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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001238.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
28.07.16, 14:18
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00196/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 17.09.2014 Beschlussfassung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Migrantenbeirat Betreff Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551) Beschluss: Die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig mit Migrationshintergrund, welche nicht durch die Fraktionen bestellt werden, werden künftig durch die Migrantinnen und Migranten der Stadt Leipzig gewählt. Begründung: Das jetzige Gremium wurde durch den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vorgeschlagen und durch den Stadtrat ernannt. Dieser Entscheidung des Stadtrates ging eine mehrjährige Überzeugungsarbeit voraus, die eine Gruppe aktiver Migrant/-innen leistete. Inzwischen ist der Migratenbeirat seit Februar 2009 tätig und war an allen Entscheidungen, die Bürger/-innen ausländischer Herkunft und das Zusammenleben von Einwohner/-innen mit und ohne Migrationshintergrund betrifft, aktiv beteiligt. Die Amtszeit des Migrantenbeirates endet nach der Konsolidierung des neues Stadtrats, deshalb ist es erforderlich, sich mit der weiteren Arbeit und der weiteren Beschaffenheit dieses Gremiums auseinander zu setzen. Da der Migrantenbeirat der Stadt Leipzig entsprechend dem Wunsch aller Beteiligten ein Bindeglied zwischen dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und den in der Stadt Leipzig lebenden Migrant/-innen sein soll, die inzwischen 10% der Bevölkerung der Stadt bilden, muss die Frage geklärt werden, ob diese Bevölkerungsgruppe nicht auch das Recht hat, ihre Vertreter/-innen selbst zu wählen. Diese Wahl würde die 16 Mitglieder ausländischer Herkunft betreffen. Die übrigen 6 Mitglieder werden durch die gewählten Stadträte ihrer Fraktion vorgeschlagen und letztendlich, ebenso wie die 16 Mitglieder ausländischer Herkunft, durch den Stadtrat bestätigt. Eine Wahl der Mitglieder erhöht die Legitimität des Migrantenbeirats und festigt auf diese Weise den Anspruch auf Wählervertretung der einzelnen Mitglieder. Die Praxis in anderen deutschen Städten bestätigt diese Feststellung. Die Mitglieder der Ausländerbeiräte in Dresden und Chemnitz beweisen seit Jahren, dass sie als ein Bindeglied zwischen Migrant/-innen und Stadtrat eine unverzichtbare Aufgabe leisten. Eine geringe Wahlbeteiligung in anderen Gründen soll kein Grund dafür sein, auf die Wahl der Vertreter/-innen der Migrant/-innen zu verzichten oder die Wahl in Frage zu stellen. In der Satzung und Geschäftsordnung muss abgesichert werden, dass im Beirat Migrantinnen und Migranten aus allen Kontinenten vertreten sind. Ebenso muss verhindert werden, dass Länder oder Nationen mehrere Vertreter/-innen ini den Beirat wählen und dieser dadurch dominiert wird. Eine Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats würde zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Leipzig gewillt ist, ihrem Ruf als eine weltoffene, fremdenfreundliche und demokratische Stadt gerecht zu werden. Seite 2/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anlagen: keine Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 16.5 Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (eRIS: V/A 551) Vorlage: A-00196/14 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des 2. Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln, durch das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates sind, in direkter Wahl bestimmt werden können. Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen Anpassung der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum nächst möglichen Zeitpunkt angesetzt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1