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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000163.pdf
Größe
459 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00027/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna (eRIS: DS V/3959) Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Seite 1/3 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.15 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna (eRIS: DS V/3959) Vorlage: DS-00027/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3959 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna. Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ▼ Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge                         Aufwendungen                         Einzahlungen                         Auszahlungen                         Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR Einsparungen von nein bis wenn ja, ▼ Höhe in EUR (jährlich) ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand                         Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)                         Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                         Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ nein relevant relevant       Beschluss des Stadtrates Nr.       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.       wo veranschlagt nicht relevant nicht relevant Begründung der Vorlage Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Stadt Leuna zum B-Plan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ in der Fassung vom 11.04.2014 Stellung zu nehmen. Das Ziel des B-Planes ist die Erweiterung der Verkaufsfläche für das Möbelhaus Höffner am Standort Saalepark. Zur Stellungnahme Hier ist, wie bereits zu anderen Einzelhandelsvorhaben in der Region, von einer erheblichen Betroffenheit für die Stadt Leipzig auszugehen. Zusätzlich ist die Entwicklung am Standort Saalepark immer wieder Thema der Raumordnungskommission HalleLeipzig und der interkommunalen Abstimmung mit den Mittel- und Oberzentren der Region. Auch ist hier v.a. ein politischer Wille des Landes Sachsen-Anhalt zu erkennen, den problematischen Standort und dessen weitere Entwicklung zu befördern, auch wenn dies aktuellen landesplanerischen Zielstellungen widerspricht. Die Stellungnahme wird durch das Dezernat VI fristgerecht versandt und nachträglich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und der Rat über die Stellungnahme informiert werden. Eine Behandlung der Vorlage im Stadtrat vor Versendung der Stellungnahme war zeitlich nicht möglich, da die Erarbeitung der Stellungnahme und die strategische Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen eine gewisse Dauer benötigten. Diese Vorgehensweise hat sich bei anderen größeren Einzelhandelsvorhaben in der Region als sinnvoll erwiesen. Zu den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 55 • • Sicherung und Ausbau des Möbelhauses Höffner am Standort Saalepark Ergänzend dazu sollen südlich angrenzend an das vorhandenen Einrichtungshaus gewerbliche Anlagen, die u.a. auch für einen zentralen Logistikbereich von Möbel Höffner genutzt werden können, zugelassen werden. Bisheriger Stand der Verkaufsflächen (VKF) für das Möbelhaus Höffner: Das im wirksamen B-Plan festgesetzte SO „Gebiet Einzelhandelsbetriebe“ erlaubt für das Möbelhaus Höffner folgendes: • • für 27.740 m² VKF Möbel davon 5.500 m² VKF zentren- und nicht-zentrenrelevante Randsortimente Geplante Erweiterung der Verkaufsfläche für das Möbelhaus Höffner: SO „Einrichtungshaus“ mit • • großflächige 45.000 m² VKF für das Kernsortiment Möbel davon 5.500 m² VKF zentrenrelevante Randsortimente Einschätzung der Stadt Leipzig zur Erweiterung der VKF und zu den Randsortimenten: Lt. Begründung des B-Planes kommt es bei der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche zu keiner Erweiterung des Randsortimentes und damit zu keiner Beeinträchtigung der umliegenden Zentren. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es kommt tatsächlich zu einer Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente. Bisher waren die für die Randsortimente vorbehaltenen 5.500 m² für zentrenrelevante und auch nicht-zentrenrelevante Sortimente gedacht. Nun werden für diese 5.500 m² nur noch zentrenrelevante Sortimente festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Flächen, die innerhalb der 5.500 m² bisher den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten vorbehalten waren, frei werden und für zentrenrelevante Sortimente zur Verfügung stehen. Dies kann den Anteil der zentrenrelevante Sortimente erhöhen. Es ist jetzt eine volle Ausschöpfung der 5.5000 m² für zentrenrelevanten Sortimente möglich. Dies war bisher nicht der Fall. Daher ist davon auszugehen, dass sich der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente durch diese Festsetzungen faktisch erhöhen kann. Es ist somit eine Betroffenheit der umliegenden Zentren und hier auch der Stadt Leipzig nicht auszuschließen. Die Stadt Leipzig sieht daher ihre Belange als erheblich beeinträchtigt an. Zu den Zielen des Landesplanes Sachsen-Anhalt: Aussagen aus der Begründung des B-Planes zur Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung: „Sonstige Zielsetzungen des LEP2010 sowie teilweise des REP Halle zum Thema „Großflächiger Einzelhandel“ treffen demgegenüber auf den rechtmäßig vorhandenen Sonderstandort im Ergebnis nicht zu und sind auf ihn deshalb nicht anwendbar.“ „Dies ist u.a. der Fall, weil in dem LEP und den REP Halle nicht geregelt ist, wie mit rechtmäßig bestehenden bedeutenden Agglomerationen – wie der hier betroffenen – umzugehen ist. Gleichwohl werden im Rahmen der Bauleitplanung sämtliche Vorgaben des LEP und des REP Halle als zu berücksichtigende Grundsätze der Raumordnung angemessen gewürdigt.“ Einschätzung hierzu durch die Stadt Leipzig: Nach dem Ziel 49 des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt sind Erweiterungen bestehender Sondergebiete für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe auf städtebaulich integrierte Standorte in Zentralen Orten in Abhängigkeit des Verflechtungsbereiches des jeweiligen Zentralen Ortes zu beschränken. Aus Sicht der Stadt Leipzig kann das Ziel 49 des LEP nicht überwunden werden, da es sich bei diesem Standort um keine städtebaulich integrierte Lage handelt. Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadt Leuna Fachbereich Bau z.H. Frau Lux Pariser Straße 1 06237 Leuna 0341-123 4901 0341-123 4930 stefanie.wirker@leipzig.de . Juli 2014 Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ (Stand: 11.04.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Leipzig erhielt von Ihnen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ inder Fassung vom 10.04.2014 zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Stellungnahme wird unter Gremienvorbehalt versandt. Die Stadt Leipzig hat gegen den Entwurf des Bebauungsplanes erhebliche Bedenken. Die Stadt Leipzig sieht durch die Erhöhung der Verkaufsfläche und speziell durch die mögliche Erweiterung der zentrenrelevante Randsortimente für das Möbelhaus Höffner am Standort Saalepark ihre Belange in erheblichem Maße beeinträchtigt. Zu den Zielen des Landesplanes Sachsen-Anhalt Aus Sicht der Stadt Leipzig ist das Vorhaben nicht mit dem Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt vereinbar. Das Ziel Z 49 sagt aus, dass Erweiterungen bestehender Sondergebiete für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe auf städtebaulich integrierte Standorte in Zentralen Orten zu beschränken sind. Eine Verkaufsfläche von 45.000 m² ist nicht vertretbar mit dem Verflechtungsbereich der Stadt Leuna. Zur Erweiterung der Verkaufsflächen Lt. Begründung des B-Planes kommt es bei der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche zu keiner Erweiterung des Randsortimentes und damit zu keiner Beeinträchtigung der umliegenden Zentren. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es kommt tatsächlich zu einer Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente. Bisher waren die für die Randsortimente vorbehaltenen 5.500 m² für zentrenrelevante und auch nicht-zentrenrelevante Sortimente gedacht. Nun werden für diese 5.500 m² nur noch zentrenrelevante Sortimente festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Flächen, die innerhalb der 5.500 m² bisher den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten vorbehalten waren frei werden und für zentrenrelevante Sortimente zur Verfügung stehen. Dies kann den Anteil der zentrenrelevante Sortimente erhöhen. Es ist jetzt eine volle Ausschöpfung der 5.5000 m² für zentrenrelevanten Sortimente möglich. Dies war bisher nicht der Fall. Daher ist davon auszugehen, dass sich der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente durch diese Festsetzungen faktisch erhöhen kann. Daher ist eine Betroffenheit der umliegenden Zentren und hier auch der Stadt Leipzig nicht auszuschließen. Weitere Anmerkungen Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass die geplante Kubatur des Möbelhauses auch exakt dem Flächenbedarf der erweiterten Verkaufsfläche entspricht. Der Parkplatz des Möbelhauses ist Bestandteil des SO „Einrichtungshaus“. Um Unstimmigkeiten bezüglich seiner Funktion als Parkplatz zu vermeiden, muss dieser aus dem SO herausgelöst und als Parkplatz festgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau