Daten
Kommune
Leipzig
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1001259.pdf
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503 kB
Erstellt
30.06.14, 12:00
Aktualisiert
15.09.16, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00002/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
09.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im
feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem
(eRIS: DS V/3877)
Beschluss:
1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem
Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den
Einsatzdienst verlagert.
2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
Folgen bei Ablehnung
nein
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründ
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Seite 1/6
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2014
2015
200.530
1.051.344
1.100.126 002
ff
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
Ergeb. HH Erträge
der Maßnahme
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 2014: 5,0 ; 2015: 16,00
x
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Begründung:
1.
Einleitung
Auf der Grundlage § 11 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die
Arbeits- zeit der Beamten des Freistaates Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung
– Sächs-AZ- VO) in Verbindung mit der Dienstvereinbarung Nr. 27 über die
Arbeitszeitgestaltung im feuerwehrtechnischen Dienst und Mischdienst der
Branddirektion wurde bis 30.11.2013 die im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stun - den überschritten und auf Basis
der abgegebenen Individualerklärungen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 52
Seite 2/6
wenn ja,
Stunden festgesetzt. Mit Wirkung vom 01.12.2013 haben vier Bedienstete im
feuerwehrtechnischen Einsatzdienst ihre Individualerklärung und damit ihr Ein verständnis zur Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 52 Stunden widerrufen.
Für diese Bediensteten wurde ein 12-Stunden-Dienst mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 48 Stunden festgesetzt. Mit Stand 01.05.2014 haben insgesamt 123
Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst ihre Individualerklärung widerrufen,
so dass für sie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, verbunden mit 12Stunden-Schichten gilt. In drei Fällen gibt es ein erstinstanzliches Urteil, wonach auch
nach dem Widerruf der Indivdualerklärung die Arbeit im 24-Stunden-Dienst eingefordert
werden kann. Ungeachtet einer ausstehenden Berufungsentscheidung muss daher die
Umsetzung einer 48-Stunden-Woche für alle Bediensteten perspektivisch vorgedacht
werden, um die Absicherung der Besetzung der festgelegten Funktionsstellen
gewährleisten zu können. Dies ergibt sich auch aus dem erhöhten
Organisationsaufwand bei einer Dienstplanung in unterschiedlichen Schichtmodellen.
Eine Absenkung von 52 auf 48 Stunden wöchentlicher Höchstarbeitszeit hat
unmittelbare Auswirkungen auf den Personaleinsatzfaktor und damit auf den
Personalbedarf im Einsatz - dienst. Der Personaleinsatzfaktor je Funktionsstelle
errechnet sich als Quotient aus der Funktionsbesetzungszeit, der Wochenarbeitszeit
und den durchschnittlichen Anwesenheitswochen pro Bediensteten und Jahr, wobei
sich die Zahl der Anwesenheitswochen aus den Personalausfallfaktoren „Urlaub“,
„Krankheit“, „Aus- und Fortbildung“, „Sonstige Abwesenheit“ und „Sonderstunden“
ergibt.
Die Entwicklung des Personaleinsatzfaktors für die Jahre 2011 – 2013 stellt sich auf der
Grundlage der tatsächlichen Werte wie folgt dar:
Ausfallfaktoren in Wochen
Urlaub inkl. Elternzeit
Krank
Aus- und Fortbildung
Sonstige Abwesenheit
Sonderstunden
Praktikum Brandmeisteranwärter
Abwesenheitswochen pro Jahr gesamt
Anwesenheitswochen pro Jahr gesamt
Personaleinsatzfaktor
2.
2011
8,18
3,66
1,25
0,23
1,22
-0,75
13,79
38,35
4,39
2012
8,20
3,35
0,99
0,22
1,22
-0,36
14,19
38,10
4,43
2013
8,28
4,05
1,14
0,27
1,22
-0,55
14,41
37,77
4,46
Stellenbedarf bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
Die Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit führt zu einem erhöhten
Personalbedarf,
der
über
den
Personaleinsatzfaktor
ermittelt
wird.
Der
Personaleinsatzfaktor wird durch die in obiger Tabelle aufgeführten Faktoren bestimmt
und ändert sich entsprechend deren Veränderungen. Insbesondere ist der Ausfallfaktor
„krank“ an die Entwicklung anzupassen. Für dessen Berechnung
wird der
Durchschnittswert der Jahre 2012 und 2013 ein - schließlich des ersten Quartals 2014
(3,94) angenommen.
Der Personaleinsatzfaktor bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beträgt
demnach 4,79.
Daraus resultiert gegenüber dem derzeit gültigen Stellenplan ein Mehrbedarf von 21
Stellen, deren Aufteilung sich aus dem Produkt der laut BBPL festgelegten
Funktionsstärke pro Besoldungsgruppe und dem PEF ergibt. Es handelt sich um zwei
A10, je sieben A8 und A7 sowie fünf E5 – Stellen. Dieser Mehrbedarf an Planstellen in
Seite 3/6
einer 48-Stunden-Woche bedeutet zusätzliche Personalausgaben in Höhe von ca. 1,05
Mio. € auf Basis der Werte von
2014. Besoldungserhöhungen 2015 liegen noch nicht fest.
3.
Varianten zur Einführung einer 48-Stunden-Woche
Zur Sicherstellung der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Funktionsstärke muss für
den Einsatzdienst aufgrund des bestehenden Personaldefizits auch 2014 Mehrarbeit
geleistet werden. Daraus kann zum 31.12.2014 eine Summe von ca. 40.000 Mehrarbeitsstunden resultieren, die jedoch durch die Besetzung der im Stellenplan 2014 enthaltenen
13 Stellen zur Risikovorsorge minimiert wird. Die Quantität der Minimierung hängt davon
ab, wie zeitnah in 2014 die Stellenbesetzung erfolgt (Einstellung von RD-Personal und
dadurch Ermöglichung der Umsetzung von Fw-Beamten aus dem RD-Bereich).
Zur Verringerung der Höhe der Mehrarbeitsstunden und im Vorgriff aus dem sich für eine
48-Stunden Arbeitswoche ergebenden Personalbedarf werden unterjährig weitere 5
Stellen Rettungsassistent eingerichtet. Die dadurch freigesetzten 5 Beamten des
mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes werden dann für die Aufgabenerfüllung im
Bereich Brandschutz eingesetzt.
Die nachfolgenden Darstellungen berücksichtigen den Ausgleich dieser MAZ
nicht.
Da die ermittelten Stellenbedarfe auf Durchschnittswerte und Hochrechnungen basieren,
kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der PEF zu gering angesetzt ist und
dadurch erneut Mehrarbeitszeiten entstehen.
3.1
Einführung zum 01.09.2014
Lt. Stellenplan 2014 sind für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst 372 Stellen der
Besoldungsgruppen A 7 – A 11 vorgesehen, die durch die unterjährige Einrichtung von 5
weiteren Stellen auf 377 erhöht wird. Bei einem ermittelten Personalbedarf von 393
Bediensteten besteht ein Defizit von 16 Bediensteten.
Bei einem Personaleinsatzfaktor von 4,79 könnten ohne 16 zusätzliche Bedienstete von
den 82 Funktionsstellen lt. Brandschutzbedarfsplan 4 Funktionsstellen nicht besetzt
werden.
3.2
Einführung zum 01.01.2015
Bei Einordnung der besetzbaren Stellen kann der Personalbestand des Einsatzdienstes
zum 01.01.2015 von 377 auf 385 angehoben werden. Dazu ist folgendes erforderlich:
Schaffung von 8 Planstellen zur Übernahme der Brandmeisteranwärter, die im
Dezember 2014 ihre Ausbildung beenden
Bei einem ermittelten Personalbedarf von 393 Bediensteten besteht ein Defizit von 8
Bediensteten. Bei einem Personaleinsatzfaktor von 4,79 könnten ohne 8 zusätzliche Bedienstete von den 82 Funktionsstellen lt. Brandschutzbedarfsplan 2 Funktionsstellen nicht
besetzt werden.
3.3
Einführung über ein Stufenmodell
Seite 4/6
Aufgrund des Personaldefizits, das kurzfristig nicht gedeckt werden kann, wird die 48Stunden-Woche über ein Stufenmodell eingeführt. Voraussetzung für das Stufenmodell
ist, dass die Dienstvereinbarung Nr. 27 grundsätzlich ihre Gültigkeit behält und im
erforderlichen Maß durch die Vertragspartner angepasst wird.
1. Stufe (ab 01.01.2015) –
Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von
52 auf 50 Stunden
•
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit der 249 Bediensteten, die ihre
Individualerklärung nicht widerrufen haben, wird von 52 auf 50 Stunden abgesenkt.
Der Dienst wird weiterhin in 24-Stunden-Dienstschichten abgeleistet.
•
Es werden 8 Planstellen zur Übernahme der Brandmeisteranwärter, die im
Dezember 2014 ihre Ausbildung beenden, geschaffen.
•
Bei einem ermittelten Personalbedarf von 393 Bediensteten verbleibt ein Defizit von
10 Bediensteten. Dieses Defizit könnte durch die temporäre Deckung zweier Stellen
durch die Branddirektion, die Einstellung externer Bewerber und die Leistung von
Mehrarbeit kompensiert werden.
2. Stufe (ab 01.01.2016) –
Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von
50 auf 48 Stunden
Zum 01.01.2016 wird für alle Bediensteten des feuerwehrtechnischen
Einsatzdienstes die 48-Stunden-Woche grundsätzlich im 24-Stunden-Dienst
eingeführt.
Zum 31.12.2015 entstandene Mehrarbeit wird ausgeglichen.
Für die Besetzung der 82 Funktionsstellen lt. Brandschutzbedarfsplan werden 393
Bedienstete benötigt. Aus gegenwärtiger Sicht könnten davon 390 Bedienstete zur
Verfügung stehen (377 lt. Stellenplan 2014, 8 Brandmeisteranwärter 12/2014, 5
Brandmeisteranwärter 12/2015)
Es verbleibt ein Defizit von 3 Bediensteten.
Dieses Defizit soll durch die Einstellung externer Bewerber kompensiert
werden.
Anlagen:
-Beschlussdeckblatt eRIS
Seite 5/6
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu 19.6
Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im
feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-StundenSchichtsystem
(eRIS: DS V/3877)
Vorlage: DS-00002/14
Beschluss:
1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem
Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den
Einsatzdienst verlagert.
2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Mediationsverfahren einzuleiten, um die Absenkung der
durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst auf 48
Stunden mit einem 24-Stunden-Schichtsystem zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3877
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Neufassung vom
Austauschdeckblatt vom 21.07.2014
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Absenkung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im
feuerwehrtechnischen Dienst auf 48 Stunden mit einem 24-StundenSchichtsystem
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Im Stellenplan 2014 werden gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
unterjährig zusätzlich 5 Stellen Rettungsassistent (E 5) eingerichtet. Dafür werden aus dem
Rettungsdienst die restlichen 5 Stellen mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in den
Einsatzdienst verlagert.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
2. Im Stellenplan 2015 werden 16 Stellen zusätzlich eingerichtet.
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja, ▼
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Begründung
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
2014
2015
ff
Höhe in EUR
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
200.530
1.051.344 1.100.126 002
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wenn ja, ▼
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 2014: 5,0 ; 2015: 16,00
nein
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
relevant
nicht relevant
relevant
nicht relevant
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.