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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026432.pdf
Größe
431 kB
Erstellt
13.04.15, 10:21
Aktualisiert
11.03.16, 16:51

Inhalt der Datei

Ke 1 Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung begrüßt die Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne und die Mitarbeiter der Verwaltung zur Ratsversammlung. Der Oberbürgermeister Jung informiert darüber, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung am 5. April 2015 bekanntgemacht worden sei, dass sich Stadtrat Rothkegel entschuldigt habe und dass Bürgermeister Albrecht erkrankt sei. Er verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung und bittet die Stadträtinnen und Stadträte, die die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, ihm dies mitzuteilen. Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 57 Stadträtinnen und Stadträte = 80 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.7 beantragt habe. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) erklärt, diese Vorlage sei heute nicht beschlussfähig. Sie sei am 7. April bei den Fraktionen eingegangen. Vorgesehen sei eine Beratungsfrist von einem Monat. Auf der Vorlage sei nicht vermerkt, dass sie irgendwo vorberaten werden soll. Es sei auch keine nachvollziehbare Begründung beigefügt. Aus diesem Grund bitte die CDU-Fraktion, die Vorlage heute abzusetzen, sie gegebenenfalls in einen Ausschuss zu verweisen, der vom Oberbürgermeister als Einreicher festgelegt werden sollte, und zur nächsten Ratsversammlung aufzurufen. Oberbürgermeister Jung tut kund, laut Geschäftsordnung müsse er die Vorlage zur Vorberatung dem zuständigen Fachausschuss Allgemeine Verwaltung übergeben. Allerdings habe er die Absprache im Ältestenrat anders verstanden. Es bereite aber keine Probleme, die Vorlage einen Monat später aufzurufen. Tagesordnungspunkt 18.7 wird von der Tagesordnung abgesetzt. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) stellt fest, dass nach dem 7. April keine Absprache im Ältestenrat stattgefunden habe und die Vorlage erst am 7. April eingegangen sei. Bezüglich Vorabsprachen verweist Stadtrat Maciejewski auf die Gemeindeordnung, in der festgelegt sei, dass der Ältestenrat den Oberbürgermeister in Sachen der Tagesordnung berät, also weder ein Ersatzausschuss noch ein anderes Gremium. Es gebe klare Regularien, und er, Maciejewski, bitte den Oberbürgermeister zum wiederholten Male, sich daran zu halten. Ke 2 Oberbürgermeister Jung tut kund, dass die CDU-Fraktion einen Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.5 gestellt habe. Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) bittet namens ihrer Fraktion um die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes, weil seit dem 12. Januar 2015 beim Verwaltungsgericht ein Verfahren anhängig sei. In diesem Verfahren gehe es um die Erteilung eines Bauvorbescheides für zwei Einfamilienhäuser im Geltungsbereich des Bebauungsplanes E-150, Ortskern Holzhausen, Zuckelhausener Ring 15. In diesem Verfahren habe die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts inzident auch zu prüfen, ob dieser Bebauungsplan wirksam ist oder nicht. Letztlich gehe es bei diesem Tagesordnungspunkt um nichts anderes. Deswegen meine die CDU-Fraktion, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in diesem Fall abgewartet werden sollte. Der CDU-Fraktion sei bekannt, dass argumentiert werde, dass bereits eine rechtskräftige Entscheidung vorliege und damit inzident auch die Wirksamkeit des Bebauungsplans geprüft worden sei. Das sei aber nicht in Rechtskraft erwachsen. Es könne sein, dass sich hier etwas geändert habe. Die CDU-Fraktion wolle hier die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten und beantrage deshalb die Absetzung aus rein formalen Gründen. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) zeigt sich verwundert, dass Stadträtin Niermann als Richterin diesen Absetzungsantrag stelle. Daraus ergebe sich für sie die Frage, ob das rechtkonform sei. Sie habe gerade in dieser Beziehung sehr viel erlebt, was sie stark verwundert habe. Stadträtin Hollick bestätigt, dass 2010 die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes geändert worden seien. Mir Recht gehe es um Landschaftsschutz und nicht um „Stadtschaftsschutz“. Die Grenzen seien also durch das Land geändert worden, und wer damals im Land an der Regierung gewesen sei, sei allgemein bekannt. Der Bauherr des Grundstücks Zuckelhausener Ring 13 habe eine Änderung des Bauantrags unter Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes gestellt. Dieser Antrag sei für vier Eigenheime genehmigt worden. Der Bauherr habe jedoch im Landschaftsschutzgebiet ohne Genehmigung noch ein weiteres großes Eigenheim mit einem großen Pool gebaut. Stadträtin Hollick betont, dass das Recht für alle, für Vermögende und für Unvermögende, gelte. Dafür gebe es das Grundgesetz. Es schütze Eigentum, Gesundheit und Natur. Deshalb sei es erstaunlich, wie einige Mitglieder der CDU-Fraktion hier reagierten. Die Vorsitzende des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau habe angeregt, eine öffentliche Vorlage zu diesem Thema im Wirtschaftsrat nichtöffentlich zu behandeln. Der Vorsitzende des Fachausschusses Umwelt und Ordnung habe gestern mit Bürgern gesprochen und ihnen gesagt, dass die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes falsch gesetzt seien und dass versucht werde, den betreffenden Bürger schlechter zu stellen. Anschließend sei der Vorsitzende des Fachausschusses mit dem Bauherrn in eine Gaststätte gegangen, um noch ein „Freundschaftsbier“ zu trinken. Dies sei Fakt. Wenn man so verbandelt sei, sollte man sich bei solchen Vorlagen zurückhalten. Ke 3 Sie, Hollick, könnte noch mehr Fakten aufzählen, wie durch Männerfreundschaften eine Vorlage beeinflusst werden solle. So weit dürfe man es nicht kommen lassen. Daher bitte sie, gegen diesen Absetzungsantrag zu stimmen. Oberbürgermeister Jung erinnert daran, dass laut Geschäftsordnung eine Gegenrede gestattet sei, und bittet um Verständnis, dass er keine weitere Gegenrede zulassen könne. Er, Jung, empfehle ebenfalls Ablehnung. Es sei zutreffend, dass Klage eingereicht worden sei. Durch diese Klage werde ein neuer Sachverhalt geschaffen, der der Befassung des Stadtrates mit dem Antrag eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entgegenstehe. Mit dem Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens werde in erster Linie beabsichtigt, das vom Antragsteller formell und materiell rechtswidrig errichtete Wohnhaus auf dem Grundstück zu legalisieren. Die Stadt Leipzig werde der Klage entgegentreten. Mit dem vorliegenden Antrag auf Einleitung einer Planungsänderung sei der Stadtrat berufen, darüber zu entscheiden, ob er an der bestehenden Planung festhalten will. Die eingereichte Klage werde daran nicht hindern. Abstimmung: Der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 18.5 wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass er die Tagesordnungspunkte 11.1, 18.3. und 24.1. von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt habe. Das Gleiche geschehe auf Wunsch der Antragsteller mit den Tagesordnungspunkten 14.3 und 14.9. Zu Tagesordnungspunkt 18.3 führt der Oberbürgermeister aus, ihm sei berichtet worden, dass in den Ausschüssen sehr intensiv über das Thema Werbekonzessionen diskutiert worden sei. Daraufhin habe er seine Kollegen gebeten, eine neue Vorlage zu erarbeiten. Auch mit der neuen Vorlage werde der Ratsversammlung das Werbeträgerportfolio zur Abstimmung vorgelegt, das als Grundlage des späteren Verhandlungsverfahrens dienen solle. Dennoch habe man, um wirtschaftlichen Schaden von der Stadt abzuwenden, im EU-Amtsblatt einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zur Prüfung der Eignung ausschreiben müssen. Erst mit Ablauf der Frist, frühestens am 4. Mai, könnten die detaillierten Ausschreibungsunterlagen verschickt werden. Danach beginne das eigentliche Angebots- und Verhandlungsverfahren, das mit Ratsbeschluss abgeschlossen werde. Die Bekanntmachung könne ohne Konsequenzen jederzeit aufgehoben werden. Der Stadtrat werde also bezüglich der weiteren Konzessionsvergabe in keiner Weise in seinen Rechten beschnitten. Der Oberbürgermeister fasst zusammen, man habe ausschreiben müssen, um nicht in eine wirtschaftliche Falle zu laufen. Unabhängig davon bleibe der Stadtrat in jeder Hinsicht Herr des Verfahrens, wenn es darum gehe, die weiteren Teilnahmeunterlagen zu erstellen. Die Terminkette sei äußerst straff, und man dürfe nicht Gefahr laufen, 2017 keine Fahrgastunterstände zur Verfügung stellen zu können und auf die Entgelteinnahmen verzichten zu müssen. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren müsse bis Ende 2015 abgeschlossen werden, weil umfangreiche Investitionen zu tätigen seien, die eine logistische Vorbereitungszeit von mindestens zehn Monaten erfordern. Der neue Konzessionär müsse bereits ab 1. Januar 2017 die neuen Anlagen aufbauen können. Ke 4 Bürgermeisterin Dubrau habe ihm, Jung, nochmals versichert, dass auch für den weiteren Umgang mit den Toilettenanlagen eine neue Vorlage erarbeitet werde. Stadtrat Georgi (CDU-Fraktion) äußert, bereits am 2. März sei diese Vorlage im Fachausschuss Finanzen massiv kritisiert worden. Man habe dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter klar und deutlich gesagt, dass das, was dem Fachausschuss vorgelegt worden sei, im Grunde genommen eine Schande sei. Innerhalb eines Monats habe sich dann eine ganze Reihe von Gremien mit diesem Thema befasst. Schließlich sei am 1 April im Europäischen Amtsblatt eine Veröffentlichung erschienen. Oberbürgermeister Jung unterbricht Stadtrat Georgi mit dem Hinweis, dass man sich in der Debatte zur Tagesordnung befinde und nicht zur Sache gesprochen werden solle. Stadtrat Georgi (CDU-Fraktion) fragt, ob sich der Stadtrat darauf einstellen müsse, weiterhin mit solchen Dingen belastet zu werden, ob der Oberbürgermeister also weiterhin so mit dem Stadtrat umgehen wolle. Weiter möchte er wissen, wann endlich die Antwort auf den Brief des Vorsitzenden der CDU-Fraktion an die Fraktion überstellt werde. Oberbürgermeister Jung betont, als er davon erfahren habe, habe er Kollegin Dubrau gebeten, unverzüglich zu antworten. Dies werde sicherlich in den nächsten Tagen geschehen. Zur Geschäftsordnung merkt Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) an, dass die Vorlage in den nichtöffentlichen Teil der Ratsversammlung gehöre. Folglich dürfe man nicht im öffentlichen Teil über Inhalte dieser Vorlage diskutieren. Dies könne frühestens zu Beginn der nichtöffentlichen Sitzung geschehen. Oberbürgermeister Jung gibt Stadtrat Schlegel recht. Deshalb habe er Herrn Georgi gebeten, nicht weiter zur Sache auszuführen. Die Vorlage sei abgesetzt. Stadtrat Morlok (fraktionslos) weist darauf hin, dass die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU nur dann weiterhelfen würde, wenn der Stadtrat beschließen würde, die Konzeption so auszuschreiben, wie es in der Vorlage enthalten sei. Wenn es eine wesentlich andere Art der Ausschreibung wäre, wäre neu bekanntzumachen. Oberbürgermeister Jung bekräftigt, das Letzteres genau nicht der Fall sei. Es sei ausgeschrieben, sich in einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb einem solchen Wettbewerb zu stellen. Die Kriterien würden im Nachgang bestimmt. Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) bringt vor, da der Oberbürgermeister diesen Tagesordnungspunkt heute abgesetzt habe, werde er ihn bei der nächsten Ratsversammlung sicherlich wieder aufrufen. Sie weise darauf hin, dass es, um Schaden von der Stadt Leipzig abzuwenden, erforderlich wäre, diesen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Ratsversammlung zu behandeln. Falls der Oberbürgermeister beabsichtigen sollte, wieder im nichtöffentlichen Teil darüber zu verhandeln, wolle sie das ausführlicher begründet haben, als das bisher geschehen sei, und vor allen Din- Ke 5 gen mit den richtigen Argumenten. In der vorliegenden Form könne die CDU-Fraktion das leider nicht akzeptieren. Oberbürgermeister Jung nimmt diesen Hinweis auf und fügt hinzu, er werde genau prüfen lassen, was öffentlich verhandelbar sei und was nicht. Der Oberbürgermeister stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung unter Berücksichtigung der vorgenommenen Streichungen fest. Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 5: Niederschriften 5.1. Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2015 – Teil II, Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. 5.2. Niederschrift der Sitzung vom 25.02.2015 – Teil II, Wortprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. 5.3. Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2015 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. 5.4. Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2015 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass er eine Eilentscheidung zum Erwerb von Inventar für das Asylbewerberheim Zschortauer Straße 44 getroffen habe. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) tut kund, dass es die CDU-Fraktion erstaune, dass 300.000 Euro einfach so für gebrauchte Möbel ausgegeben würden. Weder vom Bürgermeister noch von der zuständigen Amtsleiterin sei nachhaltig erklärt worden, wie sich diese Summe genau zusammensetze. Die CDU-Fraktion finde es auch nicht in Ordnung, dass solche Summen in einer Eilentscheidung des Oberbürgermeisters durchgejagt würden. In diesem Jahr seien bereits knapp 1 Million Euro aufgrund von Eilentscheidungen ausgegeben worden, Ke 6 nämlich 600.000 Euro für das Gewandhaus und knapp 300.000 Euro jetzt. Bekanntlich betrachte der Stadtrat die Haushaltskompetenz als sein höchstes Gut. Stadtrat Weickert wünscht eine Erläuterung, wie sich die 300.000 Euro zusammensetzen. Dies sei bisher nicht geschehen. Für diejenigen, die fachlich nicht damit involviert seien, und für diejenigen, die als Gäste die Sitzung verfolgten, sei sehr schwer nachvollziehbar, wie man zu dieser Summe gekommen sei. Stadträtin Gabelmann (SPD-Fraktion) hat der Vorlage entnommen, dass die Gegenstände erst seit vier Monaten verwendet werden, und fragt, ob sie auch erst vor vier Monaten erworben worden seien. Außerdem möchte sie wissen, was der Ursprungskaufpreis gewesen sei und um welche Möbel es sich handele. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, nach seiner Kenntnis seien es nicht nur neue Möbel gewesen, sondern auch neue Geräte wie Waschmaschinen, Herde usw. Was das ursprünglich gekostet habe, wisse er nicht. Aber da könne er nachfragen. Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) berichtet, die Möbel seien vom früheren Eigentümer Signal Iduna übernommen worden. Ebenso verhalte es sich mit den Betten. Es seien gebrauchte Betten gewesen. Beides müsste dem Bürgermeister bekannt sein. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) bekennt, sie wisse nicht, wohin diese Diskussion führen solle, wen sie stärken und wen sie schwächen solle. Wenn sie die 200 Asylbewerber in der Zschortauer Straße schwächen solle, so führe der Stadtrat diese Diskussion zu Recht. Die Fraktionsstellenassistentin der Linksfraktion, Frau Gläsel, gehe einmal in der Woche hin und betreue das Kinderzimmer. Die Stadträte seien eingeladen, sich in der Zschortauer Straße anzusehen, wie die Bedingungen dort seien. Stadträtin Hollick wiederholt ihre Frage, wem eine solche Diskussion helfe. Wenn es Zweifel geben sollte, könne man diese Diskussion im Ausschuss führen. Aber sie in dieser Form öffentlich zu führen, heiße Misstrauen und auch Schwächung. Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) merkt an, es gehe hier um die Frage, ob die Stadt Geld hätte sparen können, wenn man sich das besser überlegt hätte und wenn man ein Gutachten über den Wert dieser Gegenstände eingeholt hätte. So sei das üblich, und so etwas könne man ganz schnell bewerkstelligen. Möglicherweise könne man jetzt noch etwas mehr Geld ausgeben, um andere Heime besser auszustatten. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass in diesem Falle dringender Handlungsbedarf bestanden habe, um einen nahtlosen Übergang in ein geschlossenes Betreiberkonzept zu gewährleisten, das es vorher an diesem Standort nicht gegeben habe. Man habe das quasi vom alten Betreiber direkt übernommen, um zu verhindern, dass beispielsweise einmal einen Monat keine Betten vorhanden seien. Die Frage, ob das an der einen oder andere Stelle zwei oder drei Euro mehr gekostet habe, könne Herr Albrecht wahrscheinlich besser beantworten. Ke 7 Stadtrat Zenker erinnert daran, dass zugesichert worden sei, diese Diskussion im Ausschuss weiterzuführen. Die Zahlen sollten unterlegt werden, und das werde sicherlich auch passieren. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) merkt an, dass diese Diskussion im Fachausschuss geführt worden sei, allerdings in der Sitzung, an der Frau Hollick nicht teilnehmen konnte. Dabei sei die CDU-Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass diese Frage nicht hinreichend geklärt sei. Letztlich gehe es der CDU-Fraktion nicht pauschal um die Feststellung, dass hier zu viel Geld ausgegeben worden sei. Die Fraktion fordere jedoch eine ordentliche Begründung, warum man viel Geld ausgegeben habe. Im Zusammenhang mit der Begründung, weshalb so viel Geld ausgegeben worden sei, äußert Stadtrat Keller (AfD-Fraktion), christliche Nächstenliebe sollte vor allem für die CDU von Wert sein. Die Höhe der Summe von 300.000 Euro sei die geringste Summe, die man investieren müsse. Für einen Kindergarten mit etwa 100 Kindern werde die Neueinrichtung mit 250.000 bis 300.000 Euro veranschlagt. Wenn man dem gegenüberstelle, dass 200 Flüchtlinge – Erwachsene mit Kindern – untergebracht seien, wobei dort ganz andere technische Dinge benötigt würden, müsse man fragen, ob man dort vielleicht eine Million investieren wolle. Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) betont, dass ihre Fraktion christliche Nächstenliebe sehr groß schreibe. Gerade deshalb müsse sie unterstreichen, dass nicht bekannt sei, was dieses Inventar wert gewesen sei. So etwas könne man sehr schnell klären. Deswegen lasse sie, Niermann, das Argument nicht gelten, es habe schnell gehen müssen. Als Zivilrichterin mit 17 Jahren Erfahrung wisse sie, dass man ein solches Gutachten auch innerhalb eines Tages bekommen könne. Die CDUFraktion störe, dass hier mehr als 200.000 Euro übers Knie gebrochen würden. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian macht geltend, im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule stünden die Verwaltung und er als Beigeordneter gerade bei dem Thema Wohnen von Flüchtlingen für alle denkbaren Auskünfte zur Verfügung. Diesbezüglich sei über viele Jahre ein vertrauensvolles Miteinander gefunden worden. Die Verwaltung habe erläutert, dass sie unter einem großen Handlungsdruck gestanden habe, weil der Betreiber habe gewechselt werden müssen, um Schaden von den Flüchtlingen abzuwenden. Ansonsten hätte man innerhalb kürzester Zeit Neuanschaffungen besorgen müssen. Diese Neuanschaffungen wären dann noch teurer gewesen als die Summe, die hier ausgegeben worden sei und die nach Einschätzung der Verwaltung angemessen sei. Der Bürgermeister erklärt, diese Diskussion könne man gern im nichtöffentlichen Teil einer Fachausschusssitzung führen. Er unterstreicht, es sei der Verwaltung in erster Linie darum gegangen, die Wohnbedingungen für die Flüchtlinge angemessen zu gestalten. Dazu gehöre nicht nur das Inventar, sondern auch Betreibung, Security und viele andere Dinge. Hätte die Verwaltung dieses Inventar nicht übernommen, wäre sie gezwungen gewesen, entweder neues Inventar zu besorgen, das teurer gewesen wäre, oder man hätte die Bewohner möglicherweise zu noch höheren Kosten an anderer Stelle unterbringen müssen. Ke 8 Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) macht geltend, Eilentscheidungen seien ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, wenn Gefahr im Verzug sei und Dinge entschieden werden müssten. Aber die Diskussion zeige, dass hier offenbar Informationsdefizite bestehen. Das treffe auch zu, wenn man sich diese Eilentscheidung anschaue: ein Blatt Papier, Betreff, Beschluss, Sachverhalt. Dabei handele es sich um eine Vorlage mit umfassender Begründung und Sachverhaltsdarstellung. Normalerweise hätte es eine Vorlage geben müssen, in der viel detaillierter hätte aufgeschrieben werden müssen, worum es eigentlich gehe. Diese Eilentscheidung vermittle den Eindruck, dass es sich hier jemand leicht mache oder dass irgendetwas verschwiegen werden solle. Wenn dann eine Lehrerin aufstehe und ihm, Maciejewski, erkläre, dass die Frage ungehörig sei und wem sie denn nütze, fühle er sich in Zeiten zurückversetzt, die er in diesem Rathaus nicht erleben möchte. Wer auf diesem Niveau mit Fragen von Kollegen umgehe, der habe etwas zu verbergen. Und er wolle gern wissen, was. Stadtrat Böhm betont, selbstverständlich hätte man andere Möbel, Betten usw. bekommen können. Dafür hätte es in Leipzig viele Möglichkeiten gegeben. In den entsprechenden Einrichtungen gebe es in Hülle und Fülle Betten, Schränke, ja sogar Geschirr. Man hätte durchaus vorher prüfen sollen, ob man eventuell mit weniger als 300.000 Euro zurechtgekommen wäre. Das, was man jetzt gemacht habe, sei der einfachere Weg, allerdings definitiv nicht der wirtschaftlichere. Oberbürgermeister Jung bittet Bürgermeister Prof. Dr. Fabian, im Ausschuss nochmals zu untersetzen, wie die erwähnte Summe zustande gekommen sei. Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 8: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Dieser Tagesordnungspunkt entfällt ebenfalls. Tagesordnungspunkt 11: Besetzung von Gremien 11.2. Seniorenbeirat – Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (VI-DS01129) Abstimmung: VI-DS-01129 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 12: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Ke 9 Tagesordnungspunkt 13: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur Verweisung in die Gremien gemäß § 5 Abs. 3 – 5 der Geschäftsordnung CDU-Fraktion: Georg-Schumann-Straße: Evaluierung der Straßenraumaufteilung (VI-A-01192) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit, in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest verwiesen. CDU-Fraktion: (VI-A-01195) Transparente Strukturen in der Tourismusförderung Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit, in den Fachausschuss Kultur und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. Fraktion DIE LINKE: Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig (VI-A-01220) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in alle Ortschaftsräte und in alle Stadtbezirksbeiräte verwiesen. Stadträtin Gabelmann: Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Jugendparlaments (VI-A-01237) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schulwegsicherheit während Straßenbaumaßnahmen (VI-A-1243) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest und in die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit verwiesen. Stadträtin Gabelmann: Änderung des Bebauungsplans Grundstück Leopoldstraße/Wolfgang-Heinze-Straße (VI-A-01247) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd verwiesen. Ke 10 CDU-Fraktion: Willkommenskultur: Information zum Thema Asyl (VI-A-01227) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen. Stadtrat Lehmann und Stadträtin Lange: Schongauer Straße 41 (VI-A-01258) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost und in den Seniorenbeirat verwiesen. Fraktion DIE LINKE: Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des agraAreals in Leipzig-Dölitz (VI-A-01266) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Kultur, in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit, in den Fachausschuss Finanzen, in den Grundstücksverkehrsausschuss, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd verwiesen. Tagesordnungspunkt 14: Anträge zur Beschlussfassung 14.1. Fraktion DIE LINKE: Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken (A-00058/14, V/A 567) Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung über diesen Antrag. Im Übrigen werde heute nicht über das Wie entschieden, sondern ausschließlich über das Ob. Der vorliegende Antrag stamme vom Februar 2014, der Verwaltungsstandpunkt sei am 7. April 2015 abgestempelt worden und am 13. April in die Fraktionen gekommen. Stadtrat Schlegel fährt fort, von vielen, vor allem ostdeutschen Kommunen würden Städte wie Berlin, Hamburg oder München, aber auch Erfurt, Potsdam und Leipzig wegen ihrer Herausforderungen durch eine stark wachsende Bevölkerung beneidet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedürfe es hervorragender städtischer Sozial-, Kultur- und Bildungs- sowie stadt- und verkehrstechnischer Infrastrukturen einschließlich derer, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen. Ebenso bedürfe es einer nachhaltigen vorwärts gerichteten Stadtentwicklungs- und verbindlichen Bauleitplanung. Dabei müsse der Vorrang auf die Nachnutzung von Brachen und Lücken innerhalb der kompakten Stadtstrukturen gelegt werden. Aber auch an der Inanspruchnahme bereits bauplanerisch ausgewiesener, nicht bebauter Standorte für Wohnen und Arbeiten sowie an der Aufwertung von Freiräumen zur Erholungs- und Freizeitnutzung führe angesichts der stark wachsenden Bevölkerung kein Weg vorbei. Ke 11 Städte wie Berlin, Hamburg oder München, wo diese Entwicklung seit Jahren bestehe, hätten deshalb auch Strategien in der Liegenschaftspolitik entwickelt sowie Leitlinien für den Umgang mit landeseigenen und kommunalen Immobilien definiert. Diese sollten auch eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik befördern und nicht nur fiskalische, sondern vor allem auch wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitische Schwerpunkte befördern. Wenn dies transparent gestaltet werde, kämen auch Selbstnutzer und Initiatorengruppen von Kulturprojekten zum Zuge. Dabei dürfe aber der perspektivische Eigenbedarf etwa für Schulen, Kitas und Sozialeinrichtungen, die möglichst wohnortnah entstehen und auf die Zentren der urbanen Kerne orientiert sein sollten und der öffentlichen Daseinsvorsorge dienten, nicht unbeachtet bleiben. Bei einzelnen Vorhaben habe man das Gefühl, dass das in Leipzig nicht so gehandhabt werde, wie das Beispiel Friederikenstraße zeige. In Berlin habe man dafür das Konzept der „Transparenten Liegenschaftspolitik“ entwickelt. In Leipzig sollten von einem Runden Tisch dafür konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Daran sollten Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Fraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen sowie der Immobilienwirtschaft beteiligt werden. Vor der Ausschreibung zur Vergabe müssten Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf der Grundstücke und Immobilien geprüft werden. Wie der Name Konzeptverfahren schon sage, seien neben dem Kaufpreis die entscheidenden Kriterien die Qualität des Nutzungskonzepts, die kreative Idee, die im Idealfall auch das Potenzial habe, die Attraktivität des Stadtteils zu stärken und positiv auf den ganzen Stadtbezirk oder gar die ganze Stadt abzustrahlen. Bei Pachtverträgen und Veräußerung von Liegenschaften oder Grundstücken an Mietergenossenschaften zur Selbstnutzung solle sozialen, kulturellen, ökologischen und städtebaulichen Zielen Vorrang vor dem reinen Verkaufserlös eingeräumt werden. In Ausnahmefällen, in denen bisherige langjährige Mieter selbst Erwerber eines Pachtvertrages und Käufer der bewohnten Immobilie würden, sei ein Verhandlungsverfahren gerechtfertigt. Eine auf das Objekt individuell erstellte Entscheidungsmatrix in den Verkaufsunterlagen gebe an, in welchem Verhältnis Kaufpreis, Güte des Konzeptes und Realisierungszeitraum gewichtet würden. Stadtrat Schlegel betont, dass jetzt erst die Arbeit in den einzelnen Fachausschüssen losgehe, nämlich Kriterien zu erarbeiten, wie mit dieser Thematik umgegangen werden solle. Heute gehe es nur um einen Grundsatzbeschluss. Abstimmung: In namentlicher Abstimmung wird Antrag A-00058/14 mit 44 Dafür-Stimmen bei 21 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen. Ke 12 14.2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung einer sicheren Querungshilfe über die Karl-Tauchnitz-Straße im Bereich der Ferdinand-Rhode-Straße (A-00058/14, V/A 576) Stadtrat von der Heide (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass die damalige Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im vergangenen Jahr die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, also eines Zebrastreifens, auf der Karl-Tauchnitz-Straße zwischen Kreisverkehr und Friedrich-Ebert-Straße beantragt habe, um eine sichere Querung zwischen Musikviertel und Johannapark zu ermöglichen. Eigentlich würde man erwarten, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen würde. Bekanntlich habe die Fraktion einen Fußgängerüberweg beantragt, während die Verwaltung vorschlage, zwei Querungshilfen zu bauen. Die Finanzierung sei über die Mittel gesichert, die durch den Stadtrat für Zebrastreifen und Querungshilfen in den Haushalt eingestellt worden seien. Grundsätzlich bestehe also Einigkeit darüber, die Querungsmöglichkeiten über die Karl-Tauchnitz-Straße zu verbessern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bleibe aber dabei, dass über ihren Antrag in der neuen Fassung abgestimmt werden solle, weil sie Querungshilfen auf der Karl-Tauchnitz-Straße nicht für ausreichend halte. Die Details, bei welchem Aufkommen von Auto- und Fußgängerverkehr in Relation zueinander eine Querungshilfe, eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg empfohlen werde, seien sehr technisch. Die Diskussion hierzu sei gestern im Ausschuss geführt worden, wo sie auch hingehöre. Im Verwaltungsstandpunkt werde darauf verwiesen, dass es für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen klare Regelungen gebe und dass das Kfz-Aufkommen an dieser Stelle den Einsatzbereich überschreite. Im Verwaltungsstandpunkt stehe aber nicht, dass in einem solchen Fall die Einrichtung einer Ampel erforderlich wäre, während eine Querungshilfe dann ausreichend sei, wenn das Kfz-Aufkommen den Einsatzbereich für Fußgängerüberwege unterschreite. Daher sei schon der beantragte Fußgängerüberweg ein Kompromiss. Angesichts der mittelfristig anstehenden Straßensanierung halte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Abwägung von Kosten und Nutzen diesen Kompromiss für eine angemessene und vertretbare Lösung. Auch weil die Karl-Tauchnitz-Straße vergleichsweise breit sei, halte die Fraktion eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel nicht für zielführend. Der Radverkehr werde durch den Fußgängerüberweg gebremst, weil Radfahrer absteigen und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben müssen. Dennoch biete der Zebrastreifen eine sichere, wenn auch nicht sonderlich komfortable Querungsmöglichkeit. Wenn man an Fahrräder mit Kinderanhänger oder Lastenräder denke, die auf Mittelinseln nicht genug Platz haben, würden die Vorteile des Zebrastreifens überwiegen. Er, von der Heide, als sicherer und geübter Radfahrer komme auch jetzt über die Karl-Tauchnitz-Straße. Dazu benötige er weder Querungshilfe noch Zebrastreifen. Bei dem Antrag denke man aber nicht an geübte Radfahrer, sondern an schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen. Für diese sei der Zebrastreifen die bessere Lösung. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf einer relativ breiten, viel befahrenen Straße, die ein Wohnviertel sowohl vom Johannapark als auch von der dahinterlie- Ke 13 genden Schule trenne, sei notwendig, um den Interessen aller Verkehrsteilnehmer und insbesondere der schwächsten gerecht zu werden. Die Einrichtung eines Zebrastreifens sei das bestmögliche Ergebnis einer Abwägung zwischen den Interessen eines zügigen Autoverkehrs und der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern jedes Alters und werde damit den verschiedenen Ansprüchen an Mobilität einer Großstadt gerecht. Daher bitte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Zustimmung zu ihrem Antrag. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) bestätigt, dass die Karl-Tauchnitz-Straße eine stark befahrene Straße sei, und es sei schwer, sie zu queren, um in den Park zu kommen. Der Park werde sehr stark durch Radfahrer genutzt, und leider müsse man annehmen, dass Zebrastreifen zügig überfahren würden, sodass die Autofahrer keine Gelegenheit hätten, darauf zu reagieren. Deswegen sei nach Auffassung der CDU-Fraktion das Angebot von zwei Fußgängerüberwegen im Sinne von Verkehrsinseln zielführender und helfe sowohl dem Fußgänger- als auch dem Autoverkehr. Stadträtin Rieckewald (Fraktion DIE LINKE) teilt mit, dass ihrer Fraktion die Abstimmung über diesen Antrag schwerfalle, weil die Neufassung nicht im ALLRIS sei. Außerdem beantragt sie punktweise Abstimmung. Oberbürgermeister Jung merkt an, dass einige Kollegen der Meinung seien, die Neufassung stehe doch im ALLRIS. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) erklärt, seine Fraktion stehe dem Antrag positiv gegenüber, habe jedoch ein Problem mit Punkt 3, weil er mit dem Antrag auf Einrichtung einer Querungshilfe eigentlich nichts zu tun habe. Sie sei im Mittelfristprogramm 2020 nicht erwähnt. Daher schlage er vor, dass über Punkt 3 beim Bau- und Finanzierungsbeschluss diskutiert werden sollte. Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass er über den Antrag in der Neufassung abstimmen lasse. Abstimmung: Beschlusspunkt 1 des Antrags wird mehrheitlich angenommen. Abstimmung: Beschlusspunkt 2 des Antrags wird ohne Gegenstimmen bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen. Abstimmung: Beschlusspunkt 3 des Antrags wird mehrheitlich angenommen. 14.4. FDP-Fraktion: Stadtkasse entlasten: Wilhelm-Leuschner-Platz als Parkplatz zwischennutzen (A-00436/14) Stadtrat Hobusch (fraktionslos) führt aus, nachdem im vergangenen Jahr klar geworden sei, dass das Vorhaben Freiheits- und Einheitsdenkmal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz vorerst gescheitert sei, habe sich für die FDP-Fraktion die Frage gestellt, was mit diesem großen Platz geschehen solle, mit diesem einst bebauten Platz, der jetzt ein Schandfleck mitten in der Leipziger Innenstadt sei, damit er nicht Ke 14 weiter verkommt und damit er vor allem für die Stadt kein Geld kostet. Die FDP-Fraktion habe vorgeschlagen, den Platz mit einem Parkplatz zu bewirtschaften, und zwar mit einem Parkplatz nicht nur für PKW, sondern auch mit Stellplätzen für Fernbusse und Reisebusse. Der Antrag sei einige Zeit im Verfahren gewesen. Jetzt liege ein Verwaltungsstandpunkt vor, in dem es heiße, der Vorschlag sei nicht machbar, denn er koste Geld. Bei anderen Anträgen hingegen, insbesondere bei dem Antrag der Grünen in Punkt 2, dessen Verwirklichung dasselbe Geld koste, habe die Verwaltung einen bejahenden Alternativvorschlag gemacht. Stadtrat Hobusch betont, dass der Antrag der FDP-Fraktion kein Geld koste. Die Fraktion habe vorgeschlagen, die Betreibung des Parkplatzes privat auszuschreiben. Das könne heißen, nur die Betreibung auszuschreiben; es könne aber auch heißen, eine notwendige Herrichtung des Parkplatzes auszuschreiben und an eine Dauer der Verpachtung und Betreibung zu binden. Die FDP halte ihren Antrag aufrecht und bitte um Zustimmung. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) macht geltend, man befinde sich mitten in der Diskussion, wie es mit dem Verfahren zum Wilhelm-Leuschner-Platz weitergehen solle. Dabei solle auch darüber diskutiert werden, wie man mit Interimslösungen umgeht. Deswegen seien nach Auffassung der CDU-Fraktion dieser Antrag und der folgende Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht passend. Daher werde die CDUFraktion diesem Antrag nicht zustimmen, sondern sich lieber dem weiteren Verfahren intensiver widmen. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt. 14.5. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zwischennutzung Wilhelm-LeuschnerPlatz: Stadtbühne und Markt der Möglichkeiten (A-00547/14) Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, der Wilhelm-Leuschner-Platz sei ein Platz mit großem Entwicklungspotenzial und städtebaulich hohem Wert. Die letzten Jahre hätten jedoch deutlich gezeigt, wie schwer es sei, über die Zukunft des derzeit brachliegenden Stadtraumes zu diskutieren, wenn dieser in weiten Teilen für die Öffentlichkeit weder begehbar noch erlebbar sei. Nach dem Scheitern des Wettbewerbs zum Freiheits- und Einheitsdenkmal am Standort Wilhelm-Leuschner-Platz hätten im Oktober 2014 gleich drei Fraktionen Anträge zur Nutzung bzw. Zwischennutzung dieses Platzes eingebracht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe beantragt, einen sogenannten Markt der Möglichkeiten als Zwischennutzung zu etablieren, denn die Größe des Platzes biete viel Raum für Ideen und Kommunikation. Die Fraktion wolle, dass dieser Platz bald wieder von Menschen in Besitz genommen werden könne. Sie wolle nicht, wie von der damaligen FDP-Fraktion vorgeschlagen, einen weiteren Parkplatz. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Zwischenlösung könnte zur Entlastung von Augustusplatz und Markt beitragen. Kultur-, Sport-, Freizeit- oder marktähnliche Veranstaltungen könnten auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz stattfinden. Auch temporäre gastronomische Angebote halte die Fraktion für möglich. Ke 15 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freue sich über den positiven Verwaltungsstandpunkt. Sie begrüße es, dass die Stadtverwaltung bereits Analysen durchgeführt habe mit dem Ziel, Sicherungsmaßnahmen zu ermitteln, um diese Zwischennutzung zu ermöglichen. Sie begrüße es, dass die Stadtverwaltung von sich aus für die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt habe und offenbar auch für die mediale Erschließung eine Lösung gefunden worden sei. Insofern habe sich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Jahresbeginn vorsorglich gestellte Haushaltsantrag erledigt. Dieses Geld werde sinnvoll eingesetzt, wenn beispielsweise die Asphaltbestandsfläche saniert, der Gehweg an der Südseite des Platzes vom Peterssteinweg bis zur Markthallenstraße wieder geschlossen sowie die Zuwegung zwischen Martin-Luther-Ring und Südausgang der Station des City-Tunnels hergestellt werde und gleichzeitig vorgesehene Baumpflanzungen zur Abgrenzung des Stationsbereichs, Poller und Radbügel illegales Befahren unterbinden sollen. Das Anlegen von Rasen- und Wiesenflächen im Ostteil des Platzes würden das Bild abrunden. Stadtrat Elschner teilt mit, dass seine Fraktion den Verwaltungsstandpunkt übernehme und ihn zur Abstimmung stelle, denn für die Zwischennutzung im Sinne eines Marktes der Möglichkeiten bedürfe es auch eines Konzeptes, das unter der Federführung des Marktamtes zu erarbeiten wäre. Heute gehe es also nicht um eine künftige Bebauung des Stadtraumes Wilhelm-Leuschner-Platz und auch noch nicht um eine endgültige Platzgestaltung, die erst mittel- und langfristig mit einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb einschließlich Bürgerbeteiligung eingeleitet werden solle, sondern heute gehe es allein darum, die vorgeschlagene Zwischennutzung zu ermöglichen. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mit großer Mehrheit angenommen. 14.6. Fraktion DIE LINKE: Attraktive Platzgestaltung des ehemaligen Standortes Freiheits- und Einheitsdenkmal (A-00552/14) Oberbürgermeister Jung merkt an, dass sich seiner Auffassung nach mit der Annahme des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Antrag der Linksfraktion erledigt habe, denn man könne nicht beides gleichzeitig tun. Stadträtin Rieckewald (Fraktion DIE LINKE) widerspricht dieser Auffassung. Der Linksfraktion gehe es explizit um die hochwertige Grünanlage. Nach diesem Anliegen habe man sowohl im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch im Verwaltungsstandpunkt vergeblich gesucht. Die Linksfraktion sei dafür, sich eine grüne Oase in der Innenstadt zu gönnen. Plätze gebe es genug, aber der Fraktion gehe es um eine Grünanlage mit Spielplatz und Sitzgelegenheiten. Die Geburtenrate in Leipzig steige ständig. Sie, Rieckewald, als junge Mutter wisse, wie rar Grünflächen in der Innenstadt seien. Parkflächen gebe es in der Innenstadt genug. Ein großer Spielplatz von guter Qualität sei das, was die Linksfraktion mit ihrem Antrag erreichen wolle. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Ke 16 14.7. Fraktion DIE LINKE: Schulstandort Matthäikirchhof (A-00815/14, V/A 549) Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass die Stadt Leipzig vielerorts wegen ihrer Vitalität und Multifunktionalität gerühmt werde. Neben vielfältigen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten sowie Kultureinrichtungen gehörten auch Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie Büros und Wohnungen dazu. Der Anspruch Leipzigs sei es seit Beginn der Neunzigerjahre gewesen, Leipzig als „menschliche Stadt“ zu entwickeln, was offenbar recht gut gelinge. Multifunktionalität sei in der kompakten Innenstadt und in dem kleinräumigen Stadtzentrum nicht nur in der Fläche, sondern auch in der Vertikalität zu erreichen. Die Stadt Leipzig und insbesondere ihre Innenstadt sei aber nicht nur Magnet für immer mehr Touristen. Zunehmend kämen sowohl zahlreiche ältere, als auch viele jüngere Menschen und Familien in die lebendige und lebenswerte Stadt Leipzig und wollten hier wohnen. Bekanntlich lebe der Mensch nicht nur vom Brot allein. Auch Bildung gehöre dazu. Viele Städte, die noch bis in die Achtzigerjahre auf Campus-Universitäten und -Hochschulen am Rande der Stadt gesetzt hätten, beneideten Leipzig wegen des Universitätscampus im Stadtzentrum sowie wegen der Hochschulen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Als letztes großflächiges Areal innerhalb des Zentrumsrings biete nur noch der Matthäikirchhof Flächenpotenziale. Deshalb schlage die Linksfraktion in ihrem Antrag A 00815/14 vor, dass die Stadtverwaltung die Einrichtung eines Grund- bzw. weiterführenden Schulstandortes auf dem Areal Matthäikirchhof zwischen Ringgrün und Großer Fleischergasse prüfen möge. Immerhin gebe es innerhalb des Stadtzentrums sowie unmittelbar angrenzend keine Grund- bzw. weiterführenden Schulstandorte wie Oberschulen oder Gymnasien. Dabei besitze der Standort gleichzeitig eine gute ÖPNV-Anbindung in alle Stadtteile. Im Rahmen des Wettbewerbs zum Richard-Wagner-Denkmal sei durch die Jury empfohlen worden, einen platzwandartigen Hintergrund zu schaffen. Möglicherweise könnte gerade eine Schule mit einem musischen und oder sprachlichen Profil, einschließlich des Schulnamens „Richard Wagner“ würdig neu verortet werden. Wenn derzeit in der Stadtverwaltung darüber sinniert werde, eine solche Einrichtung auf dem B-Plangebiet Westseite Hauptbahnhof im hinteren Bereich zu platzieren, müsse gesagt werden, dass der Standort Matthäikirchhof erheblich mehr Qualitäten aufweise. Außerdem stimme er mit den strategischen Zielen der Stadtentwicklung, wie Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur oder die Handlungsausrichtung der Stadt auf Kinder und Jugendliche, überein. Auch das Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen werde damit ausdrücklich befördert, da in exzellenter Weise die Entwicklung der sogenannten „weichen Standortfaktoren“ unterstützt werde. Zu erinnern sei an die BMW-Standortentscheidung für Leipzig. Eine gute Verkehrsanbindung neben gut ausgebildeten und hochmotivierten Menschen hätten Leipzig und das tschechische Kladno gleichermaßen geboten, und Schwerin habe sie zeitnah schaffen wollen. Die BMW-Manager hätten immer wieder betont, dass Vielfalt, Qualität und Umfang der weichen Standortfaktoren maßgebend für die Entscheidung für den Standort Leipzig gewesen seien. Ke 17 Im Verwaltungsstandpunkt sei davon die Rede, dass das Areal in seiner repräsentativen Lage einer sehr hochwertigen Nutzung bedürfe. Man müsse fragen, ob eine Schule, in der die junge Generation auf die Zukunft vorbereitet wird, nicht hochwertig sei. Die im Standpunkt erwähnte Flächengröße von ca. 14.200 m² schaffe die Möglichkeit, dass neben anderen Nutzungen auch Platz für eine Schule sei. Abgesehen davon, dass der Bebauungsplan Nutzungsarten im Stadtzentrum seit fast zehn Jahren durch Gerichtsbeschluss aufgehoben sei und schon lange einer Korrektur bedürfe, sei in der Baunutzungsverordnung des Baugesetzbuches in § 7 Absatz 4 davon die Rede, dass Anlagen „für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke … zulässig sind.