Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000979.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
20.08.14, 12:00
Aktualisiert
12.06.18, 08:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00146/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Kleingartenbeirat
Zuständigkeit
Vorberatung
Ratsversammlung
17.09.2014
Verweisung in die Fachausschüsse
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
23.09.2014
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Leipzig - auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune (V/A 575)
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Leipzig verzichtet schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie
Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Zu Beginn wird insbesondere auf, bzw. in
der Nähe, von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten auf den Einsatz von Pestiziden
verzichtet. Alternativ kommen nur die im Biolandbau verwendete Schädlingsbekämpfung
zum Einsatz.
2. Zur zeitlichen Umstellung der kommunalen Grünpflege ohne Pestizideinsatz erstellt die
Stadtverwaltung einen Maßnahmeplan mit verpflichtenden zeitlichen Schritten.
3. Private Dienstleistungsunternehmen und städtische Unternehmen und Beteiligungen, die
den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten oder diese besitzen, sowie Pächter
kommunaler Liegenschaften, werden seitens der Stadt Leipzig zum Pestizidverzicht aufgefordert.
Alle Anwender von Schädlingsbekämpfungssubstanzen werden weitergebildet.
4. Mittels einer begleitenden Kampagne wird die Stadt Leipzig der Bevölkerung durch
intensive Öffentlichkeitsarbeit die neuen Maßnahmen und mögliche Alternativen nahe
bringen mit dem Ziel, auch auf Privatgrundstücken und in Gartenvereinen den Einsatz von
Pestiziden aufzuhalten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Begründung
Mehr als 300 000 Tonnen Pestizide werden jährlich in Deutschland ausgebracht. Auch in Leipzig
wird viel Gift gegen Unkraut und Schadinsekten verspritzt. Direkte Folgen sind tödliche
Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch "Kollateralschäden" an anderen Tieren und
Pflanzen.
Aber: - Pestizide gefährden auch die menschliche Gesundheit.
- Pestizide zerstören die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und
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haben negative Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und
Säugetiere.
- Pestizide sind mitverantwortlich für das zunehmende Artensterben.
Um den Pestizideinsatz in Leipzig einzugrenzen auf nur das fachlich Gebotene, ist
Überzeugungsarbeit in der Bevölkerung erforderlich. Von ihrem "Schönheitsideal" für den
Pflegezustand des Straßen begleitenden Grüns, von Wegen und Plätzen sowie Kleingärten hängt
auch ab, welche Anforderungen nach öffentlicher Ordnung gestellt werden. Es wäre deswegen
wünschenswert, wenn sich Leipzig am Beispiel München orientiert und einen Material zur
Verfügung stellt, welches neben den öffentlichen Stellen auch in Gartenmärkten und
Kleingartenvereinen verteilt werden könnte. (siehe Anlage)
Grundsätzlich wird beim kommunalen Pestizideinsatz zwischen zwei Arten von öffentlichen Flächen
unterschieden: Kulturland und Nicht-Kulturland.
Auf Kulturland (Parks, Gärten, Forst) ist die Verwendung von Pestizide grundsätzlich möglich, sie
müssen aber nicht zum Einsatz kommen.
Auf Nicht-Kulturland dürfen Pestizide nur mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden. Das sind
unter anderem Straßen, Wege aller Art, Plätze, Parkplätze, Böschungen, Gleisanlagen,
Hafenanlagen und Flughäfen, aber auch Grünflächen wie Naturschutz-Ausgleichsflächen, Spielund
Liegewiesen, Spielplätze, Schulen, Kindergärten und Schwimmbäder. Ausnahmen sind
genehmigungsfähig, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf
andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des
Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegen stehen.
Die Pflichten der Kommune müssen beim Verzicht auf Pestizide nicht vernachlässigt werden. Dies
zeigen Kommunen wie Münster, Saarbrücken, Tübingen und andere, die seit vielen Jahren ohne
Pestizide arbeiten. Die Stadt Saarbrücken etwa geht diesen Weg und kommt seit über 20 Jahren
ohne Pestizide aus.
Besorgte Bürger berichten vom zunehmenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf NichtKulturland. Insbesonder das wachsende Bewusstsein für naturnahes Gärtnern im Kleingarten und
der Wunsch der Pächter dort gesunde, pestizidfreie Pflanzen ziehen zu können, müssen
berücksichtigt werden. Daher ist auch die Aufklärung der Kleingartenvereine über die gesundheitsund umweltschädigenden Auswirkung beim Einsatz von Pestiziden und die natürlichen Alternativen
ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung.
Dazu sollte auch eine Prüfstelle für Boden- und Wasserqualität für Kleingartenpächter beworben
werden.
Der weitverbreitete Einsatz von handelsüblichen Breitband-Anwendungen wie Round-up der Firma
Monsato mit dem Wirkstoff Glyphosat, ist ein gefährliches Unterfangen. Als unspezifisches Herbizid
ist es im landwirtschaftlichen Großflächeneinsatz inzwischen sehr umstritten, da Ziel-Schädlinge
schon Resistenzen entwickelt haben und sich nun als Super-Unkräuter unbeherrschbar verbreiten
und Ernten vernichten
.
Definition:
Pestizide sind chemisch-synthetische Stoffe und Stoffkombinationen, die giftig auf im jeweiligen
Anwendungsbereich unerwünschte Organismen (Tiere oder Pflanzen) wirken. Sie töten, vertreiben,
hemmen das Wachstum oder die Keimung. Der Begriff "Pestizide" stammt vom englischen Wort
"pests" (Schädlinge). Diese Gifte können nach "Ziel-Organismen" eingeteilt werden. So gibt es
Insektizide (gegen Insekten), Herbizide (gegen Pflanzen), Fungizide (gegen Pilze) und weitere.
Pestizide haben einen oder mehrere Wirkstoffe, die bestimmten Gruppen von Pestiziden
zugeordnet werden können.
(Quelle: http://www.bund.net/themen_und_projekte/chemie/pestizide/wirkstoffe/)
Anlage zum Antrag V/A 575
Haupteinsatzgebiete in der Stadt, inklusive Kleingärten, sind vor allem Herbizide.
! Pestizide gefährden die menschliche Gesundheit.
Das häufig eingesetzte Herbizid Glyphosat wird mittlerweile mit chronischen Erkrankungen,
Störungen des Hormonsystems, Geburten- defekten sowie Krebs und Parkinson in Verbindung
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gebracht. Weswegen der Einsatz von Pestiziden in Kindereinrichtungen und deren Umgebung
unterbunden werden muss.
! Pestizide zerstören die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und
haben negative Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und Säugetiere.
Hebizide zerstören den Anfang der Nahrungskette. Im Ergebnis verhungern z. B. in Kleingärten ca.
1/3 bis die Hälfte der Jungvögel, weil ihnen die Insekten als Futter fehlen. Den Insekten wurde
durch die Herbizide das Futter vergiftet. Dazu kommt der Massenmord an Regenwürmern und
anderen Bodenlebewesen. Das führt zur Zerstörung des Bodens.
Auch der Einsatz gegen Blattläuse hat negative Folgen. Sie sind eine wertvolle Futterquelle für viele
gern gesehene Gartentiere: Der vom Regen abgespülte Zuckersaft düngt die Bodenpilze. Die
wiederum versorgen die Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen. Die Ameisen, die den Zuckersaft
ebenfalls schätzen und die Blattläuse dazu schützen und pflegen, vertilgen rundherum die Raupen
und andere Pflanzenschädlinge. Saugen die Blattläuse zuviel, so dass die Pflanzen zu sehr
geschwächt werden, transportieren die Ameisen sie zu anderen Pflanzen und Nahrungsmangel
führt auch dazu, dass die Blattläuse wieder Flügel bilden und von selbst verschwinden. Nur sehr
empfindliche Pflanzen, die mit Boden und Klima nur schwer zurecht kommen, leiden unter den
Blattläusen, die anderen profitieren.
