Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1002438.pdf
Größe
753 kB
Erstellt
20.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundstücksverkehrsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00141/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
26.08.2014
Bestätigung
Grundstücksverkehrsausschuss
15.09.2014
Beschlussfassung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
05.11.2014
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
05.11.2014
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
03.06.2015
Anhörung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Erwerb des Flurstücks 715/8, Gemarkung Lindenau, Erich-Köhn-Straße 7 (eRIS: DS
V/4016)
Beschluss:
Der Oberbürgermeisters wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Flurstücks 715/8, Gemarkung
Lindenau Kaufverhandlungen aufzunehmen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Prüfkatalog
Begründung
Lageplan
Begründung
Mit dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und dem RB
Leipzig e.V. über die Flurstücke 711/10 und 715/15 der Gemarkung Lindenau sowie Flurstück
2638/30 der Gemarkung Leipzig sind wegen der Ansiedlung des RB-Trainingszentrums auf dem
Gelände des Cottaweges zahlreiche vertraglich zugesicherte Stellplätze für PKW und Busse
weggefallen, die der Vertragspartner gegenüber der Stadt Leipzig unverändert einfordert.
Im Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums auf dem Gelände am
Cottaweg (Beschluss-Nr. RBV-1312/13) werden u. a. Ersatzstandorte für diese weggefallenen
Stellplätze benannt. Einer dieser Standorte ist das Flurstück 715/8 der Gemarkung Lindenau,
nördlich des Straßenbahnhofs Angerbrücke.
Um der Forderung zur Bereitstellung von Stellplätzen im Umfeld des Sportforums nachzukommen,
soll das Flurstück 715/8 in der Gemarkung Lindenau, Erich-Köhn-Straße 7, erworben werden.
Das Flurstück 715/8 ist mit der Überplanung als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung,
Stellplätze“ Bestandteil des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 384 „Westlich vom Cottaweg“
gewesen, wurde jedoch auch wegen noch zu klärender Sachverhalte nicht Bestandteil des zur
Satzung erhobenen Bebauungsplans Nr. 384.1. Derzeitiger Planungsstand ist somit unbeplanter
Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Bisherige Kontaktaufnahmen zum Eigentümer des Grundstücks haben gezeigt, dass dieser
bislang nicht verkaufsbereit ist. Neben den Bemühungen um einen freihändigen Erwerb, wird
deshalb empfohlen, parallel den Bebauungsplan Nr. 384.2 „Westlich vom Cottaweg – Südlicher
Teilbereich“ zur Satzung zu führen. Damit würde es sich dann um einen öffentlich gewidmeten
Parkplatz handeln und eine Enteignung ermöglichen.
Vom Verkehrs- und Tiefbauamt ist zu benennen, in welchem Umfang und Budget die Herstellungsund Folgekosten eingeordnet sind.
Auf Grundlage der aktuellen VE 2014 können lediglich die Kaufverhandlungen aufgenommen
werden. Mit Verweis auf den Ratsbeschluss Nr. 2101/2014 vom 18.06.2014, wo unter Ziffer 13 der
Niederschrift aufgeführt ist, dass die im B-Plan Nr. 384.2 planungsrechtlich festzusetzenden ca.
250 Besucherstellplätze bis zum 30.06.2015 einzurichten sind, hat ein Ankauf noch im Jahr 2014
bzw. spätestens jedoch Anfang 2015 zu erfolgen. Dies setzt aber zwingend voraus, dass die
finanziellen Mittel bereitgestellt und ausgezahlt werden können.
Anlage
Lageplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung