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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002824.pdf
Größe
541 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
21.09.16, 11:39

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00323/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 30.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 07.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Kultur 10.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 14.10.2014 2. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 21.10.2014 2. Lesung Fachausschuss Kultur 24.10.2014 2. Lesung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum Beschluss: Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird beschlossen und ist ab Beschlussfassung anzuwenden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt jährlich 1.100.28.1.0.01.05 2000 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: Am 20.02.2008 beschloss die Ratsversammlung mit RBIV-1122/08 die Durchführungsbestimmung „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ für einen Zeitraum von fünf Jahren. Unter den Begriff "Kunst im öffentlichen Raum" fallen durch Künstler/innen eigenständig gestaltete Werke, inklusive Denkmäler, auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen sowie bei Tiefbauten, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung waren auch Kunstprojekte im Sinne von "Kunst am Bau", die in der Regel im Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen stehen, wobei. der Innen- oder Außenbereich von Gebäuden künstlerisch gestaltet werden kann. Diese Durchführungsbestimmung bildete die Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigenforums „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ und die Berufung deren Mitglieder. Bis zum Jahr 2013 tagte das Sachverständigenforum, dem z. B. der Direktor des Museums der bildenden Künste Leipzig, die Direktorin der Galerie für Zeitgenössische Kunst, die Kunsthistorikerin Frau Christine D. Hölzig, die Architekten Herr Prof. Ingo A. Wolf und Herr Winfried Sziegoleit, sowie der Bürgermeister für Kultur und Vertreter/innen der Dezernate III und VI angehörten, 27 mal. Das Forum befasste sich überwiegend mit Kunstwerken für den öffentlichen Raum. Es wurden Stellungnahmen für beabsichtigte Denkmale und Schenkungsangebote an die Stadt Leipzig für Kunstwerke im öffentlichen Raum erarbeitet, die von der Stadt Leipzig in den weiteren Verfahren verwendet wurden. Mitglieder des Sachverständigenforums nahmen im Auftrag der Stadt Leipzig an Jurysitzungen von Wettbewerben teil, empfahlen Teilnehmer für künstlerische Wettbewerbe und berieten in Wettbewerbsfragen. Die Vielfalt der behandelten Themen bestätigt die weitere Notwendigkeit der fachlichen Beratung der Stadt Leipzig auf diesem Gebiet, weshalb mit einer Durchführungsbestimmung die Bildung eines Sachverständigenforums bestätigt werden soll. Insbesondere die Erkenntnis, dass sich das Sachverständigenforum im abgelaufenen Geltungszeitraum nur in Ausnahmefällen mit „Kunst am Bau“ beschäftigt hat (Jurybeteiligung), erforderte eine Evaluierung der Durchführungsbestimmung. So soll das Sachverständigenforum künftig ausschließlich bei der Umsetzung von „Kunst im öffentlichen Raum“ beraten. Die Organisation zur Umsetzung von „Kunst am Bau“ wird mit einer Dienstanweisung geregelt. Ist eine Realisierung von „Kunst im öffentlichen Raum“ durch Fachämter beabsichtigt, sind alle Planungen dem Kulturamt rechtzeitig zur Erarbeitung einer Stellungnahme durch das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" zu übergeben. Die Fachämter bleiben für eine auskömmliche Finanzierung verantwortlich. Dazu zählen ggf. auch Kosten für Honorare und Planungen, sowie ggf. für die Durchführung von Wettbewerben. Finanzielle Auswirkungen Aufwandsentschädigung für Mitglieder Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder, die nicht der Verwaltung der Stadt Leipzig angehören, wird aus dem Haushalt des Kulturamtes, PSP-Element 1.100.28.1.0.01.05, finanziert. Anlagen: Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum Im Sachverständigenforum behandelte Vorhaben (Auswahl) Übersicht über Änderungen in der Durchführungsbestimmung BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.12. Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum Vorlage: DS-00323/14 Beschluss: Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird beschlossen und ist ab Beschlussfassung anzuwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 ANLAGE 1 Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum 1. Ziele Im Leipziger Stadtbild sollen sich Baugestaltung und bildende Kunst zu einer Einheit von künstlerischem Rang zusammenfinden. Die Stadt Leipzig sieht es als wichtige kulturelle Verpflichtung an, dabei Künstlerinnen und Künstler zu beteiligen. Zur Sicherung künstlerischer Qualität wird als beratendes Fachgremium ein Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" etabliert. 2. Geltungsbereich 2.1 Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung sind alle Kunstprojekte im öffentlichen Raum (siehe Ziffer 3) der Stadt Leipzig bzw. auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. 2.2 Städtische Beteiligungsgesellschaften haben diese Richtlinien entsprechend anzuwenden und die Beratung des Sachverständigenforums in Anspruch zu nehmen. 2.3 Besondere Bedeutung haben Projekte in der Innenstadt einschließlich äußerer Promenadenring. 2.4 Für Schenkungsangebote von Kunstwerken für den öffentlichen Raum sowie bei Kunstprojekten nichtstädtischer Träger, die den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen wollen, ist ebenfalls eine Stellungnahme des Sachverständigenforums einzuholen. 2.5. Die Entscheidung zur Umsetzung von „Kunst im öffentlichen Raum“ treffen eigenverantwortlich die jeweiligen Bauherrenämter. Sie sind als Auftraggeber für die Realisierung und Finanzierung zuständig. Dabei ist zu beachten, dass künstlerische Ideen rechtzeitig in die Planung einbezogen werden. 3. Definitionen 3.1 Unter dem Begriff "Kunst im öffentlichen Raum" fallen durch Künstler eigenständig gestaltete Werke auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen sowie bei Tiefbauten, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierzu gehört vor allem die Gestaltung von Denkmälern, wobei die generelle Entscheidung der Denkmalwürdigkeit vorab im Stadtrat getroffen wird. 3.2 Im Einzelfall kann geprüft werden, ob im städtischen Eigentum befindliche Kunstwerke in neue Bauvorhaben integriert werden können. 1 4. Zuständigkeiten des Sachverständigenforums 4.1 Für die Beratung der Stadt bei Kunstprojekten nach Ziffer 3 ist grundsätzlich das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" zuständig. Es ist durch die jeweiligen Bauherrenämter rechtzeitig zu beteiligen. Das bauordnungsrechtliche bzw. das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird dadurch nicht ersetzt. 4.2 Das Sachverständigenforum gibt Empfehlungen zum vorgeschlagenen künstlerischen Gesamtkonzept: - zur Vergabeart bzw. zur Wettbewerbsart, zur Auswahl der einzuladenden Künstlerpersönlichkeiten, zu den Beteiligungs-, Entwurfs- und Ausführungshonoraren, zur Auswahl des zu verwirklichenden Entwurfs bei Wettbewerben. 4.3 Sollte die Verwaltung von den Empfehlungen des Sachverständigenforums abweichen wollen, sind als Fachgremien der Fachausschuss Kultur und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu befassen. Darüber hinaus hat jeder Fachausschuss das Recht, alle unter diese Durchführungsbestimmung fallenden Angelegenheiten der Ratsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. 5. Vergabemöglichkeiten 5.1 Die Auftragsvergabe erfolgt durch Direktbeauftragung einer Künstlerpersönlichkeit bzw. einer Künstlergruppe. Bevor direkt beauftragt wird, ist das Sachverständigenforum zu hören. 5.2 Alternativ: Die Auftragsvergabe erfolgt im Ergebnis eines auszulobenden Wettbewerbes. Bei dieser Vergabeform wird eine Jury für den Wettbewerb berufen, in der das Sachverständigenforum mit mindestens einem Mitglied vertreten ist. Darüber hinaus sollte die Zusammensetzung der Jury den Grundsätzen der Zusammensetzung des Sachverständigenforums entsprechen. 