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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001880.pdf
Größe
474 kB
Erstellt
29.08.14, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 15:04

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00226/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord Anhörung Ortschaftsrat Miltitz Anhörung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.09.2014 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 2. Lesung Ortschaftsrat Burghausen 30.09.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Altwest 01.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost 01.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd 01.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd 01.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 02.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 02.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Engelsdorf 06.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln 06.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Lindenthal 07.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Mölkau 07.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Plaußig 07.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Rückmarsdorf 07.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Seehausen 07.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Wiederitzsch 07.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 08.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 08.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf 08.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 08.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West 13.10.2014 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 14.10.2014 Anhörung Ortschaftsrat Holzhausen 14.10.2014 Anhörung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Namensgebung von Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zu. 2. Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig in Kraft. 3. Der Ratsbeschluss RBIII-1195/02 vom 11.12.2002 wird entsprechend geändert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Am 11. Dezember 2002 hat die Ratsversammlung erstmals eine Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen beschlossen. Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes eine Arbeitsgruppe „Schulnamen“ gebildet. Dieser Arbeitsgruppe gehörten an: – Stadträte (von den Fraktionen vorgeschlagen), – Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes, – Mitarbeiter des Dezernates I (Arbeitsgemeinschaft Straßennamen). Die Tätigkeit erstreckte sich verwaltungsintern auf die sachliche Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragstellung sowie die allgemeine Prüfung, ob offensichtliche Gründe vorliegen, welche gegen die Vergabe des beantragten Namens sprechen würden sowie auf Erarbeitung der Beschlussvorlage und deren Einbringung in den parlamentarischen Geschäftsgang. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag bei Anträgen auf Personennamen biographische Daten und Hintergrundinformationen zur kultur- und/oder politik-historischen Wirkungsgeschichte der Namensgeberin/des Namensgebers zusammenzutragen und zu diskutieren. Teilweise fand eine Anhörung der Antragsteller statt. In Einzelfällen wurden beantragte Schulnamen abgelehnt. Unter Federführung des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wurden die Vorlagen zur Namensgebung in die Ratsversammlung eingebracht. Eine Änderung der Richtlinie ist aus nachfolgend aufgeführten Gründen erforderlich. Das Befassen mit den Schulnamensanträgen wurde in den vergangenen Jahren nicht mehr in der separaten Arbeitsgruppe „Schulnamen“ durchgeführt. Diese Arbeitsgruppe wurde in den Unterausschuss „Schulnetzplanung“ vom Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule eingegliedert, da die selben Personen in beiden Arbeitsgruppen tätig waren. Der ersten Teil der Richtlinie, in welchem auf die ehemaligen POS/EOS–Namen eingegangen wird kann entfallen, da mit dem Beschluss RBIV-180/04 vom 08.12.2004 geregelt wurde, dass der Zeitraum für alle ruhenden Schulnamen zum 31.12.2004 endet und ab diesem Zeitpunkt alle EOSNamen und POS-Namen als erloschen gelten. Darüber hinaus sind formale Änderungen erforderlich. Auch werden Themen, wie Umgang mit Namen lebender Personen sowie die Einbindung von Angehörigen der Namensgeberin/des Namensgebers mit bedacht. Da die Schulen in der Vergangenheit bei der Namenssuche sehr unterschiedlich vorgingen, ist es erforderlich ihnen ein einheitliches Verfahren vorzugeben. Im Besonderen soll eine breite Beteiligung der Schüler, Eltern und öffentlichen Gremien stattfinden. Auch ist die Öffentlichkeitsarbeit zu optimieren. Der Stadtrat hat mit Beschluss RBV-1863/13 vom 11.12. 