Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000718.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00026/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
10.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung
Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss
(eRis: DS V/3956)
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3 "Gewerbegebiet
Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs..1 BauGB.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Seite 1/3
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2.322,00
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Begründung zum B-Plan (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.14
Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung
Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss
(eRis: DS V/3956)
Vorlage: DS-00026/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3
"Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2
Abs..1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Stimmenthaltung
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3956
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Leipzig-Ost
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung
Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3 "Gewerbegebiet
Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs..1 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja, ▼
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Aufwendungen
2.322,00
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
Einsparungen
von
nein
bis
wenn ja, ▼
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
nein
relevant
relevant
Beschluss des Stadtrates Nr.
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
wo veranschlagt
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Begründung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 40.3
„Gewerbegebiet Heiterblick“ für das in den Anlagen 1 und 2 kenntlich gemachte Gebiet förmlich
eingeleitet werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Änderung des B-Planes ist davon auszugehen, dass mit der geplanten gewerblichen
Nutzung des derzeit unbebauten Grundstückes Arbeitsplätze neu geschaffen werden.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Änderung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur nicht berührt werden.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Änderung des
B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
sind wie folgt zu erwarten:
Mit der 2. Änderung erfolgt der Grundstückstausch einer Teilfläche eines städtischen
Grundstückes mit einer Teilfläche eines privaten Grundstückes im Flächen- und Wertverhältnis 1:1 (s. Begründung zum Aufstellungsbeschluss Kapitel 4 und Anhang 2). Der im
Anhang 2 der Begründung zum Aufstellungsbeschluss dargestellte Flächentausch wird
zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung einvernehmlich vorbereitet. Das weitere
Vorgehen dazu erfolgt, parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss, durch das dafür zuständige
Liegenschaftsamt.
Für die Stadt können im Zusammenhang mit dem Flächentausch anteilig zu tragende Kosten
(bspw. Kosten für Vermessung und Eintrag in das Grundbuch) entstehen, die im Rahmen der
Flächentauschverhandlungen zu ermitteln und in den Haushalt der Stadt einzustellen sind.
Weitere Kosten für die Stadt sind im Ergebnis der bisher durchgeführten Ermittlungen durch die 2.
Änderung nicht zu erwarten.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Dem Stadtbezirksbeirat Ost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
Anlagen:
05.05.2014
1
2
3
4
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Begründung zum B-Plan (Aufstellungsbeschluss)
Anlage 1
Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung
Übersichtskarte - Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 :25000, Stand: 09 / 2013
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Anlage 2
Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung
Übersichtsplan - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: ALK, M 1 : 2000, Stand: 04 / 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
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der LVB
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Ausschnitt Flächennutzungsplan -Änderung und ErgänzungFNP-Fortschreibung (Entwurf)
M 1:10000
Grenze des Plangebietes
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)14.10.2013
Stand:"
)
"
Datengrundlage: M 1 : 10000
Anlage 4
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 40.3
„Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteil:
Heiterblick
Übersichtskarte:
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
Datum: 05.05.2014
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im
Ortsteil Heiterblick.
Es umfasst die zwei Flurstücke 3/6 und 3/18 der Gemarkung Heiterblick, mit einer Fläche von ca.
1,84 ha innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, und
wird umgrenzt von
•
der Torgauer Straße und der daran angrenzenden Tankstelle im Norden,
•
einer öffentlichen Gehwegfläche (Flurstück 57 der Gemarkung Heiterblick) im Osten und Süden,
•
dem durch das „Zentrum für Bucherhaltung“ genutzten Baugrundstück (Flurstück 3/8 der
Gemarkung Heiterblick) im Westen.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Der B-Plan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“ wurde durch die Ratsversammlung der Stadt am
28.10.2009 beschlossen (Beschluss-Nr. RB IV-1758/09) und trat mit seiner Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 6/2010 vom 06.03.2010 in Kraft. Ziel und Inhalt der Planung ist die Entwicklung der
räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen des ehemaligen Kasernengeländes an der
Torgauer Straße als attraktiver Gewerbestandort. Nach Inkrafttreten des B-Planes Nr. 40.3 wurde
die Verletzung von Vorschriften zur Aufstellung des Bauleitplanes gemäß § 215 Baugesetzbuch
(BauGB) fristgemäß geltend gemacht (s. Anlass). Am 20.10.2010 beschloss die Ratsversammlung
die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 40.3 (Beschluss-Nr. RBV-549/10). Der Beschluss
wurde im Amtsblatt Nr. 20/2010 vom 30.10.2010 bekannt gemacht. Anlass der 1. Änderung ist der
Wunsch eines am Standort ansässigen Unternehmens für eine größere Erweiterung der bestehenden
Nutzung, die auf der Grundlage des B-Planes Nr. 40.3 nicht möglich ist. Da die Erweiterungsabsichten durch das Unternehmen selbst derzeit nicht weiter verfolgt werden, ruht das Planverfahren zur 1. Änderung (Abgrenzung der Geltungsbereiche s. Anhang 3).
