Daten
Kommune
Leipzig
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10.01.17, 16:18
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Stadt Leipzig
Ratsversammlung
V. Wahlperiode
Leipzig, 10.11.2014
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 15.10.2014
Teil 1:
Beschlussprotokoll
Niederschrift
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
20:46 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6,
04109 Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
(Verwaltung)
reguläre Mitglieder
Herr Karsten Albrecht
Herr Udo Berger
Herr Stefan Billig
Herr Holger Gasse
Frau Ursula Grimm
Herr Gerd Heinrich
Frau Sabine Heymann EC
Herr Dietmar Kern
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Herr Volker Richert
Herr Konrad Riedel
Herr Wolf-Dietrich Rost
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Thomas Zeitler
Herr Bernhard Brand
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Herr Jens Herrmann-Kambach
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Birgitt Mai
Frau Juliane Nagel
Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
Frau Naomi-Pia Witte
Herr Tino Bucksch
Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Herr Gerhard Pötzsch
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
Herr Manfred Rauer
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Herr Christopher Zenker
Frau Diana Ayeh
Herr Christoph Hempel
Frau Katharina Krefft
Frau Heike König
Frau Annette Körner
Herr Bert Sander
Herr Ingo Sasama
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Reik Hesselbarth
Herr René Hobusch
Frau Isabel Siebert
Herr Arnd Besser
Herr Michael Burgkhardt
Herr Knut Keding
Herr René Wiesner
Herr Dieter Deissler
Herr Rudi Gerhardt
Herr Klaus Ufer
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(FDP)
(FDP)
(FDP)
(FDP)
(Bürgerfraktion)
(Bürgerfraktion)
(Bürgerfraktion)
(WVL)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
Ortsvorsteher
Herr Roland Geistert
Herr Berndt Böhlau
Herr Andreas Diestel
Herr Peter Freydank
Herr Thomas Hoffmann
Herr Matthias Kopp
Herr Stefan Köster
Frau Annemarie Opitz
Frau Ines Richter
Herr Heinz Walther
Herr Volker Woitynek
Frau Margitta Ziegler
Abwesende Mitglieder
(LUV)
(Freie Wählergemeinschaft
Seehausen)
()
(FDP)
()
(parteilos)
(-)
(-)
()
(SPD)
(CDU)
(BI 1990)
reguläre Mitglieder
Herr Bernd Frank
Herr Konrad Kretschmar
Frau Ines Hantschick
Frau Ilse Lauter
Herr Sören Pellmann
Frau Heike Böhm
Herr Wolfram Leuze
Herr Malte Reupert
Frau Marion Ziegler
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bürgerfraktion)
Urlaub
dienstlich
dienstlich
Urlaub
krank
dienstlich
Urlaub
entschuldigt
krank
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Tagesordnung am 10. Oktober 2014 im Amtsblatt Nr.
19 veröffentlicht worden sei. Er nennt die Namen der entschuldigt fehlenden Stadträtinnen und
Stadträte, verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung bezüglich möglicher Befangenheit und bittet um Mitteilung, wenn jemand die Sitzung vorzeitig verlassen muss.
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass um 14:00 Uhr 52 Stadträtinnen und Stadträte = 73 %
anwesend waren. Die Ratsversammlung ist damit beschlussfähig.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der heutigen
Sitzung abgesetzt werden: 16.7, 16.8 und 17.3.
Oberbürgermeister Jung stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Streichungen fest.
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Solche Beschlüsse hat es nicht gegeben.
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2014
Die Ratsversammlung stellt die Niederschriften der regulären Sitzung und der
Sitzung im Eilfall fest.
TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 7
Mandatsveränderungen
TOP 8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 9
Einwohneranfragen
(Der Tagesordnungspunkt wird nach 17.00 Uhr aufgerufen)
TOP 9.1
Kameraüberwachung
Vorlage: EF-00318/14
Einreicher: Sven Windisch
TOP 9.2
Geplanter Bau einer Moschee an der Georg-Schumann-Straße
Vorlage: EF-00372/14
Einreicher: Dr. Gisela Bergmann
TOP 9.3
Geplanter Bau einer Moschee an der Georg-Schumann-Straße
Vorlage: EF-00450/14
Einreicher: Barbara Rensen
TOP 9.4
Eigentum verpflichtet! Auch die Stadt Leipzig!
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: EF-00475/14
Einreicher: Matthias Malok, C&D e.V.
TOP 10
Petitionen
TOP 10.1 Immenstraße - Widmung/Beschilderung (eRIS: V/P 143/14)
Vorlage: P-00198/14
Beschluss:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
10.1.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: P-00198/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen -
TOP 10.2 Barrierefreiheit S-Bahnhof Anger-Crottendorf (eRIS: V/P 140/14)
Vorlage: P-00253/14
Beschluss:
Von Seiten der Stadt Leipzig ist keine Abhilfe möglich. Die Stadt wird jedoch im Rahmen ihrer
Möglichkeiten darauf drängen, dass zeitnah ein behindertengerechter Ausbau erfolgt.
Die Ratsversammlung wird bis Ende des Jahres 2014 über die Ergebnisse der Bemühungen informiert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
10.2.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: P-00253/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 10.3 Baby-Card Nutzung in der gesamten MDV-Zone 110 (eRIS: V/P 146/14)
Vorlage: P-00254/14
Beschluss:
Die Stadt Leipzig wird die LVB bitten, die weiteren in Leipzig verkehrenden
Verkehrsunternehmen im MDV anzufragen, ob man sich vorstellen kann, die Baby-Card in der
Zone 110 des MDV ohne weitere Kosten für die LVB und weiter kostenfrei für die Nutzer anzuerkennen.
Die Ratsversammlung wird bis Ende des Jahres 2014 über die Ergebnisse der Bemühungen informiert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
10.3.1
dazu Änderungsantrag
Vorlage: P-00254/14-ÄA-002
Einreicher: Stadtrat J. Herrmann-Kambach
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die Vertreter der Stadt in den Gremien des MDV auszuloten, inwieweit
sich die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen eine verbundweite Einführung der BabyCard bzw. eine Anerkennung der Baby-Card als kostenfreies MDV-Produkt vorstellen können
und welche Voraussetzungen dafür notwendig wären.
Die Vertreter der Stadt Leipzig in den Gremien des MDV werden aufgefordert, über den Stand
ihrer Bemühungen den Stadtrat bis zum 31.11.2014 zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
10.3.2
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: P-00254/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 10.4 Überschwemmungen bei stärkerem Regen am "Siedlereck"
Vorlage: P-00434/14
Beschlussvorschlag:
Durch die Petition werden nachfolgende Maßnahmen veranlasst.
Unabhängig von dem augenscheinlich guten Zustand des Straßenablaufes wird eine Reinigung
des Straßenablaufes einschließlich seiner Anschlussleitung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt veranlasst. Zusätzlich wird eine Kanal-TV-Befahrung der Anschlussleitung durchgeführt.
Sollten dabei Schäden am Straßenablauf bzw. der Anschlussleitung festgestellt werden, erfolgt
die Reparatur des Straßenablaufes.
In unmittelbarer Nähe zur Örtlichkeit sind kurzfristig Reparaturmaßnahmen durch das Verkehrsund Tiefbauamt geplant. In diesem Zusammenhang erfolgt die Befestigung des Gehwegs im
Bereich der Kurve (Am Blumenbogen Nr. 2 - 4). Weiterhin erfolgt in diesem Bereich die Herstellung einer Wasserrinne entlang des Bordes sowie die Regulierung der Borde. Mit diesen punktuellen Maßnahmen sollten die Entwässerungsprobleme beseitigt werden können.
Ein Poller zur Verhinderung des Befahrens des Gehwegs kann wegen der ungenügenden Breite des Gehweges und dem seitlichen Lichtraumprofil zur Fahrbahn nicht gestellt werden.
Der Grundstückseigentümer wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auf die nicht statthafte
Ableitung von Oberflächenwasser seines Privatgrundstückes über die öffentliche Verkehrsfläche in die Straßenentwässerungsanlagen hingewiesen. Ferner wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
10.4.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: P-00434/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 11
Besetzung von Gremien
TOP 11.1 Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes
Vorlage: DS-00484/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell
gültigen Fassung und beruft
Herrn Torsten Heinrich (Stadtjugendring Leipzig e.V.) als Mitglied
per 15.10.2014 aus dem Jugendhilfeausschuss ab.
2. Die Ratsversammlung wählt für die Dauer der V. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5 Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII widerruflich
Frau Katja Meier (Stadtjugendring Leipzig e.V.) als Mitglied
per 15.10.2014 in den Jugendhilfeausschuss.
3. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung
geändert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest - Bestellung eines Mitgliedes
Vorlage: DS-00423/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestellt gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des
Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entsprechend vorliegendem Vorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest zum 15.10.2014:
Herrn Michael Schmidt
2. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-93/09 vom 16.12.2009 geändert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP 12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 13
Verpflichtung der neugewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Der Oberbürgermeister nimmt die Vereidigung der neugewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher Ines Richter, Dietmar Kern, Roland Geistert und Thomas Hofmann vor.
Der Vereidigung schließt sich die Verpflichtung aller bereits tätigen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher an.
TOP 14
Einbringung Entwurf Doppelhaushalt 2015/2016
TOP 15
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3 bis 5 Geschäftsordnung
(Die folgenden Anträge lagen bereits bis zum Versand der Tagesordnung vor.
Weitere fristgemäß eingereichte Anträge entnehmen Sie bitte ab dem
10.10.2014 der aktualisierten Tagesordnung im Allris.)
TOP 15.1 Monitoringbericht Wohnen als Informationsvorlage
Vorlage: A-00396/14
Einreicher: SPD-Fraktion
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
TOP 15.2 Leipzig wird Teilnehmerkommune der Europäischen Woche der Mobilität
Vorlage: A-00408/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und
Ordnung und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
TOP 15.3 Umweltbibliothek Leipzig – Fortbestand sichern
Vorlage: A-00425/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Finanzen, in den
Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost verwiesen.
TOP 15.4 Stadtkasse entlasten: Wilhelm-Leuschner-Platz als Parkplatz zwischennutzen
Vorlage: A-00436/14
Einreicher: FDP-Fraktion
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen.
TOP 15.5 Perspektive für den Offenen Freizeittreff am Standort Klingenthaler Straße 14
in Thekla
Vorlage: A-00468/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss, in den
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost verwiesen.
TOP 15.6 Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien
verbessern
Vorlage: A-00471/14
Einreicher: FDP-Fraktion
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Wirtschaft und
Arbeit und in den Fachausschuss Sport verwiesen.
TOP 15.7 Private Marktbetreibung ermöglichen - Marktsatzung anpassen
Vorlage: A-00500/14
Einreicher: FDP-Fraktion
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Wirtschaft und
Arbeit und in den Fachausschuss Kultur verwiesen.
TOP 15.8 Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben
Vorlage: A-00506/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule verwiesen.
TOP 15.9 Zentraler Fernbusbahnhof – Durchführung eines Workshops und Erarbeitung
einer Beschlussvorlage
Vorlage: A-00532/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
TOP
15.10
Sozialgerechte Bodennutzungsverordnung
Vorlage: A-00537/14
Einreicher: SPD-Fraktion
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
TOP
15.11
Zwischennutzung Wilhelm-Leuschner-Platz: Stadtbühne und Markt der Möglichkeiten
Vorlage: A-00547/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
TOP
15.12
Änderung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Vorlage: A-00548/14
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen.
TOP
15.13
Übersicht Fördermittelbeantragung und -bescheidung im Ratsinformationssystem
Vorlage: A-00549/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen.
TOP
15.14
Attraktive Platzgestaltung des ehemaligen Standortes Freiheits- und Einheitsdenkmal
Vorlage: A-00552/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
TOP
15.15
Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Benennung eines Platzes nach der Friedlichen Revolution
Vorlage: A-00544/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt und
Ordnung, in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
TOP
15.16
Ausschreibung von Tagestreffs für Wohnungslose
Vorlage: A-00359/14
Einreicher: CDU-Fraktion
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen.
TOP 16
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 16.1 Prüfauftrag: Umzug Förderschule Thonberg auf das Alte Messegelände (eRIS:
V/A 556)
Vorlage: A-00039/14
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP
16.1.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00039/14-VSP-001
TOP 16.2 Park- & Ride-Konzept durchplanen und umsetzen
(eRIS: V/A 562)
Vorlage: A-00055/14
Einreicher: FDP-Fraktion
- zurückgezogen TOP
16.2.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00055/14-VSP-001
TOP 16.3 Einführung des 20-Minuten-Taktes auf der Linie 87 im Bereich des Ortsteils
Wiederitzsch (eRIS: V/A 564)
Vorlage: A-00056/14
Einreicher: Stadträte J. Herrmann-Kambach, W. Grosser
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 1.12.2014 eine Beschlussvorlage zur Änderung des Nahverkehrsplanes vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass ab dem
1.12.2015 der Bus der Linie 87 zwischen Autohaus Wiederitzsch-Nord und Martinshöhe montags bis freitags im 20-Minuten-Takt, ansonsten im 30-Minuten-Takt, verkehrt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
16.3.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00056/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 16.4 Zukunft sichern für das Projekt "Offener Garten Annalinde" (eRIS: V/A 505)
Vorlage: A-00122/14-NF-002
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Bei Angelegenheiten des ganzen oder teilweisen Flächenverkaufs des derzeit an die Initiative für zeitgenössische Stadtentwicklung verpachteten „Offenen Gartens Annalinde“ in der
Zschocherschen Straße, ist der Stadtrat einzubeziehen. Diesbezüglich geplante Flächenveräußerungen sind durch den Stadtrat zu beschließen.
Alle Angelegenheiten werden nach Vorberatung im Grundstücksverkehrsausschuss durch
den Stadtrat beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
16.4.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00122/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 16.5 Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats
(eRIS: V/A 551)
Vorlage: A-00196/14
Einreicher: Migrantenbeirat
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende
des 2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder
des Stadtrates sind, in direkter Wahl bestimmt werden können.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen
Anpassung der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat
zum nächst möglichen Zeitpunkt angesetzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
16.5.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00196/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP
16.5.2
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats
Vorlage: A-00196/14-ÄA-002
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 24
Nein - Stimmen: 31
Enthaltungen: 4
TOP
16.5.3
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551)
Vorlage: A-00196/14-ÄA-003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja -Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
16.5.4
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551)
Vorlage: A-00196/14-ÄA-004
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Der Beschlusspunkt wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende
des
2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder
des Stadtrates sind, in direkter Wahl bestimmt werden können.
Befristet bis zur Beschlussfassung einer entsprechenden Wahlsatzung für die direkte Wahl von Mitgliedern des Migrantenbeirates wird der Migrantenbeirat mit
dem Beginn der neuen Wahlperiode nach dem bisher üblichen Verfahren gebildet.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen
Anpassung der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat
zum nächst möglichen Zeitpunkt angesetzt.
Abstimmungsergebnis:
zum 1. Absatz:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
zum 2. Absatz:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
zum 3. Absatz:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP 16.6 Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen in Schulen
und kommunalen Kitas 2015-17 auflegen (eRIS: V/A 533)
Vorlage: A-00214/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- zurückgezogen TOP
16.6.1
Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen in Schulen
und kommunalen Kitas 2015-17 auflegen
Vorlage: A-00214/14-VSP-001
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
- zurückgezogen TOP 16.7 Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung kaufen (eRIS: V/A 538)
Vorlage: A-00375/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- vertagt TOP
16.7.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00375/14-VSP-001
- vertagt TOP 16.8 Sanierung von Schulgebäuden: Nicht nur in den Brandschutz investieren,
sondern auch in die Nutzbarkeit! (eRIS: V/A 539)
Vorlage: A-00144/14
Einreicher: CDU-Fraktion
- vertagt TOP
16.8.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00144/14-VSP-001
- vertagt TOP
16.8.2
dazu Änderungsantrag
Vorlage: A-00144/14-ÄA-002
Einreicher: Stadtrat S. Schlegel
- vertagt TOP
16.8.3
- vertagt -
dazu Verwaltungsstandpunkt zum Änderungsantrag
Vorlage: 00144/14-ÄA-VSP-003
TOP 17
Anfragen an den Oberbürgermeister
TOP 17.1 Barrierefreie Teilnahme an Wahlen
Vorlage: F-00442/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
TOP 17.2 "Wagenburg" am Karl-Heine-Kanal/Jahrtausendfeld: Situation, Zulässigkeit
und weiteres Vorgehen der Stadt
Vorlage: F-00439/14
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP 17.3 Heckenpflanzungen an Feldern zum Schutz der Anwohnenden und des
Schutzgutes Boden
Vorlage: F-00433/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 17.4 Pablo-Neruda-Schule: Weiternutzung des Altbaus
Vorlage: F-00499/14
Einreicher: FDP-Fraktion
TOP 17.5 Stand der Umsetzung des Baubeschlusses Gymnasium Gorkistraße
Vorlage: DF-00542/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
TOP 17.6 Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. 1972/14 zur grünräumlichen Entwicklung
der Spange vom Richard-Wagner-Hain bis zur Auwaldstation in Verbindung
mit der Weiterentwicklung des Nordraumkonzeptes gemäß Ratsbeschluss Nr.
1555/13
Vorlage: F-00472/14
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP 17.7 Aktuelle Aussagen zur Asylunterbringung
Vorlage: F-00487/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 17.8 Folgen der Beendigung der Bürgerarbeit im Projekt "Kleine Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderungen"
Vorlage: F-00488/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP 17.9 Umsetzung des Haushaltsbeschlusses zur Schaffung einer "Koordinierungsstelle Ehrenamt"
Vorlage: F-00489/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
17.10
Umsetzung des Haushaltsbeschlusses zur Reduzierung der Druckkosten um
20%
Vorlage: F-00490/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
17.11
Umsetzung des Haushaltsbeschlusses zu Spielgeräten auf Schulflächen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: F-00491/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
17.12
Umsetzung des Haushaltsbeschlusses zu Fahrradabstellanlagen vor Schulen
und Kitas
Vorlage: F-00492/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
17.13
Umsetzung des Haushaltsbeschlusses "1000 neue Straßenbäume"
Vorlage: F-00493/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP
17.14
Förderung der Vereinsarbeit in Leipzig
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: F-00495/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
TOP
17.15
Volle Schulklassen: Sachstand und Auswirkungen
(teilweise schriftliche Beantwortung)
Vorlage: F-00498/14
Einreicher: FDP-Fraktion
TOP
17.16
Beabsichtigte Schließung des Offenen Kinder- und Jugendfreizeittreffs "50°
NordOst" in Leipzig-Thekla
Vorlage: F-00349/14
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
TOP
17.17
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in städtischen Unternehmen bzw.
Beteiligungen
Vorlage: F-00459/14
Einreicher: Stadtrat J. Herrmann-Kambach
TOP
17.18
Ansiedlung Stadler-Fahrradgroßmarkt auf der Alten Messe
Vorlage: F-00460/14
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
TOP
17.19
Psychosoziale Betreuung für traumatisierte Asylsuchende/ Flüchtlinge
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: F-00462/14
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
TOP
17.20
Nachfrage zur Antwort auf die Anfrage "F-00220/14 - Verbot der Musikbeschallung im Alfred-Kunze Sportpark (AKS)"
Vorlage: F-00467/14
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
TOP
17.21
Adoptionen von Kindern in der Stadt Leipzig
Vorlage: F-00474/14
Einreicher: Stadtrat K. Ufer
TOP
17.22
Rückgang des Fahrgastaufkommens bei den Leipziger Verkehrsbetrieben
(LVB GmbH)
Vorlage: F-00476/14
Einreicher: Stadtrat K. Ufer
TOP
17.23
Bearbeitungsstand der Petition der Bürgerinitiative "Gohlis sagt Nein!"
Vorlage: F-00477/14
Einreicher: Stadtrat K. Ufer
TOP
17.24
Gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig:
Zuweisungszahlen, Standorte, Konzept, Strategie
Vorlage: F-00478/14
Einreicher: Stadtrat W.- D. Rost
TOP
17.25
Wirtschaftspolitische Folgen des Rückzugs von Mercedes-Benz für den
Standort Leipzig
Vorlage: F-00479/14
Einreicher: Stadtrat K. Ufer
TOP
17.26
Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Zschortauer Straße 44/46
Vorlage: F-00480/14
Einreicher: Stadtrat W.- D. Rost
TOP 18
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 19
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 19.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für den Zeitraum Januar bis August 2014
Vorlage: DS-00409/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20
Vorlagen I
TOP 20.1 Neubesetzung der Stelle Geschäftsführer/in Leipziger Dok-Filmwochen GmbH
und Intendant/in Internationales Leipziger Dokumentar- und Animationsfilmfestival (eRIS: V/4053)
Vorlage: DS-00240/14
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
Die Ratsversammlung stimmt gemäß § 98 Abs. 1 i. V. m. § 96a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) SächsGemO
der Bestellung von Frau Leena Pasanen als Geschäftsführerin der Leipziger Dok-Filmwochen
GmbH und Intendantin des Internationalen Leipziger Dokumentar- und Animationsfestivals ab
01.01.2015 für die Dauer von 5 Jahren zu.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Leipziger DokFilmwochen GmbH einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP 20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers für die "Städtische Bestattungswesen
Leipzig GmbH" (eRIS: V/4024)
Vorlage: DS-00255/14
Einreicher: Oberbürgermeister
Beschluss:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig stimmt gemäß § 98 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 96a Abs. 1 Nr.
2 lit. c) SächsGemO der Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zu. Die Bestellung erfolgt befristet bis zum 30. Juni 2016. Die Ratsversammlung beauftragt und ermächtigt
den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter, alle notwendigen Handlungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.3 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates
(eRIS: DS V/3955)
Vorlage: DS-00009/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates.
2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP 20.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 361.1 "Funkmast Richard-LehmannStraße/ Zwickauer Straße"; Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost
1. Durchführungsvertrag
2. Satzungsbeschluss
(eRIS:V/3834)
Vorlage: DS-00018/14-NF-001
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 361.1 wird gebilligt.
Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt.
2. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der Stadt
Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden
Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist.
3. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teile C und
D), als Satzung.
4. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird gebilligt.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend
sind die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängten
Pläne.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 40
Nein - Stimmen: 9
Enthaltungen: 0
TOP 20.5 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis
31.07.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig(eRIS: V/3910)
Vorlage: DS-00045/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.07.2012
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
6.535.244,98
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
4.846.802,40
1.497.614,61
190.827,97
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
50.542,40
25.181,27
-205.034,30
383.472,28
Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des
Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
4.737.854,10
988.900,00
405.927,25
148.401,98
16.152.404,23
15.768.931,95
383.472,28
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 383.472,28 wird in Höhe von
EUR 283.472,28 auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
Verlustvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der anteilig verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von EUR 100.000,00 wird
in eine zweckgebundene Gewinnrücklage für Investitionen in bewegliches
Anlagevermögen eingestellt.
4. Die zweckgebundene Gewinnrücklage wird zum Zeitpunkt der
Zweckerfüllung in den Wirtschaftsjahren 2014 und 2015 in Höhe der
Anschaffungskosten für bewegliches Anlagevermögen in die allgemeine
Gewinnrücklage umgebucht.
5. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 12 Stimmenthaltungen
TOP 20.6 Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012
bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (eRIS: V/3911)
Vorlage: DS-00046/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
6.450.991,64
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
4.671.286,44
1.484.713,43
294.991,77
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
50.542,40
25.181,27
178.437,98
80.781,40
Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des
Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
4.579.738,79
631.558,35
659.411,69
245.339,76
6.625.754,54
6.544.973,14
80.781,40
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 80.781,40 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Der Theaterleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis
31.12.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 12 Stimmenthaltungen
TOP 20.7 Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13, in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetzt (eRIS: V/3996)
Vorlage: DS-00060/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn
2015/2016 eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel
"Schule Weißenfelser Straße".
2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der
Erich-Zeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk.
3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen.
4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung vorzuschlagen.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium
für Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20.8 1. Änderung zum Baubeschluss Brandschutz und nutzerspezifische Anpassung Schulgebäude für die Louise-Otto-Peters-Schule, Gymnasium, Bornaische Straße 104, 04277 Leipzig; Maßnahmeerweiterung infolge von Brandschutzoptimierung und Umnutzung der ehem. Turnhalle zur Mensa/Aula, Bestätigung einer üpl. Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2014 sowie einer apl. Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO für das Haushaltsjahr 2014
(eRIS: V/3994)
Vorlage: DS-00079/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich von 2.060.000 € um 995.950 € und liegen
damit bei insgesamt 3.055.950,00 €.
2. Die überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Einrichtung Gymnasium
Bornaische Str. ( 7.0000721.700) in Hohe von 187.080 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt zu
Lasten Paul-Robeson-Schule (7.0001059.700) 58.000 €, E.-Manet-Schule (7.0001066.700)
100.430 € und Sanierung GS B.-Göring-Str. (7.0000664.700) 28.650 €. Eine Umsetzung der
Maßnahmen ist für 2014 nicht vorgesehen.
3. Die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO in
Hohe von 339.350 € für das Jahr 2014 wird bestätigt. Die Deckung erfolgt zu Lasten der Reaktivierung Opferweg (7.0001078.700) Die dort eingestellte Verpflichtungsermächtigung wird in
der vorgesehenen Höhe nicht benötigt.
4. Der Umbau der derzeit gesperrten Turnhalle in der Bornaischen Straße 104 an der Louise-OttoPeters-Schule zur Schülermensa und Aula wird bestätigt.
5. Bis auf weiteres wird die alte 1-Feldsporthalle an der Bernhard-Göring-Straße Nr .107 trotz
Neubau der 3-Feldsporthalle weiter betriebsfähig gehalten und dem Amt für Sport für Leipziger
Vereine als Alternative für die Bornaische-Straße 104 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP 20.9 Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße - entsprechend §
24 Sächsisches Schulgesetz (eRIS: V/3995)
Vorlage: DS-00080/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am
Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet.
2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr
2015/16 aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich
zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude
der Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet.
4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens
mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule etabliert.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.10
Erhöhung des Zuschusses der Stadt Leipzig an die LTM GmbH zur Tourismusförderung ab 2014 bis 2017
(eRIS DS V/3990)
Vorlage: DS-00086/14-NF-001
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt zur Finanzierung des Leipziger Wirtschafts-,
Standort- und Tourismusmarketings die Erhöhung der jährlichen Grundfinanzierung 2014 auf 2.000.000 Euro, 2015 auf 2.200.000 Euro und 2016 auf 2.300.000
Euro (PSP-Element : 1.100.57.5.0.01 - Tourismusförderung). Der Ansatz für 2017
wird auf dem Niveau von 2016 festgeschrieben.
2. Die zusätzliche Grundförderung wird zur Stärkung von Marketing und Vertrieb im Tourismus- und Stadtmarketing verwendet. Die Erhöhung der Grundfinanzierung um 200.000
Euro im Jahr 2014 wird gemäß RBV-1945/14 zur Finanzierung des Zuschusses „25 Jahre Friedliche Revolution 2014" verwendet.
3. Die Stadtverwaltung legt die Destinationsstrategie Leipzig und Region (siehe
Ratsbeschlussnummer RBV-1672/13) sowie den Touristischen Entwicklungsplan
(siehe Ratsbeschluss RBV-1339/12) spätestens im 1. Quartal 2015 dem Stadtrat
zu Beschlussfassung vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP
20.10.1
Erhöhung des Zuschusses der Stadt Leipzig an die LTM GmbH zur Tourismusförderung ab 2014 bis 2017
(eRIS DS V/3990)
Vorlage: 86/14-NF-001-ÄA-001
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Vorlage wird im Punkt 1 geändert und um Punkt 3 ergänzt:
1. Die Ratsversammlung beschließt zur Finanzierung des Leipziger Wirtschafts-, Standort- und Tourismusmarketings die Erhöhung der jährlichen Grundfinanzierung 2014 auf
2.000.000 Euro, 2015 auf 2.200.000 Euro und 2016 auf 2.300.000 Euro (PSP-Element
: 1.100.57.5.0.01 - Tourismusförderung). Der Ansatz für 2017 wird auf dem Niveau
von 2016 festgeschrieben.
2. -unverändert3. Die Stadtverwaltung legt die Destinationsstrategie Leipzig und Region (siehe
Ratsbeschlussnummer RBV-1672/13) sowie den Touristischen Entwicklungsplan
(siehe Ratsbeschluss RBV-1339/12) spätestens im 1. Quartal 2015 dem Stadtrat
zu Beschlussfassung vor.
- vom Einreicher übernommen TOP
20.11
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW, 51_367_ZW (eRIS: V/4038)
Vorlage: DS-00107/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Im Haushaltjahr 2014 erhöht sich der geplante Zuschuss für den Leistungsbereich erzieherische Hilfen in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW um 3.634.960 € auf
53.597.960 €.
Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.734.960 € gemäß § 79 (1)
SächsGemO in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus
- Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf 4.200.000 €,
- in Höhe von 2.500.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie Träger), Kostenart 4318
0000 sowie
- in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW (Ermäßigung/Absenkung Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
TOP
20.12
Abschluss eines Rahmenvertrages zur mittelfristigen Absicherung des internationalen Festivals "euro-scene Leipzig" und Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 25.000 € (eRIS: V/4005)
Vorlage: DS-00174/14
Einreicher: Dezernat Kultur
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig schließt mit dem Sächsischen Verein zur Förderung des kulturellen Austausches nationaler und internationaler Tanz- und Theatergruppen e. V. einen Rahmenvertrag über
zwei Jahre vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 ab. Der Vertrag dient der Sicherung stabiler Arbeitsgrundlagen für die Weiterführung des renommierten Festivals „euro-scene Leipzig“.
2. Die jährliche institutionelle Förderung beträgt 300.000 €. Dieser Betrag wird ab 2015 vor dem
Hintergrund der ab 2015 vorgesehenen Erhöhung der Mittel für sonstige Sparten- und regionsübergreifende Förderung – Produktbereich 2540 – aus dem PSP-Element
1.100.25.4.0.01.01.01 im Ergebnishaushalt des Kulturamtes zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 10 Enthaltungen
TOP
20.13
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz , Einziehung eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf (eRIS: V/4007)
Vorlage: DS-00178/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstucks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß § 8
des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP
20.14
Mitgliedschaft im Verein "Europäische Metropolregion Mitteldeutschland"
(eRIS: V/4008)
Vorlage: DS-00179/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Satzung und die Beitragsordnung des Vereins „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V:“ werden zur Kenntnis genommen.
2. Dem Beitritt in den Verein „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V.“ wird zugestimmt. Die Aufwendungen ab 1.1.2015 betragen knapp 70.000 €, veranschlagt im PSP-Element 106100000046. Eingespart werden 43.000 € (PSP-Element 1.100.57.1.001.01).
3. Die von der Ratsversammlung beschlossene Regionalwerkstatt (RBV-1797/13), über die am
19.03.2014 in der Ratsversammlung informiert worden ist, wird zum Thema "Intensivierung der
regionalen Zusammenarbeit und zur Metropolregion Mitteldeutschland" im IV. Quartal 2014/Anfang 2015 durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
TOP
20.15
BIO-NET LEIPZIG Technologietransfergesellschaft mbH Finanzierung 20152016 und Anteilsübernahme (eRIS: V/4023)
Vorlage: DS-00188/14
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Zur nachhaltigen Unterstützung der Clusteraktivitäten der BIO-NET LEIPZIG Technologietransfergesellschaft mbH im Bereich Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie und zur
Stärkung des Standortes Leipzig wird in den Jahren 2015 und 2016 jeweils ein Zuschuss i.H.v.
120.000 Euro gewährt. Diese Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
2. Die Finanzierung der 120.000 € auf dem PSP Element 1.100.57.1.0.01.05(Cluster Gesundheit &
Biotechnologie) setzt sich wie folgt zusammen:
• 80.000 Euro werden als zusätzliche Haushaltsmittel in 2015 und 2016 bereitgestellt
• 40.000 Euro werden aus Mitteln des Amtes für Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt
(vom
PSP Element 1.100.57.1.0.01.05 Cluster Gesundheit & Biotechnologie).
3. Ende 2015 wird eine Evaluation der Aktivitäten/Erfolge der BIO-NET LEIPZIG Technologietransfergesellschaft mbH durchgeführt und entschieden, ob eine weitere Unterstützung notwendig ist.
4. Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin
Stadt Leipzig in der Gesellschafterversammlung der LGH Service GmbH, den Ankauf der angebotenen Anteile der SBF Sächsische Beteiligungsfonds GmbH an der BIO-NET LEIPZIG Technologietransfergesellschaft mbH mit Wirkung zum 31.12.2014 zum Nominalwert in Höhe von
4.750 Euro (19 %) zu beschließen.
Stand: 30.07.2014
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen
TOP
20.16
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Leipzig/Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz (eRIS: V/4048)
Vorlage: DS-00206/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß
§ 131 Abs. 3 S. 3 i.V.m. § 104 SächsGemO, insbesondere unter Berücksichtigung der im
Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz getroffenen Prüfungsfeststellungen, festgestellt.
2. Der Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
TOP
20.17
Neufassung des "Leipziger Modells zur Schülerbeförderung" der Stadt Leipzig
(eRIS: V/3712)
Vorlage: DS-00212/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
Die Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ zum Schuljahr 2015/2016 mit
einem Hauptvertrag
・ Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“
zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH, der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH
und der Stadt Leipzig und zwei Rahmenverträgen:
・ über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht,
・ zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leip
zig (temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen)
zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH und der Stadt Leipzig wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP
20.18
Überplanmäßige Aufwendungen 2014 gem. § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_312_ZW - Grundsicherung für Arbeitssuchende (eRIS: V/4036)
Vorlage: DS-00221/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
"Leistungen für Unterkunft und Heizung" (1.100.31.2.1.01) werden in Höhe von
4.696.000 € bestätigt.
2. Die Deckung wird wie folgt zur Verfügung gestellt:
600.000 €
Umlage an den Kommunalen Sozialverband (PSP-Element
1.100.61.1.0.01.03)
300.000 €
Bildungs- und Teilhabeleistungen SGB II (PSP-Element 1.100.31.2.6.01)
600.000 €
Sonderlastenausgleich Hartz IV (PSP-Element 1.100.61.2.0.01.02)
3.196.000 € Unterjährige Finanzierung (Kostenstelle 1098300000)
3. Die Mindererträge aufgrund der geringeren Bundesbeteiligung gem. § 46 SGB II von
33,4 % auf 30,6 % sowie der Umsetzung der Revision nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II
unter Berücksichtigung der zusätzlichen Erträge aufgrund der überplanmäßigen Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt rd. 7,19 Mio. € werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.19
Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (eRIS:
V/4057)
Vorlage: DS-00226/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Namensgebung von
Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zu.
2. Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Leipzig in Kraft.
3. Der Ratsbeschluss RBIII-1195/02 vom 11.12.2002 wird entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.20
Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und
Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und
Flüchtlinge in der Blücherstr. 47/47a (eRIS: DS V/3972) - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00234/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Das Objekt in der Blücherstraße 47/47a, 04159 Leipzig wird als Standort für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 40 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von zehn
Jahren angemietet.
2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
3. Die Bewirtschaftung und soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben.
4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Eckwerterhöhung (Zuschussbedarf) in Höhe von
207.650 € in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber bestätigt und für
das Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 202.300 €. Die Mittel stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen
TOP
20.21
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis
31.12.2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (eRIS:
V/4049)
Vorlage: DS-00243/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
21.133.248,48
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
16.414.449,32
Umlaufvermögen
4.717.996,60
Rechnungsabgrenzungsposten
802,56
Passiva
Stammkapital
511.290,00
Allgemeine Rücklage
2.391.138,16
Zweckgebundene Rücklage
1.096.450,19
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
-783.681,81
Gewinn / Verlust
-994.823,19
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
13.185.616,87
Rückstellungen
518.400,00
Verbindlichkeiten
5.196.521,54
Rechnungsabgrenzungsposten
12.336,72
Summe der Erträge:
13.778.310,00
Summe der Aufwendungen:
14.773.133,19
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
- 994.823,19
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen
und ist in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen.
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich
2012 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur Bildung einer Rückstellung i.H.v.
994.823,19 € im PSP-Element "Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316
0000" im Jahr 2014 werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
"1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
20.22
Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgelt-VO)
Vorlage: DS-00312/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig gemäß Anlage 4 wird beschlossen.
2. Die Verordnung tritt am 7. Tag nach Veröffentlichung in Kraft, frühestens am 01.01.2015.
3. Die Beförderungsentgeltverordnung BS/RBV-1328/12 vom 18.07.2012 tritt gleichzeitig außer
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einige Enthaltungen
TOP
20.22.1
Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgelt-VO)
Vorlage: DS-00312/14-ÄA-001
Einreicher: FDP-Fraktion
Beschluss:
4. Der Oberbürgermeister entwickelt in Abstimmung mit den Leipziger Funkzentralen und den
ihnen angehörenden Unternehmern bis zum 30.06.2015 ein Kommunikationskonzept zur Information der Fahrgäste über ihre Rechte und informiert die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung sowie Wirtschaft und Arbeit darüber sowie über den Umsetzungsbeginn.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einige Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP
20.22.2
Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgelt-VO)
Vorlage: DS-00312/14-ÄA-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Es wird geprüft, unter welchen Bedingungen ein Zuschuss der Stadt Leipzig für die Bestellung
von Taxen über die LVB ab Straßenbahnendstelle im Nachtverkehr möglich ist, so dass der
Nachttarif entsprechend gesenkt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
TOP
20.23
Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit den Verfahren
wegen Betrugsverdachts bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste
Vorlage: DS-00371/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig erstattet den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag die für die
Rechtsberatung sowie -vertretung notwendigen Kosten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs bei der Abrechnung der Brandsicher-heitswachdienste entstanden sind.
2. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt zu je 50 % aus dem Budget
des Personalamtes, PSP-Element: 1.100.11.1.2.02.10 und der
der Branddirektion, PSP-Element: 1.100.126002.
Die Auszahlung wird durch das Personalamt vorgenommen.
3. Die zu erstattenden Kosten sind auf insgesamt 25.000 EUR gedeckelt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
TOP
20.24
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
in 2014 für Ausstattungen für die Kindertageseinrichtung an der Lehde 12/14
i.H.v. 466.186 € - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00421/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Für Ausstattungen der Kindertageseinrichtung An der Lehde 12/14 werden im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "Kindertageseinrichtungen, öffentliche Träger" (1.100.36.5.0.01.01.18) in Höhe
von 196.444 € und überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSPElement "bewegliches AV (JA) Betriebs- und Geschäftsausstattung"
(7.0000138.710.020) in Höhe von 269.742 € bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Übernahme Elternbeiträge - Kitas freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04) in Höhe von insgesamt 466.186 €.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
TOP 21
Informationen I
TOP 21.1 Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Riesaerstraße 100; Ausführungsbeschluss zur Bewachung und sozialen Betreuung sowie Erstausstattung in der Notunterkunft für
Asylbewerber und Flüchtlinge in der Riesaer Straße 100
Vorlage: DS-00424/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Ratsversammlung nimmt die Information zur Anmietung des Objektes Riesaer Straße 100,
04319 Leipzig, als Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und
Geduldeten zur Kenntnis, insbesondere, dass damit finanzielle Verpflichtungen im Haushalt der
Stadt Leipzig für die Folgejahre eingegangen werden.
