Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000373.pdf
Größe
435 kB
Erstellt
22.07.14, 12:00
Aktualisiert
12.10.18, 07:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00009/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Jugendhilfeausschuss
08.09.2014
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
11.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen
Betreff
Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates
(eRIS: DS V/3955)
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates.
2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Seite 1/3
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Beschlussdeckblatt eRIS
Begründung
neue Geschäftsordnung
bisherige Geschäftsordnung (RBV-905/11 vom 24.08.2011)
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 20.3
Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates
(eRIS: DS V/3955)
Vorlage: DS-00009/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates.
2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
RV
Vorlage des Oberbürgermeisters
Drucksache Nr. V/3955
öffentlich
enthält nichtöffentliche Bestandteile
nicht öffentlich
Gremium
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Neufassung vom
Austauschblatt vom
Eilbedürftig
Beschluss der Ratsversammlung
vom 17.09.2014
Aufhebung
Änderung folgender Beschlüsse:
RBV-905/11 vom 24.08.2011
Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates
Beschlussvorschlag
Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft
1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates.
Stadt Leipzig
01.5/014/07.04
2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben.
nein
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Erträge
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
von
bis
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten
wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Einsparungen
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
wo veranschlagt
von
bis
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr.
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
▼ PSP-Element
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
relevant
▼
wo veranschlagt
nein
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
▼ PSP-Element
nein
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beschluss des Stadtrates Nr.
Höhe in EUR
▼
wenn ja,
▼
nicht relevant
nicht relevant
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Änderung der Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates
Die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates wurde zuletzt im Jahr 2011
geändert (RBV 905/11 vom 24.08.2011). Bereits im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurden
Bedenken hinsichtlich der Rolle der Verwaltung in den Fachbeiräten geäußert (§ 47 der
Sächsischen Gemeindeordnung und § 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig legen eher
eine untergeordnete Rolle der Verwaltung nahe). Daher wurde die Geschäftsordnung nun
überarbeitet, angezielt wird künftig ein von der Verwaltung unabhängigerer Beirat.
Die wesentlichsten Änderungen betreffen folgendes:
-
Vertreter der Verwaltung sollen künftig in beratender Funktion im Beirat vertreten
sein; sie sollen kein Stimmrecht innehaben.
Der Vorsitz wird nicht mehr vom Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule ausgeübt, sondern wird von den Mitgliedern gewählt.
Die Stadtratsfraktionen entsenden einen Vertreter, den sie künftig selbst bestimmen
(es sollen nicht mehr bindend die Vorsitzenden der Fachausschüsse Mitglied sein).
Das Recht, Anträge an den Stadtrat zu stellen, wurde explizit erwähnt.
Die Geschäftsordnung wurde in einer Arbeitsgruppe des Kinder- und Familienbeirates
erarbeitet und in vorliegender Fassung am 14. Mai 2014 vom Beirat einstimmig bestätigt.
Der Wortlaut der neuen Geschäftsordnung ist in Anlage 1 zu finden. Die bisherige Fassung
der Geschäftsordnung ist in Anlage 2 zu finden.
Anlage 1
Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig
§ 1 Aufgaben und Ziele
(1) Der Kinder- und Familienbeirat ist Interessenvertreter für eine kinder- und familienfreundliche
Stadt Leipzig. Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Belangen, die dazu beitragen,
dass sich die Situation von Familien und ihren Kindern in Leipzig verbessert, dass sie gern hier
leben und eine unterstützende Lebens- und Arbeitswelt vorfinden.
(2) Der Beirat erstellt Stellungnahmen und Berichte, gibt Handlungsempfehlungen und bewertet
die Kinder- und Familienfreundlichkeit in Leipzig hinsichtlich ausgewählter Fragestellungen.
Entsprechend der Aufgaben und Ziele des Beirates stellt er Anträge an den Stadtrat.
(3) Vertreter/-innen des Kinder- und Familienbeirates ermitteln jährlich die Preisträger für den
Familienfreundlichkeitspreis.
§ 2 Bildung und Auflösung
(1) Die Bildung des Beirates erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom
15.05.1996 (Beschluss-Nr. 534/96).
(2) Die Auflösung des Kinder- und Familienbeirates bedarf eines Stadtratbeschlusses. Der
Kinder- und Familienbeirat kann seine Auflösung durch einen mit 2/3 Mehrheit gefassten
Beschluss dem Stadtrat empfehlen.
(3) Die Mitglieder des Kinder- und Familienbeirates und ihre Stellvertreter/-innen werden jeweils
für eine Wahlperiode vom Stadtrat bestellt.
§ 3 Zusammensetzung
(1) Folgende Organisationen/ Institutionen entsenden je ein stimmberechtigtes Mitglied in den
Beirat:
-
-
Stadtratsfraktionen
Gesamtelternrat Leipziger Kindertageseinrichtungen
Stadtelternrat
Leipziger Kinderbüro (DKSB)
Stadtjugendring
AG freie Träger
AG Wohlfahrtspflege
HTWK Leipzig
Universität Leipzig
Lokales Bündnis für Familie FAMILIENSTADTLEIPZIG
Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V.
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Handwerkskammer zu Leipzig
Stadtwerke Leipzig.
-1-
(2) Folgende Vertreter/-innen der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Kinderund Familienbeirates. Sie sind nicht stimmberechtigt.
−
−
−
−
−
Beigeordnete/-r für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Gleichstellungsbeauftragte/-r
Amtsleiter/-in Amt für Jugend, Familie und Bildung
Amtsleiter/-in Amt für Stadtgrün und Gewässer
Vertreter/-in der Bildungsagentur.
(3) Es besteht die Möglichkeit, bis zu drei in der Kinder- und Familienarbeit/ bzw. -politik
erfahrene Bürger/-innen als stimmberechtigte Mitglieder in den Beirat zu berufen. Diese
Personen werden von Beiratsmitgliedern vorgeschlagen. Wenn mehr als die Hälfte der
Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmt, reicht der/ die Vorsitzende einen entsprechenden
Vorschlag zur Bestellung durch den Stadtrat ein.
(4) Kinder und Jugendliche können zu ausgewählten Themen angehört werden.
§ 4 Tätigkeit der Beiratsmitglieder, Vertretung
(1) Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig.
(2) Die Mitglieder des Beirates erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung auf Grund der
Regelung der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig, soweit ihre
Mitgliedschaft nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört.
(3) Die Mitglieder nehmen an den Beratungen persönlich teil. Ist ein Mitglied verhindert oder
muss es die Sitzung vorzeitig verlassen, so ist dies der Geschäftsstelle mitzuteilen.
(4) Für jedes Mitglied wird eine ständige Vertretung aus dem entsendenden Gremium
namentlich benannt. Ist ein Mitglied verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, informiert es
seine(n) Stellvertreterin/Stellvertreter.
§ 5 Vorsitz
(1) Der Beirat wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n sowie zwei stellvertretende
Vorsitzende.
(2) Die Wahl gilt jeweils für eine Wahlperiode.
(3) Die Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden,
wenn kein Mitglied des Beirates widerspricht.
(4) Der/ die Vorsitzende leitet die Sitzung und vertritt den Beirat nach außen.
§ 6 Sitzungen des Beirates und Geschäftsführung
(1) Der Beirat bestimmt jährlich das Arbeitsprogramm im Rahmen seines Auftrages (siehe § 1).
(2) Der Beirat tagt in einem zeitlichen Rhythmus, der in Absprache mit den Mitgliedern
vereinbart wird (in der Regel viermal jährlich).
(3) Die Beratungen des Beirates sind in der Regel öffentlich. Die Mitglieder unterliegen der
Verschwiegenheit, soweit nicht öffentlich beraten wird.
-2-
(4) Der Beirat kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Tagesordnungspunkten Sachverständige
hinzuziehen.
