Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000160.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00028/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz
(eRIS: DS V/3960)
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Seite 1/3
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Planzeichnung - Plangebiet Schkeuditz Nord
Planzeichnung - Plangebiet Schkeuditz Süd
Stellungnahme der Stadt Leipzig
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.16
Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt
Schkeuditz
(eRIS: DS V/3960)
Vorlage: DS-00028/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt
Schkeuditz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3960
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz.
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja, ▼
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
Einsparungen
von
nein
bis
wenn ja, ▼
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
nein
relevant
relevant
Beschluss des Stadtrates Nr.
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
wo veranschlagt
nicht relevant
nicht relevant
1
Begründung der Vorlage
Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Stadt
Schkeuditz zur 1. FNP-Änderung in der Fassung von Mai 2014 Stellung zu nehmen.
Die 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz soll dem Stadtrat zur Beschlusslage vorgelegt werden,
da es sich hier um grundlegende Planaussagen der Stadt Schkeuditz handelt.
Die Stellungnahme wird durch das Dezernat VI fristgerecht versandt. Eine rechtzeitige
Beschlussfassung durch den Stadtrat ist jedoch zeitlich nicht möglich, da die Erarbeitung der
Stellungnahme eine gewisse Dauer benötigt und diese Anfang Juli versandt sein muss.
Zusammenfassung der Position der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt
Schkeuditz:
•
•
•
•
Die Darstellung neuer Gewerbeflächen in erheblichem Umfang wird von der Stadt Leipzig
mitgetragen; hier ist weiterhin die Abstimmung mit der Stadt Schkeuditz im Rahmen des
Flächenkonzeptes Leipzig Nord notwendig.
Die Darstellung der Wohnbauflächen wird durch Flächenreduzierungen dem tatsächlichen
Bedarf der Stadt Schkeuditz angepasst. Dies wird befürwortet.
Aber: die Stadt Leipzig lehnt den vierstreifigen Ausbau der B 181 südlich von Dölzig ab
(dieser ist bereits Bestandteil des wirksamen FNP, daher wird hier nur ein Hinweis gegeben
und keine Bedenken geäußert)
Angebot an die Stadt Schkeuditz, gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz eine Alternative zur
Ortsumfahrung Dölzig zu finden.
Die Stadt Schkeuditz besitzt seit 2006 einen wirksamen FNP.
Gründe für die 1. Änderung des FNP:
•
•
Anpassung des FNP an aktuelle Planungen und Entwicklungen
Anpassung des FNP an übergeordnete Zielplanungen der Raumordnung und
Landesplanung (LEP Sachsen 2013, Regionalplan Westsachsen 2008)
Schwerpunkte der 1. FNP-Änderung
•
•
•
Erweiterung der Gewerbeflächen als Hauptziel des FNP
Erweiterung der Flughafenfläche
Reduzierung von Wohnbauflächen
Zur Erweiterung der Gewerbeflächen
Insgesamt werden 138 ha gewerbliche Bauflächen neu dargestellt
= ca. 170 neu dargestellte Flächen
= 32 ha werden aufgegeben bzw. in andere Bauflächen geändert
Der Entwicklung der Gewerbeflächen (im Vernehmen mit der Bereitstellung von
Kompensationsflächen) wird im FNP Vorrang gegenüber anderen Belangen eingeräumt
Der räumliche Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung liegt im westlichen Umfeld des
Flughafens
2
Ein weiterer größerer Standort wird das Areal des ehemaligen Möbelhändlers Erbe und dessen
Umfeld an der A 9 sein.
Weiterhin wird ein größerer neuer Gewerbestandort im OT Freiroda nordöstlich des Flughafens
dargestellt.
Zur Erweiterung der Flughafenfläche
•
•
Der OT Kursdorf wird in die Flughafenfläche integriert
Erweiterung Flughafenfläche um diejenige Fläche, die mit der Stadt Leipzig getauscht
wurde.
Zu Reduzierung von Wohnbauflächen
Im FNP wird der Umfang der Wohnbauflächen um 33 ha (= - 12%) reduziert.
Die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose geht von einem weiteren Verlust an Einwohnern für
die Stadt Schkeuditz aus.
Abbildung aus der Begründung des FNP:
Der Schwerpunkt der Wohnbauflächenentwicklung im FNP liegt auf der Reduzierung dargestellter
Flächen, für die keine Aussicht auf Realisierung besteht. Ausgewiesene Bauflächen, die seit
Erlangen des Baurechtes mehr als 7 Jahre nicht bebaut wurden, und deren Realisierung nicht
absehbar ist, sollen reduziert werden.
3
Es besteht im gesamten Stadtgebiet derzeit kein Erfordernis für eine weitere
flächenverbrauchende Ausweisung von neuen Wohnbauflächen.
Es sind bereits zum heutigen Stand Wohnbauflächen für Neubau in hinreichendem Umfang für
eine angemessene Entwicklung der Stadt Schkeuditz gegeben.
Es soll eine geringe Erweiterung der Wohnbauflächen mit räumlichem Schwerpunkt im OT Dölzig
stattfinden (hier soll die B 181 als Ortsumfahrung den Ort entlasten).
Zu weiteren Darstellungen
SO Einzelhandel: der Standort des geschlossenen Möbelhändlers Möbel Erbe an der A 9 wird wie
bei den gewerbliche Bauflächen beschrieben von SO Einzelhandel in gewerbliche Baufläche
geändert; insgesamt soll hier der gewerbliche Standort erweitert werden.
Flächen für Landwirtschaft: die Erweiterung der Gewerbeflächen führt zu einer Reduzierung der
Landwirtschaftsfläche um – 158ha bzw. 4 %.
Hinweise außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens zur Trassenfreihaltung für die B 181 als
Ortsumfahrung im Ortsteil Dölzig:
Der FNP stellt weiterhin, wie bereits der wirksame FNP, die geplante Ortsumfahrung des Ortsteiles
Dölzig dar. Im FNP werden keine weiteren Aussagen zum Ausbaustandard dieser Trasse
getroffen.
Die Trasse ist aber als vierstreifiger Neubau vorgesehen. Dies wissen wir aus den
Planfeststellungsunterlagen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die Stadt Leipzig
zuletzt im Jahr 2009 erhebliche Bedenken gegen den vierstreifigen Trassenausbau geäußert.
Das durch den Ausbau zusätzlich induzierte Verkehrsaufkommen ist im weiteren zweistreifigen
Verlauf der B 181 im Stadtgebiet Leipzig bis zur Schomburgkstraße weder leistungsfähig zu
bewältigen noch aus Umweltgesichtspunkten zu vertreten. Bereits heute werden die Grenzwerte
für Lärm in der Ortslage Rückmarsdorf am Sandberg überschritten.
In der Stellungnahme zur . Änderung des FNP der Stadt Schkeuditz wird der Hinweis gegeben,
dass die Stadt Leipzig erhebliche Bedenken gegen einen vierstreifigen Ausbau der verlegten
Trasse hat. Da dies aber nicht Bestandteil der Änderungen des FNP ist, erfolgt dieser Hinweis
außerhalb des FNP-Verfahrens.
Der vierstreifige Ausbau der B 181 im Bereich zwischen der A 9 und der B 186 wird hingegen
befürwortet, da hier die bestehenden Stauprobleme gelöst werden können bzw. eine rechtzeitige
großräumige Verteilung des Verkehrs ermöglicht wird.
4
ZEICHENERKLÄRUNG
Rechtsgrundlagen
1. Art der baulichen Nutzung
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1509)
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 - 11 BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke / Baunutzungsv erordnung (BauNVO) in der
Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
Wohnbauflächen
Gemischte Bauflächen
Verordnung über die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhalts /
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Gewerbliche Bauflächen - Gewerbe
Gewerbeliche Bauflächen - Industrie
SO
Klinik
Sonderbauflächen (z.B. Klinikgebiete)
2. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf,
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Verfahrenvermerke
1.
(§ 5 Abs. 2 und Abs. 4 BauGB)
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Einrichtungen und Anlagen
Öffentliche Verwaltung
Schule
Kirchen und kirchlichen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen
Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Gesundheitlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Siegel
Kulturellen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Sportlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Feuerwehr
2.
3. Flächen für überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)
Autobahnen und autobahnähnliche Straße
Sonstige überörtliche und
örtliche Hauptverkehrsstraßen
Trassenfreihaltung
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Gewässerrenaturierung
K 7429
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8.