5.3 Bei einer Wettbewerbsteilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat. 2 6. Zusammensetzung des Sachverständigenforums 6.1 Das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ setzt sich wie folgt zusammen: - Beigeordnete/Beigeordneter für Kultur Leiter/in des Museums der bildenden Künste Leipzig ein/e Kunsthistoriker/in ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e namhafte/r Künstler/in ein/e Architekt/in, benannt vom Bund Deutscher Architekten ein Stadtrat/eine Stadträtin, benannt vom Fachausschuss Kultur ein vom Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu benennendes Mitglied ein Künstler/eine Künstlerin, benannt vom Bund Bildender Künstler Leipzig jeweils ein/e Vertreter/in - Dezernat Stadtentwicklung und Bau - Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern ist anzustreben. 6.2. Die Mitglieder des Sachverständigenforums werden von der Ratsversammlung berufen. Das Dezernat Kultur hat, soweit nicht anders vorgesehen, Vorschlagsrecht. Für den Verhinderungsfall bzw. für den Fall der persönlichen Beteiligung eines Mitgliedes werden namentlich Vertreter/Vertreterinnen vorgesehen. 6.3 Das Sachverständigenforum gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt auf deren Grundlage aus seiner Mitte für die Dauer der Amtsperiode eine/n Vorsitzende/n. 6.4. Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung können Sachverständige wie Architekten, Landschaftsarchitekten usw. hinzugezogen werden. 6.5. Bei einer Wettbewerbsteilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat 7. Amtsperiode/Aufwandsentschädigung 7.1 Die externen Mitglieder des Sachverständigenforums die nicht qua amt bestimmt sind, werden von der Ratsversammlung jeweils für fünf Jahre berufen. Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine erneute Berufung möglich. 7.2 Die Mitglieder des Sachverständigenforums lt. 6.1 erhalten ein Sitzungsgeld in Anlehnung an § 1 (7), (8) der Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig (RBIII-689/01 vom 25.04.2001, vorbehaltlich einer diesbezüglichen Änderung der Entschädigungssatzung). 3 8. Sitzungen des Sachverständigenforums 8.1 Das Sachverständigenforum berät in nichtöffentlicher Sitzung. Über die Sitzungen sind Ergebnisprotokolle anzufertigen. 8.2 Das Sachverständigenforum beschließt über die Veröffentlichung seiner Entscheidungen. 8.3 Protokolle der Sitzung erhalten außer den Mitgliedern des Sachverständigenforums der Fachausschuss Kultur, der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie das Gestaltungsforum zur Kenntnis. Bauherrenämter erhalten einen entsprechenden Protokollauszug. 9. Geschäftsführung 9.1 Die Geschäftsführung des Sachverständigenforums „Kunst im öffentlichen Raum" erfolgt im Dezernat Kultur durch das Kulturamt. 9.2 Das Kulturamt ist außerdem Geschäftsstelle, bereitet die Sitzungen des Sachverständigenforums vor und fertigt die Protokolle. 9.3 Projektanmeldungen erfolgen sechs Wochen vor dem Sitzungstermin beim Kulturamt. Die mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau sowie bei Zuständigkeit dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport abgestimmten Vorlagen müssen dem Kulturamt vier Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen. Die Projektzuständigen bringen die Vorlage ein. 9.4 Die Projektzuständigen setzen die Empfehlungen des Sachverständigenforums um und vollziehen die Beschlüsse der Ratsversammlung, sofern dieser die Entscheidung vorbehalten ist. 4 ANLAGE 2 Im Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ zwischen 2008 und 2012 behandelte Vorhaben • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal (Kenntnisnahme, Erarbeitung von künstlerischen Kriterien, Vertretung im Begleitgremium) Wiedererrichtung Luther-Melanchthon-Denkmal (Stellungnahme) Zusatzbeschriftung Mendelssohn-Denkmal (Textentwurf, Gestaltungsempfehlung) Demokratieglocke (Vorschlag zu einem Wettbewerb, Künstler und Juryteilnahme) Schenkungsangebot von Frau Tucker-Frost (Anhörung, Stellungnahme) Richard-Wagner-Denkmal (Rahmenvorgaben, Standort, Künstler und Juryteilnahme) Plastik „Aktion“ von Otto Berndt Steffen (Stellungnahme) „Ring“ Installation am Goerdeler-Ring/Naturkundemuseum (Stellungnahme) Vorstellung des Projektes „Via Regia“ (Anhörung) Versetzung Anna-Magdalena-Bach-Bank (Stellungnahme) Projekt „Der Gläserne Faden“ (Stellungnahme) Aufstellung von Skulpturen in Gohlis (Empfehlung) Kunst am Bau im Neubau des Theatriums (Vorschlag von Jury und Künstlern für