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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001343.pdf
Größe
378 kB
Erstellt
19.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00134/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.09.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11) (eRIS: DS V/3831) Beschluss: Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Seite 1/3 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.23 Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11) (eRIS: DS V/3831) Vorlage: DS-00134/14 Beschluss: Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wird bestätigt. Über die Umsetzung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung wird regelmäßig im Rahmen der Kindergesundheitsberichterstattung in einem gesonderten Gliederungspunkt berichtet. Ausgehend von den im Analysebericht beschriebenen Problemstellungen wird der Maßnahmeplan alle zwei Jahre angepasst und fortgeschrieben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3831 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11) Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Der Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wird bestätigt. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen von bis                                                 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen wo veranschlagt                         von bis                                                                   Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. Stadt Leipzig 01.5/016/02.10 Stadt Leipzig 01.5/016/04.11                         wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                               ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ▼ PSP-Element                               Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             ▼ wo veranschlagt nein Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. 1 ▼ PSP-Element nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Höhe in EUR ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei hat stattgefun den ist ist nicht vorgesehen vor ges ehe n Begründung in Vorlag e, Seite 1       der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.5/016/02.10 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Maßnahmeplan zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind Stand: Mai 2014 Inhalt: Zusammenfassung...................................................................................................................................2 1. Beschlusslage.......................................................................................................................................2 2. Früherkennung und Frühförderung: Grundsätze und Rahmenbedingungen ......................................2 3. Maßnahmeplan.....................................................................................................................................6 Seite 1 von 11 Zusammenfassung Mit Beschluss der Ratsversammlung (RBIII-612/01) vom 21.02.2001 wurden die "Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung" beschlossen. Über die Umsetzung dieses Maßnahmeplans wurde 2002 und 2006 berichtet (DS III/2284 und DS IV/1693). Der Arbeitskreis Frühförderung, eine Unterarbeitsgruppe des Behindertenbeirates der Stadt Leipzig, hat den Maßnahmeplan von 2001 grundlegend überarbeitet und fortgeschrieben. Die Fortschreibung umfasst sowohl die Ziele als auch die Maßnahmen. Der aktualisierte Maßnahmeplan weist insgesamt zehn Maßnahmen aus. 1. Beschlusslage In der Stadt Leipzig wurde 1998 der "Analysebericht zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind" erarbeitet. Ausgangspunkte dazu waren die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen, veröffentlicht im Gesundheitsbericht der Stadt Leipzig 1996 und das "Langfristige Konzept zur Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen". In diesem Bericht wurden anhand der vorgelegten Analyseergebnisse Defizite bei der Früherkennung und Frühförderung von Kindern mit Entwicklungsstörungen und anderen Schädigungen sowie mit Bedrohung durch Behinderung festgestellt. Im Analysebericht wurden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen formuliert, welche die Grundlage des Frühförderkonzeptes bildeten. Die Ratsversammlung hat 1998 den Analysebericht (DS II/293) zur Kenntnis genommen und die Erarbeitung eines Maßnahmekataloges unter Einbeziehung des "Berichtes zur Entwicklung sozialer Strukturen und Lebenslagen in Leipzig" und der Ergebnisse des Gesundheitsberichtes der Stadt Leipzig 1998 beauftragt. In der Ratsversammlung am 21.02.2001 wurde das Paket der "Maßnahmen zur Früherkennung und Frühförderung" (RBIII-612/01) beschlossen. 2002 und 2006 wurden jeweils Zwischenberichte (DS III/2284 und DS IV/1693) zur Umsetzung des Maßnahmekataloges erarbeitet und vorgelegt. Seit der Erarbeitung des Maßnahmeplanes von 2001 haben sich sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Fördermöglichkeiten verändert. So wurde z. B. mit der Novellierung des SächsKitaG 2001 die im Maßnahmepaket verankerte Zielstellung zur Einrichtung einer zusätzlichen jugendärztlichen Untersuchung im Vorschulalter mit der Einführung der Kita-Untersuchung erfüllt. Das SächsKiSchG (2010) schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass möglichst alle Eltern die sog. U-Untersuchungen mit ihren Kindern zur Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und Erkrankungen nutzen. Seite 2 von 11 Deshalb wurde der Maßnahmeplan vom Arbeitskreis Frühförderung überarbeitet und fortgeschrieben. 2. Früherkennung und Frühförderung: Grundsätze und Rahmenbedingungen Das Programm zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern (U-Untersuchungen) ist das Kernstück der frühen Erfassung von Entwicklungsauffälligkeiten. Zielstellung gemäß § 26 SGB V ist die Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung der Kinder „ ... in nicht geringem Maße gefährden.“ Nach Aussage der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates zur Früherkennung von Behinderungen bei Kindern müssen entsprechend dem möglichen Zeitpunkt der Einleitung von Früherkennungsmaßnahmen drei Gruppen unterschieden werden:  Behinderungsarten, die bereits unmittelbar nach der Geburt diagnostiziert werden können, z. B. Kinder mit Down-Syndrom,  Behinderungen, die in den ersten Lebensmonaten erkennbar werden, z. B. Sehschädigungen, Hörschädigungen,  Behinderungsarten, die oft als Entwicklungsverzögerungen in einem späteren Alter erkennbar werden, z. B. Lernbehinderungen, Behinderungen der Sprache, Verhaltensstörungen und später eintretende Störungen. Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder behinderungsfördernden Krankheiten ermöglichen eine frühe Förderung bzw. eine frühe Behandlung. Auch entwicklungsverzögerte Kinder sind von Behinderung bedroht. Dabei sind unter Entwicklungsverzögerungen Veränderungen körperlicher, geistiger oder emotional-sozialer Art zu verstehen, die noch nicht fixiert, sondern durch Therapie und Förderung zum Teil beeinflussbar sind. Frühkindliche Entwicklungsverzögerungen können sich mit zunehmendem Alter des Kindes als Behinderung äußern. Frühförderung ist zu verstehen als spezielles heilpädagogisches Hilfesystem für Kinder im Vorschulalter mit körperlichen, geistigen oder seelischen Auffälligkeiten unter Einbeziehung der Bezugspersonen. Ziel ist es, eine kindliche Entwicklungsgefährdung möglichst früh zu erkennen und durch heilpädagogische und medizinische Hilfsangebote dazu beizutragen, dem Kind die bestmöglichen Bedingungen zum Aufbau und zur Entwicklung seiner Persönlichkeit und zur Entwicklung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Alltagsbewältigung zu schaffen. „Frühförderung ist umso wirksamer je früher sie beginnt, je konsequenter und je komplexer sie durchgeführt wird. Versäumte, verspätete, diskontinuierliche und unvollständige Frühförderung Seite 3 von 11 führt nicht selten zu Störungen in der Schullaufbahn und zu psychischen Fehlentwicklungen bis hin zur Dissozialität.