Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028498.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
21.04.16, 08:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00108/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
15.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
27.08.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
31.08.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
01.09.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
09.09.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.09.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Präzisierung Planungsbeschluss - Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule
Leipziger Osten - Baustein 4-zügige Oberschule am Standort Ihmelsstr. 14 mit
Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle mit 3
Feldern
Beschlussvorschlag:
1. Die Präzisierung des Planungsbeschlusses, gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig
in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Einrichtung einer 4 - zügigen Oberschule durch Komplexsanierung der
ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule, deren Ergänzung durch einen Erweiterungsneubau und den Neubau
einer Sporthalle mit 3-Feldern in der Ihmelsstraße 14 wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOF- Verfahren)
betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 957.000 € und werden im PSP-Element 7.0000698.700 zur
Verfügung gestellt.
3. Im Rahmen der Umsetzung des integrativen Gesamtkonzeptes der Quartiersschule werden folgende
Maßnahmen veranlasst:
–
Ertüchtigung der Krönerstraße und Einziehung der Ihmelsstraße
–
Verlagerung des Wertstoffhofes der Stadtreinigung
–
Einbeziehung der Flächen des Garagenhofes bei Bedarf
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
nein x Begründung
Folgen bei Ablehnung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
nein x Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
nein x Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Einzahlungen
2016
2019
6.580.000 7.0000698.705
Auszahlungen
2013
2019
17.410.000 7.0000698.700
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Der Punkt "Folgekosten" als auch der Punkt "Auswirkung auf den Stellenplan" wird erst mit dem
Baubeschluss angegeben.
Sachverhalt:
(siehe Anlagenanhang)
Anlagen:
1. Lageplan
2. Raumprogramm
3. Raumprogramm Koordination Schule-Stadtteil
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.09.2015
zu 19.1
Präzisierung Planungsbeschluss - Integratives Gesamtkonzept
Quartiersschule Leipziger Osten - Baustein 4-zügige Oberschule am
Standort Ihmelsstr. 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie
Neubau einer Sporthalle mit 3 Feldern
Vorlage: DS-00108/14
Beschluss:
1. Die Präzisierung des Planungsbeschlusses, gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 18 der Hauptsatzung
der Stadt Leipzig in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Einrichtung einer 4 - zügigen
Oberschule durch Komplexsanierung der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule, deren
Ergänzung durch einen Erweiterungsneubau und den Neubau einer Sporthalle mit 3-Feldern
in der Ihmelsstraße 14 wird gefasst.
2. Zur Realisierung des Quartiersschulenansatzes wird beschlossen:
a. Im IV. Quartal 2015 wird vorlaufend ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der die
Realisierbarkeit des Baus von Oberschule und Gymnasium und der erforderlichen
Ergänzungseinrichtungen, wie Sportanlagen und die Quartierskomponente auf den
vorhandenen Flächen nachweist, Synergien herstellt und die Grundlage für alle weiteren
Planungsschritte bildet.
b. Ein 2-stufiges VOF-Verfahren für die Oberschule wird, aufbauend auf dieser
städtebaulichen Planungsidee, bis zur Leistungsphase 3 durchgeführt.
c. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und
VOF- Verfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 957.000 € und werden im
PSP-Element 7.0000698.700 zur Verfügung gestellt.
3. Im Rahmen der Umsetzung des integrativen Gesamtkonzeptes der Quartiersschule werden
folgende Maßnahmen veranlasst:
- Ertüchtigung der Krönerstraße und Einziehung der Ihmelsstraße
- Verlagerung des Wertstoffhofes der Stadtreinigung
- Einbeziehung der Flächen des Garagenhofes bei Bedarf
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einer Gegenstimme
Leipzig, den 17. September 2015
Seite: 1/1
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Präzisierung Planungsbeschluss: Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten
- Baustein 4-zügige Oberschule Ihmelsstraße 14
Stand: 22.06.2015
Seite 1
Präzisierung Planungsbeschluss
RBV – 1351/12 vom 20.09.2012 Investitionsprogramm Schulhausbau
für die Maßnahme
Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten – Baustein
4 – zügige Oberschule am Standort Ihmelsstraße 14
Bauvorhaben:
Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten - Baustein 4–zügige Oberschule am Standort Ihmelsstraße 14 mit Komplexsanierung, Erweiterungsneubau sowie Neubau einer Sporthalle
mit 3 Feldern
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig
Stand:
19.06.2015
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Präzisierung Planungsbeschluss: Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten
- Baustein 4-zügige Oberschule Ihmelsstraße 14
Stand: 22.06.2015
Seite 2
Inhalt
Vorwort
3
0
Kurzerläuterung
3
1
Grundlagen
4
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
2
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
4
4
5
IST-Zustand
Ableitung des Investitionsbedarfes
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
5
5
5
6
6
Beschreibung der beabsichtigten Investition
6
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung Planung/Projektkonzept
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
6
7
7
7
8
8
8
4
Investitionsaufwand
5
Finanzierungsplan
10
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €)
11
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
11
8
Fristenplan
12
9
VOF-Verfahren/ Planungsbeteiligte
12
10 Anlagenverzeichnis
9
12
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Präzisierung Planungsbeschluss: Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten
- Baustein 4-zügige Oberschule Ihmelsstraße 14
Stand: 22.06.2015
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Vorwort
Mit dem Bau der Quartierschule Ihmelsstraße müssen drei Ziele erreicht werden:
Die dringliche Bedarfsdeckung für einen Oberschulstandort gemäß Schulentwicklungsplan
mit zeitlicher Restriktion bis 2019 als primäre Aufgabe aus Sicht des AfJFB.
Mit Blick auf die Gesamtstadt erkennt man, dass der Leipziger Osten der Stadtteil mit höchster Schulabbrecherquote, geringsten Bildungsempfehlungen und der Ballung der schärfsten
sozialen Probleme ist. Das mit breiter Akteursbeteiligung als Konkretisierung des SEKo
2020 erarbeitete STEK LEO arbeitet deutlich heraus, dass das Thema Bildung und in diesem Kontext das Projekt der Quartiersschule höchste Priorität besitzen. Kernmerkmale dieses Konzeptes sind die Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen im Stadtteil, die Erleichterung der Bildungsübergänge und die Schaffung gymnasialer Ausbildungsplätze. Die geplante Investition muss zeigen, dass sie diesen Kontext berücksichtigt und einen Beitrag zur
Lösung dieser Probleme leistet .
Die Herleitung der Notwendigkeit einer Quartiersschule mit Gymnasium und Oberschule und
das Vorhandensein eines Bildungsnetzwerkes im Stadtteil, das sich auch mit außerschulischen Angeboten, der Elternbildung und der Integration von Migranten auseinandersetzt, ist
aus Sicht des Innenministeriums ein schlüssiges Konzept, das den aktuellen Bildungsdebatten auf Bundesebene folgt und geeignet ist den Kernproblemen des Stadtteil entgegenzuwirken. Aus diesem Grund ist eine Förderung aus dem Programm soziale Stadt möglich (Blickwinkel ASW, Stadtteil und AG Bildung). Dies erfordert eine planerische Grobkonzeption, die
dem Fördermittelgeber glaubhaft darstellt, dass Gymnasium, Oberschule und Stadtteilkomponente auf dem Areal Ihmelsstraße untergebracht werden können und dass die Stadt sich
zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes bekennt, wenn auch mit zeitlicher Staffelung.
Die größere Herausforderung und Voraussetzung zur Erreichung der beabsichtigten Wirkung - mit dieser Investition werden zunächst nur bauliche Hüllen geschaffen - ist der Inhalt.
Gefunden werden muss eine Struktur, die das Zusammenwirken der Bildungseinrichtungen
im Stadtteil und speziell das Management des Campus Ihmelsstraße und seiner Angebote in
den Blick nimmt. Diese Aufgabe braucht Personal, das parallel zur Bauphase die inhaltlichen
Konzepte auch in Verbindung mit der Bildungsagentur vorbereitet. Das Quartiersmanagement des ASW und die Arbeitsgruppen des Stadtteils werden hierbei unterstützen.
0
Kurzerläuterung
Für die Entwicklung des Gesamtvorhabens Quartiersschule mit Oberschule, Gymnasium,
Sporthallen und Quartierskomponente ist als erster Schritt eine städtebauliche Planungsidee
über das gesamte Areal am Standort Ihmelsstraße zu erarbeiten (siehe Anlage 1 Lageplan).
Ziel der Präzisierung des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der städtebaulichen
Planungsidee sowie der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Einrichtung einer 4–zügigen Oberschule durch Komplexsanierung der ehemaligen Hermann-LiebmannOberschule mit Erweiterungsneubau und dem Neubau einer Sporthalle mit 3 Feldern. Die
Oberschule bildet einen Baustein des Gesamtvorhabens „Quartiersschule Leipziger Osten“
und wird als erster Bauabschnitt realisiert.
Die Errichtung eines Gymnasiums am Standort wird in einem zweiten Bauabschnitt geplant,
welcher nicht Bestandteil dieses Planungsbeschlusses ist. Der geplante Schulkomplex mit
Oberschule und Gymnasium am Standort Ihmelsstraße/Wurzner Straße und die Etablierung
einer Quartiersschule sind Leitprojekte des Stadtteilentwicklungskonzeptes Leipziger Osten
(STEK LeO) und setzt den Stadtratsbeschluss RBV-1564/13 vom 20. März 2013 um.
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Präzisierung Planungsbeschluss: Integratives Gesamtkonzept Quartiersschule Leipziger Osten
- Baustein 4-zügige Oberschule Ihmelsstraße 14
Stand: 22.06.2015
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1
Grundlagen
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
Für die Oberschulversorgung im Planungsraum Innerer Osten stehen vier öffentliche Oberschulen (Georg-Schumann-Schule; 16. Schule; 20. Schule; 125. Schule) zur Verfügung. Die
Entwicklung der Bevölkerung in diesem Planungsraum zeigt auf, dass hier besonders Familien mit Kindern die vorhandenen Wohngebiete annehmen.
