Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002824.pdf
Größe
541 kB
Erstellt
08.09.14, 12:00
Aktualisiert
21.09.16, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00323/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
30.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
07.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Kultur
10.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
14.10.2014
2. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
21.10.2014
2. Lesung
Fachausschuss Kultur
24.10.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum
Beschluss:
Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird beschlossen
und ist ab Beschlussfassung anzuwenden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
jährlich
1.100.28.1.0.01.05
2000
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
Am 20.02.2008 beschloss die Ratsversammlung mit RBIV-1122/08 die Durchführungsbestimmung
„Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Unter den Begriff "Kunst im öffentlichen Raum" fallen durch Künstler/innen eigenständig gestaltete
Werke, inklusive Denkmäler, auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen sowie bei Tiefbauten, soweit
sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung waren auch
Kunstprojekte im Sinne von "Kunst am Bau", die in der Regel im Zusammenhang mit
Hochbaumaßnahmen stehen, wobei. der Innen- oder Außenbereich von Gebäuden künstlerisch
gestaltet werden kann.
Diese Durchführungsbestimmung bildete die Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigenforums
„Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“ und die Berufung deren Mitglieder.
Bis zum Jahr 2013 tagte das Sachverständigenforum, dem z. B. der Direktor des Museums der
bildenden Künste Leipzig, die Direktorin der Galerie für Zeitgenössische Kunst, die Kunsthistorikerin
Frau Christine D. Hölzig, die Architekten Herr Prof. Ingo A. Wolf und Herr Winfried Sziegoleit, sowie
der Bürgermeister für Kultur und Vertreter/innen der Dezernate III und VI angehörten, 27 mal. Das
Forum befasste sich überwiegend mit Kunstwerken für den öffentlichen Raum. Es wurden
Stellungnahmen für beabsichtigte Denkmale und Schenkungsangebote an die Stadt Leipzig für
Kunstwerke im öffentlichen Raum erarbeitet, die von der Stadt Leipzig in den weiteren Verfahren
verwendet wurden. Mitglieder des Sachverständigenforums nahmen im Auftrag der Stadt Leipzig an
Jurysitzungen von Wettbewerben teil, empfahlen Teilnehmer für künstlerische Wettbewerbe und
berieten in Wettbewerbsfragen.
Die Vielfalt der behandelten Themen bestätigt die weitere Notwendigkeit der fachlichen Beratung der
Stadt Leipzig auf diesem Gebiet, weshalb mit einer Durchführungsbestimmung die Bildung eines
Sachverständigenforums bestätigt werden soll.
Insbesondere die Erkenntnis, dass sich das Sachverständigenforum im abgelaufenen
Geltungszeitraum nur in Ausnahmefällen mit „Kunst am Bau“ beschäftigt hat (Jurybeteiligung),
erforderte eine Evaluierung der Durchführungsbestimmung. So soll das Sachverständigenforum
künftig ausschließlich bei der Umsetzung von „Kunst im öffentlichen Raum“ beraten. Die
Organisation zur Umsetzung von „Kunst am Bau“ wird mit einer Dienstanweisung geregelt.
Ist eine Realisierung von „Kunst im öffentlichen Raum“ durch Fachämter beabsichtigt, sind alle
Planungen dem Kulturamt rechtzeitig zur Erarbeitung einer Stellungnahme durch das
Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" zu übergeben. Die Fachämter bleiben für eine
auskömmliche Finanzierung verantwortlich. Dazu zählen ggf. auch Kosten für Honorare und
Planungen, sowie ggf. für die Durchführung von Wettbewerben.
Finanzielle Auswirkungen
Aufwandsentschädigung für Mitglieder
Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder, die nicht der Verwaltung der Stadt Leipzig angehören,
wird aus dem Haushalt des Kulturamtes, PSP-Element 1.100.28.1.0.01.05, finanziert.
Anlagen:
Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum
Im Sachverständigenforum behandelte Vorhaben (Auswahl)
Übersicht über Änderungen in der Durchführungsbestimmung
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
20.12.
Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum
Vorlage: DS-00323/14
Beschluss:
Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird
beschlossen und ist ab Beschlussfassung anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
ANLAGE 1
Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum
1.
Ziele
Im Leipziger Stadtbild sollen sich Baugestaltung und bildende Kunst zu einer
Einheit von künstlerischem Rang zusammenfinden.
Die Stadt Leipzig sieht es als wichtige kulturelle Verpflichtung an, dabei
Künstlerinnen und Künstler zu beteiligen.
Zur Sicherung künstlerischer Qualität wird als beratendes Fachgremium ein
Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" etabliert.
2.
Geltungsbereich
2.1
Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung sind alle Kunstprojekte
im öffentlichen Raum (siehe Ziffer 3) der Stadt Leipzig bzw. auf Flächen, die sich im
Eigentum der Stadt Leipzig befinden.
2.2
Städtische Beteiligungsgesellschaften haben diese Richtlinien entsprechend
anzuwenden und die Beratung des Sachverständigenforums in Anspruch zu nehmen.
2.3
Besondere Bedeutung haben Projekte in der Innenstadt einschließlich
äußerer Promenadenring.
2.4
Für Schenkungsangebote von Kunstwerken für den öffentlichen Raum sowie
bei Kunstprojekten nichtstädtischer Träger, die den öffentlichen Raum in
Anspruch nehmen wollen, ist ebenfalls eine Stellungnahme des
Sachverständigenforums einzuholen.
2.5. Die Entscheidung zur Umsetzung von „Kunst im öffentlichen Raum“ treffen
eigenverantwortlich die jeweiligen Bauherrenämter. Sie sind als Auftraggeber für die
Realisierung und Finanzierung zuständig. Dabei ist zu beachten, dass
künstlerische Ideen rechtzeitig in die Planung einbezogen werden.
3.
Definitionen
3.1
Unter dem Begriff "Kunst im öffentlichen Raum" fallen durch Künstler
eigenständig gestaltete Werke auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen sowie
bei Tiefbauten, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierzu gehört vor
allem die Gestaltung von Denkmälern, wobei die generelle Entscheidung der
Denkmalwürdigkeit vorab im Stadtrat getroffen wird.
3.2
Im Einzelfall kann geprüft werden, ob im städtischen Eigentum befindliche
Kunstwerke in neue Bauvorhaben integriert werden können.
1
4.
Zuständigkeiten des Sachverständigenforums
4.1
Für die Beratung der Stadt bei Kunstprojekten nach Ziffer 3 ist grundsätzlich
das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum" zuständig. Es ist durch
die jeweiligen Bauherrenämter rechtzeitig zu beteiligen.
Das bauordnungsrechtliche bzw. das denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird dadurch nicht ersetzt.
4.2
Das Sachverständigenforum gibt Empfehlungen zum vorgeschlagenen
künstlerischen Gesamtkonzept:
-
zur Vergabeart bzw. zur Wettbewerbsart,
zur Auswahl der einzuladenden Künstlerpersönlichkeiten,
zu den Beteiligungs-, Entwurfs- und Ausführungshonoraren,
zur Auswahl des zu verwirklichenden Entwurfs bei Wettbewerben.
4.3
Sollte die Verwaltung von den Empfehlungen des Sachverständigenforums
abweichen wollen, sind als Fachgremien der Fachausschuss Kultur und der
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu befassen. Darüber hinaus hat
jeder Fachausschuss das Recht, alle unter diese Durchführungsbestimmung
fallenden Angelegenheiten der Ratsversammlung zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen.
5.
Vergabemöglichkeiten
5.1
Die Auftragsvergabe erfolgt durch Direktbeauftragung einer Künstlerpersönlichkeit
bzw. einer Künstlergruppe. Bevor direkt beauftragt wird, ist das Sachverständigenforum zu hören.
5.2
Alternativ: Die Auftragsvergabe erfolgt im Ergebnis eines auszulobenden
Wettbewerbes. Bei dieser Vergabeform wird eine Jury für den Wettbewerb
berufen, in der das Sachverständigenforum mit mindestens einem Mitglied
vertreten ist. Darüber hinaus sollte die Zusammensetzung der Jury den
Grundsätzen der Zusammensetzung des Sachverständigenforums
entsprechen.
5.3
Bei einer Wettbewerbsteilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenforums
ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das
Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat.
2
6.
