Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001953.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
02.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00234/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Migrantenbeirat
Zuständigkeit
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
23.09.2014
Bestätigung
Grundstücksverkehrsausschuss
29.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.10.2014
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
02.10.2014
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
06.10.2014
Vorberatung
Grundstücksverkehrsausschuss
13.10.2014
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
14.10.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und
Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Bewirtschaftung und sozialen
Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge
in der Blücherstr. 47/47a (eRIS: DS V/3972) - EILBEDÜRFTIG
Beschluss:
1.
Das Objekt in der Blücherstraße 47/47a, 04159 Leipzig wird als Standort für gemeinschaftliches
Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 40 Plätzen bestätigt. Das Objekt wird von einem
privaten Eigentümer für einen Zeitraum von zehn Jahren angemietet.
2.
Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen.
In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
3.
Die Bewirtschaftung und soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben.
4.
Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Eckwerterhöhung (Zuschussbedarf) in Höhe von 207.650 € in
der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber bestätigt und für das Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in
Höhe von 202.300 €. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
bis
Ergebnishaushalt
Erträge
2015
2016 ff.
133.100 1.100.31.3.0.01.17
266.100 1.100.31.3.0.01.17
Aufwendungen
2015
2016 ff.
340.750 1.100.31.3.0.01.17
468.400 1.100.31.3.0.01.17
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Ausgangssituation/Begründung der Notwendigkeit
Eilbedürftigkeitsbegründung
Baubeschreibung
Objektfotos Blücherstr. 47/47a
Kostenkalkulation
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.20
Weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden
und Geduldeten in Leipzig; Ausführungsbeschluss zur Bewirtschaftung
und sozialen Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für
Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge in der Blücherstr. 47/47a (eRIS: DS
V/3972) - EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00234/14
Beschluss:
1. Das Objekt in der Blücherstraße 47/47a, 04159 Leipzig wird als Standort für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit ca. 40 Plätzen
bestätigt. Das Objekt wird von einem privaten Eigentümer für einen Zeitraum von zehn
Jahren angemietet.
2. Für das Objekt gelten die in RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten.
3. Die Bewirtschaftung und soziale Betreuung des Objektes wird an externe Partner vergeben.
4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Eckwerterhöhung (Zuschussbedarf) in Höhe von
207.650 € in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber bestätigt und für das
Haushaltsjahr 2016 ein Betrag in Höhe von 202.300 €. Die Mittel stehen unter dem
Haushaltsvorbehalt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltungen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit
Mit dem Ratsbeschluss RBV-1826/13 wurde die notwendige Kapazität für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten auf 1.150 Plätze erweitert (600 Plätze in
Erstunterbringungseinrichtungen und 450 Plätze in Häusern für gemeinschaftliches
Wohnen). Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig zur Verfügung:
•
•
•
•
•
•
•
•
Liliensteinstraße 15 a (250 Plätze)
Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze)
Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze)
Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept)
Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze)
Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze)
Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze)
Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze)
Mit der Umsetzung des fortgeschriebenen Unterbringungskonzeptes (vgl. RBV-1826/13)
und des darin beschriebenen Kapazitätsbedarfes ist die Schaffung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte verbunden. Der entsprechende Bedarf an neuen Gemeinschaftsunterkünften wurde für die Objekte der Kategorie A (Erstunterbringungseinrichtungen = größere
Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 150 Plätzen je Einrichtung) auf 400 Plätze bzw. für
die Kategorie B (Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit i.d.R. 50 Plätzen) auf 160
Plätze beziffert.
Für das Jahr 2014 ist von einer weiteren Steigerung der Zuweisungszahlen auszugehen.
Nachdem bereits von 2011 (285 Personen) auf 2012 (402 Personen) eine Steigerung um
41% zu verzeichnen war, stieg die Zahl der Zuweisungen in 2013 nochmals um 64% auf
insgesamt 658 Personen. Die Zuweisungszahlen für 2014 lagen nach anfänglicher
Prognose bei voraussichtlich 1.000 Personen, inzwischen ist von 1.439 Personen
auszugehen. Auch hierfür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
2. Beschreibung des Vorhabens
Zur weiteren Untersetzung des Kapazitätsbedarfes wird die Bestätigung des Standortes
Blücherstraße 47/47a in 04159 Leipzig vorgeschlagen, welcher gemäß RBV-1826/13 der
Kategorie C „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter
Unterbringungsdauer“ zuzuordnen ist.
Mit der Bestätigung des Standortes werden die Grundlagen für den Abschluss der
Mietvertragsverhandlungen, für die bauliche Herrichtung und die Inbetriebnahme
(Vorbereitung der Ausschreibung zur sozialen Betreuung der BewohnerInnen und
Bewirtschaftung des Objektes) geschaffen.
Nach einer erfolgten Vorprüfung durch das Sozialamt hinsichtlich der Eignung des Objektes aus fachamtlicher Sicht (Größe, innerer und äußerer Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet,
Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit) wurde der Standort auch von der Polizei sowie weiteren beteiligten Fachämtern (u.a. Stadtplanungsamt, Ordnungsamt, Liegenschaftsamt,
Amt für Stadtentwicklung und Wohnungsbauförderung) auf seine Geeignetheit hin überprüft und befürwortet.
Seite 1
2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen
Bei dem Objekt in der Blücherstraße 47/47a handelt es sich um zwei miteinander baulich
verbundene Mehrfamilienhäuser, die ca. 5,5 km nordwestlich des Leipziger Stadtzentrums
im Stadtteil Möckern liegen. Das Objekt befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet.
Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten finden sich in wenigen 100 Metern Entfernung. Der
Standort gehört zum Schulbezirk der ca. 600 m entfernten Wilhelm-Hauff-Grundschule, die
nächstgelegene Oberschule ist die Paul-Robeson-Schule in Wahren. Die nächste ÖPNVHaltestelle (Straßenbahn) ist in ca. 3 Gehminuten erreichbar.
Das Objekt verfügt über vier Vollgeschosse. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut,
jedoch nutzbar. Die Herrichtung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken ist nicht
vorgesehen. Pro Haus sind vier ca. 85 - 90 m² große 4-Raum-Wohnungen, jeweils mit
Küche, Bad und Gäste-WC vorhanden. Eine Erdgeschoss-Wohnung ist als Arbeits-/
Aufenthaltsbereich für die MitarbeiterInnen der sozialen Betreuung und Bewirtschaftung
sowie als Gemeinschaftsraum vorgesehen.
Somit verfügt das Objekt über eine
Gesamtkapazität von 42 Plätzen.
Eine vorhandene ausreichend große Hoffläche soll für die gemeinschaftliche Nutzung (z.B.
Spielfläche) hergerichtet werden. Die Baubeschreibung ist in der Anlage 1 beigefügt.
Das Haus befindet sich in privatem Besitz. Es soll für einen Zeitraum von zehn Jahren
angemietet werden mit einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages.
Das Objekt ist unsaniert, eine Herrichtung im notwendigen Rahmen bedarf nach Aussage
des Eigentümers eines Zeitlaufes von ca. sechs Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt
des Mietvertragsabschlusses. Ausgehend von einer Bestätigung des Standortes im
Oktober 2014 könnte der Mietvertrag im Dezember 2014 durch die entsprechenden
Gremien bestätigt und nachfolgend unterzeichnet werden. Das Objekt könnte dann zum
Juli 2015 einer Nutzung zugeführt werden.
2.2 Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in der Einrichtung
Neben der reinen Anmietung des Objektes bedarf es eines Angebotes an sozialer Betreuung sowie einer Bewirtschaftung des Hauses. Auf Grund der gesammelten positiven Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Betreuung aus einer Hand in bestehenden
Einrichtungen der Stadt Leipzig soll künftig bei der Vergabe der Leistungen in den
Objekten der Kategorie C (vgl. RBV-1826/13) ein vergleichbarer Ansatz verfolgt werden.
Die Leistungen zur sozialen Betreuung und Bewirtschaftung des Objektes Blücherstraße
47/47a werden ausgeschrieben. Soziale Betreuung und Bewirtschaftung sollen für drei
Jahre mit dreimaliger Option zur Verlängerung um ein Jahr an einen Partner (bzw. eine
Bietergemeinschaft) vergeben werden.
Die Bewirtschaftung beinhaltet:
• die Unterhaltung, Instandsetzung, sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
•
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
•
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
•
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen
Seite 2
•
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.)
