Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001466.pdf
Größe
461 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
14.04.16, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00035/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Betreff
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes (eRIS: V/3916)
Beschluss:
1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken
und Leseräume wird zugestimmt.
2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren
2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt.
3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen, welcher
zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "Bürgerarbeit" genutzt
wird, erfolgt eckwertneutral
im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
nein
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Seite 1/3
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
50000
1.100.24.3.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sachverhalt: siehe Anlagen
Anlagen:
- Beschlussdeckblatt eRIS
- Sachverhalt
- Medienetat Schulbibliotheken/Leseräume 2015 ff.
- Maßnahmen zur personellen Betreuung von SB / LR
- Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.20
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt
Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes (eRIS: V/3916)
Vorlage: DS-00035/14
Beschluss:
1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der
Schulbibliotheken und Leseräume wird zugestimmt.
2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren
2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt.
3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen,
welcher zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
"Bürgerarbeit" genutzt wird, erfolgt eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3916
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und Zielen für die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken
und Leseräume wird zugestimmt.
2. Die Mittel für die Anschaffung von Medien in Höhe von 50 T€ werden in den Haushaltsjahren
2015 und 2016 weiterhin zur Verfügung gestellt.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
3. Die Bereitstellung der Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen,
welcher zur Kompensation des Wegfalls der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen "Bürgerarbeit"
genutzt wird, erfolgt eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
von
bis
2015
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
50.000,00 €
von
bis
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
V/2329
Beschluss des Stadtrates Nr.
BS/RSV-1311/12
▼
nicht relevant
nicht relevant
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
▼ PSP-Element
wenn ja,
relevant
▼
wo veranschlagt
nein
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
1.100.24.3.0.01
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
▼
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
0 Anlass der Vorlage
Seit 1991 richteten zahlreiche Leipziger Schulen eigeninitiativ und in unterschiedlicher Qualität
Schulbibliotheken (SB) und Leseräume (LR) ein. 2006 wurde die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) etabliert, die als zentrale Fachberatungs- und Servicestelle mit festangestellten
Diplombibliothekarinnen die Schulleitungen und Lehrer/-innen bei allen bibliotheksfachlichen
Belangen berät und begleitet.
Die Stadt Leipzig unterstützte über viele Jahre die Entwicklung der Schulbibliotheken,
insbesondere durch den Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Mit Stadtratsbeschluss
RBV-566/10 vom 18.11.2010 sicherte sie die personelle Betreuung der bis zu diesem Zeitpunkt
aufgebauten bzw. noch im Aufbau befindlichen Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in
kommunaler Trägerschaft von 2011 bis 2014 über die arbeitsmarktpolitische Maßnahme
Bürgerarbeit ab (siehe RBV-695/11).
Der Stadtratsbeschluss RBV-1311/12 vom 18.07.2012 legte die Grundlage für einen nach
fachlichen Grundsätzen bestimmten und systematischen weiteren Ausbau der Schulbibliotheken
an Leipziger Schulen. Gemäß dieses Beschlusses ist 2014 das Entwicklungskonzept für
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig fortzuschreiben.
Die Vorlage nimmt diese Festlegung auf, beschreibt den aktuellen Stand der Schulbibliotheken
und Leseräume, das Leistungsportfolio der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sowie
Maßnahmen der Weiterentwicklung. Zentral ist hierbei die personelle Betreuung der
Schulbibliotheken und Leseräume nach dem Auslaufen der Bürgerarbeit.
1 Schulbibliotheken und Leseräume im Schulalltag
Schulbibliotheken sind Medien- und Informationszentren, innerschulische Orte des Lernens, des
Lesens, der Kommunikation. Eine multimedial ausgestattete Schulbibliothek bietet Möglichkeiten
sowohl für das selbstbestimmte individuelle Lernen als auch für Lernen im Team und modernen
Projektunterricht. Sie verfügt über einen erschlossenen und recherchierbaren Medienbestand, der
sich an der Schulart und dem Profil der jeweiligen Schule sowie an den Lehrplänen orientiert. Im
Rahmen der Ganztagsangebote spielt die Schulbibliothek eine zentrale Rolle. Schulbibliotheken
eignen sich auch hervorragend als Ort für Veranstaltungen, Ausstellungen und
Projektpräsentationen. Nicht zuletzt bieten sie Schülerinnen und Schülern eine Rückzugs- und
Entspannungsmöglichkeit innerhalb des Schulalltags.
Auch Leseräume sind innerschulische Lern- und Freizeitorte, in denen Projekte zur die Leseförderung umgesetzt werden. Mit den vorhandenen Medien, vorrangig aktuelle Kinder- und Jugendliteratur, sollen den Schüler/-innen in Schulen ohne eine Schulbibliothek niederschwellige Leseförderangebote unterbreitet und Lehrer/-innen bei der Umsetzung von Leseförderkonzepten unterstützt
werden.
1.1 Medienbestand
Ein aktueller, zielgruppengerechter und attraktiver Medienbestand ist neben der personellen
Betreuung eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Schulbibliothek/Leseraum. Der
Bestandsaufbau orientiert sich an der Schulart, dem Schulprofil sowie den unterrichtlichen
Erfordernissen.
Seite 1 von 14
Eine Einbeziehung der Schulbibliothek/des Leseraums in die Ganztagsangebote der Schule sollte
sich ebenfalls in Teilen des Medienbestandes widerspiegeln (z. B. Sachbücher für eine Foto- oder
Schach-AG). Der Medienbestand in Schulbibliotheken setzt sich zum überwiegenden Teil aus
Büchern (Fachliteratur und Belletristik) und Zeitschriften zusammen, beinhaltet aber auch
Medienkombinationen (Buch und CD-ROM o. ä.), digitale Medien wie z. B. Audio-CDs, CD-ROMs,
DVDs sowie andere Medien. Der Gesamtbestand der 42 Schulbibliotheken in Leipzig umfasst
147.386 Medieneinheiten (Stand Juli 2013). Der Anteil Sach- und Fachliteratur beträgt 84.705
Medieneinheiten (58,74 % vom Gesamtbestand) sowie 59.502 Medieneinheiten (41,26 % vom
Gesamtbestand) im Bereich Belletristik. Nonprint-Medien sind mit 3.182 Medieneinheiten und
damit lediglich 2,16 % vom Gesamtbestand deutlich unterrepräsentiert. 516 Zeitschriftenabonnements ergänzen die Medienbestände der Leipziger Schulbibliotheken.
Insgesamt rund 3.000 aktuelle Medien konnten zu den Leipziger Buchmessen 2012 und 2013 von
den Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. über eine Medienspende der Verlage für die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume eingeworben werden. Für die Annahme von Spenden ist die Aktualität und Attraktivität der Medien zentral. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle übernimmt die
schulart- und altersgerechte Verteilung der gespendeten Medien auf die einzelne Schulbibliothek/den Leseraum. Titel ohne Relevanz für Schulbibliotheken/Leseräume (Profil der Schule,
Lehrplanbezug) werden nach Absprache den Leipziger Städtischen Bibliotheken angeboten.
Für die über den Ratsbeschluss von 2012 erfassten Schulen stand 2012 und 2013 ein Medienetat
in Höhe von 50.000 € für die Anschaffung von Medien gemäß Medienauswahlverzeichnis der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle zur Verfügung. Auch im Haushalt 2014 sind Mittel in Höhe
von 50.000 € für die Anschaffung von Medien eingestellt.
1.2. Entleihungen
Leipziger Schulbibliotheken sind keine Präsenzbibliotheken. Der überwiegende Teil der angebotenen Medien kann durch die Nutzer/-innen der Schulbibliothek entliehen werden. Allerdings ist
das Entleihen von Medien nicht Hauptanliegen schulbibliothekarischer Arbeit. Im Mittelpunkt steht
vielmehr die medienpädagogische Arbeit und die Einbindung in den Schulalltag.
Die Schulbibliotheken mit Bürgerarbeit (siehe Gliederungspunkt 1.4) wurden ab 2011 mit neuer
PC-Technik ausgestattet. 2013 konnte die integrierte Bibliothekssoftware LIBRARY for WindowsSchool mit Wartungsvertrag und Update-Service in der Online-Version eingeführt werden. Die
Software dient der Verwaltung und Recherche der Medienbestände in den Schulbibliotheken und
beinhaltet die Module Ausleihe/Rücknahme von Medien, Leserverwaltung, Mahnwesen, Online-Bibliothekskatalog (ermöglicht Medienrecherche ortsunabhängig), Statistik und einen Datenabgleich
mit dem Leseförderprogramm ANTOLIN.
1.3 Medienpädagogische Arbeit, Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek
Medienpädagogik ist ein wichtiger Bestandteil von Bildung und Erziehung und beinhaltet im
Kontext von Schulbibliothek und Leseraum die Vermittlung von Informationskompetenz an die
Schülerinnen und Schüler in einer medial geprägten Welt, mit dem Ziel relevante Informationen zu
ermitteln, zu bewerten und diese zu nutzen.
