Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006573.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
26.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. P-00198/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
12.09.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
15.10.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Immenstraße - Widmung/Beschilderung (eRIS V/P 143/14)
Beschluss:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Das Insektenviertel ist als Tempo 30-Zone beschildert. In der Petition wird für den Abschnitt der
Immenstraße zwischen Dieskaustraße und Grillenstraße aufgrund der teilweise fehlenden
Gehwege und des Kurvenverlaufs der Straße eine Beschilderung als verkehrsberuhigter
Bereich (hier als Spielstraße bezeichnet) beantragt, nachdem bei der Sitzung des
Stadtbezirksbeirates Leipzig-Südwest am 15.01.2014 die Aufhebung des Einfahrtverbots in das
Insektenviertel aus Richtung Dieskaustraße vorgestellt und darüber abgestimmt wurde. Die
Änderung der Beschilderung ist mittlerweile erfolgt. Initiator war ein Bürger, wohnhaft im
Insektenviertel, der bereits mehrfach auch mit Unterschriftensammlungen nach Fertigstellung
des Knotenumbaus Dieskaustraße/Gerhard-Ellrodt-Straße die Aufhebung gefordert hatte.
Entscheidungsgründe
Um einen verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung ausweisen
zu können, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein, die dem Fahrzeugführer
verdeutlichen, dass in solchen Bereichen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
Auch muss die bauliche Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche so ausgeführt sein, dass sie
die Kraftfahrer in jeder Situation veranlasst, die dort geforderte Schrittgeschwindigkeit nicht zu
überschreiten. Das Fehlen eines Gehwegs und die Ausbildung als Mischverkehrsfläche ist für
die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich allein nicht ausreichend.
Die besondere Situation in verkehrsberuhigten Bereichen erfordert eine besondere Gestaltung,
die sich auffällig von der anderer Straßen unterscheidet. Geeignet, die Aufenthaltsfunktion zu
verdeutlichen, sind z.B. die Einordnung von Bäumen bzw. Pflanzbeeten, Sitzgruppen, Bänken
oder anderer Gestaltungselemente auf der Fahrbahn. Ebenso sollte die Anbindung
verkehrsberuhigter Bereiche an die übrigen Straßen über einen abgesenkten Bord bzw. eine
baulich ausgeführte Grundstückszufahrt erfolgen, damit der Kraftfahrer schon bei der Einfahrt
die Änderung der Nutzung der Verkehrsflächen erkennen kann.
In dem Abschnitt der Immenstraße ist die für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten
Bereiches erforderliche bauliche Gestaltung nicht vorhanden. Ein Umbau ist nicht geplant und
wäre aufgrund fehlender finanzieller Mittel auch nicht herstellbar. Die Voraussetzungen für die
Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung sind
nicht gegeben und eine entsprechende Beschilderung kann deshalb nicht erfolgen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.10.2014
zu 10.1
Immenstraße - Widmung/Beschilderung (eRIS: V/P 143/14)
Vorlage: P-00198/14
Beschluss:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. Oktober 2014
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