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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000718.pdf
Größe
13 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:23

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00026/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 10.09.2014 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss (eRis: DS V/3956) Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs..1 BauGB. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Seite 1/3 Aufwendungen Finanzhaushalt 2.322,00 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Auszug aus dem Flächennutzungsplan Begründung zum B-Plan (Aufstellungsbeschluss) Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.14 Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss (eRis: DS V/3956) Vorlage: DS-00026/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs..1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Stimmenthaltung Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3956 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Stadtentwicklung und Bau SBB Leipzig-Ost Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteil Heiterblick; Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Die Ratsversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung für das in Anlage 2 dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs..1 BauGB. Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ▼ Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge                         Aufwendungen             2.322,00            Einzahlungen                         Auszahlungen                         Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR Einsparungen von nein bis wenn ja, ▼ Höhe in EUR (jährlich) ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand                         Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)                         Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                         Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ nein relevant relevant       Beschluss des Stadtrates Nr.       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.       wo veranschlagt nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Begründung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“ für das in den Anlagen 1 und 2 kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Änderung des B-Planes ist davon auszugehen, dass mit der geplanten gewerblichen Nutzung des derzeit unbebauten Grundstückes Arbeitsplätze neu geschaffen werden. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Änderung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur nicht berührt werden. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Änderung des B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind wie folgt zu erwarten:  Mit der 2. Änderung erfolgt der Grundstückstausch einer Teilfläche eines städtischen Grundstückes mit einer Teilfläche eines privaten Grundstückes im Flächen- und Wertverhältnis 1:1 (s. Begründung zum Aufstellungsbeschluss Kapitel 4 und Anhang 2). Der im Anhang 2 der Begründung zum Aufstellungsbeschluss dargestellte Flächentausch wird zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung einvernehmlich vorbereitet. Das weitere Vorgehen dazu erfolgt, parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss, durch das dafür zuständige Liegenschaftsamt.  Für die Stadt können im Zusammenhang mit dem Flächentausch anteilig zu tragende Kosten (bspw. Kosten für Vermessung und Eintrag in das Grundbuch) entstehen, die im Rahmen der Flächentauschverhandlungen zu ermitteln und in den Haushalt der Stadt einzustellen sind. Weitere Kosten für die Stadt sind im Ergebnis der bisher durchgeführten Ermittlungen durch die 2. Änderung nicht zu erwarten. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Dem Stadtbezirksbeirat Ost wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. Anlagen: 05.05.2014 1 2 3 4 Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Auszug aus dem Flächennutzungsplan Begründung zum B-Plan (Aufstellungsbeschluss) Anlage 1 Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung Übersichtskarte - Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 :25000, Stand: 09 / 2013 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Anlage 2 Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung Übersichtsplan - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: ALK, M 1 : 2000, Stand: 04 / 2014 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes )" " ) Anlage 3 G G ) " E ¬ ª ) " ) " ) " SO WOCH § E E E E ) " " G ) Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick", 2. Änderung ) " B E G ") E Auszug aus dem Flächennutzungsplan G " ) E ) " ) " " G ) " ) " Technisches Zentrum der LVB G ) " E ! E ) " ! E ) " ! G B ! ! B ! ! ) " ) " FW Ausschnitt Flächennutzungsplan -Änderung und ErgänzungFNP-Fortschreibung (Entwurf) M 1:10000 Grenze des Plangebietes ! )14.10.2013 Stand:" ) " Datengrundlage: M 1 : 10000 Anlage 4 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Heiterblick Übersichtskarte: Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt Datum: 05.05.2014 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes (B-Plan) befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil Heiterblick. Es umfasst die zwei Flurstücke 3/6 und 3/18 der Gemarkung Heiterblick, mit einer Fläche von ca. 1,84 ha innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, und wird umgrenzt von • der Torgauer Straße und der daran angrenzenden Tankstelle im Norden, • einer öffentlichen Gehwegfläche (Flurstück 57 der Gemarkung Heiterblick) im Osten und Süden, • dem durch das „Zentrum für Bucherhaltung“ genutzten Baugrundstück (Flurstück 3/8 der Gemarkung Heiterblick) im Westen. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Der B-Plan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“ wurde durch die Ratsversammlung der Stadt am 28.10.2009 beschlossen (Beschluss-Nr. RB IV-1758/09) und trat mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6/2010 vom 06.03.2010 in Kraft. Ziel und Inhalt der Planung ist die Entwicklung der räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen des ehemaligen Kasernengeländes an der Torgauer Straße als attraktiver Gewerbestandort. Nach Inkrafttreten des B-Planes Nr. 40.3 wurde die Verletzung von Vorschriften zur Aufstellung des Bauleitplanes gemäß § 215 Baugesetzbuch (BauGB) fristgemäß geltend gemacht (s. Anlass). Am 20.10.2010 beschloss die Ratsversammlung die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 40.3 (Beschluss-Nr. RBV-549/10). Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 20/2010 vom 30.10.2010 bekannt gemacht. Anlass der 1. Änderung ist der Wunsch eines am Standort ansässigen Unternehmens für eine größere Erweiterung der bestehenden Nutzung, die auf der Grundlage des B-Planes Nr. 40.3 nicht möglich ist. Da die Erweiterungsabsichten durch das Unternehmen selbst derzeit nicht weiter verfolgt werden, ruht das Planverfahren zur 1. Änderung (Abgrenzung der Geltungsbereiche s. Anhang 3). Die geplante 2. Änderung des B-Planes Nr. 40.3 ist mit dem Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB grundsätzlich vereinbar. Die für das Gebiet des B-Planes Nr. 40.3 nachfolgend genannten Ziele und Grundsätze der Landesentwicklungsplanung sind auch mit Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2013 Grundlage der 2. Änderung des B-Planes: • Die Nutzung vorhandener Bauflächen soll Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete haben. Brachliegende und brachgefallene Bauflächen, insbesondere u.a. Militärbrachen sollen beplant und wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden, soweit die die Marktfähigkeit des Standortes gegeben ist (Z 2.2.1.7). • Als ein Grundsatz der gewerblichen Wirtschaft (G 2.3.1.1) sollen die räumlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Entwicklung attraktiver Gewerbestandorte geschaffen werden und so zur Ansiedlung neuer sowie zur Erhaltung, Erweiterung oder Umstrukturierung bestehender Gewerbebetriebe beitragen. 05.05.2014 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 Der Regionalplan Westsachsen 2008 ist insbesondere hinsichtlich der für die „Gewerbliche Wirtschaft“ und der zum „Schutz der Landschaft“ genannten Ziele und Grundsätze Z 6.1.3, Z 6.1.5, Z 4.1.1 und G 4.1.10 Grundlage der Planung. Demnach sollen, wie bereits in dem B-Plan Nr. 40.3 berücksichtigt, Brachflächen und geeignete innerstädtische Konversionsflächen entwickelt werden, freiraumbeanspruchende oder beeinträchtigende Nutzungen und Vorhaben auf das unabdingbare Maß beschränkt und schutzwürdige Landschaftsteile erhalten werden. Ein „grüner Ring“ ist um die Stadt weiterzuentwickeln, der vielgestaltige Landschaftsbereich vernetzt, die