Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001343.pdf
Größe
378 kB
Erstellt
19.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00134/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.09.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von
Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die
behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11)
(eRIS: DS V/3831)
Beschluss:
Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei
denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wird
bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Seite 1/3
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.23
Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und
Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte
Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht
sind (Umsetzung RBV-1001/11)
(eRIS: DS V/3831)
Vorlage: DS-00134/14
Beschluss:
Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig,
bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht
sind, wird bestätigt.
Über die Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung wird
regelmäßig im Rahmen der Kindergesundheitsberichterstattung in einem gesonderten
Gliederungspunkt berichtet.
Ausgehend von den im Analysebericht beschriebenen Problemstellungen wird der
Maßnahmeplan alle zwei Jahre angepasst und fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3831
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von
Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die
behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11)
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei
denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wird
bestätigt.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
von
bis
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
wo veranschlagt
von
bis
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
Stadt Leipzig
01.5/016/02.10
Stadt Leipzig
01.5/016/04.11
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
▼ PSP-Element
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
▼
wo veranschlagt
nein
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
1
▼ PSP-Element
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Höhe in EUR
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern und
Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen
und Familien bei
hat stattgefun
den
ist
ist nicht vorgesehen
vor
ges
ehe
n
Begründung in
Vorlag
e,
Seite 1
der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.5/016/02.10
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Maßnahmeplan
zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern
in der Stadt Leipzig,
bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von
Behinderung bedroht sind
Stand: Mai 2014
Inhalt:
Zusammenfassung...................................................................................................................................2
1. Beschlusslage.......................................................................................................................................2
2. Früherkennung und Frühförderung: Grundsätze und Rahmenbedingungen ......................................2
3. Maßnahmeplan.....................................................................................................................................6
Seite 1 von 11
Zusammenfassung
Mit Beschluss der Ratsversammlung (RBIII-612/01) vom 21.02.2001 wurden die
"Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung" beschlossen. Über die Umsetzung dieses Maßnahmeplans wurde 2002 und 2006 berichtet (DS III/2284 und DS
IV/1693). Der Arbeitskreis Frühförderung, eine Unterarbeitsgruppe des Behindertenbeirates der Stadt Leipzig, hat den Maßnahmeplan von 2001 grundlegend überarbeitet und fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst sowohl die Ziele als auch die
Maßnahmen. Der aktualisierte Maßnahmeplan weist insgesamt zehn Maßnahmen
aus.
1. Beschlusslage
In der Stadt Leipzig wurde 1998 der "Analysebericht zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten
oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind" erarbeitet. Ausgangspunkte
dazu waren die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen, veröffentlicht im Gesundheitsbericht der Stadt Leipzig 1996 und das "Langfristige Konzept zur Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen". In diesem Bericht wurden
anhand der vorgelegten Analyseergebnisse Defizite bei der Früherkennung und
Frühförderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen und anderen Schädigungen
sowie mit Bedrohung durch Behinderung festgestellt. Im Analysebericht wurden
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen formuliert, welche die Grundlage
des Frühförderkonzeptes bildeten.
Die Ratsversammlung hat 1998 den Analysebericht (DS II/293) zur Kenntnis genommen und die Erarbeitung eines Maßnahmekataloges unter Einbeziehung des "Berichtes zur Entwicklung sozialer Strukturen und Lebenslagen in Leipzig" und der Ergebnisse des Gesundheitsberichtes der Stadt Leipzig 1998 beauftragt.
In der Ratsversammlung am 21.02.2001 wurde das Paket der "Maßnahmen zur
Früherkennung und Frühförderung" (RBIII-612/01) beschlossen. 2002 und 2006 wurden jeweils Zwischenberichte (DS III/2284 und DS IV/1693) zur Umsetzung des
Maßnahmekataloges erarbeitet und vorgelegt.
Seit der Erarbeitung des Maßnahmeplanes von 2001 haben sich sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Fördermöglichkeiten verändert. So wurde z.
