Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000231.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00023/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
02.09.2014
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
04.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ),
Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (eRIS:
V/3919)
Beschluss:
1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung
Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3, Ziff.
17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung).
2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €.
3. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element
7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant.
4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die
Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln finanziert
werden.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG und
der Stadt Leipzig abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2014
2014
375.000,00
7.0000574.705
Auszahlungen
2014
2014
656.900,00
7.0000574.740
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
X
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Auszug Stadtkarte
aktuelle Fotos (März 2014)
Nachtrag zur Vereinbarung gemäß §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) vom
26.05./11.07.2005 – BÜ Beseitigung Falladastraße, Bahn – km: 4,056 mit Anlagen
Seite 2/3
Seite 3/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu
19.12
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung
(FÜ), Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur
Kreuzungsvereinbarung (eRIS: V/3919)
Vorlage: DS-00023/14
Beschluss:
1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung
Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3,
Ziff. 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung).
2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €.
3. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element
7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant.
4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die
Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln
finanziert werden.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG
und der Stadt Leipzig abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3919
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Leipzig-Nordwest
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ),
Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung
Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3,
Ziff. 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung).
2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €.
3. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element
7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant.
4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die
Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln
finanziert werden.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG und
der Stadt Leipzig abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja, ▼
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
2014
2014
375.000,00 7.0000574.705
Auszahlungen
2014
2014
656.900,00 7.0000574.740
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Höhe in EUR
Einsparungen
von
nein
bis
wenn ja, ▼
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
nein
relevant
relevant
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
IV / 831
Beschluss des Verwaltungsausschuss Nr.:
VAIV-25/05
- Folgen bei Ablehnung:
DB AG als Bauherr kann Stadt Leipzig verklagen
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wo veranschlagt
nicht relevant
nicht relevant
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
Erläuterung
1. Grundlagen
–
Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
–
Bau- und Finanzierungsvertrag Länder/DB AG (12/1996) zur Aufnahme des S-Bahn
Verkehrs der Strecke Halle (S) – Leipzig
–
Stadtratsbeschluss DS III/60 vom 13.10.1999 zum Abschluss von Vereinbarungen gemäß
EKrG mit der DB AG in Bezug auf die S-Bahn-Strecke Halle (S) – Leipzig
–
Planfeststellungsbeschluss „Bundesstraße B6 (neu) / B87 (neu) OD Leipzig, Mittlerer Ring
von Pittlerstraße bis Wiederitzscher Weg (S1 neu)“ vom 07.03.2003
–
Planfeststellungsbeschluss „S-Bahn Halle (S) – Leipzig, Planfeststellungsabschnitt 3,
Bahn-km 3,500 – 7,903“ vom 23.08.2002
–
Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss „S-Bahn Halle (S) – Leipzig,
Planfeststellungsabschnitt 3, Bahn-km 3,500 – 7,903“, bezogen auf die Maßnahme FÜ
Falladastraße (Verfahren bei Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Halle)
–
Kreuzungsvereinbarung FÜ Falladastraße vom 26.05./11.07.2005
–
Bau- und Finanzierungsbeschluss VAIV-25/05 vom 29.06.2005
–
1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung FÜ Falladastraße vom 05.07. / 10.08.2007
–
Bau- und Finanzierungsbeschluss VAIV-90/07 vom 06.06.2007
2. Veranlassung
Zwischen
der
DB
Netz
AG
und
der
Stadt
Leipzig
wurde
gemäß
§
5
Eisenbahnkreuzungsgesetz mit Datum vom 26.05./11.07.2005 eine Vereinbarung über die
Beseitigung des Bahnübergangs Falladastraße, Bahn-km 4,056 der S-Bahn-Strecke 6382
Halle (S) – Leipzig, abgeschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme
betrugen 2.106.503,64 EUR brutto. Der vom Straßenbaulastträger zu tragende
Kostenanteil von i. H. v. 1.288.492,97 EUR brutto setzte sich aus 409.005,33 EUR
kreuzungsbedingten Kosten und 879.487,64 EUR nicht kreuzungsbedingten Kosten
zusammen. Die nicht kreuzungsbedingten Kosten ergaben sich aus den Forderungen der
Stadt Leipzig über eine Verlängerung des Übergangsbauwerkes zur niveaufreien Querung
der B6 neu und der besonderen Gestaltung des Bauwerkes.
Seite 1 von 7
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
Im Jahr 2006 musste durch die DB Netz AG die Ausschreibung der Hauptbauleistung
aufgehoben werden, da die Angebote der beiden Bieter über der Kostenberechnung lagen.
Die wesentliche Ursache hierfür lag in den zu diesem Zeitpunkt stark gestiegenen
Rohstoffpreisen, insbesondere für Stahl. Zur Finanzierung des Gesamtvorhabens hatte die
DB Netz AG der Stadt Leipzig den 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung vorgelegt. Die
voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betrugen demnach 2.937.519,17 EUR
brutto. Der vom Straßenbaulastträger zu tragende Kostenanteil i. H. v. 1.901.464,58 EUR
brutto setzte sich aus 518.027,30 EUR kreuzungsbedingten Kosten und 1.383.437,28 EUR
nicht kreuzungsbedingten Kosten zusammen. Am 06.06.2007 wurde der Bau- und
Finanzierungsbeschluss VAIV-90/07 zum 1.
Nachtrag zur
Kreuzungsvereinbarung
beschlossen.
Im Zuge der Projektrealisierung und der Endabrechnung der Maßnahme ergaben sich
weitere Kostenerhöhungen. Die DB Netz AG legt im April 2014 den endverhandelten 2.
Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung vor. Die Begründung für die Kostenerhöhung ist
dem Gliederungspunkt 4 zu entnehmen.
3. Kosten
Entsprechend dem durch die DB ProjektBau GmbH an die Stadt Leipzig übergebenen 2.
Nachtrag ergeben sich aus der Endabrechnung der Maßnahme Gesamtkosten von:
3.865.503,42 EUR brutto.
Die kreuzungsbedingten Kosten betragen:
1.917.173,27 EUR brutto.
Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen auf:
- die DB Netz AG:
639.057,76 EUR
- den Straßenbaulastträger:
639.057,76 EUR
- den Bund:
639.057,76 EUR
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Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
Die nicht kreuzungsbedingten Kosten für die Verlängerung des Überbaus zur niveaufreien
Querung der B 6 (neu) und die besondere Gestaltung des Bauwerkes betragen:
1.939.330,15 EUR brutto.
Sie werden i. H. v. 1.919.207,61 EUR vom Straßenbaulastträger getragen. Den Betrag von
20.122,54 EUR für nachlaufende Planungskosten übernimmt die DB Netz AG.
Der Gesamtkostenanteil für die Stadt Leipzig beträgt somit:
2.558.265,37 EUR brutto.
Daraus ergeben sich Mehrkosten für den Straßenbaulastträger gegenüber dem 1.
Nachtrag i. H. v. 656.800,79 EUR brutto.
Die mit dem 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung verbundenen Ausgaben und
Einnahmen sind tabellarisch dem Haushaltsplan wie folgt zugeordnet:
EUR Gesamtkosten
Auszahlungen
7.0000574.740
Einzahlungen (Fördermittel)
7.0000574.705
Stadtanteil
2014
656.900
656.900
375.000
375.000
281.900
281.900
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Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
4. Begründung
Projekthistorie:
Im Jahr 1998 wurde durch die DB AG für die Beseitigung des vorhandenen
Bahnüberganges und der Errichtung einer Fußgängerüberführung über die Bahngleise und
die B6 (neu) / Travniker Straße, welche parallel zur Bahnstrecke verläuft, eine Entwurfsund Genehmigungsplanung in Auftrag gegeben. Die Planungen der DB AG ergaben ein
Überführungsbauwerk
mit
beidseitig
angeordneten
Treppenanlagen,
welches
als
Stahlkonstruktion errichtet werden sollte. Dieses Brückenbauwerk wurde mit dem
Planfeststellungsbeschluss vom 05.08.2002 für das Vorhaben S-Bahn Halle-Leipzig,
Planfeststellungsabschnitt 3, Bahn-km 3,500 – km 7,903, planfestgestellt.
Auf das Bestreben der Stadt Leipzig hin, die Brücke unter Einbeziehung von
gestalterischen
Gesichtspunkten
zu
errichten,
erarbeitete
Herr
Prof.
Pahl
Gestaltungsentwürfe für die „Fußgängerüberführung Falladastraße im Zuge der S-Bahn
Halle-Leipzig“. Aus Gründen einer behindertengerechten Gestaltung sollte die Anordnung
von beidseitigen Längsrampen erfolgen. Die Stadt entschied sich am 28.04.2004 für die
Variante III von Prof. Pahl „Brücke mit Längsrampenanlagen“. Das Bauwerk wurde
bogenförmig in der Lage konzipiert und die Rampen längs in die Bereiche der vorherigen
Zuwegungen zu dem ehemaligen Bahnübergang gelegt. Damit konnte ein erheblicher
Eingriff in umliegende Grundstücke (Kleingärten und Eigenheime) weitestgehend
vermieden werden und das Bauwerk befindet sich im Wesentlichen auf städtischen
Grundstücken.
