Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001238.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
28.07.16, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00196/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
17.09.2014
Beschlussfassung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Migrantenbeirat
Betreff
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats (V/A 551)
Beschluss:
Die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig mit Migrationshintergrund, welche nicht
durch die Fraktionen bestellt werden, werden künftig durch die Migrantinnen und Migranten der
Stadt Leipzig gewählt.
Begründung:
Das jetzige Gremium wurde durch den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vorgeschlagen und
durch den Stadtrat ernannt. Dieser Entscheidung des Stadtrates ging eine mehrjährige
Überzeugungsarbeit voraus, die eine Gruppe aktiver Migrant/-innen leistete. Inzwischen ist der
Migratenbeirat seit Februar 2009 tätig und war an allen Entscheidungen, die Bürger/-innen
ausländischer Herkunft und das Zusammenleben von Einwohner/-innen mit und ohne
Migrationshintergrund betrifft, aktiv beteiligt.
Die Amtszeit des Migrantenbeirates endet nach der Konsolidierung des neues Stadtrats, deshalb ist
es erforderlich, sich mit der weiteren Arbeit und der weiteren Beschaffenheit dieses Gremiums
auseinander zu setzen.
Da der Migrantenbeirat der Stadt Leipzig entsprechend dem Wunsch aller Beteiligten ein Bindeglied
zwischen dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und den in der Stadt Leipzig lebenden Migrant/-innen
sein soll, die inzwischen 10% der Bevölkerung der Stadt bilden, muss die Frage geklärt werden, ob
diese Bevölkerungsgruppe nicht auch das Recht hat, ihre Vertreter/-innen selbst zu wählen. Diese
Wahl würde die 16 Mitglieder ausländischer Herkunft betreffen. Die übrigen 6 Mitglieder werden
durch die gewählten Stadträte ihrer Fraktion vorgeschlagen und letztendlich, ebenso wie die 16
Mitglieder ausländischer Herkunft, durch den Stadtrat bestätigt.
Eine Wahl der Mitglieder erhöht die Legitimität des Migrantenbeirats und festigt auf diese Weise den
Anspruch auf Wählervertretung der einzelnen Mitglieder. Die Praxis in anderen deutschen Städten
bestätigt diese Feststellung. Die Mitglieder der Ausländerbeiräte in Dresden und Chemnitz beweisen
seit Jahren, dass sie als ein Bindeglied zwischen Migrant/-innen und Stadtrat eine unverzichtbare
Aufgabe leisten.
Eine geringe Wahlbeteiligung in anderen Gründen soll kein Grund dafür sein, auf die Wahl der
Vertreter/-innen der Migrant/-innen zu verzichten oder die Wahl in Frage zu stellen.
In der Satzung und Geschäftsordnung muss abgesichert werden, dass im Beirat Migrantinnen und
Migranten aus allen Kontinenten vertreten sind. Ebenso muss verhindert werden, dass Länder oder
Nationen mehrere Vertreter/-innen ini den Beirat wählen und dieser dadurch dominiert wird.
Eine Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats würde zum Ausdruck bringen, dass die Stadt Leipzig
gewillt ist, ihrem Ruf als eine weltoffene, fremdenfreundliche und demokratische Stadt gerecht zu
werden.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anlagen:
keine
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 16.5
Direkte Wahl der Mitglieder des Migrantenbeirats
(eRIS: V/A 551)
Vorlage: A-00196/14
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Migrantenbeirat bis Ende des 2.
Quartals 2015 ein Verfahren (Wahlverfahren, Quoten, Wahlberechtigte etc.) zu entwickeln,
durch das die Mitglieder des Migrantenbeirates, die nicht zugleich Mitglieder des Stadtrates
sind, in direkter Wahl bestimmt werden können.
Nach Beschluss der Wahlsatzung im Stadtrat und einer möglicherweise notwendigen
Anpassung der Geschäftsordnung des Beirates wird die Wahl für den Migrantenbeirat zum
nächst möglichen Zeitpunkt angesetzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
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