B. mit der Novellierung des SächsKitaG 2001 die im Maßnahmepaket verankerte
Zielstellung zur Einrichtung einer zusätzlichen jugendärztlichen Untersuchung im
Vorschulalter mit der Einführung der Kita-Untersuchung erfüllt. Das SächsKiSchG
(2010) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass möglichst alle Eltern die
sog. U-Untersuchungen mit ihren Kindern zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und Erkrankungen nutzen.
Seite 2 von 11
Deshalb wurde der Maßnahmeplan vom Arbeitskreis Frühförderung überarbeitet und
fortgeschrieben.
2. Früherkennung und Frühförderung: Grundsätze und Rahmenbedingungen
Das Programm zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern (U-Untersuchungen) ist das
Kernstück der frühen Erfassung von Entwicklungsauffälligkeiten. Zielstellung gemäß
§ 26 SGB V ist die Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige
Entwicklung der Kinder „ ... in nicht geringem Maße gefährden.“
Nach Aussage der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates zur Früherkennung von Behinderungen bei Kindern müssen entsprechend dem möglichen Zeitpunkt der Einleitung von Früherkennungsmaßnahmen drei Gruppen unterschieden
werden:
Behinderungsarten, die bereits unmittelbar nach der Geburt diagnostiziert werden
können, z. B. Kinder mit Down-Syndrom,
Behinderungen, die in den ersten Lebensmonaten erkennbar werden, z. B. Sehschädigungen, Hörschädigungen,
Behinderungsarten, die oft als Entwicklungsverzögerungen in einem späteren Alter erkennbar werden, z. B. Lernbehinderungen, Behinderungen der Sprache,
Verhaltensstörungen und später eintretende Störungen.
Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder behinderungsfördernden Krankheiten ermöglichen eine frühe Förderung
bzw. eine frühe Behandlung. Auch entwicklungsverzögerte Kinder sind von Behinderung bedroht. Dabei sind unter Entwicklungsverzögerungen Veränderungen körperlicher, geistiger oder emotional-sozialer Art zu verstehen, die noch nicht fixiert, sondern durch Therapie und Förderung zum Teil beeinflussbar sind. Frühkindliche Entwicklungsverzögerungen können sich mit zunehmendem Alter des Kindes als Behinderung äußern.
Frühförderung ist zu verstehen als spezielles heilpädagogisches Hilfesystem für Kinder im Vorschulalter mit körperlichen, geistigen oder seelischen Auffälligkeiten unter
Einbeziehung der Bezugspersonen. Ziel ist es, eine kindliche Entwicklungsgefährdung möglichst früh zu erkennen und durch heilpädagogische und medizinische
Hilfsangebote dazu beizutragen, dem Kind die bestmöglichen Bedingungen zum Aufbau und zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und zur Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Alltagsbewältigung zu schaffen.
„Frühförderung ist umso wirksamer je früher sie beginnt, je konsequenter und je komplexer sie
durchgeführt wird. Versäumte, verspätete, diskontinuierliche und unvollständige Frühförderung
Seite 3 von 11
führt nicht selten zu Störungen in der Schullaufbahn und zu psychischen Fehlentwicklungen bis
hin zur Dissozialität.“ [H. Remschmidt]1
Hilfen können ambulant durch Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstellen
und in Kindereinrichtungen in Form einer integrativen Betreuung oder in speziellen
heilpädagogischen Gruppen erbracht werden. Die Eltern/Personensorgeberechtigten
können im Rahmen der Bedarfsermittlung durch den behandelnden Arzt, das Sozialpädiatrische Zentrum, den begutachtenden Arzt des Gesundheitsamtes, die Frühförderstellen, Kindereinrichtungen, Beratungsstellen (z. B. Südlicht, Beratungsstelle der
Kinderklinik der Universität Leipzig) und die spezialisierten Mitarbeiter des Sozialamtes Beratung erhalten. Die Eltern/Personensorgeberechtigten werden grundsätzlich
in die Entscheidungsfindung und die Planung des Hilfeprozesses einbezogen. Die
Hilfeangebote dienen der Kompetenzsteigerung des Kindes, werden jedoch nicht
vom Leistungsstand des einzelnen Kindes oder besser dessen vermuteten Perspektiven abhängig gemacht und beziehen das soziale Umfeld mit ein.
