Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1003153.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
03.09.14, 12:00
Aktualisiert
23.05.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00255/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
01.10.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Wiederbestellung des Geschäftsführers für die "Städtische Bestattungswesen
Leipzig GmbH" (eRIS: V/4024)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig stimmt gemäß § 98 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 96a Abs. 1 Nr. 2 lit.
c) SächsGemO der Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zu. Die Bestellung erfolgt befristet
bis zum 30. Juni 2016. Die Ratsversammlung beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister als
Gesellschaftervertreter, alle notwendigen Handlungen im Zusammenhang mit der
Geschäftsführerbestellung vorzunehmen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Seite 1/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 20.2
Wiederbestellung des Geschäftsführers für die "Städtische
Bestattungswesen Leipzig GmbH" (eRIS: V/4024)
Vorlage: DS-00255/14
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig stimmt gemäß § 98 Abs. 1 S. 6 i.V.m. § 96a Abs. 1 Nr.
2 lit. c) SächsGemO der Wiederbestellung von Herrn Ronald Klette als
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig
GmbH zu. Die Bestellung erfolgt befristet bis zum 30. Juni 2016. Die Ratsversammlung
beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter, alle notwendigen
Handlungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
Begründung
In der Ratsversammlung der Stadt Leipzig vom 18.07.2012 wurde mit Nr. RBV/1322/12 die
Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches
Bestattungswesen Leipzig GmbH (DSV/2083) und mit Nr. RBV/1324/12 die Bestellung eines
Geschäftsführers für die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (DSV/2332) beschlossen.
Zum Geschäftsführer der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH wurde der damalige
Betriebsleiter Herr Ronald Klette bestellt. Die Bestellung erfolgte befristet bis zur geplanten
Veräußerung der Gesellschaftsanteile, jedoch spätestens bis zum 30. November 2014.
Dem Ratsbeschluss zur Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die
Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH enthielt unter Beschlusspunkt 10:
Die Ratsversammlung bestätigt des Weiteren die Absicht, unter Berücksichtigung der
einschlägigen Vorschriften der SächsGemO nach einer formellen Privatisierung des
Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig 49 % des Anteils am Stammkapital der neu
gegründeten „Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ an einen privaten Investor zu
veräußern.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle notwendigen und zweckmäßigen
Schritte und Handlungen zur Vorbereitung der Veräußerung von 49 % an der „Städtisches
Bestattungswesen Leipzig GmbH“ vorzunehmen und der Ratsversammlung einen
entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.
Im Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Sachsen zur Errichtung der Städtisches
Bestattungswesen Leipzig GmbH im Wege der Umwandlung des Eigenbetriebes wurde als
Auflage formuliert:
Wenn die ordentlichen Jahresergebnisse der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH für die
Geschäftsjahre 2013 bis 2015 ohne Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse negativ sind,
ist im Jahr 2016 eine Entscheidung über die vollständige Veräußerung des Unternehmens zu
treffen.
Das Geschäftsjahr 2012 stellt ein „Rumpfgeschäftsjahr“ dar, da unterjährig die rückwirkende
Ausgliederung in die GmbH erfolgte. Demnach ist dieses Geschäftsjahr nicht geeignet, um
Rückschlüsse für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH zu ziehen.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2015 liegt voraussichtlich im ersten Quartal 2016 vor.
Danach ist die abschließende Beurteilung über die wirtschaftliche Entwicklung der Jahre 2013 bis
2015 möglich.
Da die vorliegenden Jahresergebnisse der Geschäftsjahre der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH 2012 und 2013 positiv sind und in 2014 planmäßig mit einem positiven
Jahresergebnis zu rechnen ist, wird der Ratsversammlung vorgeschlagen, den derzeitigen
Geschäftsführer, Herrn Ronald Klette, bis zum 30.06.2016 wieder zu bestellen.
Im Ergebnis der Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der Städtisches Bestattungswesen
Leipzig GmbH bis 2015, auch im Kontext der Auflage des Genehmigungsbescheides der
Landesdirektion Sachsen, ist im Jahr 2016 eine grundsätzliche Entscheidung über die
Notwendigkeit und den Umfang einer Anteilsveräußerung von bis zu 49 % durch die
Ratsversammlung zu treffen.
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