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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000373.pdf
Größe
435 kB
Erstellt
22.07.14, 12:00
Aktualisiert
12.10.18, 07:26

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00009/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Jugendhilfeausschuss 08.09.2014 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 11.09.2014 Vorberatung Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schulen Betreff Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates (eRIS: DS V/3955) Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates. 2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Seite 1/3 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Beschlussdeckblatt eRIS Begründung neue Geschäftsordnung bisherige Geschäftsordnung (RBV-905/11 vom 24.08.2011) Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.3 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates (eRIS: DS V/3955) Vorlage: DS-00009/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates. 2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 RV Vorlage des Oberbürgermeisters Drucksache Nr. V/3955 öffentlich enthält nichtöffentliche Bestandteile nicht öffentlich Gremium FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Neufassung vom       Austauschblatt vom       Eilbedürftig Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2014 Aufhebung Änderung folgender Beschlüsse: RBV-905/11 vom 24.08.2011      Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Beschlussvorschlag Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft 1. Die Ratsversammlung beschließt die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates. Stadt Leipzig 01.5/014/07.04 2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-905/11 vom 24.08.2011 wird aufgehoben. nein Finanzielle Auswirkungen wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Erträge Ergebnishaushalt Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen von bis                                     Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten wirksam Zu Lasten anderer OE Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Einsparungen Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen wo veranschlagt                         von bis                                                 Beantragte Stellenerweiterung: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache-Nr. Stadt Leipzig 01.15/016/01.12                         wenn ja, Höhe in EUR (jährlich)                               ▼ PSP-Element                               Vorgesehener Stellenabbau: relevant relevant             ▼ wo veranschlagt nein Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.       ▼ PSP-Element nein Auswirkungen auf den Stellenplan Beschluss des Stadtrates Nr. Höhe in EUR ▼ wenn ja,       ▼ nicht relevant nicht relevant Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Änderung der Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Die Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates wurde zuletzt im Jahr 2011 geändert (RBV 905/11 vom 24.08.2011). Bereits im Vorfeld dieser Beschlussfassung wurden Bedenken hinsichtlich der Rolle der Verwaltung in den Fachbeiräten geäußert (§ 47 der Sächsischen Gemeindeordnung und § 17 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig legen eher eine untergeordnete Rolle der Verwaltung nahe). Daher wurde die Geschäftsordnung nun überarbeitet, angezielt wird künftig ein von der Verwaltung unabhängigerer Beirat. Die wesentlichsten Änderungen betreffen folgendes: - Vertreter der Verwaltung sollen künftig in beratender Funktion im Beirat vertreten sein; sie sollen kein Stimmrecht innehaben. Der Vorsitz wird nicht mehr vom Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ausgeübt, sondern wird von den Mitgliedern gewählt. Die Stadtratsfraktionen entsenden einen Vertreter, den sie künftig selbst bestimmen (es sollen nicht mehr bindend die Vorsitzenden der Fachausschüsse Mitglied sein). Das Recht, Anträge an den Stadtrat zu stellen, wurde explizit erwähnt. Die Geschäftsordnung wurde in einer Arbeitsgruppe des Kinder- und Familienbeirates erarbeitet und in vorliegender Fassung am 14. Mai 2014 vom Beirat einstimmig bestätigt. Der Wortlaut der neuen Geschäftsordnung ist in Anlage 1 zu finden. Die bisherige Fassung der Geschäftsordnung ist in Anlage 2 zu finden. Anlage 1 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig § 1 Aufgaben und Ziele (1) Der Kinder- und Familienbeirat ist Interessenvertreter für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig. Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Belangen, die dazu beitragen, dass sich die Situation von Familien und ihren Kindern in Leipzig verbessert, dass sie gern hier leben und eine unterstützende Lebens- und Arbeitswelt vorfinden. (2) Der Beirat erstellt Stellungnahmen und Berichte, gibt Handlungsempfehlungen und bewertet die Kinder- und Familienfreundlichkeit in Leipzig hinsichtlich ausgewählter Fragestellungen. Entsprechend der Aufgaben und Ziele des Beirates stellt er Anträge an den Stadtrat. (3) Vertreter/-innen des Kinder- und Familienbeirates ermitteln jährlich die Preisträger für den Familienfreundlichkeitspreis. § 2 Bildung und Auflösung (1) Die Bildung des Beirates erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 15.05.1996 (Beschluss-Nr. 534/96). (2) Die Auflösung des Kinder- und Familienbeirates bedarf eines Stadtratbeschlusses. Der Kinder- und Familienbeirat kann seine Auflösung durch einen mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss dem Stadtrat empfehlen. (3) Die Mitglieder des Kinder- und Familienbeirates und ihre Stellvertreter/-innen werden jeweils für eine Wahlperiode vom Stadtrat bestellt. § 3 Zusammensetzung (1) Folgende Organisationen/ Institutionen entsenden je ein stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat: - - Stadtratsfraktionen Gesamtelternrat Leipziger Kindertageseinrichtungen Stadtelternrat Leipziger Kinderbüro (DKSB) Stadtjugendring AG freie Träger AG Wohlfahrtspflege HTWK Leipzig Universität Leipzig Lokales Bündnis für Familie FAMILIENSTADTLEIPZIG Wirtschaftsjunioren Leipzig e.V. Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Handwerkskammer zu Leipzig Stadtwerke Leipzig. -1- (2) Folgende Vertreter/-innen der öffentlichen Verwaltung sind beratende Mitglieder des Kinderund Familienbeirates. Sie sind nicht stimmberechtigt. − − − − − Beigeordnete/-r für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gleichstellungsbeauftragte/-r Amtsleiter/-in Amt für Jugend, Familie und Bildung Amtsleiter/-in Amt für Stadtgrün und Gewässer Vertreter/-in der Bildungsagentur. (3) Es besteht die Möglichkeit, bis zu drei in der Kinder- und Familienarbeit/ bzw. -politik erfahrene Bürger/-innen als stimmberechtigte Mitglieder in den Beirat zu berufen. Diese Personen werden von Beiratsmitgliedern vorgeschlagen. Wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmt, reicht der/ die Vorsitzende einen entsprechenden Vorschlag zur Bestellung durch den Stadtrat ein. (4) Kinder und Jugendliche können zu ausgewählten Themen angehört werden. § 4 Tätigkeit der Beiratsmitglieder, Vertretung (1) Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Mitglieder des Beirates erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung auf Grund der Regelung der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig, soweit ihre Mitgliedschaft nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört. (3) Die Mitglieder nehmen an den Beratungen persönlich teil. Ist ein Mitglied verhindert oder muss es die Sitzung vorzeitig verlassen, so ist dies der Geschäftsstelle mitzuteilen. (4) Für jedes Mitglied wird eine ständige Vertretung aus dem entsendenden Gremium namentlich benannt. Ist ein Mitglied verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, informiert es seine(n) Stellvertreterin/Stellvertreter. § 5 Vorsitz (1) Der Beirat wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n sowie zwei stellvertretende Vorsitzende. (2) Die Wahl gilt jeweils für eine Wahlperiode. (3) Die Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Beirates widerspricht. (4) Der/ die Vorsitzende leitet die Sitzung und vertritt den Beirat nach außen. § 6 Sitzungen des Beirates und Geschäftsführung (1) Der Beirat bestimmt jährlich das Arbeitsprogramm im Rahmen seines Auftrages (siehe § 1). (2) Der Beirat tagt in einem zeitlichen Rhythmus, der in Absprache mit den Mitgliedern vereinbart wird (in der Regel viermal jährlich). (3) Die Beratungen des Beirates sind in der Regel öffentlich. Die Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheit, soweit nicht öffentlich beraten wird. -2- (4) Der Beirat kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Tagesordnungspunkten Sachverständige hinzuziehen. (5) Die Einladung der Beiratsmitglieder erfolgt durch den/die Vorsitzende/-n des Kinder- und Familienbeirates unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung bis spätestens 10 Tage vor dem Termin schriftlich. (6) Der/ die Vorsitzende des Kinder- und Familienbeirates stellt die Tagesordnung auf. Er/sie ist verpflichtet, schriftliche Anträge, die von den Mitgliedern zwei Wochen vor dem Termin eingereicht werden, auf die Tagesordnung zu setzen. (7) Weitere Tagesordnungspunkte können zu Beginn der Sitzung angemeldet und bei einfacher Mehrheit der Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über die Tagesordnung ist eine Abstimmung herbeizuführen. (8) Über die Beratungen wird ein Festlegungsprotokoll angefertigt, das Zeit und Ort der Sitzung, die Teilnehmenden, die Tagesordnungspunkte und die Festlegungen enthält. Bei Beschlüssen ist ferner die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Das Protokoll wird von dem/der Vorsitzenden des Kinder- und Familienbeirates und der Schriftführung unterzeichnet und der Einladung zur nächsten Beiratssitzung beigefügt. (9) Die Geschäftsstelle des Kinder- und Familienbeirates sowie seiner Arbeitsgruppen liegt bei der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. § 7 Beschlussfassung (1) Im Kinder- und Familienbeirat ist stimmberechtigt, wer Mitglied oder stellvertretendes Mitglied ist. Beratende Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. (2) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. (3) Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. § 8 In-Kraft-Treten Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft. -3- Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig § 1 Aufgaben und Ziele (1) Der Kinder- und Familienbeirat ist Interessenvertreter für eine kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig. Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Belangen, die dazu beitragen, dass sich die Situation von Familien und ihren Kindern verbessert, dass sie gern in Leipzig leben und eine unterstützende Lebens- und Arbeitswelt vorfinden. (2) Der Beirat erstellt Stellungnahmen und Berichte, gibt Handlungsempfehlungen und bewertet die Kinder- und Familienfreundlichkeit in Leipzig hinsichtlich ausgewählter Fragestellungen. § 2 Bildung und Auflösung (1) Die Bildung des Beirates erfolgte auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 15.05.1996 (Beschluss-Nr. 534/96). (2) Die Auflösung des Kinder- und Familienbeirates bedarf eines Stadtratbeschlusses. Der Kinder- und Familienbeirat kann seine Auflösung durch einen mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss dem Stadtrat empfehlen. (3) Die Mitglieder des Kinder- und Familienbeirates und ihre Stellvertreter werden jeweils für eine Wahlperiode vom Stadtrat bestellt. § 3 Zusammensetzung (1) Dem Beirat gehören an: A. Vorsitzende der kinder- und familienrelevanten Fachausschüsse: Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss (stellvertretender Vorsitzender) Kultur Sport Stadtentwicklung und Bau Umwelt und Ordnung. Sofern eine Ratsfraktion keinen Vorsitz der in Frage kommenden Fachausschüsse besetzt, ist sie berechtigt, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat zu entsenden. B. Vertreter/-innen aus der Stadtverwaltung: Beigeordnete/-r für Jugend, Soziales. Gesundheit und Schule Gleichstellungsbeauftragte/-r Leiter/-in des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Leiter/-in des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung oder Abteilungsleiter/-in Stadtentwicklungsplanung Leiter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Seite 1 von 4 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig C. Vertreter/-innen öffentlicher Bereiche und freier Träger: Je ein Sitz für: den Stadtjugendring die AG Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege die AG Freie Träger die Familienverbände den Gesamtelternrat Leipziger Kindertageseinrichtungen das Lokale Bündnisse für Familie FAMILIENSTADTLEIPZIG die Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig einen externen Experten zum Thema Stadtentwicklung. Je zwei Sitze für: den Bereich Medien / Kommunikation die Universität