Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000661.pdf
Größe
5,0 MB
Erstellt
30.07.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.18, 12:29

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00080/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 29.07.2014 Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 04.09.2014 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Betreff Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße - entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz (eRIS: V/3995) Beschluss: 1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet. 2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2015/16 aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude der Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet. 4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule etabliert. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Seite 1/3 X Finanzielle Auswirkungen wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von X bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein X wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: siehe Sachverhalt Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Lageplan (Auszug) Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.9 Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz (eRIS: V/3995) Vorlage: DS-00080/14 Beschluss: 1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet. 2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2015/16 aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude der Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet. 4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule etabliert. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3995 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule SBB Leipzig-Mitte Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße - entsprechend § 24 Schulgesetz Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet. 2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2015/16 aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude der Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet. 4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule etabliert. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen von bis                                     Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen wo veranschlagt ▼ PSP-Element                         nein von bis                                                             Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. Höhe in EUR wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                         Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ▼ PSP-Element                         Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             ▼ wo veranschlagt nein Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 verschlechtert ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 1-2       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 1-2 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträges bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012 – wurde verdeutlicht, dass erstmals seit 1990 wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen sind. Damit hat die Stadt Leipzig erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig als Schulträger muss vorhandene Kapazitäten erweitern. Die Veränderung von Schulkapazitäten, insbesondere die Einrichtung von neuen Schulstandorten unterliegen bestimmten stadtpolitischen Interessen und Prämissen, wie territoriale Ausgewogenheit, gute Erreichbarkeit sowie der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Somit müssen nicht nur Zielstellungen der Schulentwicklungsplanung ihre Berücksichtigung finden, sondern auch Aspekte der stadtplanerischen Entwicklung, der sozialräumlichen Gestaltung und finanzpolitische Erwägungen. Mit dem Schuljahr 2014/15 wird die Aufnahmekapazität in den Gymnasien der Stadt Leipzig erschöpft sein. Damit müssen, schon beginnend mit dem dem Schuljahr 2014/15, schnellstmöglich neue Kapazitäten im gymnasialen Bereich bereitgestellt werden, um der Nachfrage an Schulplätzen gerecht zu werden. Mit dem Ratsbeschluss Seite 1 von 3 RBV-1164/12 vom 21.03.2012 wurde die weitere Handlungsstrategie der Stadt Leipzig zur Absicherung der schulischen Versorgung beschlossen. Bedarfsentwicklung in der Stadt Leipzig (Gymnasien) Klassenzahlentwicklung GY 700 600 Klassen 500 400 300 200 SNP IST 100 Kapazität 0 2010/11 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23 2024/25 2026/27 2028/29 2030/31 Schuljahr Für die Spezifizierung des Bedarfes wurden im Rahmen der Schulnetzplanung entsprechende Planungsräume für die gymnasiale Versorgung gebildet. Ein weiterer Standort zur Erweiterung der gymnasialen Kapazitäten soll dazu im Bereich Zentrum-Süd, in der Telemannstraße entstehen, Das Areal an der Telemannstraße befindet sich im Planungsgebiet Zentrum-Süd. Langfristig wird im betreffenden Planungsbereich eine Überschreitung von ca. 17 Klassen (Eingangsklassen) bis zum Jahr 2025 erwartet. Um diesen Bedarf langfristig abzudecken, ist es erforderlich, die gymnasiale Kapazität durch Schaffung neuer Schulstandorte zu erweitern. Dies soll in einem ersten Schritt mit der Einrichtung eines neuen fünfzügigen Standortes in der Telemannstraße erfolgen. 3 Zum Schulstandort Telemannstraße in 04107 Leipzig (Lageplan - siehe Anlage) Das Areal Telemannstraße befindet sich im Leipziger Ortsteil Zentrum-Süd und war in der Vergangenheit bereits mit einem Schulhaus bebaut, welches bis zur Nutzung des Objektes in der Hillerstraße durch die Thomasschule genutzt wurde. Die Umgebung ist durch Wohnbebauung geprägt. Südwestlich des Schulgrundstückes ist die Sportplatzfläche angeordnet, im Anschluss befindet sich die Galopprennbahn Scheibenholz. In unmittelbarer Nähe zur Schule ist eine Bushaltestelle der LVB sowie in ca. 500m Entfernung eine Straßenbahnhaltestelle vorhanden. Die Querung der Wundtstraße, Riemannstraße bzw. des Floßplatzes wird durch Lichtsignalanlagen abgesichert. Für die Schaffung des neuen Schulobjektes wurde durch Ratsversammlung der Stadt Leipzig ein Bau-und Finanzierungsbeschluss (DS-V/3603) verabschiedet, welcher den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums sowie einer Dreifeldsporthalle vorsieht. 4 Finanzielle Auswirkungen Auf die im Ratsbeschluss RBV-2041/14 vom 16.04.2014 ausgewiesenen Kosten wird verwiesen. Seite 2 von 3 5 Modalitäten zur Einrichtung Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 6 • Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am Schulstandort Telemannstraße in 04107 Leipzig eingerichtet. • Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 und ab dem Schuljahr 2015/16, aufgebaut. • Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der Telemannstraße (voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude der Erich-Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet. Es erfolgt die gemeinsame Nutzung des Objektes mit der Erich-Kästner-Schule (Grundschule). Eine Raumnutzungsaufteilung für die Dauer des Interims liegt vor. • Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das neue Schulgebäude als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eine eigenständige Schule etabliert. Alternativlösung Das Gymnasium und die Dreifeldsporthalle werden langfristig benötigt. Es stehen keine vergleichbaren Flächen im Planungsraum kurzfristig zur Verfügung. Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten sind nicht möglich. Nur ein Neubau kann das Kapazitätsdefizit nachhaltig beseitigen. Aus diesem Grund gibt es keine Alternativlösungen. 7 Folgen bei Ablehnung Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen. Für die Dreifeldsporthalle werden weiterhin Sicherheitsmängel und hohe Betriebskosten die Folge sein. Die geplante Erweiterung der Zahl barrierefreier Schulen, im Zusammenhang mit dem 1. Behindertenhilfeplan der Stadt Leipzig kann nicht umgesetzt werden. Eine Integration der in ihrer Mobilität eingeschränkten Sporthallennutzer ist nicht möglich. Die Aufwendungen für den bereits durchgeführten Architektenwettbewerb bzw. die dafür erarbeiteten Arbeitsgrundlagen können bei einem anderen Schulstandort nur teilweise genutzt werden. Anlage Lageplan (Auszug) Seite 3 von 3 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00080 vom 15.10.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Beschluss- Nr. DS-00080 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße – entsprechend § 24 Schulgesetz Stand vom 23.03.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Mit dem Bescheid vom 19.12.2014 erfolgt die Bestätigung zur Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums am Standort Telemannstraße. Damit wurde auch die Schaffung eines Vor-Interims als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule am Standort in der Erfurter Straße genehmigt. Diese Zustimmung erlischt, sobald das Gymnasium seinen Schulbetrieb am Standort in der Telemannstraße aufnehmen wird. Beginnend mit dem Schuljahr 2015/16 werden vier Klassen der Klassenstufe 5 am Standort Erfurter Straße eingerichtet werden können. Die tatsächlich Anzahl der zu bildenden Klassen kann zu gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da die Anmeldungsverfahren zu den einzelnen Schulstandorten noch laufen.