Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1004826.pdf
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379 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00210/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.09.2014
Bestätigung
Jugendhilfeausschuss
13.10.2014
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
16.10.2014
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
23.10.2014
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
03.11.2014
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
06.11.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 (eRIS: DS V/4056)
Beschlussvorschlag:
1.
Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 geht zum 01.01.2015 von der Klinikum St.
Georg gGmbH an den Eigenbetrieb für Behindertenhilfe über. Der Übergang erfolgt auf der
Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang.
2.
Die bestehenden Betreuungsverträge werden mit einem Bestandsschutz belegt.
3.
Mit dem Eigenbetrieb für Behindertenhilfe wird eine Vereinbarung über den
ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141
gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG mit Vertragsbeginn zum 01.01.2015 geschlossen. Die
Refinan-zierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1 SächsKitaG erfolgt durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung aufgrund der Regelungen nach § 12 SächsKitaG.
4.
Der Stadtratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Seite 1/5
wenn ja,
nei
x
n
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Finanzielle Auswirkungen
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
nei
n
nei
n
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
nei
n
von
bis
2015
ff
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendung
en
444.000
1.100.36.5.0.01.01.20,
SK 43180000
Einzahlunge
n
Finanzhaushalt
Auszahlunge
n
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
vo
n
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH
Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH
Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus
jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
n
e wenn ja,
i
n
Vorgesehener Stellenabbau:
x
n
e ja,
i
n
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Prüfkatalog
Sachverhalt
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu 20.5. Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 (eRIS: DS V/4056)
Vorlage: DS-00210/14
Beschlussvorschlag:
1. Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 geht zum 01.01.2015 von der Klinikum
St. Georg gGmbH an den Eigenbetrieb für Behindertenhilfe über. Der Übergang erfolgt auf
der Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang.
2. Die bestehenden Betreuungsverträge werden mit einem Bestandsschutz belegt.
3. Mit dem Eigenbetrieb für Behindertenhilfe wird eine Vereinbarung über den
ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung Delitzscher
Straße 141 gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG mit Vertragsbeginn zum 01.01.2015
geschlossen. Die Refinan-zierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1
SächsKitaG erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung aufgrund der Regelungen
nach § 12 SächsKitaG.
4. Der Stadtratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
nein
ja
keine
Auswirkung
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
0.
Anliegen der Vorlage
Mit dieser Vorlage soll der Stadtrat den Status der Kindertageseinrichtung am Klinikum St. Georg
als Betriebskindertagesstätte aufheben und den Trägerwechsel der KTE Delitzscher Straße 141 in
Trägerschaft der Klinikum St. Georg gGmbH (nachfolgend Klinikum genannte) an den Städtischen
Eigenbetrieb für Behindertenhilfe (SEB) beschließen.
1.
Die Kita als Betriebskita - Istsituation
Mit Ratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wurde die Kindertageseinrichtung Delitzscher
Straße 141 als Betriebskindertageseinrichtung an das Klinikum zum 01.01.2008 übergeben. Der
Personalübergang erfolgte nach § 613 a BGB. Dort wird die Kita bis heute als Betriebskita geführt.
Ein Kitaneubau wurde durch das Klinikum auf dem Gelände der Stadt Leipzig auf Grundlage eines
Erbbaupachtvertrages errichtet und im August 2010 eröffnet. Die Kita verfügt aktuell über 40 KKPlätze sowie 60 KG-Plätze. Die Betriebserlaubnis lässt im Kindergartenbereich eine Überbelegung
von 8 Kindern für 6 Monate zu.
Gemäß des 3. Beschlusspunktes von 2007 verbleibt „die Einrichtung als Betriebskindergarten in
der Bedarfsplanung und wird gemäß § 14 Abs. 4 SächsKitaG vom Klinikum finanziert, wobei der
Eigenanteil so vereinbart wird, dass der Gemeindeanteil gleich 0 ist.“ Des Weiteren wird der
Landeszuschuss gemäß Beschlusspunkt 5 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung vereinnahmt
und an das Klinikum ausgezahlt. Dementsprechend erhält das Klinikum für betreute Kinder von
Mitarbeitern des Klinikums sowie „Belegkinder“ (öffentlich bereitgestellte Plätze durch den Träger)
einen Betriebskostenanteil in Höhe des jährlichen Landesmittelzuschusses in Höhe von 1.875 €
pro 9Std-Kind (einschl. Schulvorbereitung) gemäß § 18 SächsKitaG. Zudem wurde mit dem
Klinikum eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der
Kindertageseinrichtung ab den 01.01.2008 geschlossen. Gemäß dieser erhielt das Klinikum bis
2011 für die „Belegkinder“ den Gemeindeanteil (abzgl. des o. g. Landeszuschusses) an den
Betriebskosten, der auf Grundlage der trägerkonkreten Platzkostenpauschalen ermittelt wurde.
Das Klinikum erhält ebenso zusätzliche städtische Mittel zur Qualitätssicherung analog aller freien
Träger im Stadtgebiet gemäß der Ratsbeschlüsse RBIV -1669/09 vom 17.06.2009 und RBV –
277/10 vom 25.02.2010.
Überdies werden Ausgleichsbeträge für die Ermäßigung und Absenkung von Elternbeiträgen
gemäß § 15 Abs. 1 und 5 SächsKitaG für betroffene Betreuungsverträge der Kinder an das
Klinikum ausgezahlt.
2.
Abgabe durch das Klinikum
Im Laufe der Trägerschaft durch das Klinikum wurde deutlich, dass die Finanzierung einer solchen
Einrichtung durch das Krankenhaus nicht mehr möglich ist. Untersetzt wird dies durch den
Wirtschaftsplan 2014 der Betriebskindertagesstätte St. Georg.
Die Kostenabrechnung der Kita weist für 2013 einen Betriebskostenaufwand von 864.453 € aus.
Der Landeszuschuss zur anteiligen Finanzierung dieser Kosten betrug 192.919 € in 2013.
Weiterhin wurde ein Zuschuss zur Qualitätssicherung in Höhe von 1.563 € ausgereicht. Die
Erträge der Einrichtung (i.d.R. Elternbeiträge) belaufen sich auf 192.111 €. Der durch das Klinikum
aufzubringende Defizitausgleich 2013 beläuft sich damit auf 477.860 €.
Im Jahr 2008 ging das Klinikum davon aus, dass diese Einrichtung Synergien in Richtung
Mitarbeiterbindung beiträgt. Bis heute hat sich jedoch die Situation wie folgt geändert:
–
Betrieb und Unterhaltung des 2010 eröffneten Neubaus sind wesentlich kostenaufwändiger
als die ursprünglichen Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude.
–
Durch die betriebseigene Kinderbetreuung konnte zwischenzeitlich ein Standortvorteil für
das Klinikum entwickelt werden. Mittlerweile wurde dieser durch anderweitige
1
Betreuungsangebote (betriebsnahe Kitas für Mitbewerber) zu einem Wettbewerbsnachteil
und hat sich zu einem betriebswirtschaftlich belastenden Faktor entwickelt, den das
Klinikum verändern möchte und muss.
Betriebswirtschaftlich wäre eine Schließung der Kita erforderlich. Die Stadt Leipzig benötigt jedoch
jeden verfügbaren Platz zur Erfüllung des Rechtsanspruchs. Letztlich ist vor diesem Hintergrund
auch eine Investitionsförderung erfolgt, welche eine entsprechende Zweckbindung zur Folge hat.
Darüber hinaus ist das Klinikum weiterhin daran interessiert, eine betriebsnahe Kinderbetreuung
für die Beschäftigten anbieten zu können. Nicht zuletzt bietet das neu errichtete Haus geeignete
Bildungsräume für junge Kinder, die es zu erhalten gilt. Daraus abgeleitet strebt das Klinikum
einen Trägerwechsel an, der geeignet ist, in eine gelingende Kooperation einzutreten. Dies
insbesondere, wenn der Übergang auf den neue Träger für alle Beteiligten sowie dem
beschäftigten Personal in einer „win/win-Situation“ erfolgen kann. Durch die Lage der Kita mitten
im Klinikum können entsprechende Synergieeffekte genutzt werden, beispielsweise der anliegende Park mit seinem Teich und Spielplatz. Parkplätze sind vor dem Gebäude vorhanden. Durch
eine Kooperation mit dem Betriebssportverein finden diverse Sportkurse für Kinder in der Kita statt.
3.
Übernahme durch den SEB
Mit Stadtratsbeschluss RBIV-1022/07 vom 17.10.2007 wurde geregelt, dass die Trägerschaft von
Kindertageseinrichtungen i. d. R. auszuschreiben ist. Die Formulierung „i. d. R.“ weist zugleich auf
Ausnahmen hin. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Übergabe an einen Träger, der ein
Konzept mit einem Alleinstellungsmerkmal vorlegt.
3.1
Weiterentwicklung des Kitakonzeptes durch den SEB
Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung – unabhängig von gegebenenfalls
vorhandenen persönlichen Teilhabeeinschränkungen (Handicap) – zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Nicht jedes Kind kann jedoch auf Grund seiner
komplexen Teilhabeeinschränkungen im Rahmen einer Integration begleitet werden und bedarf
somit einer heilpädagogischen Betreuung in Kleingruppen. Eine heilpädagogische Förderung in
Sondereinrichtungen wurde bislang durch den SEB Behindertenhilfe fokussiert. Die Erfahrungen
der jahrelangen heilpädagogischen Arbeit des SEB zeigen jedoch, dass auch in diesem Bereich
nicht nur auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention ein Paradigmenwechsel erforderlich
wird. Da es jedoch immer wieder Kinder geben wird, die einer heilpädagogischen Betreuung
bedürfen, müssen neue Wege der Partizipation und Teilhabe geschaffen werden. Dies bedeutet
letztendlich, dass einzelne heilpädagogische Gruppen aus dem jetzigen Verbund herausgelöst
werden müssen und innerhalb der Regelbetreuung als künftige Komplexeinrichtungen
eingebunden werden. Bei diesem Ansatz dürfen die jahrelangen Erfahrungen aus der
Heilpädagogik des SEB nicht verloren gehen. Die Stärkung von Komplexeinrichtungen ist ein
erster Schritt zur Inklusion in diesem wichtigen Teilbereich. Gleichzeitig sollte berücksichtigt
werden, dass Einrichtungen räumlich so auserwählt werden, dass mit der Implementierung
einzelner Gruppen in Regelkindertagesstätten eine flächendeckende heilpädagogische
Versorgung der Stadt Leipzig erfolgt. Mit diesem Ansatz der Flexibilität können Kinder in
Wohnortnähe versorgt werden. Dies reduziert Fahrtwege für die Kinder und hohe Fahrtkosten für
den örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt der Stadt Leipzig). Der SEB Behindertenhilfe bringt das
notwendige Know-How innerhalb der heilpädagogischen Arbeit mit.
Infolge der Übernahme der Kita durch den SEB können weitere Synergieeffekte erschlossen
werden,
um
bisher
bestehende
heilpädagogische
Einrichtungen
des
SEB
zu
Komplexeinrichtungen auszubauen und damit von einer inklusionsfremden Separierung
abzuweichen. Beispielsweise können Kinder, die bisher in einer rein heilpädagogischen
Einrichtung des SEB betreut werden ein ggf. wohnortnäheres Betreuungsangebot in der künftigen
Komplexkita in der Delitzscher Straße wahrnehmen. Gleichzeitig können die bisher rein
heilpädagogischen Kitas des SEB um Regelangebote ergänzt werden. Diese Synergieeffekte
schließen ebenfalls einen Know-How-Transfer im Personalbereich mit ein. Im Sinne einer
umfassenden Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter/-innen wird ein fachlicher Austausch
2
zwischen heilpädagogischem und Regelbereich ermöglicht, darüber hinaus besteht die Möglichkeit
für Mitarbeiter/-innen, zwischen den Einrichtungen zu wechseln.
Derzeit existiert im Leipziger Norden noch keine heilpädagogische Versorgung im Kitabereich. Im
Bereich der freien Träger sind derzeit keine Kapazitäten zur Ausweitung von heilpädagogischen
Kitaplätzen im Leipziger Norden möglich. Daher wäre ein Übergang der Kita zum SEB ein weiterer
Schritt zu einer wohnortnahen Versorgung in Form von Komplexleistungen.
3.2
Künftige Zusammenarbeit SEB/ Klinikum St. Georg
Grundstück und Gebäude der Kita werden vom Klinikum an den SEB zu einem angemessenen
Pachtzins verpachtet. Dieser wird mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgestimmt. Zu
beachten ist die Zweckbindungsfrist (s. Punkt 7). Der Pachtzins muss widerspiegeln, dass beim
Kita-Neubau öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden. Der bisherige Träger das Klinikum und der
SEB bilden eine gemeinsame Belegungskommission. In dieser sollen die Belegungsprämissen von
Stadt Leipzig, SEB und des Klinikums gewichtet und umgesetzt werden. Darüber hinaus wird dem
SEB ermöglicht, für seine Kita-Einrichtungen räumliche Angebote des Klinikums Anspruch oder
anderweitig synergetische Angebote des Klinikums nach Abstimmung zu nehmen. Die
Vereinbarung zwischen alten und neuen Träger wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.
4.
Bedarfsplanerische Bewertung
Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 wird nach Übergabe an den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe weiterhin langfristiger Bestandteil der Bedarfsplanung
Kindertagesstätten der Stadt Leipzig sein. Für die Deckung des Platzbedarfs wird die Kapazität
von 100 Plätzen, davon 40 Plätze für Krippenkinder weiter benötigt. Die Einrichtung von
integrativen Plätzen wird planerisch unterstützt. Eine eventuell notwendig werdende
Kapazitätsreduzierung beim perspektivischen Aufbau von heilpädagogischen Gruppen muss
langfristig mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgestimmt werden.
5.
Personalübergang
Der Personalübergang erfolgt auf der Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang. Der SEB
übernimmt das Kita-Personal vollständig (Ausnahme 1 ATZ).
6.
Finanzielle Auswirkungen
6.1
Finanzierung der Personalkosten
Die Refinanzierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1 SächsKitaG bemisst
sich an den Regelungen nach § 12 SächsKitaG.
6.1
6.2
Finanzierung des Gemeindeanteils gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14
SächsKitaG
Ausgehend von der bisherigen Finanzierung der Einrichtung (wie in Punkt 1.3 beschrieben) wird
sich für das Amt für Jugend, Familie und Bildung mit der Übergabe der Einrichtung in die
Trägerschaft des SEB zum 01.01.2015 der Finanzierungsaufwand des Gemeindeanteils gemäß §
17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG ab 2015 nachhaltig erhöhen. Dies ergibt sich daraus, dass die
Finanzierung dieser Einrichtung bis 2011 nur den Gemeindeanteil an den Betriebskosten
ausschließlich für die „Belegkinder“, also nicht durch von Kindern aus der Mitarbeiterschaft belegte
Plätze, vorsah. Zusätzlich erfolgt die Ausreichung der vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
vereinnahmten Landesmittelzuschüsse (einschl. Schulvorbereitung) für alle Kinder der Einrichtung.
Nach Übergabe der Einrichtung an den SEB würde die Finanzierung sowohl für „Belegkinder“ als
auch Kinder von Mitarbeiter des Klinikums analog aller anderen Einrichtungen in freier
Trägerschaft in Leipzig erfolgen.
Für das Jahr 2013 ergaben sich für die Kita Delitzscher Straße gemäß der Abrechnung des
Trägers Personalkosten (ohne Schulvorbereitung) in Höhe von 622 T Euro, Sachkosten in Höhe
3
von 157 T Euro sowie gebäudebezogene Sonderkosten (Abschreibungen und Erbbauzins) in Höhe
von 76 T Euro. Hierbei ist allerdings zu bemerken, dass in der Kita ca. 2,8 VZÄ päd. Personal
mehr eingesetzt wurden, als der Betreuungsschlüssel des § 12 SächsKitaG hinsichtlich der
jahresdurchschnittlichen Belegung des Jahres 2013 verlangte. Wie unter Punkt 6.1. benannt ist
dieses überhängige Personal über den Gemeindeanteil nicht finanzierungsfähig. Im Zuge der
zeitgleichen Inbetriebnahme der Kita Kregelstraße des Trägers SEB und dem damit verbundenen
Personalbedarf wird der zu übernehmende Personalüberhang abgebaut.
Der freie Träger SEB vergütet sein päd. Personal nach dem TVöD-SuE. Unter der Annahme einer
vollständigen Auslastung der Kita mit Neun-Stunden-Kindern (32 KK und 76 KG) und unter
Zugrundelegung der für 2015 gültigen Tabellenentgelte werden sich voraussichtlich
Personalkosten in Höhe von ca. 589 T Euro in 2015 ergeben.
