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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000231.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 12:12

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00023/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 02.09.2014 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 04.09.2014 Anhörung Fachausschuss Finanzen 08.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ), Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (eRIS: V/3919) Beschluss: 1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3, Ziff. 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung). 2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €. 3. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element 7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant. 4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft X X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2014 2014 375.000,00 7.0000574.705 Auszahlungen 2014 2014 656.900,00 7.0000574.740 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? X Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Auszug Stadtkarte aktuelle Fotos (März 2014) Nachtrag zur Vereinbarung gemäß §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) vom 26.05./11.07.2005 – BÜ Beseitigung Falladastraße, Bahn – km: 4,056 mit Anlagen Seite 2/3 Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.12 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ), Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (eRIS: V/3919) Vorlage: DS-00023/14 Beschluss: 1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3, Ziff. 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung). 2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €. 3. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element 7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant. 4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig abzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3919 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Leipzig-Nordwest Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ), Bahn-km 4,056, Strecke 6382 - 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Die anteiligen Kosten gemäß 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung "BÜ-Beseitigung Falladastraße" werden durch die Stadt Leipzig getragen (Baubeschluss gemäß § 6 Abs. 3, Ziff. 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zurzeit geltenden Fassung). 2. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen für die Stadt Leipzig brutto 2.558.266 €. 3. Die zusätzlich benötigten Mittel i.H.v. 656.900 € brutto sind im Haushaltsplan 2014 im PSPElement 7.0000574.740 im Konto 78170000 geplant. Die Einnahmen sind im PSP-Element 7.0000574.705 im Jahr 2014 mit brutto 375.000 € geplant. 4. Sollte das Landesamt für Straßenbau und Verkehr keine Fördermittel bereitstellen, muss die Höhe des Gesamtkostenanteils der Stadt Leipzig komplett aus städtischen Eigenmitteln finanziert werden. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) über gemeinsames Bauen, zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ▼ Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge                         Aufwendungen                         Einzahlungen 2014 2014 375.000,00 7.0000574.705 Auszahlungen 2014 2014 656.900,00 7.0000574.740 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Höhe in EUR Einsparungen von nein bis wenn ja, ▼ Höhe in EUR (jährlich) ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand                         Ergeb. HH Erträge                         Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen)                         Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen                         Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:       Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ nein relevant relevant Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. IV / 831 Beschluss des Verwaltungsausschuss Nr.: VAIV-25/05 - Folgen bei Ablehnung: DB AG als Bauherr kann Stadt Leipzig verklagen wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau:       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 wo veranschlagt nicht relevant nicht relevant Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung Erläuterung 1. Grundlagen – Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum – Bau- und Finanzierungsvertrag Länder/DB AG (12/1996) zur Aufnahme des S-Bahn Verkehrs der Strecke Halle (S) – Leipzig – Stadtratsbeschluss DS III/60 vom 13.10.1999 zum Abschluss von Vereinbarungen gemäß EKrG mit der DB AG in Bezug auf die S-Bahn-Strecke Halle (S) – Leipzig – Planfeststellungsbeschluss „Bundesstraße B6 (neu) / B87 (neu) OD Leipzig, Mittlerer Ring von Pittlerstraße bis Wiederitzscher Weg (S1 neu)“ vom 07.03.2003 – Planfeststellungsbeschluss „S-Bahn Halle (S) – Leipzig, Planfeststellungsabschnitt 3, Bahn-km 3,500 – 7,903“ vom 23.08.2002 – Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss „S-Bahn Halle (S) – Leipzig, Planfeststellungsabschnitt 3, Bahn-km 3,500 – 7,903“, bezogen auf die Maßnahme FÜ Falladastraße (Verfahren bei Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Halle) – Kreuzungsvereinbarung FÜ Falladastraße vom 26.05./11.07.2005 – Bau- und Finanzierungsbeschluss VAIV-25/05 vom 29.06.2005 – 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung FÜ Falladastraße vom 05.07. / 10.08.2007 – Bau- und Finanzierungsbeschluss VAIV-90/07 vom 06.06.2007 2. Veranlassung Zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig wurde gemäß § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz mit Datum vom 26.05./11.07.2005 eine Vereinbarung über die Beseitigung des Bahnübergangs Falladastraße, Bahn-km 4,056 der S-Bahn-Strecke 6382 Halle (S) – Leipzig, abgeschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 2.106.503,64 EUR brutto. Der vom Straßenbaulastträger zu tragende Kostenanteil von i. H. v. 1.288.492,97 EUR brutto setzte sich aus 409.005,33 EUR kreuzungsbedingten Kosten und 879.487,64 EUR nicht kreuzungsbedingten Kosten zusammen. Die nicht kreuzungsbedingten Kosten ergaben sich aus den Forderungen der Stadt Leipzig über eine Verlängerung des Übergangsbauwerkes zur niveaufreien Querung der B6 neu und der besonderen Gestaltung des Bauwerkes. Seite 1 von 7 Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung Im Jahr 2006 musste durch die DB Netz AG die Ausschreibung der Hauptbauleistung aufgehoben werden, da die Angebote der beiden Bieter über der Kostenberechnung lagen. Die wesentliche Ursache hierfür lag in den zu diesem Zeitpunkt stark gestiegenen Rohstoffpreisen, insbesondere für Stahl. Zur Finanzierung des Gesamtvorhabens hatte die DB Netz AG der Stadt Leipzig den 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung vorgelegt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betrugen demnach 2.937.519,17 EUR brutto. Der vom Straßenbaulastträger zu tragende Kostenanteil i. H. v. 1.901.464,58 EUR brutto setzte sich aus 518.027,30 EUR kreuzungsbedingten Kosten und 1.383.437,28 EUR nicht kreuzungsbedingten Kosten zusammen. Am 06.06.2007 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss VAIV-90/07 zum 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung beschlossen. Im Zuge der Projektrealisierung und der Endabrechnung der Maßnahme ergaben sich weitere Kostenerhöhungen. Die DB Netz AG legt im April 2014 den endverhandelten 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung vor. Die Begründung für die Kostenerhöhung ist dem Gliederungspunkt 4 zu entnehmen. 3. Kosten Entsprechend dem durch die DB ProjektBau GmbH an die Stadt Leipzig übergebenen 2. Nachtrag ergeben sich aus der Endabrechnung der Maßnahme Gesamtkosten von: 3.865.503,42 EUR brutto. Die kreuzungsbedingten Kosten betragen: 1.917.173,27 EUR brutto. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen auf: - die DB Netz AG: 639.057,76 EUR - den Straßenbaulastträger: 639.057,76 EUR - den Bund: 639.057,76 EUR Seite 2 von 7 Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung Die nicht kreuzungsbedingten Kosten für die Verlängerung des Überbaus zur niveaufreien Querung der B 6 (neu) und die besondere Gestaltung des Bauwerkes betragen: 1.939.330,15 EUR brutto. Sie werden i. H. v. 1.919.207,61 EUR vom Straßenbaulastträger getragen. Den Betrag von 20.122,54 EUR für nachlaufende Planungskosten übernimmt die DB Netz AG. Der Gesamtkostenanteil für die Stadt Leipzig beträgt somit: 2.558.265,37 EUR brutto. Daraus ergeben sich Mehrkosten für den Straßenbaulastträger gegenüber dem 1. Nachtrag i. H. v. 656.800,79 EUR brutto. Die mit dem 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung verbundenen Ausgaben und Einnahmen sind tabellarisch dem Haushaltsplan wie folgt zugeordnet: EUR Gesamtkosten Auszahlungen 7.0000574.740 Einzahlungen (Fördermittel) 7.0000574.705 Stadtanteil 2014 656.900 656.900 375.000 375.000 281.900 281.900 Seite 3 von 7 Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung 4. Begründung Projekthistorie: Im Jahr 1998 wurde durch die DB AG für die Beseitigung des vorhandenen Bahnüberganges und der Errichtung einer Fußgängerüberführung über die Bahngleise und die B6 (neu) / Travniker Straße, welche parallel zur Bahnstrecke verläuft, eine Entwurfsund Genehmigungsplanung in Auftrag gegeben. Die Planungen der DB AG ergaben ein Überführungsbauwerk mit beidseitig angeordneten Treppenanlagen, welches als Stahlkonstruktion errichtet werden sollte. Dieses Brückenbauwerk wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 05.08.2002 für das Vorhaben S-Bahn Halle-Leipzig, Planfeststellungsabschnitt 3, Bahn-km 3,500 – km 7,903, planfestgestellt. Auf das Bestreben der Stadt Leipzig hin, die Brücke unter Einbeziehung von gestalterischen Gesichtspunkten zu errichten, erarbeitete Herr Prof. Pahl Gestaltungsentwürfe für die „Fußgängerüberführung Falladastraße im Zuge der S-Bahn Halle-Leipzig“. Aus Gründen einer behindertengerechten Gestaltung sollte die Anordnung von beidseitigen Längsrampen erfolgen. Die Stadt entschied sich am 28.04.2004 für die Variante III von Prof. Pahl „Brücke mit Längsrampenanlagen“. Das Bauwerk wurde bogenförmig in der Lage konzipiert und die Rampen längs in die Bereiche der vorherigen Zuwegungen zu dem ehemaligen Bahnübergang gelegt. Damit konnte ein erheblicher Eingriff in umliegende Grundstücke (Kleingärten und Eigenheime) weitestgehend vermieden werden und das Bauwerk befindet sich im Wesentlichen auf städtischen Grundstücken. Die DB ProjektBau GmbH erarbeitete daraufhin eine Kreuzungsvereinbarung nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Auf der Grundlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses VAIV 25/05 vom 29.06.2005 wurde am 11.07.2005 die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet. In der Kreuzungsvereinbarung ist geregelt, dass die DB Netz AG die Baudurchführende und auch für die Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung mit dem Bauunternehmer zuständig ist. Die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen wurden daraufhin angepasst. Der Antrag auf Änderung der Planfeststellung wurde am 03.11.2005 durch die DB ProjektBau GmbH gestellt. Der Bescheid zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wurde am Seite 4 von 7 Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung 05.01.2006 durch das Eisenbahn-Bundesamt antragsgemäß erteilt. Im weiteren Verlauf des Jahres 2006 bereitete die DB ProjektBau GmbH auf Basis der genehmigten Planung die Ausschreibung der Bauleistungen vor und führte anschließend das Vergabeverfahren durch. Zur Submission am 07.08.2006 wurden zwei Angebote eingereicht, welche beide über dem Kostenrahmen lagen. Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben. Die wesentliche Ursache hierfür lag in den zu diesem Zeitpunkt stark gestiegenen Rohstoffpreisen, insbesondere für Stahl. Anschließend überarbeitete die DB ProjektBau GmbH die Kreuzungsvereinbarung und übergab der Stadt Leipzig den 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung. Auf Grundlage des Bau- und Finanzierungsbeschlusses VAIV90/07 vom 06.06.2007 wurde der 1. Nachtrag am 05.07.2007 unterzeichnet. Am 27.03.2008 führte die DB ProjektBau GmbH die 2. Submission zur Vergabe der Bauleistung durch. Der Auftragserteilung erfolgte an die Baufirma Spitzke. Am 06.08.2010 wurde das Bauwerk für den Verkehr freigegeben. Nach Abschluss der Arbeiten teilte die DB ProjektBau GmbH mit, dass es zu weiteren Kostenerhöhungen gekommen ist. Diese Kostenerhöhung trägt die DB ProjektBau GmbH in Form des 2. Nachtrages an die Stadt heran. Begründung 2. Nachtrag: – Die DB ProjektBau GmbH schreibt grundsätzlich die Hauptbauleistung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung aus. Die Erstellung einer genehmigten Ausführungsplanung und Ausführungsstatik ist insofern Bestandteil der VOB-Ausschreibung der Hauptbauleistung. Die gesamte Ausführungsplanung und die vollständig genehmigte Ausführungsstatik wurde damit durch den Auftragnehmer Bau, Fa. Spitzke, unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften erstellt. – Der ambitionierte Architekturentwurf der Brücke aus der Genehmigungsplanung konnte nur durch weitere erhebliche und zeitaufwändige Ingenieurleistungen in die Ausführungsplanung umgesetzt werden. Es ergaben sich bei der Projektrealisierung Seite 5 von 7 Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung zusätzliche notwendige Änderungen sowohl konstruktiver als auch architektonischer Details, wie bei den Übergangs- und Auflagerkonstruktionen sowie bei den Treppenwangen und Geländern. – Im Ergebnis der Prüfung der Unterlagen durch den Prüfingenieur wurden weitere Änderungen an der Konstruktion erforderlich. Dies führte zu einem Mehreinsatz an Stahl. – Forderungen der behindertengerechten Gestaltung wurden weiter detailliert und mussten in die Ausführungsplanung aufgenommen werden (Anordnung von Radabweisern, Veränderungen in den Handlaufführungen, etc.). – Aufgrund der in der Projekthistorie dargelegten Gründe erfolgte eine verspätete Auftragsvergabe und damit eine verspätete Bauausführung. Die Baudurchführung der B6 neu in diesem Bereich erfolgte dagegen termingerecht. Daraus ergaben sich zusätzliche Aufwendungen. Insbesondere durch die nunmehr in Tieflage zur Falladabrücke vorhandene B6 neu standen weitaus weniger Platzverhältnisse zur Verfügung (z.B. Kranaufstellfläche). Ursprünglich geplante Fundamente und Entwässerungseinrichtungen des Bauwerkes mussten zusätzlich geändert und angepasst werden. Alle Bausteine führten in Summe zu der unter Punkt 3 dargestellten Kostenerhöhung. 5. Durchführung Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Fußgängerbrücke Falladastraße wurde am 06.08.2010 für den Verkehr freigegeben. Der endverhandelte 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung wurde der Stadt im April 2014 übergeben. Zahlungsziel und damit finanzieller Abschluss der Maßnahme ist das 3. Quartal 2014. 6. Folgen bei Ablehnung Die DB Netz AG kann die Stadt Leipzig verklagen. Seite 6 von 7 Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben: Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung Anlagenverzeichnis - Anlage 1 Auszug Stadtkarte - Anlage 2 aktuelle Fotos (März 2014) - Anlage 3 2. Nachtrag zur Vereinbarung gemäß §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) vom 26.05./11.07.2005 – BÜ Beseitigung Falladastraße, Bahn – km: 4,056 mit Anlagen Seite 7 von 7 S-Bahn Halle (S) - Leipzig Vereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz §§ 3, 13 2. Nachtrag zur Vereinbarung vom 26.05.2005/ 11.07.2005 BÜ- Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382 DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Südost Projektzentrum Leipzig Salomonstraße 15 04103 Leipzig Anlage 3 zum BFB, S. 2 2. Nachtrag BÜ-Beseitigung Falladastraße Strecke 6382 km 4,056 Stand: 08.04.2014 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (§§ 3 / 13 EKrG) Zwischen der DB Netz AG vertreten durch die DB ProjektBau GmbH Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin vertragsabwickelnde Stelle: DB Netz AG Regionalbereich Südost vertreten durch die DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Südost Regionales Projektmanagement Salomonstraße 15 04103 Leipzig - nachstehend DB Netz AG genannt und der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister dieser vertreten durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Frau Dorothee Dubrau Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig - nachstehend Straßenbaulastträger genannt - wird zu der am 26.05.2005/ 11.07.2005 geschlossenen Vereinbarung und dem am 10.08.2007/05.07.2007 abgeschlossenen 1. Nachtrag folgender 2. Nachtrag geschlossen: Anlage 3 zum BFB, S. 3 2 2. Nachtrag BÜ-Beseitigung Falladastraße Strecke 6382 km 4,056 Stand: 08.04.2014 §5 Kosten der Maßnahme (2) Die Kosten der Maßnahme (§ 2) betragen nach Abschnitt G, Nr. 4 der als Anlage 1 zum 2. Nachtrag zur Vereinbarung beigefügten „Endabrechnung“. 3.856.503,42 € (einschließlich Umsatzsteuer 19%). Sie sind in Höhe von 1.917.173,27 € (einschließlich Umsatzsteuer 19%) kreuzungsbedingt. Die kreuzungsbedingten Kosten werden nach § 13 Abs. 1 EKrG von der DB Netz AG, vom Straßenbaulastträger und vom Bund getragen. Demnach entfallen auf - die DB Netz AG - den Straßenbaulastträger - den Bund (7) 639.057,76 € 639.057,76 € 639.057,76 € Die nicht kreuzungsbedingten Kosten für die Verlängerung des Überbaus zur niveaufreien Querung der B 6 neu und die besondere Gestaltung des Bauwerks betragen 1.939.330,15 € (einschließlich Umsatzsteuer 19%). Sie werden in Höhe von 1.919.207,61 € vom Straßenbaulastträger, die Differenz von 20.122,54€ wird von der DB Netz getragen. § 10 Genehmigungen Diese Vereinbarung bedarf wegen des in § 5 vorgesehenen Beitrages des Bundes insoweit der Prüfung durch die zuständige oberste Landesbehörde. Die Prüfung wird von der DB Netz AG beantragt. § 11 Ausfertigungen Diese Vereinbarung wird achtfach ausgefertigt. Der Straßenbaulastträger erhält 3 und die DB Netz AG 4 Ausfertigungen (für Einholung Genehmigung Nachtrag beim LaSuV) und das Eisenbahn-Bundesamt je eine Ausfertigung. Für die DB Netz AG: Für den Straßenbaulastträger: Leipzig, den .......... Leipzig, den .......... DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Südost Regionales Projektmanagement Stadt Leipzig i.V. i.A. ................ (Legler) ……………. (Zimmermann) ................................ Anlage 3 zum BFB, S. 4 3 2. Nachtrag BÜ-Beseitigung Falladastraße Strecke 6382 km 4,056 Stand: 08.04.2014 Anlagen zum 1. Nachtrag der KV BÜ Miltitzer Straße in Leipzig Anlage Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten 9 Kostenermittlung 10 Kostenberechnung 10.1 kreuzungsbedingte Kosten 10.2 fiktive Kosten Stahlbau 10.3 Anlage 3 zum BFB, S. 5 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten Endabrechnung für EKrG-Maßnahmen mit Leistungen ab Januar 2000 Kurzbezeichnung: BÜ-Ersatzmaßnahme Falladastraße - Vierfeldüberbau nach Pahl-Entwurf Maßnahme nach in der Rechtsfolge des § Grundlagen der Kostenberechnung § 13 EKrG siehe Abschnitt C EKrG 3 1. EKrV und Schreiben von BMV und EBA - vom 30.03.71 - StB 2/E 1/2/6-Lkb-2023 Vms 71 - vom 02.01.74 - StB 2/E 1/6/78.11.00/2042 Vms 73 - vom 12.02.75 - StB 2/78.10./2005 B 75 - vom 05.04.93 - StB 17/78.10/3 Va 93 - vom 15.07.93 - StB 17/78.10.20/14 Va 93 - vom 21.12.99 - EBA 4.130 Fvw - Abschnitt A Berechnung der Gesamtkosten ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer (= Kosten der nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen) Hinweis: Bei "Zusammenstellung der voraussichtlichen. Kosten" sind nur die am Rand mit * gekennzeichneten Positionen auszufüllen. A1 Nettokosten, die der DB Netz AG bei den von ihr nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen entstehen (von der DB Netz AG zu verausgabende Nettokosten ohne Umsatz-/Vorsteuer) A 1.0 Nettokosten der DB Netz AG aus Leistungen bis 31.12.99 0,00 € (entsprechend gesondertem Nachweis auf Anlage 1[alt] / nur bei Endabrechnung) A 1.1 Grunderwerbskosten gem. § 3 der 1. EKrV A 1.1.1 Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder Rechten gem. § 3 (1) Nr. 1 der 1. EKrV A 1.1.2 A 1.1.3 A 1.1.4 Entschädigung für die durch die Kreuzung bedingten Wertminderungen fremder Grundstücke gem. § 3 (1) Nr. 2 der 1. EKrV 0,00 € Verkehrswert der schon im Eigentum der DB Netz AG befindlichen Grundstücke oder ihrer Rechte, soweit sie nicht zum Verkehrsweg des nach § 4 EKrG Duldungspflichtigen gehören gem. § 3 (2) der 1. EKrV 0,00 € Erlös aus der Veräußerung oder der Verkehrswert der für die Kreuzung nicht oder nicht mehr benötigten Grundstücke gem. § 3 (3) der 1. EKrV 0,00 € * Summe der Grunderwerbskosten (A 1.1) 20.03.2014 75.000,00 € Seite 1 von 10 abz. 75.000,00 € * Anlage 3 zum BFB, S. 6 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) A 1.2 Baukosten gem. § 4 der 1. EKrV A 1.2.1 Leistungen der DB Netz AG (§ 4 (1) der 1. EKrV) 1) A 1.2.1.1 Fertigungsleistungen der DB Netz AG / Leistungsgruppen 1 und 3 (§ 4 (2) der 1. EKrV, Schreiben EBA vom 21.12.99) 0,00 € * A 1.2.1.2 Materialkosten (§ 4 (3) der 1. EKrV) 0,00 A 1.2.1.2.1 Material aus Lager der DB Netz AG (Marktpreis) 1,15 Faktor 0,00 € 0,00 A 1.2.1.2.2 Material aus Direktbezug der DB Netz AG (Marktpreis) 1,05 Faktor 0,00 € 0,00 € abz. A 1.2.1.2.3 Rückgewinn Summe der Materialkosten (A 1.2.1.2) 0,00 € * 1) A 1.2.1.3 Einsatz größerer Geräte der DB Netz AG / Leistungsgruppen 4 (§ 4 (2) der 1. EKrV, Schreiben EBA vom 21.12.99) 0,00 € * Summe der Leistungen der DB Netz AG (A 1.2.1) (A 1.2.1.1 + A 1.2.1.2 + A 1.2.1.3) A 1.2.2 0,00 € * Unternehmerleistungen (Netto-Rechnungsbeträge der Unternehmer) A 1.2.2.1 Transportkosten A 1.2.2.2 übrige Unternehmerleistungen 0,00 € * 3.048.533,01 € * Summe der Unternehmerleistungen (A 1.2.2) A 1.2.3 Betriebserschwerniskosten / Leistungsgruppe 51) A 1.2.4 Erlös aus der Verwertung oder der Wert der nicht mehr benötigten Anlagen der Kreuzung (§ 4 (5) der 1. EKrV) 3.048.533,01 € * 0,00 € * abz. 0,00 € * Summe der Baukosten (A 1.2) 3.048.533,01 € * (A 1.2.1 + A 1.2.2 + A 1.2.3 - A 1.2.4) A 1.3 A 1.4 Verwaltungskosten gem. § 5 der 1. EKrV (Grunderwerbskosten (A 1.1) *0,1 + Baukosten (A 1.2) * 0,1) 312.353,30 € * Nettokosten der DB Netz AG bei Durchführung der in der Kreuzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen Nettokosten DB Netz AG bis 31.12.99 (A.0) Grunderwerbskosten (A 1.1) Baukosten (A 1.2) Verwaltungskosten (A 1.3) 0,00 € 75.000,00 € 3.048.533,01 € 312.353,30 € * * * * Summe der Nettokosten, die der DB Netz AG bei der Durchführung der in der Kreuzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen entstehen (A 1) (von der DB Netz AG zu verausgabende Gesamtkosten) (A 1.0 bis A 1.3) 3.435.886,31 € * 1) Bewertungsbasis ist der Leistungskatalog EKrG/GVFG der DB AG mit folgenden Leistungsgruppen: 1. Leistungen der Instandhaltung / Erstellung für Infrastruktur (inkl. Personal, Geräte bis 50 T€ AHK, Energie ...) 