Seite 2 von 14
Die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag lässt sich in erster Linie an der medienpädagogischen Arbeit messen. Zunehmend werden Unterrichtseinheiten, Projekte, Veranstaltungen
und Bibliothekseinführungen durchgeführt. Der Vergleich der Schuljahre 2012/2013 und
2013/2014 zeigt einen deutlichen Zuwachs an medienpädagogischen Angeboten (vgl. Abb. 1).
2.500
1.999
2.000
1.610
1.500
Schuljahr 2011/12
1.000
Schuljahr 2012/13
607
389
500
117
243
0
Unterrichtseinheiten
Veranstaltungen Bibliothekseinführungen
Abb. 1: Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in Schulbibliotheken
1.4 Personelle Betreuung
Im Schuljahr 2009/2010 wurden 39 Schulbibliotheken über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
(meist Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante - AGH/E) personell abgesichert. Davon wurden
21 Stellen Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante über die Stadt Leipzig und außerdem weitere 18 Arbeitsgelegenheiten über Schulfördervereine beantragt. Zusätzlich wurden ca. 35 Leseräume über Honorar bzw. Ehrenamt betreut oder waren nicht kontinuierlich personell besetzt.
Im Schuljahr 2010/2011 sicherten 15 Schulen die personelle Betreuung über Arbeitsgelegenheiten
in der Entgeltvariante, die durch die Stadt Leipzig beantragt wurden, ab. In acht Schulen waren Arbeitsgelegenheiten über Schulfördervereine beantragt. In 2 Schulbibliotheken waren ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen eingesetzt. Acht Schulbibliotheken hatten keine personelle Betreuung. Ca.
60 weitere Leseräume wurden über Honorar bzw. Ehrenamt betreut bzw. waren personell unbesetzt.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-566/10 werden seit September/Dezember 2011 bis August/November 2014 42 Schulbibliotheken und 20 Leseräume an Schulen in kommunaler
Trägerschaft durch Bürgerarbeiter/-innen betreut. Ausschlaggebend für die Auswahl der Schulen,
die von der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme "Bürgerarbeit" profitieren, war die Interessensbekundung der Schulleitung. Speziell für den Einsatz von Bürgerarbeiter/-innen in Leseräumen
waren darüber hinaus der Anteil der Hauptschüler/-innen und der Abgänger/-innen ohne
Schulabschluss sowie der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus Familien mit Migrationshintergrund maßgeblich.
Seite 3 von 14
Zum Teil werden von den Schulen mit Bürgerarbeit zusätzlich weitere drei Maßnahmen zur
personellen Absicherung genutzt: Im Rahmen der Ganztagsangebote über Honorarvertrag für
Lehrkräfte oder externe Partner, Arbeitsgemeinschaft/Honorarvertrag und Ehrenamt. Gleiches gilt
für die weiteren 38 Leipziger Schulen, die aktuell einen Leseraum vorhalten.
Darüber hinaus haben 42 Schulen gemäß der „Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Schulbibliothek“ je eine/n Bibliothekslehrer/-in benannt.
2 Service der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle Leipzig (SBA)
Der Auf- und Ausbau der Leipziger Schulbibliotheken im Kontext von Schulentwicklung und Schulprogrammen und die damit verbundene Anpassung an die internationalen Qualitätsstandards gemäß RBV-1311/12 orientiert sich an folgenden Kriterien:
-
Qualität des Medienbestandes (aktuell, der Schulart und der Schülerzahl entsprechend,
informativ, ansprechend, relevant),
-
Gewährleistung angemessener Öffnungszeiten,
-
Einsatz von fachlich ausgebildetem Personal,
-
Bereitstellung einer modernen, funktionalen, dem Alter der Schüler/-innen entsprechenden
Ausstattung (Technik, Mobiliar für alle Funktionsbereiche – Eingangsbereich mit Ausleihtheke,
Regalbereich, Arbeitsbereich mit Gruppen- und Einzelarbeitsplätzen, auch PC- oder LaptopPlätzen, Kommunikationsbereich u. a.),
-
Sicherstellung eines jährlichen Etats für den Erwerb von Medien.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle unterstützt die Schulen beim Aufbau und der Entwicklung
ihrer Schulbibliotheken/Leseräume. Wesentlich ist dabei die Zusammenarbeit der Bibliotheksmitarbeiter/-innen mit den Fachlehrerinnen und -lehrern und der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle. Letztere ist strukturell eingebettet im Sachgebiet ‚Schulbezogene Angebote’ der Abteilung
Bildung im Amt für Jugend, Familie und Bildung. Sie ist wichtigste Dienstleisterin für die Schulen
mit Schulbibliotheken und Leseräumen in Leipzig. Aktuell werden 65 Schulen fachlich durch die
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle begleitet (vgl. Abb. 2). Mit einem Großteil dieser Schulen und
zwölf Horten wurde 2013 die „Vereinbarung über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei der
Entwicklung der Schulbibliothek/des Leseraumes“ als verbindliche Arbeitsgrundlage für die
Weiterentwicklung abgeschlossen. Mit dieser Kooperationsvereinbarung gibt es erstmalig eine
schriftlich fixierte Basis gemeinsamer Arbeit, in der Aufgaben und Aufgabenträger festgelegt sind.
Seite 4 von 14
70
65
60
48
50
40
Gesamt
mit SB
30
mit LR
23
ohne SB/LR
20
16 15
16
12
10
9
8
9
8
9
9
6
4
0
1
0
0
0
0
Grundschulen
Mittelschulen +
GemSchule
Gymnasien
Berufliche
Schulzentren
Förderschulen
Abb. 2: Schulbibliotheken und Leseräume in fachlicher Betreuung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle
(Schuljahr 2013/2014)
Um die Erreichung der im Ratsbeschluss RBV-1311/12 festgelegten Ziele zu unterstützen, hält die
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle neben der Beratung und schulbibliotheksfachlichen Anleitung
ein umfangreiches Serviceangebot für die Schulen vor, u. a.:
-
Fortbildungen und Workshops für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen sowie für Pädagoginnen und Pädagogen. Im Schuljahr 2012/2013 wurden 98 Fortbildungsveranstaltungen mit 886 Teilnehmer/-innen davon 32 zu pädagogischen/ sozialpädagogischen
Aspekten (z. B. webbasiertes Leseförderprogramm ANTOLIN, Medieninformations- und -distributionssystem für Bildungsmedien in Sachsen MESAX) und 66 mit bibliothekarischem Schwerpunkt (z. B. Basis- und Aufbaukurs Schulbibliothek) durchgeführt. 39 Fortbildungen fanden in
Zusammenarbeit mit Partnereinrichtungen statt (z. B. Online-Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken, Fachtag „Schulbibliotheken und Leseräume im Kontext von Ganztagsangeboten“).
-
zentrale Verwaltung der Mediendatenbanken der Schulbibliothek; Beratung bei Medienerwerb,
Bestandsaufbau und -pflege sowie jährliche Erstellung von Medienauswahlverzeichnissen für
Schulbibliotheken und Leseräume aller Schularten,
-
medienpädagogische Beratung, u. a. zur Recherche in Online-Katalogen (Online-Katalog der
Leipziger Schulbibliotheken, der Leipziger Städtischen Bibliotheken, MESAX),
-
Unterstützung schulischer Leseförderprojekte (z. B. anlässlich des bundesweiten Vorlesetages, des Buchsommers Sachsen, der Leipziger Jugendliteraturjury) sowie Vermittlung von Veranstaltungsangeboten, die sich an Schüler/-innen und Lehrer/-innen richten,
-
Ausstattungsempfehlungen bei Sanierung und Neueinrichtung von Schulbibliotheken unter Berücksichtigung geltender Standards und Richtlinien, Erstellung von Musterraumprogrammen
für alle Schularten.
Seite 5 von 14
Für die Umsetzung der inhaltlichen Maßnahmen und Projekte zur Leseförderung und Medienkompetenz und im Rahmen von Fortbildungen kooperiert die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle eng
mit Einrichtungen ihres Netzwerkes.
Unverzichtbarer Partner für die Leipziger Schulbibliotheken sind die Leipziger Städtischen Bibliotheken. Sie kooperieren seit Beginn der 90er Jahre mit den Schulbibliotheken und waren bei
der Entwicklung von Standards maßgeblich beteiligt. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle bewirbt und vermittelt Veranstaltungs- und Informationsangebote für Leipziger Schulen (u. a. Buchsommer 2012 und 2013, Leipziger Jugendliteraturjury, Autorenlesungen) und informiert regelmäßig über weitere Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken (Verleih von Medienkisten, Bibliothekseinführungen, Ausleihe von Klassensätzen, Nutzung von Online-Angeboten, etc.). Schulbezogen erfolgt die Zusammenarbeit mit den Leipziger Städtischen Bibliotheken über den Kontakt
der Schulbibliotheksmitarbeiter/-innen mit der jeweiligen Stadtteilbibliothek.
Mit dem Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig gibt es eine enge Zusammenarbeit
im Bereich der digitalen Bildungsmedien. Darüber hinaus nutzt die SBA die räumlichen und technischen Möglichkeiten des Medienpädagogischen Zentrums für Fortbildungen (z. B. Basis- und Aufbaukurs Schulbibliothek, MESAX, Urheberrecht).
