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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001944.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00107/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 22.09.2014 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 06.10.2014 2. Lesung Jugendhilfeausschuss 13.10.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Betreff Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW, 51_367_ZW (eRIS: V/4038) Beschluss: 1. Im Haushaltjahr 2014 erhöht sich der geplante Zuschuss für den Leistungsbereich erzieherische Hilfen in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW um 3.634.960 € auf 53.597.960 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.734.960 € gemäß § 79 (1) SächsGemO in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus - Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf 4.200.000 €, - in Höhe von 2.500.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie Träger), Kostenart 4318 0000 sowie - in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW (Ermäßigung/Absenkung Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen nein bis 01.01.14 31.12.14 01.01.14 31.12.14 wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Budgeteinheit: 51_363_ZW Sachkonten: 3221 200, 3482 000 -4.200.000 Budgeteinheit: 51_363_ZW Sachkonten: 4331 8000, 4331 7600, 4331 7700, 4332 7610, 4332 6200, 4331 6800, 4431 2000, 4441 3200 57.797.960 Budgeteinheit: 51_367_ZW Sachkonto: 4318 0000 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen x nein x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Anlagen: Prüfkatalog Sachverhalt Durchschnittliche Fallentwicklung 2013 – 2016 Monatliche Fallentwicklung V-Ist 2014 Aufwendungen HzE V-Ist 2014 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.11 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW, 51_367_ZW (eRIS: V/4038) Vorlage: DS-00107/14 Beschluss: Im Haushaltjahr 2014 erhöht sich der geplante Zuschuss für den Leistungsbereich erzieherische Hilfen in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW um 3.634.960 € auf 53.597.960 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.734.960 € gemäß § 79 (1) SächsGemO in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus - Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf 4.200.000 €, - in Höhe von 2.500.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie Träger), Kostenart 4318 0000 sowie - in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW (Ermäßigung/Absenkung Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 13.08.2014 Vorlage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 im Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung..................................................................................................................2 1. Prognose Fallzahlenentwicklung im Bereich erzieherische Hilfen ..........................2 V-Ist 2014 Fallzahlenentwicklung.............................................................................2 2. Prognose/Mehrbedarf der Kosten - Leistungsbereich erzieherische Hilfen .............8 V-Ist / Mehrbedarf 2014 - Kosten für erzieherische Hilfen .......................................8 3. Finanzielle Auswirkungen.........................................................................................9 1 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 0. Einleitung Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Analyse der Fallentwicklung 2013 sowie von Januar bis Mai 2014 im Bereich erzieherische Hilfen durch das AfJFB zeigt einen höheren Fallanstieg als in der Planung 2014 berücksichtigt, hauptsächlich auch in der Heimunterbringung. Weiterhin sind für die Einschätzungen die Inhalte der Vorlage "Strategiekonzept zur Steuerung Hilfen zur Erziehung" zu berücksichtigen. Diese Vorlage greift die aktuellen Diskussionen zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung auf und stellt strategische Steuerungsziele sowie die zur Zielerreichung notwendigen Handlungsansätze dar. Wichtigste Zielstellung ist es demnach, Kinder und Familien mit präventiven Angeboten und niederschwelligen Unterstützungsleistungen durch Regelangebote der Jugendhilfe, des Gesundheitswesens und des Bildungswesens frühestmöglich zu erreichen und die Selbstorganisation der Familien nachhaltig zu unterstützen. Mit dieser Umsteuerung können zukünftig Hilfebedarfe so gering wie möglich gehalten oder in Gänze vermieden werden. Die aktuelle Einschätzung des V-Ist 2014 macht einen Zuschussmehrbedarf in Höhe von ~3,6 Mio. € erforderlich. 1. Prognose Fallzahlenentwicklung im Bereich erzieherische Hilfen V-Ist 2014 Fallzahlenentwicklung Quelle: AfJFB – HzE Statistik Der Jahresdurchschnitt der vergebenen Hilfen zur Erziehung im Jahr 2013 lag bei 2.077 Hilfen, das ist im Vergleich zum Vorjahr (1.858) ein Anstieg von 218 Hilfen bzw. 11,7 %. Auf Grundlage der seit 2013 weiter steigenden Fallzahlen und den damit verbundenen hohen Fallbestand im Januar 2014 mit Ø 2.180 Fällen, wurden bereits zu diesem Zeitpunkt die geplanten Fallzahlen um 48 überschritten. Von Januar bis Mai 2014 hatten wir durchschnittlich 2.231 Hilfen zur Erziehung. Pro Monat musste ein Fallanstieg von durchschnittlich 33 Fällen, dies entspricht 2 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 durchschnittlich 13 %, verzeichnet werden. Dieser Anstieg erfolgte insbesondere in den kostenintensiven stationären Hilfen mit Ø 13 Fällen pro Monat. Prognostisch wird für das Jahr 2014 ein weiterer Fallanstieg von Ø 30 Fällen pro Monat bis Jahresende erwartet (Anlage 2). Im Ergebnis der Leistungsangebotssteuerung konnte zur Entlastung der stationären Hilfen und damit der Aufwendungen, ein neues Tagesgruppenangebot zum 01.05.2014 eröffnet werden. Bedingende Faktoren für die Fallzahlentwicklung Die Analyse der HzE-Entwicklungen der letzten Jahre zeigt, dass in Leipzig – wie auch bundesweit – davon auszugehen ist, dass die Zahl der durchschnittlichen Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner weiter leicht steigen wird. So ist z.B. ein Anstieg der Ø Fallzahlen HzE von 2012 (1.859) zu 2013 (2.077) von insgesamt 218 Fällen, das entspricht 12 %, zu konstatieren. Bis Mai 2014 (Ø 2.231 vergebene Hilfen zur Erziehung) ist im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt bereits jetzt ein Anstieg von 154 Fällen bzw. 7,4 % zu registrieren. Entwicklung der Bedarfsprüfungen beim ASD Seit Jahresbeginn 2014 führten 83 % aller Bedarfsprüfungen des ASD zum Ergebnis, dass eine kostenpflichtige Hilfe nach dem SGB VIII gewährt werden musste. Aktuell werden 215 Fälle hinsichtlich ihres Hilfebedarfes geprüft. Es ist damit zu rechnen, dass perspektivisch ca. 180 kostenpflichtige HzE aus diesen Bedarfsprüfungen zu gewähren sind. Grund für diese Entwicklung sind komplex wirkende gesellschaftliche Rahmenbedingungen, auf die u.a. der Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie des DST in seiner 160. Sitzung im Frühjahr 2013 verweist. Demnach wurde flächendeckend festgestellt, dass die Entwicklung des Fallaufkommens und die Steuerung der Hilfen zur Erziehung durch komplexe gesellschafts- und fachpolitische Einflussfaktoren geprägt ist, wie z.B.: • • • • zunehmende finanzielle Armut und deren Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit von Familien: finanzielle Armut führt in vielen Familien zu fehlender Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, damit verbunden ist ein häufig anzutreffendes sinkendes Selbstwertgefühl von Eltern und Kindern, Überforderungen von Eltern im Verhältnis zwischen gesellschaftlichen Erwartungen an Familie und den tatsächlichen individuellen Kompetenzen von Eltern, welche in der Folge u.a. zu fehlenden Konfliktlösungsstrategien und daraus resultierend zu unangemessenen Erziehungsmethoden führen, Wohnungslosigkeit und Wohnraumprobleme mit der Folge unzureichender individueller Entwicklungs- und Rückzugsräume für Kinder und Eltern und daraus resultierend ein erhöhtes Konfliktpotential innerhalb der Familien, veränderte Familienstrukturen (z.B. Zunahme von Alleinerziehenden), erhöhter Stellenwert des Kinderschutzes in der Öffentlichkeit durch die Etablierung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII seit 2005 sowie die Einführung von verbindlichen regionalen Kinderschutznetzwerken lt. Bundeskinderschutzgesetz 2012), 3 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 • • • die Selektion durch andere Systeme bzw. Institutionen (z.B. Bildungssystem) führt bei defizitären Entwicklungen in Familien zu einer zusätzlichen Verantwortungsverlagerung in den Bereich Jugendhilfe, eine weitere Optimierung des Vernetzungsgrades der regionalen sozialen Infrastruktur (z.B. Frühe Hilfen, Kita, Familienbildung, Beratungsstellen) im Sinne einer frühzeitigen und präventiven Unterstützung von Familien und ausreichenden Förderung von Kindern insbesondere von problembelasteten Familien, knappe Infrastrukturressourcen, einschließlich Personalausstattung in der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. ausreichende Personalressourcen in den Allgemeinen Sozialdiensten zur Sicherstellung einer fachlich fundierten Fallsteuerung im Gegensatz zur sog. „Feuerwehrfunktion“). Nicht alle diese gesellschaftlichen Bedingungen gelten in o.g. Form für Leipzig, gleichwohl zeigen sich in den Einzelfällen genau diese Bedingungen konzentriert als Faktoren für nicht gelingende Erziehung, Überforderung von Menschen bzw. Eltern in ihrer Familienstruktur bis hin zu Eskalationen in Form von Kindeswohlgefährdung. Die aufgeführten Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Steuerung der Hilfen zur Erziehung wurden u.a. auch im neu erarbeiteten Teilfachplan Erzieherische Hilfen 2014 diskutiert. Besondere Problemlagen der hilfesuchenden Familien Die in der Regel komplexen Problemsituationen in Familien sowie die große Gruppe der Familien in sog. Risikofällen führen dazu, dass es zunehmend nicht möglich ist, diese Eltern zu mehr Elternkompetenz zu befähigen. Selbst mit vorangegangenen ambulanten Hilfeleistungen kann das Wohlergehen und die grundlegende Entwicklung der Kinder nicht mehr gesichert werden. Die zielbezogenen Ressourcen der Familienmitglieder, die Problemeinsicht, Bereitschaft und Motivation zur Veränderung sind maßgeblich eingeschränkt. Die ursächlichen Problemlagen sind teilweise über Generationen hinweg familiär bedingt, hochkomplex und mit schweren traumatischen Hintergründen belegt. Es handelt sich dabei um Minderjährige, deren Bedürfnis nach Schutz und Entwicklung in der Regel über lange Zeit nicht erfüllt wurde und die statt dessen Unterversorgtheit, Missbrauch, Gewalt und permanente Unzuverlässigkeit ihrer Bezugspersonen erlebt haben. Das führt einerseits zu einer Zunahme der stationären Hilfen und andererseits zu einer Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume, da eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Eltern oft nicht möglich ist und damit Hilfeverläufe bis zur Volljährigkeit der Minderjährigen verbunden sind. In einer Vielzahl der beschriebenen Familien leben mehrere Kinder. Aufgrund zunehmender Geschwisterunterbringung nach gescheiterten ambulanten Hilfen kommt es einerseits zu einem Fallzahlanstieg (Familienhilfe = ein Fall / stationäre Hilfe = ein Fall je Kind) und andererseits zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung. Der erhöhte Stellenwert des Kinderschutzes in der Öffentlichkeit durch die Etablierung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII seit 2005 sowie die Einführung 4 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 von verbindlichen regionalen Kinderschutznetzwerken lt. Bundeskinderschutzgesetz 2012) führt weiterhin auf Grund gewollter erhöhter Sensibilität aller Netzwerkpartner zu einem Anstieg der Gefährdungsmeldungen und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für Kinder und Hilfemaßnahmen für Eltern. Es ist eine deutliche Zunahme an Drogen konsumierenden Müttern und Vätern zu verzeichnen (speziell Crystal), bei denen der Schutz der Kinder in einem besonderen Fokus stehen muss. Die fachlichen Aussagen, insbesondere zu Crystal gebrauchenden Eltern im Hinblick auf deren Erziehungsfähigkeit, bestätigen eine hohe Kindeswohlgefährdung beim Nichtvorhandensein unterstützender familiärer Strukturen. Auf diese Strukturen kann in nur wenigen Einzelfällen verlässlich zurückgegriffen werden. Eine stationäre Unterbringung ist in der Regel unumgänglich. Entwicklung der Zu- und Abgänge von Hilfefällen Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Anstieg des Saldos der Zu- und Abgänge zu verzeichnen. Im Zeitraum Januar bis Mai 2014 gab es keinen Monat, in dem die Abgänge gegenüber den Zugängen überwogen. Vergleich Saldo der mtl. Zu- und Abgänge für die Jahre 2010 bis Mai 2014 Quelle: AfJFB – ASD Statistik Saldo der Zu- und Abgänge von 2012 bis Mai 2014 5 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 Quelle: AfJFB – ASD Statistik Die meisten Zugänge von Hilfen weisen die Sozialbezirke West und Nordost auf, gefolgt von den Sozialbezirken Südost, Alt-West, Südwest und Ost. Die meisten Abgänge sind im Sozialbezirk Nordost zu verzeichnen. Augenmerk ist an dieser Stelle jedoch vor allem darauf zu legen, dass den Zugängen zu wenig Abgänge gegenüber stehen, so sind das im Sozialbezirk West bei 113 Zugängen lediglich 67 Abgänge, was zu einer absoluten Fallzahlsteigerung führt. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in den Sozialbezirken Südost und Nordost zu beobachten, wo Zugänge die Abgänge um 35 bzw. 25 Fälle übersteigen. Zu- und Abgänge je Sozialbezirk von Januar bis Mai 2014 Quelle: AfJFB – ASD Statistik Differenzierte Betrachtung der Fallzahlentwicklung „stationäre Hilfen“ 6 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 In nachfolgender Tabelle erfolgt die differenzierte Betrachtung der Zu- und Abgänge in stationären Hilfen. Zum Stand 31.05.2014 gab es 612 Hilfen nach § 34 SGB VIII und 20 Hilfen nach § 41/34 SGB VIII. Im Vergleich zum 31.12.2013 ist die Anzahl der Heimerziehung / sonst. Betreuten Wohnform um 57 Hilfen gestiegen. Von Januar bis Mai 2014 wurden 175 Zugänge notwendig, diesen stehen jedoch nur 118 Abgänge gegenüber. Hilfen nach § 34 und § 41/34 SGB VIII mit Zu- und Abgängen Quelle: AfJFB – ASD Statistik Von Januar bis Mai 2014 wurden nach §§ 34 und 41/34 SGB VIII 175 Zugänge notwendig. Davon hatten 55 Hilfeempfänger, das sind 31 % keine vorangegangene Hilfe in Anspruch genommen. 45 Hilfeempfänger, das sind 26 % der Zugänge wurden vorher nach § 42 SGB VIII betreut und 5 Hilfeempfänger (3 %) waren vorher in einer Bereitschaftspflegestelle. Begonnene stationäre Hilfen (§ 34 und § 41/34 SGB VIII) mit Angabe der vorangegangenen Hilfe zur Erziehung von Januar bis Mai 2014 Nachfolgende Tabelle zeigt auf, dass von Januar bis Mai 2014 nach §§ 34 und 41/34 SGB VIII 118 Abgänge möglich wurden. 7 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 Bei 46 Hilfeempfängern, das sind 39 % wurde die Hilfe beendet und keine weiterführende Hilfe in Anspruch genommen. Für 7 % der beendeten Hilfen nach § 34 SGB VIII konnte eine Pflegefamilie gefunden werden und es erfolgte ein Wechsel nach § 33 SGB VIII. Weiterführende oder beendete Hilfen nach § 34 und § 41/34 SGB VIII von Januar bis Mai 2014 Quelle: AfJFB – ASD Statistik 2. Prognose/Mehrbedarf der Kosten - Leistungsbereich erzieherische Hilfen V-Ist / Mehrbedarf 2014 - Kosten für erzieherische Hilfen Die aktuelle Prognose basiert auf der aktuellen Entwicklung der Ø Fallzahlen 2014 mit einer Steigerung von mtl. 30 Fällen und den Ø Kosten pro Fall (des Jahres 2013), mit einer jährlichen Kostensteigerung von 3 % (Personal- und Sachkostensteigerung). Quelle: AfJFB – HzE Statistik Die geplanten Aufwendungen 2014 werden, unter Berücksichtigung der im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Ø Fallzahlen, überschritten und generieren einen Mehrbedarf in Höhe von 3.734.960 €. Damit erhöhen sich die Aufwendungen auf 8 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 57.797.960 € (Anlage 3). In dieser Aufwendungssumme ist die Rückstellung enthalten. Durch die um 17,6 % gestiegenen Ø Fallzahlen in Einrichtungen werden 2014 nicht nur die Aufwendungen, sondern auch die geplanten Erträge um 100.000 € überschritten. Im Bereich erzieherische Hilfen ergibt sich somit ein erforderlicher Zuschussbedarf in Höhe von 53.597.960,-€ für das Jahr 2014. Quelle: AfJFB – HzE Statistik In der Kalkulation wurde eine Kostensteigerung (Personalund Sachkostensteigerung) von insgesamt 3 % berücksichtigt. Sie wurde ermittelt aus, einer Steigerung im Sachkostenbereich lt. Preisindex aus 2013, diese wird über das Leistungsentgelt mit einem Anteil von 20 % kostenwirksam und der durchschnittlichen Personalkostensteigerung, diese wird über das Leistungsentgelt mit einem Anteil von 80 % kostenwirksam. Die Auswirkungen des Tarifabschlusses TVöD auf die Kostensteigerungen können noch nicht exakt eingeschätzt werden, deshalb ist eine Gesamtkostensteigerung von 3 % als Minimalvariante angenommen worden. 3. Finanzielle Auswirkungen 1. Für das Haushaltjahr 2014 wird der Zuschussmehrbedarf in Höhe von 3.634.960 € erhöht. Damit betragen die Aufwendungen 57.797.960 € und die Erträge 4.200.000 € für erzieherische Hilfen in den Budgeteinheiten 51_363_ZW und 51_367_ZW. Die Deckung erfolgt aus - Erhöhung der Erträge der Budgeteinheit 51_363_ZW um 100.000 € auf 4.200.000 €, - in Höhe von 2.5000.000 € aus der Budgeteinheit 51_365_3 (Kita freie Träger), Kostenart 4318 0000 sowie - in Höhe von 1.134.960 € aus der Budgeteinheit 51_361_ZW (Ermäßigung/Absenkung Elternbeiträge), Kostenart 4331 6500. Anlagenverzeichnis: 9 Vorlage Mehrbedarf HzE 2014 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Ø Fallentwicklung – 2013 - 2016 Monatliche Fallentwicklung - V-Ist 2014 Aufwendungen HzE V-Ist 2014 10 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3