Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001880.pdf
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474 kB
Erstellt
29.08.14, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00226/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord
Anhörung
Ortschaftsrat Miltitz
Anhörung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.09.2014
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
2. Lesung
Ortschaftsrat Burghausen
30.09.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest
01.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
01.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
01.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
01.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
02.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
02.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Engelsdorf
06.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
06.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Lindenthal
07.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Mölkau
07.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Plaußig
07.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
07.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Seehausen
07.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Wiederitzsch
07.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
08.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
08.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
08.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
08.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
13.10.2014
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
14.10.2014
Anhörung
Ortschaftsrat Holzhausen
14.10.2014
Anhörung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen
Beschluss:
1.
Die Ratsversammlung stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Namensgebung von Schulen
in Trägerschaft der Stadt Leipzig zu.
2.
Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Leipzig in Kraft.
3.
Der Ratsbeschluss RBIII-1195/02 vom 11.12.2002 wird entsprechend geändert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Am 11. Dezember 2002 hat die Ratsversammlung erstmals eine Richtlinie zur Namensgebung von
Leipziger Schulen beschlossen.
Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes eine
Arbeitsgruppe „Schulnamen“ gebildet. Dieser Arbeitsgruppe gehörten an:
–
Stadträte (von den Fraktionen vorgeschlagen),
–
Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes,
–
Mitarbeiter des Dezernates I (Arbeitsgemeinschaft Straßennamen).
Die Tätigkeit erstreckte sich verwaltungsintern auf die sachliche Prüfung der Vollständigkeit und
Richtigkeit der Antragstellung sowie die allgemeine Prüfung, ob offensichtliche Gründe vorliegen,
welche gegen die Vergabe des beantragten Namens sprechen würden sowie auf Erarbeitung der
Beschlussvorlage und deren Einbringung in den parlamentarischen Geschäftsgang. Die
Arbeitsgruppe hatte den Auftrag bei Anträgen auf Personennamen biographische Daten und
Hintergrundinformationen zur kultur- und/oder politik-historischen Wirkungsgeschichte der
Namensgeberin/des Namensgebers zusammenzutragen und zu diskutieren. Teilweise fand eine
Anhörung der Antragsteller statt. In Einzelfällen wurden beantragte Schulnamen abgelehnt. Unter
Federführung des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wurden die Vorlagen zur
Namensgebung in die Ratsversammlung eingebracht.
Eine Änderung der Richtlinie ist aus nachfolgend aufgeführten Gründen erforderlich. Das Befassen
mit den Schulnamensanträgen wurde in den vergangenen Jahren nicht mehr in der separaten
Arbeitsgruppe „Schulnamen“ durchgeführt. Diese Arbeitsgruppe wurde in den Unterausschuss
„Schulnetzplanung“ vom Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule eingegliedert, da
die selben Personen in beiden Arbeitsgruppen tätig waren.
Der ersten Teil der Richtlinie, in welchem auf die ehemaligen POS/EOS–Namen eingegangen wird
kann entfallen, da mit dem Beschluss RBIV-180/04 vom 08.12.2004 geregelt wurde, dass der
Zeitraum für alle ruhenden Schulnamen zum 31.12.2004 endet und ab diesem Zeitpunkt alle EOSNamen und POS-Namen als erloschen gelten. Darüber hinaus sind formale Änderungen
erforderlich. Auch werden Themen, wie Umgang mit Namen lebender Personen sowie die
Einbindung von Angehörigen der Namensgeberin/des Namensgebers mit bedacht.