“ [H. Remschmidt]1 Hilfen können ambulant durch Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstellen und in Kindereinrichtungen in Form einer integrativen Betreuung oder in speziellen heilpädagogischen Gruppen erbracht werden. Die Eltern/Personensorgeberechtigten können im Rahmen der Bedarfsermittlung durch den behandelnden Arzt, das Sozialpädiatrische Zentrum, den begutachtenden Arzt des Gesundheitsamtes, die Frühförderstellen, Kindereinrichtungen, Beratungsstellen (z. B. Südlicht, Beratungsstelle der Kinderklinik der Universität Leipzig) und die spezialisierten Mitarbeiter des Sozialamtes Beratung erhalten. Die Eltern/Personensorgeberechtigten werden grundsätzlich in die Entscheidungsfindung und die Planung des Hilfeprozesses einbezogen. Die Hilfeangebote dienen der Kompetenzsteigerung des Kindes, werden jedoch nicht vom Leistungsstand des einzelnen Kindes oder besser dessen vermuteten Perspektiven abhängig gemacht und beziehen das soziale Umfeld mit ein. Inhaltliche Grundsätze der Frühförderung sind:  Interdisziplinarität: ist ein kollegiales Zusammenwirken verschiedener Berufsgruppen zum regelmäßigen Austausch der individuellen Entwicklungseinschätzungen und -bedürfnisse des Kindes und der damit zusammenhängenden Abstimmung der bedarfsorientierten Betreuungsform. (Sohns/2000)2  Ganzheitlichkeit: Frühförderung betrachtet das Kind mit all seinen individuellen, sozialen Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten (emotional, kognitiv, motorisch, sprachlich) und Bedürfnissen im Zusammenhang mit seinem Lebensumfeld. (Sohns/2000)2  Familienorientierung: Interdisziplinäre Frühförderung ist ein niedrigschwelliges, ambulantes oder auch mobiles Angebot zur Diagnostik, Förderung und Behandlung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder unter Einbeziehung deren Familien und ihren individuellen Bedarfslagen. Zusätzlich findet parallel (aber auch offene) Beratung und Begleitung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und weiteren Bezugspersonen statt.  soziale Integration: Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. Frühförderung soll dem Kind und seiner Umgebung zu einem trotz Entwicklungsdefiziten oder Behinderung möglichst eigenständigen und möglichst verantwortlichen Leben in sozialen Bezügen verhelfen.  Interessenvertretung: Frühförderung unterstützt die Familie, ihre sozialen Kontakte zu erhalten, zu stabilisieren bzw. neue aufzubauen, um damit ein möglichst autonomes Leben in ihren Lebensbezügen zu führen. Das erfordert mitunter auch 1 Remschmidt, H.: Entwicklungstendenzen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 46 (1997), Heft 6 2 Sohns, A.: Frühförderung entwicklungsauffälliger Kinder in Deutschland, Beltz-Verlag, Weinheim und Basel 2000 Seite 4 von 11 die Interessenvertretung der Eltern im gesellschaftlichen Umfeld z. B. bei der wohnortnahen Integration des Kindes. Kontinuierliche und umfassende Öffentlichkeitsarbeit ist Bestandteil einer effektiven Frühförderarbeit. Frühförderung wird gesetzlich geregelt:  im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung),  im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),  im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen),  im SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)  im SGB XII (Sozialhilfe), sowie in den Verordnungen/ Vereinbarungen des Freistaates Sachsen:  der Eingliederungshilfe-Verordnung,  der Integrationsverordnung,  der Schulintegrationsverordnung sowie  der Rahmenvereinbarung im Freistaat Sachsen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Landesregelungen Komplexleistungen). Facharbeitskreis Frühförderung Früherkennung und Frühförderung bedeuten