Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1003153.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
23.05.17, 12:19
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 242 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00255/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 01.10.2014 Vorberatung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Wiederbestellung des Geschäftsführers für die "Städtische Bestattungswesen Leipzig GmbH" (eRIS: V/4024) Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig stimmt gemäß § 98 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 96a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) SächsGemO der Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zu. Die Bestellung erfolgt befristet bis zum 30. Juni 2016. Die Ratsversammlung beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter, alle notwendigen Handlungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorzunehmen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung Seite 1/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 20.2 Wiederbestellung des Geschäftsführers für die "Städtische Bestattungswesen Leipzig GmbH" (eRIS: V/4024) Vorlage: DS-00255/14 Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig stimmt gemäß § 98 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 96a Abs. 1 Nr. 2 lit. c) SächsGemO der Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zu. Die Bestellung erfolgt befristet bis zum 30. Juni 2016. Die Ratsversammlung beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter, alle notwendigen Handlungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 Begründung In der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 18.07.2012 wurde mit Nr. RBV/1322/12 die Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (DSV/2083) und mit Nr. RBV/1324/12 die Bestellung eines Geschäftsführers für die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (DSV/2332) beschlossen. Zum Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH wurde der damalige Betriebsleiter Herr Ronald Klette bestellt. Die Bestellung erfolgte befristet bis zur geplanten Veräußerung der Gesellschaftsanteile, jedoch spätestens bis zum 30. November 2014. Dem Ratsbeschluss zur Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH enthielt unter Beschlusspunkt 10: Die Ratsversammlung bestätigt des Weiteren die Absicht, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften der SächsGemO nach einer formellen Privatisierung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig 49 % des Anteils am Stammkapital der neu gegründeten „Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ an einen privaten Investor zu veräußern. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle notwendigen und zweckmäßigen Schritte und Handlungen zur Vorbereitung der Veräußerung von 49 % an der „Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ vorzunehmen und der Ratsversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen. Im Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Sachsen zur Errichtung der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH im Wege der Umwandlung des Eigenbetriebes wurde als Auflage formuliert: Wenn die ordentlichen Jahresergebnisse der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 ohne Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse negativ sind, ist im Jahr 2016 eine Entscheidung über die vollständige Veräußerung des Unternehmens zu treffen. Das Geschäftsjahr 2012 stellt ein „Rumpfgeschäftsjahr“ dar, da unterjährig die rückwirkende Ausgliederung in die GmbH erfolgte. Demnach ist dieses Geschäftsjahr nicht geeignet, um Rückschlüsse für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zu ziehen. Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 liegt voraussichtlich im ersten Quartal 2016 vor. Danach ist die abschließende Beurteilung über die wirtschaftliche Entwicklung der Jahre 2013 bis 2015 möglich. Da die vorliegenden Jahresergebnisse der Geschäftsjahre der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH 2012 und 2013 positiv sind und in 2014 planmäßig mit einem positiven Jahresergebnis zu rechnen ist, wird der Ratsversammlung vorgeschlagen, den derzeitigen Geschäftsführer, Herrn Ronald Klette, bis zum 30.06.2016 wieder zu bestellen. Im Ergebnis der Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH bis 2015, auch im Kontext der Auflage des Genehmigungsbescheides der Landesdirektion Sachsen, ist im Jahr 2016 eine grundsätzliche Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang einer Anteilsveräußerung von bis zu 49 % durch die Ratsversammlung zu treffen. 1