadt. Er,
Jung, verspreche, dass er den Stadtrat und die zuständigen Gremien regelmäßig
monatlich informieren werde.
Derzeit sei Leipzig Teil einer Entwicklung, wie sie Europa und ganz besonders
Deutschland so nie erlebt habe. Millionen von Menschen seien auf der Flucht und
hätten ein Ziel: Deutschland. Jahrzehntelang sei Deutschland in der komfortablen
Situation gewesen, weltweit aktiv zu sein und von der Globalisierung zu profitieren.
Nun sei Deutschland erreichbares Sehnsuchtsziel.
Über Jahrhunderte habe sich Deutschland ein Menschenbild erarbeitet und gesetzlich kodifiziert, und darüber müsse man sich im Stadtrat hoffentlich nicht streiten. Er,
Jung, wolle noch einmal den Satz wiederholen, um den es eigentlich gehe: „Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflich-
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tung aller staatlichen Gewalt. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Auf diesem Boden stehe Deutschland. Das aber werde gerade von rechtsaußen mit
Füßen getreten. Deutschland und den allermeisten Menschen in diesem Land gehe
es gut, vielen sehr gut. Die Ängste und Befürchtungen der Menschen müsse er,
Jung, ernst nehmen. Man solle aber auch die Ängste der Menschen ernst nehmen,
die nach Deutschland kommen. Die Stadt Leipzig habe sich in den letzten Jahren
hervorragend entwickelt. Er sei stolz gewesen, als der Stadt Leipzig bescheinigt worden sei, dass sie unter den deutschen Großstädten nach München und Berlin die
besten Voraussetzungen habe, sich weiter positiv zu entwickeln.
Heute habe Leipzig bei den Arbeitslosenzahlen erstmals eine 8 vor dem Komma. Es
sei zu fragen, ob darüber diskutiert werde, welche wirtschaftlichen Folgen im positiven Sinne damit verbunden seien, dass Menschen nach Leipzig kommen, was das
für die Investitionen in diesem Land, für die Fachkräfteentwicklung und für das wirtschaftliche Wachstum bedeute. Es stelle sich die Frage, wer wenn nicht Deutschland
als eines der am höchsten entwickelten Länder der Welt mit bester Infrastruktur,
funktionierenden Verwaltungen und gesunder Prosperität in der Lage wäre, Menschen in Not Schutz und Hilfe zu gewähren. Was man heute brauche, seien Mut und
Zuversicht, Kraft und Gründlichkeit. Es helfe aber nicht, sozialromantisch zu verklären. Man müsse aussprechen, wo es klemmt. Man müsse über das Frauenbild, über
das Zusammenleben, über den Wertekanon sprechen, aber man dürfe keine Panik
schüren.
Der Stadtrat sei dafür gewählt, zu gestalten und aus den Gesetzen Handeln abzuleiten. Und das könne er. Auch über die Ängste angesichts dessen, was auf Deutschland zukomme, müsse man sprechen. Er, Jung, sei sich sicher, dass viele Ängste
dann verschwinden werden, wenn der Fremde zum Nachbarn, zum Arbeitskollegen,
zum Schulkameraden, zum Sportkameraden usw. werde. Leipzig sei seit Jahrhunderten gewachsen, weil Menschen von überall hierher gekommen seien. In der Stadt
hätten schon einmal über 700.000 Menschen gelebt, und trotzdem oder gerade deshalb sei Leipzig eine der reichsten Städte in Deutschland gewesen.
Der Oberbürgermeister schließt mit einem persönlichen Wort. Er habe in den vergangenen Tagen schon mehrfach gesagt, dass man in Deutschland kein Flüchtlingsproblem, sondern ein Rassismusproblem habe. Flüchtlinge seien Menschen, und
Menschen seien für ihn kein Problem. Er habe sehr wohl ein Problem damit, in einem
Land zu leben, in dem in kürzester Zeit 500 Mal Anschläge auf Menschen verübt
worden seien und kein Aufschrei durch das Land gehe. Man möge sich einmal vorstellen, was in diesem Land los wäre, wenn es nur zwei oder drei Anschläge auf eine
Seniorenresidenz gegeben hätte. Die Bevölkerung habe die Warnung der Bundesbehörden nach dem 500. Anschlag gehört. Dies sei fast zynisch. Es sei nicht das
Land, in dem er leben wolle, wenn dort Menschen nach ihrer Herkunft unterschieden
würden.
Oberbürgermeister Jung bittet den Stadtrat um Vertrauen und Unterstützung für eine
Stadt, in der alle, die hier wohnen, Leipziger und hier zu Hause sind.
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Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) äußert, der Oberbürgermeister habe in seinen
Ausführungen erklärt, man habe in diesem Land ein großes Problem mit rechtem
Terrorismus. Er, Weickert, sei der Auffassung, dass man in diesem Land auch ein
Problem mit linkem Terrorismus habe. Das fehle ihm in den Aussagen des Oberbürgermeisters.
Die CDU-Fraktion bedaure es ausdrücklich, dass es heute keine Gelegenheit gebe,
sich über das Thema Asylpolitik auszutauschen. Am Montag habe die CDU-Fraktion
einen Offenen Brief an den Oberbürgermeister verfasst, in dem sie ihre Fragen zu
den aktuellen Entwicklungen in der Asylpolitik der Stadtspitze formuliert habe. Nicht
einmal 24 Stunden später habe die Linksfraktion ihren Antrag zur Durchführung einer
Aktuellen Stunde mit dem Verweis auf eine zu umfangreiche Tagesordnung zurückgezogen. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister die strittigen und umfangreichen
Vorlagen von der Tagesordnung genommen. Ein Schelm, wer Böses dabei denke!
Die CDU-Fraktion habe ihre Fragen nicht ohne Grund an den Oberbürgermeister gerichtet. In der derzeitigen Situation habe der Oberbürgermeister in der für ihn typischen politischen Selbstherrlichkeit das Thema Asyl zur Chefsache erklärt. Daraus
resultiere, dass er fast ausschließlich mit Eilvorlagen agiere. Die Stadträte hätten
somit kaum noch die Möglichkeit der Mitarbeit, da die Information seitens des Oberbürgermeisters bedauerlicherweise schlampig und unzuverlässig laufe. Das Vertrauen, von dem der Oberbürgermeister gesprochen habe, habe er in den letzten Jahren
seiner Amtszeit aus Sicht der CDU-Fraktion verwirkt.
Die CDU-Fraktion habe den Eindruck, dass der Oberbürgermeister zu diesem Thema keine hinreichenden Antworten auf ihre Fragen habe. Der Oberbürgermeister
weiche einer ihm unangenehmen Diskussion aus, die ihn in die Realität zurückholen
würde. Statt die Diskussion im Rat, dem höchsten politischen Gremium der Stadt
Leipzig, zuzulassen, profiliere er sich lieber im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als
der Hohepriester der Weltoffenheit. Angesichts der Unzulänglichkeiten des Oberbürgermeisters müsse die CDU-Fraktion ihm attestieren, dass Weltoffenheit, Toleranz
und Meinungsfreiheit für ihn anscheinend nur so lange Bestand hätten, wie man seiner Meinung folge. Die CDU-Fraktion folge ihm an dieser Stelle nun nicht mehr.
Stadtrat Weickert betont, dass die CDU-Fraktion keinerlei Probleme mit der Unterbringung von Flüchtlingen habe. Allerdings habe sie Probleme mit der mangelnden
Transparenz der Verwaltung und der Stadtspitze an dieser Stelle. Angesichts der
wenig ausreichenden Antworten auf die Frage, wie die Verwaltung diese Krise haushalterisch und infrastrukturell bewältigen wolle, werde die CDU-Fraktion nicht mehr
überall folgen. Sie könne ihrer Verantwortung als Volksvertreter an dieser Stelle nur
gerecht werden, wenn sie auch in einer Krisensituation einen kühlen Kopf bewahre
und auch weiterhin sorgsam und sparsam mit den den Volksvertretern anvertrauten
Steuergeldern umgehe. Dazu brauche es jedoch wirklicher Transparenz und einer
größeren Glaubwürdigkeit seitens der Stadtspitze.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bittet Stadtrat Weickert, zum Ende zu kommen. Die
drei Minuten seien um.
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Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) fährt fort, statt mit undurchsichtigen Mitteln das
wichtigste Recht des Stadtrates, das Recht zur Haushaltsaufstellung, auszuhebeln,
sollte der Oberbürgermeister lieber die Debatte darüber zulassen.
Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) dankt dem Oberbürgermeister für dessen
offene und klare Worte und versichert ihm, dass die Linksfraktion und andere Fraktionen ihn bei dieser schweren Aufgabe unterstützen werden. Dabei würden die
Fraktionen nicht nur reden, sondern auch handeln. Die Stadträte besuchten die Unterkünfte in ihren Wahlkreisen. fragten dort nach Problemen, bei denen sie helfen
können, bei denen sie Türöffner sein können. Für sie, Hollick, sei es ein herrliches
Gefühl gewesen, als Frau Sonja Brogiato als Vorsitzende des Flüchtlingsrates in der
Thomaskirche gesagt habe, die Situation in Leipzig sei nicht umstritten und auch
nicht widerspruchsvoll, aber es gebe in Leipzig gegenwärtig noch mehr ehrenamtliche Helfer und Unterstützer als Flüchtlinge. Dies sei doch eine tolle Sache.
Stadträtin Hollick dankt dem Sozialamt und den vielen Ehrenamtlichen, die sich in
Netzwerken verbunden und die Arbeit des Stadtrates unterstützt haben. Es wäre vieles nicht mit so wenigen Problemen gegangen, wie es jetzt laufe.
Sie, Hollick, würde sich freuen, wenn auch in der Presse mehr über diese Initiativen
stehen würde. Das Netzwerk in Stötteritz zum Beispiel habe sechs Sprachkurse organisiert, alles ehrenamtlich, als Vorbereitung. Das sei doch berichtenswert. Da könne man nachfragen, wo es solche Netzwerke gibt.
Stadträtin Hollick äußert, sie wisse nicht, worüber Herr Weickert gesprochen habe.
Es sollte zu dem Bericht von Herrn Jung gesprochen werden. Herr Weickert habe
nicht ein Wort zu den Ausführungen des Oberbürgermeisters und zur Stellungnahme
der CDU-Fraktion bezüglich des Umgangs mit Flüchtlingen gesagt. Die CDUFraktion wolle in Opposition geben, aber sie, Hollick, glaube nicht, dass dies der
Fraktion helfen werde. Möglicherweise werde es der CDU ein paar Stimmen mehr
bringen, aber eines nicht, nämlich Anerkennung. Sie, Hollick, habe immer geglaubt,
die CDU sei die Partei mit dem „C“. Jeder wisse, dass sie nicht in dieser Partei sei.
Stadtrat Böhm (fraktionslos) merkt an, leider habe Herr Jung in seinen Ausführungen etwas ganz Wichtiges vergessen, nämlich die Hälfte der Wahrheit. Jeder kenne
die Asylstatistik des BMAS. Daraus werde deutlich, dass nicht alle Flüchtlinge
Kriegsflüchtlinge seien, wie Herr Jung das gern sage. Zwei Drittel von ihnen hätten
gar kein Anrecht auf Asyl. Die aktuelle Statistik könne bei ihm, Böhm, gern eingesehen werden.
Eines dürfe man nicht vergessen: Selbst die Leute, die aus dem Krieg kommen, die
aus Eritrea und aus Syrien kommen, beträten meistens in Ungarn, in Italien usw.
zum ersten Mal europäisches Festland. Das Dubliner Abkommen besage, dass ein
Flüchtling den Asylantrag dort stellen müsse, wo er das erste Mal ein sicheres Drittland betrete. Dort werde er zunächst in die Erstaufnahme aufgenommen. Das bedeute aber, dass Flüchtlinge, die von dort nach Österreich, Schweden, Deutschland weiter zögen, keine Kriegsflüchtlinge im eigentlichen Sinn mehr seien, sondern es seien
Wirtschaftsflüchtlinge.
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Es könne durchaus sein, dass sich unter den Flüchtlingen auch Fachkräfte befänden.
Herr Jung sollte aber auch nicht verschweigen, dass man ein massives Gewaltproblem bei den Asylanten habe. In der Torgauer Straße habe es einen Toten gegeben.
Auf der Neuen Messe habe es mehrere Massenschlägereien gegeben. Es habe
Auseinandersetzungen in der Johannisallee und zuletzt auch in der Friederikenstraße gegeben.
Vor einem Vierteljahr habe er, Böhm, eine Anfrage zur Zschortauer Straße gestellt,
um zu erfahren, was dort mit den Fenstern geschehen sei, warum der Betreiber nicht
mehr wollte. Aufgrund einer zwangsweisen Beurlaubung habe er feststellen müssen,
dass die Ursache dafür relativ nahe bei ihm gewesen sei. Er habe also direkt den
Geschehnissen nachgehen können. Die Ursache liege darin, dass die Leute dort das
Mobiliar durch die Scheiben geschmissen hätten. Auch das gehöre zur Wahrheit.
Und wenn der Oberbürgermeister sage, Leipzig habe ein Rassismusproblem, dann
könne er, Böhm, sich der Auffassung der CDU-Fraktion anschließen: Nein, Leipzig
habe vor allem ein Problem mit Linksextremismus.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) bedauert, dass die drei Minuten leider nicht ausreichten, um all das zurechtzurücken, was sein Vorredner gerade gesagt habe und was
zurechtzurücken wäre.
Stadtrat Morlok dankt dem Oberbürgermeister für dessen klare Worte zum Thema
Menschenwürde. Sie seien notwendig gewesen. Der Redebeitrag eben habe dies
gezeigt. Er, Morlok, sei der Auffassung, dass die Stadtverwaltung, aber auch die ehrenamtlichen Helfer in der gegenwärtigen Situation eine gute Arbeit leisten. Natürlich
passierten Fehler, insbesondere wenn man mit einer Situation konfrontiert worden
sei, auf die man sich nicht habe vorbereiten können. Die Verwaltung, die Ämter und
Dezernate, aber auch der Oberbürgermeister persönlich hätten beherzt angepackt.
Er, Morlok, würde sich wünschen, dass der Oberbürgermeister auch in anderen Bereichen der Kommunalpolitik so beherzt zupacken würde.
Auch er, Morlok, sehe in den neuen Mitbürgern keine Gefahr, sondern eine Chance.
Die demografische Entwicklung in Deutschland sei allgemein bekannt. Die Nachbarstaaten Tschechien und Polen, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollten, hätte eine
noch schlimmere demografische Entwicklung. Deutschland könne aus dieser Situation etwas machen. Das hänge aber davon ab, wie die nächsten Schritte aussehen.
Die Integration der Menschen müsse erst noch erfolgen. Das Erste sei, etwas zu essen und zu trinken zu haben, und danach folge die Integration. Wenn es gelinge,
diese Menschen in Leipzig, aber auch insgesamt in Deutschland zu integrieren – mit
schnellen Sprachkursen, der Heranführung an das Berufsleben, Arbeitserlaubnis
usw. –, dann werde man in zehn oder fünfzehn Jahren ein kleines Wirtschaftswunder
haben.
Auch in der Stadt Leipzig seien Arbeitskräfte dringend nötig. In Leipzig seien Unternehmerinnen und Unternehmer gefragt worden, was das Hauptproblem in ihrer Arbeit sei. Das seien nicht Forschung und Entwicklung, das sei nicht das Kapital, sondern das Hauptproblem seien verfügbare Arbeitskräfte. Dies zeige, wie groß die
Chance sei, die durch diese Menschen geboten werde, wenn man das richtig mache.
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Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass auch seine
Fraktion dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung für die geleistete Arbeit
danke.
An die CDU-Fraktion gewandt erklärt Stadtrat Volger, Linksextremismus möge ein
Problem sein, habe aber in der Debatte, wie man mit Asylbewerbern umgehe, nichts,
aber auch gar nichts verloren. Die CDU-Fraktion habe einen Antrag zum Linksextremismus eingebracht. Darüber könne man sich gern auseinandersetzen, aber dies sei
hier der falsche Ort dafür. Rechtsextremismus habe sehr wohl etwas mit der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu tun, und darüber könne man dann
reden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und andere Fraktionen hätten an den verschiedensten Punkten durchaus Probleme mit der Verwaltung. Da gebe es genügend zu kritisieren, aber sich jetzt an der Frage der Unterbringung von Asylbewerbern das Mütchen zu kühlen und hier quasi den Bruch mit dem Oberbürgermeister
zu vollziehen, werde der Situation nicht gerecht. In vielen Punkten sei er, Volger, hinsichtlich der Kritik an der Verwaltung mit der CDU-Fraktion einer Meinung, aber an
diesem Punkt habe man gar keine andere Wahl, als mit dem Oberbürgermeister und
mit der Stadtgesellschaft zusammen die bevorstehende Aufgabe zu lösen. Und an
dieser Stelle sollte man nicht Politik machen.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) betont, Gott sei Dank habe man immer eine
andere Wahl. Das sei früher vielleicht anders gewesen, er jedoch sei froh, dass das
heute nicht mehr so sei. Im Gegensatz zu einigen seiner Vorredner wolle er keine
geopolitischen Ausführungen machen, sondern auf das zurückkommen, was den
Stadtrat bewege.
Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stünden noch einige Vorlagen, die irgendwie mit Asyl im Zusammenhang stehen. In einem Ratsbeschluss sei einmal
festgelegt worden, wie ein Verfahren verlaufen soll. Im September habe der Oberbürgermeister mitgeteilt, dass die Rechtslage anders sei und der Stadtrat nicht mehr
beteiligt werden müsse. Heute stelle er, Maciejewski, fest, dass es wieder Vorlagen
gebe, denen er als Stadtrat zustimmen oder die er ablehnen solle. Jedenfalls werde
er gezwungen, ein Votum abzugeben, obwohl er laut Aussage des Oberbürgermeisters gar nicht zuständig sei. Er solle also auf der einen Seite dem Bürger auf der
Straße erklären, dass der Oberbürgermeister alles selbst mache, und auf der anderen Seite einzelne Vorlagen votieren. Das verstehe er, Maciejewski, nicht, und das
hätte er gern noch einmal erklärt.
Der Oberbürgermeister habe geäußert, dass er im Haushalt 2016 die Kosten als
Einnahme einstellen werde. Er, Maciejewski, habe jedoch in Erinnerung, dass der
Stadtrat einen Doppelhaushalt beschlossen habe, der auch das Jahr 2016 umfasse.
Deshalb frage er, ob der Oberbürgermeister beabsichtige, dem Stadtrat einen Nachtragshaushalt vorzulegen, und, wenn ja, wann und, wenn nein, warum nicht.
Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) dankt dem Oberbürgermeister für die klaren
Worte, die er gefunden habe und die auszusprechen nötig gewesen sei. Wenn sie in
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den Ohren der CDU-Fraktion fremd klängen, lade sie, Witte, die Fraktion gern ein,
sonntags in die Nikolaikirche zu kommen. Pfarrer Stief als Christ habe auch eine
sehr eindeutige Meinung zum Umgang mit Asylsuchenden.
Stadträtin Witte unterstreicht, dass sie die Aussage des Oberbürgermeisters gut finde, dass das Problem ohne Panik angegangen werden solle. Deshalb wolle sie ein
paar Zahlen erwähnen. Sie sei 1950 in Stuttgart geboren. Damals habe die Stadt
rund 500.000 Einwohner gehabt. Jetzt habe sie knapp 600.000 Einwohner. Der Ausländeranteil habe 1950 1,8 % betragen; heute seien es 28 %. In manchen Stadtteilen
habe jedes zweite Kind, das eingeschult werde, Migrationshintergrund. Dazu gehöre
auch ihr Enkel, denn ihr Sohn habe eine Frau aus Kasachstan geheiratet. Wenn sie,
Witte, ihre Familie in Stuttgart besuche, sehe sie beim Umsteigen in zehn Minuten
mehr Migranten und Menschen mit anderer Hautfarbe, anderer Kleidung, anderer
Religion als in Leipzig während eines ganzen Jahres.
Nun müsse man feststellen, dass Stuttgart zu den reichsten Städten in Deutschland
gehöre. Dazu hätten die Migranten wesentlich beigetragen, denn ohne den ständigen
hohen Zustrom vom Migranten wäre Stuttgart heute eine Stadt mit ungefähr der
Größe von Bielefeld und hätte bei Weitem nicht den wirtschaftlichen Erfolg.
Stadträtin Witte möchte den Stadtrat auf ein Gedankenexperiment mitnehmen. Im
Moment gebe es auf der ganzen Welt 60 Millionen Flüchtlinge. Deutschland habe
80 Millionen Einwohner. Wenn man alle 60 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland
holen würde, würde die Anzahl der Einwohner pro Quadratkilometer auf 392 steigen.
Das seien immer noch zehn weniger, als die Niederlande schon jetzt hätten. So viel
zu Panik und Überfremdung. Sie, Witte, gebe Herrn Morlok recht. Den von der rechten Seite so oft beschworenen Volkstod brächten nicht die Migranten, sondern die
Müdigkeit deutscher Ehepaare in Ehebetten. Ab ungefähr 2030 werde jeder zweite
deutsche Arbeitnehmer über 50 Jahre alt sein. Die Migranten, die nach Deutschland
kämen, seien zum großen Teil jung. Das sei eine Aufmischung. Stuttgart habe auch
einen relativ hohen Anteil an jungen Leuten, den auch Leipzig brauchen könne. Die
bestehenden Probleme sollten mit Elan und Freude angegangen werden.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) bestätigt, Elan und Freude seien das, was man brauche. Das Politbüro in Berlin habe die Sinnlosigkeit beschlossen. Die Parteien der Nationalen Front hätten nichts Gegenteiliges zu sagen gewagt. Nun sei es am Stadtrat,
die Direktiven, die über den Landtag an die Städte und Gemeinden weitergeleitet
worden seien, umzusetzen. Gebeten werde um möglichst einstimmige Zustimmung,
um die Bürger von der Güte der Politik zu überzeugen. Man fühle sich an alte Zeiten
erinnert, wenn man hören müsse, dass von oben herab alles geregelt und die Stadt
nur ausführendes Organ von Pflichtaufgaben sei, die vom Bund über die Länder weitergeben worden seien. Hinzu komme, dass der Oberbürgermeister alle Kompetenzen in der Flüchtlingsversorgung auf sich und sein nicht demokratisch gewähltes
Team verlagert habe. Nicht Eingrenzung, sondern die Verteilung der Aufgaben auf
breite Schultern wäre der richtige Ansatz gewesen.
Löblich sei, wie gestern von Frau Dubrau und vorhin vom Oberbürgermeister vorgetragen, dass das Ziel der dezentralen Unterbringung noch nicht aufgegeben worden
sei. Allein die Tatsache, dass Unterkünfte für mehr als 150 Personen mit all ihren
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unmenschlichen Begleiteigenschaften sowie Zelte aufgebaut werden sollen, wäre ein
Grund, sämtliche Beschlüsse, die im Nachhinein eigentlich nur noch bestätigt werden
sollen, abzulehnen.
Leider aber gebe es noch einen dritten, viel schwerer wiegenden Grund, hier Farbe
zu bekennen und nicht alles abzunicken, was dem Stadtrat hier vorgesetzt werde.
Für jeden Flüchtling werde eine Pauschale von 635 Euro monatlich bezahlt. Die Kosten beliefen sich derzeit aber auf ca. 2.300 Euro je Monat. Es werde immer von der
Hoffnung gesprochen, dass 100 % der Kosten vom Land Sachsen und vom Bund
zurückgezahlt würden. Von Hoffnung würden aber keine Schuldenberge bezahlt.
Derzeit könne also gar nicht abgesehen werden, wohin die Stadt Leipzig finanziell
steuere. Hier gehe es um dreistellige Millionenbeträge. Dabei solle man auch nicht
den noch immer offenen KWL-Prozess vergessen.
Spätestens zur nächsten Wahl werde man vom Bürger gefragt werden, wie verantwortlich der Stadtrat mit den städtischen Finanzen umgegangen sei. Deshalb fordere
die AfD-Fraktion schnellstmögliche Aufklärung, woher die Millionen, die jetzt durch
den Stadtrat bestätigt werde sollen, kommen und wer sie zugesagt hat. Die AfDFraktion stimme bis zu dieser Klärung gegen jegliche neue Ausgaben mit Ausnahme
neuer Stellen für die Flüchtlingsbetreuung, die neben dem Haushalt im Schuldenhaushalt auftauchen. Sie erinnere den Oberbürgermeister an seine Ziele, die er vor
der Wahl verkündet habe. Da sei noch von Schuldenreduzierung die Rede gewesen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bittet Stadtrat Keller, zum Schluss zu kommen.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) nennt drei Gründe zum Mitschreiben: Erstens bestehe ein Demokratiedefizit. Der Stadtrat werde um seine Stimme zu vollendeten Tatsache gebeten. Mitentscheidung sei fehl am Platze und nicht erwünscht. Zweitens würden Flüchtlinge unter Umgehung aller Sozial-, Bau- und Ökovorschriften sowie des
Ratsbeschlusses von 2012 unwürdig in Massenunterkünften – –
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian fordert Herrn Keller auf, sich an die Spielregeln zu
halten. Insgesamt sei die halbe Stunde fast vorbei. Es könnten nur noch zwei Stadträte sprechen.
