Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001947.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
28.08.14, 12:00
Aktualisiert
09.07.18, 09:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00212/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Neufassung des "Leipziger Modells zur Schülerbeförderung" der Stadt Leipzig
(eRis: DS V/3712)
Beschluss:
Die Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ zum Schuljahr 2015/2016 mit
einem Hauptvertrag
•
Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“
zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH, der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und
der Stadt Leipzig und zwei Rahmenverträgen:
•
über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht,
•
zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leip
(temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen)
zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH und der Stadt Leipzig wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
zig
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
x
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
192.000
6.400 1.100.24.1.001
480.000
16.000
2015
2016ff
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Prüfkatalog
Sachverhalt/Anlasse der Vorlage
x
nein
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“
Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen
in Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht
Rahmenvertrag zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt
Leipzig (temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.17.
Neufassung des "Leipziger Modells zur Schülerbeförderung" der Stadt
Leipzig (eRIS: V/3712)
Vorlage: DS-00212/14
Beschluss:
Die Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ zum Schuljahr 2015/2016 mit
einem Hauptvertrag
・ Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“
zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH, der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH
und der Stadt Leipzig und zwei Rahmenverträgen:
・ über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht,
・ zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leip
zig (temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen)
zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH und der Stadt Leipzig wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“
zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig
zwischen der
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
(dieser vertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule)
(nachfolgend „Stadt Leipzig” genannt)
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
USt IdNr.: DE 141482754
Georgiring 3
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „LVB” genannt)
sowie der
Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) GmbH
Prager Straße 9
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „MDV” genannt)
Zwischen den o.g Vertragspartnern wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Präambel
Die Stadt Leipzig und die LVB sind entsprechend ihrer Verantwortung der Schülerfürsorge und
Schülerbeförderung über die allgemeinen Pflichten hinaus an der Entwicklung einer sicheren,
schnellen und preiswerten Beförderung der Schüler interessiert, die Schulen in der Stadt Leipzig
besuchen. Im Einvernehmen zwischen dem Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der
Stadt Leipzig und der LVB wurde das Leipziger Modell im Jahr 2002 entwickelt. Dieses für Leipzig
entwickelte Modell regelte in einer Kooperation zwischen der Stadt, der LVB und den Schülern bzw.
den Eltern auf der Basis einer Solidargemeinschaft die Verfahren zur Schulwege- und
Unterrichtswegebeförderung auf den Linien der LVB. Zum Schuljahr 2015/2016 wird dieses Modell mit
diesem Vertrag neugefasst und in das Tarifsystem des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV)
überführt sowie an die veränderte Schülerbeförderungssatzung angepasst. Diese Vereinbarung ersetzt
den Vertrag zwischen Stadt Leipzig und LVB vom 26.08.2002.
§ 1 Produkte
(1) Für die Schülerbeförderung der Stadt Leipzig werden vom MDV vier Produkte angeboten
(Festlegungen
zum
Geltungsbereich
enthalten
die
Tarifbestimmungen
und
Beförderungsbedingungen die als Anlage 1, sowie die Muster die als Anlage 2 beigefügt sind):
1. Die SchülerCard
(Schulwege)
2. Die SchülerMobilCard
(Schulwege und Freizeitwege)
3. Die KlassenCard
(Unterrichtswege und Profilunterricht)
4. Die SchülerPraktikumsCard
(Praktikumswege)
Seite 1 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
(2)
SchülerCard (SC)
a) Diese Karte kann für Schüler, die eine Schule in der Stadt Leipzig besuchen (siehe Anlage 3)
und Anspruch auf anteilige Kostentragung gemäß Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt
Leipzig haben, von den Eltern gegen Zahlung eines Eigenanteils für ein Schuljahr erworben
werden. Dazu wird mit der LVB ein Vertrag abgeschlossen, der zum Ende eines Schuljahres von
den Eltern bzw. dem/der Schüler/in gemäß den „Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur
Nutzung einer SC bzw. SMC“ gekündigt werden kann. Die jeweils gültigen Preise sind in der
Anlage 4 aufgelistet.