Da die Schulen in der Vergangenheit bei der Namenssuche sehr unterschiedlich vorgingen, ist es
erforderlich ihnen ein einheitliches Verfahren vorzugeben. Im Besonderen soll eine breite
Beteiligung der Schüler, Eltern und öffentlichen Gremien stattfinden. Auch ist die
Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren. Der Stadtrat hat mit Beschluss RBV-1863/13 vom 11.12. 2013
festgelegt, dass bereits bei der Schulnamenssuche ein Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Hier
ist vorgesehen, dass eine breite Beteiligung der Schüler- und Elternschaft der zu benennenden
Schule stattfindet und eine Information des Stadtbezirksbeirates/Ortschaftsrates und das
Schulumfeld bzw. des örtlichen Bürgervereins erfolgen soll. Durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung, soll der verbindliche Ablauf des Verfahrens begleitet werden.
Unter diesen Zielstellungen erfolgte eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinie sowie die
notwendige Anpassung des internen Verfahrens. Dies ist erforderlich, da es neben der bisherigen
rein sachlichen Prüfung und Vorlagenerstellung (auf Grundlage des Antrags) nunmehr Aufgabe der
Verwaltung ist, die Schulen in ihrer Namenssuche inhaltlich-konzeptionell zu beraten und im
Verfahren zu begleiten.
Das bedeutet, dass in der Suche nach einem passenden Schulnamen die inhaltliche Arbeit der
Schule überdacht und das Schulkonzept auf den neuen Schulnamen hin ausgerichtet wird, denn der
Schulname soll Leitbild sein. Die Verwaltung agiert hier als Impulsgeber für die inhaltlichkonzeptionelle Ausrichtung und unterstützt helfend bei der Konzeptüberarbeitung. Sie steht beratend
zu möglichen Wegen der Schulnamensfindung und begleitend im Beteiligungsverfahren bis zum
Beschluss der Schulkonferenz den Schulen zur Seite. Zudem trägt sie Sorge dafür, dass der neue
Schulname in der Innen- und Außenwirkung nicht nur für die Schule geeignet, sondern zugleich
auch für die Stadt Leipzig repräsentativ ist. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der
Verwaltung gemeinsam mit der Schule und verwaltungsinternen sowie anderen Sachverständigen
die Schulnamensanträge inhaltlich, pädagogisch und historisch( ggf. auch unter wissenschaftlicher
Begleitung) zu prüfen und zu erörtern sowie Meinungsbildungen vorzunehmen. Diese werden im
Unterausschuss „Schulnetzplanung“ vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis steht die
Meinungsbildung des Unterausschusses, welche als Empfehlung für den Stadtrat in die
Beschlussvorlage Eingang findet.
Mit der neuen Schwerpunktsetzung soll erreicht werden, dass die Schulen einen für sich und die
Stadt Leipzig geeigneten, repräsentativen und langfristig tragenden Schulnamen finden.
Anlagen:
1. Richtline zur Namensgebung von Leipziger Schulen
2. Handreichung für Schulen "Wie finde ich einen Schulnamen?"
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.19
Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (eRIS:
V/4057)
Vorlage: DS-00226/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Namensgebung von
Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zu.
2. Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Leipzig in Kraft.
3. Der Ratsbeschluss RBIII-1195/02 vom 11.12.2002 wird entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
„Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen“
1.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Diese Richtlinie gilt für öffentliche Schulen, für die die Stadt Leipzig gemäß § 22 des
Schulgesetzes, in der Fassung vom 16. Juli 2004 für den Freistaat Sachsen (SchulG),
Schulträger ist. Die kreisfreien Städte sind darüber hinaus Schulträger der berufsbildenden Schulen und der entsprechenden Förderschulen. Dem Schulträger obliegt auch
die Vergabe von Schulnamen.
Gemäß § 43 (2) Absatz 9c des Schulgesetzes, kann die Lehrerkonferenz über einen
Namen zu ihrer Schule beraten. Das innerschulische Beschlussrecht über den Namensantrag und die schriftliche Begründung liegt bei der Schulkonferenz. Deren Leiter/Leiterin
reicht den Antrag beim Schulträger ein.
Nach § 6 (23) der Hauptsatzung der Stadt Leipzig, ist der Stadtrat mit Beschlussfassung
zuständig für „die Benennung und Umbenennung von öffentlichen Gebäuden und
Einrichtungen“.
2.
Festlegung eines Verwaltungsnamens und Namensform
Jede Schule muss einen Verwaltungsnamen tragen. In der Stadt Leipzig ist der Verwaltungsname die Schulnummer. Die Wahl eines besonderen Eigennamens ist möglich.
Im Namen wird der Begriff „Schule“ verwendet. In der Regel wird die Schulart dem Namen
ergänzend hinzugefügt. Dies ergibt folgende Namensform.
Beispiele:
Georg-Schumann-Schule
Oberschule der Stadt Leipzig
Wilhelm-Hauff-Schule
Grundschule der Stadt Leipzig
In der Mail-Adresse müssen der Name der Schule, die Schulart und der Schulträger
ersichtlich sein. Die Schulart kann nur dann als Bestandteil im Namen geführt werden,
wenn diese Namensverbindung historisch begründbar ist. Der Schulname wird an die
Institution Schule vergeben, nicht an das Gebäude. Bei Aufhebung einer Schule erlischt
auch der Eigenname.
3.
Grundsätze für die Namenswahl
Grundsätzlich soll die Namensgebung ihrer Zweckbestimmung folgend mindestens für
eine Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei einer Neuprofilierung der Schule, kann bereits vor Ablauf dieses Zeitraums eine Änderung des Namens erfolgen.
Der Schulname muss sich an dem im § 1 des sächsischen Schulgesetzes formulierten
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule orientieren, wo es in Absatz 2 heißt: "Die
schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft
beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie den Schülern insbesondere
anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie
Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt,
1
Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und
Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und
freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und
Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen und sie zur selbstbestimmten und
verantwortungsbewussten Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
führt und die Freude an einem lebenslangen Lernen weckt. Bei der Gestaltung der
Lernprozesse werden die unterschiedliche Lern- und Leistungsfähigkeit der Schüler
inhaltlich und didaktisch-methodisch berücksichtigt sowie geschlechterspezifische
Unterschiede beachtet. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage."
Bei der Namenswahl und Begründung muss der pädagogische Anspruch der jeweiligen
Schulart4 des sächsischen Schulgesetzes Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist vor
Beschlussfassung der Schulkonferenz in den Findungsprozess einzubinden. Den Schulen
wird von der Verwaltung eine Handreichung „Wie finde ich einen Schulnamen“ zur
Verfügung gestellt.
Ein Schulname löst in der Öffentlichkeit Bewertungen, Vorstellungen und Erwartungen im
Hinblick auf die konkrete Schule aus. Für die am Schulleben Beteiligten ist der Name ein
möglicher Anknüpfungspunkt, um sich mit der Schule als Ort der Berufstätigkeit oder Ausbildung zu identifizieren und insbesondere auch pädagogischen Gedanken Rechnung zu
tragen. Der Name kann eine Vorbildwirkung für die Schule entfalten. Er kann dazu beitragen, die Schule im öffentlichen Bereich zu positionieren, er ist Image bildend, ein Marketing-Instrument und kann für einen Stadt- oder Ortsteil identitätsstiftend sein und auch
über die Stadt hinaus strahlen. Insofern sind durch die Schule, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und vor Beschlussfassung der Schulkonferenz, der zuständige Stadtbezirksbeirat/ Ortschaftsrat/ Bürgerverein und in geeigneter Weise andere Sachkundige in
die Namensfindung einzubeziehen.
Der Stadtrat empfiehlt drei grundsätzliche Möglichkeiten zur Namensgebung:
3.1 Personennamen
Als Personen, nach denen eine Schule benannt werden kann, kommen insbesondere in
Betracht:
• Personen, die sich um das Wohl der Stadt Leipzig im besonderen Maße verdient
gemacht haben und/oder Ehrenbürger der Stadt Leipzig sind.
• Personen, die in Deutschland und international einen noch heute bedeutsamen
Beitrag von historischer, wissenschaftlicher und kultureller Bedeutung sowie
einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau und zur Weiterentwicklung demokra-
tischer Lebens- und Umgangsformen in Politik und Gesellschaft geleistet haben.
Dabei ist positiv zu bewerten, wenn entscheidende Impulse im Sinne der
Menschenrechte und Demokratie gegeben wurden.
2
• Personen, die in einem unmittelbaren Bezug zur Fachrichtung oder dem
pädagogischen Konzept der Schule stehen.
• Die Namen von lebenden Personen werden nicht verliehen. Zwischen dem
Ableben und der Würdigung der Persönlichkeit durch die Namensgebung ist ein
angemessener Zeitraum einzuhalten. Lebende Verwandte sind angemessen bei
der Vergabe einzubinden.
Kinder und Jugendliche sollten sich damit je nach ihren Altersmöglichkeiten inhaltlich
auseinandersetzen können (z.B. Astrid-Lindgren-Schule, Gutenbergschule, WladimirFilatow-Schule)
3.2 Regionalnamen
Regionalnamen können bei überzeugenden Begründungen in Frage kommen. Dabei
können stadtgeschichtliche Aspekte tragen, städtische Orientierungspunkte oder eine
relative, manchmal dörfliche Eigenständigkeit zur Begründung herangezogen werden.
Regionalnamen können für die Identifizierung der Kinder mit dem Ortsteil und mit ihrem
Wohnumfeld bedeutsam sein und bieten Identitätsmöglichkeiten für die Menschen eines
ganzen Stadt- oder Ortsteils, bieten aber oftmals nur wenige inhaltliche pädagogische
Anknüpfungsmöglichkeiten (Beispiele in Leipzig: „Schule am Floßplatz“, „Schule Portitz“
oder „Schule am Adler“).
3.3 Pädagogische Programmnamen
Wenn eine Schule einen anerkannten pädagogischen Schwerpunkt entwickelt, wie er
beispielsweise in den Konzepten „Umweltschule“, „Europaschule“, „UNESCO-Schule“
enthalten ist, können den überregionalen Organisationen für mindestens 10 Jahre
vergeben wird.
4.
Rechte der Namensgeberin/ des Namensgebers
Bei einer Namenswahl, sind private Namens- und Persönlichkeitsrechte gemäß §12 BGB
und den einschlägigen Markengesetzen zu beachten. Bei Zweifeln muss eine Prüfung
durch das Rechtsamt erfolgen.
5.
Antragstellung durch die Schulkonferenz an das Amt für Jugend, Familie und
Bildung
5.1
Mit der Antragstellung sind einzureichen
•
•
•
•
das Antragsschreiben des/der Vorgesetzten der Schulkonferenz,
Kopie des Protokolls der beschließenden Gesamtlehrerkonferenz,
Kopie des Protokolls der beschließenden Schulkonferenz,
Nachweis über das durchgeführte Verfahren zur Namensfindung,
3
(inklusiv Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungen).
• Pädagogische Begründungen zum Namensvorschlag und
• Kurzbiographie zur Person, falls ein Personenname beantragt wird.
5.2
Das Antragsmaterial wird unter Federführung des Amtes für Jugend, Familie
und Bildung im Sinne der in Abschnitt 3 benannten Grundsätze und Rechte geprüft.
5.3
Im Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird der
Namensvorschlag erörtert. Hierbei ist dem Antragsteller die Gelegenheit zur
Vorstellung seines Antrags zu geben. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung zur
Erstellung einer
6.
Änderung und Ablegung eines Schulnamens
6.1
Bei einer Änderung des Schulnamens, ist im Zusammenhang mit der Beantragung
des Neuen Namens die Ablegung des ursprünglichen Namens nach dem gleichen
Verfahren, wie bei der Namensgebung zu begründen. Mit dem Beschluss zum
neuen Namen muss der Beschluss zum vorherigen Namen aufgehoben werden.
6.2
Das Ablegen eines Schulnamens, ohne dass die Schule einen neuen Namen
beantragt, hat zur Folge, dass die Schule eine Schulnummer als Schulname
erhält. Die Begründung zur Ablegung des Namens hat dem gleichen
Verfahren zu folgen, wie die Namensgebung, da ein Beschluss zur Ablegung des
Namens getroffen werden muss.
7.
Schlussbestimmungen
Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
4
5
Handreichung für Schulen
Liebe Mitglieder der Schulleitungen, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schülerinnen und
Schüler, liebe Elternvertreter und Mitglieder von Beiräten,
Schule lebt im Stadtteil und ihre Außenwirkung, lokal und überregional.
Mit dem Namen verbinden sich Erwartungen, Vorstellungen und Wertungen. Er stiftet Sinn und hat
Wiedererkennungswert. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Schulgeschichte, aber auch
stadt(teil)geschichtlichen
Besonderheiten,
hat
pädagogische
Wirkung
und
schafftkationsmöglichkeiten. Um die Identifikation zu erhöhen, sollte die Namenswahl in einem
intensiven Beteiligungsprozess auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Um dabei zu unterstützen und
Anregungen für die Findung eines geeigneten Schulnamens zu geben, wurde diese Handreichung
erarbeitet. Sie dient, in Ergänzung zu der durch den Stadtrat beschlossenen Richtlinie zum
verwaltungsrechtlichen Verfahren, als Orientierungshilfe bei der Namensfindung und gibt Hinweise
zu sachkundigen Stellen und Personen, die im Prozess der Namensfindung für Schulen
hinzugezogen werden können.
1
Welche Kategorien von Namen gibt es?
Grundsätzlich werden drei Möglichkeiten für die Auswahl des Schulnamens empfohlen: ein Personenname, ein
Regionalname oder ein pädagogischer Programmname. Es sollte eine intensive und kritische
Auseinandersetzung mit dem Namenswunsch erfolgen, die über eine reine Internetrecherche hinausgeht.
Personennamen
Eine gewissenhafte und vertiefte Auseinandersetzung mit der Biografie der ausgewählten Person ist
maßgeblich. Bei der Wahl von Personennamen können ausschließlich bereits verstorbene (Leipziger)
Persönlichkeiten Berücksichtigung finden. Bei noch lebenden Nachkommen > bis zu welchem Grad? - ist die
Erlaubnis zur Verwendung des Namens einzuholen. Ohne diese Zustimmung ist die Wahl des Namens nicht
möglich.
Ehrenbürger/-innen der Stadt Leipzig können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/unsere-stadt/auszeichnungen-und-ehrungen/
leipziger-ehrenbuerger
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
1
Regionalnamen (mit Ortsbezug)
Die Wahl eines Namens nach einer Besonderheit der Region kann sehr bedeutsam für das Wohnumfeld, den
Ortsteil oder die Stadt sein. Da sich jedoch meist wenige oder keine Anknüpfungspunkte zum pädagogischen
Konzept der Schule finden, ist es wichtig, sich intensiv mit dem unmittelbaren Umfeld des Schulstandortes
auseinanderzusetzen, gründlich zu recherchieren und die Wahl gut zu begründen.
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
2
Pädagogische Programmnamen
Anerkannte
2
Wie sollte der Prozess der Namensänderung/-wahl gestaltet werden?
Es ist entscheidend, einen breiten und demokratischen Prozess innerhalb der Schule und unter
Einbeziehung externer Akteure bzw. Experten zu beginnen, bevor Beschlüsse in schulischen
Gremien gefasst werden. Um dies leisten zu können, sollten die Aufgaben verteilt werden.