Seit vielen Jahren besteht ein enger Kontakt zur Fakultät Medien der Hochschule für Technik,
Wirtschaft und Kultur Leipzig. Er beinhaltet u. a. gemeinsame Projekte (Erstellung medienpädagogischer Konzepte), die fachliche Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie die
Betreuung und Begutachtung von Qualifizierungsarbeiten.
Seit 2012 und 2013 unterstützen die Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. mit aktuellen Medienspenden im Rahmen der Leipziger Buchmesse die Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume. Die
Schulbibliotheksbestände konnten so mit ca. 3.000 aktuellen Medien aufgestockt werden.
Auszubildende der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Mathematik in den Naturwissenschaften initiierten 2012 ein Buchreiseprojekt mit für Schüler/-innen geeigneten Fachbüchern der
Bibliothek zu den Themen Mathematik und Naturwissenschaften. Mit Unterstützung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle reiste das Bücherregal durch neun Gymnasien und konnte dort jeweils eine Woche lang in der Schulbibliothek für den Unterricht genutzt werden. Aufgrund des
großen Erfolges dieses Projektes konnte 2013 eine Weiterführung stattfinden. Das Max-Planck-Institut übergab fünf thematische Medienkisten als Leihgabe für ein Schulhalbjahr an Leipziger
Schulbibliotheken. Die Mediendaten wurden in die Bibliothekssoftware der Leipziger Schulbibliotheken eingespielt. So konnten die Fachbücher von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften
auch ausgeliehen werden.
Seit 2012 besteht Kontakt zu Verantwortlichen aus Dresdner Schulbibliotheken. 2013 gründete
sich die Arbeitsgemeinschaft Dresdner Schulbibliotheken, der derzeit neun Schulbibliotheken kommunaler Schulen und Schulen in freier Trägerschaft angehören. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist
die quantitative und qualitative Entwicklung von Schulbibliotheken und die Einbeziehung der
Schulbibliotheken in die Bildungslandschaft Dresdens. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Leipzig ist hierbei ein enger Partner, bspw. bei der Durchführung von Fortbildungen, wie dem 1.
Schulbibliothekstag in Dresden. Der fachliche Austausch zu Schulbibliotheken bringt Nutzen für
beide Seiten.
Seite 6 von 14
Weitere wichtige Kooperationspartner der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle sind die Umweltbibliothek Leipzig, das Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte, Leselust e. V., die Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen Frankfurt am Main, Berlin und Hamburg, die Landesarbeitsgemeinschaften Schulbibliotheken in Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie die Arbeitsgemeinschaft
Schulbibliotheken Berlin-Brandenburg. Der Deutsche Bibliotheksverband e. V. (dbv) mit ca.
2.100 Mitgliedsbibliotheken aller Sparten engagiert sich seit 60 Jahren für Bibliotheken in Deutschland. Acht Fachkommissionen mit jeweils fünf ehrenamtlichen Mitgliedern sind für einen Großteil
der inhaltlichen Arbeit verantwortlich. Seit 2009 ist die Leiterin der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle Leipzig Mitglied der dbv-Kommission „Bibliothek und Schule“ mit den Schwerpunktthemen
Schule, Bibliothek, Schulbibliothek. Damit verfügt die Stadt Leipzig über kurze Informationswege
zum Thema Schulbibliotheksentwicklung national und international und hat die Möglichkeit, direkt
auf diese Entwicklungen zu reagieren. Andererseits kann Leipzig mit seinem Schulbibliotheksmodell und über 20 Jahren Erfahrungen deutschlandweit positive Impulse setzen. Nicht zuletzt wird
dieses Modell nach außen kommuniziert und sein Erfolg trägt so auch zum Renommee der Stadt
Leipzig bei.
3 Beirat für Leipziger Schulbibliotheken
Nach dem Beschluss zur Entwicklung der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume am
18.07.2012 führte die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle im Oktober 2012 und im März 2013 weitere Workshops zum Thema „Schulbibliotheken – inhaltliche Anforderungen, personelle und finanzielle Absicherung“ mit Vertreter/-innen des Leipziger Stadtrates, des Stadteltern- und Stadtschülerrates, der Lehrerschaft sowie mit regionalen und überregionalen Fachleuten durch. Im Ergebnis
wurde der Beirat für Leipziger Schulbibliotheken als Beratungsgremium und Instrumentarium zur
Unterstützung der strategischen Prozessgestaltung gegründet.
Der Beirat für Leipziger Schulbibliotheken begleitet das Amt für Jugend, Familie und Bildung als
Beratungsgremium bei der Sicherung der Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume sowie bei
der Festlegung und Umsetzung der weiteren Entwicklungsziele. Mitglieder des Beirates sind je
ein/e Vertreter/-in der Stadtratsfraktionen, je ein/e Vertreter/-in des Stadtschüler-, Stadtelternrates
und der Sächs. Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, die/der Amtsleiter/-in der Leipziger Städtischen Bibliotheken, ein/e Vertreter/-in der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK),
je ein/e Schulleiter/-in einer Grundschule, Oberschule, eines Gymnasiums, eines Beruflichen
Schulzentrums und ein/e Vertreter/-in eines Hortes. In seiner 2. Sitzung am 31. März 2014 hat der
Beirat für Leipziger Schulbibliotheken beschlossen, zusätzlich einen Vertreter aus der Wirtschaft in
den Beirat aufzunehmen.
4 Entwicklungsperspektive 2015-2017
4.1 Inhaltlich
Ausgehend von den Mitteln in Höhe von 50.000 €, die für den Bestandsaufbau seit 2012 jährlich
zur Verfügung gestellt wurden, wird für den weiteren Bestandsaufbau der Schulbibliotheken in
den Jahren 2015 und 2016 ein jährlicher Etat in Höhe von 45.664 € vorgeschlagen.
Seite 7 von 14
Der Jahresetat für den Bestandsaufbau wurde nach der Anzahl der Schüler/-innen berechnet (vgl.
Anlage 1):
Jahresetat: 1 % des Zielbestandes x durchschnittlicher Medienpreis
Zielbestand: 7 Medieneinheiten je Schüler/-in der Primarstufe
10 Medieneinheiten je Schüler/-in der Sekundarstufe I und II
Durchschnittspreis für Bücher 2013 (lt. ID Basis-Ausgabe): 16,10 €
Die Differenz in Höhe von 4.336 € ist als Etat für den weiteren Bestandsaufbau der 20 etablierten Leseräume in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen (vgl. Anlage 1). Der Etat wird wie
folgt aufgeteilt: Den acht Grundschulen und vier Förderschulen wird für die Anschaffung von
Medien jährlich ein Budget in Höhe von 200 € pro Schule zur Verfügung gestellt. Die acht Oberschulen erhalten für die Anschaffung von Medien/Schule 242 €. Die Differenz in Höhe von 42 €
ergibt sich aus der Empfehlung, einen höheren Anteil an Sachliteratur vorzuhalten.
Unterrichtsstunden in der Bibliothek, Projektarbeit und Veranstaltungen werden auch zukünftig in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle weiterentwickelt, um auch perspektivisch Schüler/-innen und Pädagoginnen und Pädagogen
ein möglichst breites Angebot an Medien, Informationen und Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen.
Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 zur „Medienbildung in der Schule“
heißt es u. a.: „Schulische Medienbildung versteht sich als dauerhafter, pädagogisch strukturierter
und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt.“
Eine moderne Schulbibliothek ist der ideale Knotenpunkt, um traditionelle und digitale Medien
anzubieten und somit den veränderten Medienkonsumgewohnheiten der Schüler/-innen gerecht
zu werden. Die Schulbibliothek wird so zum Lern- und Medienzentrum der Schule. Ziel ist es,
diesen Trend in den Leipziger Schulbibliotheken aufzugreifen und in Zusammenarbeit mit dem
Medienpädagogischen Zentrum umzusetzen.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle und das Medienpädagogische Zentrum (MPZ)
engagieren sich weiter für die Stärkung des Bekanntheitsgrads und die intensivere Nutzung des
Medieninformations- und -distributionssystems für Bildungsmedien in Sachsen (MESAX). Das
Medienpädagogische Zentrum bietet Informationen und Fortbildungen zur Nutzung des umfangreichen Angebotes online verfügbarer Medien dieses sächsischen Portals für Bildungsmedien.
Zukünftig wird das Angebot um den separaten Bereich MeSax book erweitert. MeSax book
ermöglicht die Ausleihe von eBooks im Format ePub und optional im PDF-Format. Ergänzt werden
soll das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt um Musikstücke und Bilder. Damit dieses OnlineAngebot bzw. die digitalen Medien auch in den Schulbibliotheken genutzt werden können ist der
Erwerb von eBook-Readern für die Schulbibliotheken sinnvoll. Die Oberschulen, Gymnasien und
Beruflichen Schulzentren können die Lesegeräte aus dem zur Verfügung gestellten Medienetat
finanzieren (geeignete Geräte gibt es für unter 100 €).