Der Leipziger Osten ist der Stadtteil mit den aktuell und perspektivisch höchsten Einwohnerzuwächsen. Für ein langfristig stabiles Schulnetz als Teil der Entwicklung Leipzigs als Stadt
mit hoher Lebensqualität sollen die neuen Standorte von Oberschulen und Gymnasien breit
in der Stadt verteilt und gut vom Öffentlichen Nahverkehr erschlossen sein. Sie sollen langfristig kurze Wege für die Schülerinnen und Schüler ermöglichen und deshalb in den Gebieten des aktuellen und künftigen Einwohnerzuwachses etabliert werden.
Gleichzeitig bieten neue Schulen auch die Chance, Impulse für die Entwicklung der Stadtteile zu geben. Für Familien bremst das Fehlen eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes den Zuzug und ist Motiv abzuwandern, sobald die Kinder schulpflichtig werden. Andersherum kann der begonnene Wandel im Stadtteil durch den neuen Schulstandort gezielt unterstützt werden. Dabei ist nicht allein die Möglichkeit der schulischen Versorgung entscheidend, sondern auch das inhaltliche Konzept der Bildungsangebote.
Der Bedarf an Oberschulplätzen steigt beginnend ab dem Schuljahr 2014/2015 stetig und
verbleibt langfristig auf höherem Niveau und soll daher zuerst gedeckt werden.
Ergänzend geht es aber auch um die Einordnung eines Gymnasiums, das ab 2020 vorgesehen ist sowie um die Entwicklung und Ausbildung der Schulen als Quartiersschule Leipziger
Osten.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
•
•
•
•
21.03.2012, Beschluss-Nr. BS/ RBV-1164/12/, Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012: Mittelschule im Leipziger Osten ab Schuljahr 2018/2019
am Standort Ihmelsstraße, Gymnasium im Leipziger Osten bis 2019 (zunächst ohne
Standortbenennung)
20.09.2012, Beschluss-Nr. RBV-1351/12, Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013 – 2016: Reaktivierung der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule zu 4-zügiger Mittelschule
20.03.2013, Beschluss-Nr. BS/ RBV-1564/13/, Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten, insbesondere 2. Änderungsantrag: Handlungspriorität „Lokale Bildungslandschaft aufbauen“ m. Impulsmaßnahmen „Quartiersschule“, „Neues Gymnasium“,
„Reaktivierung von Schulgebäuden“ – Mittelschule und vierzügiges Gymnasium am
Standort Ihmelsstraße, zusammen mit Sprachheilschule Käthe Kollwitz „Bildungscampus Ost“ entwickeln
Juli 2014, ohne Beschluss, Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Standort Ihmelsstraße - Gymnasium und Oberschule im Quartier Leipziger Osten
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
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Stand: 22.06.2015
Seite 5
2
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2.1 IST-Zustand
Das ehemalige Schulgebäude ist seit vielen Jahren ungenutzt und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Gebäude wurde im Jahr 1907 errichtet und steht unter
Denkmalschutz. Gemäß Sächsischem Denkmalschutzgesetz besteht die Verpflichtung des
Eigentümers das Gebäude zu erhalten. Im Gegensatz zum äußeren Erscheinungsbild ist
festzustellen, dass das Gebäude im Inneren wesentlich besser erhalten ist.
Die Bauausführung erfolgte in der damals ortsüblichen Bauweise mit Ziegelmauerwerkswänden, massiven Kellergeschossdecken und Holzbalkendecken in den Obergeschossen. Das
Gebäude ist vollunterkellert, hat ein Erdgeschoss, drei Obergeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Das Dach wurde als Walmdach mit einem Holzpfettendachstuhl und
Ziegeldeckung ausgebildet.
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Der Investitionsbedarf leitet sich u.a. aus dem Punkt 1.1 ab.
Die Prognose zeigt deutlich eine kontinuierliche Zunahme der Eingangsklassen in der Stadt
Leipzig auf. Von 64 Eingangsklassen im Schuljahr 2013/14 ist eine jährliche Steigerung bis
auf knapp 100 Eingangsklassen im Jahr 2034/2035 zu verzeichnen. Der Verbleib auf diesem
hohen Niveau ist ebenfalls erkennbar.
Mit der zur Zeit vorhandenen Kapazität an Oberschulplätzen kann mittel- und langfristig nicht
die Nachfrage an Oberschulkapazitäten gedeckt werden. Vielmehr wird eine extensive Erweiterung an Oberschulplätzen durch Reaktivierung von alten Schulgebäuden bzw. Neubau
notwendig.
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
Eingangsklassen Oberschule PB Innerer Osten
Prognose 2013 - Eingangsklassen
IST
Kapazität
2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033
Die Errichtung einer Sporthalle mit 3 Feldern ist sowohl für die neu einzurichtende Oberschule, als auch für andere Schulen im Leipziger Osten zwingend erforderlich. So stehen
z.B. an der 16. Oberschule nur zwei kleinere und nur eingeschränkt nutzbare Sporthallen zur
Verfügung. Die steigenden Schülerzahlen des BSZ 7 in der Neustädter Straße 1 erfordern
ebenfalls die Schaffung weiterer Sporthallenkapazitäten. Der Sportunterricht ist in den Schulen ein Pflichtfach und muss durch den Schulträger räumlich abgesichert werden.
