Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003156.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00366/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Kultur
Bestätigung
Ratsversammlung
17.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bewerbung Leipzigs als "KULTURHAUPTSTADT EUROPAS" 2025
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Chancen und Risiken eine Bewerbung
Leipzigs als „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“ - eventuell gemeinsam mit Halle - zur Folge hat.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat im I. Quartal 2015 vorgelegt. Das Prüfergebnis soll den
Stadtrat befähigen, zu entscheiden, ob sich die Stadt Leipzig als „KULTURHAUPTSTADT
EUROPAS“ 2025 bewerben soll.
Begründung:
Seite 2/3
Im Jahr 2011 votierte der Stadtrat bereits über einen ähnlichen Antrag (V/A 147). Im
Verwaltungsstandpunkt verwies das Dezernat Kultur auf die Evaluierung des Bewerbungsverfahrens
der Europäischen Kommission. Ein Ergebnis war für 2012 in Aussicht gestellt. Mit erheblicher
Verzögerung hat am 12. Dezember 2013 das Europäische Parlament über eine Neuregelung der
Vergabe des Titels „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“ abgestimmt. Der Ministerrat hat am 24.
März 2014 den überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterführung der Initiative
"KULTURHAUPTSTÄDTE EUROPAS" angenommen, der die Vergabe des Titels für die Jahre 2020
bis 2033 regelt. Für das Jahr 2025 darf Deutschland maximal drei Städte neben Slowenien, das
ebenfalls für das Jahr 2025 vorgesehen ist, vorschlagen. Derzeit gibt es von zahlreichen Städten
Bemühungen, eine Bewerbung vorzubereiten.
Leipzig sollte die grundsätzliche Frage, ob und wie eine Bewerbung als „KULTURHAUPTSTADT
EUROPAS“ sinnvoll ist, zeitnah prüfen. Für eine Bewerbung spricht die Chance, sich grundsätzlich
und in einmaliger Intensität mit der kulturellen Identität unserer Stadt auseinander zu setzen. Ein
solcher Prozess ist auch bei scheiternder Bewerbung von integrativer Bedeutung für die
Stadtgesellschaft.
Anlagen:
Seite 3/3