Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027758.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
24.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00363/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
23.06.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
25.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Einbau eines Liftes in der Verteilerebene Citytunnel Hauptbahnhof zur Herstellung
der Barrierefreiheit
Beschlussvorschlag:
1. Die Treppenanlage wird durch den Einbau eines Liftes barrierefrei gestaltet.
2. Die Kosten für den Bau betragen 153.850 €. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme entstehen die
unter Punkt "4. Finanzierung" ermittelten Folgekosten.
3. Im PSP-Element 7.0000579.700 werden 2015 gem. RV 18.03.15/HH-Beschlussfassung zum
Antrag A 059/15 60.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die restliche Summe von 93.850 €
brutto wird im PSP-Element 7.0000579.700 aus dem Budget des VTA bereitgestellt.
4. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. entsprechende Anlage Begründung, Punkt 4., anfallende
Folgekosten in Höhe von 5.000 € jährlich werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu entscheiden. Die Mittel sind
dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit der GB Immobilien GmbH als
Betreiber der Promenaden Hauptbahnhof, zur Übernahme der Unterhaltungslast in den
bestehenden Betriebsvertrag zur Verteilerebene, fortzuführen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X wenn ja, Kostengünstigere
Alternativen geprüft
nein
X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in
EUR
2016
153.850
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendung
en
Finanzhaushalt
Einzahlunge
n
Auszahlunge
2015
n
ntstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
2015
2030
X
70.000.579.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo
veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
5000
X nein
wenn
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
In der Verteilerebene treffen und teilen sich die Fußgängerströme entsprechend ihres
Ausgangsortes und ihrer Zielrichtung. Sie ist Zugang zur Citytunnel-Station, zur Innenstadt, zu den
LVB-Haltestellen und zum Eisenbahn-Fernverkehr sowie den Promenaden Hauptbahnhof.
Ein nördlicher Ausgang aus der Verteilerebene ist bei gegenwärtiger Nutzung des Untergeschosses
der Westhalle des Bahnhofes nur über das Einkaufszentrum Promenaden Hauptbahnhof im
Zeitraum von 05:00 bis 23:00 Uhr möglich.
Der durch das Einkaufszentrum genutzte Abschnitt der Verteilerebene wird außerhalb der
Öffnungszeiten mit einem Brandschutztor, Standort nördlich der Aufgänge zu den LVB-Haltestellen,
gesichert. In diesem Abschnitt der Verteilerebene ist ein Höhensprung von 1,52 m vorhanden, der
beim direkten Zugang ins Untergeschoss des Einkaufszentrums Promenaden Hauptbahnhof über
eine Treppenanlage überwunden werden muss.
Ziel ist es, durch den Einbau eines Aufzuges diese Barriere zu beseitigen.
Als Baulastträgerin des Fußgängertunnels obliegt der Stadt Leipzig die Aufgabe, bauliche
Verbesserungen im Fußgängertunnel zu planen, zu finanzieren und zu bauen.
Mit Schreiben vom 02.06.2014 an die Deutsche Bahn Station & Service AG und die Promenaden
Hauptbahnhof als Anlieger und Nutzer der Verteilerebene wurde um Prüfung der Finanzbeteiligung
an der Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit ersucht.
Durch die Deutsche Bahn Station & Service AG wurde eine Finanzbeteiligung mit Schreiben vom
17.06.2014 abgelehnt.
Seitens der Promenaden Hauptbahnhof wird eine Finanzbeteiligung bei Realisierung der Maßnahme
zugesagt. Die Höhe kann erst mit der Realisierungsentscheidung der Stadt und dem Vorliegen der
entsprechenden Unternehmensentscheidung beziffert werden. Die Zahlung erfolgt als
Teilrefinanzierung nach Abschluss der Maßnahme.
Anlagen:
Begründung
Ansicht Lift
Beispielbild Lift
Grundriss Rampenanlagen
Längsschnitt Rampenanlagen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu 19.2
Einbau eines Liftes in der Verteilerebene Citytunnel Hauptbahnhof zur
Herstellung der Barrierefreiheit
Vorlage: DS-00363/14
Beschluss:
1. Die Treppenanlage wird durch den Einbau eines Liftes barrierefrei gestaltet.
2. Die Kosten für den Bau betragen 153.850 €. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme entstehen die
unter Punkt "4. Finanzierung" ermittelten Folgekosten.
3. Im PSP-Element 7.0000579.700 werden 2015 gem. RV 18.03.15/HH-Beschlussfassung zum
Antrag A 059/15 60.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die restliche Summe von
93.850 € brutto wird im PSP-Element 7.0000579.700 aus dem Budget des VTA
bereitgestellt.
4. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. entsprechende Anlage Begründung, Punkt 4., anfallende
Folgekosten in Höhe von 5.000 € jährlich werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über
eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu entscheiden.
Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit der GB Immobilien GmbH als
Betreiber der Promenaden Hauptbahnhof, zur Übernahme der Unterhaltungslast in den
bestehenden Betriebsvertrag zur Verteilerebene, fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
Beispielbild Lift
Begründung:
1. Grundlagen
•
STEP Verkehr und öffentlicher Raum: Stadtratsbeschluss am 15.10.2003 Punkt 3.8
Besondere Mobilitätsbedürfnisse
Stichworte: Vermeidung und Beseitigung von Hindernissen und Barrieren, Programm für
Bordabsenkungen, Ersetzung von Fußgängerüber- und -unterführungen durch ebenerdige
Übergänge, Ausstattung LSA mit Blindenleitsystem, Erreichbarkeit von Haltestellen und
Bahnhöfen stufenlos und barrierefrei Punkt 4.8 Soziale Sicherheit – Vermeidung von
Angsträumen
Zitat: „…Unterführungen, die ausschließlich der Querung von Straßen dienen, sind daher
durch ebenerdige Übergänge zu ersetzen. Unterführungen in Verbindung mit
unterirdischen Haltestellen müssen attraktiv, hell und übersichtlich gestaltet sein.“
•
RB 284/95 – S-Bahn Leipzig Citytunnel: Grundsatzbeschluss mit Bestätigung der
Trassenlage (Linienführung und Gradiente) und Lage der Haltepunkte
•
RBIII-466/00: City-Tunnel Leipzig-Beschluss zur Realisierung und Finanzierung, Anlagen: u.
a. Entwurfsplanung, Dokumentation Wettbewerb
•
FA SB am 04.02.2003: Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss erste Planänderung
– Stadt stimmt dem Vorhaben unter Beachtung der gegebenen Forderungen zu
•
RB IV-528/06 vom 08.02.2006: ÖPNV-Schnittstelle am Haltepunkt Hauptbahnhof Punkt 6:
Barrierefreiheit: Alle Treppen sind zusätzlich mit Fahrtreppen ausgestattet. Die S-BahnStation ist über zwei Aufzüge erreichbar. Die gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit
werden damit eingehalten.
•
Abstimmungen mit der AG Barrierefreiheit/Blindenleitsystem mit Mitgliedern des
Behindertenbeirates am 09.06.2006, 16.07.2007 und 17.09.2007
•
Konkrete Vorstellung aller Haltepunkte City-Tunnel im Behindertenbeirat am 25.06.2007
•
FA SB und SBB Mitte im März/April 2009: Weiterer Fortgang der Arbeiten am Hbf. einschl.
Vorstellung Endzustand
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation:
Der Fußgängertunnel (Verteilerebene) als Bestandteil des Südzuganges am Hauptbahnhof wurde
auf Veranlassung der Stadt Leipzig gemeinsam mit der S-Bahn-Station Hauptbahnhof des CityTunnels durch die Vorhabenträgerin Deutsche Bahn AG (DB AG) errichtet. Im Vertrag zwischen
der Deutschen Bahn Station & Service AG und der Stadt vom 18.06.2010 wurde die Zuordnung in
das Anlagevermögen der Stadt und die anteilige Finanzierung geregelt.
