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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001466.pdf
Größe
461 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
14.04.16, 12:32

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00035/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Betreff Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes (eRIS: V/3916) Beschluss: 1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume wird zugestimmt. 2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt. 3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen, welcher zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "Bürgerarbeit" genutzt wird, erfolgt eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 50000 1.100.24.3.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat nein ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: - Beschlussdeckblatt eRIS - Sachverhalt - Medienetat Schulbibliotheken/Leseräume 2015 ff. - Maßnahmen zur personellen Betreuung von SB / LR - Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.20 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes (eRIS: V/3916) Vorlage: DS-00035/14 Beschluss: 1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume wird zugestimmt. 2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt. 3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen, welcher zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "Bürgerarbeit" genutzt wird, erfolgt eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3916 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume wird zugestimmt. 2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen, welcher zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "Bürgerarbeit" genutzt wird, erfolgt eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen von bis       2015                      Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                  50.000,00 € von bis                                                                  Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“                         wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                                                             Vorgesehener Stellenabbau: relevant  V/2329     Beschluss des Stadtrates Nr. BS/RSV-1311/12       ▼ nicht relevant nicht relevant       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ▼ PSP-Element wenn ja, relevant ▼ wo veranschlagt nein Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.       1.100.24.3.0.01 nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: wo veranschlagt ▼ PSP-Element             2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR ▼ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       0 Anlass der Vorlage Seit 1991 richteten zahlreiche Leipziger Schulen eigeninitiativ und in unterschiedlicher Qualität Schulbibliotheken (SB) und Leseräume (LR) ein. 2006 wurde die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) etabliert, die als zentrale Fachberatungs- und Servicestelle mit festangestellten Diplombibliothekarinnen die Schulleitungen und Lehrer/-innen bei allen bibliotheksfachlichen Belangen berät und begleitet. Die Stadt Leipzig unterstützte über viele Jahre die Entwicklung der Schulbibliotheken, insbesondere durch den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Mit Stadtratsbeschluss RBV-566/10 vom 18.11.2010 sicherte sie die personelle Betreuung der bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten bzw. noch im Aufbau befindlichen Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in kommunaler Trägerschaft von 2011 bis 2014 über die arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bürgerarbeit ab (siehe RBV-695/11). Der Stadtratsbeschluss RBV-1311/12 vom 18.07.2012 legte die Grundlage für einen nach fachlichen Grundsätzen bestimmten und systematischen weiteren Ausbau der Schulbibliotheken an Leipziger Schulen. Gemäß dieses Beschlusses ist 2014 das Entwicklungskonzept für Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig fortzuschreiben. Die Vorlage nimmt diese Festlegung auf, beschreibt den aktuellen Stand der Schulbibliotheken und Leseräume, das Leistungsportfolio der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sowie Maßnahmen der Weiterentwicklung. Zentral ist hierbei die personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume nach dem Auslaufen der Bürgerarbeit. 1 Schulbibliotheken und Leseräume im Schulalltag Schulbibliotheken sind Medien- und Informationszentren, innerschulische Orte des Lernens, des Lesens, der Kommunikation. Eine multimedial ausgestattete Schulbibliothek bietet Möglichkeiten sowohl für das selbstbestimmte individuelle Lernen als auch für Lernen im Team und modernen Projektunterricht. Sie verfügt über einen erschlossenen und recherchierbaren Medienbestand, der sich an der Schulart und dem Profil der jeweiligen Schule sowie an den Lehrplänen orientiert. Im Rahmen der Ganztagsangebote spielt die Schulbibliothek eine zentrale Rolle. Schulbibliotheken eignen sich auch hervorragend als Ort für Veranstaltungen, Ausstellungen und Projektpräsentationen. Nicht zuletzt bieten sie Schülerinnen und Schülern eine Rückzugs- und Entspannungsmöglichkeit innerhalb des Schulalltags. Auch Leseräume sind innerschulische Lern- und Freizeitorte, in denen Projekte zur die Leseförderung umgesetzt werden. Mit den vorhandenen Medien, vorrangig aktuelle Kinder- und Jugendliteratur, sollen den Schüler/-innen in Schulen ohne eine Schulbibliothek niederschwellige Leseförderangebote unterbreitet und Lehrer/-innen bei der Umsetzung von Leseförderkonzepten unterstützt werden. 1.1 Medienbestand Ein aktueller, zielgruppengerechter und attraktiver Medienbestand ist neben der personellen Betreuung eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Schulbibliothek/Leseraum. Der Bestandsaufbau orientiert sich an der Schulart, dem Schulprofil sowie den unterrichtlichen Erfordernissen. Seite 1 von 14 Eine Einbeziehung der Schulbibliothek/des Leseraums in die Ganztagsangebote der Schule sollte sich ebenfalls in Teilen des Medienbestandes widerspiegeln (z. B. Sachbücher für eine Foto- oder Schach-AG). Der Medienbestand in Schulbibliotheken setzt sich zum überwiegenden Teil aus Büchern (Fachliteratur und Belletristik) und Zeitschriften zusammen, beinhaltet aber auch Medienkombinationen (Buch und CD-ROM o. ä.), digitale Medien wie z. B. Audio-CDs, CD-ROMs, DVDs sowie andere Medien. Der Gesamtbestand der 42 Schulbibliotheken in Leipzig umfasst 147.386 Medieneinheiten (Stand Juli 2013). Der Anteil Sach- und Fachliteratur beträgt 84.705 Medieneinheiten (58,74 % vom Gesamtbestand) sowie 59.502 Medieneinheiten (41,26 % vom Gesamtbestand) im Bereich Belletristik. Nonprint-Medien sind mit 3.182 Medieneinheiten und damit lediglich 2,16 % vom Gesamtbestand deutlich unterrepräsentiert. 516 Zeitschriftenabonnements ergänzen die Medienbestände der Leipziger Schulbibliotheken. Insgesamt rund 3.000 aktuelle Medien konnten zu den Leipziger Buchmessen 2012 und 2013 von den Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. über eine Medienspende der Verlage für die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume eingeworben werden. Für die Annahme von Spenden ist die Aktualität und Attraktivität der Medien zentral. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle übernimmt die schulart- und altersgerechte Verteilung der gespendeten Medien auf die einzelne Schulbibliothek/den Leseraum. Titel ohne Relevanz für Schulbibliotheken/Leseräume (Profil der Schule, Lehrplanbezug) werden nach Absprache den Leipziger Städtischen Bibliotheken angeboten. Für die über den Ratsbeschluss von 2012 erfassten Schulen stand 2012 und 2013 ein Medienetat in Höhe von 50.000 € für die Anschaffung von Medien gemäß Medienauswahlverzeichnis der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle zur Verfügung. Auch im Haushalt 2014 sind Mittel in Höhe von 50.000 € für die Anschaffung von Medien eingestellt. 1.2. Entleihungen Leipziger Schulbibliotheken sind keine Präsenzbibliotheken. Der überwiegende Teil der angebotenen Medien kann durch die Nutzer/-innen der Schulbibliothek entliehen werden. Allerdings ist das Entleihen von Medien nicht Hauptanliegen schulbibliothekarischer Arbeit. Im Mittelpunkt steht vielmehr die medienpädagogische Arbeit und die Einbindung in den Schulalltag. Die Schulbibliotheken mit Bürgerarbeit (siehe Gliederungspunkt 1.4) wurden ab 2011 mit neuer PC-Technik ausgestattet. 2013 konnte die integrierte Bibliothekssoftware LIBRARY for WindowsSchool mit Wartungsvertrag und Update-Service in der Online-Version eingeführt werden. Die Software dient der Verwaltung und Recherche der Medienbestände in den Schulbibliotheken und beinhaltet die Module Ausleihe/Rücknahme von Medien, Leserverwaltung, Mahnwesen, Online-Bibliothekskatalog (ermöglicht Medienrecherche ortsunabhängig), Statistik und einen Datenabgleich mit dem Leseförderprogramm ANTOLIN. 1.3 Medienpädagogische Arbeit, Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek Medienpädagogik ist ein wichtiger Bestandteil von Bildung und Erziehung und beinhaltet im Kontext von Schulbibliothek und Leseraum die Vermittlung von Informationskompetenz an die Schülerinnen und Schüler in einer medial geprägten Welt, mit dem Ziel relevante Informationen zu ermitteln, zu bewerten und diese zu nutzen. Seite 2 von 14 Die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag lässt sich in erster Linie an der medienpädagogischen Arbeit messen. Zunehmend werden Unterrichtseinheiten, Projekte, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen durchgeführt. Der Vergleich der Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 zeigt einen deutlichen Zuwachs an medienpädagogischen Angeboten (vgl. Abb. 1). 2.500 1.999 2.000 1.610 1.500 Schuljahr 2011/12 1.000 Schuljahr 2012/13 607 389 500 117 243 0 Unterrichtseinheiten Veranstaltungen Bibliothekseinführungen Abb. 1: Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in Schulbibliotheken 1.4 Personelle Betreuung Im Schuljahr 2009/2010 wurden 39 Schulbibliotheken über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (meist Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante - AGH/E) personell abgesichert. Davon wurden 21 Stellen Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante über die Stadt Leipzig und außerdem weitere 18 Arbeitsgelegenheiten über Schulfördervereine beantragt. Zusätzlich wurden ca. 35 Leseräume über Honorar bzw. Ehrenamt betreut oder waren nicht kontinuierlich personell besetzt. Im Schuljahr 2010/2011 sicherten 15 Schulen die personelle Betreuung über Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante, die durch die Stadt Leipzig beantragt wurden, ab. In acht Schulen waren Arbeitsgelegenheiten über Schulfördervereine beantragt. In 2 Schulbibliotheken waren ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen eingesetzt. Acht Schulbibliotheken hatten keine personelle Betreuung. Ca. 60 weitere Leseräume wurden über Honorar bzw. Ehrenamt betreut bzw. waren personell unbesetzt. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-566/10 werden seit September/Dezember 2011 bis August/November 2014 42 Schulbibliotheken und 20 Leseräume an Schulen in kommunaler Trägerschaft durch Bürgerarbeiter/-innen betreut. Ausschlaggebend für die Auswahl der Schulen, die von der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme "Bürgerarbeit" profitieren, war die Interessensbekundung der Schulleitung. Speziell für den Einsatz von Bürgerarbeiter/-innen in Leseräumen waren darüber hinaus der Anteil der Hauptschüler/-innen und der Abgänger/-innen ohne Schulabschluss sowie der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund maßgeblich. Seite 3 von 14 Zum Teil werden von den Schulen mit Bürgerarbeit zusätzlich weitere drei Maßnahmen zur personellen Absicherung genutzt: Im Rahmen der Ganztagsangebote über Honorarvertrag für Lehrkräfte oder externe Partner, Arbeitsgemeinschaft/Honorarvertrag und Ehrenamt. Gleiches gilt für die weiteren 38 Leipziger Schulen, die aktuell einen Leseraum vorhalten. Darüber hinaus haben 42 Schulen gemäß der „Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek“ je eine/n Bibliothekslehrer/-in benannt. 2 Service der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle Leipzig (SBA) Der Auf- und Ausbau der Leipziger Schulbibliotheken im Kontext von Schulentwicklung und Schulprogrammen und die damit verbundene Anpassung an die internationalen Qualitätsstandards gemäß RBV-1311/12 orientiert sich an folgenden Kriterien: - Qualität des Medienbestandes (aktuell, der Schulart und der Schülerzahl entsprechend, informativ, ansprechend, relevant), - Gewährleistung angemessener Öffnungszeiten, - Einsatz von fachlich ausgebildetem Personal, - Bereitstellung einer modernen, funktionalen, dem Alter der Schüler/-innen entsprechenden Ausstattung (Technik, Mobiliar für alle Funktionsbereiche – Eingangsbereich mit Ausleihtheke, Regalbereich, Arbeitsbereich mit Gruppen- und Einzelarbeitsplätzen, auch PC- oder LaptopPlätzen, Kommunikationsbereich u. a.), - Sicherstellung eines jährlichen Etats für den Erwerb von Medien. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle unterstützt die Schulen beim Aufbau und der Entwicklung ihrer Schulbibliotheken/Leseräume. Wesentlich ist dabei die Zusammenarbeit der Bibliotheksmitarbeiter/-innen mit den Fachlehrerinnen und -lehrern und der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle. Letztere ist strukturell eingebettet im Sachgebiet ‚Schulbezogene Angebote’ der Abteilung Bildung im Amt für Jugend, Familie und Bildung. Sie ist wichtigste Dienstleisterin für die Schulen mit Schulbibliotheken und Leseräumen in Leipzig. Aktuell werden 65 Schulen fachlich durch die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle begleitet (vgl. Abb. 2). Mit einem Großteil dieser Schulen und zwölf Horten wurde 2013 die „Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek/des Leseraumes“ als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung abgeschlossen. Mit dieser Kooperationsvereinbarung gibt es erstmalig eine schriftlich fixierte Basis gemeinsamer Arbeit, in der Aufgaben und Aufgabenträger festgelegt sind. Seite 4 von 14 70 65 60 48 50 40 Gesamt mit SB 30 mit LR 23 ohne SB/LR 20 16 15 16 12 10 9 8 9 8 9 9 6 4 0 1 0 0 0 0 Grundschulen Mittelschulen + GemSchule Gymnasien Berufliche Schulzentren Förderschulen Abb. 2: Schulbibliotheken und Leseräume in fachlicher Betreuung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (Schuljahr 2013/2014) Um die Erreichung der im Ratsbeschluss RBV-1311/12 festgelegten Ziele zu unterstützen, hält die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle neben der Beratung und schulbibliotheksfachlichen Anleitung ein umfangreiches Serviceangebot für die Schulen vor, u. a.: - Fortbildungen und Workshops für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen sowie für Pädagoginnen und Pädagogen. Im Schuljahr 2012/2013 wurden 98 Fortbildungsveranstaltungen mit 886 Teilnehmer/-innen davon 32 zu pädagogischen/ sozialpädagogischen Aspekten (z. B. webbasiertes Leseförderprogramm ANTOLIN, Medieninformations- und -distributionssystem für Bildungsmedien in Sachsen MESAX) und 66 mit bibliothekarischem Schwerpunkt (z. B. Basis- und Aufbaukurs Schulbibliothek) durchgeführt. 39 Fortbildungen fanden in Zusammenarbeit mit Partnereinrichtungen statt (z. B. Online-Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken, Fachtag „Schulbibliotheken und Leseräume im Kontext von Ganztagsangeboten“). - zentrale Verwaltung der Mediendatenbanken der Schulbibliothek; Beratung bei Medienerwerb, Bestandsaufbau und -pflege sowie jährliche Erstellung von Medienauswahlverzeichnissen für Schulbibliotheken und Leseräume aller Schularten, - medienpädagogische Beratung, u. a. zur Recherche in Online-Katalogen (Online-Katalog der Leipziger Schulbibliotheken, der Leipziger Städtischen Bibliotheken, MESAX), - Unterstützung schulischer Leseförderprojekte (z. B. anlässlich des bundesweiten Vorlesetages, des Buchsommers Sachsen, der Leipziger Jugendliteraturjury) sowie Vermittlung von Veranstaltungsangeboten, die sich an Schüler/-innen und Lehrer/-innen richten, - Ausstattungsempfehlungen bei Sanierung und Neueinrichtung von Schulbibliotheken unter Berücksichtigung geltender Standards und Richtlinien, Erstellung von Musterraumprogrammen für alle Schularten. Seite 5 von 14 Für die Umsetzung der inhaltlichen Maßnahmen und Projekte zur Leseförderung und Medienkompetenz und im Rahmen von Fortbildungen kooperiert die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle eng mit Einrichtungen ihres Netzwerkes. Unverzichtbarer Partner für die Leipziger Schulbibliotheken sind die Leipziger Städtischen Bibliotheken. Sie kooperieren seit Beginn der 90er Jahre mit den Schulbibliotheken und waren bei der Entwicklung von Standards maßgeblich beteiligt. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle bewirbt und vermittelt Veranstaltungs- und Informationsangebote für Leipziger Schulen (u. a. Buchsommer 2012 und 2013, Leipziger Jugendliteraturjury, Autorenlesungen) und informiert regelmäßig über weitere Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken (Verleih von Medienkisten, Bibliothekseinführungen, Ausleihe von Klassensätzen, Nutzung von Online-Angeboten, etc.). Schulbezogen erfolgt die Zusammenarbeit mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken über den Kontakt der Schulbibliotheksmitarbeiter/-innen mit der jeweiligen Stadtteilbibliothek. Mit dem Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig gibt es eine enge Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Bildungsmedien. Darüber hinaus nutzt die SBA die räumlichen und technischen Möglichkeiten des Medienpädagogischen Zentrums für Fortbildungen (z. B. Basis- und Aufbaukurs Schulbibliothek, MESAX, Urheberrecht). Seit vielen Jahren besteht ein enger Kontakt zur Fakultät Medien der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig. Er beinhaltet u. a. gemeinsame Projekte (Erstellung medienpädagogischer Konzepte), die fachliche Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie die Betreuung und Begutachtung von Qualifizierungsarbeiten. Seit 2012 und 2013 unterstützen die Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. mit aktuellen Medienspenden im Rahmen der Leipziger Buchmesse die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume. Die Schulbibliotheksbestände konnten so mit ca. 3.000 aktuellen Medien aufgestockt werden. Auszubildende der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Mathematik in den Naturwissenschaften initiierten 2012 ein Buchreiseprojekt mit für Schüler/-innen geeigneten Fachbüchern der Bibliothek zu den Themen Mathematik und Naturwissenschaften. Mit Unterstützung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle reiste das Bücherregal durch neun Gymnasien und konnte dort jeweils eine Woche lang in der Schulbibliothek für den Unterricht genutzt werden. Aufgrund des großen Erfolges dieses Projektes konnte 2013 eine Weiterführung stattfinden. Das Max-Planck-Institut übergab fünf thematische Medienkisten als Leihgabe für ein Schulhalbjahr an Leipziger Schulbibliotheken. Die Mediendaten wurden in die Bibliothekssoftware der Leipziger Schulbibliotheken eingespielt. So konnten die Fachbücher von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften auch ausgeliehen werden. Seit 2012 besteht Kontakt zu Verantwortlichen aus Dresdner Schulbibliotheken. 2013 gründete sich die Arbeitsgemeinschaft Dresdner Schulbibliotheken, der derzeit neun Schulbibliotheken kommunaler Schulen und Schulen in freier Trägerschaft angehören. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die quantitative und qualitative Entwicklung von Schulbibliotheken und die Einbeziehung der Schulbibliotheken in die Bildungslandschaft Dresdens. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig ist hierbei ein enger Partner, bspw. bei der Durchführung von Fortbildungen, wie dem 1. Schulbibliothekstag in Dresden. Der fachliche Austausch zu Schulbibliotheken bringt Nutzen für beide Seiten. Seite 6 von 14 Weitere wichtige Kooperationspartner der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sind die Umweltbibliothek Leipzig, das Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte, Leselust e. V., die Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen Frankfurt am Main, Berlin und Hamburg, die Landesarbeitsgemeinschaften Schulbibliotheken in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie die Arbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg. Der Deutsche Bibliotheksverband e. V. (dbv) mit ca. 2.100 Mitgliedsbibliotheken aller Sparten engagiert sich seit 60 Jahren für Bibliotheken in Deutschland. Acht Fachkommissionen mit jeweils fünf ehrenamtlichen Mitgliedern sind für einen Großteil der inhaltlichen Arbeit verantwortlich. Seit 2009 ist die Leiterin der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle Leipzig Mitglied der dbv-Kommission „Bibliothek und Schule“ mit den Schwerpunktthemen Schule, Bibliothek, Schulbibliothek. Damit verfügt die Stadt Leipzig über kurze Informationswege zum Thema Schulbibliotheksentwicklung national und international und hat die Möglichkeit, direkt auf diese Entwicklungen zu reagieren. Andererseits kann Leipzig mit seinem Schulbibliotheksmodell und über 20 Jahren Erfahrungen deutschlandweit positive Impulse setzen. Nicht zuletzt wird dieses Modell nach außen kommuniziert und sein Erfolg trägt so auch zum Renommee der Stadt Leipzig bei. 3 Beirat für Leipziger Schulbibliotheken Nach dem Beschluss zur Entwicklung der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume am 18.07.2012 führte die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle im Oktober 2012 und im März 2013 weitere Workshops zum Thema „Schulbibliotheken – inhaltliche Anforderungen, personelle und finanzielle Absicherung“ mit Vertreter/-innen des Leipziger Stadtrates, des Stadteltern- und Stadtschülerrates, der Lehrerschaft sowie mit regionalen und überregionalen Fachleuten durch. Im Ergebnis wurde der Beirat für Leipziger Schulbibliotheken als Beratungsgremium und Instrumentarium zur Unterstützung der strategischen Prozessgestaltung gegründet. Der Beirat für Leipziger Schulbibliotheken begleitet das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Beratungsgremium bei der Sicherung der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume sowie bei der Festlegung und Umsetzung der weiteren Entwicklungsziele. Mitglieder des Beirates sind je ein/e Vertreter/-in der Stadtratsfraktionen, je ein/e Vertreter/-in des Stadtschüler-, Stadtelternrates und der Sächs. Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, die/der Amtsleiter/-in der Leipziger Städtischen Bibliotheken, ein/e Vertreter/-in der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK), je ein/e Schulleiter/-in einer Grundschule, Oberschule, eines Gymnasiums, eines Beruflichen Schulzentrums und ein/e Vertreter/-in eines Hortes. In seiner 2. Sitzung am 31. März 2014 hat der Beirat für Leipziger Schulbibliotheken beschlossen, zusätzlich einen Vertreter aus der Wirtschaft in den Beirat aufzunehmen. 4 Entwicklungsperspektive 2015-2017 4.1 Inhaltlich Ausgehend von den Mitteln in Höhe von 50.000 €, die für den Bestandsaufbau seit 2012 jährlich zur Verfügung gestellt wurden, wird für den weiteren Bestandsaufbau der Schulbibliotheken in den Jahren 2015 und 2016 ein jährlicher Etat in Höhe von 45.664 € vorgeschlagen. Seite 7 von 14 Der Jahresetat für den Bestandsaufbau wurde nach der Anzahl der Schüler/-innen berechnet (vgl. Anlage 1): Jahresetat: 1 % des Zielbestandes x durchschnittlicher Medienpreis Zielbestand: 7 Medieneinheiten je Schüler/-in der Primarstufe 10 Medieneinheiten je Schüler/-in der Sekundarstufe I und II Durchschnittspreis für Bücher 2013 (lt. ID Basis-Ausgabe): 16,10 € Die Differenz in Höhe von 4.336 € ist als Etat für den weiteren Bestandsaufbau der 20 etablierten Leseräume in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen (vgl. Anlage 1). Der Etat wird wie folgt aufgeteilt: Den acht Grundschulen und vier Förderschulen wird für die Anschaffung von Medien jährlich ein Budget in Höhe von 200 € pro Schule zur Verfügung gestellt. Die acht Oberschulen erhalten für die Anschaffung von Medien/Schule 242 €. Die Differenz in Höhe von 42 € ergibt sich aus der Empfehlung, einen höheren Anteil an Sachliteratur vorzuhalten. Unterrichtsstunden in der Bibliothek, Projektarbeit und Veranstaltungen werden auch zukünftig in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle weiterentwickelt, um auch perspektivisch Schüler/-innen und Pädagoginnen und Pädagogen ein möglichst breites Angebot an Medien, Informationen und Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 zur „Medienbildung in der Schule“ heißt es u. a.: „Schulische Medienbildung versteht sich als dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt.“ Eine moderne Schulbibliothek ist der ideale Knotenpunkt, um traditionelle und digitale Medien anzubieten und somit den veränderten Medienkonsumgewohnheiten der Schüler/-innen gerecht zu werden. Die Schulbibliothek wird so zum Lern- und Medienzentrum der Schule. Ziel ist es, diesen Trend in den Leipziger Schulbibliotheken aufzugreifen und in Zusammenarbeit mit dem Medienpädagogischen Zentrum umzusetzen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle und das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) engagieren sich weiter für die Stärkung des Bekanntheitsgrads und die intensivere Nutzung des Medieninformations- und -distributionssystems für Bildungsmedien in Sachsen (MESAX). Das Medienpädagogische Zentrum bietet Informationen und Fortbildungen zur Nutzung des umfangreichen Angebotes online verfügbarer Medien dieses sächsischen Portals für Bildungsmedien. Zukünftig wird das Angebot um den separaten Bereich MeSax book erweitert. MeSax book ermöglicht die Ausleihe von eBooks im Format ePub und optional im PDF-Format. Ergänzt werden soll das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt um Musikstücke und Bilder. Damit dieses OnlineAngebot bzw. die digitalen Medien auch in den Schulbibliotheken genutzt werden können ist der Erwerb von eBook-Readern für die Schulbibliotheken sinnvoll. Die Oberschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulzentren können die Lesegeräte aus dem zur Verfügung gestellten Medienetat finanzieren (geeignete Geräte gibt es für unter 100 €). Schulische Medienbildung zielt auch auf den Erwerb von Recherche- und Medienkompetenz der Schüler/-innen ab. Um diese Kompetenzen weiter zu entwickeln und sich kritisch mit der Medienwelt auseinanderzusetzen, werden kostenfreie (MeSax, Projekt Gutenberg) und kostenpflichtige schulrelevante Datenbanken (z.B. ANTOLIN, Statista) in den Online-Katalog der Leipziger Schulbibliotheken eingebunden. Außerdem werden die Schüler/-innen noch stärker als bisher auf die umfangreichen, kompetenten Recherchemöglichkeit in den Leipziger Städtischen Bibliotheken hingewiesen. Seite 8 von 14 Die Statista GmbH ist das weltweit größte Online-Statistik Portal und bietet Gymnasien und Beruflichen Schulzentren Zugang zu aktuellen Statistiken, Studien und Reports aus 20 verschiedenen Bereichen. Die Statista GmbH greift dabei auf 18.000 unterschiedliche Quellen zurück und stellt die Auswertung der Daten werktäglich im Online Portal zur Verfügung. Für das Schuljahr 2014/2015 ist in Kooperation mit dem Medienpädagogischen Zentrum zum zweiten Mal ein „Thementag Schulbibliothek“ als ganztägige Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen über die Sächsische Bildungsagentur geplant. Wie schon im Vorjahr werden die räumlichen und technischen Möglichkeiten des Medienpädagogischen Zentrums für diese Fortbildungen genutzt. Auch die Leipziger Städtischen Bibliotheken bleiben ein wichtiger Partner der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle für eine breit aufgestellte Teilhabe an Bildung und Kultur. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken leisten für die Entwicklung und Unterstützung der Lese- und Informationskompetenz von Schülerinnen und Schülern einen entscheidenden Beitrag. Grundlage der strategisch ausgerichteten Bildungsarbeit sind regelmäßig evaluierte Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen institutionellen Bildungspartnern und Vereinen, und die gemeinsam mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig entwickelten Spiralcurricula. Hier wurden in Abstimmung mit den sächsischen Bildungs- und Erziehungsplänen altersbezogene Angebotsformate entwickelt und abgebildet, die eine stufenweise und transparente Bildungsarbeit garantieren. Durch die dezentrale Netzstruktur der Leipziger Städtischen Bibliotheken werden schuljährlich definierte Kontaktquoten mit Kindern der Jahrgangsstufen 1 bis 6 realisiert. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken verfügen mit dieser strategischen Bildungspartnerschaft über ein abrechenbares bibliothekspädagogisches Instrument, das ein Alleinstellungsmerkmal in der kulturellen Bildungslandschaft darstellt. Die ausgebaute Netzstruktur sowie die Tatsache, dass öffentliche Bibliotheken als einzige Kultureinrichtung in allen Stadtteilen vertreten sind und für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos genutzt werden können, sind wichtige Standortvorteile der Leipziger Städtischen Bibliotheken. Der Schulbibliothek als Lern- und Studienort im Rahmen ganztägiger Vorortbildungsarbeit kommt in der Kooperation mit den LSB eine Portal- und Vermittlungsfunktion für die breit aufgestellte kulturelle Bildungslandschaft zu. Sie ist Brücke zur Öffentlichen Bibliothek und ebnet den Weg in diese Orte des lebenslangen Lernens, die von effektiver Bibliothekssozialisation profitieren. Die Schulbibliotheken bieten den unmittelbaren Zugriff auf lehrplan- sowie profilorientierte Medienbestände und wirken damit als Unterrichts- und Lernorte. Das ausgebaute Medienangebot der Öffentlichen Bibliotheken, deren (Frei-)Räume für Lernen und Freizeit sowie deren professionelle Informationsvermittlung und bibliothekspädagogische Arbeit machen diese zum unentbehrlichen Partner von Kindertagesstätten und Schulen. Insbesondere in den Bereichen Leseförderung sowie Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz wirkt sich das kooperative Handeln von Öffentlichen und Schulbibliotheken effektiv und gewinnbringend aus. Um diese Vorteile mit Leben und Inhalten zu füllen und Kinder bereits früh und unabhängig ihrer Herkunft beim Sprach- und Schrifterwerb sowie der Informations- und Medienkompetenz zu unterstützen, ist ein Bündnis zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und den Leipziger Städtischen Bibliotheken gefragt, das bestehende Strukturen nachhaltig nutzt und Doppelangebote vermeidet, gemeinsam passende Programme ent- bzw. bestehende Angebote Seite 9 von 14 weiterentwickelt und Qualitätsstandards für die gemeinsame Arbeit von Schule und Bibliothek definiert. Beide Ämter streben den Abschluss eines Kooperationsvertrages in 2014 sowie die Einbeziehung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in die Fortschreibung der Bibliotheksentwicklungskonzeption 2015-2019 an. Seit 2012 unterstützen die Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. mit aktuellen Medienspenden die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume. Eine kontinuierliche Fortführung des Projektes, wie in Frankfurt am Main, ist für die kommenden Jahre auch in Leipzig angedacht. Darüber hinaus wird die Mitwirkung einer Vertreterin/eines Vertreter des Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. im Beirat für Leipziger Schulbibliotheken angestrebt. In Kooperation mit der Fakultät Medien der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur sind Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken/Leseräumen und Pädagoginnen und Pädagogen vorgesehen. Ebenso soll die weitere Zusammenarbeit mit der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Mathematik in den Naturwissenschaften fortgeführt und die Kontakte zum Sächsischen Literaturrat e. V. intensiviert werden. Im Rahmen von pädagogischen und sozialpädagogischen Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen konnte der Verein LEmann e. V. gewonnen werden. Weitere Fortbildungen mit diesem Verein sowie mit anderen (z. B. Leselust e. V.) sind geplant. Die Zusammenarbeit mit den Schulbibliotheken an Dresdner Schulen und dem Dresdner Bildungsbüro wird weiter ausgebaut. Eines der großen perspektivischen Ziele aller gemeinsamen Aktivitäten ist es, eine stärkere Förderung der Schulbibliotheken auf Landesebene zu erreichen. 4.2 Personell Die Umsetzung der genannten Projekte in den Schulbibliotheken und Leseräumen setzt eine weitere personelle Betreuung voraus. Über die arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bürgerarbeit ist/war für den Zeitraum September/Dezember 2011 bis August/November 2014 eine längerfristige personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume möglich. Nach der Beendigung des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ wird es eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die dieses Kriterium erfüllt, nicht mehr geben. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage ist die Stadt Leipzig aktuell nicht in der Lage dauerhaft festangestelltes Personal bereit zu stellen. Eine finanzielle Unterstützung ist seitens des Freistaates Sachsen zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Daher wurden verschiedene alternative Beschäftigungsverhältnisse auf eine mögliche Nutzung für die Schulbibliotheken und Leseräume geprüft. Auf Grund der Kriterien der Beschäftigungsverhältnisse und der damit verbundenen eingeschränkten Zeiträume und Tätigkeitsfelder der einzelnen Maßnahmen werden die Schulen nach Möglichkeit mehrere alternative Maßnahmen kombiniert beantragen und nutzen müssen. Wichtige Kooperationspartner werden in diesem Rahmen die Horte der Grundschulen und die Betreuungsangebote der Förderschulen für Lernbehinderte mit zusätzlichen Angeboten zur Leseförderung sein. Die Schulbibliothek/der Leseraum ist noch stärker in das Bildungskonzept des Hortes einzubinden. Dafür kann ein/eine verantwortliche/-r Erzieher/-in benannt werden. Die Schulbibliothek/der Leseraum wird u. a. für die Erledigung der Hausaufgaben (Recherche in Nachschlagewerken, Sachbüchern u. dgl.), für die Vorbereitung von Theaterprojekten, für Angebote bzw. Interessengemeinschaften des Hortes zum Forschen und Experimentieren sowie für Projekte zur Leseförderung unter freizeitpädagogischen Bedingungen genutzt. Seite 10 von 14 Der/die für die Betreuung der Schulbibliothek eingesetzte Mitarbeiter/-in wird in die Planung und Umsetzung der schulbibliotheksbezogenen Angebote des Hortes einbezogen. In drei Informationsveranstaltungen zur personellen Weiterführung der Schulbibliotheken und Leseräume am 15.01. (2 Veranstaltungen) und 21.01.2014 wurden den Vertreter/-innen der Schulen und Horte und Schulfördervereine nachfolgende neun Möglichkeiten für die weitere personelle Betreuung der Schulbibliotheken/Leseräume vorgestellt. Über eine zehnte Variante, den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) wurden die Schulleitungen nachträglich informiert (vgl. Anlage 2). Zu den möglichen Maßnahmen gehören: - Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV - arbeitsmarktpolitische Maßnahmen), - Bundesfreiwilligendienst, - Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG), - Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Pädagogik, - Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Kultur, - Tätigkeit auf 450€ -Basis (Minijob), - Tätigkeit auf Honorarbasis – für Lehrkräfte oder Kooperationspartner im Rahmen der Ganztagsangebote, - Tätigkeit auf Honorarbasis – Arbeitsgemeinschaften/Aufwandsentschädigung, - Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Ausreichung von Honoraren zur Betreuung von Schulbibliotheken und Leseräumen und - Tätigkeit über Ehrenamt. Die Beantragung der genannten Arbeitsverhältnisse und die Vermittlung von ehrenamtlich Tätigen erfolgt durch die Stadt Leipzig, kann aber ebenso durch einen Schulförderverein erfolgen. Im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) hat die Stadt Leipzig bereits 28 Stellen für Schulbibliotheken und Leseräume geplant, die als Anschlussmaßnahme für die Bürgerarbeit ab 1. September 2014 (14 Teilnehmer/-innen) bzw. 1. November 2014 (14 Teilnehmer/-innen) beginnen. Über die Maßnahme kann gewährleistet werden, dass die Schulbibliothek/der Leseraum täglich fünf bzw. sechs Stunden durchgehend personell betreut wird. Der/Die Mitarbeiter/-in kann unterstützende Arbeit bei der Umsetzung von Leseförderprojekten sowie bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen leisten. Zusätzlich müssen in den Schulbibliotheken über eine weitere der o. g. Maßnahmen kontinuierlich die computergestützte Ausleihe und die Benutzer- und Medienverwaltung sowie inhaltliche Projektarbeit gewährleistet werden. Die Personalauswahl für die FAV-Stellen erfolgt durch das Indikationsteam des Jobcenters Leipzig. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass die Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind, einen Oberschulabschluss bzw. eine Berufsausbildung nachweisen können, über gute sprachliche und kommunikative Fähigkeiten verfügen und Interesse am Umgang mit Medien haben. Der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) wird als zusätzliche Maßnahme favorisiert: Der Einsatzzeitraum beträgt mindestens sechs bis höchstens 24 Monate und umfasst eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 bzw. 20 Stunden. Eventuell können die derzeit in den Schulbibliotheken und Leseräumen eingesetzten Bürgerarbeiter/-innen im Rahmen des Freiwilligendienstes aller Seite 11 von 14 Generationen tätig werden. Die Personalauswahl für die FdaG-Stellen erfolgt unter Mitwirkung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle entsprechend den Anforderungen an die Tätigkeiten in einer Schulbibliothek/einem Leseraum. Es wird vorgeschlagen, die Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume mit 28 Teilnehmer/innen der Maßnahme FAV (Förderung durch Eingliederungsmittel des Jobcenters und Kofinanzierung der Stadt Leipzig) und durch 23 Teilnehmer/-innen der Maßnahme FdaG zu gewährleisten. Vom Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen in Sachsen erhielt das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig die Zusage, zehn durch den Freistaat Sachsen geförderte Maßnahmen in Schulbibliotheken und Leseräumen zu erhalten. Für weitere ungeförderte Maßnahmen, die einen höheren Eigenbetrag voraussetzen, kann ein zusätzlicher Antrag gestellt werden. Deshalb wurde die FdaG-Kofinanzierung mit folgendem Vorschlag errechnet: Neun Teilnehmer/-innen (60 Stunden pro Monat) werden 15 Stunden pro Woche die Schulbibliotheken der Beruflichen Schulzentren betreuen. Der monatliche Zuschuss der Stadt Leipzig für diese ungeförderte FdaG Maßnahmen für 60 Stunden pro Monat beträgt 280 €. Daraus ergibt sich für neun Stellen ein Gesamtbetrag von 30.240 € pro Jahr. Vier Teilnehmer/-innen werden an acht allgemeinbildenden Schulen je 10 Stunden pro Woche eingesetzt. Der Zuschuss für diese ungeförderte FdaG-Maßnahme für 80 Stunden pro Monat beträgt 320 €. Das ergibt für die vier Stellen einen Jahresbetrag von 15.360 € Die zehn vom Freistaat Sachsen geförderte Maßnahmen (80 Stunden/Monat) betreuen je zwei Schulen jeweils zwei Tage pro Woche (monatlicher Einsatzstellenbeitrag pro Beschäftigtem beträgt dafür 150 €, dies ergibt für die zehn Stellen einen jährlichen Gesamtbetrag von 18.000 €). Zusammenfassend muss ein Gesamtbetrag der Zuschüsse der 23 FdaG-Maßnahmen für 33 Schulen in Höhe von 63.600 € eingeplant werden. Durch die Neuverteilung von Planansätzen der Unterstützung der Ganztagsangebote kann der benötigte FdaG-Zuschuss eckwertneutral durchgeführt werden. Für Personalkosten-Zuschüsse anderer Maßnahmen stehen weitere 5.400 € zur Verfügung. Ausschlaggebend für die Verteilung der Maßnahmen an interessierte Schulen ist zunächst die Willensbekundung der Schulleitungen (vgl. Anlage 4). Darüber hinaus sind die Einbindung der Schulbibliothek/des Leseraums in das pädagogische Konzept der Schule, die intensive Nutzung im Rahmen der Ganztagsangebote sowie das Vorhandensein eines Schulbibliothekskonzepts nachzuweisen. Außerdem werden die Kriterien, die bereits für die Auswahl der Schulen zum Einsatz der Bürgerarbeiter/-innen galten (siehe Pkt. 1.4, dritter Absatz), herangezogen. Unter den neuen Rahmenbedingungen für die personelle Absicherung der Arbeit in den Schulbibliotheken/Leseräumen ist das bisherige Servicespektrum der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten neu zu priorisieren. Die Beratung für alle Schulen in Leipzig bleibt weiterhin eine vorrangige Aufgabe. Darüber hinaus wird die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle in Leipzig den Verbundgedanken stärken, um vorhandene Ressourcen besser nutzen zu können und von positiven Entwicklungen gemeinsam zu profitieren. In diesem Zusammenhang wird die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle ihren Kriterienkatalog bei Neuaufnahme von Schulbibliotheken in den Verbund aktualisieren, um Schulen stärker als bisher in schulbibliothekarische Entwicklungsprozesse einzubinden. Wichtig in diesem Zusammenhang sind: Einbindung in das pädagogische Konzept der Schule, Nutzung der Schulbibliothek in Seite 12 von 14 möglichst allen Unterrichtsfächern, Schulbibliothek als zentraler Ort für Ganztagsangebote (als Raum und mit dem Medienangebot). 