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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003104.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:53

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00243/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 10.09.2014 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 06.10.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (eRIS: V/4049) Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2012 31.12.2012 in € Bilanzsumme 21.133.248,48 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 16.414.449,32 4.717.996,60 802,56 Passiva Stammkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 511.290,00 2.391.138,16 1.096.450,19 -783.681,81 -994.823,19 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 13.185.616,87 518.400,00 5.196.521,54 12.336,72 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- fehlbetrag 13.778.310,00 14.773.133,19 - 994.823,19 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen. 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2012 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur Bildung einer Rückstellung i.H.v. 994.823,19 € im PSP-Element "Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316 0000" im Jahr 2014 werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten 2014 994.823,19 2015 994.823,19 wo veranschlagt 1.100.11.11.02.25 Einzahlungen Auszahlungen Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis Ergeb. HH Erträge nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Antrag an den Stadtrat Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. - 31.12.2012 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 Bestätigungsvermerk Bericht örtliche Prüfung (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.21. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (eRIS: V/4049) Vorlage: DS-00243/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2012 31.12.2012 in € Bilanzsumme 21.133.248,48 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 16.414.449,32 Umlaufvermögen 4.717.996,60 Rechnungsabgrenzungsposten 802,56 Passiva Stammkapital 511.290,00 Allgemeine Rücklage 2.391.138,16 Zweckgebundene Rücklage 1.096.450,19 Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre -783.681,81 Gewinn / Verlust -994.823,19 Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 13.185.616,87 Rückstellungen 518.400,00 Verbindlichkeiten 5.196.521,54 Rechnungsabgrenzungsposten 12.336,72 Summe der Erträge: 13.778.310,00 Summe der Aufwendungen: 14.773.133,19 Jahresüberschuss/- fehlbetrag - 994.823,19 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen. 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2012 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur Bildung einer Rückstellung i.H.v. 994.823,19 € im PSP-Element "Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316 0000" im Jahr 2014 werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20.10.2014 Seite: 1/1 1 Inhaltsverzeichnis zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Seite Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen 2- 7 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 Anlage 1 1- 5 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 Anlage 2 1 - 12 Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 Anlage 3 1 - 13 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 4 1- 2 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes Anlage 5 1 - 31 2 Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen: Der Stadtrat möge beschließen: BI Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird wie folgt festgestellt: 31.12.2012 in € Bilanzsumme 31.12.2011 in € 21.133.248,48 19.163.676,87 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 16.414.449,32 4.717.996,60 802,56 13.777.135,60 5.384.205,78 2.332,49 Passiva Stammkapital allg. Rücklagen zweckgebundene Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahr Jahresgewinn/- Verlust 511.290,00 2.391.138,16 1.096.450,19 -783.681,81 -994.823,19 511.290,00 2.391.138,16 979.435,19 19.878,13 -803.559,94 13.185.616,87 12.277.951,65 518.400,00 5.196.521,54 12.336,72 452.900,00 3.313.273,34 21.370,34 13.778.310,00 14.773.133,19 11.719.419,34 12.522.979,28 -994.823,19 -803.559,94 davon entfallen: Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- fehlbetrag B II Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist spätestens in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen. B III Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2012 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur Bildung einer Rückstellung i.H.v. 994.823,19 € im PSP-Element „Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316 0000" im Jahr 2014 werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 3 B IV Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Begründung: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Gemäß § 12 Absatz 3 der SächsEigBVO kann der im Jahresabschluss 2012 festgestellte Verlust bis 2015, mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde noch um weitere Jahre vorgetragen werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verlust durch Gewinne in den folgenden Jahren ausgeglichen wird. Das voraussichtliche Jahresergebnis 2013 gemäß betrieblichen Jahresabschluss sowie die Planwerte 2014 ff. lassen eine derartige Erwartung nicht zu. Um das Vermögen des Eigenbetriebes gemäß § 12 SächsEigBVO zu erhalten wird ein Ausgleich des Jahresverlustes aus Haushaltsmitteln der Gemeinde vorgenommen. Gegenstand des Eigenbetriebes Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem 01.08.1999. Zweck des Eigenbetriebes ist die Bereitstellung eines Angebotes an stationären sowie teilstationären Betreuungsangeboten für behinderte Menschen. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Finanz- und Anlagenbuchhaltung wurde im Geschäftsjahr 2012 durch den Eigenbetrieb selbst auf einer eigenen EDV-Anlage unter Verwendung des Programms Office Line- Rechnungswesen der Sage Software GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main geführt. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgte durch das Personalamt der Stadt Leipzig unter Verwendung des Programms PAISY der Firma ADP, Bremen. Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete 4 Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres 2012 ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Im Hinblick auf die IT- gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nach den uns vorliegenden Unterlagen und gegebenen Auskünften, auch beim Personalamt der Stadt Leipzig, gewährleistet ist. Der formelle Abschluss des Buchwerkes für 2012 erfolgt erst nach Feststellung des Jahresabschlusses. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde unter der Voraussetzung aufgestellt, dass der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der von uns geprüften Fassung (Prüfungsbericht vom 4. April 2012) festgestellt wird. Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ließ sich ordnungsgemäß aus den Büchern und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen des Eigenbetriebes ableiten und entwickeln. Der Bilanz liegt die Untergliederung gemäß § 11 SächsEigBVO und der nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung die Untergliederung gemäß § 13 SächsEigBVO zugrunde. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind mit der folgenden Ausnahme in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet. Der SEB weist zum 31. Dezember 2012 Forderungen aus nicht abgerechneten Behandlungspflegeleistungen unter dem Bilanzposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ in Höhe von T€ 686 aus. Eine Anerkennung seitens eines Kostenträgers ist nach den uns vorliegenden Informationen bis zum Prüfungszeitpunkt nicht erfolgt. Eine Beurteilung hinsichtlich der Höhe und der zuständigen Kostenträgerschaft dieser Forderungen ist derzeit nicht möglich. Daher haben wir eine entsprechende Einschränkung zu unserem Bestätigungsvermerk vorgenommen. Aufwendungen und Erträge sind unter der Voraussetzung der vollumfänglichen Durchsetzbarkeit der vorgenannten Forderungen aus Behandlungspflegeleistungen vollständig erfasst, ordnungsgemäß abgegrenzt und zutreffend gegliedert. 5 Die Stetigkeitsgrundsätze des §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden beachtet. Der negative Saldo von T€ 278 des Geldverkehrskontos des bei der Stadt Leipzig geführten Cash-Pools wird im vorliegenden Jahresabschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Stadt Leipzig ausgewiesen. Der vorjährig saldierte Ausweis unter den Bankguthaben wurde entsprechend angepasst. Der von der Stadt Leipzig im Geschäftsjahr 2012 erhaltene Zuschuss zur Förderung sozialpsychiatrischer Dienste wird gemäß der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig für das Geschäftsjahr 2012 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zutreffend nach den Vorschriften der SächsEigBVO und des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB gegliedert ist. Sämtliche davon-Vermerke wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang gemacht. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben. Der Jahresabschluss entspricht damit grundsätzliche unter oben genannter Einschränkung nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Lagebericht Die Prüfung des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012 hat ergeben, dass der Lagebericht unter Berücksichtigung der im vorstehenden Abschnitt D.I.2. genannten Einschränkung mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Gebäude und Bauten sowie das bewegliche Sachanlagevermögen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis abgeschrieben. Das Objekt Bornaische Straße soll gemäß Ratsbeschluss vom 18. Juli 2012 an die Stadt Leipzig zum Verkehrswert rückübertragen werden. Daher erfolgte eine Umgliederung vom Anlage- ins Umlaufvermögen. Das zum Zwecke der Rückübertragung von der Stadt Leipzig in Auftrag gegebene Wertgutachten führte gegenüber dem Buchwert bezüglich des Grundstücks zu einem um T€ 62 niedrigeren Verkehrswert. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips war daher in 6 2012 eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung auf das Grundstück vorzunehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, die Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos wurde ein pauschaler Abschlag von 0,5 Prozent auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von T€ 2.117 Forderungen gegenüber den KSV. Außerdem sind noch nicht abgerechnete Behandlungspflegeleistungen von T€ 686, die aufgrund der fehlenden Anerkennung durch einen Kostenträger noch nicht abgerechnet wurden, enthalten. Der Eigenbetrieb führt bei der Sparkasse Leipzig treuhänderische Bankkonten sowie Kassen in den Heimen für Heimbewohner mit Guthaben zum 31. Dezember 2012 von insgesamt T€ 114. Diesen Bank- und Kassenbeständen stehen entsprechende Verbindlichkeiten an die Heimbewohner in gleicher Höhe gegenüber. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig betreffen u.a. mit T€ 1.848 Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der Gründung des SEB übertragenen abschreibungsfähigen Grundvermögen sowie in Höhe von T€ 1.600 ein Liquiditätsdarlehen. Dazu liegen auskunftsgemäß keine bzw. keine kalendermäßig bestimmten Tilgungsvereinbarungen vor. Für die in Vorjahren und in 2012 erhaltenen Investitionszuschüsse hat der Eigenbetrieb einen Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen gebildet, der analog der Nutzungsdauer der begünstigten Anlagegüter aufgelöst wird. Unter Berücksichtigung der von uns während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse stellen wir hiermit fest, dass der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe, Leipzig, zum 31. Dezember 2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Voraussetzung der unveränderten Feststellung des Vorjahresabschlusses grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Wir verweisen jedoch auf die Einschränkung zu unserem Bestätigungsvermerk. (1) (1) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2012, Seiten 7 bis 10 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Auszug: Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? 7 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir grundsätzlich nicht festgestellt, dass bei zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen im Geschäftsjahr 2012 die vorherige Zustimmung nicht eingeholt wurde. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Der SEB hat weder der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschusses Kredite gewährt, so dass dementsprechend auch keine Zustimmungen eingeholt werden mussten. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Nach unseren Erkenntnissen sind solche Maßnahmen nicht durchgeführt worden. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäft und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Derartige Verstöße haben wir im Rahmen unserer Prüfung grundsätzlich nicht festgestellt. Wir weisen aber darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten ohne vorherige Genehmigung durch den Stadtrat erfolgte. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass hinsichtlich der vom SEB durchgeführten Behandlungspflegeleistungen bisher keine diesbezügliche Anpassung der Betriebssatzung des SEB vorgenommen wurde. (2) (2) Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2012, Anlage 8, Seite 15