Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001631.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00156/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße"
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 (eRis: V/3857)
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Seite 1/3
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
Auszug aus dem Entwurf der Fortschreibung des FNP
ja,
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.25
Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße"
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 (eRis: V/3857)
Vorlage: DS-00156/14
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Stimmenthaltung
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3857
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Leipzig-Südwest
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
RBIV-1166/02
Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße"
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben.
Begründung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss
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Begründung der Vorlage
Aufhebung Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 239
„Neue Brückenstraße“ für das in den Anlagen 1 und 2 kenntlich gemachte Gebiet vollzogen werden.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“
(RB III – 1166/02) im Jahr 2002 war im Leipziger Südwesten zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur geplant, zwischen dem Straßenabschnitt Dieskaustraße/Gerhard-Ellrodt-Straße einen Lückenschluss zur Brückenstraße
im Bereich der Ortslage Großzschocher zu schaffen. Das Planaufstellungsverfahren
wurde seit dem aus verschiedenen Gründen bis heute nicht zum Abschluss gebracht. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Umstand, dass die Verkehrsbaumaßnahme
längere Zeit keine Priorität besaß und die Verkehrsabwicklung auch auf der bestehenden
Trasse mit derzeit ca. 9.700 KFZ/Tag verkehrsfunktional als vertretbar scheint.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich in der Ortslage Großzschocher vollzogenen
aktuellen und weiter absehbaren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im unmittelbaren
Umfeld des Plangeltungsbereiches entstand in den letzten Jahren eine räumlich konkurrierende Nutzungssituation, die eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des verkehrlichen Planungsziel notwendig machte.
In der zweiten Jahreshälfte 2013 wurde ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides
für zwei Einfamilienhäuser auf dem Flurstück Nr. 5/2 der Gemarkung Großzschocher, Zur
Alten Bäckerei 2, gestellt. Dieses Grundstück grenzt unmittelbar an den Plangeltungsbereich des Aufstellungsbeschluss Nr. 239 an, liegt aber selbst außerhalb diese Plangeltungsbereiches, so dass rechtlich keine Grundlage zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts bestand. Des weiteren bestand nach derzeitiger Rechtslage auch für den
beantragten Bauvorbescheid keine Möglichkeit zur Ablehnung des Vorhabens.
Da sich im Zuge der Konkretisierung denkbarer Trassenverläufe zwischenzeitlich ergeben
hat, dass sowohl unter verkehrlichen als auch städtebaulichen Gesichtspunkten eine sinnvolle Trassen-Variante der „Neuen Brückenstraße“ nur über dieses Grundstück geführt
werden kann, war eine Entscheidung notwendig.
Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund noch einmal umfassend mit den Vor- und
Nachteilen einer möglichen Trassenführung eingehend auseinandergesetzt. Im Ergebnis
wurde die Ratsversammlung am 22.01.2014 informiert, dass die Verwaltung beabsichtigt,
das Planverfahren nicht weiter zu führen. Die diesen Verzicht wesentlich tragenden
Gründe wurden bereits ausführlich in der zur Ratsversammlung entsprechenden Drucksache Nr. V/3513 „Information des Stadtrates über die Gründe des Verzichtes auf eine
Trassensicherung für die Verlegung der Brückenstraße im OT Großzschocher“ dargelegt.
06.03.2014
Begründung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss
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Mit dieser Vorlage soll die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vollzogen werden.
Nach Inkrafttreten des derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanverfahren
soll die Änderung des Flächennutzungsplan erfolgen, indem die Trassendarstellung
herausgenommen werden soll. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Information erfolgen.
Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
06.03.2014
1
2
3.1
3.2
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
Auszug aus dem Entwurf der Fortschreibung des FNP