Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002044.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
27.08.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00206/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Rechnungsprüfungsausschuss
04.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
1. Lesung
Rechnungsprüfungsausschuss
11.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
01.10.2014
Information zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
02.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
06.10.2014
Bestätigung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Leipzig/Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz (eRIS: V/4048)
Beschluss:
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 131
Abs. 3 S. 3 i.V.m. § 104 SächsGemO, insbesondere unter Berücksichtigung der im Schlussbericht
über die Prüfung der Eröffnungsbilanz getroffenen Prüfungsfeststellungen, festgestellt.
2. Der Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 wird
zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung
Eröffnungsbilanz
Seite 2/4
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.16
Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt
Leipzig/Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat
über die Prüfung der Eröffnungsbilanz (eRIS: V/4048)
Vorlage: DS-00206/14
Beschluss:
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß
§ 131 Abs. 3 S. 3 i.V.m. § 104 SächsGemO, insbesondere unter Berücksichtigung der im
Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz getroffenen Prüfungsfeststellungen,
festgestellt.
2. Der Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Vorlage: „Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Leipzig /
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz“
Begründung der Vorlage
Mit dieser Vorlage soll die Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig zum 01.01.2012 durch die
Ratsversammlung festgestellt werden.
Der Schlussbericht an den Oberbürgermeister über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der
Stadt Leipzig zum 01.01.2012 des Rechnungsprüfungsamtes wird durch den Stadtrat zur
Kenntnis genommen.
Gemäß § 131 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und der
Beschlussfassung der Ratsversammlung Nr. RBIV-481/05 vom 14.12.2005 und RBV-552/10
vom 20.10.2010 hat die Stadt Leipzig mit Stichtag 01.01.2012 eine Eröffnungsbilanz nach
den Grundsätzen der Doppelten Buchführung aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz besteht laut
§ 131 Abs. 3 i.V.m. § 88 Abs. 2 aus der Vermögensrechnung, ist um einen Anhang zu
erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Eröffnungsbilanz ist in
Anwendung des § 131 Abs. 3 i.V.m. § 104 SächsGemO einschließlich des Anhangs mit allen
Anlagen und des Rechenschaftsberichtes vor der Feststellung durch den Stadtrat zu prüfen.
Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt wurde
diese durch die Verwaltung teilweise überarbeitet. Diese Korrekturen sind in der
vorliegenden Eröffnungsbilanz enthalten. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt.