Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000163.pdf
Größe
459 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00027/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der
Stadt Leuna
(eRIS: DS V/3959)
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des
Saaleparks" der Stadt Leuna.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Seite 1/3
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.15
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des
Saaleparks" der Stadt Leuna
(eRIS: DS V/3959)
Vorlage: DS-00027/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche
des Saaleparks" der Stadt Leuna.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3959
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks"
der Stadt Leuna
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 55 "Südfläche des
Saaleparks" der Stadt Leuna.
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja, ▼
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
Einsparungen
von
nein
bis
wenn ja, ▼
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
nein
relevant
relevant
Beschluss des Stadtrates Nr.
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
wo veranschlagt
nicht relevant
nicht relevant
Begründung der Vorlage
Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Stadt
Leuna zum B-Plan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ in der Fassung vom 11.04.2014
Stellung zu nehmen.
Das Ziel des B-Planes ist die Erweiterung der Verkaufsfläche für das Möbelhaus Höffner
am Standort Saalepark.
Zur Stellungnahme
Hier ist, wie bereits zu anderen Einzelhandelsvorhaben in der Region, von einer
erheblichen Betroffenheit für die Stadt Leipzig auszugehen. Zusätzlich ist die Entwicklung
am Standort Saalepark immer wieder Thema der Raumordnungskommission HalleLeipzig und der interkommunalen Abstimmung mit den Mittel- und Oberzentren der
Region. Auch ist hier v.a. ein politischer Wille des Landes Sachsen-Anhalt zu erkennen,
den problematischen Standort und dessen weitere Entwicklung zu befördern, auch wenn
dies aktuellen landesplanerischen Zielstellungen widerspricht.
Die Stellungnahme wird durch das Dezernat VI fristgerecht versandt und nachträglich der
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und der Rat über die Stellungnahme informiert
werden.
Eine Behandlung der Vorlage im Stadtrat vor Versendung der Stellungnahme war zeitlich
nicht möglich, da die Erarbeitung der Stellungnahme und die strategische Abstimmung mit
der Landesdirektion Sachsen eine gewisse Dauer benötigten. Diese Vorgehensweise hat
sich bei anderen größeren Einzelhandelsvorhaben in der Region als sinnvoll erwiesen.
Zu den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 55
•
•
Sicherung und Ausbau des Möbelhauses Höffner am Standort Saalepark
Ergänzend dazu sollen südlich angrenzend an das vorhandenen Einrichtungshaus
gewerbliche Anlagen, die u.a. auch für einen zentralen Logistikbereich von Möbel
Höffner genutzt werden können, zugelassen werden.
Bisheriger Stand der Verkaufsflächen (VKF) für das Möbelhaus Höffner:
Das
im
wirksamen
B-Plan
festgesetzte
SO
„Gebiet
Einzelhandelsbetriebe“ erlaubt für das Möbelhaus Höffner folgendes:
•
•
für
27.740 m² VKF Möbel
davon 5.500 m² VKF zentren- und nicht-zentrenrelevante Randsortimente
Geplante Erweiterung der Verkaufsfläche für das Möbelhaus Höffner:
SO „Einrichtungshaus“ mit
•
•
großflächige
45.000 m² VKF für das Kernsortiment Möbel
davon 5.500 m² VKF zentrenrelevante Randsortimente
Einschätzung der Stadt Leipzig zur Erweiterung der VKF und zu den
Randsortimenten:
Lt. Begründung des B-Planes kommt es bei der geplanten Erweiterung der
Verkaufsfläche zu keiner Erweiterung des Randsortimentes und damit zu keiner
Beeinträchtigung der umliegenden Zentren. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Es kommt tatsächlich zu einer Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante
Sortimente. Bisher waren die für die Randsortimente vorbehaltenen 5.500 m² für
zentrenrelevante und auch nicht-zentrenrelevante Sortimente gedacht. Nun werden
für diese 5.500 m² nur noch zentrenrelevante Sortimente festgesetzt. Dies bedeutet,
dass die Flächen, die innerhalb der 5.500 m² bisher den nicht-zentrenrelevanten
Sortimenten vorbehalten waren, frei werden und für zentrenrelevante Sortimente zur
Verfügung stehen. Dies kann den Anteil der zentrenrelevante Sortimente erhöhen.
Es ist jetzt eine volle Ausschöpfung der 5.5000 m² für zentrenrelevanten Sortimente
möglich. Dies war bisher nicht der Fall. Daher ist davon auszugehen, dass sich der
Anteil der zentrenrelevanten Sortimente durch diese Festsetzungen faktisch erhöhen
kann.
Es ist somit eine Betroffenheit der umliegenden Zentren und hier auch der Stadt
Leipzig nicht auszuschließen. Die Stadt Leipzig sieht daher ihre Belange als
erheblich beeinträchtigt an.
