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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007381.pdf
Größe
334 kB
Erstellt
23.09.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:43
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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. P-00434/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 30.09.2014 Vorberatung Ratsversammlung 15.10.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Überschwemmungen bei stärkerem Regen am "Siedlereck" Beschlussvorschlag: Durch die Petition werden nachfolgende Maßnahmen veranlasst. Unabhängig von dem augenscheinlich guten Zustand des Straßenablaufes wird eine Reinigung des Straßenablaufes einschließlich seiner Anschlussleitung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt veranlasst. Zusätzlich wird eine Kanal-TV-Befahrung der Anschlussleitung durchgeführt. Sollten dabei Schäden am Straßenablauf bzw. der Anschlussleitung festgestellt werden, erfolgt die Reparatur des Straßenablaufes. In unmittelbarer Nähe zur Örtlichkeit sind kurzfristig Reparaturmaßnahmen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt geplant. In diesem Zusammenhang erfolgt die Befestigung des Gehwegs im Bereich der Kurve (Am Blumenbogen Nr. 2 - 4). Weiterhin erfolgt in diesem Bereich die Herstellung einer Wasserrinne entlang des Bordes sowie die Regulierung der Borde. Mit diesen punktuellen Maßnahmen sollten die Entwässerungsprobleme beseitigt werden können. Ein Poller zur Verhinderung des Befahrens des Gehwegs kann wegen der ungenügenden Breite des Gehweges und dem seitlichen Lichtraumprofil zur Fahrbahn nicht gestellt werden. Der Grundstückseigentümer wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auf die nicht statthafte Ableitung von Oberflächenwasser seines Privatgrundstückes über die öffentliche Verkehrsfläche in die Straßenentwässerungsanlagen hingewiesen. Ferner wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Kurze Sachverhaltsdarstellung: Der Gehweg der Straße Am Blumenbogen besitzt im Bereich der Gebäude Nr. 2 - 4 eine ungebundene Oberfläche. Diese weist Fahrspuren auf, welche auf eine Befahrung des Gehwegs mit Kraftfahrzeugen hindeuten. Durch den Einreicher der Petition wird dargestellt, dass der Gehweg durch Fahrzeuge der Post zum Erreichen eines Postkastens befahren wird. Das Befahren des Gehwegs durch Fahrzeuge der Post ist gemäß § 35 Abs. 7 im Rahmen des hoheitlichen Einsatzes zulässig. Der in diesem Bereich vorhandene Straßenablauf weist augenscheinlich keine Mängel auf. Das im Unterteil des Straßenablaufes befindliche Wasser ist einem sogenannten Schlammfang geschuldet und stellt keine Behinderung für den Ablauf dar. Durch den in ungebundener Bauweise hergestellten angrenzenden Gehweg kann es zu einem erhöhten Eintrag von Schwebstoffen in den Straßenablauf kommen. Durch den Einreicher der Petition wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das von seinem anliegenden Grundstück Oberholzstraße Nr. 1 anfallendes Oberflächenwasser über den vorgenannten Straßenablauf zum Abwasserkanal abgeleitet wird. Diese Form der Ableitung von Oberflächenwasser ist unzulässig. Es ist nicht gestattet, privat anfallendes Regenwasser über den öffentlichen Gehweg zur anliegenden Straßenentwässerung zu leiten. Die Straßenentwässerungsanlage dient ausschließlich dem Ableiten von Straßenwasser. Die Ableitung der Grundstücksentwässerung hat gemäß gültiger Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserentsorgung und für die Grundstücksentwässerung (Abwasserentsorgungssatzung-AES) zu erfolgen. Hierzu ist beim Netzbetreiber Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) ein entsprechender Anschluss zu beantragen bzw. eventuell vorhandene Anschlüsse auf dem Grundstück zu nutzen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.10.2014 zu 10.4 Überschwemmungen bei stärkerem Regen am "Siedlereck" Vorlage: P-00434/14 Beschlussvorschlag: Durch die Petition werden nachfolgende Maßnahmen veranlasst. Unabhängig von dem augenscheinlich guten Zustand des Straßenablaufes wird eine Reinigung des Straßenablaufes einschließlich seiner Anschlussleitung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt veranlasst. Zusätzlich wird eine Kanal-TV-Befahrung der Anschlussleitung durchgeführt. Sollten dabei Schäden am Straßenablauf bzw. der Anschlussleitung festgestellt werden, erfolgt die Reparatur des Straßenablaufes. In unmittelbarer Nähe zur Örtlichkeit sind kurzfristig Reparaturmaßnahmen durch das Verkehrsund Tiefbauamt geplant. In diesem Zusammenhang erfolgt die Befestigung des Gehwegs im Bereich der Kurve (Am Blumenbogen Nr. 2 - 4). Weiterhin erfolgt in diesem Bereich die Herstellung einer Wasserrinne entlang des Bordes sowie die Regulierung der Borde. Mit diesen punktuellen Maßnahmen sollten die Entwässerungsprobleme beseitigt werden können. Ein Poller zur Verhinderung des Befahrens des Gehwegs kann wegen der ungenügenden Breite des Gehweges und dem seitlichen Lichtraumprofil zur Fahrbahn nicht gestellt werden. Der Grundstückseigentümer wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auf die nicht statthafte Ableitung von Oberflächenwasser seines Privatgrundstückes über die öffentliche Verkehrsfläche in die Straßenentwässerungsanlagen hingewiesen. Ferner wird der Grundstückseigentümer aufgefordert, diesbezüglich Abhilfe zu schaffen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. Oktober 2014 Seite: 1/1 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. V/P 145/14 vom 07.08.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 15.10.2014 Beschluss- Nr. Vorlage-P-00434/14 Eingereicht von Petitionsausschuss Überschwemmungen bei stärkerem Regen am „Siedlereck“ Stand vom 23.03.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Seitens des Verkehrs- und Tiefbauamtes wurde eine Reinigung und TV-Kanalinspektion des Straßenablaufes im Bereich Am Blumenbogen 2-4 veranlasst. Im Rahmen der TVKanalinspektion wurde festgestellt, dass die Hausanschlussleitung des Grundstücks Oberholzstraße 1 und die Anschlussleitung des Straßenablaufes durch ein sogenanntes Y-Stück miteinander verbunden sind und eine gemeinsame Anschlussleitung an den Schacht des Hauptkanals besitzen. Diese gemeinsame Anbindung bestand bereits aus früheren Zeiten. Es lag so vermutlich keine eigenmächtige Handlung des privaten Anliegers vor. Um zukünftig rechtlich klare Verhältnisse der Einbindung der Leitung des privaten Grundstückes und der Straßenentwässerungsleitung an das Abwassernetz der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH zu gewährleisten, wurde das Y-Stück als Anbindung entfernt und zwei voneinander unabhängige Schachtabindungen hergestellt. Die Arbeiten sind beendet und die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Anschlussleitungen ist somit gewährleistet. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Weiterhin wurde die Gehbahn im Bereich der Kurve zur Oberholzstraße gegenüber Blumenbogen 2 – 4 im Zeitraum zwischen dem 23.09. 2014 und dem 25.09.2014 instand gesetzt. Die Fahrbahnborde wurden in diesem Zusammenhang reguliert und ein Gerinne vor dem Straßenbord zur Gewährleistung der Oberflächenwasserführung zum Straßenablauf wurde neu gesetzt. Weiterhin wurde die unbefestigte Gehwegoberfläche in diesem Bereich durch einen Asphaltbelag ersetzt.