Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001759.pdf
Größe
510 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00178/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
26.08.2014
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
10.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
16.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz , Einziehung eines
Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem Lageplan
gekennzeichnete Teilfläche des Flurstucks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß § 8 des
Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
Lageplan
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.13
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz , Einziehung
eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf (eRIS:
V/4007)
Vorlage: DS-00178/14
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die in beiliegendem
Lageplan gekennzeichnete Teilfläche des Flurstucks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß §
8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Verkehrs- und Tiefbauamt
11.06.2014
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz
(Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf, Kamelienweg)
1. Grundlage
Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen
Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die
Einziehung für den öffentlichen Verkehr. Diese Vorlage dient als Grundlage für die
förmliche Einziehung eines Teilstückes des Flurstücks 93/1 Gemarkung
Hartmannsdorf, Kamelienweg, mit einer Größe von ca. 1.800 m².
2. Darstellung
Der betreffende Kamelienweg (Teilfläche des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf) verläuft durch das Betriebsgelände einer Gärtnerei. Die einzuziehende
Teilfläche ist derzeit als öffentliche Straße gewidmet und befindet sich in städtischem
Eigentum. Es ist geplant, den Straßenabschnitt von der südlichen Flurstücksgrenze
95/1 und 68f Gemarkung Hartmannsdorf bis zum Ende, Länge ca. 430m, zu entwidmen, indem eine Einziehung vorgenommen werden soll. Danach soll die Fläche
mittels freiwilligen Landtausch auf den Tauschpartner übergehen.
Die Flurneuordnungsbehörde plant die Anordnung eines freiwilligen Landtausches.
Die Verfahrensteilnehmer haben sich in einer gemeinsamen Tauschvereinbarung auf
die Neuregelung der künftigen Eigentumsverhältnisse geeinigt. Im Verfahren ist
neben der Zusammenführung des getrennten Gebäude-/Anlageneigentums mit dem
Gebäudeeigentum die Erschließung der neuen Grundstücke zu regeln.
Die Erschließung der anliegenden Flurstücke der obigen Teilnehmer am Verfahren
soll durch ein begründetes Geh,- Fahr,- und Leitungsrecht sowie eine Baulast
gesichert werden. Die Einziehung der Straße kann im Verfahren des freiwilligen
Landtausches nicht durch die Flurneuordnungsbehörde erfolgen. Für die Durchführung des Verfahrens ist die Einziehung der Verkehrsfläche nach Sächsischem
Straßengesetz Voraussetzung. Der betreffende Straßenabschnitt
hat für die
Öffentlichkeit keine Verkehrsbedeutung.
3. Zusammenfassung
Die einzuziehende Teilfläche soll nach dem förmlichen Entwidmungsverfahren an
den Eigentümer des benachbarten Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf
übergehen. Es entfallen die Kosten für Baulast und Verkehrssicherung für die Stadt
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 2.000
m² große Teilfläche des Flurstücks 93/1 Gemarkung Hartmannsdorf gemäß § 8 des
Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Anlage
Lageplan
1
Teilfläche des
Flurstückes 93/1
Gemarkung
Hartmannsdorf
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DSV/4007 vom 15.10.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014
Beschluss- Nr. DS-00178/14
Eingereicht von -
Einziehungsverfahren Kamelienweg – Teilfläche des Flurstücks 93/1 der Gemarkung
Hartmannsdorf
Stand vom 23.03.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Entwidmung der betreffenden Teilfläche des Flurstücks 93/1 der Gemarkung Hartmannsdorf ist seit
dem 23.03.2015 rechtskräftig.