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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000939.pdf
Größe
461 kB
Erstellt
25.07.14, 12:00
Aktualisiert
11.08.17, 15:57

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00074/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 03.09.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Lindenthal 09.09.2014 Vorberatung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Die Linke Betreff Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (eRIS: V/A 514) Beschluss: 1. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat eine Liste zum Zustand der in Verantwortung der Stadt Leipzig befindlichen Mahn- und Denkmale sowie Gedenktafeln im Gedenken für die Opfer des Faschismus vor. 2. Die Stadtverwaltung unterbreitet bis zum III. Quartal 2014 dem Stadtrat einen Vorschlag, wie bis zum 8. Mai 2015 der in der unter 1.) aufgelistete Sanierungs- und Pflegebedarf abgearbeitet werden kann. Ziel ist dabei, dass zum 70. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus alle Mahn- und Denkmale in einem dem Anlass würdigen Zustand sind. Das schließt das unmittelbare Umfeld der Gedenkorte ein. 3. Die Stadtverwaltung arbeitet künftig konstruktiv mit Vereinen und Initiativen (z. B. Gedenkstätte für Zwangsarbeit, Bund der Antifaschisten) zusammen, die im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements Informations- und Erläuterungsmaterial im unmittelbaren Umfeld der Mahn- und Denkmale im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anbringen wollen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Begründung: Am 8. Mai 2015 jährt sich der 70 Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus. Dieser Jahrestag sollte Anlass sein, dass Stadtrat und Stadtverwaltung ein unmissverständliches Signal setzen, sich über offizielle Gedenktage hinaus mit der braunen Vergangenheit der Stadt auseinanderzusetzen, Orte der Täter und Opfer sichtbar bleiben zu lassen oder sie weiter sichtbar zu machen. Die Ausstellung der Studenten der Hochschule für Grafik und Buchkunst „Orte, die man kennen sollte“ 2013 hatte große Resonanz, zeigte aber auch den Verfall und den Zustand der Gedenkstätten, Denkmale und Tafeln. Weder am 1958 errichteten Monument zu Erinnerung an die Greueltaten in Abtnaundorf noch am Denkmal der 53 in Lindenthal weisen Tafeln auf die historischen Hintergründe hin, dokumentieren so nicht, dass es sich um authentische Orte des Leidens und Sterbens von Opfern des Nationalsozialismus handelt. Erinnerungsorte sprechen nach vielen Jahren nicht mehr nur für sich selbst. Nachfolgende Generationen beschäftigen sich mit den Lebenswegen und den Ursachen – brauchen Orte, mit denen sie sich auseinandersetzen können, die auch in einem baulichen Zustand sind, der Raum lässt für Ergänzungen und Erläuterungen sowie neue Formen des Gedenkens. Seite 2/3 Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 15.8 Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (eRIS: V/A 514) Vorlage: A-00074/14 Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis (ANLAGE 1 und 2). 2. Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3. Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit, dabei sind die Stadtbezirksbeiräte zu beteiligen. 4. Die Sanierung des Denkmal 53 beinhaltet gleichzeitig die Herstellung einer dem Denkmal würdigen Zuwegung sowie die Sicherung der regelmäßigen Pflege. Das Denkmal 53 wird in das offizielle Gedenkprogramm des Stadt Leipzig aufgenommen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenenthaltung Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Antrag Nr. V/A 514 vom 5.2.2014 Neufassung vom 24.4.2014 zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 12.2.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Verwaltungsausschuss FA Kultur Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat hier eintragen Stadtbezirksbeirat hier eintragen Eingereicht von Unterschrift Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus Beschlussvorschlag 1. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat eine Liste zum Zustand der in Verantwortung der Stadt Leipzig befindlichen Mahn- und Denkmale sowie Gedenktafeln im Gedenken für die Opfer des Faschismus vor. 2. Die Stadtverwaltung unterbreitet bis zum III. Quartal 2014 dem Stadtrat einen Vorschlag, wie bis zum 8. Mai 2015 der in der unter 1.) aufgelistete Sanierungs- und Pflegebedarf abgearbeitet werden kann. Ziel ist dabei, dass zum 70. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus alle Mahn- und Denkmale in einem dem Anlass würdigen Zustand sind. Das schließt das unmittelbare Umfeld der Gedenkorte ein. 3. Die Stadtverwaltung arbeitet künftig konstruktiv mit Vereinen und Initiativen (z. B. Gedenkstätte für Zwangsarbeit, Bund der Antifaschisten) zusammen, die im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements Informationsund Erläuterungsmaterial im unmittelbaren Umfeld der Mahn- und Denkmale im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anbringen wollen. Begründung: Am 8. Mai 2015 jährt sich der 70 Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus. Dieser Jahrestag sollte Anlass sein, dass Stadtrat und Stadtverwaltung ein unmissverständliches Signal setzen, sich über offizielle