Stadträtin Heller (CDU-Fraktion) führt aus, Frau Hollick habe hier bemängelt, dass
Herr Weickert nicht zu den Ausführungen des Oberbürgermeisters gesprochen habe.
Dazu sei zu sagen, dass der Oberbürgermeister auch nicht wirklich auf die Fragen
der CDU-Fraktion geantwortet habe, die vorher ebenfalls bekannt gewesen seien.
Stadträtin Heller betont, sie schätze jeden Leipziger und natürlich auch alle Stadträte,
die sich persönlich engagieren. Ein solches Engagement finde man auch bei den
Mitgliedern der CDU-Fraktion. Das eine sei das Private, wobei jeder eine engagierte
ehrenamtliche Tätigkeit für Flüchtlinge übernehmen könne. Das andere sei das, was
der Stadtrat zu entscheiden habe, wofür er die Stimmen der Wählerinnen und Wähler
habe. Die gesellschaftliche Verantwortung gebiete es, zuzuhören, wenn die Leute
Besorgnis oder Ängste äußern, auch wenn diese möglicherweise nicht begründet
seien. Einem kleinen Kind, das Angst vor einem Geist im Schrank habe, sage man
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auch nicht, dass es keine Geister gebe, sondern man mache die Tür auf und sage:
Guck hin!
Dieses Mitnehmen brauche Zeit und Transparenz. Dies sei der Grund, warum die
CDU-Fraktion heute darüber eine Grundsatzdiskussion habe führen wollen, denn
diese Transparenz sei nicht gegeben. Wenn man sage, man habe eine Problematik
mit Flüchtlingen, die vor allem durch die drängende Zeitnot bei der Unterbringung
hervorgerufen werde, müsse man auch die Konsequenz ziehen. Und dann könne
man als Oberbürgermeister sagen, man wolle das alles allein entscheiden. Dann solle der Oberbürgermeister den Notstand ausrufen. Er dürfe sich dann aber nicht bei
bestimmten Vorlagen beim Stadtrat einen Blauschein holen wollen. Das werde nämlich nicht geschehen.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) führt aus, der Oberbürgermeister habe in den Mittelpunkt seiner beeindruckenden Ausführungen das Wertegesetz des deutschen Staates und der mitteleuropäischen Wertegemeinschaft gerückt und in allen Facetten klar
ausgeführt. Die Parteien und die Stadträte, die dieses Wertegesetz in aller Konsequenz in ihren Ansagen verstetigen müssten, brächten als Erstes eine nicht nachvollziehbare Kritik an der Durchführung – er sage es jetzt etwas abfällig – von bürokratischen Handlungsabläufen, die diese Situation auch für die Stadt Leipzig bedingen.
Es sei unglaublich, dass da zunächst das Thema Geld gebracht worden sei. Das
aber sei genau das, was man in der heutigen Situation nicht an die erste Stelle der
Diskussion stellen dürfe. Hier gehe es um die Klarheit der Werteordnung, die er,
Dyck, nicht mit einem „C“ in seinem Weltbild verbunden sehe. Heute und wahrscheinlich bis weit in das nächste Jahr hinein habe man die verdammte Pflicht und
Schuldigkeit, diese Werte mit Leben zu füllen gegenüber jedem Menschen, der nach
Deutschland kommt. Danach ergebe sich eine völlig andere Situation, die man in einer ganz anderen Verhandlungsart als in der jetzigen Situation im Stadtrat klären
müsse, und zwar nicht nur in Leipzig, sondern in ganz Deutschland. Da gehe es
dann um die Frage, welche Perspektiven das bedeute. Das werde nicht einfach sein.
Und wer da glaube, dass das ohne Konflikte und ohne jeden sozialen Unfrieden an
der einen oder anderen Stelle gehen werde, der mache den Menschen etwas vor.
Klarheit in der Sprache, Klarheit über das, was bevorstehe, aber bitte alles aus einem Wertesystem heraus, dem sich alle verpflichtet fühlten.
Oberbürgermeister Jung merkt einleitend an, dass die CDU-Fraktion ihm Fragen in
einem Offenen Brief gestellt habe. Damit verlasse die CDU-Fraktion den guten Stil
dieses Hauses. Es gehöre sich, dass eine Fraktion hier Fragen stelle, die hier in einer Fragestunde beantwortet würden. In der Stadt Leipzig sei kein Notstand ausgerufen worden, sondern man habe eine Aufgabe, die man annehme und unbürokratisch
zu lösen versuche. Deshalb habe Innenminister Ulbig den Städten einen Erlass in die
Hand gegeben.
Der Oberbürgermeister zitiert aus diesem Erlass: „Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung muss in einem Maße gewährleistet sein, das es ihr gestattet,
diesen besonderen Anforderungen unverzüglich gerecht zu werden. Da das geltende
Haushaltsrecht einer derartigen außerordentlichen Notsituation nicht in ausreichen-
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dem Maße Rechnung trägt, ist es erforderlich, für die von der Unterbringung und
Versorgung der Flüchtlinge und Asylbegehrenden betroffenen Gebietskörperschaften
nachstehende Regelungen zu treffen:“
Und dann gebe es insgesamt elf Regelungen. Dabei sei formuliert: „Es handelt sich
bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen um
unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen. Die Voraussetzungen für die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen liegen auch dann vor, wenn ein
erheblicher Fehlbetrag entsteht.“
Hier sei also § 79 der Sächsischen Gemeindeordnung anzuwenden. Das heiße für
die Aufnahme von Krediten, dass die Stadt Leipzig frei sei zu agieren, und das bedeute, dass das gesamte Flüchtlingsthema vor die Klammer gezogen sei. Die Stadt
Leipzig müsse natürlich einige Regelungen beachten, aber das Ganze sei außerhalb
des bestehenden Haushaltsplanes zu behandeln. Baubeschlüsse seien selbstverständlich in dem zuständigen Gremium zu fassen. Natürlich werde er, Jung, dem
Stadtrat Vorlagen unterbreiten müssen, wenn ein Flüchtlingsheim gebaut werden
solle, und natürlich müsse er außerplanmäßige Mehrausgaben dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Auf einen Zuruf reagiert der Oberbürgermeister mit dem Hinweis, dass man bisher im
Rahmen der jetzt möglichen Freigabe gehandelt habe und dass er mit den gleich zu
behandelnden Vorlagen versuche, den entsprechenden Rahmen auszuschöpfen.
Dies sei die ganze Wahrheit. Es komme hinzu, das die gemeindewirtschaftlichen
Stellungnahmen entfallen, dass der vorzeitige Maßnahmebeginn zugelassen sei
usw. Der Gesetzgeber sei also am 15. September 2015 auf die bestehende Situation
eingegangen.
Der Oberbürgermeister dankt Frau Witte dafür, dass sie das Beispiel Stuttgart angeführt habe. Die Stadt Leipzig werde in fünf Jahren nicht mehr dieselbe sein. Beim
Wirtschaftsranking, auf das man stolz sei, habe Leipzig eine Schwäche, nämlich die,
die nicht international genug zu sein. Der Anteil der ausländischen Fachkräfte in
Leipzig liege bei 1,9 %. In München seien dies 19,5 %.
Zusammenfassend stellt der Oberbürgermeister fest, dass man ganz positiv herangehen sollte. Er bedanke sich ausdrücklich für die wohlwollende Unterstützung aus
dem Plenum und wisse, die Mehrheit des Stadtrates hinter sich.
Oberbürgermeister Jung übernimmt wieder die Versammlungsleitung.
Oberbürgermeister Jung tut kund, dass er Bürgermeister Prof. Dr. Fabian gebeten
habe, einleitend zu den Asylvorlagen, die nunmehr aufgerufen würden, einige Hinweise zu geben. Das betreffe die Anfrage unter Punkt 15.10 sowie die Vorlagen
18.23 und 18.38 bis 18.48.
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Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 15: Anfragen an den Oberbürgermeister
15.10. CDU-Fraktion: Asylbewerber in Leipzig: Aktuelle Daten, Anerkennungsverfahren und Eingliederung (VI-F-01860)
Prof. Dr. Thomas Fabian antwortet, in diesem Jahr seien zum Stichtag 21. Oktober
1.919 Personen neu aufgenommen worden. Die aktuelle Prognose rechne für das
Jahr 2015 mit 5.402 Asyl suchenden Erstantragstellern. Wiederholungsantragsteller
seien nicht eingerechnet.
Die in diesem Jahr bislang zugewiesenen 1.929 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern kämen aus 29 Ländern. Am Stichtag 16. Oktober 2015 seien 601 Personen aus
Syrien, 205 aus Albanien, 169 aus Afghanistan, 161 aus dem Kosowo, 140 aus dem
Irak, 93 aus Libyen, 62 aus Tunesien, 59 aus Pakistan, 50 aus Georgien, 50 aus
Serbien, 49 aus Marokko, 38 aus Indien, 36 aus der Russischen Föderation, 21 aus
Eritrea, 18 aus der Türkei, 16 aus Mazedonien, 14 aus dem Libanon, 3 aus Somalia,
8 aus dem Iran, 4 aus Algerien, 3 aus Vietnam und je eine Person aus Venezuela,
Peru und Bangladesh gemeldet gewesen. 97 Personen hätten entweder eine ungeklärte Nationalität ausgewiesen, seien staatenlos gewesen oder aus sonstigen Staaten Ostasiens gekommen. Von den in diesem Jahr neu aufgenommenen Personen
seien 32 % weiblich und 68 % monatlich. Bei 26 % der in diesem Jahr neu aufgenommenen Personen handele es sich um Familien mit Kindern. Am Stichtag
15. Oktober seien durch den Allgemeinen Sozialdienst 214 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut worden. Von den aufgenommen Personen seien 176 Kinder =
9 % im Alter zwischen zwei und sieben Jahren. 236 Kinder = 12 % seien im schulpflichtigen Alter zwischen sieben und 18 Jahren.
Eine Statistik zu den Bearbeitungszeiten liege nicht vor. Erfahrungswerte zeigten,
dass Asylverfahren von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren andauern können.
Im Zeitraum 1. Januar bis 15. Oktober seien insgesamt 153 Asylverfahren mit einer
Ablehnung beschieden worden. Eine Statistik zu den Herkunftsländern liege nicht
vor.
Zu Frage 5 sei eine Aussage nur mit sehr hohem Aufwand möglich, da es dazu auch
keine Statistik gebe.
Leipzig sei eine wachsende Stadt. Der Oberbürgermeister habe sich dazu ausführlich geäußert. Trotzdem wolle er, Fabian, die Frage 7 aus seiner Sicht ergänzend
beantworten. In vielen Bereichen werde die Infrastruktur ausgebaut. 5.400 Asylbewerber entsprächen etwa 1 % der Leipziger Bevölkerung. Eine Aufnahme von Asylbewerbern in dieser Größenordnung stelle zurzeit eine große Herausforderung dar.
Insbesondere Wohnraum müsse in sehr kurzer Zeit bereitgestellt werden, um einen
Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften zu ermöglichen. Aber auch weitere Plätze in
Kindertagesstätten und Räume für Klassen, in denen Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werde, müssten bereitgestellt werden. Neue Betreuungsplätze für unbegleitete minderjährige Ausländer seien zu schaffen. Die Fachplanungen der Stadt
Leipzig berücksichtigten eine Steigerung des Bedarfs und passten sie regelmäßig an
die weitere Entwicklung an.
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Während die Schutzquote im vergangenen Jahr in Deutschland bei 29,5 % gelegen
habe, so liege sie in diesem Jahr bereits bei 39,1 %. Man dürfe also davon ausgehen, dass von den Flüchtlingen, die nach Deutschland und damit auch nach Leipzig
gekommen seien, wahrscheinlich mindestens 40 % länger hier bleiben. Es handle
sich also um eine dauerhafte Aufgabe, die sich im Hinblick auf die Integration auf
viele Bereiche erstrecken: Spracherwerb, Bildung, Freizeit, Sport, Kultur, Arbeit.
Tagesordnungspunkt 18: Vorlagen II
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian führt einleitend zum Themenkomplex Asyl aus, die
Situation, in der man sich befinde, sei keine alltägliche. Die Aufgabe der Verwaltung
und des Stadtrates sei es, Menschen, die nicht ohne Grund ihre Heimat verlassen
hätten und auf einem beschwerlichen und oft gefährlichen Weg nach Deutschland
gekommen seien, zunächst ein Dach über dem Kopf zu bieten. Man wolle ihnen helfen, einen guten Weg in die Leipziger Stadtgesellschaft zu finden. Das sei anstrengend und stelle alle – die Verwaltung, den Stadtrat und die Bevölkerung – vor vielfältige Herausforderungen. Man stehe in der Verantwortung, diese Aufgaben zu bewältigen. Leipzig habe in seiner langen Geschichte immer wieder gezeigt, dass es große
Dinge bewegen und Anforderungen der jeweiligen Zeit meistern kann. Gemeinsam
werde das jetzt und auch in Zukunft gelingen.
Der Oberbürgermeister habe eingangs die aktuelle Situation skizziert. Es gebe einen
kurzfristigen erheblichen Anstieg der Anzahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig kommen. Es sei die Aufgabe der Stadt, jedem sofort eine Unterkunft bereitzustellen und
so früh wie möglich mit Maßnahmen zur Integration in die Stadtgesellschaft zu beginnen. Hierfür habe der Stadtrat ein umfassendes Konzept für das Wohnen mit sozialer Betreuung verabschiedet, das weiterhin umgesetzt werde. Auch in anderen
Bereichen lägen Konzepte vor und würden vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Die Kurzfristigkeit, mit der sich die Aufgabe vergrößere, sei eine akute Herausforderung. Der Oberbürgermeister habe erwähnt, dass sich im August die Zahl im Vergleich zu der, die im Mai genannt worden sei, verdoppelt habe. Die Verwaltung arbeite auf Hochtouren. Er, Fabian, sei dankbar dafür, dass auch der Stadtrat das erkannt
habe und dass einige Stadträtinnen und Stadträte die Ämter, die hier wirklich sehr
intensiv arbeiteten, dafür gelobt hätten. So manche Vorlage, die dem Stadtrat heute
als Eilentscheidung vorliege, sei von einer Mitarbeiterin des Dezernats V abends oder am Wochenende zu Hause geschrieben worden, damit so schnell wie möglich
darüber entschieden werden kann. Ziel sei es, jedem Flüchtling ein Dach über dem
Kopf zu geben. Dafür brauche es Entscheidungen, die teilweise sehr rasch getroffen
werden müssen. Diese Verantwortung nehme der Oberbürgermeister wahr, wenn er
Eilentscheidungen treffe. So könnten zum Beispiel Baumaßnahmen in geeigneten
Objekten unverzüglich beginnen.
Heute schlage die Verwaltung vor, der Einrichtung zusätzlicher Stellen zuzustimmen,
um sie in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu bewältigen. Gleiches
gelte für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Er, Fabian, bitte den Stadtrat eindringlich, diese wichtigen Entscheidungen mitzutra-
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gen, auch wenn sie zurzeit in etlichen Fällen nur im beschleunigten Verfahren zustande kommen.
Bürgermeisterin Dubrau legt dar, alle Stadträte hätten heute die Austauschseiten
zur Drucksache VI-DS-01876 erhalten. Diese Austauschseiten seien insofern auffällig, weil auf der zweiten Seite die Angaben, um die es dabei gehe, gelb gekennzeichnet seien.
Ihr, Dubrau, sei berichtet worden, dass es im Zusammenhang mit dieser Vorlage Irritationen hinsichtlich der Miete für die Unterkunft auf der Alten Messe gegeben habe.
Deshalb sei auf den Ergänzungsseiten eine genaue Auflistung vorgenommen worden. Es handele sich zwar um einen Mietvertrag, aber die Kosten, die darin versteckt
seien, beträfen im Wesentlichen die Baukosten und die Bewirtschaftungskosten. Es
werde davon ausgegangen, dass eine Grundmiete für die Halle von 1,50 Euro/m²
und für die Außenfläche von 0,50 Euro/m² bezahlt werde. Man habe dort einen Mittelwert einsetzen müssen, um eine Subventionierung seitens der Stadt auszuschließen.
Daneben gehe es um eine Nebenkostenvorauszahlung von ca. 20.000 Euro für
Strom, Wasser und Abwasser und um die übrigen Nebenkosten, wie Grundsteuer,
Versicherung und Wartungsleistungen, in einer Größenordnung von 10.000 Euro.
Hinzu kämen die Miete für eine Bauheizung, da es in dieser Halle keine Heizung gebe, und eine Miete für die äußere Umzäunung, beides zusammen in einer Größenordnung von 10.000 Euro. Schließlich gehe es noch um unvorhergesehene Aufwendungen, die man mit hineingenommen habe, weil zum damaligen Zeitpunkt noch
keine Ausschreibung stattgefunden habe und man eine Reserve haben wollte.
Alles in allem rechne man also mit monatlichen Kosten von etwa 80.000 Euro brutto
für die Grundmiete und die Betriebskosten einschließlich der Nebenkosten für die
Technik, die für diesen Bereich angeschafft bzw. gemietet wird. Dass diese Kosten
nach Verbrauch und nach Angebot spitz ausgerechnet würden, sei völlig klar. Darüber werde der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert.
Oberbürgermeister Jung schlägt vor, zunächst zum Gesamtblock der Vorlagen
Redebeiträge abzugeben. Danach werde jede Vorlage einzeln aufgerufen, damit
nichts unberücksichtigt bleibe.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian stellt klar, dass dem Stadtrat die Standortentscheidungen nicht erneut vorgelegt würden. Ein Baubeschluss müsse aber nach wie vor
vom Stadtrat gefasst werden, insbesondere wenn es sich um eine längerfristige
Maßnahme handele. Das betreffe beispielsweise die Vorlagen zur Liliensteinstraße
und zum Deiwitzweg. Bei den anderen Vorlagen handele es sich um Finanzvorlagen,
mit denen Haushaltsmittel insbesondere für die Betreuung der Flüchtlinge auf der
Grundlage des Konzeptes, das vom Stadtrat verabschiedet worden sei, bestätigt
werden.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht darauf aufmerksam,
dass sich der Stadtrat seit 2009 intensiv mit dem Thema Aufnahme, Unterbringung
und Willkommenskultur im Hinblick auf Flüchtlinge beschäftige. Im Jahr 2010 sei die
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Stadtverwaltung durch Beschluss des Stadtrates mit der Erarbeitung eines Konzepts
beauftragt worden, und im Jahr 2012 sei dieses Konzept beschlossen worden. Die
ansteigenden Flüchtlingszahlen hätten 2014 zur Präzisierung geführt, und im Februar 2015 sei das Thema nochmals im Stadtrat behandelt worden. In all diesen Jahren
habe das Sozialamt unter der Leitung von Frau Kador mit einem kleinen Team an
den Aufgaben gearbeitet. Das sei eine bemerkenswerte Leistung mit einem spürbaren Ergebnis.
Leipzig sei gut vorbereitet. Die Vernetzung mit den Leistungserbringern sei geschaffen. Man habe Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern, die Strukturen seien gefestigt. Beispielsweise gebe es eine Arbeitsgruppe mit den Sozialarbeitern und auch
eine Arbeitsgruppe Asyl mit den zivilgesellschaftlichen Verbänden. Auch die Information der Bürgerschaft sei implementiert. Die Veranstaltungen würden hervorragend
moderiert und man verlasse sie mit einem guten Gefühl.
Stadträtin Krefft betont, die Stellen, über die der Stadtrat heute entscheide, seien
schon längst nötig gewesen. Der Bedarf bestehe schon seit mehreren Jahren. Klar
abzugrenzen seien Stellen im Bereich Rechtsamt. Dazu habe die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Einen weiteren Änderungsantrag dieser Fraktion gebe es zur Einrichtung der Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten.
Stellenbedarf in der Stadtverwaltung bestehe nicht nur bei den amtlichen Strukturen,
sondern auch bei den zivilgesellschaftlichen. Leipzig engagiere sich, und das gelte
nicht nur für die Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge, sondern für die Betreuung
und Begleitung aller Migranten, die Hilfe und Unteerstützung brauchen. Das müsse
Gegenstand der Rahmenbedingungen für Förderung sein: Integration durch Bildung,
Kinderbetreuung, Übersetzerdienste, und zwar auch für Opferschutzberatungen und
gesundheitliche Beratungsanlässe sowie zur Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Die in dem gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingereichten Antrag beantragten Mittel
sollten für freie Träger und Initiativen bereitstehen und zusätzlich vergeben werden.
Das Engagement der Bürgerschaft sei bewegend, und es bewege enorm viel. Jedoch gehe ohne Hauptamt, ohne Koordination nichts. Und das habe die beiden Fraktionen bei ihrem Änderungsantrag geleitet.
Es sei ganz wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass die Mittel nicht allein für die
Bewältigung der aktuellen Flüchtlingsfrage verwendet werden sollen, sondern allen,
die hier Bedarf haben, zugutekommen. Darum müssten an dieser Stelle auch die
Förderkriterien weitgehend offen gestaltet werden.
Stadträtin Krefft merkt an, dass man heute in der Zeitung habe lesen können, dass
die CDU über den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung verwirrt sei. Sie,
Krefft, sei über die CDU verwirrt, denn in der vergangenen Legislaturperiode sei die
CDU-Fraktion noch gegen die Beteiligung der Stadträte bei den Asylfragen gewesen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe einen eigenen Unterausschuss zu diesem
Thema beantragt, und die damalige CDU-Fraktion habe sich dem nicht anschließen
können. Der Stadtrat habe im Februar 2015 diesen Unterausschuss doch beauftragt,
aber der Vorsitzende des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und
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Schule, Herr Albrecht von der CDU-Fraktion, habe ihn bis heute nicht ausgerufen,
und auch am Runden Tisch habe sich die CDU-Fraktion nicht beteiligt. Es sei verwirrend, wenn sie dem Oberbürgermeister nun vorhalte, dass er im Eilverfahren handle
und die CDU-Fraktion sich nicht beteiligt fühle. Die CDU-Fraktion hätte es anders
haben können. Ihre Vertreter hätten es in der Hand gehabt, zu einem Einvernehmen
zu kommen. Dann hätte man nicht die Unruhe gehabt, die sich jetzt zeige.
Stadträtin Krefft unterstreicht, dass der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule seit Jahren über diese Thematik unterrichtet werde. Ganz wichtig
sei, dass klar sei, dass die Stadtspitze nicht allein arbeite, sondern dass der Stadtrat
einbezogen und informiert sei.
Sie, Krefft, sei gestern in der Thomaskirche sehr angetan gewesen vom gemeinsamen Auftreten der öffentlichen Institutionen. Beteiligt gewesen seien Bürgermeister
Prof. Dr Fabian, die Stadtverwaltung, vertreten durch Frau Kador-Probst, die Polizei,
vertreten durch Polizeipräsident Merbitz, die Zivilgesellschaft und, als Hausherrin, die
Kirche. Alle stünden zusammen, um die Aufgabe gut zu meistern. Diese Einigkeit sei
das beste Mittel gegen Angst und Brandstiftung.
Stadträtin Krefft zeigt sich überzeugt, dass man es schaffen werde, wenn man konstruktiv zusammenstehe. Es müsse hinterfragt werden, ob jede Entscheidung richtig
sei, ob sie nachhaltig sei, ob sie finanzierbar sei, aber das könne in den Gremien
geschehen. Dafür sei der Stadtrat gewählt, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
nehme dieses Mandat an.
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) äußert, er habe eigentlich vorrangig zur Vorlage
Stellenbedarfe sprechen wollen, allerdings passe vieles aus seiner Rede auch allgemein. Die Vorlage zur Einrichtung zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit der
steigenden Zahl zugewiesener Flüchtlinge habe deutlich gemacht, wie viel Dynamik
in der aktuellen Situation stecke. Auch die anderen eilbedürftigen Vorlagen machten
das deutlich.