b) Besonderheit für Schüler berufsbildender Schulen
Der Erwerb und die Ausgabe der SC erfolgt für Schüler berufsbildender Schulen in der Stadt
Leipzig nur gegen Übergabe der von der Schule bestätigten Bescheinigung (Muster gemäß
Anlage 5) an allen Servicezentren und Service-Points der LVB. Für Schüler berufsbildender
Schulen wird die Bescheinigung vom Amt für Jugend, Familie und Bildung nach deren
Zusendung durch die LVB geprüft. Ist der Schüler nicht berechtigt zum Erwerb der SC,
informiert das Amt für Jugend, Familie und Bildung die LVB über das Prüfergebnis. In diesen
Fällen wird eine außerordentliche Kündigung des Vertrages gemäß den „Vertragsbedingungen
zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ von der LVB veranlasst.
Geltungsbereich der SchülerCard:
Beförderungsbedingungen.
(3)
siehe
Anlage
1
Tarifbestimmungen
und
SchülerMobilCard (SMC)
a) Diese Karte ist eine Erweiterung der SC auf den Freizeitbereich. Diese Karte kann für Schüler,
die eine Schule in der Stadt Leipzig besuchen und der anteiligen Kostentragung gemäß o.g.
Satzung zur Schülerbeförderung unterliegen, von den Eltern gegen Zahlung eines Eigenanteils
für ein Schuljahr erworben werden. Dazu wird mit der LVB ein Vertrag abgeschlossen, der zum
Ende eines Schuljahres von den Eltern bzw. dem/der Schüler/in gemäß den
„Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ gekündigt werden
kann. Die jeweils gültigen Preise sind in der Anlage 4 aufgelistet.
b) Besonderheit für Schüler berufsbildender Schulen
Der Erwerb und die Ausgabe der SMC erfolgt für Schüler berufsbildender Schulen in der Stadt
Leipzig nur gegen Übergabe der von der Schule bestätigten Bescheinigung (Muster gemäß
Anlage 5) an allen Servicezentren und Service-Points der LVB GmbH. Für Schüler
berufsbildender Schulen wird die Bescheinigung vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
nach deren Zusendung durch die LVB geprüft. Ist der Schüler nicht berechtigt zum Erwerb der
SMC, informiert das Amt für Jugend, Familie und Bildung die LVB über das Prüfergebnis. In
diesen Fällen wird die Kündigung eine außerordentliche des Vertrages gemäß den
„Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ von der LVB
veranlasst
Geltungsbereich der SchülerMobilCard:
Beförderungsbedingungen.
siehe
Anlage
1
Tarifbestimmungen
und
Seite 2 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
(4)
KlassenCard
Die KlassenCard für Unterrichtswege ist eine limitierte Auflage für Klassen- und
Gruppenfahrten zum Zweck des Besuches von Schulveranstaltungen. Die Verwaltung und
Kontrolle obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in Verbindung mit den Schulen.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung teilt der LVB kalenderjährlich die Nutzungshäufigkeit
der KlassenCard mit
Die KlassenCard gilt für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Die KlassenCard ist nicht
übertragbar. Schulen in freier Trägerschaft verhandeln mit dem MDV über einen möglichen
Erhalt.
Geltungsbereich der KlassenCard:
Beförderungsbedingungen.
(5)
siehe
Anlage
1
Tarifbestimmungen
und
SchülerPraktikumsCard
Für das Schülerpraktikum gilt die SchülerPraktikumsCard.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung teilt der LVB kalenderjährlich die Nutzungshäufigkeit
der SchülerPraktikumsCard mit.
Geltungsbereich der SchülerPraktikumsCard: siehe
Beförderungsbedingungen .
Anlage
1
Tarifbestimmungen
und
§ 2 Personengebundene Karten
Die SC, SMC und SchülerPraktikumsCard sind personengebunden und nicht übertragbar. Diese Karten
sind nur gültig in Verbindung mit einem persönlichen Schülerausweis mit Lichtbild bzw. für
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 mit einer Kundenkarte des MDV, die von der
jeweiligen Schule der Stadt Leipzig abgestempelt wurde (siehe Anlage 6).