Zusammensetzung des Sachverständigenforums
6.1
Das Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“ setzt
sich wie folgt zusammen:
-
Beigeordnete/Beigeordneter für Kultur
Leiter/in des Museums der bildenden Künste Leipzig
ein/e Kunsthistoriker/in
ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e namhafte/r Künstler/in
ein/e Architekt/in, benannt vom Bund Deutscher Architekten
ein Stadtrat/eine Stadträtin, benannt vom Fachausschuss Kultur
ein vom Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu benennendes Mitglied
ein Künstler/eine Künstlerin, benannt vom Bund Bildender Künstler Leipzig
jeweils ein/e Vertreter/in
- Dezernat Stadtentwicklung und Bau
- Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern
ist anzustreben.
6.2. Die Mitglieder des Sachverständigenforums werden von der Ratsversammlung
berufen. Das Dezernat Kultur hat, soweit nicht anders vorgesehen, Vorschlagsrecht.
Für den Verhinderungsfall bzw. für den Fall der persönlichen Beteiligung eines
Mitgliedes werden namentlich Vertreter/Vertreterinnen vorgesehen.
6.3
Das Sachverständigenforum gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt auf
deren Grundlage aus seiner Mitte für die Dauer der Amtsperiode eine/n
Vorsitzende/n.
6.4. Entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung können Sachverständige wie
Architekten, Landschaftsarchitekten usw. hinzugezogen werden.
6.5. Bei einer Wettbewerbsteilnahme von Mitgliedern des Sachverständigenforums
ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das
Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat
7.
Amtsperiode/Aufwandsentschädigung
7.1
Die externen Mitglieder des Sachverständigenforums die nicht qua amt bestimmt
sind, werden von der Ratsversammlung jeweils für fünf Jahre berufen. Nach Ablauf
der fünf Jahre ist eine erneute Berufung möglich.
7.2
Die Mitglieder des Sachverständigenforums lt. 6.1 erhalten ein Sitzungsgeld
in Anlehnung an § 1 (7), (8) der Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig
(RBIII-689/01 vom 25.04.2001, vorbehaltlich einer diesbezüglichen Änderung der
Entschädigungssatzung).
3
8.
Sitzungen des Sachverständigenforums
8.1 Das Sachverständigenforum berät in nichtöffentlicher Sitzung. Über die Sitzungen
sind Ergebnisprotokolle anzufertigen.
8.2 Das Sachverständigenforum beschließt über die Veröffentlichung seiner
Entscheidungen.
8.3 Protokolle der Sitzung erhalten außer den Mitgliedern des Sachverständigenforums
der Fachausschuss Kultur, der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie das
Gestaltungsforum zur Kenntnis. Bauherrenämter erhalten einen entsprechenden
Protokollauszug.
9.
Geschäftsführung
9.1 Die Geschäftsführung des Sachverständigenforums „Kunst im öffentlichen Raum"
erfolgt im Dezernat Kultur durch das Kulturamt.
9.2 Das Kulturamt ist außerdem Geschäftsstelle, bereitet die Sitzungen des
Sachverständigenforums vor und fertigt die Protokolle.
9.3 Projektanmeldungen erfolgen sechs Wochen vor dem Sitzungstermin beim
Kulturamt. Die mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau sowie bei
Zuständigkeit dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport abgestimmten Vorlagen
müssen dem Kulturamt vier Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen.
Die Projektzuständigen bringen die Vorlage ein.
9.4 Die Projektzuständigen setzen die Empfehlungen des Sachverständigenforums
um und vollziehen die Beschlüsse der Ratsversammlung, sofern dieser die
Entscheidung vorbehalten ist.
4
ANLAGE 2
Im Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im öffentlichen Raum“
zwischen 2008 und 2012 behandelte Vorhaben
•
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•
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Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal (Kenntnisnahme, Erarbeitung von
künstlerischen Kriterien, Vertretung im Begleitgremium)
Wiedererrichtung Luther-Melanchthon-Denkmal (Stellungnahme)
Zusatzbeschriftung Mendelssohn-Denkmal (Textentwurf,
Gestaltungsempfehlung)
Demokratieglocke (Vorschlag zu einem Wettbewerb, Künstler und
Juryteilnahme)
Schenkungsangebot von Frau Tucker-Frost (Anhörung, Stellungnahme)
Richard-Wagner-Denkmal (Rahmenvorgaben, Standort, Künstler und
Juryteilnahme)
Plastik „Aktion“ von Otto Berndt Steffen (Stellungnahme)
„Ring“ Installation am Goerdeler-Ring/Naturkundemuseum (Stellungnahme)
Vorstellung des Projektes „Via Regia“ (Anhörung)
Versetzung Anna-Magdalena-Bach-Bank (Stellungnahme)
Projekt „Der Gläserne Faden“ (Stellungnahme)
Aufstellung von Skulpturen in Gohlis (Empfehlung)
Kunst am Bau im Neubau des Theatriums (Vorschlag von Jury und Künstlern
für den Wettbewerb)
Gedenkplatte auf dem Marktplatz (Empfehlung von Gestaltern)
Architekturpreis der Stadt Leipzig (Unterstützung)
Kunst am Bau in den „Höfen am Brühl“ (Anhörung, Stellungnahme zum
Wettbewerb)
Kunst am Bau im Neubau des Thomasalumnats (Juryteilnahme)
Schenkung einer Plastik zur Erinnerung an das Alte Theater Leipzig
(Stellungnahme)
Graffitigestaltung Halle 12 Altes Messegelände (Stellungnahme)
Schenkung und Aufstellung eines Kunstwerkes durch die Deutsche LebensRettungs-Gesellschaft e. V. (Stellungnahme)
Planung zur Aufstellung eines Gedenksteines zur Erinnerung an einen
ermordeten Ausländer in der Müllerschen Anlage (Stellungnahme)
Weitere Themen:
Umgang mit Kunst aus der Zeit der DDR im Rathaus Schönefeld
Wiedererrichtung Treppenanlage von Max Klinger
Giebelbemalung von Michael Fischer-Art
Gestaltung des Richard-Wagner-Platzes
Ergebnisse des Wettbewerbs zum Berliner Freiheits- und Einheitsdenkmal
Aluminiumfassade von Harry Müller am Brühl und „Pusteblumen-Brunnen“
Aufstellung Mattheuer-Skulptur
Aufstellung Thaer-Denkmal
Schablonengraffiti Blek le Rat
Kunst am Bau am Bauvorhaben „Hainspitze“
ANLAGE 3
Übersicht über Änderungen in der „Durchführungsbestimmung Kunst im
öffentlichen Raum“
bisherige Formulierung
neuer Wortlaut (fett gedruckt)
1. Ziele
1. Ziele
Zur Sicherung künstlerischer Qualität wird als
beratendes Fachgremium ein Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im öffentlichen
Raum" etabliert.
Zur Sicherung künstlerischer Qualität wird als
beratendes Fachgremium ein Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum"
etabliert.
2. Geltungsbereich
2. Geltungsbereich
2.1 Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung sind alle Kunstprojekte am Bau und
im öffentlichen Raum im Zusammenhang mit
Hochbauvorhaben der Stadt Leipzig.
2.1 Gegenstand dieser Durchführungsbestimmung sind alle Kunstprojekte im
öffentlichen Raum (siehe Ziffer 3) der Stadt
Leipzig bzw. auf Flächen, die sich im
Eigentum der Stadt Leipzig befinden.
2.3 Diese Bestimmungen gelten für alle
2.3 Besondere Bedeutung haben Projekte
Kunstprojekte am Bau und im öffentlichen Raum. in der Innenstadt einschließlich äußerer
Besondere Bedeutung haben dabei alle Projekte Promenadenring.
in der Innenstadt einschließlich äußerer
Promenadenring (Geltungsbereich Gestaltungssatzung). Bei Projekten der Kunst im öffentlichen
Raum ist vor Projektbeginn die Zuständigkeit mit
dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau
abzustimmen.
2.5. nicht besetzt
neu 2.5. Die Entscheidung zur Umsetzung
von „Kunst im öffentlichen Raum“ treffen
eigenverantwortlich die jeweiligen
Bauherrenämter. Sie sind als Auftraggeber
für die Realisierung und Finanzierung
zuständig. Dabei ist zu beachten, dass
künstlerische Ideen rechtzeitig in die
Planung einbezogen werden.
3. Definitionen
3. Definitionen
3.1 Unter dem Begriff "Kunst am Bau" sind
Kunstprojekte zu verstehen, die in Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen stehen, wobei.
die künstlerische Gestaltung im Innen- oder
Außenbereich der Gebäude stattfinden kann.