Schulische Medienbildung zielt auch auf den Erwerb von Recherche- und Medienkompetenz der
Schüler/-innen ab. Um diese Kompetenzen weiter zu entwickeln und sich kritisch mit der
Medienwelt auseinanderzusetzen, werden kostenfreie (MeSax, Projekt Gutenberg) und
kostenpflichtige schulrelevante Datenbanken (z.B. ANTOLIN, Statista) in den Online-Katalog der
Leipziger Schulbibliotheken eingebunden. Außerdem werden die Schüler/-innen noch stärker als
bisher auf die umfangreichen, kompetenten Recherchemöglichkeit in den Leipziger Städtischen
Bibliotheken hingewiesen.
Seite 8 von 14
Die Statista GmbH ist das weltweit größte Online-Statistik Portal und bietet Gymnasien und
Beruflichen Schulzentren Zugang zu aktuellen Statistiken, Studien und Reports aus 20
verschiedenen Bereichen. Die Statista GmbH greift dabei auf 18.000 unterschiedliche Quellen
zurück und stellt die Auswertung der Daten werktäglich im Online Portal zur Verfügung.
Für das Schuljahr 2014/2015 ist in Kooperation mit dem Medienpädagogischen Zentrum zum
zweiten Mal ein „Thementag Schulbibliothek“ als ganztägige Fortbildung für Pädagoginnen und
Pädagogen über die Sächsische Bildungsagentur geplant. Wie schon im Vorjahr werden die räumlichen und technischen Möglichkeiten des Medienpädagogischen Zentrums für diese Fortbildungen genutzt.
Auch die Leipziger Städtischen Bibliotheken bleiben ein wichtiger Partner der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle für eine breit aufgestellte Teilhabe an Bildung und Kultur. Die Leipziger
Städtischen Bibliotheken leisten für die Entwicklung und Unterstützung der Lese- und
Informationskompetenz von Schülerinnen und Schülern einen entscheidenden Beitrag. Grundlage
der strategisch ausgerichteten Bildungsarbeit sind regelmäßig evaluierte Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen institutionellen Bildungspartnern und Vereinen, und die
gemeinsam mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig entwickelten
Spiralcurricula. Hier wurden in Abstimmung mit den sächsischen Bildungs- und Erziehungsplänen
altersbezogene Angebotsformate entwickelt und abgebildet, die eine stufenweise und
transparente Bildungsarbeit garantieren. Durch die dezentrale Netzstruktur der Leipziger
Städtischen Bibliotheken werden schuljährlich definierte Kontaktquoten mit Kindern der
Jahrgangsstufen 1 bis 6 realisiert. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken verfügen mit dieser
strategischen Bildungspartnerschaft über ein abrechenbares bibliothekspädagogisches
Instrument, das ein Alleinstellungsmerkmal in der kulturellen Bildungslandschaft darstellt. Die
ausgebaute Netzstruktur sowie die Tatsache, dass öffentliche Bibliotheken als einzige
Kultureinrichtung in allen Stadtteilen vertreten sind und für Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 19. Lebensjahr kostenlos genutzt werden können, sind wichtige Standortvorteile der
Leipziger Städtischen Bibliotheken.
Der Schulbibliothek als Lern- und Studienort im Rahmen ganztägiger Vorortbildungsarbeit kommt
in der Kooperation mit den LSB eine Portal- und Vermittlungsfunktion für die breit aufgestellte
kulturelle Bildungslandschaft zu. Sie ist Brücke zur Öffentlichen Bibliothek und ebnet den Weg in
diese Orte des lebenslangen Lernens, die von effektiver Bibliothekssozialisation profitieren. Die
Schulbibliotheken bieten den unmittelbaren Zugriff auf lehrplan- sowie profilorientierte
Medienbestände und wirken damit als Unterrichts- und Lernorte.
Das ausgebaute Medienangebot der Öffentlichen Bibliotheken, deren (Frei-)Räume für Lernen
und Freizeit sowie deren professionelle Informationsvermittlung und bibliothekspädagogische
Arbeit machen diese zum unentbehrlichen Partner von Kindertagesstätten und Schulen.
Insbesondere in den Bereichen Leseförderung sowie Vermittlung von Informations- und
Medienkompetenz wirkt sich das kooperative Handeln von Öffentlichen und Schulbibliotheken
effektiv und gewinnbringend aus.
Um diese Vorteile mit Leben und Inhalten zu füllen und Kinder bereits früh und unabhängig ihrer
Herkunft beim Sprach- und Schrifterwerb sowie der Informations- und Medienkompetenz zu
unterstützen, ist ein Bündnis zwischen dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und den
Leipziger Städtischen Bibliotheken gefragt, das bestehende Strukturen nachhaltig nutzt und
Doppelangebote vermeidet, gemeinsam passende Programme ent- bzw. bestehende Angebote
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weiterentwickelt und Qualitätsstandards für die gemeinsame Arbeit von Schule und Bibliothek
definiert.
Beide Ämter streben den Abschluss eines Kooperationsvertrages in 2014 sowie die Einbeziehung
des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in die Fortschreibung der Bibliotheksentwicklungskonzeption 2015-2019 an.
Seit 2012 unterstützen die Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. mit aktuellen Medienspenden die
Leipziger Schulbibliotheken und Leseräume. Eine kontinuierliche Fortführung des Projektes, wie in
Frankfurt am Main, ist für die kommenden Jahre auch in Leipzig angedacht. Darüber hinaus wird
die Mitwirkung einer Vertreterin/eines Vertreter des Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V. im Beirat für
Leipziger Schulbibliotheken angestrebt. In Kooperation mit der Fakultät Medien der Hochschule
für Technik, Wirtschaft und Kultur sind Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken/Leseräumen und Pädagoginnen und Pädagogen vorgesehen. Ebenso soll die weitere Zusammenarbeit mit der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Mathematik in den Naturwissenschaften fortgeführt und die Kontakte zum Sächsischen Literaturrat e. V. intensiviert werden.
Im Rahmen von pädagogischen und sozialpädagogischen Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen in
Schulbibliotheken und Leseräumen konnte der Verein LEmann e. V. gewonnen werden. Weitere
Fortbildungen mit diesem Verein sowie mit anderen (z. B. Leselust e. V.) sind geplant.
Die Zusammenarbeit mit den Schulbibliotheken an Dresdner Schulen und dem Dresdner Bildungsbüro wird weiter ausgebaut. Eines der großen perspektivischen Ziele aller gemeinsamen
Aktivitäten ist es, eine stärkere Förderung der Schulbibliotheken auf Landesebene zu erreichen.
4.2 Personell
Die Umsetzung der genannten Projekte in den Schulbibliotheken und Leseräumen setzt eine weitere personelle Betreuung voraus. Über die arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bürgerarbeit
ist/war für den Zeitraum September/Dezember 2011 bis August/November 2014 eine längerfristige
personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume möglich. Nach der Beendigung des
Modellprojekts „Bürgerarbeit“ wird es eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die dieses Kriterium
erfüllt, nicht mehr geben. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage ist die Stadt Leipzig aktuell nicht
in der Lage dauerhaft festangestelltes Personal bereit zu stellen. Eine finanzielle Unterstützung ist
seitens des Freistaates Sachsen zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Daher wurden verschiedene alternative Beschäftigungsverhältnisse auf eine mögliche Nutzung für die Schulbibliotheken
und Leseräume geprüft. Auf Grund der Kriterien der Beschäftigungsverhältnisse und der damit
verbundenen eingeschränkten Zeiträume und Tätigkeitsfelder der einzelnen Maßnahmen werden
die Schulen nach Möglichkeit mehrere alternative Maßnahmen kombiniert beantragen und nutzen
müssen. Wichtige Kooperationspartner werden in diesem Rahmen die Horte der Grundschulen
und die Betreuungsangebote der Förderschulen für Lernbehinderte mit zusätzlichen Angeboten
zur Leseförderung sein. Die Schulbibliothek/der Leseraum ist noch stärker in das Bildungskonzept
des Hortes einzubinden. Dafür kann ein/eine verantwortliche/-r Erzieher/-in benannt werden.
Die Schulbibliothek/der Leseraum wird u. a. für die Erledigung der Hausaufgaben (Recherche in
Nachschlagewerken, Sachbüchern u. dgl.), für die Vorbereitung von Theaterprojekten, für Angebote bzw. Interessengemeinschaften des Hortes zum Forschen und Experimentieren sowie für Projekte zur Leseförderung unter freizeitpädagogischen Bedingungen genutzt.
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Der/die für die Betreuung der Schulbibliothek eingesetzte Mitarbeiter/-in wird in die Planung und
Umsetzung der schulbibliotheksbezogenen Angebote des Hortes einbezogen.
