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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1001531.pdf
Größe
3,9 MB
Erstellt
25.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:30

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00168/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 26.08.2014 Bestätigung Verwaltungsausschuss 03.09.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Entlastung des Aufsichtsrates der Leipziger Messe GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Beschluss: Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass dem Aufsichtsrat der Leipziger Messe GmbH für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt wird. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, wo veranschlagt Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Sachverhalt Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk nein ja, Entlastung des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2013 der Leipziger Messe GmbH für das Begründung: Der Verwaltungsausschuss hat bereits in den letzten Jahren die Beschlüsse zur Entlastung des Aufsichtsrates der Leipziger Messe GmbH gefasst. Nunmehr steht die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 aus. Die Beschlussfassung zur Entlastung des Aufsichtsrates ist durch den Verwaltungsausschuss in seiner Funktion als Beteiligungsausschuss zu fassen. Bei Eigengesellschaften kann sich der Oberbürgermeister nicht selbst entlasten. Wenn der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig die Doppelfunktion innehat, beschließt für die Gesellschafterin Stadt Leipzig der Verwaltungsausschuss als Beteiligungsausschuss im Vorfeld der Entlastung über diese Frage. Der Oberbürgermeister übermittelt sodann bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung den durch den Verwaltungsausschuss gebildeten Willen der Stadt Leipzig. Entsprechend den vorliegenden Unterlagen (Jahresabschlüsse, Lageberichte, Prüfberichte nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) gibt es keine Gründe, die einer Entlastung des Aufsichtsrates entgegenstehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für das Wirtschaftsjahr 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlagen). Zum Geschäftsjahr 2013: Die Bilanz zum 31.12.2013 weist folgende Eckwerte aus: Bilanzsumme: 207.223.239,97 Euro Anlagevermögen 143.632.015,86 Euro Umlaufvermögen 63.536.375,26 Euro Rechnungsabgrenzungsposten 54.848,85 Euro Eigenkapital 167.407.359,59 Euro Rückstellungen 16.287.764,92 Euro Verbindlichkeiten 7.949.007,07 Euro Rechnungsabgrenzungsposten 15.579.108,39 Euro Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt Jahresfehlbetrag in Höhe von -4.962.630,13 Euro. zum 31.12.2013 mit einem 1 Für nähere ausführliche Angaben wird auf die Anlagen sowie auf den elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) verwiesen. Hier erfolgt die Bekanntmachung entsprechend §§ 325 ff HGB für den Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, den Bericht des Aufsichtsrates, die Ergebnisverwendung. Des Weiteren wird auf den Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig hingewiesen, welcher die maßgebenden Angaben ebenfalls enthält. In den Anlagen sind der gesamte Jahresabschluss mit Anhang, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und das Testat des Wirtschaftsprüfers enthalten. 2