2013 festgelegt, dass bereits bei der Schulnamenssuche ein Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Hier ist vorgesehen, dass eine breite Beteiligung der Schüler- und Elternschaft der zu benennenden Schule stattfindet und eine Information des Stadtbezirksbeirates/Ortschaftsrates und das Schulumfeld bzw. des örtlichen Bürgervereins erfolgen soll. Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, soll der verbindliche Ablauf des Verfahrens begleitet werden. Unter diesen Zielstellungen erfolgte eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinie sowie die notwendige Anpassung des internen Verfahrens. Dies ist erforderlich, da es neben der bisherigen rein sachlichen Prüfung und Vorlagenerstellung (auf Grundlage des Antrags) nunmehr Aufgabe der Verwaltung ist, die Schulen in ihrer Namenssuche inhaltlich-konzeptionell zu beraten und im Verfahren zu begleiten. Das bedeutet, dass in der Suche nach einem passenden Schulnamen die inhaltliche Arbeit der Schule überdacht und das Schulkonzept auf den neuen Schulnamen hin ausgerichtet wird, denn der Schulname soll Leitbild sein. Die Verwaltung agiert hier als Impulsgeber für die inhaltlichkonzeptionelle Ausrichtung und unterstützt helfend bei der Konzeptüberarbeitung. Sie steht beratend zu möglichen Wegen der Schulnamensfindung und begleitend im Beteiligungsverfahren bis zum Beschluss der Schulkonferenz den Schulen zur Seite. Zudem trägt sie Sorge dafür, dass der neue Schulname in der Innen- und Außenwirkung nicht nur für die Schule geeignet, sondern zugleich auch für die Stadt Leipzig repräsentativ ist. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Verwaltung gemeinsam mit der Schule und verwaltungsinternen sowie anderen Sachverständigen die Schulnamensanträge inhaltlich, pädagogisch und historisch( ggf. auch unter wissenschaftlicher Begleitung) zu prüfen und zu erörtern sowie Meinungsbildungen vorzunehmen. Diese werden im Unterausschuss „Schulnetzplanung“ vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis steht die Meinungsbildung des Unterausschusses, welche als Empfehlung für den Stadtrat in die Beschlussvorlage Eingang findet. Mit der neuen Schwerpunktsetzung soll erreicht werden, dass die Schulen einen für sich und die Stadt Leipzig geeigneten, repräsentativen und langfristig tragenden Schulnamen finden. Anlagen: 1. Richtline zur Namensgebung von Leipziger Schulen 2. Handreichung für Schulen "Wie finde ich einen Schulnamen?" BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.19 Änderung der Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (eRIS: V/4057) Vorlage: DS-00226/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Namensgebung von Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zu. 2. Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leipzig in Kraft. 3. Der Ratsbeschluss RBIII-1195/02 vom 11.12.2002 wird entsprechend geändert. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 „Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen“ 1. Rechtsgrundlage und Zuständigkeit Diese Richtlinie gilt für öffentliche Schulen, für die die Stadt Leipzig gemäß § 22 des Schulgesetzes, in der Fassung vom 16. Juli 2004 für den Freistaat Sachsen (SchulG), Schulträger ist. Die kreisfreien Städte sind darüber hinaus Schulträger der berufsbildenden Schulen und der entsprechenden Förderschulen. Dem Schulträger obliegt auch die Vergabe von Schulnamen. Gemäß § 43 (2) Absatz 9c des Schulgesetzes, kann die Lehrerkonferenz über einen Namen zu ihrer Schule beraten. Das innerschulische Beschlussrecht über den Namensantrag und die schriftliche Begründung liegt bei der Schulkonferenz. Deren Leiter/Leiterin reicht den Antrag beim Schulträger ein. Nach § 6 (23) der Hauptsatzung der Stadt Leipzig, ist der Stadtrat mit Beschlussfassung zuständig für „die Benennung und Umbenennung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen“. 2. Festlegung eines Verwaltungsnamens und Namensform Jede Schule muss einen Verwaltungsnamen tragen. In der Stadt Leipzig ist der Verwaltungsname die Schulnummer. Die Wahl eines besonderen Eigennamens ist möglich. Im Namen wird der Begriff „Schule“ verwendet. In der Regel wird die Schulart dem Namen ergänzend hinzugefügt. Dies ergibt folgende Namensform. Beispiele: Georg-Schumann-Schule Oberschule der Stadt Leipzig Wilhelm-Hauff-Schule Grundschule der Stadt Leipzig In der Mail-Adresse müssen der Name der Schule, die Schulart und der Schulträger ersichtlich sein. Die Schulart kann nur dann als Bestandteil im Namen geführt werden, wenn diese Namensverbindung historisch begründbar ist. Der Schulname wird an die Institution Schule vergeben, nicht an das Gebäude. Bei Aufhebung einer Schule erlischt auch der Eigenname. 3. Grundsätze für die Namenswahl Grundsätzlich soll die Namensgebung ihrer Zweckbestimmung folgend mindestens für eine Zeitraum von 10 Jahren festgeschrieben werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei einer Neuprofilierung der Schule, kann bereits vor Ablauf dieses Zeitraums eine Änderung des Namens erfolgen. Der Schulname muss sich an dem im § 1 des sächsischen Schulgesetzes formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule orientieren, wo es in Absatz 2 heißt: "Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie den Schülern insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, 1 Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen und sie zur selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt und die Freude an einem lebenslangen Lernen weckt. Bei der Gestaltung der Lernprozesse werden die unterschiedliche Lern- und Leistungsfähigkeit der Schüler inhaltlich und didaktisch-methodisch berücksichtigt sowie geschlechterspezifische Unterschiede beachtet. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Sachsen bilden hierfür die Grundlage." Bei der Namenswahl und Begründung muss der pädagogische Anspruch der jeweiligen Schulart4 des sächsischen Schulgesetzes Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist vor Beschlussfassung der Schulkonferenz in den Findungsprozess einzubinden. Den Schulen wird von der Verwaltung eine Handreichung „Wie finde ich einen Schulnamen“ zur Verfügung gestellt. Ein Schulname löst in der Öffentlichkeit Bewertungen, Vorstellungen und Erwartungen im Hinblick auf die konkrete Schule aus. Für die am Schulleben Beteiligten ist der Name ein möglicher Anknüpfungspunkt, um sich mit der Schule als Ort der Berufstätigkeit oder Ausbildung zu identifizieren und insbesondere auch pädagogischen Gedanken Rechnung zu tragen. Der Name kann eine Vorbildwirkung für die Schule entfalten. Er kann dazu beitragen, die Schule im öffentlichen Bereich zu positionieren, er ist Image bildend, ein Marketing-Instrument und kann für einen Stadt- oder Ortsteil identitätsstiftend sein und auch über die Stadt hinaus strahlen. Insofern sind durch die Schule, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und vor Beschlussfassung der Schulkonferenz, der zuständige Stadtbezirksbeirat/ Ortschaftsrat/ Bürgerverein und in geeigneter Weise andere Sachkundige in die Namensfindung einzubeziehen. Der Stadtrat empfiehlt drei grundsätzliche Möglichkeiten zur Namensgebung: 3.1 Personennamen Als Personen, nach denen eine Schule benannt werden kann, kommen insbesondere in Betracht: • Personen, die sich um das Wohl der Stadt Leipzig im besonderen Maße verdient gemacht haben und/oder Ehrenbürger der Stadt Leipzig sind. • Personen, die in Deutschland und international einen noch heute bedeutsamen Beitrag von historischer, wissenschaftlicher und kultureller Bedeutung sowie einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau und zur Weiterentwicklung demokra- tischer Lebens- und Umgangsformen in Politik und Gesellschaft geleistet haben. Dabei ist positiv zu bewerten, wenn entscheidende Impulse im Sinne der Menschenrechte und Demokratie gegeben wurden. 2 • Personen, die in einem unmittelbaren Bezug zur Fachrichtung oder dem pädagogischen Konzept der Schule stehen. • Die Namen von lebenden Personen werden nicht verliehen. Zwischen dem Ableben und der Würdigung der Persönlichkeit durch die Namensgebung ist ein angemessener Zeitraum einzuhalten. Lebende Verwandte sind angemessen bei der Vergabe einzubinden. Kinder und Jugendliche sollten sich damit je nach ihren Altersmöglichkeiten inhaltlich auseinandersetzen können (z.B. Astrid-Lindgren-Schule, Gutenbergschule, WladimirFilatow-Schule) 3.2 Regionalnamen Regionalnamen können bei überzeugenden Begründungen in Frage kommen. Dabei können stadtgeschichtliche Aspekte tragen, städtische Orientierungspunkte oder eine relative, manchmal dörfliche Eigenständigkeit zur Begründung herangezogen werden. Regionalnamen können für die Identifizierung der Kinder mit dem Ortsteil und mit ihrem Wohnumfeld bedeutsam sein und bieten Identitätsmöglichkeiten für die Menschen eines ganzen Stadt- oder Ortsteils, bieten aber oftmals nur wenige inhaltliche pädagogische Anknüpfungsmöglichkeiten (Beispiele in Leipzig: „Schule am Floßplatz“, „Schule Portitz“ oder „Schule am Adler“). 3.3 Pädagogische Programmnamen Wenn eine Schule einen anerkannten pädagogischen Schwerpunkt entwickelt, wie er beispielsweise in den Konzepten „Umweltschule“, „Europaschule“, „UNESCO-Schule“ enthalten ist, können den überregionalen Organisationen für mindestens 10 Jahre vergeben wird. 4. Rechte der Namensgeberin/ des Namensgebers Bei einer Namenswahl, sind private Namens- und Persönlichkeitsrechte gemäß §12 BGB und den einschlägigen Markengesetzen zu beachten. Bei Zweifeln muss eine Prüfung durch das Rechtsamt erfolgen. 5. Antragstellung durch die Schulkonferenz an das Amt für Jugend, Familie und Bildung 5.1 Mit der Antragstellung sind einzureichen • • • • das Antragsschreiben des/der Vorgesetzten der Schulkonferenz, Kopie des Protokolls der beschließenden Gesamtlehrerkonferenz, Kopie des Protokolls der beschließenden Schulkonferenz, Nachweis über das durchgeführte Verfahren zur Namensfindung, 3 (inklusiv Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungen). • Pädagogische Begründungen zum Namensvorschlag und • Kurzbiographie zur Person, falls ein Personenname beantragt wird. 5.2 Das Antragsmaterial wird unter Federführung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung im Sinne der in Abschnitt 3 benannten Grundsätze und Rechte geprüft. 5.3 Im Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird der Namensvorschlag erörtert. Hierbei ist dem Antragsteller die Gelegenheit zur Vorstellung seines Antrags zu geben. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung zur Erstellung einer 6. Änderung und Ablegung eines Schulnamens 6.1 Bei einer Änderung des Schulnamens, ist im Zusammenhang mit der Beantragung des Neuen Namens die Ablegung des ursprünglichen Namens nach dem gleichen Verfahren, wie bei der Namensgebung zu begründen. Mit dem Beschluss zum neuen Namen muss der Beschluss zum vorherigen Namen aufgehoben werden. 6.2 Das Ablegen eines Schulnamens, ohne dass die Schule einen neuen Namen beantragt, hat zur Folge, dass die Schule eine Schulnummer als Schulname erhält. Die Begründung zur Ablegung des Namens hat dem gleichen Verfahren zu folgen, wie die Namensgebung, da ein Beschluss zur Ablegung des Namens getroffen werden muss. 7. Schlussbestimmungen Die Richtlinie tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 4 5 Handreichung für Schulen Liebe Mitglieder der Schulleitungen, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Elternvertreter und Mitglieder von Beiräten, Schule lebt im Stadtteil und ihre Außenwirkung, lokal und überregional. Mit dem Namen verbinden sich Erwartungen, Vorstellungen und Wertungen. Er stiftet Sinn und hat Wiedererkennungswert. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Schulgeschichte, aber auch stadt(teil)geschichtlichen Besonderheiten, hat pädagogische Wirkung und schafftkationsmöglichkeiten. Um die Identifikation zu erhöhen, sollte die Namenswahl in einem intensiven Beteiligungsprozess auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Um dabei zu unterstützen und Anregungen für die Findung eines geeigneten Schulnamens zu geben, wurde diese Handreichung erarbeitet. Sie dient, in Ergänzung zu der durch den Stadtrat beschlossenen Richtlinie zum verwaltungsrechtlichen Verfahren, als Orientierungshilfe bei der Namensfindung und gibt Hinweise zu sachkundigen Stellen und Personen, die im Prozess der Namensfindung für Schulen hinzugezogen werden können. 1 Welche Kategorien von Namen gibt es? Grundsätzlich werden drei Möglichkeiten für die Auswahl des Schulnamens empfohlen: ein Personenname, ein Regionalname oder ein pädagogischer Programmname. Es sollte eine intensive und kritische Auseinandersetzung mit dem Namenswunsch erfolgen, die über eine reine Internetrecherche hinausgeht. Personennamen Eine gewissenhafte und vertiefte Auseinandersetzung mit der Biografie der ausgewählten Person ist maßgeblich. Bei der Wahl von Personennamen können ausschließlich bereits verstorbene (Leipziger) Persönlichkeiten Berücksichtigung finden. Bei noch lebenden Nachkommen > bis zu welchem Grad? - ist die Erlaubnis zur Verwendung des Namens einzuholen. Ohne diese Zustimmung ist die Wahl des Namens nicht möglich. Ehrenbürger/-innen der Stadt Leipzig können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/unsere-stadt/auszeichnungen-und-ehrungen/ leipziger-ehrenbuerger Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 1 Regionalnamen (mit Ortsbezug) Die Wahl eines Namens nach einer Besonderheit der Region kann sehr bedeutsam für das Wohnumfeld, den Ortsteil oder die Stadt sein. Da sich jedoch meist wenige oder keine Anknüpfungspunkte zum pädagogischen Konzept der Schule finden, ist es wichtig, sich intensiv mit dem unmittelbaren Umfeld des Schulstandortes auseinanderzusetzen, gründlich zu recherchieren und die Wahl gut zu begründen. Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 2 Pädagogische Programmnamen Anerkannte 2 Wie sollte der Prozess der Namensänderung/-wahl gestaltet werden? Es ist entscheidend, einen breiten und demokratischen Prozess innerhalb der Schule und unter Einbeziehung externer Akteure bzw. Experten zu beginnen, bevor Beschlüsse in schulischen Gremien gefasst werden. Um dies leisten zu können, sollten die Aufgaben verteilt werden. 2.1 Innerschulische Prozesse der Namensänderung/-wahl Das sächsische Schulgesetz enthält gem. §§ 43 ff. Bestimmungen zu schulischen Konferenzen und trifft Aussagen über die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern sowie von Eltern im schulischen Alltag. Bei einer Schulnamensänderung ist ein Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz und zu diesem das Einverständnis der Schulkonferenz notwendig. Schüler/-innen und Eltern müssen die Möglichkeit haben, an der Wahl des Schulnamens auch außerhalb dieser Vorschriften beteiligt zu werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, um Mitwirkungsprozesse zu gestalten. Jede Beteiligung stiftet demokratische Prozesse und stärkt die Identifikation der Schüler/-innen und ihrer Familien mit der Schule nach innen und außen. Für die Schüler/-innen bietet sich zugleich die Chance, Sachwissen zu erwerben. Für die Beteiligung von Schülerinnen, Schülern und Eltern bieten sich folgende Formen an: Unterricht In Unterrichtsfächern wie Geschichte oder Gemeinschaftskunde, aber auch fächerübergreifend, kann das Thema „Neuer Schulname“ altersangemessen aufgegriffen werden. Der inhaltliche und zeitliche Umfang kann dabei variieren. Projekttage In Projekttagen oder Projektwochen kann der Schulname als Schwerpunkt gesetzt werden. Die Schüler/-innen haben so Gelegenheit, sich mit der Biografie und dem Wirken einer Person oder den Besonderheiten eines Namens zu beschäftigen. Es können vor Ort Recherchen in Archiven, Museen oder bei Vereinen erfolgen. Schüler/-innen können ihre Ergebnisse präsentieren oder zum Beispiel durch die Planung einer Namens-Rallye kreativ umsetzen. Hier können auch verschiedene Vorschläge für den Schulnamen gesammelt werden. Arbeitsgemeinschaften Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 3 Die Gründung von Arbeitsgemeinschaften kann die Beschäftigung von interessierten Schüler/-innen mit dem