Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001944.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00107/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
22.09.2014
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
06.10.2014
2. Lesung
Jugendhilfeausschuss
13.10.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Leistungsbereich
Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 (Teilprodukte der Budgeteinheit
51_363_ZW, 51_367_ZW (eRIS: V/4038)
Beschluss:
1. Im Haushaltjahr 2014 erhöht sich der geplante Zuschuss für den Leistungsbereich erzieherische
Hilfen in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW um 3.634.960 € auf 53.597.960 €.
Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.734.960 € gemäß § 79 (1)
SächsGemO in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus
- Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf 4.200.000 €,
- in Höhe von 2.500.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie Träger), Kostenart 4318 0000
sowie
- in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW (Ermäßigung/Absenkung
Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
nein
bis
01.01.14
31.12.14
01.01.14
31.12.14
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
nein
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Budgeteinheit:
51_363_ZW
Sachkonten: 3221 200,
3482 000
-4.200.000
Budgeteinheit:
51_363_ZW
Sachkonten: 4331 8000,
4331 7600, 4331 7700, 4332
7610, 4332 6200, 4331 6800,
4431 2000, 4441 3200
57.797.960
Budgeteinheit:
51_367_ZW
Sachkonto: 4318 0000
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
x
nein
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Anlagen:
Prüfkatalog
Sachverhalt
Durchschnittliche Fallentwicklung 2013 – 2016
Monatliche Fallentwicklung V-Ist 2014
Aufwendungen HzE V-Ist 2014
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu
20.11
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im
Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014
(Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW, 51_367_ZW (eRIS: V/4038)
Vorlage: DS-00107/14
Beschluss:
Im Haushaltjahr 2014 erhöht sich der geplante Zuschuss für den Leistungsbereich
erzieherische Hilfen in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW um 3.634.960 € auf
53.597.960 €.
Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.734.960 € gemäß § 79 (1)
SächsGemO in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus
- Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf 4.200.000 €,
- in Höhe von 2.500.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie Träger), Kostenart 4318
0000 sowie
- in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW (Ermäßigung/Absenkung
Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
13.08.2014
Vorlage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO
Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014
im
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung..................................................................................................................2
1. Prognose Fallzahlenentwicklung im Bereich erzieherische Hilfen ..........................2
V-Ist 2014 Fallzahlenentwicklung.............................................................................2
2. Prognose/Mehrbedarf der Kosten - Leistungsbereich erzieherische Hilfen .............8
V-Ist / Mehrbedarf 2014 - Kosten für erzieherische Hilfen .......................................8
3. Finanzielle Auswirkungen.........................................................................................9
1
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
0. Einleitung
Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören
gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher
Träger der Jugendhilfe.
Die Analyse der Fallentwicklung 2013 sowie von Januar bis Mai 2014 im Bereich
erzieherische Hilfen durch das AfJFB zeigt einen höheren Fallanstieg als in der
Planung 2014 berücksichtigt, hauptsächlich auch in der Heimunterbringung.
Weiterhin sind für die Einschätzungen die Inhalte der Vorlage "Strategiekonzept zur
Steuerung Hilfen zur Erziehung" zu berücksichtigen. Diese Vorlage greift die
aktuellen Diskussionen zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung auf und stellt
strategische Steuerungsziele sowie die zur Zielerreichung notwendigen
Handlungsansätze dar. Wichtigste Zielstellung ist es demnach, Kinder und Familien
mit präventiven Angeboten und niederschwelligen Unterstützungsleistungen durch
Regelangebote der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und des Bildungswesens
frühestmöglich zu erreichen und die Selbstorganisation der Familien nachhaltig zu
unterstützen. Mit dieser Umsteuerung können zukünftig Hilfebedarfe so gering wie
möglich gehalten oder in Gänze vermieden werden.
Die aktuelle Einschätzung des V-Ist 2014 macht einen Zuschussmehrbedarf in Höhe
von ~3,6 Mio. € erforderlich.