Natürlich koste die Unterbringung, Registrierung und Versorgung der Flüchtlinge
Geld, unabhängig davon, ob das Geld vom Bund, vom Land oder von der Kommune
stamme. Bei der Stellenvorlage und auch bei anderen Vorlagen werde es hoffentlich
so sein, dass die Kosten nicht von der Kommune zu tragen seien, sondern von Bund
oder Land kommen. Zur Ehrlichkeit gehöre aber auch, dass diese Gelder Steuergelder seien, die nun für andere Bereiche nicht mehr zur Verfügung stehen, beispielsweise auch nicht zur Schuldentilgung. Er, Zenker, sei optimistisch und glaube, dass
sich die Investitionen von heute perspektivisch auszahlen. In diesem Zusammenhang danke er Herrn Morlok, das dieser das ausdrücklich erwähnt habe. Sicherlich
seien alle einer Meinung, dass die Ausgaben für die Flüchtlinge nicht dazu führen
werden, dass Abstriche bei Schulen und Kitas gemacht werden müssen. Das könne
man sich auch gar nicht leisten, denn man brauche die Kitas und die Schulen.
In dem verständlichen Bemühen der Stadtverwaltung, allen Flüchtlingen ein Dach
über dem Kopf zur Verfügung zu stellen, komme das Thema Integration und gesellschaftliche Teilhabe etwas zu kurz. Das habe die SPD-Fraktion auch bei ihrem Antrag, Flüchtlinge in Arbeit zu bringen, angemerkt. Auch die Vorlage zu den Stellenbe-
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darfen mache deutlich, dass das Gros der Stellen in anderen Bereichen liege. Wenn
man von den Stellen für unbegleitete jugendliche Ausländer absehe, seien es sechs
Stellen, die in diesem Bereich geschaffen werden. Das sei auch der Grund gewesen,
weshalb die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Antrag gestellt habe, zusätzliche Mittel für Vereine und Verbände bereitzustellen, die
sie zur Teilhabe und Integration von Flüchtlingen und Migranten einsetzen. Übrigens
grenzten die Vereine, die in diesem Bereich aktiv seien, nicht nach Herkunft und Religion aus.
Mit den wenigen hauptamtlichen Stellen sei es aktuell nicht möglich, die ganze Hilfsbereitschaft der Leipziger Bevölkerung abzurufen. Auch deshalb brauche man einige
hauptamtliche Stellen zusätzlich, um die Hilfsbereitschaft auch abrufen zu können.
Man wolle nämlich nicht, dass die Hilfsbereitschaft in Frustration umschlägt, weil man
das Gefühl hat, man wird nicht gebraucht. Daher halte die SPD-Fraktion das Hauptamt für sehr wichtig.
Die SPD-Fraktion wolle Projekte, die sich um Integration und gesellschaftliche Teilhabe bemühen und dabei ausdrücklich und stark auf ehrenamtliches Engagement
setzen, um zum einen die Chancen auf Integration zu verbessern und um zum anderen die Hilfsbereitschaft in der Kommune abzurufen, denn man benötige diese Hilfsbereitschaft, um die Aufgabe zu meistern. Wenn man unausbleibliche Konflikte möglichst gering halten wolle, müsse man möglichst früh Maßnahmen zur Integration ergreifen. Gegenwärtig seien, wie gesagt, die meisten Potenziale gebunden, um Obdachlosigkeit zu verhindern.
Die Zahl der neuen Flüchtlinge habe sich von 1.400 im Jahr 2014 auf 5.400 im Jahr
2015 erhöht und damit fast vervierfacht. Hinzu kämen 7.000 in Erstaufnahmeeinrichtungen. Es werde also sehr viel humanitäre Hilfe gebraucht, und die werde momentan geleistet: sei es ein Dach über dem Kopf, Kleiderspenden, ärztliche Untersuchung, Hilfestellung zum Zurechtfinden der Flüchtlinge in Leipzig. Sehr viel davon
werde auch von Ehrenamtlichen geleistet.
Stadtrat Zenker dankt allen ehrenamtlichen Helfern. Die ehrenamtlichen Dolmetscher, Deutschlehrer, Kinderbetreuer, Ärzte usw., die sich engagieren, seien die eigentlichen deutschen Patrioten; denn sie machten sich um ihr Land verdient. Wer mit
den Tätern sympathisiere, wenn Flüchtlingsunterkünfte brennen oder zum Mord von
Politikern aufgerufen wird, der ist kein Patriot, sondern er trete das Grundgesetz mit
Füßen. Die „Welt“ habe dazu geschrieben: „Patriotismus müsste bedeuten, die Kräfte
der Nation zur Bewältigung einer gemeinsamen Aufgabe zu mobilisieren und nicht
den Kopf in den Sand zu stecken und so zu tun, als ob die Aufgabe durch geregelte
Obergrenzen wegzuwünschen oder durch Zäune an Außengrenzen auszusperren
wäre. Der Patriotismus war, ist und bleibt eine Kraft, die es den Bürgern ermöglichen
soll, über sich hinauszuwachsen. Deswegen taugt er nur für außergewöhnliche Lagen und nicht für den Alltagsgebrauch. Er ist keine Anleitung zum Kleinerwerden,
zum Wegducken und zur Einigelung.“ Er, Zenker, habe den Begriff Patriotismus im
Zusammenhang mit den Ehrenamtlichen verwendet, weil dieser Begriff durchaus
passend sei.
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Stadtrat Zenker richtet einen Riesendank an Oberbürgermeister Jung, dass dieser
trotz der zahlreichen Morddrohungen, die er über Facebook und andere Quellen erhalte, Größe bewahre, Stärke zeige und sich nicht abducke, sondern bei diesem
Thema ganz und klar deutlich mache, wo Oberbürgermeister und Stadtrat stünden,
nämlich auf dem Boden des Grundgesetzes.
Er, Zenker, hoffe, dass die Fraktionen den Vorlagen und auch dem Änderungsantrag
der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zustimmen werden.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) äußert, offenbar habe Frau Krefft etwas
missverstanden. Die CDU-Fraktion habe dem Oberbürgermeister nicht vorgeworfen,
dass er Dinge allein entscheide. Sie werfe ihm vor, dass seine Handlungen nicht
nachvollziehbar seien. Manche Dinge entscheide er allein, andere nicht. Über Letztere solle der Stadtrat heute entscheiden. Bürgermeister Fabian habe versucht, das zu
erklären. Es gebe also offenbar einen ministeriellen Erlass, der besage, dass Haushaltsrecht außer Kraft gesetzt wird. Das scheine für Nachtragshaushalte zu gelten,
aber offenbar nicht für die Wertgrenzen der Hauptsatzung. Das verstehe kein
Mensch. Eine plausible Erklärung hierzu habe man nicht bekommen. Er, Maciejewski, wisse nicht, ob die folgenden Redner dazu noch etwas Substanzielles sagen
können. Vorsorglich beantrage er vor der ersten Abstimmung eine Auszeit, die die
CDU-Fraktion brauche.
Oberbürgermeister Jung erläutert, die Ausgaben für Asyl würden vor die Klammer
gezogen und in einer Ausgaben- und Einnahmensituation getrennt ausgewiesen, um
mit dem Freistaat im Jahr 2016 über die Refinanzierung zu sprechen. Das erlaube es
der Stadt Leipzig, auf einen Nachtragshaushalt zu verzichten und unbürokratische
Entscheidungen zu fällen, aber das setze nicht außer Kraft, dass bestimmte Hoheitsrechte des Stadtrates davon unberührt bleiben. Das seien erstens die Finanzierungsbeschlüsse bzw. außerplanmäßige Ausgaben, zweitens Baubeschlüsse und
drittens Stellenpläne. Darüber hinaus gebe es Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters. Diese hätten nichts mit dem Haushaltsrecht zu tun, sondern es handle sich
dabei um absolute Ausnahmen, wenn es nicht möglich sei, binnen einer vertretbaren
Frist den Stadtrat als Gremium einzuberufen. Davon habe er, Jung, in den letzten
Wochen sechsmal Gebrauch gemacht, weil die Situation es nicht zugelassen habe,
noch eine Woche oder auch nur drei Tage zu warten. Eine Eilentscheidung bewege
sich ganz im Rahmen dessen, was der Stadtrat kenne, aber angesichts der besonderen Situation habe er, Jung, von dieser Möglichkeit öfter Gebrauch machen müssen.
Stadträtin Sejdi (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht die Wichtigkeit
des Änderungsantrages bzw. der Maßnahmen im Bereich Integration. Frau Heller
habe vorhin von dem Kind gesprochen, das Angst vor dem Geist im Schrank habe.
Ihre, Sejdis, Kinder hätten Angst vor Rassisten, und zwar deshalb, weil sie nicht dem
Prototyp derer entsprechen, die da meinen sagen zu können, wer dazu gehöre und
wer nicht. Sie kenne viele Kinder, die Angst vor Rassisten hätten. Sie kenne viele
Mütter, die sich nicht mehr abends mit ihrem Kind auf die Straße trauen, weil dieses
nicht so aussehe, wie das manche Menschen wünschen. Und sie kenne Menschen,
die sich am Montagabend nicht mehr zur Arbeit trauen, weil sie nicht so aussehen,
wie sich das manche Menschen wünschen, die meinen entscheiden zu können, wer
dazu gehöre und wer nicht. Man brauche Integration, um den Flüchtlingen Kraft zu
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geben, um ihnen Rückhalt zu geben und um sie aufzunehmen. Deswegen brauche
man diese Mittel und diese Projekte.
Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) bittet um Entschuldigung dafür, dass sie aufgeregt sei und dass ihr manchmal die Worte fehlen würden. Der Oberbürgermeister
habe gesagt, dass man in Leipzig kein Flüchtlingsproblem, sondern ein Rassismusproblem habe. In der Zeit, als das in der Zeitung zu lesen gewesen sei, sei sie, Niermann, in Israel gewesen. Das, was jetzt hier passiert sei, habe sie so bewegt, dass
sie nochmals ganz grundsätzlich etwas sagen müsse.
Stadträtin Niermann unterstreicht, sie sei Christin, sie sei Mitglied der CDU und ein
großer Fan der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auf die sie einen Eid geleistet habe, und sie sei auch ein großer Fan des Artikels 16. Sie sei der Meinung,
dass alle Menschen, die politisch verfolgt würden, ganz gleich wo sie lebten, in
Deutschland Asyl finden müssten. Sie sei auch der Meinung, dass man alle Menschen, die hierherkommen und die eine Unterkunft benötigen, menschenwürdig unterbringen müsse. Sie glaube, dass sie da auch für ihre Fraktionskollegen sprechen
könne. Auch sie alle wollten das politische Asyl erhalten, und sie wollten, dass die
Menschen, die hierherkommen, menschenwürdig untergebracht werden. Auch die
CDU-Fraktion erkenne das an, was von den Mitgliedern der Verwaltung in den letzten Wochen geleistet worden sei.
Aber man müsse auch sagen dürfen, dass Leipzig kein Rassismusproblem habe,
sondern ein Flüchtlingsproblem. Damit meine sie, Niermann, nicht die Menschen.
Man habe kein Problem mit den Menschen, aber man habe das Problem, dass zurzeit sehr viele Menschen kommen. Der Oberbürgermeister habe dargelegt, mit wie
vielen Flüchtlingen gerechnet worden sei und wie viele es jetzt tatsächlich geworden
seien. Das beunruhige viele Menschen in Leipzig. Das müsse man akzeptieren, und
darauf müsse man auch eingehen. Nicht jeder, der sich Gedanken mache, wie man
die Menschen hier unterbringen könne, sei ein Rassist.
Allen, die hier eben geredet hätten – sie meine damit insbesondere die Mitglieder der
Linksfraktion und der SPD-Fraktion, aber auch die der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –, empfehle sie den Artikel „Linke Lebenslügen“, der vor einigen Jahren in der
„TAZ“ erschienen sei. Dort sei unter anderem zu lesen, dass die Akzeptanz der Einwanderer davon abhänge, dass die Immigration nicht als Invasion erscheine. Im
Moment hätten viele Menschen den Eindruck, man habe eine Invasion. Ob das richtig sei, sei dahingestellt. Jedenfalls müsse offen darüber gesprochen werden, ohne
dass Menschen, die Befürchtungen äußern, gleich in die Rassismusecke gesteckt
werden.
Bei aller persönlichen Betroffenheit, die der Oberbürgermeister aufgrund der Bedrohungen sicherlich verspüre und die auch der CDU-Fraktion leid tue, dürfe er nicht
vergessen, dass er Oberbürgermeister der Stadt Leipzig sei und sich danach zu richten habe. Es müsse einfach so sein, dass man über diese Dinge hier ganz sachlich
reden könne. Die Probleme, die die CDU-Fraktion mit dem Verwaltungshandeln des
Oberbürgermeisters habe, habe sie klar aufgezeigt. Nach ihrer, Niermanns, Meinung
habe Herr Jung die im Offenen Brief formulierten Fragen nicht hinreichend beantwortet. Sie hoffe, dass man zu einer sachlichen Diskussion zurückkommen werde.
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Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) stellt einleitend fest, dass auch er sei Christ. In Ergänzung seiner Vorrednerin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen berichtet er,
dass er am Montag Riesenprobleme gehabt habe, seine Tochter wieder zur Ruhe zu
bringen, die angefangen habe zu weinen, weil sie Angst gehabt habe, dass ihre Mutter vielleicht eines Tages ausgewiesen würde, weil die rassistischen Übergriffe in
Deutschland immer stärker würden. Er fragt Frau Niermann, ob sie wisse, was für ein
Gefühl das sei. 500 Flüchtlingsunterkünfte seien angegriffen worden, und dann werde davon gesprochen, dass es kein Rassismusproblem gebe. Natürlich sei die Unterbringung der Flüchtlinge eine riesige Herausforderung, aber man habe ein Rassismusproblem in Deutschland.
Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) führt aus, man habe die Situation, dass in
Sachsen 30 % der Angriffe auf Asylunterkünfte bundesweit stattfinden. Dies sei eine
schockierende Situation. Weiter fänden in diesem Bundesland jede Woche bis zu 20
rassistische Demonstrationen statt.
Frau Niermann sei gewählte Stadträtin, und sie habe soeben rezipiert, was ihr Bürgerinnen und Bürger vielleicht sagen. Ihre Aufgabe als gebildete Frau und gewählte
Stadträtin sei es aber, dem Gerede von einer Invasion entgegenzutreten und das zu
relativieren, es in einen Maßstab zu setzen, wie das hier auch gemacht worden sei.
Die Zahl der Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig kommen, mache 1 %
der Bevölkerung aus. Frau Niermann solle hier nicht naiv tun, sondern in ihrer Tätigkeit als Stadträtin in ihrem Wahlkreis mäßigend auf das Klima einwirken.
In ihren Ausführungen habe Frau Niermann auf das Grundgesetz abgestellt. Über
50 % der Flüchtlinge könnten aber nur deshalb in Deutschland bleiben, weil Deutschland die Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten sei. Das Grundgesetz in Bezug auf
das Asylrecht hochzuhalten, finde sie, Nagel, bedenklich.
(Anhaltende starke Unruhe auf der Tribüne)
Oberbürgermeister Jung verweist einen Zurufer des Saales, der trotz mehrerer Aufforderungen weiter schreit.
(Anhaltende starke Unruhe)
Stadtrat Haas (CDU-Fraktion) äußert, man habe soeben etwas erlebt, was in diesem Saal nicht stattfinden sollte. Auch die Art, wie hier diskutiert werde, stimme ihn
nachdenklich. Er habe sich gerade gefragt, was in den Köpfen derer vorgehe, die vor
dem Livestream sitzen und das hier sehen. Er frage sich, ob man nicht verstehen
könne oder nicht verstehen wolle, worum es der Union gehe. Der Oberbürgermeister
habe heute mit viel Empathie zum Stadtrat und zu den Menschen in Leipzig gesprochen. Dies sei gut und richtig gewesen. Es sei wichtig, dass Herr Maciejewski nochmals deutlich gemacht habe, was die CDU-Fraktion wolle.
Er, Haas, sei erschüttert, wie hier Einzelne über andere argumentieren. Der Stadtrat
entscheide nicht nur über den Haushalt, sondern auch darüber, wie mit Menschen
umgegangen werde, mit Menschen, die nach Leipzig kommen und die hier gebraucht
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werden. Er sei traurig, wenn Frau Hollick ihm unterstelle, er helfe nicht. Er sei bestimmt dreimal in der Woche in der Messehalle 4. Er habe zwar kein Camp aufgebaut, aber er helfe vor Ort.
Er finde es sehr schade, dass die Unterscheidung nach rechts oder links durch die
Worte des Oberbürgermeisters hier wieder in den Vordergrund gerückt worden sei.
Herr Jung habe einmal ganz richtig gesagt: Wir brauchen keinen rechten Mob, aber
wir brauchen auch keinen schwarzen Block. – Die Gewalttaten gehörten nicht nach
Leipzig, gehörten nicht auf diese Straßen. Wer montags unterwegs sei, habe vielleicht Angst. Aber er, Haas, habe Angst, wenn man so tue, als seien Angriffe auf Polizeistationen – auch Polizisten seien Menschen –, Gerichte, öffentliche Einrichtungen wie das Technische Rathaus Kavaliersdelikte.
Stadtrat Haas erklärt, er wolle an dieser Stelle alle einen: Man brauche keine Gewalt
in dieser Stadt, weder von links noch von rechts. Eine solche Aussage hätte er sich
vom Oberbürgermeister gewünscht. Er, Haas, wolle in der Sache ordentlich diskutieren, weg von den Vorwürfen kommen. Die CDU-Fraktion sei mit Sicherheit nicht in
eine rechte Ecke zu stellen, weil sie Fragen stelle. Sie wolle diese Fragen den Menschen draußen auf der Straße richtig beantworten. Die Politik – dazu zähle jeder, der
Oberbürgermeister und jeder gewählte Stadtrat – habe die Pflicht, die Antworten zu
geben, aber das gehe nur, wenn man offen und ehrlich von der Stadtspitze bis zum
Stadtrat miteinander umgehe. Er hoffe, dass man jetzt zu einer Debatte zurückfinde,
die der Sache diene und bei der man sich nicht mehr beschimpfe.
Oberbürgermeister Jung macht geltend, dann erwarte er von einem CDU-Fraktionskollegen in einem jungen Alter, dass er einen Mann, der 12 bis 18 Stunden am
Tage arbeite, nicht der Schlamperei bezichtige.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) legt dar, Politik, auch Kommunalpolitik, habe etwas
mit Führung im wohlverstandenen Sinne dieses Wortes zu tun, und sie habe auch
etwas mit Haltung zu tun. Es gehe also um Führung und Haltung, um die Menschen,
die vielleicht nicht über solche Informationen wie der Stadtrat und die Verwaltung
verfügen, mit dem Wissen zu führen, das man als Politiker habe, auch wenn schwierige Entscheidungen zu fällen seien. Deshalb sei es wichtig, dass man auch in der
großen politischen Linie Probleme klar benenne.
Er, Morlok, könne voll und ganz das nachvollziehen, was Frau Niermann gesagt habe. Sie habe erklärt, dass die CDU-Fraktion kein Problem mit der Einwanderung an
sich habe, denn sie habe sich selbst zur Einwanderung bekannt, wohl aber habe sie
ein Problem damit, dass die Menschen in dieser Vielzahl und unkontrolliert nach
Deutschland und nach Leipzig kommen. Wenn man aber im Stadtrat inzwischen diesen Konsens gefunden habe, gehöre es auch zur politischen Wahrheit, die Frage zu
stellen, warum man die Regelung zur Einwanderung, die man auf Bundesebene gemeinsam haben wolle, nicht habe und wer die Verantwortung dafür trage, dass diese
Regelung nicht geschaffen worden ist. Die Verantwortung dafür trage die CDU. In
dem Punkt sei es auch das Versagen der Bundeskanzlerin, weil sie die Menschen in
Deutschland und vor allem die Mitglieder ihrer Partei auf dieses Thema nicht vorbereitet habe.
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Allen im Stadtrat sei bekannt, wie hoch der Ausländeranteil in Sachsen und in Baden-Württemberg sei und wie die Situation in Stuttgart aussehe. Aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen habe er, Morlok, einen Einblick in die Probleme vor Ort.
Seine Schwester sei im Landkreis Esslingen Bereichsleiterin für die Unterbringung
von Flüchtlingen. Dort gebe es keine leerstehenden Gebäude mehr, dort gebe es
nichts mehr, was man akquirieren könnte, um Flüchtlinge unterzubringen. Dort rede
man nicht darüber, ob ein Gebäude geeignet sei oder nicht, sondern darüber, ob
man überhaupt ein Gebäude habe, in dem man Menschen unterbringen kann.
Bei all den Problemen, die man hier diskutiere, sollte man auch darüber nachdenken,
wie Probleme anderswo in Deutschland gehändelt werden müssen und vor welchen
Problemen andere Verantwortungsträger stehen. Auch das gehöre dazu, und es sei
wichtig, das den Menschen zu erklären, weil sonst sehr schnell das Gefühl eintrete,
dass man tatsächlich in Leipzig ein Problem habe, das man nicht mehr bewältigen
könne, weil die Leipziger diejenigen seien, denen es am schlimmsten von allen gehe.
Das sei mitnichten der Fall, und das sollte man gemeinsam offensiv auch so vertreten.
(Auszeit auf Antrag der CDU-Fraktion)
Stadtrat Rothkegel (CDU-Fraktion) gibt eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten
der CDU-Fraktion ab. Die CDU-Fraktion habe große Sorge, dass die Stimmung in
Leipzig umschlagen könnte und dass Leipzig dann wirklich ein Rassismusproblem
haben werde. Von Frau Niermann und Herrn Haas sei die Position der CDU-Fraktion
deutlich gemacht worden. Die Fraktion sei nicht gegen Flüchtlinge. Das habe auch
die Bundeskanzlerin deutlich gemacht. Die CDU-Fraktion habe jedoch Bedenken,
wenn über die Köpfe der Bürger und über die Köpfe des Stadtrates hinweg entschieden werde. Wenn man am Vorabend der Ratsversammlung um 18:36 Uhr eine Vorlage erhalte, stelle sich die Frage, was da noch beschlossen werden solle, wenn
schon vor Wochen begonnen worden sei zu bauen und wenn der Bürger den Eindruck habe, die Verwaltung mache sowieso, was sie wolle. Diesen Eindruck habe die
CDU-Fraktion, und deswegen erwarte er, Rothkegel, von der Verwaltung, dass der
Stadtrat mehr beteiligt werde.
Den beiden Vorlagen zu Personalentscheidungen werde die CDU-Fraktion zustimmen, denn sie seien normal durch das Verfahren gegangen, sie seien beraten und
begründet worden. Zu den Vorlagen zu Investitionen werde sich die CDU-Fraktion
heute der Stimme enthalten mit der Erwartung, dass der Stadtrat in Zukunft früher
beteiligt werde. Er, Rothkegel, könne nicht verstehen, warum die Verwaltung Standortentscheidungen völlig selbstständig treffen könne, der Stadtrat dann aber über
die bauliche Investition entscheiden müsse. Daher bitte er den Oberbürgermeister,
den Stadtrat stärker am Verfahren zu beteiligen. Die CDU-Fraktion trage die Vorlagen grundsätzlich mit. Sie wolle auch keine Asylanten ohne Dach über dem Kopf auf
der Straße haben, sondern sie wolle, dass sie vernünftig untergebracht werden. Die
CDU-Fraktion wisse, dass investiert werden müsse, aber sie wolle am Verfahren beteiligt werden.
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18.38. Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen im Zusammenhang mit steigenden Fallzahlen zugewiesener Flüchtling (VI-DS-01756-NF-002 + Änderungsantrag ÄA 001 der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD + Änderungsantrag ÄA 002 der CDU-Fraktion)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass er beide Änderungsanträge übernehme.
Abstimmung: Unter Einbeziehung der beiden Änderungsanträge wird
VI-DS-01756 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
18.39. Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4
SächsGemO i. V. m. § 9 Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig – Neufassung
(VI-DS-01808 + Änderungsanträge ÄA-002 und ÄA-003 der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Jung erläutert, diese Vorlage gehöre eigentlich nicht in diesen
Block, denn sie sei nicht asylbezogen, sondern es gehe um die Einrichtung zusätzlicher Stellen unterhalb der Entgeltgruppe 9, die durch den Stadtrat beschlossen werden müssten.
Der Änderungsantrag ÄA-002 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasse sich mit
einer Stelle, die zwar gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig einzurichten sei, aber
oberhalb von EG 9 liege und demzufolge einen Nachtragshaushaltsplan erforderlich
machen würde. Er, Jung, gebe zu Protokoll, dass mit dem Haushaltsplan 2017/2018
die Stelle des Fußwegbeauftragten eingeführt werde, und bitte darum, diesen Änderungsantrag heute zurückzunehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht den Änderungsantrag ÄA002 zurück.
Stadtrat Riedel (CDU-Fraktion) bringt vor, der Oberbürgermeister habe soeben erklärt, dass die Stelle nicht vor 2017 eingerichtet werden könne. Gestern habe er,
Riedel, einen Brief von Bürgermeisterin Dubrau erhalten, in dem sie schreibe, dass
sie der Hoffnung sei, dass diese Stelle Anfang 2016 unter Einsatz von Fördermitteln
eingerichtet würde. Er, Riedel, weise darauf hin, dass es einen entsprechenden
Stadtratsbeschluss gegeben habe. Die Einrichtung der Stelle solle also nicht ins Jahr
2017 verschoben werden.
