Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003714.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00371/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
23.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
07.10.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit den Verfahren wegen
Betrugsverdachts bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste (eRIS:
00371/14)
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig erstattet den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag die für die
Rechtsberatung sowie -vertretung notwendigen Kosten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste entstanden sind.
2. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt zu je 50 % aus dem Budget
des Personalamtes, PSP-Element: 1.100.11.1.2.02.10 und der
der Branddirektion, PSP-Element: 1.100.126002.
Die Auszahlung wird durch das Personalamt vorgenommen.
3. Die zu erstattenden Kosten sind auf insgesamt 25.000 EUR gedeckelt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
x
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
1.100.11.1.2.02.10
1.100.126002
12.500
12.500
2014
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt/Begründung
Seite 2/4
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.23
Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit den
Verfahren wegen Betrugsverdachts bei der Abrechnung der
Brandsicherheitswachdienste
Vorlage: DS-00371/14
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig erstattet den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag die für die
Rechtsberatung sowie -vertretung notwendigen Kosten, die im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs bei der
Abrechnung der Brandsicher-heitswachdienste entstanden sind.
2. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt zu je 50 % aus dem Budget
des Personalamtes, PSP-Element: 1.100.11.1.2.02.10 und der
der Branddirektion, PSP-Element: 1.100.126002.
Die Auszahlung wird durch das Personalamt vorgenommen.
3. Die zu erstattenden Kosten sind auf insgesamt 25.000 EUR gedeckelt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Begründung:
Im Februar 2012 wurden bei den Abrechnungen der Brandsicherheitswachdienste
vermeintliche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Im Rahmen weitergehender interner
Überprüfungen durch die Branddirektion wurde aufgedeckt, dass im Bereich Ost über
mehrere Jahre Abrechnungen über sogenannte „Strohmänner“ erfolgten.
Der nach intensiver verwaltungsinterner Prüfung bestandene Verdacht auf Betrug
gegenüber Sozialleistungsträgern sowie auf Steuerbetrug bzw. der Verdacht auf Beihilfe zu
solchen, veranlasste die Stadt Leipzig nach mehreren Beratungen innerhalb einer
städtischen Arbeitsgruppe – bestehend aus zwei Vertretern der Branddirektion, zwei
Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes, dem Anti-Korruptions-Beauftragten, einem
Vertreter des Personal- sowie einem Vertreter des Rechtsamtes - zur Stellung von
Strafanzeigen gegen die involvierten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig.
Behörden sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden, woraus die Pflicht
resultiert, den Verdacht von Straftaten bei begründeten Hinweisen anzuzeigen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete aufgrund der 42 Strafanzeigen Ermittlungsverfahren
ein. In zwei weiteren Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft Leipzig - ohne dass die Stadt
Leipzig Strafanzeige gestellt hatte.
Sämtliche Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. Die
Einstellungen wurden u. a. damit begründet, dass kein klares Muster bei der Übertragung
der Stunden ersichtlich war, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die falsch
abgerechneten Beträge an den Förderverein gezahlt werden sollten, dass die Abrechnung
durch die jeweiligen Feuerwehrangehörige nicht selbst durchgeführt worden sind, dass es an
hinreichend konkreten Nachweisen mangelte, dass eine Aufklärung nicht mit hinreichender
Gewissheit erfolgen konnte sowie keine konkrete Zuordnung der „geschobenen Stunden“ zu
Personen möglich war. Dennoch betonte die Staatsanwaltschaft Leipzig, dass auch nicht
ausgeschlossen werden könne, dass die Abrechnung der angefallenen Stunden nicht
monatsgenau erfolgte. Auch könnte das Geld im Wege der Barauszahlung weitergegeben
worden sein. Diesbezügliche Ermittlungen blieben jedoch ohne Ergebnis.
Die betroffenen Kameraden stellten aufgrund der angeführten Einstellungen Anträge auf
Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Bislang liegen der Branddirektion zwölf Anträge vor.
Die Kosten belaufen sich derzeit auf eine Höhe von 5.758,84 EUR - ohne die bereits
angekündigten
Verzugszinsen.
Von
weiteren
Anträgen
auf
Erstattung
der
Rechtsanwaltskosten ist momentan auszugehen. Die genaue Anzahl kann derzeit jedoch
noch nicht abgeschätzt werden, da der Stadt Leipzig nicht bekannt ist, wie viele Kameraden
einen Rechtsanwalt hinzugezogen haben. Da grundsätzlich nur der Verteidiger berechtigt ist,
Einblick in eine Ermittlungsakte zu erhalten, ist mit einer entsprechend hohen Anzahl zu
rechnen. Die Gesamtkosten, die in diesem Zusammenhang anfallen könnten, werden auf
ca. 25.000 Euro geschätzt.
Im Rahmen des Stadtfeuerwehrausschusses der Stadt Leipzig am 5. März 2014 wurde den
Ortswehrleitern das Angebot der Erstattung notwendiger Rechtsanwaltskosten mitgeteilt.
Weitere Anträge folgten darauf bislang nicht.
Die Rechtsanwaltskosten stellen keine notwendigen Auslagen im Sinne des
§ 63 SächsBRKG dar, weshalb diese nicht auf Grundlage der angeführten Norm erstattet
werden können. Vielmehr zielt § 63 SächsBRKG auf „[...] die baren Ausgaben, die den
ehrenamtlichen Einsatzkräften für Ihre Person aus der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit
erwachsen.“ ab (Meier/Pfeiffer/Loos § 63 SächsBRKG, Rn. 2).
-2-
Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten zum Übungsplatz, Reise-, Telefon- oder
Reinigungskosten sowie Mehraufwendungen für auswärtige Verpflegung und Unterbringung
(Komm. Von Plaggenborg zum SächsBRKG, Zi. 2 zu § 63).
Auch wurden die Anträge auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur Prüfung auf
Kostenübernahme an den Kommunalen Schadenausgleich übergeben. Dieser lehnte bisher
alle eingereichten Anträge unter Prüfung von Haftpflichtgesichtspunkten ab, da dies eine
Pflichtverletzung seitens der Stadt Leipzig voraussetzen würde. Eine solche konnte durch
den Kommunalen Schadenausgleich jedoch nicht erkannt werden - die Stadt Leipzig musste
dem Betrugsverdacht nachgehen und handelte somit pflichtgemäß.
Aufgrund der erfolgten Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig erwarten die
betroffenen Kameraden jedoch eine Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Stadt
Leipzig.
In Bezug auf die Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr Leipzig sollten die notwendigen Kosten erstattet werden.