3.1 gestrichen
neu 3.1 Unter dem Begriff "Kunst im
öffentlichen Raum" fallen durch Künstler
eigenständig gestaltete Werke auf Straßen,
Plätzen und in Grünanlagen sowie bei
3.2 Unter den Begriff "Kunst im öffentlichen
Tiefbauten, soweit sie der Öffentlichkeit
Raum" fallen durch Künstler eigenständig
zugänglich sind. Hierzu gehört vor allem
gestaltete Werke auf Straßen, Plätzen und in
die Gestaltung von Denkmälern, wobei die
Grünanlagen sowie bei Tiefbauten, soweit sie der generelle Entscheidung der
Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierzu gehört vor Denkmalwürdigkeit vorab im Stadtrat
allem die Gestaltung von Denkmälern, wobei die getroffen wird.
generelle Entscheidung der Denkmalwürdigkeit
vorab im Stadtrat getroffen wird.
1
bisherige Formulierung
neuer Wortlaut (fett gedruckt)
neu 3.2 Im Einzelfall kann geprüft werden,
ob im städtischen Eigentum befindliche
Kunstwerke in neue Bauvorhaben
integriert werden können.
4. Zuständigkeiten
4. Zuständigkeiten des
Sachverständigenforums
4.1 Für die Beratung der Stadt bei
Kunstprojekten nach Ziffer 2 ist grundsätzlich das
Sachverständigenforum „Kunst am Bau und im
öffentlichen Raum" zuständig. Es ist durch die
zuständigen Stellen zu beteiligen.
4.1 Für die Beratung der Stadt bei
Kunstprojekten nach Ziffer 3 ist grundsätzlich
das Sachverständigenforum „Kunst im
öffentlichen Raum" zuständig. Es ist durch
die jeweiligen Bauherrenämter rechtzeitig
zu beteiligen.
Das bauordnungsrechtliche bzw. das
denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird dadurch nicht ersetzt.
4.2 Das Sachverständigenforum berät bei
Kunstprojekten nach Ziffer 2 im Einzelfall bei
über 10.000 € Auftragssumme und gibt
Empfehlungen ab zum vorgeschlagenen
künstlerischen Gesamtkonzept,
- zur Auswahl der einzuladenden
Künstlerpersönlichkeiten,
- zu den Beteiligungs-, Entwurfs- und
Ausführungshonoraren,
- zur Auswahl des zu verwirklichenden Entwurfs
bei Wettbewerben.
4.2 Das Sachverständigenforum gibt
Empfehlungen zum vorgeschlagenen
künstlerischen Gesamtkonzept:
- zur Vergabeart bzw. zur Wettbewerbsart
- zur Auswahl der einzuladenden
Künstlerpersönlichkeiten,
- zu den Beteiligungs-, Entwurfs- und
Ausführungshonoraren,
- zur Auswahl des zu verwirklichenden
Entwurfs bei Wettbewerben.
4.3 Bei Maßnahmen mit einer Auftragssumme
gestrichen
bis 10.000 € erfolgen Beauftragungen für
Kunstprojekte nach Ziffer 2 durch das zuständige
Dezernat im Benehmen mit dem Kulturdezernat
und den planenden Architekten.
4.4 Beauftragungen nach 4.3 werden dem
„Sachverständigenforum Kunst am Bau und im
öffentlichen Raum" in der nächsten Sitzung zur
Kenntnis gebracht.
gestrichen
4.5 Sollte die Verwaltung von den Empfehlungen
des Sachverständigenforums abweichen wollen,
sind als Fachgremien der Fachausschuss Kultur
und der Fachausschuss Stadtentwicklung und
Bau zu befassen. Darüber hinaus hat jeder der
beiden Fachausschüsse das Recht, alle unter
diese Durchführungsbestimmung fallenden
Angelegenheiten der Ratsversammlung zur
abschließenden Entscheidung vorzulegen.
neu 4.3 Sollte die Verwaltung von den
Empfehlungen ... zu befassen. Darüber hinaus
hat jeder Fachausschuss das Recht, alle
unter diese Durchführungsbestimmung
fallenden Angelegenheiten ... vorzulegen.
5. Beteiligung von Künstlern und Architekten
neu 5. Vergabemöglichkeiten
5.1 Art und Umfang der künstlerischen Leistung
nach Ziffer 3 sollen durch den Auftraggeber
zeitlich so festgelegt werden, dass die
5.1 Die Auftragsvergabe erfolgt durch
Direktbeauftragung einer
Künstlerpersönlichkeit bzw. einer
2
bisherige Formulierung
neuer Wortlaut (fett gedruckt)
künstlerischen Ideen in die Planung einbezogen Künstlergruppe. Bevor direkt beauftragt
und bei der Bauausführung verwirklicht werden
wird, ist das Sachverständigenforum zu
können. Bildende Künstlerinnen und Künstler
hören.
sind in einem frühen Stadium einzubeziehen.
Vertreter des Sachverständigenforums werden in
angemessener Weise ebenfalls einbezogen.
5.2 Die planenden Architekten haben ein
Vorschlagsrecht für die Einladung von
Künstlerinnen und Künstlern und für die Auswahl
des Entwurfes im Falle eines Wettbewerbs.
5.2 Alternativ: Die Auftragsvergabe erfolgt
im Ergebnis eines auszulobenden
Wettbewerbes. Bei dieser Vergabeform
wird eine Jury für den Wettbewerb berufen,
in der das Sachverständigenforum mit
mindestens einem Mitglied vertreten ist.
Darüber hinaus sollte die Zusammensetzung der Jury den Grundsätzen der
Zusammensetzung des Sachverständigenforums entsprechen.
5.3 nicht besetzt
5.3 Bei einer Wettbewerbsteilnahme von
Mitgliedern des Sachverständigenforums
ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das
Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen,
wenn die Jury entschieden hat.
6. Kostenansatz
entfällt
6.1 Für Aufträge an bildende Künstlerinnen oder
Künstler ist bei kommunalen Bauaufgaben nach
Ziffer 2.1 im Einzelfall zu entscheiden, ob ein
prozentualer Anteil der anrechenbaren Kosten
der Bausumme für Kunst am Bau und/oder im
öffentlichen Raum vorgesehen wird. Die
Kostenansätze sind zweckgebunden. Sie werden
in der Bausumme veranschlagt und sind in der
Vorlage für den Baubeschluss entsprechend
auszuweisen.
6.2 Zu den Leistungen bildender Künstlerinnen
und Künstler zählt auch die Anfertigung von
Entwürfen, deren Verwirklichung zusätzliche
Leistungen Dritter erforderlich macht. Diese
zusätzlichen Leistungen sind, soweit es sich nicht
um Bauleistungen handelt, ebenfalls in den
Kostenansatz nach Ziffer 6.1 einzubeziehen.
6.3 Zu den künstlerischen Projekten nach Ziffer
3 gehören darüber hinaus Leistungen, die der
Bevölkerung Einsicht in die künstlerische Praxis
und in die Probleme der jeweils gestellten
Aufgabe vermitteln.
8. Zusammensetzung des
Sachverständigenforums
vormals Pkt. 8
6. Zusammensetzung des
Sachverständigenforums
3
bisherige Formulierung
neuer Wortlaut (fett gedruckt)
8.1 Das Sachverständigenforum „Kunst am Bau
und im öffentlichen Raum“ setzt sich wie folgt
zusammen:
6.1 Das Sachverständigenforum „Kunst im
öffentlichen Raum“ setzt sich wie folgt
zusammen:
- Beigeordnete/Beigeordneter für Kultur
- Leiter/in des Museums der bildenden Künste
Leipzig
- gestrichen
- Leiter/in des Museums der bildenden Künste
Leipzig
- Leiter/in der Galerie für zeitgenössische Kunst
Leipzig
- ein/e Kunsthistoriker/in
- ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e
namhafte/r Künstler/in
- ein/e Architekt/in, benannt vom Bund
Deutscher Architekten
- ein Stadtrat/eine Stadträtin, benannt vom
Fachausschuss Kultur
- ein vom Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau zu benennendes Mitglied
- ein Künstler/eine Künstlerin, benannt vom
Bund Bildender Künstler Leipzig
- jeweils ein/e Vertreter/in
- gestrichen
- Dezernat Stadtentwicklung und Bau
- ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e
namhafte/r Künstler/in
- ein Stadtrat/eine Stadträtin, benannt vom
Fachausschuss Kultur
- ein vom Fachausschuss Stadtentwicklung und
Bau zu benennendes Mitglied
jeweils ein/e Vertreter/in
- Dezernat Kultur/Kulturamt
- Dezernat Stadtentwicklung und
Bau/Stadtplanungsamt
- Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport/Grünflächenamt
- Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Ein ausgewogenes Verhältnis ... anzustreben.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
männlichen und weiblichen Mitgliedern ist
anzustreben.
8.2.1 Die Mitglieder des
Sachverständigenforums werden von der
Ratsversammlung berufen. Das Dezernat Kultur
hat Vorschlagsrecht.
6.2. Die Mitglieder des Sachverständigenforums ... berufen. Das Dezernat Kultur hat,
soweit nicht anders vorgesehen,
Vorschlagsrecht.
8.2.2 Für den Verhinderungsfall bzw. für den Fall
der persönlichen Beteiligung eines Mitgliedes
werden namentlich Vertreter/Vertreterinnen
vorgesehen
Für den Verhinderungsfall bzw. für den Fall
der persönlichen Beteiligung eines
Mitgliedes werden namentlich Vertreter/
Vertreterinnen vorgesehen.
8.3 Das Sachverständigenforum gibt sich eine
Geschäftsordnung und wählt auf deren
Grundlage aus seiner Mitte für die Dauer der
Amtsperiode eine/n Vorsitzende/n.
6.3 Das Sachverständigenforum gibt sich eine
Geschäftsordnung.... Vorsitzende/n.
8.4 Entsprechend der jeweiligen
Aufgabenstellung können Sachverständige wie
Architekten, Landschaftsarchitekten usw.
hinzugezogen werden.
6.4. Entsprechend der jeweiligen
Aufgabenstellung können Sachverständige
wie Architekten, Landschaftsarchitekten usw.
hinzugezogen werden.
8.5 nicht besetzt
neu 6.5. Bei einer Wettbewerbsteilnahme
von Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die Mitgliedschaft. Das
Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen,
wenn die Jury entschieden hat
4
bisherige Formulierung
neuer Wortlaut (fett gedruckt)
7. Vergabemöglichkeiten
entfällt
7.1 Die Auftragsvergabe erfolgt durch
Direktbeauftragung einer Künstlerpersönlichkeit.
7.2 Alternativ: Die Auftragsvergabe erfolgt im
Ergebnis eines auszulobenden Wettbewerbes.
Bei dieser Vergabeform wird eine Jury für den
Wettbewerb berufen. Sie sollte den Grundsätzen
der Zusammensetzung des Sachverständigenforums entsprechen.
7.3 Bei einer Wettbewerbsteilnahme von
neu unter 6.5
Mitgliedern des Sachverständigenforums ruht für
die Dauer des Wettbewerbsverfahrens die
Mitgliedschaft. Das Wettbewerbsverfahren ist
abgeschlossen, wenn die Jury entschieden hat.
9. Amtsperiode
vormals Pkt. 9
7. Amtsperiode/Aufwandsentschädigung
9.1 Die Mitglieder des Sachverständigenforums
werden von der Ratsversammlung jeweils auf die 7.1 Die externen Mitglieder des SachverDauer von drei Jahren berufen.
ständigenforums, die nicht qua amt
bestimmt sind, werden von der Ratsver9.2 Nach einer Mitgliedschaft im
sammlung jeweils für fünf Jahre berufen.
Sachverständigenforum ist eine erneute
Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine erneute
Benennung frühestens drei Jahre nach
Berufung möglich.
Ausscheiden möglich. Dies gilt nicht für
Personen, die qua Amt Mitglied sind.
neu
7.2 Die Mitglieder des Sachverständigen9.3 Die Vertreter/innen der Mitglieder können
forums lt. 6.1 erhalten ein Sitzungsgeld in
nach Ablauf der dreijährigen Amtsperiode als
Anlehnung an § 1 (7), (8) der EntschädigMitglieder des Sachverständigenforums benannt ungssatzung der Stadt Leipzig (RBIII-689/01
werden.
vom 25.04.2001, vorbehaltlich einer
diesbezüglichen Änderung der
Entschädigungssatzung).
