Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002702.pdf
Größe
359 kB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00207/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
02.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
1. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Fachausschuss Finanzen
17.09.2014
2. Lesung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Erhöhung der Kofinanzierung der Leipziger Koordinationsstelle Berufs- und
Studienorientierung ab 01.01.2015 - EILBEDÜRFTIG - (eris: DS V/4062)
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Kofinanzierung der Koordinierungsstelle für Berufs- und
Studienorientierung in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 10 Prozent (max. 23.500 EUR im
Jahr 2015 und 24.000 EUR im Jahr 2016).
Die Mittel werden aus dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (Innenauftrag
108100000009, Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung) zur Verfügung gestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/2015
01/2016
12/2015
12/2016
pro Jahr: 90%
211.471,40
215.024,39
1.100.57.1.0.02.01
pro Jahr: 10%
23.496,82
Aufwendungen
01/2015
01/2016
12/2015
12/2016
Stand: 09.09.2014
108100000009
davon: PK 20.547,22
Stand: 09.09.2014
23.891,60
davon: PK 22.187,47
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
Seite 2/3
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung Eilbedürftigkeit
Begründung/Sachverhalt
Seite 3/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.26
Erhöhung der Kofinanzierung der Leipziger Koordinationsstelle Berufsund Studienorientierung ab 01.01.2015 - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00207/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Kofinanzierung der Koordinierungsstelle für Berufs- und
Studienorientierung in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von 10 Prozent (max. 23.500 EUR
im Jahr 2015 und 24.000 EUR im Jahr 2016).
Die Mittel werden aus dem Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (Innenauftrag
108100000009, Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung) zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
Begründung der Eilbedürftigkeit
„Erhöhung der Kofinanzierung der
Studienorientierung ab 01.01.2015“
Leipziger
Koordinierungsstelle
Berufs-
und
Um eine nahtlose Weiterführung der Koordinierungsstelle ab dem 01.01.2015 zu gewährleisten,
muss der Antrag Ende September bei der SAB eingereicht werden. Der dazugehörige
Ratsbeschluss zur Erbringung der Kofinanzierung in Höhe von 10 % muss somit in der
Ratsversammlung am 17.09.2014 getroffen werden.
Eine frühzeitigere Erstellung der Vorlage war nicht möglich, da die neue SMK-ESF-Richtlinie 2014
- 2020 und damit die konkretisierte Höhe der Zuwendung zur Förderung der regionalen
Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung erst am 07.08.2014 durch das Sächsische
Staatsministerium für Kultus veröffentlicht wurde.
Begründung:
Erhöhung der Kofinanzierung
Studienorientierung ab 01.01.2015
der
Leipziger
Koordinierungsstelle
Berufs-
und
In Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-2160/14 vom 16.07.2014 legt das Dezernat Wirtschaft
und Arbeit die Vorlage zur Erhöhung der Kofinanzierung der Leipziger Koordinierungsstelle Berufsund Studienorientierung in den Jahren 2015 und 2016 vor.
Ausgangslage
Am 16.07.2014 beauftragte der Stadtrat das Dezernat Wirtschaft und Arbeit/ Referat
Beschäftigungspolitik, den Antrag zur Weiterführung der Leipziger Koordinierungsstelle Berufsund Studienorientierung ab 01.01.2015 bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. Mit diesem
Ratsbeschluss wurde eine Kofinanzierung der Stadt Leipzig in Höhe von 5 %, analog der
derzeitigen Förderbedingungen (bis 12/2014), beschlossen.
Am 07.08.20141 hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus die neue SMK-ESF-Richtline
2014 - 2020 zur Förderung der regionalen Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung
veröffentlicht. Entsprechend dieser neuen SMK-ESF-Richtlinie fördert der Freistaat die
Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung (Personal- und Sachkosten) ab 01.01.2015
bis 31.12.2016 zu 90 %. Die Stadt Leipzig hat einen Kofinanzierungsanteil von 10 % zu erbringen.
Entsprechend dem Ratsbeschluss RBV-2160/14 ist dem Stadtrat bei Veränderung der
Förderquote eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Darstellung
Der Freistaat fördert die Personal- und Sachkosten zu 90 % und die Kommune erbringt einen
Eigenanteil von 10 %.
Für die Personalkosten wurden ab März 2016 bereits eine Gehaltssteigerung von 2 %
berücksichtigt.
Gesamtkosten
Erträge
Förderung ESF 90 %
Aufwendungen
Eigenmittel 10 %
2015
234.968,22 €
211.471,40 €
23.496,82 €
davon Personalkosten
205.472,22 €
184.925,00 €
20.547,22 €
29.496,00€
26.546,40 €
2.949,60 €
2016
238.915,99 €
215.024,39 €
23.891,60 €
davon Personalkosten
221.874,67 €
199.687,20 €
22.187,47 €
davon Sachkosten
17.041,32 €
15.337,19 €
1.704,13 €
davon Sachkosten
Der von der Stadt Leipzig zu erbringende Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10 % wird aus dem
Budget des Referates für Beschäftigungspolitik (Innenauftrag 108100000009; Koordinierungsstelle
Berufs- und Studienorientierung) zur Verfügung gestellt.
1Die
Veröffentlichung der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem
Europäischen Sozialfonds 2014 – 2012 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020) erfolgte im
Sächsischen Amtsblatt vom 7. August 2014.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00207/14 vom 17.09.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014
Beschluss- Nr. DS-00207/14
Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Erhöhung der Kofinanzierung der Leipziger Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung
ab 01.01.2015
Stand vom 08.04.20165
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Mit Datum vom 18.12.2014 wurde durch die Sächsische Aufbaubank ein Zuwendungsbescheid für die
Koordinierungsstelle für Berufsorientierung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 an die Stadt
Leipzig ausgereicht.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Koordinierungsstelle hat bereits im Jahr 2013 ihre Tätigkeit aufgenommen, durch die nahtlose
Anschlussbewilligung ab dem 01.01.2015 konnten die vier Mitarbeiter ihre Arbeit ohne Unterbrechung
fortsetzen. Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2015/2016 wurden dem Referat für Beschäftigungspolitik
auch die nötigen Finanzmittel zu 10 %igen Kofinanzierung der Koordinierungsstelle zur Verfügung gestellt.