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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1005448.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:06

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00046/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Finanzen 08.09.2014 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 11.09.2014 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 18.09.2014 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 2. Lesung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (eRIS:V/3911) Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2012 31.12.2012 in € Bilanzsumme 6.450.991,64 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 4.671.286,44 1.484.713,43 294.991,77 Passiva Eigenkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 50.542,40 25.181,27 178.437,98 80.781,40 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten 4.579.738,79 631.558,35 659.411,69 Seite 1/3 Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 245.339,76 6.625.754,54 6.544.973,14 80.781,40 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 80.781,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Seite 2/3 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Sachverhalt Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 incl. Auszug aus Bericht über die Nachtragsprüfung Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Geänderter Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Geänderter Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Prüfungsbericht zum 31.12.2012 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Nachtragsprüfungsbericht zum 31.12.2012 Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.6. Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig (eRIS: V/3911) Vorlage: DS-00046/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2012 31.12.2012 in € Bilanzsumme 6.450.991,64 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 4.671.286,44 Umlaufvermögen 1.484.713,43 Rechnungsabgrenzungsposten 294.991,77 Passiva Eigenkapital Allgemeine Rücklage 50.542,40 Zweckgebundene Rücklage 25.181,27 Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre 178.437,98 Jahresgewinn/- Verlust 80.781,40 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens 4.579.738,79 Rückstellungen 631.558,35 Verbindlichkeiten 659.411,69 Rechnungsabgrenzungsposten 245.339,76 Summe der Erträge 6.625.754,54 Summe der Aufwendungen 6.544.973,14 Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 80.781,40 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 80.781,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 12 Stimmenthaltungen Leipzig, den 20.10.2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3911 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile Anlagen 8, 9 und 10 (Prüfberichte RPA inkl. Stellungnahme Dez. Finanzen) Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig nicht öffentlich Gremium FA Finanzen BA Kulturstätten Eingereicht von Dezernat Finanzen Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse:       Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2012 31.12.2012 in € Bilanzsumme davon entfallen: 6.450.991,64 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 4.671.286,44 1.484.713,43 294.991,77 Passiva Eigenkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 50.542,40 25.181,27 178.437,98 80.781,40 Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 4.579.738,79 631.558,35 659.411,69 245.339,76 6.625.754,54 6.544.973,14 80.781,40 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 80.781,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. 1 Inhaltsverzeichnis zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig Seite Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen 2- 6 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 incl. Auszug aus Bericht über die Nachtragsprüfung (S.13 -14 der Anlage) Anlage 1 1 - 14 Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 2 1- 8 Geänderter Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 3 1- 8 Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 4 1 - 11 Geänderter Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 5 1 - 11 Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum Prüfungsbericht zum 31.12.2012 Anlage 6 1 Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum Nachtragsprüfungsbericht zum 31.12.2012 Anlage 7 1 - 2 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 8 1 - 35 Bericht der örtlichen Nachtragsprüfung Anlage 9 1 - 15 Stellungnahme des Dezernats Finanzen Anlage 10 1 2 Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen: Der Stadtrat möge beschließen: B I: Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: 31.12.2012 in € Bilanzsumme 31.07.2012 in € 6.450.991,64 6.535.244,98 4.671.286,44 1.484.713,43 294.991,77 4.846.802,40 1.497.614,61 190.827,97 50.542.40 25.181,27 178.437,98 80.781,40 50.542,40 25.181,27 -205.034,30 383.472,28 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 4.579.738,79 631.558,35 659.411,69 245.339,76 4.737.854,10 988.900,00 405.927,25 148.401,98 Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 6.625.754,54 6.544.973,14 16.152.404,23 15.768.931,95 80.781,40 383.472,28 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust Jahresüberschuss/- Fehlbetrag B II: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 80.781,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen. B III: Der Theaterleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.8.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. 3 Begründung: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Gegenstand des Eigenbetriebes: Gemäß § 2 der Betriebssatzung sind Aufgabe und Gegenstand des Schauspiels die Pflege und Förderung der Kultur durch die laufende Betreibung, Bewirtschaftung, Unterhaltung und Instandhaltung des Schauspielhauses und der Neuen Szene. Aufgabe ist auch die optimale Nutzung der eigenen Spielstätten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen, sind möglich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Schauspiel mit anderen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten. Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB: Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist. Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären. Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012 ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens. Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung) durchzuführen und hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung und der ursprünglich erstattete Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden. 4 Grundsätzliche Feststellungen Im Ergebnis unserer Nachtragsprüfung halten wir die einheitliche Erfassung der Widmung von Grund- und Gebäudevermögen durch die Bildung von Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen im Vorjahr und die sich daraus ergebenden Folgewirkungen für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 sowie den Lagebericht für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis 31.12.2012 für zutreffend.* Feststellungen zu den vorgenommenen Änderungen Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen Änderungen Unsere Nachtragsprüfung hat ergeben, dass die Änderungen des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012 den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.* Ordnungsmäßigkeit des geänderten Jahresabschlusses Der geänderte Jahresabschluss zum 31.12.2012 berücksichtigt die notwendigen Änderungen.* Ordnungsmäßigkeit des geänderten Lageberichts Der geänderte Lagebericht für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012 berücksichtigt die notwendigen Änderungen.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Nachtragsprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012, Seite 3-4 Feststellungen und Erläuterungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung: Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Führung der Bücher erfolgt durch die Anwendersoftware Classic Line 2010 der Sage – KHK GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main. Die Abrechnung der Bezüge wird über das Personalamt der Stadt Leipzig mit dem Programm PAISY erstellt. Der Zahlungsverkehr wird, soweit er Banküberweisungen betrifft, über das Programm Dresdner Cashmanagement in der jeweils aktuellen Version geführt. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen des von uns bestätigten Vorjahresabschlusses eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt. 5 Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Insgesamt stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.** Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Er wurde zutreffend nach den Vorschriften für Eigenbetriebe des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die Angaben im Anhang entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Die gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.** Lagebericht Die Prüfung des Lageberichts für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012 hat ergeben, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. Der Lagebericht entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 15 SächsEigBVO und § 289 HGB.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012, Seite 9-10 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.*** 6 *** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012, Seite10 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Auszug: Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung nicht vorlag. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite gewährt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine ähnlichen Maßnahmen festgestellt. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäft und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es haben sich keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.**** **** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.12.2012, Seite 34-35 Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat keine Anhaltspunkte ergeben, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit begründen könnten.