TOP 21.2 Abschluss der Liquidation der BIC Leipzig GmbH (eRIS: V/3975)
Vorlage: DS-00169/14
Einreicher: Oberbürgermeister
Die Ratsversammlung nimmt die Information zum Abschluss der Liquidation der BIC Leipzig
GmbH zur Kenntnis.
TOP 21.3 Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (eRIS: V/3943)
Vorlage: DS-00067/14
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
TOP 21.4 Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung Stand Juli 2014 (eRIS: V/3977)
Vorlage: DS-00247/14
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Der Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation werden der Ratsversammlung zur Kenntnis
gegeben.
TOP 21.5 Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 (V-IST)
(eRIS: V/4002)
Vorlage: DS-00170/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Die Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 wird zu Kenntnis genommen.
TOP 21.6 Jahresabschluss 2013 der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer (eRIS: V/4020)
Vorlage: DS-00189/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
1. Jahresabschluss und Lagebericht der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer zum 31.12.2013 werden einschließlich des Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Kenntnis genommen.
2. Der Wirtschaftsplan 2013 und die fünfjährige Finanzplanung der Stiftung für Innovation und
Technologietransfer werden zur Kenntnis genommen.
3. Die Ratsversammlung nimmt den Beschluss 89/2014 vom 26.05.2014 des Kuratoriums zur
Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich zur Ergebnisverwendung und Entlastung
des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 zur Kenntnis.
Jung
Oberbürgermeister
Keding
Stadtrat
Hobusch
Stadtrat
Wenk
Schriftführer
Kehrer
Protokollant
Ke
1
Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung begrüßt die neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte,
die Mitglieder des noch amtierenden Stadtrates, die Vertreter der Medien und alle
Gäste.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Tagesordnung am 10. Oktober 2014 im
Amtsblatt Nr. 19 veröffentlicht worden sei. Er nennt die Namen der entschuldigt feh lenden Stadträtinnen und Stadträte, verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung bezüglich möglicher Befangenheit und bittet um Mitteilung, wenn jemand
die Sitzung vorzeitig verlassen muss.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass um 14:00 Uhr 52 Stadträtinnen und Stadträte = 73 % anwesend waren. Die Ratsversammlung ist damit beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass eine Dringliche Anfrage der Fraktion
DIE LINKE zum Thema „Stand der Umsetzung des Baubeschlusses Gymnasium
Gorkistraße“ vorliege.
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) erläutert, seine Fraktion habe
diese Anfrage deshalb gestellt, um zu erfahren, ob das Projekt Gymnasium Gorki straße überhaupt noch umgesetzt werden könne und was es bedeuten würde, wenn
der Stadtrat heute dieses Projekt stoppen und untersuchen würde, ob diese Gebäu de auch anderweitig genutzt werden können. Dazu aber müssten im Stadtrat entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Deshalb sei es sehr wichtig, diese Anfrage
heute zu beantworten, denn jeder Tag, an dem weiter nach dem alten Beschluss
verfahren würde, obwohl er unter Umständen nicht umgesetzt werden könne, könnte
dazu führen, dass Geld zum Fenster hinausgeworfen wird. Deshalb bitte die Linksfraktion um Beantwortung dieser Anfrage.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) spricht gegen die Dringlichkeit dieser Anfrage. Das Thema, das von der Linksfraktion dort angesprochen werde, sei seit langer
Zeit Thema in Schönefeld. Eine Dringlichkeit sei nicht erkennbar. Mit seinem Rede beitrag habe Stadtrat Herrmann-Kambach eben die Katze aus dem Sack gelassen.
Ihm gehe es darum, nochmals über den Standort zu diskutieren, und das sollte der
Stadtrat nicht mit sich machen lassen.
Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) führt aus, Mitglieder des Stadtrates hätten
davon erfahren, dass sowohl die Überbrückung als auch die Untertunnelung der in
Rede stehenden beiden Gebäude nicht möglich sei. Außerdem sei von der Bildungs agentur darauf hingewiesen worden, dass eine Überquerung auf dem Fußweg nicht
möglich sei. Daraus ergäben sich Probleme, die erst jetzt bekannt geworden seien.
Auch Die Ansicht der Kirchgemeinde zu dieser Frage sei bekannt. Deshalb erachte
Ke
2
die Linksfraktion diese Anfrage als wichtig, weil Fördermittel für dieses Vorhaben be reits genehmigt und Bauaufträge ausgelöst worden seien.
Abstimmung: Die Aufnahme der Dringlichen Anfrage DF-00542/14
auf die Tagesordnung wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass folgende Punkte von der Tagesordnung der
heutigen Sitzung abgesetzt werden: 16.7, 16.8 und 17.3.
Oberbürgermeister Jung stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die
Tagesordnung einschließlich der genannten Streichungen fest.
Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
Solche Beschlüsse hat es nicht gegeben.
Tagesordnungspunkt 5: Niederschriften
5.1. Niederschrift der Sitzungen vom 17.09.2014
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) führt aus, seine Anmerkung betreffe den Tagesordnungspunkt 11.2. In diesem Zusammenhang habe er auch einen Brief an den
Oberbürgermeister geschrieben. Bei diesem Tagesordnungspunkt sei es um die Ab berufung eines Stadtbezirksbeirates gegangen. Auf dem Deckblatt, das den Stadträ ten vorgelegen habe, habe die Silbe „Ab-„ gefehlt, sodass der Stadtrat formal be schlossen habe, eine Person zu berufen, die dem Stadtbezirksbeirat bereits angehöre.
In der Niederschrift sei die Überschrift des Tagesordnungspunktes korrekt wiedergegeben. Aufgrund dessen sei die betreffende Person möglicherweise gar nicht abberufen worden. Er, Maciejewski, habe den Oberbürgermeister schriftlich gebeten, die
Rechtslage zu erläutern. Bis heute sei dies nicht geschehen.
Oberbürgermeister Jung bedauert dieses Versehen. Die Sachlage sei geprüft worden. Nach Auffassung des Rechtsamtes sei der Beschlussvorschlag aus dem Gesamtzusammenhang eindeutig ablesbar. Selbstverständlich werde Herr Maciejewski
umgehend eine schriftliche Antwort erhalten.
Die Ratsversammlung stellt die Niederschriften der regulären Sitzung
und der Sitzung im Eilfall fest.
Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Ke
3
Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt ebenfalls.
Tagesordnungspunkt 8: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Auch dieser Tagesordnung entfällt.
Tagesordnungspunkt 11: Besetzung von Gremien
11.1. Jugendhilfeausschuss – Abberufung und Bestellung eines Mitglieds
(DS-00484/14)
Abstimmung: DS-00484/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen.
11.2. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest – Bestellung eines Mitglieds
(DS-00423/14)
Abstimmung: DS 00423/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig
in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Leipzig Mitglied ist
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 13: Verpflichtung der neugewählten Ortsvorsteherinnen
und Ortsvorsteher.
Oberbürgermeister Jung gratuliert allen neu oder wiedergewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sehr herzlich und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.
Der Oberbürgermeister nimmt die Vereidigung der neugewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher Ines Richter, Dietmar Kern, Roland
Geistert und Thomas Hofmann vor.
Der Vereidigung schließt sich die Verpflichtung aller bereits tätigen
Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher an.
Ke
4
Tagesordnungspunkt 14: Einbringung Entwurf Doppelhaushalt 2015/2016
Oberbürgermeister Jung erklärt, erstmals in der Geschichte der Stadt Leipzig werde der Versuch unternommen, Haushaltspläne für zwei Jahre auf den Weg zu bringen. Er erteilt dazu dem Finanzbürgermeister das Wort.
Bürgermeister Bonew entbietet zu Beginn seiner Ausführungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere denen des Dezernats Finanzen,
sowie den anwesenden neugewählten Stadträtinnen und Stadträten einen besonde ren Gruß. Die zuletzt Genannten hätten ein wichtiges Ehrenamt übernommen, das
er, Bonew, selbst sechs Jahre habe bekleiden dürfen. Dies werde nicht einfach werden. Sehr oft würden die Stadträte im Kalender zwischen Berufstätigkeit und Ehren amt unterscheiden müssen. Er, Bonew, gebe sein Wort, dass zumindest das Dezer nat Finanzen versuchen werde, größtmögliche Rücksicht auf die Diskrepanz zwischen Ehrenamt und Berufstätigkeit zu nehmen. Die neuen Stadträte hätten ein sehr
wichtiges Amt übernommen. Für rund 550.000 Leipzigerinnen und Leipziger gebe es
70 Stadträtinnen und Stadträte, die die Stadtgesellschaft vertreten, und die Stadtge sellschaft lebe nicht erst im 1000. Jahr davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger eh renamtlich engagieren. Er, Bonew, freue sich auf die Zusammenarbeit. Mit dieser
Zusammenarbeit sei schon gestern in der ersten gemeinsamen Schulung begonnen
worden.
Der Bürgermeister hebt hervor, dass er trotz der Einbringung eines Doppelhaushalts
keine längere Redezeit in Anspruch nehmen werde. Wie zu sehen sei, habe er sich
in diesem Jahr bei der Haushaltseinbringung an ein neues Format gewagt: keine
klassische Haushaltsrede, sondern eine Power-Point-Präsentation. Er habe dies getan, weil bei so vielen Zahlen Bilder mehr sagen könnten als tausend Wörter. Wegen
der Anschaulichkeit habe man so manche Tabelle eingefügt. Außerdem respektiere
er selbstverständlich den Beschluss des Stadtrates zur zehnprozentigen Senkung
der Druckkosten. Damit habe er beim Redemanuskript begonnen. Hinzu komme,
dass er der Haushaltsrede von Stadtrat Dyck vom vergangenen Jahr habe entnehmen müssen, dass seine, Bonews, Haushaltseinbringung „wenig inspiriert und inspi rierend“ gewesen sei. In diesem Jahr versuche er es deshalb anders.
Bürgermeister Bonew wendet sich der Frage zu, warum es für 2015/2016 einen Doppelhaushalt geben werde. Er sehe diesen Doppelhaushalt als Ergebnis einer umfas senden Veränderung der Abläufe im Dezernat Finanzen in den letzten vier Jahren.
Es habe damit begonnen, dass man von vier auf zwei Haushaltsklausuren gesprungen sei, dass man Beigeordnetengespräche zur Diskussion der einzelnen Etats eingeführt, somit die Budgetverantwortung der Fachkollegen gestärkt und zugleich das
Verständnis des Dezernats Finanzen für die Wünsche, Probleme und Herausforde rungen der Fachkollegen verbessert habe. In den letzten vier Jahren habe man viel
weniger in die Haushaltsklausuren des Oberbürgermeisters einfließen lassen und
somit die Führungsverantwortung gemeinsam besser wahrgenommen.
Der Doppelhaushalt sei aber auch im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik, der Einführung von SAP, der heute zu verabschiedenden Eröffnungsbilanz und
der Entschuldungskonzeption zu sehen. Dies alles seien Bausteine, die das Finanzwesen der Stadt Leipzig umfassend modernisiert haben, was Leipzig auch bei teil -
Ke
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weise relativ schlechteren Benotungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung
im Vergleich zum Bundesgebiet im Rating der Banken gute Punkte gebe.
Der Bürgermeister fährt fort, auf der Tagesordnung stehe zwar „Doppelhaushalt“, eigentlich seien es jedoch zwei Haushalte. Die Verwaltung bringe heute offiziell den
Haushalt für das Jahr 2015 und den für das Jahr 2016 ein. Sie nutze damit eine Aus nahmegenehmigung der Sächsischen Gemeindeordnung, wonach man, obwohl man
beim Prinzip der Jährlichkeit bleibe, zwei Jahre im Voraus planen könne. Der Stadt rat habe der Verwaltung am 16. April 2014 den Auftrag zur Vorlage eines sogenann ten Doppelhaushalts erteilt. Schon seit langer Zeit planten der Freistaat Sachsen sowie die Städte Dresden, Potsdam, Stuttgart und Köln ihre Haushalte doppelt, und in
diese Erfolgsstorys wolle sich Leipzig einreihen.
Bürgermeister Bonew geht auf die in der Diskussion angeführten angeblichen Nachteile eines Doppelhaushalts ein. Als Hauptargument gegen einen Doppelhaushalt
werde vorgebracht, dass der Stadtrat sein Königsrecht, also das Etatrecht, aus der
Hand gebe, einen Haushalt für zwei Jahre beschließe und dann die Verwaltung so
agieren könne, wie sie wolle. Dieses Argument treffe nicht zu. Man bleibe nämlich
bei der Grundstruktur der Jährlichkeit. In den wenigen gedruckten Exemplaren finde
man zwei einzelne Haushalte. Selbstverständlich blieben alle Wertgrenzen für überund außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und auch die Wertgrenzen
für die Nachtragshaushaltssatzung unverändert, so wie der Stadtrat dies in der
Hauptsatzung im Sommer dieses Jahres beschlossen habe.
Er, Bonew, setze vielmehr auf die Vorteile eines Doppelhaushalts. Zwei nacheinan der beschlossene Haushalte garantierten der Verwaltung, dem Stadtrat, aber auch
den vielen Kooperationspartnern in Gestalt der gemeinnützigen Vereine, der Bürgervereine, der Kulturvereine und der freien Träger der Jugendhilfe längere Planungssi cherheit. Alle Partner der Stadt Leipzig könnten sich nach Beschluss des Doppelhaushalts zwei Jahre lang auf die Budgets einrichten.
Das jährlich wiederkehrende und sehr aufwendige Haushaltsplanverfahren entfalle
im zweiten Jahr. So ergäben sich Rationalisierungseffekte für Verwaltung und Politik,
die effizient genutzt werden könnten.
Ein großer Vorteil bestehe darin, dass man, wenn der Stadtrat zwei Haushalte be schließe, auch taggleich zwei Genehmigungen von der Landesdirektion erhalte. Die
Phase der vorläufigen Haushaltsführung zwischen den zwei Jahren entfalle somit.
Davon verspreche er, Bonew, sich eine Beschleunigung des Investitionsprogramms,
aber auch die Beschleunigung der Besetzung neuer oder freier Stellen. Alles in allem
gehe er davon aus, dass es bei gleichzeitiger Beschlussfassung über zwei Haushalte
zu weniger Stillstand kommen werde. Zugleich lehne sich die Stadt Leipzig an die
Haushaltsplanung des Freistaates an.
Bürgermeister Bonew wendet sich den Rahmenbedingungen für die Haushaltsplanung 2015/2016 zu. Er weist darauf hin, dass die Stadt Leipzig im Jahr 2015 den
1000. Jahrestag der urkundlichen Ersterwähnung feiere. Im Zuge der damit verbundnen Feierlichkeiten werde die Bundesrepublik Deutschland eine 10-Euro-Gedenkmünze herausgeben. Wie alles im Leben habe auch diese Medaille eine Kehrseite:
Ke
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Die Stadt Leipzig freue sich über Positives, erwarte aber auch Negatives. Ganz wichtig scheine ihm, dass auf der Randprägung die Worte „Bürgersinn – Bürgerfleiß –
Bürgerstolz“ zu lesen seien. Das sei das, was die Stadt Leipzig ausmache.
Ebenso wie diese Medaille habe auch die Haushaltsplanung 2015/2016 zwei Seiten.
Auf der guten Seite der Medaille stehe eine wunderbare Bevölkerungsentwicklung.
Im Jahr 2013 habe die Stadt Leipzig gegenüber dem Jahr 2001 ein Plus von 38.000
Einwohnerinnen und Einwohnern zu verzeichnen gehabt. Für das Jahr 2014 gehe
man von 550.000 Einwohnern aus. Die Hauptvariante der Bevölkerungsprognose
rechne für das Jahr 2020 mit 571.000 Einwohnern. Bei den Geburtenzahlen zeige
sich von 2001 bis 2013 ein Plus von über 2.000. Für das Jahr 2014 gehe man von
6.000 Geburten aus.
Auch bei der Zahl der Hochschulbewerber gebe es eine Steigerung. Das Gleiche
gelte für die Zahl der Gästeankünfte. Für 2013 habe man im Vergleich zu 2001 ein
Plus von 670.000 Gästeankünfte gehabt. Im Jahr 2014/2015 rechne man mit mehr
als 3 Millionen Gästen. Die Arbeitslosenquote liege jetzt unter 10 %. Im Jahr 2003
habe sie noch fast 20 % betragen. Die wirtschaftlichen Rahmendaten in Leipzig seien noch nie so gut wie heute gewesen. Insgesamt werde man für das Jahr 2015 ein
Haushaltsvolumen von 1,45 Milliarden € haben, im Jahr 2016 ein solches von
1,48 Milliarden €.
Bürgermeister Bonew berichtet über die Methodik der Haushaltsaufstellung. Alle Planansätze des Jahres 2014 seien Startpunkte für die Haushalte 2015 und 2016. Die
Kürzungen des Jahres 2014 seien fortgeschrieben worden, und das Defizit des Jahres 2014 müsse im Haushalt 2015/2016 auch erst einmal erwirtschaftet werden. Bereits im März 2014 habe man verwaltungsintern begonnen, über die Mittelanmeldung
der Ämter Mehrbedarfe und Mindererträge von über 100.000 € zu lokalisieren, anzumelden und zu analysieren. Angeschlossen hätten sich im März und April die Beige ordnetengespräche zwischen dem Dezernat Finanzen und den Fachdezernaten, im
Mai die erste Haushaltsklausur des Oberbürgermeisters, weiterhin Ende Mai die Bestätigung der Eckwertvorlagen und die Lesung des Investitionshaushalts in der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, im Juni die 1. Sitzung des erweiterten Fi nanzausschusses, in der die Verwaltung den Mitgliedern des Finanzausschusses,
den Fraktionsvorsitzenden und den Vorsitzenden der Fachausschüsse die bei der
Haushaltsklausur im Mai gewonnenen Erkenntnisse dargelegt habe. Nach der Behandlung weiterer Vorlagen in der Dienstberatung habe man sich Ende September
in der Haushaltsklausur des Oberbürgermeisters mit der Schlusslesung des Haushalts an den heute einzubringenden Entwurf genähert.
Der Bürgermeister bedankt sich bei den Beigeordneten und allen Amtsleitern für das
faire, stets von der Sache geprägte Verfahren. Es liege in der Natur der Sache, dass
ein Beigeordneter um den Mehrbedarf seines Budgets kämpfe. In der Haushaltsklausur und in den Beigeordnetengesprächen habe sich gezeigt, dass jeder Beigeordnete ein großes Verständnis für die Lage des jeweils anderen entwickelt habe. Das Dezernat Finanzen habe Verständnis für die berechtigten Mehrbedarfe der Fachberei che, aber auch die Fachbereiche sähen ihre Gesamtverantwortung für die Stadt
Leipzig. Somit könne der heute formal vom Oberbürgermeister eingebrachte Haushaltsplanentwurf, mit dem der Kämmerer laut Sächsischer Gemeindeordnung nur
Ke
7
eine Stellungnahme abgebe, als Teamleistung der gesamten Verwaltungsspitze gesehen werden. Man habe sich auch als Team verabredet, diesen Haushaltsplanent wurf geschlossen so durch die Ausschüsse und den Stadtrat zu bringen.
Selbstverständlich habe es diese Teamleistung nicht nur in der Dienstberatung und
in der Haushaltsklausur des Oberbürgermeisters gegeben. Sein, Bonews, Dank gelte
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und insbesondere denen seines Dezernats, die es wieder einmal in kürzester Zeit geschafft hätten, nicht nur
einen, sondern zwei Haushalte aufzustellen. Dieser Dank gebühre nicht nur der
Kämmerei, die die Hauptlast der Haushaltsaufstellung schultere, sondern auch der
Stadtkasse und dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen; denn ein Team
funktioniere nur gut, wenn alle Teammitglieder arbeiten. Ganz besonders wolle er
sich bei seinem Dezernatsbüro und seinen beiden Sekretärinnen bedanken, die ihm
stets den Rücken freihielten.
Auf dem Weg zum Planentwurf seien viele Themen zu berücksichtigen gewesen. Er,
Bonew, habe bereits erwähnt, dass es der Stadt Leipzig seit 1990 noch nie so gut
gegangen sei wie heute. In der Prognose könne man über ein Plus von 53 Millionen € Steuereinnahmen im Jahr 2015 und von 68 Millionen € im Jahr 2016 berichten. Besonders gut laufe es bei der Gewerbesteuer. Dort prognostiziere man einen
Zuwachs von 35 Millionen € im Jahr 2015 und von 40 Millionen € im Jahr 2016. Die
Kehrseite sei, dass das Aufkommen bei der Gewerbesteuer zwar steige, die absolute Anzahl derer, die Gewerbesteuer zahlen, aber stagniere.
Besonders positiv entwickelten sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Man müsse allerdings davor warnen,
die prognostizierten Zuwachsraten unendlich fortzuschreiben. Ein jährlicher Zuwachs
von 10 % bei der Einkommensteuer erscheine wünschenswert, aber über einen län geren Zeitraum kaum realistisch. Das Gleiche gelte für die Gewerbesteuer. Einem
Erwartungswert von 255 Millionen € für das Jahr 2016 stehe ein Istwert von 167 Millionen € im Jahr 2010 gegenüber. Hier gelte es, die wirtschaftliche Kraft in Leipzig
weiter zu entwickeln, weil diese Einnahmen der Garant dafür seien, dass die Stadt
ihre pflichtigen, aber auch ihre freiwilligen Aufgaben finanzieren könne.
Ein zweiter großer Einnahmeposten einer Kommune im Freistaat Sachsen seien die
Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Hierzu habe es im Mai und
Juni 2014 das Spitzengespräch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden des
Freistaates und der Staatsregierung gegeben. Im Zeitraum 2013/2014 sei es zu einem Abschmelzen des sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatzes II gekommen.
Das habe die Stadt Leipzig 9 bis 12 Millionen € gekostet. Diese Summe sei in den
ländlichen Raum umverteilt worden. Als Kompensationsmaßnahme hätten die kreisfreien Städte ein Schulbauprogramm erhalten: insgesamt 40 Millionen € Zuwendung,
20 Millionen € aus dem Finanzausgleichsgesetz und 20 Millionen € aus dem sächsischen Staatshaushalt. Für die Jahre 2015 und 2016 seien diese 20 Millionen € aus
dem Finanzausgleichsgesetz wieder verankert, nicht aber die 20 Millionen € aus dem
Staatshaushalt. Das müsse man in Relation zu 17 Milliarden € im Staatshaushalt se hen. Es gehe um 20 Millionen €, die der demografischen Entwicklung in den drei
kreisfreien Städten Rechnung tragen, um 20 Millionen € für Schulhausbau – Bestandserhaltung, Ausbau und Neubau –, um durch die positive demografische Ent-
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wicklung in den drei kreisfreien Städten den Bevölkerungsschwund im gesamten
Freistaat abzubremsen und somit auch die Verteilmechanismen aus der Bundesre publik, die auch an Erstwohnsitzen hängen, für den Freistaat positiv zu gestalten.
Dies sei die erste Forderung der Verwaltung an den Freistaat. Man werde nicht
müde zu wiederholen, dass das Schulhausbauprogramm für die kreisfreien Städte
fortgesetzt werden müsse, weil man nur so den positiven demografischen Herausforderungen in den kreisfreien Städten gerecht werden könne.
Insgesamt entwickelten sich die Schlüsselzuweisungen positiv. Das gelte insbesondere für die investiven Schlüsselzuweisungen. Ihr Prozentsatz steige 2015 auf 18 %
und 2016 auf 15 %. Im Jahr 2011 seien es noch 3,92 %, im Jahr 2012 3,48 % gewesen. Das langjährige Mittel der investiven Schlüsselzuweisungen im Freistaat liege
bei etwa 7 %. Er, Bonew, warne vor der Annahme, dass es langfristig bei 18 % bleiben werde. Dieser Anteil werde wieder abschmelzen, zumal im ländlichen Raum der
Investitionsdruck merklich zurückgehe. Immerhin hätten die erhöhten Schlüsselzuweisungen dazu beigetragen, dass das aus dem Jahr 2014 übernommene Defizit
beim Investitionsprogramm im Jahr 2015 zu einem großen Teil ausgeglichen werden
kann.
Ein Vorsorgevermögen sei für die Jahre 2015/2016 nicht neu verabredet worden. Es
bleibe bei den rund 59 Millionen €, die der Stadt Leipzig zwar auf dem Konto zur Verfügung stünden, über die sie aber laut Gesetz bis zum Jahr 2017 nicht verfügen könne.
Besonders positiv sei es, dass die Stadt Leipzig auch aus dem Sonderlastenaus gleich Eingliederungshilfe – Stichwort Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Kommunen – Mittel erhalte. Für die Stadt Leipzig ergebe sich so eine Entlastung von
rund 8 Millionen €.
Bürgermeister Bonew konstatiert als Fazit zum FAG, dass die Fortführung des
Schulhausbudgets weiterhin offen sei. Dadurch ergebe sich ein Risiko bei den Fördermitteln im Investitionsprogramm. Eine positive Entwicklung sei bei den allgemei nen und insbesondere bei den investiven Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen.
Weder vom Freistaat noch von den Kommunen werde auf das FAG-Vorsorge-vermögen zurückgegriffen. Es stehe wirklich für schlechtere Zeiten zur Verfügung. Außerdem bekomme die Stadt Leipzig zusätzliche Erträge durch die Eingliederungshilfe. Insgesamt gebe es im Jahr 2015 einen Anstieg der Schlüsselzuweisungen auf
454 Millionen €. Danach werde ihre Höhe im Zusammenhang mit dem Abschmelzen
des Solidarpaktes planmäßig abgeschmolzen. Der besondere Abfall bei den investiven Schlüsselzuweisungen ergebe sich dadurch, dass man davon ausgegangen sei,
dass ab 2017 nicht mehr die hohen Prozentsätze zur Verfügung stehen. Stattdessen
habe man das langjährige Mittel von 7 % unterstellt.
Ausgangspunkt für die Aufstellung des Ergebnishaushalts 2015/2016 sei das Defizit
aus dem Jahr 2014 mit jeweils 16 Millionen € für 2015 und 2016 gewesen. Aufgrund
des Finanzausgleichsgesetzes und der Entwicklung der Steuern ergebe sich ein Plus
von 65 Millionen € im Jahr 2015 und von 88 Millionen € im Jahr 2016. Im weiteren
Prozess der Haushaltsplanung sei es dann zu Veränderungen bei den ordentlichen
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Erträgen in den Fachämtern gekommen. Man gehe von Mindererträgen in Höhe von
11 Millionen € im Jahr 2015 und in Höhe von 6 Millionen € im Jahr 2016 aus. Das
habe insbesondere etwas damit zu tun, dass es im Jahr 2014 die Nachholung der
Konzession der KWL und die Grunddienstbarkeiten der SWL gegeben habe.
Die Stadt Leipzig habe in den letzten Jahren sehr viel investiert. Man freue sich über
neue Kindergärten, Schulen und Infrastruktur. Mehr Investitionen bedeuteten in Zeiten der doppelten Buchführung aber auch höhere Abschreibungen: 2015 zusätzlich
3 Millionen €, 2016 zusätzlich 4 Millionen €. Im Planungsprozess seien insgesamt
Mehrbedarfe und Minderaufwendungen von saldiert 37 Millionen € für 2015 und
56 Millionen € für 2016 berücksichtigt worden. Hinzu kämen 18 Millionen € bzw.
28 Millionen € mehr für Personalaufwendungen. Das sei einerseits auf den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst zurückzuführen, andererseits ein Abbild der positiven demografischen Entwicklung in Leipzig. Mehr Einwohner bedeuteten nun einmal mehr Mitarbeiter im Standesamt, mehr Kinder bedeuteten mehr Erzieherinnen,
und mehr Schulen bedeuteten mehr Schulsekretariate und Schulhausmeister. All
dem sei Rechnung getragen worden. Somit sei man zu einem aktuellen Defizit von
20 bzw. 22 Millionen € gekommen.
Fast alle wesentlichen Mehrbedarfe hingen mit der demografischen Entwicklung zusammen. Noch heute stehe beispielsweise eine unterjährige Mehrbedarfsvorlage für
die wirtschaftliche Jugendhilfe auf der Tagesordnung. Dieser Entwicklung Rechnung
tragend habe man in der Haushaltsklausur und in der Dienstberatung sehr lange um
den richtigen Ansatz für 2015/2016 gerungen. Mehrfach sei über ein Steuerungskonzept und dessen haushaltstechnischen Folgen gesprochen worden. Nach wie vor
bleibe jeder Jugendliche im System der wirtschaftlichen Jugendhilfe einer zu viel. Aktuell müsse man 2.300 Jugendliche mit Hilfen zur Erziehung unterstützen. Das könne eine reiche Stadt wie Leipzig nicht zufriedenstellen. 2.300 Jugendliche seien kein
haushaltstechnisches, sondern ein gesellschaftliches Problem. Diese Jugendliche
stünden auch den Firmen und den Handwerkern als Lehrlinge nicht zur Verfügung.
Bei den Hilfen für Asylbewerber sei ein Plus von 6,5 Millionen € pro Jahr veranschlagt. Dies sei allerdings die Zahl, die er, Bonew, am wenigsten sicher prognosti zieren könne, denn jede Haushaltsplanung werde ad absurdum geführt, wenn man
abends die Nachrichten schaue. Die Verwaltung habe versucht, nach bestem Wissen und Gewissen zu kalkulieren.
Die Grundsicherung nach SGB II steige um rund 6 Millionen € pro Jahr. Dies sei angesichts der jetzt zu verzeichnenden geringsten Arbeitslosen- und höchsten Beschäftigungsquote verwunderlich. Auch hier mache sich bemerkbar, dass Leipzig
eine wachsende Stadt sei, dass Mietpreise und Betriebskosten stiegen. Nach wie vor
gebe es keine Rechtssicherheit hinsichtlich angemessenen Wohnraums und angemessener Miete. Vielleicht schaffe es die jetzige Große Koalition, die Fehler, die man
in der Großen Koalition von 2004 mit dem Arbeitslosengeld II gemacht habe, zu be reinigen.
Der Mehrbedarf bei der KSV-Umlage betrage sowohl 2015 als auch 2016 4,2 Millionen €. Bei Kita und Tagespflege gebe es ein Plus von 4,1 Millionen € im Jahr 2015
und von 14 Millionen € im Jahr 2016. Auch in diesem Jahr gebe es eine kitaplatzkon-
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krete Planung. Die Verwaltung habe sich jede geplante oder im Bau befindliche Kin dertagesstätte angeschaut. Man habe sich darauf verständigt, dass jede Kita, die im
Oktober noch keine Baugenehmigung habe, im Jahr 2015 nicht fertiggestellt werde.
Aufgrund von Erfahrungswerten habe man Abschläge gebildet, aber auch den Umstand gewürdigt, dass viele Projekte und Maßnahmen spätestens im Jahr 2016 zum
Tragen kommen sollen.
Am meisten gräme den Kämmerer die Gewerbesteuerumlage. Wenn die Stadt Leip zig mehr Gewerbesteuer einnehme, müsse sie leider auch mehr Gewerbesteuerum lage nach Dresden abführen.
Im Bereich Gebäudedienstleistung/Bewachung mache sich der Tarifabschluss im jeweiligen Gewerbe bemerkbar. Die Mehraufwendungen bei Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt seien Ausdruck der demografischen Entwicklung. Das Gleiche gelte für die Folgekosten nach Inbetriebnahme neuer Kitas
und Schulen. Selbstverständlich sei der Beschluss, den Deutschen Katholikentag im
Jahr 2016 in Leipzig durchzuführen, schon im Haushalt eingepreist.
Den Mehrbedarfen stünden wesentliche Entlastungen vonseiten des Bundes und
des Landes gegenüber, auch wenn diese immer noch nicht reichten. Die Verwaltung
gehe von Entlastungen in Höhe von rund 20,7 Millionen € pro Jahr aus. Die Erhöhung der Pauschale für die Asylbewerber, die Erhöhung der Kita-Pauschale, die
Wohngeldentlastung und der Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe, aber auch
die planmäßige Reduzierung der Bundesbeteiligung bei den KdU seien eingepreist.
Wenn man den Zuwachs der allgemeinen Finanzwirtschaft von 65 bzw. 88 Millionen € betrachte und das auszugleichende Defizit aus dem Jahr 2014 und alle genannten Mehrbedarfe aufrechne, stelle man fest, dass es Leipzig noch nie so gut ge gangen sei, dass die Ausgaben der Stadt aber dennoch schneller stiegen als ihre
Einnahmen. Jeder im Saal wisse, dass das privat nicht lange gut gehe.
Auch bei den Eckwerten der Dezernate zeige sich, dass man es mit einem Demografiehaushalt zu tun habe. Alles, was sich gegenwärtig in der Demografie tue, bilde
sich im Dezernat V ab. Es zeige sich aber auch, dass entsprechend der strategischen Ausrichtung der Stadt Leipzig der Bereich Umwelt, Ordnung, Sport nicht vergessen werde und dass ansehnliche Beträge für Kultur sowie für Stadtentwicklung
und Bau ausgegeben würden. Ein Sinnbild des Demografiehaushalts seien auch die
Planansätze nach Ämtern. Spitzenreiter sei erneut das Amt für Jugend, Familie und
Bildung. Große Zuwachsraten gebe es auch im Sozialamt, im Verkehrs- und Tiefbauamt, im Kulturamt, in der Branddirektion, im Amt für Gebäudemanagement usw.
In der Doppik seien Abschreibungen auf das Anlagevermögen verankert. Zum Anla gevermögen gehörten allerdings nicht nur die Schule, der Radweg und die Brücke,
sondern auch die städtischen Beteiligungen – von der Oper über die bbvl bis zur
LWB. Die Stadt Leipzig habe ein breit gefächertes, gut aufgestelltes Beteiligungs portfolio.
In der heute zu beschließenden Eröffnungsbilanz finde man die Beteiligungsunternehmen unter der Rubrik „Finanzanlagen“. Diese Finanzanlagen seien nach der so-
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genannten Eigenkapitalspiegelmethode bilanziert. Man nehme also das Eigenkapital
des Unternehmens und spiegele es in der städtischen Bilanz. Das habe Vorteile,
beinhalte aber auch Risiken. Für die Jahre 2015/2016 gehe die Verwaltung von Vorteilen aus. Aufgrund der aktuellen Prognose, der wirtschaftlichen Einschätzung der
Beteiligungsunternehmen und der vorliegenden Wirtschaftspläne rechne man mit
45 Millionen € Zuschreibung im Jahr 2015 und mit 30 Millionen € Zuschreibung im
Jahr 2016. Dies habe die angenehme Folge, dass der Ergebnishaushalt von einem
planungsmäßigen Überschuss von 25 Millionen € im Jahr 2015 und von 8 Millionen €
im Jahr 2016 ausgehe. Seine, Bonews, Aufgabe werde in den nächsten Wochen
und Monaten das Kunststück sein, gemeinschaftlich mit dem Stadtrat zu verabreden,
dass dieses Buchgeld nicht ausgegeben werden darf.
Bürgermeister Bonew berichtet, dass die Verwaltung unterschiedliche Bilanzbeziehungen zur Leipziger Wohnungsbaugesellschaft habe. In einer Zeit, in der es der
LWB nicht gut gegangen sei, habe die Stadt Leipzig zu Recht ein umfangreiches risikobehaftetes Bürgschaftsvolumen übernommen. Die jetzt in gutem Fahrwasser befindliche LWB tilge die Kredite, die Bürgschaften gingen zurück, im Haushalt aber
finde man 1,4 Millionen € Bürgschaftsentgelt, weil die Bonität, die die Stadt Leipzig
mit dieser Bürgschaft der LWB gegeben habe, bezahlt werde. Das habe im Haushalt
zwei unterschiedliche Folgen. Im Ergebnishaushalt habe man einen Ertrag von
1,4 Millionen €, im Finanzhaushalt eine Einzahlung von 1,4 Millionen €. Dies sei eine
Kombination, die den Kämmerer sehr erfreue. Das Bürgschaftsentgelt stelle somit
eine reelle Zahlung dar, das Geld komme wirklich auf dem städtischen Konto an und
könne für einen Bedarf, aber auch für einen Mehrbedarf, beispielsweise eine Perso nal- oder eine Sachausgabe, verwendet werden. Gleichzeitig habe die LWB im Jahr
2013 einen Gewinn von 10,7 Millionen € gemacht. Weil dieser Gewinn nicht ausgeschüttet werde, sondern im Eigenkapital verbleibe, verbessere die LWB ihr Eigenkapital um 10,7 Millionen €. Die Eigenkapitalspiegelmethode bewirke nun, dass man im
Haushalt der Stadt Leipzig eine Zuschreibung, also einen Buchertrag, von 10,7 Millionen € habe. Anders als beim Bürgschaftsentgelt komme hier allerdings kein Geld
auf dem Konto der Stadt Leipzig an.
Bürgermeister Bonew nennt folgendes Beispiel aus dem privaten Leben: Eine Privatperson stelle fest, dass ihre monatlichen Einnahmen 400 € unter den monatlichen
Ausgaben liegen. Diese Person habe in Plagwitz eine Eigentumswohnung. Aufgrund
der exorbitant guten Lage am Leipziger Immobilienmarkt, der demografischen Entwicklung und des schönen Flusses verzeichne die Eigentumswohnung einen Wertzuwachs von 400 € monatlich. Damit sei die Privatrechnung formal ausgeglichen. Allerdings könne man mit diesen 400 € keinerlei Brot oder Brötchen erwerben. Zudem
könne die in Rede stehende Person plötzlich feststellen, dass es in ihrer Eigentumswohnung dauerhaft Feuchtigkeit, eine Lärmbelästigung und nebenan eine Industrieansiedlung gebe. Da gebe es keinen formalen Ausgleich. Das Defizit bleibe bestehen, und zwar sowohl buchmäßig als auch auf dem Konto.
Die geschilderte Situation führe dazu, dass sich die Verwaltung in den Haushaltsverhandlungen, aber auch verwaltungsintern nicht nur um die Steuerung des Ergebnis haushalts bemühen werde, sondern dass ihr Hauptaugenmerk auf der Steuerung
des sogenannten Cash-Flows, also der Liquidität, liegen werde. Sie wolle verhindern,
dass sie zahlungsunwirksame Erträge, aber zahlungswirksame Ausgaben habe.
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Bürgermeister Bonew nimmt zur Liquiditätssituation der Stadt Leipzig Stellung. Die
Verwaltung gehe aktuell davon aus, dass die Stadt Leipzig am 1. Januar 2015 ein
Kontoguthaben von 148 Millionen € haben werde. Dabei handele es sich aber nicht
ausschließlich um Gelder der Stadt Leipzig. 59 Millionen € davon seien Vorsorgerücklage des Finanzausgleichsgesetzes. Diesen Betrag dürfe die Stadt bis zum Auslaufen des aktuellen Finanzausgleichsgesetzes im Januar 2015 nicht verwenden.
Weitere 35 Millionen € seien fremde Gelder, nämlich die sogenannten Verwahrkonten des Liegenschaftsamtes. Sie entstünden aus der Veräußerung von Grundstücken, deren Eigentümer nicht feststehe, und aus der Vermietung von Objekten,
deren Eigentümer nicht final geklärt sei. Effektiv nutzbar für die Stadt seien von den
148 Millionen € also nur 54 Millionen €.
Die Verwaltung habe ein Worst-case-Szenario berechnet. Der Stadtrat habe im September Haushaltsausgabereste in Höhe von 135 Millionen € übertragen. Wenn diese
135 Millionen € durch ein Wunder in der Bautätigkeit am kommenden Montag ausgezahlt werden müssten, würde die Liquidität der Stadt in Höhe von 54 Millionen €
nicht ausreichen. Ein solches Risiko bestehe sicherlich nicht, man müsse dies jedoch im Auge behalten.
Zur Entwicklung des Finanzmittelbestandes in beiden Haushaltsjahren sei zu sagen,
dass es aus der laufenden Verwaltungstätigkeit rund 41 bzw. 44 Millionen € positiven
Cash-Flow gebe. Allerdings müsste daraus die ordentliche Tilgung erwirtschaftet
werden, und da habe man das erste Defizit in der Liquidität. Der Cash-Flow aus der
Investitionstätigkeit und der aus der Finanzierungstätigkeit seien ebenfalls negativ.
Also gehe man momentan davon aus, dass von den Planwerten her die städtische
Liquidität im Jahr 2015 um 5,6 Millionen € und im Jahr 2016 um 6,1 Millionen € abschmelzen werde.
Dennoch gebe es einen Hoffnungsschimmer: Im Genehmigungsbescheid für die Kapitalausstattungserklärung zugunsten von LVV und KWL habe die Verwaltung von
der Landesdirektion eine Sondertilgung von rund 5 Millionen € als Auflage bekommen. Wenn diese Auflage wegfalle, müsse die Stadt 5 Millionen € Sondertilgung
nicht mehr tätigen, sodass man in beiden Jahren einen ausgeglichenen Cash-Flow
hätte.
Die Stadt verfüge also über eigene Mittel in Höhe von rund 54,5 Millionen €. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Stadt am 1. Januar 2016 eigene Mittel in Höhe
von 27,1 Millionen € und am 1. Januar 2017 nur noch in Höhe von 7,9 Millionen €
haben werde. Wenn man da nicht gegensteuere, könne man schon den Kassenkredit am Horizont sehen.
Man könne fragen, ob eine Liquidität von 54 Millionen € viel oder wenig sei. Im Vergleich zum Haushaltsvolumen seien das 2015 3,7 % und 2016 1,8 %. Die Verwaltung habe einmal geprüft, was monatlich wirklich ausgezahlt werde. Das seien
25 Millionen € Personalkosten, 12,5 Millionen € Kosten der Unterkunft und 7,8 Millionen € Betriebskosten bei den freien Trägern. Man sehe, wie schnell die Liquidität da
aufgebraucht werden könnte. Gleichzeitig müsse Liquidität zur Bezahlung liquiditätswirksamer Mehrbedarfe unterjährig zur Verfügung stehen. Im Jahr 2014 habe man
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insgesamt 17,8 Millionen € über- und außerplanmäßige Ausgaben im Ergebnis- und
im Finanzhaushalt gehabt. Selbst wenn der Ergebnishaushalt im Jahr 2015 einen
rechnerischen Überschuss von 25 Millionen € haben sollte, müsse gelten, dass die
Stadt nur den Euro ausgeben könne, den sie vorher auf ihrem Konto eingenommen
habe. Einen entsprechenden Hinweis der Landesdirektion stehe schon 2014 in der
Haushaltsgenehmigung.
Ein weiterer Hinweis für die eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit ergebe sich
daraus, dass die Stadt Leipzig nicht in der Lage sei, mit dem Zahlungsmittelsaldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlichen Auszahlungen für ordentliche Tilgung, Kreditbeschaffungskosten und Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zu finanzieren. Man sei also unter Beobachtung.
Bürgermeister Bonew betont, er wolle nicht sagen, dass die Stadt Leipzig in der Kassenkreditfalle sitze, aber er wolle schon jetzt ankündigen, dass er, obwohl der Ergeb nishaushalt auf dem Papier einen Überschuss ausweise, den Haushalt unterjährig
nach dem Cash-flow steuern und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten werde, falls die Liquidität aus dem Ruder laufen sollte, denn es gelte das Motto: Der ers te Eurokassenkredit ist der schlimmste! – Den aber wolle man nicht.
Zur Entschuldung der Stadt Leipzig führt der Bürgermeister aus, aktuell habe die
Stadt Leipzig 661 Millionen € Schulden. Das seien für jeden Leipziger und jede Leipzigerin 1.217 €. Damit befinde man sich das vierte Jahr in Folge unter der vom Freistaat festgeschriebenen Schuldenobergrenze von 1.400 €. Von einer Höchstverschuldung von 911 Millionen € im Jahr 2004 sei man inzwischen bei 661 Millionen €
angekommen und setze die Entschuldungskonzeption, die der Stadtrat beschlossen
habe, planmäßig um. Die planmäßige Entschuldung betrage aktuell 28,2 Millionen €
jährlich. Es gelte weiterhin der Satz, dass die Stadt Leipzig am 31. Juli 2037 schuldenfrei sein soll. In dieser Hinsicht habe die Verwaltung gut geplant. Sie könne für
das Jahr 2015 über Minderaufwendungen von 5,7 Millionen € Zinsen im Vergleich zu
2014 berichten. Für 2016 plane man 5,5 Millionen € niedrigere Zinsaufwendungen.
Bürgermeister Bonew beschäftigt sich mit dem Investitionsprogramm der Stadt Leipzig für die Jahre 2015 und 2016 und teilt mit, dass man von 193 Millionen € im Jahr
2013 komme. Damals habe es drei Sondereinflüsse gegeben. Erstens habe es eine
Überlappung von zwei Schulbauprogrammen gegeben, nämlich dem auslaufenden
klassischen Programm und dem anlaufenden Programm der kreisfreien Städte.
Zweitens habe man noch Nachläufer des KP II als Haushaltsausgabereste, und drittens habe man im Jahr 2013 einen Jahresüberschuss von 23 Millionen € aus dem
Jahr 2011 investiert. Deshalb sei es zu dieser hohen Summe gekommen. Dadurch
hätten sich jedoch die Haushaltsausgabereste erhöht, sodass man bei dem, was
man wirklich auf die Straße gebracht habe, auf dem Niveau des Jahres 2012 geblieben sei.
Im Jahr 2014 werde es zu einer Normalisierung kommen. 2015 sei aufgrund der ho hen Schlüsselzuweisungen nochmals mit einem Anstieg zu rechnen. Ziel der Verwal tung müsse sein, alljährlich etwa 150 Millionen € zu investieren. Nur hierfür stünden
die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Man habe auch nur die Wirtschaftskraft, innerhalb des Kammerbezirkes der IHK 150 Millionen € abarbeiten zu können. Hinzu
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komme, dass die Stadtgesellschaft noch mehr Baustellen, noch mehr Baulärm und
noch mehr Baudreck kaum aushalten würde.
Die Investitionsquote betrage in Leipzig etwa 10 % des Haushaltsvolumens. Wenn
man wisse, dass die kommunalen Abschreibungen auf das städtische Anlagevermö gen etwa 110 Millionen € ausmachen, könne man damit rechnen, dass die Stadt
Leipzig in den Jahren 2015 und 2016 wiederum mehr investieren werde, als sie an
Ressourcen verzehre.
Leider resultierten 89 bzw. 84 % der Investmittel aus Einnahmen von Dritten – von
der investiven Schlüsselzuweisung bis zu Förderprogrammen. Es sei sehr positiv,
dass die Stadt Leipzig diese Mittel bekomme, aber von echten Eigenmitteln sei sie
weit entfernt. Es würden also keine Überschüsse im Ergebnishaushalt erwirtschaftet,
die man dann in Investitionsprogrammen einsetzen könne.
Gemäß der strategischen Festsetzung des Stadtrates investiere man hauptsächlich
in den Schulhausbau, in Maßnahmen des VTA, also der kommunalen Infrastruktur,
der Kultur, der Branddirektion, der Umweltgestaltung – das betreffe hauptsächlich
Gewässerschutz –, sowie in die Wirtschaftsförderung in Gestalt der Flächenvorsorge
und von Investitionen in Gewerbegebieten. Die Investitionen in Kitas in Höhe von
3,2 bzw. 4,7 Millionen € sähen im Vergleich zum Gesamtvolumen sehr niedrig aus.
Er, Bonew, erinnere jedoch daran, dass der größte Teil der Kindergärten in Koopera tion mit freien Trägern erbaut werde. Das bedeute, in dem hohen Budget, das man
für freie Träger im Ergebnishaushalt habe, seien umfängliche Investitionsmittel ent halten. Im vorliegenden Falle gehe es nur um den Aus- und Neubau kommunaler Kitas, die auch bei kommunalen Trägern bleiben. Es bleibe nach wie vor zu prüfen, ob
das wirtschaftlich der intelligenteste Weg sei. Zum jetzigen Zeitpunkt würde er, Bo new, das so unterschreiben.
Eine gute Entwicklung nehme auch der Städtebau. Das reiche von der Philippuskirche über das Schloss Schönefeld bis hin zu kleinteiligen Maßnahmen. Hierbei komme die neue Förderperiode der Stadt sehr gut entgegen.
Schwerpunkte des Investitionsprogramm für 2015/2016 seien der Neubau des Gym nasiums Telemannstraße, der Neubau der Sportoberschule, die Sanierung der
Schule Ratzelstraße, die Antonienbrücke, das Feuerwehrzentrum Südwest, der Bereich Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße und die Wiederherstellung der ehemaligen Flussläufe der Luppe. Außerdem werde im Industriepark Nord eine Freileitung
umverlegt, um die Grundstücke besser veräußern zu können.
Mit 40 bzw. 35 Millionen € in den beiden Haushaltsjahren sei der Bereich „Sonstiges“
ein großer Posten. Das betreffe die Kapitaleinlage, die die Stadt Leipzig jährlich in
die LVV gebe, und das bewegliche Anlagevermögen der Dezernate. Dem Liegenschaftsmittel würden Mittel in Höhe von rund 11 bzw. 10 Millionen € für den Ankauf
von Grundstücken zur Verfügung gestellt. Die Asylbewerberunterkunft in der Torgauer Straße werde einmalig mit 5 Millionen € ertüchtigt. Die ursprünglich in der mittelfristigen Finanzplanung vom Stadtrat nur zur Kenntnis genommene Position Zuschuss an die LVB habe die Verwaltung gemäß der im letzten Jahr erfolgten Be schlussfassung mit 2 Millionen € in den Haushalt eingeplant. Schließlich gewähre die
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Stadt Leipzig gemäß Gesellschaftervereinbarung der Messe jährlich etwa 1 Million €
als Kapitalerhöhung. Auch dies sei haushaltsrechtlich eine Investition.
Zum zeitlichen Ablauf sagt Bürgermeister Bonew, dass nach der heutigen Einbringungsrede zum Haushalt am 27. Oktober 2014 die Auslegung für die Bürgerinnen
und Bürger beginnen und am 9. Dezember 2014 enden werde. Selbstverständlich
gebe es umfassende Möglichkeiten für Bürgereinwände. Am 6. November 2014 werde er, Bonew, Bürgerinnen und Bürgern in Form einer Bürgersprechstunde im Bürgerbüro in der Katharinenstraße zur Verfügung stehen. Eingerichtet worden sei eine
E-Mail-Adresse doppelhaushalt2015_2016@leipzig.de. Dort stehe die Verwaltung für
Fragen, Anregungen, Kritik und Einwände gern zur Verfügung. Auch in diesem Jahr
werde es wieder eine einheitliche Vorlage für die Präsentation der Ämterbudgets in
den Ausschüssen geben. Abgabeschluss der Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf sei am 18. Dezember 2014, Abgabeschluss der Änderungsanträge der Fraktionen, Ortschaftsräte, Fachausschüsse und einzelner Stadträte sei erst am 16. Januar 2015, um auch den neu gewählten Stadträtinnen und Stadträten umfangreiche
Mitwirkungsmöglichkeiten im Beteiligungsverfahren zum Haushalt zu geben. Der erweiterte Finanzausschuss werde am 28. Februar 2015 tagen. Er, Bonew, hoffe, dass
man am 18. März 2015 zur Beschlussfassung über beide Haushaltspläne kommen
werde.
Bürgermeister Bonew nennt als Bestandteile der positiven Seite der Medaille die
beste wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Leipzig seit 1990, ein gutes gesamtwirtschaftliches Umfeld, die höchsten Zuwächse bei Steuern und durch das Finanzausgleichsgesetz sowie erhebliche finanzielle Entlastungen durch den Gesetzgeber, ein
ausgeglichner Ergebnishaushalt – dass man buchmäßig einen Überschuss habe,
wolle man gemeinschaftlich vergessen –, keine Kürzungen gegenüber dem Haus haltsplan 2014, keine Neuverschuldung und somit Generationengerechtigkeit.
Zur negativen Seite der Medaille sei zu sagen, dass der Ausgleich des Ergebnishaushalts nur durch die Regelungen der Doppik gelinge. Die Zuschreibungen der
kommunalen Beteiligten enthielten auch Risiken. Niemand könne eine Garantie dafür geben, dass die wirtschaftliche Entwicklung von Beteiligungsunternehmen so po sitiv verlaufen werde, wie das im Haushalt beschlossen werde. Nach wie vor sei zu
kon-statieren, dass die städtischen Ausgaben schneller wachsen als die Einnahmen.
Ohne Gegensteuerungsmaßnahmen werde es zu einem kontinuierlichen Abschmelzen der Liquidität und zur Gefahr von Kassenkrediten mit all dem kommen, was sich
daran anschließe. Es sollte als zentrale Aufgabe für die sogenannte planungsfreie
Zeit genommen werden – man habe ja dann fast zwei Jahre Zeit –, darüber zu diskutieren, wie sich der Zuwachs bei den Ausgaben an den Zuwachs bei den Einnahmen
annähern kann.
Bürgermeister Bonew betont, er freue sich auf konstruktive Diskussionen mit dem
Stadtrat, auf das Ringen in der Sache, auf die Beschlussfassung des ersten Doppelhaushalts der Stadt Leipzig am 18. März 2018, und er freue sich, in einer Stadt zu leben, die sich so positiv entwickle wie Leipzig. Weiter freue er sich auf ein schönes
Jahr 2015 mit der Tausendjahrfeier und sei sehr positiv gestimmt, dass es der Stadt
Leipzig gelingen werde, die Herausforderungen gemeinschaftlich zu meistern.
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Oberbürgermeister Jung dankt Bürgermeister Bonew und unterstreicht, dass im
Zusammenhang mit diesem Haushalt fünf politische Vorgaben zu berücksichtigen
gewesen seien. Erstens habe die Verwaltung am Entschuldungskurs festhalten wol len, obwohl häufig von niedrigen Zinsen und einer günstigen Ausgangssituation die
Rede sei. Das zweite Ziel sei ein positiver Cash-Flow gewesen. Dieses Ziel habe
man nicht ganz erreicht, aber durch manche Aussteuerung während des Jahres
2015 könne es noch erreicht werden. Drittens habe man eine Investitionsquote von
mehr als 10 % haben wollen. Ein wichtiger Punkt dabei sei, dass man regionale Wirtschaftsförderung betreibe, indem die von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlten
Steuern wieder in den Kreislauf vor Ort hineingegeben würden. Viertens habe man
den Schwerpunkt ganz klar auf Kinder, Jugend, Familie und auf das Thema Bildung
gesetzt. Er, Jung, freue sich, dass man insgesamt in Deutschland in eine Diskussion
darüber eingetreten sei, Ausgaben im Bereich der Bildung als Investitionen zu werten. Fünftens habe man bei den Partnern, mit denen man in der Stadt zusammenarbeite, um die Stadt voranzubringen, Kürzungen möglichst vermeiden wollen.
Der Oberbürgermeister bedankt sich bei Bürgermeister Bonew und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Dezernats und bei der Kollegin und den Kollegen der
Verwaltungsspitze für die konstruktive partnerschaftliche Zusammenarbeit in vielen
Runden. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Verwaltung auch mit dem neuen
Stadtrat in eine sehr intensive und fruchtbare Diskussion zum Wohle der Stadt ein treten werde.
Tagesordnungspunkt 15: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur
Verweisung in die Gremien
Stadträtin Lange (Fraktion DIE LINKE) teilt mit, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt drei unterschiedliche Formulare bekommen habe. Bei manchen Anträgen fehle der Name des Einreichers, bei anderen sei der Sachverhalt dargestellt. Sie
interessiere, ob das irgendwann vereinheitlicht werde.
Herr Leisner erläutert, sein Büro habe die veröffentlichte Tagesordnung um die bis
zum dritten Tag vor der Sitzung eingegangenen Anträge ergänzt, die heute verwiesen würden. Das habe der Stadtrat mit der neuen Geschäftsordnung so beschlossen. Diese Liste werde jetzt abgearbeitet. Alle anderen Anträge kämen auf die Ta gesordnung der nächsten Sitzung. Eventuell auftauchende Probleme müssten im
Nachgang besprochen werden.
Als Reaktion auf einen Zuruf von Stadträtin Lange (Fraktion DIE LINKE) räumt
Oberbürgermeister Jung ein, dass es Anlaufschwierigkeiten im Zusammenhang
mit dem neuen Programm und der neuen Software gebe, die sowohl Licht als auch
Schatten habe.
SPD-Fraktion: Monitoringbericht Wohnen als Informationsvorlage (A-00396/14)
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Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Leipzig wird Teilnehmerkommune der Europäischen Woche der Mobilität (A-00408/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
verwiesen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umweltbibliothek Leipzig – Fortbestand sichern (A-00425/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Finanzen, in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost verwiesen.
FDP-Fraktion: Stadtkasse entlasten: Wilhelm-Leuschner-Platz als Parkplatz
zwischennutzen (A-00436/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung
verwiesen.
Fraktion DIE LINKE, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Perspektive für den Offenen Freizeittreff am Standort Klingenthaler Straße 14 in Thekla (A-00468/14)
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, ihr sei bei mehreren
Anträgen aufgefallen, dass die Stadtbezirksbeiräte nicht berücksichtigt seien, obwohl
das zumindest bei Anträgen ihrer Fraktion gewünscht worden sei. Möglicherweise
gebe es da ein Problem bei der Eingabe in das neue Informationssystem.
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss,
in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und
in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost verwiesen.
FDP-Fraktion: Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige
und Familien verbessern (A-00471/14)
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) beantragt die Verweisung dieses Antrages in alle Stadtbezirksbeiräte, auf deren Territorium sich städtische
Schwimmhallen befinden.
Oberbürgermeister Jung entgegnet, er halte dies für übertrieben, weil es um eine
gesamtstädtische Sicht gehe. Die Öffnungszeiten für Berufstätige und Familien zu
klären sei keine Frage, die in jedem Stadtbezirksbeirat „durchgekaut“ werden müsse.
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Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) erklärt, grundsätzlich halte es seine Fraktion
nicht für erforderlich, den Antrag in alle betroffenen Stadtbezirksbeiräte zu verweisen, aber sie sperre sich auch nicht dagegen.
Oberbürgermeister Jung schlägt als Kompromiss vor, den Antrag bei Anforderung
durch einen Stadtbezirksbeirat in diesen zu verweisen.
Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und in den Fachausschuss Sport verwiesen.
FDP-Fraktion: Private Marktbetreibung ermöglichen – Marktsatzung anpassen
(A-00500/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit und in den Fachausschuss Kultur verwiesen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für
Wohnraum wiederbeleben (A-00506/14)
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) möchte von der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wissen, weshalb dieser Antrag in den Fachausschuss Stadtentwicklung und
Bau verwiesen werden solle. Es handele sich doch um ein soziales Problem.
Oberbürgermeister Jung empfiehlt, den Antrag auch in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zu verweisen, weil das frühere Wohnungsamt im Sozialamt weiterlebe.
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen.
Fraktion DIE LINKE: Zentraler Fernbusbahnhof – Durchführung eines Workshops und Erarbeitung einer Beschlussvorlage (A-00532/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) erklärt, sie verstehe nicht, warum dieser
Antrag nur im Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte behandelt werden solle. Es könne
doch durchaus auch eine andere Lösung für den Busbahnhof geben.
Oberbürgermeister Jung erklärt, falls es eine andere Lösung geben sollte, werde
man den Antrag auch dem dann davon betroffenen Stadtbezirksbeirat zuleiten.
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SPD-Fraktion: Sozial gerechte Bodennutzungsverordnung (A-00537/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zwischennutzung Wilhelm-Leuschner-Platz:
Stadtbühne und Markt der Möglichkeiten (A-00547/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung der Informationsfreiheitssatzung
der Stadt Leipzig (A-00548/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen.
Fraktion DIE LINKE: Übersicht Fördermittelbeantragung und –bescheidung im
Ratsinformationssystem (A-00549/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen.
Fraktion DIE LINKE: Attraktive Platzgestaltung des ehemaligen Standortes
Freiheits- und Einheitsdenkmal (A-00552/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
Fraktion DIE LINKE: Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Benennung eines
Platzes nach der Friedlichen Revolution (A-00544/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Umwelt
und Ordnung, in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in
den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte verwiesen.
CDU-Fraktion: Ausschreibung von Tagestreffs für Wohnungslose (A-00359/14)
Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen.
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Tagesordnungspunkt 16: Anträge zur Beschlussfassung
16.1. CDU-Fraktion: Prüfauftrag: Umzug Förderschule Thonberg auf das Alte
Messegelände (A-00039/14; V/A 556)
Stadtrat Albrecht (CDU-Fraktion) führt aus, bei diesem Antrag gehe es um die Förderschule Thonberg. Dieses Thema stehe unter dem Motto „Rein in die Kartoffeln,
raus aus den Kartoffeln!“ Die Förderschule habe an den Standrand umziehen sollen.
Jeder wisse jedoch, dass es für behinderte Menschen schwierig sei, sich an neue
Orte zu gewöhnen. Die Menschen müssten entsprechend eingewiesen werden. Gewöhnungsphasen seien für solche Menschen sehr schwierig.
Die mit der Förderschule verbundene Problematik sei leider zu wenig diskutiert worden. Es sei viel Zeit in Überlegungen darüber investiert worden, was jetzt zu tun sei.
Viele Leute hätten Vorschläge eingebracht, darunter auch die CDU-Fraktion. Die heiße Kartoffel sei wieder aus der Hand gelegt worden. Die Arbeit vieler Menschen sei
somit umsonst gewesen.
Stadtrat Albrecht äußert, dass die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene alternative
Lösung nun nicht mehr nötig sei. Deswegen ziehe die CDU-Fraktion ihren Antrag zurück.
Antrag A-00039/14 ist zurückgezogen.
16.2. FDP-Fraktion: Park- & Ride-Konzept durchplanen und umsetzen
(A-00055/14)
Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) äußert, dazu gebe es nichts mehr zu sagen.
Nach den erfreulichen Aktivitäten der Verwaltung im Sommer habe seine Fraktion
den Antrag zurückgezogen.
Antrag A-00055/14 ist zurückgezogen.
Erster Bürgermeister Müller übernimmt die Leitung der Ratsversammlung.
16.3. Stadträte Herrmann-Kambach und Grosser: Einführung des 20-Minuten-Taktes auf der Linie 87 im Bereich des Ortsteils Wiederitzsch (A-00056/14;
V/A 564)
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) legt dar, wer sich die Situation
im Ortsteil Wiederitzsch anschaue, der wisse, wie lang sich die Delitzscher Landstra ße von der Straßenbahnhaltestelle bis Wiederitzsch-Nord hinziehe. Wer wisse, wie
viele Anträge zur Verbesserung der Park&Ride-Anlagen in diesem Bereich bereits
gestellt worden seien und wie viel davon die Verwaltung bisher umgesetzt habe, der
kenne die Problematik.
Oftmals werde argumentiert, dass die bestehende Buslinie ausreichend sei. Diese
Buslinie verkehre aber selbst im Berufsverkehr nur alle 60 Minuten. So etwas gebe
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es im Leipziger Stadtgebiet sonst nirgends. In diesem Zusammenhang schlage die
Verwaltung vor, zunächst einmal abzuwarten, wie 2016 der neue Nahverkehrsplan
aussehen werde, und dann zu entscheiden, ob eine Verbesserung notwendig sei
oder nicht. Begründet werde dies damit, dass die Wiederitzscher schon auf das
Fahrrad umsteigen, zu Fuß gehen usw. und trotzdem die Linie 16 benutzen.
Stadtrat Herrmann-Kambach glaubt, dass die Welt so nicht funktioniere. Es überrasche ihn, dass sich die Grünen anscheinend der Argumentation der Verwaltung anschließen. Sie müssten eigentlich besser wissen, was das bedeute. Deshalb bitte er
darum, diesem Antrag zuzustimmen. Der Ortschaftsrat habe dies getan.
Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
16.4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Zukunft sichern für das Projekt „Offener
Garten Annalinde“ (A-00122/14-NF; V/505)
Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beglückwünscht das Projekt
„Annalinde“ und den Leipziger Zoo mit dem Gondwanaland zum Titel „Ausgezeichnetes Projekt der UN-Dekade ‚Biologische Vielfalt’. Diese Ehrung werde seit 2012 an
Projekte verliehen, die sich beispielhaft für die Erhaltung der biologischen Vielfalt
einsetzen. Beide Projekte würden ab sofort auf der deutschen UN-Dekade-Website
vorgestellt. Eine Lektüre sei sehr empfehlenswert. Die beiden Projekte widmeten
sich dem Thema der biologischen Vielfalt in sehr unterschiedlicher Weise. Sehr unterschiedlich seien auch die Möglichkeiten der finanziellen Absicherung ihrer Tätigkeit.
Seit 2012 habe die Initiative für zeitgenössische Stadtentwicklung den Offenen Garten „Annalinde“ in der Zschocherschen Straße aufgebaut. Die Initiative schreibe über
sich selbst: „Durch den Austausch und das Miteinanderarbeiten sowie durch die
praktische Auseinandersetzung mit unseren Lebensmitteln lernen wir von den Erfah rungen und dem Wissen anderer, eignen uns alte Kulturtechniken wieder an, erfahren vieles über Umwelt, Biodiversität, Stadtökologie, nachhaltigen Konsum und zukunftsfähige Formen urbanen Lebens. Gerade der urbane Garten als kultur- und generationsübergreifender Lernort, an dem Menschen unterschiedlicher Herkunft und
sozialer Milieus aufeinandertreffen, ist ein Gewinn an Lebensqualität, denn er de monstriert Möglichkeiten eines guten und gesunden Lebensstils sowie sozialer Einbindung in einer solidarischen Gesellschaft durch selbstbestimmtes Tun.“
Der Garten „Annalinde“ sei 2012 als fester Partner des Leipziger Gartenprogramms
mit dem Deutschen Naturschutzpreis ausgezeichnet worden. Mit der Weiterführung
der Gärtnerei Toepel auf der Lützner Straße erhalte „Annalinde“ nun ein altes Leipzi ger Familienunternehmen. Dieses Unternehmen bleibe zwar nicht in der Familie,
aber es bleibe am Leben und im Stadtraum sichtbar und nützlich.
Dafür, dass ein solcher Garten möglich sei, gebühre der Stadt Leipzig großer Dank.
Gemeinsam mit der Stiftung „Bürger für Leipzig“ sei das Portal „flaechen-in-leipzig“
entstanden. Hier biete die Stadt Zwischennutzungen von Brachen und anderen Flä chen nebst Kontakt in die Stadtverwaltung an und komme damit einem großen Bedarf entgegen.
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Mit ihrem Antrag wolle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen, dass alle Veräußerungsangelegenheiten im Zusammenhang mit den Flächen des „Offenen Gartens Annalinde“, begrenzt von Zschocherscher Straße, Felsenkellerstraße und KarlHeine-Straße, dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Bedeutung die ses Projekts für Leipzig und seine Bedeutung über Leipzig hinaus müsse sie, König,
nicht nochmals hervorheben. Hervorhebenswert aber sei, dass man sich parteiübergreifend im Stadtrat und auch im Stadtbezirksbeirat für den Erhalt dieses Projektes
einsetze.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle, dass die Stadt Leipzig weiterhin derartige
Initiativen unterstützt, indem sie Gerät und entsprechende Flächen bereitstellt, die
landwirtschaftlich genutzt werden können. Das habe der Stadtrat im Dezember beschlossen. Als der Antrag im Januar 2014 entstanden sei, habe die Existenz des „Offenen Gartens Annalinde“ am Standort hinter dem Felsenkeller sehr auf der Kippe
gestanden. Inzwischen gebe es dank einer Einigung zwischen der Stadt Leipzig und
der Annalinde gGmbH für die „Annalinde“ und für die Kernfläche von 1.100 m² zu mindest bis Sommer 2017 eine Perspektive – und dies alles, ohne dass die Stadt
Leipzig ihre aus § 90 der Sächsischen Gemeindeordnung resultierende Pflicht, fiska lische Grundstücke einer Vermarktung zuzuführen, verletzen müsse.
Die restliche bisher gepachtete Fläche, also die Treppe und der Bereich westlich des
Kellergewölbes, mit einer Größe von etwa 840 m² stehe „Annalinde“ unbefristet, al lerdings bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zur Verfügung. Genau darin lie ge das Problem. Das danebenliegende Grundstück des ehemaligen Jugendklubs
„Victor Jara“ solle an einen Betreiber verkauft oder verpachtet werden. Dieser müsse
ein kulturelles Angebot unterbreiten, damit die schöne Veranstaltungstonne der Öffentlichkeit weiter zugänglich bleiben könne.
Dieses begrüßenswerte Anliegen dürfe aber nicht dazu führen, dass Flächen des
„Offenen Gartens Annalinde“ einfach abgetrennt und mit veräußert werden. Der Erhalt der Randflächen stehe aber infrage, denn in den Ausschreibungsunterlagen sei
auch ein Teil des „Annalinde“-Kerngebietes enthalten. Es sei vorgesehen, genau bis
zu der Stelle, wo sich jetzt die Küche und der First befinden, eine Durchfahrt bzw.
Parkflächen zu schaffen. Dies sei aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das
eigentlich Relevante. Wenn das Liegenschaftsamt die Teilflächen so stückele, dass
sie jeweils unter der Wertgrenze dessen liegen, was dem Ausschuss vorgelegt werde, würden die Stadträte nicht einbezogen.
Der zweite Absatz in der Begründung des Verwaltungsstandpunktes spiegele die
derzeitige Beschlusslage wider: „Eine Veräußerung der Flurstücke 168/1 und 168/2
der Gemarkung Plagwitz oder Teilflächen hieraus, auf denen sich der Gewölbekeller
Zschochersche Straße 12 befindet, werden dem zuständigen Grundstücksverkehrs-auschuss vorgelegt werden, um dessen Entscheidungszuständigkeit über die Besonderheit der Sache nicht zu übergehen.“
Im letzten Absatz sei dann zu lesen: „Eine besondere Bedeutung der Sache ist da nach aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sei jedoch auch weiterhin der Meinung, dass eine besondere Bedeutung dieser Sa -
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che gegeben sei. Dieser besonderen Bedeutung wolle die Fraktion mit ihrem Antrag
Rechnung tragen und zum einen die demokratische Mitsprache des gesamten Stadt rates und zum anderen die Zukunft für das ausgezeichnete Projekt „Offener Garten
Annalinde“ sichern.
Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) kündigt an, dem Habitus seiner Vorredner zu folgen und ein paar Sätze aus der kürzlich beschlossenen Hauptsatzung zu verlesen.
In § 11 Absatz 5 sei Folgendes formuliert: „Der Grundstücksverkehrsauschuss entscheidet über Grundstücksangelegenheiten (Erwerb, Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) mit einem Wert im
Einzelfall von mehr als 250.000 € bis 2,5 Millionen €.“ – Absatz 1 laute wie folgt: „Der
Grundstücksverkehrsauschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und zwölf Stadträten.“
In § 9 Absatz 2 der Hauptsatzung heiße es: „Bei der Bildung der beschließenden
Ausschüsse sind in Anwendung des § 42 Abs. 2 SächsGemO die Vorschläge der
Fraktionen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu berücksichtigen.“
Es gebe also ein Instrument zur Beteiligung des Stadtrates, was Grundstücke in
kommunaler Hand betreffe. Weshalb nun eine „Lex Annalinde“ beschlossen werden
solle, sei für ihn, Hobusch, nicht nachvollziehbar. Er frage die Kollegen der Grünen,
der LINKEN und der SPD, ob sie den Vertretern ihrer eigenen Fraktion im Grund stücksverkehrsauschuss nicht vertrauen oder ob sie nur noch einen weiteren Grund
brauchen, um Reden in der Ratsversammlung halten zu können.
So weit zu Grundstücken in kommunaler Hand. Was Grundstücke von privaten Eigentümern betreffe, so sei das schlicht und ergreifend nicht Sache des Stadtrates.
Wenn der Verwaltungsstandpunkt sage, dass ein Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern in der Verantwortung von Verwaltung und Politik liege, könne er, Hobusch, nur in aller Deutlichkeit widersprechen. In welcher Form sich Eigentümer und Nutzer ins Benehmen finden, gehe weder den Stadtrat noch die Verwaltung etwas an. Die FDP-Fraktion werde diesen Antrag ablehnen.
Abstimmung: Der Antrag wird mit Mehrheit angenommen.
16.5. Migrantenbeirat: Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats
(A-00196/14; V/A 551 + Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen +
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE + Änderungsantrag der SPD-Frak-tion)
Erster Bürgermeister Müller begrüßt den Vorsitzenden des Migrantenbeirats, Herrn
Zeinel-Abadine, und erteilt ihm das Wort.
Herr Zeinel-Abadine berichtet, dass sich der Migrantenbeirat zu einem der bedeutendsten Gremien der Stadt Leipzig entwickelt habe und sich an der Debatte über
viele für Migranten wichtige Themen aktiv beteilige. In dem im Jahr 2012 von der
Ratsversammlung verabschiedeten Gesamtkonzept zur Integration sei Folgendes
festgelegt: „Der Migrantenbeirat verfolgt das Ziel, gleiche Möglichkeiten der Beteiligung in allen Bereichen der Stadtgesellschaft zu schaffen. Er wirbt für die Akzeptanz
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der Mehrheitsbevölkerung gegenüber den Migrantinnen und Flüchtlingen und für ihre
partnerschaftliche Integration. Der Migrantenbeirat wirkt an kommunalpolitischen
Entscheidungsprozessen der Stadt mit, soweit dabei die besonderen Interessen der
Angehörigen der zugewanderten Bevölkerungsgruppen berührt werden. Besondere
Interessen sind solche, die sich aus ihrer rechtlichen, sozialen, ethnischen und religiösen Stellung ergeben.“
Der Migrantenbeirat habe sich an sehr vielen Aktionen beteiligt, beispielsweise auf
dem Gebiet der Bildung und bei der Diskussion von Konzepten für die Unterbringung
von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Leipzig. Der Migrantenbeirat habe in
den vergangenen fünf Jahren viel dazugelernt und viel im Interesse einer interkultu rellen Gesellschaft in Leipzig geleistet. Gegenüber dem Stadtrat habe der Migrantenbeirat eine beratende Funktion. Er besitze Antrags- und Rederecht und werde zunehmend von der Verwaltung wahrgenommen und regelmäßig angehört. Am politi schen Prozess sei er maßgeblich beteiligt.
Heute entscheide der Stadtrat über den Antrag des Migrantenbeirats zur Wählbarkeit
seiner Mitglieder. Diese Entscheidung sei von enormer Wichtigkeit für die Weiterentwicklung einer interkulturellen Gesellschaft in Leipzig, denn Leipzig sei eine weltoffene Stadt. Er, Zeinel-Abadine, sei erfreut darüber, dass der vorliegende Antrag mehrere Fraktionen dazu veranlasst habe, Änderungsanträge zu stellen, denen der Migrantenbeirat im Großen und Ganzen zustimme.
Herr Zeinel-Abadine appelliert an den Stadtrat, dem Antrag des Migrantenbeirats
und den Änderungsvorschlägen zuzustimmen, denn mit der Wählbarkeit der Mitglieder des Migrantenbeirats werde dem Anspruch der Stadt, eine weltoffene, multikulturelle Stadt zu sein, entsprochen. Dies würde rund 10 % der Bevölkerung Leipzigs
die Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung bieten und damit gleichzeitig ihr
Selbstverständnis als gleichwertige Bürger Leipzigs stärken. Außerdem würde ein
gewähltes Gremium seinen Mitgliedern mehr Legitimität verleihen, denn sie wären
ihren Wählern gegenüber rechenschaftspflichtig. Ihre Bindung zu ihrer Klientel würde
gestärkt, und die Migrantinnen könnten mehr zur gemeinsamen Gestaltung des Le bens in der Stadt Leipzig tun.
Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) führt aus, Integration könne nur gelingen,
wenn Migrantinnen und Migranten und ihre Organisationen an den sie betreffenden
Entscheidungen beteiligt würden. Politische Partizipation fördere die Identifikation mit
der und die Integration in die Gesellschaft. Daher sei sie eine wesentliche Dimension
des Integrationsprozesses. So stehe es im Gesamtkonzept für die Integration von
Migrantinnen und Migranten, das der Stadtrat im Dezember 2012 nach einer langen
Diskussion mit Vereinen, Verbänden, Stadträten und Verwaltung beschlossen habe.
In diesem Konzept sei auch festgeschrieben, dass die Verwaltung prüfen werde, inwieweit die 16 Mitglieder des Migrantenbeirats, die nicht dem Stadtrat angehören, di rekt von der durch ihn repräsentierten Bevölkerungsgruppe gewählt werden können.
Das Ergebnis dieser Prüfung sei dem Stadtrat im September 2013 vorgelegt worden.
Der Tenor sei ablehnend gewesen. Dabei seien die Sächsische Gemeindeordnung,
die niedrige Wahlbeteiligung in anderen Städten und die Kosten einer solchen Wahl
als Gegenargumente vorgebracht worden. Die Linksfraktion freue sich, dass der Mi-
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grantenbeirat diesen Argumenten getrotzt habe und sich mit dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag für eine demokratische Legitimation seiner Vertreterinnen
und Vertreter ausspreche.
Ein Blick über den lokalen Tellerrand zeige, dass der Dresdner Ausländerbeirat im
Mai 2014 bereits zum dritten Mal direkt gewählt worden sei. Zwar sehe die Sächsische Gemeindeordnung die Direktwahl von Beiräten des Stadtrates nicht explizit vor,
sie schließe diese Variante aber auch nicht aus. Die Satzung des Dresdner Ausländerbeirates baue eine Brücke, indem die Direktwahl mit der Bestätigung durch den
Stadtrat verknüpft wird.
Die Linksfraktion schlage mit ihrem Änderungsantrag vor, sich ein Beispiel an dieser
Variante zu nehmen und die Hauptsatzung entsprechend anzupassen. Statt auf die
Zusammensetzung nach Gemeindeordnung zu verweisen, müsste in der Hauptsatzung dann ein Bezug zu einer eigenen Satzung des Migrantenbeirats verfasst werden.
Außerdem wolle die Linksfraktion die Stadt mit ihrem ergänzenden Antrag beauftragten, alle wahlvorbereitenden Maßnahmen zügig in Gang zu setzen, um die Wahl des
Migrantenbeirates innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung zu ermöglichen.
Die Linksfraktion halte eine Neubesetzung durch das alte Bewerbungs- und Benennungsverfahren für überflüssig. Nicht zuletzt könnten die Vertreterinnen und Vertre ter des bestehenden Beirates dann ihr Werk vollenden und die vorbereitenden Maßnahmen zur Direktwahl zusammen mit der Verwaltung selbst treffen.
Stadträtin Nagel erinnert daran, dass Migrantinnen und Migranten mit etwa 53.000
Menschen bereits 10 % der Stadtbevölkerung stellen. Man nähere sich also langsam
den im Westen der Bundesrepublik herrschenden Verhältnissen. Über die Hälfte der
Migrantinnen und Migranten in Leipzig seien von Wahlen ausgeschlossen. Ein weiterer Teil dürfe nur an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen. Die Linksfraktion
positioniere sich für die maximalen Möglichkeiten politischer Teilhabe für all jene, die
hier ihren Lebensmittelpunkt haben, egal welcher Aufenthaltsstatus ihnen per Gesetz
zugestanden wird. Eigentlich gehe es also auch um ein Ausländerwahlrecht. Doch
dies müsse auf Bundes- und Landesebene verhandelt werden und werde durch die
dortige Mehrheitspartei, die CDU, abgelehnt. So müsse die Stadt Leipzig die Möglichkeiten nutzen, die sie als Kommune habe.
Aus ihrer, Nagels, Sicht sei die Direktwahl des Migrantenbeirats eine Chance, seine
Arbeit aufzuwerten, und ein Ansporn, die Belange und Anliegen der Wahlberechtigten stärker aufzunehmen und in den politischen Prozess im Stadtrat einzuspeisen.
An die Vertreterinnen und Vertreter der CDU richte sie den Appell, sich bei ihrer Lan despartei dafür einzusetzen, Migrantenbeiräte als gewählte Vertretungen in der Gemeindeordnung zu verankern, wie es in einigen Bundesländern bereits gehandhabt
werde. Beteiligungsmöglichkeiten müssten zur Normalität werden.
Stadträtin Nagel bittet den Stadtrat, für den Antrag des Migrantenbeirats zu stimmen
und Leipzig so zur zweiten Stadt in Sachsen werden zu lassen, die denen, die zum
größeren Teil von Wahlen ausgeschlossen seien, eine direkte Beteiligungsmöglichkeit einräumt.
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Oberbürgermeister Jung hat die Versammlungsleitung wieder übernommen.
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) äußert, die SPD-Fraktion unterstütze ausdrücklich
den Wunsch des Migrantenbeirats bezüglich seiner Direktwahl. Sie tue dies, obwohl
ihr bewusst sei, dass dies Geld kosten werde, und obwohl mit einer niedrigen Wahl beteiligung gerechnet werden müsse. Letzteres sollte nach den Wahlbeteiligungen
bei den letzten Wahlen ohnehin kein Argument mehr sein, denn dann müsste der
Stadtrat an seiner eigenen Legitimität zweifeln. Für ihn, Zenker, sei eine niedrige
Wahlbeteiligung vielmehr ein Grund, darüber nachzudenken, wie man die demokratische Willensbildung fördern könne. Die Direktwahl des Migrantenbeirats, der sich für
die Interessen der hier lebenden Migrantinnen und Migranten und der Ausländerin nen und Ausländer einsetze, sei ein Schritt zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte
dieser Bevölkerungsgruppe, die zum Teil gar nicht an Wahlen in Deutschland teilnehmen könne.
Die SPD-Fraktion sehe jedoch noch eine Menge Herausforderungen, die vor einer
Direktwahl gelöst werden müssten. Die Frage des Wahlverfahrens sei nämlich nicht
ganz so einfach zu beantworten, wie sich das manche vielleicht erhofften. Wenn
man das Dresdner Modell anwenden würde, hätte das zur Folge, dass nur Personen
mit nichtdeutschem Pass wählen dürften. Dies würde zahlreiche Migrantinnen und
Migranten ausschließen. Der Weg über die Eintragung in ein Wählerverzeichnis würde zusätzliche Hürden aufbauen und unter Umständen zu einer noch niedrigeren
Wahlbeteiligung führen. Darüber hinaus seien Quotenregelungen zu klären, damit
am Ende möglichst viele Nationalitäten im Migrantenbeirat vertreten sind. Es sei erforderlich, eine Wahlsatzung und wahrscheinlich eine separate Satzung für den Migrantenbeirat zu erarbeiten und im Stadtrat über sie abzustimmen. Dies könne
schnell gehen, könne aber auch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aus den genannten Gründen spreche sich die SPD-Fraktion dafür aus, den Migrantenbeirat nach dem alten Verfahren neu zu besetzen. Es sei zu hoffen, dass eine Einigung über ein neues Verfahren möglichst schnell erreicht werden könne. Wahrscheinlich könne bis Mitte 2015 eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Man
müsse aber davon ausgehen, dass danach wegen der Sommerpause und der dann
erforderlichen Beschlussfassung im Stadtrat auch noch etwas Zeit vergehen werde,
sodass das insgesamt ein Jahr dauern werde. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte
die Direktwahl eingeführt werden, sobald eine Einigung erreicht und die entsprechende Beschlussfassung im Stadtrat erfolgt sei. Aber da noch nicht exakt abzuse hen sei, wie lange das dauern werde, sei die SPD-Fraktion für eine Neubesetzung
nach dem alten Verfahren.
Stadträtin Ayeh (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) trägt vor, in der kurzen Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Stadtrat habe sie immer wieder feststellen müssen, dass es
Teilen der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister augenscheinlich in vielen
Fällen wichtig sei, feste Prozesse und Strukturen um jeden Preis zu erhalten und so
Reformen zu verhindern. Mitbestimmung und politisches Einbringen externer Akteurinnen und Akteure in Verwaltungsangelegenheiten – so der allgemeine Tenor – führe zu Blockaden und sei irgendwie unbequem. Anders seien das langjährige Ringen
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um die Etablierung eines Jugendparlaments, die ablehnende Haltung zur Schaffung
eines Begleitgremiums für die Unterbringung von Asylsuchenden oder zu der von
den Mitgliedern des Migrantenbeirats selbst gewünschten Direktwahl ihres Gremiums nicht zu verstehen.
Die Stadt Leipzig arbeite zwar an einem umfangreichen Gesamtkonzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten, nachdem sich Stadt und Stadtverwaltung offiziell für eine interkulturelle Öffnung auf allen Ebenen einsetzten, die Praxis sehe aber
eher düster aus. Menschen mit Migrationshintergrund, die heute immerhin etwa
10 % der Stadtbevölkerung ausmachen, seien im derzeitigen Stadtrat, in der Verwaltung und in sonstigen städtischen Gremien unterrepräsentiert. Statt mit Migranten
werde in der Regel über Migrantinnen und Migranten geredet, ein Mehr an Partizipationsmöglichkeiten werde, wie im aktuellen Fall, ausgeschlagen.
In der Information der Stadtverwaltung gehe es immer wieder um die hohe Akzeptanz und die guten Erfahrungen, die vonseiten der Verwaltung mit dem sogenannten
Leipziger Modell des Migrantenbeirats gemacht worden seien. An dieser Stelle müs se aber ernsthaft gefragt werden, ob es um die Schaffung einer demokratisch legiti mierten politischen Interessenvertretung von Migrantinnen geht oder ob der Beirat
prinzipiell als verlängerter Arm der Verwaltung fungieren soll. Die in der Information
aufgeführten möglichen Defizite in Form von „fachlicher Inkompetenz“ oder einer
mangelnden Rückkopplung an die klassische Community diskreditierten nicht nur die
bisherige Arbeit des Beirats seit 2008, sondern auch generell die Partizipation von
Menschen mit Migrationshintergrund im politischen Leben. Letztlich könnten sich
Verwaltung und Oberbürgermeister auch nicht aussuchen, wer mit welcher Kompe tenz in den Stadtrat gewählt wird, auch wenn sie das vielleicht manchmal wünschten.
Richtig werde im Verwaltungsstandpunkt angemerkt, dass es bei der Entscheidung
zwischen Urwahl und Benennung keinen Königsweg gebe. Ausgeführt würden dann
aber fast ausschließlich negative Aspekte, wobei nicht ersichtlich werde, wie diese
durch eine Benennung ausgeräumt würden. Eine entsprechende Geschäfts- bzw.
Wahlordnung könnte natürlich gewisse Quotenregelungen treffen, um eine möglichst
heterogene Zusammensetzung des Beirats zu gewährleisten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle mit ihre Ergänzungsantrag außerdem sicherstellen, dass der Migrantenbeirat in seiner jetzigen Besetzung weiter arbeiten
könne, damit er effektiv in die Ausarbeitung der Wahlordnung und anderer Formalität
einbezogen werden kann. Eine Neuberufung noch vor Beschlussfassung über die
Wahlsatzung, wie im SPD-Antrag gefordert, halte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht für zielführend. Wie im Ergänzungsantrag der Linksfraktion gefordert, sollte
der Wahlprozess zügig eingeleitet werden, damit die Wahl möglichst innerhalb eines
Jahres durchgeführt werden kann. Aus den Wirren rund um die Wahl des Jugend parlaments müsse unbedingt gelernt werden.
Ohne Wahlen zum Nonplusultra politischer Teilhabe zu erklären, sei zu konstatieren,
dass sie auch auf kommunaler Ebene immer noch ein Privileg darstellen, das nur bestimmte Bevölkerungsgruppen haben. Eine mögliche direkte Wahl des Migrantenbeirats führe deshalb nicht zu einer Blockade, wie im Verwaltungsstandpunkt ausge-
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führt, sondern zu einem Mindestmaß an Partizipationsmöglichkeiten für Nichtdeutsche.
Für Migranten mit oder ohne Pass müssten konkrete Möglichkeiten der politischen
Teilhabe geschaffen werden. Das Problem niedriger Wahlbeteiligung durchziehe die
Gesamtgesellschaft und könne spätestens seit den letzten Landtagswahlen oder der
Neuwahl im Wahlkreis 9 nicht mehr als singuläres Phänomen einer möglichen Wahl
des Migrantenbeirats betrachtet werden. Die wahltechnische Realisierung sei wie im
Falle der Wahl des Jugendparlaments eine Frage des Willens und Wollens. Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze deshalb den Antrag der Mitglieder des
Migrantenbeirats. Sie, Ayeh, hoffe, dass deren Anliegen eine Mehrheit finden werde.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) erinnert daran, dass der Stadtrat vor mehreren Jahren nach langer Diskussion beschlossen habe, den Migrantenbeirat so zu
schaffen, wie er jetzt ist. Nach einem Bewerbungssystem habe der Stadtrat entschie den, welche Bewerber aus den einzelnen Kontinenten in diesem Beirat arbeiten sollen. Seit einiger Zeit werde über die Durchführung einer Direktwahl diskutiert. Er, Ma ciejewski, habe bisher aber nicht gehört, wer eigentlich zum Kreis der Wahlberech tigten gehören soll. Beim Jugendparlament sei das klar gewesen. Da habe man darüber gestritten, ob die Wahlberechtigung mit 18 oder mit 22 enden soll usw. Aber im
vorliegenden Fall habe ihm das noch keiner sagen können.
Stadtrat Maciejewski wünscht eine Antwort auf die Frage, wer zum Kreis der Wahlberechtigten gehören soll, ob das alle Menschen mit Migrationshintergrund, alle
Nichtdeutschen oder nur die Nicht-EU-Bürger sein sollen. Er glaube, dass es hier
mehr Fragen als Antworten gebe. Wenn man Integration wolle, sei es der falsche
Weg, ein spezielles Gremium für Migranten zu schaffen. Ziel der CDU sei es, die
Menschen, die hierherkommen, zu integrieren und sie nicht zu segregieren. Deshalb
bitte er jeden Stadtrat, sein Abstimmungsverhalten sehr genau zu überlegen. Die
CDU-Frak-tion werden gegen diesen Antrag stimmen, unter anderem auch aus dem
Grund, weil er, Maciejewski, glaube, dass es den meisten gar nicht um die Migranten
an sich gehe, sondern darum, Bundes- und Landesgesetze zu unterlaufen, die ihnen
nicht passen. Da mache die CDU-Fraktion nicht mit.
Stadtrat Hobusch (FDP-Fraktion) äußert, den Antrag des Migrantenbeirats hätten
wohl alle verstanden. Es sei nachvollziehbar, dass Migranten aus ihren Reihen Vertreter in direkter Wahl in einen Beirat wählen wollen und sollen. Das Dilemma sei
nur, dass man sich im Stadtrat darüber verständigt habe, was Beiräte sein sollen:
Sie sollen den Stadtrat beraten, sie sollen ihm mit ihrer Sachkompetenz zur Seite
stehen, aber sie sollen eben nicht Koparlamente sein und pseudodemokratische
Prozesse in Gang setzen, die am Ende keine seien. Es sei geregelt, wer die Interes sen der Stadt vertritt, wer in den Stadtrat gewählt wird, wer hier die Politik macht.
Dies sei eben der Stadtrat. In vielerlei Bereichen – sei es Seniorenpolitik, Behindertenpolitik oder Jugendpolitik – hole sich der Stadtrat den Sachverstand derer, die da von betroffen sind. Niemand von denen komme auf die Idee, ein eigenes Parlament
haben zu wollen.
Es stelle sich also die Frage, welches Selbstverständnis man bezüglich der Rolle von
Beiräten habe. Außerdem gehe es um die von Herrn Maciejewski aufgeworfenen
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Fragen: Wer ist eigentlich Wähler? Geht es um Menschen mit Migrationshintergrund,
um Migranten, um EU-Bürger, um Ausländer, um Definitionen, die es dafür schon
gibt? Es gebe also viele ungeklärte Fragen. Ein Prozedere zur Lösung schlage der
Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Diesen Änderungsantrag werde die FDP-Fraktion unterstützen. Alle anderen Anträge lehne die Fraktion ab.
Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) meint, irgendwie höre es sich nicht gut an,
dass hier auch über Beiräte gesprochen werde, die den Stadtrat beraten. Der Stadtrat sei doch nicht der Nabel der Welt. Die Mehrzahl der Migranten habe keine Mög lichkeit, in der Stadt Leipzig etwas mitzubestimmen. Es gehe erstens um Ausländer,
also um Menschen, die keinen deutschen Pass haben, und zweitens um EU-Bürgerinnen. Zu diskutieren bleibe die Frage, wie man mit eingebürgerten Deutschen umgehen wolle. Sie könnten derzeit dem Migrantenbeirat angehören. Darüber, ob das
weiterhin so sein solle, müsse diskutiert werde.
Stadträtin Nagel betont, Ziel ihrer Fraktion sei es nicht, bestehende Gesetze zu un terlaufen. Aber die CDU verweigere sich leider den Realitäten, etwa der Realität,
dass in Leipzig und Dresden der Anteil der Migranten, der Anteil derer wachse, die
von Wahlprozessen ausgeschlossen würden. In Dresden, wo zum dritten Mal gewählt worden sei, habe es bisher keine juristischen Mittel, keine Absprache mit dem
Ausländerbeirat gegeben, dass er die direkte Wahl so praktizieren könne, wie er es
tue. Insofern glaube sie, Nagel, dass man mit dem zu fassenden Beschluss auf einem guten Weg sei.
Erster Bürgermeister Müller äußert, die Verwaltung habe den ihr erteilten Prüfauftrag erfüllt und dem Stadtrat mit der Vorlage vom September 2013 die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten unterbreitet. Dabei sei eine gute Lösung gefunden
worden, nämlich mit einem Ausschreibungsverfahren nach einem bestimmten
Schlüssel die verschiedenen Nationen und auch Männer und Frauen angemessen
im Beirat zu berücksichtigen. Dieser gute Ansatz werde von ihm, Müller, auch heute
noch vertreten.
Bei einer Übertragung des Dresdner Modells auf Leipzig wären nicht 10 % der Leipziger wahlberechtigt, sondern nur 6 %. Man könnte dann nämlich nur aus dem Einwohnerregister die Ausländer herausziehen. Bürger mit Migrationshintergrund könnten sich dann vielleicht in eine Wählerliste eintragen lassen, um von ihrem Wahlrecht
Gebrauch zu machen. Ob das funktionieren werde, sei eine andere Frage. Er, Müller, halte es für besser, das Gremium dann wie in Dresden „Ausländerbeirat“ zu nen nen.
Wenn erklärt werde, dass die Wahlbeteiligung nicht das entscheidende Kriterium sei,
so sehe er das nicht ganz so. In Dresden hätten sich Politik und Stadtverwaltung
sehr bemüht, die Wahlbeteiligung im Jahr 2014 zu erhöhen. Im Jahr 2009 hätten
dort nur 8 % der wahlberechtigten Ausländer von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Im Jahr 2014 seien es 10 % gewesen. Nur ein geringer Prozentsatz der Ausländer mache also von seinem Wahlrecht Gebrauch.
Die Verwaltung werbe dafür, den Weg, den man in Leipzig beschritten habe, auch in
der nächsten Wahlperiode zu beschreiten. Die Verwaltung habe vom Migrantenbei-
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rat, in dem sowohl Ausländer als auch Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und deutschem Pass mit Stadtratsvertretern vereint seien, eine sehr kompetente Unterstützung, Beratung und auch Kritik erhalten. Es handle sich tatsächlich
um einen Beirat. Er vereine sachkundige Bürger zu einem bestimmten Thema gemeinsam mit Stadträten.
Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, sie gehöre von Anfang an als Vertreterin ihrer Fraktion dem Migrantenbeirat an und habe dabei einen
Lernprozess durchlaufen. Die Vertreter des Stadtrates hätten gelernt, dass es verschiedene Gründe für eine Mitarbeit im Migrantenbeirat gebe. Auch die Menschen
mit Migrationshintergrund hätten viel lernen müssen. Es gebe nämlich sehr viele For malien zu bedenken. Deshalb plädiere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür,
die Wahl mit denen vorzubereiten, die mit der Arbeit im Migrantenbeirat bereits Er fahrungen gesammelt hätten.
Leider sei es nicht möglich gewesen, die Änderungsanträge im Migrantenbeirat zu
beraten. Bei den Änderungsanträgen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen handele es sich eigentlich um Ergänzungsanträge. Sie, Körner, bitte
den Oberbürgermeister, diese Anträge vorzuziehen, um zu klären, ob dieses Verfahren eine Mehrheit findet. Der Antrag der SPD-Fraktion enthalte zwar auch ein Ja zur
Direktwahl des Migrantenbeirats, sehe aber eine sofortige Neubesetzung bis zu dem
Zeitpunkt vor, zu dem die Formalien feststehen. Nach ihrer, Körners, Ansicht wäre
es verheerend, wenn die Mehrheit, die man für die Direktwahl möglicherweise bekommen würde, verhindert würde, weil man sich über die Verfahrensweise, also ob
in zwei Quartalen oder in einem Jahr insgesamt, uneins gewesen sei. Es solle so abgestimmt werden, dass klar sei, ob die Mehrheit des Stadtrates eine Wahl wolle oder
nicht.
Stadträtin Körner weist darauf hin, dass man es mit dem Problem zu tun habe, dass
bestellte Mitglieder des Migrantenbeirats nicht zu den Sitzungen erscheinen. In sei ner letzten Sitzung sei der Migrantenbeirat nicht beschlussfähig gewesen. Da frage
man sich, weshalb das so sei. Manch einer habe sich vielleicht ein bisschen übernommen. Im Migrantenbeirat gebe es sehr aktive, aber auch sehr inaktive Mitglieder.
Es sei sicherlich etwas anderes, wenn jemand sich entschlossen habe, sich der
Wahl zu stellen.
Hinzu komme, dass man, wenn man gewählt werde, wirklich einen Background
habe. Außerdem spreche man nicht von einem Parlament, sondern von einem Beirat, der dadurch einen höheren Wert bekomme, dass die Mitglieder zumindest ein
Stück weit erklärt hätten, was sie in diesem Beirat tun wollen, dass sie einen Auftrag
haben, sich um bestimmte Dinge zu kümmern, sich also nicht nur aufstellen zu las sen und dann wieder zu fehlen.
Sie, Körner, würde sich freuen, wenn die CDU-Fraktion ihren Sitz im Migrantenbeirat
wieder besetzen würde. Zeitprobleme gebe es schließlich bei allen Fraktionen. Es
sei jedoch wichtig, dass man sich im Migrantenbeirat gezielt zu bestimmten Themen
verständige. Sie hoffe sehr, dass heute beschlossen werde, dass die Mitglieder des
Migrantenbeirats direkt gewählt und danach im Stadtrat bestätigt werden. Dann wür de dieses Gremium auch eine größere Rechtfertigung bekommen.
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Stadträtin Ayeh (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Zusammenhang mit
der Tatsache, dass die Wahlbeteiligung in Dresden nur 8 % betragen habe, die Frage, wie viele Menschen in Leipzig derzeit den Migrantenbeirat kennen. Ihrer Meinung
nach betrage dieser Anteil weniger als 8 %. Gewählt werden könne natürlich auch,
wenn man nicht alle Menschen erreiche.
Herr Zeinel-Abadine stellt klar, dass es nicht darum gehe, den Stadtrat zu ersetzen,
sondern darum, dass die Mitglieder des Migrantenbeirats als gewählte Mitglieder den
Stadtrat besser unterstützen könnten.
Herr Zeinel-Abadine bittet herzlich darum, zuerst über die Änderungsanträge, also
über das Prinzip, ob gewählt werden soll oder nicht, zu entscheiden. Über das Wie
könne dann noch verhandelt werden. Es gehe dem Migrantenbeirat bei seinem An trag in erster Linie um das Prinzip.
Oberbürgermeister Jung betont, dass er das Anliegen von Frau Körner verstehe.
Allerdings würde er, wenn er diesem Wunsch folgen würde, gegen die stets geübte
Verfahrensweise verstoßen, zuerst über den am weitesten gehenden Antrag abstimmen zu lassen. Er halte dies aber nicht für ein Problem. Der am weitesten vom Ursprungsantrag abweichende Antrag sei der Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
Über ihn müsse zuerst abgestimmt werden. Danach würde er, Jung, die beiden an deren Änderungsanträge und zuletzt den Ursprungsantrag aufrufen.
Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) stellt den Antrag, über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion absatzweise abzustimmen. Mit dem mittleren Absatz habe die
Linksfraktion ein Problem.
Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) erklärt, er habe kein Problem damit, über den zweiten Absatz gesondert abzustimmen. Von Stadträtin Körner sei die Befürchtung geäußert worden sei, dass der Migrantenbeirat möglicherweise völlig neu besetzt werden
könnte. Die SPD-Fraktion sei jedoch der Überzeugung, dass auch im Falle der Neuwahl viele Leute in den Migrantenbeirat kommen würden, die ihm bereits jetzt angehören. Möglicherweise biete die Neubesetzung auch die Chance, Leute, die in der
Vergangenheit inaktiv gewesen seien, durch andere, aktivere zu ersetzen.
Abstimmung: Absatz 1 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion
wird mit großer Mehrheit angenommen.
Abstimmung: Absatz 2 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion
wird mit Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung: Absatz 3 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion
wird mit großer Mehrheit angenommen.
Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
stellt Oberbürgermeister Jung klar, dass sich der betreffende Beschussvorschlag
auf die 16 Migrantenvertreter beziehe.
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Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bei 24 Dafür-Stimmen, 31 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
abgelehnt.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird
mehrheitlich abgelehnt.
Oberbürgermeister Jung vertritt die Auffassung, dass sich der Ursprungsantrag
aufgrund der Annahme der Absätze 1 und 3 des Änderungsantrages der SPD-Frakti on erledigt habe.
Zur Geschäftsordnung konstatiert Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), dass es aufgrund des soeben gefassten Beschlusses derzeit keinen Migrantenbeirat in Leipzig mehr gebe.
Oberbürgermeister Jung widerspricht dieser Ansicht. Bisher sei gemäß Hauptsatzung verfahren worden. Heute sei er, Jung, durch Beschluss des Stadtrates beauf tragt worden, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des zweiten Quartals
2015 ein Verfahren zu entwickeln, durch das die Mitglieder des Migrantenbeirats, die
nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in direkter Wahl bestimmt werden können. Bis dahin gelte die Hauptsatzung, und es ändere sich nichts. Es sei jedoch der
Grundsatzbeschluss gefasst worden, dass in Zukunft gewählt werden wird. Ein Vorschlag, in welcher Form das geschehen soll, werde durch die Verwaltung in Abstim mung mit dem Migrantenbeirat dem Stadtrat unterbreitet.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, mit welchem Migrantenbeirat jetzt gearbeitet werden soll. Der Stadtrat habe weder dafür gestimmt,
dass die Mitglieder neu bestimmt werden, noch dafür, dass die Wahlperiode verlängert wird.
Oberbürgermeister Jung antwortet, mit dem neuen Stadtrat werde gemäß Hauptsatzung ein neuer Migrantenbeirat berufen.
(Zuruf von Stadträtin Krefft)
Oberbürgermeister Jung betont, der Stadtrat habe heute einen Beschlusspunkt zu
einem Antrag abgelehnt, aber doch nicht die Hauptsatzung verändert. Mit Konstituierung des neuen Stadtrates werde ein neuer Migrantenbeirat gebildet, und mit diesem
werde festgelegt, wie die Direktwahl in Zukunft durchzuführen ist.
16.6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen in Schulen und kommunalen Kitas 2015 – 2017 auflegen (A-00214/14; V/A 533)
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) trägt vor, bereits Ende vergangenen Jahres habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erarbeitung eines
Programms zur Entwicklung und Instandhaltung von Spielplätzen beantragt. Letztlich
habe der Stadtrat dies auch beschlossen. Von der Umsetzung sei allerdings bis vor
Kurzem nichts zu erfahren gewesen. Die Verwaltung habe nach Einbringung des
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neuerlichen Antrags, über den heute beschlossen werden solle, zunächst nichts unternommen, obwohl es doch üblich sei, einen Verwaltungsstandpunkt zu schreiben
und diesen dem Stadtrat vorzulegen.
Als er, Schmidt, irgendwann genug gehabt und den Antrag auf die Tagesordnung
der heutigen Sitzung gesetzt habe, sei die Verwaltung aktiv geworden und habe eine
Vorlage unterbreitet. Diese Vorlage trage den sperrigen Titel „Über-/außerplan-mäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO zur Erhaltung und Erneuerung der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kindertageseinrichtungen einschließlich Freizeiteinrichtungen“.
Stadtrat Schmidt fragt, warum diese Vorlage als „nichtöffentlich“ gekennzeichnet sei.
Man könnte meinen, sie sei deshalb nichtöffentlich, weil sie lediglich in den nichtöffentlich tagenden Ausschüssen zur Kenntnis gegeben und nicht im Stadtrat öffentlich
behandelt werde. Das sei aber nicht ganz richtig. Am vergangenen Montag habe die se Vorlage im Jugendhilfeausschuss behandelt und speziell dafür ein nichtöffentlicher Tagsordnungspunkt eingerichtet werden sollen. Die Vorlage sei dann aber vertagt worden, und die Klärung laufe noch.
Man könnte auch meinen, dass es das Kalkül des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Soziales gewesen sei, die Vorlage nicht an das Licht der Öffentlich keit kommen zu lassen, um einen Aufschrei der Medien und der Öffentlichkeit zu vermeiden. Die Vorlage enthalte keine schutzwürdigen Inhalte oder Daten, sie zeige
aber schonungslos auf, wie nachlässig in den vergangenen Jahren mit Spielplätzen
in Kitas und Schulen umgegangen worden sei. Die Verwaltung habe nämlich nichts
unternommen. Sie habe keinen Cent investiert, sondern viele Geräte verrotten lassen, zugesehen und irgendwann gesperrt und abgebaut. Dadurch sei eine desaströse Situation entstanden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setze sich in einem Parallelantrag für die Trans parenz der Dienstberatung des Oberbürgermeisters ein. Dazu gehöre auch die Veröffentlichung aller Unterlagen und Vorlagen ohne schutzwürdige Inhalte. Dem vorgreifend, wolle er, Schmidt, ein paar Passagen aus der erwähnten Vorlage vortragen:
„Derzeit besteht ein den Sparzwängen der vergangenen Haushaltsjahre geschuldeter sehr hoher Reparatur- und Erneuerungsbedarf, welcher bereits zu umfangreichen
Sperrungen der Außenspielgeräte insbesondere an schulischen Einrichtungen und
Horten führte.“
Ein weiteres Zitat: „Bezogen auf den Gesamtbestand der Spielgeräte besteht bis auf
wenige Ausnahmen eine umfassende Reparaturbedürftigkeit. Aktuell sind 42 Spielgeräte an 19 schulischen Einrichtungen wegen akuter baulicher Mängel von der Nutzung ausgeschlossen und wurden durch das Amt für Gebäudemanagement gesperrt. 27 Außenspielgeräte mussten ersatzlos aufgrund irreparabler Schäden abgebaut werden.“
Drittes Zitat: „Der Kostenaufwand für die dringend erforderlichen Mängelbeseitigun gen und die damit verbundenen Instandsetzungsleistungen sowie für erforderliche
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Rückbaumaßnahmen der nicht mehr reparaturwürdigen Geräte und Anlagen der
schulischen Einrichtungen wird auf 800.000 € geschätzt.“
Viertes Zitat: „Im Ergebnis wurden auch Außenspielgeräte zurückgebaut bzw. erfolgten in zehn Einrichtungen Sperrungen. Teilweise können mangels finanzieller Mittel
die notwendigen Einrichtungen bereits beschaffter Ersatzgeräte nicht beauftragt werden. Der Bedarf für die erforderlichen Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen
und Freizeitzentren wird auf etwa 250.000 € beziffert.“
Insgesamt rede man also von einem Auftragsvolumen von 1,2 Millionen €.
Zur Geschäftsordnung äußert Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE),
es gehe nicht an, im Stadtrat aus einer nichtöffentlichen Vorlage vorzulesen. Ande renfalls hätte Stadtrat Schmidt den Antrag stellen müssen, eine nichtöffentliche Sitzung anzuberaumen, in der der Beschluss gefasst würde, dass diese Vorlage öffentlich sei. In diesem Falle hätte Stadtrat Schmidt daraus vorlesen können.
Oberbürgermeister Jung gibt Stadtrat Herrmann-Kambach recht und rügt das Verhalten von Stadtrat Schmidt. Stadtrat Herrmann-Kambach habe völlig korrekt darauf
hingewiesen, dass aus einer nichtöffentlichen Vorlage in öffentlicher Sitzung nicht zitiert werden dürfe.
Der Oberbürgermeister fordert Stadtrat Schmidt auf, zum Ende zu kommen.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nennt als Ergebnis, dass im
Jahr 2014 insgesamt 450.000 € unplanmäßig für dringend notwendige Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantragten und im Haushalt beschlossenen 100.000 € bereitgestellt worden seien.
Für den Doppelhaushalt sehe der Haushaltsplanentwurf laut Vorlage etwa 300.000 €
zur Realisierung der Maßnahmen vor. Ab 2017 würden zur Sicherung der unterjährigen Unterhalts- und Erhaltungsmaßnahmen für Außenspielgeräte und Freiflächen
zusätzlich 200.000 € bereitgestellt. Es gehe also.
Diesen Auftrag habe Prof. Dr. Fabian von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhal ten, auch wenn dieser gegenüber der Presse gern Gegenteiliges zu verkaufen versuche. Der Bürgermeister habe jahrelang leider nichts unternommen, sondern zugesehen, abgesperrt und abgebaut, bis er von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
Auftrag erhalten habe, gegenzusteuern und das Richtige zu tun.
Das sei nun endlich geschehen. Mit dem Ergebnis sei er, Schmidt, sehr zufrieden,
nicht aber mit der Art, damit öffentlich umzugehen. Er fordere den Bürgermeister auf,
die frohe Kunde zu verbreiten, von den Schulen und Kitas die Wünsche und Bedarfe
einzuholen sowie Schulen und Kitas in die Entscheidungsfindung, welche Ersatzbe schaffungen sinnvoll und nötig seien, einzubeziehen. Er, Schmidt, sei zuversichtlich,
dass dies jetzt geschehen werde; denn wie er der schriftlichen Antwort auf die heutige Anfrage seiner Fraktion habe entnehmen können, übernehme das AGM und damit das Dezernat Stadtentwicklung und Bau die Verantwortung.
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Stadtrat Schmidt teilt mit, nachdem der Haushaltsantrag seiner Fraktion nunmehr
umgesetzt sei, ziehe er den aktuellen Antrag zurück.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zurückgezogen.
Oberbürgermeister Jung gibt Folgendes zu Protokoll: Es gibt Vorlagen, die deswegen nichtöffentlich sind, weil sie eine Beschlussfassung in der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters bedürfen. So lange sind sie nichtöffentlich. Diese Vorlagen werden dann Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben. Danach kann man immer noch
entscheiden, ob es sich um öffentliche oder um nichtöffentliche Vorlagen handelt.
Hier wird nicht intransparent vorgegangen, sondern es wird ein Beschluss gefasst,
der dann im Nachgang umgesetzt wird.
Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) ergreift das Wort zur Geschäftsordnung. Er
tut kund, dass er sich bereits gemeldet habe, als Stadtrat Schmidt noch gesprochen
habe, nämlich in dem Moment, als der Oberbürgermeister Stadtrat Schmidt rügte,
weil er aus nichtöffentlichen Papieren zitiert habe. Nach den soeben erfolgten Aussagen des Oberbürgermeisters stelle er, Maciejewski, klar, dass nicht entschieden
werden könne, ob etwas öffentlich oder nichtöffentlich sei. Dies sei nämlich entschieden. Die Gemeindeordnung sage ganz klar: Wenn die berechtigten Interessen Ein zelner oder das Wohl der Allgemeinheit gefährdet sind, hat eine Sache nichtöffent lich behandelt zu werden. – Er, Maciejewski, könne nicht erkennen, wo berechtigte
Interessen Einzelner oder das Gemeinwohl gefährdet seien, wenn es um Kinderspielplätze gehe. Daher erwarte er, dass so etwas öffentlich diskutiert wird.
Oberbürgermeister Jung bekräftigt, dass eine Vorlage so lange nicht öffentlich sei,
bis eine Beschlussfassung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters erfolgt sei.
Danach sei sie in der Umsetzung selbstverständlich öffentlich. Das heißt, das Kreuzchen auf der Vorlage betreffe den vertraulichen Gegenstand der Dienstberatung.
(Pause)
Tagesordnungspunkt 9: Einwohneranfragen
9.1. Sven Windisch: Kameraüberwachung (EF 00318/14)
Bürgermeister Rosenthal legt dar, die Stadtverwaltung Leipzig betreibe zur Überwachung von Pkw-Stellplätzen und des Schrankenbereichs am Westeingang des
Neuen Rathauses zwei Videokameras zur Nutzung durch das beauftragte Sicherheitsunternehmen. Die Bilder würden auf einem Monitor in der Hauswache wiedergegeben. Eine Bildaufzeichnung erfolge nicht. Auf das Vorhandensein der Kamera
werde öffentlich hingewiesen.
Aufgrund der Kürze der Zeit sei eine vollständige Analyse der Videoüberwachung aller städtischen Beteiligungsunternehmen nicht möglich. Hinweisen wolle er, Rosenthal, auf den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2007, welcher besage, dass in den Unternehmen der Daseinsvorsorge Videokameras zur Überwachung der Standorte und
Produktionsstätten eingesetzt werden können. Eine detaillierte bzw. standortbezoge-
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ne Auskunft würde den Schutzintentionen der Anlagen und der Versorgungssicherheit entgegenstehen.
Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben seien in allen Straßenbahnen und Bussen zur
Gewährleistung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Fahrgäste und zur Aufklärung von Straftaten Kameras installiert. Darüber hinaus seien sieben Kameras zur
Überwachung des Verkehrsflusses im öffentlichen Raum installiert, acht Kameras
zum Objekt- und Personenschutz in stationären öffentlich zugänglichen Anlagen,
vorrangig Service-Einrichtungen, und zur Wahrung des Hausrechts und 68 Kameras
zum Objekt- und Personenschutz und zur Wahrung des Hausrechts in stationären
nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, zum Beispiel in Betriebshöfen und auf Abstellflächen.
Bei der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft seien sieben Kameras zum Objektschutz, davon zwei in nichtöffentlichen Bereichen, angebracht. Im Klinikum
„St. Georg“ seien zehn Videokamerastandorte in den für Patienten und Personal zugänglichen Bereichen vorhanden. Bei den Kommunalen Wasserwerken seien 33 Videokameras, davon fünf zur Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, eingesetzt.
Sämtliche Videokameras würden mindestens einmal jährlich sowohl technisch als
auch hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft.
Eine Videokamera an der Südwestseite des Neuen Rathauses sei im Jahr 1999 zur
Abbildung des neu errichteten Goerdeler-Denkmals in der Hauswache des Rathauses eingerichtet, in den Folgejahren jedoch wieder abgebaut worden. Zu den Beteiligungsunternehmen sei zu sagen, dass die LWB 44 Videokameras und die KWL sieben Videokameras abgebaut haben.
Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Beteiligungsunternehmen würden in öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen während der Arbeit grundsätzlich
nicht videoüberwacht. Das würde auch gegen § 32 Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Die Auswertung von Videoaufzeichnungen erfolge ausschließlich anlassund ereignisbezogen. Beispielsweise erfolge bei Straftatverdacht gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Auswertung aufgrund einzelner betrieblicher Vereinbarungen unter Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung. Zu zufälligen Aufzeichnungen könnten insofern keine Angaben gemacht werden, da hier keine Auswertung erfolge. Bei der Videoüberwachung in den Straßenbahnen werde das Datenmaterial
eine gewisse Zeit aufgehoben, allerdings nach einer bestimmten Frist – das könne
24 bis 72 Stunden bedeuten – gelöscht.
Herr Windisch fragt, ob bekannt sei, warum die Kameras bei LWB und KWL abgebaut worden seien.
Bürgermeister Rosenthal habe ausgeführt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
nicht überwacht würden, im nächsten Satz aber hinzugefügt, dass im Einzelfall bei
Verdacht die Videoaufnahmen ausgewertet würden. Ihn, Windisch, interessiere, wie
derartige Videoaufnahmen entstünden, wenn vorher nicht videoüberwacht würde.
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Bürgermeister Rosenthal äußert, zu der konkreten Nachfrage, weshalb sieben
bzw. 44 Kameras abgebaut worden seien, lägen ihm seitens der Unternehmen keine
Aussagen vor.
Zur zweiten Frage erläutert Bürgermeister Rosenthal, die Aufzeichnungen lägen eine
gewisse Zeit vor. Wenn es für diese Zeit einen Straftatverdacht gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter relevant, könne man im Einvernehmen mit der Arbeitneh mervertretung dieses Material auswerten, ansonsten nicht.
9.2. Dr. Gisela Bergmann: Geplanter Bau einer Moschee an der Georg-Schumann-Straße (EF-00372/14)
9.3. Barbara Rensen: Geplanter Bau einer Moschee an der Georg-SchumannStraße (EF-00450/14)
Bürgermeisterin Dubrau führt aus, was unter dem Einfügen in die bauliche Eigenart der Umgebung zu verstehen sei, werde im Baugesetzbuch und in der Baunut zungsverordnung geregelt. Danach befinde sich das beantragte Vorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich und habe nach § 34 Baugesetzbuch einen Anspruch auf Zulassung, wenn es sich in die Eigenart der Umgebung einfüge. Die Eigenart der näheren Umgebung sei nach Baunutzungsverordnung zunächst eine Ge bietskategorie. Bei dem in Rede stehenden Standort sei die Kategorie des allgemeinen Wohngebietes anzusetzen. Die geplante Moschee sei mit einer Verwalterwohnung eine Anlage für kirchliche Zwecke. Diese sei im allgemeinen Wohngebiet wie in
fast allen anderen Gebietskategorien regelzulässig. Mit dieser ganz konkret benann ten Regelzulässigkeit im Baurecht habe der Bundesgesetzgeber den Grundsatz der
freien Religionsausübung weiter konkretisiert und geschützt. Das Vorhaben füge sich
des Weiteren nach den zwei in § 34 Baugesetzbuch genannten Kriterien Maß der
baulichen Nutzung und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, ein. In der Eigenart der näheren Umgebung sei das vergleichbar. So orientiere sich die geplante
Höhe der Moschee einschließlich der Kuppel und der Minarette an der dreigeschossigen frühgründerzeitlichen Wohnbebauung an der Ostseite der Bleichertstraße. Die
Minarette und die Kuppel überschritten die frühgründerzeitliche Bebauung nicht, und
die Moschee werde als ein eher kleineres Gebäude geplant. Eine Moschee müsse
nicht aussehen wie ein gründerzeitliches Wohnhaus. Ein Kindergarten sehe normalerweise auch nicht aus wie ein gründerzeitliches Wohngebäude, und eine christliche
Kirche wäre in diesem Gebiet auch zulässig, auch wenn sie nicht die gleichen Höhen
wie die Wohnhäuser der Umgebung hätte. Die eigenständige Form der Gebäude
insbesondere für die Religionsausübung sei immanent, und vom Gesetzgeber bemesse sich die Zulässigkeit an dieser Stelle nicht nach der äußeren Form. Auch die
geplante etwas versetzte Gebäudestellung auf dem Grundstück entspreche der uneinheitlichen Struktur des Umfeldes. Die in der Eigenart der näheren Umgebung ursprünglich vorgeprägte Gründerzeitbebauungsstruktur als Straßenrandbebauung sei
als Folge des Zweiten Weltkrieges in Teilen zerstört. Im Zuge des Wiederaufbaus
gerade in den Fünfziger- und Sechzigerjahren seien Wohngebäude und ein Schulgebäude entstanden, die die vordere Baulinie nicht mehr aufnehmen.
Die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks werde im Baugesetzbuch bestimmt. Danach mindere die Tatsache, dass auf einem Trümmergrundstück im Laufe
der letzten Jahrzehnte Bäume oder Gehölze gewachsen seien, nicht seine Eigen-
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schaft als Baugrundstück, unabhängig davon, ob es mit einem der Religionsaus übung dienenden Bauwerk oder mit einem Wohngebäude bebaut werden soll. Die
für eine Bebauung notwendige Entfernung der Bäume sei wiederum keine Belästigung oder Störung im Sinne der Baunutzungsverordnung. Gleichwohl sei im Bauvorbescheid auf die Berücksichtigung des Baumbestandes im weiteren Planungsverfahren hingewiesen worden. Die mit dem baurechtlich zulässigen Vorhaben unvermeid lich verbundenen negativen Auswirkungen auf den vorhandenen Baumbestand
könnten durch Ersatzpflanzungen gemindert werden.
Mit dem Neubau der Moschee müssten auf dem Grundstück selbst vier bis fünf
Parkplätze realisiert werden, die straßenseitig ausschließlich über eine Ein- und Ausfahrt in der Georg-Schumann-Straße erschlossen werden. Der Bauherr wolle derzeit
acht Parkplätze bauen. Diese Frage werde im weiteren Verfahren geklärt. Die Zahl
der mindestens zu bauenden Stellplätze richte sich nach der Sächsischen Bauordnung und sei für die einzelnen Nutzungsarten konkret vorgegeben.
Unabhängig davon, dass der größere Teil der 11.000 Unterschriften gar nicht aus
Leipzig und schon gar nicht aus dem dortigen Wohngebiet gekommen sei, sei fest zuhalten, dass sich die Verwaltung streng an demokratische Regeln hält. Jeder Bürger und jede Institution sei frei, im Rahmen von Recht und Gesetzen Grundstücke zu
erwerben und diese zu bebauen. Recht und Gesetze gäben die dafür nötigen Ver fahren, die Zuständigkeiten Beteiligter und die zu prüfenden Belange vor, und das
Grundgesetz bestimme, dass die Verwaltung nur so handeln darf, wie die Gesetze
es bestimmen. Ein nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Verwaltungshandeln wäre rechtswidrig und hätte vor Gericht keinen Bestand. Von den vom Volk
gewählten Bundes- und Landesparlamenten würden Gesetze erlassen, die für jedermann gelten und auf die sich jedermann berufen könne. Die Verwaltungen dürften
nur im Rahmen und nach dem Inhalt der Gesetze handeln, und jeder von diesem
Handeln Betroffene könne die Gesetzestreue des Verwaltungshandelns rechtlich
überprüfen lassen und einklagen. Im vorliegenden Fall sei das Amt für Denkmalpfle ge der Stadt Leipzig die gesetzlich zuständige Stelle, um über Bauvoranfragen und
Bauanträge zu entscheiden. Der Bescheid sei nach Sächsischer Bauordnung zu erteilen, wenn ein Vorhaben keiner der öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegensteht. Veränderungen des Antrags seitens der Behörde seien ebenso unzulässig wie
die Berücksichtigung von Gesichtspunkten, die nicht im bauaufsichtlichen Genehmi gungsverfahren verankert sind, oder eine Entscheidung auf der Basis von Unterschriftslisten. Es gebe jedoch eine ebenfalls in der Sächsischen Bauordnung und der
dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift geregelte Nachbarbeteiligung. Die Regelung
beinhalte sowohl die als betroffen geltenden Grundstücke als auch den einzubeziehenden Personenkreis. Das gelte für Eigentümer und Erbbauberechtigte, jedoch
nicht für Mieter und Pächter. Wenn man das ändern wolle, müsse man die Geset zeslage ändern. Diese Nachbarbeteiligung sei im Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden. Zwei Nachbarschaftswidersprüche würden derzeit bearbeitet. Unabhängig davon, dass eine allgemeine Bürgerbeteiligung und -entscheidung über die
Zulässigkeit des Bauvorhabens rechtlich nicht statthaft sei, habe die Verwaltung von
Anbeginn darauf hingewirkt, dass der Bauherr über sein Vorhaben transparent und
öffentlich informiert. So sei im September und Oktober 2013 im Infoladen des Magistralenmanagements mit einer Ausstellung und mit Gesprächsrunden über das Vorhaben unterrichtet worden. Im November 2013 seien eine von 500 Bürgern besuchte
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Informationsveranstaltung in der Kirche am Nordplatz und zwei Busfahrten nach Berlin durchgeführt worden. Mit dem Ergebnis des von der Gemeinde geplanten Architekturwettbewerbs für die Moschee wolle diese auch künftig die Öffentlichkeit am
weiteren Vorhaben teilhaben lassen.
Am Schluss ihres Schreibens bitte Frau Dr. Bergmann den Oberbürgermeister, einen
geeigneteren Standort zu wählen oder erst einmal von dem Bau generell Abstand zu
nehmen. Frau Dr. Bergmann gehe also davon aus, dass dieser Standort vom Ober bürgermeister, von der Baubürgermeisterin oder von der Verwaltung im Allgemeinen
gewählt worden sei oder dass sie zumindest einen anderen Standort für dieses Bauvorhaben bestimmten könnten. Aus der Antwort auf die Fragen von Frau Rensen sei
hoffentlich deutlich geworden, dass sich die Verwaltung nur im Rahmen der einschlägigen Gesetze bewegen dürfe. Einschlägig seien das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Sächsische Bauordnung. Im vorliegenden Fall habe die
Verwaltung auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Verfassungsschutz
anzurufen. Von dort habe die Verwaltung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Die Verwaltung sei nunmehr an die Gesetze gebunden. Zudem sei die im
Grundgesetz festgeschriebene Freiheit der Religionsausübung ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungshandelns. Die Verwaltung könne einem Bauwilligen weder
einen anderen Standort für sein Vorhaben vorschreiben noch das, was im Baurecht
verankert sei, untersagen.
Allgemeine gesellschaftliche Auseinandersetzungen oder mögliches privates Handeln, selbst wenn dies strafbar wäre, seien keine Kategorie im Baurecht. Auch ein
Fußballstadion sei planungsrechtlich und baurechtlich und natürlich hinsichtlich Lärmemission und Verkehrsaufkommen zu beurteilen, aber nicht hinsichtlich von Gewalttaten, die dort eventuell stattfinden könnten. Hier bewege man sich im Bereich
von Sicherheitskonzepten in der Nutzung von Baulichkeiten, was in die Zuständigkeit
von Veranstaltern und Sicherheitsbehörden falle. Sie, Dubrau, wolle daher nochmals
den Eindruck korrigieren, die eine Leipziger Tageszeitung vor einigen Wochen mit
der Mitteilung erweckt habe, die Verwaltung habe entgegen der Notwendigkeit die
Polizei nicht in die Bescheidung der Bauvoranfrage einbezogen. Die Polizei sei je doch keine am Verfahren beteiligte Stelle. Selbstverständlich habe die Verwaltung
mit der Polizei über dieses Thema geredet, und selbstverständlich sei die Polizei beispielsweise bei der großen Veranstaltung dabei gewesen, die in der Kirche stattgefunden habe.
Auf die Fragen von Frau Dr. Bergmann antwortet Bürgermeisterin Dubrau, am 2. November 2013 habe im Zeitraum von etwa 11:30 Uhr bis etwa 14:00 Uhr eine Kund gebung unter dem Motto „Schöner leben ohne Moscheen“ stattgefunden. Ort der
Versammlung sei das Gelände mit der Wiese Ecke Georg-Schumann-Straße/Lützowstraße gewesen. Als Anmelder habe der NPD-Landesverband Sachsen fungiert.
Jedoch seien an diesem Tag auch Hunderte Menschen einem Aufruf des Aktions netzes „Leipzig nimmt Platz“ gefolgt und hätten sich der Kundgebung der NPD ge gen den geplanten Moscheebau entgegengestellt. Beide Veranstaltungen seien
durch Einsatzkräfte der Polizei gesichert worden. Zur Rechtsstaatlichkeit gehöre, das
in Artikel 8 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu akzeptieren und im Rahmen der spezialgesetzlichen Vorschriften die Durchführung zu gewährleisten. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit
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gelte, selbst wenn dies für den Einzelnen schwer nachvollziehbar sei. Das Recht aus
Artikel 8 gelte insbesondere für Minderheiten und auch für Gruppierungen, die es gegebenenfalls missbrauchen. Ein besonderer Höhepunkt im Streit um das vorgesehene islamische Gotteshaus sei der Umstand gewesen, dass in der Nacht vom 15. zum
16. November 2013 auf dem beabsichtigten Baugelände blutige Schweineköpfe auf
Holzpfähle aufgespießt worden seien.
Der Stadt Leipzig und auch den Sicherheitsbehörden sei bekannt, dass seit Aus bruch des Krieges in Syrien etwa 320 deutsche Islamisten dorthin ausgereist und
etwa 100 wieder zurückgekehrt seien. Der Verfassungsschutz wisse mittlerweile, wie
viele von ihnen aktive Kampferfahrungen gesammelt haben. Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen habe in diesem Zusammenhang auf einen Anschlag auf
das Jüdische Museum in Brüssel verwiesen, bei dem vier Menschen ihr Leben lassen mussten. Der mutmaßliche Täter sei ein junger Franzose, der sich in Syrien einer islamistischen Gruppe angeschlossen hatte. Bislang verfüge der Verfassungsschutz aber über keine Anhaltspunkte, dass Syrienrückkehrer in Deutschland einen
konkreten terroristischen Auftrag verfolgen.
Es sei bekannt, dass neue Zahlen der Bundesregierung einen Anstieg der Zahl von
Attacken auf Moscheen belegen. Danach seien zwischen 2001 und 2011 im Schnitt
22 Übergriffe pro Jahr gezählt worden. 2012 und 2013 sei die Zahl auf 35 bzw. 36 im
Jahr gestiegen. Gegenwärtig prüfe der Verfassungsschutz ob die letzten Taten politisch motiviert seien. Ein Anschlag auf ein religiöses Gebäude sei ein Anschlag auf
die Religionsfreiheit und damit auf die Freiheit und Demokratie für alle. Auch die Vertreter der Stadt Leipzig sähen mit großer Sorge, wie Islamfeinde Krisen im Nahen
und Mittleren Ost nutzen, um Rassismus gegen Muslime zu schüren. Umso mehr sei
es wichtig, dass die Brandanschläge aufgeklärt werden. Mindestens genauso wichtig
sei es aber, ein deutliches Zeichen gegen jede Form von Rassismus zu setzen.
Die Ahmadiyya-Gemeinde habe nach eigenen Angaben in Deutschland mehr als
35.000 Mitglieder und unterhalte insgesamt 35 Moscheen. 80 % der Mitglieder seien
deutsche Staatsbürger. Als erste muslimische Vereinigung sei Ahmadiyya im Frühjahr 2014 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Damit stehe
diese islamische Religionsgemeinschaft rechtlich auf der gleichen Ebene wie die
großen Kirchen. Denselben Rechtsstatus hätten auch die Jüdische Gemeinde, die
Zeugen Jehovas sowie die Griechisch- und die Russisch-Orthodoxe Kirche. Dass
speziell die in Rede stehende Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde eine unkalkulierbare Gewalt anziehe, sei aus Sicht der Verwaltung höchst theoretisch. Auch die Aussage, dass der Verfassungsschutz diese Muslime als „schwer zu kalkulierendes Konfliktpotenzial“ einordne, müsse richtiggestellt werden. Die Ahmadiyya-Gemeinde werde im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2013 nicht erwähnt. Erst recht sei vor
einer pauschalen Kriminalisierung der in Deutschland lebenden Muslime zu warnen.
So hätten am 19. September 2014 in ganz Deutschland Muslime gegen den Hass
und das Unrecht demonstriert, das ihnen angetan werde. Vor einigen Jahren habe
es aus der Mitte der Gesellschaft auch Protest gegen ein Begegnungszentrum der
Jüdischen Gemeinde in Leipzig gegeben, da Anwohner unter anderem Belästigungen durch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen befürchtet hätten. Dies habe sich in der
Realität nicht bewahrheitet.
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Nach welchen Kriterien die Verwaltung die vorliegende Bauanfrage zu behandeln gehabt habe, habe sie, Dubrau, bereits ausführlich dargestellt. Eine Gefährdung der
Bürger im Umfeld der geplanten Moschee sei nicht zu erwarten. Bisher seien extre mistische Äußerungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben nicht von muslimischer Seite, sondern, wenn überhaupt, über die Internetseite vonseiten der NPD-Initiative „Gohlis sagt nein“ bekannt. In Leipzig existierten seit mehreren Jahren mehrere muslimische Gemeinden mit eigenen Gebetsräumen, ohne dass bisher ein Fall
bekannt geworden wäre, dass dies zu öffentlichen Konflikten geführt habe oder im
Umfeld der Standorte irgendwelche Belastungen für die Anwohner entstanden wä ren. Im Gegenteil, beim diesjährigen Tag der offenen Moschee am 3. Oktober seien
in Leipzig fünf Moscheenvereine beteiligt gewesen, darunter die Ahmadiyya-Gemeinde und die Gemeinde in der Roscherstraße.
Den Herausforderungen durch antimuslimische Ressentiments und Gewalt einerseits und durch fundamentalistisch-islamistische Propaganda und Gewalt andererseits müssten sich Stadtpolitik, Stadtverwaltung, Sicherheitsbehörden, Schule, Jugendarbeit und die Zivilgesellschaft gemeinsam stellen, und zwar unabhängig davon,
ob und wo eine Moschee gebaut werde. Es gehe also nicht um den einzelnen Stand ort, sondern um das Gewissen der Gesellschaft.
Frau Dr. Bergmann äußert, sie sei mit der Beantwortung ihrer Anfrage nicht zufrieden. Sie fühle die Bedenken der Anwohner nicht ernst genommen. Seitens der Verwaltung werde alles auf das Baugesetz reduziert, das sie als Laie nicht in seinen Details kenne, sodass sie nicht alle Unterabschnitte der Ausführungen habe verfolgen
können. Mit dem Baugesetz allein sei es jedoch nicht getan, wenn es um die Span nungen im Umfeld mit den Salafisten gehe. Sie, Bergmann, frage, warum kein Be bauungsplan erstellt worden sei, der die Spannungen im Vorhinein hätte abbauen
können. Die Ahmadiyyas hätten nicht ein einziges Mal mit den Anwohnern gespro chen. Auch die Politiker, die aufgetreten seien, hätten nicht die Nähe zu den Anwohnern gesucht. Die Verwaltung spiele herunter, was passieren könne. Wenn der Koordinierungsrat der Muslime von Deutschland einen Schutz seiner Moscheen verlange,
dann sei doch ersichtlich, wie ernst die Situation sei. Sie, Bergmann, wolle sich als
Bürgerin von der Verwaltung geschützt wissen. Mit den Antworten, die sie hier be kommen habe, sei das nicht geschehen.
Oberbürgermeister Jung stellt klar, dass sich die Verwaltung nicht auf das Baugesetz zurückziehen wolle. Er sei der festen Überzeugung, dass die Religionsfreiheit in
Deutschland ein ganz hohes Gut sei. Deutschland unterscheide sich eben dadurch
von einem diktatorischen Staat, dass die Freiheit des einzelnen Menschen, seine
Religion auszuüben, geschützt werde. Die Verwaltung schaue sehr genau hin, was
im Rahmen der Gesetze möglich sei.
Weiter betont der Oberbürgermeister, dass man zwischen ganz unterschiedlichen islamischen Strömungen unterscheiden müsse. Man dürfe nicht den Fehler machen,
Salafisten und andere Gruppen mit jenen gleichzusetzen, die jetzt in Gohlis eine Mo schee errichten wollen.
Der Oberbürgermeister widerspricht der Auffassung, dass seitens der Politik und der
Verwaltung nicht die Annäherung an die Bürger gesucht worden sei. Die Verwaltung
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habe stets versucht, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, bis hin zur Versammlung in der Michaeliskirche. Die Ahmadiyya-Gemeinde habe die Bürger eingeladen, nach Berlin zu fahren, sich vor Ort umzuschauen, miteinander zu diskutieren
und sich auszusprechen. Frau Dr. Bergmann könne sicher sein, dass die Ahmadiyya-Gemeinde alles tun werde, um mit den Anwohnern in guter Nachbarschaft zu
leben.
Er, Jung, habe die herzliche Bitte an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, bei allen Ängsten und Sorgen, die er auch verstehen könne, den Kontakt und die Kommu nikation zu suchen. Dabei würden sie Menschen finden, die nichts anderes wollten,
als mit den Anwohnern ein gutes Miteinander zu pflegen.
Frau Dr. Bergmann äußert, die Ahmadiyyas seien eine muslimische missionierende
Sekte. Sie wolle ihre Religionsfreiheit in keiner Weise einschränken oder auf einen
bestimmten Ort festlegen. Aber ein so enges Wohnumfeld mit Wohnungen in 20 Meter Entfernung könne man nicht mit dem Standort in Berlin vergleichen, das sich in
einem Gewerbegebiet befinde.
Oberbürgermeister Jung sieht sich gezwungen, Frau Dr. Bergmann zu unterbrechen, weil es bestimmte Spielregeln im Stadtrat gebe und nur Nachfragen gestattet
seien. Ihm sei wichtig zu betonen, dass es nicht um die Bewertung einer eventuellen
Sektenhaftigkeit gehe, sondern darum, dass Menschen, die ein Grundstück erwerben, im Rahmen der deutschen Baugesetzgebung ein Baurecht haben, und dass die
Verwaltung die Pflicht habe, die Religionsfreiheit zu verteidigen. Dies müsse miteinander in Einklang gebracht werden. Frau Dr. Bergmann könne sicher sein, dass sich
die Verwaltung nicht scheuen werde, im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürger
zu versuchen, bestehende Ängste auszuräumen.
Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) fragt Frau Dr. Bergmann und Frau
Rensen, ob ihnen das Bündnis „Dialoge für Gohlis“ ein Begriff sei. Sie hätten sicherlich auch schon eine Einladung von diesem Bündnis, dem Politiker aus dem Stadtrat,
aus dem Landtag und aus dem Bundestag und auch die Ahmadiyya-Gemeinde angehören, erhalten. Dieses Bündnis lade herzlich zum Dialog ein. Sie, Jennicke, bitte
Frau Dr. Bergmann, nicht zu kolportieren, dass die Politiker nicht mit den Anwohnern
reden wollten.
Oberbürgermeister Jung bittet Frau Dr. Jennicke, Nachfragen zu stellen, die sich
nicht an diejenigen richten, die die Einwohneranfragen gestellt haben.
Stadtrat Heinrich (CDU-Fraktion) erklärt, dass der Oberbürgermeister das richtig
erkannt habe. Er, Heinrich, habe zur Geschäftsordnung darauf hinweisen wollen,
dass nur Nachfragen gestattet seien.
Auf Nachfrage von Frau Rensen stellt Bürgermeisterin Dubrau klar, dass die geplante Moschee zwei Minarette haben werde.
9.4. Matthias Malok, C&D e. V.: Eigentum verpflichtet! Auch die Stadt Leipzig!
(EF-00475/14)
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Diese Einwohneranfrage wird schriftlich beantwortet.
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Tagesordnungspunkt 10: Petitionen
10.1. Immenstraße – Widmung/Beschilderung (P-00198/14; V/P 143/14)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses laute, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
einstimmig beschlossen.
10.2. Barrierefreiheit S- Bahnhof Anger-Crottendorf (P-00253/14; V/P 140/14)
Oberbürgermeister Jung verliest folgenden Beschlussvorschlag: „Vonseiten der
Stadt Leipzig ist keine Abhilfe möglich. Die Stadt wird jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf drängen, dass zeitnah ein behindertengerechter Ausbau erfolgt. Die
Ratsversammlung wird bis Ende des Jahres 2014 über die Ergebnisse der Bemühungen informiert.“
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
einstimmig beschlossen.
10.3. Baby-Card-Nutzung in der gesamten MDV-Zone (P-00254/14; V/P 146/14 +
Änderungsantrag von Stadtrat Herrmann-Kambach)
Oberbürgermeister Jung verliest den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses: „Die Stadt Leipzig wird die LVB bitten, die weiteren in Leipzig verkehrenden Verkehrsunternehmen im MDV anzufragen, ob man sich vorstellen kann, die Baby-Card
in der Zone 110 des MDV ohne weitere Kosten für die LVB und weiter kostenfrei für
die Nutzer anzuerkennen. Die Ratsversammlung wird bis Ende des Jahres 2014
über die Ergebnisse der Bemühungen informiert.“
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) verweist auf den Wunsch des
Petenten, dass die Baby-Card, die eine freiwillige Leistung der Leipziger Verkehrsbe triebe sei und nicht im Nahverkehrsplan oder in anderen Vorgaben der Stadt Leipzig
geregelt werde, für das gesamte MDV-Gebiet gültig sein soll. Es sei lobenswert,
dass der Petent diese Karte nutze und dass sie so gut ankomme. Wenn der Stadtrat
jetzt aber auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließen solle, die LVB zu bitten, sich an den Mitteldeutschen Verkehrsverbund und die dortigen Verkehrsverbünde zu wenden und diese zu fragen, ob sie die Baby-Card auch anwenden würden,
so sei dies der falsche Weg.
Stadtrat Herrmann-Kambach stellt fest, dass zwei Vertreter des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes anwesend seien, nämlich Frau Dubrau und er selbst. Frau Dubrau
sei sogar stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des MDV. Eigentlich sei es
doch die Pflicht der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat des MDV, sich darum
zu kümmern und genau zu fragen, was es kosten würde, wenn die anderen Verkehrsunternehmen, beispielsweise die Deutsche Bahn AG, die Baby-Card anerkennen. Es sei doch die Pflicht der Vertreter der Stadt Leipzig, dies auch in der Gesellschafterversammlung anzusprechen.
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Stadtrat Herrmann-Kambach bittet den Oberbürgermeister, zukünftig zu berücksichtigen, was die Aufgaben der Leipziger Verkehrsbetriebe und was die Aufgaben der
Stadt Leipzig seien. Wenn Stadtratsmitglieder Fragen hätten, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt, sondern in die eines kleinen Unternehmens fallen, bekämen sie so fort einen entsprechenden Hinweis.
Oberbürgermeister Jung stellt klar, dass er lediglich einen Beschlussvorschlag des
Petitionsausschusses zur Abstimmung stelle.
Abstimmung: Der Änderungsantrag von Stadtrat Herrmann-Kambach
wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
mit großer Mehrheit beschlossen.
10.4. Überschwemmungen bei stärkerem Regen am „Siedlereck“ (P-00434/14)
Oberbürgermeister Jung weist darauf hin, dass es einen umfangreichen Beschlussvorschlag mit einer Reihe von Maßnahmen gebe.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses wird
einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 17: Anfragen an den Oberbürgermeister
17.1. Fraktion DIE LINKE: Barrierefreie Teilnahme an Wahlen (F-00442/14)
Erster Bürgermeister Müller stellt einleitend fest, dass es bei allen Wahlen ein
wichtiges Anliegen sei, durch Beseitigung oder Minderung von Barrieren allen Wahl berechtigten, darunter auch denjenigen mit Mobilitätseinschränkungen, eine möglichst gleichgestellte Teilnahme zu ermöglichen. Dazu hätten seit 2012 mehrere Beratungen mit dem Sozialverband VDK Sachsen, dem Behindertenverband, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Leipzig, der Behindertenbeauftragten der Stadt
Leipzig sowie dem Amt für Statistik und Wahlen stattgefunden. Im Ergebnis seien
folgende Unterstützungen angeboten worden: für Blinde und Sehbehinderte Wahl schablonen und Audio-CDs und für Personen mit kognitiven Einschränkungen auch
Broschüren unter dem Stichwort „Leichte Sprache“.
Zur Bundestagswahl 2009 seien 77 von 320 Wahlräumen barrierefrei zugängig gewesen. Dies seien 34 % aller Wahlräume. Zur Landtagswahl 2014 seien 130 von
321 Wahlräumen = 40 % barrierefrei zugängig gewesen. Seit 2009 gebe es somit 53
barrierefreie Wahlräume mehr. Eine detaillierte Liste werde er, Müller, im Nachgang
dem Fachausschuss übergeben. Eine barrierefreie Umgestaltung, zum Beispiel der
Einbau von schrägen Fahrstühlen, sei seit 2009 insbesondere in Schulen im Rahmen der Sanierung erfolgt. Als neue Maßnahme zur Verbesserung der Barrierefreiheit seien beginnend mit der Bundestagswahl 2013 am Wahltag in bis zu 16 Wahl objekten zusätzliche Helfer eingesetzt worden, die vor jeder Wahl durch den Behin-
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derten- und den Blinden- und Sehbehindertenverband geschult worden seien. Auch
das wolle die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Bericht zur Bundestagswahl
2013 auswerten und dem Stadtrat zur Kenntnis geben.
Für die Landtagswahl 2014 werde dem Stadtrat die Wahlraumliste im Nachgang
übergeben. Aus ihr gehe hervor, welche Wahlräume barrierefrei zugängig gewesen
seien. Das Gleiche gelte für die Wahllokale, für die alternative Standorte gefunden
worden seien.
Nach Abschluss der Wahlen der Jahre 2013 und 2014 würden diese gemeinsam mit
den Betroffenenverbänden und der Beauftragten für Behinderte ausgewertet. Bis zur
nächsten regelmäßigen Wahl voraussichtlich im Jahr 2017 sei eine weitere Verbes serung des barrierefreien Zugangs zu den Wahllokalen für alle Personen mit Ein schränkungen zu erreichen bzw. der erreichte Stand zu sichern. Dazu gehöre auch,
die Zahl der barrierefreien Zugänge in Wahlräume zu erhöhen. Darum bemühe sich
die Verwaltung insbesondere in den Stadtgebieten, in denen man noch keine barrie refreien Wahlräume habe anbieten können.
Seriöserweise könne die Verwaltung keinen Zeitpunkt nennen, bis wann eine vollständige Barrierefreiheit erreicht sein werde. Barrierefreiheit sei eine sehr hohe Zielstellung, insbesondere wenn man die Perspektive eines inklusiven Wahlrechts vor
Augen habe.
17.2. CDU-Fraktion: „Wagenburg“ am Karl-Heine-Kanal/Jahrtausendfeld: Situation, Zulässigkeit und weiteres Vorgehen der Stadt (F-00439/14)
Bürgermeister Rosenthal legt dar, am 5. November 2012 sei dem Ordnungsamt
durch das Polizeirevier Leipzig-Süd bekanntgemacht worden, dass am Rad-/Gehweg
zwischen der Naumburger Straße und der Gießerstraße durch unbekannte Bürger
eine Wagenburg errichtet worden sei. Acht Bauwagen, ein Lkw mit Wohnfunktion,
Kleintransporter, Zelte und diverse Anbauten hätten sich auf dem begrünten Rand streifen links und rechts neben der Fahrbahn des Rad-/Gehweges befunden. Nach
Auskunft der etwa 15 bis 20 Bewohner aus der alternativen Wohnwagenszene hät ten die Wagen bereits seit dem 31. Oktober 2012 dort gestanden. Die Personen seien nach eigenen Angaben von verschiedenen Wagenburgstandorten im Stadtgebiet
gekommen. Die Personen hätten auf eine im Internet verbreitete Protestbewegung
verwiesen und von der Stadt Leipzig die Bereitstellung von geeigneten Flächen für
alternative Wohnformen bzw. Wagenburgen gefordert.
Den Bewohnern sei mündlich mitgeteilt worden, dass von ihnen erwartet werde, dass
sie sich ein alternatives Grundstück suchen und den Platz bis zum 7. November,
16:00 Uhr verlassen müssten. Es sei also eine Frist von zwei Tagen gesetzt worden.
Eine akute Gefahr im Verzug, die ein sofortiges polizeiliches Handeln erfordert hätte,
habe nicht bestanden. Eine längerfristige Ansiedlung von insbesondere weiteren
Wohnwagen im öffentlichen Verkehrsraum sei zu verhindern gewesen. Durch die für
den Sachverhalt zuständigen Fachämter seien Maßnahmen einzuleiten gewesen,
die sowohl zur Beräumung des Standortes also auch zu einer konfliktfreien Lösung
führen. Allerdings sei auch die Obdachlosigkeit der Bewohner zu verhindern gewesen.
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Der Fachausschuss Umwelt und Ordnung sei am 6. November 2012 von der Sachlage in Kenntnis gesetzt worden. Beim Liegenschaftsamt habe zu dieser Zeit ein An trag auf Vermietung eines Grundstücks für eine solche Bauwagensiedlung vorgelegen, der von der handelnden Personengruppe stammte. In dieser Phase sei durch
das Ordnungsamt und das Liegenschaftsamt der Kontakt zu den Wagenbewohnern
aufrechterhalten worden. Es sei Einvernehmen darüber erzielt worden, dass kurzfristig eine Interimslösung gefunden werden müsse, die schließlich auf dem Grundstück
Jahrtausendfeld direkt an der Karl-Heine-Straße auch gefunden worden sei. Der Umzug der Wagen auf dieses Grundstück sei bis zum 11. November 2012 erfolgt. In
den folgenden Monaten sei die Nutzung des Gehweges auf dem Grundstück mehr
und mehr eingeschränkt und schließlich durch ein Tor verhindert worden.
Es habe verschiedene Beratungen zur Ermittlung von Alternativstandorten für die
Wagenburg gegeben. Nach einem sehr komplexen Prüfverfahren und zahlreichen
Vorschlägen für ein städtisches Ausgleichsgrundstück habe Mitte 2014 ein verwaltungsinterner Konsens zu einem Grundstück gefunden werden können. Vor einigen
Tagen hätten Vertreter des Wohnprojektes ihr Interesse an diesem Alternativgrund stück signalisiert. Nunmehr sei diesbezüglich das weitere Verwaltungsverfahren einzuhalten. Die Wagenburgbewohner seien nach wie vor grundsätzlich bereit, den
Standort am Jahrtausendfeld zu räumen; sie hätten bisher jedoch keine eigene Lösung gefunden.
Das Grundstück an der Karl-Heine-Straße stehe derzeit im Eigentum der Stadt Leipzig. Es sei zur Karl-Heine-Straße hin vor dem Gehweg abgepollert und lange Zeit als
Geh-/Radweg entlang des Karl-Heine-Straße genutzt worden. Dieses Grundstück
werde in die Planung zur Bebauung des Standortes am Jahrtausendfeld unter anderem als Schulstandort einbezogen werden. Die Nutzer der Wagenburg seien im November 2012 beauflagt worden, einen Durchgang für Radfahrer und Fußgänger frei
zu lassen, sodass zumindest für eine Reihe von Monaten eine verkehrliche Nutzung
erfolgt sei. In dieser Zeit seien beim Ordnungsamt einige Beschwerden von Anwoh nern eingegangen, aus denen hervorgegangen sei, dass zumindest die Beschwerde führer diesen Weg nicht mehr nutzen wollten. Im Laufe der Zeit sei dann festzustel len gewesen, dass die Nutzung des Rad-/Gehweges durch die Leipziger Bürger schaft immer weniger erfolgte und quasi eingestellt wurde, sodass sich die Inan spruchnahme der Fläche durch die Wagenbesitzer nach und nach verfestigte.
Da zur Nutzung des Grundstücks am Jahrtausendfeld durch die Verwaltung von Anfang an klargestellt worden sei, dass diese Nutzung nur für eine Übergangszeit erfol gen könne, habe die Stadt aus ihrem Eigentumsrecht der Inbesitznahme durch die
Wagenburgbesitzer zugestimmt. Dies ergebe sich aus § 903 BGB. Die Nutzer seien
insofern berechtigte Besitzer des Grundstücks, wobei die Berechtigung durch die
Stadt Leipzig jederzeit und einseitig entzogen werden könne. Für ein Erlaubnisverfahren zur Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums fehle es an den Vorausset zungen des Sächsischen Straßengesetzes. Für den Interimsstandort habe zu keiner
Zeit die Absicht bestanden, einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Dieser hätte eine
unvertretbare Verfestigung der Wagenburg an diesem Standort dokumentiert und ei ner städtebaulichen Entwicklung entgegengestanden. Der Abschluss eines Nut-
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zungsvertrages würde bereits an der städtebaulichen Geeignetheit der Bauwagen siedlung an diesem Standort scheitern.
Ein Nutzungsvertrag über das Grundstück am Karl-Heine-Kanal sei schon deshalb
nicht beschlossen worden, weil kurzfristig kein Vertragspartner ermittelt werden
konnte. Die einzelnen Nutzer seien nicht bereit, ohne das Angebot einer dauerhaften
Lösung ihre Personalien anzugeben. Nach Abschluss eines Nutzungsvertrages für
ein endgültiges Alternativgrundstück werde ein Nutzungsentgelt erhoben. Dies sei in
den bisherigen Gesprächen mit den Vertretern des Wohnprojektes bisher auch nie
infrage gestellt worden. Die Höhe errechne sich nach den üblichen Verfahrensweisen zur Erhebung einer Pacht.
Das Bau- und Planungsrecht sehe eine Wohnform in Bauwagensiedlungen nicht vor.
Es gebe Regelungen für Campingplätze, Baustelleneinrichtungen, Zirkusbetriebe, jedoch nicht für diese Wohnform. Was laut Anfrage als „zeitgemäße mitteleuropäische
Standards“ betrachtet werden könne, sei dahingestellt; jedenfalls seien bisher keine
Erkenntnisse zu illegalen Abfallablagerungen oder Ähnlichem bekannt geworden.