Das ebenso im Objekt vorzuhaltende Angebot an Betreuungsleistungen (soziale Betreuung) soll sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientieren.
Die soziale Betreuung beinhaltet folgende Leistungen:
• Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
•
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
•
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
•
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
•
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
•
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung
•
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
•
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
•
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
•
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum
•
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 sind für die Bewirtschaftung
eines Objektes mit bis zu 40 Bewohnern Personalkapazitäten für die Bewirtschaftung im
Umfang von 0,5 VzÄ vorgesehen. Für die soziale Betreuung ist ein Personalschlüssel von
1 VzÄ/40 Bewohner vorzuhalten.
Bei einer Objektgröße von 42 Plätzen sind somit
•
0,5 VzÄ für die Bewirtschaftung und
•
1,0 VzÄ für die soziale Betreuung
im Objekt vorzuhalten.
2.3 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie C (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV 1825/13
gesetzten Standard der Kategorie III zur Anwendung zu bringen.
Seite 3
3. Wirtschaftlichkeit
Soziale Betreuung Bewirtschaftung sollen am Standort Blücherstraße 47/47a durch
externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch
die Stadt Leipzig selbst zu betreiben.
Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die
Aufgabenerfüllung mit externen Partnern preisgünstiger gestaltet werden kann.
Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Betreuung und Bewirtschaftung wurden
Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je
VZÄ (Bruttopersonalkosten) an.
Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen,
dass ab 2014 für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7
TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca.
50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
4. Finanzielle Auswirkungen
Vor einer Anmietung bzw. vor der Objektübergabe an die Stadt Leipzig erfolgt eine
Sanierung durch einen privaten Partner gemäß den Vorgaben der Stadt Leipzig (vgl. RBV1293/12). Die voraussichtlichen Sanierungskosten für das Objekt Blücherstraße 47/47a
betragen ca. 750.000 EUR. Die entstandenen Aufwendungen der Vermieterin werden über
den Mietpreis innerhalb des Vertragszeitraumes durch die Stadt Leipzig refinanziert. Die
Sanierung erfolgt unter energetischen Gesichtspunkten, um die laufenden Betriebskosten
- hier insbesondere die Heizkosten – möglichst zu reduzieren.
Der Gesamtmietzins (Kaltmiete) je Quadratmeter Wohnfläche beträgt 8,34 EUR. Für
Nebenflächen werden 3 EUR/m² (beheizt) bzw. 1 EUR/m² (unbeheizt), für Freiflächen
werden 1,25 EUR/m² zum Ansatz gebracht. Bei einer Wohnfläche von 748 m² ergibt sich
daraus eine Jahresmiete von 86.636,76 EUR (=7.219,73 EUR monatlich)
Für die Ermittlung der voraussichtlichen Nebenkosten liegen aufgrund noch ausstehender
Nebenkostenabrechnungen für vergleichbare Objekte noch keine Erfahrungswerte vor.
Daher wurden die aus RBV-1293/12 bekannten Annahmen zugrunde gelegt und
aktualisiert.
Die Bestimmung der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstausstattung, Ersatzausstattung, die Bewirtschaftung des Objektes und die soziale Betreuung der
Bewohner erfolgte anhand von Erfahrungswerten bzw. bisherigen Ausschreibungsergebnissen und dem gemäß RBV-1825/13 und RBV-1826/13 vom 21.11.2013 festgelegten Personalschlüssel. Angaben zur Verteilung der Kosten für Anmietung, Erst- und
Ersatzausstattung, Bewirtschaftung und soziale Betreuung sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
1
2
Annahme: Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
Seite 4
Für das Jahr 2015 sind Aufwendungen in Höhe von 340,7 TEUR (davon 26,8 TEUR für
soziale Betreuung) zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils 468,4 TEUR zu
planen. Diese sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen konkret zu benennen
und entsprechend zu berücksichtigen.
Plan 2015
Blücherstraße 47/47a
42 Plätze/6 Monate
Plan 2016
Blücherstraße 47/47a
42 Plätze/12 Monate
Erträge1
133.100,00 €
266.100,00 €
Aufwendungen
340.750,00 €
468.400,00 €
dav. Miete
43.400,00 €
86.700,00 €
dav. Mietnebenkosten
19.800,00 €
39.600,00 €
111.000,00 €
10.100,00 €
dav. Bewirtschaftung
14.150,00 €
28.300,00 €
dav. Betreuung
26.800,00 €
53.600,00 €
dav. Leistungen AsylbLG
125.600,00 €
250.100,00 €
Zuschuss
207.650,00 €
202.300,00 €
5.122,62 €
5.197,62 €
dav. Ausstattung/Inventar
Unterbringungskosten pro
Platz pro Jahr (ohne
Leistungen AsylblG)
5. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
•
•
•
•
Oktober 2014: Beschlussfassung in der Ratsversammlung, Bestätigung des
Standortes
Dezember 2014: Bestätigung des Mietvertrages und anschließende
Unterzeichnung
Januar 2015: Beginn der erforderlichen Baumaßnahmen
Juli 2015: Objektübergabe und Nutzungsbeginn
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
1Erstattung
vom Freistaat Sachsen als Pauschalförderung 7.600 € pro Jahr und Person
Seite 5
marco eckert
dipl.ing (fh)
freier architekt
büro ingolstadt
85051 ingolstadt; münchner straße 268
tel.:
+49 (0841) 99 36 407
fax.:
+49 (0841) 99 36 408
e-mail: info@architekt-eckert.de
http://www.architekt-eckert.de
arch.kammer bayern nr.: 176665
BV: Sanierung Stadtwohnhaus mit sozialer Nutzung,
Blücherstraße 47, 47a, Leipzig
Hier: Baubeschreibung
Ingolstadt; Mittwoch, 4. Juni 2014
- Vollsanierung –
Das Objekt wird schlüsselfertig, entsprechend der nachfolgenden Baubeschreibung saniert.
Die einschlägigen DIN-Vorschriften werden für die zur Ausführung kommenden Gewerke, soweit
es der Gebäudezustand zulässt, berücksichtigt.
Grundlagen der Bauausführung sind diese Baubeschreibung sowie die Sächsische Bauordnung
und Ihre Durchführungsverordnung in der letzten Fassung, die Verkehrs-, Feuer- und
polizeilichen Vorschriften, die Vorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft
und des Gewerbeaufsichtsamts. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw.
Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten. Maßliche Differenzen incl.
statischer Maßnahmen, die sich aus architektonischen bzw. bautechnischen Gründen ergeben,
jedoch keinen Einfluss auf die Qualität und Nutzung des Gebäudes haben, bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich
zum Nachweis der Stellmöglichkeit. Mitzuliefernde und fest einzubauende Einrichtungen
sind Bestandteil der Baubeschreibung.
Die angeführten Fabrikate für den Innenausbau sind Qualitätsbeispiele. Bei Verwendung von
Ausstattungsmustern anderer Hersteller sind diese mindestens gleichwertig.
Die nachfolgende Bau- und Lieferungsbeschreibung beinhaltet alle Leistungen, die durch den
vereinbarten Mietpreis abgegolten sind.
Darüber hinausgehende Leistungen sind Zusatz- und
Mehrleistungen, die durch Sonderwünsche entstehen können. Über derartige Leistungen wird
eine gesonderte Leistungs- und Kostenzusammenstellung gefertigt. Die sich hieraus neu ergebende
Vergütung muss vor Beginn der geänderten Ausführung vereinbart werden.
1. Grundstück
1.1 Erschließung
Das Gebäude ist voll erschlossen. Es liegen im Objekt Wasser, Strom, Gas und Telekom an.
Die Abschwemmung (Brauchwasser) erfolgt über das Abwassersystem der Stadt. Der Zugang
zu den Wohnungen erfolgt über das Treppenhaus.
1.2 Versorgungsanschlüsse
Das Gebäude wird mit einer Gaszentralheizung versorgt.
Die Kalt- und Warmwasserzähler werden in den jeweiligen Wohnungen, in der Regel im Bad,
installiert.
Die Revisionsschächte sind nicht unmittelbar im Sichtbereich einzubauen. Wenn
nicht anders möglich, ist ein Fliesenrahmen einzusetzen.
Eine neue Elektrohauptverteilung wird im Keller montiert. Die Elektroversorgung mit Unterverteilung
ist für die Wohnungen getrennt.
Alle neuen haustechnischen Leitungen werden unter Putz oder in Kanälen verlegt, soweit es
die technischen Bestimmungen zulassen.
