Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002611.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
28.09.18, 08:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00058/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Grundstücksverkehrsausschuss
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
2. Lesung
16.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Betreff
Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die
Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von
städtischen Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567)
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und
Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften
für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt.
2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen
der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt.
3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung:
Konzeptverfahren nach dem Vorbild solcher Städte wie Berlin und Hamburg kann ein Instrument der
Liegenschaftspolitik bei der Vorbereitung der Vergabeentscheidungen von Liegenschaften unter Berücksichtigung strategischer Ziele einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung und -erneuerung sein. Mit der Vergabe von Pachtverträgen und dem Verkauf von städtischen Grundstücken sollen strategische stadtentwicklungspolitische Ziele unterstützt werden. Bei Pachtverträgen und Veräußerung von Liegenschaften oder Grundstücken an Mietergenossenschaften zur Selbstnutzung
soll sozialen, kulturellen, ökologischen und städtebaulichen Zielen Vorrang vor dem reinen Verkaufserlös eingeräumt werden. Dabei soll der Vorrang der Vergabe von Pachtverträgen vor dem
Verkauf geprüft werden. In Ausnahmefällen, bei dem bisherige langjährige Mieter selbst Erwerber
eines Pachtvertrages und Käufer der bewohnten Immobilie werden, ist ein Verhandlungsverfahren
gerechtfertigt.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.04.2015
zu 14.1. Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von
Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen
Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen
Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567)
Vorlage: A-00058/14
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und
Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von
Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter
an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt.
2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet
und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden
VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft,
verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften,
Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der
Immobilienwirtschaft) beteiligt.
3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu
prüfen.
Abstimmungsergebnis:
in namentlicher Abstimmung:
Ja - Stimmen: 44
Nein - Stimmen: 21
Enthaltungen: 0
Leipzig, den 16. April 2015
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 567 vom 04.07.2014
Neufassung vom <Neufassung vom>
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 9.7.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Grundstücksverkehr
Stadtentwicklung/Bau
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
<Ortschaftsrat >
Stadtbezirksbeirat
<Stadtbezirksbeirat >
Eingereicht von
Unterschrift
Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für
die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe
von städtischen Liegenschaften und Grundstücken
Beschlussvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und
Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften
für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt.
2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden
VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener
gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser,
der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt.
3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen.
Begründung:
Konzeptverfahren nach dem Vorbild solcher Städte wie Berlin und Hamburg kann ein Instrument der
Liegenschaftspolitik bei der Vorbereitung der Vergabeentscheidungen von Liegenschaften unter
Berücksichtigung strategischer Ziele einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung und -erneuerung
sein. Mit der Vergabe von Pachtverträgen und dem Verkauf von städtischen Grundstücken sollen
strategische stadtentwicklungspoltische Ziele unterstützt werden. Bei Pachtverträgen und Veräußerung
von Liegenschaften oder Grundstücken an Mietergenossenschaften zur Selbstnutzung soll sozialen,
kulturellen, ökologischen und städtebaulichen Zielen Vorrang vor dem reinen Verkaufserlös eingeräumt
werden. Dabei soll der Vorrang der Vergabe von Pachtverträgen vor dem Verkauf geprüft werden. In
Ausnahmefällen, bei dem bisherige langjährige Mieter selbst Erwerber eines Pachtvertrages und Käufer
der bewohnten Immobilie werden, ist ein Verhandlungsverfahren gerechtfertigt.
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A-00058/14 vom 04.07.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 15.04.2015
Beschluss- Nr.
Eingereicht von Fraktion DIE LINKE.
Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die
Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von
städtischen Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567)
Stand vom 26.10.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Der Beschluss A-00058/14 (eRIS: V/A 567) wird im Rahmen des Beschusses VI-A-01297 umgesetzt und
ein Verfahren dem Stadtrat im I. Quartal 2016 vorgeschlagen werden.