(5) Die Einladung der Beiratsmitglieder erfolgt durch den/die Vorsitzende/-n des Kinder- und
Familienbeirates unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung bis spätestens 10 Tage vor dem
Termin schriftlich.
(6) Der/ die Vorsitzende des Kinder- und Familienbeirates stellt die Tagesordnung auf. Er/sie ist
verpflichtet, schriftliche Anträge, die von den Mitgliedern zwei Wochen vor dem Termin
eingereicht werden, auf die Tagesordnung zu setzen.
(7) Weitere Tagesordnungspunkte können zu Beginn der Sitzung angemeldet und bei einfacher
Mehrheit der Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über die Tagesordnung ist eine
Abstimmung herbeizuführen.
(8) Über die Beratungen wird ein Festlegungsprotokoll angefertigt, das Zeit und Ort der Sitzung,
die Teilnehmenden, die Tagesordnungspunkte und die Festlegungen enthält. Bei Beschlüssen
ist ferner die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Das Protokoll wird
von dem/der Vorsitzenden des Kinder- und Familienbeirates und der Schriftführung
unterzeichnet und der Einladung zur nächsten Beiratssitzung beigefügt.
(9) Die Geschäftsstelle des Kinder- und Familienbeirates sowie seiner Arbeitsgruppen liegt bei
der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
§ 7 Beschlussfassung
(1) Im Kinder- und Familienbeirat ist stimmberechtigt, wer Mitglied oder stellvertretendes
Mitglied ist. Beratende Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
(2) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist.
(3) Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mit.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 8 In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
-3-
Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig
§ 1 Aufgaben und Ziele
(1) Der Kinder- und Familienbeirat ist Interessenvertreter für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig. Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Belangen, die dazu
beitragen, dass sich die Situation von Familien und ihren Kindern verbessert, dass sie gern in Leipzig
leben und eine unterstützende Lebens- und Arbeitswelt vorfinden.
(2) Der Beirat erstellt Stellungnahmen und Berichte, gibt Handlungsempfehlungen und bewertet die Kinder- und Familienfreundlichkeit in Leipzig hinsichtlich ausgewählter Fragestellungen.
§ 2 Bildung und Auflösung
(1) Die Bildung des Beirates erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom
15.05.1996 (Beschluss-Nr. 534/96).
(2) Die Auflösung des Kinder- und Familienbeirates bedarf eines Stadtratbeschlusses. Der
Kinder- und Familienbeirat kann seine Auflösung durch einen mit 2/3 Mehrheit gefassten
Beschluss dem Stadtrat empfehlen.
(3) Die Mitglieder des Kinder- und Familienbeirates und ihre Stellvertreter werden jeweils für
eine Wahlperiode vom Stadtrat bestellt.
§ 3 Zusammensetzung
(1) Dem Beirat gehören an:
A. Vorsitzende der kinder- und familienrelevanten Fachausschüsse:
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss (stellvertretender Vorsitzender)
Kultur
Sport
Stadtentwicklung und Bau
Umwelt und Ordnung.
Sofern eine Ratsfraktion keinen Vorsitz der in Frage kommenden Fachausschüsse besetzt,
ist sie berechtigt, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat zu entsenden.
B. Vertreter/-innen aus der Stadtverwaltung:
Beigeordnete/-r für Jugend, Soziales. Gesundheit und Schule
Gleichstellungsbeauftragte/-r
Leiter/-in des Amtes für Jugend, Familie und Bildung
Leiter/-in des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung oder
Abteilungsleiter/-in Stadtentwicklungsplanung
Leiter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.
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Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig
C. Vertreter/-innen öffentlicher Bereiche und freier Träger:
Je ein Sitz für:
den Stadtjugendring
die AG Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
die AG Freie Träger
die Familienverbände
den Gesamtelternrat Leipziger Kindertageseinrichtungen
das Lokale Bündnisse für Familie FAMILIENSTADTLEIPZIG
die Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig
einen externen Experten zum Thema Stadtentwicklung.
Je zwei Sitze für:
den Bereich Medien / Kommunikation
die Universität Leipzig
die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig.