Falls noch nicht vorhanden, wird für TV ein Kabelanschluss verlegt. Sollte dies nicht möglich
sein, wird eine neue Gemeinschaftsantenne montiert. Jede Wohnung erhält
einen Anschluss für Radio, TV und Telefon.
2. Rohbau
2.1 Fundamente und Keller
Das Mauerwerk wird gereinigt. Altanstriche und lose Putze werden entfernt.
Rest- bzw. natürliche Feuchte ist nicht ausgeschlossen.
Die Kellerräume verbleiben entsprechend ihrer niederen Nutzung. Es werden im Keller Räume für die
Haustechnik, Ver- und Entsorgung, sowie ggf. Gemeinschaftsräume für die Hausbewohner erstellt.
Die Kellerabteile erhalten Türen aus Zinkblech- oder Aluminiumprofilen mit Vorhängeschloss.
Elektro- und sonstige Installationen werden auf Putz verlegt. In jeden Kellerraum wird eine Deckenbeleuchtung
mit Ausschaltung und eine Steckdose eingebaut und auf den Zähler der einzelnen Wohneinheit geschaltet. Die
gemeinschaftlichen Flure erhalten ebenfalls ausreichende Deckenbeleuchtungen mit Ausschaltung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das der Keller nicht komplett Trocken geschuldet
wird, da hier eine Trockenlegung nicht möglich ist.
2.2 Entkernung und Mauerwerksarbeiten
Sämtliche nicht mehr verwertbaren Bauteile und Materialen werden komplett entfernt und
der anfallende Bauschutt wird abtransportiert.
2.3 Außenwände/ Fassade
Die Fassade wird sorgfältig vollumfänglich überprüft, Schadstellen werden repariert. Anschließend
wird die gesamte Fassade fachgerecht gereinigt. Es werden in Absprache mit der zuständigen Behörde
Dämmarbeiten der Außenwände vorgenommen.
2.4 Innenwände
Der Putz wird glatt gespachtelt, geschliffen und mit weißer, hochwertiger, diffusionsoffener
Dispersionsfarbe zweifach wisch- und waschfest gestrichen. Durchnässte, versalzene oder
lose Putze werden abgeschlagen und durch neuen Kalk-Gips-Putz ersetzt. Soweit neue
Wände errichtet werden, werden diese in Trockenbau als Ständerwände ausgeführt und
glatt gespachtelt.
2.5 Decken
Eventuell erforderliche Holzschutzmaßnahmen werden durch Fachfirmen ausgeführt. Der Deckenputz wird
ausgebessert; alternativ werden Decken abgehängt und mit weißer Dispersionsfarbe wischfest
gestrichen. In den Bädern und Fluren werden die Decken mit Gipskartonplatten ca. 10
cm abgehängt, gespachtelt und mit weißer Farbe wischfest gestrichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Deckenhöhen (Raumhöhen) der einzelnen Etagen und Wohnungen ggf.
auch in den einzelnen Zimmern voneinander abweichen können.
2.6 Kamin
Die vorhandenen Schornsteine werden genutzt zur Verlegung von Steigsträngen im Sanitär/Elektrobereich bzw. abgetragen. Der für die Heizungsanlage notwendige Kamin wird in Absprache
mit dem zuständigen Kaminkehrermeister geprüft und ggf. saniert /neu hergestellt.
2.7 Dach- und Spenglerarbeiten
Regenrinnen, Fallrohre sowie Anschluss- und Gesimsverblechungen sowie Verblechungen in der Fassade
werden geprüft und ggf. erneuert.
2.8 Speicherausbau (vorbehaltlich)
Das Dachgeschoss wird nach Planung ausgebaut. Die Räume im DG sind nicht für den dauerhaften Aufenthalt
von Personen bestimmt.
2.9 Treppenhaus
Wände und Decken werden gespachtelt. Sie erhalten einen Anstrich mit wischfesten Dispersionsfarben.
Alle Elektroinstallationen werden unter Putz verlegt.
Die gesamte Treppenanlage vom EG bis zum DG wird, wo erforderlich, fachgerecht ausgebessert
und gereinigt. Der Holzhandlauf mit Halterung, das Treppengeländer und die Stufen
werden entsprechend vorbereitet und lackiert.
