Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001304.pdf
Größe
319 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00068/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.09.2014
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
22.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
23.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
23.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Kultur
26.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Sport
30.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
30.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Betreff
Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14)
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Ende des IV. Quartals 2014 dem Stadtrat eine
Analyse zur Situation aller in Leipzig registrierten gemeinnützigen Vereine vorzulegen. Darin gehen
die personellen und finanziellen Mindestbedarfe aller der in der Stadt Leipzig registrierten
gemeinnützigen Vereine ein.
2. Auf der Basis dieser Analyse erarbeitet die Stadtverwaltung (alle Ämter und Dezernate, in deren
Bereich Vereinsförderung fällt) in Kooperation mit VertreterInnen der Leipziger Vereinslandschaft
aus allen Sachgebieten (u. a. Sport, Umwelt, Jugendhilfe, Soziales, Bildung, Kultur) eine Strategie,
wie die Vereinslandschaft zukunftssicher strukturiert und gefördert werden kann. Dazu ist ein
entsprechendes temporäres Arbeitsgremium zu installieren, in das neben VertreterInnen der
Leipziger Stadtratsfraktionen VertreterInnen von gemeinnützigen Vereinen berufen werden. Die
Sitzungen dieses Gremiums sind grundsätzlich öffentlich.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung:
Die gemeinnützigen Vereine in Leipzig und das sich in ihnen und durch sie realisierende bürgerschaftliche Engagement sind der Motor der Stadtgesellschaft. Das Beziehungsgefüge von Vereinen
als demokratiekonstituierende Strukturen und die Realisierung dieser Arbeit in diesen Strukturen
durch ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement sind ein wertvolles Gut und Voraussetzung
kommunaler Partizipation.
In diesem Sinne kann Quantität und Qualität ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements als
Gradmesser für die demokratische Qualität eines Gemeinwesens verstanden werden, insofern es
auf mit dem Bürgerstatus verbundene politische und soziale Rechte ebenso orientiert wie auf die
Idee der Bürgergesellschaft.
Es ist unstrittig, dass allein mit ehrenamtlicher Tätigkeit die zahlreichen Aufgaben, die die einzelnen
Vereine erfüllen, nicht zu leisten sind. In den meisten Fällen erfordert die Aufgabenstellung in den
Vereinen sowohl fachlich hochqualifiziertes Personal als auch in der Selbstverwaltung qualifizierte
Fachkräfte (Buchhaltung, Antragstellung und -abwicklung, Mitarbeiterführung etc.). Wurde in den
letzten Jahren auch Personal gezielt über die verschiedensten arbeitsmarktpolitischen Instrumente
gefördert, so zeigt sich heute, dass das aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist (deren
Ziel war nie primär die Förderung der Vereinsarbeit, sie sind mit wachsenden bürokratischen Hürden
verbunden, ihre Anzahl sowie der Kreis der formal Berechtigten schwindet). In keiner anderen Stadt
in Deutschland wurde Vereinsarbeit jedoch derart häufig über die verschiedensten arbeitsmarktpolitischen Instrumente (ABM, AGHE, AGH, Ein-Euro-Job, Kommunalkombi, Bürgerarbeit,
FAV etc.) indirekt gefördert. Dementsprechend verheerend wirkt sich jetzt die Veränderung in diesem Bereich auf die Vereine aus.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, ist zunächst eine Analyse der Mindestbedarfe der Vereine für
die Weiterführung deren Arbeit unter den veränderten Bedingungen und daraus resultierenden Prognosen notwendig, um Handlungskonsequenzen für die Kommunalpolitik zu konzipieren. Eine solche Analyse wurde zwar in den verschiedenen Ausschüssen bereits seit 2011 mehrfach eingefordert, von der Stadtverwaltung jedoch abgelehnt. Soll aber eine lebendige Stadtgesellschaft in Leipzig erhalten werden und sich weiter entwickeln können, um den sich verändernden urbanen Lebensbedingungen (Zuzug, demografischer Wandel in all seinen Facetten, sozialräumliche Veränderungen etc.) gerecht zu werden, muss auch die Stadtverwaltung ein Interesse am Erhalt der Vereinslandschaft haben. Dabei kommt der Stadtverwaltung eine Verantwortung auch vor dem Hintergrund
zu, dass sie in den neunziger Jahren maßgeblich daran mitgewirkt hat, öffentliche Aufgaben in freie
Trägerschaft zu übergeben.
Die Analyse hat zum Ziel, einen Überblick über den Gesamtumfang von Vereinstätigkeit zu erlangen
und alle hier realisierten Aufgaben, personelle und finanzielle Ressourcen abzubilden. Aufbauend
auf der Analyse ist in einem zweiten Schritt die Erarbeitung einer Strategie möglich. Diese Strategie
sollte gemeinsam mit VertreterInnen der Vereine unter Berücksichtigung der ressortbezogenen Entwicklungspläne der Stadt Leipzig (beispielsweise dem Kulturentwicklungsplan) ausgearbeitet werden. Die VertreterInnen der Vereine sind vor allem deswegen zwingend zu beteiligen, da sie aus der
täglichen Praxis heraus die Spezifik von Vereinsarbeit bestens kennen. Erst auf der Basis einer derart erstellten Analyse lässt sich ablesen, wie sich die dargestellten Bedarfe angemessen erfüllen
lassen.
Eine derartige Strategie muss dann aber auch berücksichtigen, dass neben der ehrenamtlichen Unterstützung von Vereinsarbeit stabile personelle Strukturen notwendig sind, die den VereinsmitarbeiterInnen würdige Einkommens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen. Die aktuell aus der (Existenz)Not heraus erzwungene Selbstausbeutung in der Vereinsarbeit kann nicht länger als Normalität
akzeptiert werden.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu 15.2. Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14)
Vorlage: A-00068/14
Beschluss:
Die Beschlusspunkte des Antrags werden folgendermaßen ersetzt:
1. Das Stadtbüro bekommt die zusätzliche Funktion einer Kontaktstelle für Vereine und
Verbände. Dort werden Beratungen zu Antragsfristen und Zuständigkeiten innerhalb der
Stadtverwaltung angeboten.
2. Die Freiwilligenagentur erhält zunächst 20.000 Euro für Personal zusätzlich, um Vereine,
Verbände und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit zu
unterstützen.
3. Darüber hinaus werden folgende Punkte als Stellungnahme des Stadtrates zur Vorlage
„Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (DS00794/14)" eingereicht:
▪
Der Zuwendungsbericht der Stadt soll künftig um folgende Punkte erweitert werden:
· eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der
Förderung übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie
Pflichtaufgaben, weisungsgebundene Pflichtaufgaben) und
· eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den
Teilsummen institutionelle und Projektförderung.
▪
Das Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements soll folgende Aspekte
aufnehmen:
· eine Darstellung dazu, vor welchen Herausforderungen die Vereine und Verbände
durch Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen und wie das
Ehrenamt künftig strukturell und finanziell gestärkt werden kann.
· eine Darstellung, wie die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement
weiterentwickelt werden kann sowie eine Überprüfung der städtischen
Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie vor dem Hintergrund der
Anregungen im Beteiligungsprozess und der veränderten Rahmenbedingungen für
ehrenamtliche Tätigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1: 38/29/0
Beschlusspunkt 2: 38/29/0
Beschlusspunkt 3: 32/33/0
Beschlusspunkt 4: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen
Enthaltungen
Leipzig, den 26. Februar 2015
Seite: 1/2
RV
Antrag Nr. V/A 570 vom 10.7.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 16.7.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Kultur
Allgemeine Verwaltung
Jugendhilfeausschuss
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Sport
Umwelt/Ordnung
Wirtschaft und Arbeit
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Schutzschirm für Leipziger Vereine
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Ende des IV. Quartals 2014 dem Stadtrat
eine Analyse zur Situation aller in Leipzig registrierten gemeinnützigen Vereine
vorzulegen. Darin gehen die personellen und finanziellen Mindestbedarfe aller der in der
Stadt Leipzig registrierten gemeinnützigen Vereine ein.
2. Auf der Basis dieser Analyse erarbeitet die Stadtverwaltung (alle Ämter und Dezernate, in
deren Bereich Vereinsförderung fällt) in Kooperation mit VertreterInnen der Leipziger
Vereinslandschaft aus allen Sachgebieten (u. a. Sport, Umwelt, Jugendhilfe, Soziales,
Bildung, Kultur) eine Strategie, wie die Vereinslandschaft zukunftssicher strukturiert und
gefördert werden kann. Dazu ist ein entsprechendes temporäres Arbeitsgremium zu
installieren, in das neben VertreterInnen der Leipziger Stadtratsfraktionen VertreterInnen
von gemeinnützigen Vereinen berufen werden. Die Sitzungen dieses Gremiums sind
grundsätzlich öffentlich.
