Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002326.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
05.09.14, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00301/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
1. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
FDP-Fraktion
Betreff
Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
1. Die Stadt Leipzig erarbeitet gemeinsam mit Vertretern der Leipziger Kreativwirtschaft sowie
den zuständigen Kammern Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen.
2. Hierbei ist der Vergütungstarifvertrag Design der Allianz Deutscher Designer soweit möglich
und auf Leipzig anwendbar zu berücksichtigen – insbesondere zur Zusammensetzung (nicht:
Höhe) der Vergütung und zum Umgang mit Urheberrechten.
3. Ebenfalls berücksichtigt wird, grundsätzlich ein angemessenes Pitchhonorar zu zahlen und
sich ohne Auftragserteilung keine Rechte an präsentierten Arbeiten übertragen zu lassen.
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4. Nach Erarbeitung der Grundsätze werden diese vom Stadtrat beraten und finden danach für
die Stadtverwaltung sowie für alle verbundenen Unternehmen (als Gesellschafterweisung)
Anwendung.
Begründung:
Die Stadt Leipzig hat sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben.
Gleichzeitig sind Stadtverwaltung und kommunale Unternehmen für diesen Wirtschaftsbereich
wichtige Auftraggeber. Im Vergütungstarifvertrag Design sind neben Honorarvorschlägen
insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag,
Verbreitung etc.) gemacht.
Gleichzeitig berichten Unternehmer aus der Leipziger Kreativwirtschaft, dass für
Wettbewerbsverfahren zur Vergabe von Kreativleistungen nicht selten keine Vergütung (sog.
Pitchhonorar) gezahlt wird. Ebenfalls wird berichtet, dass es Fälle gab, in denen offenbar mit Vorlage
der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen sollten. Dies heißt, dass
der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen hat aber keinerlei Vergütung dafür
gezahlt wurde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft
unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus. Insbesondere eine
Stadtverwaltung und öffentliche Unternehmen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und eine
erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur
technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil
des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten
Leistungen. Eine ähnliche Form der Auftragsvergabe im Kreativbereich ist der
Architektenwettbewerb, im Rahmen dessen die Stadt Leipzig die teilnehmenden Architekturbüros
bereits angemessen vergütet.
Anlagen:
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