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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1004826.pdf
Größe
379 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:54

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00210/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 30.09.2014 Bestätigung Jugendhilfeausschuss 13.10.2014 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord 16.10.2014 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 23.10.2014 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 03.11.2014 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 06.11.2014 2. Lesung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 (eRIS: DS V/4056) Beschlussvorschlag: 1. Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 geht zum 01.01.2015 von der Klinikum St. Georg gGmbH an den Eigenbetrieb für Behindertenhilfe über. Der Übergang erfolgt auf der Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang. 2. Die bestehenden Betreuungsverträge werden mit einem Bestandsschutz belegt. 3. Mit dem Eigenbetrieb für Behindertenhilfe wird eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG mit Vertragsbeginn zum 01.01.2015 geschlossen. Die Refinan-zierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1 SächsKitaG erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung aufgrund der Regelungen nach § 12 SächsKitaG. 4. Der Stadtratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Seite 1/5 wenn ja, nei x n ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Finanzielle Auswirkungen x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x nei n nei n x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nei n von bis 2015 ff       ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendung en 444.000 1.100.36.5.0.01.01.20, SK 43180000 Einzahlunge n Finanzhaushalt Auszahlunge n Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein vo n bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x n e wenn ja, i n Vorgesehener Stellenabbau: x n e ja, i n Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Prüfkatalog Sachverhalt BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.5. Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 (eRIS: DS V/4056) Vorlage: DS-00210/14 Beschlussvorschlag: 1. Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 geht zum 01.01.2015 von der Klinikum St. Georg gGmbH an den Eigenbetrieb für Behindertenhilfe über. Der Übergang erfolgt auf der Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang. 2. Die bestehenden Betreuungsverträge werden mit einem Bestandsschutz belegt. 3. Mit dem Eigenbetrieb für Behindertenhilfe wird eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG mit Vertragsbeginn zum 01.01.2015 geschlossen. Die Refinan-zierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1 SächsKitaG erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung aufgrund der Regelungen nach § 12 SächsKitaG. 4. Der Stadtratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel nein ja keine Auswirkung nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       0. Anliegen der Vorlage Mit dieser Vorlage soll der Stadtrat den Status der Kindertageseinrichtung am Klinikum St. Georg als Betriebskindertagesstätte aufheben und den Trägerwechsel der KTE Delitzscher Straße 141 in Trägerschaft der Klinikum St. Georg gGmbH (nachfolgend Klinikum genannte) an den Städtischen Eigenbetrieb für Behindertenhilfe (SEB) beschließen. 1. Die Kita als Betriebskita - Istsituation Mit Ratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wurde die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 als Betriebskindertageseinrichtung an das Klinikum zum 01.01.2008 übergeben. Der Personalübergang erfolgte nach § 613 a BGB. Dort wird die Kita bis heute als Betriebskita geführt. Ein Kitaneubau wurde durch das Klinikum auf dem Gelände der Stadt Leipzig auf Grundlage eines Erbbaupachtvertrages errichtet und im August 2010 eröffnet. Die Kita verfügt aktuell über 40 KKPlätze sowie 60 KG-Plätze. Die Betriebserlaubnis lässt im Kindergartenbereich eine Überbelegung von 8 Kindern für 6 Monate zu. Gemäß des 3. Beschlusspunktes von 2007 verbleibt „die Einrichtung als Betriebskindergarten in der Bedarfsplanung und wird gemäß § 14 Abs. 4 SächsKitaG vom Klinikum finanziert, wobei der Eigenanteil so vereinbart wird, dass der Gemeindeanteil gleich 0 ist.“ Des Weiteren wird der Landeszuschuss gemäß Beschlusspunkt 5 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung vereinnahmt und an das Klinikum ausgezahlt. Dementsprechend erhält das Klinikum für betreute Kinder von Mitarbeitern des Klinikums sowie „Belegkinder“ (öffentlich bereitgestellte Plätze durch den Träger) einen Betriebskostenanteil in Höhe des jährlichen Landesmittelzuschusses in Höhe von 1.875 € pro 9Std-Kind (einschl. Schulvorbereitung) gemäß § 18 SächsKitaG. Zudem wurde mit dem Klinikum eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung ab den 01.01.2008 geschlossen. Gemäß dieser erhielt das Klinikum bis 2011 für die „Belegkinder“ den Gemeindeanteil (abzgl. des o. g. Landeszuschusses) an den Betriebskosten, der auf Grundlage der trägerkonkreten Platzkostenpauschalen ermittelt wurde. Das Klinikum erhält ebenso zusätzliche städtische Mittel zur Qualitätssicherung analog aller freien Träger im Stadtgebiet gemäß der Ratsbeschlüsse RBIV -1669/09 vom 17.06.2009 und RBV – 277/10 vom 25.02.2010. Überdies werden Ausgleichsbeträge für die Ermäßigung und Absenkung von Elternbeiträgen gemäß § 15 Abs. 1 und 5 SächsKitaG für betroffene Betreuungsverträge der Kinder an das Klinikum ausgezahlt. 2. Abgabe durch das Klinikum Im Laufe der Trägerschaft durch das Klinikum wurde deutlich, dass die Finanzierung einer solchen Einrichtung durch das Krankenhaus nicht mehr möglich ist. Untersetzt wird dies durch den Wirtschaftsplan 2014 der Betriebskindertagesstätte St. Georg. Die Kostenabrechnung der Kita weist für 2013 einen Betriebskostenaufwand von 864.453 € aus. Der Landeszuschuss zur anteiligen Finanzierung dieser Kosten betrug 192.919 € in 2013. Weiterhin wurde ein Zuschuss zur Qualitätssicherung in Höhe von 1.563 € ausgereicht. Die Erträge der Einrichtung (i.d.R. Elternbeiträge) belaufen sich auf 192.111 €. Der durch das Klinikum aufzubringende Defizitausgleich 2013 beläuft sich damit auf 477.860 €. Im Jahr 2008 ging das Klinikum davon aus, dass diese Einrichtung Synergien in Richtung Mitarbeiterbindung beiträgt. Bis heute hat sich jedoch die Situation wie folgt geändert: – Betrieb und Unterhaltung des 2010 eröffneten Neubaus sind wesentlich kostenaufwändiger als die ursprünglichen Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude. – Durch die betriebseigene Kinderbetreuung konnte zwischenzeitlich ein Standortvorteil für das Klinikum entwickelt werden. Mittlerweile wurde dieser durch anderweitige 1 Betreuungsangebote (betriebsnahe Kitas für Mitbewerber) zu einem Wettbewerbsnachteil und hat sich zu einem betriebswirtschaftlich belastenden Faktor entwickelt, den das Klinikum verändern möchte und muss. Betriebswirtschaftlich wäre eine Schließung der Kita erforderlich. Die Stadt Leipzig benötigt jedoch jeden verfügbaren Platz zur Erfüllung des Rechtsanspruchs. Letztlich ist vor diesem Hintergrund auch eine Investitionsförderung erfolgt, welche eine entsprechende Zweckbindung zur Folge hat. Darüber hinaus ist das Klinikum weiterhin daran interessiert, eine betriebsnahe Kinderbetreuung für die Beschäftigten anbieten zu können. Nicht zuletzt bietet das neu errichtete Haus geeignete Bildungsräume für junge Kinder, die es zu erhalten gilt. Daraus abgeleitet strebt das Klinikum einen Trägerwechsel an, der geeignet ist, in eine gelingende Kooperation einzutreten. Dies insbesondere, wenn der Übergang auf den neue Träger für alle Beteiligten sowie dem beschäftigten Personal in einer „win/win-Situation“ erfolgen kann. Durch die Lage der Kita mitten im Klinikum können entsprechende Synergieeffekte genutzt werden, beispielsweise der anliegende Park mit seinem Teich und Spielplatz. Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden. Durch eine Kooperation mit dem Betriebssportverein finden diverse Sportkurse für Kinder in der Kita statt. 3. Übernahme durch den SEB Mit Stadtratsbeschluss RBIV-1022/07 vom 17.10.2007 wurde geregelt, dass die Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen i. d. R. auszuschreiben ist. Die Formulierung „i. d. R.“ weist zugleich auf Ausnahmen hin. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Übergabe an einen Träger, der ein Konzept mit einem Alleinstellungsmerkmal vorlegt. 3.1 Weiterentwicklung des Kitakonzeptes durch den SEB Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung – unabhängig von gegebenenfalls vorhandenen persönlichen Teilhabeeinschränkungen (Handicap) – zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Nicht jedes Kind kann jedoch auf Grund seiner komplexen Teilhabeeinschränkungen im Rahmen einer Integration begleitet werden und bedarf somit einer heilpädagogischen Betreuung in Kleingruppen. Eine heilpädagogische Förderung in Sondereinrichtungen wurde bislang durch den SEB Behindertenhilfe fokussiert. Die Erfahrungen der jahrelangen heilpädagogischen Arbeit des SEB zeigen jedoch, dass auch in diesem Bereich nicht nur auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ein Paradigmenwechsel erforderlich wird. Da es jedoch immer wieder Kinder geben wird, die einer heilpädagogischen Betreuung bedürfen, müssen neue Wege der Partizipation und Teilhabe geschaffen werden. Dies bedeutet letztendlich, dass einzelne heilpädagogische Gruppen aus dem jetzigen Verbund herausgelöst werden müssen und innerhalb der Regelbetreuung als künftige Komplexeinrichtungen eingebunden werden. Bei diesem Ansatz dürfen die jahrelangen Erfahrungen aus der Heilpädagogik des SEB nicht verloren gehen. Die Stärkung von Komplexeinrichtungen ist ein erster Schritt zur Inklusion in diesem wichtigen Teilbereich. Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass Einrichtungen räumlich so auserwählt werden, dass mit der Implementierung einzelner Gruppen in Regelkindertagesstätten eine flächendeckende heilpädagogische Versorgung der Stadt Leipzig erfolgt. Mit diesem Ansatz der Flexibilität können Kinder in Wohnortnähe versorgt werden. Dies reduziert Fahrtwege für die Kinder und hohe Fahrtkosten für den örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt der Stadt Leipzig). Der SEB Behindertenhilfe bringt das notwendige Know-How innerhalb der heilpädagogischen Arbeit mit. Infolge der Übernahme der Kita durch den SEB können weitere Synergieeffekte erschlossen werden, um bisher bestehende heilpädagogische Einrichtungen des SEB zu Komplexeinrichtungen auszubauen und damit von einer inklusionsfremden Separierung abzuweichen. Beispielsweise können Kinder, die bisher in einer rein heilpädagogischen Einrichtung des SEB betreut werden ein ggf. wohnortnäheres Betreuungsangebot in der künftigen Komplexkita in der Delitzscher Straße wahrnehmen. Gleichzeitig können die bisher rein heilpädagogischen Kitas des SEB um Regelangebote ergänzt werden. Diese Synergieeffekte schließen ebenfalls einen Know-How-Transfer im Personalbereich mit ein. Im Sinne einer umfassenden Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter/-innen wird ein fachlicher Austausch 2 zwischen heilpädagogischem und Regelbereich ermöglicht, darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Mitarbeiter/-innen, zwischen den Einrichtungen zu wechseln. Derzeit existiert im Leipziger Norden noch keine heilpädagogische Versorgung im Kitabereich. Im Bereich der freien Träger sind derzeit keine Kapazitäten zur Ausweitung von heilpädagogischen Kitaplätzen im Leipziger Norden möglich. Daher wäre ein Übergang der Kita zum SEB ein weiterer Schritt zu einer wohnortnahen Versorgung in Form von Komplexleistungen. 