Die geplante 2. Änderung des B-Planes Nr. 40.3 ist mit dem Anpassungsgebot an die Ziele der
Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB grundsätzlich vereinbar.
Die für das Gebiet des B-Planes Nr. 40.3 nachfolgend genannten Ziele und Grundsätze der
Landesentwicklungsplanung sind auch mit Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2013
Grundlage der 2. Änderung des B-Planes:
•
Die Nutzung vorhandener Bauflächen soll Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete
haben. Brachliegende und brachgefallene Bauflächen, insbesondere u.a. Militärbrachen sollen
beplant und wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden, soweit die die Marktfähigkeit
des Standortes gegeben ist (Z 2.2.1.7).
•
Als ein Grundsatz der gewerblichen Wirtschaft (G 2.3.1.1) sollen die räumlichen und
infrastrukturellen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Entwicklung attraktiver Gewerbestandorte geschaffen werden und so zur Ansiedlung neuer sowie zur Erhaltung, Erweiterung
oder Umstrukturierung bestehender Gewerbebetriebe beitragen.
05.05.2014
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
Der Regionalplan Westsachsen 2008 ist insbesondere hinsichtlich der für die „Gewerbliche Wirtschaft“ und der zum „Schutz der Landschaft“ genannten Ziele und Grundsätze Z 6.1.3, Z 6.1.5,
Z 4.1.1 und G 4.1.10 Grundlage der Planung. Demnach sollen, wie bereits in dem B-Plan Nr. 40.3
berücksichtigt, Brachflächen und geeignete innerstädtische Konversionsflächen entwickelt werden,
freiraumbeanspruchende oder beeinträchtigende Nutzungen und Vorhaben auf das unabdingbare
Maß beschränkt und schutzwürdige Landschaftsteile erhalten werden. Ein „grüner Ring“ ist um die
Stadt weiterzuentwickeln, der vielgestaltige Landschaftsbereich vernetzt, die Umweltqualität sowie
die Voraussetzungen für die landschaftsbezogene Naherholung verbessert und in der Kernstadt fortsetzt. Dem dient im unmittelbaren Umfeld der „Grüne Bogen Paunsdorf“, dessen „Grüne Finger“
durch die Gewerbegebiete hindurch, bis zur Torgauer Straße reichen. Die geplante 2. Änderungen
steht den genannten Grundsätzen und Zielen der Regionalplanung nicht entgegen.
In dem seit 15.04.1995 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) wird mit dessen 53. Änderung, die
parallel zur Aufstellung des B-Planes Nr. 40.3 erfolgte, die Fläche der geplanten 2. Änderung als
Grünfläche eines als „Grüner Finger“ bis zur Torgauer Straße reichenden Grünzuges dargestellt. Die
Darstellung ist auch Inhalt der Fortschreibung des FNP. Die planerische Idee der punktuellen
Führung („Grüne Finger“) des Grünzuges bis zu Torgauer Straße bleibt auch im Rahmen der 2.
Änderung im Wesentlichen erhalten (s. Allgemeine Ziele der Planung). Die geplante gewerbliche
Nutzung einer ca. 0,25 ha kleinen Teilfläche an der Torgauer Straße ist für die Flächendarstellung im
FNP nicht relevant. Die Änderungsplanung steht der Darstellung im FNP nicht entgegen.
Wesentliche Grundlage des B-Planes Nr. 40.3 sowie seiner 2. Änderung ist der
Stadtentwicklungsplan (STEP) Gewerbliche Bauflächen (Beschluss Ratsversammlung v.