2.3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Angesichts der steigenden Geburtenzahlen gibt es in Leipzig stadtweit einen hohen Bedarf
an neuen Schulen. Der Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2012 benennt einen Mehrbedarf an fünf neuen Oberschulstandorten und fünf neuen Gymnasien. Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zeichnet sich auch nach 2020 ein darüber hinausgehender Mehrbedarf an weiterführenden Schulen ab.
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2.4
Alternativlösungen
In der Untersuchung verschiedener Standortalternativen hat sich der Standort der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule an der Ihmelsstraße als einzig möglicher Standort für eine
Oberschule und ein Gymnasium erwiesen.
Auch aus gesamtstädtischer Sicht ist es ein günstiger Standort. Er liegt in einem Gebiet mit
den aktuell und perspektivisch höchsten Einwohnerzuwächsen, in dem auch ein sozialer
Wandel beginnt. Dieser Wandel kann durch den neuen Quartiersschulstandort mit Oberschule und Gymnasium gezielt unterstützt werden. Darüber hinaus befindet sich der Großteil
der benötigten Flächen im städtischen Eigentum, was für zahlreiche Alternativstandorte in
anderen Stadtteilen nicht zutrifft. Dies spart Kosten für den Grunderwerb und Aufwand für
eine frühzeitige Flächensicherung.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung ist die Versorgung mit Plätzen an Oberschulen mittelfristig nicht
mehr in vollem Umfang möglich. Zudem gibt es keinen Alternativstandort für ein Gymnasium
im Leipziger Osten.
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Für die Entwicklung des Schulstandortes Ihmelsstraße wurden die um die ehemalige Hermann-Liebmann-Schule liegenden Flächen in Teilgebiete unterteilt und auf Eigentumsverhältnisse, ihre Eignung für eine Bebauung und/ oder Nutzung als (Pausen-) Freifläche hin
untersucht.
Es ergeben sich für den Planungswettbewerb wie folgt Teilflächen mit bebaubaren Flächen
und notwendigen nicht zu bebauenden Flächen:
•
•
•
•
•
Bestandsschule/ Teile des Lichten Hains/ Krönerplatz
Ihmelsstraße
Wertstoffhof der Stadtreinigung
Garagenhof mit angrenzenden Ausgleichsflächen
Sportanlage Wurzner Straße (Mitnutzung)
Für die Realisierung des Gesamtvorhabens Quartiersschule mit integrativen Nutzungsmöglichkeiten von Teilen der Schule für den Stadtteil bedarf es einer städtebaulichen Konzeption, die insbesondere auch die Integration in den Stadtteil und Synergien der Schulen untereinander berücksichtigt sowie sinnvolle Bauabschnitte aufzeigt (die den Betrieb der Oberschule nicht be- oder gar verhindert). Dafür sind alle die oben benannten Flächen zu berücksichtigen und vor Auslobung sicher zu stellen, dass auch die Flurstücke (Ihmelsstraße 419/1
und 422a, Stadtreinigung 146, Garagenhof = 505) zum gegeben Zeitpunkt auch zur Verfügung stehen werden.
Die Schulen sollen sich in den umliegenden Stadtteil öffnen. Dies soll sich einerseits in der
Architektur widerspiegeln. Andererseits sind mögliche Kooperationen mit benachbarten Vorhaben (z.B. Sprachheilschule Käthe Kollwitz) und Vereinen (KGV Sellerhausen) bei der Planung sowie bereits realisierte Projekte (z.B. Lichter Hain, gestalteter Grünbereich im Süden
des Garagenhofes) zu berücksichtigen.
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3.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
Am Standort Ihmelsstraße 14 soll ein Quartiersschulkomplex bestehend in einem ersten
Bauabschnitt aus einer 4-zügigen Oberschule mit Erweiterungsneubau, Stadtteilkomponente
(200 qm für Koordinierungsfunktionen Stadtteilnutzung) und notwendiger Sporthalle, in einem späteren Bauabschnitt mit Gymnasium und Sporthalle entstehen.
Die Programmfläche für eine 4-zügige Oberschule einschl. der Sporthalle mit 3 Feldern beträgt ca. 5368 m².
Die Schulangebote sollen sich in den Stadtteil öffnen. Die inhaltlichen und räumlichen Konzepte sollen entsprechend abgestimmt und optimiert sein und durch die Verzahnung mit
dem Stadtteil zu einer Quartiersschule werden. Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, indem schulische Räume aus dem Raumprogramm auch für öffentliche, stadtteilbezogene
Nutzungen zur Verfügung stehen.
Ergänzend zu den z.T. öffentlich nutzbaren schulischen Räumen sollen daher weitere Räume entstehen, welche die Öffnung der Schule in den Stadtteil räumlich und organisatorisch
ermöglichen und die Quartiersschule zu einem Knotenpunkt der Bildungslandschaft im Leipziger Osten werden lassen. Die zusätzliche Programmfläche für diese Stadtteilkomponente
beträgt 200 m².