Leipzig die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig. Drei Sitze: für Wirtschaftsunternehmen. (3) Weitere Mitglieder des Kinder- und Familienbeirates können von den Mitgliedern des Beirates vorgeschlagen werden. (4) Wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmt, entscheidet der Stadtrat über die Bestellung. (5) Kinder und Jugendliche können zu ausgewählten Themen angehört werden. § 4 Tätigkeit der Beiratsmitglieder, Vertretung (1) Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Mitglieder des Beirates erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung auf Grund der Regelung der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig, soweit ihre Mitgliedschaft nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört. (3) Die Mitglieder nehmen an den Beratungen persönlich teil. Ist ein Mitglied verhindert oder muss es die Sitzung vorzeitig verlassen, so ist dies der Geschäftsstelle mitzuteilen. (4) Für jedes Mitglied wird eine ständige Vertretung aus dem entsendenden Gremium namentlich benannt. Bei Fachausschüssen sind die Vorsitzenden durch ein im Fachausschuss bestimmtes Mitglied zu vertreten. Ist ein Mitglied verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, informiert es seine Vertretung. § 5 Vorsitz (1) Der Vorsitz wird von der/dem Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wahrgenommen. Der Beirat wählt aus seiner Mitte die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n. (2) Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung. Seite 2 von 4 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig § 6 Sitzungen des Beirates und Geschäftsführung (1) Der Beirat tagt in einem zeitlichen Rhythmus, der in Absprache mit den Mitgliedern vereinbart wird (in der Regel 4 x jährlich). (2) Die Mitglieder unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit. Eine Beratung und Meinungsbildung in den entsendenden Institutionen ist möglich, zu schützende Daten sind nicht weiterzugeben. (3) Der Beirat kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Tagesordnungspunkten Sachverständige hinzuziehen. (4) Die Einladung der Beiratsmitglieder erfolgt durch den/die Vorsitzende/-n des Kinder- und Familienbeirates unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung bis spätestens 10 Tage vor dem Termin schriftlich. (5) Der/ die Vorsitzende des Kinder- und Familienbeirates stellt die Tagesordnung auf. Er/sie ist verpflichtet, schriftliche Anträge, die von den Mitgliedern vierzehn Tage vor dem Termin eingereicht werden, auf die Tagesordnung zu setzen. (6) Weitere Tagesordnungspunkte können zu Beginn der Sitzung angemeldet und mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Beirates auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über die Tagesordnung ist eine Abstimmung herbeizuführen. (7) Über die Beratungen wird ein Festlegungsprotokoll angefertigt, das Zeit und Ort der Sitzung, die Teilnehmer, die Tagesordnungspunkte und die Festlegungen enthält. Bei Beschlüssen ist ferner die Beschlussfähigkeit und das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Das Protokoll wird von dem/der Vorsitzenden des Kinder- und Familienbeirates und der Schriftführung unterzeichnet und der Einladung zur nächsten Beiratssitzung beigefügt. (8) Die Geschäftsstelle des Kinder- und Familienbeirates sowie seiner Arbeitsgruppen liegt bei der Amtsleitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. § 7 Beschlussfassung (1) Im Kinder- und Familienbeirat ist stimmberechtigt, wer Mitglied oder stellvertretendes Mitglied ist. (2) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist. (3) Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. § 8 Umgang mit Beschwerden (1) Beschwerden, die an den Kinder- und Familienbeirat gerichtet sind, werden vom Vorsitzenden gesichtet und an die zuständigen Fachämter zur Bearbeitung delegiert. (2) Der Beirat wird regelmäßig über die Beschwerden informiert. Beschwerden von grundlegender Art werden dem Beirat vorgelegt. Ansonsten besteht jeder Zeit die Möglichkeit, die Beschwerden in der Geschäftsstelle einzusehen. Seite 3 von 4 Geschäftsordnung des Kinder- und Familienbeirates Leipzig § 9 In-Kraft-Treten Die Geschäftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft. (Beschluss des Stadtrates Leipzig, RBV 905/11 vom 24.08.2011) Seite 4 von 4