Inhaltliche Grundsätze der Frühförderung sind:
Interdisziplinarität: ist ein kollegiales Zusammenwirken verschiedener Berufsgruppen zum regelmäßigen Austausch der individuellen Entwicklungseinschätzungen
und -bedürfnisse des Kindes und der damit zusammenhängenden Abstimmung
der bedarfsorientierten Betreuungsform. (Sohns/2000)2
Ganzheitlichkeit: Frühförderung betrachtet das Kind mit all seinen individuellen,
sozialen Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten (emotional, kognitiv, motorisch,
sprachlich) und Bedürfnissen im Zusammenhang mit seinem Lebensumfeld.
(Sohns/2000)2
Familienorientierung: Interdisziplinäre Frühförderung ist ein niedrigschwelliges,
ambulantes oder auch mobiles Angebot zur Diagnostik, Förderung und Behandlung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder unter Einbeziehung deren Familien und ihren individuellen Bedarfslagen. Zusätzlich findet parallel (aber
auch offene) Beratung und Begleitung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und
weiteren Bezugspersonen statt.
soziale Integration: Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. Frühförderung soll dem Kind und
seiner Umgebung zu einem trotz Entwicklungsdefiziten oder Behinderung möglichst eigenständigen und möglichst verantwortlichen Leben in sozialen Bezügen
verhelfen.
Interessenvertretung: Frühförderung unterstützt die Familie, ihre sozialen Kontakte zu erhalten, zu stabilisieren bzw. neue aufzubauen, um damit ein möglichst autonomes Leben in ihren Lebensbezügen zu führen. Das erfordert mitunter auch
1
Remschmidt, H.: Entwicklungstendenzen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in: Praxis der Kinderpsychologie
und Kinderpsychiatrie 46 (1997), Heft 6
2
Sohns, A.: Frühförderung entwicklungsauffälliger Kinder in Deutschland, Beltz-Verlag, Weinheim und Basel
2000
Seite 4 von 11
die Interessenvertretung der Eltern im gesellschaftlichen Umfeld z. B. bei der
wohnortnahen Integration des Kindes.
Kontinuierliche und umfassende Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil einer effektiven
Frühförderarbeit.
Frühförderung wird gesetzlich geregelt:
im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung),
im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen),
im SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
im SGB XII (Sozialhilfe),
sowie in den Verordnungen/ Vereinbarungen des Freistaates Sachsen:
der Eingliederungshilfe-Verordnung,
der Integrationsverordnung,
der Schulintegrationsverordnung sowie
der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Landesregelungen
Komplexleistungen).
Facharbeitskreis Frühförderung
Früherkennung und Frühförderung bedeuten Steigerung von Lebenschancen junger
Menschen und sind damit auch eine Investition in die Zukunft. Dazu bedarf es einer
abgestimmten und koordinierten Zusammenarbeit aller Partner der Früherkennung
und Frühförderung. Diese Aufgabe nimmt seit 1999 der Facharbeitskreis „Frühförderung“, eine Unterarbeitsgruppe des Behindertenbeirates, wahr. Er vereinigt Vertreter
der Leipziger Frühförderstellen, des Sozialpädiatrischen Zentrums, von Vereinen und
Ämtern der Stadtverwaltung (Gesundheitsamt, Sozialamt, Amt für Jugend, Familie
und Bildung). Der Arbeitskreisleiter, der aller zwei Jahre neu gewählt wird, vertritt den
Arbeitskreis als Sprecher im Behindertenbeirat. Die Mitglieder treffen sich in regelmäßiges Abständen. Bei Bedarf werden Vertreter anderer Vereine und Institutionen
hinzugezogen.