4.3 Ausstattung Schulbibliotheken stellen für Kinder und Jugendliche häufig die Primärerfahrung von Bibliothek dar. Ihr Medienangebot, ihre Ausstattung, Einrichtung sowie das Personal prägen das allgemeine Bild von Bibliothek. Damit Schulbibliotheken stärker als offener Lern- aber auch als angenehmer Aufenthaltsort wahrgenommen werden, müssen sie nicht nur ein aktuelles und für die Nutzergruppe attraktives Medienangebot bereithalten, sondern auch in Ausstattung und Gestaltung modern und ansprechend sein. Das belegt auch die Studie „Das Image von Bibliotheken bei Jugendlichen“ von Frau Prof. Keller-Loibl (HTWK Leipzig, Fakultät Medien) aus dem Jahr 2012. Einige der Leipziger Schulbibliotheken entsprechen aktuell noch nicht dem Bild einer modernen, multimedialen und für Schüler/-innen attraktiven Schulbibliothek. Neben dem aktuellen und profilorientierten Medienangebot betrifft das auch die Raumgestaltung und die Ausstattung mit Mobiliar und Technik (vgl. Anlage 3). Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wird zu dieser Thematik spezielle Fortbildungsveranstaltungen anbieten und die Schulen beraten. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 entsprechend international geltenden Standards Musterraumprogramme für Schulbibliotheken in den Schularten Grundschule, Mittel-/Oberschule, Gymnasium und Berufliches Schulzentrum erstellt. Diese werden seitdem in Leipzig bei Neubau und Sanierung von Schulgebäuden für die Einrichtung von Schulbibliotheken zugrunde gelegt. Diese Musterraumprogramme werden weiterentwickelt und an neue pädagogische Ansätze im Kontext von Schularchitektur angepasst. 5 Fazit und Konsequenzen bei Ablehnung Die in den Jahren 2012-2014 erreichten Ziele bei der Entwicklung von Schulbibliotheken und Leseräumen an Leipziger Schulen sind zu erhalten und auszubauen. Die finanziellen Mittel für die Beschaffung der Medien in Höhe von 50.000 € sind weiterhin notwendig, um die Medienbestände der Schulbibliotheken und Leseräume annähernd gemäß den Standards (vgl. Anlage 3) zu aktualisieren. Bei Ablehnung dieser Finanzierung ist weder der Erhalt der derzeitigen Entwicklung der Schulbibliotheken/Leseräume noch eine Weiterentwicklung möglich. Mit der Beendigung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme „Bürgerarbeit“ entfällt eine über mehrere Jahre kontinuierliche personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume als Voraussetzung für die stetige qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und Leseräume. Alternativ müssen die Schulen die im Gliederungspunkt 4 benannten Möglichkeiten zur personellen Betreuung nutzen können, damit die erreichten Ziele weiterentwickelt und die Betreuung von mindestens 42 Schulbibliotheken und 20 Leseräumen mittelfristig abgesichert werden. Dazu muss das Amt für Jugend, Familie und Bildung die im Punkt 4 benannten finanziellen Mittel für Personal und Ausstattung einstellen. In dem Zusammenhang wird geprüft, inwieweit Fördermöglichkeiten in Bundesprogrammen (z. B. „Kultur macht stark!“) und die des Europäischen Sozialfonds auf Landesebene für Maßnahmen und Projekte in Schulbibliotheken und Leseräumen (im Bereich Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen: thematisches Ziel Nr. 10) genutzt werden können. Seite 13 von 14 Die Stadtverwaltung Leipzig strebt mit den in Dresden für Schulbibliotheken Engagierten eine gemeinsame Beratung mit dem Sächsischen Ministerium für Kultus zum Thema Schulbibliotheken an. Das Perspektivziel (Beschlusspunkt 7 des RBV – 1311/12) besteht weiterhin darin, Möglichkeiten für die Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates zu schaffen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadt Leipzig wird den Kontakt zu anderen Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen (z. B. in Frankfurt am Main) und Arbeitsgemeinschaften Schulbibliotheken (z. B. in Berlin-Brandenburg - AGSBB) ausbauen und die Synergieeffekte nutzen, damit das Potential der Schulbibliotheken für die Qualitätsverbesserung von Schulen bundesweit anerkannt wird. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Medienetat Schulbibliotheken/Leseräume 2015 ff. Maßnahmen zur personellen Betreuung von SB / LR Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken Seite 14 von 14 AfJFB, Abt. Bildung Anlage 1 Berechnung Medienetat 2015 ff. für Schulbibliotheken und Leseräume Schulbibliotheken Zielbestand Sekundarstufe: Berechnung Jahresetat: durchschn. Medienpreis: 10 1% Medieneinheiten/Schüler 17,10 Durchschnittspreis für Bücher 2013 + Kosten pro ausleihfertige Bearbeitung der Medien Gymnasien A.-Ph.-Reclam-Sch. Thomasschule Leibnizschule F.-A.-Brockhaus G.-Hertz-Schule Gymnasium Engelsdorf Humboldt-Schule Neue Nikolaischule Immanuel-Kant-Sch. W.-Ostwald-Schule J.-Kepler-Schule M.-Klinger-Schule R.-Schumann-Sch. W.-Heisenberg-Sch. Fr.-Schiller-Sch. Summe Schüler im SJ Berechnung Zielbestand Jahresetat 2013/2014 724 7240 1.240 € 665 6650 1.140 € 635 6350 1.090 € 677 6770 1.160 € 528 5280 900 € 581 5810 990 € 684 6840 1.170 € 713 7130 1.220 € 730 7300 1.250 € 539 5390 920 € 688 6880 1.180 € 736 7360 1.260 € 636 6360 1.090 € 662 6620 1.130 € 712 7120 1.220 € 9389 99100 16.960 € Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Oberschulen 16. Schule Schule Portitz Schule Paunsdorf Geschw.-Scholl (Liebertw.) Schule am Adler 56. Schule Helmholtzschule 68. Schule Nachbarschaftsschule Summe Schüler im SJ Berechnung Zielbestand Jahresetat 2013/2014 400 4000 680 € 362 3620 620 € 319 3190 550 € 490 4900 840 € 322 3220 550 € 468 4680 800 € 405 4050 690 € 407 4070 700 € 284 2840 490 € 3457 34570 5.920 € Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 BSZ BSZ 1 Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6) Gutenbergschule (BSZ 8) Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9) Susanna-Eger-Schule (BSZ 10) Henriette-Goldschmidt-Schule K.-Heine-Schule (BSZ 3 ) BSZ 7 BSZ 12 Summe Schüler im SJ Berechnung Zielbestand Jahresetat 2013/2014 2535 25350 4.330 € 1025 10250 1.750 € 1476 14760 2.520 € 1245 12450 2.130 € 1088 10880 1.860 € 396 3960 680 € 1890 18900 3.230 € 1111 11110 1.900 € 474 4740 814 € 11.240 112.400 19.214 € Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 7 Zielbestand Primarstufe: Medieneinheiten/Schüler des Zielbestandes mal durchschn. Medienpreis Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Grundschulen P.-Neruda-Schule Lessingschule Fr.-Mehring-Schule Schule Liebertwolkwitz 3. Schule Schule am Auwald Erich-Zeigner-Schule 120. Schule F.-Fröbel-Schule NaSch Summe Schüler im SJ Berechnung Zielbestand Jahresetat 2013/2014 287 2009 340 € 311 2177 370 € 361 2527 430 € 175 1225 210 € 407 2849 490 € 408 2856 490 € 441 3087 530 € 269 1883 320 € 137 959 160 € 190 1330 230 € 2.986 20.902 3.570 € Grundschulen 3.340 € Oberschulen 5.430 € Gemeinschaftsschule 720 € Gymnasien 16.960 € BSZ 19.214 € 45.664 € Leseräume Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Grundschulen A.-Bebel 46. 66. J.-Ringelnatz W.-Wander W.-Busch 172. Chr.-Arnold Summe Jahresetat 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 1.600 € Nr. 1 2 3 4 Förderschulen Grünau F.-Gietzelt K.-Kollwitz W.-Filatow Summe Jahresetat 200 € 200 € 200 € 200 € 800 € Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Oberschulen Petri 20.Schule 35.Schule Sport-MS Lene-Voigt 94.MS Pestalozzi Schule Mölkau Summe Jahresetat 242 € 242 € 242 € 242 € 242 € 242 € 242 € 242 € 1.936 € Grundschulen 1.600 € Oberschulen 1.936 € Förderschulen 800 € 4.336 € Planung 2015 und 2016 jeweils: Schulbibliotheken 45.664 € Leseräume 4.336 € 50.000 € Maßnahmen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken / Leseräumen Anlage 2 Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV - arbeitsmarktpolitische Maßnahme) • • • • • • • • • • • • • Bedarf von 2x14 Stellen für die Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume ist angemeldet Bedarf hat hohe Priorität Finanzierung erfolgt mit Eingliederungsmitteln/Jobcenter und Co-Finanzierung durch die Stadt Leipzig Personalauswahl erfolgt durch Indikationsteam / Jobcenter Zuweisung nur an Personen, die Langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen Anforderung: Eingruppierung EG 3, Hilfstätigkeiten, keine inhaltliche Arbeit keine zusätzliche Stelle für einen Koordinator, Verantwortlichkeit für personalrechtliche Fragen liegt bei der Schulleitung Bewilligung der Stellen für 1 Jahr, Verlängerung ggf. mgl. Geplanter Maßnahmebeginn 01.09./01.11.2014 Arbeitszeit: max. 32 Std./Woche Arbeitgeber: Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Hinweis: Schulförderverein kann auch Antrag auf FAV stellen Kofinanzierung mit mindestens 25% Lohn- und Personalkosten sowie Sachkosten Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) • • • • • • • Träger: DRK-Landesverband