13.07.2005). Das Gebiet des B-Planes Nr. 40.3 entspricht dem STEP-Gewerbegebiet „Heiterblick“
und ist Bestandteil der entlang der Torgauer Straße entstandenen Gewerbegebiete. Im STEP
Gewerbliche Bauflächen wird der Sicherung und Entwicklung von Bestandsgebieten eine hohe
Priorität innerhalb der angestrebten Entwicklung der Stadt eingeräumt. Der Schwerpunkt soll dabei
auf der Revitalisierung brachliegender Standorte liegen, um den Freiflächenverbrauch zu minimieren und die vorhandene Infrastruktur effizient auszunutzen. Als besonders geeignet werden dabei
Gewerbebrachen, einschließlich Konversionsflächen, angesehen, die über eine gute infrastrukturelle
Anbindung verfügen und geringe Nutzungskonflikte mit Nachbarnutzungen erwarten lassen.
Das Plangebiet erfüllt diese Anforderungen durch:
•
eine sehr gute Anbindung an das innerstädtische und überörtliche Straßenverkehrsnetz,
•
das Erreichen der Bundesautobahn A 14 ohne Durchfahren von störempfindlichen Bereichen,
•
eine gute ÖPNV-Anbindung,
•
überwiegend wenig störempfindliche Umgebungsnutzungen.
Insofern entspricht die geplante 2. Änderung der Planung den grundlegenden Zielen des STEP
Gewerbliche Bauflächen.
Die geplante 2. Änderung des B-Planes steht auch im Einklang mit den im Stadtentwicklungsplan
(STEP) Zentren (Beschluss Ratsversammlung v. 18.03.2009) festgeschriebenen Entwicklungszielen für die Stärkung der darin ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche. Das Plangebiet liegt
außerhalb von Wohngebieten sowie von tatsächlich vorhandenen und im STEP Zentren ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen in Schönefeld und Paunsdorf. Die im B-Plan Nr. 40.3 für die
Gewerbegebiete getroffenen Festsetzungen zur Begrenzung der Zulässigkeit von Einzelhandel sind
Grundlage der geplanten 2. Änderung.
05.05.2014
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Der Landschaftsplan (LaP) der Stadt (Beschluss Ratsversammlung v. 16.10.2013) stellt die Fläche
der geplanten 2. Änderung im Rahmen der „Integrierten landschaftsräumlichen Leitbilder“ mit
folgenden Zielstellungen dar:
•
Schaffung von begrünten Freiräumen,
•
Verknüpfung mit dem Grünsystem der Stadt,
•
stadtklimatische Entlastung durch Erhöhung des Durchgrünungsgrades durch Vegetation,
•
Abbau der Barrierewirkung durch Einbindung in die Alltagsrouten für Geh- und Radverkehr.
Die Zielstellungen des LaP stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen Zielen und Zwecken
der 2. Änderung.
Anlass
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt aufgrund einer mit Schreiben eines
Grundstückseigentümers vom 24.02.2011 vorliegenden Mängelrüge bezüglich von Abwägungsfehlern der Planung. Die Verletzung von Vorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen kann
gemäß § 215 BauGB innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach Bekanntmachung der Satzung geltend
gemacht werden. Der Eigentümer des betroffenen Grundstückes (Flurstück 3/6 der Gemarkung
Heiterblick), welches im B-Plan als öffentliche Grünfläche und Fläche für Maßnahmen für den
naturschutzrechtlichen Ausgleich festgesetzt ist, macht geltend, dass ihm durch die Planung das
vorher nach § 34 BauGB bestandene Baurecht auf dem früher zu einem Kasernenareal zugehörigen
Grundstück entzogen wurde und die Stadt zugleich keine Maßnahmen zum Erwerb des
Baugrundstückes für die von ihr festgesetzten öffentlichen Nutzung eingeleitet hat. Die planungsrechtliche Prüfung der Mängelrüge ergab, dass die Ansprüche des Grundstückseigentümers
berechtigt sind und die Stadt das Grundstück jedoch nicht als Baugrundstück erwerben wird. Die
voraussichtlichen Rechtsfolgen der Mängelrüge im Falle einer Klage wären die Feststellung der
Fehlerhaftigkeit der Planung und Entschädigungsansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber
der Stadt. Das planungsrechtliche Instrument der Bauleitplanung zu Steuerung von Vorhaben und
die Umsetzung der für Vorhaben, einschl. der verkehrlichen Erschließung, notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen gingen ggf. in dem gesamten Geltungsbereich des
Plangebietes verloren. Das betreffende Grundstück könnte vollständig gewerblich genutzt werden.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus,
möglichen Planungsschaden und entschädigungspflichtige Ansprüche gegenüber der Stadt
abzuwenden und durch eine Änderung der Planung die grundlegenden Planinhalte des B-Planes Nr.
40.3 zu sichern und umzusetzen. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und der Stadt, den bestehenden Konflikt im Rahmen einer Planänderung zu lösen.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und
Zwecke verfolgt werden:
•
Sicherung einer angemessenen, städtebaulich vertretbaren, gewerblichen Nutzung des betreffenden privaten Grundstückes (Flurstück 3/6), um damit den im Ergebnis eines Klageverfahrens
voraussichtlich entstehenden Planungsschaden für die Stadt abwenden zu können. Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Grundstückes für ein konkretes
Vorhaben.
05.05.2014
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
•
Erhalt des B-Planes Nr. 40.3, um die darin verankerten Entwicklungsziele für das gesamte
Plangebiet umsetzen zu können.
•
Sicherung der im B-Plan Nr. 40.3 auf dem betreffenden Grundstück festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in anderer Art und Weise auf dem Grundstück selbst.
Weitestgehende Umsetzung der dem B-Plan Nr. 40.3 zugrundeliegende Idee der punktuellen
Führung („Grüne Finger“) des Grünzuges “Grüner Bogen Paunsdorf“ bis an die Torgauer
Straße.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sind:
•
Änderung einer Teilfläche des privaten Grundstückes, Flurstück 3/6 der Gemarkung
Heiterblick, von „öffentlicher Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“, mit einer begrenzten
überbaubaren Grundstücksfläche. Die Nutzungsänderung dient der Ansiedlung einer gastronomischen Einrichtung auf einer ca. 1300 m² großen Fläche sowie der Unterbringung der für
die Nutzung erforderlichen Stellplätze und deren Zufahrt. Eine Skizze zum Vorentwurf
Vorhaben ist im Anhang 1 der Begründung beigefügt. Die weitere inhaltliche Präzisierung des
Vorhabens erfolgt mit dem Planverfahren.
•
Festsetzung der für die bauliche Nutzung erforderlichen Anbindung an die Torgauer Straße und
der Flächen für Stellplätze, unter Einbeziehung einer Teilfläche des städtischen Flurstückes 3/18
der Gemarkung Heiterblick (s. Anhang 1).
•
Festsetzung aller nicht für das konkrete Vorhaben notwendigen Flächen als Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere
zur Umsetzung der im B-Plan Nr. 40.3 auf dem Flurstück 3/6 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in einer adäquaten Qualität.
•
Festsetzung weiterer Pflanzmaßnahmen zur Umsetzung des Planzieles „Grüner Finger“.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
•
Die geplante gewerbliche Nutzung der privaten Fläche (Flst. 3/6) bedarf des Grundstückstausches einer ca. 1327 m² großen Teilfläche mit einer ebenso großen keilförmig zur Torgauer
Straße hin zulaufenden Teilfläche des städtischen Flurstückes 3/18 (s. Anhang 2), zum Einen
um die Erschließung des geplanten Gewerbegrundstückes zu sichern, zum Anderen um die auf
dem Flst. 3/6 im B-Plan Nr. 40.3 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auf der dann der Stadt
zugeordneten Teilfläche gleichwertig in anderer Art und Weise durchführen zu können. Der im
Flächen- und Wertverhältnis von 1:1 geplante Flächentausch wird zwischen dem Eigentümer
und der Verwaltung einvernehmlich vorbereitet. Das weitere Vorgehen dazu erfolgt, parallel zu
diesem Aufstellungsbeschluss, durch das dafür zuständige Liegenschaftsamt in Abstimmung mit
dem Stadtplanungsamt.
•
Der im B-Plan auf dem privaten Flst. 3/6 festgesetzte Ausgleich (Entsiegelung einer Teilfläche
und Pflegemaßnahmen von Gehölzen) sowie die Umsetzung des „Grünen Fingers“ wären im
Falle der Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Planung nicht möglich. Sie wären aber auch
ohnehin nicht umsetzbar, da die Stadt nicht Eigentümer der privaten Fläche ist und diese auch
nicht zum Bodenrichtwert eines Baugrundstückes erwerben wird. Mit der Änderungsplanung
wird ein Kompromiss zwischen den privaten Interesse der baulichen Nutzung der Fläche und
dem öffentlichen Interesse einer hohen Durchgrünung des Gewerbegebietes und Anbindung an
05.05.2014
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 5
den Grünzug „Grüner Bogen Paunsdorf“ erreicht. Die im B-Plan auf dem Flst. 3/6 festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen können nach Zuordnung einer Teilfläche an die Stadt zum Teil direkt
ausgeführt werden (Entsiegelung), zum Teil über ein Umrechnungsverfahren nach dem „Leipziger Modell“ in kompakter Form durch Pflanzmaßnahmen auf der der Stadt zugeordneten
Teilfläche realisiert werden.
•
Mit der Änderung der Festsetzung des in Eigentum der Stadt befindlichen Flurstückes 3/18 der
Gemarkung Heiterblick von „öffentliche Grünfläche“ in eine „Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden günstigere
Bedingungen hinsichtlich der Pflege dieser Fläche sowie für Schutzmöglichkeiten (bspw.
Umzäunung) des hochsensiblen Bereiches mit dem Biotop geschaffen.
•
Für die Stadt können im Zusammenhang mit dem Flächentausch anteilig zu tragende Kosten
(bspw. Kosten für Vermessung und Eintrag in das Grundbuch) entstehen, die im Rahmen der
Flächentauschverhandlungen zu ermitteln und frühzeitig in den Haushalt der Stadt einzustellen
sind. Weitere Kosten für die Stadt sind durch die Änderung der Planung im Ergebnis der bisher
durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) zur Anwendung kommen, da die im BauGB
genannten Voraussetzungen vorliegen.
Mit Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt die Bekanntmachung nach § 13a Abs. 3
BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sowie zur Möglichkeit der Unterrichtung
und Äußerung für die Öffentlichkeit.
Im Ergebnis der Prüfung des Verfahrensablaufes soll anstelle der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungs-planes
sowie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu dem Vorhaben erfolgen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1.
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2. BauGB).
Die Begrenzung der Beteiligung auf die Betroffenen ist planungsrechtlich vertretbar und sinnvoll,
weil es sich um ein sehr kleines Plangebiet mit lediglich zwei Grundstücken und mit einer Fläche
von ca. 1,8 ha handelt und die Anzahl der von der Planung Betroffenen überschaubar und eindeutig
abgrenzbar ist. Eigentümer der Grundstücksflächen in dem Plangebiet ist die Stadt selbst und im
Übrigen der Vorhabenträger der geplanten gewerblichen Ansiedlung. Auch im angrenzenden Umfeld
des Plangebietes ist mit Ausnahme von drei privat genutzten Grundstücken die Stadt Eigentümer
der Flächen.
Darüber hinaus ist entsprechend dem in Kap. 2 dieser Begründung erläuterten Anlass dieser Planung
davon auszugehen, dass im Falle der Feststellung der Nichtigkeit des ursprünglichen B-Planes
Baurecht nach § 34 BauGB für die Fläche des privaten Eigentümers bestehen würde und das
Grundstück uneingeschränkt gewerblich nutzbar wäre.
Liegen im Ergebnis der Beteiligungen keine abwägungsrelevanten Inhalte vor, soll eine vorzeitige
Baugenehmigung für das im Anhang 1 dargestellte Vorhaben nach § 33 BauGB erteilt werden. Der
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird dementsprechend informiert.
05.05.2014
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss)
Seite 6
Leipzig, den
Jochem Lunebach
Leiter
des Stadtplanungsamtes
Anhang:
05.05.2014
1. Skizze zum Vorentwurf des Vorhabens
2. Karte Flächentausch
3. Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“
mit Abgrenzung der Geltungsbereiche
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