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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000160.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00028/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz (eRIS: DS V/3960) Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Seite 1/3 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Planzeichnung - Plangebiet Schkeuditz Nord Planzeichnung - Plangebiet Schkeuditz Süd Stellungnahme der Stadt Leipzig Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.16 Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz (eRIS: DS V/3960) Vorlage: DS-00028/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3960 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz. Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ▼ Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge                         Aufwendungen                         Einzahlungen                         Auszahlungen                         Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR Einsparungen von nein bis wenn ja, ▼ Höhe in EUR (jährlich) ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand                         Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)                         Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                         Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ nein relevant relevant       Beschluss des Stadtrates Nr.       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.       wo veranschlagt nicht relevant nicht relevant 1 Begründung der Vorlage Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Stadt Schkeuditz zur 1. FNP-Änderung in der Fassung von Mai 2014 Stellung zu nehmen. Die 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz soll dem Stadtrat zur Beschlusslage vorgelegt werden, da es sich hier um grundlegende Planaussagen der Stadt Schkeuditz handelt. Die Stellungnahme wird durch das Dezernat VI fristgerecht versandt. Eine rechtzeitige Beschlussfassung durch den Stadtrat ist jedoch zeitlich nicht möglich, da die Erarbeitung der Stellungnahme eine gewisse Dauer benötigt und diese Anfang Juli versandt sein muss. Zusammenfassung der Position der Stadt Leipzig zur 1. FNP-Änderung der Stadt Schkeuditz: • • • • Die Darstellung neuer Gewerbeflächen in erheblichem Umfang wird von der Stadt Leipzig mitgetragen; hier ist weiterhin die Abstimmung mit der Stadt Schkeuditz im Rahmen des Flächenkonzeptes Leipzig Nord notwendig. Die Darstellung der Wohnbauflächen wird durch Flächenreduzierungen dem tatsächlichen Bedarf der Stadt Schkeuditz angepasst. Dies wird befürwortet. Aber: die Stadt Leipzig lehnt den vierstreifigen Ausbau der B 181 südlich von Dölzig ab (dieser ist bereits Bestandteil des wirksamen FNP, daher wird hier nur ein Hinweis gegeben und keine Bedenken geäußert) Angebot an die Stadt Schkeuditz, gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz eine Alternative zur Ortsumfahrung Dölzig zu finden. Die Stadt Schkeuditz besitzt seit 2006 einen wirksamen FNP. Gründe für die 1. Änderung des FNP: • • Anpassung des FNP an aktuelle Planungen und Entwicklungen Anpassung des FNP an übergeordnete Zielplanungen der Raumordnung und Landesplanung (LEP Sachsen 2013, Regionalplan Westsachsen 2008) Schwerpunkte der 1. FNP-Änderung • • • Erweiterung der Gewerbeflächen als Hauptziel des FNP Erweiterung der Flughafenfläche Reduzierung von Wohnbauflächen Zur Erweiterung der Gewerbeflächen Insgesamt werden 138 ha gewerbliche Bauflächen neu dargestellt = ca. 170 neu dargestellte Flächen = 32 ha werden aufgegeben bzw. in andere Bauflächen geändert Der Entwicklung der Gewerbeflächen (im Vernehmen mit der Bereitstellung von Kompensationsflächen) wird im FNP Vorrang gegenüber anderen Belangen eingeräumt Der räumliche Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung liegt im westlichen Umfeld des Flughafens 2 Ein weiterer größerer Standort wird das Areal des ehemaligen Möbelhändlers Erbe und dessen Umfeld an der A 9 sein. Weiterhin wird ein größerer neuer Gewerbestandort im OT Freiroda nordöstlich des Flughafens dargestellt. Zur Erweiterung der Flughafenfläche • • Der OT Kursdorf wird in die Flughafenfläche integriert Erweiterung Flughafenfläche um diejenige Fläche, die mit der Stadt Leipzig getauscht wurde. Zu Reduzierung von Wohnbauflächen Im FNP wird der Umfang der Wohnbauflächen um 33 ha (= - 12%) reduziert. Die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose geht von einem weiteren Verlust an Einwohnern für die Stadt Schkeuditz aus. Abbildung aus der Begründung des FNP: Der Schwerpunkt der Wohnbauflächenentwicklung im FNP liegt auf der Reduzierung dargestellter Flächen, für die keine Aussicht auf Realisierung besteht. Ausgewiesene Bauflächen, die seit Erlangen des Baurechtes mehr als 7 Jahre nicht bebaut wurden, und deren Realisierung nicht absehbar ist, sollen reduziert werden. 3 Es besteht im gesamten Stadtgebiet derzeit kein Erfordernis für eine weitere flächenverbrauchende Ausweisung von neuen Wohnbauflächen. Es sind bereits zum heutigen Stand Wohnbauflächen für Neubau in hinreichendem Umfang für eine angemessene Entwicklung der Stadt Schkeuditz gegeben. Es soll eine geringe Erweiterung der Wohnbauflächen mit räumlichem Schwerpunkt im OT Dölzig stattfinden (hier soll die B 181 als Ortsumfahrung den Ort entlasten). Zu weiteren Darstellungen SO Einzelhandel: der Standort des geschlossenen Möbelhändlers Möbel Erbe an der A 9 wird wie bei den gewerbliche Bauflächen beschrieben von SO Einzelhandel in gewerbliche Baufläche geändert; insgesamt soll hier der gewerbliche Standort erweitert werden. Flächen für Landwirtschaft: die Erweiterung der Gewerbeflächen führt zu einer Reduzierung der Landwirtschaftsfläche um – 158ha bzw. 4 %. Hinweise außerhalb des FNP-Änderungsverfahrens zur Trassenfreihaltung für die B 181 als Ortsumfahrung im Ortsteil Dölzig: Der FNP stellt weiterhin, wie bereits der wirksame FNP, die geplante Ortsumfahrung des Ortsteiles Dölzig dar. Im FNP werden keine weiteren Aussagen zum Ausbaustandard dieser Trasse getroffen. Die Trasse ist aber als vierstreifiger Neubau vorgesehen. Dies wissen wir aus den Planfeststellungsunterlagen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die Stadt Leipzig zuletzt im Jahr 2009 erhebliche Bedenken gegen den vierstreifigen Trassenausbau geäußert. Das durch den Ausbau zusätzlich induzierte Verkehrsaufkommen ist im weiteren zweistreifigen Verlauf der B 181 im Stadtgebiet Leipzig bis zur Schomburgkstraße weder leistungsfähig zu bewältigen noch aus Umweltgesichtspunkten zu vertreten. Bereits heute werden die Grenzwerte für Lärm in der Ortslage Rückmarsdorf am Sandberg überschritten. In der Stellungnahme zur . Änderung des FNP der Stadt Schkeuditz wird der Hinweis gegeben, dass die Stadt Leipzig erhebliche Bedenken gegen einen vierstreifigen Ausbau der verlegten Trasse hat. Da dies aber nicht Bestandteil der Änderungen des FNP ist, erfolgt dieser Hinweis außerhalb des FNP-Verfahrens. Der vierstreifige Ausbau der B 181 im Bereich zwischen der A 9 und der B 186 wird hingegen befürwortet, da hier die bestehenden Stauprobleme gelöst werden können bzw. eine rechtzeitige großräumige Verteilung des Verkehrs ermöglicht wird. 4 ZEICHENERKLÄRUNG Rechtsgrundlagen 1. Art der baulichen Nutzung Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1509) (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 - 11 BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke / Baunutzungsv erordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) Wohnbauflächen Gemischte Bauflächen Verordnung über die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhalts / Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Gewerbliche Bauflächen - Gewerbe Gewerbeliche Bauflächen - Industrie SO Klinik Sonderbauflächen (z.B. Klinikgebiete) 2. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen Verfahrenvermerke 1. (§ 5 Abs. 2 und Abs. 4 BauGB) Große Kreisstadt Schkeuditz, den Einrichtungen und Anlagen     Öffentliche Verwaltung Schule Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen     Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Siegel Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Feuerwehr 2. 3. Flächen für überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB) Autobahnen und autobahnähnliche Straße Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen Trassenfreihaltung  # # # # # # #  #  #                          # # # # # # # # # # #   #      # # # #       # # # # # # # # #    # # #              # # # # # # # # # # # # # # #                           # # # # #     #              #                     # g g g Gewässerrenaturierung  K 7429   # # #    !  !  ! ! !  !  #  # # #   # !    8. Enke, Oberbürgermeister Der Stadtrat der der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans auf seiner Sitzung am ............................... beschlossen sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Siegel 9. Enke, Oberbürgermeister Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Schkeuditz wird hiermit ausgefertigt. Große Kreisstadt Schkeuditz, den N L ND GLB  g #  #  #  #       g       g  Naturschutzgebiet (§ 16 SächsNatSchG) Landschaftsschutzgebiet (§ 19 SächsNatSchG) Siegel Enke, Oberbürgermeister 10. Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Schkeuditz sowie die Stelle, bei der der Flächennutzungsplan und die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf Dauer während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist am ............................. gemäß § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen worden. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Siegel Enke, Oberbürgermeister Naturdenkmal (§ 21 SächsNatSchG) Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 22 SächsNatSchG) SPA - Gebiet   FFH - Gebiet   Landkreis Nordsachsen 11. Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB) Bodendenkmale 12. Sonstige Planzeichen g Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB) Aussichtspunkt Wassermühle Geh- und Radwegbrücke g g g g g g      SO     !    SO  Bildung      KS2 KS1 !       Lärmschutzbereiche: Überschwemmungsgebiete:      SO   B6/S8 Bildung      Anschluß siehe Plangebiet Nord Anschluß siehe Plangebiet Süd            Kartengrundlage:         KS14 Grenze des Räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplans     8a          KS10     g Siegel Grenzen der Berechtigungsfelder Bergbau Geltungsbereich der Abschlußbetriebspläne Bergbau #   !  g    !  g   !  g    !  g  g g g g  g g g ! # # # !  g  # !  g     BAB 9 !   g  # !  g  # !    g   ! !   !        g g    !      ¬ «L !  # ! g  g g Flächen für Abgrabungen (Tiefbau) Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzes !  # ! !    ! g g # #   ! g             g  # #  g    g   S8                    #  ! ! ! ! ! ! # #                 # K 74 31       g      #    # ! Die fristgerecht abgegebenen Anregungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurden gep rüft und abgewogen. Der Abwägungsbeschluss wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz auf seiner Sitzung am ............................... gefasst. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden.  S8 # ## # #  g # # # # # !  g # # # # # # # !  g  ! # # # # #  S1                    g   ! g # ! !  g #  g #  g # g #  g # g # g # g # # # g # # #  # ! # # #  g !   #  #  !  433 #   !   # #   g !  ! K7 !  # ! #   ! g # ! !   #  #  #  # ! g # ! ! ! # ! ! !  g ! !  !     # #   # # #      #   #       #     !  # !   # !  ! #  ! ! g !  ! g  ! g ! g ! g !      g ! ! ! ! g !  ! ! ! ! g !  ! ! g  ! ! BAB 9 RRB Regenrückhaltebecken / - Flächen Flächen für Abgrabungen (Tagebau) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft g g HGR Hochwassergebiete und -rückhaltebecken   Enke, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Schkeuditz, den (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB, § 9Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) ! ! g ! Fo5 !  g g g g g g g   g g 7. HAG Hochwasserabflussgebiete 10. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ! ! Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht mit Schreiben vom ……………………. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung ist erfolgt. Siegel Flächen für Landwirtschaft - Grünland (mit und ohne Bewirtschaftung) ! ! g  ! ! g ! ! g ! # ! g ! ! ! Enke, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Schkeuditz, den Umgrenzung der Fächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmssionsschutzgesetzes Flächen für Hochwasserschutz g     KS9 g g g g  6. 7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, sowie Flächen für den Hochwasserschutz und Regelungen des Wasserflusses      g g g  gg  g  g  g  Siegel Nacht-Schutzzone L Aeq Nacht > 55 dB(A) oder NAT (L p, Schw ) = 6 Flugereignisse mit L Amax > 57 dB(A) innen     S g KS8 Große Kreisstadt Schkeuditz, den  Geh- und Radwegtunnel g KS8b Obstanbauflächen Der Entwurf der 1. Änderung des Flächenutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom ………………… bis ……………………… gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelege n. Flächen für Wald, sonstige Gehölzflächen V1  5. Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung Leg = 65 dB(A) !  g   ! S8 !  !  ! # # #  ! # # ! g ! OTW2 !  Dauerkleingärten Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung Leg = 60 dB(A)      #  #  # ! ! g           # ! ! ! BAB 9    #   ! # OTHa4 # # # ## #  g  ! # # Enke, Oberbürgermeister Friedhof (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB) ! g Siegel  #   !  # Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Sitzung am ……………………. dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Amtsblatt Nr. …. vom …………………. ortsüblich bekannt worden. Flächen für Landwirtschaft - Acker !  Badeplatz, Freibad 6. Flächen zur Nutzungsbeschränkung oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG   # ! # Enke, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Schkeuditz, den Zeltplatz  k k ( Fl2 g ! k     !               #            # (§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB) !      # Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch 8. Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen üder für die Gewinnung von Bodenschätzen #                   S1         # Fließgewässer verrohrt ! g  (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB) OTHa3 ! Altablagerungen 9. Flächen für Landwirtschaft und Wald   ! Abfall ·· ·· ·· Fließgewässer offen Fo5 SO Erholung # # !  Abwasser   Spielplatz k                g   ! g                  g # !              