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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002611.pdf
Größe
296 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
28.09.18, 08:22
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Antrag Nr. A-00058/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Grundstücksverkehrsausschuss Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Zuständigkeit 2. Lesung 16.09.2014 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Die Linke Betreff Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567) Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt. 2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt. 3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Begründung: Konzeptverfahren nach dem Vorbild solcher Städte wie Berlin und Hamburg kann ein Instrument der Liegenschaftspolitik bei der Vorbereitung der Vergabeentscheidungen von Liegenschaften unter Berücksichtigung strategischer Ziele einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung und -erneuerung sein. Mit der Vergabe von Pachtverträgen und dem Verkauf von städtischen Grundstücken sollen strategische stadtentwicklungspolitische Ziele unterstützt werden. Bei Pachtverträgen und Veräußerung von Liegenschaften oder Grundstücken an Mietergenossenschaften zur Selbstnutzung soll sozialen, kulturellen, ökologischen und städtebaulichen Zielen Vorrang vor dem reinen Verkaufserlös eingeräumt werden. Dabei soll der Vorrang der Vergabe von Pachtverträgen vor dem Verkauf geprüft werden. In Ausnahmefällen, bei dem bisherige langjährige Mieter selbst Erwerber eines Pachtvertrages und Käufer der bewohnten Immobilie werden, ist ein Verhandlungsverfahren gerechtfertigt. Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.04.2015 zu 14.1. Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567) Vorlage: A-00058/14 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt. 2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt. 3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen. Abstimmungsergebnis: in namentlicher Abstimmung: Ja - Stimmen: 44 Nein - Stimmen: 21 Enthaltungen: 0 Leipzig, den 16. April 2015 Seite: 1/1 RV Antrag Nr. V/A 567 vom 04.07.2014 Neufassung vom <Neufassung vom> zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 9.7.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Grundstücksverkehr Stadtentwicklung/Bau Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat <Ortschaftsrat > Stadtbezirksbeirat <Stadtbezirksbeirat > Eingereicht von Unterschrift Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken Beschlussvorschlag 1. Der Oberbürgermeister wird mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt. 2. Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt. 3. Vor der Ausschreibung zur Vergabe sind Pachtverträge als Vorrang vor dem Verkauf zu prüfen. Begründung: Konzeptverfahren nach dem Vorbild solcher Städte wie Berlin und Hamburg kann ein Instrument der Liegenschaftspolitik bei der Vorbereitung der Vergabeentscheidungen von Liegenschaften unter Berücksichtigung strategischer Ziele einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung und -erneuerung sein. Mit der Vergabe von Pachtverträgen und dem Verkauf von städtischen Grundstücken sollen strategische stadtentwicklungspoltische Ziele unterstützt werden. Bei Pachtverträgen und Veräußerung von Liegenschaften oder Grundstücken an Mietergenossenschaften zur Selbstnutzung soll sozialen, kulturellen, ökologischen und städtebaulichen Zielen Vorrang vor dem reinen Verkaufserlös eingeräumt werden. Dabei soll der Vorrang der Vergabe von Pachtverträgen vor dem Verkauf geprüft werden. In Ausnahmefällen, bei dem bisherige langjährige Mieter selbst Erwerber eines Pachtvertrages und Käufer der bewohnten Immobilie werden, ist ein Verhandlungsverfahren gerechtfertigt. Stadt Leipzig 01.15/004/10.05 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00058/14 vom 04.07.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 15.04.2015 Beschluss- Nr. Eingereicht von Fraktion DIE LINKE. Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken (eRIS: V/A 567) Stand vom 26.10.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Wirtschaft und Arbeit Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Der Beschluss A-00058/14 (eRIS: V/A 567) wird im Rahmen des Beschusses VI-A-01297 umgesetzt und ein Verfahren dem Stadtrat im I. Quartal 2016 vorgeschlagen werden.