Die DB ProjektBau GmbH erarbeitete daraufhin eine Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 13
Eisenbahnkreuzungsgesetz. Auf der Grundlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses
VAIV 25/05 vom 29.06.2005 wurde am 11.07.2005 die Kreuzungsvereinbarung
unterzeichnet. In der Kreuzungsvereinbarung ist geregelt, dass die DB Netz AG die
Baudurchführende und auch für die Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung mit
dem Bauunternehmer zuständig ist.
Die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen wurden daraufhin angepasst. Der Antrag auf
Änderung der Planfeststellung wurde am 03.11.2005 durch die DB ProjektBau GmbH
gestellt. Der Bescheid zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wurde am
Seite 4 von 7
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
05.01.2006 durch das Eisenbahn-Bundesamt antragsgemäß erteilt.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2006 bereitete die DB ProjektBau GmbH auf Basis der
genehmigten Planung die Ausschreibung der Bauleistungen vor und führte anschließend
das Vergabeverfahren durch.
Zur Submission am 07.08.2006 wurden zwei Angebote eingereicht, welche beide über dem
Kostenrahmen lagen. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben. Die wesentliche
Ursache hierfür lag in den zu diesem Zeitpunkt stark gestiegenen Rohstoffpreisen,
insbesondere für Stahl. Anschließend überarbeitete die DB ProjektBau GmbH die
Kreuzungsvereinbarung
und
übergab
der
Stadt
Leipzig
den
1.
Nachtrag
zur
Kreuzungsvereinbarung. Auf Grundlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses VAIV90/07 vom 06.06.2007 wurde der 1. Nachtrag am 05.07.2007 unterzeichnet.
Am 27.03.2008 führte die DB ProjektBau GmbH die 2. Submission zur Vergabe der
Bauleistung durch. Der Auftragserteilung erfolgte an die Baufirma Spitzke.
Am 06.08.2010 wurde das Bauwerk für den Verkehr freigegeben.
Nach Abschluss der Arbeiten teilte die DB ProjektBau GmbH mit, dass es zu weiteren
Kostenerhöhungen gekommen ist. Diese Kostenerhöhung trägt die DB ProjektBau GmbH
in Form des 2. Nachtrages an die Stadt heran.
Begründung 2. Nachtrag:
–
Die DB ProjektBau GmbH schreibt grundsätzlich die Hauptbauleistung auf der Grundlage
der Genehmigungsplanung aus. Die Erstellung einer genehmigten Ausführungsplanung
und
Ausführungsstatik
ist
insofern
Bestandteil
der
VOB-Ausschreibung
der
Hauptbauleistung. Die gesamte Ausführungsplanung und die vollständig genehmigte
Ausführungsstatik wurde damit durch den Auftragnehmer Bau, Fa. Spitzke, unter
Beachtung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften erstellt.
–
Der ambitionierte Architekturentwurf der Brücke aus der Genehmigungsplanung konnte nur
durch
weitere
erhebliche
und
zeitaufwändige
Ingenieurleistungen
in
die
Ausführungsplanung umgesetzt werden. Es ergaben sich bei der Projektrealisierung
Seite 5 von 7
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
zusätzliche notwendige Änderungen sowohl konstruktiver als auch architektonischer
Details,
wie
bei den Übergangs-
und
Auflagerkonstruktionen
sowie bei den
Treppenwangen und Geländern.
–
Im Ergebnis der Prüfung der Unterlagen durch den Prüfingenieur wurden weitere
Änderungen an der Konstruktion erforderlich. Dies führte zu einem Mehreinsatz an Stahl.
–
Forderungen der behindertengerechten Gestaltung wurden weiter detailliert und mussten
in die Ausführungsplanung aufgenommen werden (Anordnung von Radabweisern,
Veränderungen in den Handlaufführungen, etc.).
–
Aufgrund der in der Projekthistorie dargelegten Gründe erfolgte eine verspätete
Auftragsvergabe und damit eine verspätete Bauausführung. Die Baudurchführung der B6
neu in diesem Bereich erfolgte dagegen termingerecht. Daraus ergaben sich zusätzliche
Aufwendungen. Insbesondere durch die nunmehr in Tieflage zur Falladabrücke
vorhandene B6 neu standen weitaus weniger Platzverhältnisse zur Verfügung (z.B.
Kranaufstellfläche). Ursprünglich geplante Fundamente und Entwässerungseinrichtungen
des Bauwerkes mussten zusätzlich geändert und angepasst werden.
Alle Bausteine führten in Summe zu der unter Punkt 3 dargestellten Kostenerhöhung.
5. Durchführung
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Fußgängerbrücke Falladastraße wurde am
06.08.2010 für den Verkehr freigegeben.
Der endverhandelte 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung wurde der Stadt im April 2014
übergeben. Zahlungsziel und damit finanzieller Abschluss der Maßnahme ist das 3. Quartal
2014.
6. Folgen bei Ablehnung
Die DB Netz AG kann die Stadt Leipzig verklagen.
Seite 6 von 7
Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben:
Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056,
2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
Anlagenverzeichnis
-
Anlage 1
Auszug Stadtkarte
-
Anlage 2
aktuelle Fotos (März 2014)
-
Anlage 3
2. Nachtrag zur Vereinbarung gemäß §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EkrG) vom 26.05./11.07.2005 – BÜ Beseitigung Falladastraße, Bahn – km:
4,056 mit Anlagen
Seite 7 von 7
S-Bahn Halle (S) - Leipzig
Vereinbarung
gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz
§§ 3, 13
2. Nachtrag zur Vereinbarung vom
26.05.2005/ 11.07.2005
BÜ- Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich Südost
Projektzentrum Leipzig
Salomonstraße 15
04103 Leipzig
Anlage 3 zum BFB, S. 2
2. Nachtrag BÜ-Beseitigung Falladastraße
Strecke 6382 km 4,056
Stand: 08.04.2014
2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
(§§ 3 / 13 EKrG)
Zwischen der
DB Netz AG
vertreten durch die
DB ProjektBau GmbH
Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin
vertragsabwickelnde Stelle:
DB Netz AG
Regionalbereich Südost
vertreten durch die
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich Südost
Regionales Projektmanagement
Salomonstraße 15
04103 Leipzig
- nachstehend DB Netz AG genannt und der
Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
Frau Dorothee Dubrau
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
- nachstehend Straßenbaulastträger genannt -
wird zu der am 26.05.2005/ 11.07.2005 geschlossenen Vereinbarung und dem am
10.08.2007/05.07.2007 abgeschlossenen 1. Nachtrag folgender
2. Nachtrag
geschlossen:
Anlage 3 zum BFB, S. 3
2
2. Nachtrag BÜ-Beseitigung Falladastraße
Strecke 6382 km 4,056
Stand: 08.04.2014
§5
Kosten der Maßnahme
(2)
Die Kosten der Maßnahme (§ 2) betragen nach Abschnitt G, Nr. 4 der als Anlage 1 zum 2. Nachtrag zur Vereinbarung beigefügten „Endabrechnung“.
3.856.503,42 € (einschließlich Umsatzsteuer 19%). Sie sind in Höhe von
1.917.173,27 € (einschließlich Umsatzsteuer 19%) kreuzungsbedingt.
Die kreuzungsbedingten Kosten werden nach § 13 Abs. 1 EKrG von der DB
Netz AG, vom Straßenbaulastträger und vom Bund getragen.
Demnach entfallen auf
- die DB Netz AG
- den Straßenbaulastträger
- den Bund
(7)
639.057,76 €
639.057,76 €
639.057,76 €
Die nicht kreuzungsbedingten Kosten für die Verlängerung des Überbaus zur
niveaufreien Querung der B 6 neu und die besondere Gestaltung des Bauwerks
betragen 1.939.330,15 € (einschließlich Umsatzsteuer 19%).
Sie werden in Höhe von 1.919.207,61 € vom Straßenbaulastträger, die Differenz von 20.122,54€ wird von der DB Netz getragen.
§ 10
Genehmigungen
Diese Vereinbarung bedarf wegen des in § 5 vorgesehenen Beitrages des Bundes
insoweit der Prüfung durch die zuständige oberste Landesbehörde.
Die Prüfung wird von der DB Netz AG beantragt.
§ 11
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird achtfach ausgefertigt. Der Straßenbaulastträger erhält 3
und die DB Netz AG 4 Ausfertigungen (für Einholung Genehmigung Nachtrag beim
LaSuV) und das Eisenbahn-Bundesamt je eine Ausfertigung.
Für die DB Netz AG:
Für den Straßenbaulastträger:
Leipzig, den ..........
Leipzig, den ..........
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich Südost
Regionales Projektmanagement
Stadt Leipzig
i.V.
i.A.
................
(Legler)
…………….
(Zimmermann)
................................
