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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1004704.pdf
Größe
336 kB
Erstellt
22.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43

Inhalt der Datei

Ratsversammlung - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorlage Nr. DS-00421/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 30.09.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 06.10.2014 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 13.10.2014 Vorberatung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in 2014 für Ausstattungen für die Kindertageseinrichtung an der Lehde 12/14 i.H.v. 466.186 € Beschluss: 1. Für Ausstattungen der Kindertageseinrichtung An der Lehde 12/14 werden im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "Kindertageseinrichtungen, öffentliche Träger" (1.100.36.5.0.01.01.18) in Höhe von 196.444 € und überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "bewegliches AV (JA) Betriebs- und Geschäftsausstattung" (7.0000138.710.020) in Höhe von 269.742 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Übernahme Elternbeiträge - Kitas freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04) in Höhe von insgesamt 466.186 €. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Aufwendungen 2014 2014 Einzahlungen             Auszahlungen 2014 2014 wo veranschlagt Erträge Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR 196.444,00 € 1.100.36.5.0.01.01.18             269.742,00 € 7.0000138.710.020 x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Eilbedürftigkeitsbegründung Text BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.24 Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO in 2014 für Ausstattungen für die Kindertageseinrichtung an der Lehde 12/14 i.H.v. 466.186 € - EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00421/14 Beschluss: 1. Für Ausstattungen der Kindertageseinrichtung An der Lehde 12/14 werden im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "Kindertageseinrichtungen, öffentliche Träger" (1.100.36.5.0.01.01.18) in Höhe von 196.444 € und überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element "bewegliches AV (JA) Betriebs- und Geschäftsausstattung" (7.0000138.710.020) in Höhe von 269.742 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "Übernahme Elternbeiträge - Kitas freie Träger" (1.100.36.1.0.01.01.04) in Höhe von insgesamt 466.186 €. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 Eilbedürftigkeitsbegründung Mit der vorliegenden Vorlage soll die Beschaffung und die dafür notwendigen Mittel für die Ausstattung der kommunale Kindertagesstätte An der Lehde 12/14 beschlossen werden. Die Kindertagesstätte soll noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden, um den gesetzlichen Anforderungen zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zu entsprechen. Es handelt sich hierbei um die Einrichtung von 134 Plätzen. Dazu ist es erforderlich die Ausstattung rechtzeitig vor Inbetriebnahme bereitzustellen. Die Beschaffung dieser Ausstattungen für Kindertagesstätten dauert in der Regel ca. 3 Monate. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, die Mittel bereitzustellen, um die Inbetriebnahme der Einrichtung nicht zu gefährden. 1. Vorbemerkung Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Deshalb ist zu gewährleisten, dass der geltend gemachte Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Plätzen in Kitas kommunaler oder freier Trägerschaft oder über Kindertagespflege abgedeckt werden kann. Aus diesem Grund werden seit geraumer Zeit verstärkt komm. Kindertageseinrichtungen und Kita´s in freier Trägerschaft in Betrieb genommen, um die notwendigen Plätze zur Verfügung stellen zu können. Noch in diesem Jahr sollen die kommunale Kindertageseinrichtungen An der Lehde 12 und 14 nach umfangreicher Sanierung in Betrieb genommen werden. Es entstehen hier insgesamt 134 neue Plätze. Für die erfolgreiche Inbetriebnahme noch in diesem Jahr werden derzeit große Anstrengungen unternommen. 2. Begründung Um die Inbetriebnahme der Einrichtung zu gewährleisten, muss rechtzeitig die notwendige Ausstattung für alle Plätze zur Verfügung stehen. Dazu ist in der Regel ein Beschaffungszeitraum von ca. 3 Monaten notwendig. Um dies gewährleisten zu können, ist die Bereitstellung der finanziellen Mittel zum jetzigen Zeitpunkt dringend notwendig. Für die Berechnung der Ausstattungen pro Platz im Ergebnis- und Investitionshaushalt werden die Erfahrungswerte der letzten Jahre zu Grunde gelegt. 3.Finanzielle Auswirkungen Mit der Inbetriebnahme der Einrichtungen nach Sanierung sind Mittel von insgesamt 466.186 € notwendig. Davon werden im Finanzhaushalt Mittel für die Beschaffung von Spielgeräten, Wickelkommoden, Garderoben etc. in Höhe von 269.742 € benötigt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im PSP-Element 7.0000138.710.020 - Ausstattungen Kita´s -. Für den Ergebnishaushalt sind Aufwendungen für alle Ausstattungsgegenstände unter 410 €, wie z.Bsp. Stühle, Tische, Betten usw. im Gesamtvolumen von 196.444 € nötig. Die Bereitstellung erfolgt im PSP-Element 1.100.36.5.0.01.01.18 – Kindertageseinrichtungen (öfftl. Träger) - . Bei der Berechnung der notwendigen Mittel wird auf Erfahrungen der Vorjahre zurück gegriffen. Auf dieser Basis wird eine Pauschale zur Berechnung zu Grunde gelegt. Einrichtung Platzzahl Kosten pro Kosten pro Summe neu Platz Platz Ergebnishh Ergebnishh InvestHH An der Lehde 12 113 1.466,00 € 2.013,00 € 165.658,00 € An der Lehde 14 21 1.466,00 € 2.013,00 € Summe 134 Summe InvestHH 227.469,00 € 30.786,00 € 42.273,00 € 196.444,00 € 269.742,00 € Die Deckung soll aus nicht benötigten Mitteln der Übernahme von Elternbeiträgen aus Abbsenkungen erfolgen. Der Minderbedarf innerhalb der Zahlung der Absenkungen und Ermäßigungen an Freie Träger ist der Bauverzögerung neuer Kitas bei freien Trägern geschuldet. Aus diesem Grund können die Mittel für die komm. Kita zur Verfügung gestellt werden. Eine Bereitstellung der Mittel im Jahr 2014 ist zwingend notwendig, um die Inbetriebnahme der Einrichtung nicht zu gefährden. 4. Auswirkungen/ Konsequenzen bei Nichtbeschluss Sollte die Vorlage nicht bestätigt werden, kann die Inbetriebnahme der Einrichtung nicht erfolgen, d.h. die Inbetriebnahme würde sich auf einen nicht absehbaren Zeitpunkt verschieben und die dringend notwendigen Plätze würden nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. In den Folgejahren stehen keine finanziellen Mittel für die Inbetriebnahme zur Verfügung. Diese Planung erfolgte auf der Basis der geplanten Inbetriebnahme in diesem Jahr.