3.2 Künftige Zusammenarbeit SEB/ Klinikum St. Georg Grundstück und Gebäude der Kita werden vom Klinikum an den SEB zu einem angemessenen Pachtzins verpachtet. Dieser wird mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgestimmt. Zu beachten ist die Zweckbindungsfrist (s. Punkt 7). Der Pachtzins muss widerspiegeln, dass beim Kita-Neubau öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden. Der bisherige Träger das Klinikum und der SEB bilden eine gemeinsame Belegungskommission. In dieser sollen die Belegungsprämissen von Stadt Leipzig, SEB und des Klinikums gewichtet und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird dem SEB ermöglicht, für seine Kita-Einrichtungen räumliche Angebote des Klinikums Anspruch oder anderweitig synergetische Angebote des Klinikums nach Abstimmung zu nehmen. Die Vereinbarung zwischen alten und neuen Träger wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. 4. Bedarfsplanerische Bewertung Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 wird nach Übergabe an den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe weiterhin langfristiger Bestandteil der Bedarfsplanung Kindertagesstätten der Stadt Leipzig sein. Für die Deckung des Platzbedarfs wird die Kapazität von 100 Plätzen, davon 40 Plätze für Krippenkinder weiter benötigt. Die Einrichtung von integrativen Plätzen wird planerisch unterstützt. Eine eventuell notwendig werdende Kapazitätsreduzierung beim perspektivischen Aufbau von heilpädagogischen Gruppen muss langfristig mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgestimmt werden. 5. Personalübergang Der Personalübergang erfolgt auf der Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang. Der SEB übernimmt das Kita-Personal vollständig (Ausnahme 1 ATZ). 6. Finanzielle Auswirkungen 6.1 Finanzierung der Personalkosten Die Refinanzierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1 SächsKitaG bemisst sich an den Regelungen nach § 12 SächsKitaG. 6.1 6.2 Finanzierung des Gemeindeanteils gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG Ausgehend von der bisherigen Finanzierung der Einrichtung (wie in Punkt 1.3 beschrieben) wird sich für das Amt für Jugend, Familie und Bildung mit der Übergabe der Einrichtung in die Trägerschaft des SEB zum 01.01.2015 der Finanzierungsaufwand des Gemeindeanteils gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG ab 2015 nachhaltig erhöhen. Dies ergibt sich daraus, dass die Finanzierung dieser Einrichtung bis 2011 nur den Gemeindeanteil an den Betriebskosten ausschließlich für die „Belegkinder“, also nicht durch von Kindern aus der Mitarbeiterschaft belegte Plätze, vorsah. Zusätzlich erfolgt die Ausreichung der vom Amt für Jugend, Familie und Bildung vereinnahmten Landesmittelzuschüsse (einschl. Schulvorbereitung) für alle Kinder der Einrichtung. Nach Übergabe der Einrichtung an den SEB würde die Finanzierung sowohl für „Belegkinder“ als auch Kinder von Mitarbeiter des Klinikums analog aller anderen Einrichtungen in freier Trägerschaft in Leipzig erfolgen. Für das Jahr 2013 ergaben sich für die Kita Delitzscher Straße gemäß der Abrechnung des Trägers Personalkosten (ohne Schulvorbereitung) in Höhe von 622 T Euro, Sachkosten in Höhe 3 von 157 T Euro sowie gebäudebezogene Sonderkosten (Abschreibungen und Erbbauzins) in Höhe von 76 T Euro. Hierbei ist allerdings zu bemerken, dass in der Kita ca. 2,8 VZÄ päd. Personal mehr eingesetzt wurden, als der Betreuungsschlüssel des § 12 SächsKitaG hinsichtlich der jahresdurchschnittlichen Belegung des Jahres 2013 verlangte. Wie unter Punkt 6.1. benannt ist dieses überhängige Personal über den Gemeindeanteil nicht finanzierungsfähig. Im Zuge der zeitgleichen Inbetriebnahme der Kita Kregelstraße des Trägers SEB und dem damit verbundenen Personalbedarf wird der zu übernehmende Personalüberhang abgebaut. Der freie Träger SEB vergütet sein päd. Personal nach dem TVöD-SuE. Unter der Annahme einer vollständigen Auslastung der Kita mit Neun-Stunden-Kindern (32 KK und 76 KG) und unter Zugrundelegung der für 2015 gültigen Tabellenentgelte werden sich voraussichtlich Personalkosten in Höhe von ca. 589 T Euro in 2015 ergeben. Unter Heranziehung der durchschnittlichen Sachkosten kommunaler Kindertageseinrichtungen in 2013 und deren Dynamisierung bis zum Jahr 2015 ergibt sich ein voraussichtliches Sachkostenbudget für 2015 in Höhe von 166 T Euro (inkl. Personalkostenumlage). Die Sachkosten der Einrichtung lagen in 2013 auf dem Niveau des kommunalen Durchschnitts. Mit diesen Annahmen wird die Einrichtung in 2015 Betriebskosten in Höhe von 755 T Euro aufweisen. Davon werden 547 T Euro über den Gemeindeanteil (inklusive Landeszuschuss ca. 209 T Euro) finanziert. Die restlichen Betriebskosten sind über die Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers zu decken. Die Höhe des Pachtzins gemäß des zu schließenden Pachtvertrags zwischen dem Klinikum und dem SEB wird 7,00 Euro/m² * 1.111,61 m² betragen. Damit ergeben sich jährliche Kosten in Höhe von 93.375,24 Euro. Hinzu kommen Instandhaltungsaufwendungen des SEB in Höhe von 13.604 Euro (10.004 Euro für das Gebäude bestehend aus 1.111,61 m² * 0,75 Euro/m² sowie 3.600 Euro für Freifläche bestehend aus 1.200 m² * 0,25 Euro m²). Diese Kosten sind ebenso über den Gemeindeanteil zu finanzieren. Vor Übergabe der Einrichtung an den SEB ist es erforderlich, dass dieser einen Wirtschaftsplan zu den erforderlichen Personal- und Sachkosten einreicht. Dieser Wirtschaftsplan ist auf dessen Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit hin zu prüfen und dient als Grundlage für die Verhandlung mit dem SEB über einrichtungskonkrete Platzkostenpauschalen für die jeweiligen Leistungsbereiche der Kindertageseinrichtung. Die oben getroffenen Annahmen bilden insoweit einen Kostenrahmen. Abschließend kann festgehalten werden, dass durch die Übergabe der Trägerschaft ein Mehrbedarf an finanziellen Mitteln in Höhe von voraussichtlich 444 T Euro ab dem Haushaltsjahr 2015 im Kita-Budget (51_365_3ZW; PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto: 4318 0000) hervorgerufen wird. 7. Beachtung der Zweckbindungsfrist von Fördermitteln Es ist zu beachten, dass bei dem Kita-Neubau im Jahr 2010 Fördermittel des Bundes und des Landes verwendet wurden. Somit ist bei der Änderung der Rechtsträgerschaft die Zweckbindungsfrist von 25 Jahren der Nutzung des Objekts Delitzscher Straße 141 als Kindertageseinrichtung zu beachten, welche am 08.08.2035 erlischt. Da der Zweck der Einrichtung erhalten bleibt, ist die Zweckbindung gegeben. 8. Folgen bei Nichtbeschluss: Wird der Ratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 zur Führung der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 als Betriebskindertageseinrichtung des Klinikums nicht aufgehoben und der Ansatz zur Finanzierung der Gemeindeanteile im Budget 51_365_3ZW nicht um den Defizitbetrag von 444 TEuro aufgestockt, müsste das Klinikum diesen Fehlbetrag selbst erwirtschaften und sein Betriebsergebnis weiterhin belasten. Die Stadt Leipzig würde weiterhin den Landeszuschuss des 4 Freistaates zur Finanzierung der Einrichtung ausreichen. Die Extremvariante wäre die Schließung der Einrichtung mit den Konsequenzen für das Gesamtangebot in Leipzig und die Rückzahlung von Fördermitteln aufgrund der Fördermittelbindefrist. 5 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00210 Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 Beschluss- Nr. DS V/4056 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 Stand vom 25.06.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 wurde von der Klinikum St. Georg gGmbH an den Eingenbetrieb für Behindertenhilfe zum 01.01.2015 übertragen. Die Finanzierung der erforderlichen Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtung erfolgt im Sinne des § 17 Abs.2 i. V. m. § 14 SächsKitaG.