Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000661.pdf
Größe
5,0 MB
Erstellt
30.07.14, 12:00
Aktualisiert
15.08.18, 12:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00080/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
29.07.2014
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
04.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Betreff
Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße - entsprechend § 24
Sächsisches Schulgesetz (eRIS: V/3995)
Beschluss:
1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am
Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet.
2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr
2015/16 aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich zu
Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude der
Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet.
4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als
Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens
mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule etabliert.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Seite 1/3
X
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
X
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
X
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
siehe Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Lageplan (Auszug)
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 20.9
Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz (eRIS: V/3995)
Vorlage: DS-00080/14
Beschluss:
1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am
Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet.
2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem
Schuljahr 2015/16 aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich
zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude
der Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet.
4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als
Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt.
Spätestens mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule
etabliert.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium
für Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3995
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule
SBB Leipzig-Mitte
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 15.10.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße - entsprechend § 24
Schulgesetz
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am
Schulstandort Telemannstraße, 04107 Leipzig eingerichtet.
2. Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr
2015/16 aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes in der Telemannstraße (voraussichtlich zu
Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen im ehemaligen Schulgebäude der
Erich Kästner-Schule in der Erfurter Straße 14 in 04155 Leipzig unterrichtet.
4. Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das Schulgebäude an der Telemannstraße als
Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens
mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eigenständige Schule etabliert.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
von
bis
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
nein
von
bis
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
Höhe in EUR
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
▼ PSP-Element
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
▼
wo veranschlagt
nein
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
verschlechtert
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
1-2
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
1-2
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus
abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles
u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw.
-anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender
Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit
der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür
notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen
für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des
Schulträges bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung
des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung
Im Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2012 – wurde verdeutlicht, dass erstmals seit 1990 wieder steigende Schülerzahlen zu verzeichnen sind.
Damit hat die Stadt Leipzig erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur umzusetzen. Das vorhandene Schulnetz ist am Bedarf auszurichten und die Stadt Leipzig als Schulträger muss vorhandene Kapazitäten erweitern.
Die Veränderung von Schulkapazitäten, insbesondere die Einrichtung von neuen
Schulstandorten unterliegen bestimmten stadtpolitischen Interessen und Prämissen,
wie territoriale Ausgewogenheit, gute Erreichbarkeit sowie der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Somit müssen nicht nur Zielstellungen der Schulentwicklungsplanung ihre
Berücksichtigung finden, sondern auch Aspekte der stadtplanerischen Entwicklung, der
sozialräumlichen Gestaltung und finanzpolitische Erwägungen.
Mit dem Schuljahr 2014/15 wird die Aufnahmekapazität in den Gymnasien der Stadt
Leipzig erschöpft sein. Damit müssen, schon beginnend mit dem dem Schuljahr
2014/15, schnellstmöglich neue Kapazitäten im gymnasialen Bereich bereitgestellt
werden, um der Nachfrage an Schulplätzen gerecht zu werden. Mit dem Ratsbeschluss
Seite 1 von 3
RBV-1164/12 vom 21.03.2012 wurde die weitere Handlungsstrategie der Stadt Leipzig
zur Absicherung der schulischen Versorgung beschlossen.
Bedarfsentwicklung in der Stadt Leipzig (Gymnasien)
Klassenzahlentwicklung GY
700
600
Klassen
500
400
300
200
SNP
IST
100
Kapazität
0
2010/11 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23 2024/25 2026/27 2028/29 2030/31
Schuljahr
Für die Spezifizierung des Bedarfes wurden im Rahmen der Schulnetzplanung entsprechende Planungsräume für die gymnasiale Versorgung gebildet. Ein weiterer Standort
zur Erweiterung der gymnasialen Kapazitäten soll dazu im Bereich Zentrum-Süd, in der
Telemannstraße entstehen,
Das Areal an der Telemannstraße befindet sich im Planungsgebiet Zentrum-Süd. Langfristig wird im betreffenden Planungsbereich eine Überschreitung von ca. 17 Klassen
(Eingangsklassen) bis zum Jahr 2025 erwartet. Um diesen Bedarf langfristig abzudecken, ist es erforderlich, die gymnasiale Kapazität durch Schaffung neuer Schulstandorte zu erweitern. Dies soll in einem ersten Schritt mit der Einrichtung eines neuen fünfzügigen Standortes in der Telemannstraße erfolgen.
3
Zum Schulstandort Telemannstraße in 04107 Leipzig
(Lageplan - siehe Anlage)
Das Areal Telemannstraße befindet sich im Leipziger Ortsteil Zentrum-Süd und war in
der Vergangenheit bereits mit einem Schulhaus bebaut, welches bis zur Nutzung des
Objektes in der Hillerstraße durch die Thomasschule genutzt wurde. Die Umgebung ist
durch Wohnbebauung geprägt. Südwestlich des Schulgrundstückes ist die Sportplatzfläche angeordnet, im Anschluss befindet sich die Galopprennbahn Scheibenholz. In
unmittelbarer Nähe zur Schule ist eine Bushaltestelle der LVB sowie in ca. 500m Entfernung eine Straßenbahnhaltestelle vorhanden. Die Querung der Wundtstraße, Riemannstraße bzw. des Floßplatzes wird durch Lichtsignalanlagen abgesichert.
Für die Schaffung des neuen Schulobjektes wurde durch Ratsversammlung der Stadt
Leipzig ein Bau-und Finanzierungsbeschluss (DS-V/3603) verabschiedet, welcher den
Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums sowie einer Dreifeldsporthalle vorsieht.
4
Finanzielle Auswirkungen
Auf die im Ratsbeschluss RBV-2041/14 vom 16.04.2014 ausgewiesenen Kosten wird
verwiesen.
Seite 2 von 3
5
Modalitäten zur Einrichtung
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
6
•
Mit Schuljahresbeginn 2015/16 wird in der Stadt Leipzig ein 5-zügiges Gymnasium am Schulstandort Telemannstraße in 04107 Leipzig eingerichtet.
•
Das Gymnasium wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 und
ab dem Schuljahr 2015/16, aufgebaut.
•
Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der Telemannstraße
(voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2017/18) werden die Schulklassen
im ehemaligen Schulgebäude der Erich-Kästner-Schule in der Erfurter Straße
14 in 04155 Leipzig unterrichtet. Es erfolgt die gemeinsame Nutzung des Objektes mit der Erich-Kästner-Schule (Grundschule). Eine Raumnutzungsaufteilung für die Dauer des Interims liegt vor.
•
Das Gymnasium wird bis zum Einzug in das neue Schulgebäude als Außenstelle der Friedrich-Schiller-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig – geführt. Spätestens mit Schuljahresbeginn 2017/18 wird das Gymnasium als eine eigenständige Schule etabliert.
Alternativlösung
Das Gymnasium und die Dreifeldsporthalle werden langfristig benötigt. Es stehen keine
vergleichbaren Flächen im Planungsraum kurzfristig zur Verfügung. Kapazitätserweiterungen an vorhandenen Schulstandorten sind nicht möglich. Nur ein Neubau kann das
Kapazitätsdefizit nachhaltig beseitigen. Aus diesem Grund gibt es keine Alternativlösungen.
7
Folgen bei Ablehnung
Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen
Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen.
Für die Dreifeldsporthalle werden weiterhin Sicherheitsmängel und hohe Betriebskosten die Folge sein. Die geplante Erweiterung der Zahl barrierefreier Schulen, im
Zusammenhang mit dem 1. Behindertenhilfeplan der Stadt Leipzig kann nicht umgesetzt werden. Eine Integration der in ihrer Mobilität eingeschränkten Sporthallennutzer
ist nicht möglich.
Die Aufwendungen für den bereits durchgeführten Architektenwettbewerb bzw. die
dafür erarbeiteten Arbeitsgrundlagen können bei einem anderen Schulstandort nur
teilweise genutzt werden.
Anlage
Lageplan (Auszug)
Seite 3 von 3
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00080 vom 15.10.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014
Beschluss- Nr. DS-00080
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einrichtung eines Gymnasiums am Standort Telemannstraße – entsprechend § 24
Schulgesetz
Stand vom 23.03.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Mit dem Bescheid vom 19.12.2014 erfolgt die Bestätigung zur Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums
am Standort Telemannstraße. Damit wurde auch die Schaffung eines Vor-Interims als Außenstelle der
Friedrich-Schiller-Schule am Standort in der Erfurter Straße genehmigt. Diese Zustimmung erlischt, sobald
das Gymnasium seinen Schulbetrieb am Standort in der Telemannstraße aufnehmen wird. Beginnend mit
dem Schuljahr 2015/16 werden vier Klassen der Klassenstufe 5 am Standort Erfurter Straße eingerichtet
werden können. Die tatsächlich Anzahl der zu bildenden Klassen kann zu gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht benannt werden, da die Anmeldungsverfahren zu den einzelnen Schulstandorten noch laufen.