den Wettbewerb) Gedenkplatte auf dem Marktplatz (Empfehlung von Gestaltern) Architekturpreis der Stadt Leipzig (Unterstützung) Kunst am Bau in den „Höfen am Brühl“ (Anhörung, Stellungnahme zum Wettbewerb) Kunst am Bau im Neubau des Thomasalumnats (Juryteilnahme) Schenkung einer Plastik zur Erinnerung an das Alte Theater Leipzig (Stellungnahme) Graffitigestaltung Halle 12 Altes Messegelände (Stellungnahme) Schenkung und Aufstellung eines Kunstwerkes durch die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft e. V. (Stellungnahme) Planung zur Aufstellung eines Gedenksteines zur Erinnerung an einen ermordeten Ausländer in der Müllerschen Anlage (Stellungnahme) Weitere Themen: Umgang mit Kunst aus der Zeit der DDR im Rathaus Schönefeld Wiedererrichtung Treppenanlage von Max Klinger Giebelbemalung von Michael Fischer-Art Gestaltung des Richard-Wagner-Platzes Ergebnisse des Wettbewerbs zum Berliner Freiheits- und Einheitsdenkmal Aluminiumfassade von Harry Müller am Brühl und „Pusteblumen-Brunnen“ Aufstellung Mattheuer-Skulptur Aufstellung Thaer-Denkmal Schablonengraffiti Blek le Rat Kunst am Bau am Bauvorhaben „Hainspitze“ ANLAGE 3 Übersicht über Änderungen in der „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ bisherige Formulierung neuer Wortlaut (fett gedruckt) 1. Ziele 1. Ziele Zur Sicherung künstlerischer Qualität wird als beratendes Fachgremium ein Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum" etabliert. Zur Sicherung künstlerischer Qualität wird als beratendes Fachgremium ein Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" etabliert. 2. Geltungsbereich 2. Geltungsbereich 2.1 Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung sind alle Kunstprojekte am Bau und im öffentlichen Raum im Zusammenhang mit Hochbauvorhaben der Stadt Leipzig. 2.1 Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung sind alle Kunstprojekte im öffentlichen Raum (siehe Ziffer 3) der Stadt Leipzig bzw. auf Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. 2.3 Diese Bestimmungen gelten für alle 2.3 Besondere Bedeutung haben Projekte Kunstprojekte am Bau und im öffentlichen Raum. in der Innenstadt einschließlich äußerer Besondere Bedeutung haben dabei alle Projekte Promenadenring. in der Innenstadt einschließlich äußerer Promenadenring (Geltungsbereich Gestaltungssatzung). Bei Projekten der Kunst im öffentlichen Raum ist vor Projektbeginn die Zuständigkeit mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau abzustimmen. 2.5. nicht besetzt neu 2.5. Die Entscheidung zur Umsetzung von „Kunst im öffentlichen Raum“ treffen eigenverantwortlich die jeweiligen Bauherrenämter. Sie sind als Auftraggeber für die Realisierung und Finanzierung zuständig. Dabei ist zu beachten, dass künstlerische Ideen rechtzeitig in die Planung einbezogen werden. 3. Definitionen 3. Definitionen 3.1 Unter dem Begriff "Kunst am Bau" sind Kunstprojekte zu verstehen, die in Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen stehen, wobei. die künstlerische Gestaltung im Innen- oder Außenbereich der Gebäude stattfinden kann. 3.1 gestrichen neu 3.1 Unter dem Begriff "Kunst im öffentlichen Raum" fallen durch Künstler eigenständig gestaltete Werke auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen sowie bei 3.2 Unter den Begriff "Kunst im öffentlichen Tiefbauten, soweit sie der Öffentlichkeit Raum" fallen durch Künstler eigenständig zugänglich sind. Hierzu gehört vor allem gestaltete Werke auf Straßen, Plätzen und in die Gestaltung von Denkmälern, wobei die Grünanlagen sowie bei Tiefbauten, soweit sie der generelle Entscheidung der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierzu gehört vor Denkmalwürdigkeit vorab im Stadtrat allem die Gestaltung von Denkmälern, wobei die getroffen wird. generelle Entscheidung der Denkmalwürdigkeit vorab im Stadtrat getroffen wird. 1 bisherige Formulierung neuer Wortlaut (fett gedruckt) neu 3.2 Im Einzelfall kann geprüft werden, ob im städtischen Eigentum befindliche Kunstwerke in neue Bauvorhaben integriert werden können. 4. Zuständigkeiten 4. Zuständigkeiten des Sachverständigenforums 4.1 Für die Beratung der Stadt bei Kunstprojekten nach Ziffer 2 ist grundsätzlich das Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum" zuständig. Es ist durch die zuständigen Stellen zu beteiligen. 4.1 Für die Beratung der Stadt bei Kunstprojekten nach Ziffer 3 ist grundsätzlich das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" zuständig. Es ist durch die jeweiligen Bauherrenämter rechtzeitig zu beteiligen. Das bauordnungsrechtliche bzw. das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird dadurch nicht ersetzt. 4.2 Das Sachverständigenforum berät bei Kunstprojekten nach Ziffer 2 im Einzelfall bei über 10.000 € Auftragssumme und gibt Empfehlungen ab zum vorgeschlagenen künstlerischen Gesamtkonzept, - zur Auswahl der einzuladenden Künstlerpersönlichkeiten, - zu den Beteiligungs-, Entwurfs- und Ausführungshonoraren, - zur Auswahl des zu verwirklichenden Entwurfs bei Wettbewerben. 4.2 Das Sachverständigenforum gibt Empfehlungen zum vorgeschlagenen künstlerischen Gesamtkonzept: - zur Vergabeart bzw. zur Wettbewerbsart - zur Auswahl der einzuladenden Künstlerpersönlichkeiten, - zu den Beteiligungs-, Entwurfs- und Ausführungshonoraren, - zur Auswahl des zu verwirklichenden Entwurfs bei Wettbewerben. 4.3 Bei Maßnahmen mit einer Auftragssumme gestrichen bis 10.000 € erfolgen Beauftragungen für Kunstprojekte nach Ziffer 2 durch das zuständige Dezernat im Benehmen mit dem Kulturdezernat und den planenden Architekten. 4.4 Beauftragungen nach 4.3 werden dem „Sachverständigenforum Kunst am Bau und im öffentlichen Raum" in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gebracht. gestrichen 4.5 Sollte die Verwaltung von den Empfehlungen des Sachverständigenforums abweichen wollen, sind als Fachgremien der Fachausschuss Kultur und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu befassen. Darüber hinaus hat jeder der beiden Fachausschüsse das Recht, alle unter diese Durchführungsbestimmung fallenden Angelegenheiten der Ratsversammlung zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. neu 4.3 Sollte die Verwaltung von den Empfehlungen ... zu befassen. Darüber hinaus hat jeder Fachausschuss das Recht, alle unter diese Durchführungsbestimmung fallenden Angelegenheiten ... vorzulegen. 5. Beteiligung von Künstlern und Architekten neu 5. Vergabemöglichkeiten 5.1 Art und Umfang der künstlerischen Leistung nach Ziffer 3 sollen durch den Auftraggeber zeitlich so festgelegt werden, dass die 5.1 Die Auftragsvergabe erfolgt durch Direktbeauftragung einer Künstlerpersönlichkeit bzw. einer 2 bisherige Formulierung neuer Wortlaut (fett gedruckt) künstlerischen Ideen in die Planung einbezogen Künstlergruppe. Bevor direkt beauftragt und bei der Bauausführung verwirklicht werden wird, ist das Sachverständigenforum zu können. Bildende Künstlerinnen und Künstler hören. sind in einem frühen Stadium einzubeziehen. Vertreter des Sachverständigenforums werden in angemessener Weise ebenfalls einbezogen. 5.2 Die planenden Architekten haben ein Vorschlagsrecht für die Einladung von Künstlerinnen und Künstlern und für die Auswahl des Entwurfes im Falle eines Wettbewerbs. 5.2 Alternativ: Die Auftragsvergabe erfolgt im Ergebnis eines auszulobenden Wettbewerbes. Bei dieser Vergabeform wird eine Jury für den Wettbewerb berufen, in der das Sachverständigenforum mit mindestens einem Mitglied vertreten ist. Darüber hinaus sollte die Zusammensetzung der Jury den Grundsätzen der Zusammensetzung des Sachverständigenforums entsprechen. 5.3 nicht besetzt 5.3 Bei einer Wettbewerbsteilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat. 6. Kostenansatz entfällt 6.1 Für Aufträge an bildende Künstlerinnen oder Künstler ist bei kommunalen Bauaufgaben nach Ziffer 2.1 im Einzelfall zu entscheiden, ob ein prozentualer Anteil der anrechenbaren Kosten der Bausumme für Kunst am Bau und/oder im öffentlichen Raum vorgesehen wird. Die Kostenansätze sind zweckgebunden. Sie werden in der Bausumme veranschlagt und sind in der Vorlage für den Baubeschluss entsprechend auszuweisen. 6.2 Zu den Leistungen bildender Künstlerinnen und Künstler zählt auch die Anfertigung von Entwürfen, deren Verwirklichung zusätzliche Leistungen Dritter erforderlich macht. Diese zusätzlichen Leistungen sind, soweit es sich nicht um Bauleistungen handelt, ebenfalls in den Kostenansatz nach Ziffer 6.1 einzubeziehen. 6.3 Zu den künstlerischen Projekten nach Ziffer 3 gehören darüber hinaus Leistungen, die der Bevölkerung Einsicht in die künstlerische Praxis und in die Probleme der jeweils gestellten Aufgabe vermitteln. 8. Zusammensetzung des Sachverständigenforums vormals Pkt. 8 6. Zusammensetzung des Sachverständigenforums 3 bisherige Formulierung neuer Wortlaut (fett gedruckt) 8.1 Das Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ setzt sich wie folgt zusammen: 6.1 Das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ setzt sich wie folgt zusammen: - Beigeordnete/Beigeordneter für Kultur - Leiter/in des Museums der bildenden Künste Leipzig - gestrichen - Leiter/in des Museums der bildenden Künste Leipzig - Leiter/in der Galerie für zeitgenössische Kunst Leipzig - ein/e Kunsthistoriker/in - ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e namhafte/r Künstler/in - ein/e Architekt/in, benannt vom Bund Deutscher Architekten - ein Stadtrat/eine Stadträtin, benannt vom Fachausschuss Kultur - ein vom Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu benennendes Mitglied - ein Künstler/eine Künstlerin, benannt vom Bund Bildender Künstler Leipzig - jeweils ein/e Vertreter/in - gestrichen - Dezernat Stadtentwicklung und Bau - ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e namhafte/r Künstler/in - ein Stadtrat/eine Stadträtin, benannt vom Fachausschuss Kultur - ein vom Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu benennendes Mitglied jeweils ein/e Vertreter/in - Dezernat Kultur/Kulturamt - Dezernat Stadtentwicklung und Bau/Stadtplanungsamt - Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport/Grünflächenamt - Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ein ausgewogenes Verhältnis ... anzustreben. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern ist anzustreben. 8.2.1 Die Mitglieder des Sachverständigenforums werden von der Ratsversammlung berufen. Das Dezernat Kultur hat Vorschlagsrecht. 6.2. Die Mitglieder des Sachverständigenforums ... berufen. Das Dezernat Kultur hat, soweit nicht anders vorgesehen, Vorschlagsrecht. 8.2.2 Für den Verhinderungsfall bzw. für den Fall der persönlichen Beteiligung eines Mitgliedes werden namentlich Vertreter/Vertreterinnen vorgesehen Für den Verhinderungsfall bzw. für den Fall der persönlichen Beteiligung eines Mitgliedes werden namentlich Vertreter/ Vertreterinnen vorgesehen. 8.3 Das Sachverständigenforum gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt auf deren Grundlage aus seiner Mitte für die Dauer der Amtsperiode eine/n Vorsitzende/n. 6.3 Das Sachverständigenforum gibt sich eine Geschäftsordnung.... Vorsitzende/n. 8.4 Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung können Sachverständige wie Architekten, Landschaftsarchitekten usw. hinzugezogen werden. 6.4. Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung können Sachverständige wie Architekten, Landschaftsarchitekten usw. hinzugezogen werden. 8.5 nicht besetzt neu 6.5. Bei einer Wettbewerbsteilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat 4 bisherige Formulierung neuer Wortlaut (fett gedruckt) 7. Vergabemöglichkeiten entfällt 7.1 Die Auftragsvergabe erfolgt durch Direktbeauftragung einer Künstlerpersönlichkeit. 7.2 Alternativ: Die Auftragsvergabe erfolgt im Ergebnis eines auszulobenden Wettbewerbes. Bei dieser Vergabeform wird eine Jury für den Wettbewerb berufen. Sie sollte den Grundsätzen der Zusammensetzung des Sachverständigenforums entsprechen. 7.3 Bei einer Wettbewerbsteilnahme von neu unter 6.5 Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat. 9. Amtsperiode vormals Pkt. 9 7. Amtsperiode/Aufwandsentschädigung 9.1 Die Mitglieder des Sachverständigenforums werden von der Ratsversammlung jeweils auf die 7.1 Die externen Mitglieder des SachverDauer von drei Jahren berufen. ständigenforums, die nicht qua amt bestimmt sind, werden von der Ratsver9.2 Nach einer Mitgliedschaft im sammlung jeweils für fünf Jahre berufen. Sachverständigenforum ist eine erneute Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine erneute Benennung frühestens drei Jahre nach Berufung möglich. Ausscheiden möglich. Dies gilt nicht für Personen, die qua Amt Mitglied sind. neu 7.2 Die Mitglieder des Sachverständigen9.3 Die Vertreter/innen der Mitglieder können forums lt. 6.1 erhalten ein Sitzungsgeld in nach Ablauf der dreijährigen Amtsperiode als Anlehnung an § 1 (7), (8) der EntschädigMitglieder des Sachverständigenforums benannt ungssatzung der Stadt Leipzig (RBIII-689/01 werden. vom 25.04.2001, vorbehaltlich einer diesbezüglichen Änderung der Entschädigungssatzung). 10. Sitzungen des Sachverständigenforums vormals Pkt. 10 8. Sitzungen des Sachverständigenforums 10.1 Das Sachverständigenforum berät in nichtöffentlicher Sitzung. Über die Sitzungen sind 8.1 Das Sachverständigenforum berät.... Ergebnisprotokolle anzufertigen. anzufertigen. 10.2 Das Sachverständigenforum beschließt 8.2 Das Sachverständigenforum .... über die Veröffentlichung seiner Entscheidungen. Entscheidungen. 10.3 Protokolle der Sitzung erhalten außer den Mitgliedern des Sachverständigenforums der Fachausschuss Kultur, der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie das Gestaltungsforum zur Kenntnis. Sie können in einer Frist von 21 Tagen nach Protokolleingang Stellung nehmen. 8.3 Protokolle der Sitzung erhalten ... zur Kenntnis. Nächster Satz gestrichen. Bauherrenämter erhalten einen entsprechenden Protokollauszug. 5 bisherige Formulierung neuer Wortlaut (fett gedruckt) 10.4 Die Dezernate Kultur, Stadtentwicklung und gestrichen Bau sowie Umwelt, Ordnung, Sport mit den jeweiligen Fachämtern, deren Arbeit Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum tangiert, haben Vortrags- und Antragsrecht. 10.5 Der Nutzer muss gehört werden. 11. Geschäftsführung vormals Punkt 11 9. Geschäftsführung 11.1 Die Geschäftsführung des Sachverständigenforums „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum" wird dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin für Kultur oder einer/einem von ihm zu benennenden Vertreter/in übertragen. 9.1 Die Geschäftsführung des Sachverständigenforums „Kunst im öffentlichen Raum" erfolgt im Dezernat Kultur durch das Kulturamt. 11.2 Das Kulturamt bereitet die Sitzungen des Sachverständigenforums vor und fertigt die Protokolle. 9.2 Das Kulturamt ist außerdem Geschäftsstelle, bereitet die Sitzungen des Sachverständigenforums vor und fertigt die Protokolle. 11.3 Projektanmeldungen erfolgen sechs Wochen vor dem Sitzungstermin beim Kulturdezernat. Die mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau sowie bei Zuständigkeit dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport abgestimmten Vorlagen müssen dem Kulturdezernat vier Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen. Die Projektzuständigen bringen die Vorlage ein. 9.3 Projektanmeldungen erfolgen sechs Wochen vor dem Sitzungstermin beim Kulturamt. Die mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau sowie bei Zuständigkeit dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport abgestimmten Vorlagen müssen dem Kulturamt vier Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen. Die Projektzuständigen bringen die Vorlage ein. 11.4 Die Projektzuständigen setzen die Empfehlungen des Sachverständigenforums um und vollziehen die Beschlüsse der Ratsversammlung, sofern dieser die Entscheidung vorbehalten ist. 9.4 Die Projektzuständigen setzen die Empfehlungen des Sachverständigenforums um und vollziehen die Beschlüsse der Ratsversammlung, sofern dieser die Entscheidung vorbehalten ist. 6 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00323/14 vom 15.09.2014 Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014 Beschluss- Nr. -Eingereicht von Dezernat Kultur Thema: Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum Stand vom 18.05.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Kultur Datum/Unterschrift (en) Beschlusstext: Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird beschlossen und ist ab Beschlussfassung anzuwenden. Sachstand: Der Beschluss wurde umgesetzt. Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ wird angewendet. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Zur Anwendung der Durchführungsbestimmung hat das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ mit seiner konstituierenden Sitzung am 05.05.2015 seine Tätigkeit aufgenommen (gemäß Punkt 4 und Punkt 6 der Durchführungsbestimmung).