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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001953.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
02.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00234/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Migrantenbeirat Zuständigkeit Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 23.09.2014 Bestätigung Grundstücksverkehrsausschuss 29.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.10.2014 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 02.10.2014 Anhörung Fachausschuss Finanzen 06.10.2014 Vorberatung Grundstücksverkehrsausschuss 13.10.2014 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 14.10.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge in der Blücherstr. 47/47a (eRIS: DS V/3972) - EILBEDÜRFTIG Beschluss: 1. Das Objekt in der Blücherstraße 47/47a, 04159 Leipzig wird als Standort für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 40 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von zehn Jahren angemietet. 2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. 3. Die Bewirtschaftung und soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben. 4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Eckwerterhöhung (Zuschussbedarf) in Höhe von 207.650 € in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber bestätigt und für das Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 202.300 €. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Ergebnishaushalt Erträge 2015 2016 ff.       133.100 1.100.31.3.0.01.17 266.100 1.100.31.3.0.01.17 Aufwendungen 2015 2016 ff.       340.750 1.100.31.3.0.01.17 468.400 1.100.31.3.0.01.17 Finanzhaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Ausgangssituation/Begründung der Notwendigkeit Eilbedürftigkeitsbegründung Baubeschreibung Objektfotos Blücherstr. 47/47a Kostenkalkulation BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.20 Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Bewirtschaftung und sozialen Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge in der Blücherstr. 47/47a (eRIS: DS V/3972) - EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00234/14 Beschluss: 1. Das Objekt in der Blücherstraße 47/47a, 04159 Leipzig wird als Standort für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 40 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von zehn Jahren angemietet. 2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten. 3. Die Bewirtschaftung und soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben. 4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Eckwerterhöhung (Zuschussbedarf) in Höhe von 207.650 € in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber bestätigt und für das Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 202.300 €. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit Mit dem Ratsbeschluss RBV-1826/13 wurde die notwendige Kapazität für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten auf 1.150 Plätze erweitert (600 Plätze in Erstunterbringungseinrichtungen und 450 Plätze in Häusern für gemeinschaftliches Wohnen). Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig zur Verfügung: • • • • • • • • Liliensteinstraße 15 a (250 Plätze) Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze) Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze) Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept) Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze) Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze) Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze) Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze) Mit der Umsetzung des fortgeschriebenen Unterbringungskonzeptes (vgl. RBV-1826/13) und des darin beschriebenen Kapazitätsbedarfes ist die Schaffung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte verbunden. Der entsprechende Bedarf an neuen Gemeinschaftsunterkünften wurde für die Objekte der Kategorie A (Erstunterbringungseinrichtungen = größere Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 150 Plätzen je Einrichtung) auf 400 Plätze bzw. für die Kategorie B (Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit i.d.R. 50 Plätzen) auf 160 Plätze beziffert. Für das Jahr 2014 ist von einer weiteren Steigerung der Zuweisungszahlen auszugehen. Nachdem bereits von 2011 (285 Personen) auf 2012 (402 Personen) eine Steigerung um 41% zu verzeichnen war, stieg die Zahl der Zuweisungen in 2013 nochmals um 64% auf insgesamt 658 Personen. Die Zuweisungszahlen für 2014 lagen nach anfänglicher Prognose bei voraussichtlich 1.000 Personen, inzwischen ist von 1.439 Personen auszugehen. Auch hierfür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. 2. Beschreibung des Vorhabens Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird die Bestätigung des Standortes Blücherstraße 47/47a in 04159 Leipzig vorgeschlagen, welcher gemäß RBV-1826/13 der Kategorie C „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ zuzuordnen ist. Mit der Bestätigung des Standortes werden die Grundlagen für den Abschluss der Mietvertragsverhandlungen, für die bauliche Herrichtung und die Inbetriebnahme (Vorbereitung der Ausschreibung zur sozialen Betreuung der BewohnerInnen und Bewirtschaftung des Objektes) geschaffen. Nach einer erfolgten Vorprüfung durch das Sozialamt hinsichtlich der Eignung des Objektes aus fachamtlicher Sicht (Größe, innerer und äußerer Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit) wurde der Standort auch von der Polizei sowie weiteren beteiligten Fachämtern (u.a. Stadtplanungsamt, Ordnungsamt, Liegenschaftsamt, Amt für Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung) auf seine Geeignetheit hin überprüft und befürwortet. Seite 1 2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen Bei dem Objekt in der Blücherstraße 47/47a handelt es sich um zwei miteinander baulich verbundene Mehrfamilienhäuser, die ca. 5,5 km nordwestlich des Leipziger Stadtzentrums im Stadtteil Möckern liegen. Das Objekt befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten finden sich in wenigen 100 Metern Entfernung. Der Standort gehört zum Schulbezirk der ca. 600 m entfernten Wilhelm-Hauff-Grundschule, die nächstgelegene Oberschule ist die Paul-Robeson-Schule in Wahren. Die nächste ÖPNVHaltestelle (Straßenbahn) ist in ca. 3 Gehminuten erreichbar. Das Objekt verfügt über vier Vollgeschosse. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, jedoch nutzbar. Die Herrichtung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken ist nicht vorgesehen. Pro Haus sind vier ca. 85 - 90 m² große 4-Raum-Wohnungen, jeweils mit Küche, Bad und Gäste-WC vorhanden. Eine Erdgeschoss-Wohnung ist als Arbeits-/ Aufenthaltsbereich für die MitarbeiterInnen der sozialen Betreuung und Bewirtschaftung sowie als Gemeinschaftsraum vorgesehen. Somit verfügt das Objekt über eine Gesamtkapazität von 42 Plätzen. Eine vorhandene ausreichend große Hoffläche soll für die gemeinschaftliche Nutzung (z.B. Spielfläche) hergerichtet werden. Die Baubeschreibung ist in der Anlage 1 beigefügt. Das Haus befindet sich in privatem Besitz. Es soll für einen Zeitraum von zehn Jahren angemietet werden mit einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages. Das Objekt ist unsaniert, eine Herrichtung im notwendigen Rahmen bedarf nach Aussage des Eigentümers eines Zeitlaufes von ca. sechs Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses. Ausgehend von einer Bestätigung des Standortes im Oktober 2014 könnte der Mietvertrag im Dezember 2014 durch die entsprechenden Gremien bestätigt und nachfolgend unterzeichnet werden. Das Objekt könnte dann zum Juli 2015 einer Nutzung zugeführt werden. 