Das in Massivbauweise errichtete Schulgebäude ist:
- komplett zu sanieren, brandschutztechnisch zu ertüchtigen,
- barrierefrei zugänglich zu machen, energetisch aufzuwerten und entsprechend den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen Schulbetrieb unter Zuhilfenahme notwendiger Erweiterungsbauten umzubauen und zu modernisieren.
Da der Gebäudekomplex unter Denkmalschutz steht, sind alle Maßnahmen auch hinsichtlich
der denkmalpflegerischen Aspekte abzuwägen. Neu zu errichten sind der Erweiterungsbau
und eine Sporthalle mit drei Feldern.
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Mit der Reaktivierung des gegenwärtig leerstehenden Gebäudes Ihmelsstraße 14 erfolgt
eine nachhaltige Entwicklung des Standortes. Die benötigten Schulplätze im Planungsraum
Ost können in einer Bestandsimmobilie im Eigentum der Stadt Leipzig an einem traditionellen Schulstandort geschaffen werden. Der Standort bietet zudem eine gute Anbindung an
den öffentlichen Personennahverkehr. Die Lern-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen werden
verbessert. Die Integration von körperbehinderten Schülern kann jederzeit erfolgen. Die Errichtung der Sporthalle führt zu einer Verbesserung der Kapazitäten sowohl im Schul-, als
auch im Vereinssport. Durch die Konzipierung als Quartiersschule können Bildungsangebote
von Vereinen und Einrichtungen aus dem Stadtteil aktiv eingebunden werden.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Für die Planung des Gesamtvorhabens Quartiersschule ist die Betrachtung der Flurstücke
395-402 (Krönerplatz), 146a (Bestandsgebäude), 143a, 144a, 147 (Teile des Lichten Hains)
sowie 115 (westlich Garagenhof) und 505 (Garagenhof) notwendig. Die Sportanlage an der
Wurzner Straße soll als Sportfreifläche mitgenutzt werden. Die Flächen liegen im Ortsteil
Volkmarsdorf im Stadtteil Leipziger Osten. Die Flurstücke befinden sich auf den Gemarkungen Sellerhausen und Crottendorf.
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
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Davon befinden sich bis auf die Flurstücke 400 und 401 alle Flächen in städtischem Eigentum.
Für die zwei privaten Flurstücke 400 und 401 (ca. 590)m² wird der Ankauf derzeit verfolgt,
damit eine Einbindung in das Vorhaben möglich wird.
Für den Wertstoffhof der Stadtreinigung wurde bereits ein Ersatzstandort gefunden, so dass
die Fläche bis Baubeginn in 09/2017 zur Verfügung stehen kann.
Die Fläche des Garagenhofes ist entsprechend den Ergebnissen der städtebaulichen Studie
mit für eine Realisierung späterer Vorhabensbestandteile zur Verfügung zu stellen.
3.5
Energiekonzept
Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen:
- niedrige Investitionskosten
- hohe Funktionalität
- niedrige Betriebskosten
- wirtschaftliche Betriebsführung
- einfache Handhabung.
Bei der Erbringung des Wärmeschutznachweises nach aktueller EnEV wird vor allem Augenmerk auf die Dämmung der Dachbereiche und die Heizungsanlage gelegt.
Die Erreichbarkeit der Einhaltung der EnEV für den denkmalgeschützten Gebäudekomplex
ist ganzheitlich, im Zusammenspiel der einzelnen Bauteile (Fenster, Türen, Fassade, Dach)
mit der technischen Ausrüstung zu prüfen. Für die zu errichtenden Neubauten wird ein Wirtschaftlichkeitsnachweis zur Passivhausbauweise erstellt.
Anlagentechnik
Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und Medienverbräuche sichergestellt.
Wasser
Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen
Beleuchtung
- energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel
- Einsatz von Lichtsteuerung
- Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung.
3.6
Barrierefreies Bauen
Es wird eine barrierefreie Gestaltung der Schule, des Erweiterungsneubaues, sowie der
Sporthalle und der Schulfreianlagen gemäß DIN 18040 umgesetzt.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innen- und Außenbereiche
ab der Entwurfsplanung durch Beteiligung von Konsultationseinrichtungen vorgesehen.
Zur Beteiligung von Schülern wird eine Kooperation mit der in der Nähe liegenden 16. Oberschule angestrebt.
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Investitionsaufwand
Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen
und Sporthallenneubauten der vergangenen Jahre.
