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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1002438.pdf
Größe
753 kB
Erstellt
20.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
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Inhalt der Datei

Grundstücksverkehrsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00141/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 26.08.2014 Bestätigung Grundstücksverkehrsausschuss 15.09.2014 Beschlussfassung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West 05.11.2014 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West 05.11.2014 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West 03.06.2015 Anhörung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Erwerb des Flurstücks 715/8, Gemarkung Lindenau, Erich-Köhn-Straße 7 (eRIS: DS V/4016) Beschluss: Der Oberbürgermeisters wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Flurstücks 715/8, Gemarkung Lindenau Kaufverhandlungen aufzunehmen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Prüfkatalog Begründung Lageplan Begründung Mit dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und dem RB Leipzig e.V. über die Flurstücke 711/10 und 715/15 der Gemarkung Lindenau sowie Flurstück 2638/30 der Gemarkung Leipzig sind wegen der Ansiedlung des RB-Trainingszentrums auf dem Gelände des Cottaweges zahlreiche vertraglich zugesicherte Stellplätze für PKW und Busse weggefallen, die der Vertragspartner gegenüber der Stadt Leipzig unverändert einfordert. Im Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums auf dem Gelände am Cottaweg (Beschluss-Nr. RBV-1312/13) werden u. a. Ersatzstandorte für diese weggefallenen Stellplätze benannt. Einer dieser Standorte ist das Flurstück 715/8 der Gemarkung Lindenau, nördlich des Straßenbahnhofs Angerbrücke. Um der Forderung zur Bereitstellung von Stellplätzen im Umfeld des Sportforums nachzukommen, soll das Flurstück 715/8 in der Gemarkung Lindenau, Erich-Köhn-Straße 7, erworben werden. Das Flurstück 715/8 ist mit der Überplanung als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Stellplätze“ Bestandteil des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 384 „Westlich vom Cottaweg“ gewesen, wurde jedoch auch wegen noch zu klärender Sachverhalte nicht Bestandteil des zur Satzung erhobenen Bebauungsplans Nr. 384.1. Derzeitiger Planungsstand ist somit unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Bisherige Kontaktaufnahmen zum Eigentümer des Grundstücks haben gezeigt, dass dieser bislang nicht verkaufsbereit ist. Neben den Bemühungen um einen freihändigen Erwerb, wird deshalb empfohlen, parallel den Bebauungsplan Nr. 384.2 „Westlich vom Cottaweg – Südlicher Teilbereich“ zur Satzung zu führen. Damit würde es sich dann um einen öffentlich gewidmeten Parkplatz handeln und eine Enteignung ermöglichen. Vom Verkehrs- und Tiefbauamt ist zu benennen, in welchem Umfang und Budget die Herstellungsund Folgekosten eingeordnet sind. Auf Grundlage der aktuellen VE 2014 können lediglich die Kaufverhandlungen aufgenommen werden. Mit Verweis auf den Ratsbeschluss Nr. 2101/2014 vom 18.06.2014, wo unter Ziffer 13 der Niederschrift aufgeführt ist, dass die im B-Plan Nr. 384.2 planungsrechtlich festzusetzenden ca. 250 Besucherstellplätze bis zum 30.06.2015 einzurichten sind, hat ein Ankauf noch im Jahr 2014 bzw. spätestens jedoch Anfang 2015 zu erfolgen. Dies setzt aber zwingend voraus, dass die finanziellen Mittel bereitgestellt und ausgezahlt werden können. Anlage Lageplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung