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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001259.pdf
Größe
503 kB
Erstellt
30.06.14, 12:00
Aktualisiert
15.09.16, 12:16

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00002/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen 08.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 09.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 09.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem (eRIS: DS V/3877) Beschluss: 1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den Einsatzdienst verlagert. 2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x Folgen bei Ablehnung nein x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründ ja, Erläuterung siehe Anlage zur Seite 1/6 Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2014 2015 200.530 1.051.344 1.100.126 002 ff Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung Ergeb. HH Erträge der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 2014: 5,0 ; 2015: 16,00 x nein Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Begründung: 1. Einleitung Auf der Grundlage § 11 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeits- zeit der Beamten des Freistaates Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung – Sächs-AZ- VO) in Verbindung mit der Dienstvereinbarung Nr. 27 über die Arbeitszeitgestaltung im feuerwehrtechnischen Dienst und Mischdienst der Branddirektion wurde bis 30.11.2013 die im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stun - den überschritten und auf Basis der abgegebenen Individualerklärungen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 52 Seite 2/6 wenn ja, Stunden festgesetzt. Mit Wirkung vom 01.12.2013 haben vier Bedienstete im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst ihre Individualerklärung und damit ihr Ein verständnis zur Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 52 Stunden widerrufen. Für diese Bediensteten wurde ein 12-Stunden-Dienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden festgesetzt. Mit Stand 01.05.2014 haben insgesamt 123 Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst ihre Individualerklärung widerrufen, so dass für sie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, verbunden mit 12Stunden-Schichten gilt. In drei Fällen gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach auch nach dem Widerruf der Indivdualerklärung die Arbeit im 24-Stunden-Dienst eingefordert werden kann. Ungeachtet einer ausstehenden Berufungsentscheidung muss daher die Umsetzung einer 48-Stunden-Woche für alle Bediensteten perspektivisch vorgedacht werden, um die Absicherung der Besetzung der festgelegten Funktionsstellen gewährleisten zu können. Dies ergibt sich auch aus dem erhöhten Organisationsaufwand bei einer Dienstplanung in unterschiedlichen Schichtmodellen. Eine Absenkung von 52 auf 48 Stunden wöchentlicher Höchstarbeitszeit hat unmittelbare Auswirkungen auf den Personaleinsatzfaktor und damit auf den Personalbedarf im Einsatz - dienst. Der Personaleinsatzfaktor je Funktionsstelle errechnet sich als Quotient aus der Funktionsbesetzungszeit, der Wochenarbeitszeit und den durchschnittlichen Anwesenheitswochen pro Bediensteten und Jahr, wobei sich die Zahl der Anwesenheitswochen aus den Personalausfallfaktoren „Urlaub“, „Krankheit“, „Aus- und Fortbildung“, „Sonstige Abwesenheit“ und „Sonderstunden“ ergibt. Die Entwicklung des Personaleinsatzfaktors für die Jahre 2011 – 2013 stellt sich auf der Grundlage der tatsächlichen Werte wie folgt dar: Ausfallfaktoren in Wochen Urlaub inkl. Elternzeit Krank Aus- und Fortbildung Sonstige Abwesenheit Sonderstunden Praktikum Brandmeisteranwärter Abwesenheitswochen pro Jahr gesamt Anwesenheitswochen pro Jahr gesamt Personaleinsatzfaktor 2. 2011 8,18 3,66 1,25 0,23 1,22 -0,75 13,79 38,35 4,39 2012 8,20 3,35 0,99 0,22 1,22 -0,36 14,19 38,10 4,43 2013 8,28 4,05 1,14 0,27 1,22 -0,55 14,41 37,77 4,46 Stellenbedarf bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden Die Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit führt zu einem erhöhten Personalbedarf, der über den Personaleinsatzfaktor ermittelt wird. Der Personaleinsatzfaktor wird durch die in obiger Tabelle aufgeführten Faktoren bestimmt und ändert sich entsprechend deren Veränderungen. Insbesondere ist der Ausfallfaktor „krank“ an die Entwicklung anzupassen. Für dessen Berechnung wird der Durchschnittswert der Jahre 2012 und 2013 ein - schließlich des ersten Quartals 2014 (3,94) angenommen. Der Personaleinsatzfaktor bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beträgt demnach 4,79. Daraus resultiert gegenüber dem derzeit gültigen Stellenplan ein Mehrbedarf von 21 Stellen, deren Aufteilung sich aus dem Produkt der laut BBPL festgelegten Funktionsstärke pro Besoldungsgruppe und dem PEF ergibt. Es handelt sich um zwei A10, je sieben A8 und A7 sowie fünf E5 – Stellen. Dieser Mehrbedarf an Planstellen in Seite 3/6 einer 48-Stunden-Woche bedeutet zusätzliche Personalausgaben in Höhe von ca. 1,05 Mio. € auf Basis der Werte von 2014. Besoldungserhöhungen 2015 liegen noch nicht fest. 3. Varianten zur Einführung einer 48-Stunden-Woche Zur Sicherstellung der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Funktionsstärke muss für den Einsatzdienst aufgrund des bestehenden Personaldefizits auch 2014 Mehrarbeit geleistet werden. Daraus kann zum 31.12.2014 eine Summe von ca. 40.000 Mehrarbeitsstunden resultieren, die jedoch durch die Besetzung der im Stellenplan 2014 enthaltenen 13 Stellen zur Risikovorsorge minimiert wird. Die Quantität der Minimierung hängt davon ab, wie zeitnah in 2014 die Stellenbesetzung erfolgt (Einstellung von RD-Personal und dadurch Ermöglichung der Umsetzung von Fw-Beamten aus dem RD-Bereich). Zur Verringerung der Höhe der Mehrarbeitsstunden und im Vorgriff aus dem sich für eine 48-Stunden Arbeitswoche ergebenden Personalbedarf werden unterjährig weitere 5 Stellen Rettungsassistent eingerichtet. Die dadurch freigesetzten 5 Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes werden dann für die Aufgabenerfüllung im Bereich Brandschutz eingesetzt. Die nachfolgenden Darstellungen berücksichtigen den Ausgleich dieser MAZ nicht. Da die ermittelten Stellenbedarfe auf Durchschnittswerte und Hochrechnungen basieren, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der PEF zu gering angesetzt ist und dadurch erneut Mehrarbeitszeiten entstehen. 3.1 Einführung zum 01.09.2014 Lt. Stellenplan 2014 sind für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst 372 Stellen der Besoldungsgruppen A 7 – A 11 vorgesehen, die durch die unterjährige Einrichtung von 5 weiteren Stellen auf 377 erhöht wird. Bei einem ermittelten Personalbedarf von 393 Bediensteten besteht ein Defizit von 16 Bediensteten. Bei einem Personaleinsatzfaktor von 4,79 könnten ohne 16 zusätzliche Bedienstete von den 82 Funktionsstellen lt. Brandschutzbedarfsplan 4 Funktionsstellen nicht besetzt werden. 3.2 Einführung zum 01.01.2015 Bei Einordnung der besetzbaren Stellen kann der Personalbestand des Einsatzdienstes zum 01.01.2015 von 377 auf 385 angehoben werden. Dazu ist folgendes erforderlich:  Schaffung von 8 Planstellen zur Übernahme der Brandmeisteranwärter, die im Dezember 2014 ihre Ausbildung beenden Bei einem ermittelten Personalbedarf von 393 Bediensteten besteht ein Defizit von 8 Bediensteten. Bei einem Personaleinsatzfaktor von 4,79 könnten ohne 8 zusätzliche Bedienstete von den 82 Funktionsstellen lt. Brandschutzbedarfsplan 2 Funktionsstellen nicht besetzt werden. 3.3 Einführung über ein Stufenmodell Seite 4/6 Aufgrund des Personaldefizits, das kurzfristig nicht gedeckt werden kann, wird die 48Stunden-Woche über ein Stufenmodell eingeführt. Voraussetzung für das Stufenmodell ist, dass die Dienstvereinbarung Nr. 27 grundsätzlich ihre Gültigkeit behält und im erforderlichen Maß durch die Vertragspartner angepasst wird. 1. Stufe (ab 01.01.2015) – Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 52 auf 50 Stunden • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit der 249 Bediensteten, die ihre Individualerklärung nicht widerrufen haben, wird von 52 auf 50 Stunden abgesenkt. Der Dienst wird weiterhin in 24-Stunden-Dienstschichten abgeleistet. • Es werden 8 Planstellen zur Übernahme der Brandmeisteranwärter, die im Dezember 2014 ihre Ausbildung beenden, geschaffen. • Bei einem ermittelten Personalbedarf von 393 Bediensteten verbleibt ein Defizit von 10 Bediensteten. Dieses Defizit könnte durch die temporäre Deckung zweier Stellen durch die Branddirektion, die Einstellung externer Bewerber und die Leistung von Mehrarbeit kompensiert werden. 2. Stufe (ab 01.01.2016) – Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 48 Stunden Zum 01.01.2016 wird für alle Bediensteten des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes die 48-Stunden-Woche grundsätzlich im 24-Stunden-Dienst eingeführt.  Zum 31.12.2015 entstandene Mehrarbeit wird ausgeglichen.  Für die Besetzung der 82 Funktionsstellen lt. Brandschutzbedarfsplan werden 393 Bedienstete benötigt. Aus gegenwärtiger Sicht könnten davon 390 Bedienstete zur Verfügung stehen (377 lt. Stellenplan 2014, 8 Brandmeisteranwärter 12/2014, 5 Brandmeisteranwärter 12/2015)  Es verbleibt ein Defizit von 3 Bediensteten.  Dieses Defizit soll durch die Einstellung externer Bewerber kompensiert werden. Anlagen: -Beschlussdeckblatt eRIS Seite 5/6 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 19.6 Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-StundenSchichtsystem (eRIS: DS V/3877) Vorlage: DS-00002/14 Beschluss: 1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den Einsatzdienst verlagert. 2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Mediationsverfahren einzuleiten, um die Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem zu begleiten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3877 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Umwelt und Ordnung FA Allgemeine Verwaltung FA Finanzen Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Allgemeine Verwaltung Neufassung vom       Austauschdeckblatt vom 21.07.2014      Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-StundenSchichtsystem Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den Einsatzdienst verlagert. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet. Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ▼ Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Begründung Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis 2014 2015 ff Höhe in EUR wo veranschlagt ▼ PSP-Element Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen 200.530 1.051.344 1.100.126 002 Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wenn ja, ▼ wo veranschlagt ▼ PSP-Element Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 2014: 5,0 ; 2015: 16,00 nein wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ relevant nicht relevant relevant nicht relevant Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.