Unter Heranziehung der durchschnittlichen Sachkosten kommunaler Kindertageseinrichtungen in
2013 und deren Dynamisierung bis zum Jahr 2015 ergibt sich ein voraussichtliches
Sachkostenbudget für 2015 in Höhe von 166 T Euro (inkl. Personalkostenumlage). Die Sachkosten
der Einrichtung lagen in 2013 auf dem Niveau des kommunalen Durchschnitts.
Mit diesen Annahmen wird die Einrichtung in 2015 Betriebskosten in Höhe von 755 T Euro
aufweisen. Davon werden 547 T Euro über den Gemeindeanteil (inklusive Landeszuschuss ca.
209 T Euro) finanziert. Die restlichen Betriebskosten sind über die Elternbeiträge und den
Eigenanteil des Trägers zu decken.
Die Höhe des Pachtzins gemäß des zu schließenden Pachtvertrags zwischen dem Klinikum und
dem SEB wird 7,00 Euro/m² * 1.111,61 m² betragen. Damit ergeben sich jährliche Kosten in Höhe
von 93.375,24 Euro. Hinzu kommen Instandhaltungsaufwendungen des SEB in Höhe von
13.604 Euro (10.004 Euro für das Gebäude bestehend aus 1.111,61 m² * 0,75 Euro/m² sowie
3.600 Euro für Freifläche bestehend aus 1.200 m² * 0,25 Euro m²). Diese Kosten sind ebenso über
den Gemeindeanteil zu finanzieren.
Vor Übergabe der Einrichtung an den SEB ist es erforderlich, dass dieser einen Wirtschaftsplan zu
den erforderlichen Personal- und Sachkosten einreicht. Dieser Wirtschaftsplan ist auf dessen
Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit hin zu prüfen und dient als Grundlage für die Verhandlung
mit dem SEB über einrichtungskonkrete Platzkostenpauschalen für die jeweiligen
Leistungsbereiche der Kindertageseinrichtung. Die oben getroffenen Annahmen bilden insoweit
einen Kostenrahmen.
Abschließend kann festgehalten werden, dass durch die Übergabe der Trägerschaft ein
Mehrbedarf an finanziellen Mitteln in Höhe von voraussichtlich 444 T Euro ab dem Haushaltsjahr
2015 im Kita-Budget (51_365_3ZW; PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto: 4318 0000)
hervorgerufen wird.
7.
Beachtung der Zweckbindungsfrist von Fördermitteln
Es ist zu beachten, dass bei dem Kita-Neubau im Jahr 2010 Fördermittel des Bundes und des
Landes verwendet wurden. Somit ist bei der Änderung der Rechtsträgerschaft die
Zweckbindungsfrist von 25 Jahren der Nutzung des Objekts Delitzscher Straße 141 als
Kindertageseinrichtung zu beachten, welche am 08.08.2035 erlischt. Da der Zweck der Einrichtung
erhalten bleibt, ist die Zweckbindung gegeben.
8.
Folgen bei Nichtbeschluss:
Wird der Ratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 zur Führung der Kindertageseinrichtung
Delitzscher Straße 141 als Betriebskindertageseinrichtung des Klinikums nicht aufgehoben und der
Ansatz zur Finanzierung der Gemeindeanteile im Budget 51_365_3ZW nicht um den Defizitbetrag
von 444 TEuro aufgestockt, müsste das Klinikum diesen Fehlbetrag selbst erwirtschaften und sein
Betriebsergebnis weiterhin belasten. Die Stadt Leipzig würde weiterhin den Landeszuschuss des
4
Freistaates zur Finanzierung der Einrichtung ausreichen. Die Extremvariante wäre die Schließung
der Einrichtung mit den Konsequenzen für das Gesamtangebot in Leipzig und die Rückzahlung
von Fördermitteln aufgrund der Fördermittelbindefrist.
5
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00210
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014
Beschluss- Nr. DS V/4056
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141
Stand vom 25.06.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 wurde von der Klinikum St.
Georg gGmbH an den Eingenbetrieb für Behindertenhilfe zum 01.01.2015 übertragen. Die
Finanzierung der erforderlichen Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtung erfolgt im
Sinne des § 17 Abs.2 i. V. m. § 14 SächsKitaG.