Aufgaben des Arbeitskreises sind:
Stand der Frühförderung analysieren und Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten,
zur Vernetzung vorhandener Angebote beitragen,
Seite 5 von 11
sich aktiv in die Verbesserung der Früherkennung von Entwicklungsstörungen,
-verzögerungen und Behinderungen einbringen,
zur Verbesserung der Wahrnehmung der Aufgaben des Kinderschutzes beitragen,
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Früherkennung und Frühförderung“ unterstützen und
Information zu Weiterbildungsangeboten.
3. Maßnahmeplan
Ziel 1:
Verbesserung der Früherkennung von gesundheitlichen Entwicklungsauffälligkeiten/-störungen für alle Leipziger Kinder
Die Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen (sogenannte U-Untersuchungen) durch die Leipziger Eltern ist gut. Mehr als 90 % nehmen die U-Untersuchungen im ersten Lebensjahr in Anspruch, bis zur U9 verringert sich dieser Wert
auf ca. 80 % (2013: 79,7 %).
Im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Kinderschutzgesetzes (seit 2011) erinnert das Gesundheitsamt alle Sorgeberechtigten, die die jeweilige U-Untersuchung
mit Ihrem Kind altersentsprechend nicht in Anspruch genommen haben, und bietet
gesundheitliche Beratung und Hilfe an. Im Bedarfsfall werden Hausbesuche durchgeführt und ggf. das Amt für Jugend, Familie und Bildung einbezogen.
Maßnahme 1.1
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nutzen alle Kontakte zu den Familien mit Kindern im Vorschulalter, um auf die Bedeutung der Vorsorgeuntersuchungen hinzuweisen, an die U-Untersuchung
zu erinnern und zur Teilnahme zu motivieren.
V: Gesundheitsamt
Mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes im November 2001 wurde die jugendärztliche Untersuchung der Kita-Kinder im vierten Lebensjahr gesetzlich festgeschrieben.
Die sog. Kita-Untersuchung ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes,
für die Eltern ist die Inanspruchnahme des Angebotes freiwillig.
Im Untersuchungszeitraum 2006/07 – 2010/11 wurden jeweils über 70 bzw. 80 % der Kita-Kinder untersucht, in den vergangenen zwei Untersuchungsjahren (2011/12 und 2012/13)
nur ca. jedes zweite Kita-Kind der anspruchsberechtigten Altersgruppe.
Der Anteil der „Nicht-Untersuchten“ umfasst die Kita-Kinder,
•
deren Eltern der Untersuchung zugestimmt haben, aber am Untersuchungstag wegen Krankheit oder Urlaub fehlen (sog. „Restanten“),
•
deren Eltern die Untersuchung nicht wünschen
Seite 6 von 11
und jene, in deren Kindertageseinrichtung keine Untersuchung vom Gesundheitsamt
erfolgte.
Da sich die Anzahl der vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zu
untersuchenden Kinder in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht hat, konnten
2011/12 und 2012/13 die Kita-Untersuchungen nicht in allen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Terminmanagement, Abläufe und Organisation sollen dahingehend verbessert werden, dass insgesamt mehr Kinder untersucht werden können.
•
Maßnahme 1.2
Die Untersuchung der Kinder in Kindertagesstätten wird durch das Gesundheitsamt in allen Leipziger
Kindertageseinrichtungen angeboten. Schwerpunkte bilden Kindertageseinrichtungen in Gebieten mit
erhöhtem Förderbedarf und Integrationseinrichtungen.
V: Gesundheitsamt
Maßnahme 1.3
Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Leiter/-innen der Einrichtungen kommuniziert, um Erzieher/-innen für Förderbedarfe von Kindergartenkindern zu sensibilisieren.
V: Gesundheitsamt
Ziel 2:
Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Frühförderange
boten
Die Bedarfsplanung von Integrationsplätzen wird jährlich vom Amt für Jugend, Familie und Bildung unter der Berücksichtigung steigender Geburtenzahlen und der Tendenz von Eltern, frühzeitig eine integrative Betreuung ihrer Kinder in Anspruch zu
nehmen, vorgenommen.
