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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001947.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
28.08.14, 12:00
Aktualisiert
09.07.18, 09:51

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00212/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Neufassung des "Leipziger Modells zur Schülerbeförderung" der Stadt Leipzig (eRis: DS V/3712) Beschluss: Die Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ zum Schuljahr 2015/2016 mit einem Hauptvertrag • Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“ zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH, der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Stadt Leipzig und zwei Rahmenverträgen: • über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht, • zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leip (temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen) zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH und der Stadt Leipzig wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen zig Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x Folgen bei Ablehnung nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam x von Ergebnishaushalt bis nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 192.000 6.400 1.100.24.1.001 480.000 16.000 2015 2016ff Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Prüfkatalog Sachverhalt/Anlasse der Vorlage x nein x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“ Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht Rahmenvertrag zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig (temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.17. Neufassung des "Leipziger Modells zur Schülerbeförderung" der Stadt Leipzig (eRIS: V/3712) Vorlage: DS-00212/14 Beschluss: Die Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ zum Schuljahr 2015/2016 mit einem Hauptvertrag ・ Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell zur Schülerbeförderung“ zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH, der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Stadt Leipzig und zwei Rahmenverträgen: ・ über den Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern/-innen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zum Projekt- bzw. Profilunterricht, ・ zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schulen in Trägerschaft der Stadt Leip zig (temporäre Auslagerungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen) zwischen den Leipziger Verkehrsbetrieben GmbH und der Stadt Leipzig wird bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister (dieser vertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) (nachfolgend „Stadt Leipzig” genannt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH USt IdNr.: DE 141482754 Georgiring 3 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „LVB” genannt) sowie der Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) GmbH Prager Straße 9 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „MDV” genannt) Zwischen den o.g Vertragspartnern wird folgende Vereinbarung geschlossen: Präambel Die Stadt Leipzig und die LVB sind entsprechend ihrer Verantwortung der Schülerfürsorge und Schülerbeförderung über die allgemeinen Pflichten hinaus an der Entwicklung einer sicheren, schnellen und preiswerten Beförderung der Schüler interessiert, die Schulen in der Stadt Leipzig besuchen. Im Einvernehmen zwischen dem Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der Stadt Leipzig und der LVB wurde das Leipziger Modell im Jahr 2002 entwickelt. Dieses für Leipzig entwickelte Modell regelte in einer Kooperation zwischen der Stadt, der LVB und den Schülern bzw. den Eltern auf der Basis einer Solidargemeinschaft die Verfahren zur Schulwege- und Unterrichtswegebeförderung auf den Linien der LVB. Zum Schuljahr 2015/2016 wird dieses Modell mit diesem Vertrag neugefasst und in das Tarifsystem des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) überführt sowie an die veränderte Schülerbeförderungssatzung angepasst. Diese Vereinbarung ersetzt den Vertrag zwischen Stadt Leipzig und LVB vom 26.08.2002. § 1 Produkte (1) Für die Schülerbeförderung der Stadt Leipzig werden vom MDV vier Produkte angeboten (Festlegungen zum Geltungsbereich enthalten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen die als Anlage 1, sowie die Muster die als Anlage 2 