Oberbürgermeister Jung merkt an, dass Bürgermeisterin Dubrau das nicht richtig
eingeschätzt habe. In dem Moment, da Stellen über EG 9 eingerichtet würden, unterlägen sie einem anderen Verfahren und müssten dem Stadtrat über einen Nachtragshaushaltsplan vorgelegt werden. Deshalb könne man nur fünf Q-Stellen für solche Stellen nutzen, während alle Stellen unter EG 9 außerhalb des Nachtragshaushaltsplanes beschlossen werden könnten. Das habe Kollegin Dubrau versehentlich
übersehen. Falls es möglich sein sollte, eine solche Stelle einzurichten, werde er es
gern tun, aber bei Stellen über EG 9 sei dies nur mit Nachtragshaushaltsplan möglich. Die Stelle werde also spätestens 2017 eingerichtet.
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Gegen diese Vorgehensweise gibt es aus dem Stadtrat keinen Widerspruch.
Stadträtin Lakowa (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nimmt zum Änderungsantrag ÄA-003 Stellung. Sie erklärt, es gehe hierbei um sehr viele Stellen. Auch im Interesse einer schlanken Haushaltspolitik sollte genau geprüft werden, welche Stellen
notwendig sind und welche nicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ein Problem mit den sieben Stellen „Gesetzliche Vertretung“, die zusätzlich eingerichtet werden sollen. Darunter seien vier
bis 2022 befristete Stellen. Die Fraktion habe den Eindruck, dass die Verwaltung
nach dem Motto „Der Tropfen höhlt den Stein“ agiere, und zwar nicht nur durch Kraft,
sondern durch stetes Fallen. Schon mit der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 sei
versucht worden, hier weitere Stellen einzurichten und befristete Stellen zu verlängern. Das habe der Stadtrat gemeinschaftlich abgelehnt. Nunmehr versuche die
Verwaltung über diese Vorlage erneut, viele Stellen in diesem Bereich einzurichten.
Klar sei, dass die Stadt auch vor dem Hintergrund der vielen Flüchtlinge, die nach
Leipzig kommen, neue Stellen brauche, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezweifle jedoch, dass es gerade in diesem Bereich zu einem Notstand gekommen sei. In
diesem Bereich gebe es bereits vier entfristete Stellen. Das Sonderprojekt „Herrenlose Häuser“ sei abgeschlossen, auch wenn noch nicht alle Akten geschlossen seien.
Daher fordere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass noch drei bis 2020 befristete Stellen eingerichtet werden und im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 die
Stellenbemessung evaluiert wird, um festzustellen, ob weiterer zusätzlicher Bedarf
besteht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantrage, vier Stellen zu streichen
und nur drei Stellen befristet bis 2020 einzurichten.
Oberbürgermeister Jung bittet die Stadträtinnen und Stadträte, diesem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zuzustimmen. Wenn der Stadtrat dies beschließe, werde die Verwaltung nicht in der Lage sein, die Altfälle in den nächsten
Jahren mit der gebotenen Sorgfalt abzuarbeiten. Der Erledigungsstand betrage
15,5 %.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA-003 der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wird mit 30 Dafür-Stimmen bei 26 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung: Unter Einbeziehung des Änderungsantrages ÄA-003
wird VI-DS-01808 ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
18.40. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Lilienstraße 1, 1 a in 04207
Leipzig (VI-DS-01801)
Abstimmung: VI-DS-01801 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
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18.44. Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten (VI-DS-01935)
Abstimmung: VI-DS-01935 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
18.45. Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO sowie
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 81 (5) SächsGemO;
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Einrichtung einer dauerhaften Unterkunft
für Asylbewerber/-innen und Geduldete im Deiwitzweg 1 – ehemalige Kindertagesstätte Deiwitzweg 1 in 04207 Leipzig (VI-DS-01939)
Abstimmung: VI-DS-01939 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
18.46. Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für eine
Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Alten Salzstraße 67; Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung, Ausstattung,
Speisenversorgung und soziale Betreuung (VI-DS-01869)
Abstimmung: VI-DS-01869 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
18.47. Miete winterfester Zelte für bis zu 1.600 Asylbewerber/-innen und Geduldete in Leipzig: Grundsatz- und Ausführungsbeschluss und Beschluss außerplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2,3 Millionen Euro für 2015 und 3,6 Millionen Euro für 2016 (VI-DS-001984)
Abstimmung: VI-DS-01984 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
18.48. Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise Braunstraße 26 – 28: Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO und Ausführungsbeschluss für Betreibung, Ausstattung, Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung (VI-DS-02006)
Abstimmung: VI-DS-02006 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
18.23. Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 50_313_ZW – Hilfen für Asylbewerber im Zusammenhang mit der
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Zweenfurther Straße 21 (VI-DS-01665)
Abstimmung: VI-DS-01665 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
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Tagesordnungspunkt 17: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
17.1. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 (5) SächsGemO bis September 2015 (VI-DS-01850)
Abstimmung: VI-DS-01850 wird einstimmig beschlossen.
17.2. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 (5) SächsGemO bis Oktober
2015 (VI-DS-01960)
Abstimmung: VI-DS-01960 wird einstimmig beschlossen.
Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 18: Vorlagen I
18.1. Wiederbestellung der Geschäftsführung der Klinikum St. Georg gGmbH
und Wiederwahl der Eigenbetriebsleitung des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum „St. Georg“ (VI-DS-01783-NF)
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, offen abzustimmen,
erhebt sich im Stadtrat kein Widerspruch.
Abstimmung: VI-DS-01783 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
Oberbürgermeister Jung beglückwünscht Frau Dr. Minde zu ihrer Wahl.
18.2. Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
(VI-DS-01475-NF + Änderungsantrag ÄA-001 der AfD-Fraktion + ÄA-002 der
SPD-Fraktion + Änderungsantrag ÄA-003 der Fraktion DIE LINKE + Änderungsantrag ÄA-004 der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
+ Änderungsantrag ÄA-005 der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen und der SPD-Fraktion + Änderungsantrag ÄA-006 des Seniorenbeirates + Änderungsantrag ÄA-007 der CDU-Fraktion)
Bürgermeisterin Dubrau ruft in Erinnerung, dass der Stadtrat am 16. Oktober 2013
ein Wohnungspolitisches Konzept beschlossen und damit das alte Wohnraumkonzept von 2009 entsprechend fortschrieben habe, da sich die Bedingungen der Stadt
Leipzig in den letzten Jahren massiv geändert haben. Anlass seien die steigende
Nachfrage nach Wohnraum, der stadträumlich sehr unterschiedliche Anstieg der Mieten und die Befürchtung, dass preiswerte Wohnungen durch die zunehmende Sanierung und Modernisierung in manchen Stadtteilen knapp würden. Die aktuellen Entwicklungen zeigten, dass es richtig gewesen sei, sich bereits zu einem Zeitpunkt diesem Thema zu widmen, als Leipzig noch einen Leerstand von weit über 20.000
Wohnungen hatte. Das anhaltende Bevölkerungswachstum, die damit sehr stark abschmelzenden Leerstände und die Mietentwicklung verbunden mit einem sehr hohen
Investitionsdruck sowie das Thema Flüchtlinge seien Beleg dafür.
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Mit dem Wohnungspolitischen Konzept habe man einen Ansatz für den strategischen
Umgang mit dem aktuellen und zukünftigen Wachstum Leipzigs. Ziel dabei sei gewesen, rechtzeitig die Weichen zu stellen, damit Wohnen auch in Leipzig unter
Wachstumsbedingungen für alle attraktiv und bezahlbar bleibt und der Wohnungsmarkt weiter angekurbelt wird.
Das Konzept sei nicht wie üblich auf der Grundlage eines Gutachtens bzw. durch
etwas, was die Verwaltung aufschreibe, erarbeitet worden. Der Verwaltung sei es um
ein breites Verfahren gegangen, in das alle die einbezogen würden, die auf dem
Wohnungsmarkt beteiligt seien. Aufgrund unterschiedliche Einschätzungen der aktuellen und der künftigen Entwicklung sei das Konzept auf der Grundlage eines mehrstufigen, ergebnisoffenen Beteiligungsprozesses erarbeitet worden Dabei seien Vertreter verschiedener Wohnungseigentümergruppen, Interessenvertretungen, Initiativen Wissenschaftseinrichtungen und natürlich Vertreter der Stadtratsfraktionen und
der Behörde dabei gewesen. Natürlich habe es Beteiligungsmöglichkeiten für die
Bürgerinnen und Bürger gegeben.
Die Diskussion sei nicht immer einfach gewesen, aber am Ende habe man doch immer versucht, einen gemeinsamen Weg zu finden. Dieser Prozess habe sich gelohnt.
Einerseits gehe es sicherlich darum, sich kennen zu lernen, überhaupt miteinander
zu sprechen. Es sei darum gegangen, unterschiedliche Meinungen auf den Tisch zu
legen und auszudiskutieren, und es sei natürlich auch darum gegangen, Informationen aufzunehmen, die nicht zu den normalen Informationen gehören.
Natürlich habe man nicht zu allen Inhalten einen Konsens finden können. Das wäre
wahrscheinlich auch furchtbar, denn dann hätte man ein Wischi-Waschi-Papier. Es
werde nicht verheimlicht, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. In einer Anlage
werde dokumentiert, wo es keine einheitliche Meinung gegeben habe. Dennoch gebe
es in vielen Punkten eine Annäherung und die Bereitschaft zu zukünftiger Kooperation. Das sei wichtig, da die notwendigen neuen Wohnungen überwiegend von privaten und von genossenschaftlichen Akteuren errichtet würden. Die Stadt Leipzig und
ihre Wohnungsbaugesellschaft seien nicht in der Lage, das Bauprogramm der
nächsten Jahre auch nur annähernd zu bewältigen. Man brauche also die Privaten
und deren Bereitschaft, in Größenordnungen Wohnungen zu bauen.
Mit dem Konzept liege jetzt ein von vielen getragener Konsens vor. Es sei eine gute
Grundlage, gemeinsam die Herausforderungen des Leipziger Wachstums zu bewältigen, denn das Konzept sei handlungsweisend für die Politik und für die Stadtverwaltung. Aber die Umsetzung könne nur gemeinsam mit den Akteuren des Wohnungsmarktes und der Zivilgesellschaft gelingen. Deshalb sollte man jetzt mit dem Bündel
an Maßnahmen und Instrumenten beginnen, die in dem Konzept aufgeschrieben
seien, aber auch mit Wohnungsmarktbeobachtungen, um rechtzeitig reagieren zu
können und die Instrumente, die man entwickelt habe, intensiver anzuwenden, sie
weiterzuentwickeln und zu ergänzen, immer zu dem Zeitpunkt, zu dem das Instrument am besten greife; denn nicht jedes Instrument wirke zu jeder Zeit.
Im Sinne des vorangegangenen Prozesses sollten auch diese Änderungen und
Nachjustierungen gemeinsam mit den Akteuren diskutiert und geprüft werden. In vielen deutschen Städten sei der Wohnungsmarkt so eng geworden, dass es für Men-
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schen, die nicht über einen hohen Verdienst verfügen, kaum noch möglich sei, eine
Wohnung zu finden. Sie, Dubrau, hoffe, dass man es schaffen werde, einen Weg zu
beschreiten, dass jeder in Leipzig eine Wohnung finden könne und mit ihr glücklich
sei.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) konstatiert, als die Stadtverwaltung exakt vor zwei
Jahren durch die Ratsversammlung beauftragt worden sei, sich intensiv und strukturiert mit wohnungspolitischen Fragen zu beschäftigen, habe Leipzig eine Wohnbevölkerung von 530.000 Einwohnern gehabt. Heute seien es 560.000 Einwohner.
30.000 Einwohner zusätzlich – das sei eine mittlere Kleinstadt größer als Markkleeberg. Er wolle nicht die Formulierung „Leipzig wächst“ als Kronzeugin aufrufen, um
vor Augen zu führen, vor welchen gravierenden Herausforderungen, Problemlagen
und Konflikten man in den nächsten Jahren rund um das Thema Stadtentwicklung
stehen könne. Er sage ausdrücklich „könne“ und nicht „werde“. Letztlich hänge es mit
dem heute zu beschließenden und mit Leben zu füllenden Wohnungspolitischen
Konzept ab, und es sei gut, dass der Stadtrat heute beschließe und nicht erst in einem Monat oder noch später, denn die Fragen, die man zu beantworten habe, seien
anders strukturiert als vor zwei Jahren.
Stadtrat Dyck ruft in Erinnerung, dass der Stadtrat Anfang der 2000er-Jahre seinen
Wohnungsausschuss wegen Mangel an Arbeit aufgelöst habe. Er wolle nicht, dass
irgendwann ein solcher Ausschuss erneut gebildet werden müsse, um Problemlagen
rund um das Wohnen durch restriktives politisches Handeln einer Lösung näherzubringen. Allein deshalb sollte allen die Zustimmung zur Vorlage grundsätzlich leichtfallen, wenn da nicht ein Aber wäre. Dieses Aber spiegele sich in den vorliegenden
Änderungsanträgen, die der aktuellen Situation geschuldet seien, deutlich wider. Der
Zuzug von Tausenden Flüchtlingen, von denen ein Großteil ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland und damit auch in Leipzig zugesprochen bekommen werde,
fordere die Bereitstellung von Wohnungen.
Zusammengefasst stehe in den Änderungsanträgen: Wir schaffen das! – Allerdings
nur dann, wenn von dem noch im Konzept angenommenen mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum sofort, und zwar ab Beschlussfassung, auf starkes kurzfristiges Bevölkerungswachstum innerhalb aller Verwaltungsebenen und,
motiviert durch die Beschlussfassung des Stadtrates, auch bei allen Wohnungsmarktakteuren umgeschaltet werde.
Das sei aus Sicht der SPD-Fraktion die Herausforderung, um nicht in einem eigentlich schon heute absehbaren Zeitraum von deutlich weniger als fünf Jahren, also in
einem üblichen Planungs- und vor allem Realisierungszeitraum im Wohnungsbau, in
einen Konflikt zu geraten, der im Beschlussvorschlag euphemistisch mit „Marktanpassungstendenzen“ charakterisiert werde. Deshalb komme Leipzig um den Einstieg
in einen sich dynamisierenden Wohnungsneubau und dabei vor allem im Teilsegment staatlich geförderten sozialen Wohnungsneubau nicht herum. Damit stehe
Leipzig nicht allein. Aufmerksame Leser überregionaler Zeitungen wüssten, dass in
Ballungszentren und Großstädten ähnliche Fragen laut gestellt werden.
Staatlich geförderter Wohnungsneubau auch deshalb, weil die Neubaukosten unabhängig vom Ausstattungsgrad durch politische Vorgaben eine Höhe erreicht hätten,
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die ohne Förderung eine Miete bedingen, die für eine Mehrheit der Leipziger oberhalb eines wie auch immer noch zu definierenden bezahlbaren Niveaus liege. Wenn
es nicht zu einem sozialen Wohnungsneubau kommen sollte, werde der Druck auf
den dann noch bezahlbaren Wohnungsbestand derart zunehmen, dass gesellschaftliche Konflikte entstehen werden, die dann unter Umständen nur durch politische
Restriktionen lösbar erscheinen. Und genau das wollten er persönlich und ein Großteil der SPD-Fraktion nicht.
Die Forderungen an die nächsthöhere Demokratieebene, also an den Freistaat, seien somit formuliert. Der Oberbürgermeister werde aufgefordert, entsprechend noch
aktiver zu werden, und Leipzig müsse sich schon jetzt Gedanken über die Grundlagen der Umsetzung entsprechender Programme machen.
Stadtrat Dyck betont, er habe versucht, für die SPD-Fraktion einige politische
Grundsätze zu formulieren. Details und Zahlen stünden im Konzept. Er danke ausdrücklich allen am Prozessverlauf der letzten zwei Jahre Beteiligten. In den nächsten
Jahren werde man alle Akteure wieder brauchen, denn der bevorstehende Prozess
sei ungleich schwieriger und verlange innovative Lösungsansätze bei der Frage, wie
Wohnen zukünftig in großen Mehrfamilienhäusern stattfinden soll. Soziologen und
Architekten hätten hier ein breites Betätigungsfeld, und dabei könne Leipzig eine
Vorreiterrolle einnehmen. Soziale Konflikte brauche man in Leipzig nicht. Die Geschichte auch in Deutschland habe gezeigt, dass solche Konflikte oft auch in der
Wohnungssituation benachteiligter Bevölkerungsgruppen ihre Ursache hatten.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) legt dar, das Thema „Wohnen in Leipzig“ habe in den letzten Jahren an öffentlicher Aufmerksamkeit stark dazugewonnen. Zu erinnern sei an erste Demonstrationen gegen Gentrifizierung und
für bezahlbares Wohnen im Jahr 2012 und an das Projekt „Dein Kiez“ der Interessengemeinschaft Windmühlenstraße. Gegründet habe sich das Leipziger Netzwerk
„Stadt für alle“, das sich für eine soziale und demokratische Stadtentwicklung einsetze. Studierende hätten EINUNDLEIPZIG gegründet und informierten über soziale
Segregation, Reurbanisierung und Gentrifizierung. Fälle von Entmietungen würden
bekannt. Öffentliche Gesprächs- und Diskussionsrunden fänden statt. Nach dem 7. Leipziger Wohnprojektetag im Sommer führe die Volkshochschule Leipzig zurzeit gemeinsam mit
dem Arbeitskreis Integriertes Wohnen und dem Haus- und WagenRat eine Veranstaltungsreihe für alle an gemeinschaftlichen und selbst organisierten Wohnprojekten Interessierten
durch.
Leipzigs Bevölkerung wachse stark. Der Wohnungsmarkt sei unverkennbar im Wandel. Die damit verbundenen Herausforderungen seien groß. Der Stadtrat habe deshalb im Oktober 2013 auch mit den Stimmen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen die Stadtverwaltung beauftragt, die Fortschreibung des Wohnungspolitischen
Konzeptes zu erarbeiten.
Wohnen sei ein Grundbedürfnis. Jeder Mensch habe ein Recht auf angemessenen
Wohnraum. Deshalb begrüße die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Leitbild des
Wohnungspoltischen Konzeptes: Alle Menschen, die in Leipzig leben, sollten entsprechend ihren Wünschen, Bedürfnissen und materiellen Möglichkeiten Wohnraum
finden können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle die soziale Stabilität und
auch die Vielfalt der Stadt Leipzig erhalten. Das Angebot an ausreichendem, nach-
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fragegerechtem und bezahlbarem Wohnraum in allen Gebieten der Stadt solle im
Konzept zu Recht eine Schlüsselrolle einnehmen.
Mit den entwickelten Strategien wolle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor allem
die negativen Effekte eines angespannten Wohnungsmarktes rechtzeitig vermeiden.
Es gelte deshalb, ein Gleichgewicht zwischen der langfristigen Bezahlbarkeit des
Wohnens und guten Rahmenbedingungen für eine notwendige Erweiterung des
Wohnungsbestandes dauerhaft zu schaffen. Von den Grünen werde das klar strukturierte Konzept begrüßt, denn es baue auf einen intensiven Diskussions- und Beteiligungsprozess auf. Allen Teilnehmenden, auch der Stadtverwaltung, sei an dieser
Stelle im Namen seiner, Elschners, Fraktion herzlich gedankt.
Es sei richtig gewesen, diese umfangreiche Bürgerbeteiligung durchzuführen. Denn
das Beteiligungsverfahren habe die durchaus bestehenden unterschiedlichen Sichtweisen der verschiedenen Akteursgruppen zum Thema offengelegt. Er, Elschner,
denke aber auch, dass es durchaus gelungen sei, ein Verständnis zumindest so weit
zu entwickeln, um eben gemeinsame Handlungsbedarfe und -möglichkeiten, Instrumente und Maßnahmen zu definieren.
Zur Wahrheit in diesem Zusammenhang gehöre aber auch, dass nicht alle Maßnahmen in die Gestaltungshoheit der Stadt fallen und gerade in Bezug auf eine soziale
Wohnungsneubauförderung zu Recht Forderungen an Bund und Land gestellt werden. Hier müssten insbesondere der Freistaat, aber auch der Bund noch ganz gewaltig nachlegen, erkennbare und wirksame Strategien entwickeln und endlich liefern
Es sei zu begrüßen, dass die während des zurückliegenden Stadtumbaus entstandenen Potenziale und innovativen Projekte, die ihren Platz gefunden hätten, beibehalten und gefördert werden. Die Stichworte im Wohnungspolitischen Konzept dazu
seien: „Netzwerk Leipziger Freiheit“, Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds, Konzeptvergabe und Vergabe nach Erbbaurecht.
Es sei zielführend und zwingend notwendig, dass bezüglich der Stärke des zukünftigen Wachstums fortan eine kontinuierliche und weiter auszubauende Wohnungsmarktbeobachtung durchgeführt wird und die Veränderungsprozesse künftig gemeinsam bewertet werden. Ebenso sei es richtig, ein Expertenforum zu Aspekten des
Leipziger Mietspiegels durchzuführen. Die Grünen sprächen sich für die Einführung
der Mietpreisbremse und eine Absenkung der Kappungsgrenze aus, wenn es entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen klare Anzeichen für einen angespannten Wohnungsmarkt gebe.
Die wachsende Stadt bedeute für die Grünen auch, die richtige Dichte zu finden. Es
sei deshalb richtig, dass fortan an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten der
Geschosswohnungsbau Vorrang hat.
Den Grünen sei bewusst, dass Menschen auch Freiräume sowie Rückzugs- und Gestaltungsmöglichkeiten brauchen. Sie würden besonders darauf achten, dass es unbeplante Freiräume gibt, dass es bei einer Verringerung von Freiräumen durch
Nachverdichtung mindestens zu einer qualitativen Aufwertung anderer Grün- und
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Freiflächen kommt und dass des Weiteren Projekte immer auch auf ihre stadtökologische Verträglichkeit geprüft werden.
Das Wohnungspolitische Konzept sei ein Rahmen, ein Konsenspapier, aber es sei
keine Zauberformel. Die Umsetzung erfordere große Anstrengungen, einen gemeinsamen weiteren Willen und auch Kreativität. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
würde es ausdrücklich begrüßen, wenn die aufgebaute Kooperation mit allen Akteursgruppen bei der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes fortgesetzt,
erworbenes Vertrauen vertieft und sich auch ein „Bündnis für Wohnen“ etablieren
würde. Deshalb stimme die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Wohnungspolitischen Konzept heute zu.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) betont, das Wohnungspolitische Konzept
sei eine Angelegenheit vieler Akteure. Damit dies so bleibe, sollte es der Stadtrat
vermeiden, solche ergänzenden Beschlüsse zu fassen, die geeignet seien, den mit
dem Beteiligungsprozess zum Wohnungspolitischen Konzept verbundenen Kommunikations- und Kooperationsprozess zu unterlaufen. Mit dem Wohnungspolitischen
Konzept gebe sich der Stadtrat ein Leitbild der Wohnungspolitik, welches sowohl die
Belange der Schwachen in Leipzig als auch die derjenigen beachte, die neben der
LWB den Wohnungsbau in Leipzig tätigen. Es sei ein Konzept für finanzierbaren
Wohnraum.
Während des Verfahrens sei ein Bündel von Maßnahmen entstanden, die der Umsetzung dieses Leitbildes unter verschiedenen Vorzeichen dienen können. Das Besondere sei aber, dass sich schon im Vorfeld des Verfahrens eine Plattform „Wohnen
in Leipzig“ der Wohnungsmarktakteure gebildet habe, um die aktive Rolle der Wohnungsbauunternehmen in Leipzig deutlich herauszuheben. Im Verfahren selbst sei
das Netzwerk „Stadt für alle“ gegründet worden, um die Vielzahl von sozialen Aspekten hervorzuheben. Dabei sei es gelungen, nicht einen Kompromiss zu erzwingen,
sondern es auszuhalten, Zielkonflikte darzustellen und offene Punkte stehen zu lassen. Damit verbinde sich aber auch eine Verabredung, diese offenen Themen mit der
gleichen Kommunikationskultur weiter zu bearbeiten, Schlussfolgerungen abzuleiten
und Grundlagen für weitere Stadtratsbeschlüsse zu schaffen. Herrn Heinig und seinen Kolleginnen und Kollegen gebühre Dank für die konstruktive Führung des Prozesses.