2.2 Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in der Einrichtung Neben der reinen Anmietung des Objektes bedarf es eines Angebotes an sozialer Betreuung sowie einer Bewirtschaftung des Hauses. Auf Grund der gesammelten positiven Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Betreuung aus einer Hand in bestehenden Einrichtungen der Stadt Leipzig soll künftig bei der Vergabe der Leistungen in den Objekten der Kategorie C (vgl. RBV-1826/13) ein vergleichbarer Ansatz verfolgt werden. Die Leistungen zur sozialen Betreuung und Bewirtschaftung des Objektes Blücherstraße 47/47a werden ausgeschrieben. Soziale Betreuung und Bewirtschaftung sollen für drei Jahre mit dreimaliger Option zur Verlängerung um ein Jahr an einen Partner (bzw. eine Bietergemeinschaft) vergeben werden. Die Bewirtschaftung beinhaltet: • die Unterhaltung, Instandsetzung, sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, • die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, • die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, • die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen Seite 2 • die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.) Das ebenso im Objekt vorzuhaltende Angebot an Betreuungsleistungen (soziale Betreuung) soll sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientieren. Die soziale Betreuung beinhaltet folgende Leistungen: • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, • Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, • Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, • Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, • Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, • Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung • Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, • Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, • Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum • Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 sind für die Bewirtschaftung eines Objektes mit bis zu 40 Bewohnern Personalkapazitäten für die Bewirtschaftung im Umfang von 0,5 VzÄ vorgesehen. Für die soziale Betreuung ist ein Personalschlüssel von 1 VzÄ/40 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 42 Plätzen sind somit • 0,5 VzÄ für die Bewirtschaftung und • 1,0 VzÄ für die soziale Betreuung im Objekt vorzuhalten. 2.3 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie C (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV 1825/13 gesetzten Standard der Kategorie III zur Anwendung zu bringen. Seite 3 3. Wirtschaftlichkeit Soziale Betreuung Bewirtschaftung sollen am Standort Blücherstraße 47/47a durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufgabenerfüllung mit externen Partnern preisgünstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Betreuung und Bewirtschaftung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass ab 2014 für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. 4. Finanzielle Auswirkungen Vor einer Anmietung bzw. vor der Objektübergabe an die Stadt Leipzig erfolgt eine Sanierung durch einen privaten Partner gemäß den Vorgaben der Stadt Leipzig (vgl. RBV1293/12). Die voraussichtlichen Sanierungskosten für das Objekt Blücherstraße 47/47a betragen ca. 750.000 EUR. Die entstandenen Aufwendungen der Vermieterin werden über den Mietpreis innerhalb des Vertragszeitraumes durch die Stadt Leipzig refinanziert. Die Sanierung erfolgt unter energetischen Gesichtspunkten, um die laufenden Betriebskosten - hier insbesondere die Heizkosten – möglichst zu reduzieren. Der Gesamtmietzins (Kaltmiete) je Quadratmeter Wohnfläche beträgt 8,34 EUR. Für Nebenflächen werden 3 EUR/m² (beheizt) bzw. 1 EUR/m² (unbeheizt), für Freiflächen werden 1,25 EUR/m² zum Ansatz gebracht. Bei einer Wohnfläche von 748 m² ergibt sich daraus eine Jahresmiete von 86.636,76 EUR (=7.219,73 EUR monatlich) Für die Ermittlung der voraussichtlichen Nebenkosten liegen aufgrund noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen für vergleichbare Objekte noch keine Erfahrungswerte vor. Daher wurden die aus RBV-1293/12 bekannten Annahmen zugrunde gelegt und aktualisiert. Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstausstattung, Ersatzausstattung, die Bewirtschaftung des Objektes und die soziale Betreuung der Bewohner erfolgte anhand von Erfahrungswerten bzw. bisherigen Ausschreibungsergebnissen und dem gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 festgelegten Personalschlüssel. Angaben zur Verteilung der Kosten für Anmietung, Erst- und Ersatzausstattung, Bewirtschaftung und soziale Betreuung sind der Anlage 2 zu entnehmen. 1 2 Annahme: Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 4 Für das Jahr 2015 sind Aufwendungen in Höhe von 340,7 TEUR (davon 26,8 TEUR für soziale Betreuung) zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils 468,4 TEUR zu planen. Diese sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen und entsprechend zu berücksichtigen. Plan 2015 Blücherstraße 47/47a 42 Plätze/6 Monate Plan 2016 Blücherstraße 47/47a 42 Plätze/12 Monate Erträge1 133.100,00 € 266.100,00 € Aufwendungen 340.750,00 € 468.400,00 € dav. Miete 43.400,00 € 86.700,00 € dav. Mietnebenkosten 19.800,00 € 39.600,00 € 111.000,00 € 10.100,00 € dav. Bewirtschaftung 14.150,00 € 28.300,00 € dav. Betreuung 26.800,00 € 53.600,00 € dav. Leistungen AsylbLG 125.600,00 € 250.100,00 € Zuschuss 207.650,00 € 202.300,00 € 5.122,62 € 5.197,62 € dav. Ausstattung/Inventar Unterbringungskosten pro Platz pro Jahr (ohne Leistungen AsylblG) 5. Zeitliche Einordnung des Vorhabens • • • • Oktober 2014: Beschlussfassung in der Ratsversammlung, Bestätigung des Standortes Dezember 2014: Bestätigung des Mietvertrages und anschließende Unterzeichnung Januar 2015: Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen Juli 2015: Objektübergabe und Nutzungsbeginn 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. 1Erstattung vom Freistaat Sachsen als Pauschalförderung 7.600 € pro Jahr und Person Seite 5 marco eckert  dipl.ing (fh)  freier architekt büro ingolstadt 85051 ingolstadt; münchner straße 268 tel.: +49 (0841) 99 36 407 fax.: +49 (0841) 99 36 408 e-mail: info@architekt-eckert.de http://www.architekt-eckert.de arch.kammer bayern nr.: 176665 BV: Sanierung Stadtwohnhaus mit sozialer Nutzung, Blücherstraße 47, 47a, Leipzig Hier: Baubeschreibung Ingolstadt; Mittwoch, 4. Juni 2014 - Vollsanierung – Das Objekt wird schlüsselfertig, entsprechend der nachfolgenden Baubeschreibung saniert. Die einschlägigen DIN-Vorschriften werden für die zur Ausführung kommenden Gewerke, soweit es der Gebäudezustand zulässt, berücksichtigt. Grundlagen der Bauausführung sind diese Baubeschreibung sowie die Sächsische Bauordnung und Ihre Durchführungsverordnung in der letzten Fassung, die Verkehrs-, Feuer- und polizeilichen Vorschriften, die Vorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft und des Gewerbeaufsichtsamts. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten. Maßliche Differenzen incl. statischer Maßnahmen, die sich aus architektonischen bzw. bautechnischen Gründen ergeben, jedoch keinen Einfluss auf die Qualität und Nutzung des Gebäudes haben, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich zum Nachweis der Stellmöglichkeit. Mitzuliefernde und fest einzubauende Einrichtungen sind Bestandteil der Baubeschreibung. Die angeführten Fabrikate für den Innenausbau sind Qualitätsbeispiele. Bei Verwendung von Ausstattungsmustern anderer Hersteller sind diese mindestens gleichwertig. Die nachfolgende Bau- und Lieferungsbeschreibung beinhaltet alle Leistungen, die durch den vereinbarten Mietpreis abgegolten sind. Darüber hinausgehende Leistungen sind Zusatz- und Mehrleistungen, die durch Sonderwünsche entstehen können. Über derartige Leistungen wird eine gesonderte Leistungs- und Kostenzusammenstellung gefertigt. Die sich hieraus neu ergebende Vergütung muss vor Beginn der geänderten Ausführung vereinbart werden. 1. Grundstück 1.1 Erschließung Das Gebäude ist voll erschlossen. Es liegen im Objekt Wasser, Strom, Gas und Telekom an. Die Abschwemmung (Brauchwasser) erfolgt über das Abwassersystem der Stadt. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über das Treppenhaus. 1.2 Versorgungsanschlüsse Das Gebäude wird mit einer Gaszentralheizung versorgt. Die Kalt- und Warmwasserzähler werden in den jeweiligen Wohnungen, in der Regel im Bad, installiert. Die Revisionsschächte sind nicht unmittelbar im Sichtbereich einzubauen. Wenn nicht anders möglich, ist ein Fliesenrahmen einzusetzen. Eine neue Elektrohauptverteilung wird im Keller montiert. Die Elektroversorgung mit Unterverteilung ist für die Wohnungen getrennt. Alle neuen haustechnischen Leitungen werden unter Putz oder in Kanälen verlegt, soweit es die technischen Bestimmungen zulassen. Falls noch nicht vorhanden, wird für TV ein Kabelanschluss verlegt. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine neue Gemeinschaftsantenne montiert. Jede Wohnung erhält einen Anschluss für Radio, TV und Telefon. 2. Rohbau 2.1 Fundamente und Keller Das Mauerwerk wird gereinigt. Altanstriche und lose Putze werden entfernt. Rest- bzw. natürliche Feuchte ist nicht ausgeschlossen. Die Kellerräume verbleiben entsprechend ihrer niederen Nutzung. Es werden im Keller Räume für die Haustechnik, Ver- und Entsorgung, sowie ggf. Gemeinschaftsräume für die Hausbewohner erstellt. Die Kellerabteile erhalten Türen aus Zinkblech- oder Aluminiumprofilen mit Vorhängeschloss. Elektro- und sonstige Installationen werden auf Putz verlegt. In jeden Kellerraum wird eine Deckenbeleuchtung mit Ausschaltung und eine Steckdose eingebaut und auf den Zähler der einzelnen Wohneinheit geschaltet. Die gemeinschaftlichen Flure erhalten ebenfalls ausreichende Deckenbeleuchtungen mit Ausschaltung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das der Keller nicht komplett Trocken geschuldet wird, da hier eine Trockenlegung nicht möglich ist. 2.2 Entkernung und Mauerwerksarbeiten Sämtliche nicht mehr verwertbaren Bauteile und Materialen werden komplett entfernt und der anfallende Bauschutt wird abtransportiert. 2.3 Außenwände/ Fassade Die Fassade wird sorgfältig vollumfänglich überprüft, Schadstellen werden repariert. Anschließend wird die gesamte Fassade fachgerecht gereinigt. Es werden in Absprache mit der zuständigen Behörde Dämmarbeiten der Außenwände vorgenommen. 2.4 Innenwände Der Putz wird glatt gespachtelt, geschliffen und mit weißer, hochwertiger, diffusionsoffener Dispersionsfarbe zweifach wisch- und waschfest gestrichen. Durchnässte, versalzene oder lose Putze werden abgeschlagen und durch neuen Kalk-Gips-Putz ersetzt. Soweit neue Wände errichtet werden, werden diese in Trockenbau als Ständerwände ausgeführt und glatt gespachtelt. 2.5 Decken Eventuell erforderliche Holzschutzmaßnahmen werden durch Fachfirmen ausgeführt. Der Deckenputz wird ausgebessert; alternativ werden Decken abgehängt und mit weißer Dispersionsfarbe wischfest gestrichen. In den Bädern und Fluren werden die Decken mit Gipskartonplatten ca. 10 cm abgehängt, gespachtelt und mit weißer Farbe wischfest gestrichen. Es wird darauf hingewiesen, dass Deckenhöhen (Raumhöhen) der einzelnen Etagen und Wohnungen ggf. auch in den einzelnen Zimmern voneinander abweichen können. 2.6 Kamin Die vorhandenen Schornsteine werden genutzt zur Verlegung von Steigsträngen im Sanitär/Elektrobereich bzw. abgetragen. Der für die Heizungsanlage notwendige Kamin wird in Absprache mit dem zuständigen Kaminkehrermeister geprüft und ggf. saniert /neu hergestellt. 2.7 Dach- und Spenglerarbeiten Regenrinnen, Fallrohre sowie Anschluss- und Gesimsverblechungen sowie Verblechungen in der Fassade werden geprüft und ggf. erneuert. 2.8 Speicherausbau (vorbehaltlich) Das Dachgeschoss wird nach Planung ausgebaut. Die Räume im DG sind nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt. 2.9 Treppenhaus Wände und Decken werden gespachtelt. Sie erhalten einen Anstrich mit wischfesten Dispersionsfarben. Alle Elektroinstallationen werden unter Putz verlegt. Die gesamte Treppenanlage vom EG bis zum DG wird, wo erforderlich, fachgerecht ausgebessert und gereinigt. Der Holzhandlauf mit Halterung, das Treppengeländer und die Stufen werden entsprechend vorbereitet und lackiert. Die Beleuchtung des Treppenhauses erfolgt gem. Vorschriften. Eine Briefkastenanlage wird im Bereich der Hauseingangstür innerhalb des Hauses, mit aufgeschraubtem Namensschild etabliert. Es wird ein neues Klingeltableau aus Messing mit Gegensprechanlage angebracht. Links oder rechts neben den Wohnungseingangstüren wird eine profilierte Holztafel mit einem Messingklingelknopf und Messingnamensschild angebracht. 3. Fenster Alle Fenster werden aus Kunststoff (Absprache mit dem Denkmalamt der Stadt Leipzig, wo möglich zweiflügelig bzw. nach Ansichtszeichnung neu erstellt. Die Fenster werden mit Isolierverglasung (nach Vorschrift, neueste Fassung Energieeinsparverordnung), z.T. mit Dreh/Kippbeschlägen und Falzen mit Lippendichtung versehen. Die Fenster erhalten Griffoliven passend zu den Türdrückergarnituren. Die Straßenseitigen Fenster erhalten bis einschließlich II. OG durchwurfhemmende Folie. Die Kellerfenster sind einflügelig, kippbar, und mit Sicherheitsgitter ausgestattet. 4. Türen Die Haus- und Hoftür wird ausgebessert und neu lackiert. Die Haustür erhält einen elektrischen Türöffner, Zylindereinsteckschloss, Türschließer und Gegensprechanlage. Die Hauseingangstür wird ebenfalls erneuert. Alle Türen erhalten Glasfüllungen, DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz. Die Haustüren erhalten Stoßbleche aus Messing. Die Wohnungseingangstüren werden als Vollholztüren (selbstschliessend)mit Profilzarge und mit Metallbeschlägen, Knauf/Klinke, Sicherheitsschließzylinder und Spion und mit Türdrückergarnitur in Verbindung mit Messingknopfschild neu erstellt. Alle Zimmertüren werden neu erstellt, Eckzargen mit Röhrenspanblatt, Drückergarnitur mit Bundbartschloss 5. Fensterbänke Innen: Es sind geschliffene Natursteinfensterbänke einzubauen. 6. Malerarbeiten Die Innenwände in den Wohnungen werden überarbeitet, ausgebessert und mit weißer Dispersionsfarbe – wischfest – gestrichen. Die Decken in den Wohnräumen und Bädern werden mit weißer Dispersionsfarbe – wischfest – gestrichen. 7. Fliesen Alle Bäder werden raumhoch mit Feinsteinfliesen gefliest. In der Küche wird ein Fliesenspiegel entlang der Arbeitsflächen angebracht. In den Abstellräumen werden die Böden mit Bodenfliesen ebenfalls in gehobener Qualität mit Sockelleiste verfliest. In den Küchen wirden Bodenfliesen mit passender Sockelleiste verlegt 8. Bodenbeläge Alle anderen Räume, Wohnräume, Schlaf- und Kinderzimmer erhalten einen Laminat bzw. PVC Belag schwimmend verlegt. Passende Sockelleisten werden angebracht. Grundsätzlich erhalten Wohnungen Estrich mit entsprechender Dämmung. Je nach Ausführung verringert sich dadurch die vorhandene lichte Raumhöhe. 9. Haustechnische Gewerke 9.1 Elektroinstallation Alle Elektroinstallationen werden nach den gültigen VDE-Richtlinien ausgeführt. Installationen in den Wohnungen werden mit Mantel- und Stegleitungen unter Putz bzw. im vorgesehenen Kabelkanal verlegt und eine erforderliche Elektro-Unterverteilung mit automatischen Sicherungselementen wird angebracht. Jede Wohnung erhält eine Gegensprechanlage zur Haustür mit elektrischem Türöffner, Fabrikat Siedle oder gleichwertig. Weiterhin wird eine Glocke mit Klangunterschied für die Wohnungstüren installiert. Der E-Anschluss wird in den Keller verlegt. Gemäß VDE-Vorschrift werden Sanitärobjekte, soweit erforderlich, geerdet. Als Steckdosen, Schalter etc. kommen Markenfabrikate Flächenschalterprogramm, Farbe Reinweiß zur Ausführung. Küche: 1 Deckenauslass mit Ausschaltung, Anschluss für Dunstabzug über dem Herd, 1 Spülmaschinenanschluss, 1 E-Herd-Anschluss, 3 Steckdosen, 1 Anschluss für Kühl- oder Tiefkühlschrank, Anschluss Waschmaschine sofern vorgesehen. Zusätzliche Elektroentlüfter bei Kombination Flur: mehrere Deckenstrahler mit Wechsel-Tasterschaltung nach Bedarf, 2 Steckdosen, 1 Telefonanschluß Schlafzimmer: 1 Deckenauslass mit Ausschaltung, 3 Steckdosen, 1 Anschluss für Radio und TV Bad: mehrere Deckenstrahler mit Ausschaltung, Kristallfeuchtraumspiegel mit Beleuchtung über dem Waschbecken mit Ausschaltung (Schalter außerhalb des Badezimmers), 2 Steckdosen beim Waschbecken, Anschluss Waschmaschine, sofern vorgesehen. Abstellraum (wo vorgesehen): 1 Deckenauslass mit Ausschaltung, 1 Steckdose, Anschluss Waschmaschine, zusätzlich Elektroentlüfter bei Waschmaschinenaufstellung, falls vorgesehen. Keller: 9.2 Sanitärinstallation und Einrichtungen Es werden, falls erforderlich, neue Abwasserleitungen in den erforderlichen Dimensionen eingebaut und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen. Der Wasseranschluss vom städtischen Wassernetz ist vorhanden. Die neuen Leitungen im Warm- und Kaltwasserbereich werden in Kunststoff neu herstellt. Kalt- und Warmwasserversorgungsstränge in den Wohnungen werden mit Verbrauchszählern (Unterputz, verchromt) ausgestattet. An der rückwärtigen Außenwand zum Innenhof wird ein Wasserhahn mit Frostschutzeinrichtung eingebaut. Alle Einrichtungsgegenstände, wie Bade-/Duschwannen, Waschtische sowie Toiletten und Handwaschbecken, sind ausschließlich Markenfabrikate und werden in Standard-Weiß vorgesehen. Die Anordnung der Einrichtungsgegenstände erfolgt gemäß den Planungsunterlagen und Einbaumöglichkeiten. Badewanne: Acryl-Badewanne, 170 x 70 cm bzw. 160 x 70 cm (bzw. nach technischen Möglichkeiten), mit Einhebel- Wannenfüll- und Brausebatterie, Ablaufgarnitur, Brauseschlauch mit Brausekopf und Wandstange mit verstellbarer Brausekopfhalterung sowie Kunststoff-Duschabtrennung, falls keine separate Dusche vorgesehen, Haltestange für Wanne, verchromt Duschwanne: falls vorgesehen, Acryl-Brausewanne, mit Echtglas-Duschabtrennung, sonst wie vor Toiletten: Tiefspültoilette wandgehängt mit weißem stabilen Kunststoffsitz und Deckel sowie stabilem Toilettenpapierhalter, verchromt, WC-Bürste in Glaswandhalterung Waschtisch: Keramik-Waschtisch oder wo geplant als Doppelwaschbecken mit Halbsäule mit Einhebelmischbatterie, Ablaufgarnitur verchromt, Kristallfeuchtraumspiegel mit Beleuchtung, passende Ablage und Seifenhalter (Glas) mit Halterungen verchromt, Handtuchhalter verchromt. Waschmaschinenanschluß: Kaltwasserversorgung mit Eckventil und Ablaufleitung im Kellergeschoss. Küchen: Anschlussmöglichkeit für Küchenspüle mit Warm- und Kaltwasserversorgung einschl. Eckventil für Spülmaschinenanschluss Innenliegende Bäder erhalten eine Entlüftung. 