Der Einsatz gegen Ameisen im Außenbereich ist ein großer Fehler. Im Haus bzw. in der Laube ist
das berechtigt. Draußen gehören Ameisen zu den nützlichsten Tieren überhaupt.
Zum Einsatz gegen Nacktschnecken sollte nur das Schneckengift zugelassen werden, das auch im
Biolandbau zugelassen ist. Die Alternative wäre absammeln, aber das ist nur im Kleingarten
machbar und sehr arbeitsintensiv.
! Pestizide sind mitverantwortlich für das zunehmende Artensterben.
Die natürliche Aussterberate ist um das 100- bis 1000-fache angestiegen, alleine zwischen 1970
und 2000 ist die Artenvielfalt um rund 40 Prozent zurückgegangen. In Sachsen stehen 40 % aller
Arten auf der Roten Liste.
! Vorsicht: Die Werbung der Chemieindustrie verharmlost die Wirkung ihrer Produkte oft.
Glyphosat wird so z. B. teilweise als Bioprodukt beworben, weil das Zeug innerhalb einer Woche
biologisch abgebaut werde (siehe z. B Chrestensen im Internet).
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 14.6. Leipzig - auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune (eRIS: V/A 575)
Vorlage: A-00146/14
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig verzichtet schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie
Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Zu Beginn wird insbesondere auf, bzw. in
der Nähe, von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten auf den Einsatz von Pestiziden
verzichtet. Alternativ kommen nur die im Biolandbau verwendeten
Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz.
Nur in wenigen Fällen bei invasiven Arten, wenn sie sich diese auf mechanischem Wege
nicht beseitigen lassen, können diese chemisch bekämpft werden, weil dies unter den
gegebenen Umständen die sinnvollste und nachhaltigste Methode darstellt.
2. Zur zeitlichen Umstellung der kommunalen Grünpflege ohne Pestizideinsatz erstellt die
Stadtverwaltung einen Maßnahmeplan mit verpflichtenden zeitlichen Schritten unter
Berücksichtigung der kommunalen Leistungsfähigkeit sowie der gesetzlichen Regelungen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die privaten Dienstleistungsunternehmen,
städtischen Unternehmen und Beteiligungen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen
erhalten oder diese besitzen, sowie an Pächter kommunaler Liegenschaften zu appellieren
auf Pestizide zu verzichten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, sind ab 2015 alle
Sachkundigen im Umgang mit Pestiziden im Abstand von drei Jahren nachweislich zu
schulen.
4. Mittels einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit wird die Stadt Leipzig der Bevölkerung
geeignete Maßnahmen bzw. mögliche Alternativen nahebringen, auch auf
Privatgrundstücken und in Kleingartenvereinen den Einsatz von Pestiziden aufzuhalten.
5. Die kommunalen Landwirtschaftsflächen sind von der Beschlussfassung ausgenommen, da
Agrarumweltrichtlinien bereits eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 575 vom 06.08.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 17.09.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Umwelt und Ordnung
Kleingartenbeirat
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Thema:
Leipzig - auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Stadt Leipzig verzichtet schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie
Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden. Zu Beginn wird insbesondere auf, bzw. in
der Nähe, von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet. Alternativ kommen nur die im Biolandbau verwendete Schädlingsbekämpfung zum Einsatz.
2. Zur zeitlichen Umstellung der kommunalen Grünpflege ohne Pestizideinsatz erstellt die
Stadtverwaltung einen Maßnahmeplan mit verpflichtenden zeitlichen Schritten.
3. Private Dienstleistungsunternehmen und städtische Unternehmen und Beteiligungen, die
den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten oder diese besitzen, sowie Pächter
kommunaler Liegenschaften, werden seitens der Stadt Leipzig zum Pestizidverzicht aufgefordert. Alle Anwender von Schädlingsbekämpfungssubstanzen werden weitergebildet.
