Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1004704.pdf
Größe
336 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorlage Nr. DS-00421/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.09.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
06.10.2014
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
13.10.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in 2014 für
Ausstattungen für die Kindertageseinrichtung an der Lehde 12/14 i.H.v. 466.186 €
Beschluss:
1.
Für Ausstattungen der Kindertageseinrichtung An der Lehde 12/14 werden im Haushaltsjahr
2014 überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
"Kindertageseinrichtungen, öffentliche Träger" (1.100.36.5.0.01.01.18) in Höhe von 196.444 € und
überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "bewegliches AV (JA)
Betriebs- und Geschäftsausstattung" (7.0000138.710.020) in Höhe von 269.742 € bestätigt.
2.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Übernahme Elternbeiträge - Kitas freie Träger"
(1.100.36.1.0.01.01.04) in Höhe von insgesamt 466.186 €.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Aufwendungen
2014
2014
Einzahlungen
Auszahlungen
2014
2014
wo veranschlagt
Erträge
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
196.444,00 € 1.100.36.5.0.01.01.18
269.742,00 € 7.0000138.710.020
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Eilbedürftigkeitsbegründung
Text
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.24
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO in 2014 für Ausstattungen für die Kindertageseinrichtung an
der Lehde 12/14 i.H.v. 466.186 € - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00421/14
Beschluss:
1. Für Ausstattungen der Kindertageseinrichtung An der Lehde 12/14 werden im Haushaltsjahr
2014 überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
"Kindertageseinrichtungen, öffentliche Träger" (1.100.36.5.0.01.01.18) in Höhe von 196.444
€ und überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
"bewegliches AV (JA) Betriebs- und Geschäftsausstattung" (7.0000138.710.020) in Höhe
von 269.742 € bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Übernahme Elternbeiträge - Kitas freie Träger"
(1.100.36.1.0.01.01.04) in Höhe von insgesamt 466.186 €.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Eilbedürftigkeitsbegründung
Mit der vorliegenden Vorlage soll die Beschaffung und die dafür notwendigen Mittel für die
Ausstattung der kommunale Kindertagesstätte An der Lehde 12/14 beschlossen werden.
Die Kindertagesstätte soll noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden, um den gesetzlichen
Anforderungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zu entsprechen.
Es handelt sich hierbei um die Einrichtung von 134 Plätzen.
Dazu ist es erforderlich die Ausstattung rechtzeitig vor Inbetriebnahme bereitzustellen. Die
Beschaffung dieser Ausstattungen für Kindertagesstätten dauert in der Regel ca. 3 Monate.
Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, die Mittel bereitzustellen, um die Inbetriebnahme der
Einrichtung nicht zu gefährden.
1. Vorbemerkung
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr ein Anspruch
auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Deshalb ist zu
gewährleisten, dass der geltend gemachte Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Plätzen in
Kitas kommunaler oder freier Trägerschaft oder über Kindertagespflege abgedeckt werden kann.
Aus diesem Grund werden seit geraumer Zeit verstärkt komm. Kindertageseinrichtungen und
Kita´s in freier Trägerschaft in Betrieb genommen, um die notwendigen Plätze zur Verfügung
stellen zu können. Noch in diesem Jahr sollen die kommunale Kindertageseinrichtungen An der
Lehde 12 und 14 nach umfangreicher Sanierung in Betrieb genommen werden. Es entstehen hier
insgesamt 134 neue Plätze. Für die erfolgreiche Inbetriebnahme noch in diesem Jahr werden
derzeit große Anstrengungen unternommen.
2. Begründung
Um die Inbetriebnahme der Einrichtung zu gewährleisten, muss rechtzeitig die notwendige
Ausstattung für alle Plätze zur Verfügung stehen. Dazu ist in der Regel ein Beschaffungszeitraum
von ca. 3 Monaten notwendig. Um dies gewährleisten zu können, ist die Bereitstellung der
finanziellen Mittel zum jetzigen Zeitpunkt dringend notwendig. Für die Berechnung der
Ausstattungen pro Platz im Ergebnis- und Investitionshaushalt werden die Erfahrungswerte der
letzten Jahre zu Grunde gelegt.
3.Finanzielle Auswirkungen
Mit der Inbetriebnahme der Einrichtungen nach Sanierung sind Mittel von insgesamt 466.186 €
notwendig. Davon werden im Finanzhaushalt Mittel für die Beschaffung von Spielgeräten,
Wickelkommoden, Garderoben etc. in Höhe von 269.742 € benötigt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im PSP-Element 7.0000138.710.020 - Ausstattungen Kita´s -.
Für den Ergebnishaushalt sind Aufwendungen für alle Ausstattungsgegenstände unter 410 €, wie
z.Bsp. Stühle, Tische, Betten usw. im Gesamtvolumen von 196.444 € nötig.
Die Bereitstellung erfolgt im PSP-Element 1.100.36.5.0.01.01.18 – Kindertageseinrichtungen (öfftl.
Träger) - .
Bei der Berechnung der notwendigen Mittel wird auf Erfahrungen der Vorjahre zurück gegriffen.
Auf dieser Basis wird eine Pauschale zur Berechnung zu Grunde gelegt.
Einrichtung
Platzzahl Kosten
pro Kosten pro Summe
neu
Platz
Platz
Ergebnishh
Ergebnishh
InvestHH
An der Lehde 12
113
1.466,00 €
2.013,00 € 165.658,00 €
An der Lehde 14
21
1.466,00 €
2.013,00 €
Summe
134
Summe
InvestHH
227.469,00 €
30.786,00 €
42.273,00 €
196.444,00 €
269.742,00 €
Die Deckung soll aus nicht benötigten Mitteln der Übernahme von Elternbeiträgen aus
Abbsenkungen erfolgen. Der Minderbedarf innerhalb der Zahlung der Absenkungen und
Ermäßigungen an Freie Träger ist der Bauverzögerung neuer Kitas bei freien Trägern geschuldet.
Aus diesem Grund können die Mittel für die komm. Kita zur Verfügung gestellt werden.
Eine Bereitstellung der Mittel im Jahr 2014 ist zwingend notwendig, um die Inbetriebnahme der
Einrichtung nicht zu gefährden.
4. Auswirkungen/ Konsequenzen bei Nichtbeschluss
Sollte die Vorlage nicht bestätigt werden, kann die Inbetriebnahme der Einrichtung nicht erfolgen,
d.h. die Inbetriebnahme würde sich auf einen nicht absehbaren Zeitpunkt verschieben und die
dringend notwendigen Plätze würden nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. In den Folgejahren
stehen keine finanziellen Mittel für die Inbetriebnahme zur Verfügung. Diese Planung erfolgte auf
der Basis der geplanten Inbetriebnahme in diesem Jahr.