§ 3 Bestellung der KlassenCard und der SchülerPraktikumsCard
Vor der Bestellung (Termin wird abgestimmt) der jeweiligen Cards beim Hersteller durch die LVB teilt
das Amt für Jugend, Familie und Bildung (Amt für Jugend, Familie und Bildung) die Anzahl der
benötigten KlassenCards und der SchülerPraktikumsCards mit. Eine Nachbestellung der benötigten
KlassenCards und der SchülerPraktikumsCards kann durch die LVB höchstens in einem Umfang von 10
% der bereits bestellten Cards berücksichtigt werden.
(1)
(2)
§ 4 Abrechnung
Der Anteil der Stadt Leipzig für die Grundsockelfinanzierung der Produkte des Leipziger
Modells beträgt für ein Schuljahr 480.000 € inkl. gesetzlicher USt. (zZt. 7 %).
Der in Pkt. 1 benannte Sockelbetrag wird auf Grundlage des Verkehrspreisindex des
Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 9.2, Verbraucherpreise, Teilindex
Verkehrsdienstleistungen - Nahverkehr - Berufs- und Schülerverkehr) fortgeschrieben. Als Basis
wir der Indexwert des Jahres 2013 zu Grunde gelegt. Die Anpassung erfolgt ab einer
Steigerung bzw. Absenkung zum vorherigen Indexwert um mehr als 2%. Die LVB informiert
die Stadt Leipzig bis zum 30.04. eines Jahres über den Indexwert des Vorjahres und die ggf.
resultierende Anpassung. Steigerungen, die auf Grund der Geringfügigkeitsgrenze nicht
erfolgen, werden auf das Folgejahr übertragen. Der Anpassungssatz wird entsprechend
erhöht. Die Anpassung wird zum Juli des aktuellen Jahres wirksam. Eine Absenkung unter den
in Pkt.1 bezifferten Sockebetrag ist ausgeschlossen.
Seite 3 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
(3)
Die Einnahmeaufteilung des Grundsockelbetrages zwischen den Verkehrsunternehmen erfolgt
durch den MDV auf der Basis eines gesonderten Einnahmeaufteilungsverfahrens im MDV-Tarif
grundsätzlich für die Tarifzone 110 (Leipzig). Die Zahlungen gemäß §4 Abs.1 erfolgen im
Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternhmen des MDV an die LVB.
(4)
Der Sockelbetrag wird in 10 gleichen Monatsraten beginnend zum 15.09.2015 an die LVB
ausgezahlt. In den Monaten Juli und August wird die Zahlung ausgesetzt. Es erfolgt keine
Rechnungslegung, die Zahlungen sind auf Grund dieser Vereinbarung auf das nachfolgende
Konto der LVB zu leisten:
IBAN:
BIC:
Zahlungsgrund:
(5)
DE98 8604 0000 0100 192400
COBA DEFF XXX
Grundsockelbetrag Leipziger Modell
Die Kosten für die KlassenCard und SchülerPraktikumsCard sind im Grundsockelbetrag gemäß
Pkt.1 enthalten.
§ 5 Ausgabe der Karten
Der Verkauf der SCs bzw. SMCs erfolgt nach der jeweiligen Tarifgenehmigung durch die LVB. Die
Ausgabe der KlassenCards und SchülerPraktikumsCards erfolgt über das Amt für Jugend, Familie und
Bildung an die betreffenden Schulen.
Die Bereitstellung der Produkte des Leipziger Modells ist spätestens 4 Wochen vor Schuljahresbeginn
durch die LVB zu gewährleisten. Die KlassenCards werden limitiert (durchschnittlich 4 Cards/Schule).
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung übermittelt bis zum 31.01. eines Jahres die im
zurückliegenden Jahr getätigten Fahrten mit der KlassenCard und PraktikumCard an die LVB.
Zur Nachvollziehbarkeit der Berechtigung zum Erhalt der SCs bzw. SMCs für das Personal der LVB wird
jährlich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung 4 Wochen vor Ende des Schuljahres für das
folgende Schuljahr eine aktualisierte Liste der Schulen übergeben, für deren Schülerbeförderung das
Amt für Jugend, Familie und Bildung verantwortlich ist. Diese Liste wird als Anlage 4 dem Vertrag
beigefügt und den Verkaufsstellen der LVB für das Verkaufsverfahren der SMC und SC zur Verfügung
gestellt.
(1)
§ 6 Rückgabe/Verlust von PraktikumsCards und KlassenCards
Zur Verhinderung des Missbrauchs der PraktikumsCards wird folgende Verfahrensweise
vereinbart: Die Rückgabe der PraktikumsCards erfolgt durch die Schüler an die jeweilige Schule
innerhalb einer Woche nach Beendigung der Schülerpraktika. Die ausgebende Schule
verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vernichtung der PraktikumsCards. Das Amt für Jugend,
Familie und Bildung erstellt dazu eine Arbeitsanweisung an die ausgebenden Schulen.
(2)
Zur Verhinderung des Missbrauchs der KlassenCards wird folgende Verfahrensweise
vereinbart: Die Rückgabe der KlassenCards erfolgt durch die Schulen an das Amt für Jugend,
Familie und Bildung innerhalb zwei Wochen vor dem Beginn des kommenden Schuljahres. Das
Amt für Jugend, Familie und Bildung erstellt dazu eine Arbeitsanweisung an die ausgebenden
Schulen und verpflichtet sich, die KlassenCards zum Ende eines Schuljahres ordnungsgemäß zu
vernichten.
(3)
Ein Verlust von Karten im laufenden Schuljahr ist den LVB unverzüglich unter Angabe der
Kartenummer mitzuteilen. Es erfolgt kein Verlustersatz.
§ 7 Verkehrstarifänderung
Der dem Leipziger Modell zugrunde liegende Tarif bleibt innerhalb eines Schuljahres von
Tarifänderungen unberührt. Die Stadt Leipzig wird vom MDV über die Tarifänderungen nach
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde informiert.
Seite 4 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
§ 8 Gültigkeit des Vertrages
Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für das Schuljahr 2015/2016. Der
Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres mit
Wirkung zum nachfolgenden Schuljahr durch einen Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages ist das Vorliegen der Tarifgenehmigung.
§ 10 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des
Vertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung beider Vertragsparteien.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene
Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(1)
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Anlage 1 – 6 sind Bestandteile des Vertrages.
Bei Verlängerungen des Vertrages sind die Anlagen jeweils durch die Vertragsparteien zu
aktualisieren.
(2)
Der Vertrag wurde dreifach gefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
(3)
Gerichtsstand ist Leipzig.
Stadt Leipzig
______________________________________________ Leipzig, den ..................................
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
______________________________________________ Leipzig, den ..................................
Geschäftsführung
Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) GmbH
______________________________________________ Leipzig, den ..................................
Geschäftsführung
Anlagen: 1-6
Seite 5 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Anlage 1
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
Seite 6 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Anlage 2
Muster Karten
Seite 7 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Anlage 3
Schulliste
Seite 8 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Anlage 4
Preise
Gültige Preise für die SchülerCard und SchülerMobilCard im Schuljahr 2015/2016
SchülerCard
SchülerMobilCard
Seite 9 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Anlage 5
Muster Bescheinigung zum Erwerb einer SC/SMC
Übergabe vom Amt für Jugend Familie und Bildung
Seite 10 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Anlage 6
Muster Kundenkarte
Seite 11 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der
Stadt Leipzig
Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen
Zwischen der
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
(dieser vertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule)
nachfolgend „Stadt” genannt
und der
Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH
Georgiring 3
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
- nachfolgend „LVB” genannt -
wird folgender Vertrag abgeschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist der Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern der Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig zu Projekt- bzw. Profilunterricht.
2. Die erworbenen Fahrscheine berechtigen zur Fahrt im Linienverkehr der Verkehrsunternehmen
(Anlage 2 der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des MDV) des Öffentlichen
Personennahverkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn und Nahverkehrszüge (RE, RB, MRB)) in
der/den jeweils aufgedruckten Tarifzone/n des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).
3. Die Stadt Leipzig bestellt die Fahrscheine bei den LVB in der gewünschten Stückzahl und in den
Tarifzonen-Varianten. Zur Bestellung wird das als Anlage 1 beigefügte Formular genutzt. Die
LVB liefert die Fahrscheine an die Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung, Sachgebiet
Schulträgeraufgaben gegen Unterzeichnung eines Lieferscheines aus.
§ 2 Bezahlung
1. Der Preis für die Leistung gemäß Bestellung wird auf der Grundlage des jeweils geltenden Tarifs
erhoben.
2. Die Rechnungslegung erfolgt zum Monatsende nach Übergabe der Fahrscheine an die Stadt
Leipzig, durch die LVB. Die Stadt Leipzig überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlungsfrist
von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto unter
Angabe von Rechnungs- und Kundennummer.
Seite 1 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen
§ 3 Beförderungsbedingungen
Die Beförderung der Fahrgäste wird von den MDV-Unternehmen auf Grundlage der
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung erbracht. Die
jeweils gültigen Bestimmungen können unter www.mdv.de eingesehen werden.
§ 4 Laufzeit, Inkrafttreten, Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Partner in Kraft und gilt unbefristet.
2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1
Monat jederzeit möglich.
3. Gerät der Stadt in Zahlungsverzug, kann die LVB den Vertrag jederzeit außerordentlich fristlos
kündigen.
4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene
Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
des Vertrages, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung der Parteien.
2. Diese Vereinbarung wurde zweifach gefertigt. Jeder Stadt erhält ein unterschriebenes Exemplar.
Die Anlage 1 ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
3. Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den ...............................
Leipzig, den ...............................
Stadt Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
…………………………………
Prof. Dr. Fabian
Bürgermeister
.....................................………………………
Geschäftsführung
Seite 2 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen
Anlage 1
Seite 3 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen
Seite 4 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen
Rahmenvertrag zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre
für Schüler der Stadt Leipzig
zwischen der
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
(dieser vertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule)
(nachfolgend „Stadt Leipzig” genannt)
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
USt IdNr.: DE 141482754
Georgiring 3
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „LVB” genannt)
Zwischen den o. g. Vertragspartnern wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Präambel
(1) Mit dem am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzept zur Finanzierung
des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ (RB IV/1754/09) wurde die LVB auf
dem Busliniennetz im Territorium der Stadt Leipzig mit folgenden gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen betraut: Vorhaltung der Infrastruktur, verbundbezogene Verpflichtungen,
Aufgaben des Fahrbetriebes sowie sozialpolitische Verpflichtungen.
(2) Die LVB erhält von der Stadt Leipzig finanzielle Zuwendungen auf Grund des zwischen beiden
Parteien geschlossenen „Rahmenvertrages zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für
Schüler der Stadt Leipzig“. Die Stadt Leipzig ist bereit, diese Mittel an die LVB zu zahlen, damit
Schüler im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen und aufgrund von temporären
Auslagerungen an einen anderen Schulstandort durch ein zusätzliches ÖPNV-Angebot die
Möglichkeit erhalten, die Schule weiterhin problemlos zu erreichen. Hierdurch ist es ggf.
notwendig, zusätzliche spezielle Schülerverkehre zwischen dem üblichen Schulstandort und
dem ausgelagerten Standort einzurichten. Dieser Rahmenvertrag
fasst alle aktuellen
zusätzlichen Schülerverkehre zusammen und dient zur Erleichterung der Arbeit zwischen der
Stadt Leipzig und den LVB.
(3) Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss und weitere Zuschüsse der Stadt Leipzig,
welche aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen der LVB gezahlt werden, werden
unabhängig vom im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zwischen der Stadt Leipziger, der
LVV und der LVB in der jeweils aktuellen Fassung (im folgenden kurz VLFV genannt)
vereinbarten Zuschuss gewährt.
Seite 1 von 5
§ 1 Anfrage / Angebot
(1) Die Stadt Leipzig fragt temporäre Schülerverkehre nach Möglichkeit bei den LVB mit einer Frist
von 6 Monaten vor Beginn der Leistung an. Im Rahmen dieser Anfrage werden den LVB
folgende Grunddaten zur Verfügung gestellt:
a. Name der Schule
b. Bisheriger Schulstandort
c. Ausgelagerter Schulstandort
d. Auslagerungszeitraum
e. Anzahl der betroffenen Schüler
f. Schulzeiten
g. Klassenstufen
h. Qualitätsanforderungen
(2) Die LVB prüft auf Grundlage der in Pkt. 1 aufgeführten Grundlage den möglichen bzw.
wirtschaftlichsten Fahrzeugeinsatz und erstellt, soweit die Anfrage technisch bzw. betrieblich
umsetzbar ist, innerhalb von 4 Wochen nach der erfolgten Anfrage ein Angebot gegenüber
der Stadt Leipzig.