2.1 Innerschulische Prozesse der Namensänderung/-wahl
Das sächsische Schulgesetz enthält gem. §§ 43 ff. Bestimmungen zu schulischen Konferenzen und trifft
Aussagen über die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie von Eltern im schulischen Alltag. Bei
einer Schulnamensänderung ist ein Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz und zu diesem das Einverständnis der
Schulkonferenz notwendig.
Schüler/-innen und Eltern müssen die Möglichkeit haben, an der Wahl des Schulnamens auch außerhalb dieser
Vorschriften beteiligt zu werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um Mitwirkungsprozesse zu gestalten. Jede
Beteiligung stiftet demokratische Prozesse und stärkt die Identifikation der Schüler/-innen und ihrer Familien
mit der Schule nach innen und außen. Für die Schüler/-innen bietet sich zugleich die Chance, Sachwissen zu
erwerben. Für die Beteiligung von Schülerinnen, Schülern und Eltern bieten sich folgende Formen an:
Unterricht
In Unterrichtsfächern wie Geschichte oder Gemeinschaftskunde, aber auch fächerübergreifend, kann das
Thema „Neuer Schulname“ altersangemessen aufgegriffen werden. Der inhaltliche und zeitliche Umfang kann
dabei variieren.
Projekttage
In Projekttagen oder Projektwochen kann der Schulname als Schwerpunkt gesetzt werden. Die Schüler/-innen
haben so Gelegenheit, sich mit der Biografie und dem Wirken einer Person oder den Besonderheiten eines
Namens zu beschäftigen. Es können vor Ort Recherchen in Archiven, Museen oder bei Vereinen erfolgen.
Schüler/-innen können ihre Ergebnisse präsentieren oder zum Beispiel durch die Planung einer Namens-Rallye
kreativ umsetzen. Hier können auch verschiedene Vorschläge für den Schulnamen gesammelt werden.
Arbeitsgemeinschaften
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
3
Die Gründung von Arbeitsgemeinschaften kann die Beschäftigung von interessierten Schüler/-innen mit dem
Namenswunsch befördern. Der zeitliche Umfang erstreckt sich von einzelnen Nachmittagen bis hin zu
Arbeitsgemeinschaften über das ganze Schul(halb)jahr. Methodisch bieten sich u. a. Videodokumentationen
oder das Erarbeiten und Einstudieren von Theaterstücken an. Sachkundige Personen können eingeladen oder
aufgesucht werden. Die Ergebnisse lassen sich an Tagen der offenen Tür oder bei Elternabenden präsentieren.
Wandertage und Ausflüge
Wandertage und Ausflüge stärken das Erleben vor Ort. Es bietet sich die Chance, personenbezogene
biografische Stationen und regionale Bezüge authentisch aufzugreifen und die Impulse von Ortskundigen und
Fachleuten aufzunehmen. Außerschulische Veranstaltungen können auch als Grundlage für eine weitere oder
abschließende Thematisierung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften und Unterricht bieten.
Schulfeste und Tage der offenen Tür
Diese Veranstaltungen eignen sich, um Eltern und anderen Interessierten die Ergebnisse der Suche nach einem
Schulnamen zu präsentieren. Dritte können dabei in die Abstimmungs- und Auswahlprozesse einbezogen
werden. Über begleitende Pressearbeit im Ortsblatt oder einen Artikel in der Schülerzeitung können
Einladungen an die Öffentlichkeit ausgesprochen und der Findungsprozess öffentlichkeitswirksam
unterstützt werden.
Elternabende und Elternbriefe
Elternabende und Elternbriefe informieren und bieten zugleich eine Möglichkeit, Eltern für eine Mitwirkung zu
gewinnen. Im Rahmen von Elternabenden besteht die Gelegenheit, Rechercheergebnisse von Projekttagen,
Ausflügen und Arbeitsgemeinschaften von den Schüler/-innen präsentieren zu lassen. Kinder können ihren
Eltern so zeigen, was sie sich erarbeitet haben und stärken damit ihr Selbstbewusstsein.