beigefügt sind): 1. Die SchülerCard (Schulwege) 2. Die SchülerMobilCard (Schulwege und Freizeitwege) 3. Die KlassenCard (Unterrichtswege und Profilunterricht) 4. Die SchülerPraktikumsCard (Praktikumswege) Seite 1 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig (2) SchülerCard (SC) a) Diese Karte kann für Schüler, die eine Schule in der Stadt Leipzig besuchen (siehe Anlage 3) und Anspruch auf anteilige Kostentragung gemäß Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Leipzig haben, von den Eltern gegen Zahlung eines Eigenanteils für ein Schuljahr erworben werden. Dazu wird mit der LVB ein Vertrag abgeschlossen, der zum Ende eines Schuljahres von den Eltern bzw. dem/der Schüler/in gemäß den „Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ gekündigt werden kann. Die jeweils gültigen Preise sind in der Anlage 4 aufgelistet. b) Besonderheit für Schüler berufsbildender Schulen Der Erwerb und die Ausgabe der SC erfolgt für Schüler berufsbildender Schulen in der Stadt Leipzig nur gegen Übergabe der von der Schule bestätigten Bescheinigung (Muster gemäß Anlage 5) an allen Servicezentren und Service-Points der LVB. Für Schüler berufsbildender Schulen wird die Bescheinigung vom Amt für Jugend, Familie und Bildung nach deren Zusendung durch die LVB geprüft. Ist der Schüler nicht berechtigt zum Erwerb der SC, informiert das Amt für Jugend, Familie und Bildung die LVB über das Prüfergebnis. In diesen Fällen wird eine außerordentliche Kündigung des Vertrages gemäß den „Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ von der LVB veranlasst. Geltungsbereich der SchülerCard: Beförderungsbedingungen. (3) siehe Anlage 1 Tarifbestimmungen und SchülerMobilCard (SMC) a) Diese Karte ist eine Erweiterung der SC auf den Freizeitbereich. Diese Karte kann für Schüler, die eine Schule in der Stadt Leipzig besuchen und der anteiligen Kostentragung gemäß o.g. Satzung zur Schülerbeförderung unterliegen, von den Eltern gegen Zahlung eines Eigenanteils für ein Schuljahr erworben werden. Dazu wird mit der LVB ein Vertrag abgeschlossen, der zum Ende eines Schuljahres von den Eltern bzw. dem/der Schüler/in gemäß den „Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ gekündigt werden kann. Die jeweils gültigen Preise sind in der Anlage 4 aufgelistet. b) Besonderheit für Schüler berufsbildender Schulen Der Erwerb und die Ausgabe der SMC erfolgt für Schüler berufsbildender Schulen in der Stadt Leipzig nur gegen Übergabe der von der Schule bestätigten Bescheinigung (Muster gemäß Anlage 5) an allen Servicezentren und Service-Points der LVB GmbH. Für Schüler berufsbildender Schulen wird die Bescheinigung vom Amt für Jugend, Familie und Bildung nach deren Zusendung durch die LVB geprüft. Ist der Schüler nicht berechtigt zum Erwerb der SMC, informiert das Amt für Jugend, Familie und Bildung die LVB über das Prüfergebnis. In diesen Fällen wird die Kündigung eine außerordentliche des Vertrages gemäß den „Vertragsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung einer SC bzw. SMC“ von der LVB veranlasst Geltungsbereich der SchülerMobilCard: Beförderungsbedingungen. siehe Anlage 1 Tarifbestimmungen und Seite 2 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig (4) KlassenCard Die KlassenCard für Unterrichtswege ist eine limitierte Auflage für Klassen- und Gruppenfahrten zum Zweck des Besuches von Schulveranstaltungen. Die Verwaltung und Kontrolle obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in Verbindung mit den Schulen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung teilt der LVB kalenderjährlich die Nutzungshäufigkeit der KlassenCard mit Die KlassenCard gilt für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Die KlassenCard ist nicht übertragbar. Schulen in freier Trägerschaft verhandeln mit dem MDV über einen möglichen Erhalt. Geltungsbereich der KlassenCard: Beförderungsbedingungen. (5) siehe Anlage 1 Tarifbestimmungen und SchülerPraktikumsCard Für das Schülerpraktikum gilt die SchülerPraktikumsCard. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung teilt der LVB kalenderjährlich die Nutzungshäufigkeit der SchülerPraktikumsCard mit. Geltungsbereich der SchülerPraktikumsCard: siehe Beförderungsbedingungen . Anlage 1 Tarifbestimmungen und § 2 Personengebundene Karten Die SC, SMC und SchülerPraktikumsCard sind personengebunden und nicht übertragbar. Diese Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem persönlichen Schülerausweis mit Lichtbild bzw. für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 mit einer Kundenkarte des MDV, die von der jeweiligen Schule der Stadt Leipzig abgestempelt wurde (siehe Anlage 6). § 3 Bestellung der KlassenCard und der SchülerPraktikumsCard Vor der Bestellung (Termin wird abgestimmt) der jeweiligen Cards beim Hersteller durch die LVB teilt das Amt für Jugend, Familie und Bildung (Amt für Jugend, Familie und Bildung) die Anzahl der benötigten KlassenCards und der SchülerPraktikumsCards mit. Eine Nachbestellung der benötigten KlassenCards und der SchülerPraktikumsCards kann durch die LVB höchstens in einem Umfang von 10 % der bereits bestellten Cards berücksichtigt werden. (1) (2) § 4 Abrechnung Der Anteil der Stadt Leipzig für die Grundsockelfinanzierung der Produkte des Leipziger Modells beträgt für ein Schuljahr 480.000 € inkl. gesetzlicher USt. (zZt. 7 %). Der in Pkt. 1 benannte Sockelbetrag wird auf Grundlage des Verkehrspreisindex des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 17, Reihe 9.2, Verbraucherpreise, Teilindex Verkehrsdienstleistungen - Nahverkehr - Berufs- und Schülerverkehr) fortgeschrieben. Als Basis wir der Indexwert des Jahres 2013 zu Grunde gelegt. Die Anpassung erfolgt ab einer Steigerung bzw. Absenkung zum vorherigen Indexwert um mehr als 2%. Die LVB informiert die Stadt Leipzig bis zum 30.04. eines Jahres über den Indexwert des Vorjahres und die ggf. resultierende Anpassung. Steigerungen, die auf Grund der Geringfügigkeitsgrenze nicht erfolgen, werden auf das Folgejahr übertragen. Der Anpassungssatz wird entsprechend erhöht. Die Anpassung wird zum Juli des aktuellen Jahres wirksam. Eine Absenkung unter den in Pkt.1 bezifferten Sockebetrag ist ausgeschlossen. Seite 3 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig (3) Die Einnahmeaufteilung des Grundsockelbetrages zwischen den Verkehrsunternehmen erfolgt durch den MDV auf der Basis eines gesonderten Einnahmeaufteilungsverfahrens im MDV-Tarif grundsätzlich für die Tarifzone 110 (Leipzig). Die Zahlungen gemäß §4 Abs.1 erfolgen im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternhmen des MDV an die LVB. (4) Der Sockelbetrag wird in 10 gleichen Monatsraten beginnend zum 15.09.2015 an die LVB ausgezahlt. In den Monaten Juli und August wird die Zahlung ausgesetzt. Es erfolgt keine Rechnungslegung, die Zahlungen sind auf Grund dieser Vereinbarung auf das nachfolgende Konto der LVB zu leisten: IBAN: BIC: Zahlungsgrund: (5) DE98 8604 0000 0100 192400 COBA DEFF XXX Grundsockelbetrag Leipziger Modell Die Kosten für die KlassenCard und SchülerPraktikumsCard sind im Grundsockelbetrag gemäß Pkt.1 enthalten. § 5 Ausgabe der Karten Der Verkauf der SCs bzw. SMCs erfolgt nach der jeweiligen Tarifgenehmigung durch die LVB. Die Ausgabe der KlassenCards und SchülerPraktikumsCards erfolgt über das Amt für Jugend, Familie und Bildung an die betreffenden Schulen. Die Bereitstellung der Produkte des Leipziger Modells ist spätestens 4 Wochen vor Schuljahresbeginn durch die LVB zu gewährleisten. Die KlassenCards werden limitiert (durchschnittlich 4 Cards/Schule). Das Amt für Jugend, Familie und Bildung übermittelt bis zum 31.01. eines Jahres die im zurückliegenden Jahr getätigten Fahrten mit der KlassenCard und PraktikumCard an die LVB. Zur Nachvollziehbarkeit der Berechtigung zum Erhalt der SCs bzw. SMCs für das Personal der LVB wird jährlich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung 4 Wochen vor Ende des Schuljahres für das folgende Schuljahr eine aktualisierte Liste der Schulen übergeben, für deren Schülerbeförderung das Amt für Jugend, Familie und Bildung verantwortlich ist. Diese Liste wird als Anlage 4 dem Vertrag beigefügt und den Verkaufsstellen der LVB für das Verkaufsverfahren der SMC und SC zur Verfügung gestellt. (1) § 6 Rückgabe/Verlust von PraktikumsCards und KlassenCards Zur Verhinderung des Missbrauchs der PraktikumsCards wird folgende Verfahrensweise vereinbart: Die Rückgabe der PraktikumsCards erfolgt durch die Schüler an die jeweilige Schule innerhalb einer Woche nach Beendigung der Schülerpraktika. Die ausgebende Schule verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vernichtung der PraktikumsCards. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung erstellt dazu eine Arbeitsanweisung an die ausgebenden Schulen. (2) Zur Verhinderung des Missbrauchs der KlassenCards wird folgende Verfahrensweise vereinbart: Die Rückgabe der KlassenCards erfolgt durch die Schulen an das Amt für Jugend, Familie und Bildung innerhalb zwei Wochen vor dem Beginn des kommenden Schuljahres. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung erstellt dazu eine Arbeitsanweisung an die ausgebenden Schulen und verpflichtet sich, die KlassenCards zum Ende eines Schuljahres ordnungsgemäß zu vernichten. (3) Ein Verlust von Karten im laufenden Schuljahr ist den LVB unverzüglich unter Angabe der Kartenummer mitzuteilen. Es erfolgt kein Verlustersatz. § 7 Verkehrstarifänderung Der dem Leipziger Modell zugrunde liegende Tarif bleibt innerhalb eines Schuljahres von Tarifänderungen unberührt. Die Stadt Leipzig wird vom MDV über die Tarifänderungen nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde informiert. Seite 4 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig § 8 Gültigkeit des Vertrages Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für das Schuljahr 2015/2016. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres mit Wirkung zum nachfolgenden Schuljahr durch einen Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages ist das Vorliegen der Tarifgenehmigung. § 10 Schriftformklausel Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. § 11 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. (1) § 12 Schlussbestimmungen Die Anlage 1 – 6 sind Bestandteile des Vertrages. Bei Verlängerungen des Vertrages sind die Anlagen jeweils durch die Vertragsparteien zu aktualisieren. (2) Der Vertrag wurde dreifach gefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. (3) Gerichtsstand ist Leipzig. Stadt Leipzig ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Geschäftsführung Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) GmbH ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Geschäftsführung Anlagen: 1-6 Seite 5 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Anlage 1 Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Seite 6 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Anlage 2 Muster Karten Seite 7 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Anlage 3 Schulliste Seite 8 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Anlage 4 Preise Gültige Preise für die SchülerCard und SchülerMobilCard im Schuljahr 2015/2016 SchülerCard SchülerMobilCard Seite 9 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Anlage 5 Muster Bescheinigung zum Erwerb einer SC/SMC Übergabe vom Amt für Jugend Familie und Bildung Seite 10 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Anlage 6 Muster Kundenkarte Seite 11 von 11 der Neufassung der Vereinbarung „Leipziger Modell“ zur Beförderung der Schüler der Stadt Leipzig Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen Zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister (dieser vertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) nachfolgend „Stadt” genannt und der Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH Georgiring 3 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung - nachfolgend „LVB” genannt - wird folgender Vertrag abgeschlossen: § 1 Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand ist der Kauf von Fahrscheinen zur Beförderung von Schülern der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig zu Projekt- bzw. Profilunterricht. 2. Die erworbenen Fahrscheine berechtigen zur Fahrt im Linienverkehr der Verkehrsunternehmen (Anlage 2 der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des MDV) des Öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn und Nahverkehrszüge (RE, RB, MRB)) in der/den jeweils aufgedruckten Tarifzone/n des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV). 3. Die Stadt Leipzig bestellt die Fahrscheine bei den LVB in der gewünschten Stückzahl und in den Tarifzonen-Varianten. Zur Bestellung wird das als Anlage 1 beigefügte Formular genutzt. Die LVB liefert die Fahrscheine an die Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung, Sachgebiet Schulträgeraufgaben gegen Unterzeichnung eines Lieferscheines aus. § 2 Bezahlung 1. Der Preis für die Leistung gemäß Bestellung wird auf der Grundlage des jeweils geltenden Tarifs erhoben. 2. Die Rechnungslegung erfolgt zum Monatsende nach Übergabe der Fahrscheine an die Stadt Leipzig, durch die LVB. Die Stadt Leipzig überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer. Seite 1 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen § 3 Beförderungsbedingungen Die Beförderung der Fahrgäste wird von den MDV-Unternehmen auf Grundlage der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung erbracht. Die jeweils gültigen Bestimmungen können unter www.mdv.de eingesehen werden. § 4 Laufzeit, Inkrafttreten, Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Partner in Kraft und gilt unbefristet. 2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat jederzeit möglich. 3. Gerät der Stadt in Zahlungsverzug, kann die LVB den Vertrag jederzeit außerordentlich fristlos kündigen. 4. Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 5 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. § 6 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. 2. Diese Vereinbarung wurde zweifach gefertigt. Jeder Stadt erhält ein unterschriebenes Exemplar. Die Anlage 1 ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. 3. Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den ............................... Leipzig, den ............................... Stadt Leipzig Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ………………………………… Prof. Dr. Fabian Bürgermeister .....................................……………………… Geschäftsführung Seite 2 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen Anlage 1 Seite 3 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen Seite 4 von 4 zum Rahmenvertrag über den Kauf von Fahrscheinen Rahmenvertrag zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schüler der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister (dieser vertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) (nachfolgend „Stadt Leipzig” genannt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH USt IdNr.: DE 141482754 Georgiring 3 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „LVB” genannt) Zwischen den o. g. Vertragspartnern wird folgende Vereinbarung geschlossen: Präambel (1) Mit dem am 28.10.2009 vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Konzept zur Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig und Betrauung der LVB“ (RB IV/1754/09) wurde die LVB auf dem Busliniennetz im Territorium der Stadt Leipzig mit folgenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut: Vorhaltung der Infrastruktur, verbundbezogene Verpflichtungen, Aufgaben des Fahrbetriebes sowie sozialpolitische Verpflichtungen. (2) Die LVB erhält von der Stadt Leipzig finanzielle Zuwendungen auf Grund des zwischen beiden Parteien geschlossenen „Rahmenvertrages zur Einrichtung temporärer Schülerverkehre für Schüler der Stadt Leipzig“. Die Stadt Leipzig ist bereit, diese Mittel an die LVB zu zahlen, damit Schüler im Rahmen von Umbaumaßnahmen in Schulen und aufgrund von temporären Auslagerungen an einen anderen Schulstandort durch ein zusätzliches ÖPNV-Angebot die Möglichkeit erhalten, die Schule weiterhin problemlos zu erreichen. Hierdurch ist es ggf. notwendig, zusätzliche spezielle Schülerverkehre zwischen dem üblichen Schulstandort und dem ausgelagerten Standort einzurichten. Dieser Rahmenvertrag fasst alle aktuellen zusätzlichen Schülerverkehre zusammen und dient zur Erleichterung der Arbeit zwischen der Stadt Leipzig und den LVB. (3) Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss und weitere Zuschüsse der Stadt Leipzig, welche aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen der LVB gezahlt werden, werden unabhängig vom im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag zwischen der Stadt Leipziger, der LVV und der LVB in der jeweils aktuellen Fassung (im folgenden kurz VLFV genannt) vereinbarten Zuschuss gewährt. Seite 1 von 5 § 1 Anfrage / Angebot (1) Die Stadt Leipzig fragt temporäre Schülerverkehre nach Möglichkeit bei den LVB mit einer Frist von 6 Monaten vor Beginn der Leistung an. Im Rahmen dieser Anfrage werden den LVB folgende Grunddaten zur Verfügung gestellt: a. Name der Schule b. Bisheriger Schulstandort c. Ausgelagerter Schulstandort d. Auslagerungszeitraum e. Anzahl der betroffenen Schüler f. Schulzeiten g. Klassenstufen h. Qualitätsanforderungen (2) Die LVB prüft auf Grundlage der in Pkt. 1 aufgeführten Grundlage den möglichen bzw. wirtschaftlichsten Fahrzeugeinsatz und erstellt, soweit die Anfrage technisch bzw. betrieblich umsetzbar ist, innerhalb von 4 Wochen nach der erfolgten Anfrage ein Angebot gegenüber der Stadt Leipzig. (3) Bei Angebotsannahme erfolgt eine Aufnahme des temporären Schülerverkehrs als Anlage in diesen Rahmenvertrag. § 2 Änderung bzw. Stornierung der Leistung (1) Die Leistungserbringung der temporären Schülerverkehre erfolgt an Schultagen des Freistaates Sachsen. Die Stadt Leipzig informiert die LVB 8 Wochen vor Schuljahresbeginn über die Schultage der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im kommenden Schuljahr. (2) Änderungen und Stornierungen von Leistungstagen innerhalb eines Schuljahres sind mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Monatsende vor der Änderung gegenüber der LVB anzuzeigen. § 3 Finanzierung / Abrechnung (1) Die LVB erstellt eine monatliche Abrechnung bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt Leipzig. (2) Grundlage der Abrechnung sind die Leistungstage im vergangenen Monat sowie die in den Anlagen festgelegten Tagespreise je Schülerverkehr. (3) Die Stadt Leipzig überweist den Rechnungsbetrag mit einer Frist von 4 Wochen nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer auf die die in der Rechnung benannte Kontoverbindung. § 4 Einhaltung der EU-Vorgaben Zur Vermeidung einer Überkompensation legt die LVB der Stadt Leipzig jährlich einen Verwendungsnachweis gemäß § 2 Absatz 6 des VLFV in Verbindung mit Tz. 7.4 der Finanzierungsrichtlinie der Stadt Leipzig vor. Dieser Verwendungsnachweis weist auch die Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung aus. Seite 2 von 5 § 5 Gültigkeit des Vertrages Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt für das Schuljahr 2015/2016. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 01.10. des laufenden Kalenderjahres mit Wirkung zum nachfolgenden Schuljahr durch einen Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. § 6 Schriftformklausel Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. § 7 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Seite 3 von 5 § 8 Schlussbestimmungen (1) Die Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Bei Verlängerungen des Vertrages sind die Anlage und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Anlage 1 jeweils durch die Vertragsparteien zu aktualisieren. (2) Der Vertrag wurde zweifach gefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. (3) Gerichtsstand ist Leipzig. Stadt Leipzig ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Geschäftsführung Anlagen: 1 Seite 4 von 5 Anlage 1 Temporärer Bustransfer durch die Schließung der 71. Grundschule: 1. Durch die Aufhebung der 71. Grundschule wird gemäß RBV-654/11 (DS-Nr. V/980) vom 19.01.2011 ein zusätzlicher Bustransfer bis zum Schuljahresende 2014/2015 (10. Juli 2015) zur 1. Unterrichtsstunde eingerichtet. Der Bustransfer wird durch einen Normalbus mit Beckengurten durchgeführt. Die Abfahrtszeiten sowie die Haltepunkte sind in der Anlage 1a festgehalten. Der temporäre Bustransfer wird ausschließlich für Schüler der Grundschule Portitz bereitgestellt. 2. Finanzierung Bustransfer durch die Aufhebung der 71. Grundschule: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung finanziert die in Pkt 1 geregelten zusätzlichen Fahrten mit 158,72 EUR pro Schultag. Die Beträge verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (zurzeit 7%). 3. Finanzierung von SchülerCards für Schüler der Grundschule Portitz: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernimmt die Kosten einer SchülerCard in vollem Umfang gemäß den für das Schuljahr gültigen Tarifpreis des Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung bestellt die Karten bei den LVB durch Abgabe eines Bestellformulars zum Erwerb einer SchülerCard. Die LVB versenden die Karten direkt an den Kunden. Die Abrechnung erfolgt über Rechnungslegung an das Amt für Jugend Familie und Bildung. Stand 01.2014 Seite 5 von 5 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00212/14 (V/3712) vom 10.03.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Beschluss- Nr. DS-00212/14 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung des „Leipziger Modells zur Schülerbeförderung“ Stand vom 16.03.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH umgehend über den Beschluss DS-00212/14 vom 15.10.2014 informiert. Die LVB hat diese Mitteilung zur Kenntnis genommen. Der Hauptvertrag und die Rahmenverträge werden derzeit von der LVB ausgefertigt. Die Unterzeichnung ist für April 2015 geplant.