In drei Informationsveranstaltungen zur personellen Weiterführung der Schulbibliotheken und Leseräume am 15.01. (2 Veranstaltungen) und 21.01.2014 wurden den Vertreter/-innen der Schulen
und Horte und Schulfördervereine nachfolgende neun Möglichkeiten für die weitere personelle Betreuung der Schulbibliotheken/Leseräume vorgestellt. Über eine zehnte Variante, den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) wurden die Schulleitungen nachträglich informiert (vgl. Anlage
2). Zu den möglichen Maßnahmen gehören:
-
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV - arbeitsmarktpolitische Maßnahmen),
-
Bundesfreiwilligendienst,
-
Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG),
-
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Pädagogik,
-
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Kultur,
-
Tätigkeit auf 450€ -Basis (Minijob),
-
Tätigkeit auf Honorarbasis – für Lehrkräfte oder Kooperationspartner im Rahmen der Ganztagsangebote,
-
Tätigkeit auf Honorarbasis – Arbeitsgemeinschaften/Aufwandsentschädigung,
-
Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die Ausreichung von Honoraren zur Betreuung
von Schulbibliotheken und Leseräumen und
-
Tätigkeit über Ehrenamt.
Die Beantragung der genannten Arbeitsverhältnisse und die Vermittlung von ehrenamtlich Tätigen
erfolgt durch die Stadt Leipzig, kann aber ebenso durch einen Schulförderverein erfolgen.
Im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme „Förderung von Arbeitsverhältnissen“
(FAV) hat die Stadt Leipzig bereits 28 Stellen für Schulbibliotheken und Leseräume geplant, die als
Anschlussmaßnahme für die Bürgerarbeit ab 1. September 2014 (14 Teilnehmer/-innen) bzw.
1. November 2014 (14 Teilnehmer/-innen) beginnen. Über die Maßnahme kann gewährleistet werden, dass die Schulbibliothek/der Leseraum täglich fünf bzw. sechs Stunden durchgehend personell betreut wird. Der/Die Mitarbeiter/-in kann unterstützende Arbeit bei der Umsetzung von Leseförderprojekten sowie bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen leisten. Zusätzlich müssen in den Schulbibliotheken über eine weitere der o. g. Maßnahmen kontinuierlich die
computergestützte Ausleihe und die Benutzer- und Medienverwaltung sowie inhaltliche Projektarbeit gewährleistet werden. Die Personalauswahl für die FAV-Stellen erfolgt durch das Indikationsteam des Jobcenters Leipzig. Bei der Auswahl wird darauf geachtet, dass die Personen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind, einen Oberschulabschluss bzw. eine Berufsausbildung nachweisen können, über gute sprachliche und kommunikative Fähigkeiten verfügen und
Interesse am Umgang mit Medien haben.
Der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) wird als zusätzliche Maßnahme favorisiert:
Der Einsatzzeitraum beträgt mindestens sechs bis höchstens 24 Monate und umfasst eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 bzw. 20 Stunden. Eventuell können die derzeit in den Schulbibliotheken und Leseräumen eingesetzten Bürgerarbeiter/-innen im Rahmen des Freiwilligendienstes aller
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Generationen tätig werden. Die Personalauswahl für die FdaG-Stellen erfolgt unter Mitwirkung der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle entsprechend den Anforderungen an die Tätigkeiten in einer
Schulbibliothek/einem Leseraum.
Es wird vorgeschlagen, die Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume mit 28 Teilnehmer/innen der Maßnahme FAV (Förderung durch Eingliederungsmittel des Jobcenters und Kofinanzierung der Stadt Leipzig) und durch 23 Teilnehmer/-innen der Maßnahme FdaG zu gewährleisten.
Vom Träger des Freiwilligendienstes aller Generationen in Sachsen erhielt das Amt für Jugend,
Familie und Bildung der Stadt Leipzig die Zusage, zehn durch den Freistaat Sachsen geförderte
Maßnahmen in Schulbibliotheken und Leseräumen zu erhalten. Für weitere ungeförderte Maßnahmen, die einen höheren Eigenbetrag voraussetzen, kann ein zusätzlicher Antrag gestellt werden.
Deshalb wurde die FdaG-Kofinanzierung mit folgendem Vorschlag errechnet: Neun Teilnehmer/-innen (60 Stunden pro Monat) werden 15 Stunden pro Woche die Schulbibliotheken der Beruflichen
Schulzentren betreuen. Der monatliche Zuschuss der Stadt Leipzig für diese ungeförderte FdaG
Maßnahmen für 60 Stunden pro Monat beträgt 280 €. Daraus ergibt sich für neun Stellen ein Gesamtbetrag von 30.240 € pro Jahr. Vier Teilnehmer/-innen werden an acht allgemeinbildenden
Schulen je 10 Stunden pro Woche eingesetzt. Der Zuschuss für diese ungeförderte FdaG-Maßnahme für 80 Stunden pro Monat beträgt 320 €. Das ergibt für die vier Stellen einen Jahresbetrag
von 15.360 €
Die zehn vom Freistaat Sachsen geförderte Maßnahmen (80 Stunden/Monat) betreuen je zwei
Schulen jeweils zwei Tage pro Woche (monatlicher Einsatzstellenbeitrag pro Beschäftigtem beträgt dafür 150 €, dies ergibt für die zehn Stellen einen jährlichen Gesamtbetrag von 18.000 €).
Zusammenfassend muss ein Gesamtbetrag der Zuschüsse der 23 FdaG-Maßnahmen für 33
Schulen in Höhe von 63.600 € eingeplant werden. Durch die Neuverteilung von Planansätzen der
Unterstützung der Ganztagsangebote kann der benötigte FdaG-Zuschuss eckwertneutral durchgeführt werden. Für Personalkosten-Zuschüsse anderer Maßnahmen stehen weitere 5.400 € zur
Verfügung.
Ausschlaggebend für die Verteilung der Maßnahmen an interessierte Schulen ist zunächst die
Willensbekundung der Schulleitungen (vgl. Anlage 4). Darüber hinaus sind die Einbindung der
Schulbibliothek/des Leseraums in das pädagogische Konzept der Schule, die intensive Nutzung
im Rahmen der Ganztagsangebote sowie das Vorhandensein eines Schulbibliothekskonzepts
nachzuweisen. Außerdem werden die Kriterien, die bereits für die Auswahl der Schulen zum
Einsatz der Bürgerarbeiter/-innen galten (siehe Pkt. 1.4, dritter Absatz), herangezogen.
Unter den neuen Rahmenbedingungen für die personelle Absicherung der Arbeit in den Schulbibliotheken/Leseräumen ist das bisherige Servicespektrum der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten neu zu priorisieren.
Die Beratung für alle Schulen in Leipzig bleibt weiterhin eine vorrangige Aufgabe. Darüber hinaus
wird die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle in Leipzig den Verbundgedanken stärken, um
vorhandene Ressourcen besser nutzen zu können und von positiven Entwicklungen gemeinsam
zu profitieren.
In diesem Zusammenhang wird die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle ihren Kriterienkatalog bei
Neuaufnahme von Schulbibliotheken in den Verbund aktualisieren, um Schulen stärker als bisher
in schulbibliothekarische Entwicklungsprozesse einzubinden. Wichtig in diesem Zusammenhang
sind: Einbindung in das pädagogische Konzept der Schule, Nutzung der Schulbibliothek in
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möglichst allen Unterrichtsfächern, Schulbibliothek als zentraler Ort für Ganztagsangebote (als
Raum und mit dem Medienangebot).
4.3 Ausstattung
Schulbibliotheken stellen für Kinder und Jugendliche häufig die Primärerfahrung von Bibliothek
dar. Ihr Medienangebot, ihre Ausstattung, Einrichtung sowie das Personal prägen das allgemeine
Bild von Bibliothek. Damit Schulbibliotheken stärker als offener Lern- aber auch als angenehmer
Aufenthaltsort wahrgenommen werden, müssen sie nicht nur ein aktuelles und für die Nutzergruppe attraktives Medienangebot bereithalten, sondern auch in Ausstattung und Gestaltung modern und ansprechend sein. Das belegt auch die Studie „Das Image von Bibliotheken bei Jugendlichen“ von Frau Prof. Keller-Loibl (HTWK Leipzig, Fakultät Medien) aus dem Jahr 2012.
Einige der Leipziger Schulbibliotheken entsprechen aktuell noch nicht dem Bild einer modernen,
multimedialen und für Schüler/-innen attraktiven Schulbibliothek. Neben dem aktuellen und profilorientierten Medienangebot betrifft das auch die Raumgestaltung und die Ausstattung mit Mobiliar
und Technik (vgl. Anlage 3). Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wird zu dieser Thematik spezielle Fortbildungsveranstaltungen anbieten und die Schulen beraten.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 entsprechend international geltenden Standards
Musterraumprogramme für Schulbibliotheken in den Schularten Grundschule, Mittel-/Oberschule, Gymnasium und Berufliches Schulzentrum erstellt. Diese werden seitdem in Leipzig bei
Neubau und Sanierung von Schulgebäuden für die Einrichtung von Schulbibliotheken zugrunde
gelegt. Diese Musterraumprogramme werden weiterentwickelt und an neue pädagogische Ansätze
im Kontext von Schularchitektur angepasst.
5 Fazit und Konsequenzen bei Ablehnung
Die in den Jahren 2012-2014 erreichten Ziele bei der Entwicklung von Schulbibliotheken und Leseräumen an Leipziger Schulen sind zu erhalten und auszubauen.
Die finanziellen Mittel für die Beschaffung der Medien in Höhe von 50.000 € sind weiterhin notwendig, um die Medienbestände der Schulbibliotheken und Leseräume annähernd gemäß den Standards (vgl. Anlage 3) zu aktualisieren. Bei Ablehnung dieser Finanzierung ist weder der Erhalt der
derzeitigen Entwicklung der Schulbibliotheken/Leseräume noch eine Weiterentwicklung möglich.
Mit der Beendigung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme „Bürgerarbeit“ entfällt eine über mehrere Jahre kontinuierliche personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume als Voraussetzung für die stetige qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Schulbibliotheken und
Leseräume. Alternativ müssen die Schulen die im Gliederungspunkt 4 benannten Möglichkeiten
zur personellen Betreuung nutzen können, damit die erreichten Ziele weiterentwickelt und die Betreuung von mindestens 42 Schulbibliotheken und 20 Leseräumen mittelfristig abgesichert werden. Dazu muss das Amt für Jugend, Familie und Bildung die im Punkt 4 benannten finanziellen
Mittel für Personal und Ausstattung einstellen. In dem Zusammenhang wird geprüft, inwieweit Fördermöglichkeiten in Bundesprogrammen (z. B. „Kultur macht stark!“) und die des Europäischen
Sozialfonds auf Landesebene für Maßnahmen und Projekte in Schulbibliotheken und Leseräumen
(im Bereich Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen: thematisches Ziel
Nr. 10) genutzt werden können.
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Die Stadtverwaltung Leipzig strebt mit den in Dresden für Schulbibliotheken Engagierten eine gemeinsame Beratung mit dem Sächsischen Ministerium für Kultus zum Thema Schulbibliotheken
an. Das Perspektivziel (Beschlusspunkt 7 des RBV – 1311/12) besteht weiterhin darin, Möglichkeiten für die Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller
Mitwirkung des Freistaates zu schaffen.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle der Stadt Leipzig wird den Kontakt zu anderen Schulbibliothekarischen Arbeitsstellen (z. B. in Frankfurt am Main) und Arbeitsgemeinschaften Schulbibliotheken (z. B. in Berlin-Brandenburg - AGSBB) ausbauen und die Synergieeffekte nutzen, damit das
Potential der Schulbibliotheken für die Qualitätsverbesserung von Schulen bundesweit anerkannt
wird.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Medienetat Schulbibliotheken/Leseräume 2015 ff.
Maßnahmen zur personellen Betreuung von SB / LR
Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken
Seite 14 von 14
AfJFB,
Abt. Bildung
Anlage 1
Berechnung Medienetat 2015 ff. für Schulbibliotheken und Leseräume
Schulbibliotheken
Zielbestand Sekundarstufe:
Berechnung Jahresetat:
durchschn. Medienpreis:
10
1%
Medieneinheiten/Schüler
17,10
Durchschnittspreis für
Bücher 2013 + Kosten pro
ausleihfertige Bearbeitung
der Medien
Gymnasien
A.-Ph.-Reclam-Sch.
Thomasschule
Leibnizschule
F.-A.-Brockhaus
G.-Hertz-Schule
Gymnasium Engelsdorf
Humboldt-Schule
Neue Nikolaischule
Immanuel-Kant-Sch.
W.-Ostwald-Schule
J.-Kepler-Schule
M.-Klinger-Schule
R.-Schumann-Sch.
W.-Heisenberg-Sch.
Fr.-Schiller-Sch.
Summe
Schüler im SJ
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
2013/2014
724
7240
1.240 €
665
6650
1.140 €
635
6350
1.090 €
677
6770
1.160 €
528
5280
900 €
581
5810
990 €
684
6840
1.170 €
713
7130
1.220 €
730
7300
1.250 €
539
5390
920 €
688
6880
1.180 €
736
7360
1.260 €
636
6360
1.090 €
662
6620
1.130 €
712
7120
1.220 €
9389
99100
16.960 €
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Oberschulen
16. Schule
Schule Portitz
Schule Paunsdorf
Geschw.-Scholl (Liebertw.)
Schule am Adler
56. Schule
Helmholtzschule
68. Schule
Nachbarschaftsschule
Summe
Schüler im SJ
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
2013/2014
400
4000
680 €
362
3620
620 €
319
3190
550 €
490
4900
840 €
322
3220
550 €
468
4680
800 €
405
4050
690 €
407
4070
700 €
284
2840
490 €
3457
34570
5.920 €
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BSZ
BSZ 1
Arwed-Rossbach-Schule (BSZ 6)
Gutenbergschule (BSZ 8)
Ruth-Pfau-Schule (BSZ 9)
Susanna-Eger-Schule (BSZ 10)
Henriette-Goldschmidt-Schule
K.-Heine-Schule (BSZ 3 )
BSZ 7
BSZ 12
Summe
Schüler im SJ
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
2013/2014
2535
25350
4.330 €
1025
10250
1.750 €
1476
14760
2.520 €
1245
12450
2.130 €
1088
10880
1.860 €
396
3960
680 €
1890
18900
3.230 €
1111
11110
1.900 €
474
4740
814 €
11.240
112.400
19.214 €
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
7
Zielbestand Primarstufe:
Medieneinheiten/Schüler
des Zielbestandes mal
durchschn. Medienpreis
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Grundschulen
P.-Neruda-Schule
Lessingschule
Fr.-Mehring-Schule
Schule Liebertwolkwitz
3. Schule
Schule am Auwald
Erich-Zeigner-Schule
120. Schule
F.-Fröbel-Schule
NaSch
Summe
Schüler im SJ
Berechnung
Zielbestand Jahresetat
2013/2014
287
2009
340 €
311
2177
370 €
361
2527
430 €
175
1225
210 €
407
2849
490 €
408
2856
490 €
441
3087
530 €
269
1883
320 €
137
959
160 €
190
1330
230 €
2.986
20.902
3.570 €
Grundschulen
3.340 €
Oberschulen
5.430 €
Gemeinschaftsschule
720 €
Gymnasien
16.960 €
BSZ
19.214 €
45.664 €
Leseräume
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Grundschulen
A.-Bebel
46.
66.
J.-Ringelnatz
W.-Wander
W.-Busch
172.
Chr.-Arnold
Summe
Jahresetat
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
1.600 €
Nr.
1
2
3
4
Förderschulen
Grünau
F.-Gietzelt
K.-Kollwitz
W.-Filatow
Summe
Jahresetat
200 €
200 €
200 €
200 €
800 €
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Oberschulen
Petri
20.Schule
35.Schule
Sport-MS
Lene-Voigt
94.MS
Pestalozzi
Schule Mölkau
Summe
Jahresetat
242 €
242 €
242 €
242 €
242 €
242 €
242 €
242 €
1.936 €
Grundschulen
1.600 €
Oberschulen
1.936 €
Förderschulen
800 €
4.336 €
Planung 2015 und 2016 jeweils:
Schulbibliotheken
45.664 €
Leseräume
4.336 €
50.000 €
Maßnahmen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken / Leseräumen
Anlage 2
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV - arbeitsmarktpolitische Maßnahme)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bedarf von 2x14 Stellen für die Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume ist
angemeldet
Bedarf hat hohe Priorität
Finanzierung erfolgt mit Eingliederungsmitteln/Jobcenter und Co-Finanzierung durch die
Stadt Leipzig
Personalauswahl erfolgt durch Indikationsteam / Jobcenter
Zuweisung nur an Personen, die Langzeitarbeitslos sind und mehrfache
Vermittlungshemmnisse aufweisen
Anforderung: Eingruppierung EG 3, Hilfstätigkeiten, keine inhaltliche Arbeit
keine zusätzliche Stelle für einen Koordinator, Verantwortlichkeit für personalrechtliche
Fragen liegt bei der Schulleitung
Bewilligung der Stellen für 1 Jahr, Verlängerung ggf. mgl.
Geplanter Maßnahmebeginn 01.09./01.11.2014
Arbeitszeit: max. 32 Std./Woche
Arbeitgeber: Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Hinweis: Schulförderverein kann auch Antrag auf FAV stellen
Kofinanzierung mit mindestens 25% Lohn- und Personalkosten sowie Sachkosten
Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)
•
•
•
•
•
•
•
Träger: DRK-Landesverband
d.h. sämtliche organisatorische Fragen werden vom Träger übernommen, Stadt hat nur
fachliche Anleitung und Fortbildung
jetzige Bürgerarbeiter könnten nach Beendigung im Rahmen des FdaG tätig werden
Personalauswahl unter Mitwirkung Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle
Maßnahmedauer: 6 bis maximal 24 Monate
Höchststundenzahl: 80 Stunden/Monat d.h. maximal 20 Wochenstunden
Qualifizierung innerhalb eines Jahres kann bis zu 60 Std. (Arbeitszeit) in Anspruch nehmen
Bundesfreiwilligendienst
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Träger und Einsatzstelle kann Stadt Leipzig sein
Einleitung des Anerkennungsverfahrens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BFZ)
Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bundesamt, Freiwilligen, Stadt Leipzig
Finanzierung müsste über die Stadt Leipzig mit Kofinanzierung vom Bund erfolgen
Kosten für Leipzig: 910,00 € zzgl. 12,50 € / Monat/Person
Einnahmen aus Zuschuss vom BFZ mind. 325 € pro Monat/Person
Einsatzbereich: praktische Hilfstätigkeit
Zeitraum: 12 Monate bis max. 24 Monate
40 Stunden/Woche
Tätigkeit auf Honorarbasis - Ganztagsangebote (GTA)
Die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO vom 09.04.2013 sieht eine pauschalisierte Zuweisung vor, die an die Schülerzahl aus der amtlichen Schulstatistik gekoppelt ist.