“ Mit dem 20-prozentigen Geschossflächenanteil als Wohnflächen sei ursprünglich beabsichtigt gewesen, bei den Neubauten Multifunktionalität zu erreichen. Dabei sei anzumerken, dass ausdrücklich gesagt worden sei, dass die Wohnungen auch in unmittelbarer Nachbarschaft errichtet werden können, was auch teilweise erfolgt sei. Beim Bildermuseum sei niemand auf die Idee gekommen, eine Hausmeister- oder Direktorenwohnung zu bauen. Am fragwürdigsten sei die Feststellung, dass eine große Firmenzentrale besser platziert sei als eine Schule. Die Verwaltung meine. dass sich schon aus diesem Grund eine Entscheidung zum Umgang mit der Liegenschaft behutsam und bedacht entwickeln können müsse. Genau das meine auch die Linksfraktion. In der kompakter werdenden Stadt werde man zunehmend vor der Herausforderung stehen, neben den ohnehin mehrgeschossigen Schulen auch kompakte Gebäude in Mischung mit anderen Funktionen zu errichten. Mit dem Verwaltungsstandpunkt zeige sich erneut, dass die Stadt, was ihre eigenen Liegenschaften angehe, oft keinen Plan habe und wie notwendig eine nochmalige intensive Prüfung sei statt einem „fertsch“. Stadtrat Schlegel merkt an, mit dem Votum des Stadtrates zum vorliegenden Antrag werde sich erneut zeigen, wie ernst es ihm mit einer vielfältigen sozialen und nachhaltigen Stadtentwicklung sei, wenn es konkret werde. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) äußert, es bestehe kein Zweifel, dass in Leipzig mehr Schulen benötigt würden. Dennoch sei der Antrag der Linksfraktion zu Recht abgelehnt worden. Der Verwaltungsstandpunkt sei an vielen Stellen einleuchtend. Allerdings sei eine Begrifflichkeit zu kritisieren. Es werde ausgeführt, dass dieser Standort für eine höherwertige Nutzung als die einer Schule zur Verfügung stehen solle. Er, Weickert, frage, welche höherwertige Nutzung als die Ausbildung der Kinder es geben könne. Der CDU-Fraktion gehe es nicht um die vermeintlich höherwertige Nutzung, sondern vor allem um die Notwendigkeit von Schulen an vielen anderen Standorten in Leipzig. Man brauche vor allem Grund- und Mittelschulen in der Peripherie der Innenstadt, in Schleußig, Lindenau und Gohlis, um nur einige Beispiele zu nennen. Trotz guter ÖPNV-Anbindung bleibe der Innenstadtring eine Gefahrenquelle für den sicheren Schulweg. Natürlich sei es nachvollziehbar, dass ein solcher Standort von seiner Prominenz her prädestiniert wäre für ein städtisches Gymnasium als repräsentativen Bau, als Zei- Ke 18 chen einer selbstbewussten Bürgerschaft. Diese Vorstellung allein sei jedoch nicht Grund genug, hier den Schritt ins Ungewisse zu wagen. Es sei eben nicht abschließend geklärt, inwieweit der bauliche Zustand des vorhandenen Gebäudes eine etwaige Sanierung und Ertüchtigung überhaupt ermöglichen würde. Daher werbe er, Weickert, für eine Ablehnung des Antrags, denn wenn man Zeit und Energie für einen Standort aufbringe, der viele Risiken berge, dann opfere man diese beiden wertvollen Güter angesichts der großen Problematik, die man in der Entwicklung des Schulnetzes habe, vielleicht umsonst. Stadtrat Keller (AfD-Fraktion) fragt, wie viele Kinder in der Innenstadt wohnen. Bei allen Neubauten werde darauf geachtet, dass 20 % der Fläche für Wohnungen zur Verfügung stehen. Nicht viele würden es sich leisten, mitten in der Stadt zu wohnen, und nur wenige von ihnen hätten Kinder. Selbstverständlich könne man dort eine Schule bauen, aber man lebe nicht mehr im Sozialismus. Die Grundstückspreise lägen seines, Kellers, Wissens bei 21 Millionen Euro. Wenn man das für eine Schule ansetzen würde, wäre das eine sehr teure Schule. Andererseits könnte ein Investor einen Mehrwert für die Stadt bringen. Man sollte also Geduld haben und die beste Möglichkeit abwarten können. Dabei müsse man bedenken, dass es das letzte städtische Grundstück innerhalb des Innenstadtrings sei. Stadtrat Elschner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, bei dem Areal Matthäikirchhof handele es sich um die letzte wertvolle städtische Fläche und um den letzten bedeutsamen Stadtbaustein innerhalb des Promenadenrings. Die Innenstadt habe in den letzten Jahren einen großen Zuwachs an Lebensqualität erfahren. Der Richard-Wagner-Platz sei neu gestaltet worden. Die Höfe am Brühl seien gebaut worden und die Hainspitze werde bebaut. Bereits seit 2010 habe der Promenadenring die von Max Klinger gestaltete Treppe wieder erhalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertrete die Auffassung, dass die städtebauliche Entwicklung und die Bebauung des Areals Matthäikirchhof mit der gebotenen Sorgfalt und äußerst sensibel erfolgen solle. Stadtrat Elschner berichtet, im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens zur Stadtentwicklung von Bremen, Leipzig und Nürnberg tauschten sich seit 2011 Innenstadtakteure der Projektfamilie „Stärkung der Innenstadt“ zur Profilierung und Weiterentwicklung ihrer Innenstädte aus. Im Sommer 2014 habe die Stadt Leipzig zu einem Workshop eingeladen, bei dem die Projektpartner aus Bremen und Nürnberg sowie ein erweiterter Kreis von Leipziger Innenstadtakteuren – Verwaltung, Vereine, Stadtmarketing, Industrie- und Handelskammer – ins Gespräch gekommen seien. Im Kern seien unter anderem folgende Fragen diskutiert worden: Wie wird das Zentrum der Innenstadt räumlich begrenzt? Welche Rolle spielen zukünftig in diesem Zusammenhang die City-Anlagen? Wie sieht es mit der zukünftigen Nutzungsmischung in der Innenstadt selbst aus? Welche Auswirkungen hätte eine Ausweitung von innerstädtischen Nutzungen auf die angrenzenden innenstadtnahen Quartiere? Die Empfehlungen, wie sich die Bereiche Handel, Wohnen, Büro/Dienstleistungen/Hotel/Gastronomie sowie Wissenschaft, Bildung und Kultur zukünftig weiterentwickeln könnten, seien ganz unterschiedlicher Art gewesen. Auch die künftige Nutzung des Areals Matthäikirchhof sei kontrovers diskutiert worden. Aufgrund dieses Zwischenergebnisses sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Überzeugung Ke 19 gelangt, dass die städtebauliche Entwicklung des Areals Matthäikirchhof erst mittelfristig eingeleitet werden solle. Die Fraktion begrüße deshalb die Erarbeitung des Strategiekonzeptes „Erweiterte Innenstadt“, welches den Matthäikirchhof vertiefend mit betrachten werde, und sie begrüße es, dass Ende 2015/Anfang 2016 der Konzeptentwurf auch mit den Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise diskutiert werde solle. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Stadtzentrum weise das Areal zwischen Matthäikirchhof, Großer Fleischergasse und Goerdelerring als Kerngebiet aus. Dies ermögliche ein breites Spektrum von vorstellbaren Nutzungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen präferiere derzeit an diesem Standort eine gemischte Nutzung, die Wohnen, möglicherweise sogar autofreies Wohnen, neben Handel und Büros bevorzuge. Sie wünsche sich eine kleinteiligere Gebäudestruktur auf diesem Areal, und sie könne sich auch eine Kita an diesem Standort vorstellen. Die Funktionsmischung könnte in diesem Zusammenhang auch vertikal erfolgen. Die Fraktion sei auch der Auffassung, dass das die Leipziger Innenstadt prägende Passagensystem an dieser Stelle fortgeführt werden solle. Bei Neubebauung sollten außerdem die historischen Baufluchten wieder aufgenommen werden. Die Fraktion würde es außerdem begrüßen, wenn eine grünplanerische Gestaltung um das Denkmal Matthäikirche verwirklicht und so auch ein weiterer öffentlicher Aufenthaltsbereich mit Identifikationsfunktion entstehen könnte. Bedenken habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittlerweile hinsichtlich eines möglichen Schulstandortes; denn dieser könnte in Anbetracht der zu erwartenden und notwendigen Größe andere Nutzungen ausschließen. Allerdings äußere die Fraktion auch ihre Bedenken hinsichtlich des Verwaltungsstandpunktes, der einseitig allein eine große Firmenzentrale an diesem Standort ins Spiel bringe. Stadtrat Elschner weist auf das Werkstattergebnis zur Haushaltsplanung 2015/16 hin. In der Veranstaltung am 12. September 2014 seien in einer Arbeitsgruppe unterschiedliche Schulstandorte in Perspektive diskutiert worden. Dort hätten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Standort Matthäikirchhof im Ergebnis als nicht weiter verfolgenswert eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der dargelegten Abwägungen und derzeitigen Vorstellungen lehne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute den Antrag der Linksfraktion ab. Zu guter Letzt befinde sich auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Städtebauliche Entwicklung für das Areal Große Fleischergasse einleiten“ noch im Verfahren. Aufgrund des dargelegten Verwaltungshandelns zum Strategiekonzept „Erweiterte Innenstadt“, mit dem sich die Fraktion einverstanden erkläre, und aufgrund der inzwischen dazu gewonnenen Erkenntnisse teile er, Elschner, mit, dass seine Fraktion diesen Antrag, auch wenn er heute nicht auf der Tagesordnung stehe, nunmehr zurückziehe. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) wünscht von Stadtrat Elschner eine Erklärung, was Gefahr für die Schulwegsicherheit sei. Jetzt müssten die Kinder den Ring überqueren, um zu ihrer Schule zu kommen. Wenn dort eine Schule errichtet würde, würde das bedeuten, dass der Weg umgekehrt wäre. Ke 20 Stadtrat Schlegel erinnert daran, dass die Stadt Leipzig damals das Areal des DHfKGeländes im Tausch gegen den Matthäikirchhof und die ehemalige ABF in der Lumumbastraße abgetreten. Deshalb stünden 21 Millionen Euro städtische Liegenschaft für ihn nicht zur Debatte, weil das Grundstück der Stadt Leipzig gehöre. Möglicherweise müsse man sich über dort entstehende Abrisskosten unterhalten. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt. 14.8. Fraktion DIE LINKE: Sicherung des Tarifs des Produkts Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ für die Tarifzone 110 (A-00704/14) Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) bringt vor, als es bei der Einführung der Leipzig-Pass-Mobilcard um die Frage gegangen sei, wie viel dieses Ticket kosten dürfe, sei über die von der Verwaltung vorgeschlagenen 26 Euro innerhalb der Bürgerinitiative „Leipzig braucht ein Sozialticket“ heiß und kontrovers diskutiert worden, denn schon damals habe dieser Preis deutlich über den im Regelbedarf vorgesehenen Betrag für die gesamte Mobilität von etwas über 20 Euro gelegen. Letztlich habe sich innerhalb der Bürgerinitiative eine knappe Mehrheit dafür entschieden, die 26 Euro mitzutragen. Entscheidend sei der Wunsch gewesen, die Leipzig-Pass-Mobilcard durchzusetzen, auch wenn man von dem Preis keineswegs begeistert gewesen sei. So kurz vor dem Ziel habe man nicht aufgeben wollen und diesem Kompromiss zugestimmt. Bekanntlich sei nach der Erprobungsphase und einer Evaluierung ein Vertrag mit fünf Jahren Laufzeit über die Leipzig-Pass-Mobilcard geschlossen. Leider sei durch diesen Vertrag auch die Leipzig-Pass-Mobilcard den am 1. August jedes Jahres wirksam werdenden Fahrpreiserhöhungen unterworfen worden, was dann pünktlich zum 1. August jedes Mal zu mehr oder weniger wütenden E-Mails an ihre, Wittes, Adresse geführt habe mit der einhelligen Forderung, die Leipzig-Pass-Mobilcard von der allgemeinen Preisentwicklung abzukoppeln. Gespräche, die sie diesbezüglich innerhalb ihrer Fraktion und mit Stadträten anderer Fraktionen geführt habe, hätten ihr aber gezeigt, dass für die entsprechende Änderung des Vertrages im Stadtrat keine Mehrheit zu finden sein werde. In diesem Jahr aber habe die jährliche Preiserhöhung eine besondere Qualität bekommen. Zum einen werde diesmal die Schallmauer von 30 Euro durchbrochen, zum anderen habe die Erhöhung gleich 5 Euro betragen und somit der Preis auf 34,50 Euro steigen sollen. Die Fraktion DIE LINKE habe deswegen einen Antrag eingebracht mit der Intention, diese Erhöhung auszusetzen oder zumindest abzumildern. Zu diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE liege nun ein Verwaltungsstandpunkt mit einem Alternativvorschlag vor. Darin heiße es unter anderem: Um weiterhin Anspruchsberechtigten für den Leipzig-Pass eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Mobilität zu ermöglichen, soll das Angebot der Leipzig-Pass-Mobilcard in Höhe der vertraglich vereinbarten Ermäßigung – 50 % des Preises einer Monatskarte für die Tarifzone 1 – aufrechterhalten werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines neuen Vertrages mit der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH und dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsbetrages zur Finan- Ke 21 zierung der Leipzig-Pass-Mobilcard. – Dazu befinde sich die Verwaltung in Verhandlungen mit der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. In den Verhandlungen habe erreicht werden können, dass eine Preiserhöhung der Leipzig-Pass-Mobilcard-Monatskarte nicht in vollem Umfang an die Nutzer weitergegeben werden soll. Stattdessen sei vorgesehen, 40 % dieser Preissteigerung je Leipzig-Pass-Mobilcard der Tarifzone 1 durch einen Zuschuss zu finanzieren. Der Zuschuss solle zu gleichen Anteilen durch die Stadt Leipzig und durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH getragen werden. Stadträtin Witte betont, ihr sei bewusst, dass das Leben kein Wunschkonzert ist. Daher werde die Linksfraktion diesem Kompromissvorschlag zustimmen. Sie übernehme den Verwaltungsstandpunkt und bitte den Stadtrat, diesen Verwaltungsstandpunkt positiv zu votieren. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung bei 2 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen. Tagesordnungspunkt 15: Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1. CDU-Fraktion: Zwischenbilanz Fahrradstreifen (VI-F-01200) Bürgermeisterin Dubrau antwortet, mit dem Beschluss des Fahrradentwicklungsplanes 2010 bis 2020 im Juli 2012 seien die Schwerpunkte und Ziele der Radverkehrsförderung für den Zeitraum bis 2020 festgelegt worden. Die drei Hauptziele seien die Verbesserung der Sicherheit und damit die Senkung des Unfallrisikos um 25 % im Vergleich zu 2002, die Erhöhung des Radverkehrsanteils auf 20 % und die Verbesserung der allgemeinen Zufriedenheit mit den Radverkehrsbedingungen. Um diese Ziele zu erreichen, sei auch die Erweiterung des Radverkehrsnetzes mit dem Bau und der Markierung von Radverkehrsanlagen beschlossen worden. Für Radverkehrsanlagen gebe es Vorgaben in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen von 2010 und in der Straßenverkehrsordnung bzw. der dazugehörigen Verwaltungsverordnungen. Um diese einzuhalten, sei ein qualitätsvolles und sicheres Radwegenetz in der Stadt Leipzig unabdingbar. In den entsprechenden Richtlinien werde dabei auf die mögliche Führungsform der Radwege – von der Fahrbahn getrennte selbstständige Radwege, getrennte oder gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen – eingegangen. Zusätzlich gebe es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Gehwege für den Radverkehr freizugeben, was aber in Anbetracht der damit einhergehenden potenziellen Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie der Vorgabe, dass Radfahrer auf dem Gehweg Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, die schlechteste Form der Radverkehrsführung sei. Für Radfahrstreifen und Schutzstreifen gebe es klare Einsatzgrenzen und Vorgaben für die Verwendung als Radverkehrsführung. Der Schutzstreifen solle nur dort verkehrsrechtlich angeordnet werden, wo die Verkehrsstärke und der Schwerverkehrs- Ke 22 anteil einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Radfahrer weise ein Faltblatt hin, das das Verkehrs- und Tiefbauamt im April 2014 veröffentlicht habe. Das Radverkehrsnetz der Stadt Leipzig umfasse 436 Kilometer Radverkehrsanlagen sowie weitere etwa 500 Kilometer Wege in Grünund Parkanlagen. Davon seien insgesamt 87 Kilometer als Radfahrstreifen ausgebildet und 17 als Schutzstreifen markiert. Seit 2012 seien Radverkehrsanlagen in Straßenabschnitten mit Straßenbahnverkehr in einer Gesamtlänge von ungefähr 24 Kilometern markiert worden, davon ein Kilometer Schutzstreifen und 23 Kilometer Radfahrstreifen. Die entsprechende Übersicht werde dem Stadtrat schriftlich zugeleitet. Eine Auswertung nach Führungsform der Straßenbahn, zum Beispiel separater Bahnkörper oder Mischverkehr, sei nicht erfolgt. Seit 2012 seien Radverkehrsanlagen in Straßen ohne Straßenbahnverkehr in einer Länge von 13 Kilometer errichtet worden. Davon entfielen 7 Kilometer auf Schutzstreifen und 6 Kilometer auf Radfahrstreifen. Auch hierzu werde es eine schriftliche Information geben. Wie im Radverkehrsentwicklungsplan 2010 bis 2020 dargestellt, sage die absolute Zahl von Unfällen mit Radfahrerbeteiligung nichts über die Verkehrssicherheit aus. Mit einem erhöhten Radverkehrsaufkommen, wie es in den letzten Jahren zu beobachten sei, sei auch die absolute Zahl von Unfällen gestiegen. Aus diesem Grund sei als Hauptziel 2 des Radverkehrsentwicklungsplans festgelegt worden, dass das Risiko, durch einen Radverkehrsunfall schwer verletzt oder getötet zu werden, bis 2025 um 25 % zurückgehen soll. Der verkehrswissenschaftlich anerkannte Indikator für ein Unfallrisiko sei die Betrachtung der jährlichen Unfallkosten im Vergleich zur Verkehrsleistung in Personenkilometern. Bei dieser Betrachtung falle auf, dass das Risiko, bei einem Radverkehrsunfall schwer verletzt oder getötet zu werden, zwischen 2002 und 2013 um 13 % zurückgegangen sei. Bei gleichbleibender Tendenz würden im Jahr 2025 die Relation von 25 % erreicht werden. Für 2014 lägen noch keine Zahlen vor, sodass die Ausweisung nur bis 2013 erfolgen konnte. Eine Aussage, inwiefern der Rückgang des Unfallrisikos auf die Neumarkierung von Radverkehrsanlagen zurückzuführen ist, könne schwer getroffen werden. Dies könnte nur eine umfangreiche statistische Unfallanalyse bewerkstelligen. Sie liege nicht vor und wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Der Gesetzgeber gehe aber generell von einem sowohl aus Sicherheitsgründen als auch aus Gründen der Förderung der Fahrradnutzung gegebenen Bedarf von Radverkehrsanlagen aus. Die Bundesanstalt für Straßenwesen habe zudem 2009 eine Untersuchung zu Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern bei den verschiedenen Arten von Radverkehrsanlagen veröffentlicht. Diese Studie besage, dass keine generelle Präferenz für einen Anlagentyp getroffen werden könne. 90 % der Radfahrer nutzten vorhandene Radverkehrsanlagen unabhängig davon, ob sie als benutzungspflichtig ausgewiesen sind oder nicht. Die Beachtung der technischen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen habe einen maßgeblichen Einfluss auf eine niedrige Unfallbelastung. Die relativ groß Ke 23 erscheinende Breite der Fahrradwege sei also durchaus dazu angetan, das Unfallrisiko zu minimieren. Eine statistische Auswertung der Straßenbahnverspätungen, die auf die Neumarkierung von Radverkehrsanlagen mit kombinierter Nutzung von Fahrspuren durch PKW und Straßenbahnen zurückzuführen ist, liege nicht vor. Es sei jedoch eine Abfrage an die LVB vorbereitet worden. Die Auswertung der Ergebnisse werde zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und dem Stadtrat schriftlich übergeben. Generell gelte, dass die LVB im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anhörung zu Radverkehrsmarkierungsvorhaben beteiligt würden, dass es einen intensiven Erfahrungsaustausch zu diesen Themen gebe und eine intensive Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erfolge, um das erklärte Ziel der Stärkung des Umweltverbundes zu erreichen. Das gelte zum Beispiel auch für die Georg-Schumann-Straße, in der punktuell und tageszeitlich auftretende Konflikte für die Straßenbahn analysiert wurden und durch Anpassung von Freimarkierung zum Teil bereits behoben werden konnten. Des Weiteren seien Baumaßnahmen für den Straßenbahnverkehr nur förderfähig, wenn separate Radverkehrsanlagen markiert bzw. gebaut würden. Bei Schutzstreifen entfalle die Förderfähigkeit. Zur Optimierung des Verkehrsablaufs beim Straßenbahnverkehr könnten jedoch auch andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. So könne eine Ausstattung mit Lichtsignalanlagen dafür sorgen, dass die Bahn als Pulkführer in den folgenden Straßenabschnitt einfährt und dadurch von davor fahrenden Kfz nicht behindert wird. Die Markierung von Radverkehrsanlagen führe bei Radfahrern auch zu einem subjektiv höheren Sicherheitsgefühl und zu einer größeren Zufriedenheit mit den Radverkehrsbedingungen. Das seien wichtige Faktoren für die individuelle Entscheidung zur Nutzung des Fahrrades. Die Zahl der Radfahrer, die aus Unsicherheit auf Gehwegen fahren, unabhängig davon, ob diese für den Radverkehr freigegeben seien oder nicht, nehme dadurch signifikant ab. Des Weiteren habe mit den Befragungen und Verkehrsbeobachtungen durch das Magistralenmanagement ein signifikanter Anstieg des Radverkehrs sowie eine gestiegene Zufriedenheit mit den Radfahrbedingungen beobachtet werden können. 