Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1000793.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
13.08.14, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 18:27
Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument Vorlage-Sammeldokument

öffnen download melden Dateigröße: 106 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. A-00112/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West Zuständigkeit Anhörung Ratsversammlung 17.09.2014 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Finanzen 22.09.2014 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.09.2014 1. Lesung Verwaltungsausschuss 01.10.2014 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 29.01.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 2. Lesung Verwaltungsausschuss 04.02.2015 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 26.02.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.03.2015 Beschlussfassung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West 06.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen (V/A 577) Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen zur grundsätzlichen Möglichkeit der Übernahme staatlicher Schulen in kommunale Trägerschaft als „dritter Weg“. 2. Die Stadt Leipzig beantragt für die Nachbarschaftsschule die Übernahme in kommunale Trägerschaft zum Schuljahr 2015/16 und führt die Schule dauerhaft weiter als Gemeinschaftsschule. Dazu führt die Stadt Leipzig Gespräche mit dem Freistaat und der Sächsischen Bildungsagentur zur Fortführung des konzeptionellen Ansatzes und zu einer Dauerfinanzierung. Sachverhalt: Begründung: Das besondere Lernkonzept der Nachbarschaftsschule (NASCH) ist akut gefährdet. 23 Jahre nach ihrer Gründung droht die NASCH ihren Charakter als Gemeinschaftsschule zu verlieren. Die Bildungsagentur hat angekündigt, dass die NASCH so wie andere Schulen mit Schülerinnen und Schülern aufgefüllt werden müsse. Die Übernahme als kommunale Schule wäre der richtungsweisende Weg, um ein mit diesem Eingriff verbundenes, mögliches Ende der NASCH und ihres Konzeptes als Gemeinschaftsschule abzuwenden. Dafür soll die Stadt Leipzig mit dem Freistaat über Möglichkeiten und notwendigerweise auch die vollständige Kostenübernahme verhandeln. In kommunaler Trägerschaft besteht die Chance, das Schulkonzept der Gemeinschaftsschule zu retten und deren weitere Entwicklung zu unterstützen. Voraussetzung ist die Kompetenz der Kommune, die Personalhoheit auf die Schule delegieren zu können. In diesem Sinne haben andere Bundesländer reagiert und Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Schulen komplett in eigene Trägerschaft zu übernehmen. Bekanntes Beispiel hierfür bildet Jena (Thüringen), wo bereits 2 Schulen in kommunale Trägerschaft übergegangen sind. Die Vorteile einer kommunalen Trägerschaft sind die direkten Einflussmöglichkeiten der Kommune bei pädagogischen, personellen und organisatorischen Fragestellungen und Entscheidungen. Anlage: Während andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen, Nordrhein- Westfalen) die Vorteile der Gemeinschaftsschule erkannt haben, will die sächsische Landesregierung von deren Vorzügen nichts wissen. So sind von einst 9 Gemeinschaftsschulen nur noch zwei in Sachsen erhalten – eine davon ist die NASCH. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulform, in welcher gemeinsam von Klasse 1 bis 10 gelernt wird. Alle Kinder, egal welcher Herkunft und ohne frühzeitige Selektion lernen an der Gemeinschaftsschulen alle nach einem anerkannten, einheitlichen Lehrplan. Das ermöglicht gleiche Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig vom sozialen oder finanziellen Hintergrund der Herkunftsfamilien. Das längere gemeinsame Lernen ist einer der Gründe für die starken Ergebnisse Finnlands im PISA-Test. Die Besonderheit der Schulform der NASCH, so z. B. das gemeinsame altersgemischte Lernen von Klasse 1-3, der Projektunterricht für alle Jahrgangsstufen, der Hort bis Klasse 6, Zensuren ab Klasse 7, Patenschaften zwischen großen und kleinen Klassen, etc.) zeigt seit Jahren große Erfolge. So liegen die Anmeldezahlen beim x-fachen der vorhandenen Kapazität. Und das liegt auch an den Bildungserfolgen und dem guten Ruf der Schule. So