Die Schulen können eigenverantwortlich über die Art und Anzahl der Ganztagsangebote entscheiden. Somit können für die Betreibung der Schulbibliothek bzw. des Leseraumes sowohl Sach- als
auch Honorarmittel (über Honorarvertrag) aus der Zuweisung des Landes verwendet.
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Maßnahmen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken / Leseräumen
Anlage 2
Tätigkeit auf Honorarbasis bzw. Aufwandsentschädigung für Arbeitsgemeinschaften
Für die Betreuung der Schulbibliothek / des Leseraumes bzw. für Projekte zur Leseförderung und
zur Förderung der Medienkompetenz kann die Schule einen Honorarvertrag mit der Stadt Leipzig
abschließen. (gemäß Rundschreiben)
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - Pädagogik
Verfahren:
allgemeinbildende Schulen aller Schularten können sich als Einsatzstellen für FSJ
bei der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bewerben
Träger der Maßnahme:
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung/Regionalstelle Sachsen
Zeitraum der Maßnahme:
jeweils ein Schuljahr
Bewerbungszeitraum:
bis Juni 2014
Einsatzbereich:
•
Unterstützung der Fachkräfte bei der Durchführung von Ganztagsangeboten
•
Begleitung im Unterricht von Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns
•
Unterstützung bei der Durchführung von Projekten
Finanzierung:
•
der zu leistende Eigenbeitrag der Einsatzstelle (Schule) in Höhe von 535 €/Monat wird bei
kommunalen Schulen vom SMK übernommen.
•
keine Kosten für Stadt Leipzig bzw. Schule
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) - Kultur
Verfahren:
•
Schulförderverein bzw. anerkannte Träger der Jugendhilfe können sich als Einsatzstelle
beim LKJ Sachsen e.V bewerben
•
Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem/r Freiwilligen, der Einsatzstelle
und der LKJ Sachsen e.V. als Träger
Zeitraum:
12 Monate/max. 18 Monate (1 Schujahr)
Arbeitszeit:
40 Stunden /Woche
Bewerbungszeitraum:
•
Abgabe des Antrages auf Anerkennung der Einsatzstelle beim LKJ Sachsen bis 28.
Februar 2014 bei Beginn der Maßnahme am 01.09. 2014
Tätigkeitsfelder:
•
Konzeption und Umsetzung von Projekten zu Leseförderung, Recherchetraining, Erwerb
von Medienkompetenz
•
computergestützte Ausleihe, Medienverwaltung, Benutzerservice
Begleitung:
•
Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die fachliche Anleitung und Begleitung der/des
Freiwilligen
Monatliche Kosten:
+
Zwischensumme:
abzüglich
Gesamtkosten
300 € Taschengeld
120 € Sozialversicherung
420 €
70 € (Rückerstattung durch die LKJ Sachsen auf Antrag)
350 € (von der Einsatzstelle zu zahlen)
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Maßnahmen zur personellen Betreuung von Schulbibliotheken / Leseräumen
Anlage 2
Tätigkeit über Ehrenamt
Die Betreuung der Schulbibliothek/des Leseraums, die Umsetzung von Projekten zur Leseförderung und zur Förderung der Medienkompetenz kann auch durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen
übernommen werden. Schule schließt Vereinbarung über ehrenamtliche Tätigkeit mit Ehrenamtler
ab.
Projektträger: Verein (Schulförderverein oder anderer gemeinnütziger Verein)
Kooperationspartner: Freiwilligenagentur Leipzig
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Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken
Räumlichkeiten (Lage, Größe, Funktionsbereiche)
-
zentrale Lage (keine Dach- und Kellerräume)
Flächenbedarf: 30m² je 1000 ME
Gliederung in Funktionsbereiche
multifunktionale und flexible Gestaltung
Arbeitsmöglichkeiten für mindestens eine Klasse
Einrichtung (Möbel)
-
EDV-Ausstattung Schülerarbeitsplätze
Hardware
mindestens 10 PCs mit Internetanschluss und
Zubehör (Kopfhörer bzw. Lautsprecher)
- Multimedia-PCs für Schüler/-innen
- netzwerkfähiger Drucker
-
Software
Das Betriebssystem muss alle Medien wiedergeben können (Multimedialität, mindestens
Windows 7). Filtersoftware muss unter Beachtung
der geltenden Jugendmedienschutzbestimmungen eingesetzt werden.
- OPAC (Über einen OPAC - Online Public Access
Catalogue - als zusätzliches Modul zur
Bibliothekssoftware sind selbstständige und
detaillierte Recherchen sowohl im Teil- als auch
Gesamtkatalog der Leipziger Schulbibliotheken
sowie in Online-Katalogen anderer Bibliotheken
und Informationseinrichtungen möglich.)
- Präsentationstechnik
-
Medienbestand
-
-
Bestandsaufbau und -pflege als zentrale Aufgabe
entsprechend Schulart, -profil, Lehrplan,
unterrichtlichen Schwerpunkten
Aktualität
Erneuerungsquote liegt bei 5 – 10% jährlich.
Schülerfreundlichkeit
Qualität
Ästhetik
Attraktivität
multimedial
Anlage 3
Bibliotheksmobiliar dem Alter der Schüler/-innen
entsprechend in ansprechendem Design
Mobilität, hohe Stabilität und Belastbarkeit
Flexibilität hinsichtlich Verstellbarkeit und
Erweiterbarkeit
Fachböden, Buchanschlagleisten und
Buchstützen
variable und funktionale Präsentationsmöglichkeiten
integrierte Beschriftungsmöglichkeiten
langjährige Nachliefergarantie
EDV-Ausstattung und Telefon - Mitarbeiterplatz
Hardware
mindestens ein PC-Arbeitsplatz für Bestandsverwaltung, -recherche und Medienausleihe
- Telefon (bundesweite Freischaltung)
- Internetzugang
- Laserdrucker, netzwerkfähig
- Barcodescanner bzw. Lesegerät für RFIDTransponder-Etiketten
-
Software
leistungsfähige Software für Schulbibliotheken
Grundausstattung: Module für Katalogisierung,
Recherche, Fremddatenübernahme,
Ausleihverbuchung, Mahnwesen, Erwerbung,
Bibliotheksstatistik
- laufende Softwarepflege und –weiterentwicklung
durch den Hersteller
- gründliche Benutzerschulung und Bereitstellung
einer Hotline, regelmäßige Anwendertreffen
- Datensicherung: Online-Fernwartung durch
Softwarefirma (Hosting)
-
Personalausstattung
Fachpersonal mit pädagogischen und
bibliotheksfachlichen Kenntnissen
- Gewährleistung ganztägiger Öffnungszeiten im
Schulalltag (während des und nach dem
Unterricht sowie der Ganztagsangebote)
-
Finanzierung
jährlicher Etat für:
- laufende Unterhaltskosten für die jährliche
Bestandserhaltung, Bestandserweiterung
- Materialkosten
- den laufenden EDV-Betrieb (z.B. SUPPORT,
Servicevertrag)
- Personalkosten
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Fachliche Standards (Richtlinien der IFLA/UNESCO) für Schulbibliotheken
Anlage 3
Inhaltliche Standards (Deutscher Bibliotheksverband e.V.)
zuverlässige, regelmäßige Öffnungszeiten während der Unterrichtszeit und in den
Nachmittag hinein
Einbindung der Schulbibliothek in das pädagogische Konzept der Schule
Einbindung der Schulbibliothek in den Unterricht
Einbindung der Schulbibliothek in die Ganztagsangebote
Einbindung der Schulbibliothek in die Freizeitgestaltung
Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Schüler/-innen und Lehrer/-innen
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RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00035/14 vom
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014
Beschluss- Nr. DS_00035/14, eRIS: V/3916
Eingereicht von Dezernat V
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Thema
Stand vom 19.03.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Zu 1.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Im Rahmen der Umsetzung des DS-00035/14 wurden bis jetzt folgende Maßnahmen gemeinsam mit Schulen, Horten, Eltern- und Schülervertretungen und Kooperationspartnern eingeleitet bzw. umgesetzt:
- Personal und Öffnungszeiten:
Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme “Bürgerarbeit“ endete am 31.08.2014 bzw.