g Siegel 4. Wasser    Sportplatz Ü # !    !   g      g   !  #    g # #  # Wasserflächen # !        g #      LWG15 # Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher B elange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig mit Schreiben vom ……………………. zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert worden. Große Kreisstadt Schkeuditz, den (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB) # !        g      !  #       g     V2b     g Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen oberirdisch Grünfläche mit Versorgungsfunktion Parkanlage  Fo6 # !    g    g g Ortsteil Kursdorf   !       OTFr8 Fl1    !  OTFr6 g BAB 1 4 V2a  g S 8a     g       !  g !  ICE OTFr7 g OTFr1      ! # !      # #                               g      g    # !           g  g   g OTFr5   ·· ·· ··  g !    !    g  g  g  g  g  g Ortsteil Radefeld ! Fernwärme # !         g  # # # #   # !    g   g   g   g  g ! Gas  # !     # # # !   g  g SO # # Badestelle # # Fo4 # ! g ·· ·· ··                #     Elektrizität # !    Ortsteil Hayna ! #  # !   g   g    g !       #   Flächen für Ver- und Entsorgung (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB) # !  g g !    ! #  5. Grünflächen #  !  g  # #  !    g #  Schladitzer See # ! !      #  !       #   #  !   g  g g OTFr4 g       !  g Ortsteil Freiroda   OTHa1   #    ! OTHa2          g    !   g   g      g g g g g  g Flugwetterwarte   g  g  g       g k    g   g g   g       g SO Besucherzentrum 2 43 K7 g      ¬ « SO Besucherzentrum        RRB Gerbisdorf g   g   g         g Ortsteil   g !            OTG2   g        !   g g    OTG5  g     g  !  g     g g        ! g     g # ! ! g g               ! ! g                     ! g g #  g   #  g     OTG6 !    K 7431 !    ! OTG4 #    ! !  ! !  g !    ! ! OTG3  ! # ! !    ! g ! !        # ! !    # !      # !    # ! OTG7        ! g   OTG1 OTW1                 #    ¬ «L            # !            # # !    # # !      Ortsteil Wolteritz # # # !        Fo1 j k Ortsteil Glesien Fo2 Wander- und Radwege mit überregionaler und regionaler Bedeutung Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Flughafen Enke, Oberbürgermeister (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB  SO  Schießanlage   Park + Ride / Bike + Ride Haltestelle Straßenbahn 3. 4. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen  Werbeliner See  Straßenbahn Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gamäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung vom 19.05.2014 bis 20.06.2014 durchgeführt worden. Die ortsübliche Bekanntmachung ist erfolgt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden öffentlich dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Siegel Bahnhof Bahn S Parkplatz   P+R B Enke, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Schkeuditz, den Bahnanlagen   Fo3 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Si tzung am 15.09.2011 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schkeuditz beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Schutzgebiete Natur und Landschaft: Altlastverdachstflächen: - Plangebiet Nord - - mit Kennzeichnung der Änderungsflächen Maßstab : 1 : 10.000 Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1 : 10.000 Geobasisdaten: Staatsbetrieb Geobasisdateninformation und Vermessung Sachsen 2010/2012 Darstellung auf Grundlage von Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 52, September 2013 Darstellung auf Grundlage von Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2012 Darstellung auf Grundlage von Daten des Landkreises Nordsachsen, Untere Naturschutzbehörde, 2012 Darstellung auf Grundlage von Daten des Landkreises Nordsachsen, UntereAbfall-, Altlasten und Bodenschutzbehörde, März 2014 VORENTWURF Schkeuditz, Mai 2014 Steinbrecher u. Partner Ingenieurgesellschaft mbH www.ispnet.de Stadtverwaltung Schkeuditz Rathausplatz 3 04435 Schkeuditz  OTDö9            Elektrizität Gas Fernwärme   Abwasser Abfall Altablagerungen     Grünfläche mit Versorgungsfunktion Parkanlage  Sportplatz   Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch         Enke, Oberbürgermeister Siegel Dauerkleingärten ·· ·· ·· 5. Obstanbauflächen Große Kreisstadt Schkeuditz, den Siegel 6. Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung Leg = 65 dB(A) 7. (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 und Abs. 4 BauGB) Ü Flächen für Hochwasserschutz Fließgewässer offen HAG Hochwasserabflussgebiete       RRB Regenrückhaltebecken / - Flächen   ! Flächen für Abgrabungen (Tagebau)  Flächen für Abgrabungen (Tiefbau) Enke, Oberbürgermeister Die fristgerecht abgegebenen Anregungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurden gep rüft und abgewogen. Der Abwägungsbeschluss wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz auf seiner Sitzung am ............................... gefasst. Das Ergebnis ist mitgeteilt worden. Große Kreisstadt Schkeuditz, den HGR Hochwassergebiete und -rückhaltebecken Fließgewässer verrohrt Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht mit Schreiben vom ……………………. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Benachrichtigung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung ist erfolgt. Siegel Umgrenzung der Fächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmssionsschutzgesetzes Wasserflächen Enke, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Schkeuditz, den 7. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, sowie Flächen für den Hochwasserschutz und Regelungen des Wasserflusses   Der Entwurf der 1. Änderung des Flächenutzungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom ………………… bis ……………………… gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelege n. Zeltplatz (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB) ! Enke, Oberbürgermeister Friedhof 6. Flächen zur Nutzungsbeschränkung oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG ! Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Sitzung am ……………………. dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Amtsblatt Nr. …. vom …………………. ortsüblich bekannt worden. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Badeplatz, Freibad   Spielplatz     Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen oberirdisch 4. Wasser 5. Grünflächen            g    Flächen für Ver- und Entsorgung Siegel 8. Geltungsbereich der Abschlußbetriebspläne Bergbau Enke, Oberbürgermeister Der Stadtrat der der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans auf seiner Sitzung am ............................... beschlossen sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Grenzen der Berechtigungsfelder Bergbau Siegel 9. 9. Flächen für Landwirtschaft und Wald Enke, Oberbürgermeister Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Schkeuditz wird hiermit ausgefertigt. Große Kreisstadt Schkeuditz, den (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB) Flächen für Landwirtschaft - Acker Siegel Flächen für Landwirtschaft - Grünland (mit und ohne Bewirtschaftung) (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB, § 9Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzes OTDö4      Gewässerrenaturierung OTDö5 N L ND GLB   B 181 Naturschutzgebiet (§ 16 SächsNatSchG) Landschaftsschutzgebiet (§ 19 SächsNatSchG) Enke, Oberbürgermeister 10. Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Schkeuditz sowie die Stelle, bei der der Flächennutzungsplan und die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf Dauer während der Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist am ............................. gemäß § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen worden. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Siegel Enke, Oberbürgermeister Naturdenkmal (§ 21 SächsNatSchG)  Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 22 SächsNatSchG)  SPA - Gebiet   g FFH - Gebiet OTDö1 Landkreis Nordsachsen   g  Siegel (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 BauGB g 8         !       OTDö8 OTDö7      OTDö6  Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher B elange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig mit Schreiben vom ……………………. zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert worden. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Nacht-Schutzzone L Aeq Nacht > 55 dB(A) oder NAT (L p, Schw ) = 6 Flugereignisse mit L Amax > 57 dB(A) innen      g  g  g  g  g g g  g     g g   g      g  11. Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB) Bodendenkmale    g    g 12. Sonstige Planzeichen    g      k k ( Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB) Aussichtspunkt Wassermühle Geh- und Radwegbrücke     B 186     g - Plangebiet Süd -  Geh- und Radwegtunnel Grenze des Räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplans   S     10. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft           ·· ·· ··   g  Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Flughafen 4. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen       Wander- und Radwege mit überregionaler und regionaler Bedeutung 3. Enke, Oberbürgermeister Flächen für Wald, sonstige Gehölzflächen     !       Park + Ride / Bike + Ride Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gamäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung vom 19.05.2014 bis 20.06.2014 durchgeführt worden. Die ortsübliche Bekanntmachung ist erfolgt. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden öffentlich dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Siegel Haltestelle Straßenbahn Bereich mit erhöhter Fluglärmbelastung Leg = 60 dB(A)          g 1 B 18      B1 #    ·· ·· ··      SO Hotel   ·· ·· ··           OTDö2    SO Hotel     # # # # #                    Ortsteil Dölzig ·· ·· ·· !      ## ## 86    # ·· ·· ··   P+R S Parkplatz   Straßenbahn Enke, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Schkeuditz, den Bahnhof Bahn (§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB)   2. Feuerwehr 8. Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen üder für die Gewinnung von Bodenschätzen Saale-Leipzig-Kanal   !   Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen B (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)   Siegel Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen  #     Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Bahnanlagen   # # # # # g g g  BAB 9 g  # g  #  g  # # #  #   ¬ «L g   # # # # # ## # #  B1          ## # g  86 # g g           g g g g  # # g  # # ## # # # # # # ## # # # # ## ## # # # # ## # # # # # # # #                  g g       # # # # # # # # # # # #            Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen    !   Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Autobahnen und autobahnähnliche Straße Sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen Trassenfreihaltung    Schule     (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 BauGB)         g g # ## # g  g # # # # # # ## ## 86 86 B1 S8                                   B1 g g g g g    g # # # # ## g g g g    g  g  g g   g  g # #      g   # # #   Öffentliche Verwaltung 3. Flächen für überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge  # # #           Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schkeuditz hat auf seiner Si tzung am 15.09.2011 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schkeuditz beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. Große Kreisstadt Schkeuditz, den Einrichtungen und Anlagen  # # # #         # #  ! # #         1. (§ 5 Abs. 2 und Abs. 4 BauGB)  464   ¬ «L      6 Verfahrenvermerke 2. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen    K7 # # #             # # LWG13                                  Autobahnsee LWG2 #  g g BAB 9  g g   g g  LWG3  Ortsteil Kleinliebenau #  g   g g  LWG1     N ¬ « g   OTKl1 LWG14    KS18 LWG12       #  g     g g Luppe g SO Campingplatz         LWG11                           ·· ·· ··  g      g   #    g g  g         KS24                        g             g  g ! k (       470 LWG10 KS15       g g  g  g g    g   K7   g        g       LWG8   g          g   LWG6     LWG9   g            KS17         g     Sport        g  LWG4 g   SO   KS22 !      LWG7           g  ¬ «L g          g  g      !    LWG5 g # # # # # # # # KS7 g g # # # # # ( k     N ¬ «   # # # #    SO Klinik  ! # # #        L 170      g   # g   SO Handel/Nahversorgung # # #        # g            # # #            g     Verordnung über die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhalts / Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Sonderbauflächen (z.B. Klinikgebiete)     KS19 RRB Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke / Baunutzungsv erordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)   ¬ « SO Klinik    g g   (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 - 11 BauNVO) Gemischte Bauflächen KS23 KS22 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1509) Gewerbeliche Bauflächen - Industrie      g   g g g g  g g g   g g !  !         g   g   KS3                   KS5      KS4                       KS6                         # # # #  !  1. Art der baulichen Nutzung Wohnbauflächen KS21    g  g     g 8 SO Sport Rechtsgrundlagen Gewerbliche Bauflächen - Gewerbe KS16 KS22 KS22     ZEICHENERKLÄRUNG            g  g 86 / S         g B1               g       ##    g    KS20   ## ##  g      g                        Anschluß siehe Plangebiet Nord Anschluß siehe Plangebiet Süd B6/S8 Bildung ## # # # # # ## ## # # # # # # # # #  g B6 KS20 !  !     SO        g   g  g        !           SO Bildung g  g   KS13 KS11        KS14    g g g          g g g g KS12 SO  Bildung      KS2 KS1      KS10  g g g g g g g KS8a 8a     g S  KS8   Kartengrundlage: Lärmschutzbereiche: Überschwemmungsgebiete: Schutzgebiete Natur und Landschaft: Altlastverdachstflächen: Darstellung auf Grundlage der Topographischen Karte 1 : 10.000 Geobasisdaten: Staatsbetrieb Geobasisdateninformation und Vermessung Sachsen 2010/2012 Darstellung auf Grundlage von Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 52, September 2013 - mit Kennzeichnung der Änderungsflächen Maßstab : 1 : 10.000 VORENTWURF Schkeuditz ,Mai 2014 Darstellung auf Grundlage von Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2012 Darstellung auf Grundlage von Daten des Landkreises Nordsachsen, Untere Naturschutzbehörde, 2012 Darstellung auf Grundlage von Daten des Landkreises Nordsachsen, Untere Abfall-, Altlasten und Bodenschutzbehörde, März 2014 Steinbrecher u. Partner Ingenieurgesellschaft mbH www.ispnet.de Stadtverwaltung Schkeuditz Rathausplatz 3 04435 Schkeuditz