Umweltqualität sowie die Voraussetzungen für die landschaftsbezogene Naherholung verbessert und in der Kernstadt fortsetzt. Dem dient im unmittelbaren Umfeld der „Grüne Bogen Paunsdorf“, dessen „Grüne Finger“ durch die Gewerbegebiete hindurch, bis zur Torgauer Straße reichen. Die geplante 2. Änderungen steht den genannten Grundsätzen und Zielen der Regionalplanung nicht entgegen. In dem seit 15.04.1995 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) wird mit dessen 53. Änderung, die parallel zur Aufstellung des B-Planes Nr. 40.3 erfolgte, die Fläche der geplanten 2. Änderung als Grünfläche eines als „Grüner Finger“ bis zur Torgauer Straße reichenden Grünzuges dargestellt. Die Darstellung ist auch Inhalt der Fortschreibung des FNP. Die planerische Idee der punktuellen Führung („Grüne Finger“) des Grünzuges bis zu Torgauer Straße bleibt auch im Rahmen der 2. Änderung im Wesentlichen erhalten (s. Allgemeine Ziele der Planung). Die geplante gewerbliche Nutzung einer ca. 0,25 ha kleinen Teilfläche an der Torgauer Straße ist für die Flächendarstellung im FNP nicht relevant. Die Änderungsplanung steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Wesentliche Grundlage des B-Planes Nr. 40.3 sowie seiner 2. Änderung ist der Stadtentwicklungsplan (STEP) Gewerbliche Bauflächen (Beschluss Ratsversammlung v. 13.07.2005). Das Gebiet des B-Planes Nr. 40.3 entspricht dem STEP-Gewerbegebiet „Heiterblick“ und ist Bestandteil der entlang der Torgauer Straße entstandenen Gewerbegebiete. Im STEP Gewerbliche Bauflächen wird der Sicherung und Entwicklung von Bestandsgebieten eine hohe Priorität innerhalb der angestrebten Entwicklung der Stadt eingeräumt. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Revitalisierung brachliegender Standorte liegen, um den Freiflächenverbrauch zu minimieren und die vorhandene Infrastruktur effizient auszunutzen. Als besonders geeignet werden dabei Gewerbebrachen, einschließlich Konversionsflächen, angesehen, die über eine gute infrastrukturelle Anbindung verfügen und geringe Nutzungskonflikte mit Nachbarnutzungen erwarten lassen. Das Plangebiet erfüllt diese Anforderungen durch: • eine sehr gute Anbindung an das innerstädtische und überörtliche Straßenverkehrsnetz, • das Erreichen der Bundesautobahn A 14 ohne Durchfahren von störempfindlichen Bereichen, • eine gute ÖPNV-Anbindung, • überwiegend wenig störempfindliche Umgebungsnutzungen. Insofern entspricht die geplante 2. Änderung der Planung den grundlegenden Zielen des STEP Gewerbliche Bauflächen. Die geplante 2. Änderung des B-Planes steht auch im Einklang mit den im Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren (Beschluss Ratsversammlung v. 18.03.2009) festgeschriebenen Entwicklungszielen für die Stärkung der darin ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wohngebieten sowie von tatsächlich vorhandenen und im STEP Zentren ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen in Schönefeld und Paunsdorf. Die im B-Plan Nr. 40.3 für die Gewerbegebiete getroffenen Festsetzungen zur Begrenzung der Zulässigkeit von Einzelhandel sind Grundlage der geplanten 2. Änderung. 05.05.2014 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Der Landschaftsplan (LaP) der Stadt (Beschluss Ratsversammlung v. 16.10.2013) stellt die Fläche der geplanten 2. Änderung im Rahmen der „Integrierten landschaftsräumlichen Leitbilder“ mit folgenden Zielstellungen dar: • Schaffung von begrünten Freiräumen, • Verknüpfung mit dem Grünsystem der Stadt, • stadtklimatische Entlastung durch Erhöhung des Durchgrünungsgrades durch Vegetation, • Abbau der Barrierewirkung durch Einbindung in die Alltagsrouten für Geh- und Radverkehr. Die Zielstellungen des LaP stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 2. Änderung. Anlass Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt aufgrund einer mit Schreiben eines Grundstückseigentümers vom 24.02.2011 vorliegenden Mängelrüge bezüglich von Abwägungsfehlern der Planung. Die Verletzung von Vorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen kann gemäß § 215 BauGB innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Der Eigentümer des betroffenen Grundstückes (Flurstück 3/6 der Gemarkung Heiterblick), welches im B-Plan als öffentliche Grünfläche und Fläche für Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich festgesetzt ist, macht geltend, dass ihm durch die Planung das vorher nach § 34 BauGB bestandene Baurecht auf dem früher zu einem Kasernenareal zugehörigen Grundstück entzogen wurde und die Stadt zugleich keine Maßnahmen zum Erwerb des Baugrundstückes für die von ihr festgesetzten öffentlichen Nutzung eingeleitet hat. Die planungsrechtliche Prüfung der Mängelrüge ergab, dass die Ansprüche des Grundstückseigentümers berechtigt sind und die Stadt das Grundstück jedoch nicht als Baugrundstück erwerben wird. Die voraussichtlichen Rechtsfolgen der Mängelrüge im Falle einer Klage wären die Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Planung und Entschädigungsansprüche des Grundstückseigentümers gegenüber der Stadt. Das planungsrechtliche Instrument der Bauleitplanung zu Steuerung von Vorhaben und die Umsetzung der für Vorhaben, einschl. der verkehrlichen Erschließung, notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen gingen ggf. in dem gesamten Geltungsbereich des Plangebietes verloren. Das betreffende Grundstück könnte vollständig gewerblich genutzt werden. Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, möglichen Planungsschaden und entschädigungspflichtige Ansprüche gegenüber der Stadt abzuwenden und durch eine Änderung der Planung die grundlegenden Planinhalte des B-Planes Nr. 40.3 zu sichern und umzusetzen. Es besteht Einvernehmen zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und der Stadt, den bestehenden Konflikt im Rahmen einer Planänderung zu lösen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Sicherung einer angemessenen, städtebaulich vertretbaren, gewerblichen Nutzung des betreffenden privaten Grundstückes (Flurstück 3/6), um damit den im Ergebnis eines Klageverfahrens voraussichtlich entstehenden Planungsschaden für die Stadt abwenden zu können. Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Grundstückes für ein konkretes Vorhaben. 05.05.2014 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 • Erhalt des B-Planes Nr. 40.3, um die darin verankerten Entwicklungsziele für das gesamte Plangebiet umsetzen zu können. • Sicherung der im B-Plan Nr. 40.3 auf dem betreffenden Grundstück festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in anderer Art und Weise auf dem Grundstück selbst. Weitestgehende Umsetzung der dem B-Plan Nr. 40.3 zugrundeliegende Idee der punktuellen Führung („Grüne Finger“) des Grünzuges “Grüner Bogen Paunsdorf“ bis an die Torgauer Straße. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sind: • Änderung einer Teilfläche des privaten Grundstückes, Flurstück 3/6 der Gemarkung Heiterblick, von „öffentlicher Grünfläche“ in „Gewerbliche Baufläche“, mit einer begrenzten überbaubaren Grundstücksfläche. Die Nutzungsänderung dient der Ansiedlung einer gastronomischen Einrichtung auf einer ca. 1300 m² großen Fläche sowie der Unterbringung der für die Nutzung erforderlichen Stellplätze und deren Zufahrt. Eine Skizze zum Vorentwurf Vorhaben ist im Anhang 1 der Begründung beigefügt. Die weitere inhaltliche Präzisierung des Vorhabens erfolgt mit dem Planverfahren. • Festsetzung der für die bauliche Nutzung erforderlichen Anbindung an die Torgauer Straße und der Flächen für Stellplätze, unter Einbeziehung einer Teilfläche des städtischen Flurstückes 3/18 der Gemarkung Heiterblick (s. Anhang 1). • Festsetzung aller nicht für das konkrete Vorhaben notwendigen Flächen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, insbesondere zur Umsetzung der im B-Plan Nr. 40.3 auf dem Flurstück 3/6 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen in einer adäquaten Qualität. • Festsetzung weiterer Pflanzmaßnahmen zur Umsetzung des Planzieles „Grüner Finger“. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: • Die geplante gewerbliche Nutzung der privaten Fläche (Flst. 3/6) bedarf des Grundstückstausches einer ca. 1327 m² großen Teilfläche mit einer ebenso großen keilförmig zur Torgauer Straße hin zulaufenden Teilfläche des städtischen Flurstückes 3/18 (s. Anhang 2), zum Einen um die Erschließung des geplanten Gewerbegrundstückes zu sichern, zum Anderen um die auf dem Flst. 3/6 im B-Plan Nr. 40.3 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auf der dann der Stadt zugeordneten Teilfläche gleichwertig in anderer Art und Weise durchführen zu können. Der im Flächen- und Wertverhältnis von 1:1 geplante Flächentausch wird zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung einvernehmlich vorbereitet. Das weitere Vorgehen dazu erfolgt, parallel zu diesem Aufstellungsbeschluss, durch das dafür zuständige Liegenschaftsamt in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. • Der im B-Plan auf dem privaten Flst. 3/6 festgesetzte Ausgleich (Entsiegelung einer Teilfläche und Pflegemaßnahmen von Gehölzen) sowie die Umsetzung des „Grünen Fingers“ wären im Falle der Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Planung nicht möglich. Sie wären aber auch ohnehin nicht umsetzbar, da die Stadt nicht Eigentümer der privaten Fläche ist und diese auch nicht zum Bodenrichtwert eines Baugrundstückes erwerben wird. Mit der Änderungsplanung wird ein Kompromiss zwischen den privaten Interesse der baulichen Nutzung der Fläche und dem öffentlichen Interesse einer hohen Durchgrünung des Gewerbegebietes und Anbindung an 05.05.2014 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 den Grünzug „Grüner Bogen Paunsdorf“ erreicht. Die im B-Plan auf dem Flst. 3/6 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen können nach Zuordnung einer Teilfläche an die Stadt zum Teil direkt ausgeführt werden (Entsiegelung), zum Teil über ein Umrechnungsverfahren nach dem „Leipziger Modell“ in kompakter Form durch Pflanzmaßnahmen auf der der Stadt zugeordneten Teilfläche realisiert werden. • Mit der Änderung der Festsetzung des in Eigentum der Stadt befindlichen Flurstückes 3/18 der Gemarkung Heiterblick von „öffentliche Grünfläche“ in eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden günstigere Bedingungen hinsichtlich der Pflege dieser Fläche sowie für Schutzmöglichkeiten (bspw. Umzäunung) des hochsensiblen Bereiches mit dem Biotop geschaffen. • Für die Stadt können im Zusammenhang mit dem Flächentausch anteilig zu tragende Kosten (bspw. Kosten für Vermessung und Eintrag in das Grundbuch) entstehen, die im Rahmen der Flächentauschverhandlungen zu ermitteln und frühzeitig in den Haushalt der Stadt einzustellen sind. Weitere Kosten für die Stadt sind durch die Änderung der Planung im Ergebnis der bisher durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) zur Anwendung kommen, da die im BauGB genannten Voraussetzungen vorliegen. Mit Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt die Bekanntmachung nach § 13a Abs. 3 BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sowie zur Möglichkeit der Unterrichtung und Äußerung für die Öffentlichkeit. Im Ergebnis der Prüfung des Verfahrensablaufes soll anstelle der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungs-planes sowie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu dem Vorhaben erfolgen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1. i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2. BauGB). Die Begrenzung der Beteiligung auf die Betroffenen ist planungsrechtlich vertretbar und sinnvoll, weil es sich um ein sehr kleines Plangebiet mit lediglich zwei Grundstücken und mit einer Fläche von ca. 1,8 ha handelt und die Anzahl der von der Planung Betroffenen überschaubar und eindeutig abgrenzbar ist. Eigentümer der Grundstücksflächen in dem Plangebiet ist die Stadt selbst und im Übrigen der Vorhabenträger der geplanten gewerblichen Ansiedlung. Auch im angrenzenden Umfeld des Plangebietes ist mit Ausnahme von drei privat genutzten Grundstücken die Stadt Eigentümer der Flächen. Darüber hinaus ist entsprechend dem in Kap. 2 dieser Begründung erläuterten Anlass dieser Planung davon auszugehen, dass im Falle der Feststellung der Nichtigkeit des ursprünglichen B-Planes Baurecht nach § 34 BauGB für die Fläche des privaten Eigentümers bestehen würde und das Grundstück uneingeschränkt gewerblich nutzbar wäre. Liegen im Ergebnis der Beteiligungen keine abwägungsrelevanten Inhalte vor, soll eine vorzeitige Baugenehmigung für das im Anhang 1 dargestellte Vorhaben nach § 33 BauGB erteilt werden. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird dementsprechend informiert. 05.05.2014 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“, 2. Änderung (Aufstellungsbeschluss) Seite 6 Leipzig, den Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes Anhang: 05.05.2014 1. Skizze zum Vorentwurf des Vorhabens 2. Karte Flächentausch 3. Bebauungsplan Nr. 40.3 „Gewerbegebiet Heiterblick“ mit Abgrenzung der Geltungsbereiche $QKDQJ %HEDXXQJVSODQ1U*HZHUEHJHELHW+HLWHUEOLFN PLW$EJUHQ]XQJGHU*HOWXQJVEHUHLFKH *HOWXQJEHUHLFK bQGHUXQJ *HOWXQJVEHUHLFK bQGHUXQJ