Wie schon im Konzept ausgeführt, seien die Rahmenbedingungen für wesentliche
Maßnahmen noch nicht geklärt. Dies sei ein Prozess, an dem sich alle Wohnungsmarktakteure weiterhin beteiligen werden. Dazu seien Maßnahmen, die mit den im
Haushalt verbliebenen 800.000 Euro durchgeführt werden sollen, zu unterlegen und
dem Stadtrat ebenfalls zur Beschlussfassung zuzuleiten. Die CDU-Fraktion gehe davon aus, dass man sich dabei insbesondere den offenen Themen, wie Kriterien für
den angespannten Wohnungsmarkt, kooperative Wohnformen usw., auf der Basis
einer mehrheitlich anerkannten Datenbasis zuwenden sollte.
Auch wenn Kommunen nur in geringem Maße Entscheidungen treffen könnten, die
sich auf die Baukosten auswirken, sei es sinnvoll, eventuelle Auswirkungen nicht aus
dem Blick zu verlieren. Dies gelte zum Beispiel für Anforderungen aus planrechtlichen Verfahren, die gelegentlich über Standards hinausgehen können. Das bedeute
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auch, Möglichkeiten der Bebauung gemäß Umfeld, also nach § 34, auszuschöpfen,
statt für alle teure Bebauungsplanverfahren einzufordern. Dies trage sogar dazu bei,
Wohnungsbau wirtschaftlicher wirksam zu machen. Die Standarddiskussion solle dabei nicht an der Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen Halt machen, sondern auch
darüber hinausgehen können.
Den Wohnungsmarkt könne man durch Wohnungsbau gemäß der Bedarfslage, aber
auch durch Schaffung von Wohneigentum durch Leipziger Bürger entlasten. Leipzig
habe deutschlandweit im Vergleich der Großstädte eine sehr geringe Wohneigentumsquote. Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Ausweisung von
Bauland mit angemessenen Ansprüchen an die Bauherren, familienfreundliche Pacht
auf städtischen Grundstücken usw. – diene auch der Förderung der Altersvorsorge.
Der Zuzug nach Leipzig sollte nicht nur in Mietwohnungen erfolgen, sondern auch in
selbstgenutztes Wohneigentum. Auch hier sollten wie beim Thema „kooperative
Wohnformen“ nicht nur Alternativen aufgezeigt werden, die eine Eigentumsbildung
auch für durchschnittliche Einkommen ermöglichen. Bei der weiteren Fortschreibung
des Wohnungspolitischen Konzeptes sollte darum auch die Entwicklung der Wohneigentumsquote im Vergleich zu anderen Großstädten entsprechend dokumentiert
werden.
Leipzig sei Vielfalt, auch beim Wohnen. Doch dies dürfe nur so weit gehen, wie es
die Lebensqualität der Nachbarn und die Bestandserhaltung und –entwicklung nicht
negativ beeinflusse. Die CDU-Fraktion werde daher nur die Änderungsanträge unterstützen, die den gefundenen Kompromiss nicht gefährden und noch kooperativ vorzubereitende Entscheidungen nicht vorwegnehmen.
Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) führt aus, nach Jahren dramatischen Bevölkerungsrückgangs, einhergehend mit großem Wohnungsleerstand, habe sich seit
2005 nicht nur die Bevölkerungsentwicklung schlechthin stabilisiert. Vielmehr seien
zwischenzeitlich Prognosen, die ein radikales Weiterschrumpfen der Einwohnerzahlen vorhersagten, von der Realität überholt. Zudem habe sich spätestens mit der Einführung von Hartz IV gezeigt, dass der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen für die
Betreffenden weiter ansteige. Und schließlich habe der fortschreitende demografische Wandel weitere Überlegungen zur Sicherung des Wohnungsbedarfes älterer
Menschen verlangt. Deshalb habe die Fraktion DIE LINKE sowohl 2009 als auch
2013 durch Anträge die Aktualisierung und Fortschreibung des Wohnungspolitischen
Konzeptes initiiert. Bei alledem vollziehe sich die Bevölkerungsentwicklung in den
Stadtteilen nach wie vor sehr unterschiedlich. Ein kleinteiliges jährliches Bevölkerungsmonitoring sei deshalb auch künftig nötig.
Der Stadtrat habe für die Erarbeitung und die Diskussion des Entwurfs eine breite
Akteurs- und Bevölkerungsbeteiligung beschlossen. In mehreren Workshops hätten
neben den Akteuren auch Fachleute aus der Wissenschaft mitgewirkt, und es seien
Erfahrungen der KOOP-Partnerstädte Bremen und Nürnberg, die vor ähnlichen Herausforderungen stünden, eingeflossen. Deshalb sei es gerechtfertigt gewesen, das
Konzept erst heute zu beschließen, selbst wenn der Stadtrat eigentlich, insbesondere wegen der so nicht vorhersehbaren Zahl von mit Wohnraum zu versorgenden
Flüchtlingen, schon wieder an eine Präzisierung dieses Dokumentes denken müsste.
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Gemeinsames Ziel müsse es sein, sozialer Ausdifferenzierung entgegenzuwirken
und Gentrifizierung zu verhindern. Dies sei auch bei einem kapitalistischen Wohnungsmarkt möglich, wenn sich gemeinnützig agierende Wohnungsgenossenschaften und die LWB in allen Stadtbezirken engagieren, ihre Wohnungsbestände ausbauen und auf Verkäufe von Wohnanlagen verzichten. In der Vergangenheit seien
aus Sicht der Linksfraktion viel zu viele Wohnungen, insbesondere aus kommunalen
Beständen, veräußert worden. Wesentlich größere Anstrengungen müssten in Zukunft unternommen werden, um endlich wieder sozialen Wohnungsbau auf den Weg
zu bringen.
Bekanntlich habe Sachsen im Bundesvergleich den niedrigsten Anteil an Sozialwohnungen, und dieser sinke wegen des Auslaufens der Belegungsbindung sogar ständig weiter. Davon sei natürlich auch Leipzig betroffen. Deshalb fordere die Linksfraktion die Sächsische Staatsregierung und alle demokratischen Fraktionen im Landtag
auf, ein umfassendes Programm zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vorzulegen und für dessen Umsetzung die notwendigen finanziellen Mittel im Landeshaushalt einzustellen. Dabei müsse der soziale Wohnungsbau vor allem in den
Kommunen, darunter auch Leipzig, gefördert werden, in denen der größte Bedarf
besteht.
Um Wohnungsbau und Sanierung zu befördern, seien auf Antrag verschiedener
Fraktionen im Haushalt 2016 1 Million Euro zur Umsetzung von Maßnahmen des
heute zu beschließenden Konzeptes und 500.000 Euro für einen revolvierenden
Fonds eingestellt. Dazu gehören die Bildung von Ankaufträgern, der Ankauf von
Wohnbauflächen, ein Flächenmanagement zwischen Stadt und Wohnungsunternehmen, ein Beratungsmanagement zur Eigentumsbildung, Mietmodernisierung und
Kleingenossenschaften, aber ebenso ein revolvierender Stadtentwicklungsfonds zur
Vorfinanzierung von Projekten.
Wenn teilweise kritisiert werde, dass Ziele des Konzeptes nicht weit genug gingen,
so könne das durchaus stimmen. Auch die Fraktion DIE LINKE habe noch manche
Wünsche. Für ihr Abstimmungsverhalten sei jedoch wichtig, dass das Konzept von
der Wohnungswirtschaft erstmalig in Gänze mitgetragen werde. Deshalb werde die
Fraktion DIE LINKE der Beschlussvorlage zustimmen, ohne diese direkt zu verändern. Das beziehe sich auch auf Eigentümerziele für die LWB.
Der Änderungsantrag der Linksfraktion sei vielmehr eine Ergänzung des Beschlusses. Die Linksfraktion sei der Auffassung, dass Geschäftsführung und Aufsichtsrat
der LWB im ersten Halbjahr 2016 eine Fortschreibung der Unternehmensstrategie
vorlegen sollten. In dieser solle unter Sicherung der erreichten wirtschaftlichen Stabilität und der Fortsetzung komplexer Sanierungsmaßnahmen in inner- und randstädtischen Wohnsiedlungen auch auf Wohnungsneubau, vorrangig auf eigenen und innerstädtischen Grundstücken sowie zur Arrondierung von Stadtstrukturen durch Lückenschließung, orientiert werden. Darüber hinaus prüfe die LWB, inwieweit sie bisher von ihr nicht verwaltete im städtischen Besitz befindliche Wohnanlagen in ihren
Bestand übernehmen wolle. Die LWB habe seit 1994, ohne ihren Beitrag zur Wohnungsversorgung vieler Leipziger Haushalte, darunter zahlreicher mit niedrigem Einkommen, zu vernachlässigen und die vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerziele
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aus dem Blick zu verlieren, durch einen konsequenten Konsolidierungskurs nachhaltige wirtschaftliche Stabilität erreicht.
Wie alle Kommunen in Deutschland stehe auch Leipzig vor der Herausforderung,
zusammen mit Wohnungsmarktakteuren mehrere Tausend Wohnungen für Asylbewerber bereitzustellen, damit diese vor allem aus den kurzzeitig genutzten Sammelunterkünften umziehen können. Hierbei bedürfe es des gemeinsamen Handelns von
Stadt und Wohnungswirtschaft.
Für ein noch zu erstellendes integriertes Konzept für Asylbewerber bedürfe es verlässlicher Zahlen. Deshalb habe die Linksfraktion einen entsprechenden Antrag ins
Verfahren gebracht. Die Ankündigung der Bundesregierung zur Bereitstellung von
Fördermitteln zur Schaffung von Wohnungen sei zwar richtig, es sei jedoch notwendig, Bundes- und Landesfördermittel sofort bereitzustellen und nicht erst irgendwann
im Jahr 2016 oder später. Wie von Leipziger Wohnungsunternehmen vorgeschlagen,
könnten Belegungsbindungen vereinbart werden, und im Gegenzug könnte die Sanierung von Wohnungen anteilig mit einem einmaligen Zuschuss von 5.000 Euro je
Wohnung gefördert werden.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) äußert, in einer Zeit wachsender Einwohnerzahlen
und der Zunahme der Zahl der Asylbewerber in Leipzig sollte man beim sozialen
Wohnungsbau nichts einsparen. Auf Seite 37 des Wohnungspolitischen Konzepts
heiße es: „Aus der Perspektive Leipzigs besteht keine Notwendigkeit einer flächenhaften Förderung sozialen Wohnungsneubaus.“ Dieser Satz müsste angesichts der
gegenwärtigen Entwicklung komplett gestrichen werden; denn man habe gerade gehört, dass die dezentrale Unterbringung derzeit noch nicht möglich sei. Er, Keller,
frage, wann endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen würden. Man schaffe es
nicht, für Flüchtlinge unsanierten Wohnraum in endlicher Zeit fertigzustellen; für
schon hier lebende Bürger und für Zugezogene müsse aber auch rechtzeitig geplant
werden, damit Leipzig nicht eines Tages das Schicksal von Hamburg oder München
ereile und sozial schwächere Menschen immer weiter an den Stadtrand oder nach
außerhalb der Stadt gedrängt würden.
Die Planungs- und Ausführungsfristen für größere Neubauvorhaben inklusive Fördermittelbeschaffung seien so lang, dass mit diesem Wohnungspolitischen Konzept
eine klare Aussage auch zum Sozialwohnungsneubau getroffen werden müsse.
Deshalb habe die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht und werbe um
Mehrheiten für die Schwächsten der Stadt Leipzig. Allerdings müsste dann auch der
von ihm, Keller, verlesene Satz auf Seite 37 des Konzepts gestrichen werden.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos) berichtet, er habe den Prozess zum Wohnungspolitischen Konzept in seiner Rolle und Funktion als Stadtrat begleitet. Er sei keine gespaltene Persönlichkeit, wie das mancher Kollege hier im Saal von sich selbst behaupte. In seiner Rolle als Präsident der größten Einheit privater Wohnungseigentümer in den neuen Ländern habe er auch eine Meinung. Das Gleiche gelte auch für
ihn als Mitglied des Vorstandes der Leipzig Haus & Grund. Insofern sei er auch ein
Lobbyist.
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Stadtrat Hobusch wiederholt, dass er den Prozess zum Wohnungspolitischen Konzept als Stadtrat begleitet habe – eine Debatte über fast zwei Jahre, die sehr holprig
begonnen habe und mit einem sicherlich für alle tragfähigen Kompromiss beendet
worden sei. So manche der heutigen Reden seien der Versuch gewesen, aus dem
Kompromiss auszuscheren. Auch der Bericht des Pestel-Instituts heute Morgen in
der „LVZ“ sei geeignet, große Fragen aufzuwerfen, die es in dieser Art und Weise
nicht gebe. Lange gestritten habe man über die tatsächlichen Zahlen, die tatsächlichen Voraussetzungen, aufgrund derer ein Wohnungspolitisches Konzept für die
Stadt Leipzig geschrieben werde. Es sei nicht so, wie heute öffentlich behauptet
werde, dass Leipzig jährlich nur einen Zuwachs von etwa 1.000 Wohnungen habe.
Tatsächlich seien es 1.000 Neubauwohnungen, die registriert würden. Hinzu kämen
2.000 Wohnungen aus dem Bestand, der nicht statistisch erfasst würde, was mit dem
Bauordnungsrecht zusammenhänge. In Leipzig stünden etwa 22.000 Wohnungen
leer, von denen etwa die Hälfte marktfähig seien, und man habe etwa 3.000 Wohnungen im Neubausegment, wobei künftig sicherlich auch überlegt werden müsse,
wie sie finanziert werden können von Teilen der Bevölkerung, die sich Mieten von
8,50 Euro oder mehr nicht leisten können. Aber das sei der Preis aufgrund politischer
Rahmenbedingungen, aufgrund ökologischer Anforderungen ans Bauen. Das könne
man nicht wegdiskutieren.
22.000 Wohnungen stünden in Leipzig also noch leer. Man habe derzeit eine Haushaltsgröße von etwa 1,5, 1,6. Wenn man auf den Zuzug schaue, müsse man als Erstes feststellen, dass dieser Zuzug viele Veränderungen auch in der Datenlage bringe.
Beispielsweise wachse die Haushaltsgröße. Wenn die Haushaltsgröße wachse, bedeute dies, dass das Abschmelzen des Bestandes langsamer vonstatten gehen werde, als das im Moment aufgrund der statistischen Haushaltsgröße der Fall sei. Bei
denen, die zuzögen, habe man eine Haushaltsgröße von über 2. Außerdem würden
viele WGs gegründet.
An Herrn Dyck gewandt betont Stadtrat Hobusch, nicht der Stadtrat sei es, der Wohnungen in Leipzig schaffe. Wohnungen würden auch nicht von den kommunalen
Wohnungsgesellschaften errichtet. Wohnungen in Leipzig würden vor allem durch
die Privaten geschaffen, die mehr zwei Drittel des Gesamtwohnungsbestandes
deutschlandweit zur Verfügung stellen und vermieten.
Das Auslaufen von Belegungsbindungen sei übrigens gar nicht das Problem. Wenn
man eine Wohnung mit einem Höchststandard an Ausstattung habe, die laut Mietspiegel 5,50 Euro koste, kommen man höchstens auf 6,24 Euro. Das seien die Zahlen, über die man in Leipzig rede. Leipzig brauche keine Mietpreisbindung. In Leipzig
gebe es auch keine Vielzahl von Fällen von Entmietung, wie immer wieder kolportiert
werde. Diejenigen, die darüber sprächen, könnten auf ihrer eigenen Homepage nur
sieben Fälle nachweisen, die durchaus kritisch seien.
Stadtrat Hobusch bittet darum, an dem Konzept, das man gemeinsam erarbeitet habe, festzuhalten. Das Konzept, an dessen Erarbeitung viele Akteure beteiligt gewesen seien, und das Vertrauen der Akteure dürfe nicht dadurch zerstört werden, indem jetzt in dem Beschluss erhebliche Änderungen vorgenommen würden.
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Insofern sei er, Hobusch, sehr glücklich, dass der gemeinsame Änderungsantrag von
LINKEN, SPD und Grünen noch einmal geändert worden sei und nun der Änderungsantrag ÄA-008 und nicht mehr der Änderungsantrag ÄA-005 sei. Diesem geänderten Änderungsantrag könnten nun auch die der FDP angehörenden Stadträte zustimmen. Dem Änderungsantrag ÄA-002 würden sie zustimmen. Der Änderungsantrag ÄA-003 der Fraktion DIE LINKE, der Änderungsantrag ÄA-004 und der Änderungsantrag ÄA-006 des Seniorenbeirates werde von ihnen abgelehnt. Im Falle des
Änderungsantrages des Seniorenbeirates geschehe das vor allem deshalb, weil er
jährlich 200.000 Euro für eine einzelne Gruppe in Leipzig festschreiben wolle. Der
Änderungsantrag der CDU werde die Unterstützung der FDP-Stadträte finden.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) legt dar, die vom Stadtrat beschlossene
breite Akteurs- und Bevölkerungsbeteiligung für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes habe in den beiden zurückliegenden Jahren erfolgreich stattgefunden. Die verschiedenen Wohnungsmarktakteure hätten an der Erarbeitung aktiv mitgewirkt und sähen die erzielten Kompromisse und damit das Konzept auch als
das Ihrige an. Dies sei in dieser Einmütigkeit bisher nicht die Regel, sondern wahrscheinlich sogar die Ausnahme gewesen. Deshalb bezögen sich die Änderungsanträge der Linksfraktion, darunter der ÄA-005 in der Neufassung als ÄA-008 zusammen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der ÄA-004 mit Bündnis 90/Die Grünen, auf die Weiterverfolgung der Umsetzung bereits gefasster Stadtratsbeschlüsse,
auf Strategieerwartungen an die LWB sowie auf die angemessene Berücksichtigung
der Bevölkerungsentwicklung, nicht auf das, was in den Kompromissen ausgehandelt worden sei.
In der aktuellen Änderung im früheren ÄA-005, jetzt ÄA-008 erwarte die Linksfraktion
die Untersetzung der Variante „starkes Wachstum“ auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose für 2016 nunmehr im 3. Quartal. Der Punkt 2 dazu wird wie folgt ersetzt: „Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei
stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes
vorgesehen sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der
Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.“ Der Konsens mit
den Akteuren und der Bewohnerschaft sei nämlich auch der Linksfraktion wichtig.
Städterankings seien immer mit Vorsicht zu genießen. So sehe ein aktuelles Ranking Leipzig hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven auf Platz 3, und zwar vor allem deshalb, weil in diesem Ranking das Tempo der Bevölkerungsentwicklung maßgebend für die Platzierung gewesen sei. Leipzig leiste einen gewichtigen Beitrag dazu, dass Sachsen derzeit insgesamt ein ausgeglichenes Verhältnis von Geburten
und Zuzug zu Sterbefällen und Wegzug aufweist. Das derzeitige Bevölkerungswachstum dürfte auch in den kommenden Jahren durch die große Zahl von Flüchtlingen anhalten, denen gute Chancen auf dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt würden.
Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE hätten auch den ÄA-004 gemeinsam eingebracht. Am 15. April 2015 sei der Antrag A 567 in der Fassung des Antragstellers mit
klarer Mehrheit in namentlicher Abstimmung im Stadtrat beschlossen. Dies müsse in
den folgenden Konzeptionen und Beschlüssen dann auch so klar in den Überschriften zum Ausdruck kommen. Deshalb sei die Erprobung nur Teil der Einführung des
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Konzeptverfahrens und nicht Bedingung. Zunehmend gebe es auch statt des Kaufes
von Grundstücken die Möglichkeit, die Verfügung für ein Grundstück auf dem Weg
des Erbbaurechtes zu erlangen. Deshalb würden von den Antragstellern diesbezügliche Ergänzungen im Punkt 3.2 vorgesehen. Dies sei nicht zwingend vorgeschlagen,
aber es sei ein gangbarer Weg. Um Bewegung in das Verfahren zu bringen und Bürgerbeteiligung, wie im Beschluss Konzeptvergabe vorgesehen, zu gewährleisten,
schlage die Linksfraktion vor, dass für die Ausschreibung konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet werden. Diese sollten bis zum
2. Quartal 2016 vorgelegt werden.
Der Änderungsantrag ÄA-003 sei eine Ergänzung des Beschlusstextes zum Wohnungspolitischen Konzept. Formgerecht müsse dieser Änderungsantrag unter der
Maßgabe beschlossen werden, dass der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter tätig wird. Deshalb habe die Linksfraktion ursprünglich vorgehabt, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen, der wie folgt lautet: "Aufbauend auf dem Wohnungspolitischen Konzept und der für 2015 in der LWB geplanten Evaluierung der
Umsetzung der bisherigen Eigentümerziele, wird der Oberbürgermeister beauftragt,
nach dieser Evaluierung in der Gesellschafterversammlung der LWB darauf hinzuwirken, dass die Unternehmensstrategie fortgeschrieben wird."
Die Linksfraktion schlage vor, dass dieser Antrag ins normale Verfahren verwiesen
wird, weil sie nicht wolle, dass die Inhalte des Antrages verwässert werden. Damit
habe die Stadtverwaltung auch genügend Zeit, ihre Auffassung zu formulieren.
Die Linksfraktion bitte um Zustimmung zu den Änderungsanträge ÄA-003,
ÄA-004 und ÄA-008 mit den vorgenannten Änderungen.
Bei der Abstimmung über den Antrag des Seniorenbeirats werde sich die Linksfraktion enthalten. Das heiße nicht, dass die Linksfraktion das Anliegen nicht unterstütze,
aber es gebe bereits jetzt genügend Unterstützungsmaßnahmen, sei es durch Krankenkassen, durch Fördermittel oder dadurch, dass selbst Wohnungsvermieter daran
denken, altengerechte personenbezogene Einbauten vorzunehmen, weil sie ein Interesse daran haben, dass die Mieter auch im Alter in ihren Wohnungen verbleiben.
Außerdem sei ihm, Schlegel, bekannt geworden, dass selbst beim Freistaat und im
Bund wieder an Förderprogrammen gearbeitet werde, um die altenfreundliche Nachrüstung von Wohnungen zu fördern.
Dem SPD-Änderungsantrag werde die Linksfraktion zustimmen. Bezüglich des Punktes 5 des CDU-Änderungsantrages habe die Linksfraktion eine Frage. Beim Begriff
„Förderung“ impliziere fast jeder, dass irgendwelche Grundstücke preiswert abgegeben würden oder dass Geld zur Verfügung gestellt würde. Nach 25 Jahren fast ausschließlich Förderung von Wohneigentum sei es an der Zeit, schwerpunktmäßig auf
den Mietwohnungsbau zu setzen. Deshalb müsse die CDU-Fraktion nochmals erklären, was unter ihrer Formulierung zu verstehen sei.
Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) stellt klar, dass er für den Seniorenbeirat der Stadt
Leipzig spreche. Er hoffe, dass er den Stadtrat einschließlich der SPD-Fraktion durch
seine Argumentationskette überzeugen könne, dem Änderungsantrag ÄA-006 zuzustimmen.
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Einleitend spricht Stadtrat Müller der Verwaltung seinen Dank für diese Vorlage aus.
Sie sei im Seniorenbeirat besprochen worden. Der Seniorenbeirat habe dazu eine
Stellungnahme abgegeben, die dem Stadtrat als Anlage 3 der Drucksache vorliege.
Der Seniorenbeirat sei der Meinung gewesen, dass jährlich 150.000 Euro für Umbaumaßnahmen in Wohnungen zur Verfügung gestellt werden sollten. Diesbezüglich
liege Stadtrat Schlegel mit seiner Behauptung falsch, denn dem Seniorenbeirat gehe
es um die Personengruppe, die keine Pflegestufe habe, also keinerlei Unterstützung
durch Krankenkassen erhalte. Alle wollten doch, dass alte Menschen selbstbestimmt
länger in ihren Wohnungen bleiben.
Stadtrat Müller erinnert daran, dass es im Jahr 2000 in der Stadt Leipzig ein Förderungsprogramm gegeben habe, in dem jährlich 500.000 DM für solche Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt worden seien. Dieses Programm existiere
leider nicht mehr.
Der Seniorenbeirat habe also eine Stellungnahme zum Wohnungspolitischen Programm abgegeben und 150.000 Euro vorgeschlagen. Die Verwaltung habe darauf in
der Anlage 3 auf Seite 19 geantwortet, dass die Fortsetzung des Dialogs zum altenfreundlichen Wohnen im Kapitel 3.8 benannt worden sei. Nach Ansicht des Seniorenbeirates sei das dort aber sehr schwammig formuliert, denn dort werde beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Stadt Leipzig darauf hoffe, dass es Programme
des Freistaates bzw. des Bundes geben könnte, durch die das umgesetzt werden
könnte.
Stadtrat Müller beantragt, den Punkt 3.6 so zu ergänzen, dass die Betroffenen bei
erforderlichen Umbaumaßnahmen in ihren Wohnungen zu unterstützen seien. Von
Bundesregierung und KfW werde eingeschätzt, dass der Bedarf an barrierefreien
Wohnungsangeboten weiter steigen werde, aber die Leistungen durch die Pflegeversicherungen für diese Personengruppe leider gegen Null gehen.