Die Beleuchtung des Treppenhauses erfolgt gem. Vorschriften.
Eine Briefkastenanlage wird im Bereich der Hauseingangstür innerhalb des Hauses, mit aufgeschraubtem
Namensschild etabliert.
Es wird ein neues Klingeltableau aus Messing mit Gegensprechanlage angebracht. Links oder
rechts neben den Wohnungseingangstüren wird eine profilierte Holztafel mit einem Messingklingelknopf
und Messingnamensschild angebracht.
3. Fenster
Alle Fenster werden aus Kunststoff (Absprache mit dem Denkmalamt der Stadt Leipzig, wo möglich zweiflügelig
bzw. nach Ansichtszeichnung neu erstellt. Die Fenster werden mit Isolierverglasung
(nach Vorschrift, neueste Fassung Energieeinsparverordnung), z.T. mit Dreh/Kippbeschlägen und Falzen mit Lippendichtung versehen. Die Fenster erhalten Griffoliven
passend zu den Türdrückergarnituren.
Die Straßenseitigen Fenster erhalten bis einschließlich II. OG durchwurfhemmende Folie.
Die Kellerfenster sind einflügelig, kippbar, und mit Sicherheitsgitter
ausgestattet.
4. Türen
Die Haus- und Hoftür wird ausgebessert und neu lackiert. Die Haustür erhält einen elektrischen
Türöffner, Zylindereinsteckschloss, Türschließer und Gegensprechanlage. Die Hauseingangstür
wird ebenfalls erneuert. Alle Türen erhalten Glasfüllungen, DIN EN 1627 mindestens der
Widerstandsklasse (RC) 2 einen guten Einbruchschutz.
Die Haustüren erhalten Stoßbleche aus Messing.
Die Wohnungseingangstüren werden als Vollholztüren (selbstschliessend)mit Profilzarge und mit
Metallbeschlägen, Knauf/Klinke, Sicherheitsschließzylinder und Spion und mit Türdrückergarnitur in Verbindung
mit Messingknopfschild neu erstellt.
Alle Zimmertüren werden neu erstellt, Eckzargen mit Röhrenspanblatt, Drückergarnitur mit Bundbartschloss
5. Fensterbänke
Innen: Es sind geschliffene Natursteinfensterbänke einzubauen.
6. Malerarbeiten
Die Innenwände in den Wohnungen werden überarbeitet, ausgebessert und mit weißer Dispersionsfarbe
– wischfest – gestrichen.
Die Decken in den Wohnräumen und Bädern werden mit weißer Dispersionsfarbe – wischfest
– gestrichen.
7. Fliesen
Alle Bäder werden raumhoch mit Feinsteinfliesen gefliest. In der Küche wird ein Fliesenspiegel entlang der
Arbeitsflächen angebracht. In den Abstellräumen werden die Böden mit Bodenfliesen ebenfalls in gehobener
Qualität mit Sockelleiste verfliest. In den Küchen wirden Bodenfliesen mit passender Sockelleiste verlegt
8. Bodenbeläge
Alle anderen Räume, Wohnräume, Schlaf- und Kinderzimmer erhalten einen Laminat bzw. PVC Belag
schwimmend verlegt.
Passende Sockelleisten werden angebracht. Grundsätzlich erhalten Wohnungen Estrich mit entsprechender
Dämmung. Je nach Ausführung verringert sich dadurch die vorhandene lichte Raumhöhe.
9. Haustechnische Gewerke
9.1 Elektroinstallation
Alle Elektroinstallationen werden nach den gültigen VDE-Richtlinien ausgeführt. Installationen
in den Wohnungen werden mit Mantel- und Stegleitungen unter Putz bzw. im vorgesehenen
Kabelkanal verlegt und eine erforderliche Elektro-Unterverteilung mit automatischen Sicherungselementen
wird angebracht. Jede Wohnung erhält eine Gegensprechanlage zur Haustür
mit elektrischem Türöffner, Fabrikat Siedle oder gleichwertig. Weiterhin wird eine Glocke mit
Klangunterschied für die Wohnungstüren installiert.
Der E-Anschluss wird in den Keller verlegt. Gemäß VDE-Vorschrift werden Sanitärobjekte, soweit
erforderlich, geerdet.