9.3 Heizungsinstallation In den Wohnungen erhält jeder Raum (Flur nur falls erforderlich) mindestens einen Flachheizkörper mit Abdeckung. Jeder Heizkörper der einzelnen Wohnungen wird mit einem Thermostat ausgestattet. Die Heizkosten und der Warmwasserverbrauch aus zentraler Versorgung werden für jede Wohnung separat ermittelt. Die Heizungsrohre werden generell, soweit statisch und konstruktiv möglich, in den Haupträumen unter Putz oder im Fußboden verlegt. 10.3 Außenanlagen Die Außenanlage wird gemäß Planung neu gestaltet. Der Innenhofbereich wird neu eingefriedet gem. Anforderung und Abstimmung mit den Behörden. 11. Sonstiges Es wird ein Schlüsseltresor im Sockelbereich der Eingangstüre vorgesehen. 11.1 Grundreinigung Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe der Wohneinheiten wird eine umfassende Grundreinigung durchgeführt. 11.2 Änderungen Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst im Ausbau als erforderlich erkannt werden und durch Veränderungen keine Wertminderung entstehen. Änderungen dürfen die Wohnqualität sowie Raumgrößen nicht verändern. Es sei denn, sie sind aus objektiven Gründen unabdingbar. 11.3 Schlussbestimmungen Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den einschlägigen DIN-Vorschriften durchgeführt soweit es der Gebäudezustand zulässt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes aufgrund der vorhandenen Altbausubstanz die heute geforderten DIN-Werte teilweise nicht erreicht sind und nicht erreicht werden können. Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane sowie die Verschleißteile gelten die Gewähr-leistungsbedingungen der Hersteller. Verbrauchszähler werden ggfs. in Abstimmung mit den Versorgungsträgern auf Mietbasis geliefert und montiert. Leitungsinstallationen (Kabelnetze) für Kabel-TV und/oder –Radio werden ggf. je nach Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters bzw. Betreibers an selbigen übereignet und sodann ebenso auf Mietbasis betrieben. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen unter dem Vorbehalt, dass keine Umplanungen aus baurechtlichen oder anderen Gründen erforderlich sind. Diese können beispielsweise Auswirkungen auf die Raumaufteilung und Raumgröße haben. Insofern werden diesbezüglich keine Zusicherungen abgegeben. Blücherstraße 47/47a Objektfotos Grundrissbeispiel Blücherstraße 47/47a Anlage 2 Kostenkalkulation Objekt Blücherstraße 47/47a Ausstattung (Inventar) Objekt einmalig (TEUR) 2 laufend (TEUR) 3 Kaltmiete 1 Mietnebenkosten (TEUR p.a.) p.a. (TEUR) je Monat (TEUR) EUR/ m²/Monat Strom/Wasser Heizung 4 sonst. Nebenkosten 5 86,7 7,2 8,34 33,6 6,0 Bewirtschaftung (TEUR) 6 Bewachung (TEUR) Betreuung (TEUR) 7 Blücherstraße 47 WFL (m²) Kapazität 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 748 42 100,8 10,1 inkl. etwaiger zukünftig erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen an den Objekten berechnet mit 2.400 €/Platz berechnet mit 10% p.a. bei 2.400 € Möbel/Platz Basis: durchschnittliche Verbrauchswerte Liliensteinstraße 2012-2013 pro Bewohner Basis: Deutscher Mieterbund e.V.: Betriebskostenspiegel für Leipzig 2012/2013 berechnet nach VzÄ mit 37,5 TEUR /Jahr inkl. Personalnebenkosten inkl. Hausleitung zuzüglich Sachkostenanteil 10 TEUR/40 Bewohner zzgl. MWSt. berechnet nach VzÄ mit 40 TEUR/Jahr inkl. Personalnebenkosten zzgl. 5 TEUR/Jahr/40 Bewohner Sachkosten zzgl. Mehrwertsteuer zu 4) Kosten für Strom/Wasser/Heizung pro Bewohner in EUR 800 jährlich monatlich 66,7 zu 5) Grundsteuer, Straßenreinigung, Müll, Gartenpflege, allg. Strom, Versicherung, Antenne/Kabel, sonst. 0,67 EUR/m²/Mt. 28,3 53,6 2400 10% 800 37500 40000 Summe p.a. (ohne Erstausstattung) (TEUR) 218,2 10000 5000