Stadtrat Müller bittet den Stadtrat, dem Änderungsantrag des Seniorenbeirates zuzustimmen.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) erwähnt, dass sie ihre Rede wegen des
Seniorenbeirates geändert habe, weil sie gewusst habe, dass er diese Frage habe.
Sie wiederholt, dass es ihr um die Schaffung der Voraussetzungen zur Bildung von
neuem Wohneigentum insbesondere für durchschnittliche Verdiener gehe. Das bedeute Ermöglichung von Erbbaupacht, Unterstützung und Beratung. Man sollte sich
also nicht nur auf den Mietmarkt orientieren, sondern auch auf neues Wohneigentum.
Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion
dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen könne. Der Fraktion DIE LINKE
wolle er eine Brücke auch zu Punkt 5 bauen. Er habe vorhin vom Recht eines jeden
Menschen auf angemessenen Wohnraum gesprochen. Dies sei auch ein Staatsziel
der sächsischen Verfassung und im Übrigen auch der Berliner Verfassung. In der
Berliner Verfassung stehe auch ein Recht auf Bildung von Wohneigentum. Dieses
Staatsziel sei in der sächsischen Verfassung so nicht ausdrücklich definiert. Vor die-
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sem Hintergrund könne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Änderungsantrag
der CDU-Fraktion zustimmen.
Stadtrat Elschner äußert, er würde sich freuen, wenn Herr Dyck auch dem Änderungsantrag ÄA-004 zustimmen könnte. Dort sei die Rede von Vergabe nach Erbbaurecht. Er, Elschner, habe in Erinnerung, dass Herr Dyck und die SPD-Fraktion im
Juli das Erbbaurecht zum Primat erheben wollten.
Bürgermeisterin Dubrau berichtet, dass das Land tatsächlich über ein Programm
zum sozialen Wohnungsbau nachdenke. Es gebe die ersten Beratungen mit dem
ASW, die noch nicht so weit vorangeschritten seien, dass man Aussagen zu Details
machen könne. Wenn dieses Programm zustande kommen sollte, würde eine nicht
unerhebliche Anzahl von Millionen Euro nach Leipzig kommen. Derzeit werde darüber diskutiert, wie das gehandhabt werden müsste, damit tatsächlich die besten Ergebnisse herauskommen. Sobald sie, Dubrau, Verbindliches wisse, werde sie das
dem Fachausschuss mitteilen.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA-001 der AfD-Fraktion wird bei
4 Dafür-Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.
Es wird punktweise Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-002
der SPD-Fraktion beantragt.
Oberbürgermeister Jung konstatiert, dass der den Punkt 11 betreffende Teil des
Änderungsantrages ÄA-002 erledigt sei.
Abstimmung: Der den Punkt 12 betreffende Teil des Änderungsantrages ÄA-002 wird einstimmig angenommen.
Abstimmung: Der den Punkt 13 betreffende Teil des Änderungsantrages ÄA-002 wird mit großer Mehrheit angenommen.
Zum Änderungsantrag ÄA-003 der Fraktion DIE LINKE teilt Oberbürgermeister
Jung mit, dass dieser heute in 1. Lesung ins normale Verfahren genommen werde,
sodass eine Abstimmung über ihn entfalle.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-004 der Fraktion DIE LINKE
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich angenommen.
Oberbürgermeister Jung tut kund, dass die Neufassung des Änderungsantrages
ÄA-005 nunmehr die Bezeichnung ÄA-008 trage.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-008 der Fraktion DIE LINKE,
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wird mehrheitlich angenommen.
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Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-006 des Seniorenbeirates
wird bei 23 Dafür-Stimmen, 32 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen
abgelehnt.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ÄA-007 der CDU-Fraktion wird
mit großer Mehrheit beschlossen.
Abstimmung: Drucksache VI-DS-01475 wird in der durch die Änderungsanträge ÄA-002, ÄA-004, ÄA-006, ÄA-007 und ÄA-008 geänderten Fassung ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
Oberbürgermeister Jung dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats VI, darunter zur Person Herrn Heinig.
18.3. Änderungen im ÖPNV-Netz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg
(VI-DS-01558, Austauschseite + Änderungsantrag ÄA-002 der Stadträte Riekewald, Götze, Gabelmann und Weber + Änderungsantrag ÄA-003 des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Süd))
dazu: 15.2. Fraktion DIE LINKE: Hintergründe für die geplante Streckenkürzung
der Linie 9 (VI-F-01961)
Bürgermeisterin Dubrau teilt mit, dass sich die Einbringung der Vorlage im Wesentlichen mit der Antwort auf Frage 1 der Anfrage decke.
Mit der Einführung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes und der Eröffnung des CityTunnels im Dezember 2013 sei eine Reihe von Verbesserungen im Nahverkehrsnetz
für die Stadt Leipzig und das Umland eingetreten. Nunmehr würden der Leipziger
Süden und Markkleeberg durch drei S-Bahn-Linien erschlossen. Darüber hinaus verkehrten zwischen Leipzig und Markkleeberg zwei Straßenbahnlinien und zehn Buslinien. Infolge der verbesserten S-Bahn-Anbindung zwischen Leipzig und Markkleeberg könnten Fahrgäste für viele Ziele zwischen den drei S-Bahn-Linien und der
Straßenbahnlinie 9 wählen. Deshalb sei bereits zu Beginn der Planungen zum
Leipziger City-Tunnel die Einkürzung der Linie 9 betrachtet und in einer Art NutzenKosten-Analyse des Tunnels ihr Entfall auf dem Streckenabschnitt Bayrischer Bahnhof bis Markkleeberg-West unterstellt worden. Dies sei mit der Parallelität der Linienführung der Linie 9 auf diesem Abschnitt zur neuen S-Bahn-Stammstrecke und zur
Stadtbahn in der Karl-Liebknecht-Straße sowie mit der Überdeckung der Einzugsbereiche wesentlicher Haltestellen begründet worden.
Seit dem Nahverkehrsplan 1998 und dessen Fortschreibung 2007 habe der Abschnitt der Linie 9 zwischen Bayrischem Bahnhof und Stadtgrenze als „Untersuchungsstrecke Straßenbahnumstellung auf Bus“ gegolten mit der logischen Konsequenz, dass hier auch die Unterhaltung der Infrastruktur auf das nötige Maß begrenzt
worden sei. Grundlegende Infrastrukturinvestitionen für die Straßebahn benötigten
mindestens 20 Jahre Abschreibungszeitraum, und man könne diese nicht für eine
Untersuchungsstrecke einsetzen, solange dort keine anderweitige Entscheidung getroffen worden sei. Häufig werde behauptet, die LVB hätten die Strecke 9 mit Absicht
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vergammeln lassen, um sie stilllegen zu können. Dies treffe jedoch nicht zu, sondern
die Ursache sei der damalige Plan der Stadt gewesen.
Vertiefte Untersuchungen der LVB im Jahr 2009 seien zu dem Ergebnis gekommen,
dass eine Streckenstilllegung zumindest für den Abschnitt zwischen Bayrischem
Bahnhof und Connewitz nicht zu empfehlen sei. Mit der Drucksache IV-DS-04573
habe der Stadtrat im November 2009 daher beschlossen, den Straßenbahnbetrieb
auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Bayrischem Platz und Richard-LehmannStraße für die Linie 9 langfristig zu erhalten und für diesen Teil den Status der Untersuchungsstrecke aufzuheben. Entsprechend hätten die LVB für diesen Teil dann
auch die vorher unterbliebenen Infrastrukturinvestitionen zum Teil nachgeholt, und
sie würden dies in den nächsten Jahren weiterführen.
Für den in Rede stehenden Abschnitt südlich des Connewitzer Kreuzes habe die
damals beschlossene Vorlage bereits ausgeführt: „Der Weiterbetrieb der Straßenbahn nach Markkleeberg aber liegt im Wesentlichen in der Entscheidung des Landkreises Leipzig als Besteller dieser Leistung. Für den Fall, dass der Landkreis Leipzig
die Straßenbahn nach Markkleeberg-West nach Inbetriebnahme des Mitteldeutschen
S-Bahn-Netzes abbestellt, planen die LVB, für den Streckenabschnitt Connewitzer
Kreuz bis Markkleeberg-West ein Ersatzangebot mit Bussen einzurichten. Da die
Variante 1 zugleich das aus Sicht der Fahrgäste attraktivste Angebot beinhaltet, soll
diese für die weitere Entwicklung des Liniennetzes zugrunde gelegt werden, falls sich
der Landkreis gegen eine Erhaltung der Straßenbahn in Markkleeberg ausspricht.
Die Straßenbahnlinie 9 würde dann nach dem Connewitzer Kreuz zur S-Bahn geführt.“ Das, was jetzt in der Vorlage stehe, sei also schon Teil der Beschlusslage aus
dem Jahr 2009.
Die mit der Inbetriebnahme des S-Bahn-Netzes vorgesehene Entscheidung über die
Weiterführung oder Einkürzung der Linie 9 sei auf Wunsch des Landkreises nochmals auf die Zeit nach der Inbetriebnahme verschoben worden, um die Auswirkungen des Bahnnetzes auf die Linie 9 nicht nur prognostizieren, sondern auch mit realen Zahlen bewerten zu können. Im Jahr 2014 sei deshalb unter Federführung des
Landkreises Leipzig die Erarbeitung des Verkehrskonzeptes Markkleeberg mit dem
Ziel, eine abschließende Entscheidung zur Linie 9 herbeizuführen, begonnen worden. Im Ergebnis hätten sich der Stadtrat Markkleeberg und der Landkreis Leipzig
als Aufgabenträger des Nahverkehrs im Gebiet des Landkreises für eine Vorzugsvariante entschieden, in deren Konsequenz der Landkreis unter anderem die Leistungen der Linie 9 im Gebiet Stadt Markkleeberg bei den LVB als Verkehrsdienstleister
verbindlich abbestellt und eine Weiterführung der aus Leipzig kommenden Buslinie 70 nach Markkleeberg-West im 10-Minuten-Takt ab dem 28. November 2015
verbindlich bestellt habe.
Bürgermeisterin Dubrau stellt klar, Besteller von Nahverkehrsleistungen außerhalb
des Leipziger Stadtgebietes sei nicht die Stadt Leipzig, sondern einzig und allein der
Landkreis. Das gelte für die Weiterführung oder Veränderung bestehender Verkehrsleistungen genauso wie erst recht für eine neue Verkehrsleistung, zum Beispiel der
vorgeschlagenen Verlängerung der Linie 9 bis zum Hafen Zöbigker. Der Landkreis
habe die Linie 9 ab Stadtgrenze abbestellt. Daran würde auch ein Beschluss des
Stadtrates Leipzig nichts ändern. Da die Linie 9 an der Stadtgrenze Leipzigs zu
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Markkleeberg nicht wenden könne, komme nur die vorgeschlagene Führung ab
Connewitzer Kreuz bis zur Wendeschleife S-Bahnhof Connewitz infrage, womit die
Nahverkehrsqualität auf der Bornaischen Straße bis zu diesem Punkt deutlich verbessert werde.
Die Errichtung einer neuen Wendeschleife im Zuge der bisherigen Linienführung am
Wildpark könne weder bis zum 28. November realisiert werden noch wäre dieses
Vorhaben mit einem mehrjährigen Vorlauf zu realisieren, da dieser Bereich in einem
Europäischen Schutzgebiet des Auenwaldes liege. Sie, Dubrau, habe diesbezüglich
nochmals eine Anfrage an das Umweltamt gestellt. Das Amt habe eindeutig erklärt,
dass ein Antrag auf einen solchen Eingriff in die Natur nicht erfolgversprechend wäre. Im Falle der Weiterführung der Linie 9 auf Markkleeberger Territorium bis zur
Wendeschleife an der Parkstraße müsste die Stadt Leipzig alle Kosten für die Infrastrukturinvestition allein tragen. Zugleich würden sich viele rechtliche Fragen ergeben, wenn die Stadt Leipzig ein im Stadtgebiet Leipzig tätiges Unternehmen der
Stadt beauftragen würde, eine Nahverkehrsleistung in einer außerhalb der Stadtgrenzen befindlichen Stadt durchzuführen. Ihr, Dubrau, sei nicht bekannt, ob es
deutschlandweit ein Beispiel dafür gebe, dass eine Gebietskörperschaft auf dem Gebiet einer anderen Gebietskörperschaft eine Nahverkehrsleistung beauftrage und
finanziere. Sie wolle gar nicht fragen, was es für Folgen hätte, wenn ein solches Beispiel hinsichtlich der Linie 11 nach Schkeuditz oder der Linie 3 nach Taucha Schule
machen würde. Bei einer Verlängerung der Linie 9 bis zum Endpunkt entstünden
3 Millionen Euro zusätzliche Kosten pro Jahr. Bei Verlängerung bis zur Parkstraße
wäre es immer noch 1 Million Euro pro Jahr.
Auch die Variante mit einer ausgedünnten Linie 9 nach Markkleeberg, die durch ein
in den letzten Tagen veröffentlichtes Gutachten eines der Verwaltung bisher nicht
bekannten Heidelberger Planungsbüros ins Gespräch gebracht worden sei, sei nicht
tragfähig. Die LVB hätten dieses Gutachten bewertet und sähen in dem Vorschlag
weder eine dem vorgelegten Nahverkehrsangebot adäquate Leistung noch eine wirtschaftliche Prämisse.
Es sei ein großes Versäumnis seitens der Verwaltung, dass trotz des 2009 gefassten
Stadtratsbeschlusses die Ratsfraktionen nicht in den Entstehungsprozess des Verkehrskonzeptes Markkleeberg einbezogen worden seien. Es wäre sicherlich kaum
möglich gewesen, die Fraktionen in den Prozess einzubringen, aber es wäre vonseiten der Verwaltung notwendig gewesen, sie über alle Etappen dieses Diskussionsprozesses zu informieren. Sie, Dubrau, könne sich an dieser Stelle nur entschuldigen. Sie werde dafür sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiere. Allerdings glaube sie, dass sich die Entscheidung der Stadt Markkleeberg und des Landkreises nicht verändert hätte, wenn es die begleitende Information gegeben hätte.
Erstaunlich sei, dass sich die Vereine nicht an den Aufgabenträger des Nahverkehrs
des Landkreises, sondern an die Stadt Leipzig gewendet haben und dort eine Entscheidung fordern, die gar nicht in der Kompetenz der Stadt Leipzig liege. Es wäre
sinnvoller gewesen, sich dann in den Prozess der Diskussionen in Markkleeberg einzubringen.
Selbstverständlich sei es nicht schön, ein Gebiet nicht mehr durch eine Straßenbahnlinie zu bedienen, selbst wenn es sich dabei nur um eine kurze Teilstrecke handle.
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Sie, Dubrau, sei ein großer Anhänger des öffentlichen Nahverkehrs. Aber aktuell sehe sie keine andere Möglichkeit. Mit dem sowohl auf Leipziger Seite als auch in der
Verknüpfung mit Markkleeberg im Dezember in Betrieb gehenden neuen Netz aus
den Nahverkehrsleistungen der S-Bahn sowie von Bus, Straßenbahn, Taxi sei ein
gutes und leistungsfähiges Angebot entstanden, bei dem man insgesamt von einer
Steigerung der Zahl der Fahrgäste und einer für Leipzig wirtschaftlich neutralen Realisierung ausgehen könne.
Bürgermeisterin Dubrau erklärt, mit ihren Ausführungen sei die Frage 1 der Anfrage
beantwortet. Bei der Frage 2 verweise sie auf die detaillierten Angaben, die in dem
Papier der LVB enthalten seien. Die Quintessenz in diesem Papier zu Seite 2 sei,
dass für eine komplette Weiterführung des Betriebes 3 Millionen Euro pro Jahr und
für eine Weiterführung bis zur Parkstraße 1 Millionen € pro Jahr an zusätzlichen Kosten anfallen.
Zu den Punkten 3 und 4 sei zu sagen, dass in der Kalkulation die Fahrtkosten für die
Linie 70 mit kalkulatorischer Abschreibung auf der Basis einer Neubeschaffung der
Fahrzeuge angesetzt würden. Tatsächlich würden für die Verlängerung der Linie 70
die notwendigen vier zusätzlichen Gelenkbusse zunächst nur gebraucht beschafft.
Für die drei Busse sei ein Kaufpreis von 205.000 Euro angefallen. Für den vierten
liefen noch Marktrecherchen und Angebotsprüfungen. Die vier Gelenkbusse würden
in die reguläre Beschaffungsplanung der LVB aufgenommen, und nach Ablauf der
Nutzungsdauer würden neue Busse eingesetzt. Die gebrauchten Mercedesbusse
aus den Jahren 2003 und 2004 seien in einem technisch und optisch guten Zustand
und verfügten über die erforderliche Euro-Abgas-Norm für die Umweltzone. Die
Fahrzeuge hätten eine Laufleistung von 850.000 km bzw. 600.000 km. Eines der
Fahrzeuge sei klimatisiert. Die Gebrauchtfahrzeuge würden im gesamten Liniennetz
zum Einsatz kommen.
Die Antwort auf Frage 5 laute, dass die Bilanz zwischen der Abbestellung der Straßenbahn in diesem Bereich und dem Einsatz der Buslinie in etwa ausgeglichen sei.
Bürgermeisterin Dubrau bittet den Stadtrat, die Vorlage zu bestätigen.
Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) berichtet, seit gestern Abend 18 Uhr gebe es endlich Informationen, die den meisten Stadträtinnen und Stadträte erstmals eine Abwägung ermöglichen. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, die der Stadtrat hier
treffe, sei das ein Unding. Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion habe darauf hingewiesen, dass sich so etwas eigentlich nicht gehöre. Viele Worte seien zu dieser
Vorlage nicht zu verlieren, aber die, die gesagt werden müssten, hätten es in sich.
Fakt sei, der Landkreis und die Stadt Markkleeberg haben die Straßenbahnlinie 9 im
Abschnitt Markkleeberg-West bis Forst Raschwitz abbestellt und dafür die Buslinie 70 bestellt. Das bedeute, dass die 600.000 Euro Betriebskostenzuschuss vom
Landkreis nun anteilig in die Buslinie 70 fließen werden. Ab Forsthaus Raschwitz bestelle die Stadt Leipzig über den Nahverkehrsplan die Straßenbahnlinie 9. Über den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag reiche die Stadt Leipzig einen Betriebskostenzuschuss an die LVB aus, der auch die Linie 9 einschließe. Für den Betrieb der
Linie 9 von Markkleeberg-West bis Forsthaus Raschwitz fehlten jetzt erhebliche Mit-
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tel. Der zu erwartende Fall wäre, dass die Straßenbahn nur noch bis zur Stadtgrenze
fährt. Am Forsthaus Raschwitz habe man keine Wendeschleife, wohl aber eine Haltestelle weiter an der Parkstraße. Diese sei nutzbar. Die Konzession liege vor, und
nach Auskunft der Stadtverwaltung würde die Landesdirektion diese auch künftig für
die betreffenden 800 Meter erteilen.
Wenn die Vorlage heute nicht zur Beschlussfassung vorliegen würde, wäre die Buslinie 70, die die LVB laut Vertrag mit Markkleeberg mit dem Fahrplanwechsel fahren
lassen müssen, zwischen Connewitz Kreuz und Stadtgrenze nicht finanziert, und die
LVB würden – das unterstelle er, Weber – die Linie 9 nur noch bis zur Parkstraße
fahren statt bis Markkleeberg-West. Jetzt aber komme der Trick mit der Abbestellung
der Linie 9, um die Finanzierungslücke der Buslinie 70 zu schließen. Dafür würden
im Wesentlichen zwei Argumente aufgeführt. Das seien die zu erwartenden Investitionen in die notwendigen Betriebsanlagen der Linie 9 und die Fahrgastzahlen.
Wer sich die Einsteigerzahlen genau anschaue und diese mit anderen Zahlen bei
Haltestellen kurz vor der Endstelle vergleiche, werde sehen, dass die Linie 9 in diesem Abschnitt überhaupt nicht von der Norm abweiche. Wenn dies der alleinige
Grund wäre, müsste die Hälfte aller Straßenbahnen in Leipzig eingekürzt werden.
Zur Einordnung: In Probstheida wolle die Stadt mit den LVB eine neue Straßenbahntrasse zum Medizinisch-Wissenschaftlichen Zentrum für 4.000 Arbeitnehmerinnen bauen. Dort sei als Argument vorgebracht worden, dass Gelenkbusse den Bedarf nicht decken könnten. Im Einzugsbereich der Linie 9 lebten jedoch deutlich mehr
Menschen, und es gebe zusätzliche Ziele wie den Wildpark oder das Conni Island. In
dem erst gestern vorgelegten Papier de LVB werde auf Seite 2 geschrieben, dass
die LVB keine weiteren Wachstumspotenziale auf der Strecke der Linie 9 sehen.
Er, Weber, frage sich, was das für eine Einstellung sei. Connewitz wachse seit Jahren überdurchschnittlich und erst mit einem Modal Split von 40 % gelte die ÖPNVNachfrage als gesättigt. Das passe doch nicht zu den Aussagen zu einem STEP
Verkehr. Das VTA habe den Ausschussmitgliedern dazu gestern mitgeteilt, dass sie
die gesamte Wolfgang-Heinze-Straße für einen Straßenbahnbetrieb auch weiterhin
als prädestiniert ansehen. Das stehe diametral zur Vorlage der LVB. Im Übrigen sehe die Stadtgesellschaft seit 1872 – so lange bestehe diese Strecke – die Potenziale
für einen schienengebundenen Personenverkehr.
Was die Investitionen angehe, so sei Fakt, dass die LVB eine GmbH seien. Sie seien
verpflichtet, einen Wirtschaftsplan sowie einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser
müsse vorsehen, dass das Anlagevermögen für zukünftige Investitionen abgeschrieben werde. Im Investitionsplan hätte diese Linie 9 weiterhin abgebildet werden müssen. Im Ergebnis kämen die LVB auf Seite 8 zu dem Fazit, dass sie für einen Weiterbetrieb der Linie 9 von Parkstraße bis Connewitz Kreuz einen Zuschuss von jährlich
1 Million Euro benötigen würden. Der Nahverkehrsplan und der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag regelten und finanzierten das ÖPNV-Angebot der Stadt Leipzig
bis zur Stadtgrenze.
Oberbürgermeister Jung fordert Stadtrat Weber zum zweiten Mal auf, seine Ausführungen zu beenden.
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Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) äußert, dann höre er jetzt auf und bitte um Ergänzungen durch die Mitantragsteller.
Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) merkt an, Herr Weber habe sehr verständlich Ausführungen gemacht. Er, Keller, hätte ihn gern zu Ende gehört.
Aufgrund der intransparenten Kostenaufstellung unterschiedlicher Art – gestern
Abend sei dem Fachausschuss eine völlig neue Kostenaufstellung übergeben worden – sei es den Stadträten nicht möglich nachzuvollziehen, welche Gesamtrisiken
eine Einstellung des Betriebes der Straßenbahnlinie 9 ab Connewitzer Kreuz hätte.
Man müsse davon ausgehen, dass die Strecke bis Markkleeberg Endstelle für 2015/
2016 geplant und mit dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag abgedeckt ist. Bei
Wegfall der Zahlung durch die Stadt Markkleeberg entstehe eine geringe Finanzierungslücke. Der Betrag von 1 Million Euro, der vorhin genannt worden sei, könne
nicht akzeptiert werden. Er könne durch die Streckenkürzung bis Parkstraße und
durch erhöhte Fahrgastzahlen wegen Ausbau der S-Bahn-Strecke 2 ausgeglichen
werden. Die Investitionskosten seien für das gesamte LVB-Netz geplant und müssten also auch die bisher vernachlässigte Strecke nach Markkleeberg beinhalten. Besonders in den nächsten zwei Jahren sei eine Weiterführung der Linie 9 wichtig, weil
durch den Ausbau der S-Bahn-Linie 2 die S-Bahn nur sporadisch fahren werde und
die Fahrgäste nach Markkleeberg durch die Linie 9 eine Ausweichmöglichkeit hätten.
Auch ein späterer Ausbau der Linie 9 bis zum Cospudener See wäre dann in Abstimmung mit Markkleeberg noch möglich, selbst wenn sich Markkleeberg derzeit für
eine Lösung mittels Bus entschieden habe, was eine Übergangslösung sein könne.
Stadtrat Keller weist darauf hin, dass Leipzig in besonderer Weise mit Markkleeberg
verbunden sei, und zwar nicht nur wegen der örtlichen Nähe, sondern auch wegen
eines der bedeutendsten Naherholungsgebiete für die Leipziger. Zudem sei umweltfreundlicher Verkehr dem Dieselbusverkehr vorzuziehen, auch wenn es eventuell
mehr Geld kosten sollte. Hier müsse abgewogen werden, was den Stadträten die
Umwelt wert sei.
