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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001160.pdf
Größe
796 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00155/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.09.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher (eRIS : DS V/3858) Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Seite 1/3 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Arbeitskopie Stadtkarte Grünauer Allee 38 ja, Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.24 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher (eRIS : DS V/3858) Vorlage: DS-00155/14 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3858 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Stadtentwicklung und Bau SBB Leipzig-West Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 1. Grundlage Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher, Grünauer Allee, mit einer Größe von ca. 2.163 m². 2. Darstellung Am Standort Grünauer Allee 38 befindet sich eine Einzelhandelseinrichtung. Es ist vorgesehen, das weitestgehend verschlissene Altobjekt zu ersetzen. Die einzuziehende Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher, südlich des Marktes, ist Bestandteil des öffentlichen Fußgängerbereiches „Grünauer Allee“ und befindet sich in städtischem Eigentum. Es ist geplant, diese Fläche überwiegend für den Ersatzneubau zu nutzen und das verbleibende Areal in die Freiflächengestaltung des neuen Marktes einzubeziehen. Grünau befindet sich als Schwerpunktgebiet des Stadtumbaus in einem strukturellen Anpassungsprozess, der auch die größte Herausforderung für die Zentrenentwicklung im Versorgungsraum darstellt. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Bevölkerungsrückgangs, der schrittweisen Reduzierung der Wohnungsbestände und Anpassung der öffentlichen Infrastrukturausstattung kommt es zu großen Veränderungen sowohl auf der Nachfrageseite als auch in der städtebaulichen Struktur und räumlichen Ausprägung der Zentrenstandorte. Die in der Entwicklungsstrategie Grünau 2020 und dem STEP Zentren formulierten Ziele berücksichtigen demographische Veränderungsprozesse. Dementsprechend müssen u.a. die Versorgungszentren in Grünau bedarfsgerecht gestärkt werden, damit eine ausreichende Versorgung gesichert werden kann. Das Vorhaben befindet sich gemäß Stadtentwicklungsplan Zentren im D-Zentrum Grünauer Allee, welches eine wichtige Versorgungsfunktion hat und in Teilbereichen strukturelle Mängel, insbesondere auch im südlichen Bereich der S-Bahn aufweist. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll sowohl zur Verbesserung der Nahversorgung der Anwohner des Wohngebietes „Grünau-Ost“, als auch zur Aufwertung der Umfeldgestaltung beigetragen werden. Beim geplanten Ersatzneubau des Marktes werden aus Gründen des verbesserten Zugangs für Fußgänger und Autofahrer eine Neuausrichtung des Marktes, insbesondere auch in der Höhenlage des Eingangs und damit eine Neuordnung der unmittelbar angrenzenden Wege- und Grünflächen zwingend erforderlich. Beim Bestandsgebäude lag das Eingangsniveau ca. 1 Meter über dem natürlichen Gelände. Der Höhenunterschied zwischen Parkplatz und Gehwegen soll insbesondere westlich und südlich des Marktes wieder zurückgebaut werden. Mit der Änderung der Erschließung sind somit zwingend auch Änderungen in der Lage der öffentlichen Wegeflächen verbunden. Dadurch wird eine Einziehung einzelner Verkehrsflächen erforderlich. Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher an den Grundstückseigentümer des Flurstücks 1038 Gemarkung Kleinzschocher zu veräußern. Dazu wird seitens der Verwaltung eine gesonderte Vorlage eingebracht. Es ist weiterhin vorgesehen, einen entsprechenden Erschließungsvertrag zur Neuherstellung der Gehwegbereiche mit dem Investor abzuschließen. Die geplante private Nutzung und die damit verbundene Veräußerung der städtischen Flächen an den Investor setzen die Durchführung des Verfahrens zur Einziehung und den dafür erforderlichen Beschluss des Stadtrates voraus. 3. Zusammenfassung Die einzuziehende Teilfläche soll nach dem förmlichen Entwidmungsverfahren an den Eigentümer des benachbarten Flurstücks 1038 Gemarkung Kleinzschocher veräußert werden. Es entfallen die Kosten für Baulast und Verkehrssicherung. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 2.163 m² große Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlage Lageplan Fläche ca. 2163 m²