Enke, Oberbürgermeister
Der Stadtrat der der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat die 1. Änderung des
Flächennutzungsplans auf seiner Sitzung am ............................... beschlossen sowie die
Begründung mit Umweltbericht gebilligt.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Siegel
9.
Enke, Oberbürgermeister
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Schkeuditz wird hiermit
ausgefertigt.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
N
L
ND
GLB
g
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g
g
Naturschutzgebiet
(§ 16 SächsNatSchG)
Landschaftsschutzgebiet
(§ 19 SächsNatSchG)
Siegel
Enke, Oberbürgermeister
10.
Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt
Schkeuditz sowie die Stelle, bei der der Flächennutzungsplan und die Begründung
einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf Dauer während der
Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten
ist, ist am ............................. gemäß § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. In
der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen worden.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Siegel
Enke, Oberbürgermeister
Naturdenkmal
(§ 21 SächsNatSchG)
Geschützte Landschaftsbestandteile
(§ 22 SächsNatSchG)
SPA - Gebiet
FFH - Gebiet
Landkreis Nordsachsen
11. Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz
(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB)
Bodendenkmale
12. Sonstige Planzeichen
g
Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten
Stoffen belastet sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)
Aussichtspunkt
Wassermühle
Geh- und Radwegbrücke
g
g
g
g
g
g
SO
!
SO
Bildung
KS2
KS1
!
Lärmschutzbereiche:
Überschwemmungsgebiete:
SO
B6/S8
Bildung
Anschluß siehe Plangebiet Nord
Anschluß siehe Plangebiet Süd
Kartengrundlage:
KS14
Grenze des Räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplans
8a
KS10
g
Siegel
Grenzen der Berechtigungsfelder Bergbau
Geltungsbereich der Abschlußbetriebspläne Bergbau
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BAB
9
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«L
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Flächen für Abgrabungen (Tiefbau)
Umgrenzung von Schutzgebieten
und Schutzobjekten im Sinne
des Naturschutzes
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S8
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K 74
31
g
#
#
!
Die fristgerecht abgegebenen Anregungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurden gep rüft und
abgewogen. Der Abwägungsbeschluss wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz
auf seiner Sitzung am ............................... gefasst. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.
S8
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433
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K7
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BAB
9
RRB Regenrückhaltebecken / - Flächen
Flächen für Abgrabungen (Tagebau)
Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
g
g
HGR Hochwassergebiete und -rückhaltebecken
Enke, Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB, § 9Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
!
!
g
!
Fo5
!
g
g
g
g
g
g
g
g
g
7.
HAG Hochwasserabflussgebiete
10. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
!
!
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zum
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem
Umweltbericht mit Schreiben vom ……………………. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über
die öffentliche Auslegung ist erfolgt.
Siegel
Flächen für Landwirtschaft - Grünland (mit und ohne Bewirtschaftung)
!
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g
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g
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g
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#
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g
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Enke, Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Umgrenzung der Fächen für Nutzungsbeschränkungen oder für
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
im Sinne des Bundesimmssionsschutzgesetzes
Flächen für Hochwasserschutz
g
KS9
g
g
g
g
6.
7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, sowie Flächen für den
Hochwasserschutz und Regelungen des Wasserflusses
g
g
g
gg
g
g
g
Siegel
Nacht-Schutzzone L Aeq Nacht > 55 dB(A) oder
NAT (L p, Schw ) = 6 Flugereignisse mit L Amax > 57 dB(A) innen
S
g
KS8
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Geh- und Radwegtunnel
g
KS8b
Obstanbauflächen
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächenutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und
die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom ………………… bis
……………………… gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelege n.
Flächen für Wald, sonstige Gehölzflächen
V1
5.
Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung
Leg = 65 dB(A)
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g
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S8
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OTW2
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Dauerkleingärten
Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung
Leg = 60 dB(A)
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BAB
9
#
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#
OTHa4
#
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#
Enke, Oberbürgermeister
Friedhof
(§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)
!
g
Siegel
#
!
#
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Sitzung am …………………….
dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung mit
Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über die 1. Änderung des
Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit
Amtsblatt Nr. …. vom …………………. ortsüblich bekannt worden.
Flächen für Landwirtschaft - Acker
!