30.11.2014. Ab dem 15.09.2014 konnten schrittweise 28 Personen in den Schulbibliotheken und Leseräumen über zwei Maßnahmen „Förderung von Arbeitsverhältnissen“
(FAV) eingesetzt werden. In täglich 5 bzw. 6 Stunden leisten diese Mitarbeiter/-innen unterstützende Arbeit bei der Umsetzung von Leseförderprojekten sowie bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
Eine zusätzliche Maßnahme zur personellen Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume ist der „Freiwilligendienst aller Generationen“ (FdaG) in Trägerschaft des Landesverbandes Sachsen e. V. des Deutschen Roten Kreuzes. Die Engagementzeit der
Freiwilligendienstleistenden in den Schulbibliotheken und Leseräumen beträgt 10 (GS,
OS, GY, FS), 15 (BSZ) und 20 Wochenstunden (Nachbarschaftsschule) und gewährleistet die computergestützte Ausleihe, die Benutzer- und Medienverwaltung sowie inhaltliche Projektarbeit. Derzeit sind 21 Personen in 26 Schulbibliotheken und Leseräumen (d.
h. 5 Personen sind in 2 Schulen) tätig.
Die personelle Betreuung der Schulbibliotheken und Leseräume erfolgt darüber hinaus
über:
• Teilzeitbeschäftigung über einen freien Träger (4 Personen in 4 Schulbibliotheken)
mittels Kooperationsvertrag mit den jeweiligen Schulen und Finanzierung über die
Zuweisungen für Ganztagsangebote (GTA)
-2-
•
Honorarkräfte (Honorar Arbeitsgemeinschaft, Honorar GTA).
In einigen Schulen gibt es eine doppelte bzw. mehrfache Besetzung (FAV, FdaG,
und/oder Honorar/FSJ/ Pädagogik/Ehrenamt) in Schulbibliotheken und Leseräumen.
Eine Schulbibliothek (Neue Nikolaischule) sowie drei Leseräume (J.-Ringelnatz-Schule,
20. Schule, W.-Filatow-Schule) sind zur Zeit ohne personelle Betreuung und damit geschlossen. Das AfJFB arbeitet gemeinsam mit den Schulen daran, Lösungen für die
Wiederbesetzung zu finden.
- Unterrichtsstunden, Projekte, Veranstaltungen in Schulbibliotheken
Da zum aktuellen Zeitpunkt die Auswertung der Statistiken aller Schulbibliotheken und
Leseräume noch nicht abgeschlossen ist, können nur teilweise Angaben zu den Unterrichtsstunden,
Projekten,
Veranstaltungen,
Ganztagsangeboten
und
Bibliothekseinführungen gemacht werden:
Im 1. Schulhalbjahr 2014/15 wurden in und mit den Schulbibliotheken der Grund- und
Oberschulen, der Gymnasien und Beruflichen Schulzentren ca. 1.350 Unterrichtseinheiten durchgeführt (1. Halbjahr 2013/14: 2.044). Für ca. 270 Veranstaltungen/Projekte (1.
Halbjahr 2013/14: 529) sowie 245 Ganztagsangebote (1. Halbjahr 2013/14: 241) boten
die Schulbibliotheken und Leseräume Raum sowie Medien. Ca. 140
Klassen/Kurse/Schülergruppen wurden im 1. Halbjahr des Schuljahres 2014/15 in die
Benutzung der Schulbibliothek eingeführt (255 Einführungen im 1. Halbjahr 2013/14).
- Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräumen
sowie Pädagoginnen, Pädagogen, Horterzieherinnen und Horterzieher:
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle führte im 1. Schulhalbjahr 2014/15 47 Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen ihres „Basiskurses Schulbibliothek“ für Mitarbeiter/-innen in den Schulbibliotheken und Leseräumen (FAV, Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistende) sowie für Lehrer/-innen und Horterzieher/-innen durch. Der für Januar 2015 in
Kooperation mit dem Medienpädagogischen Zentrum als ganztägige Fortbildung für
Pädagoginnen und Pädagogen über die Sächsische Bildungsagentur geplante
„Thementag Schulbibliothek“ musste mangels Anmeldungen/Interesse abgesagt
werden. Im Februar 2015 konnten den Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und
Leseräumen
2
Fortbildungen
mit
Partnern
(Deutsches
Musikarchiv,
Universitätsbibliothek) angeboten werden. Für Juni 2015 ist ein Fachtag „Leseförderung
im Kontext von Ganztagsangeboten“ mit Vorträgen und Workshops geplant. Dieses
Angebot soll sich vor allem an Pädagoginnen und Pädagogen der Grundschulen und
Oberschulen richten.
- Planung und Ausstattung von Schulbibliotheken:
Bei allen Neuplanungen und Sanierungen von Schulen ist gemäß Schulentwicklungsplanung die Einrichtung einer Schulbibliothek vorgesehen und über den jeweiligen Planungsbeschluss zu entscheiden. 2014 war die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle maßgeblich in die Planung der neuen Schulbibliothek der Fr.-Schiller-Schule/Gymnasium, die
im November 2014 feierlich eröffnet wurde, eingebunden. Laufendes Projekt 2015 ist die
Ausstattungsplanung und fachliche Begleitung der neu in das Netz aufgenommenen,
sich im Aufbau befindlichen Schulbibliothek der Louise-Otto-Peters-Schule/Gymnasium.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle wird auch weiterhin bei aktuellen und
zukünftigen Bauvorhaben zu Einrichtung und Ausstattung von Schulbibliotheken beraten
und fachlich zuarbeiten.
- Schulbibliothekarische Arbeitsstelle:
Neben dem bisherigen Leistungsspektrum wird als Schwerpunkt ab dem Schuljahr
2015/16 stärker die Betreuung der Schulbibliotheken und damit verbunden eine intensivere Vor-Ort-Betreuung der Mitarbeiter/-innen in den Einrichtungen (darüber hinaus
Kontakt zu den Schulleitungen/Hortleitungen/Schulfördervereinen) im Vordergrund
-3-
stehen. Die heterogene Personalsituation erfordert eine differenzierte fachliche
Begleitung und Betreuung, sowohl im Rahmen der Fortbildungen der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle als auch vor Ort, da die eingesetzten Mitarbeiter/innen in den Schulbibliotheken weder über einen bibliotheksfachlichen noch
medienpädagogischen
Hintergrund
verfügen
und
sehr
unterschiedliche
Voraussetzungen mitbringen. Hinzu kommt, dass die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
in ihren Fortbildungen lediglich Grundlagenwissen vermitteln kann, die Praxis jedoch
Anforderungen stellt, die darüber hinaus gehen. Eine intensive Kontaktpflege zu Schulund Hortleitungen sowie allen in die Entwicklung von Schulbibliotheken involvierten
Personen, Bereichen, Vereinen hat sich in den vergangenen Monaten als wertvoll
erwiesen. Beratung und Unterstützung können sich so besser an schulkonkreten
Bedarfen orientieren.
Für die Neuaufnahme von Schulbibliotheken in den Verbund wird ein Kriterienkatalog erstellt, der die Mindeststandards verdeutlicht (u.a. Schulbibliothek als Bestandteil des
pädagogischen Konzepts der Schule, Bestandsentwicklung entsprechend den Richtlinien für Schulbibliotheken, Benennung von Ansprechpartner/-innen im Kollegium für die
Belange der Schulbibliothek, dazu in Grundschulen Ansprechpartner/-innen im Hort).
- Kooperationspartner und Beirat der Leipziger Schulbibliotheken:
Für die Umsetzung der inhaltlichen Maßnahmen und Projekte zur Leseförderung und
Medienkompetenz und im Rahmen von Fortbildungen kooperiert die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle weiterhin eng mit den Einrichtungen ihres Netzwerkes. Unterstützung
erhält sie weiterhin durch den zweimal jährlich tagenden Beirat der Leipziger Schulbibliotheken. Für 2015 ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem
AfJFB und den Leipziger Städtischen Bibliotheken vorgesehen.
Der Kontakt zu den Dresdner Schulbibliotheken (AG Dresdner Schulbibliotheken) wird
beidseitig gehalten. Ein gemeinsamer Schwerpunkt ist u.a. die Planung weiterer gemeinsamer Schritte zur Stärkung der Schulbibliotheken in Sachsen.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig wirkt zudem in der Kommission Bibliothek und Schule im Deutschen Bibliotheksverband e. V. mit.
Zu 2.
Im Haushaltplan 2015 und 2016 sind jeweils 50.000 € für Anschaffung von Medien in
Schulbibliotheken und Leseräumen von 62 Schulen (s. Anlage 1 der DS-00035/14) geplant. Diese Mittel werden nach Genehmigung der Haushalte 2015 und 2016 n das
Schulbuget der 62 Schulen umgewidmet. Weitere aktuelle Medien können auch 2015
durch die umfangreichen Medienspenden von Verlagen, initiiert und organisiert durch die
Wirtschaftsjunioren Leipzig e. V., für die Schulbibliotheken und Leseräume zur
Verfügung gestellt werden. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle erstellt jährlich
aktuelle Medienauswahlverzeichnisse (ab 2015 differenziert nach Schularten).
Zu 3.
Die Einsatzstellenbeiträge des Freiwilligendienstes aller Generationen in Höhe von
65.580 €/Jahr werden eckwertneutral im Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung zur Verfügung gestellt.