3. Beförderungs-, Transport- und Umschlagleistungen (Lotsen Rangierer, Triebfahrzeugfüher der DB Netz AG) 4. Einsatz von Mobilien (z.B. Nebenfahrzeuge, Kräne, Bagger, Lkw, Baumaschinen, Hilfsbrücken mit AHK > 50T€) 5. Betriebserschwernisse / Betriebsmehrkosten beim Transport 20.03.2014 Seite 2 von 10 Anlage 3 zum BFB, S. 7 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) A2 Bruttokosten, die dem Straßenbaulastträger bei den von ihm nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen entstehen (vom Straßenbaulastträger zu verausgabende Bruttokosten inkl. etwaiger Umsatzsteuer) A 2.1 Grunderwerbskosten gem. § 3 der 1. EKrV A 2.1.1 Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken oder Rechten gem. § 3 (1) Nr. 1 der 1. EKrV 0,00 € Entschädigung für die durch die Kreuzung bedingten Wertminderungen fremder Grundstücke gem. § 3 (1) Nr. 2 der 1. EKrV 0,00 € A 2.1.2 A 2.1.3 Verkehrswert der schon im Eigentum des Straßenbaulastträger befindlichen Grundstücke oder ihrer Rechte, soweit sie nicht zum Verkehrsweg des nach § 4 EKrG Duldungspflichtigen gehören gem. § 3 (2) der 1. EKrV 0,00 € A 2.1.4 Erlös aus der Veräußerung oder der Verkehrswert der für die Kreuzung nicht oder nicht mehr benötigten Grundstücke gem. § 3 (3) der 1. EKrV abz. Summe der Grunderwerbskosten (A 2.1) 0,00 € 0,00 € A 2.2 Baukosten gem. § 4 der 1. EKrV A 2.2.1 Leistungen des Straßenbaulastträgers (§ 4 (1) der 1. EKrV) A 2.2.1.1 Fertigungsleistungen des Straßenbaulastträgers (§ 4 (2) der 1. EKrV) 0,00 € A 2.2.1.2 Materialkosten (§ 4 (3) der 1. EKrV) 0,00 A 2.2.1.2.1 Material aus Lager (Marktpreis) Faktor 1,15 0,00 € 0,00 A 2.2.1.2.2 Material aus Direktbezug (Marktpreis) Faktor 1,05 abz. A 2.2.1.2.3 Rückgewinn Summe der Materialkosten (A 2.2.1.2) 0,00 € A 2.2.1.3 Einsatz größerer Geräte des Straßenbaulastträgers (§ 4 (2) der 1. EKrV) 0,00 € Summe der Leistungen des Straßenbaulastträgers (A 2.2.1) (A 2.2.1.1 + A 2.2.1.2 + A 2.2.1.3) A 2.2.2 0,00 € 0,00 € 0,00 € Unternehmerleistungen (Brutto-Rechnungsbeträge der Unternehmer) A 2.2.2.1 Transportkosten A 2.2.2.2 übrige Unternehmerleistungen 0,00 € 0,00 € Summe der Unternehmerleistungen (A 2.2.2) 0,00 € A 2.2.3 Betriebserschwerniskosten 0,00 € A 2.2.4 Erlös aus der Verwertung oder der Wert der nicht mehr benötigten Anlagen der Kreuzung (§ 4 (5) der 1. EKrV) 20.03.2014 Seite 3 von 10 abz. 0,00 € Anlage 3 zum BFB, S. 8 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Summe der Baukosten (A 2.2) A 2.3 A 2.4 (A 2.2.1 + A 2.2.2 + A 2.2.3 - A 2.2.4) 0,00 € Verwaltungskosten gem. § 5 der 1. EKrV (Grunderwerbskosten (A 2.1) * 0,1 + Baukosten (A 2.2) * 0,1) 0,00 € Bruttokosten des Straßenbaulastträgers bei Durchführung der in der Kreuzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen Grunderwerbskosten (A 2.1) 0,00 € Baukosten (A 2.2) 0,00 € Verwaltungskosten (A 2.3) 0,00 € Bruttokosten, die dem Straßenbaulastträger bei den von ihm nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen entstehen (A2) (= Kosten inkl. etwaiger Umsatzsteuer) 0,00 € (A 2.1 + A 2.2 + A 2.3) A3 Gesamtkosten (= kreuzungsbedingte + nicht-kreuzungsbedingte Kosten) Nettokosten, die der DB Netz AG bei der Durchführung der Baumaßnahme entstehen (A 1) 3.435.886,31 € Bruttokosten, die dem Straßenbaulastträger bei der Durchführung der Baumaßnahme entstehen (A 2) Gesamtkosten ( A 3 = A1 + A 2) 20.03.2014 0,00 € 3.435.886,31 € Seite 4 von 10 Anlage 3 zum BFB, S. 9 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Abschnitt B Aufteilung der Gesamtkosten B1 B 1.1 B 1.2 Aufteilung der Gesamtkosten (A3) 3.435.886,31 € in kreuzungsbedingte Kosten und nicht-kreuzungsbedingte Kosten 1.802.984,27 € 1.632.902,04 € Berechnungsmöglichkeit: Bei getrennter Berechnungsmöglichkeit der kreuzungsbedingten und der nicht-kreuzungsbedingten Kosten sind die nicht-kreuzungsbedingten Kosten außerhalb dieses Vordruckes gesondert (als Leistungen für Dritte) zu berechnen. Falls keine getrennte Berechnungsmöglichkeit: Aufteilung der Gesamtkosten nach dem besonders zu ermittelnden Kostenteilungsschlüssel (Fiktivwerte): K kreuzungsb edingt = K gesamt * s kreuzungsb edingt Kgesamt kreuzungsbedingt s K kreuzungsbedingt Berechnung des Kostenteilungsschlüssels nach der Formel K kreuzungsbedingt = K fiktiv _ kreuzugsbedingt edingt K fiktiv _ kreuzungsbedingt + K fiktiv _ nicht −kreuzungsb fiktiv kreuzungsbedingt K Kfiktiv nicht-kreuzungsbedingt skreuzungsbedingt B2 B 2.2 B3 B 3.2 20.03.2014 100% 0% 1,000 1.802.984,27 € in der DB Netz AG entstehende Kosten (= aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten) und dem Straßenbaulastträger entstehende Kosten (aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten) 1.802.984,27 € 0,00 € Aufteilung der nicht-kreuzungsbedingten Kosten 1.632.902,04 € (B 1.2) B 3.1 1,00 3.435.886,31 € Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten (B 1.1) B 2.1 3.435.886,31 € in der DB Netz AG entstehende Kosten (= aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten) und dem Straßenbaulastträger entstehende Kosten (= aufgrund der Baudurchführung zu verausgabende Kosten) Seite 5 von 10 1.632.902,04 € 0,00 € Anlage 3 zum BFB, S. 10 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Abschnitt C Kostentragung (= Verteilung der Kosten) C1 Kostentragung der kreuzungsbedingten Kosten (B 1.1) Die DB Netz AG, der Straßenbaulastträger und ggf. der Bund tragen von kreuzungsbedingten Kosten K (B 1.1) den Anteil t x K (t=Kostenteilungsschlüssel) in Bruchform ist Kostenteilungsschlüssel t Verteilung nach § ... DB Netz AG Bund tDB Straßenbaulastträger tStr EKrG § 11 (1) 0 1 0 § 11 (2) 1 1 0 1 0 § 12 Nr.1 § 12 Nr.2 *) § 13 § 14a t DB 1-t t 0 DB 0 1 1/3 DB 5,00 DM 1-t 1/3 *) tB DB 1/3 0 Das Zutreffende bitte ankreuzen. 0,5 Berechnungsmöglichkeit des Kostenteilungsschlüssels bei Maßnahmen nach § 12 Nr. 2 bzw. § 14a EKrG a) nach Verhältnis der Kosten b) vereinfachte Berechnung (Schreiben des BMV vom 29.1.73 und 23.12.73 Z 7/78.10.15/2 Vmz 73 III) Das Zutreffende bitte ankreuzen. Kostenverteilung nach: DB t = tStr = B t = § 13 0,33 0,33 0,33 Demnach trägt von den kreuzungsbedingten Gesamtkosten (B 1.1) 600.994,76 € 600.994,76 € 600.994,76 € C 1.1 C 1.2 C 1.3 die DB Netz AG der Straßenbaulastträger der Bund C2 Kostentragung der nicht-kreuzungsbedingten Kosten (B 1.2) C 2.1 C 2.2 20.03.2014 1.802.984,27 € Von den nicht-kreuzungsbedingten Kosten (B 1.2) trägt 1.632.902,04 € die DB Netz AG der Straßenbaulastträger 20.122,54 € 1.612.779,50 € Seite 6 von 10 Anlage 3 zum BFB, S. 11 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Abschnitt D Berechnung der Ablösungsbeträge gem. § 15 EKrG unter Beachtung der Ablöserichtlinie I. Ablösungsbeträge bei Maßnahmen nach § 11 (1) EKrG: 1. Kapitalisierte Erhaltungslast der neuen Kreuzung (En) 0,00 € 2. Kapitalisierte Betriebskosten der neuen Kreuzung 0,00 € 0,00 € Summe Diese Kosten hat derjenige, der die neue Kreuzung errichtet hat, selbst zu tragen. Diese Kosten werden der DB Netz AG vom Straßenbaulastträger abgelöst. Diese Kosten werden dem Straßenbaulastträger von der DB Netz AG abgelöst. Das Zutreffende bitte ankreuzen. II. Ablösebeträge bei Maßnahmen nach § 12 EKrG 1. Kapitalisierte Erhaltungslast des vorhandenen Bauwerks (Ea) 0,00 € 2. Kapitalisierte Erhaltungslast des geänderten Bauwerks (En) 0,00 € a 3. Ablösebetrag X = E - E n 0,00 € 0 i = Anzahl der Jahre zwischen Fertigstellung und Zahlung Wird der volle Ablösungsbetrag i Jahre nach der verkehrsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes gezahlt, i so ist der Ablösebetrag X mit dem Faktor 1,04 (i= Anzahl der Jahre zwischen verkehrsbereiter Fertigstellung und Zahlung) zu multiplizieren (siehe Ablösungsrichtlinien) X = X * 1,04i 0,00 € Ist Ea größer als En bezeichnet man X als Vorteil (V), ist En größer als Ea bezeichnet man X als Erhaltungsmehrkosten (M). 4. Maßnahmen nach § 12 Nr. 2 EKrG Erhaltungsmehrkosten Vorteile Das Zutreffende bitte ankreuzen. X DB X Str = (1-t ) * X DB = Kostenteilungsschlüssel gem. Abschnitt C.1) (t =t DB *X 0,00 € DB 0,00 € 0,000 5. Ein Ausgleich ist nicht zu zahlen. Die DB Netz AG zahlt an den Straßenbaulastträger den Vorteilsausgleich. Die DB Netz AG erhält vom Straßenbaulasttr. den Erhaltungsmehrkostenausgleich. Das Zutreffende bitte ankreuzen. III. 20.03.2014 Ablösebeträge bei Maßnahmen nach § 13 EKrG: (immer 0) Seite 7 von 10 0,00 € 0,00 € Anlage 3 zum BFB, S. 12 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Abschnitt E Berechnung der von der DB Netz AG auf der Grundlage der kreuzungsbedingten Kosten an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer E 1. Berechnung des kreuzungsbedingten Ausgleichsbetrages (= Differenz zwischen den der DB Netz AG und dem Bund im Zuge der Kreuzungsmaßnahmen entstehenden Kosten und den von ihr zu tragenden Kosten) 1.802.984,27 € Der DB Netz AG entstehenden kreuzungsbedingte Kosten (B 2.1) Von DB Netz AG und vom Bund zu tragender Anteil der kreuzungsbedingten Gesamtkosten (C 1.1 + C 1.3) abz. 1.201.989,51 € abz. 0,00 € 0,00 € Ablösungsbeträge gemäß §§ 15, 12 EKrG (Abschnitt D) Erhält die DB Netz AG den Ablösungsbetrag: + Zahlt die DB Netz AG den Ablösungsbetrag: - 600.994,76 € Ausgleichsbetrag Bezüglich der kreuzungsbedingten Kosten zu versteuernder Betrag: a) Falls der Ausgleichsbetrag positiv ist, ist dieser Ausgleichsbetrag zu versteuern. b) Falls der Ausgleichsbetrag negativ ist, ist der zu versteuernde Betrag Null. 600.994,76 € Der zu versteuernde Betrag beläuft sich deshalb auf E 2. Berechung der auf der Grundlage der kreuzungsbedingten Kosten an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer (UK) Uk = u * x (zu versteuernder Betrag) u = Umsatzsteuersatz x = zu versteuernder Betrag 19% 600.994,76 € K U gehört zur Kostenmasse E 3. 114.189,00 € Berechnung der von der DB Netz AG, dem Straßenbaulastträger und dem Bund zu tragenden kreuzungsbedingten Umsatzsteueranteile (= Teile der Kostenmasse) UX = t * UK, wobei t = Kostenteilungsschlüssel (C 1) 114.189,00 € Demnach trägt von der kreuzungsbedingten Umsatzsteuer: E 3.1 die DB Netz AG 0,333 38.063,00 € E 3.2 der Straßenbaulastträger 0,333 38.063,00 € E 3.3 der Bund 0,333 38.063,00 € 20.03.2014 Seite 8 von 10 Anlage 3 zum BFB, S. 13 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Abschnitt F Berechnung der wegen nicht-kreuzungsbedingter Maßnahmen an den Fiskus abzuführenden Umsatzsteuer (UN) F1 Berechnung der Kosten der von der DB Netz AG für dem Straßenbaulastträger durchzuführenden, nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen: F 1.1 Der DB Netz AG entstehende nicht-kreuzungsbedingte Nettokosten (B 3.1) F 1.2 F 1.3 F2 F3 Davon von der DB Netz AG selbst zu tragende, nicht kreuzungsbedingte Kosten (C 2.1) abz. 20.122,54 € Kosten der von der DB Netz AG für den Straßenbaulastträger durchzuführenden nicht-kreuzungsbedingten Maßnahmen (F1.1 - F1.2) (nicht die nur im Namen und für Rechnung des Straßenbaulastträgers vergebenen Maßnahmen) 1.612.779,50 € Zu versteuernde, nicht-kreuzungsbedingte Kosten (F1.3). (Falls der Betrag negativ ist, ist der zu versteuernde Betrag Null) 1.612.779,50 € UN = u * x (zu versteuernder Betrag F2) u = Umsatzsteuersatz UN gehört nicht zur Kostenmasse; sie ist vom Straßenbaulastträger zu tragen. 20.03.2014 1.632.902,04 € Seite 9 von 10 19% 306.428,11 € Anlage 3 zum BFB, S. 14 Anlage 9 zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 20.03.2014) Abschnitt G Gesamtkosten der nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen einschließlich Umsatzsteuer G1 Von der DB Netz AG zu tragende Gesamtkosten: C 1.1 kreuzungsbedingte Gesamtkosten E 3.1 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer C 2.1 nicht kreuzungsbedingte Kosten 600.994,76 659.180,30 € Vom Straßenbaulastträger zu tragende Gesamtkosten: C 1.2 kreuzungsbedingte Gesamtkosten E 3.2 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer C 2.2 nicht kreuzungsbedingte Kosten F 3 nicht kreuzungsbedingte Umsatzsteuer 600.994,76 1.612.779,50 306.428,11 1.919.207,61 € 2.558.265,36 € Vom Bund zu tragende Gesamtkosten: C 1.3 kreuzungsbedingte Gesamtkosten E 3.3 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer 600.994,76 639.057,76 € 38.063,00 639.057,76 € Summe: G4 639.057,76 € 38.063,00 Summe: G2 20.122,54 € 20.122,54 Summe: G2 639.057,76 € 38.063,00 Gesamtkosten der Maßnahme C 1.1-3 kreuzungsbedingte Gesamtkosten E 3.1-3 kreuzungsbedingte Umsatzsteuer C 2.1-2 nicht kreuzungsbedingte Kosten F 3 nicht kreuzungsbedingte Umsatzsteuer 1.802.984,27 114.189,00 1.632.902,04 306.428,11 1.917.173,27 € 1.939.330,15 € 3.856.503,42 € Summe: G5 kapitalisierte Vorteile Erhaltungslast Erhaltungsmehrkosten Betriebskosten. Das Zutreffende bitte ankreuzen. in Höhe von 0,00 € in Höhe von 0,00 € der DB Netz AG vom Straßenbaulastträger dem Straßenbaulastträger von der DB Netz AG Das Zutreffende bitte ankreuzen. Sie werden nicht abgelöst, weil sie dem zur Ablösung verpflichteten Kreuzungsbe- Vorteile Erhaltungskosten werden nicht abgelöst. Das Zutreffende bitte ankreuzen. aufgestellt (nur bei Zusammenst. d. vorl. Kosten) 20.03.2014........................... ........................... ............................. *) sachlich /und rechnerisch/ richtig (nur bei Endabrechnung) ...................................... ........................... ............................. rechnerisch richtig (nur bei Endabrechnung) *) ...................................... ........................... ............................. Ort, Datum "und rechnerisch" streichen, wenn rechnerische Richtigkeit separat geprüft wird. 20.03.2014 Seite 10 von 10 OE Unterschrift Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014) Anlage 2.1 BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382 Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb TKA Bezeichnung Titel LV Menge Einh. EP GP Summe Gewerk kreuzungsbedingt Abbruch bauliche Anlagen 1 Rückbau BÜ davon nicht krz.-bedingt 0,00 € 0,00 € 5.113,00 € -5.113,00 € Los 06.01 9.380,60 € 9.380,60 € 7.934,73 € 1.445,87 € -3. Nachtrag Entsorgung Los 10.03 8.986,70 € 8.986,70 € 7.601,55 € 1.385,15 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 6.1 2.735,66 € 2.735,66 € 2.314,00 € 421,66 € Brauchwasserleitung Los 07.01 12.617,47 € 12.617,47 € 10.672,69 € 1.944,78 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 7.1 806,45 € 806,45 € 682,15 € 124,30 € Entwässerung Freianlagen Los 08.02 11.368,81 € 11.368,81 € 9.616,49 € 1.752,32 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 8.2 20.387,23 € 20.387,23 € 17.244,87 € 3.142,36 € Trag- und Deckschichten Los 08.03 24.642,83 € 24.642,83 € 20.844,54 € 3.798,29 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 8.3 21.492,46 € 21.492,46 € 18.179,75 € 3.312,71 € Straßenausstattung Los 08.04 1.059,20 € 1.059,20 € 895,94 € 163,26 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 8.4 1.309,44 € 1.309,44 € 1.107,61 € 201,83 € Tore, Zäune Los 09.01 6.640,06 € 6.640,06 € 5.616,60 € 1.023,46 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 9.1 1.774,63 € 1.774,63 € 1.501,10 € 273,53 € 123.201,54 € 123.201,54 € 104.212 € 18.989,50 € 2 Neubau FÜ Bauleistung Straßen- und Wegebau Oberflächen Rückbau, Abbrucharbeiten Teilsumme Summe Baufeldfreimachung, Erdbau, Wegebau Entwässerung Flächen -15. Nachtrag-Zusatzlstg. Erd-/Straßenbau Los 10.15 110.189,62 € 110.189,62 € 11.893,98 € 98.295,64 € Bauwerksentwässerung Entwässerung Bauwerk Los 04.04 22.881,39 € 22.881,39 € 2.469,84 € 20.411,55 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 4.4 2.557,06 € 2.557,06 € 276,01 € 2.281,05 € -18.Nachtrag-Brückenentwäss.+Sonstige Los 10.18 Teilsumme 25422,19 25.422,19 € 2.744,10 € 22.678,09 € 161.050,26 € 161.050,26 € 17.383,92 € 143.666,34 € 31.994,84 € 31.994,84 € 15.522,85 € 16.471,99 € -600,19 € -600,19 € -291,19 € -309,00 € Summe Entwässerung Gründung / Fundamente Gründungsarbeiten -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 03.02 -2.Nachtrag-Mehrmengen Gründung 31.08.08 Los 10.02 Los 10.11 24.383,12 € 24.383,12 € 11.829,89 € 12.553,23 € -11.Nachtrag-Mehrmengen Gründung 31.12.08 12.544,17 € 12.544,17 € 6.086,02 € 6.458,15 € Erdarbeiten Los 04.01 11.197,07 € 11.197,07 € 5.432,45 € 5.764,62 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 4.1 4.403,17 € 4.403,17 € 2.136,27 € 2.266,90 € Beton- und Stahlbetonarbeiten Los 04.02 100.185,99 € 100.185,99 € 48.606,96 € 51.579,03 € 184.108,17 € 184.108,17 € 89.323,25 € 94.784,92 € Los 17, MM 3.2 Teilsumme Summe Gründung/ Fundamente Anlage 3 zum BFB, S. 15 Seite 1 Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014) Anlage 2.1 BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382 Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb TKA Bezeichnung Titel LV Menge Einh. EP GP Summe Gewerk kreuzungsbedingt Baubehelfe davon nicht krz.-bedingt -1.Nachtrag-Verbau Achse 100 Los 10.01 19.124,80 € 19.124,80 € 12.782,30 € 6.342,50 € Stahlbau Los 04.03 175.646,15 € 175.646,15 € 93.286,12 € 82.360,03 € -Abzug aus Hauptvertrag Nachtrag 8C Los 10.08 940.804,90 € 940.804,90 € 499.663,90 € 441.141,00 € -8.Nachtrag-Nachtrag 8C-Mehrkosten Stahlbau Los 10.08 290.943,31 € 290.943,31 € 154.520,74 € 136.422,57 € -9.Nachtrag-Mehrkosten Brückengeländer Los 10.09 278.764,95 € 278.764,95 € 148.052,78 € 130.712,17 € -12.Nachtrag-Zusätzl. Anpassungen Überbau Los 10.12 20.000,00 € 20.000,00 € 10.622,05 € 9.377,95 € -16.Nachtrag-Zusatzlstg. Stahlbau Los 10.16 32.068,75 € 32.068,75 € 17.031,80 € 15.036,95 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, MM 4.3 71.437,98 € 71.437,98 € 37.940,89 € 33.497,09 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17, NT 08 Summe Gerüste/Baubehelfe Überbau, Treppen, Rampen 10.281,70 € 10.281,70 € 5.460,64 € 4.821,06 € Teilsumme 1.819.947,74 € 1.819.947,74 € 966.578,92 € 853.368,82 € 36.221,45 € 36.221,45 € 17.150,63 € 19.070,82 € 45.089,02 € 45.089,02 € 21.349,37 € 23.739,65 € 81.310,47 € 81.310,47 € 38.500,00 € 42.810,47 € 4.623,05 € 4.623,05 € 1.304,30 € 3.318,75 € Summe Überbau, Treppen, Rampen Beschichtung/Beläge/Lager/ Sonstiges Dünnbeläge Brücke und Rampe -5.Nachtrag Einbauteile und Lager Los 04.05,Pos 04.05.0010 Los 10.05 Teilsumme Summe Beschichtung Technische Ausrüstung 84.985,13 € Ausstattung Los 04.05 ohne 04.05.0010 Sonstige Bauwerksausrüstung Los 04.06 28.822,19 € 28.822,19 € 8.131,59 € 20.690,60 € Montage- und Kabellegearbeiten Brückenbeleuchtung Los 05.01 10.411,22 € 10.411,22 € 2.937,31 € 7.473,91 € -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 17,MM 5.1 1.327,95 € 1.327,95 € 374,65 € 953,30 € Montage-/Demontage- und Kabellegearbeiten Straßenbeleuchtung -Berücksichtigung Mehr-/ Mindermengen Los 05.02 2.774,75 € 2.774,75 € 782,84 € 1.991,91 € 326,85 € 326,85 € 92,21 € 234,64 € Einmessung, Übergabe und Inbetriebnahme -6.Nachtrag Einbau isoliertes Tragseil Los 17,MM 5.2 Los 05.03 Los 10.06 Teilsumme 950,00 € 950,00 € 268,02 € 681,98 € 3.367,02 € 3.367,02 € 949,94 € 2.417,08 € 52.603,03 € 52.603,03 € 14.840,87 € 37.762,16 € Seite 2 Anlage 3 zum BFB, S. 16 Summe Technische Ausrüstung Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014) Anlage 2.1 BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382 Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb TKA Bezeichnung Titel LV Menge Einh. EP GP Summe Gewerk kreuzungsbedingt Verkehrssicherung davon nicht krz.-bedingt Verkehrslenkung und -sicherung Los 01.02 3.311,49 € 3.311,49 € 3.311,49 € 0,00 € Technische Bearbeitung Los 02.03 120.242,40 € 120.242,40 € 48.774,59 € 71.467,81 € -4.Nachtrag Zusätzliche Planung Gründung Los 10.04 9.772,17 € 9.772,17 € 3.963,94 € 5.808,23 € -7.Nachtrag-Zusätzliche Planung Überbau Los 10.07 46.417,81 € 46.417,81 € 18.828,71 € 27.589,10 € -14.Nachtrag- Zusätzliche Planungsleistungen Los 10.14 49.042,95 € 49.042,95 € 19.893,56 € 29.149,39 € Beweissicherung Los 02.01 5.358,40 € 5.358,40 € 2.173,56 € 3.184,84 € Vermessung Los 02.02 8.550,00 € 8.550,00 € 3.468,18 € 5.081,82 € Vermessung/ Bestandsdokumentation Los 08.01 Summe Verkehrssicherung Ausführungsplanung Teilsumme 2.244,09 € 2.244,09 € 910,28 € 1.333,81 € 241.627,82 € 241.627,82 € 98.012,82 € 143.615,00 € 110.481,22 € 66.787,18 € 43.694,04 € 2.796.766,54 € 1.416.845,79 € 1.379.920,75 € 220.230,82 € 220.230,82 € 0,00 € Summe Ausführungsplanung Baustelleneinrichtung Summe Rückbau BÜ / Neubau FÜ 3 Leitungsumverlegungen kreuzungsbedingte Leitungsumverlegung endgültige Kosten gem. Kostenzusammenstellung Regionalbereich Südost (I.BV-SO-P (P.3)) vom 26.02.2013 Summe 220.230,82 € Summe kreuzungsbedingte Leitungsumverlegung nicht kreuzungsbedingte Leitungsumverlegung 22.036,12 € 22.036,12 € 22.036,12 € Seite 3 Anlage 3 zum BFB, S. 17 Summe Summe nicht kreuzungsbedingte Leitungsumverlegung endgültige Kosten gem. Kostenzusammenstellung Regionalbereich Südost (I.BV-SO-P (P.3)) vom 26.02.2013 Anlage 10.1 Kostenberechnung zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014) Anlage 2.1 BÜ-Beseitigung Falladastraße, Bahn-km 4,056 Strecke 6382 Kostenberechnung Stand 23.12.2011, Schlussrechnung Bauunternehmer, Stand 13.03.2013 für Leitungsumverlegungen und Grunderwerb TKA Bezeichnung Titel LV Menge Einh. EP GP Summe Gewerk kreuzungsbedingt davon nicht krz.-bedingt 4a Grunderwerb/ dingliche Sicherung Summe Grunderwerb, dingl. endgültige Kosten gem. Kostenzusammenstellung Sicherung Regionalbereich Südost (I.BV-SO-P (P)) vom 26.02.2013 75.000,00 € 75.000,00 € 75.000,00 € 2.000,00 € 73.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 75.000,00 € 2.000,00 € 73.000,00 € 4b Entschädigungen (zum Bauwerk) Summe Entschädigungen Summe Grunderwerb/Entschädigun gen 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan (zum Bauwerk) Landschaftspflegerischer Ausgleich 1 psch 8.919,75 € 8.919,75 € 8.919,75 € 0,00 € 8.919,75 € Ausführungsplanung 1 psch 579,78 € 579,78 € 579,78 € 0,00 € 579,78 € Summe landschaftspflegerischer Begleitplan Summe landschaftspflegerischer Begleitplan 9.499,53 € 9.499,53 € Gesamtbaukosten (ohne Planungskosten) 3.123.533,01 € Gesamtbaukosten (ohne Grunderwerb) 3.048.533,01 € 9.499,53 € 1.639.076,61 € 1.484.456,40 € Anlage 3 zum BFB, S. 18 Seite 4 Anlage 3 zum BFB, S. 19 Kreuzungsvereinbarung BÜ Falladastraße, Bahn - km 4,056 – 2. Nachtrag Stand: März 2013 zu Anlage 10.1 2 zum 2. Nachtrag zur Vereinbarung gemäß §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) BÜ – Beseitigung Falladastraße, Bahn - km: 4,056 Erläuterungen zur Kostensteigerung Für die Baumaßnahme BÜ – Beseitigung Falladastraße liegt die von der Bahn geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmers vor. Die schlussgerechnete Bauleistung ergab in Summe eine weitere Kostensteigung des Bauvorhabens, die im 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt war. Zum Teil mussten zusätzliche Leistungen erbracht werden, die im Entwurf des Bauwerkes nicht berücksichtigt waren und die eine Nachbeauftragung von Bauleistungen erforderlich machten. Zum anderen führten teils deutliche Massenmehrungen zu Steigerungen bei den Gesamtkosten. Die größte Kostensteigerung ergab sich bei der Stahlkonstruktion des Brückenbauwerks. Diese Mehrkosten sind wesentlich auf erforderliche Abweichungen der ausgeführten Konstruktion vom Amtsentwurf zurückzuführen, die wiederum zu Massenmehrungen und im weiteren auch zu höheren Einheitspreisen der Stahlbaupositionen geführt haben. Diese Kostensteigerung hat sich erst bei der Ausführungsplanung ergeben und war somit im 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt. Die Änderungen am Brückentragwerk führten zu Mehrkosten bei der Ausführungsplanung, diese Kosten zählen zur Kostenmasse der Baukosten. Zur Kostenverfolgung wurden sämtliche Kosten aus den beauftragten Bauleistungen den Abschnitten der Kostenveranschlagung aus der Kreuzungsvereinbarung und des ersten Nachtrags gegenübergestellt. Die Kosten sind in Anlage 10.1 dieses Nachtrags zusammengestellt. Bei den schlussgerechneten Bauleistungen ergeben sich damit zusätzliche Mehrkosten gegenüber dem Nachtrag 1 von 794.268,83 €. Änderungen ergeben sich bei den Leitungsumverlegungen, die schlussgerechneten Kosten betragen jetzt 242.266,94 €, dies entspricht Mehrkosten gegenüber Nachtrag 1 von 27.110,40 €. Bei den schlussgerechneten Grunderwerbskosten ergibt sich gegenüber dem 1. Nachtrag eine Kostenreduzierung von ca. 8.678 €. Anlage 3 zum BFB, S. 20 Kreuzungsvereinbarung BÜ Falladastraße, Bahn - km 4,056 – 2. Nachtrag Stand: April 2012 Anlage 10.2 zum 2. Nachtrag zur Vereinbarung gemäß §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) BÜ – Beseitigung Falladastraße, Bahn - km: 4,056 Erläuterungen zur Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten Für die Baumaßnahme BÜ – Beseitigung Falladastraße liegt die von der Bahn geprüfte Schlussrechnung des Bauunternehmers vor. Die schlussgerechnete Bauleistung ergab in Summe eine weitere Kostensteigung des Bauvorhabens, die im 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt war. Auf der Basis der nun festgestellten Baukosten des Brückenbauwerkes sind die kreuzungsbedingten Anteile zu benennen. Insbesondere ist zu klären, ob und wie sich die entstandenen Mehrkosten auf die kreuzungsbedingte Kostenmasse auswirken. Die kreuzungsbedingten Kosten sind in der Kreuzungsvereinbarung anhand eines Fiktiventwurfes ermittelt worden, für den anhand einer überschläglichen Massenberechnung die Kosten zusammengestellt waren. Im Interesse einer paritätischen finanziellen Beteiligung der Kreuzungspartner werden die Kosten für den Fiktiventwurf nunmehr fortgeschrieben und den im Rahmen der Ausführung entstandenen Kosten angepasst. Soweit für das ausgeführte Bauwerk vergleichbare Einheitspreise vorlagen, wurden diese in der als Anlage 10.2 beigefügten fortgeschriebenen Kostenschätzung für den Fiktiventwurf berücksichtigt. Die entsprechenden Referenzpositionen aus dem Vergabe-LV sind entsprechend benannt. Sofern keine vergleichbaren Kosten vorlagen, wurden die ursprünglichen, in Nachtrag 1 der EKrG Vereinbarung angegebenen Kosten übernommen. Eine besondere Betrachtung muss für die Stahlbaukosten vorgenommen werden. Die Kostensteigerung bei der Stahlkonstruktion macht bereits ca. 85 % der Mehrkosten im Vergleich zu den in der EKrG-Vereinbarung abgeschätzten vorläufigen Kosten des Brückenbauwerkes aus. Eine einfache Übernahme der im Bauvorhaben abgerechneten Einheitspreise in die Kostenermittlung des Fiktiventwurfes scheidet an dieser Stelle aus. Als Grund ist hierfür die für den Fiktiventwurf abgeschätzte Tonnage der Stahlbaukonstruktion zu nennen, nach welcher für das deutlich kürzere fiktive Brückenbauwerk höhere Mengen (194 t) ausgewiesen werden als für das in Anlage 6 der EKrG-Vereinbarung vereinbarte und nunmehr realisierte Bauwerk (182 t). Dies hätte, insbesondere unter Berücksichtigung des zwischen EKrG-Vereinbarung und Abrechnung um ca. 240 % gestiegenen Einheitspreise (Fiktiv- / Entwurf 2005: 2.500 €, Abrechnung 2009 ca. 5.950 € je Tonne Stahl) das Ergebnis zu Lasten der kreuzungsbedingten Kostenanteile erheblich verfälscht. Anlage 3 zum BFB, S. 21 Kreuzungsvereinbarung BÜ Falladastraße, Bahn- km 4,056 – 2. Nachtrag Insofern war im vorliegenden Nachtrag 2 für die Stahlkonstruktion der kreuzungsbedingte Kostenanteil neu zu ermitteln. Grundsätzlich wurde dabei die Tragwerkskonstruktion von Fiktiventwurf und ausgeführtem Bauwerk als vergleichbar angesehen. Als Kostenbasis für den Fiktiventwurf können damit die abgerechneten Tonnagepreise der Stahlkonstruktion herangezogen werden. In Anlage 10.3 sind auf der Basis der abgerechneten Kosten die (anteilig) kreuzungsbedingten Kosten der relevanten Stahlbaupositionen zusammengestellt. Eindeutig nicht-kreuzungsbedingte Bauteile blieben in der Kostenbetrachtung unberücksichtigt Soweit möglich, wurden diese Kosten analog zum bisherigen Vorgehen in der EKrG-Vereinbarung den Bauteilen Brücke, Rampe, Unterbau und Treppe zugeordnet. Nicht eindeutig den Bauteilen zuzuordnende Stahlbaukosten wurden über einen Umlageschlüssel aufgeteilt. In einem weiteren Schritt wurde dann für diese Bauteile anhand funktionaler und geometrischer Kriterien ein prozentualer Anteil der kreuzungsbedingten Baukosten bestimmt. Wegen annähernd gleicher Entwicklungslängen wurden die Stahlbaukosten der Rampen und der Treppenkonstruktion des ausgeführten Bauwerkes als vollständig kreuzungsbeding eingestuft. Über- und Unterbauten der Brücke wurden entsprechend der abweichenden Geometrie von fiktivem und realisiertem Bauwerk nur anteilig als kreuzungsbedingt berücksichtigt. Damit ergeben sich die kreuzungsbedingten Anteile der Kostenmasse von ca. 1.277 Mio € für die Stahlkonstruktion zu ca. 840 T€ entsprechend ca. 65 %. Anlage 3 zum BFB, S. 22 Anlage 10.2 kreuzungsbedingte Kosten zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 14.03.2014) Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten anhand des Fiktiventwurf DB Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen Kostenschätzung nach Kostengruppen Kgr. 41 Leistung Baufeldfreimachung, Erdbau, Wegebau Abbruch Oberboden, Schotter etc. Abbruch Sonstige, pauschal Aushub Bodenklasse 3 Hinterfüllung (Stw.) Gabionen Abbruch, Gelände abschieben Vegetationsfläche Erstpflege Gehölze Oberfläche befestigt Menge Einh. 790 m² 1 psch 2.600 40 200 790 790 700 30 m³ m³ m m² m² m² Stk 700 m² EP Referenz für Änderung 2,54 € 06.01.0010 2.556,46 € Mittelwert 06.01.0090 / 7,27 € 06.01.0110 13,11 € 06.01.0120 61,36 € 7,67 € 6,14 € 1,53 € 409,03 € Summe Los 08/03 / 62,43 € 415 m2 Summe 41 GP 2.006,60 € 2.556,46 € 18.902,00 € 524,40 € 12.271,01 € 6.058,81 € 4.847,05 € 1.073,71 € 12.271,01 € 43.701,00 € 104.212,04 € Entwässerung 42 Entwässerungsrohr DN 300 sichern 30 m 51,13 € 1.533,88 € Entwässerungsrohre DN 100, Einläufe 1 psch 10.225,84 € 10.225,84 € Sonstige Arbeiten, pauschal 1 psch 2.556,46 € 2.556,46 € Entwässerungsrinnen 2 psch 1.533,88 € Summe 42 3.067,75 € 17.383,92 € Gründungen 43/44 04.01.0070 + 13,29 € 04.02.0010 Planum + Sauberkeitsschicht B15 110 m² Fundamentbeton B25, incl. Schalung 200 m³ 158,10 € 04.02.0020 31.620,00 € 20 to 970,51 € 04.02.0030 19.410,20 € Betonstahl Lager-Sockel, incl. Schalung 4 Stk. Sonstiges, pauschal 1 psch Verbau, Trägerbohlwand 160 m² 1.461,90 € 255,65 € 1.022,58 € 1.022,58 € 1.022,58 € 10.01.0020 + 217,41 € 10.01.0030 Summe 43/44 34.785,98 € 89.323,25 € Sicherungs- und Behelfsmaßnahmen 45 Gerüste, Behelfe, Sicherungsmaßnahmen, (abhängig vom Realisierungszeitraum), pauschal Summe 45 1 psch 12.782,30 € 12.782,30 € 12.782,30 € Anlage 3 zum BFB, S. 23 Anlage 10.2 kreuzungsbedingte Kosten zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 14.03.2014) Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten anhand des Fiktiventwurf DB Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen Kostenschätzung nach Kostengruppen Kgr. 46 Leistung Menge Einh. EP Referenz für Änderung GP Überbau, Treppen, Rampen Stahlbau, ÜKO, Lager, Geländer,Berührungsschutz, Rampen Messbolzen, Stahlverbundmittel, Schweißnahtprüfung, pauschal Lager- / Übergangskonstruktion, pauschal Stützen Überbau und Treppenbauwerk Rampe 124 m +124 m = 248 m; x 0,58 to/m = 143 to Brücke Schutzwand (h = 1,80 m) Handlauf Edelstahl Geländer 1 psch 2.556,46 € 2.556,46 € 1 psch to 7 44 to 15.338,76 € 15.338,76 € 143 to 28 m 28 m 7m Treppe Schutzwand (h = 1,80..2,80 m) Handlauf Edelstahl 33 m 33 m Geländer 33 m Stützwand vor Treppe Winkelstützwand 18 m Geländer 2.914,36 € Kostenermittlung siehe 2.914,36 € gesonderte Berechnung 2.914,36 € 120.135,12 € 175.925,49 € 526.065,60 € 840.021,42 € 102,26 € 87,88 € 04.03.0020 04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt) 2.863,23 € 2.460,64 € 127,82 € 87,88 € 04.03.0020 04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt) 4.218,16 € 2.900,04 € 1.022,58 € 17 m 04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt) 372 m 124 m 124 m 04.03.0010 (Vergabe160,75 € LV, nicht ausgeführt) 127,82 € 87,88 € 04.03.0020 1.125,25 € 6.449,12 € 5.304,75 € 18.406,51 € 2.732,75 € Rampe Geländer Rampe Schutzwand (h = 1,80..2,80 m) Handlauf Edelstahl Summe 46 59.799,00 € 15.850,05 € 10.897,12 € 120.108,37 € 966.578,92 € Technische Ausrüstung 50 Technische Ausrüstung (Beleuchtung) 1,00 psch Los 5.1 und Pos 10.17.90 bis 10.17.0150 Los 5.2 und Pos 10.17.0160 bis 14.840,87 € 10.17.0190 14.840,87 € Anlage 3 zum BFB, S. 24 Anlage 10.2 kreuzungsbedingte Kosten zum 2. Nachtrag der KV (Stand: 14.03.2014) Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten anhand des Fiktiventwurf DB Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen Kostenschätzung nach Kostengruppen Kgr. Leistung Menge Einh. EP Referenz für Änderung GP Beläge (Brücke, Rampe), Erdung 47 Dünnbelag Brücke 100 m² 74,80 € 04.05.0010 7.480,00 € Dünnbelag Rampe Beschichtung Tragkonstruktion in 46 enthalten 400 m² 74,80 € 04.05.0010 29.920,00 € 04.05.0050 und 1.100,00 € 04.05.0060 1.100,00 € Erdung 1 psch Summe 47 - ohne Ansatz - 48 49 38.500,00 € Beweissicherung Beweissicherung 1 psch 2.173,56 € Los 02.01 2.173,56 € 2.173,56 € Zwischensumme 1 Baukosten 1.245.794,86 € Abbruch BÜ Falladastraße BE 5% 5.113,00 € Zwischensumme 2 Baukosten 1.250.907,86 € Verkehrssicherung 3.311,49 € Los 01.02 3.311,49 € Ausführungsplanung 6,5% 81.524,26 € Baustelleneinrichtung (5%) 66.787,18 € Baukosten Unternehmerleistungen Leitungsumverlegung incl. BE 1.402.530,79 € 1,00 psch 220.230,82 € 6,5 % AP 14.315,00 € SUMME 234.545,82 € Grunderwerb Gesamtkosten Verwaltungskosten kreuzungsbedingte Kosten 2.000,00 € 1.639.076,61 € 163.907,66 € 1.802.984,27 € Anlage 3 zum BFB, S. 25 Anlage 10.3 fiktive Kosten Stahlbau zum 2. Nachtrag der KV (Stand: März 2014) Fußgängerüberführung Falladastraße Leipzig Ermittlung der kreuzungsbedingten Kosten anhand des Fiktiventwurfs DB "Einfeldüberbau über die Bahnanlage mit behindertengerechten Rampen" Kostenermittlung der kreuzungsbedingten Anteile der Stahlbaukonstruktion Los 4.3 Los 10.08 04.03.110 10.17.50 04.03.120 04.03.130 10.17.60 04.03.150 04.03.160 04.03.170 04.03.180 10.17.70 04.03.190 04.03.200 04.03.210 04.03.230 20.139,00 € 7.812,11 € 25,20 € 16.155,00 € 63.433,33 € 6.654,75 € 2.947,12 € 1.749,69 € 6.563,90 € 187,54 € 557,27 € 8.359,10 € 1.393,18 € 723,45 € 136.700,64 € 10.08.20 10.08.30 10.08.40 10.08.50 498.563,48 € 473.113,89 € 132.975,74 € 37.220,10 € antl. kreuzungsbed. Bauteil x x x x x x x x x Treppe x Treppe x x nein x x x x x Los 10.12 Los 10.16 x x x 128.556,02 € Brücke Rampe Unterbau Treppe nein nein Bauteile mit Zuordnung Brücke Rampe Unterbau Treppe ohne Zuordnung x x x x x x x x 498.563,48 € 473.113,89 € 132.975,74 € 43.971,54 € 1.148.624,65 € Stützen Umlage für Bauteile ohne Zuordnung 43% 41% 12% 4% 55.800,07 € 52.951,71 € 14.882,87 € 4.921,37 € 128.556,02 € 147.858,61 € antl. kreuzungsbed. Anzahl Stützen Amtsentwurf Anzahl Stützen Fiktiventwurf kreuzungsbedingter Anteil kreuzungsbedingt Überbau antl. kreuzungsbedingte Kosten incl. Umlage für Bauteile ohne Zuordnung 554.363,55 € 526.065,60 € 147.858,61 € 48.892,91 € 1.277.180,67 € 16 13 81% 120.135,12 € 554.363,55 € antl. kreuzungsbed. 18.054,30 € abz. Stahlbau Gestaltung gem. Protokoll 2.020,67 € abz Umlage für Btl. ohne Zuordnung 534.288,58 € Länge Überbau Amtsentwurf 63,67 Länge Überbau Fiktiventwurf 14,59 kreuzungsbedingt Fiktiv 23% kreuzungsbedingt Fiktiv 127.032,58 € - Treppe Überbau + Rampe 48.892,91 € kreuzungsbedingt Fiktiv kreuzungsbedingt Fiktiv Treppe kreuzungsbedingt Fiktiv 100% 48.892,91 € 175.925,49 € 526.065,60 € kreuzungsbed. gem. Schlussrechnung kreuzungsbedingt Fiktiv 100% 526.065,60 € kreuzungsbedingt Fiktiv RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00023/14 vom 23.07.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Beschluss- Nr. eRIS: V/3919 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau DS-00023/14 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Fußgängerüberführung (FÜ) Falladastraße, Bahn-km 4,056, Strecke 6382, 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung (eRIS: V/3919) Stand vom 19.03.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Entsprechend der Beschlussfassung in der Ratsversammlung vom 17.09.2014 wurde der 2. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zwischen der DB Netz AG und der Stadt Leipzig zum 13.10.2014 durch die Stadt Leipzig unterzeichnet. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Der unterzeichnete 2. Nachtrag wurde durch die DB Netz AG beim Landesamt für Straßenbahn und Verkehr (LASuV) zur Prüfung und Genehmigung übergeben. Die Genehmigung vom LASuV wird voraussichtlich Ende April 2015 erteilt. Anschließend kann die DB Netz AG die Schlussrechnung zur Maßnahme fertigen und der Stadt Leipzig übergeben.