Drei Sitze:
für Wirtschaftsunternehmen.
(3) Weitere Mitglieder des Kinder- und Familienbeirates können von den Mitgliedern des Beirates vorgeschlagen werden.
(4) Wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmt, entscheidet
der Stadtrat über die Bestellung.
(5) Kinder und Jugendliche können zu ausgewählten Themen angehört werden.
§ 4 Tätigkeit der Beiratsmitglieder, Vertretung
(1) Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig.
(2) Die Mitglieder des Beirates erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung auf Grund
der Regelung der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig, soweit ihre Mitgliedschaft nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört.
(3) Die Mitglieder nehmen an den Beratungen persönlich teil. Ist ein Mitglied verhindert oder
muss es die Sitzung vorzeitig verlassen, so ist dies der Geschäftsstelle mitzuteilen.
(4) Für jedes Mitglied wird eine ständige Vertretung aus dem entsendenden Gremium namentlich benannt. Bei Fachausschüssen sind die Vorsitzenden durch ein im Fachausschuss
bestimmtes Mitglied zu vertreten. Ist ein Mitglied verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen,
informiert es seine Vertretung.
§ 5 Vorsitz
(1) Der Vorsitz wird von der/dem Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wahrgenommen. Der Beirat wählt aus seiner Mitte die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n.
(2) Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung.
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Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig
§ 6 Sitzungen des Beirates und Geschäftsführung
(1) Der Beirat tagt in einem zeitlichen Rhythmus, der in Absprache mit den Mitgliedern vereinbart wird (in der Regel 4 x jährlich).
(2) Die Mitglieder unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Eine Beratung und Meinungsbildung in den entsendenden Institutionen ist möglich, zu schützende Daten sind nicht
weiterzugeben.
(3) Der Beirat kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Tagesordnungspunkten Sachverständige hinzuziehen.
(4) Die Einladung der Beiratsmitglieder erfolgt durch den/die Vorsitzende/-n des Kinder- und
Familienbeirates unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung bis spätestens 10 Tage vor
dem Termin schriftlich.
(5) Der/ die Vorsitzende des Kinder- und Familienbeirates stellt die Tagesordnung auf. Er/sie
ist verpflichtet, schriftliche Anträge, die von den Mitgliedern vierzehn Tage vor dem Termin
eingereicht werden, auf die Tagesordnung zu setzen.
(6) Weitere Tagesordnungspunkte können zu Beginn der Sitzung angemeldet und mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Beirates auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über die Tagesordnung ist eine Abstimmung herbeizuführen.
(7) Über die Beratungen wird ein Festlegungsprotokoll angefertigt, das Zeit und Ort der Sitzung, die Teilnehmer, die Tagesordnungspunkte und die Festlegungen enthält. Bei Beschlüssen ist ferner die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Das
Protokoll wird von dem/der Vorsitzenden des Kinder- und Familienbeirates und der Schriftführung unterzeichnet und der Einladung zur nächsten Beiratssitzung beigefügt.
(8) Die Geschäftsstelle des Kinder- und Familienbeirates sowie seiner Arbeitsgruppen liegt
bei der Amtsleitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
§ 7 Beschlussfassung
(1) Im Kinder- und Familienbeirat ist stimmberechtigt, wer Mitglied oder stellvertretendes Mitglied ist.
(2) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend
ist.
(3) Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht
mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 8 Umgang mit Beschwerden
(1) Beschwerden, die an den Kinder- und Familienbeirat gerichtet sind, werden vom Vorsitzenden gesichtet und an die zuständigen Fachämter zur Bearbeitung delegiert.
(2) Der Beirat wird regelmäßig über die Beschwerden informiert. Beschwerden von grundlegender Art werden dem Beirat vorgelegt. Ansonsten besteht jeder Zeit die Möglichkeit, die
Beschwerden in der Geschäftsstelle einzusehen.
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Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
(Beschluss des Stadtrates Leipzig, RBV 905/11 vom 24.08.2011)
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