Badeplatz, Freibad
6. Flächen zur Nutzungsbeschränkung oder für Vorkehrungen zum Schutz
gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
#
!
#
Enke, Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Zeltplatz
k
k
(
Fl2
g
!
k
!
#
#
(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB)
!
#
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch
8. Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen üder für die Gewinnung
von Bodenschätzen
#
S1
#
Fließgewässer verrohrt
!
g
(§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)
OTHa3
!
Altablagerungen
9. Flächen für Landwirtschaft und Wald
!
Abfall
·· ·· ··
Fließgewässer offen
Fo5
SO
Erholung
#
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Abwasser
Spielplatz
k
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g
Siegel
4.
Wasser
Sportplatz
Ü
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Wasserflächen
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LWG15
#
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher B elange sind
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig mit Schreiben vom ……………………. zur Abgabe einer
Stellungnahme und zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung aufgefordert worden.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
(§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB)
#
!
g
!
#
g
V2b
g
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen oberirdisch
Grünfläche mit
Versorgungsfunktion
Parkanlage
Fo6
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g
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g
Ortsteil
Kursdorf
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OTFr8
Fl1
!
OTFr6
g
BAB 1
4
V2a
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S 8a
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ICE
OTFr7
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OTFr1
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OTFr5
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Ortsteil
Radefeld
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Fernwärme
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Gas
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Badestelle
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Elektrizität
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Ortsteil
Hayna
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Flächen für Ver- und Entsorgung
(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)
#
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5. Grünflächen
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Schladitzer See
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Ortsteil
Freiroda
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OTHa2
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Flugwetterwarte
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SO
Besucherzentrum
2
43
K7
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«
SO
Besucherzentrum
RRB
Gerbisdorf
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Ortsteil
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OTG2
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OTG5
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OTG1
OTW1
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Ortsteil
Wolteritz
#
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Fo1
j
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Ortsteil
Glesien
Fo2
Wander- und Radwege mit
überregionaler und regionaler Bedeutung
Umgrenzung der Flächen für den
Luftverkehr
Flughafen
Enke, Oberbürgermeister
(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB
SO
Schießanlage
Park + Ride / Bike + Ride
Haltestelle Straßenbahn
3.
4. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung,
für Ablagerungen sowie Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
Werbeliner
See
Straßenbahn
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gamäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche
Auslegung vom 19.05.2014 bis 20.06.2014 durchgeführt worden. Die ortsübliche
Bekanntmachung ist erfolgt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden öffentlich
dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Siegel
Bahnhof Bahn
S
Parkplatz
P+R
B
Enke, Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Bahnanlagen
Fo3
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Si tzung am 15.09.2011 gemäß
§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Schkeuditz beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde
ortsüblich bekannt gemacht.
Schutzgebiete
Natur und Landschaft:
Altlastverdachstflächen:
- Plangebiet Nord -
- mit Kennzeichnung der Änderungsflächen Maßstab : 1 : 10.000
Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1 : 10.000
Geobasisdaten: Staatsbetrieb Geobasisdateninformation und Vermessung Sachsen 2010/2012
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 52, September 2013
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2012
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Landkreises Nordsachsen, Untere Naturschutzbehörde, 2012
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Landkreises Nordsachsen, UntereAbfall-, Altlasten und Bodenschutzbehörde, März 2014
VORENTWURF
Schkeuditz, Mai 2014
Steinbrecher u. Partner
Ingenieurgesellschaft mbH
www.ispnet.de
Stadtverwaltung Schkeuditz
Rathausplatz 3
04435 Schkeuditz
OTDö9
Elektrizität
Gas
Fernwärme
Abwasser
Abfall
Altablagerungen
Grünfläche mit
Versorgungsfunktion
Parkanlage
Sportplatz
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch
Enke, Oberbürgermeister
Siegel
Dauerkleingärten
·· ·· ··
5.
Obstanbauflächen
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Siegel
6.
Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung
Leg = 65 dB(A)
7.
(§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB)
Ü
Flächen für Hochwasserschutz
Fließgewässer offen
HAG Hochwasserabflussgebiete
RRB Regenrückhaltebecken / - Flächen
!