10. Sitzungen des Sachverständigenforums
vormals Pkt. 10
8. Sitzungen des Sachverständigenforums
10.1 Das Sachverständigenforum berät in
nichtöffentlicher Sitzung. Über die Sitzungen sind 8.1 Das Sachverständigenforum berät....
Ergebnisprotokolle anzufertigen.
anzufertigen.
10.2 Das Sachverständigenforum beschließt
8.2 Das Sachverständigenforum ....
über die Veröffentlichung seiner Entscheidungen. Entscheidungen.
10.3 Protokolle der Sitzung erhalten außer den
Mitgliedern des Sachverständigenforums der
Fachausschuss Kultur, der Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau sowie das
Gestaltungsforum zur Kenntnis. Sie können in
einer Frist von 21 Tagen nach Protokolleingang
Stellung nehmen.
8.3 Protokolle der Sitzung erhalten ... zur
Kenntnis. Nächster Satz gestrichen.
Bauherrenämter erhalten einen
entsprechenden Protokollauszug.
5
bisherige Formulierung
neuer Wortlaut (fett gedruckt)
10.4 Die Dezernate Kultur, Stadtentwicklung und gestrichen
Bau sowie Umwelt, Ordnung, Sport mit den
jeweiligen Fachämtern, deren Arbeit Kunst am
Bau und Kunst im öffentlichen Raum tangiert,
haben Vortrags- und Antragsrecht.
10.5 Der Nutzer muss gehört werden.
11. Geschäftsführung
vormals Punkt 11
9. Geschäftsführung
11.1 Die Geschäftsführung des
Sachverständigenforums „Kunst am Bau und im
öffentlichen Raum" wird dem Bürgermeister/der
Bürgermeisterin für Kultur oder einer/einem von
ihm zu benennenden Vertreter/in übertragen.
9.1 Die Geschäftsführung des
Sachverständigenforums „Kunst im
öffentlichen Raum" erfolgt im Dezernat
Kultur durch das Kulturamt.
11.2 Das Kulturamt bereitet die Sitzungen des
Sachverständigenforums vor und fertigt die
Protokolle.
9.2 Das Kulturamt ist außerdem Geschäftsstelle, bereitet die Sitzungen des Sachverständigenforums vor und fertigt die Protokolle.
11.3 Projektanmeldungen erfolgen sechs
Wochen vor dem Sitzungstermin beim
Kulturdezernat. Die mit dem Dezernat
Stadtentwicklung und Bau sowie bei
Zuständigkeit dem Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport abgestimmten Vorlagen müssen dem
Kulturdezernat vier Wochen vor dem
Sitzungstermin vorliegen. Die Projektzuständigen
bringen die Vorlage ein.
9.3 Projektanmeldungen erfolgen sechs
Wochen vor dem Sitzungstermin beim
Kulturamt. Die mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau sowie bei Zuständigkeit
dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
abgestimmten Vorlagen müssen dem
Kulturamt vier Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen. Die Projektzuständigen
bringen die Vorlage ein.
11.4 Die Projektzuständigen setzen die
Empfehlungen des Sachverständigenforums um
und vollziehen die Beschlüsse der
Ratsversammlung, sofern dieser die
Entscheidung vorbehalten ist.
9.4 Die Projektzuständigen setzen die
Empfehlungen des Sachverständigenforums
um und vollziehen die Beschlüsse der
Ratsversammlung, sofern dieser die
Entscheidung vorbehalten ist.
6
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00323/14 vom 15.09.2014
Beschluss der Ratsversammlung vom 20.11.2014
Beschluss- Nr. -Eingereicht von Dezernat Kultur
Thema: Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum
Stand vom 18.05.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Kultur
Datum/Unterschrift (en)
Beschlusstext:
Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird
beschlossen und ist ab Beschlussfassung anzuwenden.
Sachstand:
Der Beschluss wurde umgesetzt.
Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ wird angewendet.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Zur Anwendung der Durchführungsbestimmung hat das Sachverständigenforum „Kunst im
öffentlichen Raum“ mit seiner konstituierenden Sitzung am 05.05.2015 seine Tätigkeit
aufgenommen (gemäß Punkt 4 und Punkt 6 der Durchführungsbestimmung).