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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001631.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 14:51

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00156/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße" Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 (eRis: V/3857) Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Seite 1/3 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) Auszug aus dem Entwurf der Fortschreibung des FNP ja, Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.25 Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße" Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 (eRis: V/3857) Vorlage: DS-00156/14 Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Stimmenthaltung Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3857 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Stadtentwicklung und Bau SBB Leipzig-Südwest Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse: RBIV-1166/02      Bebauungsplan Nr. 239 "Neue Brückenstraße" Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 13.11.2002 Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBIV-1166/02 vom 13.11.2002 wird aufgehoben. Begründung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“ Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Seite 1 von 2 Begründung der Vorlage Aufhebung Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“ für das in den Anlagen 1 und 2 kenntlich gemachte Gebiet vollzogen werden. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“ (RB III – 1166/02) im Jahr 2002 war im Leipziger Südwesten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur geplant, zwischen dem Straßenabschnitt Dieskaustraße/Gerhard-Ellrodt-Straße einen Lückenschluss zur Brückenstraße im Bereich der Ortslage Großzschocher zu schaffen. Das Planaufstellungsverfahren wurde seit dem aus verschiedenen Gründen bis heute nicht zum Abschluss gebracht. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Umstand, dass die Verkehrsbaumaßnahme längere Zeit keine Priorität besaß und die Verkehrsabwicklung auch auf der bestehenden Trasse mit derzeit ca. 9.700 KFZ/Tag verkehrsfunktional als vertretbar scheint. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich in der Ortslage Großzschocher vollzogenen aktuellen und weiter absehbaren Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im unmittelbaren Umfeld des Plangeltungsbereiches entstand in den letzten Jahren eine räumlich konkurrierende Nutzungssituation, die eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des verkehrlichen Planungsziel notwendig machte. In der zweiten Jahreshälfte 2013 wurde ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für zwei Einfamilienhäuser auf dem Flurstück Nr. 5/2 der Gemarkung Großzschocher, Zur Alten Bäckerei 2, gestellt. Dieses Grundstück grenzt unmittelbar an den Plangeltungsbereich des Aufstellungsbeschluss Nr. 239 an, liegt aber selbst außerhalb diese Plangeltungsbereiches, so dass rechtlich keine Grundlage zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts bestand. Des weiteren bestand nach derzeitiger Rechtslage auch für den beantragten Bauvorbescheid keine Möglichkeit zur Ablehnung des Vorhabens. Da sich im Zuge der Konkretisierung denkbarer Trassenverläufe zwischenzeitlich ergeben hat, dass sowohl unter verkehrlichen als auch städtebaulichen Gesichtspunkten eine sinnvolle Trassen-Variante der „Neuen Brückenstraße“ nur über dieses Grundstück geführt werden kann, war eine Entscheidung notwendig. Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund noch einmal umfassend mit den Vor- und Nachteilen einer möglichen Trassenführung eingehend auseinandergesetzt. Im Ergebnis wurde die Ratsversammlung am 22.01.2014 informiert, dass die Verwaltung beabsichtigt, das Planverfahren nicht weiter zu führen. Die diesen Verzicht wesentlich tragenden Gründe wurden bereits ausführlich in der zur Ratsversammlung entsprechenden Drucksache Nr. V/3513 „Information des Stadtrates über die Gründe des Verzichtes auf eine Trassensicherung für die Verlegung der Brückenstraße im OT Großzschocher“ dargelegt. 06.03.2014 Begründung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 239 „Neue Brückenstraße“ Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Seite 2 von 2 Mit dieser Vorlage soll die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vollzogen werden. Nach Inkrafttreten des derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanverfahren soll die Änderung des Flächennutzungsplan erfolgen, indem die Trassendarstellung herausgenommen werden soll. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Information erfolgen. Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 06.03.2014 1 2 3.1 3.2 Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) Auszug aus dem Entwurf der Fortschreibung des FNP