Steigerung von Lebenschancen junger Menschen und sind damit auch eine Investition in die Zukunft. Dazu bedarf es einer abgestimmten und koordinierten Zusammenarbeit aller Partner der Früherkennung und Frühförderung. Diese Aufgabe nimmt seit 1999 der Facharbeitskreis „Frühförderung“, eine Unterarbeitsgruppe des Behindertenbeirates, wahr. Er vereinigt Vertreter der Leipziger Frühförderstellen, des Sozialpädiatrischen Zentrums, von Vereinen und Ämtern der Stadtverwaltung (Gesundheitsamt, Sozialamt, Amt für Jugend, Familie und Bildung). Der Arbeitskreisleiter, der aller zwei Jahre neu gewählt wird, vertritt den Arbeitskreis als Sprecher im Behindertenbeirat. Die Mitglieder treffen sich in regelmäßiges Abständen. Bei Bedarf werden Vertreter anderer Vereine und Institutionen hinzugezogen. Aufgaben des Arbeitskreises sind:  Stand der Frühförderung analysieren und Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten,  zur Vernetzung vorhandener Angebote beitragen, Seite 5 von 11  sich aktiv in die Verbesserung der Früherkennung von Entwicklungsstörungen, -verzögerungen und Behinderungen einbringen,  zur Verbesserung der Wahrnehmung der Aufgaben des Kinderschutzes beitragen,  Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Früherkennung und Frühförderung“ unterstützen und  Information zu Weiterbildungsangeboten. 3. Maßnahmeplan Ziel 1: Verbesserung der Früherkennung von gesundheitlichen Entwicklungsauffälligkeiten/-störungen für alle Leipziger Kinder Die Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen (sogenannte U-Untersuchungen) durch die Leipziger Eltern ist gut. Mehr als 90 % nehmen die U-Untersuchungen im ersten Lebensjahr in Anspruch, bis zur U9 verringert sich dieser Wert auf ca. 80 % (2013: 79,7 %). Im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Kinderschutzgesetzes (seit 2011) erinnert das Gesundheitsamt alle Sorgeberechtigten, die die jeweilige U-Untersuchung mit Ihrem Kind altersentsprechend nicht in Anspruch genommen haben, und bietet gesundheitliche Beratung und Hilfe an. Im Bedarfsfall werden Hausbesuche durchgeführt und ggf. das Amt für Jugend, Familie und Bildung einbezogen. Maßnahme 1.1 Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nutzen alle Kontakte zu den Familien mit Kindern im Vorschulalter, um auf die Bedeutung der Vorsorgeuntersuchungen hinzuweisen, an die U-Untersuchung zu erinnern und zur Teilnahme zu motivieren. V: Gesundheitsamt Mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes im November 2001 wurde die jugendärztliche Untersuchung der Kita-Kinder im vierten Lebensjahr gesetzlich festgeschrieben. Die sog. Kita-Untersuchung ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die Eltern ist die Inanspruchnahme des Angebotes freiwillig. Im Untersuchungszeitraum 2006/07 – 2010/11 wurden jeweils über 70 bzw. 80 % der Kita-Kinder untersucht, in den vergangenen zwei Untersuchungsjahren (2011/12 und 2012/13) nur ca. jedes zweite Kita-Kind der anspruchsberechtigten Altersgruppe. Der Anteil der „Nicht-Untersuchten“ umfasst die Kita-Kinder, • deren Eltern der Untersuchung zugestimmt haben, aber am Untersuchungstag wegen Krankheit oder Urlaub fehlen (sog. „Restanten“), • deren Eltern die Untersuchung nicht wünschen Seite 6 von 11 und jene, in deren Kindertageseinrichtung keine Untersuchung vom Gesundheitsamt erfolgte. Da sich die Anzahl der vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zu untersuchenden Kinder in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht hat, konnten 2011/12 und 2012/13 die Kita-Untersuchungen nicht in allen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Terminmanagement, Abläufe und Organisation sollen dahingehend verbessert werden, dass insgesamt mehr Kinder untersucht werden können. • Maßnahme 1.2 Die Untersuchung der Kinder in Kindertagesstätten wird durch das Gesundheitsamt in allen Leipziger Kindertageseinrichtungen angeboten. Schwerpunkte bilden