Daten
Kommune
Leipzig
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1000376.pdf
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Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00034/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
08.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von
690.000 € für Gemeindeanteil und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im
Haushaltsjahr 2014 (eRIS: DS V/3915)
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den PSP
Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil Tagespflege
und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3 werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen freier
Träger.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das
Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine Rückstellung
i.H. von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Seite 1/3
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/2014
12/2014
130.000,00
500.000,00
60.000,00
1.100.36.5.0.01
1.100.36.5.0.01.01
1.100.36.5.0.01.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Austauschblatt
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.19
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in
Gesamthöhe von 690.000 € für Gemeindeanteil und Landeszuschuss
gemäß § 17 SächsKitaG im Haushaltsjahr 2014 (eRIS: DS V/3915)
Vorlage: DS-00034/14
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den
PSP Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil
Tagespflege und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3
werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen
freier Träger.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das
Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine
Rückstellung i.H. von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
Austauschblatt
Drucksache Nr.: V/3915
1.
Ergänzungsblatt
vom 21.07.14
Datum der Ratsversammlung:
17.09.2014
Ausgangssituation
Es gehört zu den Pflichtaufgaben der Wohnortgemeinde bei einer Betreuung von Kindern außerhalb des Wohnortes, den festgelegten Gemeindeanteil gemäß § 17 Abs. 3
SächsKitaG und den Landeszuschuss gemäß der Sächsischen Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung (SächsKitaFinVO), der aufnehmenden Gemeinde zu
erstatten. Die Höhe des monatlich gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 und 2 SächsKitaG zu erstattenden Gemeindeanteils beträgt ausweislich § 3 SächsKitaFinVO:
für Krippenkinder
482 €
für Kindergartenkinder
130 €
für Hortkinder
für Tagespflegekinder
a) anstelle der Betreuung in einer Kinderkrippe
b) anstelle der Betreuung in einem Kindergarten
2.
63 €
233 €
297 €
Abrechnungsverfahren der Gemeinden gegenüber der Stadt Leipzig
Das Abrechnungsverfahren zum Gemeindeanteil wird von den Gemeinden in unterschiedlichen Zeitabständen realisiert. Der entstandene Anspruch auf Erstattung des
Landeszuschusses ist nur über den Erfahrungswert des Vorjahres planbar. Rechnungen
zu Gemeindeanteilen und zu den Landeszuschüssen werden quartalsweise, halbjährlich
oder auch für das gesamte Jahr an die Stadt Leipzig gestellt.
3.
Finanzieller Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2014
Zum Stichtag 31.03.2014 werden 668 Leipziger Kinder in Umlandgemeinden betreut,
davon 199 Krippenkinder, 254 Kindergartenkinder, 158 Hortkinder und 57 Kinder in
Tagespflege. Ausgehend von einer max. Betreuungszeit für diese Kinder ergibt sich ein
monatlicher Erstattungsanspruch in Höhe von 152.173,00 € auf den zu leistenden
Gemeindeanteil und jährlich 1.826.076,00 €.
Stadt Leipzig
01.15/015/07.04
Da nicht alle Kinder im Kindergarten und der Krippe mit 9 Stunden oder im Hort mit 6
Stunden betreut werden und der Jahresdurchschnitt (Schuljahres- und Betreuungswechsel) geringer ist, wird für 2014 ein Finanzbedarf von 1.200.000,00 € für den zu erstattenden Gemeindeanteil für Kitas und 160.000 € für Kindertagespflege angenommen. Der
Landeszuschuss ist den Umland-gemeinden in Höhe von insgesamt 322.000 € zu erstatten. Im Haushaltsjahr 2014 stehen 992.000 € für alle drei PSP Elemente zur Verfügung. Insgesamt werden jedoch 1.682.000 € benötigt.
-2-
Die Mehraufwendungen für 2014 ergeben sich wie folgt
Budgeteinheit
PSP-Element
Sachkonto
51_365_1ZW
1.100.36.5.0.01
44529020
51_365_2ZW
1.100.36.5.0.01.01 44529010
51_365_5ZW
1.100.36.5.0.01.02 44529010
Bezeichnung
Erstattung an
Gemeinden
(Landesanteil Kita und
Tagespflege)
Erstattung an
Gemeinden/
Kindertagespflege
(Gemeindeanteil Kita)
Erstattung an
Gemeinden/
Kindertagespflege
(Gemeindeanteil
Tagespflege)
Gesamt
Plan
2014
Mehrbedarf
2014
192.000 €
130.000 €
700.000 €
500.000 €
100.000 €
60.000 €
992.000 €
690.000 €
Die Bewertung der Finanzbedarfe erfolgt im AfJFB anhand der Anträge zur Übernahme
des Gemeindeanteils bei Nutzung von Umlandeinrichtungen durch Kinder mit Wohnsitz
Leipzig. Eine weitere Verfolgung der tatsächlichen Leistungsinanspruchnahme ist nicht
möglich. Die Präzisierung erfolgt mit Rechnungslegung der Städte und Gemeinden an
die Stadt.
4. Rückstellungen für die noch zu begleichenden Mehraufwendungen aus dem
Jahr 2013
Die Rechnungslegung für die Betreuung Leipziger Kinder außerhalb erfolgt durch die
Städte und Gemeinden nicht immer zeitnah oder nach festgelegten Zeiträumen. Dies
hatte zur Folge, das am Ende des Jahres 2013 und Anfang 2014 noch viele Rechnungen
eingingen, die Betreuungsleistungen in 2013 betrafen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 wird für die Budgeteinheiten 51_365_1ZW und 51_365_2ZW eine
Rückstellung in den ausgewie-senen Rechnungsbeträgen, wie in der Tabelle dargestellt,
gebildet. Die Summe in Höhe von 4.921,71 € ist aus den Mitteln der Budgeteinheit
51_365_5ZW des Jahres 2014 zu begleichen, da hier keine Rückstellungsbildung
möglich ist (zu geringer Wert).
Die Mehraufwendungen aus 2013 stellen sich wie folgt dar:
Budgeteinheit PSP-Element
Sachkonto
Bezeichnung
51_365_1ZW 1.100.36.5.0.01
44529020
Erstattung an
Gemeinden(Landesanteil)
51_365_2ZW 1.100.36.0.01.01
44529010
51_365_5ZW 1.100.36.5.0.01.02 44529010
Stadt Leipzig
LV 01.5/015/10.03
Gesamt
Plan
2013
Mehrbedarf
2013
192.000,00 €
120.339,21 €
Erstattung an
Gemeinden/Kindertagespflege (Gemeindeanteil)
700.000,00 €
356.888,75 €
Erstattung an
Gemeinden/Kindertagespflege (Gemeindeanteil)
100.000,00 €
4.921,71 €
992.000,00 €
482.149,67 €
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3915
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von
690.000 € für Gemeindeanteilt und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im
Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den PSP
Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil Tagespflege
und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3 werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen
freier Träger.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das
Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine
Rückstellung i.H. Von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Erträge
Aufwendungen
01/2014
12/2014
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
von
bis
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
130.000,00 1.100.36.5.0.01
500.000,00 1.100.36.5.0.01.01
60.000,00 1.100.36.5.0.01.02
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Höhe in EUR
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
▼ PSP-Element
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
▼
wo veranschlagt
nein
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1