Als Steckdosen, Schalter etc. kommen Markenfabrikate Flächenschalterprogramm,
Farbe Reinweiß zur Ausführung.
Küche:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung, Anschluss für Dunstabzug über dem Herd, 1 Spülmaschinenanschluss,
1 E-Herd-Anschluss, 3 Steckdosen, 1 Anschluss für Kühl- oder Tiefkühlschrank,
Anschluss Waschmaschine sofern vorgesehen. Zusätzliche Elektroentlüfter bei Kombination
Flur:
mehrere Deckenstrahler mit Wechsel-Tasterschaltung nach Bedarf, 2 Steckdosen, 1 Telefonanschluß
Schlafzimmer:
1 Deckenauslass mit Ausschaltung, 3 Steckdosen, 1 Anschluss für Radio
und TV
Bad:
mehrere Deckenstrahler mit Ausschaltung, Kristallfeuchtraumspiegel mit Beleuchtung über
dem Waschbecken mit Ausschaltung (Schalter außerhalb des Badezimmers), 2 Steckdosen
beim Waschbecken, Anschluss Waschmaschine, sofern vorgesehen.
Abstellraum (wo vorgesehen):
1 Deckenauslass mit Ausschaltung, 1 Steckdose, Anschluss Waschmaschine, zusätzlich Elektroentlüfter
bei Waschmaschinenaufstellung, falls vorgesehen.
Keller:
9.2 Sanitärinstallation und Einrichtungen
Es werden, falls erforderlich, neue Abwasserleitungen in den erforderlichen Dimensionen eingebaut
und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen. Der Wasseranschluss vom städtischen
Wassernetz ist vorhanden.
Die neuen Leitungen im Warm- und Kaltwasserbereich werden in Kunststoff neu herstellt.
Kalt- und Warmwasserversorgungsstränge in den Wohnungen werden mit Verbrauchszählern
(Unterputz, verchromt) ausgestattet. An der rückwärtigen Außenwand zum Innenhof wird ein
Wasserhahn mit Frostschutzeinrichtung eingebaut.
Alle Einrichtungsgegenstände, wie Bade-/Duschwannen, Waschtische sowie Toiletten und
Handwaschbecken, sind ausschließlich Markenfabrikate und werden in Standard-Weiß vorgesehen.
Die Anordnung der Einrichtungsgegenstände erfolgt gemäß den Planungsunterlagen
und Einbaumöglichkeiten.
Badewanne:
Acryl-Badewanne, 170 x 70 cm bzw. 160 x 70 cm (bzw. nach technischen Möglichkeiten),
mit Einhebel- Wannenfüll- und Brausebatterie, Ablaufgarnitur, Brauseschlauch mit Brausekopf
und Wandstange mit verstellbarer Brausekopfhalterung sowie Kunststoff-Duschabtrennung,
falls keine separate Dusche vorgesehen, Haltestange für Wanne, verchromt
Duschwanne:
falls vorgesehen, Acryl-Brausewanne, mit Echtglas-Duschabtrennung, sonst wie vor
Toiletten:
Tiefspültoilette wandgehängt mit weißem stabilen Kunststoffsitz und Deckel sowie stabilem
Toilettenpapierhalter, verchromt, WC-Bürste in Glaswandhalterung
Waschtisch:
Keramik-Waschtisch oder wo geplant als Doppelwaschbecken mit Halbsäule mit Einhebelmischbatterie,
Ablaufgarnitur verchromt, Kristallfeuchtraumspiegel mit Beleuchtung, passende
Ablage und Seifenhalter (Glas) mit Halterungen verchromt, Handtuchhalter verchromt.
Waschmaschinenanschluß:
Kaltwasserversorgung mit Eckventil und Ablaufleitung im Kellergeschoss.
Küchen:
Anschlussmöglichkeit für Küchenspüle mit Warm- und Kaltwasserversorgung einschl. Eckventil
für Spülmaschinenanschluss
Innenliegende Bäder erhalten eine Entlüftung.
9.3 Heizungsinstallation
In den Wohnungen erhält jeder Raum (Flur nur falls erforderlich) mindestens einen Flachheizkörper
mit Abdeckung. Jeder Heizkörper der einzelnen Wohnungen wird mit einem Thermostat
ausgestattet.