Jahr
Anzahl integrative Einrichtungen*
integrative Plätze für Kinder bis Schuleintritt *
2006
74
625
2007
79
677
2008
81
694
2009
85
704
2010
91
737
2011
97
755
2012
104
802
* jeweils Juni des Jahres;
Quelle: Jugendhilfeplanung AfJFB, 2012
Seite 7 von 11
Die Daten beziehen sich auf die integrativen Einrichtungen bzw. Plätze für Kinder bis
Schuleintritt kommunaler und freier Träger.
Maßnahme 2.1
Die Platz- und Personalkapazität und der Bedarf an Plätzen in den Integrationskindertageseinrichtungen und heilpädagogischen Einrichtungen wird jährlich ausgewertet.
V: Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Sozialamt
Zurzeit stehen in Leipzig neben zwei Sozialpädiatrischen Zentren als ärztlich geleitete Einrichtungen mit vorrangigen Aufgaben in der Frühdiagnostik, Beratung und Therapieerprobung, sieben ambulant und mobil arbeitende Frühförderstellen zur Verfügung.
Maßnahme 2.2
In Abstimmung mit den Leistungserbringern und dem Arbeitskreis Frühförderung werden die in Leipzig
zugelassenen Frühförderstellen dem Bedarf angepasst.
V: Sozialamt
Ziel 3:
Sicherung der interdisziplinären und interinstitutionellen Zusammen
arbeit
Die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten (kommunaler Einrichtungen und
Einrichtungen freier Träger) sowie Frühförderstellen hat sich nach Angaben der Mitarbeiter/-innen der Frühförderstellen in den vergangenen Jahren verbessert. So nehmen auch Kindertagesstätten ohne Integrationsplätze Beratungsangebote von Heilpädagogen der Frühförderstellen in Anspruch.
Wenn neben Frühfördermaßnahmen weitere Hilfen für das Kind und seine Familie
erforderlich sind, finden in Verantwortung des Sozialamtes Einzelfallberatungen statt.
In Anwesenheit der Eltern und mit ihnen beraten die Vertreter des Sozialamtes, des
Gesundheitsamtes, des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, des Sozialpädiatrischen Zentrums, der Frühförderstelle und der Kindertagesstätte sowie der behandelnde Arzt über weitere Maßnahmen.
Maßnahme 3.1
Durch Fortsetzung der Arbeit in Qualitätszirkeln und durch Falldemonstrationen / Supervisionen wird
die Zusammenarbeit der Frühförderstellen mit den Kindertageseinrichtungen (kommunaler Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger einschließlich Tagesmütter) und den Jugend-/ Kinderärzten weiter
verbessert. Vertreter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (ASD), von Gesundheits- und Sozialamt werden fallbezogen hinzugezogen. Die Familienhebammen werden zukünftig als weitere Partner
in die Zusammenarbeit einbezogen.
V: Arbeitskreis Frühförderung
Seite 8 von 11
Ziel 4:
Sicherung der Qualifikation der Erzieherinnen entsprechend den Vorgaben zur Früherkennung
Im Rahmen der Diskussion um die Verbesserung der Früherkennung von Entwicklungsstörungen und -verzögerungen gelangten die Erzieher/-innen in den Kindertagesstätten immer mehr in das Blickfeld des Interesses. Fortbildungen sollen die
Fachkräfte in den Kindertagesstätten unterstützen, Kinder mit besonderem Hilfebedarf zu erkennen und den Eltern/Sorgeberechtigten Hinweise zur Inanspruchnahme
von Hilfsangeboten zu geben. Zu diesen Fortbildungen zählen vor allem:
Heilpädagogische Zusatzqualifikation: Die Fortbildung ist vom Sächsischen Sozialministerium für alle Fachkräfte empfohlen, die in integrativen Kitas arbeiten.
Die Qualifizierung soll die MitarbeiterInnen in INT-Einrichtungen befähigen, Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten
Kindern zu erwerben.