Gemäß den für die Deutsche Bahn AG maßgebenden Vorschriften und Richtlinien ist je Station
des City-Tunnels ein barrierefreier Zugang zwischen Geländeoberfläche und Bahnsteig zu
errichten. Dies wurde in den Planfeststellungsunterlagen zum City-Tunnel Leipzig entsprechend
berücksichtigt und mit Beschluss vom 19.05.2000 planfestgestellt. Die City-Tunnel-Station
Hauptbahnhof ist sowohl vom Südzugang (Innenstadt, Zugang Nikolaistraße) als auch vom
Nordzugang (Längsbahnsteighalle im Hauptbahnhof) barrierefrei zu erreichen.
Am Hauptbahnhof (Südzugang) sind folgende Verbindungselemente planfestgestellt:
•
von der Nikolaistr. (Geländeoberfläche) zur Verteilerebene (Zwischenebene):
Feste Treppen, Fahrtreppen, Aufzug Verteilerebene (Zwischenebene)
•
von der Verteilerebene zur S-Bahnstation (Bahnsteigebene):
Feste Treppen, Fahrtreppen, Aufzug
•
von der Verteilerebene zu den LVB-Haltestellen:
Feste Treppen, Fahrtreppen (gemäß Planung kein direkter barrierefreier Zugang; indirekter
Zugang mit Aufzug zum Kleinen Willy-Brandt-Platz und über mit Lichtzeichenanlage
gesicherten Fußgängerüberweg zur Haltestelle)
•
von der Verteilerebene zu den Promenaden Hauptbahnhof:
Feste Treppen, Fahrtreppen (gemäß Planung kein barrierefreier Zugang)
Mit Schreiben der Stadt vom 11.12.2007 wurden die Fahrtreppen von der Verteilerebene
zu den Promenaden Hauptbahnhof aus Kostengründen abbestellt. Eine spätere
Nachrüstung der Fahrtreppen ist bauseitig möglich. Allerdings ermöglichen diese keine
barrierefreie Zuwegung. Sie dienen lediglich dem komfortableren Erreichen des Zieles.
Damit ergeben sich folgende barrierefreie Zugänge:
•
Hauptbahnhof:
mit Lichtzeichenanlagen gesicherte Fußgängerüberwege vor der Ost- und vor der
Westhalle
•
S-Bahn-Haltepunkt Hbf (Bahnsteigebene):
aus Richtung Nikolaistraße über Aufzug zur Verteilerebene und von dort über Aufzug zur SBahnstation (versetzte Anordnung der Aufzüge aus geometrischen Gründen)
oder
über Aufzug Längsbahnsteighalle Hauptbahnhof
•
LVB-Haltestellen:
mit Lichtzeichenanlagen gesicherte Fußgängerüberwege vor der Ost- und vor der
Westhalle
•
von S-Bahnstation Hbf:
über Aufzug Richtung Ausgang Nikolaistraße zur Verteilerebene und von dort über Aufzug
zur Nikolaistraße und mit Lichtzeichenanlage gesicherten Fußgängerüberweg vor der
Westhalle
•
Promenaden Hauptbahnhof (keine Bahnanlage):
mit Lichtzeichenanlagen gesicherte Fußgängerüberwege vor der Ost- und vor der
Westhalle
•
von S-Bahnstation Hbf:
über Aufzug zur Längsbahnsteighalle
bzw.
über Aufzug zur Verteilerebene, über Aufzug zur Nikolaistraße und mit Lichtzeichenanlage
gesicherten Fußgängerüberweg vor der Westhalle
In der Verteilerebene treffen und teilen sich die Fußgängerströme entsprechend ihres
Ausgangsortes und ihrer Zielrichtung. Sie ist Zugang zur City-Tunnel-Station, zur Innenstadt, zu
den LVB-Haltestellen und zu den Promenaden Hauptbahnhof.
