Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1001531.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00168/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
26.08.2014
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
03.09.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates der Leipziger Messe GmbH für das Geschäftsjahr
2013
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass dem Aufsichtsrat der Leipziger Messe GmbH für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt wird.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
wo veranschlagt
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Sachverhalt
Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk
nein
ja,
Entlastung des Aufsichtsrates
Geschäftsjahr 2013
der
Leipziger
Messe
GmbH
für
das
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat bereits in den letzten Jahren die Beschlüsse zur
Entlastung des Aufsichtsrates der Leipziger Messe GmbH gefasst.
Nunmehr steht die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 aus.
Die Beschlussfassung zur Entlastung des Aufsichtsrates ist durch den
Verwaltungsausschuss in seiner Funktion als Beteiligungsausschuss zu fassen.
Bei Eigengesellschaften kann sich der Oberbürgermeister nicht selbst entlasten.
Wenn der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig die Doppelfunktion innehat,
beschließt für die Gesellschafterin Stadt Leipzig der Verwaltungsausschuss als
Beteiligungsausschuss im Vorfeld der Entlastung über diese Frage. Der
Oberbürgermeister
übermittelt
sodann
bei
der
Abstimmung
in
der
Gesellschafterversammlung den durch den Verwaltungsausschuss gebildeten Willen
der Stadt Leipzig.
Entsprechend den vorliegenden Unterlagen (Jahresabschlüsse, Lageberichte,
Prüfberichte nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) gibt es keine Gründe, die einer
Entlastung des Aufsichtsrates entgegenstehen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für das Wirtschaftsjahr 2013 einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlagen).
Zum Geschäftsjahr 2013:
Die Bilanz zum 31.12.2013 weist folgende Eckwerte aus:
Bilanzsumme:
207.223.239,97 Euro
Anlagevermögen
143.632.015,86 Euro
Umlaufvermögen
63.536.375,26 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten
54.848,85 Euro
Eigenkapital
167.407.359,59 Euro
Rückstellungen
16.287.764,92 Euro
Verbindlichkeiten
7.949.007,07 Euro
Rechnungsabgrenzungsposten 15.579.108,39 Euro
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt
Jahresfehlbetrag in Höhe von -4.962.630,13 Euro.
zum
31.12.2013
mit
einem
1
Für nähere ausführliche Angaben wird auf die Anlagen sowie auf den elektronischen
Bundesanzeiger
(www.ebundesanzeiger.de)
verwiesen.
Hier
erfolgt
die
Bekanntmachung entsprechend §§ 325 ff HGB für den Lagebericht, die Bilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang, den Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers, den Bericht des Aufsichtsrates, die Ergebnisverwendung.
Des Weiteren wird auf den Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig hingewiesen,
welcher die maßgebenden Angaben ebenfalls enthält.
In den Anlagen sind der gesamte Jahresabschluss mit Anhang, der Lagebericht, der
Bericht des Aufsichtsrates und das Testat des Wirtschaftsprüfers enthalten.
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