Die Trinkwasserversorgung erfolge mittels Wasserkanistern aus dem Objekt Gießerstraße 16, und der elektrische Strom fließe von der Kulturfabrik bis zur Steckdose
der Wagenburg. Wenn die Bewohner einer Wagenburg auch eine naturnahe, im
Baurecht nicht besonders vorgesehene Lebensform gewählt hätten und Vergleiche
mit umgangssprachlich „normalen“ Haushalten nicht ohne Weiteres herstellbar seien, sollte auch diese Lebensform als zugehörig zum Leipziger Stadtbild akzeptiert
werden, sofern Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Die Wagenburgbewohner handelten trotz entsprechender Bitten und Aufforderungen
durch die Stadt Leipzig nicht in jedem Fall hiernach. Eine Eskalation durch polizeirechtliches Handeln werde jedoch unter Geltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
als nicht zielführend angesehen. Ausgangspunkt des Geschehens sei ein Antrag der
Wagenbewohner an die Stadtverwaltung vom Juli 2012 gewesen, dessen Bearbeitung sich als sehr kompliziert und komplex erwiesen habe. Die Verwaltung habe die
Vertreter der Wagenburg sehr wohl aufgefordert, sich ein privates Grundstück zu suchen oder zumindest Vorschläge zu unterbreiten. Allerdings habe keiner dieser Vorschläge umgesetzt werden können. Es gebe Lebenssachverhalte, die durch den Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden seien, wobei dennoch die Würde des Menschen zu gewährleisten sei, um zum Beispiel Obdachlosigkeit zu vermeiden. Daran
bestehe aus Sicht der Verwaltung die Grundlage für das Tätigwerden der öffentlichen Hand.
Auf die Nachfrage von Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion), welche Frist hinsichtlich des Umzugs auf ein Alternativgrundstück gestellt worden sei, antwortet Bürgermeister Rosenthal, in den Gesprächen sei den Bewohnern mitgeteilt worden,
dass das Grundstück Jahrtausendfeld aufgrund der zukünftigen städtischen Nutzung
nicht dauerhaft zur Verfügung stehe. Es sei ein Alternativstandort angeboten und der
Termin 1. bis 2. Quartal 2015 genannt worden, bis zu dem das gesamte Grundstück
geräumt werden soll.
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17.5. FDP-Fraktion:
(F-00499/14)
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Pablo-Neruda-Schule:
Weiternutzung
des
Altbaus
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bejaht Frage 1. Zu Frage 2 führt er aus, das Gebäude solle für Grundschulzwecke ab dem Schuljahr 2015/16 erneut genutzt werden, bis der geplante neue Grundschulstandort im Planungsraum Mitte/Süd in Betrieb genommen werden könne. Im Anschluss daran solle das Gebäude für die Verlagerung der Georg-Schumann-Schule als Bestandteil des deutsch-französischen
Bildungszentrums genutzt werden.
Das Gebäude weise einen komplexen Sanierungsbedarf auf. Von den insgesamt
neun sanitären Anlagen seien drei nach 1990 saniert worden. Die restlichen sechs
sanitären Anlagen seien sanierungsbedürftig. In den zurückliegenden Jahren seien
Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
durchgeführt worden. Derzeit werde geprüft, welche weiteren Sanierungsmaßnah men notwendig seien, um das Gebäude wieder in Betrieb nehmen zu können. Es sei
vorgesehen, bis zum ersten Quartal 2015 konkrete Aussagen zum notwendigen Sanierungsumfang und zu den damit verbundenen Kosten vorliegen. Nach Abschluss
der Prüfungen würden die für die erneute Nutzung des Gebäudes notwendigen Maß nahmen im Bereich Brandschutz umgesetzt.
17.5. CDU-Fraktion: Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. 1972/14 zur grünräumlichen Entwicklung der Spange vom Richard-Wagner-Hain bis zur
Auwaldstation in Verbindung mit der Weiterentwicklung des Nordraumkonzeptes gemäß Ratsbeschluss Nr. 1555/13 (F-00472/14)
Bürgermeister Rosenthal antwortet, Teile des Stadtraums zwischen B 6 und Luppe
sowie der Parthenaue lägen im Umkreis des Nordraumkonzeptes. Für die Bereiche
innerhalb des Nordraumkonzeptes gelte, dass hier vor allem Kompensationsflächen
für aktuelle und künftige Gewerbeansiedlungen gesucht worden seien. Ein wesentli ches Ziel des Nordraumkonzeptes sei es, Eingriffe im Nordraum auch innerhalb des
Nordraums auszugleichen. Aber selbstverständlich kämen ebenso Maßnahmen in
funktional verflochtenen Bereichen wie dem Stadtraum zwischen B 6 und Luppe, in
der Parthenaue und in weiteren Bereichen der Stadt und des Umlandes in Betracht.
Auch als Instrument zur Umsetzung von Zielen und Maßnahmen, die im Rahmen
des in Frage 2 thematisierten Konzeptes entwickelt würden, würden Kompensationsmaßnahmen eine wichtige Rolle spielen. Die Identifizierung der Kompensationsflächen im Nordraumkonzept erfolge in Abstimmung mit dem zuständigen Amt für
Stadtgrün und Gewässer. Alle potenziellen Kompensationsflächen würden im interkommunalen Kompensationsflächenpool erfasst und nach einem entsprechenden
Schema hinsichtlich ihrer Eignung und Verfügbarkeit geprüft. Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen worden sei, würden sie als externe Kompensationsmaßmahmen
zugeordnet.
Die Begleitung und Unterstützung der Bürgerbeteiligung zu diesem Thema werde in
die Jahresplanung 2015 der Koordinierungsstelle „Leipzig weiterdenken“ aufgenommen. Die inhaltliche Federführung für den Beteiligungsprozess liege beim Amt für
Stadtgrün und Gewässer. Die Arbeitsteilung werde in einer gesonderten Ämterver einbarung geregelt. Eine erste Abstimmung der zuständigen Stellen habe im August
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stattgefunden. Bis Ende dieses Jahres sei eine Abstimmung zum konkreten Beteiligungskonzept geplant. Aktuell würden der grünräumliche Status quo und die in anderen raumrelevanten Strategien, Planungen und Projekten verfolgten zukünftigen
Entwicklungsziele im Rahmen einer fachlichen Bestandsaufnahme durch das Amt
für Stadtgrün und Gewässer ermittelt. In diesem Sinne werde auch die Verzahnung
mit den relevanten Inhalten des Nordraumkonzeptes insbesondere unter dem
Aspekt der Verbesserung der Lebensqualität betrachtet. Vorgesehen sei eine offene
frühzeitige Beteiligung der Leipzigerinnen und Leipziger auf der Grundlage dieser
ersten Bestandsaufnahme.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nordraumkonzeptes seien während der Analyse phase Anfang 2014 die betroffenen Ortschaftsräte in Seehausen, LützschenaStahmeln, Lindenthal, Wiederitzsch und Plaußig eingebunden worden. Dabei sei es
primär um die Identifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität
gegangen. Die Sitzungen seien öffentlich gewesen, sodass sich Bürger aktiv in diesen Diskussionsprozess einbrachten. Die Infos aus den Ortschaftsräten seien bewertet, aufbereitet und in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen gegliedert wor den. Kurzfristige Maßnahmen bildeten die Grundlage für das Sofortmaßnahmenpro gramm im Rahmen des Nordraumkonzeptes, für welches für die Jahre 2015 und
2016 jeweils 150.000 € in den Haushalt eingestellt werden sollen. Die detaillierten
Sofortmaßnahmen und Finanzierungsanteile der Stadt seien Anfang dieses Monats
mit den betroffenen Ortsvorstehern abgestimmt worden. Bis Mitte Oktober erfolge
über die Ortsvorsteher in Abstimmung mit den Ortschaftsräten eine Aktualisierung
der Liste. Es sei geplant, die Ergebnisse noch 2014 als Vorlage in das politische Ent scheidungsverfahren einzubringen, in dessen Rahmen die entsprechende Vorlage
auch in den Ortschaftsräten vorgestellt und diskutiert werden soll. Ebenfalls in den
Ortschaftsräten vorgestellt werde noch in diesem Jahr der aktuelle Stand des
Nordraumkonzeptes in Gänze. Zu beiden Themen solle die Bürgerschaft wieder aktiv in den Prozess eingebunden werden.
Alle entsprechenden Anträge aus den Ortschaftsräten seien gesichtet worden und
gemeinsam mit den Erkenntnissen aus den erwähnten Sitzungen der betroffenen
Ortschaftsräte in das Handlungsfeld Lebensqualität des Nordraumkonzeptes eingeflossen. Die entsprechenden Maßnahmen seien mit den zuständigen Fachämtern
abgestimmt und auf ihre Realisierbarkeit hin zum Handlungsfeld Lebensqualität untersucht worden. Die Verwaltung werde noch bis Ende dieses Jahres das Kommuni kations- bzw. Beteiligungskonzept vorlegen.
17.6. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Aktuelle Aussagen zur Asylunterbringung (F-00487/14)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian trägt vor, neben den bereits in Betrieb befindlichen
Unterkünften seien neue Wohnhäuser in der Stöckelstraße 62 und in der Blücher straße 47 vorgesehen. Der Standort Bornaische Straße 215 werde erneut beplant.
Er solle 2015 in Betrieb genommen werden. Der Standort Torgauer Straße 290 solle
nach einer Sanierung im Jahr 2015 ausgebaut und weiterhin genutzt werden. Zudem
würden insbesondere Mehrfamilienhäuser im Stadtgebiet für gemeinschaftliches
Wohnen von Flüchtlingen gesucht und geprüft, die den derzeit genutzten Häusern in
der Georg-Schumann-Straße 121, in der Georg-Schwarz-Straße 31, in der Pittler-
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straße 5/7 und in der Markranstädter Straße 16/18 vergleichbar seien. Ein weiterer
größerer Standort solle im Süden Leipzigs eingerichtet werden. Zurzeit würden Notunterkünfte in der Zschortauer Straße 44 und in der Riesaer Straße 100 vorbereitet.
Für die Sanierung der Torgauer Straße 290 werde ein Bau- und Finanzierungsbe schluss erarbeitet. Die Betreibungs-, Betreuungs- und Bewachungsleistungen würden im Ergebnis des Vergabeverfahrens ab dem 1. Dezember 2014 an die Firma
Human Care übertragen. Für die Herrichtung der Zschortauer Straße 44 sei durch
den Eigentümer die Baugenehmigung beantragt worden. Das Haus werde derzeit
vom Eigentümer für die Nutzung umgebaut. Er werde das Objekt betreiben und bewachen. Die Leistungen der sozialen Betreuung seien an European Home Care vergeben worden. Für die Anmietung der Stöckelstraße 62 befinde sich die Vorlage
zum Mietvertrag in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Bestätigung des
Standortes für die Blücherstraße 47 sei in der heutigen Ratsversammlung vorgese hen. Für den Standort Bornaische Straße 215 werde derzeit die Umsetzung vorbereitet. Geplant sei, in der Stöckelstraße, in der Blücherstraße und auch in der Bornaischen Straße alle Leistungen durch Dritte zu erbringen. Hierzu würden zu gegebener
Zeit entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt.
Nach dem öffentlichen Aufruf vom 22. September 2014 an die Immobilieneigentümer
seien im Sozialamt mehrere Dutzend Anrufe und E-Mails eingegangen. Größtenteils
habe es sich dabei um Nachfragen etwa zur Art der gesuchten Objekte oder zu Konditionen einer Vermietung gehandelt. Das Sozialamt prüfe die eingegangenen Angebote auf ihre Eignung. Dabei würden zunächst insbesondere jene Immobilienangebote eingehender geprüft, deren Anmietung und Nutzung noch im laufenden Jahr
möglich sein könnte. Von den unterbreiteten konkreten Immobilienangeboten hätten
viele nicht berücksichtigt werden können, weil sie sich nicht im Leipziger Stadtgebiet
befinden. Ein großer Teil der Rückmeldungen beziehe sich auf einzelne Wohnungen. Nur ein geringer Teil der Angebote habe ganze Häuser im Stadtgebiet umfasst.
Davon würden derzeit zwei Objekte eingehender geprüft. Nach wie vor würden aufgrund des Aufrufs neue Angebote unterbreitet.
Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen sollten separate Wohneinheiten oder
Zimmer umfassen, die mindestens 7,5 m² Wohnfläche pro Bewohner bei maximal
zwei Bewohnern je Wohnraum bieten. Nach Möglichkeit sollten in jeder Wohneinheit
eigene Sanitär- und Küchenbereiche vorhanden sein. Hilfsweise müsse die Einrichtung von Gemeinschaftssanitäranlagen und Gemeinschaftsküchen möglich sein.
Not-unterkünfte, das heißt kurzfristig nutzbar gemachte Gebäude zur vorübergehenden Aufnahme von Flüchtlingen, könnten auch andere Grundrisse aufweisen. Wie
viele der angebotenen Objekte diesen Anforderungen entsprechen und wie viele Unterbringungsplätze sich daraus kurzfristig schaffen lassen, könne noch nicht abschließend gesagt werden.
Die Zeitdauer von der Anmietung bis zur Belegung hänge vom Zustand des angebo tenen Objektes ab. Die angebotenen Wohnungen verteilten sich auf den Leipziger
Norden, Nordwesten und Südosten. Die zwei zu prüfenden Objekte für eine Gemeinschaftsunterkunft lägen in Möckern und in der Ostvorstadt.
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Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, ob der Bürgermeister etwas zur Größe des von ihm erwähnten neuen Standortes im Süden Leipzigs sagen
könne.
Stadträtin Krefft zeigt sich irritiert darüber, dass im Vergabeverfahren vorwiegend privatwirtschaftlich organisierte Anbieter von sozialen Leistungen ausgewählt würden.
Bekanntermaßen dürfe der Stadtrat dabei nicht mitreden. Der Oberbürgermeister
habe das untersagt, und die Landesdirektion habe ihn in dieser Auffassung bestärkt.
Sie, Krefft, wolle wissen, warum die Verwaltung nicht den Weg gehe, bei der Leistungsvergabe gerade diejenigen Nichtregierungsorganisationen zu berücksichtigen,
die der Stadt in anderen Bereichen zur Seite stünden, wenn es um Konflikte und Diskussionen gehe. Das seien doch die Aktiven, die in die Ratsversammlung kommen
und sich für die Belange der Flüchtenden einsetzen. Demgegenüber stärke die Ver waltung die privatwirtschaftlich Organisierten. Sie, Krefft, frage den Oberbürgermeister, warum er dies tue und welche Risiken er in diesem Zusammenhang sehe oder
auch nicht sehe.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, die Verwaltung suche ein größeres
Grundstück. Diesbezüglich gebe es noch keine genaueren Planungen. Bekanntlich
werde immer wieder kritisiert, dass sich der überwiegende Teil der Einrichtungen im
Leipziger Norden befinde. Deswegen sei es das erklärte Ziel der Verwaltung, auch
im Süden eine größere Einrichtung in Betrieb nehmen zu können. Es sei vorgese hen, unter Umständen dort einen Neubau zu errichten.
Was das Vergabeverfahren angehe, so meldeten sich dabei nicht nur privatwirtschaftliche Interessenten. Es gebe auch Einrichtungen, die von gemeinnützigen Vereinen betrieben würden. Die Verwaltung führe zurzeit eine intensive Diskussion mit
den Wohlfahrtsverbänden darüber, inwieweit sie sich in der Lage sehen, diese Aufgabe zu übernehmen. Bislang hätten sie noch kein derartiges Interesse bekundet.
Mit Diakonie und Caritas sei er, Fabian, intensiv im Gespräch. Sie seien an langfris tigen Verträgen interessiert, während sich die Privaten auch auf kurzfristige Verträge
einließen, die man in der aktuellen Situation dringend brauche.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) antwortet Bürgermeister Prof. Dr. Fabian, dass es sich im Falle des Gebäudes
in Möckern um ein kleines Haus handele.
Der Bürgermeister berichtet, die Stadt Leipzig habe im Jahr 2011 285 Flüchtlinge zugewiesen bekommen, im Jahr 2012 402, im vergangenen Jahr 658. In diesem Jahr
seien es bereits 1.039. Dies sei eine Vervielfachung, die die Stadt Leipzig unter
großen Druck setze. Zurzeit gebe es in Leipzig 1.916 Leistungsempfänger nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, von denen noch immer 56 % dezentral untergebracht
seien, entweder in eigenem Wohnraum oder in Gewährleistungswohnungen, die das
Sozialamt angemietet habe. Dieser Prozentsatz werde sich in den nächsten Monaten verringern, wenn die Einrichtungen in der Torgauer und in der Riesaer Straße in
Betrieb genommen werden. Ungeachtet dessen halte die Verwaltung an ihrem Konzept der dezentralen Unterbringung fest. Allerdings sei sie in der aktuellen Situation
gezwungen, kurzfristig größere Einrichtungen in Betrieb zu nehmen. Dies werde
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auch in den nächsten Jahren so sein. Gleichzeitig werde die Verwaltung kleine
Wohnhäuser suchen und parallel eines nach dem anderen in Betrieb nehmen.
Auf die Nachfrage von Stadtrat Deissler (fraktionslos), was unter den Begriffen
„kurzfristig“ und „langfristig“ zu verstehen sei, antwortet Bürgermeister Prof. Dr. Fabian, die Notunterkünfte würden für drei Jahre anmietet. Langfristig angemietet würden die kleineren Häuser, bei denen die Stadt zehnjährige Mietverträge eingehe.
Ihm, Fabian, sei auch gesagt worden, dass im Finanzausschuss darüber diskutiert
werde, ob bei den kleineren Häuser nicht sogar noch längere Mietverträge eingegangen werden sollten. Dies werde derzeit geprüft.
17.7. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Folgen der Beendigung der Bürgerarbeit
im Projekt „Kleine Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderungen“
(F-00488/14)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian legt dar, in dem Projekt seien etwa 500 Menschen
betreut worden. Mit den Nutzerinnen und Nutzern habe man keine Verträge abgeschlossen. Der Hilfebedarf sei in der Regel telefonisch angemeldet worden. Die Projektkoordination habe die Termine vergeben. Die Unterstützung sei kostenfrei und
unbürokratisch erfolgt. Die wichtigsten geleisteten Hilfen seien Besuche und Gespräche, die Begleitung zu Einkäufen, gemeinsame Spaziergänge sowie die Begleitung
zu Ärzten und in Krankenhäuser gewesen. Der soziale und gesundheitliche Status
der Nutzerinnen und Nutzer sei nicht erhoben worden. Das Gleiche gelte für Pflegestufen oder für eine Schwerbehinderung. Lediglich gesundheitliche Einschränkungen
der Nutzerinnen und Nutzer habe man erfasst, um eine bessere Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen. Die häufigsten gesundheitlichen Einschränkungen seien allgemeine Alterserkrankungen, Nutzung eines Rollators, Demenz, Nutzung eines Rollstuhls oder vermindertes Sehvermögen gewesen.
Es seien keine Verhandlungen zur Weiterführung des Projekts geführt worden, da
das Bundesprojekt „Bürgerarbeit“ befristet gewesen sei, sodass es nicht weitergeführt werden könne.
Die Nutzerinnen und Nutzer würden seit einem Jahr auf das Auslaufen des Projektes
vorbereitet. Es seien Alternativen bei Vereinen und kommerziellen Anbietern empfohlen und vermittelt worden. Die Broschüre „Guter Rat für Ältere“ sei den Nutzerinnen und Nutzern übergeben worden. Zugleich habe man sie an kompetente Ansprechpartner verwiesen. Die Seniorenbüros der Stadt Leipzig seien als Ansprechpartner empfohlen worden. Nutzerinnen und Nutzer habe man an den ehrenamtlichen Seniorenbesuchsdienst des Sozialamtes, die Außenstellen des Sozialamtes
sowie an den Fachbereich Eingliederungshilfe vermittelt. Leider habe nicht für alle
hilfebedürftigen Menschen eine Folgeversorgung erreicht werden können.
Ehrenamtliche Besuchsdienste wie der Seniorenbesuchsdienst des Sozialamtes
oder Besuchsdienste der Wohlfahrtsverbände und der Kirchgemeinden könnten
einen Teil der Aufgaben der „Kleinen Hilfen“ übernehmen. Das Gleiche gelte für die
vom Freistaat Sachsen geförderten ehrenamtlichen Altersbegleiter. Darüber hinaus
könne der Begleitdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen der LVB beim Besuch von Ärzten und kulturellen Veranstaltungen genutzt werden.
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Das Seniorentelefon berate zu Angeboten, und der Wegweiser „Guter Rat für Ältere“ enthalte eine Übersicht zu Anbietern, ohne jedoch die Kosten aufzulisten. Innerhalb des Projektes seien die Klienten auf die Möglichkeiten der Beantragung von Hilfeleistungen hingewiesen worden. Die Nutzerinnen der „Kleinen Hilfen“ hätten diese
Möglichkeiten eher zurückhaltend wahrgenommen. da der Beantragungsaufwand
nicht unerheblich sei und zum Teil die verfügbaren finanziellen Mittel offengelegt
werden müssten.
Fallakten zum Projekt „Kleine Hilfen“ lägen aus Datenschutzgründen nicht vor.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Begleitdienst der LVB für mobilitätseingeschränkte Menschen weiterhin angeboten werde. Daher interessiere sie, warum dem Sozialamt nicht das Gleiche gelungen sei.
Der Bürgermeister habe sogar gesagt, dass man gar nicht versucht habe, darüber zu
verhandeln. Zuvor habe er geäußert, dass das gut angenommen worden sei. Mit den
zehn Seniorenbüros sei die Stadt in die Offensive gegangen. Sie wolle befördern,
dass Menschen möglichst lange im eigenen Wohnraum wohnen können.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bestätigt, dass die Verwaltung die Seniorenbüros
auf den Weg gebracht habe. Aufgabe der Seniorenbüros sei es auch, entsprechen de Angebote zu vermitteln.
Oberbürgermeister Jung empfiehlt, die offen gebliebenen Fragen im Nachklang bilateral zu klären.
17.8. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umsetzung des Haushaltsbeschlusses
zur Schaffung einer „Koordinierungsstelle Ehrenamt“ (F-00489/14)
Oberbürgermeister Jung erwähnt, dass der Stadtrat in der Haushaltsdiskussion beschlossen habe, im Rahmen der bestehenden Verwaltungsstruktur die Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements auch personalseitig zu untersetzen und zu entwickeln. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sei das gemeinsame
Ziel von Stadtrat und Stadtverwaltung. Er, Jung, verstehe sie als eine Querschnitts aufgabe, die in allen Bereichen der Verwaltung verstanden werden müsse. Sie sei
vergleichbar mit den Themen Familienfreundlichkeit und Gleichstellung. Es gehe dabei um alle Handlungsfelder und alle Aufgaben der Stadtverwaltung Leipzig. Dazu
brauche man Menschen, die die Stadt mit hohem Engagement privat und ehrenamtlich über Vereins- und Initiativstrukturen bürgerschaftlich unterstützen. Anderenfalls
bleibe alles Papier. Einen alleinigen Ansprechpartner halte er, Jung, für falsch. Es
würde misslingen, das auf eine Person zu übertragen. Ziel müsse sein, diesen Ge danken in alle Verwaltungsbereiche hineinzupflanzen. Dennoch sei eine Kontaktstelle geplant, die im Stadtbüro angesiedelt werden soll. Zurzeit werde das Stadtbüro
umgebaut. Man wolle das Thema Bürgerbeteiligung fördern und das bürgerschaftliche Engagement dort verorten. So sollten das Projekt „Leipzig weiter denken“ und
das Stadtbüro gemeinsam entwickelt werden. In Frau Kujat werde man eine Person
haben, die Ansprechpartner für die Vereine sein könne, um dann wiederum in die
Stadtverwaltung zu vermitteln.
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Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass vorrangig der Stadtrat mittels der
Haushaltsbeschlussfassung über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig entscheide. Freiwillige Leistungen durch Vereine, Verbände, Initiativen und Projekte würden auf Beschluss des Stadtrates durch die Stadt Leipzig mit
25 Millionen € unterstützt. Zudem habe er, Jung, zusammenrechnen lassen, welche
Leistungen Vereine und Verbände subsidiär erbringen, also zu Leistungen im hoheitlichen Pflichtbereich, die in die Vereinslandschaft übertragen würden. Dabei habe
sich ein Betrag von 188 Millionen € ergeben. Das betreffe Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung. Die Stadt Leipzig fördere also mit mehr
als 200 Millionen € die Vereinsarbeit. Diese wiederum sei zwingend angewiesen auf
eine Struktur von Hauptamt und Ehrenamt. Gerade in diesem Miteinander liege die
Stärke der Vereine und auch der Stadt Leipzig, weil sie auf ein vielfältiges Engagement zurückgreifen könne.
Die Stadt Leipzig sei gut beraten, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement gezielt anzusprechen. Dort habe sich die Freiwilligenagentur große Verdienste erworben. Die Freiwilligenagentur werde durch die Stadt Leipzig mit 50.000 € gefördert.
Sie habe die Aufgabe, Menschen zu motivieren oder zu vermitteln für ehrenamtliche
bürgerschaftliche Aufgaben in der Stadtgesellschaft. Dies gelinge sehr gut. Dafür bedanke er, Jung, sich ausdrücklich bei der Freiwilligenagentur und ihren Mitarbeitern.
Eine weitere Ebene sei, dass die Stadt Leipzig die Bürgerbeteiligung würdige. Das
habe man mit Vertretern von Vereinen und Verbänden intensiv besprochen. Dabei
sei es darum gegangen, wie man in einer Anerkennungskultur Menschen Dank sagen könne für das, was sie tun. Er, Jung, empfange einmal jährlich in der Oper oder
in der Musikalischen Komödie 500 ehrenamtlich Tätige aus Leipzig. Es gebe die Ehrennadel und die Ehrenmedaille, mit der stellvertretend für viele einige herausgegrif fen würden. Die Verwaltung unterbreite der Bundesregierung und der Staatsregierung Vorschläge zur Ehrung von ehrenamtlich Tätigen. Zu erinnern sei auch an die
vielfältigen Bemühungen des Kollegen Rosenthal im Bereich des Sports und der
Feuerwehr und an Kollegen Fabian, der die Eltern- und Schülervertreter in besonderer Weise im Blick habe.
Vor einigen Jahren sei das Projekt „Leipzig weiter denken“ aufgelegt worden. Er,
Jung, sei ein wenig stolz darauf, dass der Freistaat Sachsen zwei Jahre später sei nerseits ein Programm mit dem Namen „Sachsen weiter denken“ aufgelegt habe.
Man habe versucht, über diese Struktur ganz neue Formen der Beteiligung zu organisieren. Dieses Projekt laufe äußerst erfolgreich. Man erreiche Menschen, die man
so vorher in den Sprechstunden und in anderen Runden nie erlebt habe. Beispiels weise habe Kollege Bonew dort den Haushalt erläutert. Er habe durch die Mischung
des Anschreibens über die Einwohnerzufälligkeitsstatistik erreicht, dass man Menschen ins Rathaus bekommen habe, die vorher vielleicht noch nie dort gewesen seien oder sich erstmals seit vielen Jahren mit dem Thema Finanzen und Rathaus be schäftigen. Auch dies sei eine schöne neue Form einer Zukunftswerkstatt. Dies werde zunächst durch die Bundesregierung gefördert. Man wolle das aber auf jeden Fall
in den nächsten Jahren weiter entwickeln. Auch dort habe man eine neue Qualität im
Hinblick auf bürgerschaftliches Miteinander, Partizipation, Mitdenken, Mitentwickeln
erlebt.
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Der Oberbürgermeister erwähnt das Forum Bürgerstadt. Dabei handele es sich um
einen Trialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Bei allen Verwerfungen, die es zwischendurch gegeben habe, habe sich auch dieses Forum bewährt. Es
sei ein gutes Podium, wo Verwaltung, Politik und engagierte Bürgerschaft ins Ge spräch miteinander kommen.
Eine der größten Herausforderungen bestehe darin, die Vereinsarbeit weiter zu pro fessionalisieren. Aufgrund des Wegbrechens des zweiten Arbeitsmarktes und aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit gebe es immer weniger Maßnahmen der Agentur für Arbeit, sodass es die Vereine schwieriger hätten, sich durch
Hauptamtliche zu vervollständigen. Auch die Anzahl derer, die in der Lage seien, bestimmte Arbeitsaufgaben in den Vereinen durchzuführen, werde kleiner. Das stelle
die Vereine vor völlig neue Herausforderungen. Jetzt spiele unter anderem der Bun desfreiwilligendienst eine Rolle. Es gehe um Praktika und um viel mehr Ehrenamt
und Engagement. Einige seien sehr findig in der Mitglieder- und Ehrenamtsgewinnung, anderen falle dies etwas schwerer.
Vor den Sommerferien habe man nochmals die Gesamtsituation erörtert. Dabei sei
man übereingekommen, erstens die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Vereinen noch in diesem Jahr ins Verfahren zu geben, um eine neue
Grundlage zu schaffen, zweitens die Fachförderrichtlinien zu überarbeiten und sich
drittens mit dem Thema zu beschäftigen, wie man Vereinsführung und Vereinsverwaltung im Miteinander von Hauptamt und Nebenamt professionalisieren könne.
Oberbürgermeister Jung fasst zusammen, die Herausforderungen bestünden in
Wertschätzung und Anerkennungskultur, in stärkerer Vernetzung von Vereinen im
Stadtteil und in der Professionalisierung von Verwaltungsaufgaben, die einen kleinen
Verein manchmal an die Grenze dessen bringen, was er leisten könne.
Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) zeigt sich etwas irritiert, dass der
Oberbürgermeister die Zahlen zur Vereinsförderung jetzt so aus der Hüfte genannt
habe. Man habe eine Anfrage für heute auf der Tagesordnung gehabt, zu der es geheißen habe, die Antwort könne erst im November erfolgen. Die Zahlen, die der
Oberbürgermeister zur Zukunftswerkstatt genannt habe, seien ihrer Ansicht nach andere gewesen.
Noch etwas anderes habe sie, Jennicke, sehr verwundert. Das Konzept, von dem
der Oberbürgermeister gesprochen habe, sei schon seit Jahren in Arbeit. Sie frage
sich, warum es so schlecht gelinge, die Vereine, die sich auch in Verbänden organisiert hätten, da einzubinden. Es gebe eine bei der Freiwilligenagentur angesiedelte
Runde, die sich mit den dortigen Problemen genauso beschäftige, wie es eine Run de bei der Verwaltung tue. Da gebe es keine Kommunikation. Die Vereine seien am
Tisch des Oberbürgermeisters gewesen. Sie fühlten sich aber nicht wirklich ernst genommen, weil von den Dingen, die dort besprochen worden seien, bislang so gut wie
nichts umgesetzt sei. Ihre, Jennickes, Frage laute also, warum die Bedürfnisse der
Vereine und das, was die Verwaltung bis jetzt im stillen Kämmerlein erarbeite, so
schwer zusammengingen.
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Oberbürgermeister Jung teilt mit, er habe in der vergangenen Woche Passagen
freigegeben, die man auch mit den Vereinsvertretern erörtern könne. Der Weg dorthin sei aber in der Tat beschwerlich gewesen. Es habe in der Stadtverwaltung durchaus unterschiedliche Meinungen aus finanztechnischer Sicht, aus fachlicher Sicht,
aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes darüber gegeben, wie man eine Rah menrichtlinie organisieren könne, die möglichst umfassend nach Recht und Gesetz
abbildet, was man nach welchen Kriterien und nach welchen haushalterischen Vorgaben tun könne. Dies sei ein schwieriger Prozess gewesen.
Der Oberbürgermeister bekundet seine Absicht, das erwähnte Papier zunächst in ei nem Vorgespräch mit den Vereinen zu erörtern, um zu erfahren, wo seitens der Ver eine noch Verbesserungsmöglichkeiten gesehen würden, wo man gegebenenfalls
einen Bürokratieabbau organisieren könne. Er, Jung, sei zuversichtlich, dass da in
diesem Jahr ein Durchbruch gelingen werde. In der letzten Stadtratssitzung sei er
beauftragt worden, auf Großveranstaltungen zu dieser Rahmenlinie Stellung zu neh men. Schon wieder gebe es also einen neuen Ansatz.
Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass man jetzt von zwei
verschiedenen Sachen spreche. Die Rahmenrichtlinie sei das eine. Das andere sei
das Strategiekonzept, wie es mit der ehrenamtlichen Arbeit weitergehen soll.
Oberbürgermeister Jung bestätigt, dass das zwei verschiedene Vorlagen seien, die
beide den Stadtrat erreichen würden. Das Erste sei die Rahmenrichtlinie, die vom
Stadtrat beschlossen werden müsse, und das Zweite sei die Anerkennung und Würdigung des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements über Vereine und Verbände der Stadt Leipzig, die nunmehr als Gesamtvorlage im Entwurf fertiggestellt
sei.
Auf Nachfrage von Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) stellt Oberbürgermeister Jung klar, dass er den Entwurf der Rahmenrichtlinie freigegeben habe,
die mit den Vereinen vorbesprochen werde, ohne in irgendeine Weise gegen Gesetz
und Recht zu verstoßen, aber um zu hören und abzuprüfen, was sinnvoll sei. Die an dere Vorlage werde auch im Vorfeld nochmals mit Vertretern der Vereine diskutiert.
Stadtrat Deissler (fraktionslos) erwähnt, dass der Oberbürgermeister in der Veranstaltung in der Diakonie deutlich gesagt habe, dass die Stadt außer dem, was jetzt
bereits geschehe, zusätzlich kaum Möglichkeiten habe. Bei der Runde in der Freiwilligenagentur seien sich alle darüber einig gewesen, dass zwei Anlaufstellen benötigt
würden: eine Anlaufstelle in der Verwaltung und eine Anlaufstelle, die seitens der
Vereine eingerichtet wird. Die Vereine erwarteten nicht, dass zusätzliches Geld zur
Verfügung gestellt wird, aber diese eine Leistung erwarte man schon. Man sei im
Moment dabei zu formulieren, wie diese beiden Stellen miteinander kommunizieren
müssen und dass sie eine gewisse Kontinuität sichern müssen. Es nütze nichts,
wenn dort ständig andere Leute sitzen, die nicht in der Materie stecken.
Stadtrat Deissler fragt, ob Frau Kujat diese Aufgabe erfüllen könne und ab wann diese Stelle im Stadtbüro zur Verfügung stehen würde.
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Oberbürgermeister Jung warnt vor der Gefahr, diese Stelle zu überfordern. Es solle eine Kontaktstelle werden. Von dort müsse in die Fachbereiche, in die Ämter mit
Kompetenz vermittelt werden. Es sei eine vordringliche Aufgabe, an einer Stelle in
der Verwaltung einen Anlaufpunkt zu haben, an den sich Menschen, die in Vereinen
und bürgerschaftlichen Initiativen organisiert seien, wenden können, um dann die er forderlichen Ansprechpartner zu bekommen.
Zweitens gehe es darum, einen Ort im Stadtbüro zu haben, wo man sich treffen kön ne, wo man Know-how austauschen könne.
Stadtrat Deissler (fraktionslos) fragt den Oberbürgermeister, warum dieser nicht
daran denke, diese Stelle bei der Freiwilligenagentur anzusiedeln, denn diese habe
sich sicherlich schon sehr gut in dieses Thema eingearbeitet und könnte diese Auf gabe gut wahrnehmen.
Oberbürgermeister Jung erwidert, er habe die Vereinsvertreter so verstanden,
dass sie innerhalb der Stadtverwaltung eine Kontaktanlaufstelle suchen. Unabhängig
davon müsse es für die Vereine durchaus auch privat und vereinsorientiert jemanden
geben, der über das Know-how verfüge, das Vereine von der Anwerbung von Fördermitteln bis hin zur Organisierung von Haupt- und Ehrenamt brauchen. Eine sol che Stelle könnte zum Beispiel bei der Freiwilligenagentur angesiedelt werden. Er,
Jung, sei aber mit der festen Überzeugung aus der Veranstaltung gegangen, dass
man sich eine Anlaufstelle innerhalb der Stadtverwaltung wünsche, die natürlich eng
mit den Vereinen und Verbänden zusammenarbeiten müsste.
Die unter den Tagesordnungspunkten 17.9 bis 17.25 aufgeführten Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Tagesordnungspunkt 18: Bericht des Oberbürgermeisters
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 19: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
19.1. Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gemäß §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5
SächsGemOfür den Zeitraum Januar bis August 2014 (DS-00409/14)
Abstimmung: DS-00409/14 wird einstimmig beschlossen.
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Tagesordnungspunkt 20: Vorlagen I
20.1. Neubesetzung der Stelle Geschäftsführer/in Leipziger Dok-Filmwochen
GmbH und Intendant/in Internationales Leipziger Dokumentar- und Animationsfestival (DS-00240/14; V/4053)
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, offen abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch.
Abstimmung: DS-00240/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen.
Oberbürgermeister Jung beglückwünscht Frau Pasanen zu ihrer Wahl.
20.2. Wiederbestellung des Geschäftsführers für die „Städtische Bestattungswesen Leipzig GmbH“ (DS-00255/14; V/4053)
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, offen abzustimmen, erhebt sich kein Widerspruch.
Abstimmung: DS-00255/14 wird einstimmig beschlossen.
20.3. Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates (DS-00009/14;
V/3955)
Abstimmung: DS-00009/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen.
20.4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 361.1 „Funkmast Richard-Lehmann-Straße/Zwickauer Straße“; Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; 1. Durchführungsvertrag; 2. Satzungsbeschluss (DS-00018/14NF; V/3834)
Oberbürgermeister Jung gibt bekannt, dass bei der Neufassung im Beschlusstext
nichts verändert worden sei, sondern nur in den Anlagen.
Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) erklärt, es gebe für ihn gewichtige Gründe,
dieser Vorlage zuzustimmen. Außerdem seien ihm keine wirklich stichhaltigen Gründe bekannt, den Anspruch des Investors auf Baurecht zu versagen und gegen das
Vorhaben zu stimmen. Die Ausübung des Bauplanungsrechts durch die jeweilige
Kommune sei ein gewichtiges Gut und bedeute zugleich eine große Verantwortung
für die Verwaltung und den Stadtrat. Letzterer habe Bauvorhaben, welche über den
§ 34 Baugesetzbuch hinausgehen, abzuwägen und zu entscheiden, aber nicht aus
dem Bauchgefühl heraus, sondern nach Recht und Gesetz.
So habe der Investor als Nachfolgeunternehmen der sogenannten blauen Post auch
in Leipzig die Versorgung mit digitalem Antennenfernsehen durch Antennen in 170
bis 189 m – also oberhalb der jetzigen Schornsteinaufbauten – sowie Funkverkehr
und Nachfolgetechnologien in Wahrnahme nationaler und internationaler Verpflich -
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tungen sicherzustellen. Dies sei bisher vom nachgenutzten Schornstein des ehemaligen Heizkraftwerkes Süd in der Arno-Nitzsche-Straße aus erfolgt. Da dieser seit
mehr als 20 Jahren nicht mehr entsprechend seinem errichteten Zweck genutzt werde, sei er wie andere Schornsteine in dieser Situation in kurzer Zeit abgängig. Er
werde seit Jahren auch nur durch befristete Sondergenehmigungen für maximal zwei
Jahre erhalten, sei also nicht zukunftsfähig. Auch wenn Schornsteine eine Innenverkleidung hätten, verlören sie nach Nutzungsende zeitnah ihre Stabilität. Das sei auch
der Grund gewesen, weshalb der unter Denkmalschutz stehende ehemals mit rund
150 m höchste Ziegelschornstein Europas in der Eutritzscher Straße nicht erhalten
werden konnte und deshalb abgebrochen werden musste.