Die Heizkosten und der Warmwasserverbrauch aus zentraler Versorgung werden für jede
Wohnung separat ermittelt.
Die Heizungsrohre werden generell, soweit statisch und konstruktiv möglich, in den
Haupträumen unter Putz oder im Fußboden verlegt.
10.3 Außenanlagen
Die Außenanlage wird gemäß Planung neu gestaltet. Der Innenhofbereich wird neu eingefriedet gem.
Anforderung und Abstimmung mit den Behörden.
11. Sonstiges
Es wird ein Schlüsseltresor im Sockelbereich der Eingangstüre vorgesehen.
11.1 Grundreinigung
Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe der Wohneinheiten wird eine umfassende
Grundreinigung durchgeführt.
11.2 Änderungen
Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst im Ausbau als erforderlich erkannt werden
und durch Veränderungen keine Wertminderung entstehen. Änderungen dürfen die
Wohnqualität sowie Raumgrößen nicht verändern. Es sei denn, sie sind aus objektiven Gründen
unabdingbar.
11.3 Schlussbestimmungen
Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den einschlägigen DIN-Vorschriften durchgeführt
soweit es der Gebäudezustand zulässt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes aufgrund der
vorhandenen Altbausubstanz die heute geforderten DIN-Werte teilweise nicht erreicht sind
und nicht erreicht werden können.
Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane sowie die Verschleißteile gelten
die Gewähr-leistungsbedingungen der Hersteller.
Verbrauchszähler werden ggfs. in Abstimmung mit den Versorgungsträgern auf Mietbasis geliefert
und montiert. Leitungsinstallationen (Kabelnetze) für Kabel-TV und/oder –Radio werden
ggf. je nach Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters bzw. Betreibers an selbigen
übereignet und sodann ebenso auf Mietbasis betrieben.
Die Angaben in diesem Exposé erfolgen unter dem Vorbehalt, dass keine Umplanungen aus
baurechtlichen oder anderen Gründen erforderlich sind. Diese können beispielsweise Auswirkungen
auf die Raumaufteilung und Raumgröße haben. Insofern werden diesbezüglich keine
Zusicherungen abgegeben.
Blücherstraße 47/47a
Objektfotos
Grundrissbeispiel Blücherstraße 47/47a
Anlage 2
Kostenkalkulation Objekt Blücherstraße 47/47a
Ausstattung (Inventar)
Objekt
einmalig
(TEUR)
2
laufend
(TEUR)
3
Kaltmiete
1
Mietnebenkosten (TEUR p.a.)
p.a.
(TEUR)
je Monat
(TEUR)
EUR/ m²/Monat
Strom/Wasser
Heizung 4
sonst. Nebenkosten 5
86,7
7,2
8,34
33,6
6,0
Bewirtschaftung
(TEUR)
6
Bewachung
(TEUR)
Betreuung
(TEUR)
7
Blücherstraße 47
WFL (m²)
Kapazität
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
748
42
100,8
10,1
inkl. etwaiger zukünftig erforderlicher Instandhaltungsmaßnahmen an den Objekten
berechnet mit 2.400 €/Platz
berechnet mit 10% p.a. bei 2.400 € Möbel/Platz
Basis: durchschnittliche Verbrauchswerte Liliensteinstraße 2012-2013 pro Bewohner
Basis: Deutscher Mieterbund e.V.: Betriebskostenspiegel für Leipzig 2012/2013
berechnet nach VzÄ mit 37,5 TEUR /Jahr inkl. Personalnebenkosten inkl. Hausleitung zuzüglich Sachkostenanteil 10 TEUR/40 Bewohner zzgl. MWSt.
berechnet nach VzÄ mit 40 TEUR/Jahr inkl. Personalnebenkosten zzgl. 5 TEUR/Jahr/40 Bewohner Sachkosten zzgl. Mehrwertsteuer
zu 4)
Kosten für Strom/Wasser/Heizung pro Bewohner in EUR
800
jährlich
monatlich
66,7
zu 5)
Grundsteuer, Straßenreinigung, Müll, Gartenpflege, allg. Strom, Versicherung, Antenne/Kabel, sonst.
0,67
EUR/m²/Mt.
28,3
53,6
2400
10%
800
37500
40000
Summe p.a. (ohne
Erstausstattung)
(TEUR)
218,2
10000
5000