Leipziger Kinderbüro
Für die Beteiligung braucht es Vorbereitung und
Zeit. Das Kinderbüro hilft bei der Frage, wie
Schüler/-innen beteiligt werden können und
leistet Hilfestellung bis hin zur praktischen
Unterstützung vor Ort. Individuelle Prozesse
können fachlich und altersangemessen begleitet
werden.
Leipziger Kinderbüro
Träger: Deutscher Kinderschutzbund
OV Leipzig e.V.
Rietschelstraße 2 (am Lindenauer Markt)
04177 Leipzig
Telefon: 0341 -337 5666
E-Mail: info@leipziger-kinderbuero.de
www.leipziger-kinderbuero.de
www.dksb-leipzig.de
2.2 Einbezug externer Akteure bei der Namensänderung/-wahl
Sobald der Wunsch zur Änderung des Namens in der Schule thematisiert wird, ist das Amt für
Jugend, Familie und Bildung einzubeziehen. Es berät und begleitet im Prozess der Namensfindung
und hält einen Pool an Schulnamen vor, die aus der Leipziger Schullandschaft durch die Aufhebung
von Schulstandorten verschwunden sind und auf die zurückgegriffen werden kann.
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
4
Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte
Die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte befassen sich mit allen wichtigen Angelegenheiten,
die den Stadtbezirk betreffen. Daher sollte der jeweilige Beirat in Kenntnis gesetzt werden. Eine
Auflistung der Kontaktdaten der einzelnen Beiräte findet sich unter:
www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtrat/stadtbezirksbeiraete
Darüber hinaus sollten sachkundige Personen und Stellen mit fundierten Kenntnissen zur Umgebung
des Schulstandortes oder zur Biografie für eine Namensgebung infrage kommender Personen in den
Namensfindungsprozess eingebunden werden und die Namensauswahl inhaltlich unterstützen.
Verschiedene Ansprechpartner sind im Punkt 3 aufgeführt.
3
Wer/was kann darüber hinaus noch unterstützen?
Bürgervereine
Es gibt zahlreiche Bürgervereine in Leipzig. Sie vertreten die Interessen der Stadtteilbewohner/-innen
und dienen dem Gemeinwohl der Bürger/-innen. Zudem bieten sie häufig ein breites Wissen zu
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
5
Besonderheiten des Stadtteils und zu dessen bekannten Persönlichkeiten. Sie können daher in
doppelter Hinsicht bei der Namenswahl einbezogen werden. Sicher kann der Bürgerverein wichtige
Informationen bereitstellen, wichtig ist, dass dieser über den Namenswunsch informiert wird. Eine
nicht vollständige Auflistung von Bürgervereinen findet sich unter:
http://projekte.sozwes.htwk-leipzig.de/Buergerinfo/Uebersicht.htm
Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil
Kleinere Bekanntmachungen oder Informationen im Ortsteil können kostenlos über die Ortsblätter erfolgen.
Dies ist eine Option, um die zu informieren und sie an der Namensgebung zu beteiligen. Hierfür ist das
Anliegen, mit der Angabe eines festen Ansprechpartners, einer Themenbeschreibung und welchen Ortsteil es
betrifft per zu senden.
Stadtarchiv Leipzig
Die Recherche zu Personen und eingemeindeten
Ortsteilen kann im Stadtarchiv erfolgen. Hierfür ist
formlos per eine Anfrage an das Stadtarchiv zu richten,
das Auskunft gibt, ob personenbezogene Informationen
vorliegen. Die entstehenden Kosten für Auskünfte
müssen von der Schule getragen werden.