15.2. Fraktion DIE LINKE: Seniorenwohnanlage in Leipzig-Paunsdorf (VI-F-01240) Bürgermeisterin Dubrau führt aus, die Verwaltung bedaure die zum Teil aufgetretene Problemlage um die Wohnanlage in der Schongauer Straße 41 und die Auswirkungen auf die dort wohnenden Senioren außerordentlich. Im Wissen um die Belastungen eines Wohnungswechsels gerade für ältere Menschen habe die Verwaltung in der Vergangenheit intensive Bemühungen unternommen, um mit dem Eigentümer und Betreiber eine für alle Beteiligten bestmögliche Lösung zu erreichen. Leider sei dies aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Eigentümers ohne Erfolg geblieben. Baurechtlich wären betreutes Wohnen für Senioren und ein Pflegeheim gleich zu behandeln. Beides sei in einem Gewerbegebiet, das mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan vom Stadtrat festgesetzt worden sei, nicht zulässig. Sozialrechtlich gebe es allerdings einen Unterschied. Eine Wohnanlage für betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren sei nämlich kein Heim. Betreutes Wohnen biete abgeschlossene Ke 24 Wohnungen mit der Möglichkeit, einen eigenen Haushalt zu führen, aber im Bedarfsfall Pflege und Betreuung zu erhalten. Dafür brauche man keine Genehmigung. Zur Betreibung eines Heimes bedürfe es hingegen der Anzeige beim Kommunalen Sozialverband Sachsen und bei der Pflegekasse. Dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sei seit Oktober 2013 der Verwaltungsvorgang „Rechtswidrige Umnutzung zum dauerhaften Seniorenwohnsitz“ anhängig. Der Eigentümer der Wohnanlage habe sich mit einem Schreiben vom 14. Oktober 2013 mit der Bitte um einen Gesprächstermin zwecks Klärung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen im Zuge einer geplanten Veräußerung des Objekts an das Dezernat VI gewandt. Im Zuge der damit ausgelösten Recherchen sei der Bauaufsichtsbehörde bekanntgeworden, dass die als Hotel und Boardinghouse genehmigte Anlage als Seniorenwohnanlage mit dauerhaftem Wohnen genutzt werde. Wenn Gebäude abweichend von der ursprünglich genehmigten Nutzung ohne die für eine andere Nutzung erforderliche Baugenehmigung betrieben würden, erfolge dies im Regelfall nicht mit Wissen der Bauaufsicht. Es handele sich also um ein illegal umgenutztes Gebäude. Dessen Entdeckung bedürfe jedoch eines begründeten Hinweises, also einer Anzeige oder eigener Erkenntnisse. Dabei sei es jedoch nicht Aufgabe der Bauaufsicht, das Stadtgebiet flächendeckend permanent und verdachtsunabhängig im Hinblick auf Schwarzbauten und ungenehmigte Nutzungen zu kontrollieren. Das Sozialamt der Stadt Leipzig habe wiederum im Rahmen der freiwilligen Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und der Seniorenbeauftragten mehrere Materialien erarbeitet, wozu auch die Broschüre „Betreutes Wohnen und Seniorenwohnen im Alter“ gehöre. Ziel dieser Broschüre sei es, für ältere Menschen ein Nachschlagewerk und einen Leitfaden anzubieten. Schwerpunkt sei der erste Teil, in dem Hinweise für den Vertragsabschluss und weitere zu beachtende Themen gegeben würden. Danach seien die dem Sozialamt bekannt gemachten etwa 70 Wohnanlagen für Senioren in einheitlichen Grundinformationen aufgelistet. Dazu gehöre bedauerlicherweise auch die genannte Wohneinrichtung. Die in der Broschüre genannten Daten zu den Wohnanlagen beruhten einzig und allein auf den Angaben der Vermieter und der Betreiber. Das Sozialamt habe nicht geprüft, ob bei den Vermietern und Betreibern alle im Zusammenhang mit solchen Angeboten notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen und eingehalten seien. Das Sozialamt und die Stadt hätten nicht für die Auflistung der Wohnanlagen in der Informationsbroschüre geworben, geschweige denn eine Bescheinigung für deren rechtmäßige Betreibung in allen möglichen Aspekten ausgestellt. Allerdings habe man jetzt vereinbart, zu prüfen, welche Anlagen tatsächlich genehmigt worden seien und welche nicht. Das Verwaltungsgericht Leipzig habe in seinem Beschluss festgehalten: „Es liegt gerade nicht in der Verantwortung sachgebietsfremder Ämter, Widersprüche zu öffentlichen Vorschriften bei der Errichtung, Änderung oder Nutzung von Anlagen aufzuklären.“ Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde sei es wiederum nicht, ohne Anlass Informationsbroschüren aller Art anderer Ämter einzusammeln und dort wiedergegebene Sachverhalte auf Übereinstimmung mit planungs- und baurechtlichen Vorschriften und Genehmigungen zu prüfen. Hier sei immer der Eigentümer verantwortlich. Ke 25 Zusammenfassend sei zu sagen, dass es dem Eigentümer oder Betreiber einer Einrichtung obliege, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Behörden würden erst bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf diese Verstöße tätig. Das sei der Grund dafür, weshalb es so lange gedauert habe, bis von städtischer Seite entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden seien. Wie bereits dargelegt, bedürfe es für das betreute Wohnen keiner Genehmigung der Heimaufsicht. Diese sei nur für stationäre Altenpflege nötig. Die zuständige Behörde sei der Kommunale Sozialverband Sachsen, konkret die Heimaufsicht mit Sitz in Chemnitz. Die Prüfung der Heime solle einmal im Jahr erfolgen. Altenpflegeheime müssten weitere Verordnungen einhalten, zum Beispiel die Heimmindestbauverordnung, einen bestimmten Pflegeschlüssel und Bewohnermitwirkungsverordnungen. Betreute Wohnanlagen würden dagegen nur dann kontrolliert, wenn ein ganz konkreter Verdacht über die Betreibung eines Heimes vorliege oder wenn Pflege- und Betreuungsleistungen durch Mieter nicht frei wählbar seien. Nach jetzigem Kenntnisstand der Stadt prüfe die Heimaufsicht derzeit, ob die Einrichtung unter das Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz fällt. Dabei handele es sich um ein langfristiges Feststellungsverfahren. Die Heimaufsicht werde nur auf Anzeige vom Betreiber oder durch Nachbarn oder Behörden tätig. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege habe die Abteilung Heimaufsicht des KSV Sachsen im April 2014 über den Sachverhalt informiert. Nach den vorliegenden Informationen sei ein Schriftwechsel zwischen dem Eigentümer und der Heimaufsicht erfolgt. Eine durch die Heimaufsicht beabsichtigte Ortsbegehung solle nicht durchgeführt worden sein. Auch hier gestalte angeblich die Mitwirkung des Eigentümers das Ganze schwierig. Die Stadtverwaltung habe in der Vergangenheit dem Eigentümer zum Beispiel ein Grundstück vermittelt, um es dem Eigentümer zu ermöglichen, in der Nähe ein neues Gebäude zu errichten und einen einheitlichen Umzug zu organisieren. Dieses Angebot sei leider nicht angenommen worden, wie auch ansonsten die Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers äußerst gering gewesen sei. Dieser habe bis in die jüngste Zeit trotz des gegen ihn gerichteten Gerichtsbeschlusses immer wieder neue Mietverträge abgeschlossen und somit immer mehr ältere Menschen in dieses Problem gebracht, obwohl er gewusst habe, dass er eigentlich einen Schwarzbau betreibe. Die Verantwortung sowohl für die Herstellung einer zulässigen Nutzung als auch für die Information der Mieterschaft obliege in erster Linie ihm. Seitens der Stadt sei den Seniorinnen und Senioren im Rahmen eines notwendigen Erlasses der Duldungsverfügung mit zwei begleitenden Schreiben informatorische Hilfe angeboten worden. Unter Berücksichtigung des laufenden Verfahrens erfolge die Unterstützung vor allem im Hinblick auf die Suche nach einer möglichen Ersatzunterkunft. Eine ganze Reihe von Anfragen von Mietern oder deren Angehörigen seien auch bereits an Frau Motzer gerichtet und von ihr beantwortet worden. Weitere Gelegenheiten zu persönlichen Gesprächen würden den Mietern angeboten. Allerdings müsse auch hier angemerkt werden, dass die Stadt keine konkrete Rechtsberatung leisten darf, welche die Mieter gegebenenfalls in der Auseinandersetzung mit ihrem Vermieter benötigen. Sie dürfe auch keine Empfehlung einzelner Großangebote vornehmen. Ke 26 Abschließend geht Bürgermeisterin Dubrau auf das Thema einer Änderung der planungsrechtlichen Grundlage, also des zugrundeliegenden Bebauungsplanes ein. Hier stellten sich mehrere grundsätzliche Fragen. Im Baurecht definiere man verschiedene Baugebietskategorien. So entstünden aus Wohnnutzung zum Beispiel auch Abwehransprüche gegen bedarfstypische Belastungen. Wohnen habe logischerweise einen besonderen Schutz. Andererseits hätten Eigentümer und Nutzer einer Gewerbegebietskategorie einen Gebietserhaltungsanspruch. Sie hätten also ein Recht darauf, dass die ihnen dort baurechtlich zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten nicht durch die Genehmigung einer anderen Einrichtung, die nicht in diese Baugebietsklasse passe, beschnitten werden. Zweifellos handele es sich bei dem Bebauungsplan Schongauer Straße nach wie vor um eine sinnfällige Zuordnung zu Gewerbe, Sport und Beherbergung und nicht um einen anzustrebenden Wohnstandort. Eine Planänderung wäre zudem vom Vorhabenträger anzustreben und zu finanzieren und würde bei einer sehr fraglichen Erfolgsaussicht mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Sie könnte sich zudem nicht nur auf das betroffene Grundstück beziehen, sondern müsste auch die angrenzenden gewerblich genutzten bzw. als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen mit in den Blick nehmen. Hier dürften mit großer Wahrscheinlichkeit Nutzungseinschränkungen in Größenordnungen erforderlich werden, die Schadensersatzansprüche vonseiten der betroffenen Eigentümer auslösen könnten. Zu berücksichtigen sei auch, dass die gewerbliche Entwicklungsperspektive im gesamten Bereich durch den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig bestätigt worden sei. Für den Stadtrat stelle sich zudem die zentrale Frage der Rechtsgestaltung und der Signalwirkung für die Stadt, wenn Verletzungen des von ihm gesetzten Planungs- und Baurechts nicht geahndet und bestehende Schutzansprüche nicht durchgesetzt würden, sondern der Rechtsverletzer durch die Änderung des geltenden Rechts bei Schadensersatz auf Kosten der Gemeinschaft begünstigt würde. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) bedankt sich für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage. Bürgermeisterin Dubrau habe deutlich gemacht, dass dieses Problem eine baurechtliche und eine sozialpsychische Seite habe. Soweit ihr, Hollick, bekannt sei, verfüge der Betreiber dort auch über einen Pflegedienst. Der KSV habe bis 2014 dort keine Prüfung der Umstände durchgeführt. Bekanntlich sei Geld für Pflegestufen bezahlt worden, und deswegen müsse da geprüft werden. Stadträtin Hollick fragt Bürgermeisterin Dubrau, ob auch sie der Ansicht sei, das KSV und Heimaufsicht ihrer Rolle nicht nachgekommen seien, und ob sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach Chemnitz bzw. Leipzig schicken, um das zu richten. Sie, Hollick, sehe eine Verantwortung dieser beiden sozialen Träger. Stadträtin Hollick merkt an, es handele sich um den letzten Wohnort für die Menschen, die dort hinziehen. Obwohl die Stadt Leipzig nicht schuld sei, müsse man sagen, dass die Stadt Leipzig diese Menschen vertreibe. Damit habe sie Probleme. Allerdings habe sie auch damit Probleme, dass einem Unternehmer, der dort über Jahre Profite eingeheimst habe, im Prinzip nichts passiere. Sie hoffe, dass dieser Unternehmer zumindest zu einem saftigen Ordnungsgeld verurteilt werde. Auch zu diesem Punkt hätte sie gern eine Aussage. Ke 27 Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) berichtet, zusammen mit Stadtrat Walther sei sie im vergangenen Jahr mehrfach vor Ort gewesen und habe diese Problematik auch an die Verwaltung herangetragen. Es sei bedauerlich, dass Frau Motzler als Seniorenbeauftragte überhaupt nicht mit diesem Thema befasst sei. Bei solchen Themen müsste die Seniorenbeauftragte doch sofort einbezogen werden, denn sie wüsste, wie man die richtige Form der Information finde. Sie hoffe, dass Frau Motzler in Zukunft da aktiver eingebunden werde. Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) bedankt sich für die gute Information durch Bürgermeisterin Dubrau. Er rede jetzt mehr oder weniger als Vertreter des Seniorenbeirates. Dem Seniorenbeirat sei es wichtig, die Antwort schriftlich zu erhalten. Stadtrat Müller betont, dass es sich nicht um ein Heim handele, sondern um eine Wohnanlage mit betreutem Wohnen. Leider sei Frau Motzler überhaupt nicht in diesen Vorgang involviert gewesen, weil das Dezernat V nicht berührt sei, wenn es um bauliche Maßnahmen gehe. Ihn, Müller, interessiere, wie man die Kuh vom Eis bekommen könne, denn größtenteils handele es sich ja um hochbetagte Menschen. Auch Stadtrat Walther (SPD-Fraktion) bedankt sich für die ausführliche Beantwortung der Anfrage. Er fragt, ob Bürgermeisterin Dubrau in öffentlicher Sitzung bestätigen könne, dass die Stadtverwaltung mehrfach auf den Betreiber der Einrichtung zugegangen sei und ihm verschiedene Möglichkeiten angeboten habe, wie man die Problematik beheben könne, wie man vielleicht sogar Rechtskonformität herstellen könnte, wobei der Eigentümer bisher auf keines der Angebote eingegangen sei. Bürgermeisterin Dubrau stellt zur Frage der Heimaufsicht fest, dass es wirklich zwei ganz unterschiedliche Kategorien gebe. Im vorliegenden Fall handele es sich nicht um ein Heim, sondern um einzelne Wohnungen. Jeder Mieter sei berechtigt, den von ihm gewünschten Pflegedienst zu bestellen. Das werde normalerweise über die Angehörigen oder durch einen bestellten Pfleger geregelt. Insofern gelte auch die Heimverordnung nicht. Selbstverständlich werde der Eigentümer seine Strafe erhalten. Allerdings könne er vor Gericht gehen. Es dauere mitunter sehr lange, ehe ein solcher Rechtsstreit zu Ende geführt werde. Die Verwaltung werde jedenfalls die ihr gegebenen Möglichkeiten nutzen. Die Bürgermeisterin berichtet, dass es die Verwaltung in der ersten Phase mit aller Macht vermieden habe, an die Bewohner heranzutreten. Das sei eindeutig Sache des Eigentümers, der dort vermiete. In Verhandlungen mehrerer Ämter und auch an ihrem, Dubraus, Tisch sei es schließlich gelungen, Eigentümer und Betreiber davon zu überzeugen, dass es sich um eine ungenehmigte Einrichtung handle und was für Möglichkeiten bestehen, hier tatsächlich Abhilfe zu schaffen. Gemeinsam habe man eine umfangreiche Liste erarbeitet, in der die Aufgaben des Eigentümers festgehalten seien. Beispielsweise habe er eine Belegungsliste vorlegen sollen. Er habe Mustermietverträge vorlegen und keine Neuvermietung vornehmen sollen, damit die Anzahl derjenigen, die benachteiligt würden, nicht noch mehr erhöht wird. Dem Eigentümer stehe es frei, in frei werdenden Wohnungen das Thema Boardinghouse wieder aufzugreifen. Bei einem Gespräch habe der Eigentümer erklärt, das sei für ihn gar Ke 28 kein Problem, weil die Zahl derjenigen, die für kurze Zeit einen Platz in einem Boardinghouse suchten, wieder zugenommen habe. Der Eigentümer habe auch zugesagt, dass er versuchen werde, ein anderes Grundstück zu finden und dort einen Neubau zu errichten, um dann für diejenigen Senioren, für die das möglich sei, einen Umzug in diesen Neubau zu organisieren. Die Verwaltung habe geeignete Grundstücke gesucht, letztlich aber nur eines gefunden. Das habe der Eigentümer zur Kenntnis genommen, ohne dass eine Reaktion erfolgt sei. Er habe sich weder durch die mündlichen Absprachen noch durch diverse Schreiben der Bauaufsicht oder durch Zwangsmaßnahmen in irgendeiner Weise beeindrucken lassen, sondern er habe weitergemacht wie bisher. Das, was die Verwaltung tun konnte, habe sie getan. Dann habe das Gericht beschlossen, dass dort eine Räumung erfolgen müsse. Wenn der Eigentümer trotzdem nicht tätig werde, könne man das als Behörde nicht aussitzen. Irgendwann sei der Verwaltung nichts anderes übrig geblieben, als die Bewohner bzw. deren Betreuer zu informieren. Also habe man sich mit Frau Motzler zusammengesetzt. Man habe dieses in Amtsdeutsch verfasste Schreiben versenden müssen, das so furchtbar sei, dass es kaum einer verstehen könne. Parallel dazu habe Frau Motzler Begleitschreiben verfasst, die die Sachlage so erläutern, dass Angehörige, Pfleger und auch einige Bewohner das verstehen können. Das klinge etwas komisch, aber das sei die Möglichkeit, die der Verwaltung gegeben sei. Parallel dazu würden Einzelgespräche angeboten. Es wäre nicht gut gewesen, in der ersten Phase, als noch nicht klar gewesen sei, wie die ganze Sache laufen werde, sofort Unruhe in diese Einrichtung zu bringen. Für die Zukunft gebe es nur die Möglichkeit, dass die älteren Herrschaften, ein Stückchen durch die Verwaltung begleitet, umziehen. Das klinge bitter, aber sie, Dubrau, sehe keine andere Chance. Sie könne nur hoffen, dass einige Bewohner gemeinsam mit Freunden umziehen können und dass sie eine Anlage finden, wo vielleicht das Umfeld etwas netter ist. Es gebe keine Möglichkeit, eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob es richtig sei, dass Pflegestufen personen- und nicht adressenbezogen erteilt werden, ob die Annahme richtig sei, dass dauerhaftes Wohnen in Gewerbegebieten ausgeschlossen sei, ob es ein Lenkungsmanagement seitens des ASD und Kontakte zu Mietern gebe, mit denen den Betroffenen bevorzugt alternative Wohn- oder Heimangebote unterbreitet würden, und ob es normal sei, dass Rechtsanwälte sowohl für die Kläger- als auch für die Beklagtenseite tätig würden. Oberbürgermeister Jung äußert, er könne alle Fragen mit Ausnahme der letzten bejahen. Das zuletzt Gesagte sei gar nicht normal. Stadtrat Riedel (CDU-Fraktion) bestätigt, dass die Rechtslage klar sei. Die Frage sei jedoch, wie man menschlich mit der Sache umgehe und was die Konsequenz sei, wenn die Angelegenheit nicht bis April nächsten Jahres geregelt sei. Eine Zwangsräumung würde der Stadt Leipzig wohl kaum gut zu Gesicht stehen. Noch dazu mit gesundheitlich stark beeinträchtigten Menschen, deren Gesundheitszustand dadurch Ke 29 weiter verschlechtert würde. Ihn, Riedel, interessiere, ob der Oberbürgermeister hier noch einmal eingreifen und Gespräche mit dem Vermieter führen könne. Oberbürgermeister Jung schlägt vor, diese Frage nicht in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Der Verwaltung sei ganz wichtig, bei aller Schwierigkeit der Situation möglichst menschlich mit den älteren Personen umzugehen. Es sei doch das Fatale, dass der Eindruck entstehe, dass man auf dem Rücken der alten Menschen agiere. Dies müsse man verhindern. Andererseits müsse man schauen, dass die Stadt Leipzig rechtlich sauber in dem Verfahren bleibe. Aber er, Jung, wolle ungern in öffentlicher Sitzung weitere Verfahrensschritte erläutern. 15.3. SPD-Fraktion: Aufspalten von Mittelzuweisungen nach Fachämtern (VI-F-01095) Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 15.4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukünftige Absicherung der Schulbibliotheken VI-F-01242) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, im Jahr 2013 habe die Stadt Leipzig Ausgaben von insgesamt 148.159 Euro und im Jahr 2914 Ausgaben von Insgesamt 190.218 Euro für Personal in Schulbibliotheken und Leseräumen getragen. Für 2015 seien Ausgaben in Höhe von 292.039 Euro und für 2016 in Höhe von 225.444 Euro geplant. Seit 2012 hätten mit den Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. jährlich 6.500 aktuelle Medien über eine Medienspende der Verlage für die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume eingeworben werden können. Ein Vertreter der Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. sei seit 2015 Mitglied im Beirat der Leipziger Schulbibliotheken. Im Mai 2015 sei ein Gespräch zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und den Wirtschaftsjunioren Leipzig geplant, in dem über die Situation der Leipziger Schulbibliotheken informiert werden solle und bei dem weitere Unterstützungsmöglichkeiten von Unternehmen des Verbundes ausgelotet würden. Aktivitäten von Schulen in diese Richtung seien nicht bekannt. Die Frage 3 wird von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian verneint. Im Jahr 2013 seien vom Amt für Jugend, Familie und Bildung Gespräche mit Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu dieser Thematik geführt worden, um eine verbindlichere Verankerung der Schulbibliotheken und Leseräume im Schulbetrieb zu erreichen. Durch das SMK seien jedoch keine Unterstützungsmöglichkeiten gesehen worden. Der Beirat der Leipziger Schulbibliotheken habe 2014 eine Argumentation zur Beantwortung der Frage erarbeitet, warum das Thema Schulbibliotheken in das Schulgesetz des Freistaates Sachsen aufgenommen werden sollte, die Eingang in die Diskussion zur jetzt anstehenden Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes erhalten soll. Die Leiterin der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle vertrete die Stadt Leipzig in der Kommission „Bibliothek und Schule“ des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. Um Schulbibliotheken bundesweit als schulische Medien und Informationszentren zu etablieren, plane der Deutsche Bibliotheks- Ke 30 verband die Organisation und Durchführung eines Expertenworkshops am 22. April in Frankfurt am Main. Ziel sei die Initiierung einer Frankfurter Erklärung, die gemeinsame Anstrengungen aller Entscheidungsträger in Ländern und Kommunen für die flächendeckende Einrichtung funktionsfähiger Schulbibliotheken fordere. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt zu Frage 3 nach, ob Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Wirtschaftsunternehmen gegebenenfalls eine Option seien, um über Eltern oder wie auch immer eine stärkere Bindung einzelner Unternehmen zu den Schulen zu erreichen. Stadtrat Schmidt weist darauf hin, dass es nach Auslaufen des Programms Bürgerarbeit die Förderung von Arbeitsverhältnissen über das Jobcenter gebe, Bei diesen Arbeitsverhältnissen dürften aber keine Bücher ausgeliehen werden. Die Betreffenden würden über die schulbibliothekarische Arbeitsstelle geschult. Es gebe Bibliothekssoftware, die auch in die Schulbibliotheken Eingang gefunden habe. Die erforderlichen Voraussetzungen seien also vorhanden, aber die FAV-Arbeitskräfte (?), die sich in den Schulbibliotheken aktiv einsetzten, dürfen die Ausleihe nicht vornehmen, weil sie angeblich zu niedrig eingruppiert wären. Stadtrat Schmidt fragt, ob es nicht irgendeiner Weise Möglichkeiten gebe, dort Abhilfe zu schaffen. Die gegenwärtige Regelung sei sicherlich nicht zielführend. Die erste Frage wird von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian mit einem klaren Ja beantwortet. Hierzu könne die Verwaltung auch weitere Anregungen geben. Wie bereits erwähnt, kooperiere die Stadt Leipzig sehr intensiv mit den Wirtschaftsunternehmen. Die Verwaltung werde den Schulen auch empfehlen, mit den lokalen Unternehmen im Umfeld abzuklären, ob da ein Engagement möglich sei. Was die zweite Frage angehe, so werde er, Fabian, sie mitnehmen und dann im Fachausschuss darüber berichten. Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) bringt vor, er gehöre zu den konservativen Menschen, die gern ein Stück Papier in der Hand hätten und ungern mit ALLRIS arbeiteten. In der vorliegenden Anfrage sehe er zwar die Schilderung des Sachverhalts, aber die Fragen könne er nicht finden. Erster Bürgermeister Müller, der vorübergehend die Versammlungsleitung übernommen hat, äußert, in den ihm vorliegenden Anfragen seien die Fragen ausgedruckt. Schuld sei offensichtlich ALLRIS. 