Die AfD-Fraktion werde sich für den Erhalt der umweltfreundlichen, preiswerten und
bürgerfreundlichen Linie 9 einsetzen und dem Änderungsantrag ÄA-002 zustimmen.
Stadtrat von der Heide (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) meint, die Verwaltung
mache es dem Stadtrat eigentlich einfach, die Vorlage abzulehnen. Neben dem Ärgernis, dass die Vorlage überhaupt erst heute und damit sehr spät zur Abstimmung
komme, meine er damit Detailfragen wie die, dass der Fahrgastrückgang auf der Linie 9 zwischen Connewitz Kreuz und Markkleeberg-West nicht 25 % betrage, sondern 18 %, und dass hier eine Zahl aus der Statistik genommen worden sei, die am
besten zur Argumentation und zum Ziel der Vorlage passe. Dies sei leider kein Einzelbeispiel, und dies erschwert die sachgerechte Diskussion.
Dennoch werde neben ihm, von der Heide, auch die Mehrheit seiner Fraktionskolleginnen und –kollegen der Vorlage zustimmen. Die Fraktion habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Das gelte allerdings auch für die Fraktionskolleginnen und –kollegen, welche die Vorlage heute ablehnen. Er sei sich nicht sicher, ob er
das auch für die anderen Stadtratsfraktionen sagen könne.
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Die Diskussion über Qualitätsverluste und Kompensation durch mehr Fahrplankilometer, über Fahrgastprognosen und –potenziale habe die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen so gut geführt, wie dies möglich gewesen sei. Wie wenig Vermittlung stattgefunden habe, habe sich auch bei der Bürgerinformation gezeigt. Mittlerweile stünden
so viele Zahlen für die verschiedenen Streckenabschnitte im Raum, dass von Fakten
im Sinne allgemein anerkannter Tatsachen eigentlich kaum noch die Rede sein könne. Auch hier hätte die Vorlage, auch wenn sie schon so spät komme, deutlich transparenter sein können und müssen. Der Höhepunkt sei gewesen, dass ein Papier der
LVB irgendwann gestern Abend oder heute früh an die Stadträte versandt worden
sei.
Stadtrat von der Heide betont, er wolle die Zustimmung seiner Fraktion nicht anhand
einzelner Details begründen. Im Großen und Ganzen werde kritisiert, dass eine Stilllegung eines Straßenbahnabschnittes insbesondere in einer wachsenden Stadt und
angesichts der Ziele im STEP Verkehr das völlig falsche Signal sei. Es gebe aber
nicht nur dieses eine Signal. Der Takt fast aller Straßenbahnen werde sonnabends
als Ergebnis höherer Fahrgastnachfrage verstärkt. Die LVB investierten seit drei, vier
Jahren deutlich mehr als in den Jahren zuvor und wendeten dafür angesichts sinkender Fördermittel einen höheren Anteil Eigenmittel auf. Die Investition, die sich am
stärksten in der Wahrnehmung der Fahrgäste bemerkbar machen werde, nämlich die
neuen Straßenbahnen, sei bisher nur zu einem kleinen Teil beauftragt und bringe die
Finanzierungsfähigkeit von LVB und LVV mittelfristig, also über die nächsten fünf
Jahre, an gewisse Grenzen. Alles in allem sei es nicht so, dass die LVB oder der
ÖPNV oder das Schienennetz auf Schrumpfung ausgerichtet seien. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gehe davon aus, dass hier über einen absoluten Einzelfall
entschieden werde, der den Veränderungen durch den City-Tunnel und dem Mitteldeutschen S-Bahn-Netz geschuldet sei – einem absoluten Gewinn für Leipzig – und
einem veränderten Verkehrskonzept in Markkleeberg mit entsprechend geänderten
Zuschüssen.
Aber weil man den ÖPNV weiterentwickeln müsse und weil die LVB in der Lage sein
müssten, in gesteigerte Attraktivität zu investieren, seien er, von der Heide, und eine
Mehrheit seiner Fraktion bereit hinzunehmen, dass der Wildpark künftig nur noch mit
dem Bus angeboten wird. Auch in diesem Fall hätten die zur Abstimmung stehenden
Veränderungen Vor- und Nachteile. In der Gesamtschau sei es vertretbar, die Nachteile hinzunehmen. Aber er, von der Heide, hoffe natürlich sehr, dass die Fahrgastprognosen für die Linie 9 auf der Bornaischen Straße die Erwartungen erfüllen, dass
der Umstieg in die Linie 70 am Connewitzer Kreuz reibungslos abläuft und dass die
LVB ihre Zusage erfüllen, dass sie auf punktuell höhere Bedarfe wie beim Schülerverkehr tatsächlich flexibel reagieren werden.
Zuletzt noch ein paar Worte zur Verlängerung der Linie 9 nach Zöbigker, um den Hafen am Cospudener See mit der Straßenbahn zu erschließen. Dies halte er, von der
Heide, nur für möglich, wenn sich Stadt, Landkreis und Freistaat gemeinsam entscheiden, wie viel Geld in die Hand genommen werden soll. Hier sehe er weder im
Land den politischen Willen und die politischen Mehrheit noch in der Stadt Leipzig
die Bereitschaft, die Prioritäten im Haushalt entsprechend zu verschieben. Da gehe
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es nämlich nicht darum, ob die Stadt mal 3 Millionen Euro mehr im Jahr zur Verfügung stelle.
Trotzdem finde er, von der Heide, es richtig und wichtig, dass der Stadtrat die Möglichkeit prüfe und plane. Die Konjunkturpakete hätten Projekte möglich gemacht, die
bis dahin unmöglich gewesen seien, zum Beispiel die Sanierung der Stadtbücherei,
der Kongresshalle, der Pferderennbahn. Man wisse nicht, ob es bald ähnliche Programme geben werde und ob sich die politischen Mehrheiten im Freistaat bei der
nächsten Wahl vielleicht doch verschieben, sodass deutlich mehr Geld in den öffentlichen Personennahverkehr fließt, und man wisse auch nicht, wie die Schwerpunkte
in der nächsten EU-Förderperiode aussehen werden. Deswegen sollte die Stadt
Leipzig so gut wie möglich vorbereitet sein, und dafür lohne sich die Prüfung der Verlängerung der Linie 9 nach Zöbigker.
Das helfe aber für die Entscheidung über diese Vorlage heute nicht weiter. Die Diskussion über die richtige Weichenstellung im Nahverkehr werde den Stadtrat mindestens die nächsten zwei Jahre noch intensiv begleiten. Durchaus auch selbstkritisch
hoffe er, von der Heide, dass alle Beteiligten aus der intensiven Diskussion über die
Linie 9 in Bezug auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Argumente für die
kommenden Diskussionen viel gelernt haben.
Stadtrat Georgi (CDU-Fraktion) bittet alle Anwesenden, sich die ausgewogenen
Worte des Stadtrates von der Heide nochmals durch den Kopf gehen zu lassen. Der
Stadtrat sollte die Vorlage in ihrer derzeitigen Fassung beschließen. Es seien genügend Argumente ausgetauscht worden. Natürlich gebe es Für und Wider. Im Aufsichtsrat der LVB habe man darüber ausführlich diskutiert. Gerade in den letzten Tagen seien verstärkt Informationen auf den Aufsichtsrat zugekommen, die solide oder
auch manchmal unsolide gewesen seien, und es habe viele emotionale Diskussionen gegeben. Er, Georgi, bitte den Stadtrat, sachlich darüber zu entscheiden und der
Vorlage zuzustimmen. Für ihn wäre es eine Premiere, weil er bisher nie habe zustimmen können. Es handle sich um eine schwere Entscheidung, der Stadtrat sollte
sie aber an dieser Stelle entsprechend treffen und aufhören, emotional zu diskutieren; denn schon Leonardo da Vinci habe gesagt, wo Geschrei sei, sei keine klare
Erkenntnis. An dieser Stelle aber wäre es sinnvoll, diese Entscheidung mit klaren
Erkenntnissen zu treffen.
Stadträtin Riekewald (Fraktion DIE LINKE) äußert, leider könne sie es sich nicht
verkneifen, emotional zu reagieren. Bereits in der letzten Stadtratssitzung habe sie
vorgetragen, wie falsch sie die Entscheidung finden würde, die Linie 9 ab Connewitz
Kreuz durch einen Bus zu ersetzen. Sie habe ihre Meinung nicht geändert. Durch die
Vorlage der Verwaltung und einige andere Zahlen, die in den letzten sechs Wochen
auf den Stadtrat eingeströmt seien, habe sich ihre Meinung eher gefestigt. Noch immer sei sie der Meinung, dass eine Umstellung auf den Bus gerade auf dieser Strecke unwirtschaftlicher sei als der Weiterbetrieb der Straßenbahnlinie 9 bis wenigstens zum Wildpark. Wenn man sich das betroffene Gebiet anschaue, stelle man fest,
dass es sich zum großen Teil um ein dicht besiedeltes Wohngebiet handele, welches
eine Straßenbahn rechtfertige.
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Bürgermeisterin Dubrau habe ausgeführt, dass der Stadtrat schon 2009 beschlossen
habe, die Straßenbahnlinie 9 einzustellen. Das stehe in der Begründung der Vorlage.
Sie, Riekewald, könne sich gut erinnern, dass immer dann, wenn es Änderungsanträge zur Begründung gebe, gesagt werde, die Begründung werde nicht beschlossen, sondern nur der Beschlusstext. Im Beschlusstext finde man nicht, dass die
Straßenbahnlinie 9 auf Beschluss des Stadtrates von Markkleeberg eingestellt werden soll.
Stadträtin Riekewald berichtet, dass sie im September auf die Nachteile der Einstellung der Straßenbahnlinie 9 eingegangen sei. Inzwischen gehe der Mitteldeutsche
Verkehrsverbund von ungefähr 30 % Fahrgastverlust aus, nur weil eine Straßenbahn
durch einen Bus ersetzt werde.
Laut Vorlage der Verwaltung hätten sich die Fahrgastzahlen auf dieser Strecke um
etwa 25 % reduziert. Es werde sogar von einer weiterhin rückläufigen Auslastung
ausgegangen. Aber nach den Zahlen, die dem Stadtrat in den letzten 48 Stunden
zugegangen seien, müsse man genau hinschauen. Diese 25 % Fahrgastverlust, über
die die Stadtverwaltung erstmals zur Bürgerinformationsveranstaltung informiert habe und die sie auf Leipziger und auf Markkleeberger Gebiet sehe, seien dann unterteilt worden, und auf einmal werde aus dem Minus von 25 % ein Fahrgastzugewinn
von 6 %. Der Fahrgastverlust sei nämlich ausschließlich auf Markkleeberger Gebiet
zu verzeichnen. Daher frage sie, Riekewald, was diese Zahl in einer Vorlage für den
Leipziger Stadtrat zu suchen habe. Man rede hier über die Umstellung auf den Bus
auf Leipziger Stadtgebiet.
Eine Farce sei die Angabe der Investitionskosten. Sie, Riekewald, habe das Gefühl,
dass damit dieses Thema stehe oder falle. An den Betriebskosten könne es nicht
liegen, denn diese seien beim Betrieb von Bus bzw. Straßenbahn ungefähr gleich.
Die Investitionskosten seien vom Oberbürgermeister im September auf 25 Millionen Euro beziffert worden. In den letzten 48 Stunden sei klar geworden, dass die
kurzfristigen Investitionen ungefähr 2 Millionen Euro betragen. Fakt sei, dass diese
Zahlen erst nach nachdrücklichen Nachfragen der Stadträtinnen und Stadträte mitgeteilt worden seien. Unter einem vertrauensvollen und ehrlichen Umgang verstehe sie,
Riekewald, etwas anderes.
Was das Markkleeberger Buskonzept angehe, gebe es ohne Zweifel eine Verbesserung für die Markkleeberger. Diese Ausführlichkeit hätte sie sich allerdings für den
Leipziger Teil gewünscht; denn natürlich werde es bei der Umstellung auf den Bus
nachteilige Auswirkungen auf die Leipzigerinnen und Leipziger geben. Für alle, die
ab Koburger Brücke in die Innenstadt wollen, werde ein zusätzliches Umsteigen erforderlich sein. Im Nahverkehrsplan von 2007 sei jedoch auf Seite 44 Folgendes als
Mindeststandard definiert: „Der Promenadenring soll mithilfe einmaligen Umsteigens
aus der Kernzone erreichbar sein.“ Auch das Gebiet westlich der Wolfgang-HeinzeStraße gehöre zur Kernzone. Sie, Riekewald, frage sich, warum man ganz bewusst
von diesem Mindeststandard abweichen wolle.
Im Zusammenhang mit Beschlusspunkt 2 erklärt Stadträtin Riekewald, wenn der Änderungsantrag keine Mehrheit finden sollte, werde die Linksfraktion die gesamte Vorlage ablehnen, auch wenn im Punkt 2 der Vorlage durchaus Verbesserungen be-
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schlossen werden sollen. Natürlich unterstütze die Linksfraktion den 10-Minuten-Takt
am Sonnabend, aber sehr kritisch sehe sie die Taktzeitverlängerung zur Sommerund Winterferienzeit. So würde beispielsweise eine Direktverbindung zwischen
Connewitz Kreuz und Lößnig nur noch alle 20 Minuten bestehen. Dies bedeute eine
Verschlechterung, die die Linksfraktion nicht hinnehmen wolle.
Stadträtin Riekewald schließt ihren Beitrag mit einem Appell an die Unentschlossenen. Die Papier und Gegenpapiere der letzten Zeit hätten gezeigt, dass die Diskussion über die Linie 9 noch nicht abgeschlossen werden sollte. Es wäre absolut nötig,
auf der im Nahverkehrsplan 2007 benannten Untersuchungsstrecke auch wirklich
Untersuchungen anzustellen, und zwar ergebnisoffen und nicht auf die Markkleeberger Entscheidung ausgerichtet. Der Spruch „Im Zweifel für den Angeklagten“ sollte
auch in diesem Falle gelten. Man sollte die Linie 9 am Leben lassen, denn Zweifel an
der Richtigkeit der Abbestellung gebe es genug.
Stadtrat Götze (Fraktion DIE LINKE) betont, die Antragsteller des Änderungsantrages begehrten die notwendige Zeit, die für eine dauerhafte Entscheidung über die
Zukunft der Linie 9 bis zu einem durchdachten Nahverkehrsplan dringend erforderlich sei. Auch wenn die Debatte nach Schaffung vollendeter Tatsachen zu erfolgen
scheine, so habe es der Stadtrat doch immer noch in der Hand, zu entscheiden, ob
diese Tatsachen der faktischen Stilllegung sofort vollendet werden oder nicht. Der
Stadtrat könne das Verfahren jetzt und hier stoppen und so allen mehr Bedenkzeit
ermöglichen. Bei kritischer Sicht auf viele der Begründungen kämen erhebliche Fragen und Zweifel auf. Auch wenn die Linie 9 nicht zu den übervollen Bahnen gehöre,
könne die Fahrgastzahl auf Leipziger Gebiet nicht als Begründung für die Stilllegung
herangezogen werden.
Man müsse fragen, was zur Stilllegung eines etablierten Streckenastes führe. Argumentiert werde mit den hohen Investitionskosten, die mit dem Betrieb der Straßenbahn für Schiene und Oberleitung erforderlich seien. Möglicherweise werde diese
Rechnung eher zurechtgelegt, weil man sie zum Erschrecken des Stadtrates unbedingt brauche. Bei vergleichbaren Strecken innerhalb des Stadtgebietes käme kein
Mensch auf die Idee, so etwas als Stilllegungsargument zu nutzen. Es gebe auch
etliche Straßenbahnlinien, die einen viel engeren Parallelverkehr zur S-Bahn aufweisen als die Linie 9, etwa die 11 nach Schkeuditz, die 3 nach Taucha und die 16 zur
Messe. Weiterhin gebe es schwache Außenäste auch bei anderen Linien, etwa bei
der 12, der 7 und anderswo. Mit der bei der Linie 9 genutzten Argumentation ließe
sich künftig jeder Außenast ökonomischer durch Busse ersetzen.
Ja, Straßenbahn koste. Allerdings stelle sich die Frage, ob dem Stadtrat auch alle
Kosten offenbart worden seien, die die Buslösung infrastrukturell produziere und die
am Ende die Stadt Leipzig zu tragen habe. Wenn wegen Markkleeberg eingekürzt
werden müsste, so lägen doch interessante Vorschläge auf dem Tisch, die zuminderst ernsthaft erwogen werden sollten, bevor man Gleise und Oberleitungen ungenutzt korrodieren lasse und letztlich abbauen werde. Dann werde überdies fraglich
sein, ob bei den späteren Plänen aus naturschutzrechtlichen Gründe jemals wieder
eine neue Trasse gezogen werden könne, wenn die heute noch unter Bestandsschutz stehende Trasse nicht mehr existiere. Diese Überlegungen sollten den Stadtrat viel mehr umtreiben als die Sorge um die Genehmigungsfähigkeit einer Wende-
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schleife am Wildpark, die demgegenüber das geringere Problem darstelle. Hinsichtlich des Endpunktes der Linie 9 werde zu kurz gedacht. Längst existiere doch auch
die Möglichkeit, gekoppelte Fahrzeuge als Zwei-Richtungs-Fahrzeuge einzusetzen.
Da brauche man keine Wendeschleife.
Die Gegenüberstellung des neuen Gesamtpaketes zum Ist-Zustand weise tendenzielle Rechnungen auf. Hier würden geplante Busstrecken in die potenzielle Steigerung der ÖPNV-Kilometer und Fahrgastzahlen eingerechnet, die unabhängig von der
Linie 9 ohnehin angeboten werden sollten. Die erwarteten erhöhten Fahrgastzahlen
durch die Linie 9 auf der Bornaischen Straße ließen sich ebenso produzieren, wenn
die Linie 9 ihre gewohnte Strecke fahren und die Linie 70 zur Klemmstraße verlängert würde, mit dem Unterschied, dass alle Hauptstraßen weiterhin eine Direktanbindung ans Zentrum hätten.
Die Argumentation, der Rückgang der Zahlen bei Buseinsatz der Linie 70 ab Markkleeberg-West werde durch neue Nutzer anderswo kompensiert, erwecke den Eindruck, dass es um das Zählen von Schrauben und nicht um die Versorgung konkreter Menschen in einem bestimmten Gebiet gehe. Ausgerechnet die Linie 70, ein Bus,
der sich bisher aufgrund seiner langen Strecke häufig verspäte. Davon abgesehen,
erzeugten Busse noch erhebliche Emissionen und seien das Gegenteil von Elektromobilität. Zu all dem finde sich hier nur Beschönigendes. Umso erschreckender finde
er, Götze, es, dass der Stadtrat 2015 in einer wachsenden Stadt überhaupt über die
Kürzung eines Streckenastes diskutieren müsse und dass nicht alles versucht werde,
diesen Streckenast zu erhalten. Genauso befremdlich sei es, dass die Petition von
Tausenden und das Votum des Stadtbezirksbeirates keinerlei Eindruck zu machen
scheinen.
Stadtrat Götze bittet den Stadtrat, sich ein Herz zu fassen, dem Änderungsantrag
zuzustimmen und dem Stadtrat so die Zeit zu verschaffen, darüber in Ruhe nachzudenken. Der Stadtrat solle die Bedenken und die Vorschläge ernst nehmen. Dafür
wären die Bürgerinnen und Bürger im Süden und er, Götze, sehr dankbar.
Herr Rambow, Vorsitzender des Jugendbeirates, legt dar, nach der letzten Ratsversammlung habe sich das Jugendparlament mit dem Thema Linie 9 befasst und einen
Offenen Brief geschrieben, den die Fraktionsgeschäftsführer hoffentlich an die Stadträtinnen und Stadträte weitergeleitet haben. Wer den Brief gelesen habe, wisse,
dass das Jugendparlament die Einstellung der Linie 9 ab Connewitz Kreuz ablehne,
und zwar mindestens so lange, bis Alternativen unabhängig geprüft worden seien.
Leipzig als Stadt, die sich gern als jugend- und umweltfreundlich profiliere, sollte
Wert auf eine komfortable Anbindung an Nachbarstädte legen, eine Anbindung, die
künftig hoffentlich auch barrierefrei sein werde. Dementsprechend befürworte das
Jugendparlament den Änderungsantrag ÄA-002.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) meint, wenn man Vor- und Nachteile ehrlich gegenüberstelle, dürfe man nicht nur die Linienführung der Straßenbahnlinie 9 mit der der
Buslinie 70 vergleichen, sondern müsse das Mitteldeutsche S-Bahn-Netz mit dem
City-Tunnel als Vorteil dem möglichen Nachteil der Nichtfortführung der Linie 9 gegenüberstellen. Man könne nicht den Vorteil aus dem Mitteldeutschen S-Bahn-Netz
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nehmen und die seinerzeit schon erahnbaren Nachteile später nicht mehr haben wollen.
Er, Morlok, sei auch nicht der Auffassung, dass im ÖPNV Bahn per se gut und Bus
per se schlecht sei. Natürlich sei die Bahn attraktiver, aber letztlich komme es darauf
an, ob man eine Verbindung habe, die relativ häufig und verlässlich sei. Allerdings
müsse man feststellen, dass sich die Alternative Bahn oder Bus gar nicht mehr stelle;
denn der Bus sei durch Markkleeberg bestellt. Da müsse man aber nicht bei Connewitz Kreuz aufhören und an der Stadtgrenze wieder einsetzen und nach Markkleeberg fahren, sondern dann fahre man natürlich die komplexe Strecke von Connewitz
Kreuz in der Stadt Leipzig bis nach Markkleeberg weiter. Wenn man den Bus und die
S-Bahn habe und auf der Straße, auf der die Buslinie 70 verkehre, noch die Straßenbahnlinie 9 fahren lasse, frage er, Morlok, sich, ob das zielgerichtet sein könne.
In dieser Situation sei die Entscheidung, die Linie 9 nicht mehr fortzuführen, die richtige Entscheidung.
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kündigt an, dass er die Vorlage
ablehnen werde. Dies bedeute aber nicht, dass er sich dabei im Recht oder gar gut
fühle. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung ohnehin längst gefallen sei. Der
Landkreis habe mit der einstimmigen Entscheidung zum neuen Markkleeberger
Stadtbusnetz Tatsachen geschaffen. Er habe die Linie 9 abbestellt und die Linie 70
bestellt.
Herr von der Heide habe schon auf die fehlende Transparenz und die unübersichtliche Faktenlage hingewiesen. Weder die Fortführung der Linie 9 nach Markkleeberg
noch die Umleitung zur Klemmstraße sei eine optimale Lösung. Optimal wäre gewesen, wenn sich LVB, Stadtverwaltung, Stadträte, Verkehrs- und Umweltverbände und
Bürger vor einem Jahr an der Diskussion mit dem Landkreis zur Integration der Linie 9 in das Markkleeberger Stadtbusnetz beteiligt hätten. Dies sei aber nicht geschehen, sondern alle hätten kollektiv geschlafen. Somit sei es unredlich, im Nachgang der Entscheidung mit dem Finger auf die Ja- oder die Neinsager zu zeigen und
zu sagen, sie seien schuld. Es stünde allen gut zu Gesicht, ehrlich zu sein und zuzugeben, dass man Mist gebaut habe.
Bei dieser Entscheidung gebe es seiner, Volgers, Meinung nach kein richtig oder
falsch. Es gebe Argumente für die eine oder die andere Seite, und je nachdem, wie
man die Argumente gewichte, komme man zu einer anderen Entscheidung. Taktverdichtung, Ganztagstakt, Investitionsprioritäten und 100.000 Fahrbahnkilometer mehr
auf der einen Seite, fehlende Bürgerbeteiligung, sinkende Fahrgastzahlen auf der
Linie 70, ein falsches Signal für den Klimaschutz und den STEP Verkehr mit dem Ziel
der Erhöhung des Modal Splits für den ÖPNV auf der anderen Seite. Bei dieser Frage habe keiner recht – alle hätten recht.
Er, Volger, stimme mit Nein. Er könne aber auch jeden verstehen, der eine andere
Entscheidung trifft. Er werde dafür niemanden kritisieren. Ebenso erwarte er aber
auch Verständnis für seine Entscheidung.