Anfang der Neunzigerjahre seien durch den damaligen Planungsausschuss der Entwurf zum Neubau des hochmodernen Gasturbinen-Heizkraftwerkes Nord in der Eutritzscher Straße hinsichtlich Standort und Kubatur entsprechend den Wünschen der
Stadtwerke und der Planer ohne Änderung akzeptiert. Da der erste Fassadenentwurf
des GUD-Heizkraftwerks nicht überzeugt habe, sei im Ergebnis eines Fassadenwettbewerbs eine ansprechende Fassade entwickelt, die inzwischen aus dem Stadt bild nicht mehr wegzudenken sei. Vergleichbares sei bei der Planung des Funkmastes geschehen. Für diesen seien verschiedene Standorte in Plagwitz und an der
Rackwitzer Straße untersucht worden. Von diesen Standorten aus könne jedoch
nicht die volle Versorgungssicherheit für alle Leipziger gewährleistet werden.
Im Ergebnis von Gesprächen und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern sei
der jetzige optimal liegende und verfügbare Standort gefunden und das Grundstück
gesichert worden. Aus der Vorlage gehe hervor, dass die bauliche Nutzung und der
Standort bauplanungsrechtlich zulässig seien Das Erfordernis für den ausschließlich
auf das Vorhaben bezogene Bebauungsplan ergebe sich lediglich aus der Bau werkshöhe, da der rund 190 m hohe Funkmast die 16-geschossigen Wohnhochhäu ser in der Nachbarschaft mit rund 45 m oder das in der Nähe befindliche MDR-Hochhaus mit rund 70 m sowie das Völkerschlachtdenkmal mit rund 90 m beträchtlich
übersteige.
Da das Bauwerk eine wichtige und weithin sichtbare Landmarke sein wird, sei der
Entwurf im Gestaltungsforum vorgestellt worden. Unter Beachtung von Hinweisen
und Anregungen sei der Entwurf weiterentwickelt worden. Dabei sei der ehemals
stielartige Charakter vor allem in der oberen Masthälfte in Anlehnung an die Gestalt
des Eiffelturms verändert worden. Anders als beim Völkerschlachtdenkmal gewollt
und beim Schornstein ungewollt werde der neue Funkmast überhaupt nicht oder
ausnahmsweise nur die Spitze in den Straßenachsen des einzig unmittelbar angren zenden Stadtquartiers Marienbrunn mit Wohnbebauung sichtbar sein. Eine Stadt
müsse sich immer wieder aus sich selbst heraus erneuern. Das gelte wie in diesem
Fall auch für die technische Infrastruktur.
Abstimmung: DS-00018/14 wird mit 40 Dafür-Stimmen bei 9 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen.
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20.5. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011
bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (DS-00045/14; V/3901)
Abstimmung: DS-00045/14 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
20.6. Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (DS00046/14; V-3911)
Abstimmung: DS-00046/14 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
20.7. Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser
Straße 13, in 04299 Leipzig-Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetz (DS-00060/14;
V/3996)
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD-Fraktion) führt aus, im engeren Sinne handele es
sich nicht um eine neue Schule, sondern um die Teilung einer riesengroßen Grund schule in eine große und eine kleinere Schule in einem Gebäude. Die Erich-ZeignerGrundschule sei bis 2011 für 16 Klassen saniert worden, der Gebäudeteil Weißenfelser Straße jedoch nicht. Damals habe es keinen Bedarf und auch kein Geld gege ben. Inzwischen habe sich dieser Stadtteil rasant entwickelt. Das Ergebnis sei, dass
in diese Schule derzeit 482 Schüler in 20 Klassen gingen. Im nächsten Schuljahr sei
mit bis zu 26 Klassen und ab 2017 sogar mit 32 zu rechnen. In diesem Bereich bestehe also Bedarf an zwei vierzügigen Grundschulen. Die Kinder für diese Schulen
seien schon im Kindergarten.
Um schnell auf den Bedarf reagieren zu können, werde nun der Flügel in der Wei ßenfelser Straße hergerichtet und dort eine eigenständige Schule untergebracht.
Den Schul- und Hortleistungen werde ein besonders hohes Maß an Kommunikation
und Kooperation abverlangt, wenn in einem Haus zwei Einrichtungen untergebracht
sind. Besonders die Nutzung der wenigen Außenflächen und die Turnhallenbelegung
stellten eine große Herausforderung dar. Die Einrichtung dieser Schule sei also unabdingbar, und sie, Köhler-Siegel, bitte um die Zustimmung hierzu.
Stadträtin Köhler-Siegel betont, sie könne das Rednerpult nicht verlassen, ohne auf
die Entwicklung in diesem Grundschulbereich aufmerksam gemacht zu haben. Insgesamt könnten in diesen beiden Schulen 24 Klassen unterrichtet werden. Nach den
neuen Berechnungen werde diese Zahl bereits im nächsten Schuljahr überschritten.
Im Jahr 2016 werde es kaum mehr möglich sein, alle Schulanfänger unterzubringen.
Die benachbarten Schulen seien schon überbelegt. Seit Jahren werde auf dem Jahrtausendfeld eine neue vierzügige Schule geplant. Diese Schule müsste in zwei Jahren bezugsfertig sein. Da in „Sternstunden der Verwaltung“ das Grundstück zunächst
verkauft worden sei und nun mühsam zurückgekauft werden müsse, sei der Zeitplan
nicht mehr einzuhalten. Spätestens 2016 müsse eine Übergangslösung geschaffen
werden. Die Stadtverwaltung müsse dieser Tatsache ins Auge sehen, mögliche Zwischenlösungen prüfen und die Finanzierung im nächsten Doppelhaushalt planen.
An den Oberbürgermeister gewandt betont Stadträtin Köhler-Siegel, nur im Zusammenwirken aller Dezernate und Ämter werde es gelingen, eine zeitnahe Zwischenlö-
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sung zu finden und diese planbar zu finanzieren. Sie bitte daher den Oberbürger meister, die Lösung der Probleme zu koordinieren.
Abstimmung: DS-00060/14 wird einstimmig beschlossen.
20.8. 1. Änderung zum Baubeschluss Brandschutz und nutzerspezifische Anpassung Schulgebäude für die Louise-Otto-Peters-Schule, Gymnasium, Bornaische Straße 104, 04277 Leipzig; Maßnahmeerweiterung infolge von Brandschutzoptimierung und Umnutzung der ehemaligen Turnhalle zur Mensa/Aula,
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO
für das Haushaltsjahr 2014 sowie einer außerplanmäßigen Bereitstellung einer
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO für das Haushaltsjahr
2014 (DS-00079/14; V/3994)
Abstimmung: DS-00079 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen
beschlossen.
20.9. Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße – entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz (DS-00080/14; V/3995)
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD-Fraktion) merkt an, nunmehr befasse sich der
Stadtrat mit der Einrichtung eines Gymnasiums. Im vergangenen Jahr habe die Einrichtung eines Gymnasiums in Schönefeld für reichlich Ärger unter den Eltern gesorgt. Das dürfe mit der Einrichtung des Vorinterims in der ehemaligen Erich-Käst ner-Grundschule nicht passieren. Deshalb wolle sie, Köhler-Siegel, die Gelegenheit
nutzen, ein bisschen Öffentlichkeitskeitarbeit für die Stadtverwaltung zu leisten. Im
Gegensatz zum Vorjahr sei es immerhin schon gelungen, diese Vorlage rechtzeitig in
den Stadtrat zu bringen. Nun bleibe noch etwas Zeit, um die Eltern und die Lehrer
über die Neugründung zu informieren.
Stadträtin Köhler-Siegel berichtet, mit Beginn des nächsten Schuljahres werde ein
neues Gymnasium eingerichtet, nämlich das Vorinterim für das Gymnasium in der
Telemannstraße. Es werde vorerst als Außenstelle des Schillergymnasiums geführt.
Eltern, die sich für diesen Schulstandort interessieren, sollten sich also an die Schul leitung dieser Schule wenden. Da das Gymnasium in der Telemannstraße fünfzügig
sein solle, könnten fünf Klassen gebildet werden. Bis zur baulichen Fertigstellung
würden die Schüler im Gebäude der ehemaligen Erich-Kästner-Schule unterrichtet.
Mit dem Schuljahr 2017/18 werde die Schule eigenständig. Sie bekomme also eine
eigene Schulleitung. Das Gebäude werde auch noch parallel von Grundschülern der
Erich-Kästner-Grundschule genutzt, weil die Kapazitäten am neugebauten Standort
nicht mehr ausreichen. Es sei geplant, dass die Schüler im Gebäude bleiben und die
Lehrer zwischen dem Schillergymnasium und dem Vorinterim pendeln.
Sie, Köhler-Siegel, hoffe, dass diese Information nur der erste Schritt einer Reihe
von Maßnahmen sein werde, die die Stadtverwaltung bis zur Anmeldung der Schüler
in der ersten Märzwoche plane. Die Erfahrungen des letzten Jahres hätten gezeigt,
dass man Neugründungen nicht dem Selbstlauf überlassen dürfe. Weiter hoffe sie,
dass der Fachausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen über ein Konzept zur In -
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formation bei Neugründungen von Schulen informiert wird. Eigentlich sei für das Vorinterim das Gebäude der ehemaligen Pablo-Neruda-Grundschule vorgesehen gewesen, aber das sei nun anders belegt.
Stadträtin Köhler-Siegel wünscht der neuen Schule vor allen Dingen die planmäßige
Fertigstellung des Schulgebäudes, damit sich die Schüler und Lehrer entfalten können. Wenn das gelinge, habe man einem äußerst attrakiven Schulstandort in einem
Planungsraum, in dem sehr viele Kinder leben. Daher bitte sie, Köhler-Siegel, um
Zustimmung zu dieser Vorlage.
Abstimmung: DS-00080/14 wird einstimmig beschlossen.
20.10. Erhöhung des Zuschusses der Stadt Leipzig an die LTM GmbH zur Tourismusförderung am 2014 bis 2017 (DS-00086/14; V/3995 + Änderungsantrag
der SPD-Fraktion)
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass Bürgermeister Albrecht aus Krankheitsgründen nicht an der heutigen Sitzung der Ratsversammlung teilnehmen könne.
Stadtrat Bär (SPD-Fraktion) berichtet, auf einer Internetseite des Statistischen Bundesamtes finde man als Zusammenfassung für den Bereich Tourismus folgende
Aussage: „Der Tourismus ist vor allem für solche Regionen eine wichtige Einnahme quelle, die industriell schwach entwickelt sind und in größerer Distanz zu Industrieund Dienstleistungszentren liegen.“ Es wäre vielleicht eine etwas zu harte Aussage,
wenn man das 1 : 1 auf die Wirtschaftssituation übertragen würde, aber hundertprozentig abwegig sei es auch nicht. Man schaue zwar immer voller Freude auf die re gelmäßigen Erhöhungen der Übernachtungszahlen in Leipzig; wenn man jedoch die
gesamte wirtschaftliche Entwicklung betrachte, sei immer noch festzustellen, dass
Leipzig einen sehr geringen Anteil an Industrie und verarbeitendem Gewerbe habe.
Der Finanzbürgermeister habe bei der Haushaltseinbringung darauf hingewiesen,
dass nur ein nicht größer werdender Teil der Unternehmen Gewerbesteuer zahle.
Leipzig habe eine niedrige Quote an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und
immer noch eine der geringsten Steuerkraftzahlen pro Einwohner.
Wenn man sich auf der anderen Seite die Prioritäten der Stadtverwaltung im Haushalt anschaue, stelle man fest, dass das Zuschussbudget des Tourismus für die LTM
bereits jetzt deutlich über das hinausgehe, was in vielen Zuschussbudgets in ande ren Teilen der Wirtschaftsförderung zu verzeichnen sei. In den Bereichen Clusterför derung, Technologieförderung, Mittelstandsförderung, Gewerbeflächenplanung,
Hochschulkooperation, Ansiedlungs-, Werbungs- und EU-Projekte zusammengenommen werde noch nicht einmal das jetzige Zuschussbudget der LTM erreicht.
Wenn man sich dann noch anschaue, was der Doppelhaushalt 2015/2016 verspre che, so sei neben der geplanten Budgeterhöhung bei LTM entgegen der Aussage
des Finanzbürgermeisters eine Absenkung der Clusterfördermittel gegenüber dem
Stand von 2014 zu verzeichnen. Hinzu komme, dass die gesamte Budgeterhöhung
von LTM nicht ausreichend unterlegt werden könne.
Stadtrat Bär betont, die SPD-Fraktion finde es richtig, dass in Zukunft das Lichtfest
der Stadt Leipzig separat von der Stadt Leipzig finanziert werde. Es sei eine Fest der
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Bürgerschaft. Auf der anderen Seite müsse man aber feststellen, dass das gleichzeitig eine Entlastung von LTM von dieser Aufgabe bedeute. Im Fachausschuss habe
nicht erklärt werden können, wofür diese Entlastung in Zukunft bei LTM verwendet
werden solle – mit Ausnahme des Hinweises, dass das früher ja auch nicht Aufgabe
von LTM gewesen, sondern separat finanziert worden sei und dass man das tue,
was im Marketingplan stehe. So könne jeder Zuschussempfänger als Antwort auf die
Frage argumentieren, was er mit diesen Mitteln machen werde.
Die SPD-Fraktion schlage in ihrem Änderungsantrag vor, statt der Grundfinanzierungserhöhung bis 2017 auf 2,5 Millionen € nur eine Erhöhung auf 2,3 Millionen €
vorzunehmen. Mit dieser Zuschusserhöhung seien die wesentlichen Punkte aus dem
Antrag von LTM finanzierbar, nämlich die gestiegenen Anforderungen in der Touristeninformation und im Callcenter, die Gehaltsanpassungen der Mitarbeiter, die Ausweitung von Internetwerbung und sozialen Medien. Eigentlich hätte es sich gehört,
dass dem Stadtrat die Konzepte, die in dem zusätzlichen Beschlusspunkt eingefordert würden, vorgelegt worden wären, bevor der Stadtrat über eine entsprechende
Zuschusserhöhung entscheide. Denn erst auf der Grundlage der Destinationsstrategie Leipzig und Umgebung und des Touristischen Entwicklungsplans der Stadt Leipzig könne man in die Marketingumsetzung einsteigen. Die SPD-Fraktion erwarte,
dass dies schnellstens nachgeholt werde. In diesem Sinne bitte sie um Zustimmung
zu ihrem Änderungsantrag.
Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, sie freue sich über
diese Vorlage. Die Vorlage anerkenne die touristische Stärke Leipzigs, die Zuwachs raten, den Spitzenplatz, den Leipzig im Städtetourismus einnehme, die Übernach tungszahlen von über 2,7 Millionen und die Arbeit der Leipzig Tourismus und Marke ting GmbH im Stadt- und Tourismusmarketing. Hier komme Geld nach Leipzig.
Die Vorlage habe jedoch eine schwerwiegende Schwäche, die nicht in der Beschlussvorlage selbst, aber in der Begründung deutlich werde. Einreicher sei das Dezernat VII, Wirtschaft und Arbeit. Sie, König, bedaure es sehr, dass die Vorlage nicht
die Handschrift des Dezernats trage, aus dem sie komme, sondern die von LTM,
denn die Begründung komme eindeutig von dort. Käme die Begründung für diese
Vorlage nicht oder nicht nur von LTM, könnte man dort möglicherweise lesen, wel che Rolle der Tourismus und das Thema Marketing für die Verwaltung und speziell
das Dezernat VII nach der Besetzung der Stelle des Tourismuskoordinators genau
vor einem Jahr spielen, oder man würde lesen können, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen LTM und dem Dezernat gebe, auch im Sinne einer Kontrolle
über auszugebende Mittel, oder dass es eine beträchtliche Summe sei, die hier in
Zeiten knapper oder nicht vorhandener Mittel ausgegeben werden solle, und warum
die Stadtverwaltung das gut finde. Vielleicht könnte man dann auch einen kleinen
Satz darüber lesen, warum ein touristischer Entwicklungsplan für die Stadt Leipzig
immer noch ausstehe und dass hier noch große Aufgaben vor der Stadt Leipzig lägen.
Von all dem stehe in der Vorlage nichts. Dies zeige, dass Herr Albrecht zwar einen
Tourismuskoordinator in seinen Reihen habe, wenn auch nur mit einer halben Stelle,
dass das Thema bei ihm aber nicht angekommen sei. Es sei nicht angekommen,
dass Marketing nur möglich sei, wenn etwas zu vermarkten da sei. Aus dem Dezer-
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nat VII kämen dazu keine Impulse, obwohl seit 2007 daran gearbeitet werde. Das
Gefühl, dass Verwaltung und Stadtrat gemeinsam daran arbeiten, habe sie, König,
nicht.
Stadträtin König kündigt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen werde, und zwar deshalb, weil sie wisse,
dass die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH mit bisher wirklich schlanker Personalausstattung eine gute Arbeit für Leipzig und die Region leiste und dass die Mit arbeiter gerade im Bereich Region nicht adäquat bezahlt würden. Die Fraktion Bünd nis 90/Die Grünen wisse, dass man die Kuh, die man melke, auch fördern müsse.
Stadträtin König merkt an, dass ihre Fraktion einerseits den Vorgriff auf den nächs ten Doppelhaushalt nicht gut finde und dass man andererseits vielleicht 2017 schauen könne, ob ein ernsthafter Bedarf bestehe. Das müsse dann aber der neue Stadtrat tun.
Stadtrat Rothkegel (CDU-Fraktion) führt aus, dass das Thema LTM den Stadtrat
sehr bewege. Eine Entscheidung hierzu falle der CDU-Fraktion sehr schwer. Einerseits gehe es um Wirtschaftsförderung, die sicherlich unbedingt notwendig sei; andererseits habe Herr Bär schon ganz klar das Missverhältnis dargestellt. Wirtschaftsför derung könne nicht nur Tourismusförderung sein. So überraschend die Vorlage eingebracht worden sei und der Stadtrat dadurch plötzlich von einer erheblichen Zuschusserhöhung erfahren habe, so langsam kämen die Konzepte dazu. Die CDUFraktion störe es, dass im Bereich der Tourismusförderung eine Firma LTM zuständig sei, auf die der Stadtrat keinen oder nur wenig Einfluss habe, nämlich nur Mittel
bereitstellen könne. Der Stadtrat habe keinen Einfluss auf Geschäftsführerbestellung
und auf Unternehmenskonzepte. Das sei anders als bei anderen städtischen Firmen.
Aus diesem Grunde brauche man das Tourismuskonzept. Die SPD-Fraktion habe in
Punkt 3 ihres Änderungsantrages deutlich formuliert, dass die Destinationsstrategie
Leipzig und Region sehr wichtig sei.
Stadtrat Rothkegel weist darauf hin, dass LTM mit einem Zuschuss als Anschubfi nanzierung gegründet worden sei und dass LTM Mittel aus der Wirtschaft zusätzlich
habe einwerben sollen. Die von der Stadt bereitgestellte Finanzierung habe abgeschmolzen werden sollen. Von Abschmelzen sei jetzt keine Rede mehr, sondern die
Rede sei von einer erheblichen Erhöhung. Damit habe die CDU-Fraktion Probleme.
Für das Lichtfest würden in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung gestellt. Die
CDU-Fraktion finde das bei Jubiläen, wie sie jetzt stattfänden, absolut richtig. Aber
jedes Jahr ein Lichtfest in diesem Umfang und mit diesem Aufwand durchzuführen,
halte die CDU-Fraktion nicht für richtig, und das sollte überdacht werden.
Die CDU-Fraktion habe sich mehrheitlich dazu durchgerungen, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zuzustimmen, und zwar deshalb, weil es um einen wichtigen
Bereich gehe, in dem weiterhin viel getan werden müsse. Die CDU-Fraktion sehe
auch die gute Arbeit der Mitarbeiter von LTM, von denen mit einer schmalen personellen Besetzung eine ganze Menge getan werde. Er, Rothkegel, habe mit Verant wortlichen von Hotels, von Auerbachs Keller und mit anderen gesprochen. Dabei sei
deutlich geworden, dass man die Arbeit von LTM für wichtig halte, dass diese Arbeit
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aber koordiniert werden müsse. Auerbachs Keller habe allein zehn Personen im Marketing beschäftigt. Ihm, Rothkegel, sei nicht bekannt, wie viele Leute insgesamt in
Leipzig Arbeit für Marketing machen. Es sei eine Aufgabe von LTM, das zu koordinieren, um dort mehr Erfolg zu haben.
Stadträtin Siebert (FDP-Fraktion) meint, es klinge wunderbar, dass ein bisschen
mehr Geld für die Tourismuswerbung zur Verfügung gestellt werden solle, damit die
Leipzig Tourismus und Marketing GmbH noch mehr Gäste in die schöne Stadt Leipzig locken könne. Sie, Siebert, treibe dabei jedoch die Sorge um, wie die LTM grund sätzlich finanziert sei. 2,5 Millionen € kämen von der Stadt Leipzig und nicht einmal
100.000 € von Hotels, Gaststätten und anderen Unternehmen. Sie seien es aber, die
von der LTM noch mehr profitieren könnten. Aber viele, die profitieren könnten, zögen es vor, gänzlich ohne die LTM zu arbeiten. Die Stadt stemme den Löwenanteil,
sei im Hinblick auf die Mitbestimmung aber nur einer unter vielen. Der Stadtrat habe
hier praktisch kein Mitspracherecht, zumindest kein direktes – anders als in Dresden
oder anderen Städten. Der Stadtrat müsse also den Ausführungen der Stadtverwaltung vertrauen. Er müsse darauf vertrauen, dass die 75.000 € Tarifsteigerung auch
tatsächlich gewährt würden. Sie, Siebert, gehe davon aus, dass das der Fall sei. Al lerdings sei auch die Förderung des Lichtfestes völlig in Ordnung und finde die Unterstützung der FDP-Fraktion.
Warum allerdings eine Personalstelle beispielsweise für Online-Marketing neu geschaffen werden müsse, obwohl es in diesem Bereich in Leipzig viele kompetente
Dienstleister gebe, erschließe sich ihr, Siebert, nicht. Sie frage, warum die Privatwirt schaft nicht besser eingebunden werde. Damit meine sie nicht nur die Einbindung
als Dienstleister, sondern auch finanziell.
In anderen Städten sei die Wirtschaft gern bereit, die Arbeit des Tourismusmarke tings mit zu finanzieren. Sie brauche allerdings ein konkretes Projekt, einen konkre ten Anlass, eine Strategie. Sie wolle wissen, was so etwas konkret für das eigene
Unternehmen bringe. Kurzum, wer mehr machen wolle, was den Unternehmen zugutekomme, könnte doch auch einmal bei den Profiteuren klingeln und fragen, was in
welchem Umfang Unterstützung finden könnte, und zwar aus privaten und nicht aus
städtischen Finanzen.
Um nicht missverstanden zu werden, betont Stadträtin Siebert, sie halte die Arbeit
der LTM für sehr wichtig. Die Frage sei jedoch, ob die Förderung in einem richtigen
Verhältnis zu anderen Ausgaben der Wirtschaftsförderung stehe. Das habe Herr Bär
schon ausgeführt. In der Clusterstrategie und in vielen anderen Bereichen werde um
jeden Euro gefeilscht.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion gehe nach Ansicht der FDP-Fraktion in die
richtige Richtung und finde deren Unterstützung. Die Mittelbegrenzung sei nachvollziehbar und konsequent. Erst recht konsequent sei die Einforderung einer Strategie.
Ihr, Sieberts, Eindruck sei, dass die LTM zu sehr den Sonderangeboten von Zei tungsanzeigen hinterherlaufe, statt konsequent eine zielgerichtete Strategie umzusetzen, die von den Stadträten unterstützt und beschlossen worden sei. Seit sie, Sie bert, im Stadtrat sitze, werde von den Stadträten jedenfalls nach einer solchen Stra tegie, nach einem Plan gefragt. Aber statt dass sich Bürgermeister Albrecht daran
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mache, eine solche Strategie zu entwickeln und sie zur Diskussion und vielleicht
auch zur Beschlussfassung zu stellen, sei der Auftrag bei der LTM gelandet. Da fra ge sie, Siebert, sich schon, wer da über das Stadtmarketing und insbesondere über
die Verwendung städtischer Gelder entscheide. Nach ihrer Ansicht sollte das der
Stadtrat sein und nicht das von ihm beauftragte Unternehmen. Deshalb erwarte sie
auch von Bürgermeister Albrecht, der heute leider nicht anwesend sein könne, dass
er dieses Thema endlich zur Chefsache mache und hier auch ein bisschen Gas
gebe.
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) stellt richtig, dass der Geschäftsführer der
LTM auch von der Stadt mit eingesetzt worden sei. Seinerzeit hätten Herr Schubert,
ein Vertreter der CDU und er, Grosser, der Findungskommission angehört, und Herr
Bremer sei dann praktisch auch mit Zustimmung der Stadt eingestellt worden.
Die Ausgründung des Tourismusmarketings sei Wille des Stadtrates gewesen. Der
Stadtrat habe diese Frage aber nicht ordentlich geregelt. Diesbezüglich gebe er,
Grosser, allen Vorrednern recht. Er sei auch dafür, bei Herrn Albrecht darauf zu drin gen, dass in dieser Hinsicht in Zukunft etwas geschehe. Aber der Stadtrat dürfe sich
nicht im Nachgang beschweren, denn er habe es versäumt, wirklich Druck auszuüben. Die Linksfraktion werde dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen.
Oberbürgermeister Jung bedankt sich einleitend bei Herrn Bremer und seiner
Mannschaft für die hervorragende Organisation des Lichtfestes in der vergangenen
Woche.
Der Oberbürgermeister merkt an, der von Stadtrat Bär angestellte Vergleich des
Budgets der Wirtschaftsförderung mit dem Tourismusbudget greife zu kurz. Die Wirtschaftsförderung habe ein Budget, das als Hebel zum Abruf der Mittel des Freistaa tes genutzt werden solle. Die Stadt Leipzig könne gar nicht GA-Mittel, EFRE-Mittel
oder sonstige Mittel für die Wirtschaftsförderung einsetzen. Sie sei gewissermaßen
ein kleines Boot, das den großen Dampfer Freistaat ins Boot holen müsse, um Wirt schaft anzusiedeln. Wirtschaftsförderung sei auch ein Investitionshaushalt über
10 %. Wirtschaftsförderung sei jede Vereinsförderung und –unterstützung, die die
Stadt Leipzig aus Steuermitteln in den Geldkreislauf zurückbringe. Neben der LTM
habe die Stadt Leipzig eine Gesellschaft gegründet, die „Invest Region Leipzig“ heiße. Diese Gesellschaft sei mit mehr Geld ausgestattet als LTM, und auch sie betreibe Wirtschaftsförderung.
Das, was Frau Siebert fordere, werde von Herrn Bremer und seiner Mannschaft
schon seit Langem getan. Das Gesamtbudget der LTM betrage 5,5 Millionen €. Das
bedeute, aus 2 Millionen € städtischer Mittel würden 5,5 Millionen € durch Privatwirtschaft plus Merchandising plus Anwerbung von weiteren Fördermitteln des Freistaates und anderer.
Der Oberbürgermeister betont, dass die Stadt nicht dick und fett aufgestellt sei. Die
Stadt Leipzig sei sehr gut unterwegs mit einem schnellen Beiboot. Der Freistaat
habe nämlich gewünscht, flexibel und schnell am Markt zu sein. Deswegen sei auch
diese Ausgründung erfolgt. Aber im Vergleich mit anderen Akteuren auf dem Markt
sei die Stadt Leipzig sehr schmalbrüstig. Der Stadt fehlten Menschen, die in ganz
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bestimmten Destinationsregionen unterwegs seien, um für die Stadt Leipzig zu trommeln. Dort müsse man mehr tun, und zwar nicht nur deshalb, weil man mehr als
3 Millionen Übernachtungen wolle, sondern weil man Geld und Veranstaltungen in
die Stadt holen und Marketing machen wolle, übrigens auch wieder im Zusammen hang mit der Wirtschaftsförderung.
Der Oberbürgermeister konzediert, dass die Vorlage offensichtlich nicht das erreicht
habe, was er sich gewünscht hätte, nämlich die Mitnahme des Stadtrates in diesem
Prozess. Er versichert, dass von Herrn Bremer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jedem Jahr eine Destinations- und eine Marketingstrategie vorgelegt
worden sei. Dabei handele es sich um eine dicke Planung mit mehreren Hundert
Seiten Umfang. Er könne nicht verstehen – das werde er auch kritisch auswerten –,
wieso der Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit diese Strategien nicht jedes Jahr zur
Kenntnis bekomme. Es sei doch selbstverständlich, dass man das vorstellt.
Oberbürgermeister Jung bedankt sich herzlich für den Weg, der nunmehr gefunden
worden sei. Den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mache er sich zu eigen. Die
Vorlage werde in dieser Fassung zur Abstimmung gestellt.
Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet es gut, dass es der
Oberbürgermeister als Defizit empfinde, dass die Vorlage nicht das leiste, was sie eigentlich hätte leisten müssen. Das, was sie, König, von LTM erwarte, das tue LTM,
nämlich Städtemarketing und Tourismusmarketing. Es sei nicht die Aufgabe von
LTM, das zu tun, was in einem touristischen Entwicklungsplan der Stadt Leipzig stehe, der hoffentlich bald vorgelegt werde. Das, was dort stehe, wolle sie, König, bei
der Stadt Leipzig angesiedelt wissen. Sie wolle, dass die Analysen und das, was daraus folge, in der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen, verinnerlicht und umgesetzt würden. Daher sei sie wirklich traurig gewesen, als sie die Vorlage gelesen
habe. Folglich habe hierzu heute im Stadtrat eine Diskussion geführt werden müs sen. Das hätte nicht sein müssen.
Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) bezeichnet den Vorschlag des Oberbürgermeisters
zur Übernahme des Änderungsantrags der SPD-Fraktion als aller Ehren wert. Aber
da dieser Änderungsantrag weder mit dem Oberbürgermeister noch mit dem Wirt schaftsbürgermeister vorbesprochen worden sei, wünsche er, Dyck, eine gesonderte
Abstimmung über den Änderungsantrag.
Abstimmung: DS-00086/14 wird in der Fassung des Änderungsantrags der SPD-Fraktion ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.
20.11. Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 (Teilprodukte der
Bundgeteinheit 58_363_ZW, 51_367_ZW) (DS-00107/14; V/4038)
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) legt dar, die Vorlage belege,
dass in Leipzig über Jahre bei den Hilfen zur Erziehung fehlgesteuert worden sei.
Nicht die nötige Hilfe sei maßgebend gewesen, sondern der finanzielle Rahmen, den
die Haushaltsposition vorgesehen habe. Statt der einzelfallbezogenen Abhilfe eines
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Problems seien die Kosten der Hilfe maßgebend gewesen. Über Jahre sei negiert
worden, dass bei den Hilfen zur Erziehung von oben dirigiert werde, für welche Maß nahme sich der Fallbetreuer vom Allgemeinen Sozialdienst entscheiden solle.
Die Zahlen im Anhang belegten einen Zuwachs an stationären Hilfen. In diesem Jahr
gehe es um weitere 130 Hilfen, in der Prognose bis 2016 sogar um 300. Dabei handele es sich um die dramatischen Fälle, die zur Heimunterbringung führen. In der
Regel seien ihnen ambulante Hilfen vorausgegangen. Der Zuwachs an stationären
Hilfen spreche dafür, dass die ambulanten Hilfen nicht zur Problemlösung beigetragen hätten. Nach ihrer, Kreffts, Meinung seien sie dazu auch nicht in der Lage gewe sen.
In den Gesetzen stehe, dass über die Angemessenheit einer Maßnahme der Einzel fall entscheide. Es entscheide also nicht der Controller, sondern maßgebend sei die
Situation, in der das Kind stecke. In Leipzig seien Kinder in Situationen belassen
worden, weil nach Kosten gesteuert worden sei. Die Kinder seien nicht aus der Familie heraus und in ein stationäres Setting genommen worden, sondern man habe sie
ambulant betreut, obwohl dem Schutzbedürfnis des Kindes damit nicht immer Rechnung getragen worden sei. Die Verantwortung für dieses Handeln sei den Sozialarbeitern, den Teams im ASD, letztlich dem ambulanten Helfer übertragen worden.
Nun müsse nicht immer alles dramatisch verlaufen. Auch mit ambulanten Hilfen könne man Lösungen anbahnen, Druck herausnehmen und das Kindeswohl wiederherstellen. Dennoch müsse es eine Erklärung geben, warum nun auch in der Prognose
die Zahl der ambulanten Hilfen steige. Die Antwort von Bürgermeister Fabian sei der
Verweis auf die Demografie. Mehr Kinder, mehr mögliche Fälle. Das werde eine Va riable sein, aus ihrer, Kreffts, Sicht könne man damit aber nur den Anstieg bei der
Zahl der ambulanten Hilfen, also insbesondere der sozialpädagogischen Familienhilfe und des Erziehungsbeistands, begründen. Hier habe man einen Anstieg um 35 %,
bei den stationären Hilfen dagegen um annähernd 50 %.
Der Bürgermeister habe darauf hingewiesen, dass die Fälle deutlich komplexer würden. Allerdings müsse man fragen, was die Ursache hierfür sei. Natürlich seien Eltern, die in prekären Verhältnissen leben und selbst wenig Ressourcen aufbauen
konnten, Eltern, die ihr Leben nicht auf sichere Beine zu stellen und ihren Alltag zu
bewältigen vermögen, mit dem Kind zusätzlich gefordert. Das berge Risiken für das
Kind. Sicherlich werde sich eine Stadt mit 15 % Schulabbrechern und wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen diesen Fragen mehr stellen müssen als Städte mit ausgewogenen Sozialdaten. Aber
den Anstieg könne man auch damit erklären, dass sich ambulant nicht fallgerecht
behandelte Fälle zu komplexen Hilfebedarfen ausgewachsen haben. Die Probleme
seien nicht weniger, sondern vielschichtiger und schwieriger geworden. Das sei auf
das Versagen der Jugendhilfe in Sachsen und das Versagen des Bürgermeisters
und seines damals verantwortlichen Amtsleiters zurückzuführen. Dieser sei nicht zuletzt aufgrund der Fehlsteuerung im ASD „gegangen worden“.
Der prognostizierte Anstieg im Bereich der stationären Hilfen sei für sie, Krefft, auch
ein Indiz dafür, dass nun fallgerecht entschieden werde und die Kinder eher aus den
Familien herausgenommen würden. Das schütze das Kind, ermögliche ihm die kind-
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gerechte Entwicklung und biete den Eltern die Chance, sich zu konsolidieren und
ihre Probleme in den Griff zu bekommen. Erkennbar sei auch, dass die Zahl der sta tionären Hilfen in der Prognose nicht im gleichen Maße wie zurzeit ansteige. Es sei
also davon auszugehen, dass die Kinder nach der Hilfe in die Familie zurückkehren.
Stadträtin Krefft äußert, sie sei sehr froh, dass mit Beginn des Wirkens der interimistischen ASD-Leiterin und der neuen Amtsleitung ein Umdenken stattgefunden habe
und dass man seitens der Politik die Fragen ruhig erörtern könne. Zu den offenen
Fragen gehöre natürlich, wie die Kosten gedeckt würden. Für 2014 würden 3 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2015 und 2016 seien es 8,7
und 10 Millionen € mehr. Allerdings sei bisher bei jeder Haushaltsberatung diese Position infrage gestellt worden, so auch heute durch den Kämmerer wieder. Jetzt aber
müsse es darum gehen, besondere stationäre Angebote in Leipzig aufzubauen und
vorzuhalten. Auf diese Investition in Fachkräfte und Räume warte man seit Jahren.
Deshalb seien im Jahr 2013 22 % der Kinder außerhalb Leipzigs und außerhalb
Sachsens betreut worden. Allein die Fallbetreuung über diese Distanzen fresse Mittel, die man in der präventiven Arbeit vor allem in der Jugendhilfe sicherlich besser
ausgeben könne.
Aber es fehle ja nicht nur bei den spezifischen Angeboten. Die Maßnahmenvergabe
habe die Leistungserbringer in den vergangenen Jahren gezwungen, ihre stationären
Angebote einzustellen und Fachkräfte ziehen zu lassen. Diese Lücken müssten erst
einmal wieder geschlossen werden.
Stadträtin Krefft fordert dazu auf, sich verstärkt den Angeboten zuzuwenden. Die
Kosten ließen sich über die Qualität besser steuern als über Finanzvorgaben.
Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) bestätigt, an Frau Krefft gewandt, dass es
beim ASD Fehlentwicklungen gegeben habe. Allerdings halte sie es nicht für ange messen, hier so eine Globalkritik zu üben. Hiermit tue man auch den engagierten
Mitarbeiterinnen in diesem Bereich unrecht. Auch in Leipzig sei in dem Bereich, über
den man jetzt rede, eine gute Arbeit geleistet worden.
Stadträtin Nagel erinnert daran, dass in der heutigen Einbringungsrede zum Haushalt auf die dramatische Kostensteigerung im Bereich Hilfen zur Erziehung hingewiesen worden sei. Jetzt werde eine Vorlage behandelt, bei der es um einen Mehrbe darf von über 3,5 Millionen € bei den Hilfen zur Erziehung gehe. Im November 2013
habe der Stadtrat einen ähnlich hohen Betrag nachlegen müssen. Trotz der Anpas sung an die gestiegenen Zahlen des vergangenen Jahres müsse man jetzt noch
mehr Geld aufwenden. Die Zahl der Hilfen sei um circa 30 pro Monat angestiegen.
Derzeit müssten mehr als 2.300 Kinder und Jugendliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Das sei ein dramatischer Zustand. Leipzig reihe sich dabei in einen bundesweiten
Trend ein.
Die Ursachen für den Anstieg der Zahlen seien soziale Armut, die daraus resultieren de Überforderung von Eltern, Wohnraumprobleme – auch die Wohnungslosigkeit
werde in Leipzig zu einem großen Problem –, Selektion im Bildungswesen und nicht
zuletzt knappe Ressourcen in der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Eine wichtige
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Rolle spiele auch die gestiegene Sensibilität für den Kinderschutz. Die Linksfraktion
wolle mehr über diese Ursachen reden.