Ein nördlicher Ausgang aus der Verteilerebene ist, bei gegenwärtiger Nutzung des
Untergeschosses der Westhalle des Bahnhofes, nur über das Einkaufszentrum Promenaden
Hauptbahnhof im Zeitraum von 5:00 bis 23:00 Uhr möglich.
Der durch das Einkaufszentrum genutzte Abschnitt der Verteilerebene wird außerhalb der
Öffnungszeiten mit einem Brandschutztor, Standort nördlich der Aufgänge zur LVB-Haltestelle,
gesichert. In diesem Abschnitt der Verteilerebene ist ein Höhensprung von 1,52 m vorhanden, der
beim direkten Zugang ins Untergeschoss des Einkaufszentrums Promenaden Hauptbahnhof über
eine Treppenanlage überwunden werden muss.
Zielstellung
Die Stadt Leipzig ist Baulastträgerin des Fußgängertunnels.
Bauliche Verbesserungen im Fußgängertunnel sind daher durch die Stadt Leipzig zu planen, zu
finanzieren und zu bauen.
Ziel war es, zu prüfen, ob und mit welchem Finanzaufwand diese Barriere beseitigt werden kann.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Über die Verteilerebene können die Innenstadt (Ausgang Nikolaistraße) und die S-Bahnstation mit
Aufzügen barrierefrei erreicht werden, ausgenommen ist der direkte Weg Verteilerebene –
Untergeschoss Promenaden Hauptbahnhof. Hier muss der mit Lichtzeichenanlage gesicherte
ebenerdige Fußgängerüberweg vor der Westhalle und die Nutzung der Aufzüge innerhalb der
Promenade als Zugang zum Untergeschoss genutzt werden.
3. Beschreibung der untersuchten Varianten zur Herstellung der Barrierefreiheit
3.1 Rampen
Bei der Ausbildung einer Rampe an Stelle der Fahrtreppe müssen einige grundlegende Dinge des
vorhandenen Baukörpers beachtet werden:
•
Die bauliche Hülle muss die Verteilerebene gegen das anstehende Grundwasser abriegeln.
Im Bereich zwischen Treppe und Brandschutztor verläuft eine Raumfuge, deren
Abdichtung
keinesfalls beeinträchtigt werden darf.
•
Nördlich des Aufganges zur Haltestelle der Leipziger Verkehrsbetriebe ist die
Verteilerebene
durch Funktionsbereiche der Promenaden Hauptbahnhof überlagert. Damit wurde die
Anordnung eines Brandschutztores in der Verteilerebene erforderlich. Dessen Funktion ist
nicht durch bauliche Veränderungen zu beeinträchtigen.
•
Nördlich der Treppe quert im Deckenbereich ein Abwassersammler das Bauwerk. Daraus
ergibt sich eine Reduzierung der Durchgangshöhe von 2,85 m auf 2,30 m und die
Verkehrsfläche wird durch eine statisch unverzichtbare Stütze geteilt.
3.1.1 Machbarkeitsuntersuchung der DEGES
In den Jahren 2007 und 2013 wurden Untersuchungen zum Einbau einer behindertengerechten
Rampe an Stelle der vorgesehenen Fahrtreppen beauftragt.
Aufgabenstellung:
Rampe mit Zwischenpodest und Bewegungsfläche bei einer zu
überwindenden Höhe von 1,52 m unter Berücksichtigung der
Richtwerte/Empfehlungen zum barrierefreien Planen und Bauen.
Ergebnis:
Beide unabhängigen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, die Rampe
kann nicht behindertengerecht ausgeführt werden, da eine Rampenneigung
unter 10 % nicht zu realisieren ist. Bei Einhaltung der Vorgaben für die
zulässigen Rampenneigungen werden im Bereich des Abwassersammlers
die erforderlichen und vertretbaren Durchgangshöhen, selbst bei Eingriffen
in die Deckenkonstruktion, nicht erreicht.
3.2 Aufzug
Im August 2013 wurde eine Studie/Planung für den Einbau eines Liftes beauftragt.
