Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000667.pdf
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984 kB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00060/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
10.09.2014
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Betreff
Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13,
in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetzt (eRIS: V/3996)
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn 2015/2016
eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule
Weißenfelser Straße".
2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der ErichZeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk.
3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen.
4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur
Entscheidungsfindung vorzuschlagen.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
X
nein
wenn ja,
Seite 1/3
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten X
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Einsparungen
nein
von
X
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
X
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Lageplan
Stellungnahme der Schulkonferenz der E.-Zeigner-Schule
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 20.7
Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser
Straße 13, in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetzt (eRIS:
V/3996)
Vorlage: DS-00060/14
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn
2015/2016 eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel
"Schule Weißenfelser Straße".
2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der
Erich-Zeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk.
3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen.
4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur
Entscheidungsfindung vorzuschlagen.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium
für Kultus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3996
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule
SBB Leipzig-Südwest
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 15.10.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13,
in 04229 Leipzig Plagwitz, gemäß § 24 Schulgesetz
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Südwest, Plagwitz zum Schuljahresbeginn 2015/2016
eine neue zweizügige Grundschule mit Hort ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule
Weißenfelser Straße".
2. Die neue Grundschule übernimmt mit die Sicherung der Versorgung im Schulbezirk der ErichZeigner-Schule. Beide Schulen haben einen gemeinsamen Schulbezirk.
3. Der Hort wird im Bedarfsplan für Plätze an Kindertagesstätten aufgenommen.
4. Die Schulkonferenz wird beauftragt einen Schulnamen zu finden und dem Stadtrat zur
Entscheidungsfindung vorzuschlagen.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
von
bis
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
bis
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
wo veranschlagt
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
▼
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
nein
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
▼ PSP-Element
nein
von
Höhe in EUR
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
verschlechtert
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
1.
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des
Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin
enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für
Schulen zu beachten. Das sind insbesondere:
1. Schulgesetz
des
Freistaates
Sachsen
(SächsSchulG)
und
die
Schulordnungen für die einzelnen Schularten
2. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
3. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Unterrichtsorganisation (jährlich)
4. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu
Regelungen für den Schulhausbau im Freistaat Sachsen
5. Schulintegrationsverordnung.
Der Schulträger hat gem. § 21 Abs. 1 SächsSchulG die sächlichen Kosten der
Schule zu tragen und ist nach Abs. 2 berechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen
einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht.
Die Aufgabe des Schulträgers – gem. § 23 Abs. 1 und 2 SächsSchulG – beinhaltet
die Bereitstellung von Schulgebäuden und -räumen sowie von sonstigen
erforderlichen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Diese dem
Schulträger obliegenden Angelegenheiten sind als Pflichtaufgabe der Gemeinde zu
erfüllen. Der Beschluss über die Schulnetzplanung und dessen Umsetzung werden
gemäß § 28 SächsGemO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 4 SächsSchulG durch
den Gemeinderat herbeigeführt. Bei der Beschlussfassung des Schulträgers zu
wesentlichen Änderungen in Bezug auf öffentliche Schulen bedarf es der
Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde.
2.
Begründung
Im Schulnetzplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung bis zum Jahr 2015 (RBIV650/06 vom 19.07.2006) - wird im Abschnitt 4.5.1 (Grundschulen im Stadtbezirk
Südwest) unter Handlungsbedarf aufgeführt:
„... Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen an der Erich-Zeigner-Schule erfolgt eine
Erweiterung der Kapazität. Erforderlichenfalls muss etwa ab 2007 der Schulbezirk
der Schule am Adler entsprechend durch Zuordnung von Teilen des Gebietes zum
Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule und der 120. Schule angepasst werden. Etwa
ab 2010 muss erforderlichenfalls der Schulbezirk der 49. Schule zugunsten der
Erich-Zeigner-Schule vorübergehend verkleinert werden.“
Grundlage für die in diesem Schulnetzplan enthaltene kleinräumige
Bedarfsermittlung war die Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Statistik
und Wahlen aus dem Jahr 2005.
Zu diesem Zeitpunkt wurde noch davon ausgegangen, dass durch Auszug der FritzGietzelt-Schule (Schule zur Lernförderung) aus dem Gebäudeteil Weißenfelser Straße 13
und einer durch Sanierung der Erich-Zeigner-Schule vorgesehenen Erweiterung die
Grundschulkapazitäten ausreichen, um den künftigen Bedarf im Schulbezirk sichern
zu können. Der Bedarf zusätzlicher Kapazitäten wurde damals eher für die Schule
am Auwald (ehemals 49. Schule) und die Schule am Adler gesehen. Das ist in der
bisherigen Entwicklung auch so eingetreten. Zuzüglich zeigt sich im Besonderen ein
Seite 1 von 6
erheblicher Anstieg der Schülerzahlen im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule. Die
vormals angedachte Verkleinerung des Schulbezirkes der Schule am Auwald zur
Erich-Zeigner-Schule hin ist nicht möglich, da diese aus dem eigenen Schulbezirk
heraus überbelegt wird. Mit den steigenden Schülerzahlen an der Schule am Auwald
wird sie gegebenenfalls über den Richtwert hinaus belegt werden müssen. Mit der
vorhandenen Raumkapazität von Schule und Hort, kann der Mehrbedarf
kompensiert werden. Die Entwicklung an der Schule am Adler ist ebenfalls so
eingetreten, wie bereits 2006 prognostiziert. Hier wird mit der Änderung des
Schulbezirkes zur 120. Schule hin eine zeitlich begrenzte Entlastung ermöglicht.
In den letzten Jahren hat in den Ortsteilen Plagwitz und Schleußig eine äußerst
rasante Entwicklung stattgefunden. Hier sind durch Zwischenbebauungen und
Sanierung alter Wohnbestände sowie einer gesamten Aufwertung des Gebietes
lukrative Wohngebiete entstanden, die sehr stark von Eltern mit Kindern
angenommen werden. Bedeutend ist, dass sich dieser starke Zuzug besonders
gravierend im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule auswirkt.
Die Erich-Zeigner-Schule im Gebäudeteil Erich-Zeigner-Allee wurde bis 2011
vierzügig (16 Klassen) saniert. Im Gebäudeteil Weißenfelser Straße 13, welcher direkt
mit dem Gebäudeteil Erich-Zeigner-Allee verbunden ist, erfolgte keine Sanierung, da
wie im Schulnetzplan 2006 beschrieben, diese Notwendigkeit nicht gesehen wurde.
In diesem Gebäudeteil kann, unter Beachtung der Doppelnutzung aller Räume durch
Schule und Hort, eine zweizügige Grundschule mit Hort eingerichtet werden. Da eine
innere bauliche Abtrennung zwischen beiden Schulen nicht möglich ist, wird der Hort
der neuen Schule in der räumlichen Nutzung grundsätzlich in Gemeinsamkeit mit
dem Hort der Erich-Zeigner-Schule agieren.
Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose 2009 erfolgte 2012 eine Überarbeitung
der Fortschreibung der Schulnetzplanung. Aus der genannten Prognose heraus wird
für das relevante Gebiet seit 2010 ein erheblich stärkerer Anstieg der Kinderzahlen
ausgewiesen, als vormals angenommen.
Auszug SNP 2012
Seite 2 von 6
Basierend auf dieser Aussage, wurde in der Fortschreibung der Schulnetzplanung
2012 festgelegt, dass der Gebäudeteil Weißenfelser Straße ab dem Schuljahr
2013/14 mit zusätzlichen Grundschulkapazitäten zur Verfügung gestellt werden
muss. Ursprünglich waren diese als zusätzliche Kapazitäten für die Erich-ZeignerSchule gedacht. Damit die Erich-Zeigner-Schule jedoch nicht zu groß wird, wurde die
Entscheidung zur Einrichtung einer separaten Grundschule im Gebäudeteil
Weißenfelser Straße getroffen. Die dafür notwendige Änderung der Planung und
Finanzierung führte zu einer Verschiebung der Realisierung, die im Dezember 2014
abgeschlossen sein wird.
Mit der aktuellen Fortschreibung der Schulnetzplanung auf Grundlage der
Bevölkerungsprognose von 2013 zeigt sich deutlich die Verschärfung der Situation.
Gesamtklassenzahl Zeigner-Schule
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
2013
2015
2017
2019
2021
2023
Gesamtklassenzahl
Ist
2025
2027
KlassenZahl [28]
2029
EWO
2031
EWO[28]
2033
Richtkapazität
Auszug aus der aktueller Erarbeitung der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2014
Es besteht ein tatsächlicher Bedarf für den Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule für
zwei vierzügige Grundschulen.
Um schnell auf den sofortigen Bedarf reagieren zu können, muss auf die einzig
mögliche Maßnahme, der Herrichtung des Gebäudeflügels Weißenfelser Straße 13
zugegriffen werden. Die Kapazitäten sind jedoch nur für eine zweizügige
Grundschule mit Hort gegeben.
Durch die Bildung von Fünf ersten Klassen im Schuljahr 2013/14 in der ErichZeigner-Schule, ist eine Überbelegung um zwei Klassen erreicht. In 2014/15 müssen
voraussichtlich Sieben Eingangsklassen in der Erich-Zeigner-Schule aufgenommen
werden. Damit wird eine Belegung von 21 Klassen erreicht, was einer Fünfzügigkeit
entspricht. Die Kapazität der Erich-Zeigner-Schule wird damit erheblich
überschritten. Durch optimale Nutzung der Schul- und Horträume, ist das Schuljahr
2014/15 noch abzusichern. Eine Kompensation des weiter steigenden Bedarfs, ist
unter Beachtung der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie der
räumlichen Bedingungen nicht mehr möglich. Um die erforderliche Zahl von
Grundschulplätzen im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule zeitnah bereitstellen zu
können, ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die Neueinrichtung einer zweizügigen
Grundschule mit Hort im Gebäudeteil Weißenfelser Straße 13 zwingend erforderlich.
Seite 3 von 6
Für den im gesamten Gebiet prognostizierten Bedarf an Grundschulplätzen reichen
auch die Kapazitäten der Erich-Zeigner-Schule sowie der neuen zweizügigen
Grundschule nicht aus. Alle Grundschulen sind bis an ihre Grenzen und darüber
hinaus belegt. Eine weitere Verschärfung der Situation wird eintreten.
Insofern ist der Neubau einer vierzügigen Grundschule am Jahrtausendfeld dringend
notwendig. Die Bereitstellung dieser Kapazitäten muss zum Schuljahr 2016/17,
spätestens jedoch zum Schuljahr 2017/18 erfolgen.
3.
Vorschlag der Verwaltung
Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 wird im Schulgebäudeteil Weißenfelser Straße
13 eine zweizügige Grundschule mit Hort eingerichtet. Der Standort hat
unmittelbaren Bezug zum Wohngebiet. Mit der Einrichtung dieser Schule, kann die
angespannte Situation jedoch nur bis spätestens einschließlich Schuljahr 2016/17
vorübergehend gemildert werden. Ab dem Schuljahr 2017/18 ist ein erhebliches
Kapazitätsproblem in beiden Gebäuden zu erwarten. Allein mit der Bereitstellung der
zusätzlichen Kapazitäten durch die „Schule Weißenfelser Straße“, kann das
Kapazitätsproblem nicht nachhaltig gelöst werden. Dies ist erst möglich, wenn die
noch zu bauende Grundschule am Jahrtausendfeld genutzt werden kann. Insofern
ist zu erwarten, dass bis dahin beide Schulhäuser stark ausgelastet sein werden. Da
sich beide Schulen in einem Schulhaus befinden und die Schülerschaft für beide
Schulen aus dem jetzigen Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule kommen, ist der
Erhalt des Schulbezirks als gemeinsamer Schulbezirk auch mit Blick auf die bessere
Organisation der Klassenbildung von Vorteil.
4.
Modalitäten zum Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 2 SächsSchulG wird der Schulaufsichtsbehörde folgende
Vorgehensweise vorschlagen:
-
Die Stadt Leipzig richtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine zweizügige
Grundschule mit Hort im Gebäude Weißenfelser Straße 13, in 04229
Leipzig ein.
-
Die neue Schule erhält den Arbeitstitel „Schule Weißenfelser Straße“
-
Die „Schule Weißenfelser Straße“ und die „Erich-Zeigner-Schule“
haben einen gemeinsamen Schulbezirk.
-
Die Aufnahme der Schüler für die „Schule Weißenfelser Straße“ für das
Schuljahr 2015/16 erfolgt durch die Erich-Zeigner-Schule. Mit der
Aufnahme werden zwei Klassen gebildet die ab dem Schuljahr 2015/16
Klassen der „Schule Weißenfelser Straße“ sind.
-
Die Schulkonferenz der „Schule Weißenfelser Straße“ wird beauftragt
einen
Schulnamen
zu
finden
und
dem
Stadtrat
zur
Entscheidungsfindung vorzuschlagen.
Seite 4 von 6
5.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen der Schulkonferenz
Stellungnahme zu den Modalitäten
Erich-Zeigner-Schule
Bemerkungen der Verwaltung
Die stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu.
- Einrichtung einer eigenständigen zweizügigen
Grundschule mit Hort für 2015/16
- gemeinsamer Schulbezirk
- Aufnahme der Erstklässler nach Elternwunsch
unter Beachtung der Kapazitäten (z.Z. 28
Schüler pro Klasse)
Die Verantwortlichkeiten müssen durch beide
Schulleitungen und der Hortleitung in
Zusammenarbeit mit dem Schulträger und der
Bildungsagentur abgestimmt werden.
Da die Gebäudestruktur und die Beachtung des
Brandschutzes eine innere Trennung des
Gebäudes nicht zulässt, sind in der Nutzung des,
Gebäudes, der Sporthalle und der Freifläche
grundsätzlich verschiedenen Abstimmungen
zwischen allen Beteiligten erforderlich. Auch
hinsichtlich des Umganges mit den
Schüleraufnahmen im gemeinsamen Schulbezirk
sind Abstimmungen mit der Bildungsagentur
erforderlich.
Beide Schulen nutzen die Turnhallen und den
Hof, der für die Schülerzahl eine zu geringe
Fläche aufzeigt.
Um die Hortfreifläche zu erweitern steht das
Liegenschaftsamt aktuell mit der LWB in Kontakt.
Ziel ist der Erhalt einer Fläche in der Erich-ZeignerAllee 21. Der Deutsche Turnerbund, welcher in der
Lauchstädter Straße über eine Sporthalle nebst
großer Freifläche verfügt, hat Interesse an einer
Kooperation signalisiert sobald die Sanierung der
Sporthalle in 2015 abgeschlossen sein wird.
Hier muss eine flexiblere Form bei
Reparaturleistungen -z.B. an Spielgeräten
erfolgen.
Aktuell wird im AGM ein für Spielgeräte
verantwortlicher Bereich aufgebaut, was erwarten
lässt, dass künftig und grundsätzlich die
Reparaturleistungen zügig geprüft und umgesetzt
werden können.
6.
Aussagen zur Nachnutzung
Die neu eingerichtet Grundschule „Schule Weißenfelser Straße“ wird langfristig am
Standort verbleiben.
7.
Alternativlösung
Ein geringer Teil des Schulbezirks der Erich-Zeigner-Schule ist bereits ab dem
Schuljahr 2013/2014 Bestandteil des Schulbezirkes der 172. Schule in Lindenau
(BS/RBV-1136/12) geworden. Weitere Schulbezirksveränderungen zu umliegenden
Schulen sind nicht mehr möglich. Im Versorgungsgebiet stehen weder weiterer
Schulraum noch sofort nutzbare Flächen für sofortigen Schulneubau zur Verfügung.
Insofern sind keine Alternativen gegeben.
Seite 5 von 6
8.
Folgen bei Ablehnung
Die Versorgung ist akut gefährdet. Die für den sofortigen Bedarf benötigten
Grundschulkapazitäten können nicht bereitgestellt werden.
Anlagen
1. Lageplan
2. Stellungnahme der Schulkonferenz der E.-Zeigner-Schule
Seite 6 von 6
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00060 vom
Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014
Beschluss- Nr. DS-0060
Eingereicht von Dezernat V
Einrichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort in der Weißenfelser Straße 13, in
04229 Leipzig, gemäß § 24 Schulgesetz.
Stand vom 24. März 2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Sanierungsarbeiten im Schulgebäude sind abgeschlossen. Zum 1. August 2015 kann der Schulbetrieb
aufgenommen werden.
Die neue „Schule Weißenfelser Straße“ wird die Versorgung im Schulbezirk der Erich-Zeigner-Schule mit
sichern.
Der Hort der „Schule Weißenfelser Straße“ wird im Schuljahr 2015/16 zunächst an den bestehenden Hort
der Erich-Zeigner-Schule angegliedert und im darauffolgenden Jahr als eigenständiger Hort geführt. Der
Bedarf an Hortplätzen ist in der Bedarfsplanung berücksichtigt.
Der Name „Schule Weißenfelser Straße“ ist ein vorläufiger Name. Ein neuer Name wird nach
Inbetriebnahme der Schule gefunden und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat der Einrichtung dieser Schule mit Schreiben vom
7. Januar 2015 zugestimmt.