Zu den Zielen des Landesplanes Sachsen-Anhalt:
Aussagen aus der Begründung des B-Planes zur Anpassung der Planung an die
Ziele der Raumordnung:
„Sonstige Zielsetzungen des LEP2010 sowie teilweise des REP Halle zum Thema
„Großflächiger Einzelhandel“ treffen demgegenüber auf den rechtmäßig
vorhandenen Sonderstandort im Ergebnis nicht zu und sind auf ihn deshalb nicht
anwendbar.“
„Dies ist u.a. der Fall, weil in dem LEP und den REP Halle nicht geregelt ist, wie mit
rechtmäßig bestehenden bedeutenden Agglomerationen – wie der hier betroffenen –
umzugehen ist. Gleichwohl werden im Rahmen der Bauleitplanung sämtliche
Vorgaben des LEP und des REP Halle als zu berücksichtigende Grundsätze der
Raumordnung angemessen gewürdigt.“
Einschätzung hierzu durch die Stadt Leipzig:
Nach dem Ziel 49 des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt sind
Erweiterungen bestehender Sondergebiete für Einkaufszentren und großflächige
Einzelhandelsbetriebe auf städtebaulich integrierte Standorte in Zentralen Orten in
Abhängigkeit des Verflechtungsbereiches des jeweiligen Zentralen Ortes zu
beschränken.
Aus Sicht der Stadt Leipzig kann das Ziel 49 des LEP nicht überwunden werden, da
es sich bei diesem Standort um keine städtebaulich integrierte Lage handelt.
Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Stadt Leuna
Fachbereich Bau
z.H. Frau Lux
Pariser Straße 1
06237 Leuna
0341-123 4901
0341-123 4930
stefanie.wirker@leipzig.de
. Juli 2014
Bebauungsplan Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ (Stand: 11.04.2014)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Leipzig erhielt von Ihnen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südfläche des
Saaleparks“ inder Fassung vom 10.04.2014 zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Stellungnahme wird unter Gremienvorbehalt versandt.
Die Stadt Leipzig hat gegen den Entwurf des Bebauungsplanes erhebliche Bedenken.
Die Stadt Leipzig sieht durch die Erhöhung der Verkaufsfläche und speziell durch die
mögliche Erweiterung der zentrenrelevante Randsortimente für das Möbelhaus Höffner am
Standort Saalepark ihre Belange in erheblichem Maße beeinträchtigt.
Zu den Zielen des Landesplanes Sachsen-Anhalt
Aus Sicht der Stadt Leipzig ist das Vorhaben nicht mit dem Landesentwicklungsplan
Sachsen-Anhalt vereinbar. Das Ziel Z 49 sagt aus, dass Erweiterungen bestehender
Sondergebiete für Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe auf städtebaulich
integrierte Standorte in Zentralen Orten zu beschränken sind. Eine Verkaufsfläche von
45.000 m² ist nicht vertretbar mit dem Verflechtungsbereich der Stadt Leuna.
Zur Erweiterung der Verkaufsflächen
Lt. Begründung des B-Planes kommt es bei der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche
zu keiner Erweiterung des Randsortimentes und damit zu keiner Beeinträchtigung der
umliegenden Zentren.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Es kommt tatsächlich zu einer Erweiterung der Verkaufsfläche
für zentrenrelevante Sortimente. Bisher waren die für die Randsortimente vorbehaltenen
5.500 m² für zentrenrelevante und auch nicht-zentrenrelevante Sortimente gedacht. Nun
werden für diese 5.500 m² nur noch zentrenrelevante Sortimente festgesetzt. Dies bedeutet,
dass die Flächen, die innerhalb der 5.500 m² bisher den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
vorbehalten waren frei werden und für zentrenrelevante Sortimente zur Verfügung stehen.
Dies kann den Anteil der zentrenrelevante Sortimente erhöhen. Es ist jetzt eine volle
Ausschöpfung der 5.5000 m² für zentrenrelevanten Sortimente möglich. Dies war bisher nicht der
Fall. Daher ist davon auszugehen, dass sich der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente durch
diese Festsetzungen faktisch erhöhen kann.
Daher ist eine Betroffenheit der umliegenden Zentren und hier auch der Stadt Leipzig nicht
auszuschließen.
Weitere Anmerkungen
Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass die geplante Kubatur des Möbelhauses auch exakt dem
Flächenbedarf der erweiterten Verkaufsfläche entspricht.
Der Parkplatz des Möbelhauses ist Bestandteil des SO „Einrichtungshaus“. Um Unstimmigkeiten
bezüglich seiner Funktion als Parkplatz zu vermeiden, muss dieser aus dem SO herausgelöst und
als Parkplatz festgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin und
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau