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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000376.pdf
Größe
332 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00034/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 08.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 08.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Betreff Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von 690.000 € für Gemeindeanteil und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im Haushaltsjahr 2014 (eRIS: DS V/3915) Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den PSP Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil Tagespflege und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen freier Träger. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine Rückstellung i.H. von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01/2014 12/2014 130.000,00 500.000,00 60.000,00 1.100.36.5.0.01 1.100.36.5.0.01.01 1.100.36.5.0.01.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Austauschblatt Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.19 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von 690.000 € für Gemeindeanteil und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im Haushaltsjahr 2014 (eRIS: DS V/3915) Vorlage: DS-00034/14 Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den PSP Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil Tagespflege und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen freier Träger. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine Rückstellung i.H. von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 Austauschblatt Drucksache Nr.: V/3915 1. Ergänzungsblatt vom 21.07.14 Datum der Ratsversammlung: 17.09.2014 Ausgangssituation Es gehört zu den Pflichtaufgaben der Wohnortgemeinde bei einer Betreuung von Kindern außerhalb des Wohnortes, den festgelegten Gemeindeanteil gemäß § 17 Abs. 3 SächsKitaG und den Landeszuschuss gemäß der Sächsischen Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung (SächsKitaFinVO), der aufnehmenden Gemeinde zu erstatten. Die Höhe des monatlich gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 und 2 SächsKitaG zu erstattenden Gemeindeanteils beträgt ausweislich § 3 SächsKitaFinVO: für Krippenkinder 482 € für Kindergartenkinder 130 € für Hortkinder für Tagespflegekinder a) anstelle der Betreuung in einer Kinderkrippe b) anstelle der Betreuung in einem Kindergarten 2. 63 € 233 € 297 € Abrechnungsverfahren der Gemeinden gegenüber der Stadt Leipzig Das Abrechnungsverfahren zum Gemeindeanteil wird von den Gemeinden in unterschiedlichen Zeitabständen realisiert. Der entstandene Anspruch auf Erstattung des Landeszuschusses ist nur über den Erfahrungswert des Vorjahres planbar. Rechnungen zu Gemeindeanteilen und zu den Landeszuschüssen werden quartalsweise, halbjährlich oder auch für das gesamte Jahr an die Stadt Leipzig gestellt. 3. Finanzieller Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2014 Zum Stichtag 31.03.2014 werden 668 Leipziger Kinder in Umlandgemeinden betreut, davon 199 Krippenkinder, 254 Kindergartenkinder, 158 Hortkinder und 57 Kinder in Tagespflege. Ausgehend von einer max. Betreuungszeit für diese Kinder ergibt sich ein monatlicher Erstattungsanspruch in Höhe von 152.173,00 € auf den zu leistenden Gemeindeanteil und jährlich 1.826.076,00 €. Stadt Leipzig 01.15/015/07.04 Da nicht alle Kinder im Kindergarten und der Krippe mit 9 Stunden oder im Hort mit 6 Stunden betreut werden und der Jahresdurchschnitt (Schuljahres- und Betreuungswechsel) geringer ist, wird für 2014 ein Finanzbedarf von 1.200.000,00 € für den zu erstattenden Gemeindeanteil für Kitas und 160.000 € für Kindertagespflege angenommen. Der Landeszuschuss ist den Umland-gemeinden in Höhe von insgesamt 322.000 € zu erstatten. Im Haushaltsjahr 2014 stehen 992.000 € für alle drei PSP Elemente zur Verfügung. Insgesamt werden jedoch 1.682.000 € benötigt. -2- Die Mehraufwendungen für 2014 ergeben sich wie folgt Budgeteinheit PSP-Element Sachkonto 51_365_1ZW 1.100.36.5.0.01 44529020 51_365_2ZW 1.100.36.5.0.01.01 44529010 51_365_5ZW 1.100.36.5.0.01.02 44529010 Bezeichnung Erstattung an Gemeinden (Landesanteil Kita und Tagespflege) Erstattung an Gemeinden/ Kindertagespflege (Gemeindeanteil Kita) Erstattung an Gemeinden/ Kindertagespflege (Gemeindeanteil Tagespflege) Gesamt Plan 2014 Mehrbedarf 2014 192.000 € 130.000 € 700.000 € 500.000 € 100.000 € 60.000 € 992.000 € 690.000 € Die Bewertung der Finanzbedarfe erfolgt im AfJFB anhand der Anträge zur Übernahme des Gemeindeanteils bei Nutzung von Umlandeinrichtungen durch Kinder mit Wohnsitz Leipzig. Eine weitere Verfolgung der tatsächlichen Leistungsinanspruchnahme ist nicht möglich. Die Präzisierung erfolgt mit Rechnungslegung der Städte und Gemeinden an die Stadt. 4. Rückstellungen für die noch zu begleichenden Mehraufwendungen aus dem Jahr 2013 Die Rechnungslegung für die Betreuung Leipziger Kinder außerhalb erfolgt durch die Städte und Gemeinden nicht immer zeitnah oder nach festgelegten Zeiträumen. Dies hatte zur Folge, das am Ende des Jahres 2013 und Anfang 2014 noch viele Rechnungen eingingen, die Betreuungsleistungen in 2013 betrafen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 wird für die Budgeteinheiten 51_365_1ZW und 51_365_2ZW eine Rückstellung in den ausgewie-senen Rechnungsbeträgen, wie in der Tabelle dargestellt, gebildet. Die Summe in Höhe von 4.921,71 € ist aus den Mitteln der Budgeteinheit 51_365_5ZW des Jahres 2014 zu begleichen, da hier keine Rückstellungsbildung möglich ist (zu geringer Wert). Die Mehraufwendungen aus 2013 stellen sich wie folgt dar: Budgeteinheit PSP-Element Sachkonto Bezeichnung 51_365_1ZW 1.100.36.5.0.01 44529020 Erstattung an Gemeinden(Landesanteil) 51_365_2ZW 1.100.36.0.01.01 44529010 51_365_5ZW 1.100.36.5.0.01.02 44529010 Stadt Leipzig LV 01.5/015/10.03 Gesamt Plan 2013 Mehrbedarf 2013 192.000,00 € 120.339,21 € Erstattung an Gemeinden/Kindertagespflege (Gemeindeanteil) 700.000,00 € 356.888,75 € Erstattung an Gemeinden/Kindertagespflege (Gemeindeanteil) 100.000,00 € 4.921,71 € 992.000,00 € 482.149,67 € RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3915 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Jugendhilfeausschuss Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO in Gesamthöhe von 690.000 € für Gemeindeanteilt und Landeszuschuss gemäß § 17 SächsKitaG im Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von 690.000 € in den PSP Elementen 1.100.36.5.0.01.01 Gemeindeanteil; 1.00.36.5.0.01.02 Gemeindeanteil Tagespflege und 1.100.36.5.0.01 Landeszuschuss entsprechend der Tabelle unter Punkt 3 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.36.5.0.01.01.20 Kindertageseinrichtungen freier Träger. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die finanziellen Aufwendungen, welche das Haushaltsjahr 2013 betreffen, im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 jeweils eine Rückstellung i.H. Von 120.340 € sowie i.H. Von 356.889 € gebildet wird. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Erträge             Aufwendungen 01/2014 12/2014                         Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen von bis                                                                   Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. wo veranschlagt ▼ PSP-Element             130.000,00 1.100.36.5.0.01 500.000,00 1.100.36.5.0.01.01 60.000,00 1.100.36.5.0.01.02                   nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Höhe in EUR wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                               Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ▼ PSP-Element                               Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             ▼ wo veranschlagt nein Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1