Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1005445.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
24.07.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00045/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Finanzen
08.09.2014
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
11.09.2014
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
18.09.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis
31.07.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig(eRIS: V/3910)
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.07.2012
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
6.535.244,98
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
4.846.802,40
1.497.614,61
190.827,97
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
50.542,40
25.181,27
-205.034,30
383.472,28
Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des
Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
4.737.854,10
988.900,00
405.927,25
148.401,98
Seite 1/3
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
16.152.404,23
15.768.931,95
383.472,28
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 383.472,28 wird in Höhe von
EUR 283.472,28 auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
Verlustvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der anteilig verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von EUR 100.000,00 wird
in eine zweckgebundene Gewinnrücklage für Investitionen in bewegliches
Anlagevermögen eingestellt.
4. Die zweckgebundene Gewinnrücklage wird zum Zeitpunkt der
Zweckerfüllung in den Wirtschaftsjahren 2014 und 2015 in Höhe der
Anschaffungskosten für bewegliches Anlagevermögen in die allgemeine
Gewinnrücklage umgebucht.
5. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
nein
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Seite 2/3
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Sachverhalt
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 incl.
Auszug aus Bericht über die Nachtragsprüfung (S.13 -14 der Anlage)
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Geänderter Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Geänderter Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum Prüfungsbericht zum 31.07.2012
nichtöffentliche Anlagen
Seite 3/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 20.5
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011
bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig(eRIS: V/3910)
Vorlage: DS-00045/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.07.2012
Bilanzsumme
31.07.2012
in €
6.535.244,98
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
4.846.802,40
1.497.614,61
190.827,97
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
50.542,40
25.181,27
-205.034,30
383.472,28
Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des
Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
4.737.854,10
988.900,00
405.927,25
148.401,98
16.152.404,23
15.768.931,95
383.472,28
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 383.472,28 wird in Höhe von EUR 283.472,28 auf
neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der anteilig verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von EUR 100.000,00 wird in eine
zweckgebundene Gewinnrücklage für Investitionen in bewegliches Anlagevermögen
eingestellt.
Seite: 1/2
4. Die zweckgebundene Gewinnrücklage wird zum Zeitpunkt der Zweckerfüllung in den
Wirtschaftsjahren 2014 und 2015 in Höhe der Anschaffungskosten für bewegliches
Anlagevermögen in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht.
5. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 12 Stimmenthaltungen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 2/2
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3910
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
Anlagen 8, 9 und 10 (Prüfberichte RPA
incl. Stellungnahme Dez. Finanzen)
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
nicht öffentlich
Gremium
FA Finanzen
BA Kulturstätten
Eingereicht von Dezernat Finanzen
Beschluss der Ratsversammlung
vom 15.10.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis
31.07.2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird wie folgt
festgestellt:
Stand 31.07.2012
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
6.535.244,98
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des
Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
4.846.802,40
1.497.614,61
190.827,97
50.542,40
25.181,27
-205.034,30
383.472,28
4.737.854,10
988.900,00
405.927,25
148.401,98
16.152.404,23
15.768.931,95
383.472,28
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 383.472,28 wird in Höhe von
EUR 283.472,28 auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
Verlustvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der anteilig verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von EUR 100.000,00 wird
in eine zweckgebundene Gewinnrücklage für Investitionen in bewegliches
Anlagevermögen eingestellt.
4. Die zweckgebundene Gewinnrücklage wird zum Zeitpunkt der
Zweckerfüllung in den Wirtschaftsjahren 2014 und 2015 in Höhe der
Anschaffungskosten für bewegliches Anlagevermögen in die allgemeine
Gewinnrücklage umgebucht.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
5. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Entlastung erteilt.
1
Inhaltsverzeichnis
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011/2012 für den Eigenbetrieb Schauspiel
Leipzig
Seite
Antrag an den Stadtrat mit Begründung
und Erläuterungen
2- 6
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für
das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 incl.
Auszug aus Bericht über die Nachtragsprüfung (S.13 -14
der Anlage)
Anlage 1
1 - 14
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 2
1- 9
Geänderter Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 3
1- 8
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 4
1 - 13
Geänderter Lagebericht zum Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 5
1 - 13
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum
Prüfungsbericht zum 31.07.2012
Anlage 6
1
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum
Nachtragsprüfungsbericht zum 31.07.2012
Anlage 7
1 - 2
Bericht der örtlichen Prüfung zum
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 8
1 - 42
Bericht der örtlichen Nachtragsprüfung
Anlage 9
1 - 16
Stellungnahme des Dezernats Finanzen
Anlage 10
1
2
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
B I:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
wird wie folgt festgestellt:
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
31.07.2011
in €
6.535.244,98
3.084.568,86
4.846.802,40
1.497.614,61
190.827,97
0
2.066.739,63
629.210,41
259.308,19
129.310,63
50.542,40
25.181,27
-205.034,30
383.472,28
50.542,40
25.181,27
-179.011,31
-26.022,99
4.737.854,10
988.900,00
405.927,25
148.401,98
1.950.449,61
559.000,00
394.014,47
181.104,78
16.152.404,23
15.768.931,95
16.074.700,30
16.100.723,29
383.472,28
-26.022,99
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des
Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
B II: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 383.472,28 wird in Höhe von
EUR 283.472,28 auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag
der Vorjahre verrechnet.
B III: Der anteilig verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von EUR 100.000,00
wird in eine zweckgebundene Gewinnrücklage für Investitionen in bewegliches
Anlagevermögen eingestellt.
3
B IV: Die zweckgebundene Gewinnrücklage wird zum Zeitpunkt der
Zweckerfüllung in den Wirtschaftsjahren 2014 und 2015 in Höhe der
Anschaffungskosten für bewegliches Anlagevermögen in die allgemeine
Gewinnrücklage umgebucht.
B V: Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
(SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des
Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des
Jahresabschlusses
bilden
die
Prüfungsergebnisse
der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung.
Der Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem
Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes:
Gemäß § 2 der Betriebssatzung sind Aufgabe und Gegenstand des Schauspiels die
Pflege und Förderung der Kultur durch die laufende Betreibung, Bewirtschaftung,
Unterhaltung und Instandhaltung des Schauspielhauses und der Neuen Szene.
Aufgabe ist auch die optimale Nutzung der eigenen Spielstätten unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und
Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit
ihm zusammenhängen, sind möglich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das
Schauspiel mit anderen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten.
Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/
Bericht zur Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB:
Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011
unentgeltlich Grund und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende
Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur Bilanzierung des gewidmeten Vermögens.
Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen Grund und Bodens im
Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater Sonderposten
gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.
Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt
vertrat die Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die
Kapitalrücklage einzustellen wären. Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen
Rechtsauffassungen nahm das Sächsische Staatsministerium des Inneren
dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der Erhöhung des
Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des
4
Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver
Sonderposten zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per
31.07.2012 sowie per 31.12.2012 ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des
gewidmeten Grund und Bodens.
Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung)
durchzuführen und hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung
und der ursprünglich erstattete Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden.
Grundsätzliche Feststellungen
Im Ergebnis unserer Nachtragsprüfung halten wir die einheitliche Erfassung der
Widmung von Grund- und Gebäudevermögen durch die Bildung von Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen für zutreffend.*
Feststellungen zu den vorgenommenen Änderungen
Ordnungsmäßigkeit der vorgenommenen Änderungen
Unsere Nachtragsprüfung hat ergeben, dass die Änderungen des
Jahresabschlusses zum 31.07.2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr
2011/12 den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.*
Ordnungsmäßigkeit des geänderten Jahresabschlusses
Der geänderte Jahresabschluss zum 31.07.2012 berücksichtigt die notwendigen
Änderungen.*
Ordnungsmäßigkeit des geänderten Lageberichts
Der geänderte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011/12 berücksichtigt die
notwendigen Änderungen.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Nachtragsprüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011/12, Seite 3-4
Feststellungen und Erläuterungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur
Rechnungslegung:
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Führung der Bücher erfolgt durch die Anwendersoftware Classic Line 2010 der
Sage – KHK GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main. Die Abrechnung der Bezüge wird
über das Personalamt der Stadt Leipzig mit dem Programm PAISY erstellt. Der
Zahlungsverkehr wird, soweit er Banküberweisungen betrifft, über das Programm
Dresdner Cashmanagement, Version 3.21.010, geführt.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem ermöglichen die vollständige und geordnete Erfassung und Buchung
der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen
5
ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen des
von uns bestätigten Vorjahresabschlusses eröffnet und insgesamt während des
gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen
wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht.
Insgesamt stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine
Beanstandungen.**
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren
geprüften Unterlagen abgeleitet. Er wurde zutreffend nach den Vorschriften für
Eigenbetriebe des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen des
HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die Angaben im
Anhang entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Die gesetzlich geforderten
Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur
Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend
dargestellt.**
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2011/12 hat ergeben, dass der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen entspricht. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die Angaben nach § 289
Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. Der Lagebericht entspricht somit den
gesetzlichen Vorschriften gemäß § 15 SächsEigBVO und § 289 HGB.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011/12, Seite 9-10
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als
Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken
von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
6
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs
vermittelt.***
*** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011/12, Seite10
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
(HGrG)
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Auszug:
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des
Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und
Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte festgestellt, bei
denen die erforderliche Zustimmung nicht vorlag.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite gewährt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger
Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte
Maßnahmen vorgenommen worden (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine ähnlichen Maßnahmen festgestellt.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäft und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.****
**** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & Wissing GmbH über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Juli 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011/12, Seite 34-35
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat keine Anhaltspunkte
ergeben, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
begründen könnten.