Wenn in der Vorlage die knappen Ressourcen in der öffentlichen und freien Jugendhilfe als Ursache benannt würden, mache die Linksfraktion dies besonders sensibel;
denn genau diese Ursache könne die Kommune im Gegensatz zu den sozialen Problemlagen selbst angehen. Die Linksfraktion erwarte, dass die Stadt Leipzig der präventiven Jugendhilfe einen größeren Stellenwert einräumt und dem auch durch finanzielle Ausstattung Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang rede die Linksfraktion über die frühen Hilfen, über Familienarbeit, über offene Angebote und über
Schulsozialarbeit.
Im Jugendhilfeausschuss sei am vergangenen Montag gesagt worden, dass der
Haushaltsansatz für die Schulsozialarbeit, für den der Stadtrat gemeinsam toll gekämpft habe, im Jahr 2015 auf dem Niveau von 2014 fortgeschrieben wird. Da frage
sich die Linksfraktion schon, ob im Vorfeld genug zur Inanspruchnahme der Hilfen
getan werde. Auf dieses Problem sollte der Stadtrat ein größeres Augenmerk legen.
Stadträtin Nagel stellt fest, dass es im Bereich der Jugendhilfe Fachpläne gebe. Der
Jugendhilfeplan, der vor einigen Jahren verabschiedet worden sei, sei ein Beispiel
hierfür. Es gebe aber auch einen Teilfachplan Erzieherische Hilfen. Der derzeit gültige Plan stamme aus dem Jahr 2009. Die Fortschreibung dieses Planes, die man so
dringend brauche, um in diesem Bereich zu steuern und qualitativ neue Ebenen zu
betreten, habe längst vorliegen sollen, liege aber immer noch nicht vor. Die Linksfraktion wolle nicht lediglich alljährlich einem höheren Geldbetrag zustimmen, sondern fordere auch ein fachliches Grundlagenkonzept, auf dessen Basis man arbeiten
könnte.
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, sie habe über die
erzieherischen Hilfen und über die Probleme gesprochen, die man in der Vergangenheit mit der alten Amtsleitung gehabt habe. Sie habe auch gesagt, wo diese Proble me gelegen hätten, nämlich an der Spitze und keineswegs bei den Mitarbeitern. Sie,
Krefft, habe die Einlassungen von Stadträtin Nagel eben nicht verstanden, denn eigentlich verträten sie die gleichen Auffassungen. Ihr sei es darum gegangen, kritisch
darauf hinzuweisen, dass die Haushaltsposition Hilfen zur Erziehung in jeder Haushaltsberatung infrage gestellt werde. In der Sitzung des erweiterten Finanzausschusses und auch in der öffentlichen Berichterstattung seien schon wieder kritische
Nachfragen gekommen. Man brauche aber diese Mittel und auch ihre Erhöhung.
Dies sei aktuell nötig, und zwar ungeachtet der Anstrengungen im Präventivbereich
und ungeachtet der Anstrengungen, die es den Eltern ermöglichen, solche Ressourcen zu haben, dass sie diese Hilfe am Ende gar nicht benötigen. Aber jetzt benötige
man diese Hilfen. Es reiche nicht, eine ambulante Hilfe vorbeizuschicken, sondern
nötig seien wirklich zielführende Maßnahmen. So sage es auch die Gesetzgebung.
So aber sei es in Leipzig nicht gemacht worden. Das sei intern auch zugegeben worden. Um die Änderung dieses Zustandes habe man gekämpft. Das sei wirklich ein
Kampf gewesen.
Abstimmung: DS-00107/14 wird ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen beschlossen.
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20.12. Abschluss eines Rahmenvertrages zur mittelfristigen Absicherung des
internationalen Festivals „euro-scene Leipzig“ und Erhöhung des jährlichen
Zuschusses um 25.000 € (DS-00174/14; V/4005)
Abstimmung: DS-00174/14 wird mit großer Mehrheit beschlossen.
20.13. Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz; Einziehung
eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf (DS00178/14; V/4007)
Abstimmung: Drucksache Nr. V/00178/14 wird bei 1 Gegenstimmen
ohne Enthaltungen beschlossen.
20.14. Mitgliedschaft im Verein „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland
(DS-00179/14; V/4008)
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) teilt einleitend mit, dass die Linksfraktion
der Vorlage sehr gerne zustimmen werde.
Nachdem sich im Jahr 2013 die Hauptstädte Dresden und Magdeburg aus der Metropolregion Mitteldeutschland verabschiedet hätten und die Thüringer Städte Erfurt
und Weimar nicht mehr durch Jena vertreten seien, sei aus seiner, Grossers, Sicht
der Kern der Metropolregion Mitteldeutschland endlich wieder sichtbar geworden.
Damit sei zu guter Letzt mit einer Strategie gebrochen worden, die auf eine willkürli che und damit unrealistische Erweiterung der ursprünglichen Metropolregion Sachsendreieck gesetzt habe. In diesem Prozess hätten sich die drei Landesregierungen
und die drei Landtage über alle Parteigrenzen hinweg keine Meriten verdient, sondern mit der Erweiterung der Metropolregion Mitteldeutschland den Zweck zusehends verwässert.
Dass vor allem die Hauptstädte der drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen wenig Interesse am gemeinsamen Vorgehen gezeigt hätten, sei
nachvollziehbar. Aus der Sicht dieser drei Städte, die stets nur Randakteure gewesen seien, würden die Kernstädte des Sachsendreiecks, vor allem Leipzig, Halle und
Jena, profitieren. Und mit dieser Ansicht hätten sie nicht unrecht.
Nunmehr hätten die verbleibenden willigen Städte einen neuen Anlauf gewagt. Mit
der Gründung des Vereins „Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland e. V.“
sei eine gute Voraussetzung geschaffen worden, dieses Thema wieder ernsthaft
weiterzuführen. Die Städte Leipzig, Zwickau, Chemnitz, Halle, Jena, Gera und
Dessau-Roßlau stellten sich das Ziel, die Region so zu formen, dass sie wie die anderen zehn von der Ministerkonferenz für Raumordnung anerkannten Metropolregionen die Infrastruktur, die Wirtschaft und die Kultur zum Wohle der hier lebenden
Menschen gestalten können. Dass auch die dazwischen liegenden Landkreise mit machen können, sei ein Novum und entspreche einer erfrischend logischen Vorgehensweise.
Die zu erwartenden Vorteile für Wirtschaft, Verkehr und Zusammenarbeit rechtfertigten die Kosten einer Mitgliedschaft allemal.
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Abstimmung: DS-00179/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Gegenstimmen beschlossen.
20.15. BIO-NET Leipzig Technologietransfergesellschaft mbH; Finanzierung
2015/2016 und Anteilsübernahme (DS-00188/14; V/4023)
Abstimmung: DS-00188/14 wird bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen beschlossen.
20.16. Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Leipzig/
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung der Eröffnungsbilanz (DS-00206/14; V/4048)
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) konstatiert, dass die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 eine Herkulesaufgabe gewesen sei.. Für diesen
Kraftakt gebühre dem Finanzbürgermeister und der Verwaltung einschließlich des
Rechnungsprüfungsamtes der Dank der Linksfraktion.
Nach einem jahrelangen Prozess über die Zwischenschritte der vorläufigen Eröffnungsbilanz und der Broschüre „Leipzig zieht Bilanz“ im Herbst 2012 könnte mit der
heutigen Vorlage die Eröffnungsbilanz festgestellt werden, wären da nicht gravierende Kritikpunkte, die einer schnellen und gründlichen Abhilfe bedürften.
Allein im Vergleich zur Broschüre aus dem Jahr 2012 gebe es Änderungen unter an derem in den Bilanzpositionen von circa 719 Millionen € bei einer Bilanzsumme von
4,1 Milliarden €. Ein Ergebnis sei der Ausweis einer geringeren Eigenkapitalquote I
von 40,3 % und der der Eigenkapitalquote II von 60,9 %. Diese Werte seien allerdings immer noch beachtlich
Auch die vom Rechnungsprüfungsamt genannten sieben Prüfungseinschränkungen
gäben zu denken. Dort sei unter anderem formuliert: „Die Angaben im Anhang und
im Rechenschaftsbericht setzen die gesetzlichen Forderungen teilweise nicht vollständig um.“ „Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht
noch keine ausreichenden und angemessenen Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie deren Kontrolle zur vollständigen Erfassung aller EÖB-relevanten
Sachverhalte vor.“ Hinzu kämen fehlerhafte bzw. fehlende Bewertungen unter anderem von Sportstätten in Höhe von circa 30 Millionen € sowie der Verkauf von Grund
und Boden bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen von rund 29,6 Millionen €.
Dem schließe sich das „Prüfungshemmnis“ des Rechnungsprüfungsamtes nahtlos
an, und so sehe das auch die Linksfraktion. Wenn man zum Beispiel die Übergabe
der Vertragsunterlagen für das Cross-Border-Leasing der KWL an das Rechnungsprüfungsamt nach dem 29. Juli 2014 und die Unterschrift des Oberbürgermeisters
unter der Eröffnungsbilanz am 1. August 2014 zur Kenntnis nehme, sei die genannte Aussage des Rechnungsprüfungsamts, die er, Grosser, nicht zitieren dürfe, geradezu hochgradig diplomatisch formuliert.
Klar sei, dass man in der Kürze der Zeit gar nicht in der Lage gewesen sei, die über wiegend in englischer Sprache vorliegende Dokumentation auch nur annähernd zu
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prüfen. Das impliziere, dass man es in den kommenden Monaten und Jahren mit
Dutzenden Änderungen der Eröffnungsbilanz zu tun haben werde. Nach Ansicht der
Linksfraktion werde der Stadtrat deshalb mindestens im dreistelligen Euromillionenbereich und im dreistelligen Anzahlbereich noch kräftig verändern „dürfen“.
Natürlich seien künftige Änderungen der Eröffnungsbilanz rechtlich und zeitlich unbegrenzt möglich. Die Frage nach dem Sinn der heutigen Verabschiedung der Vorlage werde allerdings, wenn man den zeitlichen Aspekt abziehe, immer schwieriger zu
beantworten sein.
Die Diskussion um die Eröffnungsbilanz zeige auch, dass Risiken der Stadt Leipzig
in erheblichen Dimensionen leider teilweise inhaltlich, aber auch quantitativ nicht abgebildet worden seien. Da sehe die Linksfraktion in der Verwaltung dringenden
Handlungsbedarf. Sie fordere deshalb – und sie bitte um entsprechende Protokollierung –, dass mindestens die sieben genannten Einschränkungen sowie das darge stellte Prüfungshemmnis schnellstens durch die Verwaltung abgestellt werden. Dies
gelte auch für die vom federführenden Dezernat II im Anhang selbst aufgeführten
umfangreichen Problemfelder.
Was die heute zu beschließende Eröffnungsbilanz tatsächlich wert sei, werde sich
erst in den nächsten Monaten und Jahren erweisen. Aus den genannten Gründen
werde sich die Fraktion DIE LINKE der Stimme enthalten.
Bürgermeister Bonew räumt ein, dass es bei der Aufstellung eines so umfangreichen Zahlenwerkes Korrekturen und Änderungen sowie Hausaufgaben gebe, die
man in der Verwaltung selbst erkannt habe, aber auch Hausaufgaben, die das Rech nungsprüfungsamt der Verwaltung ins Stammbuch geschrieben habe. Er gibt zu Protokoll, dass man die teilweise gemeinschaftlich mit dem Rechnungsprüfungsamt erarbeiteten Themen abarbeiten werde. Die Verwaltung sei dabei teilweise schon wesentlich weiter, als der Prüfbericht hergebe.
Der Bürgermeister betont, es handle sich um eine sehr gute Bilanz. Deshalb wolle er
die Gelegenheit nutzen, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Finanzen – Frau Haase sei dabei federführend gewesen –, aber auch bei den
Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und bei der Gesamtverwaltung für fünf
Jahre harter Arbeit zu bedanken.
Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) zeigt sich glücklich darüber, dass Herr Bonew seine Hausaufgaben machen werde. Trotzdem werde sich die Linksfraktion bei
der Abstimmung enthalten.
Abstimmung: DS-00206/14 wird ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen beschlossen.
Oberbürgermeister Jung dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats II und des Rechnungsprüfungsamtes für die konstruktive Arbeit.
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20.17. Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ der Stadt
Leipzig (DS-00212/14; V/3712)
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) äußert, laut Überschrift der
Vorlage beschließe der Stadtrat heute die Neufassung des Leipziger Modells zur
Schülerbeförderung für das Schuljahr 2015/2016, und fragt, ob der Stadtrat wirklich
nur dies beschließe.
In der Vorlage würden kleine Fehler der Vergangenheit erwähnt. Unter anderem werde mitgeteilt, was 2013 mit der SchülerCard wirklich möglich gewesen sei und was
nicht. Es habe dabei mehr Möglichkeiten gegeben als dort genannt. Man habe das
gesamte Straßenbahn- und Busnetz der Leipziger Verkehrsbetriebe bis nach Zwenkau nutzen können.
Abgesehen davon stehe etwas in der Vorlage, was ihn ein bisschen irritiert habe.
Dort heiße es nämlich: „Das bisherige Modell wird mittels eines 14. Nachtrags für
das Jahr 2014/15 aktualisiert.“ Er, Herrmann-Kambach, frage, wo dieser Nachtrag
sei. Erst vor Kurzem hätten Eltern, Lehrer und Schüler gefragt, warum die Klassen Card nur für die LVB und nicht in der S-Bahn gelte. Bei der jetzigen Vorlage rede
man über das Jahr 2015/16. Ein Nachtrag liege nicht vor, und der Stadtrat entschei de auch gar nicht darüber. Herr Fabian werde sich sicherlich dabei etwas gedacht
haben und noch Ausführungen dazu machen. Trotzdem sei er, Herrmann-Kambach,
überrascht, dass der Stadtrat das so durchgehen lasse, nachdem erst vor kurzer Zeit
mehrere Briefe des Stadtelternrates auch die Stadträte erreicht hätten.
In der Vorlage stehe auch, dass ab dem Jahr 2015/16 die KlassenCard nur noch für
die Zone 110 genutzt werden könne. Damit würden beispielsweise die Strecken
nach Schkeuditz und Markkleeberg abgeschnitten.
Als letzter Punkt sei in der Vorlage Folgendes formuliert: „zur Einrichtung temporärer
Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“. Dort stehe aber
nicht, dass das für dieses Schuljahr gilt und dass diese Vereinbarung nach diesem
Schuljahr ausläuft. Das bedeute, dass es den Schulbus nach Portitz im nächsten
Schuljahr nicht mehr geben werde. Dies werde der Stadtrat mit dieser Vorlage heute
beschließen. Da fühle er, Herrmann-Kambach, sich ein bisschen veralbert, was den
Beschlusstext angeht.
Stadtrat Herrmann-Kambach bescheinigt Herrn Prof. Dr. Fabian, dass er gut verhandelt habe. Für eine Leistung von 3.166.550 € bezahle er, wie auf Seite 5 ausgewiesen, nur 496.000 €. Da stelle sich die Frage, wer den Rest bezahle. Der Rest werde
von den Fahrgästen mit ihren ganz normalen Tickettpreisen, von den Mitarbeitern
des Unternehmens und über Rationalisierung und nicht erfolgte Investitionen bezahlt.
Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, die
Verwaltung an der einen oder anderen Stelle auch einmal in Schutz zu nehmen.
Auch er hätte sich gewünscht, dass kein Übergangsjahr 2014 entsteht, in dem die
KlassenCards nicht im MDV-Netz gelten. Man habe das für nächstes Jahr geheilt.
Für dieses Jahr gebe es innerhalb der Stadtverwaltung die Möglichkeit, für einzelne
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Schulen, wo tatsächlich Bedarf bestehe, diesen Bedarf über Einzelfahrscheine zu
decken. Es sei also möglich, Einzelfalllösungen zu finden, und dies sei in Ordnung.
Abstimmung: DS-00212/14 wird bei 2 Enthaltungen ohne Gegenstimmen beschlossen.
20.18. Überplanmäßige Aufwendungen 2014 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 50_312_ZW – Grundsicherung für Arbeitssuchende (DS00221/14; V/3972)
Abstimmung: DS-00221/14 wird einstimmig beschlossen.
20.19. Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (DS00226/14; V/4057)
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass der entsprechende Antrag ihrer Fraktion in dieser Form umgesetzt worden sei.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD-Fraktion) führt aus, die Verwaltung lege mit dieser
sehr gelungenen Vorlage nicht nur eine neue Richtlinie zur Namensgebung von
Schulen vor, sondern auch eine Handreichung für die Schulen. Außerdem überneh me die Verwaltung deutlich mehr Verantwortung. Die Schulen würden bei der Namenssuche inhaltlich und konzeptionell beraten und im Verfahren begleitet.
In der Arbeitsgruppe Schulnamen seien in den letzten Jahren sehr unterschiedliche
Anträge gestellt worden. Einige dieser Anträge hätten heftige Diskussionen in der
Bevölkerung ausgelöst. Das zeige, dass ein Name für eine Schule eben nicht nur
Angelegenheit der Schule sei und nicht nur Lehrer, Eltern und Schüler dieser Schule
interessiere, sondern auch Menschen im Umfeld, ehemalige Schüler sowie Bürger,
die sich mit dem Namen verbunden fühlen oder auch nicht.
Deshalb sei es das Ziel der neuen Richtlinie, eine breite Bürgerbeteiligung im Findungsprozess zu etablieren. Noch vor der Beschlussfassung in der Schulkonferenz
müsse das Amt für Jugend, Familie und Bildung einbezogen werden. Die Schulen
würden aufgefordert, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die zuständigen Gremien,
wie Stadtbezirksbeirat, Ortschaftsrat oder Bürgervereine, einzubeziehen.
Mit dieser Richtlinie und der dazugehörigen Handreichung sei es der Verwaltung gelungen, ein einheitliches Verfahren zu finden und die Namensgebung der Schulen
mit mehr Bürgerbeteiligung auszuwerten. Für diese Vorlage gebe es also ein „Bienchen“, und die SPD-Fraktion stimme ihr gern zu.
Stellvertretender Ortsvorsteher Pawlitzky fragt im Auftrag des Ortschaftsrates
Lützschena-Stahmeln den Oberbürgermeister, welche Verbindlichkeit oder welche
Rechtskraft die erwähnten Handreichungen haben sollen. Hier werde zwar ausführlich über die Rolle der Ortschaftsräte gesprochen, aber es finde sich kein Wort zu
der Frage, wie sie in die Entscheidungsfindung einbezogen werden sollen. Laut Vor lage seien sie lediglich zu informieren.
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Auch die Mitteilung über eine vorgesehene Namensänderung in den jeweiligen Ortsteilblättern finde er, Pawlitzky, kurz gegriffen, weil er nicht beurteilen könne, wie viele
Ortsteilblätter vor allen Dingen auch in den Stadtbezirken es gebe und wer entschei de, was dort veröffentlicht werden soll. An dieser Stelle wünsche er sich also mehr
Verbindlichkeit und Klarheit.
Abstimmung: DS-00226/14 wird einstimmig beschlossen.
20.20. Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden
und Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Bewirtschaftung und
sozialen Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen
und Flüchtlinge in der Blücherstr. 47/47 a (DS-00234/14; V/3972)
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, warum der
Stadtrat nach wie vor die einzelnen Standorte bestimme, obwohl er bei der Betreibung und Betreuung überhaupt nicht mitsprechen dürfe, wie man belehrt worden sei.
Das könne der Oberbürgermeister doch allein entscheiden, wie er erklärt habe.
Oberbürgermeister Jung bestätigt die Richtigkeit der von Stadträtin Krefft getroffenen Feststellung. Dies sei auch gut so. Aber die zur Beratung stehende Vorlage beziehe sich erstens auf einen Ratsbeschluss und sei zweitens vor der erwähnten Ent scheidung ins Verfahren gegeben worden.
Stadtrat Ufer (fraktionslos) äußert, wie in der letzten Stadtratssitzung absehbar,
stehe auch diesmal wieder das Thema Asylantenunterkünfte auf der Tagesordnung.
Da der Zustrom von Asylsuchenden gerade in Leipzig anhalte, dürfte diese Frage
den Stadtrat auch in Zukunft beschäftigen. Wenn die Stadt bereits den Asylnotstand
ausrufe, wie „Bild“ Leipzig am 23. September 2014 in großer Schlagzeile verkündet
habe, sollte man sich überlegen, wie weit man mit den Steigerungsmöglichkeiten ge hen könne, ohne sich einen Bruch zu heben. Weitere Standorte für Asylbewerber in
Leipzig könnten auch weitere Probleme und Entwicklungen mit sich bringen, an die
noch niemand zu denken wage.
Wenn man den Beschlusstext der Drucksache durchlese, könnte man annehmen, alles sei ein Kinderspiel. Die Zahlen der Eckwerterhöhung von 207.000 € für das
Haushaltsjahr 2015 und von 202.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sprächen eine
andere Sprache. Weitere Standorte für Asylbewerber in Leipzig könnten den bezahlbaren Wohnraum weiter zurückfahren. Auf die Gefahren, die durch weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig
entstehen könnten, habe die NPD schon immer hingewiesen. Standorte für Asylbewerber würden in Leipzig schon lange gebraucht und geschaffen, aber leider müsse
man feststellen, dass das für die meisten Leipziger kein Gewinn sei. Schönreden lasse sich alles, aber Theorie und Praxis seien zwei unterschiedliche Dinge.
Der anvisierte Standort in der Blücherstraße liege in einem dicht besiedelten Wohn gebiet. In unmittelbarer Nähe der Unterkunft befinde sich zudem eine Grundschule.
Den Sicherheitsbedürfnissen der Anwohner sollte die Stadt durchaus Gehör schenken. In den auszuschreibenden Leistungen zur sozialen Betreuung und Bewirtschaf-
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tung des Objektes Blücherstraße 47/47 a sei auch die Durchsetzung von Sauberkeit,
Sicherheit und Ordnung enthalten. Dabei wäre die Frage angebracht, inwieweit auch
die künftigen Bewohner angehalten werden, für Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung
in ihren Unterkünften zu sorgen, wie dies bei einheimischen Mietern und Eigentümern als selbstverständlich erachtet werde.
Trotz der angespannten räumlichen Situation bei Flüchtlingsunterkünften erscheine
das Objekt Blücherstraße 47/47 a aus Sicht der NPD nicht für eine dauerhafte Unterbringung geeignet. Die Stadtverwaltung bleibe aufgefordert, andere Unterbringungsmöglichkeiten gerade unter finanziellen Gesichtspunkten zu prüfen. Als Vertreter der
NPD lehne er, Ufer, daher dieses Vorhaben ab.
Abstimmung: DS-00234/14 wird bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthal-tung beschlossen.
20.21. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012
bis 31.12.2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (DS00243/14; V/1049)
Abstimmung: DS-00243/14 wird einstimmig beschlossen.
20.22. Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Pflichtfahrbereich Leipzig (Beförderungsentgelt-VO) (DS-00312/14 + Änderungsantrag der FDP-Fraktion + Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE)
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vertritt die Auffassung, dass die
Einführung des Mindestlohnes eine Erhöhung der Beförderungsentgelte rechtfertige.
Dem Taxigewerbe in Leipzig gehe es schlecht. Die Gründe hierfür seien vielfältig.
Der Hauptgrund sei aber die zu hohe Anzahl an Taxikonzessionen. In Dresden gebe
es bei einer besseren wirtschaftlichen Situation 490 Taxikonzessionen gegenüber
674 in Leipzig. Dies führe dazu, dass die Taxen in Leipzig nicht ausgelastet und daher unwirtschaftlich seien. Seitens der Stadt Leipzig Konzessionen einzuziehen sei
auch kaum möglich. Somit finde keine Regulierung durch die Stadt statt. Das müsse
der Markt selber tun, tue er aber nicht.
Nun also der Ruf nach höheren Gebühren, um das Problem zu lösen. Wie gesagt,
der Mindestlohn rechtfertige diese Maßnahme. Die Frage sei jedoch, ob die Gebüh renerhöhung auch dem Taxigewerbe in Leipzig helfe oder ob sie die Situation noch
schlimmer mache. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe im Zusammenhang mit
dieser Vorlage große Bauchschmerzen. Bei dem Leipziger Durchschnittseinkommen
könne man sich Taxifahrten zu den jetzigen Tarifen eigentlich schon nicht leisten.
Bei höheren Preisen werde die Zahl der Fahrten noch mehr zurückgehen. Die Frage,
ob höhere Gebühren am Ende nicht zu sinkenden Fahrgastzahlen führe und damit
der mögliche Mehrgewinn aufgezehrt wird, stehe im Raum. Es bestehe sogar die
Möglichkeit, dass die Gebührenerhöhung zu Mindereinnahmen führen werde und somit für das Taxigewerbe der Stadt Leipzig schädlich sei.
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Stadtrat Volger bekennt, dass auch seine Fraktion keine Lösung für dieses Problem
habe. Die Vorlage biete aber definitiv keine Lösung. Dass sie für die Taxiunterneh men und die Kunden hilfreich sei, bezweifle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Daher werde sie sich bei der Abstimmung enthalten.
Stadträtin Siebert (FDP-Fraktion) bezeichnet die Vorlage als alternativlos. Als entscheidender Grund für die zu erwartenden Preiserhöhungen werde die Einführung
des politisch gewollten Mindestlohns genannt. Sie, Siebert, sei überzeugt, dass es
dadurch zu einer Marktbereinigung kommen werde. Mit den steigenden Preisen werde nämlich ein drastischer Rückgang der Zahl der Fahrgäste einhergehen.
Zur Lösung des Problems werde von der Linksfraktion vorgeschlagen, dem Steuerzahler, den man mit dem Mindestlohn beglücke, in die Tasche zu greifen und Beihilfen für einen Effekt zu gewähren, den man mit dem Mindestlohn erzeugt habe. Eine
andere Möglichkeit sei eine Qualitätssteigerung. Weil man über den Preis nicht
punkten könne, müsse man mit einer besseren Qualität dafür sorgen, dass das Taxi
aus anderen Gründen eine attraktive Alternative bietet, die man auch weiter im An gebotskorb als Bestandteil des ÖPNV anbieten wolle. Dazu gehörten für sie, Siebert,
aber Sicherheit, Freundlichkeit, Sauberkeit und auch deutlich verbesserte Sprach kenntnisse sowie ein Servicebewusstsein als Visitenkarte für alle Gäste, nicht nur für
die Leipzigerinnen und Leipziger, sondern auch für alle Geschäftsreisenden und
Touristen.
Stadträtin Siebert betont, neben einer Qualitätsoffensive sollte dazu auch eine Informationsoffensive gehören. Aus persönlicher Erfahrung habe sie nämlich mitbekommen dürfen, dass kaum jemand wisse, dass mit den besonderen Privilegien, die den
Taxifahrern eingeräumt würden, auch Pflichten verbunden seien, unter anderem
eine Beförderungspflicht. Wenn man dieser Pflicht nicht nachkomme, sei dies eine
Ordnungswidrigkeit.
Stadträtin Siebert ist der Ansicht, dass es nicht genügen werde, unter leipzig.de
einen Slash „Taxi“ einzurichten. Das sei zu kurz gegriffen. Es sollte aufgezeigt wer den, welche Rechte die Fahrgäste haben, und man sollte parallel mit dem Taxigewerbe schauen, wie man da und dort die Qualität ein bisschen verbessern kann.
Dies sei für die Mitglieder der FDP-Fraktion als Liberale die bessere Möglichkeit,
dem Preisanstieg und dem zu erwartenden Fahrgastrückgang ein Stück weit entge genzuwirken.
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass auch
das Taxi zum ÖPNV gehöre. Das Taxi habe vor allem in den Nachtstunden eine
Leistung zu erbringen, wenn der „normale“ ÖPNV nicht mehr voll funktioniere. Es
treffe zu, dass der Nachttarif auskömmlich sei; allerdings sei er höher als der Tagest arif. Natürlich könne die Stadt den Straßenbahn-, Bus- und S-Bahn-Verkehr nachts
verstärken und den Nahverkehrsplan entsprechend ergänzen, aber das müsste
selbstverständlich auch finanziert werden.
Die CDU-Fraktion habe bereits im Jahr 2012 vorgeschlagen zu prüfen, inwieweit
man bestimmten Personengruppen helfen könne, auch in den späten Abendstunden
sicher nach Hause zu kommen. Deshalb habe geprüft werden sollen, wie man nach
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einer Fahrt mit der Straßenbahn oder dem Nightliner auch noch in die Ecke gelangen könne, in die kein öffentlicher Personennahverkehr mehr fährt. Ziel sei es, in
dieser Hinsicht eine Lösung zu finden.
Stadtrat Herrmann-Kambach bittet die Verwaltung, im Gegensatz zu 2012 in dieser
Sache nicht nur einmal die LVB anzuschreiben und dann zu resignieren. Eine entsprechende Information hätten die Mitglieder des Umweltausschusses erhalten.
Nach Auffassung des Umweltausschusses solle bis Anfang Januar zielstrebig gearbeitet und eine Lösung vorgelegt werden. Er, Herrmann-Kambach, bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag seiner Fraktion.
Stadtrat Riedel (CDU-Fraktion) bestätigt, dass es sich in der Tat um ein Sicherheitsproblem handle, das die CDU-Fraktion bereits 2012 angesprochen habe. Die
CDU-Fraktion habe seinerzeit aber angeregt, dass die Stadt als Gesellschafter der
LVB mit den Taxiunternehmen und den LVB sprechen möge. Die Mitglieder des Umweltausschusses wüssten inzwischen, dass die Stadt dies versucht habe, dass sich
aber ein Gesprächspartner verweigert habe. Bei dieser Sache seien drei Par-teien
beteiligt, und Nutznießer im Fahrgasterhalt seien Taxi und Straßenbahn. Dabei gehe
es nicht darum, ob die Stadt etwas zahle, sondern darum, wie sich die Partner einig
werden. Es könne nicht sein, dass dann, wenn ein Partner das Gespräch verweige re, die Stadt bezahlt. Deshalb werde die CDU-Fraktion dem Änderungsantrag der
Linksfraktion nicht zustimmen.
Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) bittet Herrn Riedel, den Änderungsantrag genau zu lesen. Dort sei formuliert, dass geprüft wird, unter welchen Bedingungen ein Zuschuss möglich ist. Es handle sich also um einen Prüfauftrag, der
durchaus auch anders formuliert werden könne. Damit habe er, Herrmann-Kambach,
kein Problem. Wichtig sei, dass nicht der Umweltausschuss, sondern der Stadtrat
der Verwaltung den Auftrag erteilt, hier eine Lösung zu suchen.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird
mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: DS-00312/14 wird mehrheitlich beschlossen.
20.23. Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit den Verfahren wegen Betrugsverdachts bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste (DS-00371/14)
Stadtrat Volger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, seine Fraktion werde
der Vorlage notgedrungen zustimmen, und betont, dass man den Kameraden der
Freiwilligen Feuerwehr jeden Cent gönne. Die eigentliche Farce an der Geschichte
sei jedoch, dass der Stadtrat hierzu einen Beschluss fassen müsse.
Stadtrat Volger erinnert daran, dass die Branddirektion die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr beim Rechtsamt angeschwärzt habe. Daraufhin habe das Rechtsamt
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Anzeige gegen die Kameraden erstattet. Beide Ämter hätten, wie sich später gezeigt
habe, ohne Not einen Eklat mit der Freiwilligen Feuerwehr provoziert. Nachdem die
Gerichte entschieden hätten, dass an den Vorwürfen nichts dran sei, säßen die Ka meraden jetzt auf ihren Anwaltsrechnungen. Dass die Stadt bezahle, sei also eine
Selbstverständlichkeit. Allerdings müsse der Stadtrat dies beschließen, obwohl er
gar nichts mit der Sache zu tun habe. Der Stadtrat löffle die Suppe aus, die sich die
Verwaltung selbst eingebrockt habe.
Allerdings hätte es noch eine Alternative gegeben, die er, Volger, den Kollegen der
anderen Fraktionen mehrfach vorgestellt habe. Alle Stadträte hätten sich enthalten
können, sodass mit einer Stimme, nämlich der des Oberbürgermeisters, die Vorlage
durchgekommen wäre. Auch wenn der Oberbürgermeister für das Desaster nicht
verantwortlich sei, so sei er doch Chef der Verwaltung und hätte so die Sache bereinigen können. Dies hätte aber vorausgesetzt, dass der Stadtrat tatsächlich einmal
über alle Parteigrenzen hinweg zusammengehalten hätte. Wie nicht anders zu erwarten, hätten die meisten Kollegen der anderen Fraktionen abgewinkt. Daher werde
auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zustimmen, damit die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) betont, dass die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr das Spiel, das man mit ihnen getrieben habe, nicht verstehen. Vorhin
habe der Stadtrat über das Ehrenamt gesprochen. Es sei doch sehr ärgerlich, dass
die Kameraden bis zum heutigen Tag hätten warten müssen, ehe ihnen das Geld
ausgezahlt werde. Der Stadtrat habe allenthalben nachgeschossen, und zwar auch
für Dinge, die zusätzlich gewesen seien.
Oberbürgermeister Jung bittet Bürgermeister Rosenthal um eine Richtigstellung.
Im Nachhinein sei man bekanntlich immer schlauer.
Bürgermeister Rosenthal wehrt sich als zuständiger Dezernent gegen die Unterstellung, dass die Verwaltung die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr über das
Amt anschwärze. Dies sei nicht der Fall. Es habe einen objektiven Bericht gegeben.
Dieser objektive Bericht sei innerhalb der Verwaltung ausgewertet worden. Dabei
seien die Juristen des Hauses zu der Auffassung gekommen, dass eine Anzeige bei
der Staatsanwaltschaft vorzunehmen sei. Das Prüfergebnis liege jetzt vor, und der
Stadtrat entscheide, wie die Verwaltung mit der Gesamtsituation jetzt umgehen soll.
Man könne auch anders entscheiden.
Abstimmung: DS-00371/14 wird bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
beschlossen.
20.24. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in 2014 für Ausstattungen für die Kindertageseinrichtung An der Lehde
12/14 in Höhe von 466.186 € (DS-00421/14)
Abstimmung: DS-00421/14 wird bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
beschlossen.
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Tagesordnungspunkt 21: Informationen I
21.1. Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und
Geduldeten in Leipzig in der Riesaer Straße 100; Ausführungsbeschluss zur
Bewachung und sozialen Betreuung sowie Erstausstattung in der Notunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Riesaer Straße 100 (DS-00424/14)
21.2. Abschluss der Liquidation der BIC Leipzig GmbH (DS-00169/14; V/3975)
21.3. Erster Umsetzungsbericht zum Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig (DS-00067/14; V/3943)
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis.
21.4. Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug der Informationsfreiheitssatzung – Stand Juli 2014 (DS-00247/14; V/3977)
Stadtrat Sasama (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet den Bericht zur
Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung als einen Offenbarungseid, ja schlichtweg als Kapitulationserklärung. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teile
nicht die von der Verwaltung in der Informationsvorlage vertretene Ansicht, dass die
Informationsfreiheitssatzung von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt
Leipzig nur deswegen zurückhaltend genutzt werde, weil die bisherigen Möglichkeiten. an Informationen zu gelangen, ausreichend seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen fühle sich vielmehr in ihren bereits 2012 geäußerten Bedenken bestätigt,
dass die in der Verwaltungskostensatzung festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern. Ähnliche Bedenken habe 2012 auch die FDP-Fraktion
geäußert.
Stadtrat Sasama zitiert aus seiner Rede vom Dezember 2012: „Die Tür für einen
ganz neuen Umgang zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern stand sehr
weit offen, aber eine wirkliche Öffnung der Verwaltung bleibt weiter unerwünscht. Mit
dem beschlossenen Gebührenrahmen wird jedes Bürgerinteresse im Keim erstickt.“
Die Verwaltung habe mit ihren unkalkulierbaren Gebührendrohungen genau das er reicht, was sie wollte: Kein Mensch traue sich, diese Satzung zu nutzen. Die Stadträ tinnen und Stadträte, die das mit ihrem damaligen Stimmverhalten mit zu verantworten hätten, trügen daran aktiv Mitschuld.
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Mit dem heutigen Tag habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag einge bracht, der dies korrigieren soll. Nach Meinung der Fraktion seien mündliche und
einfache schriftliche Auskünfte auch bei Aushändigung weniger Abschriften gebührenfrei zu erteilen – dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass heute schon zum
Beispiel Einwohneranfragen gebührenfrei und dementsprechende Tätigkeiten ohnehin ständigen Verwaltungshandeln seien. In Bezug auf die weiteren in der Verwal tungskostensatzung festgelegten Gebührensätze seien diese – so die Forderung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – einwohnerfreundlich auf einer Höhe von maximal
100 € zu begrenzen. In diesem Zusammenhang verweise die Fraktion auf § 12 der
aktuellen Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit.
Auch die Informationspolitik mit dieser Satzung finde quasi nicht statt. Das sperrige
Wort „Informationsfreiheitssatzung“ und die Möglichkeiten, die sich aus ihr ergeben,
müsse den Einwohnerinnen und Einwohnern aber verständlich erklärt werden. Es
lese sich wie ein Hohn, wenn die Verwaltung schreibe, dass sich die Bürger ja auch
in den sowieso schon existierenden Angeboten bestens informieren. Weiter wörtlich:
„Vonseiten der Stadtverwaltung wurde eine Vielzahl von Instrumentarien zur aktiven
Information der Bürgerinnen und Bürger installiert.“
In diesem Zusammenhang müsse man fragen, welche Initiative von der Verwaltung
eingebracht worden sei. Nahezu alle Instrumente zur Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung oder zur Verwaltungsmodernisierung seien vom Rat initiiert worden. Die
Initiativen zu Petitionen, Online-Petitionen, Einwohnerfragen, Bürgerbeteiligung beim
Haushalt – wobei diese sehr überschaubar sei, sodass man in der Zukunft daran
noch arbeiten müsse – seien vom Stadtrat eingebracht worden. Weiterführende Initiativen, wie Einwohnerversammlungen oder Bürgerentscheide, würden regelmäßig
abgebürstet.
Stadtrat Sasama konstatiert, diese Vorlage zeige, dass der Oberbürgermeister nicht
bereit sei, wirkliche Transparenz in sein Verwaltungshandeln zu bringen. In seiner
früheren Welt als Schuldirektor a. D. würde die Bewertung lauten: „Thema verfehlt,
6, Setzen!“ In der Bewertung der Politik laute sie: Schämen Sie sich!
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.
21.5. Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.06.2014 (V-IST)
(DS-00170/14; V/4002)
21.6. Jahresabschlüsse 2013 der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer (DS-00189/14; V/4020)
Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis.
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Oberbürgermeister Jung wünscht den Stadträtinnen und Stadträten einen schönen
Feierabend und schließt sie Sitzung.
Schluss der Sitzung der Ratsversammlung: 20:46 Uhr
Jung
Oberbürgermeister
Keding
Stadtrat
Hobusch
Stadtrat
Wenk
Schriftführer
Kehrer
Protokollant