Stadtrat Dankwarth (Fraktion DIE LINKE) bezieht sich auf die Antworten von Bürgermeisterin Dubrau auf die Anfrage der Linksfraktion. Frau Dubrau habe gesagt, ihr
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sei kein Beispiel bekannt, wo eine Stadt eine Verbindung in eine Nachbarkommune
ohne deren Beteiligung finanziere. Ein solches Beispiel aber sei die Frankfurter Straßenbahn nach Neu-Isenburg. Dort sei die Sachlage noch drastischer als die in
Leipzig. Die Linie 9 bediene immerhin ein dicht besiedeltes Stadtviertel, in Frankfurt
fahre die Linie 17 etwa 6 km nur durch Wald, bis sie an der Stadtgrenze von NeuIsenburg ende. Neu-Isenburg zahle keinen Cent dafür. Dennoch hielten es die Frankfurter Kolleginnen und Kollegen und ganz besonders die Grünen für nötig, diese Linie
nicht nur beizubehalten, sondern auch auszubauen.
Stadtrat Dankwarth fragt Bürgermeisterin Dubrau, was sie mit „Parallelverkehr“ meine und warum es sich in diesem Fall um Parallelverkehr handeln solle. Immerhin sei
zwischen der S-Bahn und der Linie 9 auf Leipziger Gebiet ein Abstand von teilweise
einem, teilweise anderthalb Kilometern. Die Linie 9 bediene also offensichtlich teilweise auch andere Verkehrsströme. Alles an Fahrgastverkehr, was sich auf die
S-Bahn habe verlagern wollen, habe sich schon verlagert. Man sollte aber auch an
die Besucher der Karl-Liebknecht-Straße denken. Dort würden für die Gewerbetreibenden erhebliche Nachteile entstehen, wenn die Markkleeberger diese Bereiche
nicht mehr umsteigefrei erreichen könnten. Weiter sei zu fragen, ob in Berlin der Verkehr der U 2 mit der Straßenbahn in der Schönhauser Allee Parallelverkehr sei und
warum sich Berlin so etwas leisten könne und Leipzig nicht.
Frau Dubrau habe gesagt, dass der Betrieb der Linie 9 jährlich 3 Millionen Euro kosten werde. Hier müsse sie klarstellen, was sie damit meine, den Betrieb der gesamten Linie 9 von Thekla bis Markkleeberg oder tatsächlich nur vom Connewitzer Kreuz
bis zum Wolfswinkel. Mittels Computer seien die Zahlen schnell verfügbar. Die LVB
hätten im Jahr 2014 einen Aufwand von insgesamt ca. 135 Millionen Euro gehabt.
Sie hätten damit 12,7 Millionen Kilometer bei der Straßenbahn und 10,1 Millionen
Kilometer beim Bus erbracht. Frau Dubrau wolle doch wohl nicht ernsthaft sagen,
dass der Betrieb einer 2,5 bis 3 km langen Strecke ein Dreißigstel des gesamten
Aufwandes der LVB koste.
Stadtrat Dankwarth fragt, ob Bürgermeisterin Dubrau mit der Stadt Markkleeberg und
dem Landkreis geklärt habe, ob diese wenigstens denselben Zuschuss bezahlen
würden, den sie für den Bus zu bezahlen bereit seien, wenn die Stadt Leipzig die
Straßenbahn weiter betreiben würde. Nachdem klar sei, dass die LVB auch den Bus
weiter betreiben würden, gehe es Frau Dubrau doch allenfalls um das Geld. Er,
Dankwarth, könne sich nicht vorstellen, dass Markkleeberger Bürger die Straßenbahn ablehnen.
Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) gibt bekannt, dass die vollständigen Kalkulationen zu Punkt 2 der Anfrage seiner Fraktion in der Geschäftsführung der Linksfraktion eingegangen seien.
Bürgermeisterin Dubrau merkt an, sie habe das entsprechende Material gestern
nochmals an alle in der Fachausschusssitzung Anwesenden verteilt. Sie wisse nicht,
wo da eine Lücke gewesen sei.
Die Bürgermeisterin räumt ein, dass ihr der Fall Frankfurt nicht bekannt sei. Sie werde aber gern nachfragen.
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Was die Karl-Liebknecht-Straße angehe, so wisse die Verwaltung, dass mit Eröffnung des S-Bahn-Verkehrs die Kneipenmeile sofort zugelegt habe. Die Kneiper der
Karl-Liebknecht-Straße hätten mitgeteilt, dass Leute, die bisher mit der Straßenbahn
aus Markkleeberg gekommen seien, jetzt die S-Bahn benutzen. Es sei also zu keiner
großen Veränderung gekommen.
Die in der Antwort auf Frage 3 erwähnten 3 Millionen Euro bezögen sich nicht nur auf
den Betrieb der Linie, sondern da seien auch die Investitionskosten berücksichtigt.
Sie habe schon erwähnt, dass aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Untersuchungsstrecke handle, in den letzten Jahren dort keine Investitionsmaßnahmen
durchgeführt worden seien. Diese müssten nachgeholt werden.
Im Übrigen sei klar, dass die Stadt Markkleeberg keinerlei Zuschuss zahlen werde.
Markkleeberg habe die Straßenbahn abbestellt und wolle in den zentralen Bereichen
eine komplette Umbaumaßnahme durchführen, bei der sogar die Schienen entfernt
werden sollen. An den Gesprächen sei die Verwaltung beteiligt gewesen. Dabei habe
es keinerlei Entgegenkommen Markkleebergs in Richtung Straßenbahn gegeben.
Oberbürgermeister Jung schlägt vor, zuerst den Änderungsantrag der Stadträte
Riekewald, Götze, Gabelmann und Weber aufzurufen. Dieser sehe die Einführung
neuer Beschlusspunkte 1 und 2 sowie die Beibehaltung des bisherigen Beschlusspunktes 2 als neuer Beschlusspunkt 3 vor.
Abstimmung: Änderungsantrag ÄA-002 wird bei 28 Dafür-Stimmen,
39 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt.
Abstimmung: Der Änderungsantrag WA-001 des Stadtbezirksbeirates
Leipzig-Süd wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: VI-DS-01558 wird mehrheitlich beschlossen.
18.4. 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke“, Anzeige der Erhöhung der Baukosten
sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 Abs. 1
SächsGemO (DS-06895/14-DS-002)
Abstimmung: DS-06895/14-DS-002 wird einstimmig beschlossen.
18.5. „Gestaltungssatzung für die Gemeinde Böhlitz-Ehrenberg“; Satzungsbeschluss zur Aufhebung (DS-00801/14)
Abstimmung: DS-00801/14 wird mit 59 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.
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18.6.
Erhaltungssatzung
(DS-00774/14)
„Böhlitz-Ehrenberg“;
Satzungsbeschluss
Abstimmung: DS-00774/14 wird mit 59 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und bei 1 Enthaltung beschlossen.
18.8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01183)
Abstimmung: VI-DS-01183 wird einstimmig beschlossen.
18.9. Geschäftsordnung des Petitionsausschusses (VI-DS-01205)
Abstimmung: VI-DS-01205 wird einstimmig beschlossen,
18.10. Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023 (VI-DS-01394)
Abstimmung: VI-DS-01394 wird einstimmig beschlossen.
18.11. Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
(Mittelstandsförderprogramm) in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-001433-NF-002)
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) legt dar, mit dem vorliegenden Programm
solle das Mittelstandsprogramm vom 19. Juni 2013 mit einer höheren Fördersumme
fortgesetzt werden. Die Linksfraktion unterstütze dieses Ziel, zumal die bisher praktizierte Kreditvergabe (Mikrofinanzierung), die parallel gelaufen sei, in diesem Jahr
weggefallen sei und wohl auch nicht wieder aufgelegt werde.
In der Vorlage zum Monitoringbericht habe Bürgermeister Albrecht Folgendes geschrieben: „Für die 88 % der Leipziger Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern ist das Mittelstandsprogramm die einzig zugängliche Fördermöglichkeit, da meist
nur größere Unternehmen Förderung von der SAB erhalten.“ Unter diesen Umständen sei es nicht verwunderlich, dass das Mittelstandsförderprogramm vor allem bei
den kleinen Unternehmen guten Zuspruch finde. Es sei erfreulich, dass innerhalb der
ersten anderthalb Jahre die Schaffung von 196 Arbeitsplätzen habe gefördert werden
können.
Allerdings hätte die Linksfraktion erwartet, dass Bürgermeister Albrecht diesen Effekt
besser betrachte: Was sind das für Arbeitsplätze? Wie viele davon waren nachhaltig
und existieren heute noch? Warum wird nicht dargelegt, wie diese Entwicklung nach
den ersten anderthalb Jahren weiterging? – Den Erfolg des Mittelstandsprogramms
wolle die Linksfraktion damit nicht klein reden.
Nicht umsonst hätten Stadträtinnen und Stadträte und vor allen Dingen der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit immer wieder auf die personelle Verstärkung dieser
Verwaltungsaufgabe gedrungen, und mit der Beschlussfassung des Stadtrates über
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den Haushalt am 18. März 2015 sei eine weitere Personalstelle beschlossen worden.
In der Vorlage habe der Bürgermeister formuliert – aber leider nur im Konjunktiv! –,
dass diese Stelle ab August neu besetzt würde. Er, Grosser, frage, ob dies geschehen sei. Diese gehe aus der Vorlage nicht hervor.
Die Linksfraktion sehe ebenso wie der Bürgermeister neben den direkten Wirkungen
auf die geförderten Unternehmen auch die mittelbare Wirkung des Programms. Es
sei gut, wenn Hochschulabsolventen über die Managementhilfe in Unternehmen den
Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Es sei erfreulich, wenn Zuwendungsempfänger im
Rahmen der geförderten Maßnahmen Aufträge an andere Leipziger Unternehmen
erteilen können. Es sei schön, wenn positive Effekte in der Kreativwirtschaft auftreten. Er, Grosser, frage, warum solche Effekte in der Vorlage nicht besser verifiziert
würden und warum nur beschrieben werde, dass es eine irgendwie geartete Wirksamkeit der Mittelstandsförderung auch auf die Stadtentwicklung gebe. Und zu guter
Letzt müsse man fragen, warum die Finanzierung in der Vorlage derart verworren
dargestellt sei. Zumindest habe er, Grosser, damit ein großes Verständnisproblem.
Da sei im Beschlusspunkt 2 von jährlich 600.000 Euro die Rede, aber in der Finanzierungsübersicht erschienen nur 450.000 Euro, und zwar auch nur für das Jahr
2016.
Die Tabelle auf der Seite 1 der Begründung könne seine, Grossers, Verwirrung leider
auch nicht auflösen. Gut, es gebe eine Mitzeichnungspflicht der Kämmerei, und die
habe das bestimmt geprüft und gesagt, das gehe seinen Gang. Aber er und wahrscheinlich auch andere im Saal hätten das nicht begriffen. Aber wenigstens sei mit
der Neufassung des Deckblattes die Deckungsquelle erstmals genannt worden.
Auch wenn die Form dieser Vorlage hätte besser sein können, werde ihr die Linksfraktion trotzdem zustimmen, weil sie alles in allem die einzige Alternative für kleine
und mittlere Unternehmen biete, gefördert zu werden.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) betont, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.
Bereits in der Haushaltsdebatte hätten die der FDP angehörenden Stadträte einen
Antrag gestellt, die Mittel sinnvoller zu verwenden, da das Mittelstandsförderprogramm zu kleinteilig sei, um entsprechende Wirkungen zu entfalten. Wenn man sich
die Zahlen hier anschaue, werde deutlich, dass das Programm zu kleinteilig sei. Laut
Vorlage gebe es 90 geförderte Unternehmen, in denen 114 Arbeitsplätze entstanden
seien. Wenn man sich das bei den Gründern anschaue, komme man immer noch auf
2,5 Arbeitsplätze pro gefördertes Unternehmen. Wenn man das in der Bestandspflege angucke, stelle man fest, dass in Leipzig 51 Unternehmen gefördert worden seien, aber lediglich 18 Arbeitsplätze entstanden seien. Hier werde deutlich, dass dieses Programm zu kleinteilig sei. Das Geld könnte an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden. Deswegen würden die FDP-Stadträte der Vorlage nicht zustimmen,
und er, Morlok, bitte den Stadtrat, dies ebenfalls zu tun.
Bürgermeister Albrecht bestätigt, dass das Programm kleinteilig sei. Es werde
auch kleinteilig bleiben, sofern es eine Mehrheit finde, denn genau dies sei beabsichtigt.
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Zu der von Herrn Grosser nachgefragten Bilanz sei Folgendes zu sagen: Man habe
insgesamt 414 Unternehmen beraten. Diese Beratung habe den Vorteil, dass man
sich nicht nur in puncto Förderung mit den Unternehmen beschäftigt habe, sondern
auch mit möglichen anderen Wünschen, seien es Genehmigungsverfahren oder Beratungen gegenüber Dritten.
242 Unternehmen hätten dann einen Antrag gestellt. Diese Unternehmenskontakte
hätten also neben der eigentlichen Förderung auch Synergien für das Amt für Wirtschaftsförderung gebracht, nämlich 196 Arbeitsplätze. Es gebe kein Programm der
SAB, das für diese geringe Summe diese Effizienz in der Schaffung von Arbeitsplätzen aufzuweisen habe. Da könne man schon sagen, das Geld sei gut angelegt.
Bei der Evaluation der 170 Fördermittelempfänger habe es noch eine Reihe von Informationen gegeben, die er, Albrecht, auch für gut und richtig halte. Die Unternehmen seien mit dem Mittelstandsprogramm durchgängig zufrieden gewesen. Für 2014
habe der Mittelabruf 337.000 Euro betragen. Die nicht vollständige Mittelverwendung
im Jahr 2014 habe ihren Grund im Einstieg in das Programm gehabt. Im Jahr 2015
gebe es eine völlig andere Situation, nämlich 25 Anträge im Monat. Am 11. Juni 2015
habe die Summe der aufgelaufenen Anträge das Budget des Programms bereits um
120.000 Euro überstiegen. Die notwendige haushaltstechnische Reaktion sei gewesen, dass ein Bewilligungsstopp habe ausgesprochen werden müssen. Kurzfristig
seien dann noch einmal 95.000 Euro bereitgestellt worden.
Das zeige, dass der Bedarf dieses Programms wesentlich größer sei. 77,5 % bezögen sich auf Maßnahmen der Bestandsförderung in 167 Projekten, 17,5 % auf Gründungsförderung, 5 % auf Maßnahmen in der Ansiedlungsförderung, und in 41 Förderfällen hätten Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe gefördert werden
können. 72 % der geförderten Unternehmen hätten bis zu vier Beschäftigte, 17 % bis
zu neun und 11 % der geförderten Unternehmen zehn und mehr Beschäftigte.
Zu der Frage von Herrn Grosser, was eigentlich beschlossen werden solle, sei zu
sagen, dass die Empfehlung an den Stadtrat laute, erstens einen Grundsatzbeschluss zur Fortsetzung des Programms und damit zur Beendigung der Pilotphase
zu fassen und zweitens die Mittelausstattung von bisher 450.000 Euro auf 600.000
Euro zu erhöhen. Über die künftige Zielstellung des Programms müsse in der Tat
noch nachgedacht werden. Ein inhaltlicher Schwerpunkt für die Evaluierung sei dabei
eine Fokussierung auf wachstumsorientierte Unternehmen und auf das verarbeitende Gewerbe.
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) meint, offensichtlich habe er zu schnell gesprochen und sei deshalb nicht richtig verstanden worden. Das, was Bürgermeister
Albrecht soeben vorgetragen habe, stehe nämlich bereits in der Vorlage. Ihn, Grosser, interessiere etwas anderes. Er wolle zum Beispiel wissen, was für Arbeitsplätze
da entstanden seien, wie das nach den anderthalb Jahren weitergegangen sei usw.
Aber in Anbetracht der späten Stunde könne man das vielleicht im Fachausschuss
Wirtschaft und Arbeit diskutieren. Bei dieser Gelegenheit könnte Bürgermeister Albrecht vielleicht ein Papier vorlegen.
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Oberbürgermeister Jung äußert, die Details sollten im zuständigen Fachausschuss
behandelt werden.
Abstimmung: VI-DS-01433 wird bei 2 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen.
18.12. Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen; Stadtbezirke
(Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost (Schönefeld-Abtnaundorf,
Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau, Volkmarsdorf),
Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher, HartmannsdorfKnautnaundorf); Aufstellungsbeschluss (VI-DS-01438 + Änderungsantrag
ÄA-001 des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln + Änderungsantrag ÄA-002
der SPD-Fraktion)
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) nimmt Bezug auf den Änderungsantrag
des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln. Ihm sei bekannt, dass es einen Unterschied zwischen einem normalen Gewerbegebiet und einem Industriegebiet gebe.
Allerdings wisse er nicht, in welche Kategorie ein Flugplatz einzuordnen sei.
Es sei zwar wünschenswert, dort noch einen Grünzug einzuordnen. Das wäre allerdings Teil des Bebauungsplanverfahrens und nicht Teil des Flächennutzungsplanes.
Aber hier gehe es doch darum, dass der Stadtrat nicht einfach mal beschließe, die
Flugplatzerweiterung doch nicht zu bauen.
Bürgermeisterin Dubrau stellt klar, dass es sich bei der Vorlage um einen Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan handle, und im weiteren Verfahren
werde man dieses Thema diskutieren. Insofern laute der Kompromissvorschlag der
Verwaltung, das Anliegen des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln in das Protokoll
aufzunehmen und im weiteren Verfahren darüber zu diskutieren.
Stadtrat Dossin (CDU-Fraktion) trägt vor, da der Flächennutzungsplan immer mehr
zur Grundlage von Entscheidungen der Verwaltung werde und da er auch für langfristige Entscheidungen von Firmen und Privatpersonen genutzt werde, müsse er viel
detaillierter ausgebaut werden, und die betroffenen Personen müssten gefragt werden. Die heute zu beschließenden Änderungen seien aber nicht mit den Betroffenen
besprochen bzw. mit der bisherigen Entwicklung abgestimmt worden.
Nach Meinung der CDU-Fraktion seien die Änderungen nicht gut recherchiert worden. Man sei zu wenig auf die jetzige Nutzung der Flächen eingegangen. So seien
zum Beispiel typische historisch gewachsene Mischflächen bereits als Wohnflächen
ausgewiesen worden. Auf der Fläche, an die er, Dossin, gerade denke, befänden
sich heute mehr Gewerbeflächen als Wohnflächen. Der Grund hierfür sei nicht nachvollziehbar. Hier sollte vor einem Aufstellungsbeschluss nochmals dezidiert recherchiert werden.
Da die CDU-Fraktion hier noch deutliche Änderungspotenziale sehe, werde sie zur
kompletten Vorlage Nein sagen. Sie bitte die Verwaltung, die Vorlage nochmals zu
überarbeiten.
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Bürgermeisterin Dubrau befürchtet, dass hier ein Missverständnis vorliege. Es gehe um ein Gewerbegebiet und nicht um Wohnen. Es werde auch nicht der komplette
Flächennutzungsplan geändert, sondern nur einige Stellen.
Ortsvorsteherin Ziegler äußert die Absicht, zum Änderungsantrag des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln zu sprechen. Laut Vorlage wäre der Ortschaftsrat gar nicht
zu beteiligen gewesen. Das sei schlichtweg vergessen worden, und das sei eigentlich schon ein unhaltbarer Zustand. Ein Flächennutzungsplan und dessen Änderung
seien eine sehr wichtige Angelegenheit. Da dürfe es nicht passieren, dass der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln gerade zu diesem Änderungsbereich nicht als Beteiligter vorgesehen werde.
Der Ortschaftsrat habe sich natürlich trotzdem mit dieser Angelegenheit befasst. In
der Vorlage sei vorgesehen, im Bereich 14 die ehemalige Vorbehaltsfläche für den
Flughafen jetzt anders darzustellen, und zwar nach den Vorstellungen des Ortschaftsrates als Gewerbegebiet. Soweit man wisse, sei wohl auch nicht mehr vorgesehen, diese Fläche als Erweiterung des Flughafens zu sehen, sondern dort dem
Flughafen dienliches Gewerbe anzusiedeln. Deshalb sei der Ortschaftsrat der Meinung, dass es ausreichen müsste, das Gebiet als Gewerbefläche und nicht als Industriegebiet auszuweisen; denn der Norden sei bekanntlich von Industriegebieten
und Fluglärm stark belastet.
Der Grüngürtel sei übrigens nicht unbedingt im Flächennutzungsplan, sondern im
Landschaftsplan festzusetzen, aber da das hier mit dargestellt werde, halte das der
Ortschaftsrat auch für sinnvoll. Sie, Ziegler, bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Stadtrat Bär (SPD-Fraktion) erklärt, er habe gehört, dass die Verwaltung einen Alternativvorschlag zum ÄA-002 der SPD-Fraktion habe. Er bitte Frau Dubrau, diesen
kurz zu Protokoll zu geben, damit sich die SPD-Fraktion dazu positionieren könne.
Oberbürgermeister Jung schlägt ein solches Verfahren für beide Änderungsanträge vor. Es handle sich um einen Aufstellungsbeschluss. Im Verfahren könnten beide
Anträge eingebracht und abgewogen werden. Das könne man so zu Protokoll geben.
Zum Änderungsantrag ÄA-001 verliest der Oberbürgermeister folgenden Alternativvorschlag der Verwaltung:
„Es wird zu Protokoll gegeben, dass die Verwaltung die Vorschläge des
Ortschaftsrates im weiteren Verfahren in die Abwägung einstellt. Am
Ende des Prozesses fällt dann der Beschluss.“
Genauso könne man im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der SPDFraktion formulieren:
„Im Protokoll wird vermerkt, dass bei der geplanten Fortschreibung des
Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan
Wohnen, 2017 die in Rede stehende Fläche anhand stadtweit vergleichbarer Kriterien auf ihre Eignung als Wohnbaufläche geprüft und
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bei guter Eignung eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung
durchgeführt wird.“
Stadtrat Bär (SPD-Fraktion) bezeichnet es als sinnvoll, dies zu tun, bittet aber darum, die Frist nicht wie im Falle des Nahverkehrsplanes vielleicht nochmals über das
Jahr 2017 hinaus zu verlängern. Der Stadtrat habe heute über das Wohnungspolitische Konzept gesprochen. Man wisse, wie wichtig es sei, gerade dort Wohnraum zu
schaffen, wo wirklich städtebauliche Lücken seien und sich das anbiete.
Oberbürgermeister Jung erklärt, die verlesenen Protokollnotizen würden im Einvernehmen mit den Antragstellern ausgebracht.
Die Änderungsanträge ÄA-001 und ÄA-002 sind zurückgezogen.
Abstimmung: VI-DS-001438 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
(Pause)
Oberbürgermeister Jung erklärt, er habe den Ältesten gegenüber angeregt, die Sitzung heute nur noch mit drei wichtigen Vorlagen zu befassen. Man würde den Vorlagen insgesamt nicht gerecht, wenn man weiter fortsetzen würde. Die Sitzung würde
noch mindestens zwei Stunden dauern. Deshalb schlage er vor, die eilbedürftigen
Vorlagen noch heute aufzurufen und die Sitzung am 11. November um 18:00 Uhr
fortzuführen.
Ortsvorsteher Kopp macht einen am Stenografentisch nicht verständlichen Zwischenruf.
Oberbürgermeister Jung sagt zu, dass er den Änderungsantrag übernehmen werde. Dann brauche er die Vorlage nicht aufzurufen.
18.41. Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9 in
Leipzig-Crottendorf in das Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs
Behindertenhilfe (VI-DS-01804)
Abstimmung: VI-DS-01804 wird einstimmig beschlossen.
18.42. Verkauf durch die Stadt; Vermarktungsverfahren Lindenauer Hafen,
1. Vermarktungsabschnitt Los 3 und 4 (VI-DS-01806)
Abstimmung: VI-DS-01806 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
18.43. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Rohentwurf des Regionalplans
Leipzig-Westsachsen 2017 gemäß § 6 Abs. 1 SächsLPIG (VI-DS-01823)
Abstimmung: VI-DS-01823 wird ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
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Zur Geschäftsordnung bittet Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) das Büro für Ratsangelegenheiten eine verkürzte Tagesordnung für die nächste Ratsversammlung zusammenzustellen.
Oberbürgermeister Jung stellt klar, dass zu einer neuen Stadtratssitzung eingeladen werde mit einer Tagesordnung, die sich ausschließlich auf die heute aufgerufenen Gegenstände bezieht. Die nächste Stadtratssitzung sei dann am 19. November
2015.
Stadtrat Morlok (fraktionslos) regt an, den Komplex Abschlussprüferbestellungen
in einem Block abzuhandeln, damit die Kollegen weiter arbeiten können.
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass man das kommunalrechtlich nicht dürfe.
Der Oberbürgermeister dankt den Stadträtinnen und Stadträten für das Verständnis
und für die Geduld.
Oberbürgermeister Jung schließt die Sitzung und wünscht noch einen schönen
Abend.
Schluss der Sitzung: 22:30 Uhr
Oberbürgermeister
Schriftführer
Stadtrat
Protokollant:
Stadtrat