Flächen für Abgrabungen (Tagebau)
Flächen für Abgrabungen (Tiefbau)
Enke, Oberbürgermeister
Die fristgerecht abgegebenen Anregungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurden gep rüft und
abgewogen. Der Abwägungsbeschluss wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz
auf seiner Sitzung am ............................... gefasst. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
HGR Hochwassergebiete und -rückhaltebecken
Fließgewässer verrohrt
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zum
Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem
Umweltbericht mit Schreiben vom ……………………. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über
die öffentliche Auslegung ist erfolgt.
Siegel
Umgrenzung der Fächen für Nutzungsbeschränkungen oder für
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen
im Sinne des Bundesimmssionsschutzgesetzes
Wasserflächen
Enke, Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, sowie Flächen für den
Hochwasserschutz und Regelungen des Wasserflusses
Der Entwurf der 1. Änderung des Flächenutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und
die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom ………………… bis
……………………… gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelege n.
Zeltplatz
(§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB)
!
Enke, Oberbürgermeister
Friedhof
6. Flächen zur Nutzungsbeschränkung oder für Vorkehrungen zum Schutz
gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
!
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Sitzung am …………………….
dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung mit
Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über die 1. Änderung des
Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit
Amtsblatt Nr. …. vom …………………. ortsüblich bekannt worden.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Badeplatz, Freibad
Spielplatz
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen oberirdisch
4.
Wasser
5. Grünflächen
g
Flächen für Ver- und Entsorgung
Siegel
8.
Geltungsbereich der Abschlußbetriebspläne Bergbau
Enke, Oberbürgermeister
Der Stadtrat der der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat die 1. Änderung des
Flächennutzungsplans auf seiner Sitzung am ............................... beschlossen sowie die
Begründung mit Umweltbericht gebilligt.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Grenzen der Berechtigungsfelder Bergbau
Siegel
9.
9. Flächen für Landwirtschaft und Wald
Enke, Oberbürgermeister
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Schkeuditz wird hiermit
ausgefertigt.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
(§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)
Flächen für Landwirtschaft - Acker
Siegel
Flächen für Landwirtschaft - Grünland (mit und ohne Bewirtschaftung)
(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB, § 9Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Umgrenzung von Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
Umgrenzung von Schutzgebieten
und Schutzobjekten im Sinne
des Naturschutzes
OTDö4
Gewässerrenaturierung
OTDö5
N
L
ND
GLB
B 181
Naturschutzgebiet
(§ 16 SächsNatSchG)
Landschaftsschutzgebiet
(§ 19 SächsNatSchG)
Enke, Oberbürgermeister
10.
Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt
Schkeuditz sowie die Stelle, bei der der Flächennutzungsplan und die Begründung
einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf Dauer während der
Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten
ist, ist am ............................. gemäß § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. In
der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Vorschriften sowie die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen worden.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Siegel
Enke, Oberbürgermeister
Naturdenkmal
(§ 21 SächsNatSchG)
Geschützte Landschaftsbestandteile
(§ 22 SächsNatSchG)
SPA - Gebiet
g
FFH - Gebiet
OTDö1
Landkreis Nordsachsen
g
Siegel
(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB
g
8
!
OTDö8
OTDö7
OTDö6
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher B elange sind
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig mit Schreiben vom ……………………. zur Abgabe einer
Stellungnahme und zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung aufgefordert worden.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Nacht-Schutzzone L Aeq Nacht > 55 dB(A) oder
NAT (L p, Schw ) = 6 Flugereignisse mit L Amax > 57 dB(A) innen
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
11. Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz
(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB)
Bodendenkmale
g
g
12. Sonstige Planzeichen
g
k
k
(
Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten
Stoffen belastet sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)
Aussichtspunkt
Wassermühle
Geh- und Radwegbrücke
B 186
g
- Plangebiet Süd -
Geh- und Radwegtunnel
Grenze des Räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplans
S
10. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
·· ·· ··
g
Umgrenzung der Flächen für den
Luftverkehr
Flughafen
4. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung,
für Ablagerungen sowie Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
Wander- und Radwege mit
überregionaler und regionaler Bedeutung
3.
Enke, Oberbürgermeister
Flächen für Wald, sonstige Gehölzflächen
!