Mit dem Investitionsprogramm Schulhausbau wurde 2012 die Reaktivierung der HermannLiebmann-Schule an der Ihmelsstraße 14 beschlossen und dafür 13,7 Mio.€ avisiert. Um allerdings das Raumprogramm für eine 4-zügige Oberschule am Standort umzusetzen, muss
dieser Sachverhalt präzisiert werden, da dafür neben einem Erweiterungsneubau mangels
anderer Sporthallenangebote am Standort auch eine 3-Feld-Sporthalle neu zu errichten und
die Sportanlage für den Schulsport aufzuwerten ist. Mit dem 2012 dafür avisierten Betrag ist
dies allerdings nicht umzusetzen. Je nach Sanierungserfordernis des vorhandenen denkmalgeschützten Schulgebäudes und der Lage der Sporthalle bedarf es daher mindestens 17,4
Mio. € brutto für das Vorhaben dieser HH-Vorlage.
Bestandteil der überschläglich geschätzten Kosten ist dabei die umfassende Sanierung der
ehemaligen Hermann-Liebmann-Oberschule, die Errichtung des notwendigen Erweiterungsneubaues, der für die Umsetzung des Raumprogrammes einer 4-zügigen Oberschule und
die Stadtteilkomponente erforderlich ist.
Weiterhin sind der Neubau der 3-Feld- Sporthalle, Kosten für die Außenanlagengestaltung,
einschließlich der Ertüchtigung des Sportplatzes Wurzner Straße, sowie die Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare enthalten.
Angegebene Kosten stellen einen Arbeitsstand dar und können sich entsprechend Planungsfortschritt noch ändern. Insbesondere gegenwärtig noch nicht im Detail untersuchte
Bausubstanz, aber auch sich verändernde Auflagen u.a. im Planungsrecht, der Unfallkasse
usw. bergen noch Kostenrisiken.
Kostenermittlung:
Umsatzsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
19 Prozent
Kostenannahme
KG
Kostengruppen
100
Baugrundstück
200
Herrichten und Erschließen
300/400
Bauwerk – Baukonstruktion/Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600*
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
Angaben in €
360.000
11.760.000
1.400.000
760.000
3.130.000
17.410.000
*Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der
KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar.
Aktualisierung gem. allgemeiner Baupreissteigerung noch notwendig (wird im Baubeschluss
dargestellt)
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Stand: 22.06.2015
Seite 10
Weitere bauvorbereitende Kosten:
Weiterhin fallen ca. 700 T € für die Ertüchtigung der Krönerstraße und Einziehung der Ihmelsstraße an. Für die Deckung der Kosten können förderrechtlich Ausgleichsbeiträge eingesetzt werden.
Für den Wertstoffhof der Stadtreinigung wurde bereits ein Ersatzstandort gefunden und zum
Erwerb ein entsprechender Auftrag durch das ASW an das LA erteilt sowie Mittel des ASW
zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den Wiederaufbau am neuen Standort werden derzeit
mit ca. 700 T € veranschlagt. Mit dem Neuaufbau des Wertstoffhofes an einem anderen
Standort erfolgt eine Erweiterung und Aufwertung des Angebotes. Daher ist eine Kostenteilung zwischen den Dezernaten III und V abzustimmen.
5
Finanzierungsplan
gemäß Förderrichtlinie Schulhausbau
Maßnahme
gesamt
davon förderfähig
Fördermittel Bund/Land
Eigenmittel
Kosten in €
17.410.000 €
16.450.000 €
6.580.000 €
10.830.000 €
Die gültige Förderrichtlinie Schulhausbau beinhaltet eine anteilige Förderung von 40 % für
alle Schularten. Es ist geplant, einen Fördermittelantrag auf Basis der Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einzureichen.
Der Ausbau der Schulen als Quartiersschule und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten
zur Doppelnutzung von Räumen schaffen die Voraussetzungen für den Einsatz von Fördermitteln der Stadterneuerung und damit ein vorteilhafteres Finanzierungskonzept. Neben den
bekannten Programmen zum Schulhausbau wird die Nutzung von Förderungen aus dem
Städtebauförderprogramm Soziale Stadt (SSP), möglich.
Konkret bedeutet dies, dass für die Komplexsanierung der Oberschule und den Erweiterungsneubau die Fachförderung durch Stadterneuerungsmittel ersetzt werden kann. Die
Förderquoten (bis zu 100% der förderfähigen Kosten) dieser Förderprogramme der Stadterneuerung stellen sich deutlich günstiger dar als im Fachförderprogramm Schule mit einer
Förderquote von 40%. Eine Förderung über Programme der Stadterneuerung setzt ein Negativtestat seitens des Fördermittelgebers Schulhausbau voraus. Die exakte Höhe der Fördermittel kann erst nach Vorliegen der Planung und Antragstellung beim Fördermittelgeber
definiert werden. Daraus wird ersichtlich, dass Mehrkosten, die durch die Öffnung der Schule für Stadtteilnutzungen entstehen, durch einen möglichen vorteilhafteren Finanzierungsansatz kompensiert werden können.
Die Förderung der Baumaßnahmen wurde mit dem Fortsetzungsantrag SSP 2015 beim
Sächsischen Staatsministerium des Inneren (SMI) in Höhe von 12 Mio. € beantragt. Dazu
fanden bereits am 05.02.2015 (Amtsleiter ASW, Referatsleiter SMI) sowie am 16.02.2015
mit dem Staatssekretär Wilhelm und der Bürgermeisterin für Stadtentwicklung und Bau statt.
Für den Fall, dass dem oben genannten Gesamtkonzept mit integrativem Ansatz von Gymnasium und Stadtteilkomponente nicht zugestimmt wird, entfällt die Fördermöglichkeit aus
dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt.
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6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €)
Jahr
Ausgaben
2013
2015
2016
2017
2018
2019
gesamt
290.000 105.000 800.000 1.500.000 2.900.000 7.000.000 4.815.000 17.410.000
0
800.000 1.400.000 2.100.000 2.280.000 6.580.000
290.000 105.000 800.000
700.000 1.500.000 4.900.000 2.535.000 10.830.000
Einnahmen
Eigenanteil
2014
0
0
Für die Erstausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln sind zusätzlich folgende Mittel einzuplanen:
Ergebnishaushalt
PSP-Element 1.100.2151.01.98
SK
SK
42751000
42761000
Gesamtbedarf
39.900 €
45.900 €
85.800 €*
*aufgrund einer Schätzung basierend aus den tatsächlichen Kosten der bereits wieder eröffneten Oberschulen am Weißeplatz
und der Georg-Schwarz-Straße
Der Betrag von 85.800 € muss im Ergebnishaushalt 2019 dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und wird entsprechend mit dem Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. –berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen.
8
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss
Präzisierung Planungsbeschluss
Ergebnis Architektenwettbewerb
und VOF-Verfahren
Planung, LP 2
09/2012
Ende 2. Quartal 2015
02/2016
06/2016
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FÖMI - Antrag
Planung, LP 3
Baubeschluss
Planung, LP 4-6
Baubeginn
Bauende
9
08/2016
10/2016
03/2017
bis 07/2017
10/2017
08/2019
VOF-Verfahren/Planungsbeteiligte
Für die Entwicklung des Gesamtvorhabens Quartiersschule mit Oberschule, Gymnasium,
Sporthallen und Quartierskomponente ist eine städtebauliche Planungsidee mit einem städtebaulichen Wettbewerb, ggf. im Rahmen eines VOF-Verfahrens, über das gesamte Areal
am Standort Ihmelsstraße zu erarbeiten. Die Oberschule mit Ergänzungsneubau und Sporthalle soll darin als erster zu realisierender Bauabschnitt vertiefend betrachtet werden. Der
Ergänzungsneubau ist dabei sowohl für schulische Räume als auch zusätzliche Räume, welche die Öffnung der Schule in den Stadtteil räumlich und organisatorisch ermöglichen sollen,
notwendig.
Für die Planung der gesamten Quartiersschule und daran anschließend die Realisierung der
Oberschule mit Ergänzungsneubau und Sporthallenneubau als ersten Bauabschnitt ist vergaberechtlich ein europaweit auszuschreibendes VOF-Verfahren erforderlich. In diesem ist
eine Planungsidee bzw. ein Architektenwettbewerb (bis zu 25 Teilnehmern) zu integrieren.
10 Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan Gesamtareal Ihmelsstraße 14
Raumprogramm 4-zügige Oberschule
Raumprogramm Koordination Schule-Stadtteil
Begründung der Eilbedürftigkeit zur Vorlage
Präzisierung Planungsbeschluss RBV – 1351/12 vom 20.09.2012
Einrichtung einer 4–zügigen Oberschule am Standort Ihmelsstraße 14 durch Reaktivierung
und Komplexsanierung der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule und deren Ergänzung
durch einen Erweiterungsneubau sowie den Neubau einer Sporthalle mit insgesamt 3
Feldern, Ihmelsstraße 14, 04315 Leipzig. Die Oberschule bildet den ersten Baustein
innerhalb des Gesamtvorhabens Quartiersschule Leipziger Osten.
Angesichts der steigenden Geburtenzahlen gibt es in Leipzig stadtweit einen hohen Bedarf an
neuen Schulen. Der Schulentwicklungsplan - Fortschreibung 2012 benennt einen Mehrbedarf an
fünf neuen Oberschulstandorten und fünf neuen Gymnasien. Mit der derzeit laufenden
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zeichnet sich auch nach 2020 ein darüber
hinausgehender Mehrbedarf an weiterführenden Schulen ab. In der Untersuchung verschiedener
Standortalternativen hat sich der Standort der ehemaligen Hermann-Liebmann-Schule an der
Ihmelsstraße als einzig möglicher Standort für eine Oberschule und ein Gymnasium erwiesen. Bei
Nichtbeschlussfassung ist die Versorgung mit Plätzen an Oberschulen mittelfristig nicht mehr in
vollem Umfang möglich.
Mit der Reaktivierung des gegenwärtig leerstehenden Gebäudes Ihmelsstraße 14 erfolgt eine
nachhaltige Entwicklung des Standortes. Die benötigten Schulplätze im Planungsraum Ost können
in einer Bestandsimmobilie im Eigentum der Stadt Leipzig an einem traditionellen Schulstandort
geschaffen werden. Der Standort bietet zudem eine gute Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr. Die Lern-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen werden verbessert. Die
Integration von körperbehinderten Schülern kann jederzeit erfolgen. Die Errichtung der Sporthalle
führt zu einer Verbesserung der Kapazitäten sowohl im Schul-, als auch im Vereinssport. Durch die
Konzipierung als Quartiersschule können Bildungsangebote von Vereinen und Einrichtungen aus
dem Stadtteil aktiv eingebunden werden.