beendeten im Jahr 2013 56 Schüler/-innen die NaSch, davon erreichten, wie schon in den vergangenen Jahren, der Großteil (84 %) einen Realschulabschluss, 15 % erlangten einen Hauptschulabschluss. Ohne Abschluss blieb kaum ein/-e Abgänger/-in. Für das gesamte Stadtgebiet Leipzigs fielen die Werte negativer aus (70 % Realschulabschluss, 20 % Hauptschulabschluss, 10 % ohne Abschluss). Warum sollte Leipzig eine erfolgreiche Schule opfern, die Vorbild für andere sein kann? Die Eingriffe in der NASCH werden vorgeblich begründet mit den hohen Schülerzahlen in Leipzig. Mit diesem argumentativen Druckmittel würde bei Umsetzung der Planungen der Schule unumkehrbarer Schaden zugefügt, denn diese Eingriffe in dien konzeptionelle Hoheit der Schule beschädigt die Grundlagen der Arbeit als Gemeinschaftsschule, das Prinzip des offenen Lernens und das Verhältnis zwischen Lehrerschaft, Elternschaft und Schüler, welche sich ausdrücklich zum Konzept bekennen. Nicht nur, aber auch mit der Bildungspolitischen Stunde im Leipziger Stadtrat und den Bildungspolitischen Leitlinien wird die Bedeutung der Bildung im öffentlichen Bewusstsein gehoben. Dabei wurde seitens der Fraktionen und der Fachreferenten über die Bedeutung von Bildungsverantwortlichkeit diskutiert, beispielhaft festzumachen an der Diskussion der über dem Landesdurchschnitt liegenden Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss. Die Stadt Leipzig weiß um die Notwendigkeit einer besseren Bildung vor Ort und sollte daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf die Qualität des Bildungsstandorts nehmen. Bildung findet in einem Netzwerk aus Schule, Familie, Jugend- und Freizeitangeboten und Stadtumfeld statt. Mit dieser Erkenntnis weitet sich auch der Bildungsbegriff und damit muss sich auch der Blick für politische Verantwortlichkeiten verändern. Die Kommune als Schulträgerin ist – neben der Schulaufsicht – für die Umsetzung des Bildungsauftrages verantwortlich, wie auch die Auswirkungen von Bildung – positive wie negative – Aufgabe der Kommune sind. Das macht deutlich, dass die kommunale Einflussnahme auf bildungspolitische Entscheidungen des Landes Sachsen nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich ist, soll der Begriff der Trägerschaft nicht zur leeren Hülle werden. Solche Entscheidungen betreffen Fragen des Bildungsauftrages, in besonderem Maße aber personelle Entscheidungen. Damit ist Schulbildung in einem umfassenderen Verständnis bereits jetzt eine kommunale Aufgabe. RV Antrag Nr. V/A 577 vom 13.08.2014 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 17.09.2014 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verwaltungsausschuss Finanzausschuss Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Altwest Eingereicht von Unterschrift Thema: Nachbarschaftsschule in kommunale Trägerschaft übernehmen Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen zur grundsätzlichen Möglichkeit der Übernahme staatlicher Schulen in kommunale Trägerschaft als „dritter Weg“. 2. Die Stadt Leipzig beantragt für die Nachbarschaftsschule die Übernahme in kommunale Trägerschaft zum Schuljahr 2015/16 und führt die Schule dauerhaft weiter als Gemeinschaftsschule. Dazu führt die Stadt Leipzig Gespräche mit dem Freistaat und der Sächsischen Bildungsagentur zur Fortführung des konzeptionellen Ansatzes und zu einer Dauerfinanzierung. Begründung: Das besondere Lernkonzept der Nachbarschaftsschule (NASCH) ist akut gefährdet. 23 Jahre nach ihrer Gründung droht die NASCH ihren Charakter als Gemeinschaftsschule zu verlieren. Die Bildungsagentur hat angekündigt, dass die NASCH so wie andere Schulen mit Schülerinnen und Schülern aufgefüllt werden müsse. Die Übernahme als kommunale Schule wäre der richtungsweisende Weg, um ein mit diesem Eingriff verbundenes, mögliches Ende der NASCH und ihres Konzeptes als Gemeinschaftsschule abzuwenden. Dafür soll die Stadt Leipzig mit dem Freistaat über Möglichkeiten und notwendigerweise auch die vollständige Kostenübernahme verhandeln. In kommunaler Trägerschaft besteht die Chance, das Schulkonzept der Gemeinschaftsschule zu retten und deren weitere Entwicklung zu unterstützen. Voraussetzung ist die Kompetenz der Kommune, die Personalhoheit auf die Schule delegieren zu