15.5. CDU-Fraktion: Umnutzungsanträge im Zusammenhang mit städtischen sozialen Aufgaben (VI-F-01164) Bürgermeisterin Dubrau führt einleitend aus, bei dem vorliegenden Sachverhalt handele es sich vorwiegend um Bundes- und Landesrecht. Der Gestaltungsspielraum der Stadt für Vereinfachungen, die auch sie sich an vielen Stellen wünschen würde, sei sehr eng bemessen. Ke 31 Maßgebend für die Bewertung eines Umnutzungsantrags sei die Sächsische Bauordnung. Gemäß § 61 Abs. 2 sei die Änderung der Nutzung von Anlagen verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen. Wenn andere öffentlich-rechtliche Anforderungen – Bebauungsplan, Bauordnungsrecht – berührt würden, seien solche Vorhaben antragspflichtig. Wenn Wohnraum zur Asylbewerberunterbringung oder für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung genutzt werden solle, würden jeweils in Betrachtung des Einzelfalls Anträge auf Nutzungsänderung von Wohnen in eine Anlage für soziale Zwecke erforderlich. Dies ergebe sich aus den übergeordneten bundesrechtlichen Regelungen, dem Bauplanungsrecht, und den landesrechtlichen Regelungen, also dem Bauordnungsrecht. Eine Umnutzung von Wohnraum in Einrichtungen zur Hilfe zur Erziehung sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet. Diese Definition sei aus der Abgrenzung zu anderen planungsrechtlichen Nutzungsformen – Beherbergung, Heimunterbringung und Formen der sozialen Betreuung und Pflege – entwickelt worden. Sie solle den Bereich des Wohnens als Bestandteil der privaten Lebensgestaltung kennzeichnen. Gemeint sei damit die auf Dauer angelegte Nutzungsform des selbstbestimmten, selbst geführten privaten Lebens in den eigenen vier Wänden. Sie dürfe keinem anderen in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Nutzungszweck dienen, insbesondere nicht dem Erwerbszweck mit Ausnahme der Freiberufler. Kinder und Jugendliche, die zu ihrem eigenen Schutz aus dem familiären Umfeld genommen worden seien, zählten nicht dazu. Dabei sei es das Ziel, die Kinder und Jugendlichen kurzfristig an ihre Familien zurückzugeben oder in Pflegefamilien zu integrieren. Daher treffe die planungsrechtliche Definition des Wohnens nicht auf eine derartige Nutzung zu. Dazu sage das Planungsrecht, Bauträger, die die Inobhutnahme von bis zu fünf Kindern beantragen, würden im sogenannten vereinfachten Bebauungsplanverfahren nach der Sächsischen Bauordnung geprüft. Wenn es mehr als fünf Kinder betreffe, handele es sich um einen Sonderbau, für den die Regelungen der Sächsischen Bauordnung einschlägig seien. Dort heiße es, dass die Schwelle zum Sonderbau erst dann überschritten werde, wenn die Nutzungseinheit von Größe und Belegung her nicht mehr als Wohnen oder eine vergleichbare Nutzungseinheit angesehen werden könne. Die genannten Inhalte seien bereits zwischen dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung kommuniziert worden. Für die Umnutzung zur Asylbewerberunterbringung gelte planungsrechtlich im Prinzip das Gleiche, wenn es sich um wohnartige Strukturen handele, also eine abgeschlossene Einheit, eine Küche, ein Badezimmer und mehrere Zimmer mit einer Bewohnerdichte, wie sie in einem normalen Wohnhaus üblich sei. Hier könne § 63 der Sächsischen Bauordnung in Anspruch genommen werden, also ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Bei Objekten mit Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftsbädern, Sozialräumen, also Objekten, die eher Heimcharakter haben, bewege man sich im Bereich des Sonderbaus, sodass entsprechende Prüfungen durchgeführt werden müssen. Ke 32 Das Landesjugendamt fordere für die Einrichtung der Hilfen zur Erziehung nach wie vor Stellungnahmen ab, aus denen hervorgeht, dass für die geplante Einrichtung keine baurechtlichen Bedenken bestehen. Die Sächsische Bauordnung kenne jedoch kein derartiges Verfahren der Stellungnahme. Der Nachweis für eine formelle und materielle Legitimität des Gebäudes im Sinne des öffentlichen Baurechts könne nur mit einer Baugenehmigung erlangt werden. Die Intention des Landesjugendamtes sei sicherlich, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Der Betreiber sollte Auskunft darüber geben können, ob für die geplante Art der Nutzung Bestandsschutz in Form einer Baugenehmigung vorliegt. Prüfungen, ob das Objekt dem aktuellen Stand der Technik entspricht, würden von Architekten durchaus angeboten. Hier erfolge auch die Einschätzung, ob erforderliche technische Ertüchtigungen in einem Bauantragsverfahren zu genehmigen seien. Die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens werde in der Sächsischen Bauordnung abschließend geregelt. Insofern ergäben sich innerhalb dieses Prüfvorgangs selbst keine Spielräume für die Vereinfachung. Die in der Anfrage erwähnte Verwaltungsvorschrift treffe keine Aussagen zur Umsetzung von Immobilien für die Unterbringung von Asylbewerbern. Die Genehmigung für die Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung werde auf der Grundlage der VwV für den Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen vom 31. März 2006 beschieden. Leider sei es so, dass eine Anlage, die eine Betriebserlaubnis habe, jedoch keine Baugenehmigung, mindestens formal rechtswidrig sei. Im Umkehrschluss könne gegebenenfalls ein Vorhaben mit Baugenehmigung errichtet, jedoch aufgrund einer fehlenden Betriebserlaubnis vom Betreiber nicht genutzt werden. Gemäß Auskunft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung würden Betriebserlaubnisse zudem selten mit Nebenbestimmungen und Auflagen erteilt. Dies sei nur so zu abzulösen, dass der Bauherr bzw. sein Beauftragter angehalten sind, im Rahmen der Planung die Belange der beiden Verfahren zu würdigen und in Einklang zu bringen. Die Sächsische Bauordnung kenne kein Verfahren der Stellungnahme. Sofern eine Nutzungsänderung ohne Baugenehmigungsverfahren erfolge, bleibe die Nutzung formell und in vielen Dingen auch materiell rechtswidrig. Im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege würden Antragsteller, sofern sie vorab die Beratung suchen, umfassend informiert. Es bleibe jedoch darauf hinzuweisen, dass die Architektenhonorare und gegebenenfalls ein Leistungsentgelt bei den Hilfen zur Erziehung zu berücksichtigen seien. Die Bauaufsicht weise die Antragsteller so schnell wie möglich auf Unklarheiten hin. Während der Planung des Bauantrags habe die untere Bauaufsicht unverzüglich die Vollständigkeit des Antrags zu bestätigen oder die Bauherrenschaft einmalig aufzufordern, diese herzustellen. Die Unterlagen seien dann von der Bauherrenschaft zu vervollständigen und vorhandene Mängel zu beheben. Hierbei sei die prüfende Behörde auch angehalten, den Bauherren darauf hinzuweisen, welche neben dem Bauantrag stehenden Regelungen durch das Bauvorhaben berührt werden könnten. Diese Hinweise würden erteilt, sofern der Sachverhalt bereits in anderen Stadien er- Ke 33 kennbar ist. Anderenfalls könne der Hinweis erst im weiteren Verfahren erfolgen. Die Fristen zur Bearbeitung von Bauanträgen unterlägen den Vorgaben der Sächsischen Bauordnung so seien Anträge innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags zu bescheiden. Die Frist könne bei Vorliegen eines wichtigen fachlichen Grundes um höchstens zwei Monate verlängert werden. Bei Fristverlängerung sei dem Bauherrn unter Nennung der Gründe und Angabe eines voraussichtlichen Zeitpunktes diese Entscheidung mitzuteilen. Im Zusammenhang mit Einrichtungen zur Hilfe zur Erziehung seien im vierten Quartal 2014 bereits Gespräche zwischen dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung geführt worden. An einer Zusammenstellung der Verfahren aller beteiligten Ämter zwecks Transparenz gegenüber den Trägern werde gearbeitet. Im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege würden Bauanträge für die Unterbringung von Asylbewerbern und Geduldeten personell konzentriert bearbeitet. Dies garantiere eine schnelle Bearbeitungszeit und kurze Wege der beteiligten Ämter. Zudem werde dadurch das überdurchschnittlich fachliche Niveau, das die Bescheidung derartige Anträge und die nachfolgenden Rechtsverfahren erfordere, gesichert. Das Amt für Gebäudemanagement berate zudem das Sozialamt vorab zu einer Antragstellung über den baulichen Zustand eines Objektes, um der Argumentation der vermeintlichen Mehrkosten begegnen zu können. Grundsätzlich würden vorliegende Anträge auf Nutzungsänderung durch das zuständige Amt für Bauordnung und Denkmalpflege umgehend geprüft und beschieden, im Falle eines vereinheitlichten Prüfverfahrens innerhalb weniger Tage. Voraussetzung sei immer die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) dankt für die ausführliche Antwort. Bürgermeisterin Dubrau habe offensichtlich die Intention verstanden, das eine oder andere etwas zu straffen. Allerdings müsse er zur Kenntnis nehmen, dass da wahrscheinlich nicht viel möglich sei. Zu Frage 8 habe die Bürgermeisterin geantwortet, der Bauantrag werde auf Vollständigkeit geprüft. Dies sei verständlich. Aber es gebe auch Architekten, die den Unterschied zwischen Bauantrag und nutzungsrechtlicher Prüfung nicht ausreichend berücksichtigen, beispielsweise Lärmschutz. Ihn, Albrecht, interessiere, ob es da eine Möglichkeit gebe, noch intensiver darauf hinzuweisen, dass zu einem Bauantrag auch die nutzungsrechtliche Überprüfung gehöre. Bürgermeisterin Dubrau antwortet, das Thema Schallschutz sei Teil im Baugenehmigungsverfahren. Die Eigentümer bzw. deren Architekten müssten in einigen Fällen entsprechende Lärmschutzgutachten vorlegen. Sie habe bereits erwähnt, dass es eine Vielzahl an Dingen gebe, die nicht direkt über die Bauaufsicht geprüft aber innerhalb des Verfahrens angestoßen würden. Aber selbstverständlich trügen auch Eigentümer und Architekt eine gewisse Verantwortung. Die unter den Tagesordnungspunkten 15.6 bis 15.12. aufgeführten Anfragen werden schriftlich beantwortet. (Pause) Ke 34 Tagesordnungspunkt 9: Einwohneranfragen 9.1. Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e. V., Frau Hartelt-Just: Verkauf unseres Soziokulturellen Zentrums „Große Eiche“ (VI-EF-01210) Bürgermeisterin Dubrau trägt in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Albrecht vor, das Liegenschaftsamt habe das Objekt „Große Eiche“ aus wirtschaftlichen Gründen in der Grundstücksbörse IV/2014 zum Verkauf ausgeschrieben. Um mit dem Höchstbietenden Verhandlungen aufnehmen zu können, befinde sich eine entsprechende Erstvorlage derzeit zur Mitzeichnung im Umlauf. Erst nach Zustimmung der städtischen Gremien zur Aufnahme der Kaufverhandlungen würden alle relevanten Regelungen verhandelt und im Kaufvertrag festgeschrieben. In diesem Rahmen würden auch die Nutzungsabsichten des Investors dem Ortschaftsrat vorgestellt. Es gelte der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“. Soweit erforderlich, sollten Regelungen getroffen werden, die im Rahmen der vorhandenen finanziellen Spielräume die aktuellen Nutzungen bestmöglich berücksichtigen und auch in Zukunft ermöglichen sollen. Die Festsetzungen des Gemeindevertrages würden dabei eingehalten. Frau Teubner teilt mit, dass der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg inzwischen definitiv erfahren habe, dass es einen Zuschlag an eine Firma gegeben habe, die die Absicht habe, in der „Großen Eiche“ Änderungen in Größenordnungen vorzunehmen. Die Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg habe in ihrem Schreiben erwähnt, dass die „Große Eiche“ das einzige derartige Objekt im gesamten Umkreis sei. Auch die Leutzscher kämen in die „Eiche“. Frau Teubner fragt, ob all diese Dinge berücksichtigt würden und ob sich der Investor dann auch damit einverstanden erklären könne. Die Bürgergesellschaft sei vor zehn Jahren gegründet worden, weil die Stadt das Nutzungskonzept bis dato nicht erbracht habe. Es sei ein großes Engagement entwickelt worden. Sie, Teubner, wisse von der jetzigen Hausverwaltung, dass diese aufgrund der vielen Veranstaltungen keinen Verlust mache. Frau Teubner möchte wissen, ob dem Liegenschaftsamt bekannt sei, dass der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg zu jeder Zeit auf dieses Soziokulturelle Zentrum hingewiesen habe, und zitiert den Oberbürgermeister: „Herr Jung nimmt mit, dass hier zukünftig ein Ort entstehen solle, an welchem man sich treffen könne. Der Begriff ‚Soziokulturelles Zentrum’ sei nicht mehr zutreffend. Eher sei ‚Stadtteilzentrum für gesellschaftliche Zwecke’ passend.“ Der Ortschaftsrat habe auch zur Kenntnis gegeben, dass man seit Monaten nicht planen könne. Viele Künstler würden gern in die „Eiche“ kommen, aber man könne sie nicht kurzfristig binden, weil man dann nicht in der Lage sei, ordentlich Publicity zu machen. Es stehe die Frage, wie hier weiter verfahren werden solle. Auch die Schulen wollten Termine für die Einschulung und für die Ausschulung. Im Moment sei alles blockiert. Da müsse zumindest eine Zwischenlösung gefunden werden, bis der Investor erkläre, er könne bestimmte Wege mitgehen. Ke 35 Oberbürgermeister Jung sagt zu, dass die Bürgergesellschaft schriftlich eine Antwort vom Dezernat VII bekommen werde, die er sich vorher anschauen werde. Im Moment sei er nicht aussagefähig. Frau Teubner erklärt, dass ihr das klar sei, zumal das Schreiben anders gedacht gewesen sei. 9.2. Karsten Fiedler: Nutzung von Dienstzimmern in einer Verwaltungsliegenschaft (VI-EF-01211) Diese Einwohneranfrage wird schriftlich beantwortet. 9.3. Donald Engel: Künftige Nutzung des Grundstückes Heiterblickallee/Wiesenstraße (IV-EF-01223) Bürgermeister Rosenthal antwortet, die betroffene Fläche sei Bestandteil des Freiraumkonzepts „Grüner Bogen Paunsdorf“. Das benachbarte Paunsdorfer Wäldchen sei vor wenigen Monaten von der Stadt angekauft und der Abteilung Stadtforsten zur Verwaltung und Bewirtschaftung übergeben worden. Aufgrund der Anforderungen zur Bewirtschaftung des Wäldchens durch die Abteilung Stadtforst werde die Fläche künftig als Waldwirtschaftsfläche, Abstellplatz, Maschinenlagerplatz und als Lagerplatz für Schüttgut, Baumaterialien und Holz benötigt, sodass diese Fläche derzeit nicht für alternative Nutzungen vorgesehen sei. Herr Engel bezeichnet diese Antwort nicht als zufriedenstellend. Es wäre beispielsweise denkbar, das Wäldchen zu vergrößern. Die Nutzung als Abstellfläche für Maschinen und Geräte in einem Wohngebiet halte er nicht für gut. Da sollte man etwas Ordentliches daraus machen. Das wäre auch im Interesse der Paunsdorfer. Bürgermeister Rosenthal äußert, man habe keine Alternativfläche für den Stadtforst in diesem Bereich. Der Wald an dieser Stelle sei jetzt der Stadt zugefallen. Insofern brauche man auch Bewirtschaftungsmöglichkeiten. Es handele sich um das erste Grundstück in unmittelbarer Nähe im Eigentum der Stadt. Die Verwaltung werde prüfen, ob in Paunsdorf an anderer Stelle Alternativflächen für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. Herr Engel argumentiert, es gehe um eine umzäunte Fläche, auf der jetzt Gras wachse. Wenn dort Werkhallen oder Ähnliches entstehen sollten, dann werde es ein Schandfleck. Bürgermeister Rosenthal stellt klar, es werde ein klassischer Bauhof ohne feste Aufbauten entstehen. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob der Bürgermeister und einige Stadträte hier in der Pflicht stünden, weil sie den Bürgern auf einem Bürgerforum versprochen hätten, dass dort Einzelhandel hinkommen werde, auch angesichts des Konzepts der Altenfreundlichkeit, dass aber in diesem Bereich die 300 Meter Entfernung zum nächsten Einkaufszentrum nicht gewahrt würden. Es gebe auch diverse Ke 36 Bestrebungen, einen Investor zu finden, der dort einen Nahversorger mit 800 m² errichten solle. Daher verstehe er nicht, was jetzt hier passiere. Herr Engel ergänzt, dort sei einmal eine LIDL-Einkaufskaufsfläche gewesen. Sie sei dann weggekommen, weil sich LIDL dort vergrößern wollte, was wahrscheinlich von der Stadt abgelehnt worden sei. Die Anwohner wünschten sich aber wieder eine Einkaufsmöglichkeit. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass dies auf einem Bürgerforum in Anwesenheit des Oberbürgermeisters zugesagt worden sei. Oberbürgermeister Jung räumt ein, dass es zutreffe, dass er mehrfach vor Ort geäußert habe, dass die Verwaltung eine verträgliche Lösung suche und die Interessen der Anwohner in Bezug auf eine Einkaufsmöglichkeit ernst nehme. Offene Fragen beträfen die Größe und die Verträglich. Ihm sei jedoch bekannt, dass das Dezernat VI intensiv an dieser Frage arbeite. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) äußert, unabhängig davon, dass nochmals genau geprüft werden sollte, inwieweit man eine Optimierung des Geländes hinbekommt, um den Anforderungen der Bevölkerung hinsichtlich Nahversorgung als auch den Interessen des Stadtforstes hinsichtlich Bauhof zu entsprechen. Die Fläche sei relativ groß. Wenn die Fläche tatsächlich nur der Waldbewirtschaftung dienen solle, frage sie, Heymann, ob es nicht möglich sei, eine Optimierung der Fläche hinzubekommen, einen Teil davon zu renaturieren, und zwar so, dass sich ein Wirtschaftshof nicht so negativ auf die Anwohner auswirke. Bürgermeister Rosenthal bringt vor, dass es im Jahr 2000 einen Wettbewerb gegeben habe. In dessen Ergebnis sei auch diese Fläche Bestandteil des Freiraumkonzepts „Grüner Bogen Paunsdorf“ gewesen. Warum eine LIDL-Fläche in diesem Freiraumkonzept vorkommen solle, erschließe sich ihm nicht. Er nehme jedoch zur Kenntnis, dass es da auch auf Bürgerversammlungen unterschiedliche Diskussionen gebe. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer habe sowohl den Wald als auch die in Rede stehende Fläche für diesen Wald erworben und in die Fachbewirtschaftung Stadtforst übergeben. Die Verwaltung arbeite stringent an dem Konzept „Grüner Bogen Paunsdorf“. Insofern brauche man für die Gesamtfläche dieses Konzepts eine technische Möglichkeit, die erforderliche Infrastruktur unterzubringen. Dies sei dort geplant. Jetzt sei zu prüfen, ob man das auch hinsichtlich Verträglichkeit für die Anwohner hinbekomme. Die Anregung, auf dieser Fläche auch Einzelhandel zu planen, nehme er mit und versuche, das mit Frau Dubrau nachzustrukturieren. Um Missverständnisse zu vermeiden, stellt Oberbürgermeister Jung klar, dass eine Lösung für Einzelhandel in Paunsdorf gesucht werde, aber nicht auf dieser Fläche. Bürgermeister Rosenthal meint, die Verwaltung werde versuchen, das objektiv gut zu optimieren. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) erinnert daran, dass diese Fläche in allen Bebauungsplänen als zu bebauende Fläche in einem Wohngebiet vorgesehen gewesen sei. Es könne nicht sein, dass man das einfach ausgliedere. Unter Umständen Ke 37 müsse man auch prüfen, ob auf der anderen Straßenseite der Heiterblickallee, wo es einen Standort der KWL gebe, oder im Bereich der provisorischen Wendeschleife von Kiebitzmark Möglichkeiten bestünden. Für ihn, Schlegel, stelle sich die Frage, ob man an dem Ziel festhalten wolle, dass die maximale Entfernung zum nächsten Nahversorger für die alten Menschen 300 Meter betragen solle. Oberbürgermeister Jung macht geltend, dies sei nicht die Frage. Es gehe um die Renaturierung dieser versiegelten Fläche. Ungeachtet dessen gebe er zu Protokoll, dass er die Zuständigen bitte, sich noch einmal ins Benehmen zu setzen über Lösungen für diese Fläche. Unabhängig von dieser Fläche habe er zugesagt, dass die Verwaltung Lösungen für einen möglichst verträglichen Einzelhandelsstandort in Paunsdorf. Das eine habe aber mit den anderen zunächst nichts zu tun. Herr Engel wirft ein, die Nutzung als Einzelhandelsstandort sei eine Möglichkeit. Seines Wissens habe die Verwaltung den Standpunkt vertreten, dass andere Märkte in der Nähe seien und dass von der Stadt an dieser Stelle kein Einzelhandel gewünscht werde. Ob die Bürger das so sähen, sei eine andere Frage. Eine Renaturierung sei angebracht, wenn man keine Einkaufsmöglichkeit vorsehe. 9.4. C & D. e. V., Matthias Malok: Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept (VI-EF-01233) Bürgermeisterin Dubrau antwortet in Vertretung von Bürgermeister Albrecht, das seit Ende 2014 vorliegende tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Wasserlandschaft im mitteldeutschen Raum beziehe sich vor allem auf den Wassertourismus mit seinen vielfältigen Angeboten. Mit dem Wassertourismus eng verbunden seien touristische Angebote in der Nähe der Gewässer. Hierzu zählten kulturelle und landschaftliche Aktivitäten, Übernachtungsmöglichkeiten und gastronomische Einrichtungen sowie Rad-, Wander- und Reitwege. Aus diesem Grunde seien neben der wasserseitigen auch die landseitige Infrastruktur in Gewässernähe analysiert und daraus Handlungsbedarfe formuliert worden. Ein funktionierendes Reitwegenetz nehme das Konzept als Mindestbedarf für den Schwerpunkt Naturleben, Naturerholung, Freizeit sowie Tourismus auf. Im Maßnahmekatalog seien alle Handlungsbedarfe bzw. Maßnahmen aufgeführt, welche das Thema Reiten aufgreifen. Da der Fokus des Konzeptes auf dem Wassertourismus liege, spiele dieses Thema jedoch eine untergeordnete Rolle und sei nicht vertiefend betrachtet worden. Seit Anfang 2013 werde im Auftrag des Tourismusverbandes Sächsisches Burgenund Heideland e. V. die Erstellung eines Reitwegekonzeptes für die Landkreise Leipzig und Nordsachsen erarbeitet. Ein erster Einblick in die bisherigen Ergebnisse sei im Rahmen der Tagung der Arbeitsgruppe Touristische Infrastruktur in Pegau am 18. März 2015 vorgestellt worden. Das Projekt sei gemäß Richtlinie „Integrierte ländliche Entwicklung“ gefördert worden. Die Einbeziehung der Stadt Leipzig in das Untersuchungsgebiet sei vom Fördermittelgeber durch die Art der Förderung explizit ausgeschlossen worden. Im Dezernat III werde parallel zur Konzeption der Landkreise geprüft, wie eine Ergänzung der Konzeption hinsichtlich der Stadt Leipzig vorgenommen werden könne. Da die Ergebnisse der angefragten Konzepte und Prüfungen noch nicht vorlägen, könne die Frage zurzeit nicht beantwortet werden. Ke 38 Die Einrichtung einer Pferdeschwemme am Westufer des Cospudener Sees sollte im Rahmen der Planung zur Ergänzung des Konzeptes der Landkreise Bestandteil der Prüfung sein. Herr Malok äußert, die für die Pferdeschwemme vorgesehene Stelle befinde sich am Westufer auf städtischem Gebiet, sodass die Stadt zuständig wäre, dort eine Planung zu machen. In Leipzig gebe es ein Potenzial von 3.500 Pferden. Zusammen mit Nordsachsen seien es knapp 6.000 Pferde. Wassertourismus sei nach seiner, Maloks, Einschätzung noch nicht so attraktiv wie Reittourismus. Er bitte, speziell die Frage der Pferdeschwemme kurzfristig anzusprechen. Sein Verein sei zu jedem Gespräch bereit. Oberbürgermeister Jung sichert zu, diese Anregung ins Dezernat VII weiterzugeben. Herr Malok tut kund, dass der Deichverteidigungsweg von vielen Bürgern benutzt werde. Nach der Antwort, die Bürgermeister Rosenthal auf die Einwohnerfrage 256 gegeben habe, sei das Betreten dieses Weges verboten. Jeder Bürger, der dort laufe, fahre oder spazieren gehe, begehe folglich eine Ordnungswidrigkeit. Ihn, Malok, interessiere, was die Verwaltung dagegen unternehmen wolle. Oberbürgermeister Jung meint, dies sei zwar eine berechtigte Frage, jedoch nicht Gegenstand der im Moment aufgerufenen Einwohneranfrage. Die Verwaltung nehme diesen Hinweis entgegen. Tagesordnungspunkt 10: Petitionen 10.1. Aussichtsturm auf dem Fockeberg (P-00566/14) Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne. Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird mit großer Mehrheit beschlossen. 10.2. Halteverbotszone wegen Umzug (P-00695/14) Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass es hierzu eine Sachverhaltsdarstellung und einen Beschlussvorschlag gebe. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht als Vorsitzender des Petitionsausschusses und bringt den zur Abstimmung stehenden Beschlussvorschlag ein. Leipzig sei eine wachsende Stadt. Immer mehr Menschen zögen nach Leipzig, einige zögen auch weg. Die vorliegende Petition habe aufgezeigt, in welchen Strudel von Verwaltungsvorschriften und –abläufen man bei einem Umzug in Leipzig geraten könne. Deshalb sei es gut, dass diese Petition eingereicht worden sei. Zugegebener- Ke 39 maßen handele es sich um einen speziellen Fall, nämlich um einen Umzug mit einem Umzugscontainer zur Verschiffung. Dennoch sei das, was die Petentin geschildert habe, nicht akzeptabel. Es sei Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten und gehöre daher dringend auf den Prüfstand. Man müsse der Verwaltung und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugute halten, dass sie wohl nichts anderes als ihre Pflicht getan hätten. Das lange Schreiben der Petentin lese sich wie eine gute Satire, beschreibe jedoch nur ihr konkretes Erleben und verleite den Leser zu einem Lächeln und in ungläubiges Kopfschütteln über den eigentlichen Behördenwahnsinn. Die Petition sei, obwohl sie noch vor Beginn der Leipziger Online-Petitionsplattform eingereicht worden sei, zumindest in einer kurzen Sachverhaltsdarstellung auch für alle Gäste digital im Ratsinformationssystem abrufbar. Stadtrat Schmidt fährt fort, er wolle die Petition nicht im Detail wiedergeben, sondern lediglich die auszufüllenden Anträge und die Formulare und die Kosten nennen, denn das finde man nicht in der zusammenfassenden Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung. Verlangt worden seien ein Umzugsformular, ein Verkehrszeichenplan in fünffacher Ausfertigung, ein weiterer, von einer Firma erstellter Verkehrszeichenplan wegen eines Containerumzugs, ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung, ein Antrag auf Beweissicherung inklusive Fotodokumentation, ein Antrag auf Sondernutzung und ein SEPA-Lastschriftmandat. Am Ende seien Gebühren von insgesamt etwa 800 Euro für die Containeraufstellung zusammengekommen. Die Halteverbotszone sei an dem Tag für die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr beantragt worden. Genehmigt worden sei sie für die Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr. Der aus Hamburg kommende Container sei um 16.00 Uhr eingetroffen. Folglich sei alles umsonst gewesen, habe einen Haufen Geld gekostet und etliche Leute beschäftigt. Am Ende wäre vermutlich der Bußgeldbescheid deutlich billiger gewesen bei einer vermutlich geringen Gefahr, dass das Ordnungsamt den nicht genehmigten Container abtransportiert. Stadtrat Schmidt berichtet, als er seine Rede geschrieben habe, sei er wieder einmal Opfer der Autokorrektur geworden. Das Wort „Petenten“ sei in „Betende“ korrigiert worden. Im vorliegenden Fall treffe das den Sachverhalt wahrscheinlich sogar sehr gut. An Stelle der Petentin hätte er sich wahrscheinlich auch ein paar Stoßgebete in den Himmel gerichtet. Seitens der Verwaltung werde zu der Petition gesagt, die Bescheide seien bestandskräftig und beruhten auf rechtmäßigen Gebührensatzungen bzw. Gebührenordnungen. Insgesamt komme die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass alles korrekt abgelaufen sei und die Petition als nicht abhilfefähig erklärt und damit abgelehnt werden müsse. Die Petentin bitte zu prüfen, ob es verhältnismäßig sei, als Bürgerin bei einem solchen Anliegen mit derartigen Kosten belastet zu werden und ob die vielen bürokratischen Hürden tatsächlich so gewollt seien. Zu Letzterem äußere sich die Verwaltung in ihrem Standpunkt nicht. Genau deshalb unterbreite der Petitionsausschuss heute einen alternativen Beschlussvorschlag, in dem die Verwaltung gebeten werde, das Ke 40 bisherige Verfahren zur Erstellung eines Sondernutzungsgebührenbescheides sowie eines Bescheides zur Straßenverkehrlichen Sperranordnung zu prüfen und im Zusammenhang mit der beantragten Aufstellung eines Umzugscontainers unkompliziert und bürgerfreundlich neu zu regeln. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass die Genehmigungen aus einer Hand, in kürzester Zeit und mit minimalem Aufwand und minimalen Kosten für die Antragstellenden zu erhalten seien. In seiner Dienstberatung habe der Oberbürgermeister bereits Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag signalisiert. Vielen Dank dafür. Der Oberbürgermeister sei nunmehr gebeten, dafür sorgen, dass es zu einer schnellen Umsetzung der Forderungen des Petitionsausschusses komme und der Ausschuss danach über das Ergebnis unterrichtet werde. Im Namen des Petitionsausschusses bitte er, Schmidt, den Stadtrat um Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag. Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird einstimmig angenommen. 10.3. Einsparung der Rotlichtblitzerersatzinvestitionen (VI-P-00975) Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) erklärt, er habe erneut eine ketzerische Nachfrage zur Papierform. Wenn er sich diese anschaue, sehe er auf der Rückseite ein Schreiben der Verwaltung und bei der Begründung denselben Text, aber er könne nicht herauslesen, worum es in der Petition eigentlich gehe. Oberbürgermeister Jung sagt zu, dieser Sache nachzugehen. Wahrscheinlich handele es sich um einen Fehler in der Verteilung, für den er um Entschuldigung bitte. Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Jung nimmt Stellung zu den neuesten Entwicklungen im „Serienkrimi VNG“ und führt aus, die Stadträtinnen und Stadträte hätten in der vergangenen Woche verfolgen können, dass die GAZPROM beabsichtige, ihre über die GAZPROM Germania GmbH an der VNG gehaltenen Anteile zu veräußern. Dem liege eine sogenannte Put-Option zugrunde, die GAZPROM vereinbart hatte, als die Anteile von Wintershall verkauft worden seien. Diese Put-Option sei nunmehr gezogen worden. Heute Nachmittag habe der Aufsichtsrat der EWE diesem Kauf zugestimmt. Unter der Maßgabe, dass die Hauptversammlung der VNG, die GAZPROM mit ihren Gremien und die Kartellbehörde zustimmen, würden am Ende dieses Verkaufsprozesses 74,21 % der Anteile an der VNG durch die EWE gehalten. Dies sei ein Vorgang, der den einen oder anderen unruhig mache, weil von 74,21 % bis 75,1 % der entscheidende Sprung über die Sperrminorität sehr gering erscheine. Die offiziellen Äußerungen der EWE zu diesem Vorgang hätten zum Inhalt, dass die EWE erstens zu diesem Kauf verpflichtet sei und dass sie zweitens immer noch nicht Ke 41 strategisch entschieden habe, ob sie ihre Anteile an der VNG halten oder diese veräußern werde. Zur Wahrheit gehöre die Aussage, dass natürlich ein doppeltes Risiko entstehe. Das erste Risiko bestehe daran, dass die Mehrheit von 75 % in greifbarer Nähe sei, und das zweite Risiko bestehe daran, dass die Aktionärsrechte aus der Sperrminorität zwar erhalten blieben, allerdings im Ergebnis die EWE ein zusätzliches Recht bekäme, allein eine Kapitalerhöhung zu beschließen. Die Rechte, daran teilzunehmen und so eine Verbesserung der Anteile und damit von Eintrittsrechten zu verhindern, verbliebe dann bei den weiteren Aktionären. Das hätte entsprechende finanzwirtschaftliche Folgen für die VuB, also die kommunalen Anteilseignerschaft, wenn sie die Sperrminorität erhalten wolle. Der Oberbürgermeister erklärt, er müsse diese Risiken benennen, auch wenn sie jetzt nicht greifbar am Horizont stünden. Man befinde sich jedoch in guten Gesprächen auch mit den Kollegen aus Oldenburg und fühle sich durch den gesamten Vorgang bestätigt, gemeinsam mit dem Freistaat einen nachhaltigen Weg zur Sicherung des Unternehmensstandortes der VNG in Sachsen bzw. Leipzig zu verfolgen. Er, Jung, verzichte heute darauf, noch einmal auszuführen, was die VNG am Standort bedeute. Man sei sehr dankbar, dass sich auch der Freistaat Sachsen bis hin zum Ministerpräsidenten um diese Angelegenheit kümmere. Man befinde sich in enger Abstimmung mit Dresden und verfolge neben anderen Optionen nach wie vor auch die Option, unter Einbeziehung privater Partner und natürlich unter Abwägung der Folgen, mit der EWE eine Lösung zu finden, die darin bestehen könnte, dass die Stadt Leipzig mithilfe eines privaten Partners die Anteile der EWE erwirbt. Das wäre im Ergebnis, wenn es wirtschaftlich ist – das sei die Grundbedingung – ein entscheidender Durchbruch und würde die Sicherung des Unternehmensstandortes VNG in Leipzig bedeuten. Angefangen mit den Partnern im Freistaat Sachsen bis in die unterschiedlichen Ebenen hinein befinde man sich diesbezüglich auf einem guten Weg und lote dies auch mit den Oldenburgern aus. Es sei zu früh, heute weitere Details zu diesem Thema benennen, weil erst einmal auf den Tisch gehöre, zu welchem möglichen Kaufpreis man sich einigen könne, um dann den Gremien einen Vorschlag machen zu können. Er, Jung, verspreche definitiv, sobald auch nur ansatzweise Klarheit oder ein gremienrelevanter Stand erreicht sei, werde man sich im Verwaltungsrat der LVV, aber auch im Verwaltungsausschuss und selbstverständlich danach im Stadtrat damit beschäftigen. Es sei ein für die Stadt Leipzig sehr bedeutsames Unterfangen, die Sicherung des hiesigen Standortes in die Wege zu leiten, und die Verwaltung wolle dann selbstverständlich mit belastbaren Informationen und Entscheidungsgrundlagen den Stadtrat intensiv damit befassen. Der Oberbürgermeister merkt an, er könne sich auch vorstellen, den Stadtrat Ende Mai oder im Juni zu einer Sondersitzung einzuberufen. Er gehe heute davon aus, dass die EWE am Ende des zweiten Quartals zu einer Entscheidung kommen werde, ob sie halten oder verkaufen wolle. Die Signale seien offen, aber zur Wahrheit gehöre auch die Feststellung, dass das Ergebnis noch nicht vorgezeichnet sei. Ke 42 Es gebe einen Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Durchführung einer Sondersitzung des Verwaltungsausschusses. Er, Jung, bitte darum, der Verwaltung noch einige Wochen Zeit zu geben, bis sie etwas mehr Klarheit habe, in welchem wirtschaftlichen Horizont man sich bei dieser Entscheidungsgrundlage bewegen müsse. Nach Angaben der LVV lägen belastbarere Indikationen bis Ende Juni vor. Alles Weitere sei zurzeit Spekulation. Parallel zu diesem Prozess seien dem Stadtrat die Bestrebungen der Stadt Erfurt zur Veräußerung ihrer Anteile bekannt. Dabei handele es sich um 4,21 %. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen und werde sich unter Umständen bis Mitte, eher bis Ende dieses Jahres hinziehen. Auch hier sei er, Jung, dafür dankbar, dass der Freistaat Sachsen diesbezüglich mit dem Freistaat Thüringen in enger Verbindung stehe und ebenfalls um eine „Thüringer Lösung“ bemüht sei. Das könnte heißen, dass man einen Weg finde, die kommunale Familie der VuB nicht zu schwächen, und dass die LVV auch nicht vorfristig Anteile aus Erfurt kaufen müsse, was wiederum durch den Stadtrat bestätigt werden müsste. Man sei also mit Erfurt im Gespräch, und er, Junge, gehe davon aus, dass man bis zum dritten oder vierten Quartal 2015 Klarheit haben werde, ob Verkauf oder nicht. Außerdem befinde man sich im Gespräch mit EWE Oldenburg. Dabei würden die Unterlagen darauf hin geprüft, ob es eine wirtschaftliche Lösung wäre, mit einem starken privaten Partner die Anteile von der EWE zu übernehmen. Beide Verfahren würden in enger Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen, dem Wirtschaftsministerium und dem Ministerpräsidenten, durchgeführt. Der Oberbürgermeister kündigt an, dieses Thema am 6. Mai im Verwaltungsausschuss aufzurufen. Dann werde man wahrscheinlich etwas schlauer sein. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob seine Annahme richtig sei, dass die Existenz von VNG am Standort Leipzig maßgebend dafür gewesen sei, dass die Region Leipzig als einzige ostdeutsche Region in die Kategorie „Phasing Out“ gekommen sei. Ihn interessiere, welche Auswirkungen ein eventueller Standortwechsel hätte. Oberbürgermeister Jung bestätigt, dass VNG und die gesamte Energiewirtschaft wesentlich dazu beigetragen hätten, dass die Region Leipzig aus Sicht der Europäischen Union in den Wirtschaftsdaten in der sogenannten „Phasing Out“-Phase anders eingeordnet worden sei. Ohne die Einnahmen des VNG-Konzerns wäre manche Schule und manche Straße in Leipzig nicht saniert. Stadtrat Deissler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister mehrfach von einem strategischen Partner gesprochen habe, mit dem die Stadt Leipzig das gemeinsam machen würde. Er vermute, der Oberbürgermeister werde so etwas nicht einfach so in den Raum werfen, ohne dass es schon diesbezügliche Überlegungen gebe, und möchte wissen, ob der Oberbürgermeister schon sagen könne, in welche Richtung das gehen werde. Oberbürgermeister Jung äußert, man sei in sehr guter Kooperation mit dem australischen Investor Macquarie, der auch über energiewirtschaftlichen Sachverstand verfüge. Ke 43 Stadtrat Morlok (fraktionslos) erwähnt, dass er sich in nichtöffentlicher Sitzung des Verwaltungsausschuss bereits zu diesem Thema zu Wort gemeldet habe. Das, was er dort hinsichtlich der Art und Weise der Struktur eines möglichen Erwerbs gesagt habe, halte er für sehr wichtig und für entscheidend dafür, dass es letztlich zur Zustimmung des Stadtrates zu einer so großen Transaktion kommen könne. Er wolle nicht wiederholen, was er dort gesagt habe. Oberbürgermeister Jung merkt an, dass er das betreffende Protokoll ausführlich studiert habe. Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) gibt bekannt, dass der Verwaltungsausschuss in seiner morgigen Sitzung darüber entscheiden werde, ob man das Angebot weiter verfolgen wolle oder auch nicht. Wenn man der Presse entnehmen könne, dass es jetzt um 200 Millionen Euro gehe, so interessiere ihn, ob der australische Investor da schon einberechnet sei. Oberbürgermeister Jung antwortet, der Erwerb dieser Anteile von GAZPROM sei nach jetziger Einschätzung im Gesamtpaket beim Erwerb nicht unwirtschaftlicher als der bisherige Anteil. Er bitte um Verständnis, dass er sich bei seiner Antwort etwas zurückhalten wolle. Stadtrat von der Heide (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, worüber der Oberbürgermeister mit dem Freistaat spreche, über eine finanzielle Beteiligung, über genehmigungsrechtliche Probleme oder worüber sonst. Oberbürgermeister Jung bestätigt, dass man über all dies gesprochen habe. Zurzeit schließe der Freistaat eine finanzielle Beteiligung seinerseits aus. Wichtig seien die genehmigungsrechtlichen Fragen und die Frage, wie es bilanziell und wirtschaftlich im Hinblick auf die Stadt und den Konzern LVV zu beurteilen sei. Außerdem sei die politische Unterstützung enorm wichtig. Wenn man mit EWE in Oldenburg spreche, sei auch das Land Niedersachsen mit im Boot. Wenn man über Erfurt spreche, müsse man auch mit der Thüringer Landesregierung sprechen. Man sei im energiewirtschaftlichen Sektor gut beraten, ein so großes Unternehmen wie die VNG in Ostdeutschland zu stärken, und müsse sich deswegen auf der politischen Ebene auch mit Thüringen und Niedersachsen absprechen. Diesbezüglich sei er, Jung, sich mit dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister über das Ziel 1, den Erhalt des Standorts, einig. Er habe mit Freude übernommen, dass man die Bestrebungen, diesen gordischen Knoten zu zerschlagen, mittragen wolle, allerdings immer unter der Maßgabe, dass das Ergebnis am Ende für die Stadt Leipzig bzw. für den LVV-Konzern wirtschaftlich tragfähig sei. Zur Wahrheit gehöre aber auch die Feststellung, dass eine finanzielle Beteiligung des Freistaates zurzeit nicht angedacht sei. Er, Jung, würde den Freistaat sofort ins Boot nehmen. Ke 44 Tagesordnungspunkt 17: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig gemäß §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO bis März 2015 (VI-DS-01163, Austauschdeckblatt + Ergänzungsseite) Abstimmung: VI-DS-1163 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 18: Vorlagen I 18.1. Besetzung der Stelle „Amtsleiter/-in für Stadtgrün und Gewässer“ (VI-DS-01198) Oberbürgermeister Jung teilt mit, in einem Findungsverfahren sei ein geeigneter Kandidat für die Funktion des Amtsleiters gefunden worden, den die Findungskommission heute vorschlage. Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, offen abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch. Abstimmung: VI-DS-001198 wird ohne Gegenstimmen bei 2 Enthal-tungen beschlossen. Oberbürgermeister Jung beglückwünscht Herrn Rüdiger Dittmar zu seiner Wahl und wünscht ihm alles Gute. 18.2. Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig (DS-00676/14 + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian legt dar, die Schülerbeförderung sei eine im Sächsischen Schulgesetz geregelte Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig. Mit der neuen Satzung für die Schülerbeförderung wolle man Schüler mit und ohne Behinderung gleichstellen. Bislang hätten Eltern von Schülern, die nicht die SchülerCard nutzen konnten, im Schülerindividualverkehr höhere Kosten zu tragen als Schüler im Schülerspezialverkehr. Das werde mit der neuen Satzung geändert. Um Schüler mit Behinderungen nicht zu benachteiligen, werde es für die Übernahme von Kosten im Schülerspezialverkehr auch weiterhin in Leipzig keine Obergrenze geben. Demnach trage die Stadt Leipzig für alle Schüler die den Eigenanteil übersteigenden Kosten. Seit 2001 habe die Stadt Leipzig erheblich steigende Ausgaben für die Schülerbeförderung aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie gestiegener Fallzahlen insbesondere bei den Einzelbeförderungen im Schülerspezialverkehr. Die Ausgaben betrügen in diesem Jahr 4,2 Millionen Euro. Der Eigenanteil sei lange unverändert geblieben, nach seinen, Fabians, Informationen seit 14 Jahren. Mit der vorliegenden Satzungsänderung sei beabsichtigt, die Eltern etwas mehr an den Kosten zu beteiligen. Der Eigenanteil solle von 133 Euro auf 175 Euro im Jahr Ke 45 steigen, also von 13,3 Euro auf 17,5 Euro im Monat. Damit würden die Kostensteigerungen nur zu einem geringen Teil an die Eltern weitergegeben. Sie würden statt mit 4 % nunmehr mit 5 % an den Gesamtkosten für die Schülerbeförderung beteiligt. Im Vergleich zu Dresden und Chemnitz zahlten vor allem die Familien von Kindern mit Behinderung an Leipziger Schulen auch weiterhin wesentlich weniger. So betrage der Eigenanteil in Chemnitz je nach Entfernung zwischen 478 Euro und 3.828 Euro. In Dresden würden Kosten nur bis zu einer Höchstgrenze von 2.600 Euro übernommen. Wenn der Eigenanteil, wie in den Änderungsanträgen vorgeschlagen, deutlich unter 175 Euro im Jahr angesetzt würde, würde das nicht nur zu geringeren Mehreinnahmen führen, sondern in Verbindung mit dem Wegfall der Obergrenze für den Schülerindividualverkehr zu weiteren Mehrkosten in fünfstelliger Höhe. Dass die Kosten für die Schülerbeförderung in den letzten Jahren so deutlich gestiegen seien, hänge mit den zunehmenden Einzelbeförderungen im Schülerspezialverkehr zusammen. Die Verwaltung habe lange geprüft, ob es zweckmäßig sei, sich an den Modellen in Dresden oder Chemnitz zu orientieren, indem man beispielsweise eine Obergrenze für die Kostenbeteiligung der Stadt einführt. Angesichts der Tatsache, dass Schüler mit Behinderungen nicht benachteiligt werden sollen, habe man davon Abstand genommen. Insofern sei die Änderung, die jetzt vorgenommen werde, in finanzieller Hinsicht nur eine aus seiner, Fabians, Sicht im Vergleich zu dem dahinterstehenden Gesamtvolumen geringe Erhöhung von 133 Euro im Jahr auf 175 Euro. Alles, was darüber hinausgehe, werde in Leipzig im Unterschied zu den anderen beiden kreisfreien Städten von der Stadt Leipzig getragen. Daher erkläre er, die vorliegende Schülerbeförderungssatzung entspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz und sehe eine angesichts der hohen Ausgaben für diese Aufgabe im Vergleich zu anderen Städten niedrige Kostenbeteiligung vor. Deshalb bitte er, der Satzungsänderung in der vorliegenden Form zuzustimmen. Stadträtin Dr. Märtens (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet „grundsätzlich“ und „gerecht“ als die beiden Eigenschaften, denen ihre Fraktion mit ihrem Änderungsantrag Rechnung tragen wolle. „Grundsätzlich“ wolle die Fraktion einen kostenlosen Schülerverkehr. Auch wenn der entsprechende Haushaltsantrag gescheitert sei, werde die Fraktion von diesem Ziel nicht so ohne Weiteres abrücken. Die im Änderungsantrag formulierten leichten Steigerungsraten von jährlich 2 Euro zeugten also nicht von einem Willen zur Steigerung, sondern sie seien ein Zugeständnis an die Verwaltung, um bei moderat steigenden Preisen für die SchülerCard der LVB in den nächsten Jahren von einer zigtausendfachen Flut von Rückerstattungsanträgen aus dem Schülerindividualverkehr zu schützen. Die Kosten für den Schülerindividualverkehr sollten nicht stärker steigen als um die durchschnittlich 2 % Lohn- und Gehaltssteigerungen bei Leipzigerinnen und Leipzigern. Eine 30-pro-zentige Erhöhung der Elternbeiträge, wie sie die Vorlage der der Verwaltung vorsehe, sei sozial angerecht. Die von der Linksfraktion vorgeschlagene Steigerung um 10 % wäre allenfalls ein schwacher Kompromiss. Sie, Märtens, sei davon enttäuscht, da gerade die Links- Ke 46 fraktion die Preissteigerungen der LVB so akribisch auf ihre Sozialverträglich überprüfe. Besonders wichtig erscheine ein weiterer Gerechtigkeitsaspekt. Wenn der von der Verwaltung geforderte Eigenanteil von 175 Euro beschlossen würde, so müssten die Eltern von Kindern, die einen Fahrdienst in Anspruch nehmen, also Kinder mit Handicap, ab dem kommenden Schuljahr die volle Summe bezahlen, während die Eltern von selbstständigen Kindern nur 132 Euro für die SchülerCard der LVB bezahlen müssten. 43 Euro Mehrkosten für ein Kind mit Behinderung – das sei nicht gerecht und entspreche nicht dem Anspruch an eine inklusive Gesellschaft. Das Argument der Verwaltung, der neue Beitrag sei wegen der gestiegenen Mehrkosten im Schülerspezialverkehr unverzichtbar, lasse sich in keiner Weise nachvollziehen. Um 30.000 Euro werde der Haushalt entlastet. Das helfe etwas. Aber was sei diese Summe gegen den vom alten Stadtrat immer wieder beschlossenen Mehrbedarf von zwischen 350.000 und 600.000 Euro! Bei diesen Summen und den Jahresschwankungen von mehr als 100.000 Euro in die eine oder andere Richtung sei ihr, Märtens, nicht erklärlich, warum Mehreinnahmen von 30.000 Euro der Verwaltung so unverzichtbar seien, dass dafür eine Elterngruppe gegenüber einer anderen benachteiligt werden müsse. Stadträtin Dr. Märtens bittet den Stadtrat, dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen, denn er biete eine gerechte Lösung für alle Eltern, die die Verwaltung nicht ins Unglück stürze und moderate Preissteigerungen im öffentlichen Nahverkehr vorausschauend berücksichtige. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass es in Leipzig seit Mai 2001 eine Schülerbeförderungssatzung gebe. Stadt und LVB hätten damals die SchülerCard und die SchülerMobilCard entwickelt. Dafür sei vor allem dem damaligen Dezernenten Jung zu danken. Für die Finanzierung der Schülerbeförderung seien die drei Partner Stadt, LVB und Eltern aufgekommen. Damals habe eine SchülerCard 70 DM gekostet. Heute koste sie 133 Euro. Was unter „Eigenanteil“ zu verstehen sei, wüssten viele Schülerinnen und Schüler nicht. Gemeint sei der Eigenanteil für den Schülerspezialverkehr und für Schülerinnen und Schüler, die von außerhalb nach Leipzig kommen. Die Betreffenden müssten heute auch maximal 133 Euro zahlen. Dieser Betrag solle auf 175 Euro erhöht werden. Übrigens habe ihre Fraktion seinerzeit einen Antrag eingebracht, diese Kosten am Jahresbruttoeinkommen zu orientieren und damit zu nivellieren. Das sei aber wegen zu hoher Personalkosten abgelehnt worden. Natürlich sei es richtig und wichtig, nach 14 Jahren eine neue Satzung zu erarbeiten. Das werde von der Linksfraktion unterstützt. Aber bereits bei der Erarbeitung sollten alle Partner einbezogen werden. Zum wiederholten Male seien der Behindertenbeirat und die Beauftragte für Menschen mit Behinderung erst nach Aufforderung im Ausschuss einbezogen worden. So hätten anfangs auch nicht alle Fragen zum Schülerspezialverkehr sachgerecht beantwortet werden können. Ke 47 Die Anforderungen an schulisches und außerschulisches Leben hätten sich in den vergangenen 14 Jahren verändert: Ganztagsschule, außerschulische Aktivitäten endeten nicht 18 Uhr und fänden zum Teil auch am Wochenende statt. Dies decke die SchülerCard beispielsweise im Schülerindividualverkehr nicht ab. Die Stadt Leipzig lehne auch weiterhin die Übernahme der Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard ab mit der Begründung, es handele sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Stadt und um Subventionierung des Freizeitanteils. Diese Begründung könne sie, Hollick, nicht nachvollziehen. Kinder und Jugendliche, die ihre Freizeit sinnvoll gestalteten, würden in der Regel nicht in den Hilfen zur Erziehung landen, und was diese kosteten, sei bekannt. Kinder und Jugendliche, die an Wochenenden bei sportlichen Wettkämpfen oder kulturellen Events aufträten, förderten ihre Persönlichkeit, verträten ihren Verein und repräsentierten die Stadt Leipzig. Von insgesamt 19.000 Schülerinnen und Schülern werde die MobilCard genutzt. Deren Eltern zahlten jetzt 228 Euro jährlich. Ab August werde dieser Eigenanteil wiederum um knapp 5 % angehoben. Für Familien mit zwei oder drei Schulkindern bedeute dies eine hohe finanzielle Belastung. In Vorbereitung auf den nächsten Haushalt sollte die Ausgestaltung der SchülerCard neu thematisiert werden und die veränderten Lebensbedingungen beachten. Nicht nur der Transport innerhalb der täglichen Schulzeit müsse durch die SchülerCard abgedeckt werden, sondern auch eine ganze Reihe anderer Aktivitäten. Das betreffe die Begrenzung bis 18 Uhr – die Sportvereine seien bis 22 Uhr aktiv – und auch den Sonntag, wenn Wettkämpfe oder kulturelle Veranstaltungen stattfinden, an denen Schüler teilnehmen. Stadträtin Hollick erklärt, den meisten Punkten der Satzung könne die Linksfraktion zustimmen, nicht aber dem Eigenanteil für den Schülerindividual- und den Schülerspezialverkehr. In einer Beratung des Behindertenbeirates mit der Beauftragten für Behinderte sei folgende Formulierung erarbeitet worden: „Die preisliche Anhebung um 42 Euro pro Jahr entspricht nach Ansicht des Behindertenbeirates nicht den Tarifsteigerungen des ÖPNV und sollte deshalb moderater ausfallen. Eine Anhebung der Sätze in Vorwegnahme künftiger Tarifsteigerungen hält der Behindertenbeirat für unangemessen.“ Auch die Linksfraktion halte 30 % für unangemessen und schlage deshalb in Absprache mit diesem Vertreter eine Summe von 145 Euro jährlich vor, auch wenn ihr, Hollick, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besser gefalle. Vielleicht stoße man auf Kompromissbereitschaft, denn auch die Linksfraktion wolle eine Gleichstellung von Kindern mit und ohne Behinderung. Eine wichtige Frage sei noch, wie für Kinder mit Behinderung die Kosten für Fahrten in der Ferienbetreuung geregelt werden. Im Fachausschuss sei zugesichert worden, dass in einer Beratung mit der Beauftragten dazu Lösungen gefunden würden. Die Linksfraktion vertraue darauf, aber man kenne den Satz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Stadträtin Hollick legt dar, dass Schülerbeförderung für Kinder und Jugendliche in Sachsen kostenfrei sein sollte. Dabei sollten nicht Kreise und Kommunen diejenigen sein, die hierfür die Kosten trügen. Hier sei der Freistaat gefordert. Der Sächsische Landeselternrat habe dazu Initiativen gestartet, die hoffentlich in einen Volksent- Ke 48 scheid münden. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag habe 2014 eine Gesetzesinitiative gestartet und ausgerechnet, dass der Schülerindividualverkehr für Sachsen 14 Millionen Euro kosten würde. Diese Kosten müsse der Freistaat doch tragen können. Angesichts der Tatsache, dass in diesem Jahr wieder mehr als 1 Milliarde Euro an die LB BW überwiesen worden seien, falle es ihr, Hollick, schwer zu glauben, dass für die Kinderbeförderung kein Geld da sei. Hier sei die jetzige Regierungskoalition gefragt. Sie, Hollick, hoffe, dass die ihr angehörenden Parteien dem Änderungsantrag auch zustimmen. Stadtrat Weickert (CDU-Fraktion) äußert, wenn Leistungen mehr Eigenanteil erforderten, dann sei dies immer eine emotionale und bisweilen auch harte Debatte. Er wolle auch gar nicht bestreiten, dass die Christdemokraten bei allem wirtschaftspolitischen Profil auch immer eine Partei gewesen seien, in der Sozialpolitik auf der Basis des christlichen Wertebildes ihren festen Platz hatte. Daher habe sich die CDU-Fraktion auch die Entscheidung, dieser Vorlage zuzustimmen, nicht leicht gemacht. Es gebe aber auch eine sozial- und wirtschaftspolitische Wahrheit, die für einen Sozialstaat unwiderlegbar sei: Soziale Leistungen brauchten Menschen, die diese erwirtschaften. Die Schülerbeförderung sei eine Leistung, die die Stadt erbringe. Er, Weickert, lasse auch keinen Zweifel daran, dass dies eine richtige und wichtige Leistung sei. Der Stadtrat sei aber den Bürgern Leipzigs gegenüber verpflichtet, sorgsam und sparsam mit den ihm anvertrauten Steuermitteln umzugehen. Eine Erhöhung des Eigenanteils für den Schülerspezialverkehr sei daher eine richtige Maßnahme. 30 % hörten sich dabei natürlich zunächst viel an, doch seien es in realen Zahlen gerade einmal etwas mehr als 4 Euro pro Monat bzw. 42 Euro im Jahr. Dies sei sicherlich für bestimmte Personen sehr viel Geld. Doch müsse man an dieser Stelle die Relationen betrachten. Erstens habe die letzte Erhöhung 2001 stattgefunden, sodass man ein Stück weit auch die Inflation berücksichtigen müsse. Zweitens sei der Eigenanteil im Verhältnis zu den insgesamt anfallenden Kosten vergleichsweise gering. In der Debatte um solche Leistungen gehe es immer auch um die finanzielle Machbarkeit. Keinem Mitglied des Stadtrates und erst recht nicht den Bürgerinnen und Bürgern Leipzigs sei geholfen, wenn der Stadtrat immer mehr verspreche, immer mehr Verantwortung auf sich nehme und am Ende zahlungsunfähig sei. Sozialpolitische Verantwortung zu übernehmen heiße auch, beide Seiten der Solidargemeinschaft zu betrachten, Leistungsgeber und Leistungsempfänger. Natürlich freue sich kein Leistungsempfänger, wenn der Eigenanteil erhöht wird, doch erbringe die Kommune eine Leistung, die dies auch wert sei. Ein Wetteifern um die größte sozialpolitische Barmherzigkeit sei weder ehrlich noch für Leistungsempfänger zielführend. Aus diesem Grunde werde die CDUFraktion beiden Änderungsanträgen nicht zustimmen. Wenn einer dieser Anträge angenommen werden sollte, werde die CDU-Fraktion auch der Vorlage nicht zustimmen. Stadtrat Weickert stellt zusammenfassend fest, dass die CDU-Fraktion in der Abwägung zwischen Belastung der Leistungsempfänger und Belastung der Stadtkasse entschieden habe, dieser Vorlage zuzustimmen. Er bitte diejenigen, die dies kritisch sähen, sich der Argumentation der CDU-Fraktion anzuschließen. Ke 49 Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) bezeichnet die Ausführungen von Stadtrat Weickert als sehr guten sozialpolitischen Beitrag. Allerdings habe er nicht beachtet, dass die Stadt Leipzig die Einnahmen um mehr als 14.000 Euro erhöhe und dass die Gruppe der Schüler mit Behinderung am meisten belastet würde, denn die Zahl der Ein- und Auspendler sei relativ gering. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian merkt an, Frau Hollick wisse, dass er ihre Rechenkünste immer bewundere, aber es gehe nicht nur um das Thema Familien mit Kindern mit Behinderungen, sondern auch um die anderen. Bislang sei es so gewesen, dass der über 132 € hinausgehende Betrag von den Eltern selbst bezahlt werden musste. Es seien mehrere Dinge, die da ineinander greifen. Insofern gebe es verringerte Einnahmen und an einer anderen Stelle, wenn man die 175 € ändere, höhere Mehrausgaben. Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bei 29 Dafür-Stimmen, 39 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung: DS-00676/14 wird mit 37 Dafür-Stimmen bei 22 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen beschlossen. 18.4. Grundsatzbeschluss zum Weiterbetrieb des SAP-Systems sowie Ausführungsbeschluss zur strategischen Weiterentwicklung von SAP (DS-00727/14) Abstimmung: DS-00727/14 wird einstimmig beschlossen. 18.5. Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Zuckelhausener Weg 13 u. a. (Flurstücke 8, 10/1,192/57 und Teilfläche von 192/56) in Leipzig-Zuckelhausen) (DS-00798/14) Stadträtin Niermann (CDU-Fraktion) betont, es sei ihr wichtig, im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt, dessen Absetzung von der Tagesordnung die CDU-Fraktion am Beginn der Sitzung beantragt habe, Folgendes deutlich zu machen: Es gehe nicht darum, ob der unzulässigerweise zu einem Wohnhaus umgebaute Pferdestall abzureißen sei. Er sei abzureißen. Eine rechtskräftige Abrisserklärung liege nämlich schon seit Januar 2012 vor. Den solle die Verwaltung endlich vollstrecken. Die CDU-Fraktion frage sich sowieso, warum das noch nicht geschehen sei. Hier gehe es um die Bescheidung des Antrages auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes E-150 in Leipzig-Zuckelhausen. Auch wenn das auf den ersten Blick vielleicht schwer zu erfassen sei, gehe es nur hierum. Der Bebauungsplan E-150 sei Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass der Ausgang Ke 50 dieses Verfahrens abgewartet werden sollte, bevor der Stadtrat über diesen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entscheide. Dieser Antrag datiere ebenfalls schon aus dem Jahr 2012. Die CDU-Fraktion frage sich, warum man nicht noch so lange warten könne, bis das Verwaltungsgericht entschieden habe. Aus diesem Grund – und nur aus diesem Grund, weil nämlich die verwaltungsgerichtliche Entscheidung noch offen sei – werde die CDU-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Stadtrat Hobusch (fraktionslos) erklärt, er und sein Kollege Morlok hätten es sich schwer getan mit der Entscheidung, einfach nur gegen diesen Antrag zu stimmen, oder einen Schritt weiterzugehen. Sie hätten sich im Laufe der Ratsversammlung entschlossen einen Änderungsantrag zu stellen, der zum Inhalt habe, zwei Worte im Beschlusstext zu ändern, nämlich das Wörtchen „der“ in das Wörtchen „dem“ und das Wörtchen „abgelehnt“ in das Wörtchen „zugestimmt“, sodass es dann heiße: „Dem Antrag … wird zugestimmt“. Gerade im Hinblick auf das laufende Verfahren und die abzuwartende gerichtliche Beurteilung des Bebauungsplanes E-150 würde der Stadtrat mit einer zu erwartenden Ablehnung des Antrages auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes heute vollendete Tatsachen schaffen. Unter rechtsstaatlichen Aspekten und Gesichtspunkte stünde es dem Stadtrat gut zu Gesicht, ein solches Verfahren einzuleiten, bei dessen Durchführung man möglicherweise abwarten könne, bis es eine Entscheidung über den Bebauungsplan gebe, um dann in einem geordneten rechtsstaatlichen Abwägungsverfahren das Für und Wider für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gegeneinander abzuwägen und dann diese Entscheidung des Abwägungsprozesses zu akzeptieren. Abstimmung: Der Änderungsantrag der Stadträte Morlok und Hobusch wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung: DS-00788/14 wird mit großer Mehrheit beschlossen. 18.6. Vergabe Gaskonzession – Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Gasversorgung in 22 Ortsteilen der Stadt Leipzig (VI-DS-01060) Abstimmung: VI-DS-01060 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthal-tung beschlossen. Tagesordnungspunkt 19: Informationen I 19.1. Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte (DS-00789/14, Austauschblatt) Stadtrat Müller (SPD-Fraktion) betont, dass er im Namen des Seniorenbeirates der Stadt Leipzig spreche. Er könnte auch im Namen des Kleingartenbeirates sprechen, dem er ebenfalls angehöre. Diese Beiräte seien ebenso wie viele andere evaluiert worden. Ke 51 Der Seniorenbeirat sei mehr als verwundert über die Qualität dieser Informationsvorlage. Die genannten Beiräte seien aufgefordert worden, sich zu äußern, wie sie sich in den letzten fünf Jahren betätigt haben, was für Aufgaben sie erfüllt haben usw. Das beigefügte Beiblatt sei, wie vom Oberbürgermeister erwähnt, ausgetauscht worden. Diesem Beiblatt habe auch der Seniorenbeirat zugearbeitet. Es enthalte unter anderem folgende Frage: Wie oft wurden etwa in den letzten fünf Jahren Stellungnahmen oder Standpunkte an die Verwaltung oder Fachausschüsse zu fachspezifischen Themen auf Eigeninitiative übermittelt? – Da das entsprechende Kästchen sehr klein sei, habe der Seniorenbeirat dort „siehe Anlage“ hineingeschrieben und eine Anlage beigefügt. In dieser Anlage seien 41 Maßnahmen beschrieben. Wenn man aber in die Informationsvorlage schaue, finde man beim Seniorenbeirat die Bemerkung „Keine genauen Angaben“. Und das, obwohl der Beirat 41 Maßnahmen genannt habe! Die nächste Rubrik, die der Seniorenbeirat bemängele, laute: Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren Stellungnahmen oder Standpunkte zu fachspezifischen Themen auf Anfrage übermittelt? Darauf habe der Seniorenbeirat mit „Keine“ geantwortet, denn seitens der Verwaltung seien keinerlei Anfragen, mit denen sich der Beirat für die Verwaltung beschäftigen sollte, gestellt worden. Im entsprechenden Kästchen finde man dann den Vermerk „Keine genauen Angaben“. Über das Deckblatt sei er, Müller, noch mehr verwundert. Dort stehe unter der Beratungsfolge auch: „Fachausschuss Allgemeine Verwaltung“. Jedoch sei keiner der evaluierten Beiräte in irgendeiner Form gebeten worden, sich diese Information anzuschauen und darüber zu diskutieren. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) schließt sich der berechtigten Kritik von Stadtrat Müller an. Sie sehe das genauso für den Tierschutzbeirat. Es sei bedauerlich, dass die Beiräte von der Verwaltung so gar nicht als Beiräte genutzt, sondern eher als belastendes Element empfunden würden. Sie sei sehr gespannt, wann das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, das die Geschäftsstelle des Tierschutzbeirates sei, zur konstituierenden Sitzung einladen werde. Hier spiegele sich auch wider, wie mit dieser Evaluierung umgegangen werde. Es sei doch wichtig, am Ende auch kritisch zu schauen, ob man jeden Beirat brauche oder wie ein Beirat möglicherweise anders ausgestattet werden könne, um die Effekte zu erzielen, die man sich bei der Gründung vorgestellt habe. Den Beiräten gehörten viele Bürger an, die zusätzlich ihre Zeit opferten und meist nicht nur zu den Terminen anwesend seien, sondern sich auch vorbereiteten. Man hätte damit würdiger umgehen können. Oberbürgermeister Jung erklärt, die Verwaltung nehme diese kritischen Hinweise auf. Er bittet den Stadtrat um Kenntnisnahme und Bürgermeister Müller um Auswertung der kritischen Anfrage von Stadtrat Müller. Die Informationsvorlage wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Ke 52 19.2. Bildungsreport 2014 (VI-DS-00854) Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) macht geltend, mit dem Bildungsreport habe der Stadtrat wieder ein Papier bekommen, das an alle Stadträte gerichtet sei, also nicht nur an die des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule oder des Jugendhilfeausschusses. Dieser Bildungsreport sei sehr umfassend, aber er gebe eine Handhabe im Umgang mit vielen Problemen, die der Stadtrat in der Jugendhilfe, in der Schule usw. lösen könne. Er sei keine Anleitung zum Handeln, aber er sage, wo es Probleme gebe und wo der Stadtrat nachschießen und für Veränderungen sorgen müsse. Er ziehe ein Fazit und gebe an einigen Stellen Handlungshinweise. Diese Hinweise sollte der Stadtrat aufnehmen. Es wäre nicht gut, wenn der Stadtrat sang- und klanglos über dieses wichtige Papier, das den Stadtrat die nächsten zwei Jahre begleiten werde, hinweggehen würde. Stadträtin Hollick berichtet, sie sei mehrfach bei „Lernen vor Ort“ und zu Konferenzen gewesen. Dort sei die Stadt Leipzig gerade für dieses Analysematerial sehr gelobt worden. Die jungen Leute, die den Report erarbeitet haben, finde sie große klasse. Sie wolle sich dafür bedanken und hoffe, dass der gesamte Stadtrat das als Handlungsanweisung nutzen werde. Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) bringt vor, der Bildungsreport sei ein sehr umfangreiches statistisches Werk. Der Stadtrat wisse nun wieder, wo er stehe. Man müsse feststellen, dass das Thema Schulabgänger und Übergang für Leipzig ganz schwierig sei. Leipzig sei hinsichtlich der Schulabgängerquoten wiederum Letzter. Der vorliegende Dokumentarbericht spreche wahrlich nicht davon, wie Leipzig diese Zahlen senken könne. Der Stadtrat habe sich jedoch an vielen Vorträgen in der Bildungspolitischen Stunde, im Strategischen Bildungsmanagement, in der Auseinandersetzung zwischen Schulsozialarbeit und Familienbildung mit diesem Thema beschäftigt. Man müsse feststellen, dass es dem Stadtrat immer noch nicht gelungen sei, die Zahlen auf das gewünschte Niveau zu senken. Dies bleibe auch eine Aufgabe von Prof. Dr. Fabian. Es gebe hier ein Ziel, das Stadtrat und Verwaltung gemeinsam anstreben. Die CDU-Fraktion nehme den Bildungsreport mit Erschrecken zur Kenntnis. Oberbürgermeister Jung dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Projekts „Lernen vor Ort“ herzlich für diese enorme Fleißarbeit. Der Oberbürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Ratsversammlung. Oberbürgermeister Schriftführer Stadtrat Protokollant: Stadtrat Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Leipzig, 05.05.2015 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 15.04.2015 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2015/321 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 18:40 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Falk Dossin Herr Stefan Georgi Herr Achim Haas Herr Andreas Habicht Herr Gerd Heinrich Frau Jessica Heller Frau Sabine Heymann EC Herr Dietmar Kern Herr Swen Kuthe Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Frau Andrea Niermann Herr Nils Oberstadt Herr Konrad Riedel Herr Frank Tornau Herr Michael Weickert Herr Thomas Zeitler Herr Adam Bednarsky Herr Alexej Danckwardt Frau Beate Ehms Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann Frau Franziska Riekewald (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) -3Herr Siegfried Schlegel Herr Steffen Wehmann Frau Naomi-Pia Witte Herr Heiko Bär Herr Axel Dyck Frau Ute Elisabeth Gabelmann Herr Andreas Geisler Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Frau Katharina Schenk Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Frau Nicole Wohlfarth Herr Christopher Zenker Frau Petra Cagalj Sejdi Herr Dieter Deissler Herr Tim Elschner Frau Katharina Krefft Frau Annette Körner Frau Judith Künstler Frau Nicole Christiane Lakowa Frau Anett Ludwig Frau Gesine Märtens Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr Daniel von der Heide Herr Holger Hentschel Herr Tobias Keller Herr Christian Kriegel Herr Jörg Kühne Herr René Hobusch Herr Sven Morlok Herr Enrico Böhm (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (AfD) (AfD) (AfD) (AfD) (fraktionslos) (fraktionslos) (fraktionslos) Ortsvorsteher Frau Margitta Ziegler Herr Berndt Böhlau Herr Andreas Diestel Herr Peter Freydank Herr Roland Geistert Herr Thomas Hoffmann Herr Matthias Kopp Herr Stefan Köster Frau Annemarie Opitz Frau Ines Richter Herr Heinz Walther Herr Volker Woitynek Abwesende Mitglieder (BI 1990) (Freie Wählergemeinschaft Seehausen) () (FDP) (LUV) () (parteilos) (-) (-) () (SPD) (CDU) reguläre Mitglieder Herr Claus-Uwe Rothkegel (CDU) entschuldigt -4- TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 14:00 Uhr 57 Stadträtinnen und Stadträte = 80 % anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnungspunkte 11.1, 14.3, 14.9. 18.3, 18.7 und 24.1 werden von der Tagesordnung abgesetzt. TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung TOP 5 Niederschriften TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2015 Teil II - Verlaufsprotokoll Die Niederschrift Teil 2 - Verlaufsprotokoll wird festgestellt. TOP 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 25.02.2015 Teil II - Wortprotokoll Die Niederschrift Teil 2 - Wortprotokoll wird festgestellt. TOP 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2015 Die Niederschrift Teil 2 - Wortprotokoll wird festgestellt. -5TOP 5.4 Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2015 Die Niederschrift wird festgestellt. TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 6.1 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gem. § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 15.04.2015 Erwerb von Inventar für das Asylbewerberheim Zschortauer Straße 44 Vorlage: VI-DS-01230 Beschluss: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 15.04.2015 Die gesamte Ausstattung des o.g. Objektes wird zum Preis von 297.500 Euro von der Stadt Leipzig gekauft. TOP 7 Mandatsveränderungen TOP 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte TOP 9 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) TOP 9.1 Verkauf unseres Soziokulturellen Zentrums "Große Eiche" Vorlage: VI-EF-01210 Einreicher: Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V., Frau Hartelt-Just Antwort: Bürgermeisterin Dubrau TOP 9.2 Nutzung von Dienstzimmern in einer Verwaltungsliegenschaft Vorlage: VI-EF-01211 Einreicher: Karsten Fiedler Antwort erfolgt schriftlich -6- TOP 9.3 Künftige Nutzung des Grundstückes Heiterblickallee/Wiesenstraße Vorlage: VI-EF-01223 Einreicher: Donald Engel Antwort: Bürgermeister Rosenthal TOP 9.4 Tourismuswirtschaftliches Gesamtkonzept Vorlage: VI-EF-01233 Einreicher: C & D e.V., Matthias Malok Antwort: Bürgermeisterin Dubrau TOP 10 Petitionen (Der TOP wird nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 10.1 Aussichtsturm auf dem Fockeberg Vorlage: P-00566/14 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen TOP 10.2 Halteverbotszone wegen Umzug Vorlage: P-00695/14 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, das bisherige Verfahren zur Erstellung eines Sondernutzungsgebührenbescheid sowie eines Bescheids zur Straßenverkehrlichen Sperranordnung im Zusammenhang mit der beantragten Aufstellung eines Umzugscontainers unkompliziert und bürgerfreundlich neu zu regeln. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Genehmigungen aus einer Hand, in kürzester Zeit und mit minimalem Aufwand und Kosten für die Antragstellenden zu erhalten sind. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -7- TOP 10.3 Einsparung der Rotlichtblitzerersatzinvestitionen Vorlage: VI-P-00975 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung TOP 11 Besetzung von Gremien TOP 11.1 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter Vorlage: VI-DS-01125 - vertagt TOP 11.2 Seniorenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter Vorlage: VI-DS-01129 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestellt die folgenden Mitglieder und Stellvertreter/innen der Fraktionen in den Seniorenbeirat: Fraktion CDU DIE LINKE SPD Bündnis 90/Die Grünen AfD Mitglied Dr. Johannes Hähle Birgitt Mai Claus Müller Irmgard Gruner Günter Glas Stellvertreter Konrad Riedel Margitta Hollick Dietmar Steeb Wolfram Leuze Karl-Heinz Obser 2. Die Ratsversammlung bestellt die in der von der Verwaltung aufgestellten Vorschlagsliste zur Besetzung des Seniorenbeirates gemäß Anlage 1 genannten Mitglieder und Stellvertreter/-innen für die VI. Wahlperiode 2014-2019. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -8TOP 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die folgenden Anträge lagen bereits bis zum Versand der TO vor. Weitere fristgemäß eingereichte Anträge entnehmen Sie bitte ab dem 10.04.2015 der aktualisierten Tagesordnung im Ratsinformationssystem.) TOP 13.1 Georg-Schumann-Straße: Evaluierung der Straßenraumaufteilung Vorlage: VI-A-01192 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Wirtschaft und Arbeit, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Nord, SBB Leipzig-Nordwest TOP 13.2 Transparente Strukturen in der Tourismusförderung Vorlage: VI-A-01195 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: FA Wirtschaft und Arbeit, FA Kultur, Verwaltungsausschuss TOP 13.3 Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig Vorlage: VI-A-01220 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, FA Umwelt und Ordnung, alle SBB, alle OR TOP 13.4 Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Jugendparlaments Vorlage: VI-A-01237 Einreicher: Ute Elisabeth Gabelmann verwiesen: FA Allgemeine Verwaltung, Jugendhilfeausschuss, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule TOP 13.5 Schulwegsicherheit während Straßenbaumaßnahmen Vorlage: VI-A-01243 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwiesen: FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, SBB Leipzig-Südwest, AG Schulwegsicherheit -9TOP 13.6 Änderung des Bebauungsplans Grundstück Leopoldstraße / Wolfgang-Heinze-Straße Vorlage: VI-A-01247 Einreicher: Ute Elisabeth Gabelmann verwiesen: FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Süd TOP 13.7 Willkommenskultur: Information zum Thema Asyl Vorlage: VI-A-01227 Einreicher: CDU-Fraktion verwiesen: Migrantenbeirat, FA Allgemeine Verwaltung, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule TOP 13.8 Schongauer Straße 41 Vorlage: VI-A-01258 Einreicher: SR Jens Lehmann Einreicher: SR Carola Lange verwiesen: FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Leipzig-Ost, Seniorenbeirat TOP 13.9 Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des agra-Areals in Leipzig-Dölitz Vorlage: VI-A-01266 Einreicher: Fraktion DIE LINKE verwiesen: FA Finanzen, Grundstücksverkehrsausschuss, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Kultur, FA Wirtschaft und Arbeit, SBB Leipzig-Süd, FA Umwelt und Ordnung TOP 14 Anträge zur Beschlussfassung TOP 14.1 Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567) Vorlage: A-00058/14 Einreicher: Fraktion Die Linke Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interes senbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt. 2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orien tierter Ei- -10gentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Krea tivwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt. 3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen. Abstimmungsergebnis: in namentlicher Abstimmung: Ja - Stimmen: 44 Nein - Stimmen: 21 Enthaltungen: 0 TOP 14.2 Einrichtung einer sicheren Querungshilfe über die Karl-Tauchnitz-Straße im Bereich der Ferdinand-Rhode-Straße Vorlage: A-00088/14-NF-002 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig richtet im Straßenabschnitt Karl-Tauchnitz-Straße zwischen Kreisverkehr und Friedrich-Ebert-Straße noch in 2015 einen Fußgängerüberweg zwischen dem Musikviertel und Johannapark ein. Dieser sollte etwa in Höhe der Einmündung der Ferdinand-Rhode-Straße liegen. 2. Die zusätzliche Errichtung einer Querungshilfe in der Karl-Tauchnitz-Straße im Bereich Grassisstraße wird geprüft. 3. Im noch vorzulegenden Baubeschluss für den Straßenabschnitt Karl-Tauchnitz-Straße zwischen Kreisverkehr und Friedrich-Ebert-Straße wird der parkseitige Rad-/Gehweg mit aufgenommen, die Mittel werden zu gegebener Zeit aus dem Finanzhaushalt bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: zum Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen zum Beschlusspunkt 2: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen zum Beschlusspunkt 3: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 14.3 Leipzig wird Teilnehmerkommune der Europäischen Woche der Mobilität Vorlage: A-00408/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - vertagt TOP 14.4 Stadtkasse entlasten: Wilhelm-Leuschner-Platz als Parkplatz zwischennutzen Vorlage: A-00436/14 Einreicher: FDP-Fraktion -11Beschluss: 1. Im Rahmen einer Zwischennutzung bis zu einer späteren Bebauung wird der Wilhelm-Leuschner-Platz als Parkplatz hergerichtet – bspw. Durch Aufschottern soweit nötig, Aufstellen von WCContainern etc. 2. Die Bewirtschaftung des Parkplatzes wird öffentlich ausgeschrieben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei 2 Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen TOP 14.5 Zwischennutzung Wilhelm-Leuschner-Platz: Stadtbühne und Markt der Möglichkeiten Vorlage: A-00547/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Das Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ist für eine Nutzung für die Bevölkerung zu öffnen. Bis zum Beginn der städtebaulichen Entwicklung sind Zwischennutzungen zu ermöglichen. 2. Die Verwaltung entwickelt bis Ende 2014 zur Vergabe von Genehmigungen für Zwischennutzungen ein Konzept. Initiativen, Sport- und Freizeitnutzungen, Kulturschaffende, Gewerbe, mobile Gastronomie etc. können eine Nutzung bei der Stadt Leipzig beantragen. Damit soll zudem auch eine Entlastung der Innenstadt von Großveranstaltungen erreicht und deren bessere Absicherung gewährleistet werden. 3. Die Stadt Leipzig prüft, ob es anliegende Infrastruktur gibt, die mit einbezogen werden kann. Zudem wird geprüft, welche weiteren Investitionen zur Förderung der Belebung des Platzes nötig sind. Abstimmungsergebnis: zum Verwaltungsstandpunkt mehrheitlich angenommen bei 6 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 14.5.1 dazu VSP Vorlage: A-00547/14-VSP-001 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 6 Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 14.6 Attraktive Platzgestaltung des ehemaligen Standortes Freiheits- und Einheitsdenkmal Vorlage: A-00552/14-NF-002 Einreicher: Fraktion DIE LINKE -12Beschluss: 1. Die Fläche des ehemaligen Standortes für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal ist als hochwertige Grünanlage mit Spielplatz und Sitzgelegenheiten zu entwickeln und zu gestalten. In den Planungsprozess zur Gestaltung dieser Fläche ist die Bürgerschaft aktiv einzubinden. Insbesondere sind die Interessen von Familien mit Kindern besonders zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Planungsprozesses sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung dem Stadtrat vorzulegen. 2. Da eine endgültige und attraktive Platzgestaltung erst mittel- bis längerfristig erfolgen kann und die entsprechenden Haushaltsmittel hierfür kurzfristig nicht zu Verfügung stehen, werden in Übernahme des Verwaltungsstandpunktes und in Umsetzung des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2015/16 kurzfristig Sicherungsmaßnahmen durchgeführt, die eine multifunktionale Nutzung des Gesamtplatzes im Bereich westlich der Markthallenstraße sowie eine technisch einwandfreie Fußgängerzuwegung zu den Eingängen der City-Tunnelstation sicherstellen sowie unbefugtes Befahren von Teilflächen des Platzes verhindern. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung TOP 14.7 Schulstandort Matthäikirchhof (eRIS: V/A 549) Vorlage: A-00815/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Grund- bzw. weiterführenden Schulstandortes auf dem Areal Matthäikirchhof zwischen Ringgrün und Großer Fleischergasse. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen TOP 14.8 Sicherung des Tarifs des Produkts Monatskarte "Leipzig-Pass-Mobilcard" für die Tarifzone 110 Vorlage: A-00704/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Eine mögliche Preissteigerung der Leipzig-Pass-Mobilcard-Monatskarte der Tarifzone 1 im Rahmen der Tarifanpassung ab 01.08.2015 wird durch einen Zuschuss in Höhe von 40% der Preissteigerung je ermäßigte Monatskarte gefördert. An der Förderung beteiligen sich die Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH zu gleichen Teilen. Abstimmungsergebnis: zum Verwaltungsstandpunkt mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen -13TOP 14.8.1 dazu VSP Vorlage: A-00704/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Alternativvorschlag Eine mögliche Preissteigerung der Leipzig-Pass-Mobilcard-Monatskarte der Tarifzone 1 im Rahmen der Tarifanpassung ab 01.08.2015 wird durch einen Zuschuss in Höhe von 40% der Preissteigerung je ermäßigte Monatskarte gefördert. An der Förderung beteiligen sich die Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH zu gleichen Teilen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen TOP 14.9 Standorte für Fahrradverleihstationen Vorlage: VI-A-00954 Einreicher: SPD-Fraktion - vertagt TOP 15 Anfragen an den Oberbürgermeister TOP 15.1 Zwischenbilanz Fahrradstreifen Vorlage: VI-F-01200 Einreicher: CDU-Fraktion Antwort: Bürgermeisterin Dubrau TOP 15.2 Seniorenwohnanlage in Leipzig-Paunsdorf Vorlage: VI-F-01240 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: Bürgermeisterin Dubrau TOP 15.3 Aufspalten von Mittelzuweisungen nach Fachämtern Vorlage: VI-F-01095 Einreicher: SPD-Fraktion - vertagt TOP 15.4 Zukünftige Absicherung der Schulbibliotheken Vorlage: VI-F-01242 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: Bürgermeister Prof. Fabian -14- TOP 15.5 Umnutzungsanträge in Zusammenhang mit städtischen sozialen Aufgaben Vorlage: VI-F-01164 Einreicher: CDU-Fraktion Antwort: Bürgermeisterin Dubrau TOP 15.6 Barrierefreier Zugang zu Leipziger Kulturstätten für Rollstuhlfahrer Vorlage: VI-F-01171 Einreicher: CDU-Fraktion Antwort erfolgt schriftlich TOP 15.7 Farm- bzw. Bauspielplatz Dölitz Vorlage: VI-F-01172 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort erfolgt schriftlich TOP 15.8 Überlassung von kommunalen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren Vorlage: VI-F-01201 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (schriftliche Beantwortung) Antwort erfolgt schriftlich TOP 15.9 Maßnahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WTNK) Vorlage: VI-F-01207 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (schriftliche Beantwortung) Antwort erfolgt schriftlich TOP 15.10 Förderung von baulichen Maßnahmen an Kirchen Vorlage: VI-F-01232 Einreicher: Fraktion DIE LINKE (schriftliche Beantwortung) Antwort erfolgt schriftlich TOP 15.11 Investitionsbedarf in Offenen Freizeittreffs für Kinder und Jugendliche sowie in Jugendkultureinrichtungen Vorlage: VI-F-01236 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort erfolgt schriftlich -15- TOP 15.12 Plätze und Freiflächen in der Stadt Leipzig Vorlage: VI-F-01252 Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Antwort erfolgt schriftlich TOP 16 Bericht des Oberbürgermeisters TOP 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5SächsGemO bis April 2015 Vorlage: VI-DS-01163 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18 Vorlagen I TOP 18.1 Besetzung der Stelle "Amtsleiter/-in Amt für Stadtgrün und Gewässer" Vorlage: VI-DS-01198 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: Die Stelle „Amtsleiter/-in Amt für Stadtgrün und Gewässer“ wird zum 1. August 2015 mit Herrn Rüdiger Dittmar besetzt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 18.2 Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig Vorlage: DS-00676/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -16Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Satzung zur Schülerbeförderung gemäß Anlage 1. Anmerkung: Folgende Beschlüsse werden aufgehoben: - RBIII-709/01 vom 22.05.01 RBV-1717/13 vom 10.07.13 (1. Änderung) RBV-2077/14 vom 21.05.14 (2. Änderung) Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 37 Nein - Stimmen: 22 Enthaltungen: 7 TOP 18.2.1 dazu ÄA Vorlage: DS-00676/14-ÄA-001 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Paragraphen § 4 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 der Schülerbeförderungsatzung werden ersetzt: § 4 (1) Für jede notwendige Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr gemäß § 3 Abs.3 ist von den Antragstellern ein Eigenanteil von 135 € im Schuljahr 2015/2016 selbst zu tragen. Der Eigenanteil steigt in den darauffolgenden Schuljahren um je 2 €. § 4a (1) Der Eigenanteil der Antragsteller für die entstandenen anrechnungsfähigen Schülerbeförderungskosten im Schülerindividualverkehr beträgt 135 € im Schuljahr 2015/2016 und steigt in den darauffolgenden Schuljahren um je 2 €. Die Stadt Leipzig übernimmt nicht die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard im Verhältnis zur SchülerCard, da es sich dabei ausschließlich um einen Freizeitanteil handelt. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 29 Nein - Stimmen: 39 Enthaltungen: 1 TOP 18.2.2 dazu ÄA Vorlage: DS-00676/14-ÄA-002 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Die §§ 4 (1) und 4a (1) der Schülerbeförderungssatzung werden geändert: -17§ 4 (1) Für jede notwendige Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr gemäß § 3 (3) ist von den Antragstellern ein Eigenanteil von 145,- Euro pro Schuljahr selbst zu tragen. § 4a (1) Der Eigenanteil der Antragsteller für die entstandenen anrechnungsfähigen Schülerbeförderungskosten im Schülerindividualverkehr beträgt 145,- Euro im Schuljahr. Die Stadt Leipzig übernimmt nicht die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard im Verhältnis zur SchülerCard, da es sich dabei ausschließlich um einen Freizeitanteil handelt. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 29 Nein - Stimmen: 39 Enthaltungen: 1 TOP 18.3 Grundsatzbeschluss für die Maßnahme Bildungs- und Bürgerzentrum Grünau Vorlage: DS-00683/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Kultur - vertagt TOP 18.4 Grundsatzbeschluss zum Weiterbetrieb des SAP-Systems sowie Ausführungsbeschluss zur strategischen Weiterentwicklung von SAP Vorlage: DS-00727/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Das in der Stadt Leipzig genutzte SAP-System wird nach Auslaufen der vertraglichen Bindung im Jahr 2017 weiter betrieben. Ein entsprechender Ausführungsbeschluss wird rechtzeitig herbeigeführt. In diesem Zusammenhang wird eine Evaluierung und Anpassung an die tatsächlichen Bedürfnisse der Stadt Leipzig erfolgen. 2. Zur strategischen Weiterentwicklung von SAP wird zur Unterstützung des Dezernates Finanzen die Lecos GmbH beauftragt. 3. Die für das Dezernat Finanzen im Haushalt 2015 der Stadt Leipzig für die strategische Weiterentwicklung des SAP-Systems geplanten Mittel in Höhe von 200.000 € im Budget „Datenverarbeitung zentral“ (Sachkonto 44231000) sind für diesen Auftrag einzusetzen. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. 4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit der Lecos GmbH zur Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung von SAP entsprechend den in der Vorlage benannten Inhalten zu verhandeln und abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -18TOP 18.5 Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Zuckelhausener Ring 13 u.a. (Flurstücke 8, 10/1, 192/57 und Teilfläche von 192/56) in Leipzig-Zuckelhausen Vorlage: DS-00798/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E-150 „Ortskern Zuckelhausener Ring" für die Flurstücke 8, 10/1, 192/57 und 192/56 der Gemarkung Zuckelhausen wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung TOP 18.5.1 Änderungsantrag Hobusch/Morlok Beschluss: Dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E-150 „Ortskern Zuckelhausener Ring" für die Flurstücke 8, 10/1, 192/57 und 192/56 der Gemarkung Zuckelhausen wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei 8 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen TOP 18.6 Vergabe Gaskonzession - Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Gasversorgung in 22 Ortsteilen der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01060 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Die Stadtwerke Leipzig GmbH erhält den Zuschlag für den Gas- Konzessionsvertrag für die 22 Ortsteile der Stadt Leipzig - Kleinpösna, Miltitz, Rückmarsdorf, Böhlitz - Ehrenberg, Burghausen, Stahmeln, Wiederitzsch, Lausen, Mölkau, Liebertwolkwitz, Althen, Lindenthal, Knautnaundorf, Podelwitz, Radefeld, Baalsdorf, Seehausen, Hartmannsdorf, Plaußig, Holzhausen, Lützschena und Engelsdorf. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Stadtwerke Leipzig GmbH den am 10.12.2014 angebotenen Konzessionsvertrag (siehe Anlage 2 der Vorlage) für die 22 Ortsteile der Stadt Leipzig - Kleinpösna, Miltitz, Rückmarsdorf, Böhlitz - Ehrenberg, Burghausen, Stahmeln, Wiederitzsch, Lausen, Mölkau, Liebertwolkwitz, Althen, Lindenthal, Knautnaundorf, Podelwitz, Radefeld, Baalsdorf, Seehausen, Hartmannsdorf, Plaußig, Holzhausen, Lützschena und Engelsdorf - abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung -19- TOP 18.7 Einrichtung einer Auswahlkommission für die Wahl des/der Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung Vorlage: VI-DS-01217 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung - vertagt TOP 19 Informationen I TOP 19.1 Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte Vorlage: DS-00789/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Die Information wird zur Kenntnis genommen. TOP 19.2 Bildungsreport Leipzig 2014 Vorlage: VI-DS-00854 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Der Bildungsreport Leipzig 2014 wird zur Kenntnis genommen. Änderungen/Ergänzungen sind fett/kursiv hervorgehoben. Leipzig, Oberbürgermeister Jung ausgefertigt: Wenk