Für die Planung der gesamten Quartiersschule und daran anschließend die Realisierung der
Oberschule mit Ergänzungsneubau und Sporthallenneubau als ersten Bauabschnitt ist
vergaberechtlich ein europaweit auszuschreibendes VOF-Verfahren erforderlich. Ohne diese
Beschlussfassung kann nicht mit dem VOF-Verfahren begonnen werden. Somit käme es zu
weiteren Verzögerungen bis zum Vorliegen einer LP 3 und in Folge dessen zu einer erheblich
verspäteten Fördermittelbeantragung. Dies wiederum führt zu weiteren Verschiebungen des
Fertigstellungstermines.
Aufgrund des Quartiersansatzes war eine umfangreiche dezernatsübergreifende Abstimmung
erforderlich. Im zeitlichen Verlauf ist jetzt allerdings ein Punkt erreicht, an dem eine weitere
Verzögerung des Bausteins „Oberschule“ vor dem Hintergrund der Schulentwicklungsplanung
nicht mehr möglich ist.
Baufeld I
Sportanlage Wurzner Straße
Baufeld II
Arrondierungsflächen
Reserveflächen
Auszüge aus:
Raumprogramm Soll-/ Iststellung
Schule: OS in Ihmelsstraße
Zügigkeit: 4-zügig
Raumgruppe
Raumbezeichnung
Plätze (Schüler) Raumgröße (in m²)
Raumanzahl
4-zügig
SOLL
Fläche in m²
ges. min
Fläche in m²
ges. max
IST
allgemeiner Unterrichtsbereich
Klassenräume
28
60 - 66 m²
24
1200
1584
Gruppenräume
18
36 - 50 m²
4
144
200
Mehrzweckraum (Aula)
66 m²
2
132
132
Nebenraum
36 m²
1
36
36
31
1512
1952
Fachraumbereich
Lehr-/Übungsraum (Bio; Ch; Ph)
80 m²
4
320
320
Vorbereitung/Sammlung
24 - 50 m²
3
72
150
Säureraum
5 m²
1
5
5
FUR Musik
72 m²
1
72
72
Nebenraum
18 m²
1
18
18
FUR Kunst
72 m²
1
72
72
Nebenraum
24 m²
1
24
24
FUR Informatik
60 m²
2
120
120
Nebenraum
18 m²
1
18
18
FUR Werken
80 m²
1
80
80
Nebenraum
40 m²
1
40
40
FUR textiles Gestalten
60 m²
1
60
60
Nebenraum
18 m²
1
18
18
FUR Technik
80 m²
1
80
80
Nebenraum
40 m²
1
40
40
FUR Hauswirtschaft
100 m²
1
100
100
22
1139
1217
Verwaltungsbereich
Mediothek / Bibliothek
100 m²
1
100
100
Schulleiterzimmer
24 m²
1
18
18
stellv. Schulleiterzimmer
18 m²
1
18
18
Sekretariat
24 m²
1
24
24
Lehrerzimmer
120 m²
1
120
120
Lehrmittelräume
24 m²
1
24
24
Kopierraum
12 m²
1
12
12
Arztraum
24 m²
1
24
24
Elternsprechzimmer
12 m²
1
12
12
Schülermitverwaltung
18 m²
1
18
18
Schulsozialarbeiter
18 m²
1
18
18
Hausmeisterdienstzimmer
18 m²
1
18
18
12
406
406
Gemeinschaftsbereich
Ausgabeküche
40 m²
1
40
40
Speise- / Mehrzweckraum
180 m²
1
180
180
Nebenraum
24 m²
1
24
24
3
244
244
Wirtschaftsflächen
Hausmeisterwerkstatt
24 m²
1
24
24
Reinigungspersonal
12 m²
1
12
12
Abstellräume
100 m²
1
100
100
Hausmeisterwohnung
80 m²
0
0
0
3
136
136
zusätzliche Räume
Sporthalle
405 m²
3
1215
1215
Raum f. GTA
60 - 66 m²
3
180
198
6
1395
1413
Raumanzahl
..-zügig
Fläche in m²
Bemerkung
Raumprogramm Soll-/ Iststellung – ENTWURF
Koordination Schule - Stadtteil – Ihmelsstr.
Raumgruppe
Raumbezeichnung
Plätze (Personen)
Raumgröße (in m²)
Raumanzahl
SOLL
Fläche in
m²
ges. min
Fläche in
m²
ges. max
IST
Multifunktionale Räume für Koordination Schule - Stadtteil
Koordinierungsstellen
2 bis 8
15 - 20 m²
5
75
100
Beratungs-/Kursräume
10 bis 15
25 – 30 m²
4
100
120
9
175
220
Raumanzahl
Fläche in m²
Bemerkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1