1. Prognose Fallzahlenentwicklung im Bereich erzieherische Hilfen
V-Ist 2014 Fallzahlenentwicklung
Quelle: AfJFB – HzE Statistik
Der Jahresdurchschnitt der vergebenen Hilfen zur Erziehung im Jahr 2013 lag bei
2.077 Hilfen, das ist im Vergleich zum Vorjahr (1.858) ein Anstieg von 218 Hilfen bzw.
11,7 %.
Auf Grundlage der seit 2013 weiter steigenden Fallzahlen und den damit
verbundenen hohen Fallbestand im Januar 2014 mit Ø 2.180 Fällen, wurden bereits
zu diesem Zeitpunkt die geplanten Fallzahlen um 48 überschritten.
Von Januar bis Mai 2014 hatten wir durchschnittlich 2.231 Hilfen zur Erziehung. Pro
Monat musste ein Fallanstieg von durchschnittlich 33 Fällen, dies entspricht
2
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
durchschnittlich 13 %, verzeichnet werden. Dieser Anstieg erfolgte insbesondere in
den kostenintensiven stationären Hilfen mit Ø 13 Fällen pro Monat.
Prognostisch wird für das Jahr 2014 ein weiterer Fallanstieg von Ø 30 Fällen pro
Monat bis Jahresende erwartet (Anlage 2).
Im Ergebnis der Leistungsangebotssteuerung konnte zur Entlastung der stationären
Hilfen und damit der Aufwendungen, ein neues Tagesgruppenangebot zum
01.05.2014 eröffnet werden.
Bedingende Faktoren für die Fallzahlentwicklung
Die Analyse der HzE-Entwicklungen der letzten Jahre zeigt, dass in Leipzig – wie
auch bundesweit – davon auszugehen ist, dass die Zahl der durchschnittlichen Hilfen
pro 1.000 Jugendeinwohner weiter leicht steigen wird. So ist z.B. ein Anstieg der Ø
Fallzahlen HzE von 2012 (1.859) zu 2013 (2.077) von insgesamt 218 Fällen, das
entspricht 12 %, zu konstatieren. Bis Mai 2014 (Ø 2.231 vergebene Hilfen zur
Erziehung) ist im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt bereits jetzt ein Anstieg von
154 Fällen bzw. 7,4 % zu registrieren.
Entwicklung der Bedarfsprüfungen beim ASD
Seit Jahresbeginn 2014 führten 83 % aller Bedarfsprüfungen des ASD zum Ergebnis,
dass eine kostenpflichtige Hilfe nach dem SGB VIII gewährt werden musste. Aktuell
werden 215 Fälle hinsichtlich ihres Hilfebedarfes geprüft. Es ist damit zu rechnen,
dass perspektivisch ca. 180 kostenpflichtige HzE aus diesen Bedarfsprüfungen zu
gewähren sind.
Grund für diese Entwicklung sind komplex wirkende gesellschaftliche
Rahmenbedingungen, auf die u.a. der Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie
des DST in seiner 160. Sitzung im Frühjahr 2013 verweist. Demnach wurde
flächendeckend festgestellt, dass die Entwicklung des Fallaufkommens und die
Steuerung der Hilfen zur Erziehung durch komplexe gesellschafts- und fachpolitische
Einflussfaktoren geprägt ist, wie z.B.:
•
•
•
•
zunehmende finanzielle Armut und deren Auswirkungen auf die
Erziehungsfähigkeit von Familien: finanzielle Armut führt in vielen Familien zu
fehlender Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, damit verbunden ist ein
häufig anzutreffendes sinkendes Selbstwertgefühl von Eltern und Kindern,
Überforderungen von Eltern im Verhältnis zwischen gesellschaftlichen
Erwartungen an Familie und den tatsächlichen individuellen Kompetenzen
von Eltern, welche in der Folge u.a. zu fehlenden Konfliktlösungsstrategien
und daraus resultierend zu unangemessenen Erziehungsmethoden führen,
Wohnungslosigkeit und Wohnraumprobleme mit der Folge unzureichender
individueller Entwicklungs- und Rückzugsräume für Kinder und Eltern und
daraus resultierend ein erhöhtes Konfliktpotential innerhalb der Familien,
veränderte Familienstrukturen (z.B. Zunahme von Alleinerziehenden),
erhöhter Stellenwert des Kinderschutzes in der Öffentlichkeit durch die
Etablierung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII seit 2005 sowie die
Einführung von verbindlichen regionalen Kinderschutznetzwerken lt.
Bundeskinderschutzgesetz 2012),
3
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
•
•
•
die Selektion durch andere Systeme bzw. Institutionen (z.B. Bildungssystem)
führt bei defizitären Entwicklungen in Familien zu einer zusätzlichen
Verantwortungsverlagerung in den Bereich Jugendhilfe,
eine weitere Optimierung des Vernetzungsgrades der regionalen sozialen
Infrastruktur (z.B. Frühe Hilfen, Kita, Familienbildung, Beratungsstellen) im
Sinne einer frühzeitigen und präventiven Unterstützung von Familien und
ausreichenden Förderung von Kindern insbesondere von problembelasteten
Familien,
knappe Infrastrukturressourcen, einschließlich Personalausstattung in der
öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. ausreichende Personalressourcen in
den Allgemeinen Sozialdiensten zur Sicherstellung einer fachlich fundierten
Fallsteuerung im Gegensatz zur sog. „Feuerwehrfunktion“).
Nicht alle diese gesellschaftlichen Bedingungen gelten in o.g. Form für Leipzig,
gleichwohl zeigen sich in den Einzelfällen genau diese Bedingungen konzentriert als
Faktoren für nicht gelingende Erziehung, Überforderung von Menschen bzw. Eltern
in ihrer Familienstruktur bis hin zu Eskalationen in Form von Kindeswohlgefährdung.
Die aufgeführten Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Steuerung der Hilfen
zur Erziehung wurden u.a. auch im neu erarbeiteten Teilfachplan Erzieherische
Hilfen 2014 diskutiert.
Besondere Problemlagen der hilfesuchenden Familien
Die in der Regel komplexen Problemsituationen in Familien sowie die große Gruppe
der Familien in sog. Risikofällen führen dazu, dass es zunehmend nicht möglich ist,
diese Eltern zu mehr Elternkompetenz zu befähigen. Selbst mit vorangegangenen
ambulanten Hilfeleistungen kann das Wohlergehen und die grundlegende
Entwicklung der Kinder nicht mehr gesichert werden.
Die zielbezogenen Ressourcen der Familienmitglieder, die Problemeinsicht,
Bereitschaft und Motivation zur Veränderung sind maßgeblich eingeschränkt. Die
ursächlichen Problemlagen sind teilweise über Generationen hinweg familiär bedingt,
hochkomplex und mit schweren traumatischen Hintergründen belegt. Es handelt sich
dabei um Minderjährige, deren Bedürfnis nach Schutz und Entwicklung in der Regel
über lange Zeit nicht erfüllt wurde und die statt dessen Unterversorgtheit, Missbrauch,
Gewalt und permanente Unzuverlässigkeit ihrer Bezugspersonen erlebt haben.
Das führt einerseits zu einer Zunahme der stationären Hilfen und andererseits zu
einer Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume, da eine Rückführung der Kinder in
den Haushalt der Eltern oft nicht möglich ist und damit Hilfeverläufe bis zur
Volljährigkeit der Minderjährigen verbunden sind.
In einer Vielzahl der beschriebenen Familien leben mehrere Kinder. Aufgrund
zunehmender Geschwisterunterbringung nach gescheiterten ambulanten Hilfen
kommt es einerseits zu einem Fallzahlanstieg (Familienhilfe = ein Fall / stationäre
Hilfe = ein Fall je Kind) und andererseits zu einer nicht unerheblichen
Kostensteigerung.
Der erhöhte Stellenwert des Kinderschutzes in der Öffentlichkeit durch die
Etablierung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII seit 2005 sowie die Einführung
4
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
von verbindlichen regionalen Kinderschutznetzwerken lt. Bundeskinderschutzgesetz
2012) führt weiterhin auf Grund gewollter erhöhter Sensibilität aller Netzwerkpartner
zu einem Anstieg der Gefährdungsmeldungen und daraus resultierenden
Schutzmaßnahmen für Kinder und Hilfemaßnahmen für Eltern.
Es ist eine deutliche Zunahme an Drogen konsumierenden Müttern und Vätern zu
verzeichnen (speziell Crystal), bei denen der Schutz der Kinder in einem besonderen
Fokus stehen muss. Die fachlichen Aussagen, insbesondere zu Crystal
gebrauchenden Eltern im Hinblick auf deren Erziehungsfähigkeit, bestätigen eine
hohe Kindeswohlgefährdung beim Nichtvorhandensein unterstützender familiärer
Strukturen. Auf diese Strukturen kann in nur wenigen Einzelfällen verlässlich
zurückgegriffen werden. Eine stationäre Unterbringung ist in der Regel unumgänglich.
Entwicklung der Zu- und Abgänge von Hilfefällen
Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Anstieg des Saldos der Zu- und Abgänge zu
verzeichnen. Im Zeitraum Januar bis Mai 2014 gab es keinen Monat, in dem die
Abgänge gegenüber den Zugängen überwogen.
Vergleich Saldo der mtl. Zu- und Abgänge für die Jahre 2010 bis Mai 2014
Quelle: AfJFB – ASD Statistik
Saldo der Zu- und Abgänge von 2012 bis Mai 2014
5
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
Quelle: AfJFB – ASD Statistik
Die meisten Zugänge von Hilfen weisen die Sozialbezirke West und Nordost auf,
gefolgt von den Sozialbezirken Südost, Alt-West, Südwest und Ost.
Die meisten Abgänge sind im Sozialbezirk Nordost zu verzeichnen. Augenmerk ist
an dieser Stelle jedoch vor allem darauf zu legen, dass den Zugängen zu wenig
Abgänge gegenüber stehen, so sind das im Sozialbezirk West bei 113 Zugängen
lediglich 67 Abgänge, was zu einer absoluten Fallzahlsteigerung führt. Eine ähnliche
Entwicklung ist auch in den Sozialbezirken Südost und Nordost zu beobachten, wo
Zugänge die Abgänge um 35 bzw. 25 Fälle übersteigen.
Zu- und Abgänge je Sozialbezirk von Januar bis Mai 2014
Quelle: AfJFB – ASD Statistik
Differenzierte Betrachtung der Fallzahlentwicklung „stationäre Hilfen“
6
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
In nachfolgender Tabelle erfolgt die differenzierte Betrachtung der Zu- und Abgänge
in stationären Hilfen. Zum Stand 31.05.2014 gab es 612 Hilfen nach § 34 SGB VIII
und 20 Hilfen nach § 41/34 SGB VIII.
Im Vergleich zum 31.12.2013 ist die Anzahl der Heimerziehung / sonst. Betreuten
Wohnform um 57 Hilfen gestiegen.
Von Januar bis Mai 2014 wurden 175 Zugänge notwendig, diesen stehen jedoch nur
118 Abgänge gegenüber.
Hilfen nach § 34 und § 41/34 SGB VIII mit Zu- und Abgängen
Quelle: AfJFB – ASD Statistik
Von Januar bis Mai 2014 wurden nach §§ 34 und 41/34 SGB VIII 175 Zugänge
notwendig. Davon hatten 55 Hilfeempfänger, das sind 31 % keine vorangegangene
Hilfe in Anspruch genommen.
45 Hilfeempfänger, das sind 26 % der Zugänge wurden vorher nach § 42 SGB VIII
betreut und 5 Hilfeempfänger (3 %) waren vorher in einer Bereitschaftspflegestelle.
Begonnene stationäre Hilfen (§ 34 und § 41/34 SGB VIII) mit Angabe der
vorangegangenen Hilfe zur Erziehung von Januar bis Mai 2014
Nachfolgende Tabelle zeigt auf, dass von Januar bis Mai 2014 nach §§ 34 und 41/34
SGB VIII 118 Abgänge möglich wurden.
7
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
Bei 46 Hilfeempfängern, das sind 39 % wurde die Hilfe beendet und keine
weiterführende Hilfe in Anspruch genommen.
Für 7 % der beendeten Hilfen nach § 34 SGB VIII konnte eine Pflegefamilie
gefunden werden und es erfolgte ein Wechsel nach § 33 SGB VIII.
Weiterführende oder beendete Hilfen nach § 34 und § 41/34 SGB VIII von Januar bis
Mai 2014
Quelle: AfJFB – ASD Statistik
2. Prognose/Mehrbedarf der Kosten - Leistungsbereich erzieherische Hilfen
V-Ist / Mehrbedarf 2014 - Kosten für erzieherische Hilfen
Die aktuelle Prognose basiert auf der aktuellen Entwicklung der Ø Fallzahlen 2014
mit einer Steigerung von mtl. 30 Fällen und den Ø Kosten pro Fall (des Jahres 2013),
mit einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % (Personal- und Sachkostensteigerung).
Quelle: AfJFB – HzE Statistik
Die geplanten Aufwendungen 2014 werden, unter Berücksichtigung der im Vergleich
zum Vorjahr deutlich gestiegenen Ø Fallzahlen, überschritten und generieren einen
Mehrbedarf in Höhe von 3.734.960 €. Damit erhöhen sich die Aufwendungen auf
8
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
57.797.960 € (Anlage 3). In dieser Aufwendungssumme ist die Rückstellung
enthalten.
Durch die um 17,6 % gestiegenen Ø Fallzahlen in Einrichtungen werden 2014 nicht
nur die Aufwendungen, sondern auch die geplanten Erträge um 100.000 €
überschritten. Im Bereich erzieherische Hilfen ergibt sich somit ein erforderlicher
Zuschussbedarf in Höhe von 53.597.960,-€ für das Jahr 2014.
Quelle: AfJFB – HzE Statistik
In
der
Kalkulation
wurde
eine
Kostensteigerung
(Personalund
Sachkostensteigerung) von insgesamt 3 % berücksichtigt. Sie wurde ermittelt aus,
einer Steigerung im Sachkostenbereich lt. Preisindex aus 2013, diese wird über das
Leistungsentgelt mit einem Anteil von 20 % kostenwirksam und der
durchschnittlichen Personalkostensteigerung, diese wird über das Leistungsentgelt
mit einem Anteil von 80 % kostenwirksam.
Die Auswirkungen des Tarifabschlusses TVöD auf die Kostensteigerungen können
noch nicht exakt eingeschätzt werden, deshalb ist eine Gesamtkostensteigerung von
3 % als Minimalvariante angenommen worden.
3. Finanzielle Auswirkungen
1. Für das Haushaltjahr 2014 wird der Zuschussmehrbedarf in Höhe von
3.634.960 € erhöht. Damit betragen die Aufwendungen 57.797.960 € und die
Erträge 4.200.000 € für erzieherische Hilfen in den Budgeteinheiten
51_363_ZW und 51_367_ZW.
Die Deckung erfolgt aus
- Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf
4.200.000 €,
- in Höhe von 2.5000.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie
Träger), Kostenart 4318 0000 sowie
- in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW
(Ermäßigung/Absenkung Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500.
Anlagenverzeichnis:
9
Vorlage Mehrbedarf HzE 2014
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Ø Fallentwicklung – 2013 - 2016
Monatliche Fallentwicklung - V-Ist 2014
Aufwendungen HzE V-Ist 2014
10
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3