Namenswunsch befördern. Der zeitliche Umfang erstreckt sich von einzelnen Nachmittagen bis hin zu Arbeitsgemeinschaften über das ganze Schul(halb)jahr. Methodisch bieten sich u. a. Videodokumentationen oder das Erarbeiten und Einstudieren von Theaterstücken an. Sachkundige Personen können eingeladen oder aufgesucht werden. Die Ergebnisse lassen sich an Tagen der offenen Tür oder bei Elternabenden präsentieren. Wandertage und Ausflüge Wandertage und Ausflüge stärken das Erleben vor Ort. Es bietet sich die Chance, personenbezogene biografische Stationen und regionale Bezüge authentisch aufzugreifen und die Impulse von Ortskundigen und Fachleuten aufzunehmen. Außerschulische Veranstaltungen können auch als Grundlage für eine weitere oder abschließende Thematisierung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften und Unterricht bieten. Schulfeste und Tage der offenen Tür Diese Veranstaltungen eignen sich, um Eltern und anderen Interessierten die Ergebnisse der Suche nach einem Schulnamen zu präsentieren. Dritte können dabei in die Abstimmungs- und Auswahlprozesse einbezogen werden. Über begleitende Pressearbeit im Ortsblatt oder einen Artikel in der Schülerzeitung können Einladungen an die Öffentlichkeit ausgesprochen und der Findungsprozess öffentlichkeitswirksam unterstützt werden. Elternabende und Elternbriefe Elternabende und Elternbriefe informieren und bieten zugleich eine Möglichkeit, Eltern für eine Mitwirkung zu gewinnen. Im Rahmen von Elternabenden besteht die Gelegenheit, Rechercheergebnisse von Projekttagen, Ausflügen und Arbeitsgemeinschaften von den Schüler/-innen präsentieren zu lassen. Kinder können ihren Eltern so zeigen, was sie sich erarbeitet haben und stärken damit ihr Selbstbewusstsein. Leipziger Kinderbüro Für die Beteiligung braucht es Vorbereitung und Zeit. Das Kinderbüro hilft bei der Frage, wie Schüler/-innen beteiligt werden können und leistet Hilfestellung bis hin zur praktischen Unterstützung vor Ort. Individuelle Prozesse können fachlich und altersangemessen begleitet werden. Leipziger Kinderbüro Träger: Deutscher Kinderschutzbund OV Leipzig e.V. Rietschelstraße 2 (am Lindenauer Markt) 04177 Leipzig Telefon: 0341 -337 5666 E-Mail: info@leipziger-kinderbuero.de www.leipziger-kinderbuero.de www.dksb-leipzig.de 2.2 Einbezug externer Akteure bei der Namensänderung/-wahl Sobald der Wunsch zur Änderung des Namens in der Schule thematisiert wird, ist das Amt für Jugend, Familie und Bildung einzubeziehen. Es berät und begleitet im Prozess der Namensfindung und hält einen Pool an Schulnamen vor, die aus der Leipziger Schullandschaft durch die Aufhebung von Schulstandorten verschwunden sind und auf die zurückgegriffen werden kann. Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 4 Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte Die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte befassen sich mit allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen. Daher sollte der jeweilige Beirat in Kenntnis gesetzt werden. Eine Auflistung der Kontaktdaten der einzelnen Beiräte findet sich unter: www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtrat/stadtbezirksbeiraete Darüber hinaus sollten sachkundige Personen und Stellen mit fundierten Kenntnissen zur Umgebung des Schulstandortes oder zur Biografie für eine Namensgebung infrage kommender Personen in den Namensfindungsprozess eingebunden werden und die Namensauswahl inhaltlich unterstützen. Verschiedene Ansprechpartner sind im Punkt 3 aufgeführt. 3 Wer/was kann darüber hinaus noch unterstützen? Bürgervereine Es gibt zahlreiche Bürgervereine in Leipzig. Sie vertreten die Interessen der Stadtteilbewohner/-innen und dienen dem Gemeinwohl der Bürger/-innen. Zudem bieten sie häufig ein breites Wissen zu Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 5 Besonderheiten des Stadtteils und zu dessen bekannten Persönlichkeiten. Sie können daher in doppelter Hinsicht bei der Namenswahl einbezogen werden. Sicher kann der Bürgerverein wichtige Informationen bereitstellen, wichtig ist, dass dieser über den Namenswunsch informiert wird. Eine nicht vollständige Auflistung von Bürgervereinen findet sich unter: http://projekte.sozwes.htwk-leipzig.de/Buergerinfo/Uebersicht.htm Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil Kleinere Bekanntmachungen oder Informationen im Ortsteil können kostenlos über die Ortsblätter erfolgen. Dies ist eine Option, um die zu informieren und sie an der Namensgebung zu beteiligen. Hierfür ist das Anliegen, mit der Angabe eines festen Ansprechpartners, einer Themenbeschreibung und welchen Ortsteil es betrifft per zu senden. Stadtarchiv Leipzig Die Recherche zu Personen und eingemeindeten Ortsteilen kann im Stadtarchiv erfolgen. Hierfür ist formlos per eine Anfrage an das Stadtarchiv zu richten, das Auskunft gibt, ob personenbezogene Informationen vorliegen. Die entstehenden Kosten für Auskünfte müssen von der Schule getragen werden. Eine einfache Meldeauskunft über Personen kann beim Bürgeramt eingeholt werden. Die Daten werden in Leipzig zehn Jahre im Melderegister aufbewahrt. Bei länger zurück liegenden Daten Stadtarchiv Leipzig Torgauer Straße 74 04318 Leipzig Telefon: 0341 123-3800 E-Mail: stadtarchiv@leipzig.de www.leipzig.de/stadtarchiv Staatsarchiv Leipzig Für Familiennachforschungen kann man sich an das Sächsische Staatsarchiv wenden. Dabei sollte auch hier eine schriftliche Anfrage erfolgen. Sächsisches Staatsarchiv Staatsarchiv Leipzig Schongauerstr. 1 04328 Leipzig Telefon: 0341 255 – 5500 E-Mail: poststelle-l@sta.smi.sachsen.de www.staatsarchiv.sachsen.de Vereine Vereine können sowohl bei Benennung etwaiger Nachkommen als auch bei der Suche nach biografischen Bezügen helfen. Pro Leipzig e.V. Wal 04105 Leipzig Der Verein Pro Leipzig e.V. hat in der Zusammenarbeit mit Ortschronisten umfangreiche Stadtteilstudien erarbeitet. Sie können beim Verein erworben oder eingesehen werden. Hier finden sich einzelne, für den Stadtteil wichtige Regionale Telefon: 0341 9801804 E-Mail: proleipzig@t-online.de Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 www.proleipzig.eu 6 Bezugspunkte oder Persönlichkeiten. Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte Das Schulmuseum bietet eine umfassende Sammlung von Schrift- und Bildquellen sowie Sachzeugnissen bis hin zu Unterrichtsmitteln. Zudem werden schulhistorische Forschungen betreut. Darüber hinaus kann das Schulmuseum zu bildungsgeschichtlichen Themen sachkundig Auskunft geben. Die Kontaktaufnahme sollte schriftlich per Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 Schulmuseum – Werkstatt für Schulgeschichte Goerdelerring 20 04109 Leipzig Telefon: 0341 – 213 05 68 E-Mail: info@schulmuseum-leipzig.de www.schulmuseum-leipzig.de 7 4 Wie geht es nach der Antragstellung weiter? Mit der Antragsstellung der Schule bei der Stadt Leipzig beginnt das interne Verwaltungsverfahren. Es umfasst Prüf- und Diskussionsprozesse. Besteht der Wunsch der Schule, die Umbenennung zu Jubiläen, Jahres- oder Geburtstagen vorzunehmen, ist daher darauf zu achten, dass der Antrag rechtzeitig (mindestens sechs bis zwölf Monate vor dem Datum) eingereicht wird. Sobald der Stadtrat den Schulnamen beschlossen hat, erfolgt die Umbenennung durch die Schule. Die Finanzierung muss aus dem Schulbudget gedeckt werden. Dafür empfiehlt es sich, notwendige finanzielle Mittel bereits vor Beschlussfassung zu binden. Folgendes ist zu organisieren: ✗ Anpassung der Briefbögen ✗ Korrektur des Schulstempels ✗ Änderung des Schaubildes der Schule/des Schulschildes ✗ Beantragung des neuen Schulsiegels bei der Sächsischen Bildungsagentur ✗ Änderung der E-Mail-Adresse und Darstellung auf dem sächsischen Bildungsserver des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Plant Schule eine Feier zu ihrer Umbenennung, muss diese ebenfalls vollständig aus dem Schulbudget getragen werden. Die Sächsische Bildungsagentur erhält vom Amt für Jugend, Familie und Bildung die Information über die Namensänderung mit einer Kopie der Beschlussausfertigung. Darin wird gebeten, die Schulnamensänderung an das Sächsische Staatsministerium für Kultus weiterzuleiten. Die Anpassung und Änderung aller Verzeichnisse des Schulträgers wie auch Änderungen im Internetportal der Stadt Leipzig erfolgen auf dem Verwaltungsweg. Dezernat V/Amt für Jugend, Familie und Bildung; Stand: 07.07.2014 8