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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003714.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:40
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00371/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 23.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 07.10.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit den Verfahren wegen Betrugsverdachts bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste (eRIS: 00371/14) Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig erstattet den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag die für die Rechtsberatung sowie -vertretung notwendigen Kosten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste entstanden sind. 2. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt zu je 50 % aus dem Budget des Personalamtes, PSP-Element: 1.100.11.1.2.02.10 und der der Branddirektion, PSP-Element: 1.100.126002. Die Auszahlung wird durch das Personalamt vorgenommen. 3. Die zu erstattenden Kosten sind auf insgesamt 25.000 EUR gedeckelt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x Folgen bei Ablehnung nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam x von Ergebnishaushalt bis nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 1.100.11.1.2.02.10 1.100.126002 12.500 12.500 2014 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Sachverhalt/Begründung Seite 2/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.23 Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit den Verfahren wegen Betrugsverdachts bei der Abrechnung der Brandsicherheitswachdienste Vorlage: DS-00371/14 Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig erstattet den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auf Antrag die für die Rechtsberatung sowie -vertretung notwendigen Kosten, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs bei der Abrechnung der Brandsicher-heitswachdienste entstanden sind. 2. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt zu je 50 % aus dem Budget des Personalamtes, PSP-Element: 1.100.11.1.2.02.10 und der der Branddirektion, PSP-Element: 1.100.126002. Die Auszahlung wird durch das Personalamt vorgenommen. 3. Die zu erstattenden Kosten sind auf insgesamt 25.000 EUR gedeckelt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 Begründung: Im Februar 2012 wurden bei den Abrechnungen der Brandsicherheitswachdienste vermeintliche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Im Rahmen weitergehender interner Überprüfungen durch die Branddirektion wurde aufgedeckt, dass im Bereich Ost über mehrere Jahre Abrechnungen über sogenannte „Strohmänner“ erfolgten. Der nach intensiver verwaltungsinterner Prüfung bestandene Verdacht auf Betrug gegenüber Sozialleistungsträgern sowie auf Steuerbetrug bzw. der Verdacht auf Beihilfe zu solchen, veranlasste die Stadt Leipzig nach mehreren Beratungen innerhalb einer städtischen Arbeitsgruppe – bestehend aus zwei Vertretern der Branddirektion, zwei Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes, dem Anti-Korruptions-Beauftragten, einem Vertreter des Personal- sowie einem Vertreter des Rechtsamtes - zur Stellung von Strafanzeigen gegen die involvierten Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig. Behörden sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden, woraus die Pflicht resultiert, den Verdacht von Straftaten bei begründeten Hinweisen anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete aufgrund der 42 Strafanzeigen Ermittlungsverfahren ein. In zwei weiteren Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft Leipzig - ohne dass die Stadt Leipzig Strafanzeige gestellt hatte. Sämtliche Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. Die Einstellungen wurden u. a. damit begründet, dass kein klares Muster bei der Übertragung der Stunden ersichtlich war, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die falsch abgerechneten Beträge an den Förderverein gezahlt werden sollten, dass die Abrechnung durch die jeweiligen Feuerwehrangehörige nicht selbst durchgeführt worden sind, dass es an hinreichend konkreten Nachweisen mangelte, dass eine Aufklärung nicht mit hinreichender Gewissheit erfolgen konnte sowie keine konkrete Zuordnung der „geschobenen Stunden“ zu Personen möglich war. Dennoch betonte die Staatsanwaltschaft Leipzig, dass auch nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Abrechnung der angefallenen Stunden nicht monatsgenau erfolgte. Auch könnte das Geld im Wege der Barauszahlung weitergegeben worden sein. Diesbezügliche Ermittlungen blieben jedoch ohne Ergebnis. Die betroffenen Kameraden stellten aufgrund der angeführten Einstellungen Anträge auf Übernahme der Rechtsanwaltskosten. Bislang liegen der Branddirektion zwölf Anträge vor. Die Kosten belaufen sich derzeit auf eine Höhe von 5.758,84 EUR - ohne die bereits angekündigten Verzugszinsen. Von weiteren Anträgen auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten ist momentan auszugehen. Die genaue Anzahl kann derzeit jedoch noch nicht abgeschätzt werden, da der Stadt Leipzig nicht bekannt ist, wie viele Kameraden einen Rechtsanwalt hinzugezogen haben. Da grundsätzlich nur der Verteidiger berechtigt ist, Einblick in eine Ermittlungsakte zu erhalten, ist mit einer entsprechend hohen Anzahl zu rechnen. Die Gesamtkosten, die in diesem Zusammenhang anfallen könnten, werden auf ca. 25.000 Euro geschätzt. Im Rahmen des Stadtfeuerwehrausschusses der Stadt Leipzig am 5. März 2014 wurde den Ortswehrleitern das Angebot der Erstattung notwendiger Rechtsanwaltskosten mitgeteilt. Weitere Anträge folgten darauf bislang nicht. Die Rechtsanwaltskosten stellen keine notwendigen Auslagen im Sinne des § 63 SächsBRKG dar, weshalb diese nicht auf Grundlage der angeführten Norm erstattet werden können. Vielmehr zielt § 63 SächsBRKG auf „[...] die baren Ausgaben, die den ehrenamtlichen Einsatzkräften für Ihre Person aus der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit erwachsen.“ ab (Meier/Pfeiffer/Loos § 63 SächsBRKG, Rn. 2). -2- Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten zum Übungsplatz, Reise-, Telefon- oder Reinigungskosten sowie Mehraufwendungen für auswärtige Verpflegung und Unterbringung (Komm. Von Plaggenborg zum SächsBRKG, Zi. 2 zu § 63). Auch wurden die Anträge auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur Prüfung auf Kostenübernahme an den Kommunalen Schadenausgleich übergeben. Dieser lehnte bisher alle eingereichten Anträge unter Prüfung von Haftpflichtgesichtspunkten ab, da dies eine Pflichtverletzung seitens der Stadt Leipzig voraussetzen würde. Eine solche konnte durch den Kommunalen Schadenausgleich jedoch nicht erkannt werden - die Stadt Leipzig musste dem Betrugsverdacht nachgehen und handelte somit pflichtgemäß. Aufgrund der erfolgten Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig erwarten die betroffenen Kameraden jedoch eine Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Stadt Leipzig. In Bezug auf die Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig sollten die notwendigen Kosten erstattet werden.