Begründung:
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
Die gemeinnützigen Vereine in Leipzig und das sich in ihnen und durch sie realisierende
bürgerschaftliche Engagement sind der Motor der Stadtgesellschaft. Das Beziehungsgefüge von
Vereinen als demokratiekonstituierende Strukturen und die Realisierung dieser Arbeit in diesen
Strukturen durch ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement sind ein wertvolles Gut und
Voraussetzung kommunaler Partizipation.
In diesem Sinne kann Quantität und Qualität ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements
als Gradmesser für die demokratische Qualität eines Gemeinwesens verstanden werden,
insofern es auf mit dem Bürgerstatus verbundene politische und soziale Rechte ebenso orientiert
wie auf die Idee der Bürgergesellschaft.
-2-
Es ist unstrittig, dass allein mit ehrenamtlicher Tätigkeit die zahlreichen Aufgaben, die die
einzelnen Vereine erfüllen, nicht zu leisten sind. In den meisten Fällen erfordert die
Aufgabenstellung in den Vereinen sowohl fachlich hochqualifiziertes Personal als auch in der
Selbstverwaltung qualifizierte Fachkräfte (Buchhaltung, Antragstellung und -abwicklung,
Mitarbeiterführung etc.). Wurde in den letzten Jahren auch Personal gezielt über die
verschiedensten arbeitsmarktpolitischen Instrumente gefördert, so zeigt sich heute, dass das aus
verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist (deren Ziel war nie primär die Förderung der
Vereinsarbeit, sie sind mit wachsenden bürokratischen Hürden verbunden, ihre Anzahl sowie der
Kreis der formal Berechtigten schwindet). In keiner anderen Stadt in Deutschland wurde
Vereinsarbeit jedoch derart häufig über die verschiedensten arbeitsmarktpolitischen Instrumente
(ABM, AGHE, AGH, Ein-Euro-Job, Kommunalkombi, Bürgerarbeit, FAV etc.) indirekt gefördert.
Dementsprechend verheerend wirkt sich jetzt die Veränderung in diesem Bereich auf die Vereine
aus.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, ist zunächst eine Analyse der Mindestbedarfe der Vereine
für die Weiterführung deren Arbeit unter den veränderten Bedingungen und daraus
resultierenden Prognosen notwendig, um Handlungskonsequenzen für die Kommunalpolitik zu
konzipieren. Eine solche Analyse wurde zwar in den verschiedenen Ausschüssen bereits seit
2011 mehrfach eingefordert, von der Stadtverwaltung jedoch abgelehnt. Soll aber eine lebendige
Stadtgesellschaft in Leipzig erhalten werden und sich weiter entwickeln können, um den sich
verändernden urbanen Lebensbedingungen (Zuzug, demografischer Wandel in all seinen
Facetten, sozialräumliche Veränderungen etc.) gerecht zu werden, muss auch die
Stadtverwaltung ein Interesse am Erhalt der Vereinslandschaft haben. Dabei kommt der
Stadtverwaltung eine Verantwortung auch vor dem Hintergrund zu, dass sie in den neunziger
Jahren maßgeblich daran mitgewirkt hat, öffentliche Aufgaben in freie Trägerschaft zu
übergeben.
Die Analyse hat zum Ziel, einen Überblick über den Gesamtumfang von Vereinstätigkeit zu
erlangen und alle hier realisierten Aufgaben, personelle und finanzielle Ressourcen abzubilden.
Aufbauend auf der Analyse ist in einem zweiten Schritt die Erarbeitung einer Strategie möglich.
Diese Strategie sollte gemeinsam mit VertreterInnen der Vereine unter Berücksichtigung der
ressortbezogenen
Entwicklungspläne
der
Stadt
Leipzig
(beispielsweise
dem
Kulturentwicklungsplan) ausgearbeitet werden. Die VertreterInnen der Vereine sind vor allem
deswegen zwingend zu beteiligen, da sie aus der täglichen Praxis heraus die Spezifik von
Vereinsarbeit bestens kennen. Erst auf der Basis einer derart erstellten Analyse lässt sich
ablesen, wie sich die dargestellten Bedarfe angemessen erfüllen lassen.
Eine derartige Strategie muss dann aber auch berücksichtigen, dass neben der ehrenamtlichen
Unterstützung von Vereinsarbeit stabile personelle Strukturen notwendig sind, die den
VereinsmitarbeiterInnen würdige Einkommens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen. Die aktuell
aus der (Existenz-)Not heraus erzwungene Selbstausbeutung in der Vereinsarbeit kann nicht
länger als Normalität akzeptiert werden.