4. Mittels einer begleitenden Kampagne wird die Stadt Leipzig der Bevölkerung durch
intensive Öffentlichkeitsarbeit die neuen Maßnahmen und mögliche Alternativen nahe
bringen mit dem Ziel, auch auf Privatgrundstücken und in Gartenvereinen den Einsatz von
Pestiziden aufzuhalten.
Begründung
Mehr als 300 000 Tonnen Pestizide werden jährlich in Deutschland ausgebracht. Auch in Leipzig
wird viel Gift gegen Unkraut und Schadinsekten verspritzt. Direkte Folgen sind tödliche
Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch "Kollateralschäden" an anderen Tieren und
Pflanzen.
Aber: -
Pestizide gefährden auch die menschliche Gesundheit.
-
Pestizide zerstören die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und
haben negative Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und
Säugetiere.
-
Pestizide sind mitverantwortlich für das zunehmende Artensterben.
Um den Pestizideinsatz in Leipzig einzugrenzen auf nur das fachlich Gebotene, ist
Überzeugungsarbeit in der Bevölkerung erforderlich. Von ihrem "Schönheitsideal" für den
Pflegezustand des Straßen begleitenden Grüns, von Wegen und Plätzen sowie Kleingärten hängt
auch ab, welche Anforderungen nach öffentlicher Ordnung gestellt werden. Es wäre deswegen
wünschenswert, wenn sich Leipzig am Beispiel München orientiert und einen Material zur
Verfügung stellt, welches neben den öffentlichen Stellen auch in Gartenmärkten und
Kleingartenvereinen verteilt werden könnte. (siehe Anlage)
Grundsätzlich wird beim kommunalen Pestizideinsatz zwischen zwei Arten von öffentlichen Flächen
unterschieden: Kulturland und Nicht-Kulturland.
Auf Kulturland (Parks, Gärten, Forst) ist die Verwendung von Pestizide grundsätzlich möglich, sie
müssen aber nicht zum Einsatz kommen.
Auf Nicht-Kulturland dürfen Pestizide nur mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden. Das sind
unter anderem Straßen, Wege aller Art, Plätze, Parkplätze, Böschungen, Gleisanlagen,
Hafenanlagen und Flughäfen, aber auch Grünflächen wie Naturschutz-Ausgleichsflächen, Spielund Liegewiesen, Spielplätze, Schulen, Kindergärten und Schwimmbäder. Ausnahmen sind
genehmigungsfähig, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf
andere Art nicht erzielt werden kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des
Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegen stehen.
Die Pflichten der Kommune müssen beim Verzicht auf Pestizide nicht vernachlässigt werden. Dies
zeigen Kommunen wie Münster, Saarbrücken, Tübingen und andere, die seit vielen Jahren ohne
Pestizide arbeiten. Die Stadt Saarbrücken etwa geht diesen Weg und kommt seit über 20 Jahren
ohne Pestizide aus.
Besorgte Bürger berichten vom zunehmenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf NichtKulturland. Insbesonder das wachsende Bewusstsein für naturnahes Gärtnern im Kleingarten und
der Wunsch der Pächter dort gesunde, pestizidfreie Pflanzen ziehen zu können, müssen
berücksichtigt werden. Daher ist auch die Aufklärung der Kleingartenvereine über die gesundheitsund umweltschädigenden Auswirkung beim Einsatz von Pestiziden und die natürlichen Alternativen
ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung.
Dazu sollte auch eine Prüfstelle für Boden- und Wasserqualität für Kleingartenpächter beworben
werden.
Der weitverbreitete Einsatz von handelsüblichen Breitband-Anwendungen wie Round-up der Firma
Monsato mit dem Wirkstoff Glyphosat, ist ein gefährliches Unterfangen. Als unspezifisches Herbizid
ist es im landwirtschaftlichen Großflächeneinsatz inzwischen sehr umstritten, da Ziel-Schädlinge
schon Resistenzen entwickelt haben und sich nun als Super-Unkräuter unbeherrschbar verbreiten
und Ernten vernichten.
