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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000667.pdf
Größe
984 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00060/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 10.09.2014 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Betreff Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13, in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetzt (eRIS: V/3996) Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn 2015/2016 eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule Weißenfelser Straße". 2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der ErichZeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk. 3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen. 4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung vorzuschlagen. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen X nein wenn ja, Seite 1/3 ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten X wirksam Zu Lasten anderer OE Einsparungen nein von X bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat X nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Lageplan Stellungnahme der Schulkonferenz der E.-Zeigner-Schule Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.7 Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13, in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetzt (eRIS: V/3996) Vorlage: DS-00060/14 Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn 2015/2016 eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule Weißenfelser Straße". 2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk. 3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen. 4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung vorzuschlagen. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3996 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule SBB Leipzig-Südwest Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13, in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetz Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn 2015/2016 eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule Weißenfelser Straße". 2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der ErichZeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk. 3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen. 4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung vorzuschlagen. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen von bis                                                 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen bis                                                 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Beschluss des Stadtrates Nr. wo veranschlagt wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ▼ wo veranschlagt ▼ PSP-Element                                     nein Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       ▼ PSP-Element nein von       Höhe in EUR ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 verschlechtert ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)             3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       1. Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten. Das sind insbesondere: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und die Schulordnungen für die einzelnen Schularten 2. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) 3. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich) 4. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Regelungen für den Schulhausbau im Freistaat Sachsen 5. Schulintegrationsverordnung. Der Schulträger hat gem. § 21 Abs. 1 SächsSchulG die sächlichen Kosten der Schule zu tragen und ist nach Abs. 2 berechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Die Aufgabe des Schulträgers – gem. § 23 Abs. 1 und 2 SächsSchulG – beinhaltet die Bereitstellung von Schulgebäuden und -räumen sowie von sonstigen erforderlichen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Diese dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten sind als Pflichtaufgabe der Gemeinde zu erfüllen. Der Beschluss über die Schulnetzplanung und dessen Umsetzung werden gemäß § 28 SächsGemO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 4 SächsSchulG durch den Gemeinderat herbeigeführt. Bei der Beschlussfassung des Schulträgers zu wesentlichen Änderungen in Bezug auf öffentliche Schulen bedarf es der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde. 2. Begründung Im Schulnetzplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung bis zum Jahr 2015 (RBIV650/06 vom 19.07.2006) - wird im Abschnitt 4.5.1 (Grundschulen im Stadtbezirk Südwest) unter Handlungsbedarf aufgeführt: „... Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen an der Erich-Zeigner-Schule erfolgt eine Erweiterung der Kapazität. Erforderlichenfalls muss etwa ab 2007 der Schulbezirk der Schule am Adler entsprechend durch Zuordnung von Teilen des Gebietes zum Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der 120. Schule angepasst werden. Etwa ab 2010 muss erforderlichenfalls der Schulbezirk der 49. Schule zugunsten der Erich-Zeigner-Schule vorübergehend verkleinert werden.“ Grundlage für die in diesem Schulnetzplan enthaltene kleinräumige Bedarfsermittlung war die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2005. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch davon ausgegangen, dass durch Auszug der FritzGietzelt-Schule (Schule zur Lernförderung) aus dem Gebäudeteil Weißenfelser Straße 13 und einer durch Sanierung der Erich-Zeigner-Schule vorgesehenen Erweiterung die Grundschulkapazitäten ausreichen, um den künftigen Bedarf im Schulbezirk sichern zu können. Der Bedarf zusätzlicher Kapazitäten wurde damals eher für die Schule am Auwald (ehemals 49. Schule) und die Schule am Adler gesehen. Das ist in der bisherigen Entwicklung auch so eingetreten. Zuzüglich zeigt sich im Besonderen ein Seite 1 von 6 erheblicher Anstieg der Schülerzahlen im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule. Die vormals angedachte Verkleinerung des Schulbezirkes der Schule am Auwald zur Erich-Zeigner-Schule hin ist nicht möglich, da diese aus dem eigenen Schulbezirk heraus überbelegt wird. Mit den steigenden Schülerzahlen an der Schule am Auwald wird sie gegebenenfalls über den Richtwert hinaus belegt werden müssen. Mit der vorhandenen Raumkapazität von Schule und Hort, kann der Mehrbedarf kompensiert werden. Die Entwicklung an der Schule am Adler ist ebenfalls so eingetreten, wie bereits 2006 prognostiziert. Hier wird mit der Änderung des Schulbezirkes zur 120. Schule hin eine zeitlich begrenzte Entlastung ermöglicht. In den letzten Jahren hat in den Ortsteilen Plagwitz und Schleußig eine äußerst rasante Entwicklung stattgefunden. Hier sind durch Zwischenbebauungen und Sanierung alter Wohnbestände sowie einer gesamten Aufwertung des Gebietes lukrative Wohngebiete entstanden, die sehr stark von Eltern mit Kindern angenommen werden. Bedeutend ist, dass sich dieser starke Zuzug besonders gravierend im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule auswirkt. Die Erich-Zeigner-Schule im Gebäudeteil Erich-Zeigner-Allee wurde bis 2011 vierzügig (16 Klassen) saniert. Im Gebäudeteil Weißenfelser Straße 13, welcher direkt mit dem Gebäudeteil Erich-Zeigner-Allee verbunden ist, erfolgte keine Sanierung, da wie im Schulnetzplan 2006 beschrieben, diese Notwendigkeit nicht gesehen wurde. In diesem Gebäudeteil kann, unter Beachtung der Doppelnutzung aller Räume durch Schule und Hort, eine zweizügige Grundschule mit Hort eingerichtet werden. Da eine innere bauliche Abtrennung zwischen beiden Schulen nicht möglich ist, wird der Hort der neuen Schule in der räumlichen Nutzung grundsätzlich in Gemeinsamkeit mit dem Hort der Erich-Zeigner-Schule agieren. Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose 2009 erfolgte 2012 eine Überarbeitung der Fortschreibung der Schulnetzplanung. Aus der genannten Prognose heraus wird für das relevante Gebiet seit 2010 ein erheblich stärkerer Anstieg der Kinderzahlen ausgewiesen, als vormals angenommen. Auszug SNP 2012 Seite 2 von 6 Basierend auf dieser Aussage, wurde in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 festgelegt, dass der Gebäudeteil Weißenfelser Straße ab dem Schuljahr 2013/14 mit zusätzlichen Grundschulkapazitäten zur Verfügung gestellt werden muss. Ursprünglich waren diese als zusätzliche Kapazitäten für die Erich-ZeignerSchule gedacht. Damit die Erich-Zeigner-Schule jedoch nicht zu