(3) Bei Angebotsannahme erfolgt eine Aufnahme des temporären Schülerverkehrs als Anlage in
diesen Rahmenvertrag.
§ 2 Änderung bzw. Stornierung der Leistung
(1) Die Leistungserbringung der temporären Schülerverkehre erfolgt an Schultagen des Freistaates
Sachsen. Die Stadt Leipzig informiert die LVB 8 Wochen vor Schuljahresbeginn über die
Schultage der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im kommenden Schuljahr.
(2) Änderungen und Stornierungen von Leistungstagen innerhalb eines Schuljahres sind mit einer
Frist von mindestens 6 Wochen zum Monatsende vor der Änderung gegenüber der LVB
anzuzeigen.
§ 3 Finanzierung / Abrechnung
(1) Die LVB erstellt eine monatliche Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt
Leipzig.
(2) Grundlage der Abrechnung sind die Leistungstage im vergangenen Monat sowie die in den
Anlagen festgelegten Tagespreise je Schülerverkehr.
(3) Die Stadt Leipzig überweist den Rechnungsbetrag mit einer Frist von 4 Wochen nach
Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer auf die die in der Rechnung
benannte Kontoverbindung.
§ 4 Einhaltung der EU-Vorgaben
Zur Vermeidung einer Überkompensation legt die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen
Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der
Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die Zahlungen
gemäß dieser Vereinbarung aus.
Seite 2 von 5
§ 5 Gültigkeit des Vertrages
Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für das Schuljahr 2015/2016. Der
Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres mit
Wirkung zum nachfolgenden Schuljahr durch einen Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
§ 6 Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des
Vertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung beider Vertragsparteien.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene
Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen
Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Seite 3 von 5
§ 8 Schlussbestimmungen
(1)
Die Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Bei Verlängerungen des
Vertrages sind die Anlage und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Anlage
1 jeweils durch die Vertragsparteien zu aktualisieren.
(2)
Der Vertrag wurde zweifach gefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
(3)
Gerichtsstand ist Leipzig.
Stadt Leipzig
______________________________________________ Leipzig, den ..................................
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
______________________________________________ Leipzig, den ..................................
Geschäftsführung
Anlagen: 1
Seite 4 von 5
Anlage 1
Temporärer Bustransfer durch die Schließung der 71. Grundschule:
1. Durch die Aufhebung der 71. Grundschule wird gemäß RBV-654/11 (DS-Nr. V/980) vom
19.01.2011 ein zusätzlicher Bustransfer bis zum Schuljahresende 2014/2015 (10. Juli 2015) zur 1.
Unterrichtsstunde eingerichtet. Der Bustransfer wird durch einen Normalbus mit Beckengurten
durchgeführt. Die Abfahrtszeiten sowie die Haltepunkte sind in der Anlage 1a festgehalten. Der
temporäre Bustransfer wird ausschließlich für Schüler der Grundschule Portitz bereitgestellt.
2. Finanzierung Bustransfer durch die Aufhebung der 71. Grundschule:
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung finanziert die in Pkt 1 geregelten zusätzlichen Fahrten
mit 158,72 EUR pro Schultag. Die Beträge verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
(zurzeit 7%).
3. Finanzierung von SchülerCards für Schüler der Grundschule Portitz:
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernimmt die Kosten einer SchülerCard in vollem
Umfang gemäß den für das Schuljahr gültigen Tarifpreis des Mitteldeutschen Verkehrsverbund.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung bestellt die Karten bei den LVB durch Abgabe eines
Bestellformulars zum Erwerb einer SchülerCard. Die LVB versenden die Karten direkt an den
Kunden. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungslegung an das Amt für Jugend Familie und
Bildung.
Stand 01.2014
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RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00212/14 (V/3712) vom 10.03.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014
Beschluss- Nr. DS-00212/14
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“
Stand vom 16.03.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
umgehend über den Beschluss DS-00212/14 vom 15.10.2014 informiert. Die LVB hat diese
Mitteilung zur Kenntnis genommen. Der Hauptvertrag und die Rahmenverträge werden derzeit
von der LVB ausgefertigt. Die Unterzeichnung ist für April 2015 geplant.