können. In diesem Sinne haben andere Bundesländer reagiert und Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Schulen komplett in eigene Trägerschaft zu übernehmen. Bekanntes Beispiel hierfür bildet Jena (Thüringen), wo bereits 2 Schulen in kommunale Trägerschaft übergegangen sind. Die Vorteile einer kommunalen Trägerschaft sind die direkten Einflussmöglichkeiten der Kommune bei pädagogischen, personellen und organisatorischen Fragestellungen und Entscheidungen. Anlage: Während andere Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen, NordrheinWestfalen) die Vorteile der Gemeinschaftsschule erkannt haben, will die sächsische Landesregierung von deren Vorzügen nichts wissen. So sind von einst 9 Gemeinschaftsschulen nur noch zwei in Sachsen erhalten – eine davon ist die NASCH. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulform, in welcher gemeinsam von Klasse 1 bis 10 gelernt wird. Alle Kinder, egal welcher Herkunft und ohne frühzeitige Selektion lernen an der Gemeinschaftsschulen alle nach einem anerkannten, einheitlichen Lehrplan. Das ermöglicht gleiche Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig vom sozialen oder finanziellen Hintergrund der Herkunftsfamilien. Das längere gemeinsame Lernen ist einer der Gründe für die starken Ergebnisse Finnlands im PISA-Test. Die Besonderheit der Schulform der NASCH, so z. B. das gemeinsame altersgemischte Lernen von Klasse 1-3, der Projektunterricht für alle Jahrgangsstufen, der Hort bis Klasse 6, Zensuren ab Klasse 7, Patenschaften zwischen großen und kleinen Klassen, etc.) zeigt seit Jahren große Erfolge. So liegen die Anmeldezahlen beim x-fachen der vorhandenen Kapazität. Und das liegt auch an den Bildungserfolgen und dem guten Ruf der Schule. So beendeten im Jahr 2013 56 Schüler/-innen die NaSch, davon erreichten, wie schon in den vergangenen Jahren, der Großteil (84 %) einen Realschulabschluss, 15 % erlangten einen Hauptschulabschluss. Ohne Abschluss blieb kaum ein/-e Abgänger/-in. Für das gesamte Stadtgebiet Leipzigs fielen die Werte negativer aus (70 % Realschulabschluss, 20 % Hauptschulabschluss, 10 % ohne Abschluss). Warum sollte Leipzig eine erfolgreiche Schule opfern, die Vorbild für andere sein kann? Die Eingriffe in der NASCH werden vorgeblich begründet mit den hohen Schülerzahlen in Leipzig. Mit diesem argumentativen Druckmittel würde bei Umsetzung der Planungen der Schule unumkehrbarer Schaden zugefügt, denn diese Eingriffe in dien konzeptionelle Hoheit der Schule beschädigt die Grundlagen der Arbeit als Gemeinschaftsschule, das Prinzip des offenen Lernens und das Verhältnis zwischen Lehrerschaft, Elternschaft und Schüler, welche sich ausdrücklich zum Konzept bekennen. Nicht nur, aber auch mit der Bildungspolitischen Stunde im Leipziger Stadtrat und den Bildungspolitischen Leitlinien wird die Bedeutung der Bildung im öffentlichen Bewusstsein gehoben. Dabei wurde seitens der Fraktionen und der Fachreferenten über die Bedeutung von Bildungsverantwortlichkeit diskutiert, beispielhaft festzumachen an der Diskussion der über dem Landesdurchschnitt liegenden Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss. Die Stadt Leipzig weiß um die Notwendigkeit einer besseren Bildung vor Ort und sollte daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss auf die Qualität des Bildungsstandorts nehmen. Bildung findet in einem Netzwerk aus Schule, Familie, Jugend- und Freizeitangeboten und Stadtumfeld statt. Mit dieser Erkenntnis weitet sich auch der Bildungsbegriff und damit muss sich auch der Blick für politische Verantwortlichkeiten verändern. Die Kommune als Schulträgerin ist – neben der Schulaufsicht – für die Umsetzung des Bildungsauftrages verantwortlich, wie auch die Auswirkungen von Bildung – positive wie negative – Aufgabe der Kommune sind. Das macht deutlich, dass die kommunale Einflussnahme auf bildungspolitische Entscheidungen des Landes Sachsen nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich ist, soll der Begriff der Trägerschaft nicht zur leeren Hülle werden. Solche Entscheidungen betreffen Fragen des Bildungsauftrages, in besonderem Maße aber personelle Entscheidungen. Damit ist Schulbildung in einem umfassenderen Verständnis bereits jetzt eine kommunale Aufgabe.