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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001759.pdf
Größe
510 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:30
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00178/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 26.08.2014 Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 10.09.2014 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 16.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz , Einziehung eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstucks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen bis Höhe in EUR wo veranschlagt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt Lageplan x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.13 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz , Einziehung eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf (eRIS: V/4007) Vorlage: DS-00178/14 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstucks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 Verkehrs- und Tiefbauamt 11.06.2014 Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf, Kamelienweg) 1. Grundlage Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche Einziehung eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf, Kamelienweg, mit einer Größe von ca. 1.800 m². 2. Darstellung Der betreffende Kamelienweg (Teilfläche des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf) verläuft durch das Betriebsgelände einer Gärtnerei. Die einzuziehende Teilfläche ist derzeit als öffentliche Straße gewidmet und befindet sich in städtischem Eigentum. Es ist geplant, den Straßenabschnitt von der südlichen Flurstücksgrenze 95/1 und 68f Gemarkung Hartmannsdorf bis zum Ende, Länge ca. 430m, zu entwidmen, indem eine Einziehung vorgenommen werden soll. Danach soll die Fläche mittels freiwilligen Landtausch auf den Tauschpartner übergehen. Die Flurneuordnungsbehörde plant die Anordnung eines freiwilligen Landtausches. Die Verfahrensteilnehmer haben sich in einer gemeinsamen Tauschvereinbarung auf die Neuregelung der künftigen Eigentumsverhältnisse geeinigt. Im Verfahren ist neben der Zusammenführung des getrennten Gebäude-/Anlageneigentums mit dem Gebäudeeigentum die Erschließung der neuen Grundstücke zu regeln. Die Erschließung der anliegenden Flurstücke der obigen Teilnehmer am Verfahren soll durch ein begründetes Geh,- Fahr,- und Leitungsrecht sowie eine Baulast gesichert werden. Die Einziehung der Straße kann im Verfahren des freiwilligen Landtausches nicht durch die Flurneuordnungsbehörde erfolgen. Für die Durchführung des Verfahrens ist die Einziehung der Verkehrsfläche nach Sächsischem Straßengesetz Voraussetzung. Der betreffende Straßenabschnitt hat für die Öffentlichkeit keine Verkehrsbedeutung. 3. Zusammenfassung Die einzuziehende Teilfläche soll nach dem förmlichen Entwidmungsverfahren an den Eigentümer des benachbarten Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf übergehen. Es entfallen die Kosten für Baulast und Verkehrssicherung für die Stadt Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 2.000 m² große Teilfläche des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlage Lageplan 1 Teilfläche des Flurstückes 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DSV/4007 vom 15.10.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Beschluss- Nr. DS-00178/14 Eingereicht von - Einziehungsverfahren Kamelienweg – Teilfläche des Flurstücks 93/1 der Gemarkung Hartmannsdorf Stand vom 23.03.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Die Entwidmung der betreffenden Teilfläche des Flurstücks 93/1 der Gemarkung Hartmannsdorf ist seit dem 23.03.2015 rechtskräftig.