Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003104.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00243/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
10.09.2014
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
06.10.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis
31.12.2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig (eRIS: V/4049)
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
21.133.248,48
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
16.414.449,32
4.717.996,60
802,56
Passiva
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
511.290,00
2.391.138,16
1.096.450,19
-783.681,81
-994.823,19
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
13.185.616,87
518.400,00
5.196.521,54
12.336,72
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
13.778.310,00
14.773.133,19
- 994.823,19
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen und ist
in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen.
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2012
des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur Bildung einer Rückstellung i.H.v. 994.823,19 €
im PSP-Element "Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316 0000" im Jahr 2014
werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 – unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
zu erwarten
2014
994.823,19
2015
994.823,19
wo veranschlagt
1.100.11.11.02.25
Einzahlungen
Auszahlungen
Zu Lasten
anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
Ergeb. HH Erträge
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Antrag an den Stadtrat
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. - 31.12.2012
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012
Bestätigungsvermerk
Bericht örtliche Prüfung (nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.21.
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012
bis 31.12.2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe, Leipzig
(eRIS: V/4049)
Vorlage: DS-00243/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
21.133.248,48
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
16.414.449,32
Umlaufvermögen
4.717.996,60
Rechnungsabgrenzungsposten
802,56
Passiva
Stammkapital
511.290,00
Allgemeine Rücklage
2.391.138,16
Zweckgebundene Rücklage
1.096.450,19
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
-783.681,81
Gewinn / Verlust
-994.823,19
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
13.185.616,87
Rückstellungen
518.400,00
Verbindlichkeiten
5.196.521,54
Rechnungsabgrenzungsposten
12.336,72
Summe der Erträge:
13.778.310,00
Summe der Aufwendungen:
14.773.133,19
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
- 994.823,19
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen
und ist in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen.
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich
2012 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur Bildung einer Rückstellung i.H.v.
994.823,19 € im PSP-Element "Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316
0000" im Jahr 2014 werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
"1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20.10.2014
Seite: 1/1
1
Inhaltsverzeichnis
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Seite
Antrag an den Stadtrat mit Begründung
und Erläuterungen
2- 7
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012
Anlage 1
1- 5
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012
Anlage 2
1 - 12
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012
Anlage 3
1 - 13
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Anlage 4
1- 2
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2012 incl. Stellungnahme
Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes
Anlage 5
1 - 31
2
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
BI
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 für den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird wie folgt festgestellt:
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
31.12.2011
in €
21.133.248,48
19.163.676,87
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
16.414.449,32
4.717.996,60
802,56
13.777.135,60
5.384.205,78
2.332,49
Passiva
Stammkapital
allg. Rücklagen
zweckgebundene Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahr
Jahresgewinn/- Verlust
511.290,00
2.391.138,16
1.096.450,19
-783.681,81
-994.823,19
511.290,00
2.391.138,16
979.435,19
19.878,13
-803.559,94
13.185.616,87
12.277.951,65
518.400,00
5.196.521,54
12.336,72
452.900,00
3.313.273,34
21.370,34
13.778.310,00
14.773.133,19
11.719.419,34
12.522.979,28
-994.823,19
-803.559,94
davon entfallen:
Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum
Anlagevermögen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
B II
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 994.823,19 wird auf neue Rechnung
vorgetragen und ist spätestens in 2015 durch die Stadt Leipzig auszugleichen.
B III
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für den
Verlustausgleich 2012 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zur
Bildung einer Rückstellung i.H.v. 994.823,19 € im PSP-Element
„Verlustausgleich SEB - 1.100.11.11.02.25, Sachkonto 4316 0000" im Jahr
2014 werden beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
"1098300000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
3
B IV Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2012 bis 31.12.2012
Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
(SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des
Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des
Jahresabschlusses
bilden
die
Prüfungsergebnisse
der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung.
Gemäß § 12 Absatz 3 der SächsEigBVO kann der im Jahresabschluss 2012
festgestellte Verlust bis 2015, mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde noch
um weitere Jahre vorgetragen werden, wenn zu erwarten ist, dass der Verlust durch
Gewinne in den folgenden Jahren ausgeglichen wird. Das voraussichtliche
Jahresergebnis 2013 gemäß betrieblichen Jahresabschluss sowie die Planwerte
2014 ff. lassen eine derartige Erwartung nicht zu. Um das Vermögen des
Eigenbetriebes gemäß § 12 SächsEigBVO zu erhalten wird ein Ausgleich des
Jahresverlustes aus Haushaltsmitteln der Gemeinde vorgenommen.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes
seit dem 01.08.1999.
Zweck des Eigenbetriebes ist die Bereitstellung eines Angebotes an stationären
sowie teilstationären Betreuungsangeboten für behinderte Menschen.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Finanz- und Anlagenbuchhaltung wurde im Geschäftsjahr 2012 durch den
Eigenbetrieb selbst auf einer eigenen EDV-Anlage unter Verwendung des
Programms Office Line- Rechnungswesen der Sage Software GmbH & Co. KG,
Frankfurt/Main geführt.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgte durch das Personalamt der Stadt Leipzig
unter Verwendung des Programms PAISY der Firma ADP, Bremen.
Das vom Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene
Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete
4
Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend
gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden
zutreffend mit den Zahlen der geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt
während des gesamten Geschäftsjahres 2012 ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden,
führen zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
Im Hinblick auf die IT- gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die
Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nach den
uns vorliegenden Unterlagen und gegebenen Auskünften, auch beim Personalamt
der Stadt Leipzig, gewährleistet ist.
Der formelle Abschluss des Buchwerkes für 2012 erfolgt erst nach Feststellung des
Jahresabschlusses.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen
(einschließlich
Belegwesen,
internes
Kontrollsystem
und
Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die
Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde unter der Voraussetzung
aufgestellt, dass der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der von uns
geprüften Fassung (Prüfungsbericht vom 4. April 2012) festgestellt wird.
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ließ sich
ordnungsgemäß aus den Büchern und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen
des Eigenbetriebes ableiten und entwickeln.
Der Bilanz liegt die Untergliederung gemäß § 11 SächsEigBVO und der nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnung die
Untergliederung gemäß § 13 SächsEigBVO zugrunde.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind mit der folgenden Ausnahme in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung angesetzt und bewertet. Der SEB weist zum 31.
Dezember 2012 Forderungen aus nicht abgerechneten Behandlungspflegeleistungen
unter dem Bilanzposten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ in Höhe von
T€ 686 aus. Eine Anerkennung seitens eines Kostenträgers ist nach den uns
vorliegenden Informationen bis zum Prüfungszeitpunkt nicht erfolgt. Eine Beurteilung
hinsichtlich der Höhe und der zuständigen Kostenträgerschaft dieser Forderungen ist
derzeit nicht möglich. Daher haben wir eine entsprechende Einschränkung zu
unserem Bestätigungsvermerk vorgenommen.
Aufwendungen und Erträge sind unter der Voraussetzung der vollumfänglichen
Durchsetzbarkeit der vorgenannten Forderungen aus Behandlungspflegeleistungen
vollständig erfasst, ordnungsgemäß abgegrenzt und zutreffend gegliedert.
5
Die Stetigkeitsgrundsätze des §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden
beachtet.
Der negative Saldo von T€ 278 des Geldverkehrskontos des bei der Stadt Leipzig
geführten Cash-Pools wird im vorliegenden Jahresabschluss als Verbindlichkeit
gegenüber der Stadt Leipzig ausgewiesen. Der vorjährig saldierte Ausweis unter den
Bankguthaben wurde entsprechend angepasst.
Der von der Stadt Leipzig im Geschäftsjahr 2012 erhaltene Zuschuss zur Förderung
sozialpsychiatrischer Dienste wird gemäß der Jahresabschlussverfügung der Stadt
Leipzig für das Geschäftsjahr 2012 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung zutreffend nach den Vorschriften der SächsEigBVO
und des Zweiten Abschnittes des Dritten Buches des HGB gegliedert ist.
Sämtliche davon-Vermerke wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang
gemacht. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben.
Der Jahresabschluss entspricht damit grundsätzliche unter oben genannter
Einschränkung nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012 hat ergeben, dass der
Lagebericht unter Berücksichtigung der im vorstehenden Abschnitt D.I.2. genannten
Einschränkung mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen im Einklang steht und dass er eine zutreffende Vorstellung von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die
Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen
Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Die Gebäude und Bauten sowie das bewegliche Sachanlagevermögen werden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis
abgeschrieben. Das Objekt Bornaische Straße soll gemäß Ratsbeschluss vom 18.
Juli 2012 an die Stadt Leipzig zum Verkehrswert rückübertragen werden. Daher
erfolgte eine Umgliederung vom Anlage- ins Umlaufvermögen. Das zum Zwecke der
Rückübertragung von der Stadt Leipzig in Auftrag gegebene Wertgutachten führte
gegenüber dem Buchwert bezüglich des Grundstücks zu einem um T€ 62
niedrigeren Verkehrswert. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips war daher in
6
2012 eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung auf das Grundstück
vorzunehmen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, die
Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur
Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Ausfallrisikos wurde ein pauschaler
Abschlag von 0,5 Prozent auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten in Höhe von T€ 2.117
Forderungen gegenüber den KSV. Außerdem sind noch nicht abgerechnete
Behandlungspflegeleistungen von T€ 686, die aufgrund der fehlenden Anerkennung
durch einen Kostenträger noch nicht abgerechnet wurden, enthalten.
Der Eigenbetrieb führt bei der Sparkasse Leipzig treuhänderische Bankkonten sowie
Kassen in den Heimen für Heimbewohner mit Guthaben zum 31. Dezember 2012
von insgesamt T€ 114. Diesen Bank- und Kassenbeständen stehen entsprechende
Verbindlichkeiten an die Heimbewohner in gleicher Höhe gegenüber.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Leipzig betreffen u.a. mit T€ 1.848
Verbindlichkeiten aus dem im Rahmen der Gründung des SEB übertragenen
abschreibungsfähigen Grundvermögen sowie in Höhe von T€ 1.600 ein
Liquiditätsdarlehen. Dazu liegen auskunftsgemäß keine bzw. keine kalendermäßig
bestimmten Tilgungsvereinbarungen vor.
Für die in Vorjahren und in 2012 erhaltenen Investitionszuschüsse hat der
Eigenbetrieb einen Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
gebildet, der analog der Nutzungsdauer der begünstigten Anlagegüter aufgelöst wird.
Unter Berücksichtigung der von uns während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
stellen wir hiermit fest, dass der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe, Leipzig, zum 31. Dezember 2012 unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und der Voraussetzung der unveränderten
Feststellung des Vorjahresabschlusses grundsätzlich ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Wir verweisen jedoch auf die
Einschränkung zu unserem Bestätigungsvermerk. (1)
(1)
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.Dezember 2012, Seiten 7 bis 10
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Auszug:
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des
Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen
nicht eingeholt worden ist?
7
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir grundsätzlich nicht festgestellt, dass bei
zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen im Geschäftsjahr 2012 die
vorherige Zustimmung nicht eingeholt wurde.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Der SEB hat weder der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschusses
Kredite gewährt, so dass dementsprechend auch keine Zustimmungen eingeholt werden
mussten.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger
Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Nach unseren Erkenntnissen sind solche Maßnahmen nicht durchgeführt worden.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäft und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Derartige Verstöße haben wir im Rahmen unserer Prüfung grundsätzlich nicht
festgestellt.
Wir weisen aber darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten
ohne vorherige Genehmigung durch den Stadtrat erfolgte.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass hinsichtlich der vom SEB durchgeführten
Behandlungspflegeleistungen bisher keine diesbezügliche Anpassung der
Betriebssatzung des SEB vorgenommen wurde. (2)
(2)
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Karl Berg GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.Dezember 2012, Anlage 8, Seite 15