Kindertageseinrichtungen in Gebieten mit erhöhtem Förderbedarf und Integrationseinrichtungen. V: Gesundheitsamt Maßnahme 1.3 Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Leiter/-innen der Einrichtungen kommuniziert, um Erzieher/-innen für Förderbedarfe von Kindergartenkindern zu sensibilisieren. V: Gesundheitsamt Ziel 2: Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Frühförderange boten Die Bedarfsplanung von Integrationsplätzen wird jährlich vom Amt für Jugend, Familie und Bildung unter der Berücksichtigung steigender Geburtenzahlen und der Tendenz von Eltern, frühzeitig eine integrative Betreuung ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen, vorgenommen. Jahr Anzahl integrative Einrichtungen* integrative Plätze für Kinder bis Schuleintritt * 2006 74 625 2007 79 677 2008 81 694 2009 85 704 2010 91 737 2011 97 755 2012 104 802 * jeweils Juni des Jahres; Quelle: Jugendhilfeplanung AfJFB, 2012 Seite 7 von 11 Die Daten beziehen sich auf die integrativen Einrichtungen bzw. Plätze für Kinder bis Schuleintritt kommunaler und freier Träger. Maßnahme 2.1 Die Platz- und Personalkapazität und der Bedarf an Plätzen in den Integrationskindertageseinrichtungen und heilpädagogischen Einrichtungen wird jährlich ausgewertet. V: Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Sozialamt Zurzeit stehen in Leipzig neben zwei Sozialpädiatrischen Zentren als ärztlich geleitete Einrichtungen mit vorrangigen Aufgaben in der Frühdiagnostik, Beratung und Therapieerprobung, sieben ambulant und mobil arbeitende Frühförderstellen zur Verfügung. Maßnahme 2.2 In Abstimmung mit den Leistungserbringern und dem Arbeitskreis Frühförderung werden die in Leipzig zugelassenen Frühförderstellen dem Bedarf angepasst. V: Sozialamt Ziel 3: Sicherung der interdisziplinären und interinstitutionellen Zusammen arbeit Die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten (kommunaler Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger) sowie Frühförderstellen hat sich nach Angaben der Mitarbeiter/-innen der Frühförderstellen in den vergangenen Jahren verbessert. So nehmen auch Kindertagesstätten ohne Integrationsplätze Beratungsangebote von Heilpädagogen der Frühförderstellen in Anspruch. Wenn neben Frühfördermaßnahmen weitere Hilfen für das Kind und seine Familie erforderlich sind, finden in Verantwortung des Sozialamtes Einzelfallberatungen statt. In Anwesenheit der Eltern und mit ihnen beraten die Vertreter des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes, des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, des Sozialpädiatrischen Zentrums, der Frühförderstelle und der Kindertagesstätte sowie der behandelnde Arzt über weitere Maßnahmen. Maßnahme 3.1 Durch Fortsetzung der Arbeit in Qualitätszirkeln und durch Falldemonstrationen / Supervisionen wird die Zusammenarbeit der Frühförderstellen mit den Kindertageseinrichtungen (kommunaler Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger einschließlich Tagesmütter) und den Jugend-/ Kinderärzten weiter verbessert. Vertreter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (ASD), von Gesundheits- und Sozialamt werden fallbezogen hinzugezogen. Die Familienhebammen werden zukünftig als weitere Partner in die Zusammenarbeit einbezogen. V: Arbeitskreis Frühförderung Seite 8 von 11 Ziel 4: Sicherung der Qualifikation der Erzieherinnen entsprechend den Vorgaben zur Früherkennung Im Rahmen der Diskussion um die Verbesserung der Früherkennung von Entwicklungsstörungen und -verzögerungen gelangten die Erzieher/-innen in den Kindertagesstätten immer mehr in das Blickfeld des Interesses. Fortbildungen sollen die Fachkräfte in den Kindertagesstätten unterstützen, Kinder mit besonderem Hilfebedarf zu erkennen und den Eltern/Sorgeberechtigten Hinweise zur Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zu geben. Zu diesen Fortbildungen zählen vor allem:  Heilpädagogische Zusatzqualifikation: Die Fortbildung ist vom Sächsischen Sozialministerium für alle Fachkräfte empfohlen, die in integrativen Kitas arbeiten. Die Qualifizierung soll die MitarbeiterInnen in INT-Einrichtungen befähigen, Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern zu erwerben.  