Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000679.pdf
Größe
295 kB
Erstellt
23.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 295 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00037/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 08.09.2014 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West 08.09.2014 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Die Linke Betreff Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (eRIS: V/A 543) Beschluss: Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor. Folgende Prämissen sind dabei zu beachten: • Die Betreibung für das gesamte Gebäude erfolgt über das Amt für Gebäudemanagement. Die notwendigen finanziellen Mittel werden dort zur Verfügung gestellt. • Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung. • Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Seite 1/3 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Begründung: Das Kulturhaus Völkerfreundschaft im Leipziger Stadtteil Grünau gehört zu den größten nicht kommerziell betriebenen Freizeiteinrichtungen der Stadt. Aufgrund der räumlichen Bedingungen bietet das Haus vielfältige Möglichkeiten für Freizeittätigkeiten, welche allerdings bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Genutzt wird das Haus durch einen offenen kommunal betriebenen Freizeittreff für Kinder und Jugendliche sowie durch Sportvereine, die sich eingemietet haben. Zudem wird der große Saal für Veranstaltungen zeitweise von verschiedenen Nutzergruppen angemietet. Die Völkerfreundschaft wird bewirtschaftet und betrieben über das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Das führt dazu, dass die pädagogischen Mitarbeiter/innen des Offenen Freizeittreffs sowohl für ihre eigentliche fachlich pädagogische Arbeit im Treff als auch für das Management des Hauses (Vermietung, Schließdienst, Sicherheit, Hausmeisterdienste u. a.) verantwortlich sind. Das muss unweigerlich zu Qualitätsverlusten sowohl in der Arbeit des Offenen Treffs als auch in der Betreibung des Hauses führen. Zunehmende Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen sind Ausdruck dafür. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Betreibung dieses Kulturhauses/Bürgerhauses mit unterschiedlichen Nutzergruppen nicht zu den Aufgaben des Amtes für Jugend, Familie und Bildung gehört. Hier müssen nach jahrelangen Diskussionen endlich strukturelle Veränderungen und damit auch andere Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung herbeigeführt werden. Seite 2/3 Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.09.2014 zu 15.1 Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft (eRIS: V/A 543) Vorlage: A-00037/14 Beschluss: Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor. Folgende Prämissen sind dabei zu beachten: • "Die Betreibung für das gesamte Gebäude wird einem Betreiber übertragen. Dies kann sowohl ein städtisches Amt als auch ein privater oder freier Träger sein. Die notwendigen finanziellen Mittel werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt. • Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung. • Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Stimmenenthaltungen Leipzig, den 18. September 2014 Seite: 1/1 RV Antrag Nr. V/A 543 vom 24.4.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 21.5.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule Stadtentwicklung/Bau Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Neues Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft Beschlussvorschlag Der Oberbürgermeister legt bis zum IV. Quartal 2014 dem Stadtrat ein Betreiberkonzept für das Bürgerhaus Völkerfreundschaft vor. Folgende Prämissen sind dabei zu beachten: • • • Die Betreibung für das gesamte Gebäude erfolgt über das Amt für Gebäudemanagement. Die notwendigen finanziellen Mittel werden dort zur Verfügung gestellt. Die Völkerfreundschaft steht als offenes Haus den verschiedenen Vereinen, Institutionen, Initiativen, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit für Veranstaltungen (vorzugsweise in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur und Sport) zur Verfügung. Der Offene Freizeittreff bleibt als ein Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler Trägerschaft erhalten. Stadt Leipzig 01.15/004/10.05 Begründung: Das Kulturhaus Völkerfreundschaft im Leipziger Stadtteil Grünau gehört zu den größten nicht kommerziell betriebenen Freizeiteinrichtungen der Stadt. Aufgrund der räumlichen Bedingungen bietet das Haus vielfältige Möglichkeiten für Freizeittätigkeiten, welche allerdings bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Genutzt wird das Haus durch einen offenen kommunal betriebenen Freizeittreff für Kinder und Jugendliche sowie durch Sportvereine, die sich eingemietet haben. Zudem wird der große Saal für Veranstaltungen zeitweise von verschiedenen Nutzergruppen angemietet. Die Völkerfreundschaft wird bewirtschaftet und betrieben über das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Das führt dazu, dass die pädagogischen Mitarbeiter/innen des Offenen -2- Freizeittreffs sowohl für ihre eigentliche fachlich pädagogische Arbeit im Treff als auch für das Management des Hauses (Vermietung, Schließdienst, Sicherheit, Hausmeisterdienste u. a.) verantwortlich sind. Das muss unweigerlich zu Qualitätsverlusten sowohl in der Arbeit des Offenen Treffs als auch in der Betreibung des Hauses führen. Zunehmende Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen sind Ausdruck dafür. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Betreibung dieses Kulturhauses/Bürgerhauses mit unterschiedlichen Nutzergruppen nicht zu den Aufgaben des Amtes für Jugend, Familie und Bildung gehört. Hier müssen nach jahrelangen Diskussionen endlich strukturelle Veränderungen und damit auch andere Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung herbeigeführt werden.