Definition:
Pestizide sind chemisch-synthetische Stoffe und Stoffkombinationen, die giftig auf im jeweiligen
Anwendungsbereich unerwünschte Organismen (Tiere oder Pflanzen) wirken. Sie töten, vertreiben,
hemmen das Wachstum oder die Keimung. Der Begriff "Pestizide" stammt vom englischen Wort
"pests" (Schädlinge). Diese Gifte können nach "Ziel-Organismen" eingeteilt werden. So gibt es
Insektizide (gegen Insekten), Herbizide (gegen Pflanzen), Fungizide (gegen Pilze) und weitere.
Pestizide haben einen oder mehrere Wirkstoffe, die bestimmten Gruppen von Pestiziden
zugeordnet werden können.
(Quelle: http://www.bund.net/themen_und_projekte/chemie/pestizide/wirkstoffe/)
Anlage zum Antrag V/A 575
Haupteinsatzgebiete in der Stadt, inklusive Kleingärten, sind vor allem Herbizide.
! Pestizide gefährden die menschliche Gesundheit.
Das häufig eingesetzte Herbizid Glyphosat wird mittlerweile mit chronischen Erkrankungen,
Störungen des Hormonsystems, Geburten- defekten sowie Krebs und Parkinson in Verbindung
gebracht. Weswegen der Einsatz von Pestiziden in Kindereinrichtungen und deren Umgebung
unterbunden werden muss.
! Pestizide zerstören die Bodenfruchtbarkeit, sind schädlich für Wasserorganismen und
haben negative Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten sowie Vögel und Säugetiere.
Hebizide zerstören den Anfang der Nahrungskette. Im Ergebnis verhungern z. B. in Kleingärten ca.
1/3 bis die Hälfte der Jungvögel, weil ihnen die Insekten als Futter fehlen. Den Insekten wurde
durch die Herbizide das Futter vergiftet. Dazu kommt der Massenmord an Regenwürmern und
anderen Bodenlebewesen. Das führt zur Zerstörung des Bodens.
Auch der Einsatz gegen Blattläuse hat negative Folgen. Sie sind eine wertvolle Futterquelle für viele
gern gesehene Gartentiere: Der vom Regen abgespülte Zuckersaft düngt die Bodenpilze. Die
wiederum versorgen die Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen. Die Ameisen, die den Zuckersaft
ebenfalls schätzen und die Blattläuse dazu schützen und pflegen, vertilgen rundherum die Raupen
und andere Pflanzenschädlinge. Saugen die Blattläuse zuviel, so dass die Pflanzen zu sehr
geschwächt werden, transportieren die Ameisen sie zu anderen Pflanzen und Nahrungsmangel
führt auch dazu, dass die Blattläuse wieder Flügel bilden und von selbst verschwinden. Nur sehr
empfindliche Pflanzen, die mit Boden und Klima nur schwer zurecht kommen, leiden unter den
Blattläusen, die anderen profitieren.
Der Einsatz gegen Ameisen im Außenbereich ist ein großer Fehler. Im Haus bzw. in der Laube ist
das berechtigt. Draußen gehören Ameisen zu den nützlichsten Tieren überhaupt.
Zum Einsatz gegen Nacktschnecken sollte nur das Schneckengift zugelassen werden, das auch im
Biolandbau zugelassen ist. Die Alternative wäre absammeln, aber das ist nur im Kleingarten
machbar und sehr arbeitsintensiv.
! Pestizide sind mitverantwortlich für das zunehmende Artensterben.
Die natürliche Aussterberate ist um das 100- bis 1000-fache angestiegen, alleine zwischen 1970
und 2000 ist die Artenvielfalt um rund 40 Prozent zurückgegangen. In Sachsen stehen 40 % aller
Arten auf der Roten Liste.
! Vorsicht: Die Werbung der Chemieindustrie verharmlost die Wirkung ihrer Produkte oft.
Glyphosat wird so z. B. teilweise als Bioprodukt beworben, weil das Zeug innerhalb einer Woche
biologisch abgebaut werde (siehe z. B Chrestensen im Internet).