Ergänzungsmodul zur Heilpädagogischen Zusatzqualifikation – Erweitern und
Vertiefen heilpädagogischer Methodik und Didaktik: speziell zu den Inhalten Beobachtung, Analyse/Wahrnehmung und Dokumentation, Erstellen von Entwicklungsberichten, Führen von Elterngesprächen, Förderung der Wahrnehmung
Erweitern und Vertiefen von Kenntnissen im Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern: zu den Inhalten gehören u. a. Erkennen und Analysieren von
Verhaltensauffälligkeiten und -störungen, Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten, Erkennen und Bewerten von Symptomen der Kindeswohlgefährdung, Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten, Kooperation und Kommunikation mit Eltern
und Netzwerkpartnern
Erwerben von Grundkenntnissen über die Wahrnehmungsentwicklung und -förderung von Kindern im Alter bis zu sechs Jahren: Inhalte sind u.a. Grundlagen
der Wahrnehmungsentwicklung, Aufbau und Funktionsweise der einzelnen
Wahrnehmungssysteme, Neuropsychologische Grundlagen der Reizverarbeitung, Möglichkeiten der Förderung einzelner Wahrnehmungssysteme
Entwicklungsangemessene Förderung der kindlichen Entwicklung mit der Entwicklungstabelle nach Beller & Beller: Inhalte sind u.a. Entwicklungsangemessene Förderung der kindlichen Entwicklung mit der Entwicklungstabelle, Erhebung
des Entwicklungsstandes und Erstellung eines Entwicklungsprofils, Umsetzung
der gewonnenen Entwicklungsinformation in pädagogische Angebote.
Bestandteil der Qualifizierungen sind auch die Teilnahme an Fachtagungen oder thematischen Arbeitskreisen zu Themen wie ADHS, Kindeswohlgefährdung etc.
Den Fachkräften in den Kindertagesstätten stehen in allen Trägerschaften FachberaterInnen zur Beratung zur Verfügung, welche die Fachkräfte in den Einrichtungen im
Rahmen ihrer Netzwerkkenntnis gezielt beraten oder Kontakt vermitteln.
Seite 9 von 11
Maßnahme 4.1
Erzieher/-innen in Kindertagesstätten werden zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten zur Früherkennung motiviert.
V: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ziel 5:
Zielgruppenorientierte Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sind
fortzusetzen.
In den vergangenen Jahren erarbeitete bzw. aktualisierte das Gesundheitsamt Elternbroschüren zu den Themen:
„Lernt unser Kind richtig sprechen?“: 2002, 2004, 2006, 2009
„Gesundes Essen, das Spaß macht“: 2003, 2008, 2009, 2010
„Gesund aufwachsen“ Elterninfo für das Vorschulalter: 2004 und ff.
„Gesund und fit durch Bewegung“: 2009, 2011
„(Schul-)Frühstück optimal und lecker!“: 2009, 2010, 2011
„Familienausflug mit Picknick“: 2008
„Kindergeburtstag – gesund und lecker“: 2008
„Kochen mit Kindern, Rezeptheft“: 2009, 2011
„Sprechen lernen – wie gelingt das?“: 2012
2012 wurden vom Gesundheitsamt Informationsblätter für Eltern zur Untersuchung in
Kindertagesstätten getrennt nach den Befundbereichen Grobmotorik, Feinmotorik,
Sprache, Hören und Sehen erstellt. Parallel dazu wurde der Internetauftritt des Gesundheitsamtes zum Thema Kindergesundheit auf www.leipzig.de/gesundheit zu
verschiedenen Themen ergänzt.
2013 erschien „In unserer Kita ist was los! Mit Tina und Leo bewegt und lecker
durchs Jahr" ein sogenanntes Kniebuch zum Einsatz in der Kindertagesstätte.
Außerdem wurden verschiedene Veranstaltungen zur Thematisierung der Bedeutung von Früherkennung und Frühförderung genutzt (u. a. Tag der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen, Leipziger Gesundheitsmarkt, Sächsische Gesundheitswoche).
Maßnahme 5.1
Die Information der Eltern und der Öffentlichkeit wird weiterhin bedarfsgerecht und zielorientiert fortgesetzt.
V: Gesundheitsamt
Seite 10 von 11
Maßnahme 5.2
Die zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien für Eltern werden regelmäßig aktualisiert.
V: Arbeitskreis Frühförderung
Das Interesse der Öffentlichkeit an den Ergebnissen der jugendärztlichen Untersuchungen ist hoch. Jährlich werden die Ergebnisse der jugendärztlichen Untersuchungen als Kurzbericht oder als detaillierter Gesundheitsbericht veröffentlicht („Daten
und Fakten zur Kindergesundheit in der Stadt Leipzig“). Darüber hinaus erfolgt die
Berichterstattung im Kapitel „Gesundheit“ des jährlich erscheinenden Sozialreports.
Maßnahme 5.3
Die Daten zur Kindergesundheit werden kontinuierlich veröffentlicht.
V: Gesundheitsamt
Seite 11 von 11
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr.
Vom 17.09.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014
Beschluss- Nr. DS-00134/14
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Umsetzung Ratsbeschluss DS-00134/14 „Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur
Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte
Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung
RBV-1001/11)“
Stand vom 23.03.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die Umsetzung der mit dem Maßnahmeplan beschlossenen fünf Ziele erfolgt kontinuierlich durch alle
beteiligten Akteure des Arbeitskreises Frühförderung.
Gesundheitsamt:
Ziel 1: Verbesserung der Früherkennung von gesundheitlichen Entwicklungsauffälligkeiten/-störungen für alle Leipziger Kinder
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden die Untersuchungen der 4-Jährigen (KITA-Untersuchungen) durch
das Gesundheitsamt statt. - Maßnahme 1.2 - Damit unmittelbar verbunden ist auch die Umsetzung der
Maßnahmen 1.1 bis 1.3 (Hinweise und Informationen zu den sogenannten U-Untersuchungen und das
Kommunizieren der Untersuchungsergebnisse mit den Leiter/-innen der Einrichtungen, um Erzieher/-innen
für Förderbedarfe der Kinder zu sensibilisieren).
Ziel 5: Zielgruppenorientierte Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sind fortzusetzen.
Elternbroschüren, Informationsblätter und der Internetauftritt der Stadt Leipzig werden in bewährter Weise
genutzt. - Maßnahme 5.1
Daten zur Kindergesundheit aus dem Untersuchungsjahr 2013/14 sind jetzt - nach Vorlage der Daten aus
dem statistischen Landesamt - zur Veröffentlichung in Vorbereitung.- Maßnahme 5
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung:
Ziel 2: Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Frühförderangeboten
Die Platz- und Personalkapazität und der Bedarf an Plätzen in den Integrationskindertages- und heilpädagogischen Einrichtungen ist zu analysieren. - Maßnahme 2.1 - in Arbeit
-2Ziel 4: Sicherung der Qualifikation der Erzieherinnen entsprechend den Vorgaben zur
Früherkennung
Erzieher/-innen in Kindertagesstätten werden zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten zur
Früherkennung motiviert. - Maßnahme 4.1 - in Arbeit
Arbeitskreis Frühförderung
Ziel 3: Sicherung der interdisziplinären und interinstitutionellen Zusammenarbeit
Durch Fortsetzung der Arbeit in Qualitätszirkeln und durch Falldemonstrationen/Supervisionen wird die
Zusammenarbeit der Frühförderstellen mit den Kindertageseinrichtungen (kommunaler Einrichtungen und
Einrichtungen freier Träger - einschließlich Tagesmütter) und den Jugend-/Kinderärzten weiter verbessert.
Vertreter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (ASD), aus Gesundheits- und Sozialamt sind fallbezogen hinzuzuziehen. Die Familienhebammen werden zukünftig als weitere Partner in die Zusammenarbeit einbezogen.- Maßnahme 3.1 - in Arbeit
Über einen neuen Sachstand kann erst nach Vorlage der aktuellen Untersuchungszahlen des Schuljahres
2014/15 ab Oktober 2015 berichtet werden. Außerdem ist im Herbst dieses Jahres ein erneuter Bericht zur
Kinder- und Jugendgesundheit geplant.