Gedenktage hinaus mit der braunen Vergangenheit der Stadt auseinanderzusetzen, Orte der Täter und Opfer sichtbar bleiben zu lassen oder sie weiter sichtbar zu machen. Die Ausstellung der Studenten der Hochschule für Grafik und Buchkunst „Orte, die man kennen sollte“ 2013 hatte große Resonanz, zeigte aber auch den Verfall und den Zustand der Gedenkstätten, Denkmale und Tafeln. Weder am 1958 errichteten Monument zu Erinnerung an die Greueltaten in Abtnaundorf noch am Denkmal der 53 in Lindenthal weisen Tafeln auf die historischen Hintergründe hin, dokumentieren so nicht, dass es sich um authentische Orte des Leidens und Sterbens von Opfern des Nationalsozialismus handelt. Erinnerungsorte sprechen nach vielen Jahren nicht mehr nur für sich selbst. Nachfolgende Generationen beschäftigen sich mit den Lebenswegen und den Ursachen – brauchen Orte, mit denen sie sich auseinandersetzen können, die auch in einem baulichen Zustand sind, der Raum lässt für Ergänzungen und Erläuterungen sowie neue Formen des Gedenkens. RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00074/14 vom 05.02.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Beschluss- Nr. Eingereicht von DIE LINKE Thema: Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (eRIS: V/A 514) Stand vom 17.03.2015 noch nicht begonnen ✘ Umgesetzt, Pkt. 1 aufgehoben ✘ in Arbeit, Pkt. 2,3,4 geändert Kultur Datum/Unterschrift (en) Beschlusstext: 1.Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für die Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis. 2.Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3.Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit, dabei sind die Stadtbezirksbeiräte zu beteiligen. 4.Die Sanierung des „Denkmal der 53“ beinhaltet gleichzeitig die Herstellung einer dem Denkmal würdigen Zuwegung sowie die Sicherung der regelmäßigen Pflege. Das Denkmal der 53 wird in das offizielle Gedenkprogramm der Stadt Leipzig aufgenommen. Sachstand: 1. Der Beschlusspunkt ist durch Befassung in der Ratsversammlung am 17.09.2014 umgesetzt. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 2. Die Sanierung/Reinigung/Pflege der im Sachstandsbericht aufgeführten Denkmale wurde beauftragt und wird bis zum 11.04.2015 (Denkmal der 53) bzw. 30.04.2015 abgeschlossen sein. 3. Der Beschlusspunkt wird laufend umgesetzt. Der Vorschlag einer Initiative aus Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern zur Aufwertung der Gedenkstätte Abtnaundorf wurde übernommen. In einer Arbeitsgruppe (Akteure und Stadtverwaltung) wurde über die relevanten Themen Einigung erzielt. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wird 2015 die Vorplanung für die Aufwertung der Gedenkstätte durchführen, in deren Folge die Mittel geplant werden können. Zum 27.01.2015 wurde ein Informationsflyer erstellt und zur Gedenkveranstaltung verteilt. -2- Über das Umfeld des „Denkmal der 53“ wurde mit der Paul-Robeson-Schule ein Patenschaftsvertrag abgeschlossen. Schülerinnen und Schüler haben die regelmäßige Pflege des Umfeldes übernommen. 4. Die Sanierung der Zuwegung ist in Arbeit, Restleistungen auf der unbefestigten Fläche werden bis zum 11.04.2015 abgeschlossen. Das Denkmal der 53 wurde in das offizielle Gedenkprogramm der Stadt Leipzig aufgenommen. RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. A-00074/14 vom 05.02.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Beschluss- Nr. -Eingereicht von DIE LINKE Thema: Sanierung der Gedenkorte im Gedenken an die Opfer des Faschismus in Vorbereitung des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus (eRIS: V/A 514) Stand vom 17.09.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Kultur Datum/Unterschrift (en) Beschlusstext: 1.Der Stadtrat nimmt den Sachstand zu den in Verantwortung der Stadt Leipzig stehenden Denkmalen und Gedenkorten für die Opfer des Nationalsozialismus zur Kenntnis. 2.Die Stadtverwaltung führt die im Sachstandsbericht zum Verwaltungsstandpunkt aufgeführten Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an den Denkmalen und Gedenkorten bis zum 70. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus am 08. Mai 2015 durch und sichert damit den würdigen Zustand derselben zu diesem Gedenktag. 3.Die Stadtverwaltung prüft die von Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern herangetragenen Vorschläge auf Ergänzung und Gestaltung von Denkmalen und Gedenkorten auf Realisierbarkeit, dabei sind die Stadtbezirksbeiräte zu beteiligen. 4.Die Sanierung des „Denkmal der 53“ beinhaltet gleichzeitig die Herstellung einer dem Denkmal würdigen Zuwegung sowie die Sicherung der regelmäßigen Pflege. Das Denkmal der 53 wird in das offizielle Gedenkprogramm der Stadt Leipzig aufgenommen. Sachstand: 1. Der Beschlusspunkt ist durch Befassung in der Ratsversammlung am 17.09.2014 umgesetzt. 2. Die Sanierung/Reinigung/Pflege der im Sachstandsbericht aufgeführten Denkmale wurde beauftragt und wurde zum 30.04.2015 abgeschlossen. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 3. Der Beschlusspunkt wird laufend umgesetzt. 4. Die Sanierung der Zuwegung wurde abgeschlossen. Das „Denkmal der 53“ wurde in das offizielle Gedenkprogramm der Stadt Leipzig aufgenommen. Die regelmäßige Pflege des Umfeldes des „Denkmal der 53“ ist organisiert.