d.h. sämtliche organisatorische Fragen werden vom Träger übernommen, Stadt hat nur fachliche Anleitung und Fortbildung jetzige Bürgerarbeiter könnten nach Beendigung im Rahmen des FdaG tätig werden Personalauswahl unter Mitwirkung Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle Maßnahmedauer: 6 bis maximal 24 Monate Höchststundenzahl: 80 Stunden/Monat d.h. maximal 20 Wochenstunden Qualifizierung innerhalb eines Jahres kann bis zu 60 Std. (Arbeitszeit) in Anspruch nehmen Bundesfreiwilligendienst • • • • • • • • • Träger und Einsatzstelle kann Stadt Leipzig sein Einleitung des Anerkennungsverfahrens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BFZ) Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bundesamt, Freiwilligen, Stadt Leipzig Finanzierung müsste über die Stadt Leipzig mit Kofinanzierung vom Bund erfolgen Kosten für Leipzig: 910,00 € zzgl. 12,50 € / Monat/Person Einnahmen aus Zuschuss vom BFZ mind. 325 € pro Monat/Person Einsatzbereich: praktische Hilfstätigkeit Zeitraum: 12 Monate bis max. 24 Monate 40 Stunden/Woche Tätigkeit auf Honorarbasis - Ganztagsangebote (GTA) Die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO vom 09.04.2013 sieht eine pauschalisierte Zuweisung vor, die an die Schülerzahl aus der amtlichen Schulstatistik gekoppelt ist. Die Schulen können eigenverantwortlich über die Art und Anzahl der Ganztagsangebote entscheiden. Somit können für die Betreibung der Schulbibliothek bzw. des Leseraumes sowohl Sach- als auch Honorarmittel (über Honorarvertrag) aus der Zuweisung des Landes verwendet. Seite 1 von 3 Maßnahmen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken / Leseräumen Anlage 2 Tätigkeit auf Honorarbasis bzw. Aufwandsentschädigung für Arbeitsgemeinschaften Für die Betreuung der Schulbibliothek / des Leseraumes bzw. für Projekte zur Leseförderung und zur Förderung der Medienkompetenz kann die Schule einen Honorarvertrag mit der Stadt Leipzig abschließen. (gemäß Rundschreiben) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - Pädagogik Verfahren: allgemeinbildende Schulen aller Schularten können sich als Einsatzstellen für FSJ bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bewerben Träger der Maßnahme: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung/Regionalstelle Sachsen Zeitraum der Maßnahme: jeweils ein Schuljahr Bewerbungszeitraum: bis Juni 2014 Einsatzbereich: • Unterstützung der Fachkräfte bei der Durchführung von Ganztagsangeboten • Begleitung im Unterricht von Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns • Unterstützung bei der Durchführung von Projekten Finanzierung: • der zu leistende Eigenbeitrag der Einsatzstelle (Schule) in Höhe von 535 €/Monat wird bei kommunalen Schulen vom SMK übernommen. • keine Kosten für Stadt Leipzig bzw. Schule Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - Kultur Verfahren: • Schulförderverein bzw. anerkannte Träger der Jugendhilfe können sich als Einsatzstelle beim LKJ Sachsen e.V bewerben • Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem/r Freiwilligen, der Einsatzstelle und der LKJ Sachsen e.V. als Träger Zeitraum: 12 Monate/max. 18 Monate (1 Schujahr) Arbeitszeit: 40 Stunden /Woche Bewerbungszeitraum: • Abgabe des Antrages auf Anerkennung der Einsatzstelle beim LKJ Sachsen bis 28. Februar 2014 bei Beginn der Maßnahme am 01.09. 2014 Tätigkeitsfelder: • Konzeption und Umsetzung von Projekten zu Leseförderung, Recherchetraining, Erwerb von Medienkompetenz • computergestützte Ausleihe, Medienverwaltung, Benutzerservice Begleitung: • Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die fachliche Anleitung und Begleitung der/des Freiwilligen Monatliche Kosten: + Zwischensumme: abzüglich Gesamtkosten 300 € Taschengeld 120 € Sozialversicherung 420 € 70 € (Rückerstattung durch die LKJ Sachsen auf Antrag) 350 € (von der Einsatzstelle zu zahlen) Seite 2 von 3 Maßnahmen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken / Leseräumen Anlage 2 Tätigkeit über Ehrenamt Die Betreuung der Schulbibliothek/des Leseraums, die Umsetzung von Projekten zur Leseförderung und zur Förderung der Medienkompetenz kann auch durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen übernommen werden. Schule schließt Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit mit Ehrenamtler ab. Projektträger: Verein (Schulförderverein oder anderer gemeinnütziger Verein) Kooperationspartner: Freiwilligenagentur Leipzig Seite 3 von 3 Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken Räumlichkeiten (Lage, Größe, Funktionsbereiche) - zentrale Lage (keine Dach- und Kellerräume) Flächenbedarf: 30m² je 1000 ME Gliederung in Funktionsbereiche multifunktionale und flexible Gestaltung Arbeitsmöglichkeiten für mindestens eine Klasse Einrichtung (Möbel) - EDV-Ausstattung Schülerarbeitsplätze Hardware mindestens 10 PCs mit Internetanschluss und Zubehör (Kopfhörer bzw. Lautsprecher) - Multimedia-PCs für Schüler/-innen - netzwerkfähiger Drucker - Software Das Betriebssystem muss alle Medien wiedergeben können (Multimedialität, mindestens Windows 7). Filtersoftware muss unter Beachtung der geltenden Jugendmedienschutzbestimmungen eingesetzt werden. - OPAC (Über einen OPAC - Online Public Access Catalogue - als zusätzliches Modul zur Bibliothekssoftware sind selbstständige und detaillierte Recherchen sowohl im Teil- als auch Gesamtkatalog der Leipziger Schulbibliotheken sowie in Online-Katalogen anderer Bibliotheken und Informationseinrichtungen möglich.) - Präsentationstechnik - Medienbestand - - Bestandsaufbau und -pflege als zentrale Aufgabe entsprechend Schulart, -profil, Lehrplan, unterrichtlichen Schwerpunkten Aktualität Erneuerungsquote liegt bei 5 – 10% jährlich. Schülerfreundlichkeit Qualität Ästhetik Attraktivität multimedial Anlage 3 Bibliotheksmobiliar dem Alter der Schüler/-innen entsprechend in ansprechendem Design Mobilität, hohe Stabilität und Belastbarkeit Flexibilität hinsichtlich Verstellbarkeit und Erweiterbarkeit Fachböden, Buchanschlagleisten und Buchstützen variable und funktionale Präsentationsmöglichkeiten integrierte Beschriftungsmöglichkeiten langjährige Nachliefergarantie EDV-Ausstattung und Telefon - Mitarbeiterplatz Hardware mindestens ein PC-Arbeitsplatz für Bestandsverwaltung, -recherche und Medienausleihe - Telefon (bundesweite Freischaltung) - Internetzugang - Laserdrucker, netzwerkfähig - Barcodescanner bzw. Lesegerät für RFIDTransponder-Etiketten - Software leistungsfähige Software für Schulbibliotheken Grundausstattung: Module für Katalogisierung, Recherche, Fremddatenübernahme, Ausleihverbuchung, Mahnwesen, Erwerbung, Bibliotheksstatistik - laufende Softwarepflege und –weiterentwicklung durch den Hersteller - gründliche Benutzerschulung und Bereitstellung einer Hotline, regelmäßige Anwendertreffen - Datensicherung: Online-Fernwartung durch Softwarefirma (Hosting) - Personalausstattung Fachpersonal mit pädagogischen und bibliotheksfachlichen Kenntnissen - Gewährleistung ganztägiger Öffnungszeiten im Schulalltag (während des und nach dem Unterricht sowie der Ganztagsangebote) - Finanzierung jährlicher Etat für: - laufende Unterhaltskosten für die jährliche Bestandserhaltung, Bestandserweiterung - Materialkosten - den laufenden EDV-Betrieb (z.B. SUPPORT, Servicevertrag) - Personalkosten Seite 1 von 2 Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken Anlage 3 Inhaltliche Standards (Deutscher Bibliotheksverband e.V.) zuverlässige, regelmäßige Öffnungszeiten während der Unterrichtszeit und in den Nachmittag hinein Einbindung der Schulbibliothek in das pädagogische Konzept der Schule Einbindung der Schulbibliothek in den Unterricht Einbindung der Schulbibliothek in die Ganztagsangebote Einbindung der Schulbibliothek in die Freizeitgestaltung Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Schüler/-innen und Lehrer/-innen Seite 2 von 2 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00035/14  vom       Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Beschluss- Nr. DS_00035/14, eRIS: V/3916 Eingereicht von Dezernat V Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Thema Stand vom 19.03.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Zu 1. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Im Rahmen der Umsetzung des DS-00035/14 wurden bis jetzt folgende Maßnahmen gemeinsam mit Schulen, Horten, Eltern- und Schülervertretungen und Kooperationspartnern eingeleitet bzw. umgesetzt: - Personal und Öffnungszeiten: Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme “Bürgerarbeit“ endete am 31.08.2014 bzw. 30.11.2014. Ab dem 15.09.2014 konnten schrittweise 28 Personen in den Schulbibliotheken und Leseräumen über zwei Maßnahmen „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) eingesetzt werden. In täglich 5 bzw. 6 Stunden leisten diese Mitarbeiter/-innen unterstützende Arbeit bei der Umsetzung von Leseförderprojekten sowie bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Eine zusätzliche Maßnahme zur personellen Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume ist der „Freiwilligendienst aller Generationen“ (FdaG) in Trägerschaft des Landesverbandes Sachsen e. V. des Deutschen Roten Kreuzes. Die Engagementzeit der Freiwilligendienstleistenden in den Schulbibliotheken und Leseräumen beträgt 10 (GS, OS, GY, FS), 15 (BSZ) und 20 Wochenstunden (Nachbarschaftsschule) und gewährleistet die computergestützte Ausleihe, die Benutzer- und Medienverwaltung sowie inhaltliche Projektarbeit. Derzeit sind 21 Personen in 26 Schulbibliotheken und Leseräumen (d. h. 5 Personen sind in 2 Schulen) tätig. Die personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume erfolgt darüber hinaus über: • Teilzeitbeschäftigung über einen freien Träger (4 Personen in 4 Schulbibliotheken) mittels Kooperationsvertrag mit den jeweiligen Schulen und Finanzierung über die Zuweisungen für Ganztagsangebote (GTA) -2- • Honorarkräfte (Honorar Arbeitsgemeinschaft, Honorar GTA). In einigen Schulen gibt es eine doppelte bzw. mehrfache Besetzung (FAV, FdaG, und/oder Honorar/FSJ/ Pädagogik/Ehrenamt) in Schulbibliotheken und Leseräumen. Eine Schulbibliothek (Neue Nikolaischule) sowie drei Leseräume (J.-Ringelnatz-Schule, 20. Schule, W.-Filatow-Schule) sind zur Zeit ohne personelle Betreuung und damit geschlossen. Das AfJFB arbeitet gemeinsam mit den Schulen daran, Lösungen für die Wiederbesetzung zu finden. - Unterrichtsstunden, Projekte, Veranstaltungen in Schulbibliotheken Da zum aktuellen Zeitpunkt die Auswertung der Statistiken aller Schulbibliotheken und Leseräume noch nicht abgeschlossen ist, können nur teilweise Angaben zu den Unterrichtsstunden, Projekten, Veranstaltungen, Ganztagsangeboten und Bibliothekseinführungen gemacht werden: Im 1. Schulhalbjahr 2014/15 wurden in und mit den Schulbibliotheken der Grund- und Oberschulen, der Gymnasien und Beruflichen Schulzentren ca. 1.350 Unterrichtseinheiten durchgeführt (1. Halbjahr 2013/14: 2.044). Für ca. 270 Veranstaltungen/Projekte (1. Halbjahr 2013/14: 529) sowie 245 Ganztagsangebote (1. Halbjahr 2013/14: 241) boten die Schulbibliotheken und Leseräume Raum sowie Medien. Ca. 140 Klassen/Kurse/Schülergruppen wurden im 1. Halbjahr des Schuljahres 2014/15 in die Benutzung der Schulbibliothek eingeführt (255 Einführungen im 1. Halbjahr 2013/14). - Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen sowie Pädagoginnen, Pädagogen, Horterzieherinnen und Horterzieher: Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle führte im 1. Schulhalbjahr 2014/15 47 Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen ihres „Basiskurses Schulbibliothek“ für Mitarbeiter/-innen in den Schulbibliotheken und Leseräumen (FAV, Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistende) sowie für Lehrer/-innen und Horterzieher/-innen durch. Der für Januar 2015 in Kooperation mit dem Medienpädagogischen Zentrum als ganztägige Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen über die Sächsische Bildungsagentur geplante „Thementag Schulbibliothek“ musste mangels Anmeldungen/Interesse abgesagt werden. Im Februar 2015 konnten den Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen 2 Fortbildungen mit Partnern (Deutsches Musikarchiv, Universitätsbibliothek) angeboten werden. Für Juni 2015 ist ein Fachtag „Leseförderung im Kontext von Ganztagsangeboten“ mit Vorträgen und Workshops geplant. Dieses Angebot soll sich vor allem an Pädagoginnen und Pädagogen der Grundschulen und Oberschulen richten. - Planung und Ausstattung von Schulbibliotheken: Bei allen Neuplanungen und Sanierungen von Schulen ist gemäß Schulentwicklungsplanung die Einrichtung einer Schulbibliothek vorgesehen und über den jeweiligen Planungsbeschluss zu entscheiden. 2014 war die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle maßgeblich in die Planung der neuen Schulbibliothek der Fr.-Schiller-Schule/Gymnasium, die im November 2014 feierlich eröffnet wurde, eingebunden. Laufendes Projekt 2015 ist die Ausstattungsplanung und fachliche Begleitung der neu in das Netz aufgenommenen, sich im Aufbau befindlichen Schulbibliothek der Louise-Otto-Peters-Schule/Gymnasium. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wird auch weiterhin bei aktuellen und zukünftigen Bauvorhaben zu Einrichtung und Ausstattung von Schulbibliotheken beraten und fachlich zuarbeiten. - Schulbibliothekarische Arbeitsstelle: Neben dem bisherigen Leistungsspektrum wird als Schwerpunkt ab dem Schuljahr 2015/16 stärker die Betreuung der Schulbibliotheken und damit verbunden eine intensivere Vor-Ort-Betreuung der Mitarbeiter/-innen in den Einrichtungen (darüber hinaus Kontakt zu den Schulleitungen/Hortleitungen/Schulfördervereinen) im Vordergrund -3- stehen. Die heterogene Personalsituation erfordert eine differenzierte fachliche Begleitung und Betreuung, sowohl im Rahmen der Fortbildungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle als auch vor Ort, da die eingesetzten Mitarbeiter/innen in den Schulbibliotheken weder über einen bibliotheksfachlichen noch medienpädagogischen Hintergrund verfügen und sehr unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Hinzu kommt, dass die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle in ihren Fortbildungen lediglich Grundlagenwissen vermitteln kann, die Praxis jedoch Anforderungen stellt, die darüber hinaus gehen. Eine intensive Kontaktpflege zu Schulund Hortleitungen sowie allen in die Entwicklung von Schulbibliotheken involvierten Personen, Bereichen, Vereinen hat sich in den vergangenen Monaten als wertvoll erwiesen. Beratung und Unterstützung können sich so besser an schulkonkreten Bedarfen orientieren. Für die Neuaufnahme von Schulbibliotheken in den Verbund wird ein Kriterienkatalog erstellt, der die Mindeststandards verdeutlicht (u.a. Schulbibliothek als Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule, Bestandsentwicklung entsprechend den Richtlinien für Schulbibliotheken, Benennung von Ansprechpartner/-innen im Kollegium für die Belange der Schulbibliothek, dazu in Grundschulen Ansprechpartner/-innen im Hort). - Kooperationspartner und Beirat der Leipziger Schulbibliotheken: Für die Umsetzung der inhaltlichen Maßnahmen und Projekte zur Leseförderung und Medienkompetenz und im Rahmen von Fortbildungen kooperiert die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle weiterhin eng mit den Einrichtungen ihres Netzwerkes. Unterstützung erhält sie weiterhin durch den zweimal jährlich tagenden Beirat der Leipziger Schulbibliotheken. Für 2015 ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem AfJFB und den Leipziger Städtischen Bibliotheken vorgesehen. Der Kontakt zu den Dresdner Schulbibliotheken (AG Dresdner Schulbibliotheken) wird beidseitig gehalten. Ein gemeinsamer Schwerpunkt ist u.a. die Planung weiterer gemeinsamer Schritte zur Stärkung der Schulbibliotheken in Sachsen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig wirkt zudem in der Kommission Bibliothek und Schule im Deutschen Bibliotheksverband e. V. mit. Zu 2. Im Haushaltplan 2015 und 2016 sind jeweils 50.000 € für Anschaffung von Medien in Schulbibliotheken und Leseräumen von 62 Schulen (s. Anlage 1 der DS-00035/14) geplant. Diese Mittel werden nach Genehmigung der Haushalte 2015 und 2016 n das Schulbuget der 62 Schulen umgewidmet. Weitere aktuelle Medien können auch 2015 durch die umfangreichen Medienspenden von Verlagen, initiiert und organisiert durch die Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V., für die Schulbibliotheken und Leseräume zur Verfügung gestellt werden. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erstellt jährlich aktuelle Medienauswahlverzeichnisse (ab 2015 differenziert nach Schularten). Zu 3. Die Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen in Höhe von 65.580 €/Jahr werden eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zur Verfügung gestellt.