Aufgabenstellung:
Einbau einer Liftanlage zur Überwindung des Höhensprunges von 1,52 m
unter Nutzung der vorhandenen Einbaugrube der ursprünglich
vorgesehenen Fahrtreppe.
Ergebnis:
Der Einbau ist machbar. In der Folge sind Eingriffe und Änderungen in der
Deckenkonstruktion, der Sprinkleranlage und des Blindenleitsystems
erforderlich.
4. Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit muss durch die Stadt
Leipzig als Eigentümer der Verteilerebene erfolgen.
Für den Einbau einer Liftanlage gemäß Punkt 3.2 werden in der o. g. Planung folgende Kosten
nach DIN 276 auf der Grundlage einer Grobmengenermittlung berechnet.
Kosten
Baukosten (brutto)
Planungskosten/Bauüberwachung
Anpassungsarbeiten
(Stromanschluss/Sprinkleranlage/Treppenanlage)
Gesamtkosten (brutto)
136.850 €
11.500 €
5.500 €
153.850 €
Mit Schreiben vom 02.06.2014 an die Deutsche Bahn Station & Service AG und die Promenaden
Hauptbahnhof, als Anlieger und Nutzer der Verteilerebene, wurde um Prüfung der
Finanzbeteiligung an der Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit ersucht.
Durch die Deutsche Bahn Station & Service AG wurde eine Finanzbeteiligung mit Schreiben vom
17.06.2014 abgelehnt.
Seitens der Promenade Hauptbahnhof wurde die Prüfung einer Finanzbeteiligung zugesagt, das
Ergebnis liegt z.Zt. nicht vor.
Bei einer positiven Zusage verringert sich der durch die Stadt zu erbringende Kostenrahmen
entsprechend.
Für die laufende Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung der Liftanlage werden Kosten in Höhe
von ca. 5.000 €/Jahr erwartet.
Über die zusätzliche Bereitstellung der im (Ergebnis-) Haushaltsjahr 2017 ff anfallenden Folgekosten ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 zu entscheiden. Die Mittel werden durch das
Fachamt entsprechend angemeldet.
5. Termine
Für die Umsetzung der Maßnahme muss folgende Terminschiene benannt werden:
•
•
Fertigstellung der Planung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen: ca. 4 Wochen
Einholung von Angeboten/Vergabe (in Abhängigkeit vom Vergabeverfahren)
•
•
Durchführung der Bauleistungen ca. 4 Wochen:
Baustelleneinrichtung und Absicherung
Teilabbruch Treppenanlage (wechselseitig)
Errichtung der Abfangkonstruktion der Treppe
Errichtung der Stahlbetonbodenplatte für den Lift
Elektroanschluss (400 V)
Natursteinarbeiten im Bereich der Treppe
Metallbauarbeiten (Handläufe)
Verlegung der Sprinkleranlage in der Unterhangdecke
Verlegung von Leuchten
Anpassung des Blindenleitsystems
Montage Aufzug (Lieferzeit ca. 4 - 6 Monate)
6. Sonstiges
Die Baumaßnahme muss unter laufendem Betrieb der Verteilerebene erfolgen.
Dazu sind Abstimmungen mit der DB Station & Service AG als Eigentümer der Station und der
ECE als Eigentümer der Promenaden Hauptbahnhof und Betreiber der Verteilerebene zu führen.
7. Fazit
Rampenanlagen, die den Standards für Barrierefreiheit entsprechen und eine Länge von ca. 30 m
erreichen, können auf Grund der zur Verfügung stehenden lichten Höhe (Kopffreiheit) in der
Unterführung nicht realisiert werden.
Die barrierefreie Zugängigkeit vom Fußgängertunnel zu den Promenaden Hauptbahnhof ist nur
durch den nachträglichen Einbau einer Liftanlage erreichbar.
Eine erste Kostenberechnung für den Einbau eines Liftes geht von Baukosten in Höhe von
insgesamt 153.850 € brutto aus.
Die jährlichen Unterhaltungskosten werden mit ca. 5.000 € eingeschätzt.