Anlage 3 zum BFB, S. 4
3
2. Nachtrag BÜ-Beseitigung Falladastraße
Strecke 6382 km 4,056
Stand: 08.04.2014
Anlagen zum 1. Nachtrag der KV BÜ Miltitzer Straße in Leipzig
Anlage
Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten
9
Kostenermittlung
10
Kostenberechnung
10.1
kreuzungsbedingte Kosten
10.2
fiktive Kosten Stahlbau
10.3
Anlage 3 zum BFB, S. 5
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten
Endabrechnung
für EKrG-Maßnahmen mit Leistungen ab Januar 2000
Kurzbezeichnung:
BÜ-Ersatzmaßnahme Falladastraße - Vierfeldüberbau nach Pahl-Entwurf
Maßnahme nach
in der Rechtsfolge des §
Grundlagen der
Kostenberechnung
§ 13
EKrG siehe Abschnitt C
EKrG
3
1. EKrV und Schreiben von BMV und EBA
- vom 30.03.71 - StB 2/E 1/2/6-Lkb-2023 Vms 71 - vom 02.01.74 - StB 2/E 1/6/78.11.00/2042 Vms 73 - vom 12.02.75 - StB 2/78.10./2005 B 75 - vom 05.04.93 - StB 17/78.10/3 Va 93 - vom 15.07.93 - StB 17/78.10.20/14 Va 93 - vom 21.12.99 - EBA 4.130 Fvw -
Abschnitt A
Berechnung der Gesamtkosten ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer
(= Kosten der nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen)
Hinweis:
Bei "Zusammenstellung der voraussichtlichen. Kosten" sind nur die am Rand mit *
gekennzeichneten Positionen auszufüllen.
A1
Nettokosten, die der DB Netz AG bei den von ihr nach
der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen entstehen
(von der DB Netz AG zu verausgabende Nettokosten ohne Umsatz-/Vorsteuer)
A 1.0
Nettokosten der DB Netz AG aus Leistungen bis 31.12.99
0,00 €
(entsprechend gesondertem Nachweis auf Anlage 1[alt] / nur bei Endabrechnung)
A 1.1
Grunderwerbskosten gem. § 3 der 1. EKrV
A 1.1.1
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb
von Grundstücken oder Rechten gem. § 3 (1) Nr. 1 der 1. EKrV
A 1.1.2
A 1.1.3
A 1.1.4
Entschädigung für die durch die Kreuzung bedingten Wertminderungen fremder Grundstücke gem. § 3 (1) Nr. 2 der 1. EKrV
0,00 €
Verkehrswert der schon im Eigentum der DB Netz AG befindlichen Grundstücke
oder ihrer Rechte, soweit sie nicht zum Verkehrsweg des nach § 4 EKrG
Duldungspflichtigen gehören gem. § 3 (2) der 1. EKrV
0,00 €
Erlös aus der Veräußerung oder der Verkehrswert
der für die Kreuzung nicht oder nicht mehr benötigten
Grundstücke gem. § 3 (3) der 1. EKrV
0,00 € *
Summe der Grunderwerbskosten (A 1.1)
20.03.2014
75.000,00 €
Seite 1 von 10
abz.
75.000,00 € *
Anlage 3 zum BFB, S. 6
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
A 1.2
Baukosten gem. § 4 der 1. EKrV
A 1.2.1
Leistungen der DB Netz AG (§ 4 (1) der 1. EKrV)
1)
A 1.2.1.1 Fertigungsleistungen der DB Netz AG / Leistungsgruppen 1 und 3
(§ 4 (2) der 1. EKrV, Schreiben EBA vom 21.12.99)
0,00 € *
A 1.2.1.2 Materialkosten (§ 4 (3) der 1. EKrV)
0,00
A 1.2.1.2.1 Material aus Lager der DB Netz AG (Marktpreis)
1,15
Faktor
0,00 €
0,00
A 1.2.1.2.2 Material aus Direktbezug der DB Netz AG (Marktpreis)
1,05
Faktor
0,00 €
0,00 €
abz.
A 1.2.1.2.3 Rückgewinn
Summe der Materialkosten (A 1.2.1.2)
0,00 € *
1)
A 1.2.1.3 Einsatz größerer Geräte der DB Netz AG / Leistungsgruppen 4
(§ 4 (2) der 1. EKrV, Schreiben EBA vom 21.12.99)
0,00 € *
Summe der Leistungen der DB Netz AG (A 1.2.1)
(A 1.2.1.1 + A 1.2.1.2 + A 1.2.1.3)
A 1.2.2
0,00 € *
Unternehmerleistungen (Netto-Rechnungsbeträge der Unternehmer)
A 1.2.2.1 Transportkosten
A 1.2.2.2 übrige Unternehmerleistungen
0,00 € *
3.048.533,01 € *
Summe der Unternehmerleistungen (A 1.2.2)
A 1.2.3
Betriebserschwerniskosten / Leistungsgruppe 51)
A 1.2.4
Erlös aus der Verwertung oder der Wert der nicht mehr benötigten Anlagen der Kreuzung (§ 4 (5) der 1. EKrV)
3.048.533,01 € *
0,00 € *
abz.
0,00 € *
Summe der Baukosten (A 1.2)
3.048.533,01 € *
(A 1.2.1 + A 1.2.2 + A 1.2.3 - A 1.2.4)
A 1.3
A 1.4
Verwaltungskosten gem. § 5 der 1. EKrV
(Grunderwerbskosten (A 1.1) *0,1 + Baukosten (A 1.2) * 0,1)
312.353,30 € *
Nettokosten der DB Netz AG bei Durchführung der in der
Kreuzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen
Nettokosten DB Netz AG bis 31.12.99 (A.0)
Grunderwerbskosten (A 1.1)
Baukosten (A 1.2)
Verwaltungskosten (A 1.3)
0,00 €
75.000,00 €
3.048.533,01 €
312.353,30 €
*
*
*
*
Summe der Nettokosten, die der DB Netz AG bei der Durchführung der in
der Kreuzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen entstehen (A 1)
(von der DB Netz AG zu verausgabende Gesamtkosten) (A 1.0 bis A 1.3)
3.435.886,31 € *
1)
Bewertungsbasis ist der Leistungskatalog EKrG/GVFG der DB AG mit folgenden Leistungsgruppen:
1. Leistungen der Instandhaltung / Erstellung für Infrastruktur (inkl. Personal, Geräte bis 50 T€ AHK, Energie ...)
3. Beförderungs-, Transport- und Umschlagleistungen (Lotsen Rangierer, Triebfahrzeugfüher der DB Netz AG)
4. Einsatz von Mobilien (z.B. Nebenfahrzeuge, Kräne, Bagger, Lkw, Baumaschinen, Hilfsbrücken mit AHK > 50T€)
5. Betriebserschwernisse / Betriebsmehrkosten beim Transport
20.03.2014
Seite 2 von 10
Anlage 3 zum BFB, S. 7
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
A2
Bruttokosten, die dem Straßenbaulastträger bei den von ihm nach
der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen entstehen
(vom Straßenbaulastträger zu verausgabende Bruttokosten inkl. etwaiger Umsatzsteuer)
A 2.1
Grunderwerbskosten gem. § 3 der 1. EKrV
A 2.1.1
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb
von Grundstücken oder Rechten gem. § 3 (1) Nr. 1 der 1. EKrV
0,00 €
Entschädigung für die durch die Kreuzung bedingten Wertminderungen fremder Grundstücke gem. § 3 (1) Nr. 2 der 1. EKrV
0,00 €
A 2.1.2
A 2.1.3
Verkehrswert der schon im Eigentum des Straßenbaulastträger befindlichen Grundstücke oder ihrer Rechte, soweit sie nicht zum Verkehrsweg des nach § 4 EKrG
Duldungspflichtigen gehören gem. § 3 (2) der 1. EKrV
0,00 €
A 2.1.4
Erlös aus der Veräußerung oder der Verkehrswert
der für die Kreuzung nicht oder nicht mehr benötigten
Grundstücke gem. § 3 (3) der 1. EKrV
abz.
Summe der Grunderwerbskosten (A 2.1)
0,00 €
0,00 €
A 2.2
Baukosten gem. § 4 der 1. EKrV
A 2.2.1
Leistungen des Straßenbaulastträgers (§ 4 (1) der 1. EKrV)
A 2.2.1.1 Fertigungsleistungen des Straßenbaulastträgers
(§ 4 (2) der 1. EKrV)
0,00 €
A 2.2.1.2 Materialkosten (§ 4 (3) der 1. EKrV)
0,00
A 2.2.1.2.1 Material aus Lager (Marktpreis)
Faktor
1,15
0,00 €
0,00
A 2.2.1.2.2 Material aus Direktbezug (Marktpreis)
Faktor
1,05
abz.
