Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007381.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. P-00434/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
30.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Überschwemmungen bei stärkerem Regen am "Siedlereck"
Beschlussvorschlag:
Durch die Petition werden nachfolgende Maßnahmen veranlasst.
Unabhängig von dem augenscheinlich guten Zustand des Straßenablaufes wird eine Reinigung des
Straßenablaufes einschließlich seiner Anschlussleitung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt veranlasst.
Zusätzlich wird eine Kanal-TV-Befahrung der Anschlussleitung
durchgeführt. Sollten dabei Schäden am Straßenablauf bzw. der Anschlussleitung festgestellt werden, erfolgt
die Reparatur des Straßenablaufes.
In unmittelbarer Nähe zur Örtlichkeit sind kurzfristig Reparaturmaßnahmen durch das
Verkehrs- und Tiefbauamt geplant. In diesem Zusammenhang erfolgt die Befestigung des
Gehwegs im Bereich der Kurve (Am Blumenbogen Nr. 2 - 4). Weiterhin erfolgt in diesem
Bereich die Herstellung einer Wasserrinne entlang des Bordes sowie die Regulierung der
Borde. Mit diesen punktuellen Maßnahmen sollten die Entwässerungsprobleme beseitigt
werden können.
Ein Poller zur Verhinderung des Befahrens des Gehwegs kann wegen der ungenügenden
Breite des Gehweges und dem seitlichen Lichtraumprofil zur Fahrbahn nicht gestellt werden.
Der Grundstückseigentümer wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auf die nicht statthafte Ableitung von
Oberflächenwasser seines Privatgrundstückes über die öffentliche
Verkehrsfläche in die Straßenentwässerungsanlagen hingewiesen. Ferner wird der
Grundstückseigentümer aufgefordert, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Der Gehweg der Straße Am Blumenbogen besitzt im Bereich der Gebäude Nr. 2 - 4 eine
ungebundene Oberfläche. Diese weist Fahrspuren auf, welche auf eine Befahrung des
Gehwegs mit Kraftfahrzeugen hindeuten. Durch den Einreicher der Petition wird dargestellt,
dass der Gehweg durch Fahrzeuge der Post zum Erreichen eines Postkastens befahren wird.
Das Befahren des Gehwegs durch Fahrzeuge der Post ist gemäß § 35 Abs. 7 im Rahmen des
hoheitlichen Einsatzes zulässig.
Der in diesem Bereich vorhandene Straßenablauf weist augenscheinlich keine Mängel auf. Das
im Unterteil des Straßenablaufes befindliche Wasser ist einem sogenannten Schlammfang
geschuldet und stellt keine Behinderung für den Ablauf dar. Durch den in ungebundener
Bauweise hergestellten angrenzenden Gehweg kann es zu einem erhöhten Eintrag von
Schwebstoffen in den Straßenablauf kommen.
Durch den Einreicher der Petition wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das von seinem
anliegenden Grundstück Oberholzstraße Nr. 1 anfallendes Oberflächenwasser über den
vorgenannten Straßenablauf zum Abwasserkanal abgeleitet wird. Diese Form der Ableitung
von Oberflächenwasser ist unzulässig. Es ist nicht gestattet, privat anfallendes Regenwasser
über den öffentlichen Gehweg zur anliegenden Straßenentwässerung zu leiten. Die
Straßenentwässerungsanlage dient ausschließlich dem Ableiten von Straßenwasser. Die
Ableitung der Grundstücksentwässerung hat gemäß gültiger Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche
Abwasserentsorgung und für die Grundstücksentwässerung
(Abwasserentsorgungssatzung-AES) zu erfolgen. Hierzu ist beim Netzbetreiber Kommunale
Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) ein entsprechender Anschluss zu beantragen bzw.
eventuell vorhandene Anschlüsse auf dem Grundstück zu nutzen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 10.4
Überschwemmungen bei stärkerem Regen am "Siedlereck"
Vorlage: P-00434/14
Beschlussvorschlag:
Durch die Petition werden nachfolgende Maßnahmen veranlasst.
Unabhängig von dem augenscheinlich guten Zustand des Straßenablaufes wird eine Reinigung
des Straßenablaufes einschließlich seiner Anschlussleitung durch das Verkehrs- und
Tiefbauamt veranlasst. Zusätzlich wird eine Kanal-TV-Befahrung der Anschlussleitung
durchgeführt. Sollten dabei Schäden am Straßenablauf bzw. der Anschlussleitung festgestellt
werden, erfolgt die Reparatur des Straßenablaufes.
In unmittelbarer Nähe zur Örtlichkeit sind kurzfristig Reparaturmaßnahmen durch das Verkehrsund Tiefbauamt geplant. In diesem Zusammenhang erfolgt die Befestigung des Gehwegs im
Bereich der Kurve (Am Blumenbogen Nr. 2 - 4). Weiterhin erfolgt in diesem Bereich die
Herstellung einer Wasserrinne entlang des Bordes sowie die Regulierung der Borde. Mit diesen
punktuellen Maßnahmen sollten die Entwässerungsprobleme beseitigt werden können.
Ein Poller zur Verhinderung des Befahrens des Gehwegs kann wegen der ungenügenden
Breite des Gehweges und dem seitlichen Lichtraumprofil zur Fahrbahn nicht gestellt werden.
Der Grundstückseigentümer wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auf die nicht statthafte
Ableitung von Oberflächenwasser seines Privatgrundstückes über die öffentliche
Verkehrsfläche in die Straßenentwässerungsanlagen hingewiesen. Ferner wird der
Grundstückseigentümer aufgefordert, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
Seite: 1/1
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. V/P 145/14 vom 07.08.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014
Beschluss- Nr. Vorlage-P-00434/14
Eingereicht von Petitionsausschuss
Überschwemmungen bei stärkerem Regen am „Siedlereck“
Stand vom 23.03.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Seitens des Verkehrs- und Tiefbauamtes wurde eine Reinigung und TV-Kanalinspektion des
Straßenablaufes im Bereich Am Blumenbogen 2-4 veranlasst. Im Rahmen der TVKanalinspektion wurde festgestellt, dass die Hausanschlussleitung des Grundstücks
Oberholzstraße 1 und die Anschlussleitung des Straßenablaufes durch ein sogenanntes Y-Stück
miteinander verbunden sind und eine gemeinsame Anschlussleitung an den Schacht des
Hauptkanals besitzen. Diese gemeinsame Anbindung bestand bereits aus früheren Zeiten. Es
lag so vermutlich keine eigenmächtige Handlung des privaten Anliegers vor.
Um zukünftig rechtlich klare Verhältnisse der Einbindung der Leitung des privaten Grundstückes
und der Straßenentwässerungsleitung an das Abwassernetz der Kommunalen Wasserwerke
Leipzig GmbH zu gewährleisten, wurde das Y-Stück als Anbindung entfernt und zwei
voneinander unabhängige Schachtabindungen hergestellt. Die Arbeiten sind beendet und die
uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Anschlussleitungen ist somit gewährleistet.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Weiterhin wurde die Gehbahn im Bereich der Kurve zur Oberholzstraße gegenüber
Blumenbogen 2 – 4 im Zeitraum zwischen dem 23.09. 2014 und dem 25.09.2014 instand
gesetzt. Die Fahrbahnborde wurden in diesem Zusammenhang reguliert und ein Gerinne vor
dem Straßenbord zur Gewährleistung der Oberflächenwasserführung zum Straßenablauf wurde
neu gesetzt. Weiterhin wurde die unbefestigte Gehwegoberfläche in diesem Bereich durch einen
Asphaltbelag ersetzt.