Park + Ride / Bike + Ride
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gamäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche
Auslegung vom 19.05.2014 bis 20.06.2014 durchgeführt worden. Die ortsübliche
Bekanntmachung ist erfolgt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden öffentlich
dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Siegel
Haltestelle Straßenbahn
Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung
Leg = 60 dB(A)
g
1
B 18
B1
#
·· ·· ··
SO
Hotel
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OTDö2
SO
Hotel
#
#
# #
#
Ortsteil
Dölzig
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86
#
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P+R
S
Parkplatz
Straßenbahn
Enke, Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Bahnhof Bahn
(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB)
2.
Feuerwehr
8. Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen üder für die Gewinnung
von Bodenschätzen
Saale-Leipzig-Kanal
!
Sportlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
B
(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)
Siegel
Kulturellen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
#
Gesundheitlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Bahnanlagen
#
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BAB 9
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B1
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#
#
#
Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
!
Kirchen und kirchlichen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen
Autobahnen und autobahnähnliche Straße
Sonstige überörtliche und
örtliche Hauptverkehrsstraßen
Trassenfreihaltung
Schule
(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)
g
g
#
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86
86
B1
S8
B1
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#
Öffentliche Verwaltung
3. Flächen für überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge
#
#
#
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Si tzung am 15.09.2011 gemäß
§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Schkeuditz beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde
ortsüblich bekannt gemacht.
Große Kreisstadt Schkeuditz, den
Einrichtungen und Anlagen
#
#
#
#
#
#
!
#
#
1.
(§ 5 Abs. 2 und Abs. 4 BauGB)
464
¬
«L
6
Verfahrenvermerke
2. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf,
Flächen für Sport- und Spielanlagen
K7
#
#
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#
#
LWG13
Autobahnsee
LWG2
#
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BAB 9
g
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LWG3
Ortsteil
Kleinliebenau
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LWG1
N
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OTKl1
LWG14
KS18
LWG12
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Luppe
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SO
Campingplatz
LWG11
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KS24
g
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(
470
LWG10
KS15
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g
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K7
g
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LWG8
g
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LWG6
LWG9
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KS17
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Sport
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LWG4
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SO
KS22
!
LWG7
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LWG5
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KS7
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SO
Klinik
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L 170
g
#
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SO
Handel/Nahversorgung
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#
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g
Verordnung über die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhalts /
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Sonderbauflächen (z.B. Klinikgebiete)
KS19
RRB
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke / Baunutzungsv erordnung (BauNVO) in der
Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
¬
«
SO
Klinik
g
g
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 - 11 BauNVO)
Gemischte Bauflächen
KS23
KS22
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1509)
Gewerbeliche Bauflächen - Industrie
g
g
g
g
g
g
g
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g
!
!
g
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KS3
KS5
KS4
KS6
# #
#
#
!
1. Art der baulichen Nutzung
Wohnbauflächen
KS21
g
g
g
8
SO
Sport
Rechtsgrundlagen
Gewerbliche Bauflächen - Gewerbe
KS16
KS22
KS22
ZEICHENERKLÄRUNG
g
g
86 /
S
g
B1
g
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KS20
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g
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Anschluß siehe Plangebiet Nord
Anschluß siehe Plangebiet Süd
B6/S8
Bildung
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B6
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Bildung
g
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KS13
KS11
KS14
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g
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g
g
KS12
SO
Bildung
KS2
KS1
KS10
g
g
g
g
g
g
g
KS8a
8a
g
S
KS8
Kartengrundlage:
Lärmschutzbereiche:
Überschwemmungsgebiete:
Schutzgebiete
Natur und Landschaft:
Altlastverdachstflächen:
Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1 : 10.000
Geobasisdaten: Staatsbetrieb Geobasisdateninformation und Vermessung Sachsen 2010/2012
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 52, September 2013
- mit Kennzeichnung der Änderungsflächen Maßstab : 1 : 10.000
VORENTWURF
Schkeuditz ,Mai 2014
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2012
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Landkreises Nordsachsen, Untere Naturschutzbehörde, 2012
Darstellung auf Grundlage von Daten des
Landkreises Nordsachsen, Untere Abfall-, Altlasten und Bodenschutzbehörde, März 2014
Steinbrecher u. Partner
Ingenieurgesellschaft mbH
www.ispnet.de
Stadtverwaltung Schkeuditz
Rathausplatz 3
04435 Schkeuditz