groß wird, wurde die Entscheidung zur Einrichtung einer separaten Grundschule im Gebäudeteil Weißenfelser Straße getroffen. Die dafür notwendige Änderung der Planung und Finanzierung führte zu einer Verschiebung der Realisierung, die im Dezember 2014 abgeschlossen sein wird. Mit der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung auf Grundlage der Bevölkerungsprognose von 2013 zeigt sich deutlich die Verschärfung der Situation. Gesamtklassenzahl Zeigner-Schule 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2013 2015 2017 2019 2021 2023 Gesamtklassenzahl Ist 2025 2027 KlassenZahl [28] 2029 EWO 2031 EWO[28] 2033 Richtkapazität Auszug aus der aktueller Erarbeitung der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2014 Es besteht ein tatsächlicher Bedarf für den Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule für zwei vierzügige Grundschulen. Um schnell auf den sofortigen Bedarf reagieren zu können, muss auf die einzig mögliche Maßnahme, der Herrichtung des Gebäudeflügels Weißenfelser Straße 13 zugegriffen werden. Die Kapazitäten sind jedoch nur für eine zweizügige Grundschule mit Hort gegeben. Durch die Bildung von Fünf ersten Klassen im Schuljahr 2013/14 in der ErichZeigner-Schule, ist eine Überbelegung um zwei Klassen erreicht. In 2014/15 müssen voraussichtlich Sieben Eingangsklassen in der Erich-Zeigner-Schule aufgenommen werden. Damit wird eine Belegung von 21 Klassen erreicht, was einer Fünfzügigkeit entspricht. Die Kapazität der Erich-Zeigner-Schule wird damit erheblich überschritten. Durch optimale Nutzung der Schul- und Horträume, ist das Schuljahr 2014/15 noch abzusichern. Eine Kompensation des weiter steigenden Bedarfs, ist unter Beachtung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie der räumlichen Bedingungen nicht mehr möglich. Um die erforderliche Zahl von Grundschulplätzen im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule zeitnah bereitstellen zu können, ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die Neueinrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort im Gebäudeteil Weißenfelser Straße 13 zwingend erforderlich. Seite 3 von 6 Für den im gesamten Gebiet prognostizierten Bedarf an Grundschulplätzen reichen auch die Kapazitäten der Erich-Zeigner-Schule sowie der neuen zweizügigen Grundschule nicht aus. Alle Grundschulen sind bis an ihre Grenzen und darüber hinaus belegt. Eine weitere Verschärfung der Situation wird eintreten. Insofern ist der Neubau einer vierzügigen Grundschule am Jahrtausendfeld dringend notwendig. Die Bereitstellung dieser Kapazitäten muss zum Schuljahr 2016/17, spätestens jedoch zum Schuljahr 2017/18 erfolgen. 3. Vorschlag der Verwaltung Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wird im Schulgebäudeteil Weißenfelser Straße 13 eine zweizügige Grundschule mit Hort eingerichtet. Der Standort hat unmittelbaren Bezug zum Wohngebiet. Mit der Einrichtung dieser Schule, kann die angespannte Situation jedoch nur bis spätestens einschließlich Schuljahr 2016/17 vorübergehend gemildert werden. Ab dem Schuljahr 2017/18 ist ein erhebliches Kapazitätsproblem in beiden Gebäuden zu erwarten. Allein mit der Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten durch die „Schule Weißenfelser Straße“, kann das Kapazitätsproblem nicht nachhaltig gelöst werden. Dies ist erst möglich, wenn die noch zu bauende Grundschule am Jahrtausendfeld genutzt werden kann. Insofern ist zu erwarten, dass bis dahin beide Schulhäuser stark ausgelastet sein werden. Da sich beide Schulen in einem Schulhaus befinden und die Schülerschaft für beide Schulen aus dem jetzigen Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule kommen, ist der Erhalt des Schulbezirks als gemeinsamer Schulbezirk auch mit Blick auf die bessere Organisation der Klassenbildung von Vorteil. 4. Modalitäten zum Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 2 SächsSchulG wird der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorschlagen: - Die Stadt Leipzig richtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine zweizügige Grundschule mit Hort im Gebäude Weißenfelser Straße 13, in 04229 Leipzig ein. - Die neue Schule erhält den Arbeitstitel „Schule Weißenfelser Straße“ - Die „Schule Weißenfelser Straße“ und die „Erich-Zeigner-Schule“ haben einen gemeinsamen Schulbezirk. - Die Aufnahme der Schüler für die „Schule Weißenfelser Straße“ für das Schuljahr 2015/16 erfolgt durch die Erich-Zeigner-Schule. Mit der Aufnahme werden zwei Klassen gebildet die ab dem Schuljahr 2015/16 Klassen der „Schule Weißenfelser Straße“ sind. - Die Schulkonferenz der „Schule Weißenfelser Straße“ wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur Entscheidungsfindung vorzuschlagen. Seite 4 von 6 5. Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen der Schulkonferenz Stellungnahme zu den Modalitäten Erich-Zeigner-Schule Bemerkungen der Verwaltung Die stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu. - Einrichtung einer eigenständigen zweizügigen Grundschule mit Hort für 2015/16 - gemeinsamer Schulbezirk - Aufnahme der Erstklässler nach Elternwunsch unter Beachtung der Kapazitäten (z.Z. 28 Schüler pro Klasse) Die Verantwortlichkeiten müssen durch beide Schulleitungen und der Hortleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulträger und der Bildungsagentur abgestimmt werden. Da die Gebäudestruktur und die Beachtung des Brandschutzes eine innere Trennung des Gebäudes nicht zulässt, sind in der Nutzung des, Gebäudes, der Sporthalle und der Freifläche grundsätzlich verschiedenen Abstimmungen zwischen allen Beteiligten erforderlich. Auch hinsichtlich des Umganges mit den Schüleraufnahmen im gemeinsamen Schulbezirk sind Abstimmungen mit der Bildungsagentur erforderlich. Beide Schulen nutzen die Turnhallen und den Hof, der für die Schülerzahl eine zu geringe Fläche aufzeigt. Um die Hortfreifläche zu erweitern steht das Liegenschaftsamt aktuell mit der LWB in Kontakt. Ziel ist der Erhalt einer Fläche in der Erich-ZeignerAllee 21. Der Deutsche Turnerbund, welcher in der Lauchstädter Straße über eine Sporthalle nebst großer Freifläche verfügt, hat Interesse an einer Kooperation signalisiert sobald die Sanierung der Sporthalle in 2015 abgeschlossen sein wird. Hier muss eine flexiblere Form bei Reparaturleistungen -z.B. an Spielgeräten erfolgen. Aktuell wird im AGM ein für Spielgeräte verantwortlicher Bereich aufgebaut, was erwarten lässt, dass künftig und grundsätzlich die Reparaturleistungen zügig geprüft und umgesetzt werden können. 6. Aussagen zur Nachnutzung Die neu eingerichtet Grundschule „Schule Weißenfelser Straße“ wird langfristig am Standort verbleiben. 7. Alternativlösung Ein geringer Teil des Schulbezirks der Erich-Zeigner-Schule ist bereits ab dem Schuljahr 2013/2014 Bestandteil des Schulbezirkes der 172. Schule in Lindenau (BS/RBV-1136/12) geworden. Weitere Schulbezirksveränderungen zu umliegenden Schulen sind nicht mehr möglich. Im Versorgungsgebiet stehen weder weiterer Schulraum noch sofort nutzbare Flächen für sofortigen Schulneubau zur Verfügung. Insofern sind keine Alternativen gegeben. Seite 5 von 6 8. Folgen bei Ablehnung Die Versorgung ist akut gefährdet. Die für den sofortigen Bedarf benötigten Grundschulkapazitäten können nicht bereitgestellt werden. Anlagen 1. Lageplan 2. Stellungnahme der Schulkonferenz der E.-Zeigner-Schule Seite 6 von 6 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00060 vom Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Beschluss- Nr. DS-0060 Eingereicht von Dezernat V Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13, in 04229 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz. Stand vom 24. März 2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Die Sanierungsarbeiten im Schulgebäude sind abgeschlossen. Zum 1. August 2015 kann der Schulbetrieb aufgenommen werden. Die neue „Schule Weißenfelser Straße“ wird die Versorgung im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule mit sichern. Der Hort der „Schule Weißenfelser Straße“ wird im Schuljahr 2015/16 zunächst an den bestehenden Hort der Erich-Zeigner-Schule angegliedert und im darauffolgenden Jahr als eigenständiger Hort geführt. Der Bedarf an Hortplätzen ist in der Bedarfsplanung berücksichtigt. Der Name „Schule Weißenfelser Straße“ ist ein vorläufiger Name. Ein neuer Name wird nach Inbetriebnahme der Schule gefunden und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat der Einrichtung dieser Schule mit Schreiben vom 7. Januar 2015 zugestimmt.