Ergänzungsmodul zur Heilpädagogischen Zusatzqualifikation – Erweitern und Vertiefen heilpädagogischer Methodik und Didaktik: speziell zu den Inhalten Beobachtung, Analyse/Wahrnehmung und Dokumentation, Erstellen von Entwicklungsberichten, Führen von Elterngesprächen, Förderung der Wahrnehmung  Erweitern und Vertiefen von Kenntnissen im Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern: zu den Inhalten gehören u. a. Erkennen und Analysieren von Verhaltensauffälligkeiten und -störungen, Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten, Erkennen und Bewerten von Symptomen der Kindeswohlgefährdung, Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten, Kooperation und Kommunikation mit Eltern und Netzwerkpartnern  Erwerben von Grundkenntnissen über die Wahrnehmungsentwicklung und -förderung von Kindern im Alter bis zu sechs Jahren: Inhalte sind u.a. Grundlagen der Wahrnehmungsentwicklung, Aufbau und Funktionsweise der einzelnen Wahrnehmungssysteme, Neuropsychologische Grundlagen der Reizverarbeitung, Möglichkeiten der Förderung einzelner Wahrnehmungssysteme  Entwicklungsangemessene Förderung der kindlichen Entwicklung mit der Entwicklungstabelle nach Beller & Beller: Inhalte sind u.a. Entwicklungsangemessene Förderung der kindlichen Entwicklung mit der Entwicklungstabelle, Erhebung des Entwicklungsstandes und Erstellung eines Entwicklungsprofils, Umsetzung der gewonnenen Entwicklungsinformation in pädagogische Angebote. Bestandteil der Qualifizierungen sind auch die Teilnahme an Fachtagungen oder thematischen Arbeitskreisen zu Themen wie ADHS, Kindeswohlgefährdung etc. Den Fachkräften in den Kindertagesstätten stehen in allen Trägerschaften FachberaterInnen zur Beratung zur Verfügung, welche die Fachkräfte in den Einrichtungen im Rahmen ihrer Netzwerkkenntnis gezielt beraten oder Kontakt vermitteln. Seite 9 von 11 Maßnahme 4.1 Erzieher/-innen in Kindertagesstätten werden zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten zur Früherkennung motiviert. V: Amt für Jugend, Familie und Bildung Ziel 5: Zielgruppenorientierte Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sind fortzusetzen. In den vergangenen Jahren erarbeitete bzw. aktualisierte das Gesundheitsamt Elternbroschüren zu den Themen:  „Lernt unser Kind richtig sprechen?“: 2002, 2004, 2006, 2009  „Gesundes Essen, das Spaß macht“: 2003, 2008, 2009, 2010  „Gesund aufwachsen“ Elterninfo für das Vorschulalter: 2004 und ff.  „Gesund und fit durch Bewegung“: 2009, 2011  „(Schul-)Frühstück optimal und lecker!“: 2009, 2010, 2011  „Familienausflug mit Picknick“: 2008  „Kindergeburtstag – gesund und lecker“: 2008  „Kochen mit Kindern, Rezeptheft“: 2009, 2011  „Sprechen lernen – wie gelingt das?“: 2012 2012 wurden vom Gesundheitsamt Informationsblätter für Eltern zur Untersuchung in Kindertagesstätten getrennt nach den Befundbereichen Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache, Hören und Sehen erstellt. Parallel dazu wurde der Internetauftritt des Gesundheitsamtes zum Thema Kindergesundheit auf www.leipzig.de/gesundheit zu verschiedenen Themen ergänzt. 