Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001172.pdf
Größe
276 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. A-00052/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
09.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
17.09.2014
2. Lesung
Eingereicht von
Fraktion der FDP
Betreff
Information über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten (eRIS: V/A 540)
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat im Rahmen einer öffentlichen Informationsvorlage
jährlich im 4. Quartal über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten, der für die Berechnung von
Verwaltungsgebühren im Folgejahr herangezogen wird.
2. Die Kalkulation, die dem Stundensatz zugrunde liegt, wird veröffentlicht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
Seite 1/3
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Begründung:
Wesentlicher Bestandteil für die Festlegung von Gebühren, sind die Arbeitsplatzkosten in der
Stadtverwaltung. Um ein Mehr an Transparenz und Nachvollziehbarkeit herbeizuführen, sollte der
zugrundeliegende Stundensatz veröffentlicht werden. Gleiches sollte analog für die
dahinterstehende Kalkulation gelten.
So kann bspw. erreicht werden, Bürgern zu erläutern, warum bspw. Verwaltungsgebühren in einer
bestimmten Höhe – u.a. für Erlaubniserteilungen – erhoben werden (müssen).
Anlagen:
keine
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.09.2014
zu 15.6
Information über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten (eRIS: V/A 540)
Vorlage: A-00052/14
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat im Rahmen einer öffentlichen
Informationsvorlage jährlich im 4. Quartal über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten, der
für die Berechnung von Verwaltungsgebühren im Folgejahr herangezogen wird.
2. Die Kalkulation, die dem Stundensatz zugrunde liegt, wird veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Stimmenenthaltung
Leipzig, den 18. September 2014
Seite: 1/1
RV
Antrag Nr. V/A 540 vom 16.04.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 16.04.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung
Finanzen
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Information über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat im Rahmen einer öffentlichen
Informationsvorlage jährlich im 4. Quartal über den Stundensatz der Arbeitsplatzkosten, der
für die Berechnung von Verwaltungsgebühren im Folgejahr herangezogen wird.
2. Die Kalkulation, die dem Stundensatz zugrunde liegt, wird veröffentlicht.
Begründung:
Wesentlicher Bestandteil für die Festlegung von Gebühren, sind die Arbeitsplatzkosten in der
Stadtverwaltung. Um ein Mehr an Transparenz und Nachvollziehbarkeit herbeizuführen, sollte
der zugrundeliegende Stundensatz veröffentlicht werden. Gleiches sollte analog für die
dahinterstehende Kalkulation gelten.
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
So kann bspw. erreicht werden, Bürgern zu erläutern, warum bspw. Verwaltungsgebühren in
einer bestimmten Höhe – u.a. für Erlaubniserteilungen – erhoben werden (müssen).