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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000058.pdf
Größe
578 kB
Erstellt
15.09.14, 11:35
Aktualisiert
04.05.16, 13:49

Inhalt der Datei

Stadt Leipzig Ratsversammlung V. Wahlperiode Leipzig, 10.11.2014 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 17.09.2014 Teil 1: Beschlussprotokoll -2- Niederschrift Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 20:32 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung (Verwaltung) reguläre Mitglieder Herr Karsten Albrecht Herr Stefan Billig Herr Bernd Frank Herr Holger Gasse Frau Ursula Grimm Herr Gerd Heinrich Frau Sabine Heymann EC Herr Dietmar Kern Herr Konrad Kretschmar Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Herr Volker Richert Herr Konrad Riedel Herr Wolf-Dietrich Rost Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Thomas Zeitler Herr Bernhard Brand Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Frau Ines Hantschick Herr Jens Herrmann-Kambach Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann Herr Siegfried Schlegel Herr Steffen Wehmann Frau Naomi-Pia Witte Herr Tino Bucksch Herr Heiko Bär Frau Heike Böhm Herr Axel Dyck (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) -3Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Heiko Oßwald Herr Gerhard Pötzsch Herr Manfred Rauer Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Herr Christopher Zenker Frau Diana Ayeh Herr Christoph Hempel Frau Katharina Krefft Frau Heike König Frau Annette Körner Herr Wolfram Leuze Herr Malte Reupert Herr Bert Sander Herr Ingo Sasama Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr René Hobusch Frau Isabel Siebert Herr Arnd Besser Herr Michael Burgkhardt Frau Marion Ziegler Herr Dieter Deissler Herr Rudi Gerhardt Herr Klaus Ufer Abwesende Mitglieder (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (FDP) (FDP) (FDP) (Bürgerfraktion) (Bürgerfraktion) (WVL) (fraktionslos) (fraktionslos) reguläre Mitglieder Herr Udo Berger Herr Claus Müller Herr Reik Hesselbarth Herr Knut Keding Herr René Wiesner (CDU) (SPD) (FDP) (Bürgerfraktion) (Bürgerfraktion) entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt entschuldigt -4- TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass um 14:00 Uhr 62 Stadträtinnen und Stadträte = 87 % anwesend waren. Die Ratsversammlung ist damit beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass den Stadträtinnen und Stadträten eine Einladung im Eilfall vom 16. September 2014 vorliege. Im Anschluss an die heutige Ratsversammlung werde also eine weitere Sitzung stattfinden. Der Oberbürgermeister teilt mit, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt werden: 15.9, 15.11, 15.15, 19.9 und 20.5. Der Tagesordnungspunkt 26.1 werde nach dem Punkt 25.1 behandelt, weil es sich bei ihm nunmehr um eine Beschlussvorlage handele. TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Solche Beschlüsse hat es nicht gegeben. TOP 5 Niederschrift TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2014 - Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. TOP 5.2 Niederschrift vom 09.07.2014 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. TOP 5.3 Niederschrift vom 16.07.2014 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. -5- TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 6.1 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46; Ausführungsbeschluss zur Bewachung, Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Notunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Zschortauer Str. 44 (eRIS: DSV/3998) Vorlage: DS-00084/14 Einreicher: Oberbürgermeister Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Beschluss: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 17.09.2014 1. Das Objekt in der Zschortauer Straße 44/46, 04129 Leipzig wird als Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 200 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von drei Jahren angemietet. 2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. 3. Die soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben. 4. Um das Objekt noch im Jahr 2014 nutzen zu können, wird der Oberbürgermeister im Vollzug einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe ermächtigt, den Vertrag zur Anmietung des Objektes zu den in der Vorlage benannten Konditionen und Rahmenbedingungen zu verhandeln und abzuschließen. 5. Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 wird eine Eckwerterhöhung in Höhe von je 697.900 € in der Budgeteinheit Hilfen für Asylbewerber - 50_313_ZW bestätigt. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. TOP 7 Mandatsveränderungen TOP 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte -6- TOP 9 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird nach 17.00 Uhr aufgerufen) TOP 9.1 Wildtiere im Zirkus Vorlage: EF-00266/14 Einreicher: Judith Gromeyer TOP 9.2 Kurze Südabkurvung Vorlage: EF-00267/14 Einreicher: Dr. Matthias Gründig TOP 10 Petitionen (Der TOP wird nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 10.1 Mockauer Post (eRIS V/P 142/14) Vorlage: P-00251/14 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird abgeholfen. Mit Bescheid vom 20.05.2014 hat die Stadt Leipzig das beantragte Vorhaben des Investors genehmigt. Damit ist der Weg für die Sanierung durch den Investor seitens der Stadt Leipzig frei. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 10.2 Schülerbeförderung Albert-Schweitzer-Schule (eRIS 132/14) Vorlage: P-00256/14 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: 1. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung prüft, ob die Schülerzahl der einzelnen Schulen ab kommenden Schuljahr als Richtwert für die Verteilung des verfügbaren Budgets herangezogen werden kann. Die Erfahrung des laufenden Schuljahres werden dabei in die Überlegungen einfließen. 2. Mittel für Sonderfahrten, die nicht abgerufen werden, können durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterjährig zwischen den Schulen neu aufgeteilt werden. 3. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung prüft, ob ab dem Schuljahr 2015/2016 eine Selbstverwaltung des Budgets für Sonderfahrten für die Schulen für Körperbehinderte und geistig Behinderte möglich ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -7- TOP 10.3 Straßenbahnhaltestelle Gottschallstraße Linie 12 (eRIS 139/14) Vorlage: P-00257/14 Einreicher: Petitionsausschuss Beschluss: Der Petition wird abgeholfen. Es wurde bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (2014VR0179 vom 28.05.2014) für eine zusätzliche Beschilderung und die Markierung der Haltestelle erlassen, die bei entsprechender Haushaltslage im 3. Quartal 2014 umgesetzt wird. Zur Überprüfung der Maßnahmen werden Verkehrsbeobachtungen durchgeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 11 Besetzung von Gremien TOP 11.1 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost - Abberufung und Bestellung eines Mitglieds Vorlage: DS-00260/14 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-88/09 vom 16.12.2009 und beruft mit sofortiger Wirkung Frau Maren Müller als Mitglied im Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost auf Grund des Beschlusses des Stadtvorstandes der Partei DIE LINKE. 2. Die Ratsversammlung bestellt1 gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entsprechend vorliegendem Wahlvorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost: Name Vorname Partei/Wählervereinigung Herold Janet DIE LINKE Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte - Abberufung und Bestellung eines Mitglieds Vorlage: DS-00286/14 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-85/09 vom 16.12.2009 und beruft mit sofortiger Wirkung -8Herrn Jörg Kühne als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte auf Grund des Beschlusses des Stadtvorstandes der CDU, ab. 2. Die Ratsversammlung bestellt gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entsprechend vorliegendem Wahlvorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte: Name Vorname Partei/Wählervereinigung Stadör Heike CDU Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen TOP 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien (Die folgenden Anträge lagen bereits bis zum Versand der Tagesordnung vor. Weitere fristgemäß eingereichten Anträge entnehmen Sie bitte ab dem 12.09.2014 der aktualisierten Tagesordnung im Allris.) TOP 13.1 Einrichtung einer sicheren Querungshilfe über die Karl-Tauchnitz-Straße im Bereich der Ferdinand-Rhode-Straße (eRIS: V/A 576) Vorlage: A-00088/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen. TOP 13.2 Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen (V/A 577) Vorlage: A-00112/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Fachausschuss Finanzen und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. TOP 13.3 Lindenallee Naunhofer Straße wieder unter Naturschutz stellen Vorlage: A-00121/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost verwiesen. -9TOP 13.4 Leipzig - auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune (V/A 575) Vorlage: A-00146/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Kleingartenbeirat verwiesen. TOP 13.5 Transparenz in Verwaltungsentscheidungen Vorlage: A-00194/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen. TOP 13.6 Schulsekretariate – Auswirkungen der Stellenplanänderungen frühzeitig überprüfen Vorlage: A-00197/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. TOP 13.7 Mindeststandard für Beschäftigte im Öffentlichen Personennahverkehr (straßengebundener ÖPNV) Vorlage: A-00294/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. TOP 13.8 Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen Vorlage: A-00301/14 Einreicher: FDP-Fraktion Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit verwiesen. TOP 13.9 Verschlankung der Dezernatsstruktur und Verschmelzung Personal- und Hauptamt Vorlage: A-00365/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. -10TOP 13.10 Bewerbung Leipzigs als "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" 2025 Vorlage: A-00366/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Kultur verwiesen. TOP 14 Anträge 1. Lesung TOP 14.1 Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14) Vorlage: A-00068/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Kultur, in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, in den Fachausschuss Sport, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. TOP 14.2 Verbindliche Beteiligung beim Schulbau (V/A 571) Vorlage: A-00093/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. TOP 14.3 Umgehungsstrecke für Skater am Nordufer des Cospudener Sees (V/A 572) Vorlage: A-00094/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest verwiesen. TOP 14.4 Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und -ersatzbauten (V/A 573) Vorlage: A-00095/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in den Jugendhilfeausschuss und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. TOP 14.5 Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider Verkehrsarten (V/A 574) Vorlage: A-00096/14 -11Einreicher: CDU- Fraktion Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. TOP 15 Anträge zur Beschlussfassung TOP 15.1 Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (eRIS: V/A 543) Vorlage: A-00037/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor. Folgende Prämissen sind dabei zu beachten: • "Die Betreibung für das gesamte Gebäude wird einem Betreiber übertragen. Dies kann sowohl ein städtisches Amt als auch ein privater oder freier Träger sein. Die notwendigen finanziellen Mittel werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt. • Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung. • Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Stimmenenthaltungen TOP 15.1.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00037/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Finanzen, , Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, Dezernat Kultur - zur Kenntnis genommen TOP 15.1.2 dazu ÄA 1 Vorlage: A-00037/14-ÄA-002 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - zurückgezogen TOP 15.1.3 Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (eRIS: V/A 543) Vorlage: A-00037/14-ÄA-003 Einreicher: SPD-Fraktion -12Beschluss: Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor. Folgende Prämissen sind dabei zu beachten: • "Die Betreibung für das gesamte Gebäude wird einem Betreiber übertragen. Dies kann sowohl ein städtisches Amt als auch ein privater oder freier Träger sein. Die notwendigen finanziellen Mittel werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt. • Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung. • Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten. - vom Einreicher übernommen TOP 15.1.4 Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (eRIS: V/A 543) Vorlage: A-00037/14-ÄA-004 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Beschlussvorschlag: Textliche Änderung im Beschlussvorschlag: Folgende Prämissen sind zu berücksichtigen: Ergänzung: „...erfolgt über das Amt für Gebäudemanagement oder durch einen externen Dritten.“ „Die notwendigen finanziellen Mittel werden zur Verfügung gestellt.“ Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Stimmenenthaltungen TOP 15.2 Eutritzscher Markt revitalisieren - Wochenmarkt wieder eröffnen! (V/A 547) Vorlage: A-00040/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung unterstützt den Bürgerverein und ausgewählte lokale Partner bei der Organisation und Durchführung eines Herbstmarktes im Oktober 2014 auf dem Eutritzscher Markt. 2. Bei Interesse einzelner Händler am Standort kann in einem ersten Schritt die Ausstellung von Sondergenehmigungen erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Stimmenenthaltung -13TOP 15.2.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00040/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Kultur - vom Einreicher übernommen TOP 15.2.2 dazu ÄA 1 Vorlage: A-00040/14-ÄA-002 Einreicher: FDP-Fraktion - zurückgezogen TOP 15.3 Finanzierung der bisher erfolgreichen Arbeit des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf (KEE) - ehemals HP 048 (eRIS: V/A 494) Vorlage: A-00048/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Der ursprüngliche Planansatz des Referates für Beschäftigungspolitik im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2014 von 2.459.840 € für die HH-Position KEE wird nicht geändert. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Stimmenenthaltungen TOP 15.3.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00048/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Einreicher: Dezernat Finanzen - zur Kenntnis genommen TOP 15.4 Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde (eRIS:V/A536) Vorlage: A-00049/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Der Stadtrat führt im I. Quartal 2015 eine wohnungspolitische Stunde durch. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Stimmenenthaltung TOP 15.4.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00049/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -14als Änderungsantrag der SPD-Fraktion votiert: Abstimmungsergebnis: 23/26/7 TOP 15.5 Festlegung zur AfA - Darstellung Zeitraum ab fünf Jahr vor Planjahr - ehemals HP 016-03/14 (eRIS: V/A 489) Vorlage: A-00050/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 3. Mehrjährige Übersicht über die Produktgruppen im Band 1 des HH-Planes Als zentrales Element der Darstellung des Haushaltsplanes wird im Band 1 eine Tabelle abgebildet, mit der auf Produktgruppenebene eine Nettokosten- bzw. Leistungsdarstellung (für die Planung: Budgetdarstellung) über die Zeitachse (Tabellenspalten = Rechnungs- und Planungsjahre) dargestellt wird. Die Zeitachse beginnt fünf Jahre vor dem Planungsjahr (mindestens jedoch ab Beginn der doppischen Haushaltsführung) und endet mit der Mittelfristplanung (also Planungsjahr plus drei Jahre). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Stimmenenthaltungen TOP 15.5.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00050/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Finanzen - zur Kenntnis genommen TOP 15.6 Information über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten (eRIS: V/A 540) Vorlage: A-00052/14 Einreicher: FDP-Fraktion Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat im Rahmen einer öffentlichen Informationsvorlage jährlich im 4. Quartal über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten, der für die Berechnung von Verwaltungsgebühren im Folgejahr herangezogen wird. 2. Die Kalkulation, die dem Stundensatz zugrunde liegt, wird veröffentlicht. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Stimmenenthaltung TOP 15.6.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00052/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung -15- zur Kenntnis genommen TOP 15.7 Erhalt der Nachbarschaftsgärten (eRIS: V/A 565) Vorlage: A-00057/14 Einreicher: Fraktion Die Linke Einreicher: Fraktion der SPD Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Bei Angelegenheiten des ganzen oder teilweisen Flächenverkaufs des derzeit an die Initiative für zeitgenössische Stadtentwicklung verpachteten „Offenen Gartens Annalinde" in der Zschocherschen Straße, ist der Stadtrat einzubeziehen. Diesbezüglich geplante Flächenveräußerungen sind durch den Stadtrat zu beschließen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenenthaltungen TOP 15.7.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00057/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau - zur Kenntnis genommen TOP 15.8 Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (eRIS: V/A 514) Vorlage: A-00074/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis (ANLAGE 1 und 2). 2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit, dabei sind die Stadtbezirksbeiräte zu beteiligen. 4. Die Sanierung des Denkmal 53 beinhaltet gleichzeitig die Herstellung einer dem Denkmal würdigen Zuwegung sowie die Sicherung der regelmäßigen Pflege. Das Denkmal 53 wird in das offizielle Gedenkprogramm des Stadt Leipzig aufgenommen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenenthaltung -16TOP 15.8.1 dazu ÄA 1 Vorlage: A-00074/14-ÄA-001 Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal Beschluss: Die Sanierung des Denkmal 53 beinhaltet gleichzeitig die Herstellung einer dem Denkmal würdigen Zuwegung sowie die Sicherung der regelmäßigen Pflege. Das Denkmal 53 wird in das offizielle Gedenkprogramm des Stadt Leipzig aufgenommen. - vom Einreicher übernommen TOP 15.8.2 dazu ÄA 2 Vorlage: A-00074/14-ÄA-002 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Beschluss: Beschlusspunkt 1 des Antrages wird nach Satz 1 ergänzt mit folgendem Satz: "Bei der Erstellung dieser Liste sind die Stadtbezirksbeiräte zu beteiligen." - vom Einreicher übernommen TOP 15.8.3 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00074/14-VSP-003 Einreicher: Dezernat Kultur Alternativvorschlag: 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis (ANLAGE 1 und 2). 2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit. - vom Einreicher übernommen TOP 15.9 Zukunft sichern für das Projekt "Offener Garten Annalinde" (V/A 505) Vorlage: A-00122/14-NF-002 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - vertagt - -17TOP 15.9.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00122/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport - vertagt TOP 15.10 Kita-Untersuchungen ausbauen – Neueinstellung von zwei Ärztinnen/Ärzten (V/A 534) Vorlage: A-00129/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - durch Neufassung ersetzt TOP 15.10.1 Kita-Untersuchungen ausbauen – Neueinstellung von zwei Ärztinnen/Ärzten (V/A 534) Vorlage: A-00129/14-NF-002 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stellenbedarf für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Rahmen einer internen Organisationsuntersuchung zu prüfen und den Jugendhilfeausschuss sowie den Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule über das Ergebnis im 3. Quartal 2014 zu informieren. 2. Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung bilden die Grundlage für die Stellenplanung ab dem Haushalt 2015 in diesem Bereich. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 15.10.2 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00129/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung - vom Einreicher übernommen TOP 15.11 Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren, sondern auch in die Nutzbarkeit! (V/A 539) Vorlage: A-00144/14 Einreicher: CDU-Fraktion - vertagt TOP 15.11.1 dazu Verwaltungstandpunkt Vorlage: A-00144/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -18- - vertagt TOP 15.11.2 dazu ÄA 1 Vorlage: A-00144/14-ÄA-002 Einreicher: Stadtrat S. Schlegel - vertagt TOP 15.12 Benennung des Gewässers im Naherholungsgebiet "Grüner Bogen" in den Ortsteilen Paunsdorf/Heiterblick, nordwestlich der Hainbuchenallee, in Kammmolchsee bzw. -teich (V/A 529) Vorlage: A-00148/14 Einreicher: Stadträte Dr. S. Heymann, S. Schlegel Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein geeignetes Bürgerbeteiligungsverfahren in den genannten Ortsteilen zu veranlassen, um im Ergebnis des Verfahrens die Gewässer benennen zu können. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen TOP 15.12.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00148/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport - vom Einreicher übernommen TOP 15.13 Optimierte Verkehrslösung für den Straßenbereich Dieskau-/ArthurNagel-/Bismarckstraße (V/A 541) Vorlage: A-00190/14 Einreicher: Stadträte R. Engelmann, W. Grosser - durch Neufassung ersetzt TOP 15.13.1 Optimierte Verkehrslösung für den Straßenbereich Dieskau-/ArthurNagel-/Bismarckstraße (V/A 541) Vorlage: A-00190/14-NF-002 Einreicher: Stadtrat Reiner Engelmann Einreicher: Stadtrat William Grosser Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 ein neues Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Dieskau-/Arthur-Nagel-/Bismarckstraße zu erstellen. -192. Kurzfristig bzw. bis zur Realisierung einer sicheren Verkehrsführung ist den Schülerinnen und Schülern, welche die Bismarckstraße am Knotenpunkt auf ihrem Schulweg überqueren müssen, ein Schülerlotse/eine Schülerlotsin oder eine anderweitige Lösung für eine sichere Querungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen TOP 15.13.2 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00190/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule - zur Kenntnis genommen TOP 15.14 Keine Autos auf Straßen und Wegen im Clara- und Johannapark sowie der Nonne (V/A 545) Vorlage: A-00193/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Für die Straßen und Wege im Clara- und Johannapark und der Nonne, insbesondere für den Nonnenweg, die Anton-Bruckner-Allee und die Max-Reger-Allee, wird umgehend mit dem Ziel der generellen Nichtbefahrung der Straßen und Wege durch motorisierten Verkehr eine einheitliche Nutzungseinschränkung getroffen, von denen auch im Falle von Großveranstaltungen nicht abgewi chen wird. 2. Weiterhin werden gewährleistet: - die westliche Zufahrt zum Rondell der Anton-Bruckner-Allee, der dem Betriebssportverein AOK Leipzig e. V. als Parkplatz dient und Spielstraße ist, - die Anbindung des Sportgeländes des SV Schleußig 1999 e. V. sowie - die üblichen Wirtschafts- und Rettungsverkehre (bspw. Glashaus, Musikpavillon, Sachsenbrücke, Rennbahn) in Clara- und Johannapark und der Nonne. Abstimmungsergebnis: 26/28/8 TOP 15.14.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00193/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport - zur Kenntnis genommen TOP 15.15 - vertagt - Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551) Vorlage: A-00196/14 Einreicher: Migrantenbeirat -20TOP 15.15.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00196/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung - vertagt TOP 16 Anfragen an den Oberbürgermeister TOP 16.1 5. Leipziger Bildungskonferenz (V/F 1219) Vorlage: F-00101/14 Einreicher: CDU-Fraktion TOP 16.2 Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichtes Leipzig auf den Schulnetzplan der Stadt Leipzig - Konsequenzen für die Vorbereitung des Schuljahres 2015/2016 Vorlage: F-00271/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.3 Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig (V/F 1222) Vorlage: F-00110/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 16.4 Zustand der Brücke über die Koburger Straße / Wolfgang Heinze Straße Vorlage: F-00299/14 Einreicher: FDP-Fraktion TOP 16.5 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte (V/F 1221) Vorlage: F-00109/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.6 Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Leipzig Vorlage: F-00283/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.7 Sanierung und Nutzung des Spielplatzes auf dem Gelände der Pablo-NerudaGrundschule Vorlage: F-00284/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.8 Umsetzung von Ratsbeschlüssen Vorlage: F-00285/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE -21- TOP 16.9 Personelle Absicherung der Schulsporthallen Vorlage: F-00287/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 16.10 Fertigstellung Bahnhofsvorplatz Bayerischer Bahnhof Vorlage: F-00291/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.11 Fördermittelbescheide - Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße Vorlage: F-00292/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.12 Konzept zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Leipzig - Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Vorlage: F-00293/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE TOP 16.13 Überlastungsanzeigen: Zählgrundlage und Mitarbeiterinformation Vorlage: F-00298/14 Einreicher: FDP-Fraktion TOP 16.14 Arbeitsgespräche Vorlage: F-00138/14 Einreicher: Ortschaftsrat Burghausen TOP 16.15 Vermarktung des Geländes der Alten Messe Leipzig (V/F 1215) Vorlage: F-00097/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer TOP 16.16 Zukünftige Planungen für den ehemaligen Sowjetischen Pavillon auf dem Gelände der Alten Messe Leipzig (V/F 1216) Vorlage: F-00098/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer TOP 16.17 Personalsituation bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) (V/F 1217) Vorlage: F-00099/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer TOP 16.18 Ausbau der Zentralen Unterkunft für Asylbewerber in der Torgauer Straße in Leipzig-Heiterblick (V/F 1218) Vorlage: F-00100/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer -22TOP 16.19 Special Olympics – Voraussetzungen als Ausrichterstadt (V/F 1220) Vorlage: F-00105/14 Einreicher: Stadtrat W.-D. Rost TOP 16.20 Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in der Max-Liebermann-Straße (V/F 1223) Vorlage: F-00113/14 Einreicher: Stadträte U. Rothkegel, W.-D. Rost TOP 16.21 Zwischenbilanz: Umgestaltung des Huygensplatzes (V/F 1225) Vorlage: F-00114/14 Einreicher: Stadtrat K. Riedel TOP 16.22 Sanierungsausgleichbeiträge (V/F 1224) Vorlage: F-00115/14 Einreicher: Stadtrat H. Gasse TOP 16.23 Nutzung von Schulen und Kitas für Wahlkampfzwecke (V/F 1226) Vorlage: F-00117/14 Einreicher: Stadtrat S. Pellmann TOP 16.24 Aufstellung von Altkleidercontainern in der Stadt Leipzig Vorlage: F-00149/14 Einreicher: Stadtrat Klaus Ufer TOP 16.25 Verbot der Musikbeschallung im Alfred-Kunze-Sportpark Vorlage: F-00220/14 Einreicher: Stadträtin Juliane Nagel TOP 16.26 Nutzung von Schulen für Wahlkampfzwecke Vorlage: F-00230/14 Einreicher: Stadträtin Dr. Skadi Jennicke TOP 16.27 Aufschlüsselung Kostenschätzung Schulhausbau Vorlage: F-00262/14 Einreicher: Wolf-Dietrich Rost MdL TOP 16.28 Interimsgymnasium Löbauer Straße/ehmals Fechner-Gymnasium (Nachfrage zur Anfrage V/F 1163) Vorlage: F-00274/14 Einreicher: Stadtrat Jens Herrmann-Kambach -23TOP 16.29 Gebäude Eisenbahnstraße 43 - Sachstand Vorlage: F-00275/14 Einreicher: Stadtrat Jens Herrmann-Kambach TOP 16.30 Übersicht Fördermittelbescheide Vorlage: F-00276/14 Einreicher: Stadtrat Jens Herrmann-Kambach TOP 16.31 Möglichkeiten zur Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle auf der Linie 75 zwischen Höltystraße und Meusdorf im Bereich Höltystraße/Hafisweg Vorlage: F-00278/14 Einreicher: Stadtrat Jens Herrmann-Kambach TOP 16.32 Museumspädagogische Angebote Vorlage: F-00290/14 Einreicher: Stadtrat Sören Pellmann TOP 16.33 Sanierung der Toilettenanlagen im Werner-Heisenberg-Gymnasium Vorlage: F-00295/14 Einreicher: Stadträtin Dr. Skadi Jennicke TOP 17 Bericht des Oberbürgermeisters TOP 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 18.1 Entscheidung über die Annahme einer Schenkung (§§ 28 Abs. 2 Nr. 11; 73 Abs. 5 SächsGemO) zugunsten des Museums der bildenden Künste Leipzig (Schenkungen Böhm, Essen) (eRIS: DS V/3953) Vorlage: DS-00008/14 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: Die Ratsversammlung stimmt folgender Schenkung von Herrn Christian Böhm, Essen, zugunsten des Museums der bildenden Künste Leipzig zu: a) Tilo Baumgärtel, Eisbader, 1990, Öl auf Leinwand, 210 x 215 cm b) Tilo Baumgärtel, Grille, 2001, Öl auf Leinwand, 160 x 200 cm c) Tilo Baumgärtel, Segnali Singoli, 2003, Kohlezeichnung, 160 x 260 cm d) Ulrich Gebert, Hellfeld, 2001-2002, Serie bestehend aus 12 C-Prints, je 55 x 70 cm, gerahmt e) Martin Parr, The Phone Book, 1998–2002, 12 Farbfotografien, Auflage 35 Edition -24f) Ricarda Roggan, Zwei Stühle und ein Tisch/Stuhl, Tisch und Kasten/Stuhl, Tisch und Stellwand (Triptychon, aus der Serie: Stuhl, Tisch und Bett), 2001, C-Print, je 100 x 125 cm, gerahmt g) Thomas Scheibitz, Drei Dinge, 2004, MDF, Holz, farbig gefasst und gesprayt, 36 x 84 x 70 cm h) Norbert Schwontkowski, Asteroid, 2008, Öl auf Leinwand., 50 x 50 cm i) Andreas Slominski, Ohne Titel, 2004,Texte zur Kunst Edition Nr. 55, 46/100 j) Andreas Slominski, Ohne Titel, 2004,Texte zur Kunst Edition Nr. 55, 47/100 k) Andreas Slominski, Handfeger, 2004, Buchenholz und Arenga-Faser, 34,5 x 9,0 x 8,5 cm Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 18.2 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für den Zeitraum Januar bis Juli 2014 Vorlage: DS-00202/14 Einreicher: Dezernat Finanzen TOP 18.2.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für den Zeitraum Januar bis Juli 2014 (eRIS: V/4050) Vorlage: DS-00202/14-NF-002 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19 Vorlagen I TOP 19.1 Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH - Bestellung des Geschäftsführers - Neufassung Vorlage: DS-131-NF-002-DS-002 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt gemäß § 98 Abs. 1 i. V. m. § 96a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) SächsGemO der Bestellung von Herrn Kai Thalmann als Geschäftsführer der Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH mit der Wirkung zum 1. Oktober 2014 für die Dauer von 5 Jahren zu. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH einen entsprechenden Beschluss zu fassen. -252. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen der Saatzucht Plaußig GmbH und LGH GmbH auf eine Personalunion der jeweiligen Geschäftsführungen bis spätestens 01.07.2015 hinzuwirken. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, unter welchen wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen, Wohnungsbestände der Saatzucht Plaußig GmbH an die LWB GmbH übergehen können. Das Prüfergebnis ist dem Verwaltungsausschuss bis zum 31.03.2015 vorzulegen. 4. Der OBM wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Zusammenlegung von Geschäftsführungen und/oder der Gesellschaften Saatzucht Plaußig GmbH und Leipziger Gewerbehofgesellschaft, sowie LESG mbH und LEVG GmbH, zu nachhaltigen (finanz-)wirtschaftlichen Vorteilen führt. Das Prüfergebnis und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen bzw. Umsetzungsvorschläge sind der Ratsversammlung bis spätestens II. Quartal 2015 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Beschlusspunkt. 1: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen Beschlusspunkt 2,3,4: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung TOP 19.1.1 dazu ÄA 1 Vorlage: DS-00131/14-ÄA-001 Einreicher: CDU-Fraktion Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: Mit Freiwerden der Geschäftsführerposition bei der LGH werden Saatzucht Plaußig und LGH einer gemeinsamen Geschäftsführung unterstellt. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept zur Zusammenführung von Saatzucht Plaußig, LGH, LESG und LEVG und legt dieses bis zum 30.06.2015 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor. - zurückgezogen TOP 19.2 Leipziger Lichtfest am 9. Oktober 2014 - Unterstützung durch die Stadt Lyon (eRIS: DS V/3980) Vorlage: DS-00078/14 Einreicher: Oberbürgermeister Beschluss: Die Stadt Lyon beteiligt sich mit einem Lichtprojekt am Lichtfest Leipzig. Zu diesem Zweck gewährt die Stadt Lyon der Stadt Leipzig eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000 €. Darüber schließen die Stadtverwaltungen beider Städte einen Vertrag ab. Zur Realisierung des Lyoner Lichtprojektes wird die finanzielle Unterstützung direkt an die für das Lichtfest verantwortliche Leipzig Tourismus und Marketing GmbH weitergegeben. -26- Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung TOP 19.3 Projektkonzeption "1000 Jahre Leipzig" Inhaltlicher Überblick und finanzieller Rahmen (eRIS: DS V/3950) Vorlage: DS-00001/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1.) Die Ratsversammlung nimmt die Umsetzung der Beschlusspunkte der Drucksache V/2945 zur Kenntnis. 2.) Die Ratsversammlung beschließt den aktuellen inhaltlichen Projekt- und Planungsstand für das Festjahr „1000 Jahre Leipzig“. 3.) Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, zur Umsetzung der Programmplanung im Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2015/2016 vertragliche Verpflichtungen im Rahmen des Festjahres „1000 Jahre Leipzig“ einzugehen, die im Haushaltsjahr 2015 zahlungswirksam werden. Als Rahmen gelten die in der Vorlage ausgewiesenen Gesamtzuwendungen. 4.) Der Stadtrat nimmt die Grobkonzeption des Projekts „StadtfestSpiel“ zur Kenntnis und bestätigt die thematische Ausrichtung, die Startplätze und vorgeschlagenen Routen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 5 Stimmenthaltungen TOP 19.4 Satzungsänderung Bürgerstiftung Leipzig in "LEIPZIGSTIFTUNG" - Bürgerschaftliche Tradition seit 1799 (eRIS: DS V/828) Vorlage: DS-00075/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Die „Bürgerstiftung Leipzig“ erhält den Namen „LEIPZIGSTIFTUNG“ - Bürgerschaftliche Tradition seit 1799. 2. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung „LEIPZIGSTIFTUNG“ Bürgerschaftliche Tradition seit 1799 (Stand:18.06.2014) gemäß Anlage 6. 3. Die Satzung "LEIPZIGSTIFTUNG" - Bürgerschaftliche Tradition seit 1799 tritt mit der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde in Kraft. Zugleich tritt die Stiftungssatzung vom 07.04.1994 (Anlage 1) außer Kraft. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen TOP 19.5 100. Deutscher Katholikentag vom 25. bis 29. Mai 2016 (DS V/3795) Vorlage: DS-00128/14 Einreicher: Dezernat Kultur -27- Beschluss: Zur Vorbereitung und Durchführung des 100. Deutschen Katholikentages vom 25. bis 29 Mai 2016 stellt die Gastgeberstadt Leipzig dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken eine Zuwendung i.H.v. 1.000.000 € (eine Million Euro) als Festbetragsfinanzierung zur Verfügung. Nach Ende des 100. Katholikentag wird dem Stadtrat eine Aufstellung der direkt an die Stadt (inklusive der städtischen Unternehmen) zurückgeflossenen Mittel vorgelegt. Abstimmungsergebnis: 33/26/5 TOP 19.5.1 dazu ÄA 1 Vorlage: DS-00128/14-ÄA-001 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Zur Vorbereitung und Durchführung des 100. Deutschen Katholikentages vom 25. bis 29. Mai 2016 stellt die Gastgeberstadt Leipzig dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken eine Zuwendung i. H. v. 300.000 € als Festbetragsfinanzierung zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: 26/35/3 TOP 19.5.2 dazu ÄA 2 Vorlage: DS-00128/14-ÄA-002 Einreicher: FDP-Fraktion - zurückgezogen TOP 19.5.3 100. Deutscher Katholikentag vom 25. bis 29. Mai 2016 (DS V/3795) Vorlage: DS-00128/14-ÄA-003 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: Nach Ende des 100. Katholikentag wird dem Stadtrat eine Aufstellung der direkt an die Stadt (inklusive der städtischen Unternehmen) zurückgeflossenen Mittel vorgelegt. - vom Einreicher übernommen - TOP 19.6 Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem (eRIS: DS V/3877) Vorlage: DS-00002/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung -28Beschluss: 1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den Einsatzdienst verlagert. 2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Mediationsverfahren einzuleiten, um die Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem zu begleiten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung TOP 19.6.1 dazu ÄA Vorlage: DS-00002/14-ÄA-001 Einreicher: Mitglieder des FA Umwelt und Ordnung Beschluss: Folgender Beschlusspunkt wird ergänzt: 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Mediationsverfahren einzuleiten, um die Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem zu begleiten. - vom Einreicher übernommen TOP 19.7 Satzung der Stadt Leipzig zur Regelung der Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) (eRIS: DS V/3880) Vorlage: DS-00003/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Beschluss der Ratsversammlung Drucksache V/3570 (Beschluss RBV-2008/14) vom 19.03.2014 wird aufgehoben. 2. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung der Stadt Leipzig zur Regelung der Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit gemäß Anlage. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Plakatierung im öffentlichen Raum Leipzigs zu den Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen eingeschränkt werden kann. Abstimmungsergebnis: 52/1/3 -29TOP 19.7.1 Satzung der Stadt Leipzig zur Regelung der Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) (eRIS: DS V/3880) Vorlage: DS-00003/14-ÄA-001 Einreicher: SPD-Fraktion Änderungsvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte ergänzt: 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Plakatierung im öffentlichen Raum Leipzigs zu den Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen eingeschränkt werden kann. 4. Dafür sollen an zentralen Stellen in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen Bereiche zur Verfügung gestellt werden, an denen die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien Wahlwerbung betreiben können. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen TOP 19.8 Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Schauspiel Leipzig ab der Spielzeit 2014/15 (privatrechtliche Entgeltordnung) (eRIS: DS V/3811) Vorlage: DS-00007/14 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Schauspiel Leipzig ab der Spielzeit 2014/2015 gemäß Vorlage. 2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-417/10 vom 16.06.2010 wird damit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Stimmenthaltungen TOP 19.9 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates (eRIS: DS V/3955) Vorlage: DS-00009/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen - vertagt TOP 19.10 Bestätigung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 2.902.666,15 € und Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- -30nahmen sowie für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2013 (eRIS:V/3814) Vorlage: DS-00012/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: 1. Die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen zur Finanzierung dringender investiver Maßnahmen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 3.102.165,50 € werden bestätigt. 2. Die Übertragung der Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 134.457.050,85 € sowie für Ansätze im Ergebnishaushalt entsprechend § 21 Abs. 3 SächsKom HVO-Doppik in Höhe von 588.015,27 € in Folgejahre aus dem Jahr 2013 werden bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Stimmenthaltungen TOP 19.11 Bebauungsplan Nr. 40.2 "Theklafelder" Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Paunsdorf - Satzungsbeschluss (eRis:V/3896) Vorlage: DS-00020/14 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie die während der anschließend durchgeführten Betroffenenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: 53/0/0 TOP 19.12 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ), Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (eRIS: V/3919) Vorlage: DS-00023/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3, Ziff. 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung). 2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €. -313. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element 7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant. 4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.13 Änderung zum Planungs- und Baubeschluss BV/VAV-139/13 Teilerneuerung Sporthalle Wilhelm-Hauff-Schule der Stadt Leipzig - Standort Diderotstraße 37 04159 Leipzig - Maßnahmeerweiterung Dachinstandsetzung und Bereitstellung überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO im Haushaltjahr 2014 in Höhe von 123,4 T€ (eRIS: V/3947) Vorlage: DS-00025/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Die Maßnahmeerweiterung Dachinstandsetzung wird bestätigt. 2. Die überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 123,4 T€ wird dafür bestätigt. 3. Die Deckung erfolgt in Höhe von 123,4 T€ aus Mehreinnahmen der Maßnahmeerweiterung (PSP-Element 7.000568.705 "Teilerneuerung Sporthalle Wilhelm-Hauff-Schule", Einnahmekonto) Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.14 Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss (eRis: DS V/3956) Vorlage: DS-00026/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs..1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Stimmenthaltung -32TOP 19.15 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna (eRIS: DS V/3959) Vorlage: DS-00027/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen TOP 19.16 Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz (eRIS: DS V/3960) Vorlage: DS-00028/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.17 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsisches Straßengesetz Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes Gleisschleife Curiestraße/PhilippRosenthal-Straße(eRis:V/3969) Vorlage: DS-00030/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Teilflächen des Parkplatzes Gleisschleife Curiestraße/Philipp-Rosenthal-Straße, Flurstücke 168/1, 167/1, 169a, 2470/10 Gemarkung Thonberg und 2470/13 Gemarkung Leipzig, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.18 Bewerbung um die Morgenstadt City Challenge (eRIS: V/3965) - EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00184/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau -33Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine Bewerbung um die Morgenstadt City Challenge abzugeben. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wird dem Stadtrat über die Ergebnisse der Morgenstadt City Challenge berichtet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen TOP 19.19 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von 690.000 € für Gemeindeanteil und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im Haushaltsjahr 2014 (eRIS: DS V/3915) Vorlage: DS-00034/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den PSP Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil Tagespflege und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen freier Träger. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine Rückstellung i.H. von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.20 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes (eRIS: V/3916) Vorlage: DS-00035/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Beschluss: 1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume wird zugestimmt. 2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt. 3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen, welcher zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "Bürgerarbeit" genutzt wird, erfolgt eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -34TOP 19.21 Ausführungsbeschluss - Einführung einer integrierten Personalmanagementsoftware (eRIS: DS V/3949) Vorlage: DS-00065/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Die Vorlage wird bestätigt und die Ausbaustufe 1 umgesetzt. Somit werden auch die technischen und organisatorischen Grundlagen für die Ausbaustufe 2 geschaffen. Nach Umsetzung der Maßnahme wird jährlich eine Einsparung i.H.v. rd. 43.000 € erzielt. 2. Die Abnahme und Produktivsetzung wird von den Ergebnissen einer intensiven Testphase aller Module der Ausbaustufe 1 abhängig gemacht. 3. Ausbaustufe 2 wird in (einem oder mehreren) gesonderten Projekten realisiert. Entsprechende Ausführungsbeschlüsse müssen herbeigeführt werden. 4. Im Haushalt der Stadt Leipzig sind folgende Mehr-/Minderbedarfe zu veranlagen: 2015 - 363.400 € 2016 - 26.400 € ab 2017 - -43.600 € Im Budget des Personalamtes "Amt 11 Verwaltungssteuerung, Verwaltungsservice zahlungswirksam - 11_111_ZW" wird im Haushaltsplan 2015 eine Eckwerterhöhung in Höhe von 363.400 € und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 26.400 € bestätigt. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.22 Ausführungsbeschluss Erneuerung der Wachalarmierung der Branddirektion Präzisierung der Finanzierung und Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) (eRIS: V/3912) Vorlage: DS-00066/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Der Beschlusspunkt 2 des Beschlusses VAV-71/11 vom 08. Juni 2011 wird aufgehoben und entsprechend der folgenden Punkte geändert. 2. Die Finanzierung erfolgt durch Bildung einer Rückstellung im Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 440.659,65 € (Sachkonto 2890 0000). 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem § 79 (1) SächsGemO im PSP - Element 1.100.12.6.0.02 - Abwehrender Brandschutz und Feuerwehrleitstelle - in Höhe von 440.959,65 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus: 1.100.54.5.2.01 - Winterdienst Gemeindestraßen, Wege, Plätze - 357.825,01 € 1.100.12.7.0.01 - Rettungsdienst und Rettungsleitstelle - 82.834,64 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -35TOP 19.23 Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV1001/11) (eRIS: DS V/3831) Vorlage: DS-00134/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wird bestätigt. Über die Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung wird regelmäßig im Rahmen der Kindergesundheitsberichterstattung in einem gesonderten Gliederungspunkt berichtet. Ausgehend von den im Analysebericht beschriebenen Problemstellungen wird der Maßnahmeplan alle zwei Jahre angepasst und fortgeschrieben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.23.1 dazu ÄA Vorlage: DS-00134/14-ÄA-001 Einreicher: Fraktion DIE LINKE - vom Einreicher übernommen TOP 19.24 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher (eRIS : DS V/3858) Vorlage: DS-00155/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 19.25 Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße" Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 (eRis: V/3857) Vorlage: DS-00156/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau -36- Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Stimmenthaltung TOP 19.26 Erhöhung der Kofinanzierung der Leipziger Koordinationsstelle Berufs- und Studienorientierung ab 01.01.2015 - EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00207/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Kofinanzierung der Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 10 Prozent (max. 23.500 EUR im Jahr 2015 und 24.000 EUR im Jahr 2016). Die Mittel werden aus dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (Innenauftrag 108100000009, Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung) zur Verfügung gestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20 Informationen I TOP 20.1 Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 - 2016, Sachstand zur Umsetzung (Stand 28.02.2014) (eRIS: DS V/3851) Vorlage: DS-00010/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Ratsversammlung nimmt die Information zum Investitionsprogramm zur Kenntnis. TOP 20.2 Evaluation des Konzeptes "Sicherheit und Ordnung in Leipzig - Schwerpunkt Ordnung und Sauberkeit" (Sauberkeitskonzept) (eRis: DS V/3962) Vorlage: DS-00016/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Die Ratsversammlung nimmt die Evaluation des Sauberkeitskonzeptes zur Kenntnis. -37TOP 20.3 Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (eRis: DS V/3966) Vorlage: DS-00029/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Die Ratsversammlung nimmt das Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung zur Kenntnis. TOP 20.4 Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts hier: § 73 Abs. 5 SächsGemO (Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen), § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO(eRIS:V/3845) Vorlage: DS-00062/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Annahme von Spendeneinnahmen wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. TOP 20.5 Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (eRIS: DS V/3943) Vorlage: DS-00067/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung - vertagt TOP 20.6 Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische Ausrichtung 2014 (eRIS: DS V/3856) Vorlage: DS-00077/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Die Ratsversammlung nimmt die Information Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische Ausrichtung 2014 - zur Kenntnis. TOP 20.7 Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig 2013 (eRis: V/3823) Vorlage: DS-00158/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Der "Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig 2013" wird zur Kenntnis genommen. 2. Die geplante Erarbeitung eines Teilhabeplans im Jahr 2015 wird zur Kenntnis genommen. TOP 20.8 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2013 (eRis: V/3921) Vorlage: DS-00160/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Die Ratsversammlung nimmt den o.g. Zuwendungsbericht zur Kenntnis. -38(nichtöffentlich) TOP 21 Bericht des Oberbürgermeisters II TOP 22 Anträge zur Beschlussfassung II TOP 23 Anfragen an den Oberbürgermeister II TOP 24 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen II TOP 25 Vorlagen II TOP 25.1 Bürgschaft für die Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (eRis: V/3855) Vorlage: DS-00161/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Übernahme bzw. Verlängerung einer Bürgschaftsgewährung bis zum 31.12.2016 in Höhe von 1,5 Mio.€. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 25.2 Informationsvorlage Vergabe Gaskonzession - Anpassung Auswahlkriterien Vorlage: DS-00159/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die angepassten Auswahlkriterien (Anlage 1) einschließlich der vorgeschlagenen Gewichtung als zentrale Verfahrensgrundlage für die Fortführung des Verfahrens. 2. Der Stadtrat beschließt, dass künftig erforderlich werdende, aber materiell unwesentliche oder ausschließlich aus Rechtsgründen gebotene Änderungen der Auswahlkriterien im laufenden Verfahren unmittelbar durch die Verwaltung umzusetzen sind. Abstimmungsergebnis: einstimig angenommen -39TOP 26 Informationen II Jung Oberbürgermeister Glöckner Stadträtin Wenk Schriftführer Schmidt Stadtrat Ke 1 Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung heißt die Stadträtinnen und Stadträte herzlich willkommen. Er begrüßt die Gäste auf der Tribüne und die Vertreter der Medien zur Ratsver sammlung. Sein besonderer Gruß gilt allen neu und wiedergewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Tagesordnung am 13. September 2014 im Amtsblatt Nr. 19 veröffentlicht worden sei. Er nennt die Namen der entschuldigt fehlenden Stadträte, verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung bezüglich möglicher Befangenheit und bittet um Mitteilung, wenn jemand die Sitzung vorzeitig verlassen muss. Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass um 14:00 Uhr 62 Stadträtinnen und Stadträte = 87 % anwesend waren. Die Ratsversammlung ist damit beschlussfähig. Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass den Stadträtinnen und Stadträten eine Einladung im Eilfall vom 16. September 2014 vorliege. Im Anschluss an die heutige Ratsversammlung werde also eine weitere Sitzung stattfinden. Der Oberbürgermeister teilt mit, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt werden: 15.9, 15.11, 15.15, 19.9 und 20.5. Der Tagesordnungspunkt 26.1 werde nach dem Punkt 25.1 behandelt, weil es sich bei ihm nunmehr um eine Beschlussvorlage handele. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass die Mitglieder des Vergabeausschusses VOB ein Schreiben an den Oberbürgermeister mit einem Ergänzungsvorschlag für das Konzept zur fairen und nachhaltigen Beschaffung gerichtet haben, und fragt, wie damit umgegangen werden soll. Oberbürgermeister Jung antwortet, teilt mit, dass der zuständigen Bürgermeisterin Dubrau dieser Vorschlag noch nicht vorliege. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) sagt zu, ihr diesen Vorschlag zuzuleiten. Oberbürgermeister Jung stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Änderungen fest. Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Solche Beschlüsse hat es nicht gegeben. Ke 2 Tagesordnungspunkt 5: Niederschriften 5.1. Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2014 – Teil II: Verlaufsprotokoll Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. 5.2. Niederschrift vom 09.07.2014 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. 5.3. Niederschrift vom 16.07.2014 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift fest. Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters Der Oberbürgermeister informiert über den Beschluss vom 29. Juli 2014 zur Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46. Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 8: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Dieser Tagesordnung entfällt ebenfalls. Tagesordnungspunkt 11: Besetzung von Gremien 11.1. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost – Abberufung und Bestellung eines Mitglieds (DS 00260/14) Abstimmung: DS 00260/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 11.2. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte – Abberufung und Bestellung eines Mitglieds (DS 00286/14) Abstimmung: DS 00286/14 wird bei 2 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen. Ke 3 Tagesordnungspunkt 12: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Leipzig Mitglied ist Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 13: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur Verweisung in die Gremien Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Leipzig – auf dem Weg zur pestizidfreien Kommune (A-00146/14; V/A 575) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Kleingartenbeirat verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Karl-Tauchnitz-Straße im Bereich der Ferdinand-Rhode-Straße (A-00088/14; V/A 576) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen (A-00112/14; V/A 577) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Fachausschuss Finanzen und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Lindenallee Naunhofer Straße wieder unter Naturschutz stellen (A-00121/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Transparenz in Verwaltungsentscheidungen (A-00194/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schulsekretariate – Auswirkungen der Stellenplanänderungen frühzeitig überprüfen (A-00197/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. Ke 4 Fraktion DIE LINKE: Mindeststandard für Beschäftigte im Öffentlichen Personennahverkehr (straßengebundener ÖPNV) (A-00294/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. FDP-Fraktion: Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen (A-00301/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Verschlankung der Dezernatsstruktur und Verschmelzung Personal- und Hauptamt (A-00365/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. Tagesordnungspunkt 14: Anträge 1. Lesung Fraktion DIE LINKE: Bewerbung Leipzigs als „Kulturhauptstadt Europas“ 2025 (A-00366/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Kultur verwiesen. Fraktion DIE LINKE: Schutzschirm für Leipziger Vereine (A-00068/14; V/A 570) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Kultur, in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, in den Fachausschuss Sport, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Verbindliche Beteiligung beim Schulbau (A-00093/14; V/A 572) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umgehungsstrecke für Skater am Nordufer des Cospudener Sees (A-00094/14; V/A 572) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest verwiesen. Ke 5 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und –ersatzbauten (A-00095/14; V/A 573) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung, in den Jugendhilfeausschuss und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. CDU-Fraktion: Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider Verkehrsarten (A-00096/14; V/A 574) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. Tagesordnungspunkt 15: Anträge zur Beschlussfassung 15.1. Fraktion DIE LINKE: Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (A-00037/14, V/A 543 + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Änderungsantrag der SPD-Fraktion) Stadträtin Dr. Lauter (Fraktion DIE LINKE) erinnert daran, dass sich Herr Jung bei seinem Besuch in Grünau vor den Oberbürgermeisterwahlen 2013 für den Erhalt des Offenen Freizeittreffs Völkerfreundschaft als Bürgerhaus ausgesprochen habe. Dieser Freizeittreff, „Völle“ genannt, sei die größte und zentral gelegene Freizeiteinrichtung in Grünau. Sie werde zurzeit vorwiegend für die kommunale Jugendarbeit, zur Vermietung an Sportvereine und zur Vermietung des großen Saals genutzt. Dennoch seien seine Angebote nicht so vielfältig wie die anderer, kleinerer Einrichtungen. Die pädagogischen Mitarbeiter vor Ort seien sehr engagiert, stießen aber an ihre Gren zen. Daher gebe es seit geraumer Zeit Probleme, die nicht zuletzt darin begründet seien, dass die unterschiedlichen Verantwortlichen hinter verschiedenen Türen im Rathaus sitzen – nämlich im Jugendamt, im Kulturamt, im Sportamt, im Amt für Gebäudemanagement und im Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau. Und Rathaustüren seien manchmal ebenso schwer zu öffnen wie seinerzeit die Mauern der Pleißenburg. Nötig sei offensichtlich ein integriertes Betreiberkonzept – analog zu dem vom Stadtteil Grünau - unter Einbeziehung der benannten Ämter. Das habe Professor Dr. Fabian auf ihre, Lauters, Anfrage vom 27. Februar 2014 bestätigt. Daher habe die Linksfraktion den Antrag gestellt, dieses Betreiberkonzept in kommunaler Hand zu entwickeln und dabei das Amt für Gebäudemanagement mit der Hutrolle zu be-trauen. Von den Dezernaten II, III, IV, V und VI sei nun in ihrem integrierten Verwaltungsstandpunkt in schöner Einmütigkeit geantwortet worden, dieser Antrag sei abzulehnen, da er bereits Verwaltungshandeln sei. Offensichtlich hätten Verwaltung und Linksfraktion eine unterschiedliche Sicht darauf, was Verwaltungshandeln – mit der Ke 6 Betonung auf Handeln - ist. Von der Verwaltung werde das so beschrieben: „Die Ver waltung befindet sich seit März 2014 in einem Abstimmungsprozess.“ Sie, Lauter, habe das so erlebt: In der Beratung des Stadtbezirksbeirates West Mitte Mai sei erklärt worden, dass es in der 25. Kalenderwoche eine Führung durch das Haus mit al len beteiligten Ämtern und Nutzern geben werde. Das wäre Mitte Juni gewesen. Ende Juni sei mitgeteilt worden, dass man das nicht geschafft habe und die Führung nunmehr Ende Juli stattfinden werde. Ende Juli habe die Aussage dann gelautet, dass man den Termin nicht wahrnehmen könne, weil in der „Völle“ gerade Brandschutzmaßnahmen durchgeführt würden. Bei der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Anfang September sei als nächster Termin der 2. Oktober – ein ausgesprochen günstiges Datum! – genannt worden. Wahrscheinlich wundere sich niemand, dass auch dieser Termin inzwischen wieder verschoben worden sei. Bis heute habe es also keine gemeinsame Vorortbegehung der beteiligten Akteure gegeben. Sicherlich könne man das als Abstimmungsprozess bezeichnen. Aber wenn es in einem halben Jahr nicht einmal gelinge, einen Termin zu finden, solle man das bitte nicht „Verwaltungshandeln“ nennen. Dies scheine Wasser auf die Mühlen der Grünen zu sein, die in ihrem Änderungsantrag unter dem ersten Anstrich eine Betreibung durch private Hand fordern - sei es ein freier Träger, ein externer Dritte, gegebenenfalls eine Wohnungsgesellschaft. Als Begründung werde angeführt, dass dadurch unbürokratische Lösungen vor Ort möglich seien. Bezahlen solle das Ganze die Stadt. Die Linksfraktion sei dennoch nicht dafür, weil sie hier die Stadt selbst in der Verantwortung sehe; denn die Trägerschaft sei und bleibe kommunal, und das sei gut so. Selbst wenn das im Kulturamt anders gesehen werde, sollten die Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzern und die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den verschiedenen Ämtern nicht auf Dritte abgewälzt werden, die im Zweifelsfall ja doch im mer wieder an die Rathaustüren klopfen müssten. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass neue Konflikte entstehen könnten; denn potenzielle private Betreiber hätten als Nutzer auch eigene Interessen. Und ein privater Hausmeisterdienst – sorry: „Facility management“ – rechne sich wohl nur bei Billiglöhnen. Seitens der Grünauer Wohnungsgesellschaften werde abgewinkt mit der Begründung: „Lohnt sich nicht, viel zu groß!“ Und die LWB habe nach den vielen Wohnungsabrissen ihre Präsenz in Grünau so reduziert, dass auch ihre Beauftragung keine sinnvolle Lösung wäre. Kommunal oder privat? Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sei eine sorgfältige Abwägung der Betreiberschaft sinnvoll. In diesem Sinn habe auch der Stadtbezirksbeirat West votiert. Der entsprechende Vorschlag liege dem Stadtrat vor. Aus diesem Grunde übernehme die Linksfraktion den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: „– Ein integriertes Betreiberkonzept für das Bürgerhaus – Sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile der Betreibung, ob kommunal oder nicht – Kommunale Trägerschaft“ Ke 7 Dies werde auch von der Verwaltung inhaltlich mitgetragen; denn sie setze es ja bekanntlich schon um oder werde das hoffentlich bald tun. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, der Änderungsantrag seiner Fraktion beruhe auf der Befürchtung, dass man im Falle der Beauftragung des Amtes für Gebäudemanagement keinen direkten Ansprechpartner vor Ort haben werde. Im Bürgerhaus Völkerfreundschaft brauche man jedoch einen Kümmerer, der auch kurze Wege zwischen Bürgern, Vereinen, Initiativen gewährleiste, die in das Haus kommen, dort ihre Veranstaltungen durchführen wollen usw. Das würde das Amt für Gebäudemanagement wohl nicht von vornherein so einrichten. Ihm, Schmidt, würde allerdings eine Protokollnotiz der Verwaltung genügen, die besage, dass dies gewährleistet werde. Im Stadtbezirksbeirat sei ein Kompromiss zwischen dem Änderungsantrag der SPDFraktion und dem Anliegen des Antragsstellers gefunden worden. In dem Ände rungsantrag der SPD-Fraktion werde aber nicht gesagt, welches Amt dafür infrage komme. Somit werde es wieder Streit darüber geben, welches Amt zuständig sei. Er, Schmidt, sei sich nicht sicher, ob dies der richtige Weg sei. Vielleicht fühle sich der Oberbürgermeister berufen, dazu eine Richtung aufzuzeigen. Unter diesen Umständen wäre er, Schmidt, bereit, den Änderungsantrag zurückzuziehen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian räumt ein, dass es zu diesem Thema verwaltungsintern dezernatsübergreifende Abstimmungsprozesse gebe, was mit dem Bürgerhaus Völkerfreundschaft passieren solle. Er bittet den Stadtrat, den Änderungsanträgen nicht zuzustimmen, weil im Rahmen des Konzepts nochmals geprüft werden sollte, wer in diesem Fall langfristig zuständig sein soll. Hinzu komme, dass man die Höhe der erforderlichen finanziellen Mittel noch nicht kenne. Deswegen dürfe man diesbezüglich heute keinen Blankoscheck ausstellen. Stadträtin Dr. Lauter (Fraktion DIE LINKE) weist darauf ihn, dass ihre Fraktion den Änderungsantrag der SPD-Fraktion übernommen habe, wonach die Dezernate entscheiden solle, ob die Betreibung kommunal – und wenn ja, durch welches Amt – oder extern erfolgen solle. Im Falle der Ablehnung dieses Änderungsantrages stelle sich die Frage, ob die Betreibung in kommunaler Hand bleiben solle oder nicht. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian erklärt, seines Wissens enthalte auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion eine Formulierung, die besage, dass die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Ratsversammlung sei frei in ihren Ent scheidungen, aber als Vertreter der Verwaltung bitte er, Fabian, darum, zumindest diesen Teil nicht zu beschließen. Es sei nämlich nicht bekannt, wie viele Investitionen noch getätigt werden müssen. Das Ganze bedürfe einer akribischen Prüfung und ei ner genauen Berechnung, die sich auch darauf beziehen müsse, ob die Verwaltung, ein freier Träger oder auch ein kommerzieller Träger das Bürgerhaus betreiben solle. Dies müsse klug abgewogen werden. Er, Fabian, stimme Frau Dr. Lauter zu, dass es nicht schön sei, dass dieses Problem nun schon so lange existiere, aber das müsse man genau prüfen, wenn man eine tragfähige Lösung finden wolle. Bürgermeister Bonew stimme sicherlich zu, dass es richtig sei, keinen Blankoscheck auszustellen. Ke 8 Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Änderungsvorschlag des Stadtbezirksbeirates Leipzig-West erst jetzt erreicht habe. Aufgrund dieses Änderungsvorschlages ziehe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Änderungsantrag zurück. Der Änderungsvorschlag ermögliche mehrere Varianten. Dies sei der richtige Weg. Einen Blankoscheck hinsichtlich der finanziellen Mittel sehe er darin nicht, weil offen bleibe, wer der Betreiber sein solle. Da könne die Verwaltung einen klugen Vorschlag machen. Dazu sei sie auch imstande. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zurückgezogen. Stadträtin Dr. Lauter (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass der Ursprungsantrag ihrer Fraktion auch den Passus enthalten habe, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt würden. Der Änderungsvorschlag des Stadtbezirksbeirates beinhalte wie auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ein Entweder-Oder, also auch eine Abwägung. Mit der Formulierung „die notwendigen finanziellen Mittel“ seien sicherlich nicht die Mittel gemeint, die ein potenzieller Betreiber fordere, sondern die Mittel, die das zuständige Amt kalkuliere, sei es für die eigene Betreibung oder für die Betreibung durch einen anderen. Sie, Lauter, empfinde das nicht als Blankoscheck. Wenn ausgeschrieben werde, könne man doch die Bedingungen festlegen. Oder man könne gleich sagen, dass das in kommunaler Hand bleiben solle. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) erinnert an den im Bauwesen verbreiteten Grundsatz, dass nicht Summen fließen müssen, sondern Honig. Wenn er die von der Verwaltung vorgetragenen Ausführungen betrachte, könne er nur sagen: Gesummt wird zwar viel, aber Honig fließt nicht. – Er habe große Bedenken, dass das ange kündigte Konzept zeitnah vorgelegt werde. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) bemängelt, dass der Verwaltungsstandpunkt lediglich fünf Zeilen umfasse. Dort stehe nicht ein Wort zum Problem der finanziellen Mittel. Jetzt aber werde dieses Problem als Totschlagargument verwendet. Das gehe so nicht. Deshalb bitte sie, Hollick, um Zustimmung zum Antrag ihrer Fraktion. Oberbürgermeister Jung äußert, dass seiner Meinung nach der Änderungsvorschlag des Stadtbezirksbeirates West im Änderungsantrag der SPD-Fraktion aufgegangen sei. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, der Unterschied bestehe darin, dass im Änderungsantrag der SPD-Fraktion stehe, dass der Betreiber ein städtisches Amt oder ein privater oder freier Träger sein solle. Im Änderungsvorschlag des Stadtbezirksbeirates sei konkret vom Amt für Gebäudemanagement die Rede, was er, Schmidt, auch für sinnvoll halte. Der Antragsteller könne das gern übernehmen. Oberbürgermeister Jung stellt klar, es liege in seiner Organisationshoheit, welchem Amt diese Aufgabe zugewiesen wird, falls die Betreibung kommunal erfolgen soll. Insofern sei die Formulierung „ein städtisches Amt“ oder „die Stadt Leipzig“ zutreffend. Er, Jung, habe zu entscheiden, wer das machen solle. Ke 9 Abstimmung: Der Änderungsvorschlag des Stadtbezirksbeirates Leipzig-West wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung: Der Antrag der Linksfraktion wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der SPD-Fraktion mit großer Mehrheit beschlossen. 15.2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Eutritzscher Markt revitalisieren – Wochenmarkt wieder eröffnen! (A-00040/14; V/A 547 + Änderungsantrag der FDP-Fraktion) Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass über den Verwaltungsstandpunkt abgestimmt werden solle. Dem sei eine längere Diskussion auch mit dem Marktamt und im Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit vorausgegangen. Es werde schwer sein, den Wochenmarkt auf dem Eutritzscher Markt wieder zu eröffnen. Das Interesse daran sei seit 2006 nicht zu erkennen, weil in der Nähe von vie len Handelsketten eigene Kaufhäuer und Geschäfte geschaffen worden seien. Der zuständige Bürgerverein habe inzwischen mehrere Versuche unternommen, dort für eine Revitalisierung zu sorgen. Im vergangenen Sommer habe sie auf dem inzwi schen sanierten Eutritzscher Markt verschiedene kulturelle Veranstaltungen besucht. Dabei sei im Beisein vieler Menschen deutlich geworden, dass dort ein lohnenswer tes Zentrum entstehen könne, wo etwas stattfinden könne, wo auch Platz sei, wo die Sonne scheine, wo man sich nicht in irgendwelchen Häuserschluchten oder großen Kaufhallen aufhalten müsse, sondern wo auch eine gewisse Identifizierung mit die sem Stadtteil entstehen könne. Auch dies seien Punkte, die zu einem Markt gehörten. Natürlich könne man in manchen Kaufhallen das Streusortiment preisgünstiger erhalten und müsse nicht auf einen Markt gehen. Aber vielen Anwesenden sei sicherlich auch das schöne Gefühl bekannt, auf einem Wochenmarkt zu sein. Im Wirtschaftsausschusse habe man darüber diskutiert, wie ein solcher Wochenmarkt zu organisie ren sei. Seitens des Marktamtes sei erklärt worden, dass manchmal die Händler veranlasst würden, einen anderen Markt aufzusuchen. Deshalb finde am Bayerischen Bahnhof jetzt nur noch zweimal wöchentlich ein Markt statt. Am Huygensplatz erlebe man, wie lange es dauere, bis dort ein Markt entstehe. Dort habe die Stadt mit einem hohen Mitteleinsatz den Platz wiederhergestellt. In Leipzig gebe es aber auch ganz kleine Märkte, auf denen manchmal nur zwei oder drei Wagen stünden, die jedoch sehr beliebt seien. Stadträtin Körner bekräftigt, es gehe nicht um ein rein kommerzielles Interesse, wenn ein Wochenmarkt genehmigt werde. Es gebe auch ein kulturelles Interesse. Aber natürlich gehe es nicht ohne die Händler. Eine Umfrage bei den Händlern habe ein positives Ergebnis erbracht. Natürlich hätten sich die Händler hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen bedeckt gehalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei erfreut darüber, dass die Verwaltung das Anliegen aufgegriffen habe. Auch wenn ihrer Meinung nach derzeit das Risiko zu Ke 10 groß sei, dort wöchentlich einen Markt stattfinden zu lassen, sei die Verwaltung doch offen für Sondermärkte. Sie wolle sich dem Vorhaben thematisch annähern, damit die Bevölkerung merke, dass sie den betreffenden Platz nutzen könne. Selbstver ständlich wäre hinsichtlich Wasser und Sanitäreinrichtungen einiges nachzurüsten, wenn dort regelmäßig etwas durchgeführt würde. Stadträtin Körner teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung zur Abstimmung stelle. Sie sei der Ansicht, dass es der richtige Weg sei, befristete Ausnahmen von der Sondernutzungssatzung zuzulassen. Deswegen stimme die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Änderungsantrag der FDP nicht zu, der vorsehe, die Betreibung öffentlich auszuschreiben. Es sei zutreffend, dass dort derzeit nicht ein kommerzieller, von Dritten organisierter, regelmäßiger Markt stattfinden könne. Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei es, den Stadtteil wieder zu beleben. Sie freue sich über den Verwaltungsstandpunkt und darüber, dass am 7. Oktober von 13 bis 17 Uhr ein erster thematischer Markt stattfinden werde. Vier Stände und zwei zusätzliche Initiativen seien den Mitgliedern des Bürgervereins bereits zu gesagt worden. Dabei handele es sich um einen Versuch. Es werde nur gelingen, auf dem Eutritzscher Markt etwas stattfinden zu lassen, wenn es Initiatoren gebe und Menschen, die dort hingehen und sich auch gegenseitig kennenlernen könnten. Das Geiserhaus (?) habe im vergangenen Jahr gezeigt, dass einiges möglich sei, um diesen Platz zu nutzen. Es wäre schön, wenn der Stadtrat dieses Anliegen unterstützen würde. Stadträtin Siebert (FDP-Fraktion) erklärt, dass die FDP-Fraktion ihren Änderungsantrag zurückziehe. Der Verwaltungsstandpunkt sei sehr weich formuliert, sodass es nicht sinnvoll erscheine, einen solchen Markt öffentlich auszuschreiben. Generell könne es jedoch sinnvoll sein, einen Markt an einen privaten Betreiber auszuschreiben. Die FDP-Fraktion finde es nicht schlimm, wenn jemand Geld damit verdienen wolle. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion ist zurückgezogen. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) berichtet, als er das erste Mal von diesem Antrag gehört habe, habe er sich sehr gefreut. Im Zusammenhang mit dem Umbau der Delitzscher Straße und der Beseitigung der Endstellenschleife am Eutritzscher Markt sei damals der Wochenmarkt entstanden. Leider aber seien die Stände nach und nach abgewandert. Frau Körner habe die diesbezügliche Situation sehr gut dargestellt. Sie habe auch dargelegt, dass die Bedingungen vor Ort nicht den Bedingungen entsprächen, die man brauche, um diesen Platz wieder zu beleben. Es gebe dort drei leer stehende Pavillons. Man brauche kein Konzept nur des Marktamtes, sondern ein Konzept, das auch von Bürgermeisterin Dubrau mit gestaltet werde, um zu ermitteln, wie man diese Fläche der Stadt Leipzig gestalten könne. Dabei gehe es nicht nur um Einkaufsmöglichkeiten, sondern auch um Kulturveranstaltungen. Erforderlich dazu seien unter anderem Sitzgelegenheiten. Vielleicht könne man auch gemeinsam mit den Gastronomen etwas gestalten. Ke 11 Für ihn, Herrmann-Kambach, sei es eine schöne Idee, dort einen Sommermarkt und einen Herbstmarkt durchzuführen. Dies könne aber nur ein Teilaspekt sein. Die tat sächlich vorhandenen Themen seien vielfältiger, und sie würden mit diesem Antrag leider nicht erreicht. Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, der Spatz in der Hand sei auch nicht schlecht. Kleine Schritte seien gut, und der Eutritzscher Markt sollte wieder belebt werden. Abstimmung: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung ohne Gegenstimmen mit 1 Enthaltung beschlossen. 15.3. Fraktion DIE LINKE: Finanzierung der bisher erfolgreichen Arbeit des Kommunalen Eigenbetriebes Engelsdorf (KEE) (A-00048/14; V/A 494, ehemals HP 048) Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) führt aus, offensichtlich gehe es der Stadtverwaltung und dem verantwortlichen Bürgermeister immer noch nicht in den Kopf: Stets nach dem Motto, dass nicht sein darf, was nicht sein soll, werde die Tatsache ignoriert, dass die Langzeitarbeitslosigkeit der Knackpunkt in der Leipziger Arbeitsmarktpolitik ist. Eine kluge Vorgehensweise würde die zur Verfügung stehenden In strumente für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, etwa den Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf, erhalten und finanziell stärken. Weil die Linksfraktion davon ausgegangen sei, dass diese Ansicht mittlerweile auch die Stadtverwaltung erreicht haben müsste, habe sie den ehemaligen Haushaltsantrag HP 048 eingebracht. Damit habe sie erreichen wollen, dass für die Finanzierung des KEE der ursprünglich 2014 vom Referat für Beschäftigungspolitik erarbeitete Planansatz von ca. 2,46 Millionen € beschlossen und nicht um rund 260.000 € abgesenkt wird. Dieser Haushaltsantrag sei leider nicht beschlossen, sondern ins Verfah ren verwiesen worden, und liege heute als Antrag A 00048/14 zur Beschlussfassung vor. Wie schon in der Haushaltsabstimmung sei die Verwaltung der Ansicht, dass man die Finanzierung getrost um 260.000 € absenken könne, ohne das einzige scharfe Instrument, das man mit dem KEE zur Verfügung habe, zu beschädigen. Begründet werde das mit dem Auslaufen von Bürgerarbeit und der zeitlichen Versetzung von Maßnahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen. Wie ein Wanderprediger dränge die Linksfraktion die Stadtverwaltung seit Jahren, das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit endlich offensiv und strategisch anzugehen. Dazu bedürfe es aber der Anerkennung der bestehenden Verhältnisse auf dem Leipziger Arbeitsmarkt und des Willens, um Lösungen zu ringen. Er, Grosser, könne heute weder eine neue Sicht der Stadtverwaltung noch den Willen zu einer Lösung erkennen. Zu diesem Schluss müsse man kommen, wenn man den Verwaltungsstandpunkt gelesen habe. Ke 12 Die Linksfraktion wolle mit ihrem Antrag erreichen, dass die 260.000 € genutzt werden, um zum Beispiel auch innovative eigene Entwicklungen zur Lösung des Problems in Pilotprojekten beim KEE umzusetzen. Wenn dabei zur Finanzierung die Agentur für Arbeit, der Freistaat Sachsen oder irgendein anderer Partner gefunden werden könnte, wäre das noch besser. Aber das sei leider bisher Utopie, zumindest wenn man der Verwaltung Glauben schenken dürfe. Stadtrat Grosser bittet die Damen und Herren Stadträte um Zustimmung zu diesem Antrag, zumal angesichts der neuesten Gewerbesteuerentwicklung die Deckung durchaus realistisch sei. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt. 15.4. Fraktion DIE LINKE: Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde (A-00049/14, V/A 536) Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) erinnert daran, dass im kommenden Jahr das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig neu aufgestellt werden soll. Dies sei ein sehr wichtiger Vorgang, denn Wohnen sei ein Grundrecht. Ohne Wohnung sei der Mensch schutzlos und den Unbilden der Witterung ausgesetzt. Eine Wohnung gehöre dazu, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Es sei wichtig, kluge Entscheidungen zu treffen, um den Bürgern in Leipzig ein bezahlbares und gutes Wohnen zu ermöglichen. Aus diesem Grunde schlage die Linksfraktion vor, im Rahmen der Beschlussfindung für das Wohnungspolitische Konzept eine wohnungspolitische Stunde durchzuführen. Dieser Antrag habe im Sozialausschuss zu einiger Verwirrung geführt. Die Linksfraktion wolle aber keinesfalls regelmäßig eine wohnungspolitische Stunde im Stadtrat durchführen, wie das beispielsweise bei der bildungspolitischen Stunde der Fall sei, sondern ganz konkret für die Beschlussfassung zum Wohnungspolitischen Konzept. Da gehe auch der Verwaltungsstandpunkt in die richtige Richtung. Ein Blick in die Geschäftsordnung zeige aber, dass man zu einer „normalen“ Beratung keine externen Sachverständigen einladen könne. Im Falle einer wohnungspolitischen Stunde sei dies möglich. Deshalb wäre es schön, wenn es im Verwaltungsstandpunkt heißen würde, dass eine wohnungspolitische Stunde und anschließend nach kurzer Diskussion die Beschlussfassung zum Wohnungspolitischen Konzept durchgeführt werden soll. Externer Sachverstand beispielsweise von der LWG, von den Genossenschaften, von Haus und Grund, vom Mieterbund oder aus der Wissenschaft – etwa Prof. Rink, der eine hervorragende Arbeit zur Gentrifizierung leiste – wäre sehr hilfreich, um ein kluges Wohnungspolitisches Konzept auf die Beine zu stellen. Aus den genannten Gründen könne sich die Linksfraktion dem Verwaltungsstandpunkt leider nicht anschließen. Aber vielleicht schaffe man es ja, eine wohnungspoli tische Stunde mit anschließender Diskussion und Abstimmung durchzuführen. Das Thema sei wichtig genug, sich Experten heranzuholen, die sagen, ob man richtig lie ge oder nicht. Ke 13 Bürgermeisterin Dubrau gesteht, dass der vorliegende Antrag sie ziemlich erstaunt habe, denn das, was die Verwaltung gegenwärtig durchführe, gehe viel weiter als das, was im Antrag stehe. Das, was die Linksfraktion in Kurzform innerhalb einer Stunde im Stadtrat machen wolle, mache die Verwaltung in insgesamt acht großen Veranstaltungen. Vier davon seien Workshops, in denen all die, die auf dem Wohnungsmarkt tätig seien, und viele von denen, die dort als Gutachter arbeiten, gemein sam über die Essentials diskutieren, die in ein solches Konzept gehören. Zusätzlich gebe es vier öffentliche Veranstaltungen, in denen diese Themen nochmals ausführlich diskutiert würden. Selbstverständlich sei es jedem Stadtrat freigestellt, zu den großen Veranstaltungen zu gehen. Bei den Workshops habe man eine Auswahl treffen müssen. Für sie, Dubrau, wäre eine wohnungspolitische Stunde eine Wiederholung dessen, was bereits ganz ausführlich in anderen Veranstaltungen diskutiert wor den sei. Deshalb bitte sie darum, beim ursprünglich vorgesehenen Verfahren zu bleiben. Sie gehe davon aus, dass man nach Vorlage des Papiers nochmals in eine umfängliche Diskussion kommen werde. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) merkt an, dass Bürgermeisterin Dubrau ihm die Hälfte seiner Rede vorweggenommen habe. Der vorliegende Antrag sei unausgereift. Das habe nicht nur die Bürgermeisterin festgestellt, sondern auch die SPD-Fraktion. Die Linksfraktion fordere, unmittelbar nach einem umfangreichen Diskussionsmarathon von Verwaltung, Politik, Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaft und Wohnungswirtschaft Anfang 2015 eine wohnungspolitische Stunde durchzuführen. Die SPD-Fraktion frage sich, was diese Stunde Neues bringen solle. Die von Stadtrat Schlegel gestern vorgetragene Begründung, dass sich der neue Stadtrat in die Problematik einarbeiten müsse, wirke fadenscheinig, zumal man jedem zukünftigen Stadtrat ein kommunalpolitisches Interesse bzw. ein kommunalpolitisches Wissen unterstellen dürfe. Um dennoch einen öffentlichen Diskurs zur Wohnungspolitik im kommunalpolitischen Rahmen zu führen, habe die SPD-Fraktion einen Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung eingereicht. Künftig solle der Monitoringbericht „Wohnen“, der bisher nicht in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung vorgestellt und diskutiert worden sei, jährlich der Ratsversammlung als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben werden. Basierend auf den aktuellen Daten sei eine jährliche Diskussion zur Vorlage im Rat sinnvoller. Aus diesem Grund mache sich die SPD-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu eigen und stelle ihn zur Abstimmung. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, er verstehe die Welt nicht mehr. Es sei nicht üblich, dass man Beiträge einzelner Stadträte aus dem Ausschuss zitiere. Damit könne er jedoch gut leben. Stadtrat Schlegel unterstreicht, seine Fraktion habe nicht gesagt, dass die woh nungspolitische Stunde nach der Beschlussfassung über das Wohnungspolitische Konzept stattfinden solle, sondern im Zusammenfassung mit dieser Beschlussfassung, und zwar deshalb, um externen Fachleuten die Möglichkeit zu geben, im Stadt rat das Wort zu ergreifen. Seit 25 Jahren gehe er, Schlegel, regelmäßig zu Veranstaltungen und Kongressen der Friedrich-Ebert-Stiftung, weil sich die SPD genau dieses Thema auf die Fahnen Ke 14 geschrieben habe und sich dort engagiere. Er sei gespannt, wie viele Stadträte er am 22. September bei dem öffentlichen Forum sehen werde. Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) ruft in Erinnerung, dass es im Zusammenhang mit dem Projekt „Lernen vor Ort“ acht Workshops und trotzdem noch eine bildungspolitische Stunde gegeben habe. Als Stadträtin sei man ziemlich beschäftigt, und sie, Witte, ärgere sich jedes Mal, dass Termine, die sie gern wahrnehmen würde, schon anderweitig verplant seien. Im Übrigen sitze nicht jeder Stadtrat in einem Ausschuss, in dem über Wohnungspolitik gesprochen werde. Für all die Stadträte, die nicht in Ausschüssen sitzen, die sich explizit mit diesem Thema beschäftigen, und die aufgrund ihrer Stadtratsarbeit nicht zu den Diskussionsveranstaltungen gehen können, wäre es sinnvoll, in einer bildungspolitischen Stunde kurz vor der Be schlussfassung nochmals alles Wichtige zusammenfassen und den externen Sachverstand zu Wort kommen zu lassen. Stadtrat Gerhardt (fraktionslos) merkt an, er wohne in einem Stadtviertel, das von Einkommensschwachen und von Angehörigen mehrerer Nationen geprägt sei. Kurioserweise komme er dort sehr gut aus und sei auch ein Ansprechpartner. Viele Einkommensschwache hätten zwar eine Wohnung, aber auch die Pflicht, entsprechend Ordnung zu halten. Da werde Müll entsorgt, und die Kosten hierfür würden auf alle Mieter umgelegt. Somit sei man wieder bei der Kollektivstrafe der Kommunisten, ähnlich wie bei der Armee. Oberbürgermeister Jung fordert Stadtrat Gerhardt auf, zur Sache zu sprechen. Stadtrat Gerhardt (fraktionslos) fährt fort, von Hartz IV könne man leben. Man müsse natürlich die Füße auf dem Boden lassen. Oberbürgermeister Jung betont, der Stadtrat müsse sich angewöhnen, zum Antrag zu sprechen und nicht zu Themen, die damit nichts zu tun hätten. Der Oberbürgermeister merkt an, dass sich SPD-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zu eigen gemacht habe. Somit werde dieser Änderungsantrag zuerst zur Abstimmung gestellt. Abstimmung: Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung wird bei 23 Dafür-Stimmen, 26 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt. Abstimmung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird mit großer Mehrheit abgelehnt. 15.5. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Festlegung zur AfA – Darstellung Zeitraum ab fünf Jahre vor Planjahr (A-00049/14; V/A 489; ehemals HP 016-03/14) Stadtrat Reupert (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt die Frage, ob eine weitere Tabelle im ohnehin sehr umfangreichen Haushaltsplan mit über 1.000 Seiten sein müsse. Im Verwaltungsstandpunkt werde diese Frage verneint. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unternehme aber trotzdem einen entsprechenden Versuch. Ke 15 Stadtrat Reupert führt aus, die Finanzpolitik im Stadtrat befasse sich im Wesentlichen mit dem Behandeln von Ausgabeanträgen und mit Vorlagen, die der Stadtrat aus der Verwaltung bekomme. Der Stadtrat schiebe sozusagen die Container auf dem Schiff von einer Ecke in die andere und sage, welcher Container aufs Schiff dür fe und welcher nicht. Erziehungsmethoden wie die, dass das, was auf den Tisch komme, gegessen werden müsse, seien heute überholt. Das gelte umso mehr für den Stadtrat. Deshalb halte er, Reupert, es für sehr wichtig, dass sich der Stadtrat nicht nur genau Gedanken mache, welches Geld im nächsten Jahr wofür verwendet werden soll, sondern auch darüber, wie überhaupt der Speiseplan zustande komme und wie man sich in den nächsten fünf oder zehn Jahren ernähren wolle. Es stelle sich die Frage, ob die Stadträtinnen und Stadträte die Matrosen seien, die die Container hin- und herschieben, oder ob sie einen Blick auf das Armaturenbrett haben und mit dem Kapitän diskutieren wollen, wohin das Schiff fährt. Schiffsbesatzungen seien bekanntlich hierarchisch organisiert. Dies sei auch gut so, denn der Auftrag eines Schiffes sei es, von A nach B zu kommen. Dies aber lege der Reeder fest. Der Stadtrat sei jedoch kein Schiff, sondern ein Gemeinwesen, und noch dazu ein demokratisches. Deswegen sei es für ihn von entscheidender Wichtigkeit, Einblick auf das Armaturenbrett des Kapitäns zu haben, und das nicht nur dem Kapitän, Herrn Jung, und seinem Ersten Offizier, Herrn Bonew, zu überlassen. Die Tabellen, über die der Stadtrat jetzt verfüge, die Ausgabenpläne enthielten Details. Der Stadtrat beschäftige sich mit Details. Um aber auch in fünf Jahren noch zu wissen, wohin das Schiff steuere, brauche er den Überblick. Er, Reupert, sei sich ziemlich sicher, dass Herr Bonew wie jedes große Unternehmen eine solche Tabelle habe, dass er dort seine strategischen Entscheidungen treffe und vorbereite, dass er sich zuerst diese Tabelle anschaue, bevor er mit den anderen Bürgermeistern in die Klausur gehe, um über den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung zu reden. So viel Aufwand könne es also nicht bedeuten, die betreffende Tabelle auch dem Stadtrat zur Verfügung zu stellen. Falls das nicht der Fall sein sollte, kämen Stadtrat und Verwaltung, wenn man sich die Mühe mache, diese Tabelle erstellen zu lassen, ein ganzes Stück weiter. Dieser eine Baustein als einer von vielen – bekanntlich seien von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den letzten beiden Jahren mehrere Anträge in diese Richtung eingereicht worden – sei wichtig, damit sich der Stadtrat mehr die Hoheit über die Fi nanzen, also über den Kurs des Gemeinwesen Leipzigs und nicht über das Hin- und Herschieben einzelner Haushaltspositionen, nimmt. Insofern bitte er, Reupert, um Zustimmung zu diesem Antrag. Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Ke 16 15.6. FDP-Fraktion: Information über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten (A-00052/14, V/A 540) Stadträtin Siebert (FDP-Fraktion) fragt, ob sich Stadtrat und Verwaltung noch daran erinnern, dass sie von älteren Bürgern angeschrieben, angemailt und angerufen worden seien, weil diese plötzlich drastisch höhere Verwaltungsgebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Wege bezahlen sollten. Offensichtlich habe man verwaltungsintern seit vielen Jahren vergessen, die Gebühr an die tatsächlichen Kosten anzupassen. Dies sei zunächst niemandem aufgefallen. Wie sich die Gebühr errechne, hätten die Stadträte auch erst auf Nachfrage erfahren, und zwar auch nicht besonders gut verständlich, sondern eher mit sehr nebulösen Aussagen, dass man das gar nicht so allgemein sagen könne. Inzwischen habe die Verwaltung eingelenkt und unterstütze dankenswerterweise das Vorhaben der FDP-Fraktion, die Gebühr für das Folgejahr ganz transparent inklusive Herleitung zu veröffentlichen. Dadurch werde die Gebühr zwar erst einmal nicht günstiger, aber sofort transparenter für die Stadträte und ihre politischen Entscheidungen, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Unternehmen. Sie, Siebert, würde sich wünschen, dass man eine solche Transparenz nicht immer wieder von der Verwaltung einfordern müsse. Sie wünsche sich, dass dies selbstverständlich werde und ein Stück weit über alle Ebenen der Verwaltung gelebt werde. Bis es so weit sei, liege es an den Stadträten, immer wieder in kleinen Schritten Druck zu machen. Sie bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, damit die Bürger wissen, welche Gebühren auf sie zukommen und warum diese so hoch seien. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen. 15.7. Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Erhalt der Nachbarschaftsgärten (A-00057/14; V/A 565) Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) trägt vor, mit dem vorliegenden Antrag zum Erhalt der Nachbarschaftsgärten in Lindenau behandle der Stadtrat einen exemplarischen Fall der Bedrohung von Freiräumen in Leipzig. Der Verwaltungsstandpunkt sei sehr wohlwollend. Trotzdem halte sie es für notwendig, einige Ausführungen zu diesem Thema zu machen. Der Fall sei klassisch: Menschen schließen sich zusammen und beleben eine Brache oder in anderen Fällen leer stehende Gebäude. Über Jahre würden Flächen und Bausubstanz in Schuss gebracht und kreativ und kollektiv gestaltet. Es entstünden Netzwerke, Projekte und eine enge Verbindung zum selbst entwickelten Freiraum. Und nicht zuletzt trügen die Projekte zur kulturellen und ideellen Aufwertung des Umfeldes bei. Dies sei dann oft ein Grund dafür, dass Eigentümer oder Investoren Interesse entwickeln und Ansprüche erheben, um Profit daraus zu schlagen. Dies sei selbstverständlich legitim, zeige aber die Grenzen des Modells der Zwischennutzung auf, und zwar gerade in Zeiten eines Bau- und Immobilienbooms, anziehender Mieten und hohen Bevölkerungswachstums. Sache der Politik sei es, hier vermittelnd einzugreifen, die langjährige ehrenamtliche Arbeit in urbanen Gärten oder zwischengenutzten Häusern zu würdigen und Perspektiven zu schaffen. Ke 17 Konkret gehe es in dem Antrag um die Nachbarschaftsgärten in der Josephstraße in Lindenau. Man könnte dieses Beispiel auch ersetzen durch den urbanen Garten An nalinde, den Stadtgarten H 17, beides in Lindenau gelegen, das Querbeet im Leipziger Osten oder diverse Wächterhausprojekte. Seit 2004 werde die Brachfläche zwischen Siemeringstraße und Josephstraße als Gemeinschaftsgarten genutzt. Von fünf Eigentümern, nämlich der Stadt Leipzig, Privatpersonen und einer Investmentgesellschaft, seien die Flächen zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt worden. Nun wolle die Investmentgesellschaft, die 80 % des als Nachbarschaftsgärten genutzten Gebietes besitze, dort Eigenheime und sonstige Wohnhäuser bauen. Die Nutzerinnen und Nutzer – etwa 80 Personen, die im Verein Nachbarschaftsgärten e. V. organisiert sind und viele Kinder haben – woll ten bleiben und den geschaffenen Freiraum für soziales und ökologisches Engagement erhalten. Im Mai dieses Jahres sei von den Gärtnerinnen und Gärtnern zum Gartenworkshop eingeladen worden, um mit Anwohnern, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung über mögliche Perspektiven zu diskutieren. In der durchaus fruchtbaren Gesprächsrunde seien verschiedene Optionen zum Erhalt der Nachbarschaftsgärten gefunden wor den. Der vorliegende Antrag sei ein Schritt auf diesem Weg. Er definiere das Ziel recht klar, nämlich den Erhalt des Projektes, und lege den Prozess jetzt wieder in die Hände der Beteiligten, nämlich in die Hände der Stadt, der Nutzerinnen und Nutzer und der Eigentümer. Das Wort „Freiräume“ sei ein auf diversen Wahlplakaten zur Kommunalwahl oft zu lesendes Schlagwort gewesen. Diese Räume seien zunehmend bedroht. Ihre Ausstrahlung spiele im bundesweiten Hype um Leipzig, auf dem sich längst eine städti sche Vermarktungsstrategie aufbaue, eine wichtige Rolle. Es seien diese Freiräume, mit denen Immobilieninvestoren werben, um sie dann – etwas zugespitzt – zugunsten rentablerer Projekte zu verdrängen. Jede Baulücke, jede Brache biete Platz für Wohnraum, den Leipzig bei einem immensen Zuzug und einer Geburtenrate auf hohem Niveau dringend benötige. Doch diese Entwicklung dürfe nicht zulasten der Freiräume gehen, denn diese seien ein wichtiger Quell für die Lebensqualität in Leipzig. Man brauche eine Strategie im Umgang mit jenen Zwischennutzungen, die im Selbstverständnis längst keine mehr seien; man brauche einen Schutzmechanismus für Freiräume. Stadträtin Nagel appelliert an den Stadtrat, mit diesem Antrag einen Anfang zu machen und den Prozess zum Erhalt der Nachbarschaftsgärten in der Josephstraße zu starten. Im Verwaltungsstandpunkt habe sie gelesen, dass es auch darum gehe, prinzipiell Lösungen für diese Projekte zu finden. Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, auch für die Mitglieder ihrer Fraktion seien die Nachbarschaftsgärten im Leipziger Westen ein beliebter Treffpunkt einer aktiven Nachbarschaft, die einen bürgerschaftlichen Gedanken lebe, ein Raum für Austausch und Rückzug, für gemeinsames Arbeiten und eine grüne Oase in der lebendigen Stadt Leipzig. Wer in einer Stadt lebe, sei im Normalfall weit Ke 18 weg von der Natur und vom ländlichen Raum und habe, wenn er berufstätig sei, selten die Möglichkeit, beides zu erfahren, und dieser Zustand schreite zunehmend fort. Zum Zwecke dieses Ausgleichs seien im 19. Jahrhundert die Schrebergärten entstanden, deren Hochburg Leipzig sei. Anfang des 20. Jahrhunderts seien Bürger parks wie der Mariannenpark entstanden, die vor allem Rückzugs- und Erholungsor te seien. Die Idee sei also alt und zugleich aktuell. Die Nachbarschaftsgärten hätten den Anfang gemacht. Inzwischen gebe es viele urbane Gartenprojekte und die Solidarische Feldwirtschaft in Stünz. Ab 2015 werde es einen Permakultur-Stadtbauernhof und die Ackerwinde in Knautkleeberg geben. Dort könne man eine Parzelle mieten und unter Anleitung säen und ernten. Außerdem habe man die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen zu gestalten. Es gehe also nicht bloß um das Soziale, um Freiräume in der Stadt, sondern auch um die Qualität des Essens, das man zu sich nehme. Es müsse nicht immer eine To mate aus Holland oder ein Apfel aus Südtirol oder Südamerika sein. Das Thema Gärten gehöre zu Leipzig, auch das Thema Bürgergärten. Keiner könne sich Leipzig ohne Schrebergärten vorstellen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne sich Leipzig auch nicht mehr ohne Nachbarschaftsgärten, ohne urbane Gartenprojekte vorstellen. Deswegen begrüße sie die Zustimmung der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag und hoffe, dass man eine Zukunft für diese Nachbarschaftsgärten, aber auch für alle anderen Gärten in Leipzig gestalten könne. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) erklärt, die CDU-Fraktion sei noch unsicher, ob sie diesem Antrag zustimmen könne. Bisher habe sie das tun wollen. Aber die soeben gehörten Einlassungen machten dies schwierig. Ursprünglich sei von einem offenen Prüfauftrag die Rede gewesen. Aber die eben gebrauchten Formulierungen seien sehr bestimmend gewesen. Man müsse doch daran denken, dass die Grundstücke, über die hier geredet werde, meistens nicht der Stadt Leipzig gehören. Ein Prüfauftrag könne nur funktionieren, wenn die Eigentümer tatsächlich einbezogen würden. Es spreche nichts gegen die genannten Projekte, aber man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die Stadt Leipzig nicht Eigentümer der Flächen sei. Wenn das nicht so offen formuliert und auch nicht so offen verstanden werden dürfe, werde es bei der CDU-Fraktion kein einheitliches Abstimmungsverhalten geben. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) unterstreicht, dass selbstverständlich ein Flächennutzungsplan existiere, der sowohl die Verwaltung als auch den Stadtrat hin sichtlich der Festsetzung von Nutzungsarten von Flächen binde. Seit 1990 existiere ein klarer Beschluss zum Erhalt der Kleingartenanlagen in der Stadt Leipzig, in dem festgelegt sei, dass im Falle eines Eingriffs in diese Flächen Ersatz zu schaffen sei. Sicherlich gebe es auch Flächen, deren zukünftige Nutzung unklar sei. Es gebe aber auch Grundstücke, die derzeit nicht bebaut seien, wobei der Eigentümer den Anspruch und die Erwartung habe, dass er auch im Falle des Abschlusses einer zeitlich befristeten Nutzungsvereinbarung zu gegebener Zeit von seinem Baurecht wieder Gebrauch machen könne. Man lebe nun einmal im Kapitalismus, und das Eigentum sei verfassungsrechtlich als Grundrecht wahrscheinlich noch vor der Religion eingeordnet. Ke 19 Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) bemerkt zu den Ausführungen von Stadträtin Dr. Heymann, es liege ein Antrag vor, und dort stehe klipp und klar, was beschlossen werden solle. Sicherlich habe jeder seine Wünsche und Vorstellungen. Die habe es auch schon vor 150 Jahren gegeben. Er habe in dieser Woche lernen dürfen, dass Investoren Grundstücke gekauft und danach zur Zwischennutzung Kleingärtner auf diese Flächen gelassen hätten. Diese Kleingärtner hätten dann Vereine gegründet, um sich auf den betreffenden Grundstücken lange Zeit halten zu können. So sei diese Kleingartenkultur, wie man sie in Leipzig schätze, entstanden. Man wisse nicht, wie die Zukunft der Nachbarschaftsgärten aussehen werde. Er, Weber, wünsche sich, dass sie noch lange Zeit dort bleiben können. Außerdem hoffe er, dass der Stadtrat dem vorliegenden Antrag zustimmen könne. Oberbürgermeister Jung betont, dass sich die Verwaltung deutlich zu den Nachbarschaftsgärten bekannt habe. Sie begrüße solche Zwischennutzungsprojekte, sie begrüße Gärten, die auf diese Art und Weise als urbane Rückzugsmöglichkeiten entstanden seien. Im Verwaltungsstandpunkt sei aber auch formuliert, dass im Sinne ei ner sozialverträglichen Stadtentwicklungspolitik der Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern Teil der Verantwortung von Verwaltung und Politik gegenüber den Bürgern sei. Dies sei und bleibe so, und demzufolge sei das Prüfergebnis in der Tat nicht festgelegt. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit beschlossen. 15.8. Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (A-00074/14; V/A 514 + Änderungsantrag des Ortschaftsrates Lindenthal + Änderungsantrag des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nordost) Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass sie im Namen ihres Fraktionskollegen Martin Götze spreche, der leider bettlägerig sei und ihr einige Stichpunkte aufgeschrieben habe. Der vorliegende Antrag habe das Ziel, das in Rede stehende Jubiläum im kommenden Jahr in das Zentrum der Aufmerksamkeit zu heben und die sichtbaren Zeugnisse der Erinnerung – Denkmale und Gedenktafeln – erstens in ihrem Bestand aufzunehmen und zweitens bis zum 8. Mai 2015 in einen würdigen Zustand zu versetzen. Für die Opfer des NS-Regimes in der Zeit des Kriegsende und der Befreiung gebe es in Leipzig kein zentrales Denkmal, sondern viele große, mittelgroße und kleine Gedenkorte, die im Zusammenhang mit der Zeit von 1933 bis 1945 stehen und auf das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Durch die Bestandsaufnahmeliste, die im Verwaltungsstandpunkt sehr umfänglich vorliege, werde der erste Punkt des Antrags erfüllt. Aus dem vorliegenden Überblick sei ersichtlich, dass die Denkmale inhaltlich sehr heterogen seien: Sie erinnerten an sehr verschiedene Opfer und Widerstandsgruppen, sie stünden teilweise an Originalschauplätzen von NS-Verbrechen, oder sie thematisierten das Schicksal von Häftlingen, Kriegsgefangenen oder alliierten Soldaten. Manche von ihnen seien auch tat- Ke 20 sächliche Gräber. Es gebe verschiedene bauliche Formen, Entstehungszeiten und Bildsprachen. Nicht alle diese Denkmale erschlössen sich von selbst. An manchen Stellen sei es hilfreich, Hinweise zur Entstehungszeit, zum Ziel, zum Ort oder zum Geschehen, an das erinnert werden soll, anzubringen. Ein Denkmal, bei dem nicht erkennbar sei, wofür es eigentlich stehe, könne seiner Erinnerungsfunktion nicht gerecht werden. Insofern sei auch eine ständige kritische Überprüfung der Denkmale wichtig. Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung sollten regelmäßig fortgeschrieben werden. In dem Antrag rege die Linksfraktion auch an – und das werde von der Verwaltung befürwortet –, die gut dokumentierte Bestandsliste in Zusammenarbeit mit Vereinen und Initiativen als Grundlage bildlich dokumentierter Materialien zu den Gedenkorten weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen. Es gebe im Umfeld dieser Denkmale und Erinnerungsorte zahlreiche Initiativen und Vereine, die sich für das Gedenken an die Zeit des Hitlerfaschismus sehr aktiv engagieren. Ihnen sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt. Beispielsweise befasse sich in Abtnaundorf schon lange eine Initiative damit, wie man erklären könne, was dort passiert sei. Mittlerweile lägen ein fertiges Konzept für Beschilderungstafeln, ein Finanzierungsvorschlag und Spendengelder vor. Dies sei ohne Mitwirkung der Stadtverwaltung geschehen. Inzwischen finde die Stadtverwaltung das total gut und wolle es größer und feiner machen, allerdings nicht bis 2015. Natürlich sei es zu begrüßen, dass die Verwaltung das eine ganze Nummer größer machen und dafür auch viel Geld in die Hand neh men wolle, aber es brüskiere das Engagement jener, die sich bisher für diese Sache engagiert haben und bis 2015 dort Tafeln aufstellen wollen usw. So dürfe mit ehrenamtlichem Engagement nicht umgegangen werden. Sie, Jennicke, bitte die Verwaltung, zukünftig etwas aufgeschlossener und vor allem verbindlicher mit diesen Ver-einen zusammenzuarbeiten, damit sich solche Situationen nicht wiederholen. Stadträtin Dr. Jennicke erklärt, dass die Linksfraktion den Alternativvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung stelle und dabei die Änderungsanträge des Ortschaftsrates Lindenthal und des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Nordost übernehme. Stadtrat Ufer (fraktionslos) äußert, wer den Titel des Antrages lese, begebe sich unwillkürlich auf eine Zeitreise. Der Antrag hätte in Wortlaut und Sprachduktus auch vor 30 Jahren im Leipziger Stadtparlament gestellt werden können, wo er dann, wie heute sicherlich auch, mit überwältigender Mehrheit angenommen worden wäre. Dass die LINKE ausgerechnet im 25. Jahr der Wiederkehr der Friedlichen Revolution zum Sturm blase, sich mit „der braunen Vergangenheit der Stadt“ auseinanderzusetzen, könne kein Zufall sein. Im Vorfeld des Lichterfestes am 9. Oktober solle wieder einmal der Schuld-und-Sühne-Komplex bemüht werden, um keine Festtagsfreude über die historische Niederlage des real existierenden Sozialismus aufkommen zu lassen. Stadtrat Ufer fragt, was es eigentlich mit der roten Vergangenheit Leipzigs auf sich habe. So wie Mitteldeutschland, also die ehemalige DDR, sei auch Leipzig 40 Jahre lang von Antifaschisten regiert worden. Ganze Straßenzüge seien zu Ruinen verfal - Ke 21 len. Das Bildungsbürgertum sei aus der Stadt gedrängt und jede freie Meinungs-äußerung erstickt worden, und die altehrwürdige Alma Mater Lipsiensis sei zur kommunistischen Kaderschmiede verkommen. Oberbürgermeister Jung fordert Stadtrat Ufer auf, zur Sache zu sprechen. Stadtrat Ufer (fraktionslos) fährt fort, in einem Akt unglaublicher Kulturbarbarei hätten die SED-Machthaber 1968 die Universitätskirche gesprengt. Oberbürgermeister Jung wiederholt seine Aufforderung an Stadtrat Ufer, zur Sache zu sprechen. Stadtrat Ufer (fraktionslos) erklärt, er bemühe sich, das zu beherzigen. – Viele Leipziger seien ins Gefängnis geworfen worden oder gar unter dem Fallbeil der roten Henker gestorben. Die Ausführungen von Stadtrat Ufer werden immer wieder durch lebhaften Widerspruch und Protestrufe unterbrochen. Oberbürgermeister Jung entzieht Herrn Ufer das Wort, da er leider nicht zur Sache spreche. Bürgermeister Faber äußert zu der von Dr. Jennicke erwähnten Abtnaundorfer Initiative, dass es sich bei der Aufstellung von Hinweistafeln und beim Schmücken des öffentlichen Raums mit Kunst immer um einen Abstimmungsprozess handele. Die zuständige Amtsleiterin habe ihm berichtet, dass es einen Dissens hinsichtlich der Art und Weise gegeben habe, wie man auf das damalige Ereignis hinweisen wolle. Deshalb solle es einen künstlerischen Abstimmungsprozess geben. Dies sei das, was er, Faber, jetzt ad hoc dazu sagen könne. Er glaube jedoch, dass die Angele genheit insgesamt auf einem guten Weg sei. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung unter Berücksichtigung der beiden Änderungsanträge bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen. 15.10. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kita-Untersuchungen ausbauen – Neueinstellung von zwei Ärztinnen/Ärzten (A-00129/14; V/A 534, Neufassung) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, Anlass für den Antrag sei die Mitteilung gewesen, dass nur jedes zweite Kind von der Kita-Untersuchung habe erfasst werden können. Auf eine Anfrage sei geantwortet worden, Grund hierfür sei, dass im Gesundheitsamt zu wenig Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stünden, die diese Aufgabe erfüllen könnten. Daher beantrage die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die erforderlichen Stellen besetzt werden. Die Verwaltung habe gut begründet, dass sie dazu zunächst eine interne Organisa-tionsuntersuchung durchführen wolle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimme dieser Absicht zu, wolle aber, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse nicht in der Schublade liegen bleiben, sondern Grundlage für den Stellenplan im Haushalt 2015 Ke 22 werden, sodass künftig wirklich alle Kinder im Kita- und im Schulbereich untersucht werden können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe daher ihren Antrag neu gefasst, indem sie in Beschlusspunkt 1 den Alternativvorschlag der Verwaltung übernommen habe und in Beschlusspunkt 2 fordere, die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zur Grundlage für die Stellenplanung ab dem Haushalt 2015 zu machen. Abstimmung: Die Neufassung des Antrags wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen angenommen. 15.12. Stadträtin Dr. Heymann, Stadtrat Schlegel: Benennung des Gewässers im Naherholungsgebiet „Grüner Bogen“ in den Ortsteilen Pausndorf/Heiter-blick, nordwestlich der Hainbuchenallee, in Kammmolchsee bzw. –teich (A-00148/14; V/A 529) Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) erinnert daran, dass vor einiger Zeit im Stadtrat über diese Thematik kräftig gelacht worden sei. Als seinerzeit in Paunsdorf eine Straße neu benannt werden sollte, sei die Idee aufgekommen, an den Kammmolch zu erinnern, weil er durch das Habitat, das er benötige, ortsbildprägend gewor den sei. Durch die Benennung des Teiches, der durch die Gestaltung des Grünen Bogens entstanden sei, biete sich die Chance, daran zu erinnern, wie der Schutz der Natur und die Entwicklung des Umfeldes eines Wohngebietes gut zueinander kommen können. Die Antragsteller hofften, dass es gelingen werde, mit der Aktivierung der Bürger schaft zur Befassung mit diesem Thema den Sinn der Schaffung des Grünen Bogens besser begreifbar zu machen. Möglicherweise werde mit der Benennung das gewünschte Ziel nicht erreicht, aber die Diskussion im Stadtbezirksbeirat habe gezeigt, dass diese Thematik in der Bevölkerung tiefer verankert sei, als man im Stadtrat vermutet habe. Die Bürger vor allem im Ortsteil Paunsdorf wollten sich mit diesem Thema genauso befassen, wie sie sich einst mit der Gestaltung des Grünen Bogens befasst hätten. Stadträtin Heymann erklärt, sie würde sich sehr freuen, wenn der Stadtrat dem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zustimmen würde. Auf diese Weise kön ne man zeigen, wie Natur und Mensch zusammenpassen. Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) berichtet, als er diesen Antrag das erste Mal in der Hand gehalten habe, habe er gedacht, es handle sich um einen Scherz. Der Blick auf den Kalender habe ihm jedoch gezeigt, dass nicht der 1. April sei. Wenn seine Lebenszeit schon mit einem solchen Schwachsinn verschwendet werde, wolle er seine Redezeit nutzen, um einigen Menschen zu danken. Sein erster Dank gelte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Büros für Ratsangelegenheiten, welche bei einem zu erwartenden Sitzungsmarathon solche Anträge geduldig und motiviert über sich ergehen lassen. Als Nächstes danke er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantine, welche zu später Stunde dafür Sorge trügen, dass die Stadträte die Energie haben, selbst zu solchen Anträgen ihre Reden zu Ke 23 halten, ohne dass ihnen vor Energiemangel schwarz vor Augen werde. Er danke auch den Mitgliedern der Haustechnik, durch deren Wirken die Reden zu vernehmen seien, und den Vertretern der Medien, welche die Reichweite sogar noch erhöhen und die Welt an der wichtigen Arbeit zum Thema Kammmolch teilhaben lassen. Als Nächstes wolle er dem Stenografen für seine sorgfältigen Mitschriften der Ratsversammlung danken. Durch ihn habe man die Möglichkeit, die Wichtigkeit der Wortbeiträge der Stadträte in so einer Angelegenheit immer wieder zu erfahren. Ein weiterer Dank gelte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma Glanzpunkt, welche hinterher aufräumen, wenn die Stadträte stundenlang das Wohl und Wehe der Welt und der Kammmolche debattiert haben. Zuletzt danke er auch den Mitarbeitern des Wachschutzes. Diejenigen, die er vergessen habe, bitte er, ihm das nachzusehen. Zum Antrag selbst bemerkt Stadtrat Hobusch, es wäre ihm auch egal, wenn dieses Gewässer „Heymann-Schlegel-See“ benannt würde – nur bitte nicht in diesem Hohen Hause. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mehrheitlich angenommen. Stadträte Engelmann und Grosser: Optimierte Verkehrslösung für den Straßenbereich Dieskau-/Arthuer-Nagel-/Bismarckstraße (A-00190; V/A 541) Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) bemerkt, er sei nicht der Auffassung, dass zu jeder Straßenkreuzung, bei der es gewisse Gefahrenquellen gebe, ein Stadtratsbeschluss gefasst werden sollte. Herr Grosser habe ihn jedoch überzeugt, dass es für diese Kreuzung dringend notwendig sei, die Verkehrsorganisation zu verbessern. Die Verwaltung habe in ihrer Stellungnahme dem Anliegen stattgegeben, zu gleich aber mitgeteilt, dass dies Verwaltungshandeln sei. Diese Mitteilung habe Herrn Grosser und ihn, Engelmann, erheblich verärgert. Schon im Jahr 2009 habe die Verwaltung hierzu Verwaltungshandeln ausgerufen, jetzt lebe man im Jahr 2014. Leider hätten die Antragsteller vergessen, dass das immer noch Verwaltungshandeln sei. Stadtrat Engelmann berichtet, dass er den Antrag im Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest vorgestellt habe. Vom Stadtbezirksbeirat seien zwei Dinge genannt worden, die auf jeden Fall organisiert werden müssen. Zum einen gehe es um die Schaffung einer Querungshilfe für die Schüler, die aus der Straßenbahn aussteigen und die Seitenstraßen nicht überqueren können, weil dies äußerst gefährlich sei. Zum anderen solle endlich ein großräumiges Konzept entwickelt werden. Zu beiden Punkten habe sich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau in seiner gestrigen Sitzung positioniert. Die Vorschläge des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Südwest würden von den Antragstellern übernommen. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau habe derm Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt. Er, Engelmann, bitte den Stadtrat, dies auch zu tun und ihm nachzusehen, dass er sich einmal um eine Kreuzung gekümmert habe. Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen. Ke 24 15.14. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Keine Autos auf Straßen und Wegen im Clara- und Johannapark sowie in der Nonne (A-00193/14; A V/545) Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, dass der Clarapark, der Johannapark und der Auwald innerstädtische Naturräume seien, die maßgeblich dazu beitrügen, dass Leipzig so lebenswert sei und ein ganz besonderes Flair zwischen Großstadt und Naherholung habe, wo Arbeit, Freizeit, Rückzugsräume und Natur so dicht beieinander seien. Von allen werde dies geschätzt. Trotzdem würden die genannten beiden Parks und auch die Nonne als Teil des innerstädtischen Auwalds von Straßen durchzogen, die auch als solche genutzt würden, legitimiert durch die derzeitige Widmung als Straße mit beschränkter Nutzung für den Kfz-Verkehr. Dabei spreche er nicht von Kaffeewagen, vom Eisverkäufer, vom Rettungswagen, auch nicht von den Besuchern des AOK-Gesundheitssportvereins, den Lieferfahrzeugen für das Glashaus oder den Musikpavillon bzw. von der Ökofete. Dabei han dele es sich um eine Handvoll Fahrzeuge, die ihre Berechtigung haben. Es gehe jedoch um viel mehr. Ein erstes Beispiel sei der Leipzig-Marathon. Während dieser Großveranstaltung seien die Anton-Bruckner-Allee und die Max-Reger-Allee als Umleitungsstrecke für den Durchgangsverkehr geöffnet worden. Zweitens sei bei verschiedenen Großveranstaltungen, Konzerten im Zentralstadion usw. die AntonBruckner-Allee als Parkplatz geöffnet worden. Drittens habe die Verwaltung bei der Diskussion über die Sanierung der Könneritzstraße intern den Nonnenweg als Umleitungsstrecke vorgeschlagen. Inzwischen sei diese wahnwitzige Idee zum Glück wieder verworfen worden. So verwundere es nicht, dass sich der vom Leipziger Ökolö wen initiierten Petition zum autofreien Clarapark mittlerweile über 4.300 Leipziger an geschlossen hätten. Stadtrat Volger fordert den Stadtrat auf, dem Kfz-Verkehr im Clara- und Johannapark und in der Nonne ein Ende zu setzen und die Straßen, die nicht für den öffentlichen motorisierten Verkehr gemacht und gedacht seien, aber trotz aller Beschränkungen immer wieder mal dafür genutzt würden, endgültig umzuwidmen. Die genannten Ausnahmen sollten bestehen bleiben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlage konkrete Streckenabschnitte und Ausnahmegenehmigungen vor. Eine Nutzung der Flächen zur Umleitung oder als Parkplätze bei Großveranstaltungen dürfe es dann nicht mehr geben, denn dies sei nicht im Sinne der vielen Tausend Menschen, die sich täglich in den Parks und im Auwald aufhalten, und erst recht nicht im Sinne der sen siblen Natur. Stadtrat Volger bedankt sich bei der Verwaltung für den zustimmenden Verwaltungs standpunkt und bittet den Stadtrat um Zustimmung zu diesem Antrag. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) führt aus, der Hintergrund des Antrags erschließe sich der SPD-Fraktion nicht wirklich. Grundsätzlich sei der Clarapark für den motori sierten Individualverkehr gesperrt. Es gebe Ausnahmen, von denen selten Gebrauch gemacht werde, und zwar weit weniger als noch vor einigen Jahren. Darin sehe er, Weber, auch eine Verhaltensänderung der Verwaltung, die Anklang im Stadtrat finde. Vor Jahren sei sowohl die Anton-Bruckner-Allee als auch die Max-Reger-Allee bei Großveranstaltungen als Parkplatz missbraucht worden. Dies sei in den letzten Jahren nicht mehr geschehen. Ke 25 Zu erinnern sei auch an die Debatte zur Umleitungskonzeption im Falle der Könneritzstraße, bei der als Gedanke durchgespielt worden sei, dass der Nonnenweg als Umleitungsstrecke in Betracht kommen könnte. Die SPD-Fraktion habe sich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau dazu ziemlich eindeutig verhalten. Das Gleiche gelte für die Verwaltung. Deswegen sei es auch zu dem positiven Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden Antrag gekommen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spiele mit den Befürchtungen von Bürgerinnen und Bürgern. Es werde ein Szenario aufgemacht, welches nicht wirklich existent sei. Hinsichtlich der Marathon-Umleitungsstrecke sei mitgeteilt worden, dass diese Umleitung wegen des Umbaus des Kreisverkehrs notwendig gewesen sei. Stadtrat Weber stellt zusammenfassend fest, dass eigentlich alle für das seien, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Antrag formuliert habe. Der Antrag sei nicht erforderlich. Deswegen werde sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten. Stadträtin Siebert (FDP-Fraktion) äußert, manchmal könne man glauben, die Grünen würden folgenden Ausspruch aus dem Jahr 1903 wahr machen wollen: „Das Pferd wird es immer geben, Automobile hingegen sind lediglich eine vorübergehende Modeerscheinung.“ Woher dieser Hass gegen Autofahrer komme, erschließe sich ihr, Siebert, nicht. Für viele Menschen sei das Auto eine Mobilitätsgarantie. Vor einiger Zeit sei als Ausnahme kurzzeitig Autoverkehr als Umleitung durch den Clarapark geführt worden. Daraufhin hätten Umweltvereine quasi als Automatismus den Antrag geschrieben, dass Autos für immer und ohne Ausnahmen aus dem Clarapark verschwinden sollen, weil tagein, tagaus autobahnähnlicher Kfz-Verkehr im Clarapark herrsche. Sie, Siebert, würde sich mehr Pragmatismus und Flexibilität wünschen. Ausnahmen seien Ausnahmen von der Regel, und die Regel heiße auto freier Clarapark. Dies sei auch richtig so, Aber die Möglichkeit zur Ausnahme zu nehmen sei falsch. Die Formulierungen des Antrags würden zu mehreren Merkwürdigkeiten führen. Die Carsharing-Station im Nonnenweg müsste weichen, denn dieser Bereich solle entwidmet werden. Sie, Siebert, fände das schade, denn das Modell, Autos zu teilen, werde immer beliebter und sorge auch dafür, dass weniger Parkplätze gebraucht werden. Mit der Entwidmung aber seien die betreffenden Straßen für alle Autos mit Kennzeichen gesperrt. Das gelte übrigens auch für Versicherungskennzeichen. Das wiederum habe weitreichende Folgen. Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h sein können und mehr als 250 Watt Leistung haben, wären dann dort verboten. Glei ches würde für Segways und für Elektrorollstühle gelten, die schneller als 6 km/h fah ren können. Um mit ihnen im Clarapark fahren zu dürfen, werde man, wenn der Antrag angenommen würde, eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Diese aber würde nicht erteilt werden, denn der Stadtrat würde heute auch Ausnahmen festlegen, zu denen Elektrofahrräder, Segways und Elektorollstühle ebenso wenig gehören wür den wie Carsharing-Stationen. Stadträtin Siebert vertritt die Ansicht, dass sich der Status quo bewährt habe und nicht geändert werden sollte. Daher solle der Antrag der Grünen abgelehnt werden. Ke 26 Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) bedauert es, dass die Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau in der Fachausschusssitzung nicht anwesend gewesen sei, sodass er die Frage, die sich für ihn aus dem Verwaltungsstandpunkt ergebe, heute stellen müsse. Auf Seite 2 des Verwaltungsstandpunktes stehe Folgendes: „Im Ergebnis weiterer Abstimmungen innerhalb der Stadtverwaltung sind die betreffenden Straßenabschnitte umzustufen (Änderung der Straßenklasse) und die Verkehrsarten durch Teileinziehung zu beschränken.“ Der Verwaltungsstandpunkt sei im Juli 2014 erarbeitet wor den. Ihn, Herrmann-Kambach, interessiere, wie weit diese Umstufung inzwischen gediehen sei. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, er wolle nicht all das bewerten, was Stadträtin Siebert aufgeworfen habe. Allerdings werde das Märchen, dass die Carsharing-Station im Nonnenweg bedroht sei, durch ständiges Wiederholen nicht wahrer. Dieser Bereich werde im Antrag ganz klar ausgenommen. Dies habe auch die Verwaltung bestätigt. Bürgermeisterin Dubrau erklärt, sie könne zu der von Herrn Herrmann-Kambach gestellten Frage jetzt nicht im Detail Stellung nehmen, werde sie aber schriftlich beantworten. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) äußert, im Verwaltungsstandpunkt sei genau formuliert, was geschehen solle. Er würde sich gern darauf berufen, dass es hier um Verwaltungshandeln gehe. Dass sich Frau Dubrau hierzu jetzt nicht äußern könne, zeuge nicht von einer guten Vorbereitung auf die Stadtratssitzung. Bürgermeisterin Dubrau wiederholt, das, was im Verwaltungsstandpunkt stehe, sei Verwaltungshandeln. Stadtrat Herrmann-Kambach habe nach den Details gefragt. Es gehe dabei also darum, welcher Mitarbeiter was an welcher Stelle derzeit tue. Dabei seien sehr viele Straßenabschnitte betroffen. Es sei bekannt, wie viele Vorlagen sie, Dubrau, bearbeiten müsse. Deshalb bitte sie um Verständnis, dass sie zu den Details schriftlich Stellung nehmen werde. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass es nicht zuletzt aufgrund der Einlassungen der CDU-Fraktion ein Beteiligungsverfahren zum ClaraZetkin-Park und zum Johannapark gebe. In diesem Zusammenhang werde man auch über Ausnahmen und dergleichen diskutieren. Es sei nicht in Ordnung, diese Dinge vorwegzunehmen. Abstimmung: Der Antrag wird bei 25 Dafür-Stimmen, 25 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen abgelehnt. Zur Geschäftsordnung wird seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine nochmalige Auszählung beantragt. Ke 27 Abstimmung: Die erneute Auszählung erbringt folgendes Ergebnis: 26 Dafür-Stimmen, 28 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen. Der Antrag ist somit abgelehnt. Tagesordnungspunkt 16: Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1. CDU-Fraktion: 5. Leipziger Bildungskonferenz (F-00101/14; V/F 1219) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian gibt bekannt, dass die Gesamtkosten 8.300 € betragen hätten. Die Kosten für die Fahrten der Tagungsteilnehmerinnen und -teil-neh mer zwischen den Veranstaltungsorten hätten sich auf 90 € belaufen. Der Vortrag zum Thema Schulkultur habe die Darstellung neuer wissenschaftlicher Befunde zum Führungsverhalten, zur Arbeit im Team und zur Kultur des Zusammen arbeitens an Schulen zum Inhalt gehabt. Im Rahmen der Konferenz seien die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Methode des forschenden Lernens eingeführt worden, die im Kontext verschiedener Bildungsangebote und Tätigkeitsfelder eingesetzt werden könne. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, diese selbst praktisch anzuwenden. Im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen ausgewählter Orte und Angebote der Leipziger Bildungslandschaft hätten sie wertvolle Anregungen für ihren Arbeitsalltag erhalten. Die Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Teilnehmern von Bildungsorten im Quartier seien von den Teilnehmern als besondere positiv eingeschätzt worden. Die Leipziger Bildungskonferenz habe das Ziel, die Vernetzung zwischen Bildungsakteuren und die Transparenz von Bildungsangeboten und –orten zu erhöhen. Daher sei es sowohl sinnvoll als auch zielführend, verschiedene Bildungsorte in die Konfe renz einzubeziehen. Vor-Ort-Besuche seien überdies heute gängiger Bestandteil vieler Konferenzen. 16.2. Fraktion DIE LINKE: Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichtes Leipzig auf den Schulnetzplan der Stadt Leipzig – Konsequenzen für die Vorbereitung des Schuljahres 2015/2016 (F-00271/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, es habe drei Rechtsargumente für ein erfolgreiches Klageverfahren gegeben. Das erste habe die Anton-Philipp-ReclamSchule betroffen. An dieser Schule sei das Auswahlverfahren auch nach Noten der Bildungsempfehlungen erfolgt. Dies sei nicht zulässig. Das zweite habe die Max-Klinger-Schule betroffen. Im Schulentwicklungsplan sei für diese Schule eine Richtkapazität von 4,3 Zügen, also insgesamt 35 Klassen, vorgesehen. Für das Schuljahr 2014/2015 seien vier Klassen aufgenommen worden, sodass die Schule auf insgesamt 33 Klassen gekommen sei. Die Kapazität sei somit nicht voll ausgeschöpft gewesen. Das dritte erfolgreiche Rechtsargument habe Fahrtwege über 60 Minuten betroffen. Hierbei sei es um Schüler aus dem Leipziger Westen gegangen, die zur Gustav-Hertz-Schule umgelenkt worden seien. Dabei sei kein Schüler für die Außenstelle im Interim Löbauer Straße betroffen gewesen. Ke 28 An der Anton-Philipp-Reclam-Schule hätten zwei Klassen jeweils 30 Schüler, an der Max-Klinger-Schule drei Klassen jeweils 29 und eine Klasse 30 Schüler, an der Schumannschule hätten zwei Klassen jeweils 29 Schüler. Die Verwaltung erarbeite zurzeit die Fortschreibung des Schulnetzplanes von 2012. Davon würden auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2013 die erneut gestiegenen Bedarfe berücksichtigt und mit zusätzlichen Maßnahmen untersetzt. Die Verwaltung arbeite intensiv an der Umsetzung der bereits geplanten Schulbaumaßnahmen. Das Anliegen der Schulentwicklungsplanung bleibe nach wie vor, dass für alle Bildungsgänge ein umfassendes, regional ausgeglichenes und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Bildungsangebot in Leipzig geschaffen wird. In Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig wür den Eltern von Kindern der zukünftigen 5. Klassen noch frühzeitiger zur Schulwahl informiert. Für weniger nachgefragte Schulstandorte solle noch mehr geworben werden. Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) fragt Bürgermeister Prof. Dr. Fabian, ob dieser ihre Ansicht teile, dass eine Klassenstärke von 30 die laut Schulgesetz zulässige Klassenstärke 28 überschreite. Außerdem möchte sie wissen, ob der Bürgermeister mit ihr auch darin übereinstimme, dass im Fall des Reclamgymnasiums auch die Tatsache eine Rolle gespielt habe, dass nach den Französisch-Kenntnissen ge fragt worden sei, und dass ein Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung gewesen sei, dass dies ein Eingriff in das vom Stadtrat beschlossene Schulkonzept sei. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, klar sei, dass die Zahl 30 die Zahl 28 überschreite. Allerdings sei es erstens so, dass Schulkonferenzen beschließen könnten, diese Zahl zu überschreiten, und zweitens so, dass im Falle einer entsprechenden Gerichtsentscheidung die Klassengröße 30 betragen könne. Zur zweiten Frage sei zu sagen, dass nach seiner, Fabians, Kenntnis das Gericht moniert habe, dass das Reclam-Gymnasium nach der 4. Klasse eine Auswahl nach der Note getroffen habe. Dies sei unzulässig, und diese Auffassung teile er auch. Auf die Nachfrage von Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE), ob die Frage nach den Französisch-Kenntnissen eine Rolle gespielt habe, antwortet Bürgermeister Prof. Dr. Fabian, nach seiner Kenntnis sei die Beurteilung nach der Bildungsempfehlung vom Gericht kritisch gesehen worden. Die Nachfrage von Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE), ob es im Falle der Überschreitung der Klassengröße von 28 einen Beschluss der Schulkonferenz gegeben habe, wird von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian verneint. Die erwähnte Klassengröße könne auch überschritten werden, wenn ein Gericht entsprechend entscheide. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) möchte wissen, was die Formulierung „frühzeitig“ bedeute, ob also die Eltern über Angebote bereits vor der Übergabe der Bildungsempfehlung informiert würden, ob die Verwaltung im Rathaus derartige Ver- Ke 29 anstaltungen durchführen werde und ob entsprechende Broschüren ausgegeben würden, wie das im April der Fall gewesen sei. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, die Verwaltung werde noch in diesem Jahr schriftlich informieren. Ob und in welchem Umfang Veranstaltungen durchgeführt würden, wisse man noch nicht. Die in diesem Jahr durchgeführten Veranstaltungen, auf die sich Frau Hollick bezogen habe, seien für eine ganz bestimmte Elternschaft von Schulen gedacht gewesen, die überfragt gewesen sei. Falls das wieder der Fall sein sollte, gehe er davon aus, dass erneut eine solche Veranstaltung durch geführt werde. Dies sei aber erst sinnvoll, wenn absehbar sei, wen es betreffe. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) berichtet, dass er zusammen mit einem Gast bei einer öffentlichen Anhörung über den Klassenteiler 28 und die Eingangsklassengröße 25 diskutiert habe und dass eine solche Festlegung auch ins Schulgesetz aufgenommen worden sei. Er fragt, ob sich Prof. Dr. Fabian vorstellen könne, welche Wirkung es habe, wenn deutlich werde, wie man mit der Klassengröße 30 umgehe. Wenn man jetzt schon wisse, dass der Schulweg eine Rolle spiele und wie hoch die Prozentzahl derer sein werde, die wahrscheinlich ein Gymnasium besuchen werden, frage er, Herrmann-Kambach, ob die vorhandenen Klassenräume ausreichen, um den Bedarf im nächsten Schuljahr zu decken. Dazu habe er von Prof. Dr. Fabian kei ne Antwort bekommen. Aus diesem Grunde sehe er die Gefahr, dass es auch im nächsten Jahr wieder derartige Gerichtsentscheidungen geben werde. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, er könne sich bis zu einem gewissen Grad in die Befürchtungen von Stadtrat Herrmann-Kambach hineinversetzen. Wenn dieser aber jetzt sage, dass er, Fabian, nicht alle Fragen beantwortet habe, entgegne er, dass er diese Fragen noch gar nicht gestellt bekommen habe. Prof. Dr. Fabian weist darauf hin, dass sich das Gros der Gerichtsurteile darauf bezo gen habe, dass eine falsche Aussage getroffen worden sei, und nicht auf den Schulweg. Ein einziges Gerichtsurteil habe den Schulweg eines Schülers betroffen. Das Entscheidende sei, dass die Auswahl gerichtsfest sein müsse. Die Schulnetzplanung, die gerade genehmigt worden sei, sei richtig ausgerichtet. Er, Fabian, habe ausgeführt, dass die Bedarfe laut einer neuen Bevölkerungsvorausschätzung steigen. Er sehe jedoch vorerst kein Problem, was die Schulwege grundsätzlich anbelange. Bei einer wachsenden Stadt werde es unabhängig von der Zahl der vorhandenen Schulen immer so sein, dass bestimmte Schulen mehr nachgefragt würden, als ihre Kapazitäten hergeben. Dann werde man Verfahren finden müssen, um die Eltern frühzeitig über die Situation zu informieren und für weniger nachgefragte Standorte zu werben. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass Schülerinnen und Schüler, die an den Schulstandorten, die nicht ihren ursprünglichen Vorstellungen entsprochen haben, angekommen seien, in der Regel mit den Schulen zufrieden seien. Die Bildung sei nämlich an allen Leipziger Gymnasien gut. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob Bürgermeister Prof. Dr. Fabian ihm recht gebe, dass eine Information kein gerichtsfestes Auswahlverfah- Ke 30 ren darstelle und dass es sinnvoller wäre, gemeinsam mit der Bildungsagentur ein gerichtsfestes Auswahlverfahren zu finden und die betreffenden Empfehlungen auch an die Schulkonferenzen bzw. Schulen weiterzuleiten. Davon aber habe der Bil dungsbürgermeister nicht gesprochen. Wenn man im Übrigen wisse, dass es bestimmte Bedarfe für bestimmte Schulen gebe, müsse man prüfen, ob man diesen Bedarfen gerecht werden könne. Auch dazu gebe es Möglichkeiten, und auch dazu habe Prof. Dr. Fabian nicht gesprochen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bekräftigt, dass es ein gerichtsfestes Verfahren gebe, das auch an den meisten Schulen angewandt werde, nämlich das Losverfahren. Dieses Verfahren sei nach den Erfahrungen der Bildungsagentur und nach sei ner, Fabians, Kenntnis als Vertreter des Schulträgers Stadt Leipzig das Verfahren, das bei Gericht am wenigsten Probleme bereite. Man werde nicht an jeder Schule der Nachfrage entsprechen können. Theoretisch gebe es die Möglichkeit, bei be stimmten Schulstandorten Anbauten zu errichten. Dies sei aber eine rein theoretische Frage, wenn die Flächen das nicht hergeben. 16.3. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Waffenbesitz und Kontrollen durch die Waffenbehörde in Leipzig (F-00110/14; V/F 1222) Bürgermeister Rosenthal erläutert, der Zweck des Waffengesetzes bestehe darin, den privaten Erwerb und Besitz von Waffen und Munition, die nicht gewerbsmäßige Schusswaffenherstellung sowie vornehmlich den Gebrauch von Schusswaffen durch Privatpersonen vor allem zur Jagd, zum Schießsport, zum Selbstschutz und als Objekte von Sammlungen sowie das legale Verbringen von Waffen und Munition in die Bundesrepublik, durch sie und aus ihr zu regeln. Der Erwerb und der Besitz von Waffen oder Munition bedürften grundsätzlich der Erlaubnis. Eine Erlaubnis setze voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben wolle, müsse darüber hinaus die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nach weisen. Die Zuverlässigkeit sei mindestens alle drei Jahre durch die Waffenbehörde zu prüfen. Der Erwerb von Waffen, also auch von kleinkalibrigen Waffen, sei an die vorgenannten Kriterien gebunden. Im Zeitraum 2012 bis 2013 sei laut Statistik des Nationalen Waffenregisters ein An stieg der Anzahl von Waffen von 6.858 im Jahr 2012 auf 7.095 im Jahr 2013 zu ver zeichnen gewesen. Das entspreche einer Steigerung von knapp 3,5 %. Der Zuwachs an legalen Waffen in Leipzig resultiere teilweise aus der steigenden Anzahl von Per sonen mit Jagderlaubnissen, deren Inhaber über eine höhere Anzahl von Waffen verfügen. Seitens der Waffenbehörde seien im Jahr 2012 1.539 und im Jahr 2013 1.537 Waffenbesitzer registriert gewesen. Somit sei die Anzahl der Personen, welche über eine Waffe verfügen, um zwei Personen gesunken. Bürgermeister Rosenthal geht auf die Antwort des SMI auf eine Anfrage der Abge ordneten Jähnigen ein und erklärt, in der Ministeriumsantwort seien die soeben er wähnte Waffenanzahl und zusätzlich sämtliche Austausch- bzw. Ersatzgegenstände benannt. Wer eine funktionsfähige Pistole und dazu sechs verschiedene Ersatzgriffe besitze, werde in der Antwort des SMI mit sieben Waffen geführt, in jeder anderen Ke 31 Statistik selbstredend nur mit einer Waffe. Das gelte auch für Wechselläufe, Ersatztrommeln usw. Dies könne auch nur die einzig sinnvolle Erfassung sein, da es letztlich nur eine Waffe gebe und die Anzahl von Ersatzgegenständen dahingestellt bleiben könne. Die Ministeriumsantwort belege insoweit, wie mit unterschiedlichen Aussagen und Auslegungen diverse Reaktionen hervorgerufen werden können. Es werde sicherlich von allen als bedauerlich betrachtet, dass dies in einem so sensiblen Bereich geschehe und hier offensichtlich dem Landtag nicht mit ausreichender Sorgfalt und Ausführlichkeit geantwortet worden sei. Insofern gebe es keine starke Zunahme von Waffen. Auf der Basis der Statistik des Nationalen Waffenregisters seien mit Stand Juni 2014 1.810 Jagdwaffen und 3.888 Sportwaffen in Leipzig eingetragen. Eine Regulierung der Obergrenze der Anzahl der Waffen je Waffenbesitzer sei im Waffengesetz nicht vorgesehen und werde nach den Erkenntnissen der Stadtverwaltung auch durch den Gesetzgeber bisher nicht angestrebt. In der Waffenbehörde der Stadt Leipzig hätten im Jahr 2013 drei Mitarbeiter für laufende Prozesse und Kontrollen zur Verfügung gestanden. Bereits in den Jahren 2010 bis 2012 seien über die gesetzlichen Anforderungen hinaus unter Einsatz von zusätzlichen Mitarbeitern in der Waffenbehörde alle Waffenbesitzer hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen Prüfungen unterzogen worden. Ergänzend würden nunmehr die im Waffengesetz vorgeschriebenen Kontrollen bei Neuzugängen oder Zuzügen von Erlaubnisinhabern vorgenommen. Das seien im Jahr 2013 39 Kontrollen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung gewesen. Für die Zukunft seien Wiederholungskontrollen vorgesehen. Gesetzlich vorgeschrieben seien diese jedoch nicht. Von 2010 bis 2013 seien bei Kontrollen der Aufbewahrung in 84 Fällen die Waffenbesitzer aufgefordert worden, den gesetzlich geforderten Zustand herzustellen. Im Rahmen von Nachkontrollen seien keine erneuten Verstöße festgestellt worden. Die Ordnungswidrigkeiten seien durch den Erlass von Bußgeldbescheiden geahndet worden. Im Zeitraum 2010 bis 2013 sei aufgrund schwerwiegender Vergehen in elf Fällen der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ausgesprochen worden. In einem Fall sei ein allgemeines Waffenbesitzverbot erlassen worden. Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, in welchem zeitlichen Abstand jeder Waffenbesitzer in Leipzig rein rechnerisch kontrolliert werde. Der Bürgermeister habe gesagt, dass nur bei Zugang neuer Waffen kontrolliert werde, dann aber erklärt, dass auch Nachkontrollen geplant seien. Ihn, Volger, interessiere, ob der Bürgermeister schon eine Aussage treffen könne, in welchem Zyklus Nachkontrollen geplant seien. Bürgermeister Rosenthal antwortet, als der Landtag über die Statistik informiert worden sei, habe es auch in Leipzig eine riesige Aufregung gegeben. Im Zusammenhang damit habe er bereits öffentlich erklärt, dass die Verwaltung außerhalb der gesetzlichen Verpflichtung nach drei Jahren Wiederholungskontrollen durchführen werde. Das werde 2016 der Fall sein. Ke 32 Stadtrat Sasama (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass in diesem Bereich eine besondere Sensibilität gefordert sei. Es gebe insbesondere in jüngster Zeit immer häufiger furchtbare traumatische Ereignisse, die Veranlassung sein müssten, die Kontrollpflicht intensiv auszuüben. Der Bürgermeister habe erklärt, dass nach drei Jahren die Zuverlässigkeit der Waffeninhaber überprüft werde. Ihn, Sasama, interessiere, ob der Bürgermeister zusichern könne, dass diese Kontrolle von der zuständigen Behörde auch entsprechend durchgeführt werde und auf welche Art und Weise dies geschehe, zumal laut Gesetz die Aufbewahrungspflicht nicht nach kontrolliert werden müsse. Bürgermeister Rosenthal antwortet, er würde ins Blaue argumentieren, wenn er jetzt eine Antwort geben würde. Wenn Stadtrat Sasama einverstanden sei, werde er in der nächsten Fachausschusssitzung detailliert ausführen, wie die Kontrollen hinsichtlich der Zuverlässigkeit ablaufen. Er, Rosenthal, gehe davon aus, dass im Ordnungsamt alle drei Jahre automatisch angezeigt werde, dass eine Zuverlässigkeitskontrolle anstehe. Aber wie dann das Prozedere ablaufe, könne er jetzt nicht sagen. Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) begibt sich zum Rednerpult und fordert Bürgermeister Rosenthal auf, zur Seite zu treten, was dieser auch tut. Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass Anfragen eigentlich von einem Saalmikrofon aus zu stellen seien. Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) erklärt, er habe einige Fragen an die Antragsteller. Er fragt, ob irgendjemand von den Antragstellern eine Waffenberechtigungskarte habe und somit wisse, wovon er spreche. Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wirft ein, dass die Antragsteller nicht verpflichtet seien, auf diese Frage zu antworten. Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) fragt weiter, ob die Antragsteller wüssten, dass man für die Erlangung dieser WBK eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung machen müsse. Oberbürgermeister Jung verweist auf die Geschäftsordnung. Jeder Stadtrat könne Fragen an den Oberbürgermeister und auch rhetorische Fragen in den Raum stellen, dürfe aber nicht die Antragsteller fragen. Letzteres gehe leider nicht. 16.4. FDP-Fraktion: Zustand der Brücke über die Koburger Straße / Wolfgang-Heinze-Straße (F-00299/14) Bürgermeisterin Dubrau antwortet, die Brücke bestehe aus zwei Teilbauwerken. Bei der Anfrage gehe es um die Fahrbahn Richtung Leipzig, die als TBW 01 bezeich net werde. Dort gebe es starke flächige Dichtungsschäden, welche wiederum vermehrt zu Rissen und zu Ausbrüchen auf der Fahrbahn führen, wodurch Wasser in die eigentliche Konstruktion eintrete. Das führe zu dauernden Schädigungen, insbesondere im Winter, wenn noch Salz oder Ähnliches hinzukomme. Im Mai sei eine provisorische Reparatur des Belags durchgeführt worden, um so die Schädigung der Ke 33 Brückenkonstruktion zeitlich begrenzt zu vermindern. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei eingeführt worden, um zu verhindern, dass die aufgetragene dünne Schicht nicht gleich wieder weggefahren wird. Die beste Note an dieser Brücke sei die Note 2,4. Schon die Note 2,5 bedeute, dass die betreffende Brücke dringend erneuerungsbedürftig sei. Eine 3,5 würde bedeuten, dass ein Neubau dringend erforderlich sei, und die Note 4 besage, dass die Brücke zu sperren sei. Ohne eine umfassende Instandsetzung der Brücke könne es also infolge einer dauerhaften Durchfeuchtung zu weiteren Schäden der Brückenkonstruktion kommen. Eine Sanierung sei somit dringend erforderlich. Die Behebung der Schäden erfordere umfangreiche Reparaturarbeiten. Selbstverständlich müsse auch die untere Konstruktion repariert werden. Dazu gebe es bereits eine umfangreiche technische Planung, und die finanzielle Sicherung sei erforderlich. Die Verwaltung gehe derzeit von einer Realisierung im Jahr 2015 aus. Die Verkehrsführung Richtung Leipzig würde von Teil 1 als einspurige Verkehrsführung auf den Brückenteil 2 verlegt, sodass die Brücke nicht komplett gesperrt werden müsse. Die Standsicherheit des Bauwerkes sei derzeit gegeben, sodass die Straßenbahnlinie 9 weiterhin fahren könne. 16.5. Fraktion DIE LINKE: Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte (F-00109/14; V/F 1221) Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet. 16.6.Fraktion DIE LINKE: Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Leipzig (F-00283/14) Bürgermeisterin Dubrau berichtet, bei der Verwaltung sei am 10. September 2014 eine Anfrage des Staatsbetriebes Immobilien- und Baumanagement des Freistaates Sachsen zur planungsrechtlichen Beurteilung des Standortes in Bezug auf die Auf stellung von Wohncontainern mit 200 Plätzen eingegangen. Die planungs- und baurechtliche Zuständigkeit der Stadt Leipzig sei extrem begrenzt. Die bauordnungsrechtliche Prüfung finde beim Freistaat statt. Bei der Stadt Leipzig werde lediglich abgefragt, ob ein derartiger Bau nach § 34 BauGB errichtet werden könne oder ob ein Bebauungsplan zwingend erforderlich sei. Für diese 200 Plätze in Containern gebe es bisher keine Prüfung. Die Verwaltung werde das prüfen und dann eine Stellungnahme hierzu abgeben. Hinsichtlich der sozialen Betreuung verweise die Verwaltung auf die Aussagen des Protokolls der Landesdirektion. Darin heiße es, dass am 27. März 2014 eine Einwohnerversammlung zu der neuen Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig durchgeführt worden sei. Es sei vorgesehen, die Malteser als Betreuer in diesem Heim einzusetzen, nicht aber als dessen Träger. Als Träger fungiere der Staatsbetrieb. In einer Erstauf nahmeeinrichtung der angestrebten Größe seien 70 Mitarbeiter tätig. Täglich würden 30 bis 50 Flüchtlinge aufgenommen, für die Zimmer und Betten hergerichtet werden müssen. Ebenso erhielten die Flüchtlinge einen materiellen Grundstock, der Zahnbürsten, Einwegrasierer und dergleichen umfasse. Ein besonderes Problem sei die Ke 34 hohe Fluktuation von Flüchtlingen. Dem regelmäßigen Zustrom stehe eine permanente Weitervermittlung in regionale Asylbewerberheime gegenüber. Um ein gewisses Lebensumfeld zu gestalten, gebe es Kinderspielstuben, Sportangebote und spezielle Angebote für Frauen. Zudem dürften Asylbewerber bei Antragstellung im Heim mithelfen und erhielten dafür eine Obolus von 1,50 € pro Stunde. Die Asylbewerber würden von Beginn an mit der deutschen Sprache konfrontiert. Die Mitarbeiter seien darauf bedacht, die unterschiedlichen Ethnien und Kulturen der Asylbewerber bei der Unterbringung zu berücksichtigen und so das Konfliktpotenzial möglichst gering zu halten. Ferne würden von den Köchen in der Einrichtung die zahlreichen unter schiedlichen und mitunter religionsbedingten Essgewohnheiten umgesetzt. Von den Mitarbeitern würden zudem die Gesundheit und die psychische Stabilität der Asylbewerber geprüft. Außerdem werde von ihnen Unterstützung bei Behördengängen gewährt. Die Erstunterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sei einschließlich der dafür notwendigen Voraussetzungen ausschließlich Aufgabe des Freistaates. Das gelte auch hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadt Leipzig habe allerdings ein starkes Interesse an einer frühzeitigen Information aller Betroffenen und stehe deswegen im Austausch mit der Landesdirektion Sachsen als zentraler Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen. Eine zweite Einwohnerversammlung solle im November stattfinden. Es sei vorgesehen, dass Vertreter der Stadtverwaltung an allen Veranstaltungen teilnehmen. (Pause) Tagesordnungspunkt 9: Einwohneranfragen 9.1. Judith Gromeyer: Wildtiere im Zirkus (EF-00266/14) Bürgermeister Faber betont, die Stadt Leipzig habe sich wiederholt mit einem Platzverbot für Zirkusse, die mit Wildtieren auftreten, befasst. Eine Anfrage aus dem Jahr 2008 sei im Stadtrat und später im Fachausschuss Umwelt und Ordnung und im Tierschutzbeirat behandelt worden. Für ein Verbot des Mitführens von Wildtieren im Zirkus gebe es gegenwärtig keine Rechtsgrundlage. Einem Unternehmen einen städtischen Standplatz nur aufgrund des Mitführens von Tieren einer oder mehrerer der in der Anfrage genannten Wildtierarten zu verwehren, obwohl die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten werden, verstoße gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der freien Berufsausübung. Daher müsse einem Zirkusunternehmen ein städtischer Standplatz zugewiesen werden. Satzungen bestimmter Kommunen, die die Vergabe von städtischen Standplätzen grundsätzlich verbieten, seien nach gerichtlicher Überprüfung zurückgezogen worden, so in Chemnitz 2008 und in Darmstadt 2013. Die Stadt Stuttgart habe das Problem erkannt und in einer Satzung festgelegt, dass diesen Unternehmen ein ganz bestimmter städtischer Standplatz zugewiesen wird. In Leipzig sei dies mit der Vergabe eines Standplatzes auf dem Gelände am Cottaweg seit Jahren gelebte Praxis. Ein Verbot wildtierführender Zirkusse auf städtischem Gelände hätte zur Folge, dass die Unternehmen auf private Grundstücke oder ins Umland ausweichen, wodurch sich die problematische Ke 35 Fragestellung nur örtlich verschieben, aber nicht lösen lasse. Auf die Vergabe von Standplätzen auf Privatgelände habe die Stadt Leipzig keinen Einfluss. Im Veterinäramt Leipzig sei die Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Einhaltung der Zirkusleitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen am Tag der ersten Vorstellung bei jedem gastierenden Zirkus gängige Praxis, so auch bei Circus Krone. Bei der amtstierärztlichen Kontrolle am 27. August 2014 seien keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden. Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass bei den Kontrollen durch das Veterinäramt bei Zirkusbetrieben selten Verstöße auftreten, sei bekannt. Ihn interessiere, ob das Veterinäramt seitens der Bürger Beschwerden oder Hinweise auf mögliche Verstöße erhalten habe. Bürgermeister Faber antwortet, dass ihm derartige Beschwerden oder Hinweise nicht bekannt seien. Bürgermeister Rosenthal ergänzt, falls solche Hinweise kommen sollten, werde ihnen das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt selbstverständlich nachgehen. 9.2. Dr. Matthias Gründig: Kurze Südabkurvung (EF 00267/14) Diese Einwohneranfrage wird schriftlich beantwortet. Tagesordnungspunkt 10: Petitionen 10.1. Mockauer Post (P-00251/14; V/P 142/14) Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses laute, dass der Petition abgeholfen werde. Das beantragte Vorhaben sei genehmigt worden. Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird einstimmig beschlossen. 10.2. Schülerbeförderung Albert-Schweitzer-Schule (P-00256/14; V/P 132) Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird einstimmig beschlossen. 10.3. Straßenbahnhaltestelle Gottschallstraße Linie 12 (P-00257/14; V/P 139/14) Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird einstimmig beschlossen. Ke 36 Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 16: Anfragen an den Oberbürgermeister 16.7. Fraktion DIE LINKE: Sanierung und Nutzung des Spielplates auf dem Gelände der Pablo-Neruda-Grundschule (F-00284/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, die TÜV-Prüfung für den Spielplatz des derzeit ungenutzten ehemaligen Gebäudes der Pablo-Neruda-Schule werde noch in diesem Jahr erfolgen. Nach Vorliegen des TÜF-Prüfberichts werde entschieden, ob eine Sanierung der vorhandenen Spielgeräte wirtschaftlich sinnvoll sei. Wenn ja, sol le der Spielbereich im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme des alten Schulgebäudes zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wieder nutzbar sein. Falls sich eine Sanierung als nicht wirtschaftlich sinnvoll erweisen sollte, werde geprüft, ob ein neuer Spielplatz angelegt werden oder eine Mitnutzung des Spielbereichs der neuen Pablo-Neruda-Schule erfolgen solle. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule werde Anfang 2015 über das weitere Vorgehen informiert. 16.8. Fraktion DIE LINKE: Umsetzung von Ratsbeschlüssen (F-00285/14) Bürgermeister Bonew teilt mit, da die der Fragestellung zugrunde liegenden Anträge A 406 und A 443 der Fraktion DIE LINKE einen engen thematischen Bezug aufwiesen, erfolge die Beantwortung der Frage als Sammelantwort. Sowohl die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen als auch die neue Fachförderrichtlinie Kultur lägen nunmehr als Vorlagen für das interne Mitzeichnungsverfahren der Verwaltung vor. Zur fachlichen Einschätzung der evaluierten Fachförderrichtlinie Kultur, die nach dem vom Stadtrat beschlossenen Beteiligungsprozess Mitte Mai 2014 erneut in das eben erwähnte Mitzeichnungsverfahren gegeben worden sei, hätten das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt die nunmehr überarbeitete Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen benötigt. Die Erarbeitung dieser Vorlage habe sich vor dem Hintergrund der Einbeziehung ausgewählter Vertreter von potenziellen Zuwendungsempfängern in den Diskussionsprozess und in das Abwägen teils unterschiedlicher Interessenlagen bei den Empfängern zeitlich umfangreicher gestaltet, als man das am Anfang gedacht habe. Noch im Oktober solle, wie in der Veranstaltung zur Zukunft des Ehrenamtes im Rah men von „Leipzig weiter denken“ im Juli dieses Jahres verabredet, eine Informationsund Diskussionsveranstaltung im kleineren Kreis zur Rahmenrichtlinie stattfinden. Die Rückmeldungen der betreffenden Fachbereiche seien für den laufenden Monat vorgesehen und zum großen Teil bereits eingegangen. Nach den nunmehr verabredeten Abstimmungen werde der Verwaltungsspitze von seinem, Botews, Dezernat eine entsprechende Vorlage zur Mitzeichnung übergeben. Er, Botew, gehe davon aus, dass man noch in diesem Jahr in der Dienstberatung zu einem entsprechenden Beschluss kommen werde. Diesen werde man dann zeitnah an die Ausschüsse weiterleiten. Ke 37 Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) äußert, ihrer Erinnerung nach habe der letzte Workshop Ende 2013 stattgefunden, und der Fachausschuss Kultur arbeite seit Anfang 2010 ziemlich geschlossen an der Novellierung der Fachförderrichtlinie. Wenn man im Frühjahr 2015 zu einem Beschluss kommen werde, sei das geschlagene fünf Jahre später. Dies habe ganz sicher nicht am Beteiligungsprozess gelegen. Stadträtin Dr. Jennicke fragt, ob sich Bürgermeister Bonew dieser Einschätzung anschließen könne. Die Hinweise zum Mitzeichnungsverfahren höre man im Fachausschuss schon seit geraumer Zeit, nämlich mindestens seit dem Frühjahr dieses Jahres. Daher frage sie, Jennicke, wie verlässlich die Aussage des Bürgermeisters sei. Bürgermeister Bonew antwortet, seine Aussage laute so wie zu Beginn des Jahres: Jetzt sind wir gerade im Mitzeichnungsverfahren. – Das habe etwas damit zu tun, dass Fachförderrichtlinien, wenn man sie nebeneinanderlege, einander bedingen. Eine Änderung in einer Fachförderrichtlinie mache teilweise eine Änderung in einer anderen notwendig. Wenn man das eine durch habe, fange man mitunter bei dem anderen von vorn an. Dies zeige, wie zäh manchmal Verwaltungshandeln sei. Er, Bonew, glaube aber, dass man jetzt auf einem sehr guten Weg sei. 16.9. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Personelle Absicherung der Schulsporthallen (F-00287/14) Bürgermeisterin Dubrau teilt mit, dass in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 8. Juli 2014 im Zusammenhang mit dem Ergebnisbericht zum Beschluss über die Errichtung von Hallenwartdiensten an kommunalen Sporthallen die Entfristung und die Fortführung der 20 Hallenwartstellen sowie der Sachbearbeiterstelle für die Dienst- und Fachaufsicht des technischen Personals bestätigt worden sei. Nach Bestätigung der Vorlage sei das Personalamt gebeten worden, die personal rechtlichen Grundlagen zur Durchführung des Beschlusses zu prüfen. Nach Rücksprache mit dem Personalamt werde eine gesamtheitliche Liste personeller Anliegen nach den Haushaltsklausuren Ende September zur weiteren Entscheidung an den Ersten Bürgermeister übergeben. Es sei davon auszugehen, dass die Nutzung der Sporthallen durch den Vereinssport dadurch abgesichert werden kann. Nach etwa acht Monaten Laufzeit könne eingeschätzt werden, dass sich das Hallenwartpoolmodell jenseits beschäftigungspolitischer Maßnahmen sehr gut in der Praxis bewährt habe. Anfängliche Befürchtungen, dass durch die Betreuung mehrerer Schulsporthallen durch einen Hallenwart nicht die gewünschten Ordnungs- und Sicherheitsaspekte gewährleistet würden, hätten schrittweise ausräumt werden können. Die gefundene Lösung sei schnell und nachhaltig durch die partizipierenden Nutzer und Vereine und auch durch die Schulleitungen angenommen worden. Die Aufgabenwahrnahme durch die Hallenwarte sowie deren flexibler Einsatz erfolgten in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen dem Fachamt und den Nutzern und Vereinen. Mit diesem Verfahren sei es gelungen, einen reibungslosen Übergang von der ausgelaufenen beschäftigungspolitischen Maßnahme in das Hallenwartpoolmodell zu gewährleisten. Wenn es möglich sei, wirtschaftliche Aspekte Ke 38 und Aufgabenwahrnahme in Einklang zu bringen, sei eine Übertragung auf andere Bereiche durchaus sinnvoll. 16.10. Fraktion DIE LINKE: Fertigstellung Bahnhofsvorplatz Bayerischer Bahnhof (F-00291/14) Bürgermeisterin Dubrau antwortet, die Gestaltung der Platzfläche erfolge im Rahmen des Bauvorhabens City-Tunnel Leipzig durch den Projektsteuerer DEGES. Es sei vorgehen, die begehbaren Bereiche im Oktober 2014 fertigzustellen und zur Nutzung zu übergeben. Auch die Gestaltung der Grünflächen werde im Rahmen des Projektes City-Tunnel Leipzig vom Projektsteuerer vorgenommen. Die Grünflächen würden von einer umlaufenden kleinen Mauer eingefasst, die auch als Sitzmauer dienen werde. Auf dem Areal würden zehn Großbäume gepflanzt. Ein Baum komme auf die steinerne Platzspitze, und die anderen Bäume würden auf die Grünflächen verteilt. Die Fertigstellung der Rasenflächen und die Pflanzung der Bäume würden auch im Herbst 2014 erfolgen. Für jede City-Tunnel-Station sei ein Architekturwettbewerb durchgeführt worden. Sieger des Wettbewerbs zur Gestaltung des Bayerischen Bahnhofs sei der Entwurf des Büros Prof. Kulka gewesen. Eine vollständige Bepflanzung der seitlichen Außenflächen des Eingangsbauwerkes sei planfestgestellt und gehöre zum Bauwerk. Die Fassadenbegrünung mit wildem Wein werde im Zuge der Maßnahmen zur Grünflä chengestaltung ebenfalls im Herbst 2014 erfolgen. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob es sein könne, dass die Anfrage der Linksfraktion bewirkt habe, dass schon jetzt bestimmte Fußwegbereiche freigegeben worden seien. Bürgermeisterin Dubrau bekennt, dass sie diese Frage leider nicht beantworten könne. Aber möglicherweise habe die Anfrage geholfen. 16.11. Fraktion DIE LINKE: Fördermittelbescheide – Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße (F-00292/14) Bürgermeisterin Dubrau tut kund, dass sie erst vor etwa einer Stunde die Zuarbeit der LVB bekommen habe. Die Stadt Leipzig habe am 4. Juni 2013 Fördermittel in Höhe von 1.030.000 € im Jahr 2014 und in Höhe von 2.523.837 € im Jahr 2015 beantragt. Außerdem habe es einen Einbehalt von 5 %, also von 187.044 €, gegeben. Die Gesamtzuwendung habe somit 3.740.881 € betragen. Ein geänderter Fördermittelantrag nach Vergabe der Stadt Leipzig vom 12. Dezember 2013 habe folgenden Zuwendungen vorgesehen: im Jahr 2014 1.000.000 €, im Jahr 2015 2.510.086 €, Einbehalt 184.742 €, Gesamtzuwendung somit 3.694.828 €. Im geänderten Fördermittelantrag seien 50 % der Kosten für die Herstellung der Gehwegbereiche, 50 % der Kosten für den passiven Lärmschutz sowie der Anteil der Ke 39 Stadt Leipzig am Deckenschluss vorerst als nicht zuwendungsfähig ausgewiesen worden. Durch die LVB sei am 29. Mai 2013 an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt worden. Darin sei eine Förderung durch den Bund in Höhe von 2.668.374 € und durch das Land in Höhe von 2.592.549 € beantragt worden, insgesamt also 5.260.923 €. In einem Jour Fixe im Landesamt am 24. Juni 2014 sei durch den Vertreter des Fördermittelgebers mitgeteilt worden, dass nach aktuellem Stand aufgrund des geringen Anteils separierter Gleisanlagen im Bauabschnitt keine Förderung durch den Bund erfolgen werde. Bürgermeisterin Dubrau berichtet, dass das ein Thema sei, das viele Städte schon seit vielen Jahren bewege. Bei dem erwähnten Förderprogramm handele es sich um ein Straßenbahnbeschleunigungsprogramm. Fördermittel würden nur gewährt, wenn die Straßenbahn tatsächlich auf einem eigenen Gleisbett fährt. Aufgrund dieses Programms sei in Leipzig sehr viel gebaut worden. In den nach außen führenden Magis tralen sei dies sicherlich eine sinnvolle Maßnahme, aber je weiter man in die Innenstadt komme, je enger die Straßen würden, desto unsinniger werde so etwas. Wenn man dort die Straßenbahn separiere, bedeute dies nämlich, dass eine breitere Straße gebaut werden müsse. Es könnten keine Radwege eingeordnet werden, und die Gehwege würden schmaler. In einer Straße wie der Karl-Liebknecht-Straße wäre das völlig irrsinnig, weil die breiten Gehwege und die separaten Radstreifen gerade das Besondere dieser Straße ausmachen. Dieses Thema spiele in mehreren Bundesländern eine Rolle. Aufgrund dieser Situation hätten sich einige Länder bereit erklärt, den Anteil des Bundes an dieser Maßnahme zu übernehmen. Daher sei von den LVB am 3. Juli 2014 beim Land eine Fördersumme von 5.631.469 € beantragt worden. Auf Frage 2 antwortet die Bürgermeisterin, im Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 30. Oktober 2013 sei eine Gesamtzuwendung in Höhe von 3.159.730 € bewilligt worden. Dies sei weniger, als ursprünglich angedacht gewesen sei. Als Begründung für diese Mittelkürzung sei angeführt worden, dass der Deckenschluss des Gleisbaus bis zum Vorliegen einer Ausnahmeregelung zur Abweichung von der RL-KStB als nicht zuwendungsfähig bewertet werde und dass die Kosten für den passiven Schallschutz bis zur Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses für die Änderungen an den Anlagen der LVB für die Stadt Leipzig anteilig mit 50 % angesetzt würden. Mit Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses und entsprechenden Aussagen zum Lärmschutz könnten diese Kosten durch den Fördermittelgeber angepasst werden. Die in der Kostenberechnung für die Herstellung der Gehwegbereiche angesetzten Kosten würden vorerst nur mit 50 % der geplanten Kosten berücksichtigt. Gegen diesen Bescheid sei die Stadt Leipzig am 22. November 2013 in Widerspruch gegangen. Mit dem Änderungsbescheid vom 17. Dezember 2013 zum Zuwendungsbescheid vom 30. Oktober 2013 sei die Gesamtzuwendung auf 3.694.827 € erhöht worden. Am 20. Februar 2014 sei ein Änderungsbescheid zum Zuwendungsbescheid vom 30. Oktober 2013 ergangen, weil sich die beantragten Jahresschreiben geändert hatten. Die Höhe der Gesamtzuwendung sei jedoch unverändert geblieben. Ke 40 Ein weiterer Widerspruchsbescheid sei am 12. Juni 2014 ergangen, weil im Zuwendungsbescheid ein Rechenfehler enthalten gewesen sei. In den neuen Bescheid würden der Deckenschluss des Gleisbaus und die Herstellungskosten für die Gehwegbereiche als zuwendungsfähig bewertet. Der zuwendungsfähige Kostenanteil der Stadt Leipzig für Lärmschutzentschädigung sei allerdings lediglich für acht und nicht für 37 Häuser bestätigt worden. Danach habe es am 1. Juli 2014 einen erneuten Widerspruchsbescheid gegeben. Nunmehr sei man bei einer Gesamtzuwendung von 3.817.641,35 €. Nach wie vor liefen eine auf den 30. Juli 2014 datierte Verwaltungsstreitsache der Stadt Leipzig gegen das Landesamt und eine Klage gegen den Ände rungs-/Widerspruchsbescheid vom 1. Juli 2014 hinsichtlich der Bewertung zur Förderfähigkeit des Lärmschutzes. Hinsichtlich der LVB lägen bisher weder für den ersten noch für den zweiten Antrag Bescheide vor. Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sei der LVB mit Datum vom 19. November 2013 durch das LASuV die För-derun schädlichkeit des Maßnahmebeginns bescheinigt worden. Als Gründe für die bisherige noch nicht abschließende Bearbeitung seien vor allem personelle Engpässe benannt worden. Weiterhin sei angeführt worden, dass die Klärung der Förderung durch den Bund aufwendig und sehr zeitintensiv gewesen sei. Bis zum genannten Jour Fixe am 24. Juni 2016 habe keine schriftliche Aussage des Fördermittelgebers Bund vorgelegen. Selbstverständlich gebe es einen engen Kontakt zwischen allen Partnern. Bezüglich Frage 3 verweist Bürgermeisterin Dubrau auf ihre Antwort zu Frage 2. Was die LVB angehe, so gebe es bisher keine Signale für eine grundsätzliche „Nicht bescheidung“ des Vorhabens. In den bilateralen Abstimmungsgesprächen mit dem Fördermittelgeber sei die ausdrückliche Unterstützung des Vorhabens durch den Freistaat unterstrichen worden. Veränderungen habe es lediglich hinsichtlich der Aufteilung nach Landes- und Bundesmitteln gegeben. Daher sei ein Änderungsantrag gestellt worden, der lediglich auf die Förderung mit Landesmitteln abziele. Die zurzeit laufende inhaltliche Prüfung könne zu geringen Abweichungen gegenüber der Beantragungssumme führen, wenn einzelne technische Aspekte als nicht förderfähig angesehen. werden sollten. Die Formulierungen des Antrags berücksichtigten aber die Erfahrungen mit anderen Projekten. Bürgermeisterin Dubrau konstatiert, dass die von ihr genannten Summen nicht unerheblich seien. Sie seien sowohl für das Verkehrs- und Tiefbauamt als auch für die LVB außerordentlich wichtig. Sie, Dubrau, habe die Hoffnung, dass die begonnene Baumaßnahme kontinuierlich weiterlaufen könne wie geplant. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) bittet, dass ihm die Antwort auf die Anfrage schriftlich zugeleitet werden möge. Weiter möchte er wissen, was es zum jetzigen Zeitpunkt für den bestätigten Haushalt bzw. für den Wirtschaftsplan der LVB bedeuten würde, wenn es beispielsweise bei der bisherigen Nichtförderung des Lärmschutzes bliebe. Bürgermeisterin Dubrau macht geltend, dass die Stadt auf einem positiven Weg sei. Da sei nur noch dieser eine Punkt offen. Man sei mitten in einer Verwaltungs- Ke 41 streitsache und müsse abwarten, was dabei herauskommen werde. Wenn die Stadt verlieren sollte, müsse sie die betreffende Maßnahme selbst bezahlen. Klar sei, dass die LVB ohne Fördermittel nicht bauen könnten. Das ihr, Dubrau, vor einer Stunde zugegangene Schreiben lasse sie auf einen positiven Ausgang hoffen. Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Oberbürgermeisters Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 18: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 18.1. Entscheidung über die Annahme einer Schenkung (§§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO) zugunsten des Museums der bildenden Künste Leipzig (Schenkungen Böhm, Essen) (DS-00008/14; DS V/3953) Abstimmung: DS-00008/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 18.2. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gemäß §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für den Zeitraum Januar bis Juli 2014 (DS-00202/14) Abstimmung: DS-00202/14 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 19: Vorlagen I 19.1. Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH – Bestellung des Geschäftsführers DS-00131/14, Neufassung, Austauschblatt; DS V/3890 + Änderungsantrag der CDU-Fraktion + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE) Oberbürgermeister Jung verweist auf die Neufassung vom heutigen Tag. Man habe nochmals intensiv miteinander diskutiert, wie man das Ansinnen des Stadtrates im Hinblick auf die möglichen zukünftigen Entwicklungen aufgreifen könne. Bürgermeister Albrecht bestätigt, dass die Vorlage in den letzten Stunden nochmals mehrfach diskutiert und leicht verändert worden sei. Man habe die inhaltlichen Änderungswünsche der Fraktionen, die zu zwei Änderungsanträgen geführt hätten, erneut besprochen. Die Verwaltung habe nunmehr einen Beschlusspunkt 4 angefügt, der abweichend vom Grundtenor der Vorlage, die eine Personalentscheidung zum Gegenstand habe, auch strukturelle Themen aufgreife. Hauptinhalt der Vorlage sei die Wiederbesetzung der Geschäftsführerfunktion nach dem Ausscheiden von Herrn Miethke. Herr Miethke habe in den letzten Jahren eine extrem gute und solide Arbeit geleistet. Diese Stelle sei ausgeschrieben worden. In der Ausschreibung sei bereits der Grundansatz verankert gewesen, dass auch eine Ke 42 Weiterbesetzung der Geschäftsführung der LGH gewünscht sei. Insofern sei die in den letzten Tagen geführte Diskussion nicht neu. In diesem Zusammenhang müsse man wissen, dass mit der Wiederbesetzung eine Änderung der bisherigen Geschäftsführertätigkeit verbunden sei. Ein neues Thema sei die Veränderung der Förderbedingungen in der neuen EU-Förderperiode, die sich insbesondere für die Saat zucht Plaußig auswirken werde. Bürgermeister Albrecht erwähnt, dass die Beschlusspunkte 2 und 3 der ursprünglichen Vorlage geändert worden seien. Er unterstreicht, dass es durchaus im Sinn der Verwaltung sei, den Prozess der Abwägung der Vor- und Nachteile der gesellschaftspolitischen Veränderungen der vier Gesellschaften LESG, LEVG, Saatzucht Plaußig und LGH zum frühestmöglichen Zeitpunkt abzuschließen. Dabei gebe es allerdings eine kleine Hürde, auf die die Stadt Leipzig keinen Einfluss habe. In der LGH habe sie es nämlich mit weiteren Gesellschaftern zu tun. Bei den zu erwartenden Veränderungen werde man auf jeden Fall eine Prüfung durch das Finanzamt vornehmen lassen müssen. Der Bürgermeister bedankt sich für die insbesondere in den letzten beiden Tagen ge führten Diskussionen, die jetzt, wie er hoffe, zu einem guten Ergebnis geführt hätten. Stadträtin Grimm (CDU-Fraktion) erklärt, dass die CDU-Fraktion aufgrund der vorliegenden Neufassung ihren Änderungsantrag zurückziehe. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist zurückgezogen. Stadtrat Sasama (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, grundsätzlich sei es immer richtig und notwendig, die Eigentümerziele, die Effizienz und damit auch die Struktur der städtischen Unternehmen zu prüfen. Der Anstoß, den die CDU-Fraktion gegeben habe, sei richtig und auch zeitgemäß. Nicht richtig finde es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diese Prüfung, wie vom Oberbürgermeister vorgeschlagen, allein auf Effizienz zu gründen. Eigentümerziele städtischer Unternehmen umfassten mehr als nur Geld. Es müsse um Leistungen gehen und darum, ob und wie man diese besser erledigen kann. Insofern werde von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE der Vorschlag der CDU-Fraktion, alle vier Unternehmen zu vereinen, für den falschen Weg gehalten. Der entsprechende Antrag sei zwar inzwischen zurückgezogen, aber er sei der Anstoß für diese Diskussion gewesen. Leipzig brauche Unternehmen mit dem Fokus Wirtschaftsförderung und Unternehmen mit dem Fokus, Stadtentwicklungsinstrument zu sein. Daher trügen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE den von Herrn Albrecht vorgetragenen Vorschlag des Oberbürgermeisters mit, die Fusionierung der vier genannten Unternehmen zu prüfen. Sie sähen damit ihren Änderungsantrag als in der Vorlage aufgegangen an. Der Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE ist zurückgezogen. Nicht einverstanden erkläre man sich mit dem Zeitpunkt. Wenn der Zeitpunkt von einem Jahr bedeute, dass in dieser Zeit die Vorschläge umgesetzt werden sollen, dann Ke 43 wolle man das gern gemeinsam in den Fokus nehmen. Die Prüfung selbst und die Bekanntgabe ihres Ergebnisses müssten wesentlich zeitnäher erfolgen. Er, Sasama, schlage vor, in einer Protokollnotiz festzulegen, dass das Prüfungsergebnis im ersten Quartal oder bis Mitte des Jahres 2015 dem Stadtrat mitzuteilen ist. In der Sache sei man sich jedenfalls jetzt so weit einig. Oberbürgermeister Jung erklärt, er halte es für möglich, das Prüfungsergebnis im zweiten Quartal 2015 vorzulegen, weil die steuerrechtlichen Fragen bisher noch gar nicht angefasst worden seien. Der letzte Satz des Beschlusspunktes 4 solle nunmehr wie folgt formuliert werden: „Das Prüfergebnis und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen bzw. Umsetzungsvorschläge sind der Ratsversammlung im zweiten Quartal 2015 vorzulegen.“ Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob er in der Annahme richtig gehe, dass hinsichtlich einer Fusionierung von LESG und LEVG das Jahr 2018 angedacht sei, denn bekanntlich gebe es ein Programm zur Entwicklung der Alten Messe, in dessen Rahmen die LEVG unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten dort zielstrebig eine Vermarktung mache. Es dürfe nicht geschehen, dass irgendeine Im mobilienfirma dann dort nach bestimmten Kriterien handele. Bei der Alten Messe stünden die stadtentwicklungspolitischen Ziele im Vordergrund. Insofern schließe er, Schlegel, sich der Argumentation von Herrn Sasama an, wenn dieser das so gemeint habe. Oberbürgermeister Jung bestätigt, dass man diesen Gesichtspunkt im Rahmen der Prüfung sehr zu beachten haben werde. Stadtrat Rothkegel (CDU-Fraktion) merkt an, dass er eigentlich mit der Meinung von Herrn Sasama übereinstimme. Der CDU-Fraktion sei es nicht darum gegangen, alle vier Gesellschaften zusammenzufassen, sondern zu prüfen, welche Möglichkeiten es gebe, die Aufgabenüberschneidungen zu beenden. Da man es auch mit Strukturen in den Gesellschaften zu tun habe, werde der Prozess einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Entscheidend aber seien die Eigentümerziele der einzelnen Gesellschaften, um eine klare Aufgabentrennung zu erreichen. Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Überschrift dieser Drucksache „Bestellung des Geschäftsführers“ laute. Der Stadtrat befinde sich zum wiederholten Male in einer Situation, wo unter dem Vorwand einer Personalentscheidung strukturelle Fragen geklärt würden. Das halte er nicht für gut. Diese Kritik betreffe auch die Änderungsanträge. Sie müssten normalerweise ins Verfahren verwiesen werden, weil anderenfalls mittels Änderungsanträgen, die möglicherweise im Stadtrat beschlossen würden, das legitime Recht der Diskussion im Beteiligungsausschuss ausgehebelt würde. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) stellt den Antrag, über den Beschlusspunkt 1 getrennt von den Beschlusspunkten 2 bis 4 abzustimmen. Falls möglich, sollte zuerst über die Beschlusspunkte 2 bis 4 abgestimmt werden. Das würde ihm sein Abstimmungsverhalten erleichtern. Ke 44 Oberbürgermeister Jung erklärt, man könne gern über den Beschlusspunkt 1 getrennt abstimmen. Allerdings finde er, dass man es dem vorgeschlagenen Geschäftsführer, der seit Monaten auf eine Entscheidung warte, schuldig sei, die Personalentscheidung zuerst zu treffen; denn diese Personalentscheidung sei notwendig, und zwar unabhängig davon, wie über die Beschlusspunkte 2 bis 4 abgestimmt werde. Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, über den Beschlusspunkt 1 offen abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch. Abstimmung: Beschlusspunkt 1 der DS-000131/14 wird bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen beschlossen. Abstimmung: Die Beschlusspunkte 2, 3 und 4 der DS-000131/14 werden bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschlossen. Oberbürgermeister Jung beglückwünscht Herrn Thalmann zu seiner Wahl als Geschäftsführer. 19.2. Leipziger Lichtfest am 9. Oktober 2014 – Unterstützung durch die Stadt Lyon (DS-00078/14; DS V/3980) Abstimmung: DS-00078/14 wird bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschlossen. 19.3. Projektkonzeption „1000 Jahre Leipzig“ – Inhaltlicher Überblick und finanzieller Rahmen (DS-00001/14; DS V/3580; Ergänzungsblatt und Austauschblatt) Abstimmung: DS-00001/14 wird mit großer Mehrheit beschlossen. 19.4. Satzungsänderung Bürgerstiftung Leipzig in „LEIPZIGSTIFTUNG“ – Bürgerschaftliche Tradition seit 1799 (DS 00075/14; DS-V/828; Austauschblatt) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, wenn zu einem Thema so persönlich diskutiert werde wie zur Bürgerstiftung, dann bestärke sie das, dranzubleiben. Wenn Fragen an Amtsträger persönlich aufgefasst würden, liege ein gravierendes Missverständnis vor. Die Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Intransparenz der Bürgerstiftung sei sachlich berechtigt. Da sei es eben nicht hilfreich, wenn dies persönlich ausgetragen werde. Die Beiratssitzung, in welcher über die vorliegende Satzungsänderung entschieden worden sei, habe dreimal einberufen werden müssen, und schließlich habe nur telefonisch beschlossen werden können. Dabei sei ein Satzungsentwurf vorgelegt worden, der allein die Zustimmung der Landesdirektion finde. Mehr wäre nicht drin. Die vom Stadtrat beantragten Änderungen, in denen es lediglich darum gegangen sei, um die Veröffentlichung der Förderaktivitäten und der Vermögensentwicklung zu bitten, hätten gar keine Berücksichtigung gefunden. Ke 45 Eine Bürgerstiftung mache ihre Projekte öffentlich und betreibe eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern der Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen. Das sei eines der zehn Merkmale einer Bürgerstiftung. Dass die Bürgerstiftung Leipzig sie nicht erfülle, sei nach ihrer, Kreffts, Lesart der Grund für die Umbenennung in „LEIZPIGSTIFTUNG“. Die kommunale Sammelstiftung von 144 Leipziger Stiftern und Stifterinnen werde mit dieser Satzungsänderung nicht öffentlicher, und man werde weiterhin nicht wissen, wie die Stiftungsmittel verausgabt werden. Weiterhin werde ein Vorstand nach seinem Gutdünken agieren. Er sei im Gegensatz zum Stiftungsrat auch nicht expressis verbis der bürgerschaftlichen Tradition verpflichtet. Von Amts wegen sei er es sicher, aber es stehe nicht nochmals extra in der Satzung, obgleich es für die Mitglieder des Stiftungsrates drinstehe. Die se Satzung trage aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu Öffentlichkeit und Durchschaubarkeit bei. Stadträtin Krefft berichtet, bei einem Wahlforum 2004 sei sie das erste Mal mit der Bürgerstiftung konfrontiert worden. Frauen hätten gefordert, dass ernsthaft geprüft werden solle, ob die Zwecke der Henriette-Goldschmidt-Stiftung, die in die Bürgerstiftung überführt worden war, erfüllt würden. Immerhin sei das Henriette-Goldschmidt-Haus als unveräußerlicher Bestandteil der Bürgerstiftung abgerissen worden. Sie, Krefft, habe diese Frage nicht beantworten können, weil dazu keine Informationen zu finden gewesen seien. Im Jahr 2010 sei ihr die Bürgerstiftung erneut begegnet. Damals sei sie vom Oberbürgermeister als Partner in einem Kaufkonstrukt empfohlen worden, das auf den ersten Blick für sie, Krefft, nicht zu durchschauen gewesen sei. Es sei um eine Flä che aus Privatbesitz gegangen, die für eine städtische Gesellschaft erworben werden sollte, um dort Einrichtungen zu bauen. Die Idee dabei sei gewesen, dass die Bürgerstiftung das Grundstück erwerben und anschließend an die Gesellschaft verpachten sollte. Das Projekt sei gescheitert, aber dennoch sei dieser Vorschlag lange Zeit ein Diskussionsgegenstand gewesen. Schließlich habe man im letzten Sommer im Magazin „Kreuzer“ lesen können, dass Bürger erbost gewesen seien, weil die Häuser Frickestraße 1 und 3 durch die Bürgerstiftung verkauft worden seien und der neue Eigentümer, die allseits bekannte GRK-Holding, anstelle des Gartens einen Neubau habe errichten wollen. Immerhin aber habe durch die Stiftung der erste soziale, aus Miethaus und Garten bestehende Wohnungsbau in Leipzig geschützt werden sollen. Leider finde man keine Informationen. Es gebe auch im Nachgang nichts, wo man das nachvollziehen könne. Es bleibe nebulös. Richtig objektivieren könne man diese Angelegenheiten nicht. Die Liegenschaften seien im Paket veräußert worden, da ihre Sanierung durch die Bürgerstiftung nicht zu stemmen gewesen sei. Aus dem Erlös habe man Förderaktivitäten entwickeln und Investitionen tätigen können, die ebenfalls dem Stiftungszweck dienen, beispielsweise der Bau eines Kindergartens. Das leuchte ein. Allerdings müsse man fragen, warum es keine Berichterstattung an den Rat der Bürgerschaft der Stadt Leipzig gebe, wie es mit der Entwicklung des Stiftungsvermögens aussehe und wer welche Leistungen beziehe. Es werde lediglich auf Aufwendungen Ke 46 im Zusammenhang mit der Tätigkeit hingewiesen, aber nicht gesagt, wer diese Aufwendungen kontrolliere. Der Vorstand handele allein und informiere den Stiftungsbeirat erst im Nachgang. Man müsse fragen, warum die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht öffentlich werden solle. Mit der vorgelegten Satzung werde keine Durchschaubarkeit hergestellt. Sie, Krefft, appelliere an die Stadträte, dieser Satzung nicht zuzustimmen und damit die Möglichkeit zu öffnen, doch noch Durchschaubarkeit und Berichtswesen in die Satzung aufzunehmen. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) konstatiert, 90 % dessen, was Frau Krefft gesagt habe, sei richtig. Allerdings denke er, dass die Schlussfolgerung, deshalb der Vorlage nicht zuzustimmen, der falsche Weg sei. Der Stadtrat diskutiere seit Beginn der Wahlperiode über die Änderung der Satzung der Bürgerstiftung. Er, Maciejewski, erinnere sich, dass er Beirat geworden sei und dass danach zunächst gar nichts pas siert sei. Dann habe er einige Herren des Vorstandes kennen gelernt, aber sonst sei nichts geschehen. Dann habe ein Satzungsentwurf aus der vorigen Wahlperiode beschlossen werden sollen. Danach habe man begonnen zu diskutieren. Das Ganze habe fünf Jahre gedauert. Der vorliegende Entwurf sei ein erster kleiner Schritt in Richtung Transparenz. Wenn der Oberbürgermeister es ernst meine mit seiner Absicht, Transparenz gegenüber dem Rat und der Öffentlichkeit herzustellen, müsse der Stadtrat den ersten Schritt gehen und diese Satzungsänderung beschließen. Wenn man das nicht tue, bleibe alles beim Alten. Deshalb werbe er, Maciejewski, eindringlich dafür, dieser Änderung zuzustimmen, damit es endlich vorwärtsgehen könne. Stadträtin Hantschick (Fraktion DIE LINKE) merkt an, sie habe eigentlich nichts zu diesem Thema sagen wollen; denn sie sei davon ausgegangen, dass Frau Krefft durch Frau Körner, die Beiratsmitglied sei, über den Prozess der Satzungsänderung informiert sei und auch die Unterlagen in Form der Wirtschaftspläne erhalte. Jede Fraktion habe ein Mitglied im Beirat. Sie, Hantschick, habe vor einigen Jahren den Beirat von Herrn Müller-Berndorff übernommen, und seitdem diskutiere man über verschiedene Vorschläge. Die Beiratsmitglieder hätten betont, dass sie als Vertreter im Beirat bleiben wollen. In ernsthaften Diskussionen gemeinsam mit der Landesdirektion sei eine Lösung gefunden worden, mit der man wirklich gut leben könne. Man dürfe nicht vergessen, dass es sich nicht um eine städtische Stiftung handele. Der Stadtrat habe über seine Sitze im Beirat die Möglichkeit, kontrollierend und lenkend einzuwirken. Insofern verstehe sie, Hantschick, die von Frau Krefft aufgemachte Diskussion überhaupt nicht. Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, der Satzung habe man zuletzt nur in der vorliegenden Fassung zustimmen können, weil seitens der Landesdirektion keine andere Möglichkeit zugelassen worden sei. Der Beirat habe weitere Änderungen geplant und sei sich dabei auch über Fraktionsgrenzen hinweg relativ einig gewesen. Er habe zum Ausdruck gebracht, dass man sich mehr Transparenz und ein anderes Aufeinanderzugehen wünsche. Seitens der Fraktionen und insbesondere zwischen Stadtrat und Verwaltung sei man sich nicht einig über das, was man von der Bürgerstiftung wolle. Es sei eben nicht nur eine einfache juristische Ke 47 Sache. Der Oberbürgermeister bestelle den Vorstand; es gebe den Beirat, bei dem der Stadtrat involviert sei. Trotzdem werde gesagt, es sei keine städtische Stiftung, sondern eine Bürgerstiftung. Die Frage sei, wie man das draußen erkläre, wenn Din ge gestiftet würden. Natürlich sei es eine Bürgerstiftung, aber es werde voll in Kauf genommen, dass diese Stiftung unter dem Namen dieser Stadt laufe und von deren obersten Organ verwaltet werde, zumindest was die Einsetzung der Kontrolleure angehe. Unter diesen Umständen sei maximal die vorgeschlagene Satzungsänderung möglich gewesen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen versuche deutlich zu machen, dass man sich das ganze Konstrukt auch einmal genauer angucken müsse, um festzustellen, ob man der Forderung gerecht werde, Stiftungsvermögen zu bewahren. Sie, Körner, könne als Beiratsmitglied sagen, dass sie das bei den direkten Finanzierungen größtenteils gut nachvollziehen könne; aber sie könne mit ihrem Beiratsmaterial nicht in die Fraktion gehen. Sie sei gar nicht befugt, das öffentlich zu machen. Sie könne sich natürlich Rat suchen, aber das sei nicht die Transparenz, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwarte, wenn eine Stiftung sich Bürgerstiftung nenne. Abstimmung: DS 00075-14 wird mit großer Mehrheit beschlossen. 19.5. 100. Deutscher Katholikentag vom 25. bis 29. Mai 2016 (DS 00128/14; DS V/3877; Ergänzungsblatt + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Änderungsantrag der FDP-Fraktion + Änderungsantrag der SPDFraktion) Oberbürgermeister Jung äußert, dass er das Ansinnen der FDP-Fraktion, für Großveranstaltungen eine Richtlinie auf den Weg zu bringen, für richtig halte. Allerdings würde er dieses Anliegen ungern an diese Vorlage koppeln. Es sei nämlich noch nicht entschieden, ob so etwas im Rahmen einer Fachförderrichtlinie oder der Rahmenrichtlinie vereinbart werden soll. Er, Jung, habe den Auftrag erteilt, einen Weg zu suchen, in der Rahmenrichtlinie den Tatbestand der Großveranstaltungen, die die Stadt Leipzig fördern wolle, zu verankern. In den nächsten Jahren würden in Leipzig mehrere solche Großveranstaltungen durchgeführt. Der Oberbürgermeister gibt zu Protokoll, dass der Vorschlag der FDP-Fraktion in die Rahmenrichtlinie eingearbeitet werden soll. Ob sich daraus eine Fachförderrichtlinie entwickle, werde noch zu prüfen sein. Oberbürgermeister Jung tut kund, dass er den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in die Vorlage übernehme. Stadträtin Grimm (CDU-Fraktion) führt aus, mit einer Festbetragsfinanzierung von 1 Million € wolle die Stadt Leipzig den 100. Deutschen Katholikentag im Jahr 2016 bezuschussen. Sie sei sehr überrascht, welche Diskussionen sich dabei im Vorfeld abspielen. Da werde die krude These in den Raum gestellt, durch diese Bezuschussung würde die durch das Grundgesetz garantierte Trennung von Kirche und Staat infrage gestellt. Die katholische Kirche mit 1,2 Gläubigen werde in einem Atemzug mit Scientology genannt. Religionsgegner erfänden ein sogenanntes 11. Gebot und stellten in Leipzig Karnevalspuppen auf. All das sei von der Meinungsfreiheit ge - Ke 48 deckt, und es sei gut, dass Menschen heute so ihre Meinung in aller Öffentlichkeit sagen können. Dafür sei man 1989 über den Ring gelaufen, dafür habe man de monstriert. Aus den Kirchen heraus seien die Ereignisse von 1989 entstanden. Vor diesem Hintergrund könne sie, Grimm, manche Diskussionen heute gar nicht mehr nachvollziehen. Mehr noch, sie schäme sich dafür. Diskussionen über Umweg rentabilität, Umrechnungsakrobatik in Kindergartenplätze oder Schultoiletten und Aufzählung von zugegebenermaßen vielen kommunalpolitischen Baustellen seien dem Thema nicht angemessen, und sie seien scheinheilig. Die Stadt Leipzig bewerbe sich erfolgreich um zahlreiche Großveranstaltungen, etwa die Hallenhockeywelt meisterschaften, die Ausrichtung von Spielen bei der Fußballweltmeisterschaft, die Workskills, die Feierlichkeiten im Richard-Wagner-Jahr, und sie fördere diese. Da gebe es solche Diskussionen nicht. Wenn es aber um eine kirchliche Veranstaltung gehe, koche scheinbar die Volksseele. Es sei aber falsch, zu behaupten, die Institution Kirche würde bezuschusst. Es handele sich um eine offene Veranstaltung katholischer Laien, nicht um eine der Amtskirche. Es sei falsch, den Eindruck zu vermitteln, dass sich die Kirche nicht an den Kosten beteiligen würde; denn es werde auch Teilnehmerbeiträge geben. Und es sei völlig falsch, so zu tun, als ob ein Katholikentag niemanden interessiere. Es gebe ge rade heute so viele gesellschaftliche Themen zu diskutieren, und dafür könne der Katholikentag mit seinem Motto „Mensch. Wert. Würde“ eine gute Plattform bieten. Natürlich werde das ein herausragendes öffentliches Ereignis, über das die Medien berichten werden und das Aufmerksamkeit in ganz Deutschland genießen wird. Immerhin seien etwa 24 Millionen Deutsche katholischen Glaubens. Und es sei der 100. Deutsche Katholikentag, der nicht in Mainz oder Speyer, sondern in Leipzig stattfinden soll. Natürlich werde Leipzig sehr stark von der Ausrichtung des Katholi kentages profitieren. Durch vorliegende Zahlen werde dies bestätigt, und die Ober bürgermeister von Mannheim und Regensburg würden das sicherlich auch gern tun. Stadträtin Grimm betont, sie wünsche sich – und das sage sie auch als evangelische Theologin –, dass der 100. Deutsche Katholikentag nach Leipzig kommt und danach vielleicht auch wieder einmal ein evangelischer Kirchentag. Die Stadträte sollten jetzt zeigen, dass sie nicht kleinkariert diskutieren, sondern weltoffen und gastfreundlich sind, so wie das die Stadt Leipzig sei. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht, dass seine Fraktion das Ansinnen, den 100. Deutschen Katholikentag in Leipzig durchzuführen, sehr unterstütze. Sie habe sich deshalb in den letzten Monaten nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob sie dieses Ereignis unterstütze, sondern wie sie dies tue. Der Bischof des Bistums Dresden-Meißen Heiner Koch habe in einem Interview mit dpa im vergangenen Herbst über die Finanzierung des 100. Deutschen Katholikentages gesprochen. Er habe dabei gesagt, dass sich die Finanzierung traditionell zu je einem Drittel von der Kirche, den Teilnehmern und aus öffentlichen Zuschüssen zusammensetze. – In der Vergangenheit sei das auch in etwa so gewesen. In Leipzig solle aber nun Neuland betreten werden. Das Zentralkomitee der deutschen Katholi ken habe 4,6 Millionen € bei Bund, Land und Kommune beantragt. Bei einem Ge- Ke 49 samtbudget von 9,9 Millionen € bedeute dies 46 % öffentliche Bezuschussung, also fast die Hälfte und nicht ein Drittel. An dieser Stelle frage er, Schmidt, warum dies nötig ist. Der Blick auf die anderen zwei Drittel bringe dazu etwas Klarheit. Das zweite Drittel komme von der katholischen Kirche und das dritte Drittel aus Eigenmitteln. Das seien Teilnehmergebühren – immerhin 59 € für eine Dauerkarte –, Projektzuschüsse, Fundraising und Kollekte. Im Finanzplan sei dieses Drittel vorbildlich mit 3,3 Millionen € ausgewiesen. Wenn man sich das verbleibende Drittel ansehe, dann zeige sich, wo das Geld eben nicht herkomme, nämlich von der katholischen Kirche. Die kirchlichen Zuschüsse setzten sich zusammen aus dem Geld, welches das miteinladende Bistum Dresden-Meißen und der Verband der Diözesen Deutschlands beisteuern, zusammen 2,1 Millionen € – 600.000 € vom Bistum Dresden-Meißen und 1,5 Millionen € aus den anderen Bistümern. Es bleibe also ein Delta von 1,2 Millionen € zur Drittelfinanzierung. Wieder stelle sich die Frage nach dem Warum. Er, Schmidt, habe diese Frage den Abgesandten der katholischen Kirche gestellt: Herrn Dr. Vesper, Generalsekretär des Zentralkomitees der Katholiken, Herrn Dr. Stauch, Geschäftsführer der Katholikentage, und Herrn Giele. Eine Antwort auf seine Frage habe er nicht bekommen, nur Ausflüchte. Das Wort „Drittelfinanzierung“ werde von diesen Herren nicht in den Mund genommen. Stattdessen sei am vergangenen Donnerstag eine neue, sehr transparente Finanzplanung vorgelegt worden. Diese aber weise nicht mehr drei, sondern vier Bereiche auf. Der Bereich der Eigenmittel sei schlichtweg geteilt worden. Seitdem zählten erzielte Zinsen eben nicht mehr zu den Eigenmitteln. Man habe ihm, Schmidt, zu erklären versucht, dass die Einnahmen aus der Kollekte einen Großteil der verbleibenden 3 Millionen € Eigenmittel ausmachen und auch ein Beitrag der katholischen Kirche seien. Man habe auch zu erklären versucht, dass der Katholikentag und das ZdK keinerlei Zugriff auf Kirchensteuermittel hätten und dass die Bistümer nicht mehr Geld zur Verfügung stellen würden. Schließlich sei der Katholikentag ja auch keine Veranstaltung der katholischen Kirche, sondern der Laienorganisation des ZdK. Wenn man aber bedenke, dass das Bistum Dresden-Meißen selbst im Herbst 2003 das ZdK nach Leipzig eingeladen habe und gemeinsam mit dem ZdK als Veranstalter auftrete – so geschehen dieses Jahr in Regensburg und vor zwei Jahren in Mann heim –, dann sei das Argument verfehlt, die Kirche sei nicht Veranstalter und daher nur unterstützend tätig. Nein, die katholische Kirche sei Mitveranstalter dieses ge samtdeutschen Kirchentages. Der Katholikentag sei also eine Veranstaltung von Laienkatholizismus und katholischer Kirche. Letztere wolle aber nur etwa 20 % der Gesamtkosten übernehmen. Die Frage, warum der Verband der Diözesen nicht mehr Mittel zur Finanzierung des Jubiläumskirchentages zur Verfügung stelle, sei unbeantwortet geblieben. Und noch eine Antwort sei man ihm, Schmidt, schuldig geblieben. Die Frage nämlich, ob man sich damit auseinandergesetzt habe, welche Konsequenzen eine Kürzung der städtischen Zuschüsse gemäß Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte, sei mit Nein beantwortet worden. Man gehe weiterhin von der Bewilligung der beantragten Summe aus. Dabei habe man durchblicken lassen, dass man Ke 50 weiterhin zum Standort Leipzig stehe, aber eine Minderung von Zuschüssen zwangsläufig auch eine Kürzung an der Veranstaltungsqualität darstellen würde. Stadtrat Schmidt unterstreicht, das ZdK und die katholische Kirche hätten sich bewusst für Leipzig entschieden. Sie hätten sich sehr bewusst für die Stadt der Friedlichen Revolution entschieden, in der lediglich 4,3 % der hier lebenden Menschen ka tholischen Glaubens seien. Fakt sei aber auch, dass die katholische Kirche in Deutschland stolz auf ein geschätztes Vermögen von 270 Milliarden € blicken könne. Genau könne man das nicht beziffern. Die Bilanzaufstellung in den einzelnen Bistümern befinde sich noch am Anfang. Wer heute der Vorlage in der vorliegenden Form zustimme, ohne den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu unterstützen, der möge das bitte morgen auch den Menschen Leipzigs erklären, wo es an so vielen Ecken fehle. Er, Schmidt, könne nicht verstehen, warum die öffentliche Hand 46 % der Gesamtfinanzierung des Kirchentages tragen solle. Antworten habe er leider von den Vertretern der katholischen Kirche nicht bekommen, aber keine Antwort sei in diesem Falle wohl auch eine Antwort. Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) beginnt seinen Redebeitrag mit folgenden Worten: „Lieber Gott, bin ich froh, dass wir jetzt den Bonew haben! Denn wenn es nach seiner Vorgängerin, der ehrenwerten Bundestagsabgeordneten Bettina Kudla, ginge, wären bestimmt auch zwei oder mehrere Millionen Euro Leipziger Zuschuss für den 100. Katholikentag 2016 eine angemessene Summe.“ Am 11. September 2014 sei den Vertretern der Stadtratsfraktionen vom Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ein schlüssiger Finanzplan des 100. Katholikentages vorgelegt worden. Herr Dr. Vesper und seine Mitstreiter hätten das in einer sehr freundlichen, offenen und nachdrücklichen Weise getan. Man wisse jetzt, dass zur Organisation dieses Festes der katholischen Laien tatsächlich insgesamt 9,9 Millionen € gebraucht würden, da das Fest sonst nicht wie geplant ablaufen könne. Der Millionenzuschuss der Stadt Leipzig spiele da eine wichtige Rolle. Auch das Bistum Meißen bezuschusse den Kirchentag mit immerhin 600.000 Euro, obwohl es kein reiches Bistum sei. Das sei zwar schön, doch mit dieser Erkenntnis habe sich seit Juli in der Sache selbst nichts geändert. Er, Grosser, wolle sich nicht damit beschäftigen, ob es in der reichen katholischen Kirche eine gerechte Verteilung der Mittel gibt. Er sei kein Katholik, und deshalb gehe ihn das nichts an. Er wolle auch nicht darüber reden, dass der deutsche Staat jährlich mit fast 500 Millionen € die Gehälter der Würdenträger der Kirchen zahle. Das Problem der Trennung von Staat und Kirche könne nicht im Stadtrat Leipzig geregelt werden. Er, Grosser, wolle aber darüber reden, dass auch Leipzig nicht reich sei. Die Situa-tion der Schulen, Kindergärten und Straßen habe sich seit Juli nicht wesentlich ent spannt. Kaputte Fenster, unhygienische und ruinöse Sanitäranlagen sowie unzureichender Brandschutz in vielen Schulen seien keine Hirngespinste, sondern Realität. Viele Straßen und Brücken in Leipzig verdienten ihre Bezeichnung nicht. Jeder Cent, der für ihre Instandhaltung frei gemacht werden könne, sei wichtig. Es gebe in Leip- Ke 51 zig immer noch über 42.000 Bedarfsgemeinschaften, für die die Stadt die Kosten der Unterkunft bezahle, und fast 22.000 langzeitarbeitslose Menschen. Die Nennung solcher Probleme sei kein Populismus und keine Scheinheiligkeit, sondern die Wahrheit. Immer wieder sei von der Stadtverwaltung Geldmangel als Ableh nungsgrund genannt worden, wenn es darum gegangen sei, politische Ansätze zu entwickeln, um diese Probleme anzugehen. Dinge, die den Leipzigern wirklich auf der Seele brennen, beispielsweise die Wiederherstellung des Stadtbades, würden mit der Begründung der Nichtfinanzierbarkeit abgeschmettert. Es gebe immer noch sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die jeden Cent mehrmals umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben können. Er, Grosser, frage, wie man diesen Leuten sagen wolle, dass Leipzig 1 Million € für einen Kirchentag ausgeben werde. Zu dem Argument des Oberbürgermeisters, dass ein Vielfaches der investierten Summe wieder an die Stadt zurückfließe, sei zu sagen, dass dies durchaus stimmen könne, dass davon aber nicht die gesamte Stadtgesellschaft profitiere. Den Händlern und der Gastronomie einschließlich ihrer Mitarbeiter sei es gegönnt, wenn sie gut verdienen. Als Akt der Wirtschaftsförderung wäre das in Ordnung, wenn dabei sichergestellt würde, dass mindestens 1 Million € wieder in den Stadtsäckel zurückkommt, denn dort werde das Geld für die Lösung der genannten Probleme gebraucht. Natürlich sei es schön, wenn Leipzig viele Menschen aus ganz Deutschland und aus anderen Ländern zu Gast habe. Es sei schön, wenn diese Menschen Leipzig erleben können und anschließend nach ihrer Heimkehr über die schöne Stadt Leipzig berichten. Es sei auch schön, wenn katholische Menschen hier in der Diaspora anderen zeigen können, wie sie leben, was sie träumen und was sie wollen. Und da das ja ganz bestimmt ohne missionarischen Ansatz geschehen würde, wäre alles gut und richtig. Nur, bezahlbar sei das für die Stadt Leipzig derzeit leider nicht. Angesichts der finanziellen Lage Leipzigs sei die Forderung von 1 Million € unangemessen. Da vergehe den meisten Leipzigern die Lust, gute Gastgeber zu sein. Hier irre Frau Bettina Kudla in ihrer Einschätzung über die Freude der Leipziger. Er, Grosser, frage Frau Kudla, wie sie sich verhalten würde, wenn morgen Buddhisten oder andere Religionen Gleiches in gleicher Höhe verlangen würden. Stadtrat Grosser betont, zu entscheiden hätten heue Stadträte, die den Leipzigern und nicht der katholischen Kirche oder anderen Religionsgemeinschaften verpflichtet seien. Die Mehrheit der Linksfraktion werde so wie er diese Vorlage ablehnen. Dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würden möglicherweise einige zustimmen. Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) führt aus, wenn er für die finanzielle Unterstützung des Katholikentages spreche, rede er aus der Position eines Nichtglaubenden, eines Konfessionslosen und sei da also völlig unverdächtig. Bei 1 Million € handle es sich sehr wohl um eine hohe Summe, absolut und auch psychologisch. Man sei hier aber nicht im Supermarkt, wo 9,90 € eben keine 10 € seien. Die zur Diskussion stehende Summe könne von zwei Seiten aus betrachtet werden, und zwar entweder unabhängig vom Ereignis des 100. Katholikentages, also heruntergebrochen auf die nackte haushalterische und wirtschaftliche Bilanz sowie die überregionale Aufmerksamkeit Ke 52 für Leipzig, oder mit dem Blick auf die politische Bedeutung dieses Ereignisses und auf die Kirche im Besonderen. Beides zu vermengen falle ihm, Dyck, schwer. Nach dem letzten bekannt gewordenen Stand des Finanzplanes und bei strikter Anwendung der Vollkostenrechnung werde ein substanzieller Teil des Zuschusses direkt an die Stadt und die städtischen Unternehmen zurückfließen, vom strapazierten Begriff der Umwegrentabilität und ihrer positiven Wirkung in die Stadt hinein ganz zu schweigen. Das sei übrigens auch ein Grund, warum es der SPD-Fraktion nunmehr mehrheitlich möglich sei, der Vorlage zuzustimmen. Minderheitenvoten der SPDFraktion resultierten aus dem Konflikt zwischen den finanziellen Aufwendungen oder auch grundsätzlichen politischen Überzeugungen. In der öffentlichen Diskussion sei die Frage gestellt worden, wie man diese Summe den Bedürftigen in der Stadt Leipzig erklären wolle. Er, Dyck, könne diese Frage nicht beantworten, frage aber zurück: Wie argumentieren die Fragesteller diesbezüglich bei anderen Ereignissen, die die Stadt Leipzig ebenso großzügig unterstützt, zum Beispiel im nächsten Jahr bei der Kofinanzierung einer sportlichen B-Veranstal-tung, der Hallenhockey-WM? Mit Stadtratsbeschlüssen direkt und durch Sponsoring städtischer Unternehmen indirekt untersetzt kämen da auch 500.000 € zusammen – für ein Ereignis, welches außerhalb der Arena in Leipzig kaum einer mitbekommen werde. Eine transparente Vollkostenrechnung hierzu liege nicht vor und werde sicherlich auch nicht vorgelegt werden. Allerdings fordere die SPD-Fraktion dies künftig bei allen Veranstaltungen, die die Stadt Leipzig unterstütze ein. Für den Katholikentag verlange die SPD-Fraktion dies in ihrem Änderungsantrag. Er, Dyck, frage die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wo mit Blick auf den Änderungsantrag dieser Fraktion die gesellschaftlich relevanten Relationen zwischen Sportveranstaltungen und Kirchentagen seien. Stadtrat Dyck betont, er verstehe sehr wohl all diejenigen, die den Kirchen und insbe sondere der katholischen Kirche so kritisch gegenüberstehen, dass sie sagen: Kein Geld! Das wäre konsequent. Aber man sollte nicht die Höhe des Zuschusses vorschieben. Dies wäre scheinheilig. Als Atheist sei er dafür, dass die Stadt Kirchentage unterstütze, katholische wie evangelische – und auch in dieser Höhe, und zwar aus einem einzigen Grund: Keine andere gesellschaftliche Kraft – und die im Stadtrat vertretenen Parteien schon gar nicht! – sei aktuell in der Lage, in solch einer gebündelten Form, in einer solchen Breite und thematischen Vielfalt die drängenden Fra gen des Zusammenlebens der Menschen in Deutschland und darüber hinaus streitbar zu diskutieren. Das müsse der Stadtrat fördern und unterstützen. Alle Mitglieder des Stadtrates sollten hingehen und mitdiskutieren oder zuhören und die Leipziger ebenso dazu auffordern. Zugangsbarrieren müssten hierbei seitens der Veranstalter abgebaut werden. Er, Dyck, hoffe, dass am Ende des Sonntags auch eine ganze Menge geistige Substanz für die Stadt Leipzig übrig bleiben werde. Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) führt aus, nach den Worten von Axel Dyck gebe es eigentlich zum Kirchentag 2016 in Leipzig kaum noch etwas zu sagen. Er habe auch nicht vorgehabt, dazu zu sprechen. Man könne das auf verschiedene Weise tun, nämlich auf eine einem Akademiker zustehende Weise, wie das mancher Kollege von den Grünen hier tue, oder auf eine Weise, die „unter aller Sau“ sei. Er bitte um Entschuldigung, dass er das so drastisch sage. Man könne allerdings auch ein Ke 53 recht philosophisches Hochreck besteigen. Vielleicht biete der Kirchentag auch Raum und Zeit, über solche Fragen ins Gespräch zu kommen. Stadtrat Hobusch erläutert, weshalb seine Fraktion diesen Änderungsantrag gestellt habe, den der Oberbürgermeister aufgenommen habe, sodass darüber nicht mehr abgestimmt zu werden brauche. Er könne sich ein schadensfrohes Schmunzeln in einer gewissen Weise nicht verkneifen. Der Oberbürgermeister habe seine Förderzusage wahrscheinlich in dem Glauben gegeben, dass der Stadt auch hier den Wackeldackel machen werde. Daran sehe man, dass der Oberbürgermeister viel versprechen könne, wenn der Tag lang ist, letztlich aber entscheide der Stadtrat. Dieser soll te von seinem Recht häufiger Gebrauch machen. Lediglich von den LINKEN werde alles durchgewinkt, was der Oberbürgermeister dem Stadtrat auftische. Stadtrat Hobusch fragt, warum der Oberbürgermeister so verfahren könne. Die Antwort laute: weil es keine Regelungen für Großveranstaltungen gibt. Man habe das jetzt aktuell im Zusammenhang mit der Hockey-WM wieder gehört, und man könne eine lange Liste aufführen. Immer habe der Oberbürgermeister oder ein Fachbürgermeister eine Zusage gegeben, und der Stadtrat habe dann abnicken dürfen. Wie man auf den Betrag gekommen sei, sei trotz blumiger Worte in den Vorlagen nur schwer nachvollziehbar, und transparent sei es auch nicht. Denn bei den Gesprächen sei niemand vom Stadtrat dabei gewesen. Das sei klassische Hinterzimmerpolitik, und das wolle die FDP-Fraktion nicht mehr. Deshalb habe sie ihren Änderungsantrag gestellt. Erforderlich seien Regelungen für die Förderung von Großveranstaltungen in Leipzig, egal wer sie veranstaltet. Stadtrat Hobusch zeigt sich überzeugt, dass unterm Strich ein positiver Beitrag für die Stadt Leipzig stehen werde, und da meine er nicht unbedingt einen materiellen, sondern vor allem einen gesellschaftlichen. Mit einer klaren Regelung sei es der Verwaltung auch leicht, den Veranstaltern zu sagen, unter welchen Bedingungen und Konditionen sie dem Stadtrat eine Entscheidung vorlegen werde. Wackeldackelnummern fänden damit ein Ende Stadtrat Hobusch teilt mit, dass die FDP-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen werde. Stadträtin Witte (Fraktion DIE LINKE) weist einleitend darauf hin, dass sie nicht für ihre Fraktion spreche. sondern ihre eigene Meinung vertrete. Sie betont, dass sie we der der katholischen noch der evangelischen Kirche angehöre. Aus der evangeli schen Kirche sei sie 1971 ausgetreten. Dennoch bekenne sie sich als Christin, wenn gleich nicht organisiert, sondern mehr oder weniger freischaffend. Stadträtin Witte teilt mit, dass sie der Vorlage aus zwei Gründen zustimmen werde. Der erste Grund sei relativ einfach: Das Geld für den Katholikentag sei klug angelegt, denn es bringe mehr Geld zurück, als die Stadt einsetze. Sie hätte gern mehr Zeit, Weiteres zum finanziellen Aspekt auszuführen, aber leider stünden ihr nur fünf Minuten zur Verfügung. Der zweite Grund sei, dass eine immer wiederkehrende Begründung der Kirchentagsgegner gewesen sei, dass die Million dringender für den Bau von Schulen und Ke 54 Kitas gebraucht werde als für den Kirchentag. Wenn man dieses Argument konsequent zu Ende denke, könne man auch wie folgt diskutieren: Auch die Oper ist eine Veranstaltung für eine kleine Minderheit, kostet einen Haufen Geld und bringt nichts Produktives! – Das Gleiche gelte für Schauspielhaus, Gewandhaus usw. Also sollte man doch das ganze Geld des Kulturetats nehmen und das alles in den Bau von Schulen und Kitas klatschen, denn dann habe man das schnell hinter sich. Abgesehen davon, dass private Bauherrn den Stadtrat erschlagen würden, wenn er die Baupreise in Leipzig durch solch ein Handeln ins Unermessliche steigern würde, beinhalte diese Argumentation einen gravierenden Denkfehler: Schulen oder Kitas seien nicht die Gebäude mit dem Schild „Schule“ bzw. „Kita“ am Eingang. Schulen und Kitas seien die Veranstaltungen, die die Lehrer und Erzieher jeden Tag mit ihren Kindern durchführen, um sie auf das Leben vorzubereiten. Das Gebäude sei sozusagen nur die Hardware. Zum Betreiben von Schulen und Kitas brauche man aber auch eine Software. Diese Software seien Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben, Rechnen usw. und der Wertekanon der Gesellschaft. Deshalb ziehe auch nicht das Argument, man könne das Geld der Oper nehmen. Auch dort werde der Wertekanon in der Gesellschaft immer wieder neu erzeugt und nachgefragt. Die Institution, die den Wertekanon der Gesellschaft gesetzt habe, seien natürlich die Kirchen in der Tradition des jüdisch-christlichen Erbes. Dafür wolle sie zwei Zeugen anführen. Der erste sei Gregor Gysi, der 2007 anlässlich einer Buchvorstellung Folgendes gesagt habe: „Ohne die Religionen, ohne den Glauben, ohne die Kirchen gäbe es keine Grundlage für allgemein verbindliche Moralnormen gegenwärtig in unserer Gesellschaft. Das hätte zerstörerische Konsequenzen. Obwohl ich nicht religiös bin, fürchte ich also eine gottlose Gesellschaft nicht weniger als jene, die religiös gebunden ist, und aus diesem Grund ist heute eine gottlose Gesellschaft auch eine wertlose Gesellschaft.“ Aber es komme noch besser. Jürgen Habermas, ein ausgewiesener Marxist und der größte lebende Philosoph der Gegenwart, zumindest aber der am meisten zitierte, führe die Menschenwürde auf die in der Bibel formulierte Eigenschaft des Menschen, Gottes Ebenbild zu sein, zurück. Die Menschenwürde begründe sich also nach Habermas nicht auf Verfassungen, Gesetze, Parteiprogramme, die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten oder Ähnliches, nein, sie begründe sich einzig und allein auf die Eigenschaft des Menschen, Gottes Ebenbild zu sein. Also folge, dass die Kirchen als Werte setzende Institutionen – und die Menschenwürde sei dabei der höchste aller Werte – schon eine privilegierte Stellung gegenüber Vereinen wie einem Sportverein oder einem Tierschutzverein haben. Natürlich gehöre eine Trennung von Kirche und Staat zur gegenwärtigen Gesellschaft. Kein vernünftiger Mensch wolle hier einen Gottesstaat. Aber die zunehmende Trennung von Kirche und Gesellschaft sei ein schwerer Fehler; denn durch die Verbannung des Religiösen in das Private verbanne man auch die christlichen Werte in das Private. Da müsse man sich nicht wundern, wenn dann eine Gesellschaft entstehe, in der nur noch die Kohle zähle und die Ellenbogen zu den wichtigsten Körperteilen mutieren. Ke 55 Mit großer Freude habe sie, Witte, gestern gelesen, dass Papst Franziskus am Don nerstag mit Alexis Tsipras, dem Vorsitzenden der Syriza-Partei, und Walter Baier, dem früheren Vorsitzenden der KPÖ, zu einem Gespräch zusammenkommen werde. Grund der Begegnung sei, dass der Papst angesichts der heutigen Krisen und Konflikte einen Dialog von Menschen guten Willens einleiten wolle. Sie, Witte, hoffe auf diesen Dialog der guten Menschen. Stadträtin Witte betont, sie habe viel Verständnis für das, was ihre Fraktion an Ablehnungsgründen vorgebracht habe. Sie hoffe, dass ihre Fraktion auch Verständnis für ihre Entscheidung habe, sei sie doch in gewissem Sinne auch eine Gewissensentscheidung. Während der Sommerpause habe ein Halbkreis von Libyen über Ägypten, Gaza und den Irak bis nach der Ukraine lichterloh gebrannt. Das Gebot „Du sollst nicht töten“ sei dort tausendfach mit Füßen getreten worden. Kirchentage sowie ein klares Bekenntnis zu den christlichen Grundwerten seien im Lichte dessen notwendiger als je zuvor. Leipzig sei ein guter Ort für beides. Stadtrat Ufer (fraktionslos) erklärt, als Vertreter der NPD könne er dieser Drucksache leider nicht zustimmen, weil die Kirche in der Öffentlichkeit einen chaotischen Eindruck hinterlasse. Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, er werde sich bei der Einbringung des Kompromissvorschlages, den Zuschuss zum Katholikentag auf 300.000 € zu senken, nicht auf die katholische Kirche oder das ZdK beziehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe keine Probleme mit der katholischen Kirche oder mit dem Katholikentag, sondern sie wolle ihn in Leipzig. Er beziehe sich jetzt nur auf Leipzig, den Oberbürgermeister und die Haushaltssituation der Stadt. Stadtrat Volger macht dem Oberbürgermeister ein großes Kompliment. Dieser habe wieder einmal mit dem Stadtrat gespielt und dabei wieder einmal gewonnen. Ob das gut für die Stadt Leipzig sei und im Interesse der Bürger liege, stehe aber auf einem anderen Blatt. Über den Haushalt der Stadt entscheide der Stadtrat. Herr Jung habe den Vertretern des Katholikentages die Million bereits im Herbst 2013 versprochen, ohne den Stadtrat einzubeziehen. Dies geschehe erst heute quasi mit der Pistole auf der Brust nach dem Motto: Wenn ihr der Million nicht zustimmt, blamieren wir uns als Stadt! – Der Oberbürgermeister habe weder das Recht dazu noch sei dies ein fairer Umgang mit dem Stadtrat. Aber das sei dem Oberbürgermeister und einem Teil der Stadträte offensichtlich egal. Herr Jung vertraue darauf, schon irgendeine Mehrheit zu finden, und er habe dies offensichtlich auch geschafft. Trotzdem bleibe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei ihrem Kompromissangebot von 300.000 €. Interessanterweise habe der Oberbürgermeister nicht nur der Frak-tion Bündnis 90/Die Grünen im Juli bei der Verschiebung der Vorlage einen Kompromiss angekündigt, sondern vor zwei Wochen auch noch die Kompromissmöglichkeiten bei der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgelotet. Ke 56 In der vergangenen Woche sei davon nichts mehr zu hören gewesen, weil der Oberbürgermeister eine Mehrheit zusammen hatte. Stadtrat Volger fragt den Oberbürgermeister, wie dieser den Bürgern Leipzigs die Tatsache erkläre, dass er auf einer Veranstaltung der Diakonie im Juli zur Zukunft der Vereine in Leipzig festgestellt habe, dass die Stadt kein Geld habe und dass die Vereine den Gürtel enger schnallen und neue Finanzierungsformen finden müssten. Stadtrat Volger fragt weiter, wie Herr Jung und die Fraktionen von CDU und SPD den Bürgern erklären wollten, dass Vereine, die seit 20 Jahren für die Stadtgesellschaft wichtige Aufgaben erfüllen, künftig nur noch Projektmittel bekommen sollen und Angestellte nicht mehr gefördert werden, während der fünftägige Katholikentag 2,6 Millionen € Personalkosten veranschlage. Das passe doch nicht zusammen. Weiter möchte Stadtrat Volger wissen, ob es der Oberbürgermeister richtig finde, den neuen Stadtrat, der den Haushalt mit den Zuschüssen beschließen müsse, jetzt schon zu binden. Er halte dieses Verfahren für unseriös. Dies sei bereits ein Fingerzeig, wie der Oberbürgermeister mit dem neuen Stadtrat zusammenzuarbeiten gedenke. Der Freistaat Sachsen, der 3 Millionen € zur Verfügung stellen wolle, mache das im Gegensatz zu Leipzig sauber. Da würden keine Vorabbeschlüsse gefasst, sondern der Betrag werde sauber im Haushalt eingestellt und beschlossen. 300.000 € seien auch viel Geld, und von nicht wenigen werde gesagt, dass es zu viel sei. Darüber könne man streiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hoffe, mit diesem Kompromiss doch noch eine Mehrheit im Stadtrat zu finden. Der Stadtrat solle weise im Interesse der Stadt entscheiden. Das ZdK und die katholische Kirche hätten andere finanzielle Möglichkeiten als die Stadt Leipzig. Einem Vermögen von etwa 270 Milliarden € stünden 700 Millionen € Schulden gegenüber. Der Katholikentag werde auch bei einem gesenkten Zuschuss stattfinden. Der Million aus Leipzig be dürfe es dazu nicht. Stadtrat Volger bittet den Stadtrat um Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Kompromiss. Dieser sei vernünftig im Interesse und seiner Bürger. Stadtrat Volger beantragt direkte Auszählung bei der Abstimmung über den Ände rungsantrag. Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) verbittet es sich, dass Stadtrat Hobusch ihn zum wiederholten Male zum Stimmvieh des Oberbürgermeisters degradiere. Wenn die FDP-Fraktion ihre Vorlagen nicht lese, sei das ihr Problem; er aber lese sie. Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) erklärt, es sei Ausdruck von Demokratie, dass innerhalb der Linksfraktion auch andere Meinungen zugelassen würden. Deswegen habe Stadträtin Witte heute hier gesprochen und ihre Meinung zum Ausdruck gebracht. Trotzdem behalte man sie gern weiter in der Linksfraktion. Stadtrat Sander (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagt in Reaktion auf die Ausführungen von Frau Witte, er wolle nicht, dass die Abstimmung über den Katholiken tag zu einer Abstimmung für oder gegen Moral stilisiert werde. Er bitte sehr darum, Ke 57 dass hier im wahrsten Sinne des Wortes die Kirche im Dorf gelassen werde. Wenn man schon mit Philosophen wie Habermas argumentiere, wolle er darauf hinweisen, dass es in der Stadt Leipzig einen berühmten Frühaufklärer gegeben habe, nämlich Christian Wolff. Er habe in seinem wichtigen Buch über das Leben der Chinesen nachgewiesen, dass man weder evangelisch noch katholisch sein müsse, um Moral zu haben. Auch die Chinesen hätten eine Moral, und zwar eine sehr hohe. Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Auffassung, dass man es nicht zulassen könne, dass alle Fraktionen des Stadtrates zu diesem Thema sprächen, ohne dass man eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu dieser brisanten Thematik höre. Oberbürgermeister Jung entgegnet, Frau König habe ihn ja nicht zu Wort kommen lassen. Um jeglicher Legendenbildung entgegenzutreten, erklärt der Oberbürgermeister, er habe nicht im Jahr 2013 mit dem ZdK, der Laienbewegung der katholischen Kirche, gesprochen und eine Summe in Aussicht gestellt, sondern im Jahr 2012, und zwar nachdem er dies mit dem Ältestenrat besprochen habe. Er, Jung, würde niemals ohne eine Abstimmung mit dem Stadtrat – natürlich nicht mit allen 70 Stadträten – eine solche Bewerbung initiieren. Gleichzeitig habe er mit dem Ältestenrat auch über eine eventuelle Bewerbung um den evangelischen Kirchentag 2017 gesprochen. In diesem Falle werde es so sein, dass der Kirchentag in Berlin stattfinden und Leipzig gewissermaßen als Außenstelle fungieren werde. In Abstimmung mit den Fraktionen habe er sich um das Deutsche Posaunenfest und um die Worldskills beworben. Er lege Wert darauf, die Entstehung von Legenden zu verhindern. Umstritten sei lediglich, ob im Jahr 2012 die Summe von 1 Million € genannt worden sei. Im Gegensatz zu Frau Grimm und Herrn Dyck werde von Herrn Leuze und Herrn Pellmann erklärt, sie könnten sich daran nicht erinnern. Der Oberbürgermeister betont, man bewerbe sich um solche Veranstaltungen, weil man wolle, dass es in der Stadt Leipzig vorwärtsgehe. Dabei gehe es darum, ein Spagat zwischen Subventionen, Pflichtaufgaben, freiwilligen Leistungen und wirtschaftlicher Entwicklung zu schaffen. Man sei gut beraten, Leipzig zu einem Ort zu machen, an dem alle brennenden Fragen der Gegenwart aus unterschiedlicher Perspektive diskutiert werden. Für manche Veranstaltungen benötige man Zuschüsse. Er, Jung, habe dem Stadtrat noch nie vorgeschlagen, sich um ein Etappenziel der Tour de France zu bewerben – entsprechende Angebote habe es gegeben – oder eine von der Stadt bezuschusste Raftingweltmeisterschaft in Leipzig durchzuführen. Demgegenüber sei es bemerkenswert wichtig, einen Kirchentag zu veranstalten, der volkswirtschaftliche Effekte habe, der Stadt wirtschaftlich zugutekomme und eine gesellschaftliche Plattform für Diskussionen biete, die ihresgleichen suche. In diesem Zusammenhang erinnert der Oberbürgermeister an den evangelischen Kirchentag 1998 in Leipzig, der in der gesamten Literatur über Kirchentage Maßstäbe gesetzt habe, und daran, dass von den Kirchentagen zu DDR-Zeiten bewegende Signale ausgegangen seien. Es tue der Gesellschaft gut, im nächsten Jahr über die Würde des Menschen zu diskutieren; es tue gut, auch von Laien in der katholischen Kirche Kritik an dieser Kirche zuzulassen und zu hören. Diese Laien aber könnten es Ke 58 in ihrer Kirche nicht entscheiden, ob sie von ihren Diözesen mehr oder weniger Geld bekommen, sondern sie organisierten sich selbst und brächten sich ein. Erfahrungsgemäß ließen sich solche Großveranstaltungen nicht ohne staatliche Zuschüsse durchführen. Darüber, wie diese aufgeteilt werden sollen, könne man diskutieren. Oberbürgermeister Jung unterstreicht, die Profiteure dieses Kirchentages seien die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig. Wenn man solche Veranstaltungen in Leipzig nicht mehr wolle, werde man darüber diskutieren müssen. Er halte es für eines der Geheimnisse der erfolgreichen Entwicklung der letzten Jahre, dass es Leipzig gelungen sei, als Veranstaltungsort sehr stark wahrgenommen zu werden. In den letzten Jahren seien zahlreiche Veranstaltungen nach Leipzig geholt worden, die meistens subventioniert worden seien. Gleiches gelte für Messeveranstaltungen und Kongresse. Er, Jung, fahre doch nicht deshalb nach Brasilien und hole die RoboCupWeltmeisterschaften nach Leipzig, weil er glaube, dass es schön sei, dass alle Verrückten mit Roboter durch die Stadt laufen, sondern weil er sich davon für die Stadt einen wirtschaftlichen Entwicklungsschub erhoffe, der sich für die Stadt rechne und gleichzeitig geistig-wissenschaftliche Eliten in die Stadt hole. Der Oberbürgermeister betont, er wolle nicht, dass Katholizismus versteckt kritisiert werde, statt das zu benennen aber über Gelder diskutiert werde. (Unruhe in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Er habe stapelweise Briefe erhalten, die ihn ängstigen. Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich erfreut darüber, dass man trotz der Zurufe, die auch aus den Reihen ihrer Fraktion gekommen seien, zu einer etwas ruhigeren, ja fast beruhigten Situation gekommen sei. Der Oberbürgermeister habe soeben das getan, was er eher habe tun müssen. Herr Jung und sie, Körner, seien beide protestantisch. Sie freuten sich über Kirchen tage und diskutierten miteinander. Einige der Anwesenden seien auch in katholischen Gemeinden, viele seien atheistisch oder keiner Kirche zugehörig. Aufgrund der Tatsache, dass dem Stadtrat eine so dünne Vorlage unterbreitet worden sei, sei eine Diskussion über das eigentliche Anliegen verhindert worden. Das bedaure sie, Körner, zutiefst. Sie wisse genau, dass große Veranstaltungen, gerade wenn sie sich inhaltlich mit humanistischen, ethischen oder religiösen Fragen beschäftigten, für die Stadt ganz wichtig seien. Der Stadtrat sei aber auch ein Gremium, das über den Haushalt diskutiere. Da werde in den Ausschüssen zum Teil über einen Zuschuss von 350 € debattiert. Im vorliegenden Falle sei seitens der Verwaltung ein Verfahren gewählt worden, wie man es sich nicht wünsche. Stadträtin Körner bedauert es, dass Herr Hobusch den Keil noch weiter auseinandertreibe. Der von ihm eingebrachte Vorschlag sei doch richtig. Man müsse vorher über solche Dinge miteinander reden, und vorher müsse ein Konzept gemacht werden. Da müsse man sich nicht gegenseitig noch eines „auswatschen“. Genau dies sei passiert, und das bedaure sie zutiefst. Sie hoffe, dass das so nicht noch einmal vorkommen werde. Ke 59 Es sei das gute Recht des Stadtrates, über solche Dinge zu diskutieren und nachzufragen. Der Stadtrat habe erst in den letzten Tagen die Auflistung bekommen und sich eine Meinung bilden können. Trotzdem aber gehe es in dem Beschluss ums Geld und nicht um den Kirchentag als solchen. Zu ihm hätten sich alle positioniert. Sie, Körner, hoffe, dass das so nicht noch einmal vorkommen werde, denn das sei ein Niveau, das zu bedauern sei, weil damit Kräfte gefördert würden, die die Sache insgesamt zerreden oder Sozialneid bewirken. Dies habe man an den Briefen und EMails gesehen. Aufgabe des Stadtrates sei es, darüber nachzudenken. ob es richtig sei, dieses Geld aufgrund einer so dünnen Vorlage zu geben, oder ob man nicht nachfragen müsse, warum es teurer werde als bisher. Dieser Aufgabe sei die Frak-tion Bündnis 90/Die Grünen nachgekommen. Oberbürgermeister Jung erklärt zu Protokoll, dass der Änderungsantrag der SPDFraktion Bestandteil der Vorlage geworden sei und dass die Verwaltung dem Stadtrat im Rahmen der Rahmenrichtlinie und gegebenenfalls einer Fachförderrichtlinie einen Vorschlag über die Kriterien zuarbeiten werde. Die FDP-Fraktion zieht ihren Änderungsantrag zurück. Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bei 26 Dafür-Stimmen, 35 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt Abstimmung: DS-00128/14 wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der SPD-Fraktion mit 33 Dafür-Stimmen bei 26 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen beschlossen. Oberbürgermeister Jung äußert in einer Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten, dass er sich trotz dieser Diskussion, trotz der unterschiedlichen politischen Hal tungen und auch der unterschiedlichen Haltungen zu finanziellen Fragen wünsche, dass die Stadt Leipzig als Gastgeber dieser Veranstaltung alle Möglichkeiten nutzen werde, sich offen auf diese Laienbewegung zuzubewegen und den Konflikt, den man in finanziellen Fragen gehabt habe, nicht weiter auszutragen. Stadtrat Leuze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert in einer Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten, er begrüße es, dass der 100. Deutsche Katholikentag in Leipzig durchgeführt werde. Er habe lange mit sich gerungen, wie er entscheiden solle. In der Abwägung zwischen seinen Pflichten als Stadtrat und seinen Pflichten als evangelischer Christ sei er zu der Erkenntnis gekommen, dass er dem Zuschuss nicht zustimmen könne, weil hier nicht mit offenen Karten gespielt worden sei. Als Begründung für diese Feststellung nennt Stadtrat Leuze, dass der Ältestenrat kein beschließendes Gremium sei. Man könne also nicht sagen, der Ältestenrat habe das genehmigt, und dem müsse der Stadtrat folgen. Hinzu komme, dass die erste Vorlage überaus dünn gewesen sei. Kein Verein könne es sich erlauben, bei irgendeiner Fördermaßnahme sein Begehren nach städtischer Unterstützung so zu begründen. Einer so dünnen Vorlage könne man nicht zustim- Ke 60 men. Er, Leuze, bedanke sich bei der katholischen Kirche dafür, dass sie Unterlagen nachgeliefert habe. Das aber habe an seiner Entscheidung nichts mehr ändern können. Stadtrat Leuze wünscht dem Katholikentag alles Gute. Er werde dessen Veranstaltungen auch besuchen, aber seine Pflicht als Stadtrat habe ihm heute im Interesse der Stadt Leipzig geboten, dem Verhalten des Oberbürgermeisters, mit der dieser 1 Million € genehmigt habe, zu widersprechen. 19.6. Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem (DS 00002/14; DS V/3877, Ergänzungsblatt, Austauschdeckblatt + Änderungsantrag des Fachausschusses Umwelt und Ordnung) Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass er sehr gern den Änderungsantrag des Fachausschusses Umwelt und Ordnung übernehme. Er ergänzt, Dr. Burgkhardt sei bereit, die Leitung des vorgeschlagenen Mediationsverfahrens zu übernehmen. Im Zusammenhang damit habe Dr. Burgkhardt erklärt, dass er an der Beratung und Be schlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen wolle. Er, Jung, wünsche sich von Herzen, dass es gelingen werde, diesen Knoten zu durchschlagen und eine Form des Miteinanders zu finden. Die Ausgangslagen und die Fakten seien klar, aber die Situation habe sich so verharkt, dass es an der Zeit sei, einen Mann wie Dr. Burgkhardt zu finden, der versuchen solle, diesen Knoten zu lösen. Stadtrat Dr. Burgkhardt verlässt den Versammlungsraum. Abstimmung: DS 00002/14 wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Fachausschusses Umwelt und Ordnung bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschlossen. 19.7. Satzung der Stadt Leipzig zur Regelung der Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) (DS-00003/14; DS V/3880 + Änderungsantrag der SPDFraktion) Stadtrat Zeitler (CDU-Fraktion) merkt an, alle wüssten, dass die Plakatierung in dem jetzt üblichen Umfang bei weiten Teilen der Bevölkerung nur wenig beliebt sei. Von manchen werde sie sogar als lästig empfunden. Sie könne sogar gefährlich sein, wenn sie sich selbstständig mache. Stadtrat Zeitler berichtet, dass er im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine Diskussion zu diesem Thema habe anfangen wollen; die SPD-Fraktion sei jedoch schneller gewesen und habe einen Änderungsantrag formuliert. Diesem Änderungsantrag werde die CDU-Fraktion mehrheitlich zustimmen. Sie sei gespannt, welche Lösung die Verwaltung vorschlagen werde. Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt seiner Verwunderung über den von der SPD-Fraktion eingereichten Änderungsantrag Ausdruck. Der Stadtrat diskutiere seit ungefähr anderthalb Jahren über die Wahlwerbesatzung, und jetzt, Ke 61 einen Tag vor der Abstimmung, komme dieser Änderungsantrag. Ein solches Verhal ten sei im demokratischen Miteinander nicht fair. Es stehe ihm, Volger, durchaus zu, dies zu kritisieren. Aber er wolle auch inhaltlich zu diesem Antrag sprechen. Klar sei, dass dieser Antrag von der SPD-Fraktion komme und bei der CDU-Fraktion Unterstützung finde. Es sei ein Antrag, der tief in die Demokratie eingreife, weil er Folgendes bedeute: Wenn nur noch an bestimmten Orten in Leipzig plakatiert werden dürfe, seien diese Orte limitiert. An diesen Orten könnten alle Parteien dann gleich viel plakatieren. Nicht bedacht werde dabei, dass es sich die reichen Parteien, die sehr viel mehr Geld haben, dann leisten können, private Flächen zu mieten und dort zu plakatieren. Die kleinen Parteien würden dadurch benachteiligt. Stadtrat Volger äußert, das bisherige System sei gut. Sicherlich hätte man auch über eine gemeinsame Lösung diskutieren können. Mit dem Änderungsantrag werde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Vorschlag zu machen, über den dann abgestimmt werde. Seit anderthalb Jahren werde über die Wahlwerbesatzung diskutiert. Da hätte die SPD-Fraktion einfach mitdiskutieren können. Das habe sie offensichtlich nicht getan. Deswegen werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Änderungsantrag ablehnen. Das Ganze sei ein sehr eigenartiger Vorgang. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) zeigt sich über die Reaktion und die Verbitterung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwundert. Er könne die Auffassung derer nachvollziehen, die dafür seien, den Status quo beizubehalten. Das sei völlig legitim. Aber dass die Grünen schon wüssten, wie der Verwaltungsvorschlag aussehen wer de, wie also eine Reduzierung der Wahlwerbung aussehen könnte, überrasche ihn doch sehr. Wenn die Verwaltung beauftragt werde, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, wisse er, Zenker, nicht, wieso man da nicht über diesen Vorschlag diskutieren könne. Es gehe um einen Auftrag an die Stadtverwaltung, einen Vorschlag zu unterbreiten. Wenn in einem oder in anderthalb Jahren nochmals über die Wahlwerbesatzung abgestimmt werden müsse, dann werde im Stadtrat sehr wohl darüber noch einmal diskutiert werden. Er, Zenker, verstehe die ganze Aufregung und die Verbitterung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht. Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, er lese lediglich den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Dort gehe es darum, die Plakatierung einzuschränken. Dies sei eine klare Zielvorgabe. Beschlusspunkt 4 enthalte für den Prüfauftrag die klare Vorgabe, dass an den zentralen Stellen in den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen Bereiche zur Verfügung gestellt werden sollen. Es handele sich also nicht um einen ergebnisoffenen Auftrag an die Verwaltung, sondern das sei eine klare Zielvorgabe, einen Vorschlag zu unterbreiten, der eine deutliche Reduzierung und eine Zurverfügungstellung nur an bestimmten Plätzen vorsieht. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) nimmt zur Genese des Änderungsantrages Stellung. In den letzten Jahren habe die Plakatierung bis hin zur Landtagswahl stetig zugenommen. Zur Landtagswahl habe an vielen Laternenmasten eine Unmenge von Plakaten gehangen. Die Plakate oben und unten seien geknickt gewesen. Das Gan ze sei zu einer Materialschlacht sondersgleichen verkommen. Auch in der Linksfraktion seien solche Meinungen vertreten worden. Aufgrund dieser Tatsache sei der Änderungsantrag eingebracht worden. Eine solche Materialschlacht störe viele Bürge- Ke 62 rinnen und Bürger, sei mit einem enormen Aufwand für die Verwaltung verbunden und schade auch den Gegenständen, an denen die Plakate hängen. Man wolle zu ei ner Öffnung kommen, im Zusammenhang mit der sich manche Bürger möglicherwei se aktiver verhalten würden, als wenn sie von Parteien gewissermaßen todplakatiert werden. Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, sie habe sich zu Wort gemeldet, weil zur Oberbürgermeisterwahl wirklich an jedem Mast in Leipzig ein Plakat gehangen habe. Ausgerechnet die Oberbürgermeisterwahl werde aber von dem Antrag der SPD-Fraktion nicht erfasst. Stadtrat Leuze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt im Zusammenhang mit der von Herrn Weber geforderten Eindämmung der Plakatflut vor, auf einer Mitgliederversammlung seiner eigenen Partei dieses Problem anzuschneiden und dort erste Maßnahmen zur Einschränkung der Wahlwerbung zu ergreifen. Auf diese Weise könne er, Weber, dem Stadtrat und der Verwaltung viel Mühe und Arbeit ersparen. Stadtrat Pellmann (Fraktion DIE LINKE) vertritt die Auffassung, dass im Zusammenhang mit dieser Vorlage zwei Dinge getrennt werden sollten. Zum einen solle der Stadtrat nach anderthalb Jahren Diskussion einen Beschluss zur Wahlwerbesatzung fassen. Der entsprechende Beschlussvorschlag enthalte keine Regelung zum Plakatierungsverbot. Zum anderen gebe es einen Prüfauftrag an die Verwaltung, der auch von der Linksfraktion hätte gestellt werden können. Wenn man sich mit Wählerinnen und Wählern auch außerhalb von Wahlkämpfen unterhalte, stoße man häufig auf folgendes Argument: Es nervt uns langsam, dass irgendwelche Köpfe, irgendwelche Parolen nebeneinander, übereinander das Stadtbild verschandeln. – Von Demoskopen werde dazu Folgendes erklärt: Ein Wahlwerbeplakat bringt nicht zwingend Punk te, aber wenn man kein Wahlwerbeplakat hat, obwohl alle anderen welche haben, könnte das Punkte kosten. Deswegen sei der Vorschlag, Wahlwerbung in Form von Plakatwerbung generell zu unterbinden, durchaus sinnvoll. Er, Pellmann, hätte sich durchaus vorstellen können, heute einen Antrag einzubringen, der vorsehe, schon jetzt ein generelles Verbot in die Wahlwerbesatzung aufzunehmen. Bei vielen Gesprächen habe er zu den verschiedensten Wahlen immer wieder gehört: Das, was da passiert, nervt uns und wir haben das satt. Heute gehe es zunächst um einen Prüfauftrag. Auch er, Pellmann, sei gespannt, was die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen werde, um das Problem in den Griff zu bekommen. In anderen sächsischen Gemeinden sei das nicht auf zentrale Plätze beschränkt, sondern in deren Satzungen stehe beispielsweise, dass 10, 15 oder 20 Plakate im Stadtgebiet zulässig seien. Wenn dann die eine oder andere Partei sage, ihr Schwerpunkt liege eher im Süden des Stadtgebietes, so könne man das durchaus differenzieren. Einem derartigen Prüfauftrag sollte der Stadtrat also zustimmen. Stadtrat Gerhardt (fraktionslos) bezeichnet es als wichtiger, die vorgeschriebene Karenzzeit einzuhalten. Er wolle keine Partei nennen. denn er trete niemanden in den Rücken – so etwas tue Herr Gerhardt nicht –, aber er habe auf engstem Raum mindestens 30 Plakate festgestellt. Was die Haftungsfrage angehe, so weise er dar- Ke 63 auf hin, dass im BGB sogar der Tatbestand der verbotenen Werbung existiere. Dieser werde wirksam, wenn die Plakate nicht in der vorgeschriebenen Zeit entfernt würden. Soviel er wisse, werde in Dresden jedes Plakat von der Verwaltung entfernt und dafür eine Gebühr von 15 € verlangt. Das würde doch die Stadtkasse etwas füllen. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) erklärt, um bestimmten Leuten entgegenzukommen, streiche die SPD-Fraktion den Beschlusspunkt 4 aus ihrem Änderungsantrag. Außerdem ergänze sie in Beschlusspunkt 3 das Wort „Oberbürgermeisterwahlen“. Oberbürgermeister Jung schlägt folgende Formulierung des Beschlusspunktes 3 vor: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Plakatierung im öffentlichen Raum Leipzigs zu Wahlen eingeschränkt werden kann. Bürgermeisterin Dubrau unterstreicht, sie wünsche sich, dass dieses Thema, über das anderthalb Jahre intensiv diskutiert worden sei, heute zum Abschluss gebracht wird. Man brauche endlich eine Richtschnur und nicht immer nur diese Hängepartie. Die Bürgermeisterin schließt sich der Meinung von Herrn Pellmann und einigen Mitgliedern der SPD-Fraktion an. Sie kenne das Thema Wahlwerbung auch aus anderen Städten und Ländern. Es gehe ihr ähnlich wie vielen anderen: Sie halte das viele Papier, das an den Laternenpfählen hängt, das zum Teil im Dreck liegt, das nicht ordentlich weggeräumt wird und viele Leute nervt – andere würden dadurch vielleicht angeregt, aber deren Anteil sei sicherlich geringer –, das Bäume in Größenordnung fällen lässt, für sehr problematisch. Einige Städte, in denen sie, Dubrau, sich das angeschaut habe, hätten auf Plätzen, wo viele Leute hinkommen, etwa an Supermärkten, große Tafeln mit beispielsweise sechs bis acht Felder für Wahlwerbung aufgestellt. Das sei eine Möglichkeit, über die man diskutieren könne, aber es sei nichts, was so fort verwirklicht werden könnte. Dazu sei eine längere Diskussion erforderlich, in die der Stadtrat einbezogen werden müsse. Man könne also heute beides machen, also zum einen die vorliegende Satzung beschließen, um eine Rechtsgrundlage zu ha ben, und zum anderen den Auftrag erteilen, zu prüfen, ob es unter stadtgestalterischen und ökologischen Gründen bessere Varianten gebe als die derzeitige. Viel leicht könne ja in der abzuschließenden neuen Werbekonzeption festgelegt werden, dass Wahlwerbung im Müll nichts zu suchen habe. Ob das möglich sei, wisse sie, Dubrau, nicht, aber das könne man in diesem Zusammenhang prüfen. Oberbürgermeister Jung berichtet, es werde gerade im Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Diskussion zu diesem geführt. In einigen insbesondere kleineren Gemeinden sei die Prüfung zu einem Ergebnis gekommen, das leider den Verdacht nähre, dass man Wahlwerbung so zurückdrängt, dass die freie politische Meinungs äußerung nicht mehr möglich ist. Das dürfe in Leipzig nicht passieren. Insofern sei es ihm, Jung, ein wichtiges Anliegen, dies ergebnisoffen zu prüfen mit dem Ziel, das Ganze für die Menschen erträglicher zu machen. Die Parteien müssten jedoch die Möglichkeit behalten, zu agieren und zu werben. Ke 64 Abstimmung: Der Beschlusspunkt 3 des Änderungsantrags der SPDFraktion wird in der vom Oberbürgermeister vorgetragenen Fassung mit großer Mehrheit beschlossen. Der die Einfügung eines Beschlusspunktes 4 betreffende Teil des Änderungsantrags der SPD-Fraktion ist zurückgezogen. Abstimmung: DS-00003/14 wird unter Einfügung des von der SPDFraktion vorgeschlagenen Beschlusspunktes 3 mit 52 Dafür-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen beschlossen. 19.8. Neufassung der Eintrittspreise für das Schauspiel Leipzig ab der Spielzeit 2014/15 (privatrechtliche Entgeltordnung) (DS-00007/14; DS V/3811) Abstimmung: DS-00007/14 wird bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen beschlossen. Während der Beratung der Tagesordnungspunkte 19.10 bis 19.17 wird die Ratsversammlung vom Ersten Bürgermeister Müller geleitet. 19.10. Bestätigung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 2.902.666,15 € und Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderuderungsmaßnahmen sowie für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in den Folgejahren aus dem Jahr 2013 (DS00012/14; DS V/3814) Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) führt aus, mit einigem Staunen habe die Linksfraktion das abzustimmende „Papier“ unter anderem zu den Investitionsüberträgen zur Kenntnis nehmen dürfen. Auf Seite 3 sei da zu lesen, dass circa 35,2 Millionen € an Auszahlungsansätzen nicht übertragen würden. Da es sich hierbei um vom Stadtrat bewilligte Haushaltsprojekte aus den Vorjahren handele, sollte der Stadtrat auch wissen, was er mit dieser Vorlage beschließt. Daher sollte künftig die Einbringung dieser Thematik regulär in alle betroffenen Ausschüssen erfolgen. Außerdem müsse das Papier auf ein solides inhaltliches Niveau gehoben werden. Dies bedeute, dass die gestrichenen Investitionsmaßnahmen für den Stadtrat auf den ersten Blick erkennbar sein müssen. Ein weiterer Punkt in der Vorlage gebe der Linksfraktion zu denken, nämlich die Umsetzung der beschlossenen Investitionsmaßnahmen. In der Vorlage sei zu lesen, dass von den insgesamt zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln in Höhe von 303,8 Millionen € „zum gegenwärtigen Kenntnisstand“ 134,1 Millionen € in Anspruch genommen worden seien. Bei Einbeziehung des Haushaltsplanansatzes für 2013, also 193,1 Millionen €, bedeute dies gerade einmal die Durchführung von etwas mehr als zwei Dritteln des Budgets. Dieser Trend setze sich auch über das laufende Haushaltsjahr 2014 fort. In der Analyse der Haushaltsdurchführung zum 30. Juni 2014 finde man einen Investitionsumsetzungsstand von sage und schreibe 19 %. Wenn man dieses Umsetzungstempo als Maßstab nehmen würde, könnte man der These des Oberbürgermeisters, dass es in der Stadt keinen Investitionsstau gebe, Ke 65 Glauben schenken. Teile unter anderem der Verkehrs- und der Bildungsinfrastruktur zeigten allerdings ein ganz anderes Bild. Bürgermeister Bonew habe im Oktober 2011 im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konjunkturpaketes II Folgendes gesagt: „Leider laufen diese Prozesse im sonstigen Alltag noch viel zu langsam und bürokratisch ab.“ Der Bürgermeister habe jedoch die Abläufe der Investitionsumsetzung im Rathaus beschleunigen wollen. Allerdings trage das Papier des Bürgermeisters zur Haushaltsdurchführung vom Juni 2014 nicht unbedingt dazu bei, die Investitionen in Leipzig zu beschleunigen. Gemeint sei hier die Festlegung, dass alle Maßnahmen über Einzelfreigaben im Dezernat II, Stadtkämmerei, zu beantragen und detailliert zu begründen sind. Die Linksfraktion könne sich unter Bürokratieabbau etwas anderes vorstellen. Deshalb fordere sie die Verwaltung auf, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Leipzigs dort endlich mehr Fahrt aufzunehmen. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) berichtet, gestern habe eine Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau stattgefunden, auf deren Tagesordnung diese Vorlage gestanden habe. An dieser Sitzung habe die Bürgermeisterin, wie bereits erwähnt, leider nicht teilgenommen. Die Sitzung sei trotzdem sehr spannend gewesen. Sie habe gezeigt, dass die Aussage von Herrn Bonew in der Presse, die Stadt Leipzig sei gar nicht mehr in der Lage, Investitionen in dieser Höhe umzusetzen, so nicht stimme und dass die Stadt an bestimmten Dinge selbst schuld sei. Man habe es nicht geschafft, entsprechende Vorplanungen zu machen und Vorbereitungen zu Baumaßnahmen zu treffen. Wenn in diesem Jahr die Brandschutzmaßnahmen durchgeführt und im nächsten Jahr die Fenster erneuert würden, habe man immer einen und denselben Bereich, der sich darum kümmern müsse. Das zuständige Personal sei aber bereits ausgelastet, und Hilfe aus anderen Bereichen sei gar nicht ohne Weiteres möglich, weil die fachlichen Voraussetzungen fehlen. Wenn das Finanzdezernat dann Vorgaben mache, welche Investitionen durchgeführt werden sollen und welche nicht, und wenn diese Vorgaben im Widerspruch zu Stadtratsbeschlüssen stünden, dann sei er, Herrmann-Kambach, entsetzt. Man müsse fragen, wer eigentlich entscheide, was gemacht werden soll. Der Stadtrat erfahre von diesem ganzen Dilemma nur über so eine Vorlage – ein Jahr später! Kein Mitglied des Stadtrates habe gewusst, dass diese Investitionsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Aus der Presse erfahre man dann gelegentlich, dass bestimmte Mannahmen erst im kommenden Jahr durchgeführt würden. Nicht einmal der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werde informiert. Die Art und Weise des Umgangs, die Herr Bonew hier pflege, sei nicht in Ordnung. Bürgermeister Bonew betont, falsche Aussagen würden nicht richtig, nur weil man sie regelmäßig wiederhole. Mit der zur Beschlussfassung stehenden Vorlage werde keine einzige Investition gestrichen. Wenn man die Angelegenheit im Finanzausschuss zu klären versuche und wenn er, Bonew, im Finanzausschuss zu Protokoll gebe, dass mit dieser Vorlage keine Investition gestrichen werde, und dazu erkläre, wieso diese 34 Millionen € nicht übertragen werden, dass das nämlich hauptsächlich etwas damit zu tun habe, dass Fördermittel, die in einem Jahr nicht verbaut werden, Ke 66 im Eingang nicht verbucht werden dürfen und dass somit 34 Millionen € zum großen Teil gar nicht zur Übertragung zur Verfügung gestanden hätten, weil man sie nicht veranschlagt habe, dann müsse er sich schon in aller Öffentlichkeit dagegen verwahren, wenn ein Mitglied des Stadtrates dennoch wider besseres Wissen behaupte, es würden Investitionen gestrichen. Bürgermeister Bonew unterstreicht zu Protokoll, dass keine einzige Investition aufgrund dieser Vorlage gestrichen werde und dass keine einzige Investition zur Sanie rung des Jahresabschlusses 2013 gestrichen worden sei, weil die Hochrechnungen, die ihm, Bonew, für den Jahresabschluss 2013 aktuell vorlägen, dies gar nicht erforderlich machten. Der Bürgermeister räumt ein, dass die Verwaltung immer noch nicht so schnell sei, wie sie bei der Abarbeitung der Investitionsmaßnahmen gern wäre. Es bleibe bei den Ergebnissen der Abfrage des Jahres 2011. Etwa ein Drittel der Investitionen, die nicht getätigt würden, blieben liegen, weil die Stadt Leipzig in der Nahrungskette der Fördermittelgeber an letzter Stelle stehe und abwarten müsse, wann und in welcher Höhe sie den Fördermittelbescheid bekomme. Kollegin Dubrau habe heute mit der Karl-Liebknecht-Straße ein wunderbares Beispiel hierfür gebracht. Ein Drittel der Investitionen komme nicht voran, weil unterschiedliche Begründungen aus der Verwaltung aktuell dagegen sprechen. Das beginne mit einer Investitionsmaßnahme, die auf der Schlussgerade des Haushalts aufgrund eines Stadtratsbeschlusses in den Investitionsplan aufgenommen worden sei, wobei man sich dann gemeinschaftlich wundere, dass, wenn die Investitionsmaßnahme im November noch ins Antragsverfahren komme, keine Vorplanung vorliege. Man müsse sich gemeinschaftlich überlegen, wie man zu einem größeren Vorlauf in der Vorplanung kommen könne. Aber dann sei man ganz schnell wieder dabei, dass Vorplanungs mittel zur Verfügung gestellt werden müssten und dass man ab und zu auch einmal den Fall akzeptieren müsse, dass eine Vorplanung für eine Investition gemacht worden sei, die nicht komme. Dieses Geld habe man dann auch ausgegeben. Ein weiteres Drittel der Investitionen bleibe momentan liegen, weil man sich nicht mit dem Grundstückseigentümer einigen könne – die Bereitschaft, an die Kommune zu verkaufen, sei angesichts der aktuellen Marktlage eher zurückhaltend, weil man hoffe, man könne in einem Jahr einen besseren Preis erzielen – und weil man vom Volumen her ein Investitionsniveau erreicht habe, dass man aufpassen müsse, lieber dieses Niveau zu erhalten und fortzuschreiben und die Marktlage im Mittelstand nicht noch mehr zu überhitzen, statt noch mehr auf Teufel komm raus zu investieren und das Geld auszugeben und dabei die Ausgaben außerhalb des Kammerbezirkes zu tätigen, was er, Bonew, nicht wolle, denn er erhoffe sich immer noch die Umwegrentabilität der Investitionen über das Leipziger Gewerbesteuerkonto. Was im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau gestern gelaufen sei, könne er, Bonew, nicht beurteilen. Er könne nur sagen, dass das Finanzdezernat die Verfügung erlassen habe, alle Investitionen einzeln zu prüfen. Dies sei gemeinschaftlich in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters geschehen, um sich zu vergewissern, dass alle Fördermittelbescheide usw. vorhanden seien, bevor eine Investition ausgelöst werde. Ke 67 Das Finanzdezernat gebe nicht vor, was in den Fachämtern investiert werden soll. Er, Bonew, werde das zusammen mit Kollegin Dubrau nochmals auswerten. Das Finanzdezernat stehe nach wie vor dafür gerade, dass das Geld so ausgegeben wer de, wie das der Stadtrat in seinem Haushaltsbeschluss verabschiedet habe, auch – und da sei er wieder ganz bei Herrn Wehmann und Herrn Herrmann-Kambach – wenn es ihm noch viel zu langsam gehe. Aber da befinde er sich in guter Gesell schaft. Weder von der Dienstberatung noch vom Stadtrat noch von den Kammern sei ihm der Stein des Weisen gezeigt worden, mit dessen Hilfe man schneller werden könne. Stadtrat Wehmann (Fraktion DIE LINKE) erwähnt, dass er Herrn Bonew in der Sitzung des Fachausschusses „gelöchert“ habe. Dabei sei es um die vier Themenkreise gegangen. Ein Themenkreis seien die nicht zum Übertragen beantragten Investi-tionsmittel gewesen. Dazu habe Herr Bonew gesagt, dass er die nicht nennen könne, und ergänzt, dies sei die falsche Vorlage hierzu. Die Linksfraktion sei diesbezüglich gern gesprächsbereit. Darüber habe man in der letzten Ratsversammlung zur Hauptsatzung diskutiert. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) merkt an, er habe die Antwort von Frau Dubrau zur Karl-Liebknecht-Straße anders verstanden als Herr Bonew. Sie habe darüber informiert, dass die Fördermittel für die Karl-Liebknecht-Straße teilweise noch nicht gezahlt worden seien. Frau Dubrau habe aber erst informiert, nachdem die Linksfraktion danach gefragt habe. Der Stadtrat habe keine Vorabinformationen erhalten. Es gebe Baumaßnahmen, die in diesem Jahr nicht stattfinden, weil die Fördermittel nicht kommen oder bestimmte andere Sachen fehlen. Dazu habe der Stadtrat keine Informationen vom Finanzbürgermeister erhalten, sondern der Stadtrat habe nachgefragt. Wenn Baumaßnahmen, die für ein bestimmtes Jahr beschlossen worden seien, nicht umgesetzt werden könnten, sei der Finanzbürgermeister verpflichtet, darüber zu informieren. Bürgermeister Bonew stellt klar, dass der Kämmerer nicht festlege, ob eine Investition komme oder nicht. Dies obliege den Fach- und den Budgetverantwortlichen. Diese informierten den Stadtrat regelmäßig, übrigens aufgrund eines Antrags der Fraktion DIE LINKE, und hätten zum wiederholten Male auch alle Investitionsmaßnahmen in die Vorlage aufgenommen. Als es zu einer Verzögerung der Softwareanschaffung im Finanzdezernat gekommen sei, die der Stadtrat im Investitionshaushalt beschlossen habe, habe er, Bonew, selbstverständlich den Finanzausschuss informiert. Er gehe davon aus, dass das von allen Beigeordneten auch so gehandhabt werde. Der Bürgermeister wiederholt, das Finanzdezernat lege nicht fest, ob eine Investition komme oder nicht. Im Zweifelsfalle würden Investitionen verschoben, und das Finanzdezernat müsse übertragen. Bürgermeisterin Dubrau tut kund, dass sie gestern nicht in der Ausschusssitzung gewesen sei. Allerdings habe sie nicht Urlaub gehabt oder das Theater besucht, sondern sie sei beim Bundeskongresse für nationale Stadtentwicklung gewesen, wo sich viele Vertreter deutscher Großstädte getroffen hätten und wo es in Gesprächen mit der Bundesministerin, den zuständigen Beamten des Ministeriums und natürlich un- Ke 68 tereinander darum gegangen sei, was die besten Fördermöglichkeiten für die deutschen Städte seien, die vonseiten des Bundes gewährt werden können, wo es Kritik und wo es Änderungswünsche gebe. Dies sei eine außerordentlich wichtige Tagung gewesen, und deswegen habe sie, Dubrau, sich gestern im Ausschuss durch ihre Mitarbeiter vertreten lassen. Herr Jana für das VTA und Herr Krell für das AGM hätten dort Rede und Antwort gestanden. Die Frage von Stadtrat Herrmann-Kambach verwundere sie, Dubrau, sehr. Sie wisse gar nicht, wie oft im Fachausschuss schon über die Karl-Liebknecht-Straße diskutiert worden sei. In etwa zweimonatlichem Rhythmus sei über die Arbeiten an dieser Straße informiert worden. Natürlich könne sie, Dubrau, nur über die ihr Dezernat betref fenden Dinge berichten und nicht darüber, wie sich die Fördermittelsituation bei den LVB darstelle. Bürgermeisterin Dubrau betont, sie habe nicht gesagt, dass keine Fördermittel zur Verfügung stünden. Die Mittel für den Straßenbau seien vorhanden, und es gebe eine Vorabzuweisung für die LVB, allerdings noch nicht den Komplettbescheid. Aufgrund von Personalbeschränkungen, die es auch in der Landesregierung gebe, seien die Bescheide noch nicht versandt worden. Wenn es seitens der Fraktionen weitere Fragen geben sollte, könnten diese natürlich jederzeit gestellt werden. Abstimmung: DS-00012/14 wird ohne Gegenstimmen bei einer Anzahl von Enthaltungen beschlossen. 19.11. Bebauungsplan Nr. 40.2 „Theklafelder“; Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Paunsdorf – Satzungsbeschluss (DS-00020/14; DS V/3814) Abstimmung: DS-00020/14 wird mit 53 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. 19.12. Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ), Bahn-km 4,056, Strecke 6382 – 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (DS-00023/14; DS V/3919) Abstimmung: DS-00023/14 wird einstimmig beschlossen. Ke 69 19.13. Änderung zum Planungs- und Baubeschluss BV/VAV-139/13; Teilerneuerung Sporthalle Wilhelm-Hauff-Schule der Stadt Leipzig – Standort Diderotstraße 37 04159 Leipzig – Maßnahmeerweiterung Dachinstandsetzung und Bereitstellung überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 123,4 T€ (DS-00025/14; DS V/3947) Abstimmung: DS-00025/14 wird einstimmig beschlossen. 19.14. Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung; Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss (DS00026/14; DS V/3956; Austauschblatt) Abstimmung: DS-00026/14 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthal-tung beschlossen. 19.15. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna (DS-00027/14; DS V/3959) Abstimmung: DS 00027/14 wird bei 3 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen. 19.16. Stellungnahme der Stadt Leipzig zu 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz (DS-00028/14; DS V/3960) Abstimmung: DS-00028/14 wird einstimmig beschlossen. 19.17. Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsisches Straßengesetz; Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes Gleisschleife Curiestraße/Philipp-RosenthalStraße (DS-00030/14; DS V/3969) Abstimmung: DS-00030/14 wird einstimmig beschlossen. 19.18. Bewerbung um die Morgenstadt City Challenge (DS-00184/14; DS V/3965) Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, schon wiederholt habe der Stadtrat über eine Teilnahme an Förderprogrammen und Modellprojekten zu entscheiden gehabt. Als Fazit sei festzustellen, dass jedes einzelne Projekt die Stadt Leipzig vorangebracht habe. Wenn Leipzig als Modellstadt unmittelbar beteiligt sei, könne man auf Erfahrungen und Empfehlungen zurückgreifen, die anderenorts gemacht würden. Man gewinne sogar einen zeitlichen Vorlauf, wenn man schon wisse, wie es in Leipzig funktionieren könne. Mitunter könnten sogar projektbegleitende Erkenntnisse bereits umgesetzt oder Versuche verstetigt werden. Dafür gebe es genügend Beispiele. Er, Schlegel, erinnere an die Teilnahme am Vorhaben „Montagsstiftung“, wo mittlerweile der Förderauftrag bereits vergeben worden sei. Fördermittel könnten die Teilnahme an solchen Entwicklungsprojekten befördern und sie ermöglichten fundiertes Wissen, um sich frühzeitig erfolgreich um Fördermittel zu bemühen, weil manchmal auch das Windhundprinzip gelte. Ke 70 Abstimmung: DS-00184/14 wird mit großer Mehrheit beschlossen. 19.19. Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von 690.000 € für Gemeindeanteil und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im Haushaltsjahr 2014 (DS-00034/14; DS V/3915, Austauschlatt) Abstimmung: DS-00034/14 wird einstimmig beschlossen. 19.20. Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig – Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes (DS-00035/14; DS V/3916) Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass der Stadtschülerrat im Jahr 2010 eine Petition an die Verwaltung gerichtet habe, weil er Sorge gehabt habe, dass sich die Stadt Leipzig mehr und mehr aus dem Betrieb der Schulbibliotheken und Leseräume zurückziehen würde. Damals sei immer mehr Verantwortung auf die schulischen Fördervereine abgewälzt worden, und es seien zwölf Schulbibliotheken geschlossen worden. Die Petition sei damals für nicht abhilfefähig erklärt worden. Das sei unter anderem damit begründet worden, dass es für Schulbi bliotheken keine gesetzlichen Grundlagen zu Standards und Finanzierung gebe, sondern lediglich Empfehlungen zum Raumprogramm. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe sich seinerzeit damit nicht zufriedengegeben und einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses gestellt. Dies sei damals als Novum zurückgewiesen worden. Mittlerweile sei dieses Verfahren aber mehrfach angewandt worden. Die Fraktion habe ihr Anliegen dann als normalen Antrag ins Verfahren gebracht. Wenig später sei darüber entschieden und die personelle Betreuung der Bibliotheken und Leseräume über Bürgerarbeit gesichert worden. Zudem sei ein Workshop ins Leben gerufen worden, der diese Thematik inhaltlich weiterentwickeln und Wege für die Zukunft aufzeigen sollte. Dies sei auch geschehen. Dieser Beirat habe in den vergangenen Jahren mehrfach getagt und maßgeblich zur Erarbeitung der heute zur Beschlussfassung stehenden Vorlage beigetragen. Im Jahr 2012 sei vom Stadtrat zunächst ein Beschluss zu den fachlichen Grundsät zen und dem systematischen weiteren Ausbau der Schulbibliotheken gefasst worden. Heute solle dieser Beschluss fortgeschrieben werden. Seine Erarbeitung sei eine Herausforderung gewesen. Die Bürgerarbeit als arbeitsmarktpolitisches Engagement stehe nämlich mittlerweile vor ihrem Ende. Das Wegbrechen dieser und anderer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen treffe die Vereinslandschaft stark und bereite zunehmend Probleme. Die Zukunft der Schulbibliotheken sei aber vorerst gesichert. Wege für eine weiterhin gute Betreuung seien nach den bestehenden Möglichkeiten entwickelt worden. Sie setzten sich aus einem bunten Mix von Maßnahmen zusammen. Damit sei aber die Befürchtung verbunden, dass die Nutzungs- und Betreuungszeiten künftig eingeschränkt sein würden Sechs Schulbibliotheken, die bislang keinen Antrag gestellt ha- Ke 71 ben, würden möglicherweise von der Schließung bedroht. Auch dafür sei noch keine direkte Lösung in Sicht. Ohne Unterstützung von Bund und Land werde es für die Stadt sehr schwer sein, das Niveau der vergangenen zwei Jahre zu erreichen und zu halten. Dennoch sei er, Schmidt, optimistisch, dass zumindest das, was jetzt geplant sei, erfolgreich umgesetzt werden könne und dass die Schülerinnen und Schüler die Bibliotheken und Leseräumen in Schulen auch zukünftig werden nutzen können. Stadtrat Schmidt schließt mit einem mittlerweile etwas angestaubten Zitat. In seiner Rede im Jahr 2010 habe er den damaligen Kultusminister Wöller von der CDU zitiert. Da man sich am Schuljahresbeginn befinde, wolle er dieses Zitat gern wiederholen, weil es einerseits zeige, welchen Stellenwert Schulbibliotheken im schulischen Alltag haben, und andererseits deutlich mache, dass es auch eine Herausforderung von Bund, Land und Kommune sei, die dafür notwendigen Ressourcen zu finden. Das Zitat laute wie folgt: „In jede Zuckertüte gehört ein Buch. Wer sich die Welt der Buch staben gerade erst mit viel Energie und Köpfchen erschließt, der braucht interessante Bücher, die Freude und Spaß beim Lesenlernen wecken. Lesen macht schlau, und jedes Kind, das wir mit Büchern erreichen, wird es in Zukunft ein Stück einfacher in der Schule haben.“ Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) äußert, das Thema Schulbibliotheken und Leseräume beschäftige den Stadtrat seit 1991 mit der Umgestaltung des Bildungswesens. In den Jahren 2004 bis 2006 habe diese Entwicklung einen Höhepunkt er reicht, indem viele Schulen gesagt hätten, zu einer modernen Schule des 21. Jahrhunderts gehöre ein Leseraum oder eine Schulbibliothek. In der Stadt Leipzig gebe es 132 allgemeinbildende und Förderschulen in kommunaler Trägerschaft. 2014 hätten 42 Schulen eine Schulbibliothek und 20 einen Leseraum. Also erfüllten noch nicht einmal alle Schulen diesen Standard. Stadtrat Hollick, es sei ein Kraftakt für die Stadt Leipzig, diese Aufgabe zu stemmen; denn es handele sich um eine freiwillige Aufgabe. Herr Schmidt habe zu Recht von dem Beirat gesprochen, in dem mehrere Fraktionen erfolgreich mitarbeiten. Der Bei rat habe in Vorbereitung auf die Landtagswahl alle Landtagsfraktionen angeschrieben und gefragt, wie sie zu Schulbibliotheken stehen. Erstaunlich sei gewesen, dass bei zwei Landtagsfraktionen zutage getreten sei, dass sie gar nicht wussten, was eine Schulbibliothek ist. Sie hätten sie nämlich mit einer kleinen Präsenzbibliothek der Stadtbibliothek, die im Wesentlichen Ausleihe mache, verglichen. Dies aber sei falsch. Eine Schulbibliothek sei ein Lernort. Dort könne man Hausaufgaben machen, Referate vorbereiten, sich auf den Unterricht vorbereiten. Somit gehöre sie in die Schule und sei eigentlich eine Landesaufgabe. Dies aber hätten eine große und eine nicht mehr im Landtag vertretene Fraktion anders gesehen. Dies bedaure sie, Hollick. Eigentlich gehöre diese Aufgabe in eine Schulgesetznovelle. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen sollten sich dieser Aufgabe stellen. Denn das an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, was man bisher für diesen Zweck genutzt habe, stehe nicht mehr zur Verfügung. Trotzdem sei es gelungen, einige Personen hierfür zu finden. Dabei handele es sich aber ausnahmslos um prekäre Beschäftigungen. Eine so wichtige Aufgabe müsse jedoch auf einer normal Ke 72 bezahlten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beruhen. Man wolle doch eine gute Bildung für alle Kinder, man wolle Ganztagsbetreuung. Die Stadt leiste vieles. Mehr könne sie finanziell leider nicht. Stadträtin Hollick betont, dass sich der Stadtrat für das Zustandekommen einer Schulgesetznovelle einsetzen möge, in der Schulbibliotheken und Schulsozialarbeiter berücksichtigt werden. Die Linksfraktion stimme dieser Vorlage zu und hoffe, dass diese Maßnahmen nicht nur für ein oder zwei Jahre, sondern für längere Zeit erhalten werden können. Abstimmung: DS-00035/14 wird einstimmig beschlossen. 19.21. Ausführungsbeschluss – Einführung einer integrierten Personalmanagementsoftware (DS-00065/14; DS V/3949) Abstimmung: DS-00065/14 wird einstimmig beschlossen. 19.22. Ausführungsbeschluss Erneuerung der Wachalarmierung der Branddirektion – Präzisierung der Finanzierung und Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) (DS-00066/14; DS V/3912) Abstimmung: DS-00066/14 wird einstimmig beschlossen. 19.23. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV1001/11) (DS-00134/14; DS V/3831 + Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE) Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass er den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in den Beschlussvorschlag der Verwaltung übernehme. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass der vorliegende Maßnahmeplan aufgrund des Antrages ihrer Fraktion entstanden sei. Es habe 2001 den ersten derartigen Maßnahmeplan und 2006 eine Fortschreibung gegeben. Allerdings sei die Linksfraktion mit diesem Maßnahmeplan nicht zufrieden. Er sei so allgemein gehalten, dass man gar nicht dagegen sein könne. Alles, was dort stehe, sei richtig, aber der Plan erfasse nicht Aufgaben aus der gegenwärtigen Zeit. Es werde nicht auf Kinder aus alkohol- und drogensüchtigen Familien eingegangen. Vergessen worden sei auch ein Problem, auf das der Behindertenbeirat aufmerksam gemacht habe, nämlich das Problem der Frühchen. Hier müssten Früherkennung und Frühför derung rechtzeitig einsetzen. Die Linksfraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen. Allerdings wünsche sie, dass im Rahmen der Kindergesundheitsberichterstattung in einem Gliederungspunkt mehr Analysearbeit geleistet wird und dass der Maßnahmeplan alle zwei Jahre fortgeschrieben wird, wobei er auf die aktuellen Probleme eingehen soll. Ke 73 Abstimmung: DS-00134 wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der Linksfraktion einstimmig beschlossen. 19.24. Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsisches Straßengesetz – Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher (DS-00155/14; DS V/3858) Abstimmung: DS-00155/14 wird einstimmig beschlossen. 19.25. Bebauungsplan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“; Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 (DS-00156/14; DS V/3857) Abstimmung: DS-00156/14 wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthal-tung beschlossen. 19.26. Erhöhung der Kofinanzierung der Leipziger Koordinationsstelle Berufsund Studienorientierung ab 01.01.2015 (DS-00207/14) Abstimmung: DS-00207/14 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 20: Informationen I 20.1. Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016, Sachstand zur Umsetzung (Stand 28.02.2014) (DS-00010/14; DS V/3851) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich um einen Sachstandsbericht mit Datum 28. Februar 2014 handele. Allerdings werde bei den Neuanträgen für das Förderprogramm Schulhausbau ab 2015 eine Schule am Standort Ihmelstraße benannt. Frau Lange wisse vielleicht noch, dass mindestens fünfmal beschlossen worden sei, dass dort ein Gymnasium errichtet werden solle. Für den Fertigstellungszeitraum bis 2020 werde in der Vorlage lediglich die Mittelschule erwähnt. Daher frage sie, Krefft, wie es mit der Machbarkeitsstudie aussehe und wann mit der Fertigstellung des Gymnasiums in der Ihmelstraße gemeinsam mit der Mittelschule zu rechnen sei oder ob man gar nicht damit rechnen könne. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) bezeichnet es als eine Zumutung, dem Stadtrat jetzt eine solche Informationsvorlage mit dem Stand vom Februar zuzuleiten. Diese Vorlage sei an vielen Stellen überholt. In dieser Vorlage stünden auch sechs Maßnahmen, die als Investition nicht verwirklicht worden seien. Bürgermeister Bonew könne zwar sagen, diese Maßnahmen seien nur verschoben, aber dann müsse man auch sagen, in welche Jahre sie verschoben worden seien. Beim Heisenberggymnasium seien die Toiletten geschlossen. Die 120. Schule sei wieder herausgenommen worden, ohne dass gesagt worden sei, wie es weitergehen werde. In zwei Monaten werde eine neue Informationsvorlage zu diesem Thema kommen, sodass man sich die jetzige hätte sparen können. Damit ärgere man den Stadtrat nur, und das müsse nicht sein. Ke 74 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian versichert Frau Hollick, dass die Verwaltung den Stadtrat ganz bestimmt nicht ärgern wolle. Es sei auch nicht die Schuld des Oberbürgermeisters, sondern seine, Fabians, Schuld, dass diese Drucksache jetzt erst vorliege. Es stimme, dass sie veraltet sei und dass der Stadtrat in zwei Monaten eine aktualisierte Vorlage erhalten werde. Die jetzige Vorlage sei dennoch ins Verfahren gegeben worden, weil die Verwaltung regelmäßig berichten wolle. Die Kritik von Frau Krefft beziehe sich sicherlich auf die Tabelle auf Seite 7 mit den Neuanträgen, die gestellt worden seien. Dort seien die Anträge erfasst, für die es in der mittelfristigen Finanzplanung eine finanzielle Untersetzung gebe. Für die Mittelschule Ihmelstraße sei diese schon gesichert, für das Gymnasium noch nicht. Die Machbarkeitsstudie liege vor, komme nächste Woche in die Dienstberatung und werde dem Stadtrat demnächst zur Kenntnis gegeben. Bürgermeisterin Dubrau ergänzt, an der Ihmelstraße solle ein besonderes Projekt erprobt werden, nämlich ein Schulcampus in Verbindung mit einem Bürgerhaus. Es sei geplant, an diesem Standort verschiedene Institutionen gemeinsam mit den zwei Schulen unterzubringen. Damit verbunden sei die Chance, eine besondere Förderung zu bekommen. Aber diese Förderung sei nur für Oberschule und Bürgerhaus möglich. Hinsichtlich des Gymnasiums müsse man sehen, wie man die Finanzierung ermöglichen könne. Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.2. Evaluation des Konzeptes „Sicherheit und Ordnung in Leipzig – Schwerpunkt Ordnung und Sauberkeit“ (Sauberkeitskonzept) (DS-00016/14; DS V/3962) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.3. Konzept der Stadt Leipzig zur fairen und nachhaltigen Beschaffung (DS 00029/14; DS V/3966, Austauschblätter) Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) legt dar, das Vergabegremium für Bauleistungen, das über Bauleistungen ab 100.000 € entscheide, sei ein Gremium, das vor Vergabeentscheidungen neben der Einhaltung von Vergaberichtlinien, Verordnungen und Gesetzen von Europäischer Union, Land und Stadt auch die Einhaltung solcher Konzepte wie des heute auf der Tagesordnung stehenden zu überprüfen habe. In Selbstbefassung sowie auf Bitten des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau habe sich das Vergabegremium intensiv mit dieser Informationsvorlage beschäftigt. Bereits in der Vergangenheit habe das Gremium stets Themen wie Kinderarbeit oder Verzicht auf Regenwaldtrockenholz bei der Vergabe auf der Agenda gehabt. Als Fa zit sei festgestellt worden, dass sich Qualität und Nachhaltigkeit sowie Verzicht auf Kinderarbeit beim Materialeinkauf für bauliche Investitionen und Instandhaltungen nicht ausschließen. So solle entgegen den wiederholt vorgebrachten Behauptungen nicht das billigste, sondern immer das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten. Dazu gehörten neben der Vollständigkeit des Angebotes sowie der Fachkunde, Ke 75 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit immer auch die Qualität der Arbeit und der eingesetzten Materialien, die für alle Bieter beschaffbar sein müssen. Aus den genannten Gründen hätten sich die VOB-Mitglieder den Änderungsvorschlag von Gremiumsmitglied Stadtrat Albrecht in Punkt 5.2.6, Leuchtmittel, zu eigen gemacht. Demnach sollten bei der Beschaffung von Leuchtmitteln bei den Zuschlagskriterien die Verbrauchsdaten bzw. die Energieeffizienz, die Langlebigkeit und ebenso architektonische und ergonomische Vorgaben in die Betrachtung einfließen. Das bedeute, dass die energiesparende Alternative dem Lichtkonzept in den geplanten Lichtfarben entspricht und somit die angebotene Leistung mit der geforderten übereinstimmt. Energieeffizienz, Langlebigkeit und Gebrauchswertqualität schlössen sich heutzutage bei Leuchten und Leuchtmitteln nicht mehr aus. Außerdem gebiete es die Wettbewerbsgleichheit, dass keine im doppelten Sinne billigeren Bauteile und damit entsprechend niedrigere Preisangebote zum Zuge kommen. Stadtrat Schlegel hofft, dass die Verwaltung diesen Änderungsvorschlag übernehmen werde. Oberbürgermeister Jung gibt zu Protokoll, dass die Verwaltung den Vorschlag des VOB prüfen werde. Von der Grundhaltung her seien die diesbezüglichen Auffassun gen weitgehend ähnlich. Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.4. Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts – hier: § 73 Abs. 5 SächsGemO (Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen), § 28 Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO (DS-00062/14; DS V/3845) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.6. Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische Ausrichtung 2014 (DS-00077/14; DS V/3856) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es ihr ein Anliegen gewesen sei, dass diese Vorlage, die zunächst als Informationsvorlage zur Dienstberatung des Oberbürgermeisters ausgereicht worden sei, auch die Ratsversammlung erreicht, damit jeder Stadtrat zur Kenntnis nehmen könne, wie es um die Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig bestellt ist. Es sei wichtig hervorzuheben – und so stehe es auch auf Seite 35 –, dass die Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt Leipzig ein professionell entwickeltes großstädtisches System sei. Besonders gewürdigt werden sollte die Arbeit der Arbeitsgruppe Wohnungsnotfallhilfe, der auch ein Stadtrat und ein Vertreter einer Stadtratsfraktion angehörten. Deshalb sei es auch sinnvoll, dass diese Informationsvorlage den Stadtrat erreicht. Stadträtin Krefft berichtet, dass es in der Notfallhilfe Probleme gebe, weil der Anteil insbesondere von Männern mit mehrfachen psychischen Erkrankungen wachse, die ihre Wohnung verlieren und damit in der Wohnungsnotfallhilfe auflaufen. Dies ent - Ke 76 wickle sich zu einem relevanten gesellschaftlichen Problem. Vor diesem Hintergrund sei es zu begrüßen, dass die Bundesministerin heute in den Medien verkünden lasse, dass sie den Druck auf Arbeitslose, insbesondere auf arbeitslose Jugendliche, von Sanktionen befreien wolle. Dies sei ein ganz wichtiger Beitrag dazu, dass Men schen nicht noch weiter unter Druck geraten, letztlich ihre Wohnung verlieren und da mit auch zu einem Versorgungsproblem in der Stadt Leipzig werden. Das Ziel solle sein, dass Menschen darin bestärkt werden, ihr Leben so weit aufrechtzuerhalten, dass sie selbst über eine Wohnung verfügen und nicht unnötig von einer Bewerbung zur nächsten gejagt werden, obwohl klar sei, dass sie die Stelle niemals bekommen werden. Es sei richtig, wenn die Bundespolitik an dieser Stelle umsteure. Sie, Krefft, erwarte dann auch, dass man das künftig in Leipzig spüren werde. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, sicherlich sei man sich darüber einig, dass die betroffenen Menschen die Übernachtungshäuser tagsüber verlassen müssen. Aber trotzdem sollte es einen räumlichen Bezug geben, sodass jemand notfalls, wenn die Witterung sehr schlecht sei, nicht ein halbe oder eine Dreiviertelstunde zu Fuß gehen müsse, sondern dass auch eine günstige Verkehrsanbindung vor handen sein sollte. Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.7. Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig 2013 (DS-00158/14; DS V/3823) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 20.8. Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2013 (DS00160/14; DS V/3921) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis. Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass zur nächsten Sitzung der Ratsversammlung die neugewählten Stadträtinnen und Stadträte eingeladen werden. Man wisse zwar noch nicht, wann der neue Stadtrat zusammentreten werde, aber man wolle den po tenziellen Neuen die Chance geben, an der Ratsversammlung, auf der der Haushalt eingebracht werde, zumindest als Gäste teilzunehmen. Sie sollten die Möglichkeit haben, auf den hinteren Reihen Platz zu nehmen. Er, Jung, hoffe, dass das die Zustimmung des Stadtrates finde, weil rein formal alle Gäste auf die Tribüne müssten. Ke 77 Schluss des öffentlichen Teils der Ratsversammlung Jung Oberbürgermeister Glöckner Stadträtin Schmidt Stadtrat Wenk Schriftführer Kehrer Protokollant