A 2.2.1.2.3 Rückgewinn
Summe der Materialkosten (A 2.2.1.2)
0,00 €
A 2.2.1.3 Einsatz größerer Geräte des Straßenbaulastträgers
(§ 4 (2) der 1. EKrV)
0,00 €
Summe der Leistungen des Straßenbaulastträgers (A 2.2.1)
(A 2.2.1.1 + A 2.2.1.2 + A 2.2.1.3)
A 2.2.2
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Unternehmerleistungen (Brutto-Rechnungsbeträge der Unternehmer)
A 2.2.2.1 Transportkosten
A 2.2.2.2 übrige Unternehmerleistungen
0,00 €
0,00 €
Summe der Unternehmerleistungen (A 2.2.2)
0,00 €
A 2.2.3
Betriebserschwerniskosten
0,00 €
A 2.2.4
Erlös aus der Verwertung oder der Wert der nicht mehr benötigten Anlagen der Kreuzung (§ 4 (5) der 1. EKrV)
20.03.2014
Seite 3 von 10
abz.
0,00 €
Anlage 3 zum BFB, S. 8
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Summe der Baukosten (A 2.2)
A 2.3
A 2.4
(A 2.2.1 + A 2.2.2 + A 2.2.3 - A 2.2.4)
0,00 €
Verwaltungskosten gem. § 5 der 1. EKrV (Grunderwerbskosten (A 2.1) * 0,1 + Baukosten (A 2.2) * 0,1)
0,00 €
Bruttokosten des Straßenbaulastträgers bei Durchführung der in der
Kreuzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen
Grunderwerbskosten (A 2.1)
0,00 €
Baukosten (A 2.2)
0,00 €
Verwaltungskosten (A 2.3)
0,00 €
Bruttokosten, die dem Straßenbaulastträger bei den von ihm nach
der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen
entstehen (A2) (= Kosten inkl. etwaiger Umsatzsteuer)
0,00 €
(A 2.1 + A 2.2 + A 2.3)
A3
Gesamtkosten (= kreuzungsbedingte + nicht-kreuzungsbedingte Kosten)
Nettokosten, die der DB Netz AG bei der Durchführung der
Baumaßnahme entstehen (A 1)
3.435.886,31 €
Bruttokosten, die dem Straßenbaulastträger bei der
Durchführung der Baumaßnahme entstehen (A 2)
Gesamtkosten ( A 3 = A1 + A 2)
20.03.2014
0,00 €
3.435.886,31 €
Seite 4 von 10
Anlage 3 zum BFB, S. 9
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Abschnitt B
Aufteilung der Gesamtkosten
B1
B 1.1
B 1.2
Aufteilung der Gesamtkosten (A3)
3.435.886,31 €
in
kreuzungsbedingte Kosten
und
nicht-kreuzungsbedingte Kosten
1.802.984,27 €
1.632.902,04 €
Berechnungsmöglichkeit:
Bei getrennter Berechnungsmöglichkeit der kreuzungsbedingten und der
nicht-kreuzungsbedingten Kosten sind die nicht-kreuzungsbedingten Kosten
außerhalb dieses Vordruckes gesondert (als Leistungen für Dritte) zu berechnen.
Falls keine getrennte Berechnungsmöglichkeit:
Aufteilung der Gesamtkosten nach dem besonders zu
ermittelnden Kostenteilungsschlüssel (Fiktivwerte):
K kreuzungsb edingt = K gesamt * s kreuzungsb edingt
Kgesamt
kreuzungsbedingt
s
K kreuzungsbedingt
Berechnung des Kostenteilungsschlüssels nach der Formel
K kreuzungsbedingt =
K fiktiv _ kreuzugsbedingt
edingt
K fiktiv _ kreuzungsbedingt + K fiktiv _ nicht −kreuzungsb
fiktiv kreuzungsbedingt
K
Kfiktiv nicht-kreuzungsbedingt
skreuzungsbedingt
B2
B 2.2
B3
B 3.2
20.03.2014
100%
0%
1,000
1.802.984,27 €
in
der DB Netz AG entstehende Kosten
(= aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten)
und
dem Straßenbaulastträger entstehende Kosten
(aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten)
1.802.984,27 €
0,00 €
Aufteilung der nicht-kreuzungsbedingten Kosten
1.632.902,04 €
(B 1.2)
B 3.1
1,00
3.435.886,31 €
Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten
(B 1.1)
B 2.1
3.435.886,31 €
in
der DB Netz AG entstehende Kosten
(= aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten)
und
dem Straßenbaulastträger entstehende Kosten
(= aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten)
Seite 5 von 10
1.632.902,04 €
0,00 €
Anlage 3 zum BFB, S. 10
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Abschnitt C
Kostentragung (= Verteilung der Kosten)
C1
Kostentragung der kreuzungsbedingten Kosten (B 1.1)
Die DB Netz AG, der Straßenbaulastträger und ggf. der Bund tragen von
kreuzungsbedingten Kosten K (B 1.1) den Anteil t x K (t=Kostenteilungsschlüssel)
in Bruchform ist Kostenteilungsschlüssel t
Verteilung
nach § ...
DB Netz AG
Bund
tDB
Straßenbaulastträger
tStr
EKrG
§ 11 (1)
0
1
0
§ 11 (2)
1
1
0
1
0
§ 12 Nr.1
§ 12 Nr.2
*)
§ 13
§ 14a
t
DB
1-t
t
0
DB
0
1
1/3
DB
5,00
DM
1-t
1/3
*)
tB
DB
1/3
0
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
0,5
Berechnungsmöglichkeit des Kostenteilungsschlüssels bei Maßnahmen nach § 12 Nr. 2 bzw. § 14a EKrG
a) nach Verhältnis der Kosten
b) vereinfachte Berechnung (Schreiben des BMV vom 29.1.73 und 23.12.73 Z 7/78.10.15/2 Vmz 73 III)
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
Kostenverteilung nach:
DB
t =
tStr =
B
t =
§ 13
0,33
0,33
0,33
Demnach trägt von den kreuzungsbedingten Gesamtkosten (B 1.1)
600.994,76 €
600.994,76 €
600.994,76 €
C 1.1
C 1.2
C 1.3
die DB Netz AG
der Straßenbaulastträger
der Bund
C2
Kostentragung der nicht-kreuzungsbedingten Kosten (B 1.2)
C 2.1
C 2.2
20.03.2014
1.802.984,27 €
Von den nicht-kreuzungsbedingten Kosten (B 1.2) trägt
1.632.902,04 €
die DB Netz AG
der Straßenbaulastträger
20.122,54 €
1.612.779,50 €
Seite 6 von 10
Anlage 3 zum BFB, S. 11
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Abschnitt D
Berechnung der Ablösungsbeträge gem. § 15 EKrG unter Beachtung der Ablöserichtlinie
I.
Ablösungsbeträge bei Maßnahmen nach § 11 (1) EKrG:
1. Kapitalisierte Erhaltungslast der neuen Kreuzung (En)
0,00 €
2. Kapitalisierte Betriebskosten der neuen Kreuzung
0,00 €
0,00 €
Summe
Diese Kosten hat derjenige, der die neue Kreuzung errichtet hat, selbst zu tragen.
Diese Kosten werden der DB Netz AG vom Straßenbaulastträger abgelöst.
Diese Kosten werden dem Straßenbaulastträger von der DB Netz AG abgelöst.
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
II.
Ablösebeträge bei Maßnahmen nach § 12 EKrG
1. Kapitalisierte Erhaltungslast des vorhandenen Bauwerks (Ea)
0,00 €
2. Kapitalisierte Erhaltungslast des geänderten Bauwerks (En)
0,00 €
a
3. Ablösebetrag X = E - E
n
0,00 €
0
i = Anzahl der Jahre zwischen Fertigstellung und Zahlung
Wird der volle Ablösungsbetrag i Jahre nach der verkehrsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes gezahlt,
i
so ist der Ablösebetrag X mit dem Faktor 1,04 (i= Anzahl der Jahre zwischen verkehrsbereiter Fertigstellung und Zahlung) zu multiplizieren (siehe Ablösungsrichtlinien) X = X * 1,04i
0,00 €
Ist Ea größer als En bezeichnet man X als Vorteil (V),
ist En größer als Ea bezeichnet man X als Erhaltungsmehrkosten (M).
4. Maßnahmen nach § 12 Nr. 2 EKrG
Erhaltungsmehrkosten
Vorteile
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
X
DB
X
Str
= (1-t ) * X
DB
= Kostenteilungsschlüssel gem. Abschnitt C.1)
(t
=t
DB
*X
0,00 €
DB
0,00 €
0,000
5.
Ein Ausgleich ist nicht zu zahlen.
Die DB Netz AG zahlt an den Straßenbaulastträger den Vorteilsausgleich.
Die DB Netz AG erhält vom Straßenbaulasttr. den Erhaltungsmehrkostenausgleich.
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
III.
20.03.2014
Ablösebeträge bei Maßnahmen nach § 13 EKrG: (immer 0)
Seite 7 von 10
0,00 €
0,00 €
Anlage 3 zum BFB, S. 12
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Abschnitt E
Berechnung der von der DB Netz AG auf der Grundlage der kreuzungsbedingten Kosten an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer
E 1.
Berechnung des kreuzungsbedingten Ausgleichsbetrages
(= Differenz zwischen den der DB Netz AG und dem Bund im Zuge der Kreuzungsmaßnahmen
entstehenden Kosten und den von ihr zu tragenden Kosten)
1.802.984,27 €
Der DB Netz AG entstehenden kreuzungsbedingte Kosten (B 2.1)
Von DB Netz AG und vom Bund zu tragender Anteil der
kreuzungsbedingten Gesamtkosten (C 1.1 + C 1.3)
abz.
1.201.989,51 €
abz.
0,00 €
0,00 €
Ablösungsbeträge gemäß §§ 15, 12 EKrG (Abschnitt D)
Erhält die DB Netz AG den Ablösungsbetrag: +
Zahlt die DB Netz AG den Ablösungsbetrag: -
600.994,76 €
Ausgleichsbetrag
Bezüglich der kreuzungsbedingten Kosten zu versteuernder Betrag:
a) Falls der Ausgleichsbetrag positiv ist, ist dieser Ausgleichsbetrag zu versteuern.
b) Falls der Ausgleichsbetrag negativ ist, ist der zu versteuernde Betrag Null.
600.994,76 €
Der zu versteuernde Betrag beläuft sich deshalb auf
E 2.
Berechung der auf der Grundlage der kreuzungsbedingten Kosten
an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer (UK)
Uk = u * x (zu versteuernder Betrag)
u = Umsatzsteuersatz
x = zu versteuernder Betrag
19%
600.994,76 €
K
U gehört zur Kostenmasse
E 3.
114.189,00 €
Berechnung der von der DB Netz AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund
zu tragenden kreuzungsbedingten Umsatzsteueranteile (= Teile der Kostenmasse)
UX = t * UK, wobei t = Kostenteilungsschlüssel (C 1)
114.189,00 €
Demnach trägt von der kreuzungsbedingten Umsatzsteuer:
E 3.1
die DB Netz AG
0,333
38.063,00 €
E 3.2
der Straßenbaulastträger
0,333
38.063,00 €
E 3.3
der Bund
0,333
38.063,00 €
20.03.2014
Seite 8 von 10
Anlage 3 zum BFB, S. 13
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Abschnitt F
Berechnung der wegen nicht-kreuzungsbedingter Maßnahmen an
den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer (UN)
F1
Berechnung der Kosten der von der DB Netz AG für dem Straßenbaulastträger durchzuführenden, nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen:
F 1.1
Der DB Netz AG entstehende nicht-kreuzungsbedingte Nettokosten
(B 3.1)
F 1.2
F 1.3
F2
F3
Davon von der DB Netz AG selbst zu tragende, nicht kreuzungsbedingte
Kosten (C 2.1)
abz.
20.122,54 €
Kosten der von der DB Netz AG für den Straßenbaulastträger durchzuführenden nicht-kreuzungsbedingten Maßnahmen (F1.1 - F1.2)
(nicht die nur im Namen und für Rechnung des Straßenbaulastträgers vergebenen Maßnahmen)
1.612.779,50 €
Zu versteuernde, nicht-kreuzungsbedingte Kosten (F1.3).
(Falls der Betrag negativ ist, ist der zu versteuernde Betrag Null)
1.612.779,50 €
UN = u * x (zu versteuernder Betrag F2)
u = Umsatzsteuersatz
UN gehört nicht zur Kostenmasse; sie ist vom Straßenbaulastträger zu tragen.
20.03.2014
1.632.902,04 €
Seite 9 von 10
19%
306.428,11 €
Anlage 3 zum BFB, S. 14
Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014)
Abschnitt G
Gesamtkosten der nach der Kreuzungsvereinbarung
durchzuführenden Maßnahmen einschließlich Umsatzsteuer
G1
Von der DB Netz AG zu tragende Gesamtkosten:
C 1.1 kreuzungsbedingte Gesamtkosten
E 3.1 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer
C 2.1 nicht kreuzungsbedingte Kosten
600.994,76
659.180,30 €
Vom Straßenbaulastträger zu tragende Gesamtkosten:
C 1.2 kreuzungsbedingte Gesamtkosten
E 3.2 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer
C 2.2 nicht kreuzungsbedingte Kosten
F 3 nicht kreuzungsbedingte Umsatzsteuer
600.994,76
1.612.779,50
306.428,11
1.919.207,61 €
2.558.265,36 €
Vom Bund zu tragende Gesamtkosten:
C 1.3 kreuzungsbedingte Gesamtkosten
E 3.3 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer
600.994,76
639.057,76 €
38.063,00
639.057,76 €
Summe:
G4
639.057,76 €
38.063,00
Summe:
G2
20.122,54 €
20.122,54
Summe:
G2
639.057,76 €
38.063,00
Gesamtkosten der Maßnahme
C 1.1-3 kreuzungsbedingte Gesamtkosten
E 3.1-3 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer
C 2.1-2 nicht kreuzungsbedingte Kosten
F 3 nicht kreuzungsbedingte Umsatzsteuer
1.802.984,27
114.189,00
1.632.902,04
306.428,11
1.917.173,27 €
1.939.330,15 €
3.856.503,42 €
Summe:
G5
kapitalisierte Vorteile
Erhaltungslast
Erhaltungsmehrkosten
Betriebskosten.
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
in Höhe von
0,00 €
in Höhe von
0,00 €
der DB Netz AG vom Straßenbaulastträger
dem Straßenbaulastträger von der DB Netz AG
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
Sie werden nicht abgelöst, weil sie dem zur Ablösung verpflichteten Kreuzungsbe-
Vorteile
Erhaltungskosten
werden nicht abgelöst.
Das Zutreffende bitte ankreuzen.
aufgestellt
(nur bei Zusammenst. d. vorl. Kosten)
20.03.2014........................... ........................... .............................
*)
sachlich /und rechnerisch/ richtig
(nur bei Endabrechnung)
...................................... ........................... .............................
rechnerisch richtig
(nur bei Endabrechnung)
*)
...................................... ........................... .............................
Ort, Datum
"und rechnerisch" streichen, wenn rechnerische Richtigkeit separat geprüft wird.
20.03.2014
Seite 10 von 10
OE
Unterschrift
Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014)
Anlage 2.1
BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382
Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb
TKA Bezeichnung
Titel
LV
Menge Einh. EP
GP
Summe Gewerk
kreuzungsbedingt
Abbruch bauliche Anlagen
1 Rückbau BÜ
davon
nicht krz.-bedingt
0,00 €
0,00 €
5.113,00 €
-5.113,00 €
Los 06.01
9.380,60 €
9.380,60 €
7.934,73 €
1.445,87 €
-3. Nachtrag Entsorgung
Los 10.03
8.986,70 €
8.986,70 €
7.601,55 €
1.385,15 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 6.1
2.735,66 €
2.735,66 €
2.314,00 €
421,66 €
Brauchwasserleitung
Los 07.01
12.617,47 €
12.617,47 €
10.672,69 €
1.944,78 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 7.1
806,45 €
806,45 €
682,15 €
124,30 €
Entwässerung Freianlagen
Los 08.02
11.368,81 €
11.368,81 €
9.616,49 €
1.752,32 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 8.2
20.387,23 €
20.387,23 €
17.244,87 €
3.142,36 €
Trag- und Deckschichten
Los 08.03
24.642,83 €
24.642,83 €
20.844,54 €
3.798,29 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 8.3
21.492,46 €
21.492,46 €
18.179,75 €
3.312,71 €
Straßenausstattung
Los 08.04
1.059,20 €
1.059,20 €
895,94 €
163,26 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 8.4
1.309,44 €
1.309,44 €
1.107,61 €
201,83 €
Tore, Zäune
Los 09.01
6.640,06 €
6.640,06 €
5.616,60 €
1.023,46 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 9.1
1.774,63 €
1.774,63 €
1.501,10 €
273,53 €
123.201,54 €
123.201,54 €
104.212 €
18.989,50 €
2 Neubau FÜ
Bauleistung Straßen- und
Wegebau
Oberflächen Rückbau, Abbrucharbeiten
Teilsumme
Summe
Baufeldfreimachung,
Erdbau, Wegebau
Entwässerung Flächen
-15. Nachtrag-Zusatzlstg. Erd-/Straßenbau
Los 10.15
110.189,62 €
110.189,62 €
11.893,98 €
98.295,64 €
Bauwerksentwässerung
Entwässerung Bauwerk
Los 04.04
22.881,39 €
22.881,39 €
2.469,84 €
20.411,55 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 4.4
2.557,06 €
2.557,06 €
276,01 €
2.281,05 €
-18.Nachtrag-Brückenentwäss.+Sonstige
Los 10.18
Teilsumme
25422,19
25.422,19 €
2.744,10 €
22.678,09 €
161.050,26 €
161.050,26 €
17.383,92 €
143.666,34 €
31.994,84 €
31.994,84 €
15.522,85 €
16.471,99 €
-600,19 €
-600,19 €
-291,19 €
-309,00 €
Summe Entwässerung
Gründung / Fundamente
Gründungsarbeiten
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 03.02
-2.Nachtrag-Mehrmengen Gründung 31.08.08
Los 10.02
Los 10.11
24.383,12 €
24.383,12 €
11.829,89 €
12.553,23 €
-11.Nachtrag-Mehrmengen Gründung 31.12.08
12.544,17 €
12.544,17 €
6.086,02 €
6.458,15 €
Erdarbeiten
Los 04.01
11.197,07 €
11.197,07 €
5.432,45 €
5.764,62 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 4.1
4.403,17 €
4.403,17 €
2.136,27 €
2.266,90 €
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Los 04.02
100.185,99 €
100.185,99 €
48.606,96 €
51.579,03 €
184.108,17 €
184.108,17 €
89.323,25 €
94.784,92 €
Los 17, MM 3.2
Teilsumme
Summe Gründung/
Fundamente
Anlage 3 zum BFB, S. 15
Seite 1
Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014)
Anlage 2.1
BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382
Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb
TKA Bezeichnung
Titel
LV
Menge Einh. EP
GP
Summe Gewerk
kreuzungsbedingt
Baubehelfe
davon
nicht krz.-bedingt
-1.Nachtrag-Verbau Achse 100
Los 10.01
19.124,80 €
19.124,80 €
12.782,30 €
6.342,50 €
Stahlbau
Los 04.03
175.646,15 €
175.646,15 €
93.286,12 €
82.360,03 €
-Abzug aus Hauptvertrag Nachtrag 8C
Los 10.08
940.804,90 €
940.804,90 €
499.663,90 €
441.141,00 €
-8.Nachtrag-Nachtrag 8C-Mehrkosten Stahlbau
Los 10.08
290.943,31 €
290.943,31 €
154.520,74 €
136.422,57 €
-9.Nachtrag-Mehrkosten Brückengeländer
Los 10.09
278.764,95 €
278.764,95 €
148.052,78 €
130.712,17 €
-12.Nachtrag-Zusätzl. Anpassungen Überbau
Los 10.12
20.000,00 €
20.000,00 €
10.622,05 €
9.377,95 €
-16.Nachtrag-Zusatzlstg. Stahlbau
Los 10.16
32.068,75 €
32.068,75 €
17.031,80 €
15.036,95 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, MM 4.3
71.437,98 €
71.437,98 €
37.940,89 €
33.497,09 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17, NT 08
Summe Gerüste/Baubehelfe
Überbau, Treppen, Rampen
10.281,70 €
10.281,70 €
5.460,64 €
4.821,06 €
Teilsumme 1.819.947,74 €
1.819.947,74 €
966.578,92 €
853.368,82 €
36.221,45 €
36.221,45 €
17.150,63 €
19.070,82 €
45.089,02 €
45.089,02 €
21.349,37 €
23.739,65 €
81.310,47 €
81.310,47 €
38.500,00 €
42.810,47 €
4.623,05 €
4.623,05 €
1.304,30 €
3.318,75 €
Summe Überbau, Treppen,
Rampen
Beschichtung/Beläge/Lager/
Sonstiges
Dünnbeläge Brücke und Rampe
-5.Nachtrag Einbauteile und Lager
Los 04.05,Pos 04.05.0010
Los 10.05
Teilsumme
Summe Beschichtung
Technische Ausrüstung
84.985,13 €
Ausstattung
Los 04.05 ohne
04.05.0010
Sonstige Bauwerksausrüstung
Los 04.06
28.822,19 €
28.822,19 €
8.131,59 €
20.690,60 €
Montage- und Kabellegearbeiten Brückenbeleuchtung
Los 05.01
10.411,22 €
10.411,22 €
2.937,31 €
7.473,91 €
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 17,MM 5.1
1.327,95 €
1.327,95 €
374,65 €
953,30 €
Montage-/Demontage- und Kabellegearbeiten
Straßenbeleuchtung
-Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen
Los 05.02
2.774,75 €
2.774,75 €
782,84 €
1.991,91 €
326,85 €
326,85 €
92,21 €
234,64 €
Einmessung, Übergabe und Inbetriebnahme
-6.Nachtrag Einbau isoliertes Tragseil
Los 17,MM 5.2
Los 05.03
Los 10.06
Teilsumme
950,00 €
950,00 €
268,02 €
681,98 €
3.367,02 €
3.367,02 €
949,94 €
2.417,08 €
52.603,03 €
52.603,03 €
14.840,87 €
37.762,16 €
Seite 2
Anlage 3 zum BFB, S. 16
Summe Technische
Ausrüstung
Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014)
Anlage 2.1
BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382
Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb
TKA Bezeichnung
Titel
LV
Menge Einh. EP
GP
Summe Gewerk
kreuzungsbedingt
Verkehrssicherung
davon
nicht krz.-bedingt
Verkehrslenkung und -sicherung
Los 01.02
3.311,49 €
3.311,49 €
3.311,49 €
0,00 €
Technische Bearbeitung
Los 02.03
120.242,40 €
120.242,40 €
48.774,59 €
71.467,81 €
-4.Nachtrag Zusätzliche Planung Gründung
Los 10.04
9.772,17 €
9.772,17 €
3.963,94 €
5.808,23 €
-7.Nachtrag-Zusätzliche Planung Überbau
Los 10.07
46.417,81 €
46.417,81 €
18.828,71 €
27.589,10 €
-14.Nachtrag- Zusätzliche Planungsleistungen
Los 10.14
49.042,95 €
49.042,95 €
19.893,56 €
29.149,39 €
Beweissicherung
Los 02.01
5.358,40 €
5.358,40 €
2.173,56 €
3.184,84 €
Vermessung
Los 02.02
8.550,00 €
8.550,00 €
3.468,18 €
5.081,82 €
Vermessung/ Bestandsdokumentation
Los 08.01
Summe Verkehrssicherung
Ausführungsplanung
Teilsumme
2.244,09 €
2.244,09 €
910,28 €
1.333,81 €
241.627,82 €
241.627,82 €
98.012,82 €
143.615,00 €
110.481,22 €
66.787,18 €
43.694,04 €
2.796.766,54 €
1.416.845,79 €
1.379.920,75 €
220.230,82 €
220.230,82 €
0,00 €
Summe
Ausführungsplanung
Baustelleneinrichtung
Summe Rückbau BÜ /
Neubau FÜ
3 Leitungsumverlegungen
kreuzungsbedingte
Leitungsumverlegung
endgültige Kosten gem. Kostenzusammenstellung
Regionalbereich Südost (I.BV-SO-P (P.3))
vom 26.02.2013
Summe
220.230,82 €
Summe kreuzungsbedingte
Leitungsumverlegung
nicht kreuzungsbedingte
Leitungsumverlegung
22.036,12 €
22.036,12 €
22.036,12 €
Seite 3
Anlage 3 zum BFB, S. 17
Summe
Summe nicht
kreuzungsbedingte
Leitungsumverlegung
endgültige Kosten gem. Kostenzusammenstellung
Regionalbereich Südost (I.BV-SO-P (P.3))
vom 26.02.2013
Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014)
Anlage 2.1
BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382
Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb
TKA Bezeichnung
Titel
LV
Menge Einh. EP
GP
Summe Gewerk
kreuzungsbedingt
davon
nicht krz.-bedingt
4a Grunderwerb/
dingliche Sicherung
Summe Grunderwerb, dingl. endgültige Kosten gem. Kostenzusammenstellung
Sicherung
Regionalbereich Südost (I.BV-SO-P (P))
vom 26.02.2013
75.000,00 €
75.000,00 €
75.000,00 €
2.000,00 €
73.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
75.000,00 €
2.000,00 €
73.000,00 €
4b Entschädigungen
(zum Bauwerk)
Summe Entschädigungen
Summe
Grunderwerb/Entschädigun
gen
5 Landschaftspflegerischer
Begleitplan (zum Bauwerk)
Landschaftspflegerischer Ausgleich
1 psch
8.919,75 €
8.919,75 €
8.919,75 €
0,00 €
8.919,75 €
Ausführungsplanung
1 psch
579,78 €
579,78 €
579,78 €
0,00 €
579,78 €
Summe landschaftspflegerischer Begleitplan
Summe landschaftspflegerischer Begleitplan
9.499,53 €
9.499,53 €
Gesamtbaukosten (ohne Planungskosten)
3.123.533,01 €
Gesamtbaukosten (ohne Grunderwerb)
3.048.533,01 €
9.499,53 €
1.639.076,61 €
1.484.456,40 €
Anlage 3 zum BFB, S. 18
Seite 4
Anlage 3 zum BFB, S. 19
Kreuzungsvereinbarung BÜ Falladastraße, Bahn - km 4,056 – 2. Nachtrag
Stand: März 2013
zu Anlage 10.1
2
zum 2. Nachtrag zur
Vereinbarung gemäß §§ 3, 13
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG)
BÜ – Beseitigung Falladastraße, Bahn - km: 4,056
Erläuterungen zur Kostensteigerung
Für die Baumaßnahme BÜ – Beseitigung Falladastraße liegt die von der Bahn
geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmers vor. Die schlussgerechnete
Bauleistung ergab in Summe eine weitere Kostensteigung des Bauvorhabens, die im
1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt war.
Zum Teil mussten zusätzliche Leistungen erbracht werden, die im Entwurf des
Bauwerkes nicht berücksichtigt waren und die eine Nachbeauftragung von
Bauleistungen erforderlich machten. Zum anderen führten teils deutliche
Massenmehrungen zu Steigerungen bei den Gesamtkosten.
Die größte Kostensteigerung ergab sich bei der Stahlkonstruktion des
Brückenbauwerks. Diese Mehrkosten sind wesentlich auf erforderliche
Abweichungen der ausgeführten Konstruktion vom Amtsentwurf zurückzuführen, die
wiederum zu Massenmehrungen und im weiteren auch zu höheren Einheitspreisen
der Stahlbaupositionen geführt haben. Diese Kostensteigerung hat sich erst bei der
Ausführungsplanung ergeben und war somit im 1. Nachtrag zur
Kreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt.
Die Änderungen am Brückentragwerk führten zu Mehrkosten bei der
Ausführungsplanung, diese Kosten zählen zur Kostenmasse der Baukosten.
Zur Kostenverfolgung wurden sämtliche Kosten aus den beauftragten Bauleistungen
den Abschnitten der Kostenveranschlagung aus der Kreuzungsvereinbarung und des
ersten Nachtrags gegenübergestellt. Die Kosten sind in Anlage 10.1 dieses
Nachtrags zusammengestellt.
Bei den schlussgerechneten Bauleistungen ergeben sich damit zusätzliche
Mehrkosten gegenüber dem Nachtrag 1 von 794.268,83 €.
Änderungen ergeben sich bei den Leitungsumverlegungen, die schlussgerechneten
Kosten betragen jetzt 242.266,94 €, dies entspricht Mehrkosten gegenüber Nachtrag
1 von 27.110,40 €.
Bei den schlussgerechneten Grunderwerbskosten ergibt sich gegenüber dem 1.
Nachtrag eine Kostenreduzierung von ca. 8.678 €.
Anlage 3 zum BFB, S. 20
Kreuzungsvereinbarung BÜ Falladastraße, Bahn - km 4,056 – 2. Nachtrag
Stand: April 2012
Anlage 10.2
zum 2. Nachtrag zur
Vereinbarung gemäß §§ 3, 13
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG)
BÜ – Beseitigung Falladastraße, Bahn - km: 4,056
Erläuterungen zur Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten
Für die Baumaßnahme BÜ – Beseitigung Falladastraße liegt die von der Bahn
geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmers vor. Die schlussgerechnete
Bauleistung ergab in Summe eine weitere Kostensteigung des Bauvorhabens, die im
1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt war.
Auf der Basis der nun festgestellten Baukosten des Brückenbauwerkes sind die
kreuzungsbedingten Anteile zu benennen. Insbesondere ist zu klären, ob und wie
sich die entstandenen Mehrkosten auf die kreuzungsbedingte Kostenmasse
auswirken.
Die kreuzungsbedingten Kosten sind in der Kreuzungsvereinbarung anhand eines
Fiktiventwurfes ermittelt worden, für den anhand einer überschläglichen
Massenberechnung die Kosten zusammengestellt waren. Im Interesse einer
paritätischen finanziellen Beteiligung der Kreuzungspartner werden die Kosten für
den Fiktiventwurf nunmehr fortgeschrieben und den im Rahmen der Ausführung
entstandenen Kosten angepasst.
Soweit für das ausgeführte Bauwerk vergleichbare Einheitspreise vorlagen, wurden
diese in der als Anlage 10.2 beigefügten fortgeschriebenen Kostenschätzung für den
Fiktiventwurf berücksichtigt. Die entsprechenden Referenzpositionen aus dem
Vergabe-LV sind entsprechend benannt. Sofern keine vergleichbaren Kosten
vorlagen, wurden die ursprünglichen, in Nachtrag 1 der EKrG Vereinbarung
angegebenen Kosten übernommen.
Eine besondere Betrachtung muss für die Stahlbaukosten vorgenommen werden.
Die Kostensteigerung bei der Stahlkonstruktion macht bereits ca. 85 % der
Mehrkosten im Vergleich zu den in der EKrG-Vereinbarung abgeschätzten
vorläufigen Kosten des Brückenbauwerkes aus. Eine einfache Übernahme der im
Bauvorhaben abgerechneten Einheitspreise in die Kostenermittlung des
Fiktiventwurfes scheidet an dieser Stelle aus. Als Grund ist hierfür die für den
Fiktiventwurf abgeschätzte Tonnage der Stahlbaukonstruktion zu nennen, nach
welcher für das deutlich kürzere fiktive Brückenbauwerk höhere Mengen (194 t)
ausgewiesen werden als für das in Anlage 6 der EKrG-Vereinbarung vereinbarte und
nunmehr realisierte Bauwerk (182 t). Dies hätte, insbesondere unter
Berücksichtigung des zwischen EKrG-Vereinbarung und Abrechnung um ca. 240 %
gestiegenen Einheitspreise (Fiktiv- / Entwurf 2005: 2.500 €, Abrechnung 2009 ca.
5.950 € je Tonne Stahl) das Ergebnis zu Lasten der kreuzungsbedingten
Kostenanteile erheblich verfälscht.
Anlage 3 zum BFB, S. 21
Kreuzungsvereinbarung BÜ Falladastraße, Bahn- km 4,056 – 2. Nachtrag
Insofern war im vorliegenden Nachtrag 2 für die Stahlkonstruktion der
kreuzungsbedingte Kostenanteil neu zu ermitteln. Grundsätzlich wurde dabei die
Tragwerkskonstruktion von Fiktiventwurf und ausgeführtem Bauwerk als vergleichbar
angesehen. Als Kostenbasis für den Fiktiventwurf können damit die abgerechneten
Tonnagepreise der Stahlkonstruktion herangezogen werden.
In Anlage 10.3 sind auf der Basis der abgerechneten Kosten die (anteilig)
kreuzungsbedingten Kosten der relevanten Stahlbaupositionen zusammengestellt.
Eindeutig nicht-kreuzungsbedingte Bauteile blieben in der Kostenbetrachtung
unberücksichtigt Soweit möglich, wurden diese Kosten analog zum bisherigen
Vorgehen in der EKrG-Vereinbarung den Bauteilen Brücke, Rampe, Unterbau und
Treppe zugeordnet. Nicht eindeutig den Bauteilen zuzuordnende Stahlbaukosten
wurden über einen Umlageschlüssel aufgeteilt.
In einem weiteren Schritt wurde dann für diese Bauteile anhand funktionaler und
geometrischer Kriterien ein prozentualer Anteil der kreuzungsbedingten Baukosten
bestimmt.
Wegen annähernd gleicher Entwicklungslängen wurden die Stahlbaukosten der
Rampen und der Treppenkonstruktion des ausgeführten Bauwerkes als vollständig
kreuzungsbeding eingestuft. Über- und Unterbauten der Brücke wurden
entsprechend der abweichenden Geometrie von fiktivem und realisiertem Bauwerk
nur anteilig als kreuzungsbedingt berücksichtigt.
Damit ergeben sich die kreuzungsbedingten Anteile der Kostenmasse von ca. 1.277
Mio € für die Stahlkonstruktion zu ca. 840 T€ entsprechend ca. 65 %.
Anlage 3 zum BFB, S. 22
Anlage 10.2 kreuzungsbedingte Kosten zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 14.03.2014)
Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig
Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten
anhand des Fiktiventwurf DB
Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen
Kostenschätzung nach Kostengruppen
Kgr.
41
Leistung
Baufeldfreimachung, Erdbau, Wegebau
Abbruch Oberboden, Schotter etc.
Abbruch Sonstige, pauschal
Aushub Bodenklasse 3
Hinterfüllung (Stw.)
Gabionen
Abbruch, Gelände abschieben
Vegetationsfläche
Erstpflege
Gehölze
Oberfläche befestigt
Menge Einh.
790 m²
1 psch
2.600
40
200
790
790
700
30
m³
m³
m
m²
m²
m²
Stk
700 m²
EP
Referenz
für Änderung
2,54 € 06.01.0010
2.556,46 €
Mittelwert 06.01.0090 /
7,27 € 06.01.0110
13,11 € 06.01.0120
61,36 €
7,67 €
6,14 €
1,53 €
409,03 €
Summe Los 08/03 /
62,43 € 415 m2
Summe 41
GP
2.006,60 €
2.556,46 €
18.902,00 €
524,40 €
12.271,01 €
6.058,81 €
4.847,05 €
1.073,71 €
12.271,01 €
43.701,00 €
104.212,04 €
Entwässerung
42
Entwässerungsrohr DN 300 sichern
30 m
51,13 €
1.533,88 €
Entwässerungsrohre DN 100, Einläufe
1 psch
10.225,84 €
10.225,84 €
Sonstige Arbeiten, pauschal
1 psch
2.556,46 €
2.556,46 €
Entwässerungsrinnen
2 psch
1.533,88 €
Summe 42
3.067,75 €
17.383,92 €
Gründungen
43/44
04.01.0070 +
13,29 € 04.02.0010
Planum + Sauberkeitsschicht B15
110 m²
Fundamentbeton B25, incl. Schalung
200 m³
158,10 € 04.02.0020
31.620,00 €
20 to
970,51 € 04.02.0030
19.410,20 €
Betonstahl
Lager-Sockel, incl. Schalung
4 Stk.
Sonstiges, pauschal
1 psch
Verbau, Trägerbohlwand
160 m²
1.461,90 €
255,65 €
1.022,58 €
1.022,58 €
1.022,58 €
10.01.0020 +
217,41 € 10.01.0030
Summe 43/44
34.785,98 €
89.323,25 €
Sicherungs- und Behelfsmaßnahmen
45
Gerüste, Behelfe, Sicherungsmaßnahmen,
(abhängig vom Realisierungszeitraum),
pauschal
Summe 45
1 psch
12.782,30 €
12.782,30 €
12.782,30 €
Anlage 3 zum BFB, S. 23
Anlage 10.2 kreuzungsbedingte Kosten zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 14.03.2014)
Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig
Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten
anhand des Fiktiventwurf DB
Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen
Kostenschätzung nach Kostengruppen
Kgr.
46
Leistung
Menge Einh.
EP
Referenz
für Änderung
GP
Überbau, Treppen, Rampen
Stahlbau, ÜKO, Lager,
Geländer,Berührungsschutz, Rampen
Messbolzen, Stahlverbundmittel, Schweißnahtprüfung, pauschal
Lager- / Übergangskonstruktion, pauschal
Stützen
Überbau und Treppenbauwerk
Rampe 124 m +124 m = 248 m; x 0,58
to/m = 143 to
Brücke
Schutzwand (h = 1,80 m)
Handlauf Edelstahl
Geländer
1 psch
2.556,46 €
2.556,46 €
1 psch
to
7
44 to
15.338,76 €
15.338,76 €
143 to
28 m
28 m
7m
Treppe
Schutzwand (h = 1,80..2,80 m)
Handlauf Edelstahl
33 m
33 m
Geländer
33 m
Stützwand vor Treppe
Winkelstützwand
18 m
Geländer
2.914,36 €
Kostenermittlung siehe
2.914,36 €
gesonderte
Berechnung
2.914,36 €
120.135,12 €
175.925,49 €
526.065,60 €
840.021,42 €
102,26 €
87,88 € 04.03.0020
04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt)
2.863,23 €
2.460,64 €
127,82 €
87,88 € 04.03.0020
04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt)
4.218,16 €
2.900,04 €
1.022,58 €
17 m
04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt)
372 m
124 m
124 m
04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt)
127,82 €
87,88 € 04.03.0020
1.125,25 €
6.449,12 €
5.304,75 €
18.406,51 €
2.732,75 €
Rampe
Geländer Rampe
Schutzwand (h = 1,80..2,80 m)
Handlauf Edelstahl
Summe 46
59.799,00 €
15.850,05 €
10.897,12 €
120.108,37 €
966.578,92 €
Technische Ausrüstung
50
Technische Ausrüstung (Beleuchtung)
1,00 psch
Los 5.1 und Pos
10.17.90 bis
10.17.0150
Los 5.2 und Pos
10.17.0160 bis
14.840,87 € 10.17.0190
14.840,87 €
Anlage 3 zum BFB, S. 24
Anlage 10.2 kreuzungsbedingte Kosten zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 14.03.2014)
Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig
Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten
anhand des Fiktiventwurf DB
Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen
Kostenschätzung nach Kostengruppen
Kgr.
Leistung
Menge Einh.
EP
Referenz
für Änderung
GP
Beläge (Brücke, Rampe), Erdung
47
Dünnbelag Brücke
100 m²
74,80 € 04.05.0010
7.480,00 €
Dünnbelag Rampe
Beschichtung Tragkonstruktion in 46
enthalten
400 m²
74,80 € 04.05.0010
29.920,00 €
04.05.0050 und
1.100,00 € 04.05.0060
1.100,00 €
Erdung
1 psch
Summe 47
- ohne Ansatz -
48
49
38.500,00 €
Beweissicherung
Beweissicherung
1 psch
2.173,56 € Los 02.01
2.173,56 €
2.173,56 €
Zwischensumme 1 Baukosten
1.245.794,86 €
Abbruch BÜ Falladastraße
BE 5%
5.113,00 €
Zwischensumme 2 Baukosten
1.250.907,86 €
Verkehrssicherung
3.311,49 € Los 01.02
3.311,49 €
Ausführungsplanung 6,5%
81.524,26 €
Baustelleneinrichtung (5%)
66.787,18 €
Baukosten
Unternehmerleistungen
Leitungsumverlegung incl. BE
1.402.530,79 €
1,00 psch
220.230,82 €
6,5 % AP
14.315,00 €
SUMME
234.545,82 €
Grunderwerb
Gesamtkosten
Verwaltungskosten
kreuzungsbedingte
Kosten
2.000,00 €
1.639.076,61 €
163.907,66 €
1.802.984,27 €
Anlage 3 zum BFB, S. 25
Anlage 10.3 fiktive Kosten Stahlbau zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014)
Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig
Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten
anhand des Fiktiventwurfs DB
"Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen"
Kostenermittlung der kreuzungsbedingten Anteile der Stahlbaukonstruktion
Los 4.3
Los 10.08
04.03.110
10.17.50
04.03.120
04.03.130
10.17.60
04.03.150
04.03.160
04.03.170
04.03.180
10.17.70
04.03.190
04.03.200
04.03.210
04.03.230
20.139,00 €
7.812,11 €
25,20 €
16.155,00 €
63.433,33 €
6.654,75 €
2.947,12 €
1.749,69 €
6.563,90 €
187,54 €
557,27 €
8.359,10 €
1.393,18 €
723,45 €
136.700,64 €
10.08.20
10.08.30
10.08.40
10.08.50
498.563,48 €
473.113,89 €
132.975,74 €
37.220,10 €
antl. kreuzungsbed. Bauteil
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Treppe
x
Treppe
x
x
nein
x
x
x
x
x
Los 10.12
Los 10.16
x
x
x
128.556,02 €
Brücke
Rampe
Unterbau
Treppe
nein
nein
Bauteile mit
Zuordnung
Brücke
Rampe
Unterbau
Treppe
ohne Zuordnung
x
x
x
x
x
x
x
x
498.563,48 €
473.113,89 €
132.975,74 €
43.971,54 €
1.148.624,65 €
Stützen
Umlage für Bauteile ohne Zuordnung
43%
41%
12%
4%
55.800,07 €
52.951,71 €
14.882,87 €
4.921,37 €
128.556,02 €
147.858,61 € antl. kreuzungsbed.
Anzahl Stützen Amtsentwurf
Anzahl Stützen Fiktiventwurf
kreuzungsbedingter Anteil
kreuzungsbedingt
Überbau
antl. kreuzungsbedingte
Kosten incl. Umlage für
Bauteile ohne Zuordnung
554.363,55 €
526.065,60 €
147.858,61 €
48.892,91 €
1.277.180,67 €
16
13
81%
120.135,12 €
554.363,55 € antl. kreuzungsbed.
18.054,30 € abz. Stahlbau Gestaltung gem. Protokoll
2.020,67 € abz Umlage für Btl. ohne Zuordnung
534.288,58 €
Länge Überbau Amtsentwurf
63,67
Länge Überbau Fiktiventwurf
14,59
kreuzungsbedingt Fiktiv
23%
kreuzungsbedingt Fiktiv
127.032,58 €
-
Treppe
Überbau +
Rampe
48.892,91 €
kreuzungsbedingt Fiktiv
kreuzungsbedingt Fiktiv
Treppe
kreuzungsbedingt Fiktiv
100%
48.892,91 €
175.925,49 €
526.065,60 € kreuzungsbed. gem. Schlussrechnung
kreuzungsbedingt Fiktiv
100%
526.065,60 €
kreuzungsbedingt Fiktiv
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00023/14 vom 23.07.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014
Beschluss- Nr. eRIS: V/3919
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
DS-00023/14 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung
(FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, Strecke 6382, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
(eRIS: V/3919)
Stand vom 19.03.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Entsprechend der Beschlussfassung in der Ratsversammlung vom 17.09.2014 wurde der 2. Nachtrag zur
Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zwischen der DB Netz AG und der
Stadt Leipzig zum 13.10.2014 durch die Stadt Leipzig unterzeichnet.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Der unterzeichnete 2. Nachtrag wurde durch die DB Netz AG beim Landesamt für Straßenbahn und
Verkehr (LASuV) zur Prüfung und Genehmigung übergeben. Die Genehmigung vom LASuV wird
voraussichtlich Ende April 2015 erteilt. Anschließend kann die DB Netz AG die Schlussrechnung zur
Maßnahme fertigen und der Stadt Leipzig übergeben.