Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1000793.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. A-00112/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
Zuständigkeit
Anhörung
Ratsversammlung
17.09.2014
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Finanzen
22.09.2014
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.09.2014
1. Lesung
Verwaltungsausschuss
01.10.2014
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
29.01.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
04.02.2015
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
26.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
06.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen (V/A 577)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen zur grundsätzlichen Möglichkeit der
Übernahme staatlicher Schulen in kommunale Trägerschaft als „dritter Weg“.
2. Die Stadt Leipzig beantragt für die Nachbarschaftsschule die Übernahme in kommunale
Trägerschaft zum Schuljahr 2015/16 und führt die Schule dauerhaft weiter als Gemeinschaftsschule.
Dazu führt die Stadt Leipzig Gespräche mit dem Freistaat und der Sächsischen Bildungsagentur zur
Fortführung des konzeptionellen Ansatzes und zu einer Dauerfinanzierung.
Sachverhalt:
Begründung:
Das besondere Lernkonzept der Nachbarschaftsschule (NASCH) ist akut gefährdet. 23 Jahre nach
ihrer Gründung droht die NASCH ihren Charakter als Gemeinschaftsschule zu verlieren. Die
Bildungsagentur hat angekündigt, dass die NASCH so wie andere Schulen mit Schülerinnen und
Schülern aufgefüllt werden müsse. Die Übernahme als kommunale Schule wäre der
richtungsweisende Weg, um ein mit diesem Eingriff verbundenes, mögliches Ende der NASCH und
ihres Konzeptes als Gemeinschaftsschule abzuwenden. Dafür soll die Stadt Leipzig mit dem
Freistaat über Möglichkeiten und notwendigerweise auch die vollständige Kostenübernahme
verhandeln. In kommunaler Trägerschaft besteht die Chance, das Schulkonzept der
Gemeinschaftsschule zu retten und deren weitere Entwicklung zu unterstützen. Voraussetzung ist
die Kompetenz der Kommune, die Personalhoheit auf die Schule delegieren zu können.
In diesem Sinne haben andere Bundesländer reagiert und Kommunen die Möglichkeit eröffnet,
Schulen komplett in eigene Trägerschaft zu übernehmen. Bekanntes Beispiel hierfür bildet Jena
(Thüringen), wo bereits 2 Schulen in kommunale Trägerschaft übergegangen sind. Die Vorteile einer
kommunalen Trägerschaft sind die direkten Einflussmöglichkeiten der Kommune bei pädagogischen,
personellen und organisatorischen Fragestellungen und Entscheidungen.
Anlage:
Während andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen,
Nordrhein- Westfalen) die Vorteile der Gemeinschaftsschule erkannt haben, will die sächsische
Landesregierung von deren Vorzügen nichts wissen. So sind von einst 9 Gemeinschaftsschulen nur
noch zwei in Sachsen erhalten – eine davon ist die NASCH.
Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulform, in welcher gemeinsam von Klasse 1 bis 10 gelernt
wird. Alle Kinder, egal welcher Herkunft und ohne frühzeitige Selektion lernen an der
Gemeinschaftsschulen alle nach einem anerkannten, einheitlichen Lehrplan. Das ermöglicht gleiche
Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig vom sozialen oder finanziellen Hintergrund der
Herkunftsfamilien. Das längere gemeinsame Lernen ist einer der Gründe für die starken Ergebnisse
Finnlands im PISA-Test. Die Besonderheit der Schulform der NASCH, so z. B. das gemeinsame
altersgemischte Lernen von Klasse 1-3, der Projektunterricht für alle Jahrgangsstufen, der Hort bis
Klasse 6, Zensuren ab Klasse 7, Patenschaften zwischen großen und kleinen Klassen, etc.) zeigt
seit Jahren große Erfolge. So liegen die Anmeldezahlen beim x-fachen der vorhandenen Kapazität.
Und das liegt auch an den Bildungserfolgen und dem guten Ruf der Schule. So beendeten im Jahr
2013 56 Schüler/-innen die NaSch, davon erreichten, wie schon in den vergangenen Jahren, der
Großteil (84 %) einen Realschulabschluss, 15 % erlangten einen Hauptschulabschluss. Ohne
Abschluss blieb kaum ein/-e Abgänger/-in. Für das gesamte Stadtgebiet Leipzigs fielen die Werte
negativer aus (70 % Realschulabschluss, 20 % Hauptschulabschluss, 10 % ohne Abschluss).
Warum sollte Leipzig eine erfolgreiche Schule opfern, die Vorbild für andere sein kann?
Die Eingriffe in der NASCH werden vorgeblich begründet mit den hohen Schülerzahlen in Leipzig.
Mit diesem argumentativen Druckmittel würde bei Umsetzung der Planungen der Schule
unumkehrbarer Schaden zugefügt, denn diese Eingriffe in dien konzeptionelle Hoheit der Schule
beschädigt die Grundlagen der Arbeit als Gemeinschaftsschule, das Prinzip des offenen Lernens
und das Verhältnis zwischen Lehrerschaft, Elternschaft und Schüler, welche sich ausdrücklich zum
Konzept bekennen. Nicht nur, aber auch mit der Bildungspolitischen Stunde im Leipziger Stadtrat
und den Bildungspolitischen Leitlinien wird die Bedeutung der Bildung im öffentlichen Bewusstsein
gehoben. Dabei wurde seitens der Fraktionen und der Fachreferenten über die Bedeutung von
Bildungsverantwortlichkeit diskutiert, beispielhaft festzumachen an der Diskussion der über dem
Landesdurchschnitt liegenden Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss.
Die Stadt Leipzig weiß um die Notwendigkeit einer besseren Bildung vor Ort und sollte daher im
Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf die Qualität des Bildungsstandorts nehmen. Bildung findet
in einem Netzwerk aus Schule, Familie, Jugend- und Freizeitangeboten und Stadtumfeld statt. Mit
dieser Erkenntnis weitet sich auch der Bildungsbegriff und damit muss sich auch der Blick für
politische Verantwortlichkeiten verändern. Die Kommune als Schulträgerin ist – neben der
Schulaufsicht – für die Umsetzung des Bildungsauftrages verantwortlich, wie auch die Auswirkungen
von Bildung – positive wie negative – Aufgabe der Kommune sind. Das macht deutlich, dass die
kommunale Einflussnahme auf bildungspolitische Entscheidungen des Landes Sachsen nicht nur
wünschenswert, sondern erforderlich ist, soll der Begriff der Trägerschaft nicht zur leeren Hülle
werden. Solche Entscheidungen betreffen Fragen des Bildungsauftrages, in besonderem Maße aber
personelle Entscheidungen. Damit ist Schulbildung in einem umfassenderen Verständnis bereits
jetzt eine kommunale Aufgabe.
RV
Antrag Nr. V/A 577 vom 13.08.2014
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 17.09.2014
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verwaltungsausschuss
Finanzausschuss
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Altwest
Eingereicht von
Unterschrift
Thema:
Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen
Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen zur grundsätzlichen Möglichkeit der
Übernahme staatlicher Schulen in kommunale Trägerschaft als „dritter Weg“.
2. Die Stadt Leipzig beantragt für die Nachbarschaftsschule die Übernahme in kommunale
Trägerschaft zum Schuljahr 2015/16 und führt die Schule dauerhaft weiter als
Gemeinschaftsschule. Dazu führt die Stadt Leipzig Gespräche mit dem Freistaat und der
Sächsischen Bildungsagentur zur Fortführung des konzeptionellen Ansatzes und zu einer
Dauerfinanzierung.
Begründung:
Das besondere Lernkonzept der Nachbarschaftsschule (NASCH) ist akut gefährdet. 23 Jahre nach
ihrer Gründung droht die NASCH ihren Charakter als Gemeinschaftsschule zu verlieren. Die
Bildungsagentur hat angekündigt, dass die NASCH so wie andere Schulen mit Schülerinnen und
Schülern aufgefüllt werden müsse. Die Übernahme als kommunale Schule wäre der richtungsweisende Weg, um ein mit diesem Eingriff verbundenes, mögliches Ende der NASCH und ihres
Konzeptes als Gemeinschaftsschule abzuwenden. Dafür soll die Stadt Leipzig mit dem Freistaat über
Möglichkeiten und notwendigerweise auch die vollständige Kostenübernahme verhandeln.
In kommunaler Trägerschaft besteht die Chance, das Schulkonzept der Gemeinschaftsschule zu retten
und deren weitere Entwicklung zu unterstützen. Voraussetzung ist die Kompetenz der Kommune, die
Personalhoheit auf die Schule delegieren zu können.
In diesem Sinne haben andere Bundesländer reagiert und Kommunen die Möglichkeit eröffnet,
Schulen komplett in eigene Trägerschaft zu übernehmen. Bekanntes Beispiel hierfür bildet Jena
(Thüringen), wo bereits 2 Schulen in kommunale Trägerschaft übergegangen sind. Die Vorteile einer
kommunalen Trägerschaft sind die direkten Einflussmöglichkeiten der Kommune bei pädagogischen,
personellen und organisatorischen Fragestellungen und Entscheidungen.
Anlage:
Während andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen, NordrheinWestfalen) die Vorteile der Gemeinschaftsschule erkannt haben, will die sächsische Landesregierung
von deren Vorzügen nichts wissen. So sind von einst 9 Gemeinschaftsschulen nur noch zwei in
Sachsen erhalten – eine davon ist die NASCH.
Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulform, in welcher gemeinsam von Klasse 1 bis 10 gelernt wird.
Alle Kinder, egal welcher Herkunft und ohne frühzeitige Selektion lernen an der Gemeinschaftsschulen
alle nach einem anerkannten, einheitlichen Lehrplan. Das ermöglicht gleiche Bildungschancen für alle
Kinder, unabhängig vom sozialen oder finanziellen Hintergrund der Herkunftsfamilien. Das längere
gemeinsame Lernen ist einer der Gründe für die starken Ergebnisse Finnlands im PISA-Test.
Die Besonderheit der Schulform der NASCH, so z. B. das gemeinsame altersgemischte Lernen von
Klasse 1-3, der Projektunterricht für alle Jahrgangsstufen, der Hort bis Klasse 6, Zensuren ab Klasse
7, Patenschaften zwischen großen und kleinen Klassen, etc.) zeigt seit Jahren große Erfolge. So
liegen die Anmeldezahlen beim x-fachen der vorhandenen Kapazität. Und das liegt auch an den
Bildungserfolgen und dem guten Ruf der Schule. So beendeten im Jahr 2013 56 Schüler/-innen die
NaSch, davon erreichten, wie schon in den vergangenen Jahren, der Großteil (84 %) einen
Realschulabschluss, 15 % erlangten einen Hauptschulabschluss. Ohne Abschluss blieb kaum ein/-e
Abgänger/-in. Für das gesamte Stadtgebiet Leipzigs fielen die Werte negativer aus (70 %
Realschulabschluss, 20 % Hauptschulabschluss, 10 % ohne Abschluss). Warum sollte Leipzig eine
erfolgreiche Schule opfern, die Vorbild für andere sein kann?
Die Eingriffe in der NASCH werden vorgeblich begründet mit den hohen Schülerzahlen in Leipzig. Mit
diesem argumentativen Druckmittel würde bei Umsetzung der Planungen der Schule unumkehrbarer
Schaden zugefügt, denn diese Eingriffe in dien konzeptionelle Hoheit der Schule beschädigt die
Grundlagen der Arbeit als Gemeinschaftsschule, das Prinzip des offenen Lernens und das Verhältnis
zwischen Lehrerschaft, Elternschaft und Schüler, welche sich ausdrücklich zum Konzept bekennen.
Nicht nur, aber auch mit der Bildungspolitischen Stunde im Leipziger Stadtrat und den
Bildungspolitischen Leitlinien wird die Bedeutung der Bildung im öffentlichen Bewusstsein gehoben.
Dabei wurde seitens der Fraktionen und der Fachreferenten über die Bedeutung von
Bildungsverantwortlichkeit diskutiert, beispielhaft festzumachen an der Diskussion der über dem
Landesdurchschnitt liegenden Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss.
Die Stadt Leipzig weiß um die Notwendigkeit einer besseren Bildung vor Ort und sollte daher im
Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf die Qualität des Bildungsstandorts nehmen.
Bildung findet in einem Netzwerk aus Schule, Familie, Jugend- und Freizeitangeboten und Stadtumfeld
statt. Mit dieser Erkenntnis weitet sich auch der Bildungsbegriff und damit muss sich auch der Blick für
politische Verantwortlichkeiten verändern. Die Kommune als Schulträgerin ist – neben der
Schulaufsicht – für die Umsetzung des Bildungsauftrages verantwortlich, wie auch die Auswirkungen
von Bildung – positive wie negative – Aufgabe der Kommune sind. Das macht deutlich, dass die
kommunale Einflussnahme auf bildungspolitische Entscheidungen des Landes Sachsen nicht nur
wünschenswert, sondern erforderlich ist, soll der Begriff der Trägerschaft nicht zur leeren Hülle
werden. Solche Entscheidungen betreffen Fragen des Bildungsauftrages, in besonderem Maße aber
personelle Entscheidungen. Damit ist Schulbildung in einem umfassenderen Verständnis bereits jetzt
eine kommunale Aufgabe.