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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002326.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
05.09.14, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 12:39
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Inhalt der Datei

Antrag Nr. A-00301/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 1. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 1. Lesung Eingereicht von FDP-Fraktion Betreff Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: 1. Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen. 2. Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht: Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten. 3. Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen. Seite 2/3 4. Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung) Anwendung. Begründung: Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.) gemacht. Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros bereits angemessen vergütet. Anlagen: Seite 3/3