Eine einfache Meldeauskunft über Personen kann beim
Bürgeramt eingeholt werden. Die Daten werden in
Leipzig zehn Jahre im Melderegister aufbewahrt. Bei
länger zurück liegenden Daten
Stadtarchiv Leipzig
Torgauer Straße 74
04318 Leipzig
Telefon: 0341 123-3800
E-Mail: stadtarchiv@leipzig.de
www.leipzig.de/stadtarchiv
Staatsarchiv Leipzig
Für Familiennachforschungen kann man sich an das
Sächsische Staatsarchiv wenden. Dabei sollte auch
hier eine schriftliche Anfrage erfolgen.
Sächsisches Staatsarchiv
Staatsarchiv Leipzig
Schongauerstr. 1
04328 Leipzig
Telefon: 0341 255 – 5500
E-Mail: poststelle-l@sta.smi.sachsen.de
www.staatsarchiv.sachsen.de
Vereine
Vereine können sowohl bei Benennung etwaiger
Nachkommen als auch bei der Suche nach
biografischen Bezügen helfen.
Pro Leipzig e.V.
Wal
04105 Leipzig
Der Verein Pro Leipzig e.V. hat in der
Zusammenarbeit mit Ortschronisten umfangreiche
Stadtteilstudien erarbeitet. Sie können beim Verein
erworben oder eingesehen werden. Hier finden sich
einzelne, für den Stadtteil wichtige Regionale
Telefon: 0341 9801804
E-Mail: proleipzig@t-online.de
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
www.proleipzig.eu
6
Bezugspunkte oder Persönlichkeiten.
Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte
Das Schulmuseum bietet eine umfassende Sammlung
von Schrift- und Bildquellen sowie Sachzeugnissen
bis hin zu Unterrichtsmitteln. Zudem werden
schulhistorische Forschungen betreut. Darüber hinaus
kann das Schulmuseum zu bildungsgeschichtlichen
Themen
sachkundig
Auskunft
geben.
Die
Kontaktaufnahme sollte schriftlich per
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
Schulmuseum –
Werkstatt für Schulgeschichte
Goerdelerring 20
04109 Leipzig
Telefon: 0341 – 213 05 68
E-Mail: info@schulmuseum-leipzig.de
www.schulmuseum-leipzig.de
7
4
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Mit der Antragsstellung der Schule bei der Stadt Leipzig beginnt das interne Verwaltungsverfahren.
Es umfasst Prüf- und Diskussionsprozesse. Besteht der Wunsch der Schule, die Umbenennung zu
Jubiläen, Jahres- oder Geburtstagen vorzunehmen, ist daher darauf zu achten, dass der Antrag
rechtzeitig (mindestens sechs bis zwölf Monate vor dem Datum) eingereicht wird.
Sobald der Stadtrat den Schulnamen beschlossen hat, erfolgt die Umbenennung durch die Schule.
Die Finanzierung muss aus dem Schulbudget gedeckt werden. Dafür empfiehlt es sich, notwendige
finanzielle Mittel bereits vor Beschlussfassung zu binden. Folgendes ist zu organisieren:
✗ Anpassung der Briefbögen
✗ Korrektur des Schulstempels
✗ Änderung des Schaubildes der Schule/des Schulschildes
✗ Beantragung des neuen Schulsiegels bei der Sächsischen Bildungsagentur
✗ Änderung der E-Mail-Adresse und Darstellung auf dem sächsischen Bildungsserver des
Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Plant Schule eine Feier zu ihrer Umbenennung, muss diese ebenfalls vollständig aus dem
Schulbudget getragen werden.
Die Sächsische Bildungsagentur erhält vom Amt für Jugend, Familie und Bildung die Information
über die Namensänderung mit einer Kopie der Beschlussausfertigung. Darin wird gebeten, die
Schulnamensänderung an das Sächsische Staatsministerium für Kultus weiterzuleiten. Die
Anpassung und Änderung aller Verzeichnisse des Schulträgers wie auch Änderungen im
Internetportal der Stadt Leipzig erfolgen auf dem Verwaltungsweg.
Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014
8