Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001776.pdf
Größe
286 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00042/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
Zuständigkeit
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Die Linke
Betreff
Mittagessenförderung für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass, die nicht im
Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden (eRIS: V/A 560)
Beschluss:
Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass in Schulen und Kindertagesstätten erhalten ab 1.
September 2014 eine Mittagessenförderung wie die Kinder und Jugendlichen aus dem Bildungsund Teilhabepaket.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Ratsversammlung vom 14.09.2011 hatte diesen Beschluss bereits gefasst. Er wurde
aufgehoben, weil diese Kinder und Jugendlichen auch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
unterstützt wurden. Diese Unterstützung fiel im vergangenen Schuljahr weg. Ansinnen der
Stadtverwaltung war 2011, dass kein Kind/kein Jugendlicher schlechter gestellt werden sollte.
Betroffen sind ca. 1.000 Kinder und Jugendliche.
Sollte die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für diese Betroffenen wegfallen, sollte
ein ergänzender Beschlussvorschlag vorgelegt werden, um einen entsprechenden Nachteilausgleich
zu gewähren. Das ist bis heute nicht erfolgt.
Der Leipzig-Pass ist eine freiwillige Einrichtung der Stadt Leipzig, die Geringverdiener unterstützen
soll. Was Kinder und Jugendlich täglich benötigen und was der Leipzig-Pass ihnen sicherstellte, ist
das tägliche warme Mittagessen in der Schule.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 14.1. Mittagessenförderung für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass, die
nicht im Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden (eRIS: V/A 560)
Vorlage: A-00042/14
Beschluss:
Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass in Schulen und Kindertagesstätten erhalten ab 1.
September 2014 eine Mittagessenförderung wie die Kinder und Jugendlichen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 30
Nein - Stimmen: 27
Enthaltungen: 7
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 560 vom 2.7.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 9.7.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Mittagessenförderung für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass, die nicht im
Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden
Beschlussvorschlag
Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass in Schulen und Kindertagesstätten erhalten ab
1. September 2014 eine Mittagessenförderung wie die Kinder und Jugendlichen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket.
Begründung:
Die Ratsversammlung vom 14.09.2011 hatte diesen Beschluss bereits gefasst. Er wurde
aufgehoben, weil diese Kinder und Jugendlichen auch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
unterstützt wurden. Diese Unterstützung fiel im vergangenen Schuljahr weg. Ansinnen der
Stadtverwaltung war 2011, dass kein Kind/kein Jugendlicher schlechter gestellt werden sollte.
Betroffen sind ca. 1.000 Kinder und Jugendliche.
Sollte die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für diese Betroffenen wegfallen, sollte
ein ergänzender Beschlussvorschlag vorgelegt werden, um einen entsprechenden
Nachteilausgleich zu gewähren. Das ist bis heute nicht erfolgt.
Stadt Leipzig
01.15/004/10.05
Der Leipzig-Pass ist eine freiwillige Einrichtung der Stadt Leipzig, die Geringverdiener
unterstützen soll. Was Kinder und Jugendlich täglich benötigen und was der Leipzig-Pass ihnen
sicherstellte, ist das tägliche warme Mittagessen in der Schule.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. A-00042/14 vom 02.07.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015
Beschluss- Nr. (eRIS V/A 560)
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Mittagessenförderung für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass, die nicht im
Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden
Stand vom 05.08.15
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Durch den Bereich Bildung und Teilhabe des Sozialamtes wurden nach Beschlussfassung
umgehend alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine schnellstmögliche Auszahlung
der Leistung zu ermöglichen. Seit 09.06.2015 werden die Anträge bearbeitet und die Leistung
rückwirkend ab 01.09.2014 gezahlt.