Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001160.pdf
Größe
796 kB
Erstellt
22.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00155/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.09.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz
Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher (eRIS :
DS V/3858)
Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in
beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung
Kleinzschocher gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Seite 1/3
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Arbeitskopie Stadtkarte Grünauer Allee 38
ja,
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.24
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz
Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung
Kleinzschocher (eRIS : DS V/3858)
Vorlage: DS-00155/14
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem
Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß
§ 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3858
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Leipzig-West
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz
Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem
Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8
des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
1. Grundlage
Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die
Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die
förmliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher,
Grünauer Allee, mit einer Größe von ca. 2.163 m².
2. Darstellung
Am Standort Grünauer Allee 38 befindet sich eine Einzelhandelseinrichtung. Es ist
vorgesehen, das weitestgehend verschlissene Altobjekt zu ersetzen. Die einzuziehende
Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher, südlich des Marktes, ist
Bestandteil des öffentlichen Fußgängerbereiches „Grünauer Allee“ und befindet sich in
städtischem Eigentum. Es ist geplant, diese Fläche überwiegend für den Ersatzneubau zu
nutzen und das verbleibende Areal in die Freiflächengestaltung des neuen Marktes
einzubeziehen.
Grünau befindet sich als Schwerpunktgebiet des Stadtumbaus in einem strukturellen
Anpassungsprozess, der auch die größte Herausforderung für die Zentrenentwicklung im
Versorgungsraum
darstellt.
Vor
dem
Hintergrund
des
anhaltenden
Bevölkerungsrückgangs, der schrittweisen Reduzierung der Wohnungsbestände und
Anpassung der öffentlichen Infrastrukturausstattung kommt es zu großen Veränderungen
sowohl auf der Nachfrageseite als auch in der städtebaulichen Struktur und räumlichen
Ausprägung der Zentrenstandorte.
Die in der Entwicklungsstrategie Grünau 2020 und dem STEP Zentren formulierten Ziele
berücksichtigen demographische Veränderungsprozesse. Dementsprechend müssen u.a.
die Versorgungszentren in Grünau bedarfsgerecht gestärkt werden, damit eine
ausreichende Versorgung gesichert werden kann. Das Vorhaben befindet sich gemäß
Stadtentwicklungsplan Zentren im D-Zentrum Grünauer Allee, welches eine wichtige
Versorgungsfunktion hat und in Teilbereichen strukturelle Mängel, insbesondere auch im
südlichen Bereich der S-Bahn aufweist. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll sowohl zur
Verbesserung der Nahversorgung der Anwohner des Wohngebietes „Grünau-Ost“, als
auch zur Aufwertung der Umfeldgestaltung beigetragen werden.
Beim geplanten Ersatzneubau des Marktes werden aus Gründen des verbesserten
Zugangs für Fußgänger und Autofahrer eine Neuausrichtung des Marktes, insbesondere
auch in der Höhenlage des Eingangs und damit eine Neuordnung der unmittelbar
angrenzenden Wege- und Grünflächen zwingend erforderlich. Beim Bestandsgebäude lag
das Eingangsniveau ca. 1 Meter über dem natürlichen Gelände. Der Höhenunterschied
zwischen Parkplatz und Gehwegen soll insbesondere westlich und südlich des Marktes
wieder zurückgebaut werden. Mit der Änderung der Erschließung sind somit zwingend
auch Änderungen in der Lage der öffentlichen Wegeflächen verbunden. Dadurch wird eine
Einziehung einzelner Verkehrsflächen erforderlich.
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung
Kleinzschocher an den Grundstückseigentümer des Flurstücks 1038 Gemarkung
Kleinzschocher zu veräußern. Dazu wird seitens der Verwaltung eine gesonderte Vorlage
eingebracht. Es ist weiterhin vorgesehen, einen entsprechenden Erschließungsvertrag zur
Neuherstellung der Gehwegbereiche mit dem Investor abzuschließen. Die geplante private
Nutzung und die damit verbundene Veräußerung der städtischen Flächen an den Investor
setzen die Durchführung des Verfahrens zur Einziehung und den dafür erforderlichen
Beschluss des Stadtrates voraus.
3. Zusammenfassung
Die einzuziehende Teilfläche soll nach dem förmlichen Entwidmungsverfahren an den
Eigentümer des benachbarten Flurstücks 1038 Gemarkung Kleinzschocher veräußert
werden. Es entfallen die Kosten für Baulast und Verkehrssicherung.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 2.163 m²
große Teilfläche des Flurstücks 1037 Gemarkung Kleinzschocher gemäß § 8 des
Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Anlage
Lageplan
Fläche ca. 2163 m²