2013 erschien „In unserer Kita ist was los! Mit Tina und Leo bewegt und lecker durchs Jahr" ein sogenanntes Kniebuch zum Einsatz in der Kindertagesstätte. Außerdem wurden verschiedene Veranstaltungen zur Thematisierung der Bedeutung von Früherkennung und Frühförderung genutzt (u. a. Tag der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen, Leipziger Gesundheitsmarkt, Sächsische Gesundheitswoche). Maßnahme 5.1 Die Information der Eltern und der Öffentlichkeit wird weiterhin bedarfsgerecht und zielorientiert fortgesetzt. V: Gesundheitsamt Seite 10 von 11 Maßnahme 5.2 Die zur Verfügung stehenden Informationsmaterialien für Eltern werden regelmäßig aktualisiert. V: Arbeitskreis Frühförderung Das Interesse der Öffentlichkeit an den Ergebnissen der jugendärztlichen Untersuchungen ist hoch. Jährlich werden die Ergebnisse der jugendärztlichen Untersuchungen als Kurzbericht oder als detaillierter Gesundheitsbericht veröffentlicht („Daten und Fakten zur Kindergesundheit in der Stadt Leipzig“). Darüber hinaus erfolgt die Berichterstattung im Kapitel „Gesundheit“ des jährlich erscheinenden Sozialreports. Maßnahme 5.3 Die Daten zur Kindergesundheit werden kontinuierlich veröffentlicht. V: Gesundheitsamt Seite 11 von 11 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. Vom 17.09.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Beschluss- Nr. DS-00134/14 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Umsetzung Ratsbeschluss DS-00134/14 „Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern in der Stadt Leipzig, bei denen krankhafte Störungen auftreten oder die behindert oder von Behinderung bedroht sind (Umsetzung RBV-1001/11)“ Stand vom 23.03.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die Umsetzung der mit dem Maßnahmeplan beschlossenen fünf Ziele erfolgt kontinuierlich durch alle beteiligten Akteure des Arbeitskreises Frühförderung. Gesundheitsamt: Ziel 1: Verbesserung der Früherkennung von gesundheitlichen Entwicklungsauffälligkeiten/-störungen für alle Leipziger Kinder Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden die Untersuchungen der 4-Jährigen (KITA-Untersuchungen) durch das Gesundheitsamt statt. - Maßnahme 1.2 - Damit unmittelbar verbunden ist auch die Umsetzung der Maßnahmen 1.1 bis 1.3 (Hinweise und Informationen zu den sogenannten U-Untersuchungen und das Kommunizieren der Untersuchungsergebnisse mit den Leiter/-innen der Einrichtungen, um Erzieher/-innen für Förderbedarfe der Kinder zu sensibilisieren). Ziel 5: Zielgruppenorientierte Elternarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sind fortzusetzen. Elternbroschüren, Informationsblätter und der Internetauftritt der Stadt Leipzig werden in bewährter Weise genutzt. - Maßnahme 5.1 Daten zur Kindergesundheit aus dem Untersuchungsjahr 2013/14 sind jetzt - nach Vorlage der Daten aus dem statistischen Landesamt - zur Veröffentlichung in Vorbereitung.- Maßnahme 5 Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Sozialamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung: Ziel 2: Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Frühförderangeboten Die Platz- und Personalkapazität und der Bedarf an Plätzen in den Integrationskindertages- und heilpädagogischen Einrichtungen ist zu analysieren. - Maßnahme 2.1 - in Arbeit -2Ziel 4: Sicherung der Qualifikation der Erzieherinnen entsprechend den Vorgaben zur Früherkennung Erzieher/-innen in Kindertagesstätten werden zur Teilnahme an Qualifizierungsangeboten zur Früherkennung motiviert. - Maßnahme 4.1 - in Arbeit Arbeitskreis Frühförderung Ziel 3: Sicherung der interdisziplinären und interinstitutionellen Zusammenarbeit Durch Fortsetzung der Arbeit in Qualitätszirkeln und durch Falldemonstrationen/Supervisionen wird die Zusammenarbeit der Frühförderstellen mit den Kindertageseinrichtungen (kommunaler Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger - einschließlich Tagesmütter) und den Jugend-/Kinderärzten weiter verbessert. Vertreter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (ASD), aus Gesundheits- und Sozialamt sind fallbezogen hinzuzuziehen. Die Familienhebammen werden zukünftig als weitere Partner in die Zusammenarbeit einbezogen.- Maßnahme 3.1 - in Arbeit Über einen neuen Sachstand kann erst nach Vorlage der aktuellen Untersuchungszahlen des Schuljahres 2014/15 ab Oktober 2015 berichtet werden. Außerdem ist im Herbst dieses Jahres ein erneuter Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit geplant.